1876 / 65 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

London, 13. März, Vormittags. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren vom 4 bis zum 10. März betrugen: Englischer Weizen 3038, fremder 11,261. englische Gerste 2288, fremde 2180, engl. ste 20,429, fremde —, engl. Hafer 608, tremder 8242 Crtrs. Engl. Mehl 17,086 Sack, fremdes 3646 Sack und 5341 Fass.

London, 13. März, Nachmitt. (W T. B.) 3 Getreidemarkt. (Schluassbericht.) Weizen fest, a gekommene Ladungen nominell unverändert. Andere Getreidearten fest, aber

ruhig. Wetter: Veränderlich.

New-York, 13. März, Abends 6 Uhr. (M. T. B.) ““ Waarenbericht. Baumwolle in New-IYork 12 ⅛, de. in New-Orleans 12 ⅞. Petreleum in New-Ioerk 14 ½, do. in Philadelphis 14. MKehl 5 D. 05 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 35 C. Nais

Kündigungen und Verlecosungen. obligatlonen des Kreises Westhavelland. Behufs sation ausgelooste Stücke; s. unter Ins. der Nr. 63. Berlin-Stettiner Hisenbahn. Ausgelooste Stücke der Prior.- Oblig. I. Em.; s. unter Ins. der Nr. 63. Braunschweig-Hannoversche Hypotheken-Bank. Ausgelooste und zur Rückzahlung gekündigte 4 ½ und 5 % Pfandbriefe; s. unter

Ins. der Nr. 63. Auszahlungen.

Preusslsche Hypotheken-Aktien-Bank. Am 1. April fällige Coupons der 5 % Ffandbriefe, sowie Dividende der Aktien mit 12 ¾ % oder 76,50 bei der Kasse in Berlin; s. Ins. in Nr. 63.

Deutsche PFeuer-Verslcherungs-Aktlen-Gesellschaft. 8 %, Dividende mit 48 pr. Aktie bei der Hauptkasse in Berlin; s. Ins. in Nr. 63.

Amorti-

Ausweise von Banken ete.

31. Dezrember 1875, Ins. der Nr. 63. Seneral-Versammlungen.

23. Märzk. Westend-Berlin, Kommandit-Gesellschaft auf Aktien, . torp. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins.

in Nr. 63

Harzer Unlion,

und ttenbetrleb.

Aktilen-Gesellschaft für Bergbau Ord. Gen.-Vers. zu Hannover; s. Ins. in Nr. 63

Wechselstuben-Aktien-Gesellschaft in Liqu. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. Warschauer Diskonto-Bank. Ord. Gen. -Vers. zu Warschau.

Eisenbahn-Einnahmen.

Berlin-Dresdener Eisenbahn. Im Februar d. J. 175,238 PFür die ersten vier Betriebsmonate Juli-Oktober incl. v. J. ist die definitive Abrechnung erfolgt und ergiebt gegen die provisorisch er-

April.

(old mixed) 67 C. (Rio-) 16 ½. Schmalz ([Marke Wilcor) 14 C.

Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ½. Speck (short clear)

Kaffee

Deutsche Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft. Rech- nungsabschluss pr. 1875 nebst Bilanz; s. unter Ins. der Nr. 63. Peussische Hypotheken-Aktlen-Bank in Berlin. Bilanz vom

31,572

mittelten und veröffentlichten Einnahmen einen Mehrbetrag von

12 C. Getreidefracht 7 ¼.

nsges 8

Königliche Schauspiele. Mittwoch, den 15. März. Opernhaus. 65. Vor⸗ stellung. Der schwarze Domino. Oper in 3 Auf⸗ zügen nach Scribe, für die deutsche Bühne bear⸗ beitet vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Auber. (Frl. Minnie Hauk a. G.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 74. Vorstellurg. Narzißz. Trauer⸗ spiel in 5 Akten von A. E. Brachvozel. Anfang halb 7 Uhr. 8 Donnerstag, den 16. März. Vorstellung. 1 Schauspielhaus. 75. Vorstellung. Neu einstu⸗ dirt: Herrmann und Dorothea. Idyllisches Fa⸗ miliengemälde in 4 Abtheilungen nach Göthe's Ge⸗ dicht von Dr. Carl Töpfer. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. Vorher, zum 1. Male: Maiden⸗ speech. Eine Plauderei von Joseph Grünstein. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. Besetzung: Gräfin Rüden, Fr. Erhartt; Graf Holms, Hr. Liedtcke. Ein Diener. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 107. Male: Kläffer. Ori⸗ ginalposse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und A. LArronge. Musik von R. Biall. Donnerstag: Zum 108. Male: Kläffer.

Opernhaus: Keine

VNIictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Geschlossen: . In Vorbereitung: Gastspiel des Frl. Tellheim vom K. K. Hof⸗Operntheater in Wien, der ersten Solotänzerin Sigra. Dorina Merante und des Balletmeisters und Solotänzers Mr. Gredelue. Zum ersten Male, mit durchweg neuer Ausstattung an Dekorationen, Maschinerien, Kostümen und Re⸗ quisiten: Die Reise in den Mond Phantastische Ausstattungs⸗Burleske in 4 Akten (20 Bildern) mit Ballets, von Leternier, Wanlov und Mortier, für das Viktoria⸗Theater bearbeitet von Emil Pohl. Musik von J. Offenbach und G. Lehnhardt. Ballets von Gredelue.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch und die folgenden Tage: Die Reise in in 80 Stunden. 8

Direktion Emil Claar. Mittwoch: Der neueste Skandal. Eine mo⸗

bestens einlade. Mazeppa. Um 7 Uhr: Ein chinesisches Fest. In beiden Vorstellungen: Itzig Hirsch in der Tanuzstunde E. Renz, Direktor.

Deutscher Personal-Kalender. 15. März. Kaiser Heinrich I. besiegt die Ungarn bei Merseburg. Joh. Christian Günther, letzter Dichter der, beiden Schlesischen Schulen †. Karl Friedrich Becker, Geschichtsschreiber *. Paul Heyse *.

933. 1723.

1806. 1830.

1 Gestern Abend wurde meine liebe Frau Leon⸗ tine, geb. von Panwitz, von einem Mädchen glücklich entbunden. Berlin, den 13. März 1876 Heinrich de Ahna, Kgl. Konzertmeister. Heute früh starb uns unser hoffnungsvoller Sohn Alfred in seinem 18. Lebensjahre. Die Beerdigung findet statt am Mittwoch, den 15. d. M., Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr, vom Trauerhause, 3. Mittelstr. Allen Theilnehmenden statt besonderer M⸗ldung diese betrübende Anzeige. Berlin, den 12. März 1876. Geh. San.⸗Rath Dr. Ravoth nebst Familie.

Verlobt: Frl. Helene Lindow mit Hrn. Premier-; Lieutenant H. Jahr (Posen). Frl. Minette v. Oppenfeld mit Hrn Lieutenant Eduard v. Hagen (Berlin). Frl. Louise v. Auer mit Hrn. Haupt⸗ mann Julius v. Poseck (Goldschmiede). Frl. Cornelia v. Keißler mit Hrn. Lientenant Max Spiller v. Hauenschild (Wien— Karlsruhe)

Verehelicht: Hr. Landgerichts⸗Assessor Paul Haniel mit Frl. Ida Nobiling (Coblenz).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Controleur A. Jaithe (Ratibor). Hrn. Major v. Elern (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Premier⸗ Lieutenant Heinrich Graf Strachwitz (Münster). Zwei Töchter: Hrn. Postdirektor Schroeder (Northeim in Hannover).

Gestorben: Hr. Oberförster Rudolf Ockel (Riem⸗ berg). Hrn. Lieutenant Freiherr v. Hagke Sohn, Volkmar (Merseburg). Verw. Frau Forstmeister Schmidt, geb. v. Lattorff (Klicken).

derne Liebesprobe.

Krolls Theater.

Mittwoch: Zum 7. Male: Die Spitzenkönigin. .[2228] Das dem Zimmermann Gustav Pasold zu Rix⸗-

Konzert⸗Anfang 5 ½, der Vorstellung 7 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. 8

Woltersdorff-Theater. Mittwoch: Zum 5. Male: Unsere Jungen. (Madelaine Warden: Frl. Josephine Gallmeyer) Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. Mittwoch: Erstes Wiederauftreten des Hrn. Gustav Fritsche nach seinem Urlaube. (Halbe Kassenpreise.) IJn Sachen Conlon contra Vauradieux. Posse Alfred Hennequin. Vorher: Lustspiel in 1 Akt von

in 3 Akten von

Franenemanzipation. Sonntag.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

8 4 8 II nmtional-Theater. Mittwoch: Benefiz für Hrn. Mährdel: Der Vi⸗ ecomte von Létoridres. Der arme Poet. Donnerstag: Götz von Berlichingen.

Belle-AIliance-Theater. Miittwoch: 1 Figaro's Hochzeit. Lustspiel in 5 Akten nach

eaumarchais, deutsch von Franz v. Dingelstedt.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

In Vorbereitung: Zum Benefiz für Hrn. und Frau Wssotzky, zum 1. Male: Schwere Zeiten. nal-⸗Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen.

Böttchers Soiréen für instruktive Unterhaltung im Saaltheater des Schauspielhauses. Mittwoch, 15. März, Abends 7—9 Uhr: 1) Egyptens Weltwunder, Die große Wüste und ihre Schrecken. Niniveh. 2) Meeresfahrt, Schiffesfreud, Schiffesleid. 3) Fata morgana, Farben⸗Magie. Billlets: Meyers Conditorei, Charlottenstr. 56 und an der Kasse. Violin Concert: Frl. Marianne Stresow.

Mikroskoepisches Aquarium. Werderscher Markt 9. Täglich geöffnet von 9 bis 9 Uhr. Entrée 1 Lebende fressende Trichinen. Vorlesung täglich 7 Uhr außer Dienstag und Freitag. Darstellung lebender Insekten ꝛc.

(ircus Renz.

Mittwoch, Nachmittag 4 Uhr: Außerordentliche

Ueberschwemmten von

Vorstellung zum Besten der 8 geehrten Mitbürger

Schönebeck, wozu ich meine

Zum 8. Male: Ein toller Tag, oder:

Origi-

und Oscar (Wiesbaden).

SEunbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent.

dorf, Juliusstraße 101, gehörige, in Rixdorf be⸗ legene, im Grundbuch von Rixdorf Band XIV. Nr. 490 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 13. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 16. Mai 1826, Nachmittags 2 Uhr, ebenda verkündet werden. Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 6 Ar 44 Qu.⸗Meter mit einem Rein⸗ ertrag von 90 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Iö“ sind in unserm Bureau V. einzu⸗ sehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ wer. spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. Berlin, den 8. März 1876. C Königliches Kreisgericht. 8

dem Auszuge von den Gutsländereien, als zu dem gehörig sie bei der Grundsteueruntervertheilung ver-⸗- anlagt worden sind, mitenthalten sind. 3

tragene Realrechte geltend zu machen haben, müssen

Hrn. Major Graf Blumenthal Söhne, Willy)

anderweit vergeben werden.

tiren, werden ersucht, ihre verstegelten und mit der

L2n] Hannobersche Staatsbahn.

an hiesiger Gerichtsstelle im Terminszimmer Nr. 1 vor dem unterzeichneten Subhastationsrichter ver⸗ steigert werden. Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen ist: 1) von Raddatz 995 Hect. 73 Are 90 Qu.⸗M., Nenendorff 221 45 8 Bramstädt 423 55 40 8 Hinter⸗Panickow 282 Hect. 28 Are 50 5) Klingbeck 214 Hect. 52 Are 70 wobei jedoch zu bemerken, daß ad 3 die Ländereien einer Wassermühle, welche zu dem Gute nicht ge⸗ hören, nach Anzeige des hiesigen Katasteramts in

Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem die Güter zur Grund⸗ und Gebäudesteuer veranlagt worden sind, beträgt: 8

Gebäude⸗

Grundsteuer. steuer. 1306 11⁄1 Thaler 312 Thaler 2) Neuendorff.. 21954⁄10%0 36 3) Bramstädt 643 ⁄% 84

4) Hinter⸗Panickow 30883⁄10 % 38

5) Klingbeck. 153 *4/100 8“

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗

1) bei Raddatz ...

dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anmelden.

Die Auszüge aus der Grundsteuermutter⸗, be⸗ ziehentlich Gebäudesteuerrolle, sowie die beglaubigten Abschriften der Grundbuchblätter, können in unserm Bureau Nr. IV. in den gewöhnlichen Dienststunden eingesehen werden.

am 3. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Subhastationsrichter verkündet werden. Neustettin, den 8. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Neumann.

tionen Calau'er Kreises

2 1

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung.

[1962] Mes ; schäfti Strafanstalt soll die Beschäfti⸗

In der hiesigen gung von Fetwa 90 weiblichen Gefangenen vom 1. Juli

d. J. ab und

etwa 30 weiblichen Gefaugenen vom 1. Sep⸗ tember d. J. ab

Von diesen Gefangenen werden zur Zeit etwa 70 mit der Anfertigung von Cigarren, 20 mit Weißnäherei und 30 mit Stickerei (vom 1. September ab verfügbar) beschäftigt. Offerten auf diese, sowie auf andere geeignete Arbeitszweige werden in gleicher Weise berücksichtigt werden. Die besonderen Bedingungen über die Beschäfti⸗ gung der Gefangenen liegen im biesigen Bureau zur Einsicht aus und können auf Verlangen auch ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden. 8 Unternehmer, welche auf diese Arbeitskräfte reflek⸗

bezüglichen Aufschrift versehenen Offerten

Termin 8 Mittwoch, den 19. April d. J Vormittags 10 Uhr, G einzureichen, wo dieselben vor den etwa erschienenen Unternehmern geöffnet werden sollen. 2

Nach Beginn des Termins eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Höhe der Kaution, welche die Unternehmer im Falle des Zuschlages zu leisten haben, wird nach den dreimonatlichen Arbeitslöhnen in abgerundeter Summe bemessen werden.

Sagan, den 2. März 1876. Cto. 14/3. IV.)

Königliche Strafanstalts⸗Direktion.

bis zum

Submission:

Der Subhastations⸗Richter.

11478] Snbhastations⸗Patent.

(Versteigerung im Wege der nothwendigen

Subhastation.)

Nachstehende, im Neustettiner Kreise belegene, dem Rittergutsbesitzer Wilhelm Conrad Johann Graf v. Kleist gehörige Rittergüter resp. Vorwerke, welche sämmtlich im Grundbuche der Güter des Neustettiner Kreises als alt von Kleisten Lehen ver⸗ zeichnet sind, als: 1) das Rittergut Raddatz, Band 4, Seite 5,

2) das Vorwerk Neuendorff, Band 3, Seite 347,

auf 72 Stück Blechträger von je 5,450

Mm. Länge und 500 Mm. Höhe. v

Termin: 8 31. März cr., Vormittags 10 Uhr, im maschinentechnischen Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. Von Letzterem Bedingungen g gen 1 zu beziehen. Hannover, den 10. März 1876. Maschinentecmisches Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. Overbeck. 8

Verloosung, Amortisation,

3) das Rittergut Bramstaedt, Band 3, Seite 485,

4) das Hinter⸗Panickow, Seite 467,

5) das Rittergut Klingbeck, Band 2,

des gedachten Grundbuchs sollen, nachdem das in den

geschriebene Verfahren stattgefunden und nachdem die

sämmtlichen lehnberechtigten Agnaten theils präklu⸗

dirt, theils mit den von ihnen angemeldeten Lehn⸗;

rechten rechtskräftig abgewiesen worden sind, im Wege der nothwendigen Subhastation

am 1. Mai 1876, Vormittags 9 Uhr

Band 3, Seite 485,

§§. 1— 6 der Verordnung vom 11. Mai 1839 vor⸗

Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [2230]

Die Inhaber der auf 100 Mark lautenden Noten unserer Bank, welche bisher dieselben nicht zur Einlösung präsentirt haben, werden hierdurch

rechtlichen Wirkung, daß mit Ablauf dieses Termins

alle Ansprüche an die Bank aus den aufgerufenen

Noten erlöschen. Anmeldungen zum Schutz gegen

die Präklusion sind nicht zulässig; vielmehr tritt diese

letztere unmittelbar mit dem Ablauf des Präklusions⸗ Termins gegen alle Diejenigen ein, welche die auf⸗ gebotenen Noten nicht eingereicht haben, dergestalt, 8 jeder Anspruch auf Einlösung erloschen ist, alle aufgerufenen nicht eingelieferten Noten zu Gunsten der Bank werthlos sind, und, wenn sie etwa noch zum Vorschein kommen, von der Bank angehalten und vernichtet werden können. Görlitz, den 8. März 1876.

preußische Oberlansitz.

Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 4. November 1868 emittirten Kreis⸗Obliga⸗ sind am 20. September

v. Js. nachverzeichnete 16 Stück à 300 ℳ:

Littr. A. Nr. 13. 88. 144. 196. 276. 329. 337. 347. 441. 486. 534. 636. 679. 683. 739. 757. ausgeloost worden. Diese Obligationen werden den Inhabern hier⸗ durch dergestalt gekündigt, daß die Kapitalbeträge

vom 1. Juli d. Js. ab bei der hiesigen Kreis⸗

Kommunal⸗Kasse zu erheben sind. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der Obligationen auf. Bei der Einlösung sind die Obligationen nebst den mit der II. Serie der Coupons ausgegebenen Talons aa die Kreis⸗Kommunal⸗Kasse abzuliefern. Die Zahlung der Zinsen für obige zum 1. Juli cr. ge⸗ kündigte Obligationen pro I. Halbjahr 1876 erfolgt bei Rückgabe der Obligationen gegen Quittung auf dem Talon.

Von den zum 1. Juli 1875 und zu früheren Terminen gekündigten Obligationen sind noch nicht zurückgeliefert:

Littr. A. Nr. 162. 185.

Calau, den 6. März 1876.

Namens des Kreis⸗Ausschusses: Der Landrath.

12226] Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen.

Dem §. 28 des Statuts gemäß, veröffentlichen

j wir hiermit den Geschäftsbericht für das Jahr 1875.

Der Gesammt⸗Umsatz betrug mit Ausschluß der Summen der eingelösten Noten und der Lombard⸗ Prolongationen in Einnahme und Ausgabe 71,160,410, die durchschnittliche Noten⸗Circulation 2,851,590. Die Summe der angekauften und zur Einziehung erhaltenen Wechsel belief sich auf Stück 6706 mit 24,380,673 27 und die der bewilligten Darlehne auf 5,293,400. Auf dem Effecten⸗Conto gingen um, durch Ankauf 126,755 45 ₰, durch Verkauf 73,887, an Depositen⸗ Capitslien wurden niedergelegt 1,466,550.

Die Brutto⸗Einnahme an Zinsen und Provisionen beziffert sich auf 408,684 76 und der Netto⸗ Gewinn nach Abstellung von 15,000 zum Re⸗ servefonds, Abschreibung von 191,433 auf un⸗ sichere Forderungen, Unkosten, Steuern, Tantième, überhobene und rückvergütete Zinsen auf 75,000 = 2 ½ % Dividende, welche vom 1. Mai cr. ab zur Auszahlung gelangt.

Die Veröffentlichung der Bilance erfolgt nach

Posen, den 13. März 1876. Die Direktion.

2227] Provinzial⸗Actien⸗Bauk. des Großherzogthums Posen.

Dem §. 35 des Statuts gemäß erfolgt die Aus⸗ zahlung der Dividende pro 1875 mit 37 50 pro Actie

vom 1. Mai cr. ab

hier an unserer Casse,

in Berlin bei Herren Benoni Kaskel, Louis Rieß & Co. und Julius Bleichröder & Co., in Breslau bei dem Schlesischen Bank⸗ Verein und außerdem bei den Preußischen Privat⸗ banken in Danzig, Magdeburg und Stettin.

Posen, den 13. März 1876.

Die Direktion.

*

Bibliothek

[2229]

für Wissenschaft und Literatur Verlag von Theobald Grieben in Berlin. In der Abtheilung für Werke allgemeineren Inhalts ist soeben erschienen:

Spanien und die Balearen.

Reiseerlebnisse und Naturschilderungen nebst wissen⸗ schaftlichen Zusätzen und Erläuterungen

Dr. Moritz Willkonn,

aufgefordert, diese Marknoten spätestens bis zum

lösung einzureichen. Ddiese Aafforderung geschieht nach §. 11 unseres Bankstatuts unter der Verwarnung und mit der

8

30. Inni dieses Jahres, bei uns behufs der Ein⸗ 8

Professor an der Universität und Direktor d b Botanischen Gartens in Prag. 1 Mit kolorirt. Plan der Tropfsteinhöhlen von Artä.

Preis: 7 (B. 76.13/3)

Commnnalständische Bank für die b— gegen Einsendung von 30 in

Drden vierter Klasse zu verleihen.

deren Prüfung durch die Revisions⸗Commission.

Bas Abozmement beträgt 4 50 für das Bierteljahr.

Insertienspreis für den Ranm einer Aruckzeile 30 42

. Die Nr. 13 der Gesetzes⸗Beilagen des Dentschen Reichs⸗Anzeigers, zum Schutz der Photographien ꝛc., und das Urheberrecht an Mustern und Modellen v den Gesetzen auch die zur Ausführung derselben vom Neichskanzler⸗Amt unterm 29. Februar Briefmarken durch die Expedition des

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Banquier und Kaiserlich⸗Königlich österreichisch⸗unga⸗ rischen General⸗Konsul Eduard Freiherrn von Oppenheim zu Cöln den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Fabrik⸗ besitzer und Vize⸗Präsidenten des Gewerbegerichts zu Crefeld, Conrad von Beckerath, den Rothen Adler⸗Orden vierter Neben⸗Zollamts⸗Assistenten Möller zu Burg

auf Fehmarn im Kreise Oldenburg den Königlichen Kr

1“

Deutsches Reich. Bekanntmachung. 1“

Vom 15. März d. J. ab dürfen diejenigen Eisenbahn⸗ Telegraphenstationen, welche zur Beförderung solcher Telegramme ermächtigt sind, die nicht den Eisenbahndienft betreffen, Tele⸗ gramme annehmen:

a. wenn keine Reichs⸗Telegraphenanstalt in demselben Orte befindlich ist: von Jedermann,

b. wenn eine Reichs⸗Telegraphenanstalt an demselben Orte befindlich ist: nur von solchen Personen, die mit den Zügen ankommen, abreisen oder durchreisen.

Berlin W., den 13. März 1876. Der General⸗Postmeister

Nrue Telegraphenämter in Berlin. Vom 1. April d. J. ab werden die Postämter Nr. 16 und 29 mit Telegraphen⸗Anstalten verbunden werden b

Die Annahme der telegraphischen Depeschen erfolst während der gewöhnlichen Dienststunden und zwar: an Wochentagen von 7 Uhr Vorm. (im Winter 8 Uhr Vorm.) bis 9 Uhr Abends, an Sonntagen von 7 (bezw. 8 Uhr) früh bis 9 Uhr Vorm. und von 5 bis 9 Uhr Nchm.

Vom gleichen Zeitpunkte ab wird das Postamt Nr. 16 von der Adalbertstraße Nr. 35a nach der Köpnickerstraße Nr. 39a und das Postamt Nr. 29 von der Belle⸗Alliancestraße Nr. 98 nach der Barutherstraße Nr. 4 verlegt.

Berlin C., den 11. März 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Sachße.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. März. Se. Majestät der

Kaiser und König empfingen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags den Flügel⸗Adjutanten Prinzen Heinrich XIII. Reuß, Commandeur Allerhöchstihres Königs⸗Husaren⸗Regiments, sowie den Geheimen Kommerzien⸗Rath Krupp, nahmen militärische Meldungen entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.

Se. Käaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags militä⸗ rische Meldungen entgegen.

Abends um 9 ¾½ ÜUhr begaben Sich die Höchsten Herr⸗ schaften zur Abendgesellschaft beim Fürsten Anton Radziwill.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten nahm in der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten (S. Nr. 59 d. Bl.) der Staats⸗Minister Dr. Falk nach dem Abg. Dauzenberg in Betreff des Religionsunterrichts in den Volks⸗ schulen das Wort:

Derselbe Herr Rath meines Ministeriums, von welchem der Herr Abgeordnete eben behauptete, daß er bei allen diesen Sachen nicht zugezogen wurde, wird die Freundlichkeit haben, auf seine Einzelheiten nachher zu antworten; ich selbst beschränke mich nur auf einige allge⸗ meine Bemerkungen in der Angelegenheit.

Die Verfügung vom 18. Februar d. J. habe ich erlassen, wie sie in ihrem Eingange ausdrücklich hervorhebt, um eine große Reihe von Beschwerden, die an mich ge⸗ kommen waren, zu beantworten, um einen Entscheid zu geben ge⸗ wissermaßen gegenüber einem sogenannten Petitionssturm. Ich war den Anträgen gegenüber absolut gezwungen, eine Antwort zu ertheilen, und wenn der Herr Abgeordnete an meinem Beruf zweifelt, die Ant⸗ wort zu ertheilen, so möchte er sich doch vor allen Dingen an seine Freunde und Genossen wenden, die mich als berufen anerkannt und mich aufgefordert haben, in der Sache zu entscheiden. Diese Freunde und Genossen sind hier recht eigentlich gemeint; denn diese Petitionen sind im Wesentlichen herbeigeführt worden nach einer oder einer Reihe von größeren Volksversammlungen in der Püong⸗ Westfalen, in denen die Hauptredner waren der Hr. Abg.

indthorst (Meppen), der Hr. Abg. v. Schorlemer⸗Alst und der Hr. Pastor Schulte, dessen Namen in der Lehrbuchsfrage Sie gestern kennen gelernt haben. Nun, meine Herren, ich habe und das antworte ich dem Herrn Abgeordneten auf seine letzte Apostrophe diese Angelegenheit auf das allersorgfältigste geprüft. Ich bin nicht in der Lage gewesen, sofort Bescheid zu ertheilen. Ich habe, weil man mir eine verschiedene Praxis der verschiedenen Regierungen ent⸗

den 15.

„Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen

gegenführte, weil man mir Mittheilungen, wie sie von Neuße und anderen Orten erzählt wurden, entgegentrug, mich genöthigt gesehen, die Regierungen zu einer eingehenden Erörterung, und zwar sämmtliche Regierungen Preußens, aufzufordern über die in Betracht kommen⸗ den Punkte, sie aufzufordern, mir zusammenzustelen, wie in einem jeden einzelnen Bezirk die thatsächlichen Rechtsverhaltnisse lägen, mir eine Reihe demnächst zu beantwortender Fragen von ihrem Standpunkte aus zu beantworten, und demnächst bin ich, nachdem ich mit den sämmtlichen sachverständigen Räthen meines Ministeriums in vielfache Berathungen eingetreten war, zu dem Entschluß gekommen, diese Verfügung zu erlassen. Ich habe damit einen ganzen Theil der Beschwerden, die vorgetragen worden sind, und die auch heute vorge⸗ tragen sind, beseitigt, ich werde darauf zurückkommen, wo sich das besonders zeigt und ich habe im Wesentlichen nichts anderes ge⸗ than, als das fixirt, was beispielsweise in der Provinz Schlesien seit 1873 gehandhabt wurde, ohne daß derartige Wagen, die schließlich darauf hinauslaufen, daß die katholische Kirche Preußens zu Grunde gehe, laut geworden sind.

Der Herr Abgeordnete hat Ihnen dann Verfügungen mitgetheilt er Regierung zu Oppeln vom 1. Oktober 187 ich glaube 1873 die im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte entwickeln, die in dieser Verfügung enthalten sind. Der Herr A geordnete hat freilich nicht hinzugesetzt, daß die Regterung den von ihm als besonders er⸗ heblich bezeichneten Punkt dahin rektifizirt hat, daß sie darüber, ob der Geistliche selbst den Unterricht ertheilen dürfe an Stelle des Lehrers, sie eigentlich gar nicht habe entscheiden wollen.

Nun, meine Herren, was thue ich in der Verfügung? Ich stelle an die Spitze, daß der schulplanmäßige Relionsunterricht in der Volksschule von den vom Staate zugelassenen oder dazu berufenen Organen unter seiner Aufsicht ertheilt wird. ermit spreche ich nichts veiter ans, als was Landesgesetz ist, . den B stimmungen des Gesetzes, anerkannk, durch den Spruch der verichte, nicht blos unter unangenehmen Verhältnissen, wie ste vorhin vorgetragen wurden in dem einen Falle, sondern in einer Reihe ähnlicher Fälle, überhaupt in allen Fällen, wo die Frage aufgetaucht ist: ist der Religionsunterricht in der Volksschule eine Funktion, die der Lehrer im Namen des Staats zu üben hat, oder eine Funktion, die er im Namen der Kirche zu üben hat? Die Entscheidung ist von den Gerichten des Landes und es konnte nicht anders sein immer und immer in dem ersten Sinn erfolgt.

Aus diesem Gesichtspunkte werden demnächst Konsequenzen ge⸗ zogen, es wird weiter gesagt, daß, wenn der Staat dem Geistlichen gestattet, als Lehrer zu fungiren, er dessen Stelle einnimmt und des⸗ wegen demselben Gesichtspunkte unterliegt, wie der Lehrer, daß er also auch ein Lehrer des Religionsunterrichts im Namen des Staates ist, weil er eben in der Volksschule obligatorischen Unterricht extheilt. Diese spezielle Frage ist von den Gerichten des Landes ebenso kon⸗ sequent beantwortet worden in dem von mir hervorgehobenen Sinne, wie in dem ersten Fall.

Ich habe dann allerdings Qualifikationen fordern müssen von einem solchen Lehrer, ich habe fordern müssen, daß, wo der Geist⸗ liche in der Schule bleibt als Lehrer, er in der That der Aufsichts⸗ behörde des Staates dieselben Garantien gebe, wie der Lehrer. Meine Herren, ohne das würde ich eben nicht glauben, daß die Aufgabe erfüllt würde, die dem Staat gestellt ist. Bei den Agitationen, bei deren Erwähnung ich vorhin den Abg. Windthorst (Meppen) nannte, hat dasjenige Blatt, welches zur Verbreitung der Agitation am aller⸗ wesentlichsten beigetragen hat, der „Westfälische Merkur“, dasselbe Blatt, in dem die bekannte Encyelica zuerst verkündet wurde, Fol⸗ gendes ausgesprochen:

daß wir siegen werden in dem Kampf wie die katholische Kirche, das versteht sich ganz von selbst; aber wir wollen diesen Kampf doch nicht umsomft gepflogen und gekämpft haben, wir wollen einen Preis, und dieser Preis, der ist die Schule.

Nun, meine Herren, ich antworte ganz einfach: diesen Preis be⸗ vaünsaen Sie niemals! Auch darum habe ich eine solche Verfügung erlassen.

Meine Herren, mir ist Mancherlei mitgetheilt worden, was auf diesem Gebiete sich als Früchte zeigt. Aber in so drastischer Weise, wie in einem mir schon vor einer Weile, nicht ad hoc, wie die Herren immer sagen, erstatteten Bericht finde ich Mittheilungen, die die Früchte recht kennzeichnen. „Der Kreis⸗Schulinspektor’“. .(Ruf im Centrum: Wo ?) Sie werden es gleich hören „fragt in der Schule beiläufig: Wer regiert im Kreise Rees? Der Junge antwortet flott: Der Dechant Wagelgar.“ „Bei einer anderen Gelegenheit stellte ich sagt der Kreis⸗Schulinspektor weiter, die Frage: wer ist in der Rheinprovinz der höchste Beamte? Antwort: Der Generalvikar! Warum: Der Bischof sitzt im Arrest! Als ich nach beendigter Revision den Jungen allein vornahm und fragte, warum der Bischof im Arrest sitze, erhielt ich die Antwort: weil er uns den Glauben erhalten will, der uns genommen werden soll. Wer hat Dir dies gesagt? Antwort: „Das darf ich nicht sner. sonst würde ich ein Verräther.“)

Meine Herren! Was ich vorausgesetzt habe, das haben Sie mir bestätigt, nämlich, daß Sie diese Früchte wunderschön finden, ich 1 faul und werde die Aeste abschneiden, auf welchen sie wachsen.

Meine Herren! Es war der Herr Abgeordnete am Eingang seiner Rede eingegangen auf die betreffende Leitung des Religions⸗ unterrichts. Er hat selbst anerkannt, daß dieser Ausdruck ein viel⸗ facher Deutung zugänglicher sei, wir haben den Punkt auch hier ja schon verschiedentlich erörtert. Ich will dem Herrn eneeeie nicht entgegnen, was ich mit Fug thun könnte und unter anderen Ver⸗ hältnissen und Beziehungen auch schon gethan habe, daß dieser Ar⸗ tikel von der Leitung ein formell gültiges Recht nicht ist; er wird eben erst in das Leben übergeführt und nach seinem wahren Sinn

bestimmt werden durch das Unterrichtsgesetz, vide Art. 112 der Verfassungsurkunde. Aber ich mache gar kein Hehl daraus, wie ich das nie gemacht habe, daß in der That die Staats⸗

enthaltend die Gesetze, betreffend das Urheberrecht an om 9., 10. und 11. Januar 1876, 1876 erlassenen Bestimmungen, und kann von Auswärtigen durch den Buchhandel oder Staats⸗Anzeigers“,

Werken der bildenden Künste, ist in zweiter Kuflage erschienen. Dieselbe enthält außer Berlin SW., bezogen werden.

Wilhelmstraße 32,

NM

regierung, auf so lange sie eine solche Macht Verwaltung hat, wie sie sie augenblicklich besitzt, in der Lage ist, den Gedanken der Leitung so weit verkörpern zu lönnen durch eine Verfügung, als es mit den Gesetzen und mit den Staatsinteressen vereinbar ist. Von diesem Standpunkte aus sind die Bestimmungen in Nr. 7 der Ver⸗ fügung, die der Herr Abgeordnete erörtert hat, in derselben niedergelegt worden, und dieser Theil der Verfügung schneidet, ich wiederhole es, eine ganze Reihe von Beschwerden gegen einzelne Regierungen ab. Diese Regierungen sind mir eben zu weit gegangen, wenn sie z. B. dem Geistlichen verboten, irgend eine Frage zu richten. Es ist hier aus⸗ drücklich entwickelt, wie die Sache aurzufassen sei, daß jedes Mittel, welches den Zweck habe, sich zu erkundigen über den Stand der Ent⸗ wickelung der Schüler in der Religion, über die Frage, ob die ihnen vorgetragene Lehre eine richtige set, daß jedes solche Mittel gewährt werden müsse, weil sich sonst in der That eine Leitung nicht denken lasse. Es sind das dieselben Grundsätze, die in der Oppelner Ver⸗ fügung zum Ausdruck und auf Grund derselben zur Anwendung ge⸗ kommen sind, ja sie gehen in einzelnen Beziehungen zweifellos noch weiter. .

Der Herr Abgeordnete ist aber der Meinung, daß diese Leitung wenn ich ihn richtig verstanden habe, gegenüber einem Lehrer der kirchliche Mission nicht habe, nicht ausgeübt werden könne, oder daß sie doch wenigstens unwirksam sei. Meine Herren! Was die sogenannte kirchliche Mission betrifft, die Missio canonica, so ist meinerseits auch bereits ausreichend Anlaß gewesen, über diese Frag den Standpunkt des Staates zu bezeichnen. Der Staat hat aller dings nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmunzen die Verpflich tung, Personen mit dem Unterricht zu betrauen, gegen deren Lehr Wund Wandel die Kirche Einwendungen nicht hat. Die Weise wie der Kirche die Gelegenheit gegeben wird, sich in dieser Beziehun zu äußern, ist aber das ich denke in der Regierungs⸗Instruktion von 1817 und auch anderwärts festgehaltene gemeinsame Examen, welches außerdem noch die Basis besitzt, daß eine Reihe, ja die bei weitem meisten Lehrer hervorgehen aus den Semfnarien, wo der Religionsunterricht ich sehe ven den besonderen Konfliktsfällen ab ertheilt wird von Organen, mit denen die Kirche einverstanden ist Derartige Persönlichkeiten sind dann angestellt worden und es fehl nicht an Zeugnissen, ausdrüäölichen und stillschweigenden thatsächlich Uebung, daß man darin den Auftrag erkannt hat, den der Hr. Abg Dauzenberg so sehr vermißt. Meines Erinnerns liegt in dieser Be⸗ ziehung besonders eine Erklärung des Bischofs von Trier vor sie. wird wohl nachher noch näher angegeben werden des Inhalts, daß, so lange die Unwürdigkeit des Lehrers sich nicht zeige, auf Grund des Examens und des ertheilten Zeugnisses er ein Lehrer sei, gege den von der Kirche Einwendungen in Beziehung auf Lehre un Wandel nicht zu erheben seien.

Nun hat der Herr Abgeordnete hervorgehsben, daß Lehrer der Unterricht ertheilten, welche absolut ungläubig seien. Herz un Nieren des Menschen zu prüfen, ist Niemand in der Lage; if die Sache aber so, wie der Herr Abgeordnete sagt, daß d Leute öffentlich aussprechen, daß sie an gar nichts glauben dann werde ich, sobald der Spezialfall mir bewiesen wird, die Konse quenzen daraus zu ziehen mich keinen Augenblick scheuen, aber auf die bloßen allgemeinen Redensarten hin kann ich freilich nicht einschreiten

Es ist dann ein Fall von einem Altkatholiken angeführt in Bezug auf den Ort Mesenich.

Wenn mich mein Gedächtniß nicht täuscht, so habe ich von de Falle Kenntniß erhalten aus irgend einer Zeitung und mich nach dem selben erkundigt; denn es entspricht allerdings meinen Auf fassungen nicht, zwangsweise die Kinder nicht altkatholische Eltern zu den Altkatholiken in den Religionsunterricht zu führen un umgekehrt. Demgemäß habe ich immer gehandelt, ich habe es zuerf gethan in der Stadt Braunsberg, ich habe es gethar in einer ganzen Reihe von Fällen in der Provinz Schlesien mich anschließend an die thatsächlichen Verhältnisse. Es wird der Herren vielleicht auch der Fall von Essen und Hagen und anderen Orten, wo Aehnliches stattgehabt hat, in Erinnerung sein. Ich sollte also meinen, daß der Herr Abgeordnete alle Ursache hatte, mi derartigen Behauptungen nicht aufzutreten. 8 Der Herr Abgeordnete ist dann noch gekommen auf den kirch⸗ lichen Beicht⸗ und Religionsunterricht. Ich überlasse das dem Geheimrath Stauder. Das ist ja der Punkt, wo nur Leute in der Sache berathen haben sollten, welche von einem Beichtunterricht und Kommunionsunterricht in der katholischen Kirche gar nichts verstehen.

komme nun auf die Verfügung wegen Benutzung des Schul⸗ lokals, und da erwidere ich dem Herrn Abgeordneten abermals, ich habe auch hier viele Beschwerden abgeschnitten; ein Fall wie der Neußer, welcher vor dieser Verfügung liegt, die dortige Verfügung war vom Oktober v. J. kann nunmehr nicht mehr vorkommen. In meinem Erlasse sind zwei Gründe statuirt vom Standpunkt der Aufsicht, was der Eigenthümer des Lokals thut, darüber rechte ich jetzt nicht aus denen verweigert werden kann die Benutzung des Schullokals. Der eine ist von dem Hrn. Abgeordneten als vollständig richtig an⸗ erkannt worden. Meine Herren, zu dem zweiten mußte ich kommen, nicht weil mir einfiele, den katholischen Religionsunterricht so wenig wie möglich den katholischen Kindern zu Theil werden zu lassen, son⸗ dern weil ich genöthigt bin, in Uebereinstimmung mit den Entschei⸗ dungen des höchsten Gerichtshofes, denjenigen bewußten Handlungen der katholischen Geistlichen gegenüber, die die Entziehung des Schulunterrichts in der Religion umgehen wollen, die nöthigen Repressalien zu üben.

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Denn es ist in einer Reihe von Fällen erkannt, daß, wenn der aus der Schule entfernte katholische Geistliche unter der Aegide des Kom⸗ munions⸗ oder Beichtunterrichts in Wahrheit den Schulunterricht er⸗ theilt, er sich ein öffentliches Amt anmaßt, und die betreffenden Geistlichen sind alle bestraft worden. Nun, zu Handlungen, die strafbar sind vor dem Geset⸗ hat die Aufsichtsbehörde kein Recht, die Schullokale herzugeben. Im Gegentheil, sie muß sich im Ein⸗ 8 klang halten mit den Entscheidungen des Richters. Im Uebrigen aber ist eine Beschränkung der Bewilligung des Lokals, sobald die