Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰
. ₰ 3 Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes — 1 8 8 „ 3 Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten ͤ 1 auch die Exprdition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der König haben geruht: Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsidenten Dr. Belitz zu Breslau den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Ansinn zu Delitzsch und dem Kreisgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Schultze zu Rogasen, im Kreise Obornik, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Geometer und Chausseebau⸗Techniker Friedrich zu Brieg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Jerrentrup zu Minden den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem emeritirten Küster und Lehrer Weber zu Ziegenhagen im Kreise Saatzig das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Amts⸗ vorsteher, Domänenpächter Mac⸗Lean zu Carlsmarkt im Kreise Brieg, und dem Kanonier Robert Bleeck im 1. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Infignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren⸗Comthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des
Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Major von Arnim, à la suite des Rheinischen Kürassier⸗Regiments Nr. 8, beauftragt mit der Führung dieses Regiments; des Comthurkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der ahlgakelt oder vom weißen
Falken:
dem Major Hagen, à la suite des Westfälischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 37, Direktor der Kriegsschule in Cassel; des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗
Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Hauptmann von Philipsborn, à la suite des Generalstabes der Armee;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes
dritter Klasse:
dem Premier⸗Lieutenant von Massow vom Westfälischen Ulanen⸗Regiment Nr. 5., Adjutanten der 8. Kavallerie⸗Brigade, und
der Fürstlich schwarzburgischen Ehrenmedaille
in Silber: dem Sergeanten Schulz vom Magdeburgischen Füftlier⸗ Regiment Nr. 36 und Schreiber bei der 8. Division.
Dentsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Vize⸗Konsul Dr. Mühlberg in Lon⸗ don zum Konsul des Deutschen Reiches in Christiania zu er⸗ nennen geruht.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität zu Greifswald Dr. Rein⸗ hold Wilhelm Buchholz zum ordentlichen Professor in der⸗ selben Fakultät zu ernennen; und den praktischen Aerzten ꝛc. Dr. Semler in Berlin und Dr. in Danzig den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu ver⸗ eihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
In der nächsten Woche vom 6. bis 11. März cr. findet naach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ord⸗ nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Die⸗ jenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern.
Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: von A. — H. am Montag und Dienstag, I. — R. „ Mittwoch und Donnerstag, „ S. — Z. „ Freitag und Sonnabend. Berlin, den 28. Februar 1876. Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar.
Lepsius.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der bisherige Sekretär und Bibliothekar der Bau⸗Aka⸗ demie zu Berlin, Ernst Kumbier, ist zum Geheimen Re⸗ gistrator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ iche Arbeiten ernannt worden. Pb“
Königreich Preutßen.
—
den
1.
Der bei der Ostbahn angestellte Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ meister Homburg zu Konitz ist in gleicher Eigenschaft nach Lyck O. Pr. versetzt worden.
Die heutige Rummer des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:
Nr. 16 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen. 111“
Aiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Monatsrapporte der Leib⸗Regimenter und demnächst den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen. Später empfingen Se. Majestät den neu ernannten Landes⸗Direktor der Provinz Preußen Herrn Rickert. 8
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Kaiserin Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg und war heute bei einer Sitzung der Zweigvereine des Vaterländi⸗ schen Frauenvereins, zu Gunsten der überschwemmten Ortschaf⸗ ten, in Magdeburg anwesend. Ihre Majestät reiste heute Mor⸗ gen dahin ab und traf Nachmittags wieder hier ein. Ihre Ma⸗ jestät stieg in Magdeburg im Königlichen Ober⸗Präsidial⸗ gebäude ab.
— Se. Kaiserliche und Konigliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 11 ½ Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 11 ¼ Uhr den Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, um 12 Uhr den Grafen Wintzingerode und um 12 ⅜ Uhr den Landforstmeister Ulrici.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Die Erklärung, welche der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten auf die Bitte abgab, dem Hause eine Nachweisung der in den Jahren 1874 und 1875 bei den Titeln „Neu⸗ und Umbau von Staatschausseen“ und „Unterhaltung der Chaufseen“ ausgegebenen Beträge zugehen zu lassen, und auf die Frage, ob die bei dem Unterhaltungslostenfonds von Chausseen am 1. Januar 1876 übrig bleibenden disponibeln Bestände zum Nutzen der betreffenden Bezirke verwendet werden, hat folgen⸗ den Wortlaut:
Meine Herren! Was zunächst die von dem Herrn Vorredner gewünschte Nachweisung betrifft, so wird dieselbe heute in die Hände des Herrn Präsidenten gelangen.
In Betreff der Unterhaltungsfonds hat der Herr Interpellant richtig hervorgehoben, daß in dem Dotationsgesetz eine Bestimmung darüber nicht besteht, wie etwaige Reste aus dem Jahre 1875 zu verwenden sein würden. Man kann darüber streiten, wer der Dis⸗ ponent über diese Summen ist; ich glaube indessen in der Lage zu sein, Namens der Königlichen Staatsregierung zu erklären, daß sie selbst Ansprüche auf etwaige Ueberschüsse oder Reste dieses Fonds nicht erhebt. Es kommt also darauf an, ob der Unterhaltungsfond für das vergangene Jahr ausgereicht hat. Wird dies der Fall sein, werde sich ein R ergeben, so ist die Staatsregierung, wie ich glaube, bereit, nach Maßgabe des Bedürfnisses — und das Bedürfniß wird sich nach den geschehenen Anmeldungen richten, den übrig geblie⸗ benen Unterhaltungsfond den Provinzen zu Gute kommen zu lassen.
Wenn nun Seitens des Hrn. Abg. Rickert zum Schluß darauf hingewiesen ist, daß durch eine ministerielle Verfügung den Ober⸗ Prästdenten nahezu die ganze Dotations⸗Summe von 19 Millionen zur Verfügung gestellt sei, so muß ich bemerken, daß bei dieser Ueber⸗ weisung namentlich auch darauf gerechnet ist, daß die bisher aus Neubaufonds bestrittenen größeren Umbauten der einzelnen Straßen auf die Unterhaltungsfonds verrechnet werden. Im Uebrigen aber würde es für die Königliche Staatsregierung, wie ich annehme, kein Bedenken haben, daß, wenn die provinzielle Vertretung für diese Fonds eine andere, zweckmäßigere Verwendung in Aussicht nimmt, hierzu die Zustimmung gegeben werde.
Ich glaube, mit diesen Erklärungen wird der Herr Abgeordnete zufrieden gestellt sein.
In Betreff der Fabrik⸗Inspektoren erklärte der Handels⸗ Minister:
Meine Herren! Ich habe bereits in der vorigen Session meine Ansicht über das Institut der Fabrikinspektoren dahin ausgesprochen, daß ich sie wesentlich als Berather der Arbeitgeber, wie der Arbeiter selbst betrachte, und daß es daher von meinem Standpunkte aus gar nicht einmal wünschenswerth sei, wie wenigstens die Sache sich bisher gestaltet hat, wenn der Fabrikinspektor mit polizei⸗ lichen Befugnissen ausgerüstet werde. Gegenwärtig hat der Fabrikinspektor nur da eine polizeiliche Exekutive, wo es sich um die Beschäftiguns von Kindern in Fabriken handelt, während er auf allen übrigen Gebieten ohne eine solche ist. Wenn daher etwas auf Grund seiner Rathschläge zwangsweise ausgeführt werden soll, so muß dies durch die Organe des Staats oder der Selbstverwaltung geschehen. Es fehlt ihm also in dieser Beziehung eine wesentliche Grundlage zur Machtentfaltung, er kann sich seine Autorität nur dadurch verschaffen, daß er sachgemäße Maßregeln, sei es den Arbeitgebern, sei es den Arbeitern anräth. In der Instruktion, welche den Fabrikinspektoren ertheilt ist, hat man gerade auf diesen Punkt den Hauptton gelegt und
11
ins⸗
März Ahends.
(ständigung abgeschnitten erscheint.
8. 1“
5*
besondere ausgesprochen, daß Anzeigen an die polizei⸗ lichen Organe überhaupt erst erfolgen sollen, wenn der Weg der Ver⸗ t Nun ist bereits mehrfach hervor⸗ geboben, daß diese Einrichtung zunächst sich als ein Versuch quali⸗ fizire. Es ist dies ganz richtig und hat aus dem Grunde auch mehrfach nur eine provisorische Besetzung der einzelnen Stellen statt⸗ gefunden. Kein einziger Fabrikinspektor ist meines Wissens definitiv angestellt worden, ehe er nicht eine längere Probezeit zurückgelegt hat; ein größerer Theil dieser Herren befindet sich auch jetzt noch in provissrische Stellung. Die Gehaltsfrage endlich, welche der Hr. Abg. Seyffart berührter anlangend, halte auch ich es für sehr wichtig, wenn in der That die Männer, welche zu diesem Beruf vom Staate gewählt werden, ihrer Aufgabe ganz und voll gewachsen sein sollen. Auch ich bin der Ansicht, daß solche Kräfte im Allgemeinen dauernd nur mit einer höheren Dotation zu gewinnen sein werden, als ihnen gegenwärtig ausgeworfen ist. Wir sind indeß zunächst in einem Uebergangstadium begriffen, und ich glaube, wir müssen noch einige Jahre abwarten, ehe wir zu weiteren Maßnahmen übergehen. Ich kann übrigens mit Befriedi⸗ gung konstatiren, daß, obwohl dieses Amt an sich nichts Verlockend es besitzt, hervorragende Kräfte sich der Staatsregterung zur Disposition gestellt haben, Männer, die längere Zeit größere Etablissements ge⸗ leitet haben, eine durchaus gute, zweckmäßige Ausbildung besitzen und in der Vollkraft ihrer Jahre stehen.
Auf den Seitens eines Abgeordneten ausgesprochenen Wunsch, es möchten auf Kosten des Staats Handwerker nach Philadelphia gesandt werden, bemerkte der Handels⸗ Minister:
Die Regierung würde in der Lage sein, die Mittel, welche un⸗ ter Tit. 13 ausgeworfen sind, zum Theil auch zu dem von dem Herrn Vorredner bezeichneten Zwecke zu verwenden; es ist sogar der Wunsch der Rezierung, daß ihr Gelegenheit gegeben werde, kleine Handwerker, welche die Ausstellung in Philadelphia besuchen, in die⸗ ser Weise mit zu unterstützen. Es ist in dieser Beziehung auch be⸗ reits ein Schritt geschehen, indem die Regierung die Anregung dahin gegeben hat, ob sich nicht ein Comité von Privaten bilden wolle, welches sich die Aufgabe stellt, Handwerker, kleinere Gewerbtreibende zur Ausstellung nach Amerika zu entsenden. Für die Regicrung würde es eine recht schwierige Aufgabe sein, unter den verschiedenen Kon⸗ kurrenten zu wählen; während ein Privatcomité hierzu viel mehr geeignet sein dürfte. Die Regierung würde alsdann diesem Privat⸗ comité auch ihrerseits Mittel zufließen lassen, und zwar in ähnlicher Weise, wie dies bei der Wiener Weltausstellung geschehen ist.
Im weiteren Verlause der Sitzung gab in der Berathung des Erats der Verwaltung für Handel, Gewerbe und Pauwelen (s. Kr. 49 d. Bl.) Flap. 8. Mt. 1 (Hafenbassins) Veranlassung zu einer kurzen Debatte über den Kanalbau im Allgemeinen, an welcher sich die Abgg. Dr. Köhler (Göttingen), Dr. Hammacher, von Kardorff und Hoppe bethei⸗ ligten. Bei Tit. 13 (Flußregulirungen) wünschte der Abg. Kantak, die Regulirung der Warthe kräftiger betrieben zu sehen; ein gleiches wünschte der Abg. Spangenberg in Betreff der Weser, was auch der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Direktor Mac⸗Lean zusagte. Bei Tit. 33 (Dünenschutzwerke auf den Ostfriesischen Inseln) legte derselbe Regierungs⸗Kommissar dem Abg. Hansen
die Nothwendigkeit dieser Anlagen dar, und der Staats⸗Minister
Dr. Friedenthal sagte die Vorlage eines Dünenschutzgesetzes für die nächste Session zu. Bis hierher wurden sämmtliche Po⸗ sitionen bewilligt.
Zu Tit. 34 (zur Anlage von Dockwerken auf der Insel Wangeroge 291,625 ℳ) beantragte Abg. Dr. Dohrn:
„Den Titel in Ermangelung der Kenntniß des in den Erläute⸗ rungen zu diesem Titel angezogenen mit Oldenburg und Bremen wegen Erhaltung der Insel Wangeroge abgeschlossenen Staatsver⸗ trages nicht zu bewilligen.“
Der Abg. Miquel befürwortete die Ablehnung, während die Minister Dr. Achenbach und Camphausen die vorläufige
Bewilligung das Haus nicht präjudizirt glaubten.
Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach erklärte:
Meine Herren! Der fragliche Vertrag wird in einer besonderen Gesetzesvorlage an dieses Haus gelangen und so das Haus Gelegen⸗ heit haben, seine Auffassurg über die darin getroffenen Bestimmungen auszusprechen. Nimmt dasselbe den Vertrag nicht an, so ist es selbstverständlich, daß auch diese Position, die lediglich auf dem Ver⸗ trage beruht, ausfällt, sie könnte alsdann nicht zur Ausgabe ge⸗ langen. Ich glaube daher, es liegt selbst von dem Standpunkte des Hrn. Abg. Dohrn kein Bedenken vor, die Position vorläufig passiren zu lassen. Denn, wie gesagt, fällt der Vertrag, so wird auch diese Position von selbst damit beseitigt sein. Ich bemerke zugleich, daß der Vertrag erst in den nächsten Tagen zur Vollziehung Seitens der betreffenden Vertreter der einzelnen Staaten gelangt. Sobald dies geschehen ist, wird er dem Hause sofort zur Beschlußfassung uͤbergehen werden. Ich würde übrigens — die Unterlassung der Mittheilung muß überhaupt auf einem Mißverständniß beruht haben — für meine Person auch kein Bedenken gehabt haben, den Herren Kammissarien des Hauses den Entwurf des Vertrages mitzutheilen. Sollten hiervon abweichende Aeußerungen von den Herren Vertretern der Regierung gethan sein, so könnte dies nur auf ein Mißverständniß zurückgeführt werden. In früheren Fällen hat das Haus, wenn solche Positionen zweifelhaft waren, meines Wissens bisweilen den Zusatz gemacht: „vorbehaltlich der späteren Genehmi⸗ gung durch ein Gesetz.“ Durch einen solchen Zusatz würde sich die Sache ebenfalls erledigen.
er Vize⸗Präfident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen entgegnete dem Abg. Miquel:
Der Herr Vorredner hat gewiß Recht, wenn er behauptet, es wird in der Sache nicht präjudizirt, wenn wir mit dem besten Wil⸗ len, nachträglich die Position zu genehmigen, heute dieselbe bei Seite stellen. Aber ich möchte doch umgekehrt auch geltend machen, es wird nicht präjudizirt, wenn bei der zweiten Berathung die Position vorläufig genehmigt wird, daß man dann bei der dritten Berathung
11““ u1“