1876 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 24. Februar. dem Regt., unter Belassung in diesem Kommando

zum Rittm., aggregirt. Nr. 19, zum

Metz entbunden.

Personal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee. .“ Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. v. Klitzing, Pr. Lt. vom Drag. Rezt. Nr. 19 und kommdrt. als Adiut. bei dem Gouvernement von Berlin, und Beförderung v. Alten I., Sec. Lt. vom Drag. Regk. Prem. Lt. befördert. Schob, Hauptm. und Comp. TChef im Füs. Regt. Nr. 35, behufs Verwendung im Adjutantur⸗ jenste à la suite des gedachten Regts. gestellt, und dem Kommando er 11. Inf. Brig. zur Dienstleistung überwiesen. Graf v. Saint⸗ Ignon, Hauptm. von demselben Regt., unter Ernennung zum Comp. Thef, von seinem Kommando als Adjut. bei dem Gouvernement von Junghans, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Schlippenbach, Pr. Lt. vom Jäg. Bat. Nr. 1, als Adjut. zum Gouvernement von Metz kommandirt. In der Reserve und Landwehr. Berlin, 12. Februar. Hoffmeister, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw.

Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt. befördert.

Iin,

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Ber⸗ 24. Februar. v. Elpons, Major, aggreg. dem Inf. Regt.

Nr. 88, mit Pension zur Disp. gestellt. Kosch, Hauptm. zur Disp.

*

1“

8 und Bezirks⸗Commdr. des 1. Bats.

Landw Regts. Nr. 128, und

Mayer, Hauptm. zur Disp. und Bezirks⸗Commdr. des 1. Bats.

Vandw. Regts. Nr. 130, der Charakter als Major verliehen.

Im Sanitätscorps. Berlin, 24. Februar. Dr. Seulen,

Stahs⸗ und Bats. Arzt vom Jäg. Bat. Nr. 8, zum Ober⸗Stabearzt

Stabs⸗ und Bats. Arzt

8 Kuhnt, zu Fuß,

2. Kl. ts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 88, Dr. Büchtemann, ö A 84 2. Bat. Ere. vS te. 7⸗ 8

b. Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Kür. Regts. Nr. 1, Dr. 8 Staͤbs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. 2. Garde⸗Regts. zum Ob. Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art.

Regts. Nr. 21, Dr. Goldhorn, Assist. Arzt 1. Klasse vom Train⸗

Beat. Nr. 2, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts.

Nr. 79, Dr.

Jonas, Assist. Arzt 1. Kl. vom Regt. der Gardes⸗du⸗

Corps, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. des 2. Garde⸗

Regts. zu Fuß, Dr. Gramatzki, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld⸗Art. Rest. Nr. . Stabs⸗ und Bats. Arzt des Pion. Bats. Nr. 8, Dr. Richter, Affist. Arzt 1. Kl. vom Kür. Regt. Nr. 7, zum Stabs⸗

hun Baks. Arzt des Füf. Bats. Inf. Regts. Nr. 49, Dr. Buchzs⸗

Assist. Arzt. 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 55, zum Stabs⸗ und Bats. 1 des 1. Bats. Inf. Regts. Nr. 42, Dr. Rother, Assist. Arzt 1. Kl. vom ÜUlan. Regt. Nr. 1, zum Stabsarzt beim medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Inst., Dr. Wolff, Assist. Arzt 1. Kl. v. Drag. Regt. Nr. 8, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Nr. 10, Dr. Hellwig, Assist. Arzt 1. Kl. vom Husar. Regt. Nr. 5, um Stabs⸗ und Bats. Arzt des Train⸗Bats. Nr. 2, Dr. Roeber,

ssist. Arzt 1. Klasse vom Ulanen⸗Regiment Nr. 6, zum Stabs⸗

und Abtheil. Arzt der Reit. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 3, Dr.

Caesar, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 3, zum Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt des 2. Bataillons Infanterie⸗Regiments Nr. 95, Dr. Hoffmann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Kuͤrasster⸗ Regt. Nr. 5, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Füs. Regts. Nr. 37, Dr. Nürnberger, Assift. Arzt 1. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. Füs. Regts. Nr. 73, Dr. Steiner, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 8, und Dr. Bruberger, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Garde⸗Feld⸗UArt. Regt., beide zu Stabsärzten bei dem medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Institut, letzterer unter Verleihung einer Anciennetät unmittelbar hinter dem vorstehend zum Stabsarzte bei diesem Institute beförder⸗ ten Dr. Rother, Dr. Prahl, Assist. Arzt 1. Kl. vom Dragoner⸗ Regiment Nr. 13, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des. 1, Rataihgns Inf. Regts. Nr. 88, Dr. Winchenbach, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, zum Stabs⸗ und Bats. Ärzt des Füs. Bats.

Inf. Regts. Nr. 45, Dr. Schultze, Assist. Arzt 1. Kl. vom Drag.

Regt.

Nr. 9, zum Stabsarzt beim mediz.-⸗chirurgischen Friedrich⸗

Wilhelms⸗Institut, Dr. Stabbert, Assist. Arzt 1. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 1, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Gren. Regts. Nr. 5, Dr. Michaelis, Assist. Arzt 1. Kl. der Landwehr

vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 52, dieser unter Verleihung eines Patents vom 20. Febr. 1875. E. pief Dr. Wolf, hung Arzt 8 Kl. Landw. vom 1. Baft. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Schmelz, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 83, Dr. Guttmann, Dr. Fasbender, Assist. Aerzte

der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Pielstiicker, Assist.

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1 8

Nr. 95, zum Stabsarzt der Reserve, Dr. Zerssen, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat.

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Kleist, Assist. Arzt 1. Kl. Nr. 35, DPr. wehr

Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. QLandw. Regts. Nr. 57, Dr 1““ Assist. Arzt 1. Kl. der Lan dw. vom 2. Bat. Landw.

egts. Nr. 41, Dr. Dümke, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Hoeyenck, Assist. Arzt 1. Kl. er Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8 2, Dr. Krieger, Assist.

Alrzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Rer jts. Nr. 46, Dr. Heide⸗

mann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Ba. *. Landw. Regts. Nr. 74 Dr. Sucker, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vo m Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Streuber, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 42, Dr. Weber, Dr. Mäu rer, Assist. Aerzte . Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Lohmer, Afsift. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Dr. z Kl. der Landw. vom 'es. Landw. Regt. Diosesi, Assist. Arzt 1. K. lasse der Land⸗ vom 1. Beataillon Landwehr⸗Regimemt Nr. 58, Dr. Blumenfeld, Assist. f 1. Kl. der Landw. v om Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Krauskopf, Assist. Arzt 1. Kl. de 'r Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, zu Stabsärzten der Landn zehr, Dr. Fi⸗ ehne, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom 2. Bat. L m. Regts. . 1 ssist. Arzt 2 Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 85, 1 Dr. Lafon, 1 Landw. Regt 8. Nr. 17, Dr. Conzen, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Lander. Regt. Nr. ücker, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bau Landw.

Regts. Nr. 53, Dr. Cohn, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Re s. Landw.

8

der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Köppel,

Regt. Nr. 38, Dr. Houbé, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat.

Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Kayser, Assist. Arzt 2. Kl. d er Res. vom Reserve⸗Landw. Regt. Nr. 40, Dr. Thei 8, Alsist. Arzt 2. Kl. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. R. Sg

1 8 der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, r. Sieg, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Regt. Nr. 35,

Dr. Zaeske, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Lan dw.

Regts. Nr. 2, Dr. Fraenkel,

Assist. Arzt 2. Kl. der Res. v m

1. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Stock, Assist. Arzt 2. Klas, se der Reserve vom 2. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 82, Ir. Michels, Assistenz⸗-Arzt 2. Klasse der Reserve vom 1. Bataillon

Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Hoffmann, Assist. Arzt 2. Kl. Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 3, Dr. Uüist. an⸗ ir gder ifr der. Ce; 1Set vaede Regn. Nr. 91, Dr. Boecker, .Arzt 2. Kl. der Res. vom Reserve⸗Landw. Nr. D Hesze äüss dai⸗ 92 1 p Regt. Nr. 35, Dr. r. 17, Dr. Haase, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw Regts. Nr. 79, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Reserve, D ücke,¹ Ar 8 68 egt Rr 12, Dr. Fe, Iee, Afch em Husf. Regt. Nr. 4, Dr. Dittmar, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 85, Dr. Schmidt, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. 8 60, Fr. Kiesewalter, Assist. Arzt 2. Kl. vom Kadettenhaus zu Culm, r. Hoffmann, Assist. Arzt 2. Kl. vom Train⸗Bat. Nr. 3, Dr. Engler, Assist. Arzt 2. Kl. vom Husaren⸗Regt. Nr. 2, Dr. Hor⸗

9 2

vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, zu * Hüsker, Marine⸗Assist. 4

zu Marine⸗Stabsärzten, beide unter Vorbehalt der Patentirung, be⸗

Assist. Arzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts.

Hoppe, Assist. Arzt 2. Kl.

ky, Assist. Arzt 2. Kl. vom Train⸗Bat. Nr. 6, Dr. Lauffs t. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 28, Dr. Dörr, Assist. 1 Kl. vom Inf. Regt. Nr. 117, Dr. Weitz, Assist. Arzt 8-2 n 8 1 rzt 2. Kl., zum Marine⸗Assist. Arzt Kl., Dr. Diehl, Dr. Schotte, Marine⸗Assist. Aerzte 1. Kr,

Dr. ell, Unterarzt vom Füstlier⸗Regt. Nr. 3, unter Regt. Nr. 4, Dr. Thörner, Unterarzt vom ßeld⸗Artill Regt. Nr. 22, Dr. Gosebruch,

Unterarzt vom Pion. Bat. Nr. 11, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Würzler, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 93, Gilles, Unterarzt der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Neu⸗ mann, Unterarzt der Res vom 1. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 51, Dr. Gerth, Unterarzt der Res. vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 16. Dr. Krebs, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68. Dr. Gerstenberg, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 79. Dr. Dithmar, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 83. Dr. Schwarz, Un⸗ terarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 116. Dr. Wilser, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 111. Dr. Kug⸗ ler, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 113. Dr. v. Tempski, Unterarzt der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 98, zu Assistenz⸗Aerzten 2. Kl. der Res. befördert. Dr. Vüllers, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, im aktiven Sanitätsdienst, und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. bei dem Hus. Regt. Nr. 11, mit einem Patent vom 31. Mai 1875 B. 1, angestellt. Dr. Kottrup, Dr. Peipers, Marine⸗Stabsärzte, ein Patent ihrer Charge verliehen. Dr. Burchard, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. vom Invalidenhause zu Berlin, zur Central-⸗Turn⸗Anstalt, Dr. Frhr. v. Frank, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Kür. Regt. Nr. 1, als Garnison⸗Arzt nach Potsdam, De. Trautmann, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 10, zum Eisenb. Regt., Dr. Müller, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 48, zum Invalidenhause in Berlin, Dr. Eitner, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 2, zum Gren. Regt. Nr. 10, Dr. Bender, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Pion. Bat. Nr. 8, zum Jäger⸗Bat. Nr. 8, Dr. Stahr, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 49, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 54, Dr. Schroeder, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der reitenden Abthei⸗ lung Feld⸗Art. Regts. Nr. 3, als Bats. Arzt zum Pion. Bat. Nr. 9, Dr. Spies, Assist. Arzt 1. Klasse vom 8. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Drag. Regt. Nr. 9, Dr. Brodführer, Assist. Arzt 1. Kl. im Garde⸗Kür. Regt., zum Regt. der Gardes du Cerps, Dr. Phi⸗ lipp, Assist. Arzt 1. Kl., in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des II. Armee⸗Corps, zum 2. Garde⸗LFeld⸗Art. Regt., Dr. Pedell, Assist. Arzt 1. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 5, in die etatsm. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des II. Armee⸗Corps, Dr. Peus, Assist, Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 55, zum Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr 1, Dr. Dicks chen, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 117, zum Garde Kür. Regt., Dr. Haeh⸗ ner, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Inf. Regt. Nr. 96, versetzt. Dr. Ertelt, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, mit Pens. und der Unif. des Sanitäts⸗Corps, Pr. Schwahn, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 88, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Cisildienst, Dr. Maaß, Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt von Stralsund, als Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Dr. Kottmann, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bataillon Füsilier⸗Regiments Nr. 73, mit Pension, Dr. Sorauer, Stabs⸗ arzt der Landwehr vom 2. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 4, und Dr. Kilian, Sabsarzt der Landwehr vom 1. Bataillon Landw. Regts. Nr. 25, beiden als Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und der Uniform des Sanitätscorps, Dr. Lachmann, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 59, mit der Uniform des Sanitäts⸗ corps der Abschied bewilligt. Dr. Büllingen, Stabsarzt der Landwehr vom 2. Bat, Landw. Regts. Nr. 57, der Abschied ertheilt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 1. Februar. Beil, Garnison⸗ Verw. Ober⸗Inspektor in Diedenhofen, nach Rendsburg, Zeuschner, Gan. Verw. Ober. Iucgctnn in Münster, nach Diedenhofen, 2 vo, Sirn. Berw. In ektor in Pfalzburg, nc uch Neisse, setzt. Haenicke, Hauptm. a. D., mit Wahrnehmung der Vor⸗ standsstele bei der Garn. Verwaltung in Pfalzburg beauftragt. Den 7. Februar. Knöchel, Kasernen⸗Inspektor in Straßburg i/E., als Kontroleführer nach Weißenburg, Kelch, Kasernen⸗In⸗ bruar. Zimpel, Kasernen⸗Inspektor in Oldenburg, unter Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Neuhaus, zur Garnisonverwaltung in Pa⸗ derborn, Herkner, Kasernen⸗Inspektor in Cöln, nach Oldenburg beide zum 1. April cr. versetzt. Den 9. Februar. Duckst ein, Kasernen⸗Inspektor in Thorn, als Kontroleführer nach Pillau, Grausch, Kasernen⸗Inspektor in Danzig, nach Thorn versetzt Den 17. Februar. Haller, Intendantur⸗Registrator vom XIV. zum III. Armee⸗Corps, Symanowski, Intendantur⸗Registrator vom VI. zum V. Armee⸗Corps versetzt. Ernst, Seiffert, Rum⸗ pelt, Jäger, Günther, Intendantur⸗Registratur⸗Assistenten vom resp. XV., X., V., VII. und VIII. Armee⸗Corps, ꝛc. Rumpelt unter Vers. zu der Intend. d. XIV. Armee⸗Corps, zu Intend.⸗Registratoren ernannt. Brassat, Lück, examinirte Registratuc⸗Applikanten beim V. resp. IX. Armee⸗Corps, zu Intendantur⸗Registratur⸗Assistenten er⸗ nannt. Jaeschke, kontroleführender Kasernen⸗Inspektor in Karls⸗ ruhe, nach Augustenburg versetzt. Den 18. Februar. Schwiertz, Fhelicrteste ist Bons, zums Fürhorischen Meciseapfterer der 31. Bi⸗

Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps pr 0 Januar 1876 eingetretenen 1“ Bat fügung des General⸗Stabsarztes der Armee. Den 13. Ja⸗ nugar. Dr. Ragetzell, Lnterarzt vom Füsilier⸗Regiment Nr. 33, mit Wahrnehmung einer bei diesem Regimente vakanten Assistenzarzt⸗Stelle beauftragt. Den 15. Januar. Dr. Züchner, Unterarzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 2, Fröhlich, Unter⸗ Arzt vom Inf. Regt. Nr. 19 mit Wahrnehmung je einer der bei den betreffenden Regimentern vakanten Assistenzarzi⸗Stellen beauf⸗ tragt. Wichmann, bisher einjährig⸗freiwilliger Arzt, vom Gren. Regt. Nr. 1, unter gleichzeitiger Versetzung zum Kür. Regt. Nr. 3 zum Unterarzt ernannt und bei letztgenanntem Truppentheil mit Wahrnehm. einer vakanten Assistenzarzt⸗Stelle beauftragt.

Gestorben: Den 18. Dezember. Dr. Gottwald, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 79.

fördert. Versetzung zum

Die heutige Nummer des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ sEr; in der Sa,Hhae .e.

r. er Tarif⸗ ꝛc. BVeränderungen d schen Eisenbahnen. 8 1u““

Die heute ausgegebene Nr. 10 der Allgemeinen Ver⸗

loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Badische 35 Fl.⸗Loose. Barletta 50 Lire⸗Loose de

1870. Galizische Aktien⸗Hypotheken⸗Bank, H Bri L'eerer Stabt. Obligationen.“ 9 1as, Hhachs e hee . (Rückstände). Lublinitzer Kreis⸗Obligatonen (Rück⸗ än de). reich ische lefflieeö Anleihe de 1866 (Rück⸗ ände). 2. Emis Kon. 1846 und 1864.

Lübeckische Staats⸗Prämien⸗ Neapeler Prämien⸗Anleihe de 1871.

Pr Oester⸗ Staats⸗Prämien⸗Anlehen de 1839

und 1864. Russische 5 proz. konsolidirte Eisenbahn⸗Obligationen Sachsen⸗Weimarische Staats⸗Anleihen de erscheint

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. viertel jährlich durch alle so wie durch Carl Heymanns Verrlag, Berlin, 8.

alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Ex⸗ pedition, Wilhelmseraße 32. Preis pro einzelne Numwer 25 Pf.

., Königgrätzerstraße 109, und

1“ Nicchtamtliches.

1

Deutsches RNeich.

Preußen. Berlin, 4. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags die Vorträge des General⸗Majors von Albedyll und des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen und empfingen den Obersten von Wussow, Commandeur des Kaiser Alerander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, den General⸗ Major von Winterfeld, Commandeur der 8. Kavallerie⸗Brigade, sowie den Kaiserlich russischen Flügel⸗Adjutanten Obersten Fürst Dolgorucki. 88

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Mädchen⸗Erziehungsanstalt in Goßners Haus und das Elisabeth⸗Krankenhaus. .

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und wohnte von 7 Uhr ab der Vorstellung im Na⸗ tionaltheater bei.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Franz 898 beübenburg⸗Schwerin, Major à la suite des Garde⸗Kürassier⸗Regiments ꝛc., ist von Schwerin hierher zurückgekehrt, ebendaher der Prinz Friedrich zu Hohenzollern, etatsmäßiger Stabsoffizier im 1. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment.

18.

Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen. 8 In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses ver Abgeordneten, welcher am Ministertische der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten Dr. Falk, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal mit mehreren Kommissarien bei⸗ wohnten, theilte der Präsident die erfolgte Wahl und Konstitui⸗ rung der Kommission für die Vorberathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie mit (S. Nr. 55 d. Bl.). Nach einer Bemerkung des Abg. Dr. Röckerath über ein Schreiben des Geheimen Kommerzien⸗Raths Warschauer, trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Zuständigkeit der Verwalungs⸗ un waltungsgerichtsbehörden im Geltungsbereiche der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875. Kachdem der Abg. Freiherr v. Manteuffel gegen die Vorlage gesprochen hatte, führte der Abg. Dr. Lasker aus, daß er zwar nicht mit den Details, wohl aber mit den großen Grundzügen der Vorlage, welche mit den

Zur Amendirung namentlich der Bestimmungen über den In⸗ stanzenzug beantragte er, die Vorlage sammt seinem in Gemein⸗ schaft mit dem Abg. Klotz eingebrachten Antrage über die Besetzungider Stellen bei dem Ober⸗Ver waltungsgericht einer Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung zu über⸗ weisen. Beim Schlusse des Blattes dauerte der Vortrag des Redners fort. 228 1 In Anlaß der guten Dienste, welche die in Westindien sta⸗ 2X,B. Ierhögebo⸗schiffe dendeutschen Interessen in Columbien während des letzten Aufstandes der Küstenstaaten Bolivar und Magdalena im Herbst v. J. bis zum Eintreffen S. M. S. „Augusta“ geleistet hatten, ist der Aus⸗ druck des besonderen Dankes der Kaiserlichen Regierung dem Kommandanten des englischen Kanonenboots „Bullfinch“, Kapitän Lloyd, durch den deutschen Botschafter in London neuerdings wiederholt übermittelt worden.

In Betreff der bereits vor mehreren Jahren ein⸗ geleiteten Unterhandlungen wegen eines Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden⸗Norwegen sind in neuester Zeit von den öffentlichen Blättern widersprechende Mit⸗ theilungen gebracht worden. Man hat sich dabei zur Bekräf⸗ tigung solcher Nachrichten, welche die Unterhandlungen als dem günstigen Abschluß nahe schilderten, in unzutreffender Weise auf diejenige Erklärung berufen, welche während der letzten Session des deutschen Reichstages auf die Anfrage eines Mitgliedes vom Bundesrathstische aus erfolgt ist. Eine Einigung über die Meinungsverschiedenheiten, welche dem Abschluß der Verhand⸗ lungen bisher entgegengetreten sind, ist noch nicht erzielt worden.

Die vom Reichstage zur Berathung einer deutschen Civilprozeß⸗Ordnung, einer Strafprozeß⸗Ordnung und eines Gerichtsverfassungsgesetzes eingesetzte Kommisston hat, abweichend von dem Seitens der verbündeten Regierungen vorgelegten Ent⸗ wurfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, beschlossen, neben den Schwurgerichten und den Kleinen Schöffengerichten, als Ge⸗ richte mittlerer Ordnung an Stelle der Strafkammern bei den Landgerichten Große Schöffengerichte einzuführen. „Ddiefelben sollen mit zwei Richtern, deren einer den Vorsitz führt, und mit drei Schöffen besetzt werden. Die Wahl und Ausloosung der Schöffen, sowie der Sitzungsdienst sollen in wesentlicher Uebereinstimmung mit den Vorschriften des dritten Titels der Regierungsvorlage geregelt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß alle besoldeten unmittelbaren Staatsbeamten vom Schöffendienste ausgeschlossen bleiben. Richter und Schöffen sollen gleichberechtigtüber Thatfragen und Rechtsfragen urtheilen und die in der Hauptverhandlung erforderlich werdenden Beschlüsse fassen. Für jede dem Angeklagten nachtheilige, die Schuldfrage betreffende Entscheidung wird eine Mehrheit von vier Stimmen, für alle anderen Entscheidungen eine Mehrheit von drei Stimmen er⸗ fordert. Als Rechtsmittel gegen die Urtheile sind nur die Re⸗ vision und die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Maßgabe des dritten und vierten Buches des von den Regierungen vor⸗ gelegten Strafprozeßordnungs⸗Entwurfes gedacht, nicht auch die Berufung. Nach den Beschlüssen über die Kompetenz⸗Begren⸗ zung sollen die Großen Schöffengerichte in einigen Fällen Zucht⸗ hausstrafe bis zu 15 Jahren erkennen können, so daß der

ö der ganzen Strafrechtspflege in sie verlegt werden

450

„Bei der Tragweite und tiefgreifenden Bedeutung dieser Be⸗ schlüsse hat der Justiz⸗Minister mittelst Reskripts 82 85 Ja⸗ nuar d. J. sämmtliche Appellationsgerichte und Ober⸗Staats⸗ anwalte der Monarchie zu einer gutachtlichen Meinungsäußerung darüber aufgefordert, ob er es übernehmen dürfe, den Kommis⸗ sionsbeschlüssen zuzustimmen, oder ob zu besorgen sei, daß mit

der Annahme der Beschlüsse Gefahren für die Rechtspflege und somit für die öffentliche Sicherheit und das easl über⸗ haupt entstehen könnten.

angewiesen, die gewünschte Meinungsäußerung auf der Grund⸗

Die Behörden sind hierbei ausdrücklich

lage einer unbefangenen und praktischen Anschauung unserer

und Ver⸗

Organisationsgesetzen harmonirten, sich einverstanden erklären könne.

rechtlichen, politischen d sozialen Zustände abzugeben und dabei von jeder Rücksicht auf die Stellung abzusehen, welche die preu⸗ ßische Regierung zu dieser Frage bisher eingenommen habe. Nach einer im Justiz⸗Ministerialblatte veröffentlichten Ueber⸗ sicht über die vv* Gutachten haben sich von den 27 Appellationsgerichten der Monarchie 24 gegen und 3 für, von

den 27 Ober⸗Staatsanwalten 21 gegen und 6 für die Annehm⸗

barkeit der Großen Schöffengerichte ausgesprochen. Sämmtliche 3 zustimmenden Berichte der Appellationsgerichte und 3 von den 6 zustimmenden Berichten der Ober⸗Staatsanwalte verlangen jedoch die Modifikationen der Kommissionsbeschlüsse, und von

den 6 zustimmenden Berichten der Ober⸗Staatsanwalte ist in dreien

ausdrücklich bemerkt, daß, wenngleich die Großen Schöffengerichte annehmbar seien, dennoch Kollegien von rechtsgelehrten Richtern den Vorzug verdienten.

Nur in einem Berichte wird den Kommissionsbeschlüssen unbedingt zugestimmt.

Die Unannehmbarkeit der Großen Schöffengerichte wird in den betreffenden Berichten sowohl von rechtlichen, als von po⸗ litischen und sozialen Gesichtspunkten aus begründet, zum Theil aber auch darauf gestützt, daß die Einführung der Großen Schöffengerichte in verschiedenen Bezirken der Monarchie wegen Mangels an einer genügenden Anzahl brauchbarer Schöffen praktisch nicht durchführbar sei.

Um die vorgeschriebenen regelmäßigen Ermittelungen er die Preise des Getreides u. s. w., dem hervorgetrete⸗ nen Bedürfnisse entsprechend, für weitere Kreise nutzbar zu machen, hat der Minister des Innern veranlaßt, daß die für die einzelnen Marktorte zur Feststellung gelangenden monatlichen Durchschnittspreise für Getreide und sonstige Marktartikel all⸗ monatlich durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht werden.

„— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Ober⸗Steuerrath von Moser und Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, sind

nach Stuttgart und beziehungsweise Schwerin abgereist.

Der General⸗Major von Winterfeld, Commandeur

der 8. Kavallerie⸗Brigade, ist mit kurzem Urlaub von Erfurt hier eingetroffen.

Der als Mitglied der General⸗Kommission zu Cassel ungirende Regierungs⸗Raͤth Wedding ist als Hülfsarbeiter 1 8 Revisions⸗Kollegium für Landeskultur⸗Sachen ein⸗ getreten.

Laut telegraphischer Meldung ist die Eisenbahnver⸗ bindung zwischen Stettin und Altdamm in Folge Sen⸗ kung des Dammes vollständig und voraussichtlich auf längere Zeit gestört. Der Landweg nach Altdamm ist augenblicklich noch benutzbar, jedenfalls aber nur am Tage.

Es sind ungesäumt die erforderlichen Maßnahmen zur möglichsten Sicherstellung des Postbetriebes veranlaßt worden. Die Leitung der Postsachen von Berlin nach Hinterpommern (Strecke Altdamm⸗Stargard) wird einstweilen über Kreuz er⸗

folgen.

Batzern. München, 3. März. (W. T. B.) Abgeord⸗ netenkammer. Im weiteren Fortgang der Sitzung wurde das pro⸗ visorische Steuergesetz berathen. Der Reserent Ruppert befürwor⸗ tete die Annahme desselben; der Deputirte Freytag erklärte Namens der Klerikalen, die Stellung der Mehrheit des Hauses dem Ministerium gegenüber sei noch immer dieselbe, wie vor der Ver⸗ tagung des Landtags. Er hege zwar das Vertrauen, daß der Vorsitzende des Ministerraths, von Pfretzschner, seiner „jüngsten föderalistischen Aeußerung treu bleiben werde“, aber in den inneren die Kirche und Schule betreffenden Fragen habe sich die Situation eher noch verschlimmert. Seine Parteigenossen würden indeß, um keine Stockung der Staats⸗ geschäfte herbeizuführen, die Steuern bewilligen und das Budget prüfen, „sie seien die allerzetreueste Opposition Seiner Majestät“. Staats⸗Minister v. Pfretschner erwiderte: „Und wir sind Seiner Majestät getreuestes Ministerium“. Die provisorische Forterhe⸗ bung der Steuern bis zum 31. d. wurde hierauf einstimmig ge⸗ nehmigt.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung nahm der Staats⸗ Minister v. Pfretzschner nochmals das Wort und erklärte dem Abg. Freytag gegenüber in sehr scharfer Weise, daß die verschiedenen Standpunkte unter Föderalismus sehr Ver⸗ schiedenes verständen. Weiter protestirte der Minister gegen die Auffassung, welche die Mitglieder der ultramontanen Partei seiner neulichen Erklärung bezüglich der Erwerbung der Eisen⸗ bahnen durch das Reich gegeben hätten. Die Antwort des Mi⸗ nisters wurde von der linken Seite des Hauses sichtlich mit großer Befriedigung entgegengenommen. Staats⸗Minister v. Lutz war Unwohlseins halber in der Sitzung nicht anwesend.

Aus Mentone traf die Nachricht ein, daß Prinz Theodor von Thurn und Taxis am 1. d. M. Nachts daselbst nach längerer Krankheit gestorben ist.

Sachsen. Dresden, 3. März. (Dresd. J.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde aus Veranlassung eines Berichts der Finanzdeputation über Eisenbahnen die Frage der Erwerbung der deutschen bez. preußischen Eisen⸗ bahnen durch das Reich zur Sprache gebracht. Es lagen zwei Anträge vor, deren einer von 57 Abgeordneten, Adler und Genossen, dahin ging:

a. an die K. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, einer auf die Erwerbung der deutschen Eisenbahnen oder eines Theiles derfelben für Rechnung des deutschen Reiches gerichteten Vorlage im Bundesrathe die Zustimmung zu versagen, sowie

b. unerwartet einer solchen Vorlage sobald als thunlich den⸗ jenigen Bedenken, welche gegen die projektirte Erwerbung der deutschen Eisenbahnen oder eines Theiles derselben für Rechnung des Reiches sprechen, in geeigneter Weise dem Reichskanzler gegen⸗ über Ausdruck zu geben,

der andere vom Abg. Dr. Biedermann und Genossen autete:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, für möglichst baldige Zustandebringung eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes, durch welches den Klagen über Mißstände des Eisenbahnwesens Abhülfe geschafft werde, mit allen Kräften zu wirken.

Die Abgg. Eysoldt und Günther begründeten in ausführ⸗ licher Weise den ersten, die Abgg. Kirbach und Dr. Pfeiffer den zweiten Antrag. Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen erklärte, daß er die Bedeutung der heutigen Verhandlung nicht sowohl darin suche, daß die Regierung, als darin, daß die Landesvertretung sich über die Frage ausspreche, um dadurch die Stellung der Regierung in der Angelegenheit zu stärken. Von einem Plane, alle Eisenbahnen Deutschlands für das Reich anzukaufen, habe die Regierung keinerlei amtliche Kenntniß erhalten. Gleichwohl habe sie in Berlin vertraulich angefragt und ihre Bedenken in bundesfreundlicher Form zur Kenntniß gebracht.

Dieser Schritt sei auch ganz in derselben vertrauensvollen und bundesfreundlichen Weise aufgenommen und erwidert worden, und aus den Antworten, welche er bekommen, habe er ersehen, daß die Idee einer Konzentration der Bahnen damals über die ersten vorläufigen Erwägungen noch nicht hinausgegan⸗ gen sei und daß eine Erwerbung der sächsischen Staatsbahnen außerhalb des Kreises der Erwägungen liege. Mit dem An⸗ trage Adler und Gen. unter a. erklärte sich der Minister ein⸗ verstanden, wogegen er den Antrag unter b. für erledigt hielt; den Antrag Biedermann und Gen. bat er abzulehnen, weil derselbe leicht als ein Mißtrauensvotum gegen die Regie⸗ rung bezüglich ihres Verhaltens in der Angelegenheit des Reichs⸗ Eisenbahngesetzes aufgefaßt werden könne, auf alle Fälle aber den anderen Antrag abschwächen würde. Der Minister gab deshalb anheim, den Antrag, gehörig motivirt, als einen selbständigen einzubringen. Die zwei Reichs⸗Eisenbahn⸗ gesetzentwürfe seien noch keine Vorlagen der Reichsregierung, sondern nur vorläufige Entwürfe des Reichseisenbahnamts ge⸗ wesen, und die Opposition der sächsischen Regierung sei nicht an sich gegen ein Reichseisenbahngesetz, sondern gegen die Tendenz des zweiten Entwurfs gegangen, die durch die Reichsverfassung angeordnete Oberaufsicht des Reichs über das Eisenbahn⸗ wesen zu einer speziellen und unmittelbaren Be⸗ aufsichtigung des Eisenbahnwesens in allen Details durch das Reichs⸗Eisenbahnamt mit Beiseiteschiebung der Be⸗ hörden der Einzelstaaten zu machen. Nach längerer Diskussion, an der sich noch die Abgg. Krause, Oehmichen, Dr. Biedermann und Dr. Minckwitz betheiligten, wurde der Antrag Biedermann und Gen. mit 53 gegen 19 Stimmen abgelehnt und der Antrag Adler und Gen. mit 66 gegen 7 Stimmen (Häckel, Israel, Krause, Ludwig, Stauß, Uhle und Winkler) angenommen, worauf die Sitzung vertagt wurde.

Baden. Karlsruhe, 1. März. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer kam die Interpellation der Abgg. von Feder und Genossen über den Lehrplan für die Mittel⸗ schulen zur Verhandlung. Nach eingehender Begründung stellte der Interpellant folgende Fragen an die Großherzogliche Regierung: „Ist es wahr, daß Instruktionen erlassen wurden und bestehen, welche darauf abzielen, den Besuch der Mittel⸗ schulen zu erschweren und dieselben zu entvölkern? Welches sind diese Instruktionen und auf welche Gründe stützen sich diese mit dem Bildungsbedürfnisse des Volkes im Widerspruch stehen⸗ den Maßnahmen?“ Staats⸗Minister Dr. Jolly erklärte, daß derartige Instruktionen nicht bestehen, und ging so⸗ dann in längerer Rede im Einzelnen auf die von dem Interpellanten berührten Punkte ein, woraus hervorging, daß der Regierung nichts ferner liegt, als eine Er⸗ schwerung des Bestehens der Mittelschulen, daß diese vielmehr einen Gegenstand besonderer Fürsorge derselben bilden. An die Interpellation knüpfte sich eine Diskussion über die Anforde⸗ rungen an die Mittelschulen, die Schüler, die Lehrgegenstände ꝛc. Der Interpellant erklärte sich schließlich durch den Gang der Berathung und insbesondere durch die Erklärung des Staats⸗ Ministers befriedigt. Die Nachrichten über den Aufenthalt des Erbgroßherzogs in Neapel lauten sehr erfreulich. Der⸗ selbe wird sich demnächst nach Sizilien begeben, und vor der Rückkehr nach Deutschland sich nochmals einige Zeit in Rom aufhalten. Ein früher beabsichtigtes Verweilen in Oberitalien soll dagegen auf den nächsten Herbst verschoben werden, da der Erbgroßherzog das Sommerhalbjahr als Studirender der Ruprecht⸗Karl⸗Universität in Heidelberg verleben wird.

Mecklenburg. Sternberg, 28. Februar. In der vor⸗ gestrigen Sitzung des Landtags wurde der zweite Bericht dem Comité übergeben, das über die Verwendung der Kriegs⸗ kostenentschädigung und Ablösung der Stolgebühren zusammengetreten war. Das Majoritätserachten verlangt 74,000 zur Ablösung der Traugebühren, 50,000 für die Tauf⸗ gebühren, eine Rentenzahlung von 10,000 für die Beerdi⸗ gungsgebühren und für die nächsten zwanzis Jahre noch eine solche von 15,000 Das erste Minoritätserachten empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs, will nur die Entschädigung der Geistlichen als eine verhältnißmäßig geringere und überall erst abwarten, wie groß der Ausfall sein werde; das zweite Mi⸗ noritätserachten will die Stolgebühren bei Bestand lassen, die⸗ selben aus den Zinsen eines Fonds von zwei Millionen Mark, der von den Kriegskostenentschädigungsgeldern abzusetzen, be⸗ zahlen und den Rest zur Verbesserung gering dotirter Pfarren verwenden. Nach längerer Debatte wurde beschlossen, den Be⸗ richt den Kommissarien zu überreichen und ihre Erklärung darüber zu erbitten. ““ v“

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. März. In der heute

stattgefundenen Sitzung des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes gelangte eine Zuschrift der Präsidien des ungarischen Reichtages zur Verlesung, in welcher dieselben den Dank für die Beweise der Theilnahme und des Mitgefühls an dem Hin⸗ scheiden Franz Deaks dem Herrenhause aussprechen. Von Seite der Regierung wurde die Allerhöchste Sanktion der inter⸗ nationalen Meterkonvention, des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ wickelung der Geschäfte der Staatsvorschußkassen und des Gensd'armerie⸗Gesetzes, mitgetheilt. Das Haus nahm so⸗ dann in dritter Lesung folgende Gesetze in der Fassung des Abgeordnetenhauses an: Die Spezialkredite für 1876 zum Eisenbahnbau, die kumulative Anlage des Waisen⸗ vermögens, den Bau der Donauufer⸗Bahn und deren Verbin⸗ dung mit der Franz Josefs⸗Bahn, über die Fristen zur Geltend⸗ machung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Finanz⸗ organe, den Eisenbahnbau Ebersdorf⸗Würbenthal und Kriegs⸗ dorf⸗Römerstadt, schließlich das Gesetz über die Nachtragskredite ür 1876.

Pest, 2. März. Auf der Tagesordnung des Abgeord⸗ netenhauses stand heut der Wechselgesetzentwurf. Das Haus nahm den Entwurf zur Grundlage der Spezialdebatte an und

trat sofort in dieselbe ein.

3. März. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses erklärte sich der Deputirte Ernst Simonyi durch die Antwort, die der Ministerpräsident Tisza auf die Inter⸗ pellation in der Zolffrage ertheilt habe, nicht befriedigt und wies darauf hin, daß bei einer 10 prozentigen Verzollung des gesammten, sich auf 400 Millionen belaufenden Importes das ganze Defizit gedeckt werden könne. Der Ministerpräsident Tisza wies nach, daß diese Berechnung unhaltbar sei, und be⸗ merkte ferner, daß er Namens der ungarischen Regierung sich genau so geäußert habe, wie dies vorgestern Seitens des Mini⸗ sters Unger im Namen der österreichischen Regierung geschehen sei. Das Haus nahm die Erklärung des Ministerpräͤsidenten

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Frankreich. Paris, 3. März. (W. T. B.) Eine Ver⸗ sammlung von Deputirten, die sich zu dem lin ken Cen⸗ trum der künftigen Zweiten Kammer zählen, hat sich für eine voll⸗ ständige Umgestaltung des Ministeriums, sowohl in Bezug auf das Personal, wie in Bezug auf die Verwaltung, für die Rückkehr zu dem Mairegesetz vom Jahre 1871, für Abänderung des Gesetzes über den höheren Unterricht und für die Einsetzung einer neuen Gnadenkommission ausgesprochen. Die heute beabsichtigte Einschiffung des Don Carlos von Boulogne nach England w- des schlechten Wetters wegen auf morgen verschoben werden.

Spanien. Madrid, 4. März. (W. T. B.) Seitens der Regierung ist allen Carlisten, welche sich vor dem 15. d. M. unterwerfen, Straflosigkeit zugesichert worden. König Alfons hat sich nach Estella begeben. Die Deputirten⸗ kammer hat den von Sardoal eingebrachten Antrag, die Vereidigung der Deputirten abzuschaffen, abgelehnt.

Aus Cuba wird telegraphisch gemeldet, daß der Sieg der Königlichen Truppen und die Flucht des Prätendenten durch große öffentliche Festlichkeiten gefeiert worden sind.

Italien. Rom, 3. März. (W. T. B.) dochowski ist heute Nachmittag hier eingetroffen.

Türkei. Konstantinopel, 4. März. (W. T. B.) Der zum Präsidenten der gemischten Kommission für Bosnien ernannte Albanese Vassa Effendi wird sich heute auf seinen Posten begeben. Der Sultan hat der Bevölkerung Bosniens und der Herzegowina Steuerfreiheit auf zwei Jahre be⸗ willigt. Der Großvezir wird heute die Delegirten des englischen Comités der Inhaber von türkischen Schuldtiteln, Sir Philip Rose und Stainforth, empfangen.

Nach einer Meldung des „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ Bureaus“ in Wien aus Mostar vom 3. März hat am 1. d. bei dem Dorfe Kolin unweit Hutovo ein kleines Ge⸗ fecht stattgefunden. Eine von dem katholischen Geist⸗ lichen Mussic geführte Insurgentenschaar machte auf ein von Christen bewohntes Dorf einen Angriff, zog sich aber nach kurzem Kampf ins Gebirge zurück, als einige türkische Compagnien her⸗ beigeeilt waren. Anderweitige Meldungen von größeren Ge fechten in den letzten Tagen und von Aufnahme der Feindselig⸗ keiten auf der ganzen Linie sind unbegründet.

Griechenland. Athen, 4. März. (W. T. B.) Die Königin von Griechenland ist von einer Prinzessin ent⸗ bunden worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. Februar. Der „Golos“ bespricht das Manifest, welches der Prinz Louis Napoleon unter der Adresse des Herrn Pieétri an das franzö⸗ sische Volk gerichtet hat. Dasselbe habe nicht nur für Frankreich, sondern auch für Europa um deshalb eine gewisse Wichtigkeit, weil darin nur noch von zwei einander gegenüberstehen⸗ den Regierungssystemen, der Republik und dem Kaiserreich, die Rede sei. Der Prätendent, sagt der „Golos“, vermindert durch dasselbe seine ohnehin nicht sehr großen Chancen, indem er zur Freude der republikanischen Partei eine Menge grammatikalischer Fehler begangen hat. Der Streit im Innern der Kaiserlichen Familie wird an die Oeffentlichkeit ge⸗ zogen, wie das schon durch die Anklagen des Prin⸗ zen Jerome Napoleon geschehen war, der den Fall des zweiten Kaiserreichs den Konzessionen, welche dasselbe den Konservativen und dem römischen Klerus gemacht hatte, und seiner Unentschlossenheit gegenüber dem Sozialismus zuschrieb. Das Manifest des Prinzen Louis übertrifft in nebelhaften Redens⸗ arten Alles, was sein Vater in diesem Punkt geleistet hat; es spricht von der Freundschaft des Prätendenten für Herrn Rouher und von seiner Entfremdung von seinem Oheim (sic); kurz, es ist dazu angethan, die glühendsten Bonapartisten zur Verzweiflung zu bringen. Die republikanische Partei hat von diesen Fehlern ihrer Gegner den größten Gewinn zu hoffen Diese Partel hat überdies offen mit den Radikalen, wie Louis Blanc und Naquet, gebrochen und sich während der Stürme der Wahlen auf dem Boden der Gesetzlichkeit zu halten gewußt. Die Befestigung der Republik in Frankreich ist von der höch⸗ sten Wichtigkeit für Europa, weil die Republik in Frank⸗ reich gegenwärtig eine Bürgschaft des allgemeinen Friedens ist, weil sie mehr, als jede andere Regierungsform, Bedenken haben würde, einen Rachekrieg gegen Deutschland zu beginnen. Die republi⸗ kanischen Interessen weisen auf die Einführung der inneren Re⸗ formen hin, deren Frankreich so sehr bedarf. Das Kaiserreich wäre dazu unfähig, weil es, im Innern durch die sehr zahlreich und mächtig gewordene republikanische Partei bedroht, nach den verderblichen Traditionen des Bonapartismus ge⸗ nöthigt sein würde, zu militärischen Unternehmungen zu greifen. Vergessen wir endlich nicht, daß die russischen Interessen, viel wichtiger für uns, als alle Theorie über diese oder jene Regie⸗ rungsform in Frankreich, der Wiederherstellung des Kaiserthums geradezu entgegengesetzt sind. Das Kaiserthum hat niemals Sympathien für Rußland zu erkennen gegeben; die unserem Lande feindlichen Elemente herrschen heute noch in dem Bona⸗ partismus vor. Der Prinz Jerome Napoleon, darin mit den radikalsten demokratischen Tendenzen einverstanden, war während des ganzen zweiten Kaiserreichs ein erklärter Feind Rußlands. Man kann nicht einen Augenblick zweifelhaft sein, daß ein drittes Kaiserreich in Frankreich das Land in Verwirrung stürzen und den Frieden weit über die Grenzen Frankreichs hinaus er⸗ schüttern würde.

Graf Le⸗

Amerika. Washington, 3. März. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat gestern Abend den Antrag, daß der Kriegssekretär Belknap in den Anklagestand ver⸗ setzt werden soll, einstimmig angenommen. Der Bericht der Untersuchungskommission, welcher von sämmtlichen Mitgliedern unterzeichnet ist, weist nach, daß Belknap im Laufe von 6 Jahren 25,000 Dollars für Anstellung eines Handelsagenten erhalten habe, und theilt mit, daß der Präsident Grant das Entlassungs⸗ gesuch Belknaps sofort angenommen habe. Mehrere Reduer der demokratischen Partei sprachen sich bei den Verhandlungen der Untersuchungskommission mißbilligend über die Annahme der De⸗ mission Belknaps Seitens des Präsidenten Grant aus, weil es für die Versetzung Belknaps in den Anklagestand ein Hinderniß bilden könne, daß derselbe nicht mehr Minister ist. Der Senat wird sich heute gleichfalls mit einem der Resolution der Reprä⸗ sentantenkammer entsprechenden Antrage beschäftigen. Bel⸗ knap verweigert zur Zeit jede Aussage und will dieselbe nur vor dem zuständigen Gerichte machen.

Ein weiteres Telegramm des „W. T. B.“ meldet: Die Kommission der Repräsentantenkammer hat heute dem Senat die Verfetzung Belknaps in den Anklagestand noti⸗ fizirt. Die Notifikation wurde einer Spezial⸗Kommission über⸗