Soll man sich n dieser Sachlage erschrecken lassen und radikale Die Furcht, die man in manchen Ländern hat, daß die Privat⸗ Maßregeln nehmen, wie etwa die Außerkurssetzung des Silbers? Industrie sich der Prägung von Silbermünzen bemächtigen könnte Vor Allem wollen wir eine Tabelle über die Silber⸗ und die † ist wohl nicht ernft zu nehmen, indem man gerade so gut Goldstück Goldproduktion seit 1852 in der ganzen Welt aufstellen: mit einem geringeren Feingehalt prägen könnte. Bei den heutigen 1852 8 Mill. Frcs. Gold, 2028 Mill. Fres. Silber staatlichen Beziehungen und der heutigen Civilisation würde man in
garnspinnerei erzeben sich folgende Verhältnisse: Die Zahl der Spindeln bei diesem Industriezweige betrus: in Großbritannien 39,5 Millionen, im Deutschen Reiche 5 Millionen, in Frankreich 4,68 Millionen, in der Schweiz 2 Millionen ꝛc. Es ist zu berücksichtigen, daß Deutschland durch Elsaß⸗Lothringen 2 Millionen Spindeln gewonnen hat. Im internationalen Handel mit Baum⸗ wollgeweben zeigt das Deutsche Reich nächst Großbritannien das meiste Ueberwiegen der Aussuhr über die Einfuhr. In der Flachs⸗, Hanf⸗ und Jute⸗Spinnerei nimmt dagegen das Deutsche Reich nach England, Frankreich und Oesterreich⸗Ungarn erst den vierten Rang ein. Die Zahl der hierin beschäftigten Spindeln beträgt ca. 330,000 gegen 1,700,000 Großbritanniens. Es zeigt sich in Leinen⸗ und Jute⸗Geweben ein Gleichsewicht zwischen der Einfuhr über die Ausfuhr. In Bezug auf Bekleidungs⸗ und Putz⸗ waaren⸗Industrie wird hervorgehoben, daß Berlin der bedeutenden Konfektion für die weibliche
Bemerkungen:
1) Die Reihenfolge der Bahnverwaltungen ist nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 49) zwischen der auf je Eine
) (Col. 47) und hngeleiskilometer (Col. 48) festgestellt. 1 b g 2* 50 Monat Januar d. X sind auf den sämmtlichen Deutschen Bahnen (exkl. Bayerns) im Ganzen vorgekommen:
. 8 8
1853 77 der kürzesten Zeit Hand auf eine solche Münzwerkstätte gelegt haben 18 && Der Verkehr auf den Leggen in der Provinz Hannover umfaßt 8 1873: 1874: 1 857 —2 Werth Werth 1859 622 ½ 4.0,472 72,762 382,138 69,718 1860 595 2,137,360 358,627 2,132,694 387,125 1861 570 gö. 1,757,415 287,062 1,641,271 264,898 „ „ Osnabrück 847,533 199,464 783,763 183,677 Kreis Lübbecke 737,452 134,746 633,375 114,049 Für 1875 liegen die Zahsen noch nicht vorn.“ — Im Laufe des Jahres 1875 sind aufgelöst die Leggen zu Rinteln, Diepholz, Hoya, Adelebsen, Hardegsen, Uslar, Ankum, Laer, Hede⸗ münden, Brinkum.
51 Entgleisungen fahrender Züge (davon 31 Courier⸗, Schnell⸗ und Personenzüge, 2 gemischte Züge und 4 Güterzüge und leer fahrende Maschinen).
2 b. 24 Zusammenstöße „ 7. 8 2 5b1u“ ⸗„ Fe 8 8 c. 80 Entgleisungen beim Rangiren (davon 18 mit Betriebsstörung und g ohne Betriebestörung). d e
8 8 . 202 ½ 202 ½ 202 ½ 202 % 202 ½ 212 ½ 225 245 257 260 252 ½ 270
. 20 Husanmenstéöe „ (2 .1. ’ 9 „ . . 137 sonstige ar b A ee des 1nbascen Hernebes vealafte b . ; ourier⸗, nell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen Eine Entgleisung un 4) Im Verhältniß zur Zahl der Züge kamen die meisten Entgleisungen und Zusammenstöße vor bei der: 1 8 Oels⸗Gnesener Eisenbahn; (Eine Entgleisung oder I“ bei 96 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen), Posen⸗Creuzburger Eisenbahn: („ 2 8 ö 125 hG 8 Chemnitz⸗Komotauer Eisenbahn: ( 8 “ 1 ] 8 3 ““ , ☚ 2 1 8 5) Unter den 51 Entgleisungen fahrender Züge wurden 31 durch Radreifenbrüche (10 an Maschinen und 11 an Wagen), 3 durch Achsbrüche (2 an Maschinen und 1 an Wagen) und 2 durch Feder⸗ Sitz einer sehr — . eit brüche (1 an Maschinen und 1 an Wagen) veranlaßt. * Tracht ist, welche ihre Fabrikate nach allen Europäischen 6) Unter den 137 sonstigen Betriebsereignissen wurden veranlaßt: 98 durch Defekte an Fahrzeugen und zwar: 36 durch Radreifenbrüche (35 an Maschinen und 1 an Wagen), 4 durch Achsbrüche Ländern und nach Amerika versendet. Außerdem werden Kleider, (2 an Maschinen und 2 an Wagen), 10 durch Federbrüche (8 an Maschinen und 2 an Wagen) und 48 durch sonftige Maschinendefekte; ferner mehrere durch Schneeverwehungen, deren Folgen in der Nachweisung Wäsche und Pelzwaaren in Magdeburg, Aachen, Bielefeld, Herford,
Landdr.⸗Bz. Hannover — Hildesheim Lüneburg
zasaauaaaa a
1862 537 ½ 1863 535 1864 565 1865 600 1866 605 1867 580
g
über die Zugverspätungen näher ersichtlich gemacht sind. München, Leipzig, Stuttgart, Rottweil, Worms, Mainz und Ham⸗
7) Verunglückt sind im Ganzen 200 Personen, 12 getödtet und 8 verletzt).
8) Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 5 getödtet und 3 verletzt worden. 3 8 9 Von den — Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 2,912,500 beförderte Passagiere und auf 29,670 Courier⸗, Schnell Personen⸗ und gemischte Züge.
verletzten 9„ „ „ verletzten 5 „ 5 11) Von der Gesammtzahl aller Getödteten Verletzten „ Verunglückungen „
12) Im Vergleich zu demselben Monat im Vorjahre gestaltet sich die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gegen
kilometer aller Züge und der Bahngeleiskilometer bei 21 m ca. 1 % günstiger aus, als im Januar 1875.
. . 1ö Verletzung 8 1 „ 2¼½ 10) Von den getödteten Beamten kommt je Eine Tödtung auf 7,907 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte, „Verletzung, 1,710 kommt je
970,833 6
Eine Tödtung auf „ Verletzung auf „ Verunglückung auf
3,903,064 . EI“ 2,849,237
*Col. 50) zwischen der
und zwar: 16 Passagiere (darunter 4 getödtet und 12 verletzt), 164 Bahnbedienstete (darunter 38 getödtet und 126 verletzt) und 20 fremde Personen (darunter
8 88.
10,552,730 Achskilometer aller Züge und auf 605 Kilomet. Bahngeleis. u“
163
b geger 1 auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurückgelegten Achs⸗ Bahnen günstiger, bei 14 Bahnen ungünstiger und bei den übrigen Bahnen gleich; dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Januar d. Js.
Die Nr. 21 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Poßt⸗ und Telegeg ,.zs1tes. hat folgenden Inhalt: erfügungen: vom 8. März 1876: Reglement über die Benutzung der innerhalb des deutschen Reichs⸗Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn⸗Telegraphen zur Beförderung solcher Telegramme, „welche nicht den Eisenbahndienst betreffen; vom 6. März 1876: Eröffaung der Eisenbahn Kettwig⸗Mülheim an der Ruhr; vom 8. März 1876: Ausgabe des neuen Eisenbahn⸗Telegraphenreglements vom 7. März 1876; vom 8. März 1876: Ausgabe des Ergänzungsheftes zum All⸗ gemeinen Verzeichniß der für den internationalen Verkehr geöffneten Telegraphenanstalten. Bescheidung: vom 7. März 1876: Unzulässigkeit der Mittheilung der Namen derjenigen Personen, welche Zeitungen durch die Post beziehen.
— Nr. 2 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte, vom 27, Dezember 1875. — Cirkular, die Regelung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Einreichung von Geschäftssachen an das Ober⸗Verwaltungsgericht betreffend, vom 31.
Dezember 1875. — Cirkular, die Unzulässigkeit der Führung des Titels: „Kreis⸗Verwaltungsgericht“ betreffend, vom 15. Jannar 1876. — Verfügung, die Vertretung des Landraths im Vorfitz des Kreis⸗ ausschusses durch ein zu wählendes Mitglied des letzteren betreffend, vom 17. Dezember 1875. — Erlaß, Nichtgewäh rung einer Reise⸗ kosten⸗Entschädigung an Landräthe bei Revisionen der Stande samts⸗ Verwaltungen betreffend, vom 6. Januar 1876. — Verfügung, be⸗ treffend die Untervertheilung der Kreisabgaben in selbständigen Guts⸗ bezirken und die Aufbringung der Kosten der Amtsverwaltung in Amtsbezirken und Gutsbezirken, vom 31. Januar 1875. — Erlaß des Justiz⸗Ministers, die Listattung des Porto in Schiedsmanns⸗ woahl⸗Angelegenheiten betreffend, vom 15. Dezember 1875. — Verfügung, die Inpflichtnahme der Waisenräthe betreffend, vom 5. Februar 1876. — Nachweisung der Entfernun⸗ gen zwischen den Stationen auf den verschiedenen Dampf⸗ bootkursen im Deutschen Reiche und in Theilen angrenzender Länder. — Cirkular, die Benutzbarkeit der Reichskassenscheine bei Zahlungen betreffend, vom 5. Januar 1876. — Statistische Tabelle I. über die Anzahl der im Sommer⸗Semester 1875 und im Winter⸗Semester 1875 76 bei den deutschen Universitäten immatrikulirten, den acht älteren preußischen Provinzen angehörigen Studirenden der evangeli⸗ schen Theologie, II. über die Gesammtfrequenz der epangelisch⸗theolo⸗ gischen Fakultäten in Deutschland im Sommer⸗Semester 1875 und im Winter⸗Semester 1875/76. — Verfügung, die Benutzung der Be⸗ standtheile trichinenhaltiger Schweine betreffend, vom 18. Januar 1876. — Cirkular, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, vom 21. Dezember 1875. — Cirkular, die Errichtung einer Strom⸗ polizei auf der Weichsel im Königreiche Polen betreffend, vom 15. De⸗ ember 1875. — Cirkular an die Königlichen Landdrosteien iu der Provinz Hannover, die in dieser Provinz zu gestattenden öffent⸗ ichen Theatervorstellungen in der vierten Adventswoche be⸗ reffend, vom 17. Dezember 1875. — Verfügung, die Beseitigung von Mißbräuchen bei der Gastwirthschafts⸗Konzessionirung betreffend, om 18. November 1875. — Allgemeine Verfügung, betreffend die Untersuchungshaft und den Vollzug der Gefängnißstrafe und Haft, vom 19. Februar 1876. — Cirkular, Anordnungen in Bezug auf die Verwaltung der Staatschausseen bis zum Uebergange der Sorge für dieselben auf die Kommunalverbände betreffend, vom 27. Januar 876. — Zusammenstellung derjenigen vollen und abgekürzten Be⸗ eichnungen der Maße und Gebvichte, welcher sich die Normal⸗ Eichungskommission fortan in ihren Publikationen bedienen wird. — Cirkular, Vorschriften über Prüfung für das Baufach im Staats⸗ ienste betreffend, vom 3. Februar 1876. — Cirkularverfügung, den Wegfall der Stempelverwendung in Disziplinarstrafsachen betreffend, om 4. November 1875. — Cirkular, die Uniform der Forstbeamten ei Hofjagden betreffend, vom 30. Dezember 1875. — Cirkular, die Gebühren der Forstbeamten in gerichtlichen Untersuchungsachen be⸗ reffend, vom 5. Januar 1876. — Cirkular, die Taxberechnung für weibliches Roth⸗, Damm⸗ und Rehwild betreffend, vom 9. Januar 876. — Cirkular, die Berechnung von Reisekosten in Auseinander⸗ setzungssachen betreffend, vom 17. Dezember 1875.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 14. März. Dem Herrenhanuse ist folgender Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehöri⸗
en Holzungen in den Provinzen Preußen, Bran⸗ enburg, Pommern, Posen und Schlesien, zuge⸗ angen:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
ordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Schlesien, was folgt:
§. 1. Die Verwaltung der Holzungen der Gemeinden, Kirchen, Pfarren, Küstereien, sonstigen geistlichen Institute, öffentlichen Schu⸗ len, böheren Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten, frommen und mil⸗ den Stiftungen und Wohlthätigkeitsanstalten unterliegt der Oberauf⸗ sicht des Staats nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Holzungen, welche sich in staatlicher Verwaltung befinden, wer⸗
en von diesem Gesetz nicht berührt. 1
§. 2. Die Benutzung und Bewirthschaftung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen muß sich innerhalb der Grenzen der Nach⸗ haltigkeit bewegen. Insbesondere darf die Erhaltung der standes⸗ ortsgemäßen Holz⸗ und Betriebsarten nicht durch die Nebennutzungen gefährdet werden. - 4
Ein Betrieb, der eine der im §. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 416) bezeichneten Gefa en herbeiführen könnte, ist unzulässig.
§. 3. Der Bewirthschaftung der im §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen sind Betriebspläne zu Grunde zu legen, welche der Fest⸗ stellung durch den Regierungs⸗Präsidenten bedürfen.
Hierbei sind, namentlich hinsichtlich der Holz⸗ und Betriebsart, sowie der Umtriebszeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse und die Wünsche der Waldeigenthümer zu berücksichtigen, soweit dies mit den Grundsätzen des §. 2 vereinbar ist.
Die im Betriebsplan festgesetzte nachhaltige Holzabnutzung (Ab⸗ nutzungssatz) ist für den jährlichen Holzeinschlag maßgebend.
§. 4. Abweichungen von dem festgestellten Betriebsplan
a. durch Rodungen, 1
b. durch den Abtrieb von Holzbeständen, sofern solcher für die laufende zwanzigjährige Nutzungsperiode im Betriebsplan nicht vorgesehen ist,
durch Holzfällungen, welche den Abnutzungssatz bei Abrech⸗ nung des seit Festsetzung desselben vorgenommenen Ein⸗ schlags um mehr als 20 Prozent seines Betrages überschreiten würden,
d. durch Ueberschreitungen des Abnutzungssatzes, welche innerhalb der laufenden zwanzigjährigen Nutzungsperiode nicht wieder eingespart werden können, 8
bedürfen der Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten.
Werden Abweichungen der unter a.—- d. gedachten Art ohne Ge⸗ nehmigung unternommen, so kann der Regierungs⸗Präsident eine ent⸗ sprechende Abänderung des Betriebsplans, insbesondere auch den Wiederanbau gerodeter Flächen mit Holz, anordnen.
§. 5. Die Betriebspläne sind der Revision und erneuten Fest⸗ stellung zu unterziehen, wenn dies von dem Regierungs⸗Präsidenten für erforderlich erachtet oder von dem Waldeigenthümer beantragt wird. Mindestens alle zehn Jahre muß eine Revision stattfinden.
§. 6. Der Regierungs⸗Präsident kann den Zustand und die Be⸗ wirthschaftung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen an Ort und Stelle untersuchen lassen. Wenn die Unter⸗ suchung ergiebt, daß der Betrieb den Grundsätzen des §. 2 oder dem festgestellten Betriebsplan nicht entspricht, so kann der Re⸗ gierungs⸗Präͤsident, unbeschadet der ihm nach §. 9 zustehenden Be⸗ fugnisse, die Einreichung jährlicher Fällungs⸗, Kultur⸗ und Neben⸗ nutzungspläne anordnen. Dieselben sind nach Maßgabe der §§. 2, 3 festzustellen. 1 8
§. 7. Die Eigenthümer der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Hol⸗ zungen sind verpflichtet, für den Schutz und die Bewirthschaftung derselben durch Anstellung genügend befähigter Personen oder durch Vereinbarung über die Mitbenutzung fremden Forstpersonals aus⸗ reichende Fürsorge zu treffen. 1
§. 8. Die Gemeinden sind verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit unkultivirte Grundstücke, welche nach sachverständi⸗ gem Gutachten zu dauernder Benutzung als Acker oder Wiese nicht geeignet, dagegen mit Nutzen zur Holzzucht zu verwenden sind, mit Holz anzubauen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können die Ge⸗ meinden nach Anhörung ihrer Vertreter und des Kreisausschusses durch Beschluß des Bezirksraths angehalten werden.
§ 9. Wenn ein Waldeigenthümer einer ihm nach §§. 2— 7 dieses Gesetzes obliegenden Verpflichtung trotz geschehener Aufforderung nicht nachkommt, so ist der Regierungs⸗Präsident befugt, die zur Er⸗ füllung der Verpflichtung erforderlichen Handlungen durch einen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vorläufig zu bestimmen und im Wege der Exekution von dem Verpflichteten einzuziehen.
Die gleiche Befugniß hat der Bezir ksrath, wenn ein von ihm gemäß §. 8 gefaßter Beschluß trotz geschehener Aufforderung nicht zur Ausführung gebracht wird. b
§. 10. Gegen die auf Grund dieses Gesetzes von dem Regierungs⸗ Praͤsidenten erlassenen Verfügungen und gegen die gemäß §§. 8 und 9 gefaßten Beschlüsse des Bezirksraths ist innerhalb einer Präklusiv⸗ frift von 21 Tagen die Beschwerde an den Provinzialrath zulässig.
§. 11. Der Regierungs⸗Präsident, der Bezirksrath und der Pro⸗ vinzialrath bedienen sich bei Ausführung dieses Gesetzes als technischer Organe der im Staatsforstdienst angestellten Forstmeister und Ober⸗ Forstmeister.
§. 12. In der Provinz Posen tritt bis zur Einsetzung von Kreisausschüssen, Bezirksräthen und eines Provinzialraths an die Stelle des Kreisausschusses der Kreictag, an die Stelle des Bezirks⸗ raths die Bezirksregierung und an die Stelle des Provinzialraths der Ober⸗Präsident.
§. 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft. Alle demselben entgegenstehenden Bestimmungen sind von diesem Zeit⸗ punkt ab aufgehoben.
§. 14. Der Finanz⸗Minister, der Minister des Innern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind mit der Ausfüͤhrung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die dazu erforder⸗ lichen Anordnungen und Instruktionen.
Urkundlich ꝛc.
Statistische Nachrichten.
Die Bevölkerung des Fürstenthums Lippe belief sich am 1. Dezember 1875 auf 114,254 Einwohner, 3119 mehr, als am 1. Dezember 1871.
— Durch verdoppelte Thätigkeit hat das französische Marine⸗ Departement, so berichtet das „Journal des Debats“, nunmehr die Verluste wieder ersetzt, welche die Seekräfte des Landes während des eben verflossenen Jahres erlitten. Dadurch hat dasselbe nicht allein vermocht, den regelmäßigen Dienst der Stationen in der Levante, in Algerien, Martinique, Guadeloupe, Saint⸗Pierre, Guyana, am Senegal, in Gabun, Talti, Reunion, Mayotte und Madagaskar zu sichern, sondern auch die Streitkräfte der Flottendivisionen bei den Antillen, im stillen Ocean, im Süden des Atlantischen Meeres, in Chinesisch⸗Indien und Neu⸗Kaledonien ebenso zu vermehren, wie die in den chinesischen und japanischen Meeren.
Das so schwer heimgesuchte Uebungsgeschwader konnte gleichfalls die Lücken ausfüllen, welche Zusammenstöße und Brand unter die
Fahrzeuge gerissen hatten. Gegenwärtig setzt es sich zusammen aus 5 Panzerschiffen ersten Ranges, jedes von 900 Pferdekraft und mit 12 Kanonen versehen: „Provence“, „Revanche“, „Gauloise“, „Surveillante“ und „Valeureuse“; aus 2 Panzerschiffen zweiten Ranges, jedes von 450 Pferdekraft und mit 10 Kanonen: „Thetis“ und „Reine⸗Blanche“ und einem Kreuzer, „Desaix“, der bei einer Dampfkraft von 450 Pferden 4 Kanonen führt. Somit zählt das unter dem Oberbefehl des Vize⸗ Admiral Roze und unter dem Kommando des Contre⸗Admiral Bonie stehende Geschwader 84 Kanonen, seine Gesammt⸗Pferdekraft stellt sich auf 5850.
Nach den neuesten von dem Minister der Marine und Kolonien erstatteten amtlichen Ausweisen umfaßt die Kriegsflotte außerdem gegenwärtig nech weitere 85 seetüchtige Schiffe: den „Suffren“, ein Panzerschiff ersten Ranges von 950 Pferdekraft mit 14 Kanonen; die „Galissonière“, ein Panzerschiff zweiten Ranges von 500 Pferde⸗ kraft mit 10 Kanonen; den „Montcalm“, ebenfalls ein Panzerschiff zweiten Ranges von 450 Pferdekraft mit 12 Kanonen; ferner 15 Kanonenboote, 20 Avisos, 14 Kreuzer, die Fregatte „Nereide“, 4 Kor⸗ vetten, 20 Transportschiffe, 4 Goeletten und 4 Kutter.
Zu den Schulschiffen gehören ferner: „Renommée“, Schrauben⸗ fregatte mit 14 Kanonen, welche für die Fachschule für Seekadetten benutzt wird; „Alexandre“, Segelschiff zweiten Ranges mit 23 Ka⸗ nonen, welches der Artillerieschule in Toulon dient, wie die zugehörige schwimmende Batterie „Implable“, und die Segelbrigg erster Klasse „Janus“ mit 12 Kanonen. Außerdem stehen zu Schulzwecken noch 6 weitere Schiffe in Dienst, darunter 3 in Brest.
An Personal umfaßt der Stab der Marine gegenwärtig 19 Vize⸗Admirale der ersten und 13 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 30 Contre⸗Admirale der ersten und 21 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 110 Kapitäne zur See, 233 Fregattenkapitäaͤne, 743 Lieutenants zur See, 486 Schiffsfähnriche, 151 Seekadetten erster und 39 zweiter Klasse.
Das Artillerie⸗Corps der Marine besteht aus 2 Divisions⸗ und 3 Brigade⸗Generalen, 10 Obersten und 10 Oberst⸗Lieutenants, 22 Escadron⸗Chefs, 71 Hauptleuten erster und 36 zweiter Klasse, 39 Lieutenants erster und 23 zweiter Klasse, sowie 26 Unter⸗Lieutenants. Die Marine⸗Infanterie wird kommandirt durch 8 Generale, 11 Ober⸗ sten, 13 Oberst⸗Lieutenants, 42 Bataillons⸗Chefs und Majors, 266 Kapitäne, 235 Lieutenants und 205 Unter⸗Lieutenants.
Der Schiffsbau hat an ihrer Spitze einen General⸗In⸗ specteur, 11 Schiffsbaudirektoren, 19 Ingenieure erster, 22 zweiter Klasse und 66 Unteringenieure.
Es sind außerdem für die Hydrographie 1 Chefingenieur, 8 In⸗ genieure und 6 Unteringenieure vorhanden.
Die Marineverwaltung umfaßt 11 Generalkommissare, 26 Kom⸗ missare, 51 Kommissaradjunkten, 184 Unterkommissare, 128 Hülfs⸗ kommissare und, abgesehen von mehreren Hundert Unterbeamten, 42 Kommissariatseleven.
Die Gesundheitspflege der Marine wird versehen durch einen General⸗Inspecteur, 5 Direktoren, 2 Inspektoren der Lazarethe und Apotheken, 16 Chefärzte, 10 studirte Chirurgen, 40 Oberärzte, 184 Aerzte erster und 193 zweiter Klasse, sowie 141 Hülfsärzte, 4 Chef⸗ apotheker, 50 Apotheker und 25 Hülfsapotheker.
Endlich liegt die Sorge für das Seelenheil der Marine in den Händen eines Schiffsgeistlichen⸗Vorstehers, 4 Ober⸗Schiffsgeistlichen, 23 Schiffsgeistlichen erster und 23 zweiter Klasse. ö
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus dem Rheingau schreibt das „Rh. W. B.“: Durch das anhaltende stürmische und regnerische Wetter kann nur sehr wenig in den Weinbergen gearbeitet werden, wodurch sich das Schneiden der Reben sehr in die Länge ziehen wird und dann bei dem Aufsteigen des Saftes das sogenannte Verbluten der Reben entsteht, wobei die⸗ selben erhebliche Mengen der edelsten Nährstoffe verlieren. — Durch das fast ununterbrochene Steigen des Rheines haben die in der Nähe gelegenen Keller viel Wasser und werden es auch allem Anscheine nach noch lange behalten, was für die Entwickelung der darin lagernden Neuen und für den bald vorzunehmenden ersten Abstich außerordent⸗ lich hemmend ist. Im Handel mit 1875er ist es animirter geworden; im mittleren Gau wurden 900, 1000 bis 1200 ℳ für kleinere, 1500 bis 2000 ℳ und mehr für bessere Artikel bezahlt. 1874er und bes⸗ sere ältere Gewächse sind wieder sehr gesucht und demgemäß hoch bezahlt. Mittlere und recht brauchbare 1872er und 1873er Waare
wurde jüngst in ansehnlicheren Partien zu 980, 1000, 1150 und 1200
ℳ, einiges noch etwas höher umgesetzt.
Gewerbe und Handel.
In Anknüpfung an die Mittheilungen, welche wir aus dem neuesten Werke des Hofraths Dr. Brachelli „Die Staaten Europas über die deutsche Industrie veröffentlicht haben, geben wir in Nachfolgendem noch eine Uebersicht des Urtheils, welches der Verfasser über andere Zweige der deutschen Industrie ausspricht: In der Maschinen⸗Industrie nimmt das Deutsche Reich gegenwärtig nach Großbritannien gleichfalls den zweiten Rang ein. Dieselbe ver⸗ mag nicht nur den größeren Theil des erheblich gestiegenen eigenen Bedarfs an Dampf⸗ und anderen Maschinen zu befriedigen, sondern auch zahlreiche Mengen nach dem Auslande zu exportiren. Nach Deutschland folgen in diesem Industriezweige im Range Bel⸗ gien und Frankreich. In der Terxtilindustrie ist zu⸗ nächst die Schafwollwaaren⸗Fabrikation ins Auge zu fassen. In der Schafwoll⸗Garnspinnerei nimmt Deutsch⸗ land nach Großbritannien und Frankreich den dritten Rang ein. Wäͤhrend der genannte Staat 5,300,000 Spindeln in diesem Industrie⸗ zweige beschäftigt, werden für Frankreich ca. 4,000,000 Spindeln und und für das Deutsche Reich 1,200,000 Spindeln angegeben. Im internationalen Handel mit Schafwollgeweben folgt das Deutsche Reich gleichfalls als dritter Staat im Range. Der Export überwiegt den Import um das Doppelt. In der Baumwoll⸗
burg fabrikmäßig für den Handel erzeugt. In der Wirkwaaren⸗ Industrie konkurrirt Deutschland in ihren Erzeugnissen erfolgreich mit der englischen Fabrikatioen. In der Papier⸗Industrie übertrifft das Deutsche Reich alle anderen Staaten in Bezug auf die Zahl der in dieser Induftrie beschäftigten Unternehmungen und weist mit Groß⸗ britannien die größte Produktion nach, welche auch in technischer Be⸗ ziehung ausgezeichnet ist. Die Erzeugung von Rübenzucker, welcher den Kolonialucker fast ganz verdrängt hat, nimmt im Deutschen Reiche nach Frankreich den zweiten Rang ein. Während das erstere ca. 8 Millionen Ctr. Rübenzucker jährlich produzirt, beträgt die Produktion desselben in Deutschland nicht ganz 6 Millionen Centner. Es folgen dann Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Belgien ꝛc. In der Erzeugung von Bier folgt das Deutsche Reich mit einer Jahresproduktion von circa 40 Millionen Hektoliter Bier dem britischen Reiche, welches 50 Millionen Hektoliter dieses Ge⸗ tränks erzeugt; an dritter Stelle folgt Oesterreich, an vierter Belgien. Die Spirituosen⸗Industrie Deutschlands ist gleichfalls sehr be⸗ deutend und liefert auch für den Welthandel die weitaus höchste Menge unter allen Staaten.
— Der bereits erwähnte, durch die „Presse“ veröffent⸗ lichte Artikel des Hrn. Oskar v. Reinach über die Silberbaisse lautet im Auszuge, wie folgt: Der gegenwärtige außerordentlich be⸗ deutende Preisabschlag des Silbers trifft vor Allem jene Länder, die die exklusive Silberwährung haben — wie z. B. Indien, Oesterreich — im zweiten Grade die Länder, welche noch die Doppelwährung besitzen, nämlich Frankreich, Belgien, die Schweiz, Italien, in Einem Wort, die Länder, welche der lateinischen Münzkonvention angehören. Man ist erschreckt über die große Silberbaisse, wie man vor 20 Jah⸗ ren erschreckt war über den großen Preisabschlag des Goldes in Folge der califorrischen und australischen Goldentdeckungen, und man fragt sich, wie man wohl den Gefahren der ewigen Preisschwankungen des einen und des anderen Metalls entgehen kann.
Der Werth des Silbers gegen denjenigen des Goldes ist be⸗ kannterweise seit 1803 festgesetzt auf der Basis von 1 zu 15 ½ bei gleichem Gewichte; bei der heutigen Entwerthung des Silbers um ca. 13 % ist jedoch das Verhältniß schon auf 1 zu 17 l gestiegen.
Momentan giebt es wohl drei Hauptursachen der Silber⸗ entwerthung: 1
1) Die Entdeckung der drei berühmten großen Silberminen von Nevada (Californien), welche wirklich ganz fabelhafte Summen Silber produziren (die Ausbeutung für das laufende Jahr 1876 ist auf 500 Millionen Franes geschätzt);
2) Die Außerkurssetzung des Silbers in verschiedenen Ländern (Deutschland, Niederlande ac.), sowie die Limitirung der Silber⸗ prägung in den Ländern der lateinischen Münzkonvention;
3) Die Verminderung der Deckungen, die nach dem Orient für dessen Produkte zu machen sind, indem einerseits seit der Beendigung des amerikanischen Krieges der Orient nicht mehr der exklusive Ver⸗ käufer von Baumwolle ist, andererseits der Orient sich daran gewöhnt 88 als Rembours auch Manufaktur⸗Erzeugnisse an Zahlungsstatt zu nehmen.
getroffen.
250 237 % 257 ½ 305 325 350
1868 600 1869 605 1870 580 1871 582 ½ 1872 507 ½ 1873 517 ½ 1874 452 ½ 357 ½ 1575 407 ½ „ „ 310 9 „ „ ““ Wir sehen aus dieser Tabelle, daß vor nicht zu langer Zeit das umgekehrte Verhältniß, nämlich eine übermäßige Goldproduktion — im Vergleich zur Silberprodution — stattfand; damals stand Silber 5 bis 6 % höher als Gold, und Viele glaubten, daß der Werth des Goldes auf den des Silbers sinken würde; ein Land sogar, die Niederlande, entschloß sich, mit großen Opfern seine Goldwährung in Silberwährung umzuwandeln, und heute, nach 25 Jahren, sind die Niederlande wieder gezwungen — mit neuen, großen Opfern — die Silberwährung gegen Goldwährung abzuändern.
Uns scheint, daß man sich von der gegenwärtigen Silberbaisse nicht zu sehr erschrecken lassen darf; die großen, neuentdeckten Silber⸗ minen (und es ist konstatirt, daß die berühmten drei nevadischen Minen nur Taschen (Pochses) bilden) werden sich erschöpfen — man kann schon heute berechnen, welches Maximum Silber sie liefern werden — und auch der Orient wird nach und nach wieder größere Quantitäten Silbers aufnehmen können. Aber vor Allem muß man daran denken, daß gegenwärtig fünf große Länder der Welt noch den Zwangskurs für Papiergeld in der Höhe von 13 Milliarden Fis. haben, und daß es doch jedenfalls besser wäre, Silber als Deckung für Papier zu haben; wenn sich diese Schleusen wieder öffnen, das heißt, wenn z. B. Rußland, Oesterreich, Amerika, Italien ꝛc. die billigen Silberpreise benützen, um sich einen nicht zu theuren Metall⸗ stock anzusammeln, dann wird auch wieder das Silber auf seinen richtigen Werth kommen.
Vergessen wir auch nicht, daß durch die Silberbaisse die Gold⸗ produktion sehr angespornt wird, indem der Grubenarbeiter heute bei 100 Frs. Silberproduktion nur 87 Frs. bekommt, während seine 100 Frs. Goldbarren noch immer mit 100 Frs. bezahlt werden. Neue und große Goldlager werden entdeckt werden, und schon heute sind Nachnichten über große neue Goldproduktionen in Guyana ein⸗ Wenn alle Länder weiter Silber neben Gold pari⸗ tätisch zirkuliren ließen, wäre die heutige Silberbaisse nicht einge⸗ treten; freilich haben die Staaten der lateinischen Münzconvention Recht, von der jeweiligen Ueberproduktion des einen oder des andern Metalls profitiren zu wollen, aber Niemand wird leugnen können, daß, wenn heute ein Strom — die Silbercirkulation — durch Schleusen abgesperrt wird, das ganze Land überschwemmt werden muß. Wenn die Länder, die gegenwärtig Zwangskurs für ihre Noten haben, einmal die Metallwährung wieder eingeführt haben werden und dann noch immer Silber bedeutend gegen Gold verliert, dann wird es noch immer Zeit sein, Maßregeln zu nehmen, Gold — oder dann vielleicht Silber — mit einem andern proportionellen Feingehalt zu prägen.
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Als Nebenleggen mit der Verwaltung von Hauptleggen vereinigt sind die Leggen zu Hattorf mit Duderstadt, Einbeck mit Markolden⸗ dorf, Gladebeck und Münden mit Göttingen, Großfreden mit Alfeld, Wetteborn mit Lamspringe.
Christiania, 6. März. Der letzte Bericht des Aufsichtschefs über die Kabiliaufischerei bei den Lofoten an das Departe⸗ ment des Innern lautet günstiger. Bis gestern betrug der Fang im Ganzen 7,500,000 Stück, wovon 4,500,000 Stück eingesalzen worden sind, der Ertrag an Fischleber betrug 17,000 Tonnen und an Fisch⸗ roggen 19,500 Tonunen. Die Anzahl der Fischerboote betrug 4750 und die der Handelsfahrzeuge 402. — An der sogenannten Bank⸗ fischerei bei Aalesund betheiligen sich in diesem Jahre 22 nor⸗ wegische, 24 schwedische und, zum ersten Male, 2 französische Fischer⸗ fahrzeuge. Der bisherige Fang derselben, über 1 ½¼ Million Stück Fische, ist als ein sehr guter zu bezeichnen.
Verkehrs⸗Anstalten.
München, 3. März. Der Bericht, welchen Abg. Freytag als Landtagskommissar bei der Staatsschulden⸗Tilgungskommission an die Kammer erstattete, enthält, der „Allg. Ztg.“ zufolge, bezüglich der im verflossenen Jahr erfolgten Finanzoperationen folgende Mitthei⸗ lungen: Zu Eisenbahnbauten war im Jahr 1875 ein Bedürf⸗ niß von 42 Mill. Gulden vorhanden. Hiervon waren 21 Mill. durch das Anlehen bei dem Reichs⸗Invalidenfonds gedeckt; für die weiteren 21 Mill. gedachte das Staats⸗Ministerium der Finanzen im April v. J. ein 4proz. Anlehen im Wege der Submission aufzunehmen, wozu auch die ständischen Kommissare ihre Einwillignng gaben. Anstatt diese Kreditoperation durchzuführen, erachtete das genannte Ministerium bei dem Kurse der 4 ½ % Ostbahn⸗Prioritäten zu 101 — 102 und dem Kurse der 4 % Staatspapiere zu 93 ½ — 94, im Sevptember durch successiven Verkauf dieser Papiere den Bedürfnissen ber Eisenbahnbaukasse abzuhelfen. Von Ostbahn⸗ Prioritäten wurden nur circa 5,238,200 Fl. verkauft. Im Oktober entschloß sich das Königliche Finanz⸗Ministerium, da der Verkauf zweiter Priorität zu langsam zu realisiren war, während die Anforderungen für Eisenbahnbauten stiegen, behufs Deckung der Bedürfnisse der Eisenbahndotations⸗Hauptkasse vpro 1875 und Anfangs 1876, sowie zur Rückzahlung des Vorschusses von 8 Millionen Fl. an die Staatskasse zu dem bekannten 4 prozentigen Anlehen zu 60 Millionen Mark. Bezüglich dieses Anlehens führt der Berichterstatter u. A. an, daß den Uebernehmern eine 3monatliche Zinsenbonifikation gewährt wurde, so daß die Ein⸗ zahlung, resp. der Kurs sich durehschnittlich auf 90 ½ berechnet. Die Einzahlung auf dieses Anlehen ist in diesen Tagen auch bereits vollendet worden. Die zur Zeit noch bewilligten Kredite zu Eisen⸗ bahnbauten betragen 133,725,600 ℳ
— Zufolge „Finnlands Schiffahrtskalender für 1875/76“ besteht Finnlands Handelsflotte aus 1842 Schiffen von zusammen 141,598 Lasten Tragfähigkeit. In dieser Anzahl sind alle Schiffe von mehr als fünf Lasten mitgerechnet.
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X 9. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Stnats-Anzeigers:
Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäunfe, Verpachbangen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Zeffentlicher A⸗
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Groesshandel. 7. Literarische Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachangen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 8
. Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen zc⸗
Pferde⸗Verkauf. Donnerstag, den 16. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe 30,000 des unterzeichneten Bataillons — Waldemarstraße 4,000 * Nr. 63 — Ein überzählig gewordenes Königliches 3,000 „ Dienstpferd öffentlich an den Meistbietenden gegen - gleich baare Bezahlung in Reichsmünzen resp. Kassen⸗ Scheinen verkauft werden. Berlin, den 13. März 1876. Königl. Brandenburgisches Train⸗Ba⸗ taillon Nr. 3.
[1663]
werden.
beraumt.
Aufschrift:
Bekanntmachung. Die Lieferung von 42,000 Kilo gereinigtem Stan⸗ genschwefel, davon 5,000 Kilo für Artillerie⸗Depot Berlin, 2 2. 9 2. 2
soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen
Dazu ist ein Termin auf den 23 März er, Vormittags 12 Uhr, im diesseitigen Büreau an⸗
Die Bedingungen sind vorher einz auch können sie gegen Erstattung der Kopialien⸗Ge⸗ bühren bezogen werden. Die vor dem Termin ein⸗ zureichenden versiegelten Offerten müssen mit der
„Submission auf Schwefel“
den Bedingungen unbedingt zu unterwerfen.
[1922]
Spandau, Glogau, „ Neisse,
hier einzusehen,
Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen. Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung der eisernen Dächer für die beiden Perronhallen des Bahnhofes Metz, im Gesammtgewicht von 381,275 K. Schmiedeeisen, 25,345 K. Gußeisen, 15,482 K. Stahl und 3830 Qu.⸗M. verzinktes Eisenwellblech sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. Submissionsofferten sind versiegelt und versehen mit der Aufschrift: »Offerte auf Ausführung der Perronhalle zu Metz“ bis spätestens zu dem auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, auf hiesigem Stadtbahnhofe, anberaumten Termine portofrei an uns einzu⸗ senden, wo dieselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingunzen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen Burean, Steinstraße Nr. 10, eingefehen werden. Abdrücke der Bedingungen und Gewichtsberechnungen werden auf Wunsch ebendaselbst abgeseben. Straßburg, 1. März 1876. Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.
(C. 8/III.)
Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen. “ S öng nngg “ und Aufstellung des eisernen Ueberbaues füͤr 113 1 lle, ai—„ in Sablon bei Metz im Gesammtgewicht von 64,849 Kilogramm Schmiedeeisen, 2779 Kilogramm Guß⸗ versehen sein, und die Verpflichtung enthalten, sich V eisen und 145 Kilogramm Stahl sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. Offerten sind bis zu dem am Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr, in üunserem
Die Lieferung von „Betriebs⸗Materialien, als: Putzfäden, Reißbesen, Plomben, Plombir⸗ schnur, Bindfaden, Stränge, Tenderleinen, Leinen zu⸗Bettbezügen und Handtüchern ꝛc.,
Fruchtgummi, grüne und weiße Seife, Des⸗
8 infektionspulver, Zündhölzer, Feackeln,
Haarbesen, Handfeger, Cylinder, Lampen⸗ glocken, Laternenscheiben, Wasserflaschen,
assergläser und Docht soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf
Montag den 27. 2 cr., Vorm. 11 Uhr, im Bureau der Ober⸗Betriebs⸗Inspektion, Askanischer Platz Nr. 7, parterre, Zimmer Nr. 1, hierselbst an⸗ beraumt. 8
Offerten sind portofrei unter Beigabe der aner⸗ kannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Bedarfs⸗ Nachweisung gegen Erstattung von 0,50 ℳ Kopialien in dem genannten Bureau zu haben sind, und unter seshete der Proben versiegelt und mit der Auf⸗
rift: fi , rmifsion auf Lieferung von Betriebs⸗
Eiee. en. 1.ees an die Unterzeichnete einzureichen.
Oeffanung der Offerten wird am 27. dss. Mts. 5 Gegenwart der etwa erscheinenden Offerenten er⸗ olgen.
Berlin, den 9. März 1876.
Die Ober⸗Betriebs⸗Inspektion.
Hinreichend große Proben Schwefel mit einem daran gut befestigten Etiquett, auf welchem die eigen⸗ händige Unterschrift des Submittenten enthalten sein muß, sind spätestens bis zum 18. März 1876 porto⸗ frei hierher einzusenden. Ohne vorherige Einsendung von Proben kann auf Offerten nicht reflektirt werden.
Berlin, den 25. Februar 1876.
Artillerie⸗Depot.
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[2137]
Die Arbeitsleistung zur Herstellung eines Fun⸗ damentmauerwerks für eine Blech⸗, Winkeleisen⸗ und Panzerplatten⸗Bearbeitungswerkstatt auf der hiesigen Werft, einschließlich der Materialien an Kalk und Sand, soll im Wege der Submission verdungen werden. . 8
Die Submissionsbedingungen liegen in der dies⸗ seitigen Registratur zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien daselbst abschriftlich empfangen werden.
ermin zur Eröffnung der Offerten ist auf Don⸗ nerstag, den 23. d. Mts., Mittags 12 Uhr, an⸗ gesetzt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Aufscheift: Offerte zur Mitirunhs für die Panzer⸗ platten⸗ ꝛc. Werkstatt ꝛc. versiegelt und frankirt an⸗ uns einzusenden sind.
Wilhelmshaven, den 9. März 1876.
Bureau, Steinstraße 10, eingesehen werden. Straßburg, 1. März 1876. M“ Kaiserliche General⸗Direktion der
Geschäftslokale auf hiesigem Bahnbofe anberaumten Termine verstegelt und mit der Aufschrift: „O fferte für die Wegeüberführung bei Metz“ portofrei an uns einzusenden. Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können
in unserem bautechnischen
Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen. (C. 9,III.)
Das Domänen⸗Vorwerk Vorland im Kreise Grimmen soll in ein kleineres Vorwerk von 161,540 Hekt., 12 Bauerstellen von durchschnittlich je 30 Hekt., 7 Kossathenstellen von durchschnittlich je 15 Hekt., 5 Büdnerstellen von durchschnittlich je 0,400 Hekt., 7 Ackerparzellen von durchschnittlich je 2 Hekt. und 7 Wiesenparzellen von durchschnittlich je
bruch bestimmten Gebäude vom 24. Juni 1876 ab im Wege des öffentlichen Meistgebots zum freien Eigenthum verkauft werden. Bauerstellen am 6. April cr., Vormittags 9 Uhr, der Scheunen Nr. 5 und 6, des Schafstalles und der Scheune 6a. und Remise 8 am 8. April er.,
land anberaumten Lizitationsterminen mit dem Be⸗ merken eingeladen, daß die einzelnen Stellen im
Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.
Freien absesteckt worden und die Veräußerungs⸗ bedingungen in unser⸗
1,300 Hekt. zerschlagen und diese, sowie die zum Ab⸗ r Kaufbewerber werden zu den behafs Verkaufs des Vorwerks und der der Kossathen⸗ und Büdnerstellen am 7. April ecr., Vormittags 9 Uhr, der Wiesen⸗ und Ackerparzellen,
Vormittags 9 Uhr, auf dem Gutshofe zu Vor⸗
Domänenregistratur und bei
dem Ober⸗-Amtmann Schultz zu Vorland einzusehen sind. Stralsund, den 7. März 1876. Königliche Regierung. 8
[1817] Submission.
Zum Verkauf von Werkzeugen für Schmiede und Schlosser, Stellmacher und Tischler, Drechsler, Böttcher, Sattler; ferner von Eisen⸗, Kupfer⸗ und Messinghlech, Schmiede⸗ und Walz⸗Eisen, sowie von 8 payerischen Munitionswagen, Geschützaufnahme⸗ Instrumenten und von bayerischen Gewehr⸗Patronen⸗ dülsen steht am 27. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Bureau des Kaiserlichen Artillerie⸗Depots Sub⸗ missionstermin an. Submnittenten wollen ihre An⸗ gebote versiegelt bis zum Termin mit der Aufschrift: „Submission auf Werkzeuge ꝛc.“ einreichen. Die Verkaufsbedingungen können in dem diesseitigen Burean eingesehen, auch auf Erfordern gegen Copialien abschriftlich mitgetheilt werden. Ulm, im März 1876.
Kaiserliches Artillerie⸗Depo 2