1876 / 63 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

sie im Jahre zuvor 1,519,925 betragen hatte. Für nicht in Kraft getretene und aufgehobene Versicherungen kommen 135,005 in Ab⸗ ug, wonach sich die im Rechnungeabschlusse aufgeführte Netto⸗Prä⸗ mieneinnahme von 1,348,587 ergiebt. Hierven wurden 1,206,970 im duekten Geschäft erzielt, während der Rest von 141,616 für geleistete Rückdeckungen vereinnahmt wurde. Für Zinsen sind 47,361 eingenommen, der Ueberschuß aus den Police⸗Gebühren und Schildern betrug 6785 Die Brandschäden beliefen sich im vergangenen Geschäftsjahre der Zahl nach auf 811, zu denen noch 81

on früher vorgctragene hinzutraten. Es wurden von diesen 892 Schäden: 804 mit einem Entschädigungobetrage von 670,510 re⸗

gulirt und bezahlt. Im Jahre 1874 waren dagegen von 817 neu gemel⸗ deten und 62 aus früherer Zeit reservirt gebliebenen, zusammen also

von 879 Schäden: 798 mit 533,682 zur Regelung zekommen. Von den im Jahre 1875 regulirten oben angeführten 804 Schäden ent⸗ tammen 635 aus dem direkten Geschäfte und 169 fielen auf Rück⸗

versicherungen.

Wien, 11. März. (W. T. B.) Der „Presse“ wird von authentischer Seite mitgetheilt, daß die Direktion der österreichi⸗ schen Südbahn sich geneigt erkärt habe, einen Theil ihrer Linien

an die ungarische Regierung zu verkaufen, damit die letztere die

Eisenbahnlinie Ofen⸗Fiume unbeschränkt besitze. Als Kaufpreis ist eine jährliche Rentenzahtung in Aussicht cenommen (nicht eine Bezahlung in ungarischen Staatsrententiteln). Die Basis für den Kaufpreis ist mit Rücksicht auf die Entwicke⸗ lungsfähigkeit der Bahn und nicht ausschließlich nach der egenwärtigen Rentabilität derselben „bestimmt worden. ie österreichische Nordwestbahn übergiebt den Betrieb der Lundenburg⸗Grußbacher Eisenhahn am 15. April an die österreichische Nordbahn. Die ungarisch⸗galizische Eisenbahn hat sich um die Uebernahme der Dniester Bahn unter den der Lemberg⸗Czernowitzer Bahn gemachten Be⸗ dingungen beworben. 1 London, 12. März. (W. T. B.) Nach hier eirgegargenen Nachrichten ist unter dem Reisegepäck der vorgestern in Queenstown am Bord der „Ville de Paris“ angehaltenen Perönlichkeit ein Theil der von der Banque de Belgique vermißten Fonds aufgefunden worden. Der Verdächtige ist verhaftet, die Untersuchung wird fort⸗

gesetzt. Verkehrs⸗Anstalten. Dem Vorstande der Saal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft ist die Genehmigung zur Vornahme derjenigen Arbeiten ertheilt wor⸗

den, welche zur Prüfung und Feststellung der projektirten Bahnlinie von Naschhausen (Orlamünde) nach Pößneck erforderlich sind.

Triest, 12. März, Morgens. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Vesta“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost gestern Abend 11 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

New⸗York, 11. März. (W. T. B.) Der Dampfer der Hamburger Adlerlinie „Klopstock“ ist gestern Abend 8 Uhr hier eingetroffen.

Ans Teheran wird unterm 28. Februar gemeldet, daß das nach europäischem Muster organisirte neue Postwesen nunmehr in völligem Betriebe steht. Zwischen Djulfa, Tauris und Teheran ist

ein regelmäßiger Courierdienst hergestellt.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Berlin, 13. März. In Folge des starken Sturmes in der letzten Nacht ist die telegraphische Verbindung, nament⸗ lich nach dem Westen und Süden, gestört. In der Richtung nach Frankfurt ist nur Halle, Erfurt, Eisenach zu erreichen, in der Richtung nach Cöln zu nur Hannover. Nach London zwei Leitungen via Norden betriebsfähig.

Berlin, den 13. März 1876. Eingegangener Nachricht vom 11. d. Mts. aus Sulina

zufolge ist die Donau seit Anfang d. Mts. eisfrei bis Galatz,

Schleppschiffahrt von Sulina stromaufwärts

und hat die fm Wiederaufnahme der regelmäßigen

wieder begonnen. Die

Passagier⸗Dampferfahrten wird für die nächsten Tage

Durch die auf der Oder betriebene bedeutende Floß⸗

1 ur schiffahrt wird die einzige zwischen den Kreisen Angermünde

und Königsberg i. N. über das Oderbett führende Kommunika⸗ tion alljährlich bei Hochwasser mehr oder weniger gefährdet.

Diese Straße überschreitet das ½ Meilen breite Oderbett zwischen

Schwedt und Nieder⸗Kränig auf einem langen Damm 7 Brücken, welche letztere dazu bestimmt sind, die Wuͤsser

der Oder mit ihren vielen Verzweigungen, sowie die Hochwasser

8

cesse Bibesco, Paris, A. Mare

sen. Wenn nun bei Hochwasser die vielen oberhalb Floßhölzer abtreiben und sich vor die nur aus

Brücken legen, werden die Wasserdurch⸗

z heil verstopft. Die Brücken haben zunächst

den wuchtigen Anprall der Hölzer und dann den während des Hochwassers andauernden Druck der ½ Meile breiten Wasser⸗

masse auszuhalten. Die Wasserstauung bei den Brücken hat

dann des weiteren eine Gefährdung der oberen Oderdeiche im Gefolge. In Voraussicht dieser Kalamität war schon in diesem Winter bei der ersten Bewegung des Eises der Oder ein Kommando

des Garde⸗Pionier⸗Bataillons nach Freienwalde a. O. abgerückt, um durch Sprengungen zunächst die hier lagernden bedeutenden Holzmassen aus dem Eise zu befreien und durch weitere Spren⸗ gungen einen Kanal zu öffnen, in welchem das Holz nach sicheren Orten geflößt werden konnte.

Ein Theil der Hölzer wurde auf diese Weise geborgen.

Die vollständige Bergung war aber noch nicht beendet, als

das Hochwasser eintraf und in kurzer Zeit eine außerordentliche Höhe erreichte.

Das nicht geborgene Holz hatte sich in Bewegung gesetzt und trieb, vereint mit andern vom Oberstrom ankommenden Stämmen, gegen die Brücken bei Schwedt, vor denen es sich, das ganze Flußbett ausfüllend, in einem scheinbar nicht zu ent⸗ wirrenden Durcheinander festsetzte.

Durch die Gewalt des Anpralles und den fortdauernden Wasserdruck waren die genannten Uebergänge in großer Gefahr.

Einige der stärksten Eisbrecher und Schutzpfähle waren ge⸗ brochen, und bei dem Passiren der Brücke an einigen Stellen ein unheimliches Geräusch in den Brückenjochen vernehmbar.

Die von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. versuchte Abwendung der Gefahr durch Beseitigung der Hölzer mit Civil⸗ arbeitern erwies sich als unzureichend, und wurde daher zunächst ein Militär⸗Kommando von 1 Offizier, 7 Unteroffizieren, 40

Mann, vom Garde⸗Pionier⸗Bataillon, das nach einigen Tagen

durch ein anderes von 3 Offizieren, 6 Unteroffizieren, 60 Mann verstärkt ward, zur Leitung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten requirirt.

Gleichzeitig waren die Holzhändler angewiesen worden, zur Fortschaffung der Hölzer geeignete Maßregeln zu ergreifen.

Da eine Freilegung sämmtlicher Brücken in kurzer Zeit un⸗ möglich ausführbar war, so wurde zunächst nur darauf Bedacht genommen, drei der mittleren Brücken zur Ableitung des Hoch⸗ wassers zu öffnen, um dadurch die anderen Brücken von dem Wasserdruck zu entlasten und eine Gefährdung der oberen Deiche zu verhüten.

Die Freilegung der längsten und am meisten versetzten Brücke sollte mit Hülfe von Dampfschiffen erfolgen. Da diese aber nur von Stettin zu beziehen waren, so ging das Bestreben hier dahin, nur eine Oeffnung zur Durchfahrt der Schiffe zu schaffen.

Die Arbeiten wurden nach streng militärischer Weise, un⸗ geachtet der mit denselben verbundenen großen Gefahren und Anstrengungen, ins Werk gesetzt. Mit Hülfe von Tauen zog man Stamm für Stamm aus den angehäuften Holzmassen her⸗ aus, schaffte dieselben an das Land, und entfernte sie nach Her⸗ stellung einer kleinen Oeffnung durch dieselbe, indem man sie der Gewalt des Stromes überließ.

Nach Herstellung einer solchen Oeffnung ergoß sich jedesmal das frei gewordene Wasser mit großer Heftigkeit auf dieselbe, so daß die Führung der leichten Fischerboote, in welchen man zu den zu entfernenden Stämmen gelangte, eine höchst gefährliche war.

Abgesehen von diesen Gefahren, stellte auch der heftige Wind und das fast unausgesetzt kalte und nasse Wetter die Ausdauer der bei der Arbeit beschäftigten Mannschaft auf eine harte Probe. Nichtsdestoweniger ist es gelungen, den von der Königlichen Regierung ertheilten Auftrag glücklich und ohne Unfall zu lösen. Es sind nach 5 resp. 9tägiger Thätigkeit 3 Brücken vollständig, eine Brücke zum großen Theil, landwärts, und an der großen Oderbrücke 3 Joche mit der Durchfahrt für die Dampfschiffe frei gelegt worden, so daß dem Wasser seitigung der Holzmassen den von der Regierung engagirten Civilarbeitern,

ohne Befürchtung einer weiteren Gefahr überlassen werden

vielbesprochenen Prozeß des Prinzen gegen seine frühere Gemahlin, die jetzige Prinzessin Bibesco, hat der Professor und Advokar de Folleoille in Douai eine interessante Flugschrift (un mot sur le cas de Mme. la Princesse de Bauffremont, aujourd'hui Prin-

an 2 Brücken die Oeffnungen

der erforderliche Abfluß geschaffen und die weitere Be⸗

sowie den in Thätigkeit gestellten Dampfschiffen

DOrchester die Sänger und Säng

Der zu Grunde liegende Sachverhalt ist folgender: Prinz und Prinzessin Bauffremont waren durch rechtskräftigen Spruch eines französischen Gerichtes von Tisch und Bett geschieden. Demnächst ließ die in Belgien geborene Prinzessin sich zu Alten⸗ burg naturalisiren und schloß darauf eine zweite Ehe mit dem Prinzen Georg Bibesco unter Einhaltung aller gesetzlich vorge⸗ schriebenen Formen und Bedingungen. Die Gültigkeit dieser zweiten Ehe hat indeß der Prinz von Bauffremont angefochten und vor dem französischen Gericht auf Auslieferung der, mit seiner früheren Gemahlin erzeugten Kinder ge⸗ klagt. Hr. von Folleville führt nun in überzeugender Weise aus, daß dem Naturrechte sowohl, als den Ge⸗ setzen nach die Verklagte befugt gewesen sei, wie geschehen, ohne Zustimmung des Klägers und der französischen Gerichte sich in Deutschland naturalisiren zu lassen, denn es gebe die ausgesprochene Scheidung der Frau die persönliche Dispositions⸗ befugniß zurück. Es würde widersinnig sein, dem für schuldig erklärten Manne das Recht zu lassen, über die persönliche Freiheit der Frau zu verfügen. Es würde das um so ungerechter sein, als dem früheren Ehegatten unzweifelhaft die Befugniß zustehe, einseitig seine Nationalität zu verändern. Wenn also die Ver⸗ klagte die gleiche Befugniß nicht besäße, so würde der schuldige Theil, der selbst in einen fremden Unterthanenverband getreten, dadurch den Personenstand oder die Nationalität der Ehefrau, der er ein Domizil in Frankreit überhaupt nicht mehr gewäh⸗ ren könne und dürfe, beliebig ändern, beziehungsweise ihr die Ausübung eines Rechtes untersagen können, von welchem er nach Belieben Gebrauch gemacht. geschiedenen Frau sei daher ohne die größte Unbilligkeit nicht zuzumuthen, für immer die Nationalität des Ehemannes behal⸗ ten zu müssen, so wie sie ja auch in manchen Ländern durch bloßen Aufenthalt nach einiger Zeit diese Nationalität verlieren würde: die frühere Prinzessin von Bauffremont sei daher zum Aufgeben der französischen Nationalität befugt gewesen und ihre jetzigen Rechtsverhältnisse nach deutschen Gesetzen zu beurtheilen.

Da nun nach §. 734 Thl. II. Tit. I. des Allg. pr. Land⸗ rechtes die Trennung von Tisch und Bett die volle Wirkung der Ehescheidung habe, so sei in Deutschland und für eine Deutsche die erste Ehe der Verklagten für getrennt und das Eingehen einer zweiten Ehe für rechtsgültig und erlaubt zu erachten. Niemand bezweifle, daß falls der Kläger deutscher Unterthan würde, derselbe eine ander⸗ weitige Ehe gültig abschließen könne. Diese Befugniß der Ver⸗ klagten abzusprechen, würde durchaus ungerecht und unbillia sein, deren zweite Ehe bestehe mithin zu Recht.

Zur Unterstützung seiner Meinung führt übrigens der gelehrte Verfasser Erkenntnisse franzöfischer Gerichte, auch Aussprüche französischer Rechtsgelehrter an, giebt aber zu, daß, wie die französischen Gerichte, so die französischen Rechts⸗ lehrer, sich im vorliegenden Fall an die entgegenstehende Auffassung halten, die dann freilich, außer der Kollifion zwischen der französischen und der deutschen wie jeder anderen Gesetz⸗ gebung (welche auf ihrem Boden erworbene Rechte zu schützen hat) zu augenfälliger Unbilligkeit und Ungerechtigkeit gegen die Ehefrau führt.

Die ganze Flugschrift ist, abgesehen von der scharffinnigen Begründung der darin vertheidigten Ansichten, auch deshalb bemerkenswerth, weil der Verfasser mit seltener Unparteilichkeit eine rein sachliche Beurtheilung des Falles liefert.

In der Februar⸗Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg leste Hr. Archivrath Reuter eine Ab⸗ schrift der Fundations⸗Urkunde des Potsdamschen großen Militär⸗ Waisenhauses vom 26. Oktober 1734 vor und besprach sowohl dieses risher noch nicht vollstä dig abgedruckte Dokument als auch die am 18. März 1740 ven König Friedrich Wilhelm I. vollzogene Instruk⸗ tion fürdas Direktorium jener Anstalt. b

In der Märzsitzung kam Hr. Schulvorsteher Budczies noch einmal auf den in der Januarsitzung von ihm erörterten Gegen⸗ stand zucück: die durch Köaig Christian I. von Dänemark und durch die Grafen von Holstein⸗Schauenburg erfolgte Belehnunzen der Herren von Alvensleben u. A. mit märkischen Gütern. Er gab in Betreff des Ursprunzs dieses eigenthümlichen Lehnsverhältnisses, ge⸗ stützt auf Hermanns von Lerbeck chronkalische Nachrichten, nähere Aufklärung.

In der letzten Versammlung der Juristischen Gesellschaft führte der Präsident, Geheimer Justiz⸗Rath Graf Wartensleben, den Geheimen Justiz⸗Rath Professor Dr. Goleschmidt als neues Mitglied ein. Darauferwähnte derselbe der schmucklosen, verfallenen Grabstätte des Begründers des Landrechts, Suarez, und bezeichnete die angemessene Schmückung des Grabdenkmals als eine Aufgabe des Vereins. Die einleitenden Schritte wurden dem Vorstand übertragen. Es besprach darauf der Ober⸗Tribunals⸗Rath Struckmann die von der Reichs⸗ Justizkommission in erster Lesung in Bezug auf das Gerichts⸗ verfassunzsgesetz gefaßten Beschlüsse. Die sich anschließende Diskussion richtete sich auf die veränderte juristische Ausbildung und auf die Schöffen⸗Gerichtsbarkeit.

Hheber die Feier des hundertjährigen Geburtstages der Königin Luise in Cöln entnehmen wir der „Köln. Ztg.“ vom 11. d. M. Folgendes: Der weite Gürzenich⸗Saal, der zur Feier des hundertjährigen Geburtstages der allverehrten Königin Luise, der Mutter Sr. Majestät des Kaisers, ausersehen war, vermochte, trotz⸗ dem auch die Gallerien vom Publikum besetzt waren, die Scharen der Festgenossen nicht zu fassen. Dicht gedrängt füllte die ungeheure Menge von Damen und Herren den kolossalen Raum. In den ersten Reihen hatten die Spitzen der Behörden und die Honora⸗ tioren der Stadt Platz genommen. Auf der Tribüne, vor der, um⸗ geben von einem hübschen Pflanzenschmuck, die Büsten der ge⸗ feierten Königin, Friedrich Wilhelms des Dritten und Sr. Majestät des Kaisers aufgestellt waren, vereinigten sich neben einem großen

Einer von Tisch und Bett

unen der Konzert⸗Gesellschaft, des

Cölner Männergesang⸗Vereins, des Städtischen Gesang⸗Vereins, des Bach⸗Vereins und des Vereins für Kirchenmusik zu einem mächtigen Chor. Zur Eröffnung der Feier erklang Kall Maria v. Webers Jubel⸗Ouvertüre, dann erscholl in tausendstimmigem Chorus die Nationalhymne, deren dritte, für das Fest eigens gedichtete Strophe: Heil dir im Himmelsglanz, In selger Geister Kranz, Luise, dir! Fühl unsre Wonne ganz, Schutzgeist des Vaterlands! Preis sei in Ewigkeit, Luise, Dir! besonders zündete und begeisterte. Als die letzten Töne verklungen waren, hielt der Ober⸗Bürgermeister Dr. Becker eine An⸗ sprache. Dieselbe schloß mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versamalung begeistert einstimmte. Daran schloß sich Beethovens Gloria⸗Hymne und demnächst hielt Frau Lina Schneider die Festrede. Während eiger Pause in derselben, wude von einer Dame Schumanns „Schlaf nun und ruh“ aus Paradies und Peri vorgetragen. Dann trat die Rednerin wieder vor und wies auf den Stiftungstag des Eisernen Kreuzes, dessen Erneuerung am 19. Juli 1870, dem Todestage der Königin, sowie auf die vielen Be⸗ ziehungen hin, welche diese Daten in der Geschichte haben, und schloß mit einem patriotischen Rückblick auf die jüngst erlebten Zeites. Bei den Worten: „So nimm denn unsern Dank und höre das Hallelujah, das Dir die Deinen in dieser Stunde singen, während wir Dein Bild, das Bild Deines Gemahls und das Deines Sohnes mit Kränzen schmücken“, traten drei Schülerinnen der höheren Töchterschule, in Weiß gekleidet und Schleifen in den preußischen und deutschen Farben tragend, auf die Tribüne und bekränzten die drei Büsten. Stürmischer Beifall ward der Rede zu Theil, und nun erbrausten zum Schluß der Feier die mächtigen Klänge des Händelschen Halle⸗ lujah von dem Chor und Orchester durch die Halle.

In gehobener Stimmung schied die große Menge der Theil⸗ nehmer aus dem Gürzenich, der ein Fest gesehen, das, angeregt von einzelnen Vereinen, zu einem echt patriotischen sich gestaltet hatte.

Folgendes Telegramm ging während der Feier an den Kaiser ab:

An des Kaisers Majestät! Eurer Majestät bringen Tausende Bürger, im Gürzenich zur Gedenkfeier der Königin Luise versammelt, ehrfurchtsvollen Gruß in begeistertem dreifachen Hoch. Becker, Ober⸗ Bürgermeister.

Ausz Cöln, 11. März meldet ein Telegramm Folgendes: Der Wasserstand des Rheines hat an vielen Orten eine Höhe er⸗ reicht, die der der Jahre 1784 und 1845 gleichkommt. Die Gegend um Cöln gleicht einem See. Mehrere Straßen in Cörn und Deutz sind überschwemmt. In der vergangenen Nacht brach der Nothdamm hinter dem zoologischen Garten durch und wurde der nordwestliche Theil des Gartens überfluthet. Das Militär verstärkt unterhalb Cölns bei Nippes den Damm.

Aus Karlsruhe, 9. März, schreibt man: Der seit dem 6. d. M. wieder im Steigen begriffene Rhein stand gestern in Mannheim nur nech etwa einen Fuß unter der Höhe von 1872, während auch aus Waldshut ein bedrohliches Wachsen gemeldet wurde. Dabei hält der Regen noch immer an. In Mannheim mußte gestern der Verkehr am Central⸗Güterbahnhof eingestellt werden, wodurch für die Geschäftsleute große Verlegenheit entsteht. Es wird am früheren Güterbahnhof ein provisorischer Güterdienst eröffaet. In Worms befürchtet man Dammbrüche. 1 8

Ueber den Bergsturz in Caub a. Rh. liegt heute folgende Depesche des W. T. B. vom 11. März, Nachmittags, vor: Heute Mittag sind aus Coblenz und Mainz Pionier⸗Abtheilungen zur Hülfe⸗ leistung hier eingetroffen. Aus den verschütteten Häusern sind bis jetzt 3 Personen noch lebend, 5 todt ausgegraben worden; 21 Per⸗ sonen sind noch verschüttet. Es droht die Gefahr eines weiteren

Theater.

Im Residenz⸗Theater wird Charlotte Wolter am 22. d. ihr Gastspiel mit der „Messaline“ in Wilbrandts „Arria und Messaline“ eröffnen.

Im Woltersdorff⸗Theater ging am Sonnabend vor ausverkauftem Hause zum ersten Male in Scene „Unsere Jungen“, Charakterbild mit Gesang in 3 Akten, nach „Oar boys“ des H. J. Byron, frei bearbeitet von W. Manstaedt und A. Weller, Musik vom Kapellmeister Adolf Mohr. Was den Titel „Charakterbild“ be⸗ trifft, so ist derselbe nicht allzu ernst zu nehmen. Denn die Figu 1 ren, welche den Adel und den Parvenü charakterisiren sollen, sin

größtentheils Chargen, die Verbindung des Namens Gallmeyer mit

der Rolle einer Gouvernante aber bezeichnender, als alles für die ge⸗

meinte Art der Charakteristik. Indessen ist ja das ganze Stück⸗ eigentlich Nebensache, die Einlagen die Hauptsache. In diesen mit humoristischen Couplets gewürzten Entremets Thomas und Frl. Gallmeyer am Sonnabend zwerchfellerschütternder Komik, daß ihnen allein der Erfolg des Stückes zuzuschreiben ist. In dem letzteren waren die dankbarsten Rollen in den Händen des Frl. Weller und des Hrn. Schultze. Hr. Juaker dagegen vermochte beim besten Willen nichts Besseres aus der seinizen zu machen, als er nach Kräften sich bestrebte. Den Helden des Abends, Frl. Gallmeyer und Hr. Direktor Thomas, wurde⸗ in Gestalt von Lorbeerkränzen eine besondere Ovation dargebracht. Ihre Mitwirkung dürfte dem Stück, trotz seiner Schwächen, eine längere Lebensdauer wohl verbürgen. Die Ausstattung ist gut, die Walddekoration bei Mondschein sogar außerordentlich gelungen.

Im Nationaltheater findet am Mittwoch das Benefiz des Inspizienten dieser Bühne, Hrn. Mährdel, statt. Zur Aufführung gelangen: „Der Vicomte von Létoriéres, oder: die Kunst zu gefallen.⸗ Vorher geht das einaktige Kotzebuesche Schauspiel: „Der arme Poet.“ Zu dem Gedächtniß⸗Theater, welches in der Geburtsstadt Shakespeares errichtet werden soll, sind der „E. C.“ zufolge 4000 £ durch Zeichnungen aufgebracht worden. Die Gesammtkosten des Baues werden auf 10,000 veranschlagt.

„— Der italienische Tragöde Salvini, welcher sich in der letzten Saison in London als „Othello“ großen Beifall gewann, ist in den erften Tagen der abgelaufenen Woche in England angekommen und wird zunächst in einigen der größeren Provinzialstädte mit seiner Gesell⸗ schaft auftreten.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner.

Vier Beilagen (einschließlich Bärsen⸗Beilage).

Berlin:

(263 ½¼)

entfalteten Hr. eine solche Fülle

d- Zusammenstellung abhanden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortifizirender (Erscheint auf Grund amtlicher Mittheilungen jedes Vierteljahr, s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anz blatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.) 8.

Staatsschuldscheine: Lit. F. No. 91,967 und 180,299 à 100 Thlr.

Schuldverschrelbung der Anleihe von 1850: Lit. D. No. 2180 über 100 Thlr.

Sohuldversobrelbung der Anlelhe von 1852: Lit. C. No. 16,371 über 200 Thlr.

Schuldverschreibungen der Staats-Prämten-Anlelhe von 1855: Ser. 874 No. 87,363 und Ser. 1365 No. 136,484 à 100) Thlr.

Schuldverschreibung der Anlelhe von 1864: Lit. D. No. 719 über 100 Thlr.

Schuldverschrelbungen der oonsol. 4 ½ igen Anlelhe von 1870: Litt. D. No. 53,380 über 200 Thlr. Litt. E. No. 98.426 E“ à 100 Thlr. und Litt. F. No. 26,582 und 37,610 à

1 r1.

Vormals Hannöversche obligatlon Litt. G. I.: No. 15,893 über 100 Thlr. Courant.

Vormals Kurhessische Prämlen-Scheine: Ser. 3175 No. 79,373 über 40 Thlr, Ser. 6024 No. 150,583 über 20 Thlr. (halbes Loos II. Abtheil.), Ser. 6378 No. 159,429 über 20 Thlr. (desgl. Abtheil. nicht bezeichnet). Egih

Vormals Nassauischer Prämienscheln des Anlehns vom 14. August 1837: No. 62,726 über 25 Fl.

Schuldverschrelbungen der Nassaulschen Landesbank: Lit. A. a. No. 1823. Lit. A c. No. 1682 und Lit. A. d. No. 904.

Rentenbrlef der Provinz Brandenburg: Lit. C. No. 1714 à 300 Mark

Rentenbriefe der Provinz Schleslen: Lit. C. No. 6268. 11,483 à 300 Marv. Lit. D. No. 3450. 12,033. 13,550 à 75 Mark.

Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit. A. No. 1095 über 1000 Thlr. (3000 Mark).

Schuldverschrelbungen der Elohsfeldschen TIigungskasse: Litt. B. à 4 % No. 1372 über 500 Thlr. (1500 ℳ)

Rheinisch-Westfälischer Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 500 Thlr. nebst Ceupons Ser. 3 No. 12 16 und Talon.

Paderborner Schuldverschreibung: Lit. D. No. 6259 à 200 Thlr. nebst Coupons Ser. 9 No. 4 und Talon.

Kur- und Neumärklscher 4 % Neuer Pfandbrief No. 66,841 über 200 Thlr.

ostpreussische Pfandbriefe:

Bezeichnung der Pfandbriefe etc.

V Departe-

Gut ment

Be-

Prozent- satz.

er No. V

1931 sis.s seit April

4 pCt. E. 4 pCt. 4 pCt.

E. 4 pCt. 4 pCt. 4 pCt.

5245 1875 ohne Coupons 2661 und Talons.

2498 seit Johanni 1875 2593 srermes ohne Cou- 5244 pons und Talons.

1341 F handen gekommen

4 ½ pCt. und mit Coupons pro 3752 Weihnachten 1874.

Dombrowken 3 ½ pCt. 44 200 verdorben.

Pfandbrlefe der sochlesisohen Landsochaft. I. Altlandschaftliche 3 proz. Pfandbriefe:

Krichen, Gross-, ö111n.“ Lang-Hermedorrt. (G6s8. 56 ͤ11““ 6 ͤͤ114141414 106 öa11161616565 1 vthʒ1 3 b14“”“ 35 Bertelsdorf, Kr. Striegau, Sl. 36 1124141242 14 1111616“*“ 82 Eckersdorf. 1“ 218 ͤ11166“ 13 eeeeheeeenee“” EEz 43 1171616161212 61 ö1I 12

500 Thlr. 100 100 200 1000 1000 1000 1000 1000 80 80 50 50 50 40

P pU . p ꝓ· ꝓ. p.· . pᷣ· · p/ po⸗

(No. XXIV. s. Reichs- u. Staats-Anzeiger von 18

No. XXV. 75 No. 292. Dammer u. g.. . BB. No. 3 ¼ ;böböe] 52 Wandritsch ohne Eichwald.. .LW. 78 öön—“ 140 2 ee e eeuVZ-—— 17 Wrziesko, Alt- und Nen-„. (08. 527 1 do. ö1“ (C(1 528 ³ caö——*— 50 112152* 26 8 Schmelzdork. X1“ 16 6 2 1*“ LIö 28 d585 49 à Würbitz, Polnicbvcvhhh (O0M. 44 2 4“ e-e* 139 2 I. b6r 08. 45 2 Endersdorrf,. 3““ 134 2 k“ pp“ 1518 Grüben. . NGr. 108 Ostrichen 1“ 1 81,89 8Abö 60 3 üere. ve 35 —“ 1mm—-“—“] eeeee* 10 à 12.I a. 1u““ SJ. 52 à

II. Altlandschaftliche 4 proz. Pfandbriefe: Bischkowitz, Kr. Nimptsch, BD. No. 65 à

20 Thlr.

500 Thlr.

III. Neue schlesische 4proz. Pfandbriefe:

Serie I. No. 605. SkLr. w 1u1921“ F26090 , Wöööͤ 80

Zinscoupons zu altlandsohaftlichen 3 ⁄proz. Pfandbriefen: über je über je 17 ½ Thlr. No. 55,101 lit. r— u. 3 ½ Thlr. 17 Thlr. 70,905 p— u. 1 †¾ Thlr. .. 171 100,792 P— u. 1 ½0 Thlr. . u. 10 ½ Thlr. 104,667 p— u. 26 ¼ Sgr. 1nm 105,857 0— u. do. r— u. 8 ¾ Thlr. 117,066 p— u. 21 Sgr.

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111“

Stamm-Aktie.

WWW— b Werthpapiere:

iger No. 268 Seite 4385 und Ministerial

Erste Beilage.)

Berglsch-Märkische Priorftäts-Obligationen III. Serle Lit. B. à 500 Thlr.: No. 124,369 78. Lit. 0C à 100 Thlr.: No. 10.492.

Bergisch-Märkische Prlorltäts-Obligatlonen VI. Serle à 100 Thlr.: No. 46,194 96. 72,966 69. 90,545. 96,572.

Dässeldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligatlon I. Serle à 100 Thlr.: No. 3881.

Bergisch-Märkischo Nordbahn-Priorftäts-Obligation à 500 Thlr.: No. 725

Berlin-Görlitzer Eisenbahn: Stamm -Prioritäts-Aktien No 14,415. 16,398. 16,953. 25,672 und 26,130. Stamm-Aktien No. 3512. 3513. 7307. 7308. 14,665. 17,699. 36,468. 44,791. 44.793 und 50,197 5 % Prioritäts-Obligationen à 100 Thlr. No. 7428. 8862. 8864 11,382. 11,383. 11,384. 11.405. 11,406. 11,407 und 11,408.

Berlin-Potsdam-Magdeburger Elsenbahn: Dividendenscheine Ser. III. No. 8 pro 1874 zu den Aktien No. 8596/7. 13,093. 14,218. 27,099/100. 29,651. 31,579. 32,161. 41,379. 47,206. 47,457. 56,402/3. 64,116. 68,459. 69,322/3. 84,197. 86,338. 86,340. 94,025. 95.630/1. 124,676. 124.678. 148,682 8 und 185,463—70.

Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, Priorftäts-Obliga- tlon, II. Emission, No. 46 über 500 Thlr.

Cöln-Mindener Elsenbahn: Aktien (alte) No. 36,154. 54,906. 70,372 à 200 Thlr.

5proz. Prioritäts-Obligationen II. Emission No. 5,837

16,996

à 200 Thlr. 10,322. 10,414. 13,664. 16,105. à 100 Thlr.

No. 10,302.

4proz. Prioritäts-Obligationen III. Emission Lit. A. No. 9300 à 100 Thlr.

4 proz. Prioritäts-Obligation III. Emission Lit. B. No. 30,394 à 100 Thlr.

4 % Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 11,848 à 500 Thlr.

No. 73. 5576. 7658. 12,776. 25,675. 25,676. 25,677. 25,678. 25,679. 26,802. 29,628. 29,629. 31,522. 42,583 à 100 Thlr.

4 % Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 56,701. 57,154 à 100 Thlr.

Halle-Sorau-Guben: Stamm-Prioritäts-Aktien No. 15,633. 15,634. 15,635. 18,670. 18,671. 18,672. 18,673 und 18,674 à 600 und die Prioritäts -Obligationen I. Emission No. 3400 à 600 ℳ, No. 5796. 5797. 5798. 5799. 5800 und 7001 à 300

Märklsch-Posener Eisenbahn: Stamm-Prioritäts-Aktie No. 35,808 über 200 Thlr.

Magdeburg-Leipzlger Elsenbahn: Stammaktie Lit. B. No. 41.606 (de 2./2. 72.) und Talons zu den Stammaktien Lit. B. No. 78,989/91. 83,229. (de 2./2. 72.)

Talons zu den Stammaktien des alten Unternehmens No. 36,645 bis 47. 43,283.

Nlederschlesisch-Märkische Eisenbahn.

Bezeichnung

der dazu ge- 3 hörigen Coupons.

Kapital

der Emission.

Thl. Sgr.]

Mit 100 Durch Dieb- Coupons stahl ab- und handen ge- Talon. kommen. Ohne Durch Dieb- Coupon stahl ab- und handen ge- Talon. kommen.

Oberschleslsche Eisenbahn: 5 % Wilhelmsbahn - Prioritäts- Obligationen No. 21,884. 21,979 und 21,980 à 100 Thlr. Zins- Coupons und Talon zur 4 Prioritäts-Obligation der Wilhelms- bahn II. Emission No. 17,631 über 100 Thlr.

Rhein-Nahe-Elsenbahn: Prioritäts-Obligation I. Emission No. 25,733 über 100 Thlr. Talon zur Prioritäts-Obligation I. Em. No. 12,515 über 100 Thlr. Talon zur Prioritäts-Obligation II. Emission No. 6186 über 100 Thlr. Talon und Coupons zu No. 14,128 I. Emission de 100 Thlr. Coupon Nr. 7 von der Obligation II. Emmission MNr. 3376 à 100 Thlr.

Stargard-Posener Elsenbahn: Obligationen Lit. A. Ser. I. No. 1183 à 100 Thlr. und Lit. B. Ser. II. No. 5065 à 50 Thlr.

Thüringische Elsenbahn: Stammaktie Lit. B., Abtheilung A., No. 2034 (Gotha-Leinefelde).

Prioritäts- Obligation

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 13. März. Der Entwurf einer Städte⸗Ord⸗

nung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen (Nr. 62 d. Bl.) lautet

v11144“ ammensetzung und von der Wahl des Vor⸗ standes der Stadtgemeinde. A. In Stadtgemeinden mit kolkegialischem Vorstande (Magistrat). §. 43. Der Magistrat wird von der Stadtverordnetenversamm⸗ lung gewählt. 8 Der Magistrat besteht aus:

1) dem Bürgermeister als dem Vorsitzenden,

2) wenigstens Einem Beigeordneten oder zweiten, stellvertre⸗ tenden Bürgermeister,

3) unbesoldeten Stadträthen (Rathsherren, Rathsmännern); die Zahl derselben beträgt, vorbehaltlich anderweitiger ortsstatutarischer Bestimmung, den sechsten Theil der Zahl der Stadtverordneten, jedoch nicht weniger als zwei und nicht mehr als zwölf.

Wo das Bedürfniß es erfordert, können als Magistratsmitglieder außerdem gewählt werden 1

Dhein zweiter, zur Stellvertretung des Bürgermeisters berufe⸗ ner Beigeordneter, 1

eein oder mehrere besoldete Stadträthe.

§. 44. Bei der zur Zeit vorhandenen Zahl der besoldeten Stadt⸗ räthe behält es überall sein Bewenden, bis durch übereinstimmenden Beschluß des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ein Anderes bestimmt wird. Ergiebt sich hierüber eine Meinungs⸗ verschiedenheit, so beschließt auf Antrag des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung der Bezirksrath. Jede Aenderung in der Zahl der besoldeten Magistratsmitglieder erfolgt unbeschadet der bestehenden Besoldungs⸗ und Pensionsansprüche.

§. 45. Die Buürgermeister und die sonstigen besoldeten Magi⸗

r— u. do. 120,447 p— u. 15 ¼ Sgr. v. . 1 126,592 p— u. 13 ½ und r— u. do. 13 ½⁄2 Sgr. 1118“ 129,954 p u. 10 ½ Sgr. p u. 3 Thlr. 129,965 p— u. do. r—u. do. 129,966 p— u. do. 1 u. do. 129,967 p— u. do. 55,092 r—u. do. Zinscoupons zu altlandschaftliohen 4proz. Pfandbriefen: No. 47,649 lit. q—t. über je 18 Sgr. „677660 4—t6.189868. 48,292 q—t. 18 881. VI. Pfandbriefe. Die Schleslschen 4 ½ proz. Pfandbriefe Lit. A. Ser. III. .207, 208 und 210 à 100 Thlr. mit Talons. Der 4proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. II. No. 19 à 500 Thlr. Der 4 ½proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. V. No. 53 à 500 Posener Pfandbriefe: Ser. I. oder VI. à 1000 Thlr.: Ser. I. à 1000 Thlr.: No. 731. 5822. Ser. II. à 200 Thlr.: No. 1375. 7779. 13,400. 14,779 und 19,793. Ser. III. à 100 Thlr.: No. 1561. 3042. 7118. 11,223. 12,705. 12,770. 12,771 und 14,439. Ser. V. à 500 Thlr.: No. 310. 768. 1130. Ser. VI. à 1000 Thlr.: No. 6019. Ser. VIII. à 200 Thlr.: No. 7211 und 8393. Ser. IX. à 100 Thlr.: No. 3689. Au-porteur-Obligatlon des Wegeverbandes des Amts Neu- haus a. d. 0.: Lit. AX. No. 28 über 500 Thlr. Sparkassenbuch städtischer Sparkasse zu Laucha: No. 15 über eine Einlage von 13 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf. Bergisch-Märkische Stammaktien à 100 Thlr.: No. 290,440. 488,065 68. 583,724 26. b Berglsch-Märkische Prioritäts-Obligation III. Serle à 100 Thlr.: No. 58,769. stratsmitglieder werden auf zwölf Jahre, die unbesoldeten Magistrats⸗ mitglieder werden auf sechs Jahre gewählt. Die unbesoldeten Ma⸗ gistratsmitglieder werden aus den Gemeindebürgern gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der unbesoldeten Stadträthe aus und wird durch neue Wahlen ersetzt; die das erste Mal Aus⸗ scheidenden werden durch das Loos bestimmt; für die innerhalb der Wahlperiode Ausscheidenden sind alsbald Ersatzwahlen zu veran⸗ lassen; die Ersatzmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit⸗ raumes in Thätigkeit, für welchen die Ausseschiedenen gewählt waren. §. 46. Die den Magistratsmitgliedern zu gewährende Besoldung oder Dienstunkostenentschädigung ist vor der Wahl derselben festzu⸗ setzen (§. 73). Der Festsetzungsbeschluß bedarf bezüglich der Bürger⸗ meister und der Beigeordneten der Genehmigung des Regierungs⸗ Präsidenten, welche jedoch nur unter Zustimmung des Bezirksrathes versagt werden kann. 1 1 1 Eine Erhöhung der Besoldung und Dienstunkostenentschädigung im Laufe der Dienstperiode ist zulässig; 8 Der Bezirksrath kann vor der ahl und bei offenbarer Unzu⸗ länglichkeit auch im Laufe der Dienstperiode, auf Antrag der Bethei⸗ ligten oder von Amtswegen, eine Erhöhung der Besoldung und Dienst⸗ unkostenentschädigung der Bürgermeister und der Beigeordneten an⸗ ordnen. §. 47. Magistratsmitglieder können nicht sein 1) die Staatsaufsichtsbeamten mit Einschluß der ernannten Mit⸗ glieder und stellvertretenden Mitglieder des Bezirksrathes und des Provinzialrathes, 8 1 1 2) richterliche Beamte, zu denen jedoch die technischen Mit⸗ glieder der Handels⸗, Gewerbe⸗ und ähnlicher Gerichte hier nicht zu rechnen sind, 8 3) die ernannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Verwaltungsgerichte, 8 4) Beamte der Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte, 5) Geistliche, Kirchendiener und öffentliche Elementarlehrer, 6) diejenigen, die ein sonstiges besoldetes Gemeindeamt be⸗ kleiden. Vater u

v1“

Sohn sowie Brüder können nicht zugleich Stadt⸗ I

öö und Magistratsmitglieder oder zugleich Magistratsmitglie⸗ er sein.

. 48. Die Wahl der Magistratsmitglieder erfolst durch Stimmzettel. Ueber jeden zu Wählenden wird besonders ab⸗ gestimmt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche die ab⸗ solute Stimmenmehrheit erhalten haben. Ergiebt sich keine absolute Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjeni⸗ gen zenei Persnin geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. ei Stimmengleichheit entscheidet das von dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu ziehende Loos darüber, wer auf die engere Wahl zu bringen und wer als schließlich gewählt zu betrachten ist. 1

§. 49. Die Bürgermeister und die Beigeorgneten bedürfen der Bestätigung

des Königs in Stadtgemeinden mit mehr als 10,000 Einwohnern,

des Regierungs⸗Präsidenten (§. 124) in allen anderen Stadt⸗

gemeinden. 1.

Wird die Bestätigung versagt, so schreitet die Stadtverordneten⸗ versammlung zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht be⸗ stätigt, so kann der Regierungs⸗Präsident die kommissarische Verwal⸗ tung der Stelle auf Kosten der Stadtgemeinde anordnen. Dasselbe findet statt, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Wahl ver⸗ weigert oder den nach der ersten Wahl nicht Bestätigten wieder wählt. Die kommissarische Verwaltung dauert so lange, bis die Wahl der bEETEb1 I Vornahme ihr jeder⸗ eit zusteht, die Bestätigung erlangt ha 8 ufch Die Stadirätße bedürfen keiner Bestätiguns. Der Ma⸗ gistrat hat darüber zu beschließen, ob die Wahl derselben den gesetz⸗ lichen Bestimmungen gemäß erfolgt ist. Gegen den Beschluß des Magistrats steht der Stadtverordnetenversammlung die Beschwerde an den Bezirksrath zu. 1.

51. Die Bürgermeister werden durch den Regierungs⸗Präst⸗ denten oder einen Kommissarins desselben, die Beigeordneten und Stadträthe werden durch den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in ihr 82-2 eingeführt und ver⸗