— Ihre Maäajestät die Kaiserin⸗Königin besuchte
gestern Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl, um
Ihn zu Seinem Gebur ee zu beglückwünschen, und empfing V
heute die hier eingetro ürstlichen Gäste. — Das Diner
findet im Königlichen statt. 5 Ihre Majfestät besuchte heute den Bazar zu eesten der Diakonissenanstalt Kaisers⸗
Kaiserliche Majestäten eröffneten heute durch Allerhöchstihre Anwesenheit die National ⸗ Gallerie und ge⸗ denken heute Abend auf einer Soirée bei dem Fürsten Anton Radziwill zu erscheinen.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern früh 7 ¾ Uhr zur Begrüßung der Grosherzoglich badischen Herrschaften nach dem Potsdamer Bahnhofe. Um 11 ½ Uhr
nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Meldung einiger höheren Offiziere entgegen und stattete um 12r Uhr Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl einen Gratulations⸗ besuch ab. Um 1 ½ Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen Hoheiten Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Georg von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe, besuchten darauf das Gewerbe⸗Museum, nahmen um 4 Uhr Nachmittags an dem Fa⸗ milien⸗Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl Theil und fuhren um 6 Uhr Abends in die Oper.
Im Laufe des Tages statteten die zur Zeit hier anwesenden
Fürlichen Gäste Besuche ab, welche von Ihren Kaiserlichen Hoheiten erwiedert wurden b 1 . Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig von Hessen ist heute Morgen hier eingetroffen und hat im Kronprinzlichen Palais Wohnung genommen.
8 — 21. März. Se. Majesrät der Kaiser und König werden an Allerhöchstihrem Geburtstage um 12 ½ Uhr die Prä⸗ sidien des Herrenhauses und des Abgeordneten hauses zur Beglück⸗ wünschung empfangen. 1“ — Heute Nachmittag findet in der Bildergallerie des König⸗ lichen Schlosses ein Diner statt, an welchem Beide Kaiserliche Miajestäten, die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hau⸗ ses, die fremden Fürstlichkeiten, sowie das Allerhöchste und die f en Gefolge theilnehmen. 8 . vofge si 98 von dem Musikcorps des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1 ausgeführt.
— Heute Mittag um 1 Uhr haben Beide Kaiserliche Majestäten, in Begleitung der Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie der anwesenden Fürstlichen Gäste, das nunmehr fertig gestellte Gebäude der Nationalgalerie
sichtigt. 8 E. Allerhöchsten Herrschaften wurden an der Thür des Hauses von dem Minister der geistlichen 22 Angelegenheiten Dr. Falk, dem Unter⸗Staatssekretär Dr. Sydow, dem Ministerial⸗ Direktor Greiff, dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Schöne, dem Direktor der National⸗Galerie Dr. Jordan, dem Präsidenten
der Akademie der Künste Professor Hitzig, dem Geheimen Ober⸗ Hof⸗Baurath Strack und dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Knerk empfangen und nach dem Treppenhause geleitet. Hier hatte der Minister Dr. Falk die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und König einige am Bau der Galerie betheiligt gewesenen
Künstler, einen Vertreter der Konsul Wagnerschen Familie und den Rentier Mühlberg vorzustellen, der dem Institute die lebens⸗ großen Bilder Beider Kaiserlichen Majestäten geschenkt hat.
Die Allerhöchsten Herrschaften besichtigten hierauf auf e—Tit. vo„n. ver ufsteuüng der Bilder und Statuen Kenntniß. Beim Verlassen der Galerie sprachen Se. Majestät der
Kaiser und König in huldvollen Ausdrücken Allerhöchstihre Zufriedenheit und Anerkennung über das Gesammt⸗Arrange⸗ ment aus.
Die Nationalgalerie, welche somit heute eröffnet worden ist, wird zunächst auf einige Zeit für die Spitzen der Behörden, die Mitglieder der beiden Häuser des Landtages und die Korporationen für Kunst und Wissenschaften gegen Einladungs⸗
karten zugänglich sein. Vom 26. d. M. an wird das Publikum gegen zu vertheilende Karten zugelassen werden. Die Ausgabe des Katalogs wird an demselben Tage erfolgen.
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5 2 L 2
— Nachdem eine Aenderung der nach Artikel 38 der Re verfassung für die Kosten der Zoll⸗ und Salzster erhebung maßgebenden Grundsätze bereits seit dem Jahre 1871 innerhalb des Bundesraths wiederholt in Anregung gebracht, eine definitive Beschlußnahme über die angeregte Frage ndeß noch nicht erzielt war, hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 6. Mai 1874 beschlossen: 1) die hohen Bundesregierungen zu ersuchen, wegen der den einzelnen Bundesstaaten zu gewährenden Vergütung für die Kosten der Zollverwaltung im Innern und der Salzsteuerver⸗
waltung sich an das Reichskanzler⸗Amt zu äußern; 2) die eingehenden Aeußerungen den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen zur Berichterstattung
zu überweisen.
Dieselbe Frage berührt ein demnächst vom Reichstag bei Berathung des Landeshaushalts⸗Etats für Elsaß⸗-Lothringen im Jahre 1874 gefaßter Beschluß, welcher dahin geht: 1 Reichskanzler zu ersuchen, in der geeigneten Weise, nöthigenfalls unter Abänderung des Artikels 38 Nr. Za. der Verfassung, eine anderweite Regelung der Bestimmungen in
Betreff der den Einzelstaaten zu vergütenden Zoll Erhebungs⸗
8
8 1 den
und Verwaltungskosten herbeizuführen. Die vom Bundesrath erforderten Aeußerungen der Bundes⸗ regierungen sind den Ausschüssen vorgelegt; ebenso sind die Berichte der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, welche das Reichskanzler⸗Amt zu eingehender Aeußerung über den Gegenstand veranlaßt hatte, den Ausschüssen zugegangen. Dieselben haben dem Bundesrath jetzt ein Programm für die Ermittelung der wirklichen durch die Verwaltung der Reichs⸗ steuern (Zölle und Steuern) veranlaßten Kosten vorgelegt.
— Die Schlußberichte über die gestriger Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Beilage. 1
— Der heutigen (3.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präfident um 12 ½ Uhr mit geschäftlichen Mittheilungen er⸗ öffnete, wohnten am Ministertisch der Minister der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und mehrere Regie⸗ rurgskommissare bei. Es erfolgte zunächst die Vereidigung der neueingetretenen beiden Mitglieder Herren v. Brzeski und Frhr. v. Solemacher⸗Antweiler auf die Verfassung.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Agrar⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ lösbarkeit der Erbenzins⸗ und Erbpacht⸗Verhältnisse
*
in den Moor⸗ und Vehn⸗Kolonien der Provinz Han⸗ nover. Die Generaldiskussion leitete der Referent Hr Rasche ein, indem er die Annahme der Kommissionsanträge, welche — uin nur redaktioneller Natur seien, zur Annahme empfahl.
8 An der Diskussion betheiligten sich sodann die Herren Graf Brühl, Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf und Graf Ritt⸗ berg; auch der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten Dr. Friedenthal sah sich veranlaßt, in die Diskussion ein⸗ zugreifen.
Bei der Spezialdiskussion wurde §. 1 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
Zu 8 2, welcher lautet: 8 1
Die aus den Erbenzins⸗ und Erbpachts⸗Verhältnissen in den Moor⸗ und Vehn⸗Kolonien entspringenden beständigen Abgaben und Leistungen unterliegen ohne Rücksicht auf entgegenstehende ver⸗ tragsmäßige Vereinbarungen der Ablösung nach Maßzabe der in der
Provinz Hannover bestehenden Vorschriften über die Ablösung der
Reallasten, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften dieses Gesetzes.
Die Berechnung des Ablösungskapitals erfolzt jedoch n allen
Fällen unter Zugrundelegung des 5. 4 der Königlichen Verordnung
vom 28. September 1867 (Ges. S S. 1670). “ beantragte Graf Brühl, die Worte von „ohne Rücksicht“ bis „Ablösung“ zu streichen. Das Haus lehnte aber diesen Antrag nach kurzer Diskussion ab, beschloß jedoch, entgegen dem An⸗ trage der Kommission, das zweite Alinea zu streichen.
§. 3 wurde in unveränderter Fassung genehmigt, dem §. 4 unter Zustimmung des Vertreters der Staatsregierung auf Vor⸗ schlag der Kommission folgender Zusatz zum 3. Alinea der Nr. 2 angefügt: G 8 1 e jedoch nach statutarischen oder Genossenschafts⸗Bestim⸗
mungen die alte bindende Beschlußfassung der Ober⸗Erbpächter noch
mehr erleichtert ist, behält es bei diesen Bestimmungen sein Be⸗ wenden“; der §. 5 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenom⸗ men, und dem §. 6 folgendes Alinea 4 angefügt: „Auf Vehn⸗Kolonisten finden die vorstehenden Bestimmungen die⸗ ses Paragraphen keine Anwendung.“
Die §§. 7 und 9 fanden unveränderte Annahme, dagegen
wurde dem §. 8 folgende Fassung gegeben: 1 „In Bezug auf die Ablösung derfenigen Abgaben, welche nach
Maßgabe der Verordnung vom 23. Juli 1833 (Hannoversche Gesetz⸗
Sammlung S. 253) bei der erblichen Uebertragung von Gütern und
Grundstücken vorbehalten sind, bewendet es bei den Vorschriften des
§. 18 der Verordnung vom 28. September 1867 (Gesetz⸗Sammlung
S. 1670) und des §. 1 des Gesetzes vom 3. April 1869 (Gesetz⸗
Sammlung S. 544).
Mit diesen Veränderungen wurde sodann das ganze Gesetz genehmigt. 16 Dder dritte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Uebersicht, betreffend die Verwaltung der fiskali⸗ schen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1874. Auf Antrag des Referenten Herrn Dr. Elwanger erklärte das Haus bei Schluß des Blattes, ohne jede Debatte, daß es mit Befriedigung von der mitgetheilten Uebersicht Kenntniß ge⸗
nommen habe
— In der heutigen (32.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Minister des In⸗ nern, Graf zu Eulenburg, mit mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, theilte der Präsident mit, daß vom Präsidenten des Staats⸗Ministeriums ein Gesetzentwurf, betreffend die Einverleibung des Herzogthums Lauenburg in Preußen, veed⸗cuc ahmẽ don Wechsefprorzstest, eingegcngei ser abetr, begründete der Abg. v. Lyskowski seine Interpellativn, welche lautet:
Mitte Dezember vorigen Jahres wurden Volksversammlungen in Skurcz und Neuki ch, Kreis Pr⸗Stargardt, welche bebufs Vor⸗ berathung zur Wahl der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter vor⸗ spriftsmäßig einberufen waren, polizeilich aufgelöst, weil dem Ver⸗ langen der Polizei, nur in deutscher Sprache in der Versammlung zu diskutiren, die vorwiegend nur polnisch sprechende Versammlung nicht nachkommen konnte.
Aus demseiben Grunde wurden am 27. Februar cr. zwei Ver⸗ sammlungen aufgelöst, die eine in der Stadt Schwetz, welche die Ab⸗ sendung einer Petition an das Haus der Abgeordneten wider die Ge⸗ setzesvorlage in Betreff der deutschen Amtssprache zum Zwocke hatte, — die zweite in der Stadt Flatow, welche zur Vorberathung der wahlberechtigten Gemeindemi glie er über die Wahl der Kirchenvor⸗ steher und Gemeindevertreter einberufen war.
Die Unterzeichneten erlauben sich die Anfrage an die Köͤnigliche Staateregierung zu richten, ob derselben diese Vorfälle bekannt sind und welche Maßregeln dieselbe zu treffen gesonnen ist, um die pol⸗ nische Bevölkerung in der Ausübung des Vereinsrech's gezen solche Uebergriffe der Polizeiorgane zu schützen.
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, erklärte sich zur Beantwortung der Interpellation bereit und führte aus, daß es den Beamten unmöglich sei, die Aufsichtsrechte des Staates zu üben, wenn sie nicht so des Polnischen mächtig seien, um län⸗ geren politischen Vorträgen zu folgen. In Folge dessen sei in den vom Interpellanten angeführten Fällen korrekt von den Beamten die Alternative gestellt, entweder deutsch zu verhandeln oder von der projektirten Versammlung abzustehen. Auf den Antrag des Abg. v. Chlapowski trat das Haus in die Besprechung der Inter⸗ pellatisn ein, und ergriff zunächst das Wort der Abg. v. Wierzbinski. Der Abg. Hundt v. Hafften rechtfertigte das Verfahren der Beamten auf Grund der Verfassung und des nationalen Interesses. Außerdem nahmen an der Debatte Theil die Abgg.
Dinge zur gründlichen und objektiven Erörterung gelangen wer⸗
den. Es wird dies das beste Mittel sein, die große Frage in die Bahn rein sachlicher Diskussion zurückzuführen, in welche allein sie gehört. Die ultramontanen Taktiker sind freilich be⸗ reits darauf aus, wie sich wohl aus ihr der lange gesuchte tren⸗ nende Keil schmieden ließe. . brigen
an den Gesichtspunkten einer streng sachlichen Kritik des Planes festhalten, so wird auch diese Spekulation dem Centrum nur neue Enttäuschungen bereiten.“
in der Eisenbahnfrage zurückkommt, sagt u. A.: b
„Der Sinn der ganzen Antwort kann offenbar nur dahin gehen, daß die Regierung mit einem greifbaren, zur Geschäfts⸗ behandlung geeigneten Vorschlage des Reichskanzler⸗Amts noch nicht befaßt sei, und sich deshalb Alles für die Zeit des Ein⸗ treffens eines solchen Vorschlags vocbehalten müsse. Komme man dereinst in die Lage, über ein klar ausgesprochenes Projekt sich schlüssig zu machen, so werde man diese Aufgabe mit deutlichem Be⸗ wußtsein der hohen Wichtigkeit solcher Dinge für das Wohl des Landes und Volkes und mit sorgfältigster Fürsorge für diese nächsten Interessenten zu vollziehen bemüht sein. Wir glauben, daß ecs wohlgethan ist, wenn auch Badens Regierung mit aller Bereitwilligkeit dem Zustandekommen eines wirklich den deutschen Gesammtinteressen genügenden Eisenbahngesetzes, welches der Centralbehörde des Reichs ausreichende Vollmachten ertheilt, Vorschub zu leisten sucht.“
Die „Hamb. Nachr.“, durch den Böhmertschen Aufsatz: „Die Eisenbahnfrage vor dem wirthschaftlichen Kongreß“ zu einer ein⸗ gehenden Betrachtung der Frage peranlaßt, schreiben u. A.: „ Mag an die Durchführung des Planes der Reichsregierung vielleicht wirklich der eine oder andere Mißstand anknüpfen kön⸗ nen, so werden diese möglichen Mißstände doch unzweifelhaft weit durch die eminenten G⸗winne überwogen, welche aus ihr dem nationalen Verkehre erwachsen müssen. Sicherlich giebt es gegenwärtig im Vaterlande Niemanden, der nicht die Segnun⸗ gen der Einheit unseres Zollwesens würdigte. Nicht minder all⸗ seitig werden die entscheidenden Vortheile begriffen, welche wir der endlich erzielten Einheit unseres Münz⸗, Maß⸗ und Gewichts⸗ wesens verdanken. Kaum, daß wir heute noch verstehen, wie es möglich war, daß diese einheitlichen Gestaltungen jemals einem Widerstande begegneten und nicht gleich eine erste An⸗ regung genügte, alle Kreise der Nation zu ihrem Vollzuge zu vereinigen. Und ferner, wer wäre, der nicht in der Einheit unseres Postwesens eine wohlthätigste Errungenschaft anerkennte und nicht den ganzen Werth der Erleichterung zu schätzen wüßte, welche sie dem Verkehr sichert? Ganz von selbst drängt sonach doch wohl auch die ungemeine Förderung sich auf, wie fie aus der einheitlichen Zusammenfassung unseres Eisenbahnwesens sich ergeben muß. So viele Eisenbahnverwaltungen zur Zeit es in Deutschland giebt, so viele verschiedene Tarife, Betriebs⸗ reglements u. s. w. lasten auf unserer Personen⸗ und Güter⸗ bewegung. Geradezu unleidlich aber ist das Maß der Erschwe⸗ rungen, welche daraus hervorgehen.. . . Nur dadurch, daß das Organ der nationalen Gesammtheit mit der Wahrnehmung des Interesses dieser Gesammtheit bekleidet wird, kann dem zersplitternden Wirken der vielen Einzelver⸗ waltungen ein Ende gemacht und diejenige Einheit hergestellt werden, welche im Eisenbahntransportwesen ein um nichts weni⸗
ger dringendes Postulat ist, als im Zoll⸗, im Münz⸗ und Maß⸗ und im Postwesen. Zu je riesigeren Dimensionen unser Ver⸗ kehrsleben mit Hülfe der Cisenbahnen sich ausbreitet, um so peinticher nunchensoie ribscanse der bisherigen Art dos Betriehes derselben sich fühlbar. Es sind hunderte von Millionen Centner und Personen, welche alljährlich auf unseren Schienenwegen verkehren. Der Plan der Reichsregierung bietet dem Verkehre eine höchste Förderung, wie niemals sie von den Einzel⸗ staaten und den Privatgesellschaften ihm geboten werden kann, und er bietet sie ihm unter gleichzeitig geminderten Kosten. Dies sind denn doch, meinen wir, Darbietungen, welche aus was immer für Gründen unter keinen Umständen sich zurück⸗ weisen lassen.“
Schließlich erwähnen wir noch eines ausführlichen Leit⸗ artikels, welchen die „St. Petersburger Ztg.“ vom 17. d. Mts. der Eisenbahnfrage widmet. Nachdem in dem Artikel, der sich auf das entschiedenste für die Frage ausspricht, darauf hingewiesen, daß das Vorgehen der preußischen Regierung augenblicklich noch eine ähnliche ungünstige Aufnahme bei einem Theile der Be⸗ völkerung finde, wie sie ehedem früheren Bemühungen um die Förderung der Wohlfahrt Deutschlands Anfangs zu Theil ge⸗
Lipke und Windthorst (Bielefeld), denen gegenüber der Minister
des Innern ausführte, daß seine Handlungsweise in dieser Be⸗ ziehung wohl praeter legem nicht aber contra legem sei. (Schluß des Blattes.)
— In der Erklärung, welche der Handels⸗Minister Dr. Achenbach gestern im Herrenhause bei Beantwortung der Inter⸗
pellation über, die beabsichtigte Vorlage eines Gesetzentwurfs, be⸗ d die Uebertragung der Eigenthums⸗ und sonsti⸗
gen Rechte des preußischen Staats an den Cisen⸗ bahnen auf das Deutsche Reich, gab, hob derselbe hervor, daß die für die Regierung hierbei maßgebenden Gesichtspunkte nicht politische, sondern wirthschaftliche gewesen seien. Auch
die Presse fängt an, die Eisenbahnfrage einer mehr und mehr
sachlichen und ruhigeren Erörterung zu unterziehen. klären sich die „Schles. Ztg.“, die „Vossische Ztg.“, der „Rhein. Cour.“ und einige andere Blätter noch gegen die Maßregel, und das „Dresd. Journ.“ macht die Anschauungen der ,‚Schles.
Ztg.“ zu den seinigen; dagegen treten die „Nat. Ztg.“, die
„Berl. Börs.⸗Ztg.“, der „Berl. Aktionär“, die „Pos. Ztg.“, die „Wes. Ztg.“ u. A. für die Nothwendigkeit des Schrittes ein. Das letztgenannte Blatt schließt einen diesbezüglichen Artikel mit den folgenden Sätzen:
„Man darf üͤbrigens hoffen, daß bei den bevorstehenden
Eisenbahnverhandlungen im preußischen Landtage alle diese
Zwar er⸗
worden; nachdem sodann das jetzige Eisenbahnwesen Deutsch⸗ S. selbst näher beleuchtet worden, heißt es am Schlusse des Urtikels:
„Es ist ja nur nöthig, daß die Nation ihre Aufmerksamkeit darauf richtet, daß es mit den Eisenbahnen anders werden muß; sie wird dann auch sehr bald erkennen, daß es sich hierbei um eine Angelegenheit ersten Ranges, um eine Lebensfrage des deut⸗ schen Wohlstandes handelt. Man darf dreist voraussagen, daß diese Sache eine mächtige Bewegung in Deutschland hervorrufen wird, denn verhandelt und ausgetragen muß sie werden, da sie nicht ohne zwingende Noth auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Für die Reichsregierung ist es eine Ehrenpflicht, einer Verbesserung, die ihr so gewichtig und so nothwendig erscheint, mit aller An⸗ strengung und Geduld nachzugehen, um so viel davon zu er⸗ reichen wie möglich.“
— Obschon die Verheerungen, welche der letzte Sturm namentlich in den Telegraphenlinien angerichtet hat, größer und schwerer waren, als je zuvor bei ähnlichen Naturerscheinun⸗ gen, obschon auch das Hochwasser die Wiederherstellungsarbeiten vielfach hinderte und erschwerle, ist es bereits gelungen, den Schaden wieder gut zu machen, und kann der augenblickliche Stand als ein normaler bezeichnet werden. Einzig mit Brüssel sehlt noch die direkte Verbindung, doch besitzt Lüttich eine Leitung dahin über Charleroi.
Die Kciserlichen Ober⸗Postdirektionen sind aus diesem Grunde beauftragt worden, den betheiligten Beamten für den Eifer und die Ausdauer, welche sie unter den diesmal aus⸗ nahmsweise schwierigen Umständen überall an den Tag gelegt haben, die Anerkennung der obersten Behörde auszusprechen, und bezüglich derjenigen Beamten ꝛc., an deren Kräfte besonders große Anforderungen, z. B. durch Ausführung von Arbeiten im Wasser, oder zur Nachtzeit, oder in Folge sonstiger Aus⸗ nahmeverhältnisse, haben gestellt werden müssen, Anträge auf Bewilligung entsprechender Belohnungen bezw. Entschädigungen zu stellen. Ebenso sind die Ober⸗Postdirektionen angewiesen worden, genaue statistische Aufnahmen zu veranlassen nicht nur darüber, wie viel Stangen umgebrochen wurden, sondern auch über ihren Stand, ihren Jahrgang, die Art ihres Bruches, ob und auf welche Weise sie zubereitet gewesen u. s. w. Das ge⸗
“ “ 8
Wenn indeß die übrigen Parteien
Die „Badische Correspondenz“, welche in einer Auslassung * auf die frühere Antwort des badischen Ministers von Freydorf
wird gewiß jeder gute Bayer und Deuntsche
Ludwig der Deutsche,
wonnene Material soll seinerzeit in einer statistischen Uebersicht veröffentlicht werden; es wird voraussichtlich auch für die Noth⸗ wendigkeit unterirdischer Leitungen ein beredtes Zeugniß abgeben. „— Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat sich in einem Spezialerlaß damit einverstanden erklärt, daß die Ab⸗ schaffung der von Lehrern mit Schulkindern abzu⸗ haltenden Sing⸗ und Bittumgänge im Interesse der betheiligten Lehrer und Schulkinder zu erstreben ist. Einer be⸗ sonderen gesetzlichen Bestimmung bedarf es hierzu nicht. Es er⸗ scheint vielmehr genügend, überall im Verwaltungsbezirk die that⸗ sächlichen Verhältnisse in der gedachten Beziehung zu ermitteln und festzustellen, demnächst auf Grund dieser Unterlagen mit den Betheiligten wegen der eventualiter zu gewährenden Entschädigungen zu verhandeln und endlich in jedem Einzelfall nach Lage der Verhältnisse entweder die ge⸗ troffenen Vereinbarungen zu bestätigen oder nach den maßgebenden Gesichtspunkten über bestehende Meinungsverschie⸗ denheiten zu entscheiden. Auf die Umgänge, welche nachweislich kirchlicher Natur sind, darf das Verbot indessen nicht ausge⸗ dehnt werden. Wohl aber liegt es in der Berechtigung und Ver⸗ pflichtung der Regierungen, einerseits die Schulkinder von der Betheiligung an den als schädlich anerkannten Umgängen während der Schulzeit abzuhalten, andererseits darauf zu achten, daß die Abhaltung der kirchlichen Umgänge durch die Küster, welche zugleich ein Lehramt bekleiden, die Pflichterfüllung in dem letzteren nicht beeinträchtige.
— Ein gegen Tageslohn bei einem Fuhrherrn dienender Droschkenkutscher hat, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 9. Februar d. J. das ihm vom Fahrgast verabfolgte Fahrgeld ohne Rücksicht auf den Tarifsatz voll und ohne jeden Abzug an den Fuhrherrn abzuliefern, widrigenfalls er wegen Unterschlagung zu bestrafen ist.
— Aus Anlaß der Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs sind u. A. zur Gratu⸗ lation hier eingetroffen: der General Monts, von Dresden, der General⸗Lieutenant Bredom, von seiner Besitzung Briesen, der Genera von Obernitz, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 14. Division, von Düsseldorf.
— Der General⸗Major von Conrady, bisher Comman⸗ deur der 59. Infanterie⸗Brigade, welcher kürzlich in gleicher Eigenschaft zur 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade versetzt worden, ist zur Uebernahme seiner neuen Stellung von Metz hier einge⸗ troffen.
„— Der General⸗Major von Boehn von der Armee hat seinen Wohnsitz von hier nach Arnstadt in Thüringen verlegt.
— Zur Aufwartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prin⸗ zen Georg von Sachsen ist für die Dauer der Anwesenheit Höchst⸗ desselben der General⸗Major von Drigalski, Commandeur der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, kommandirt worden und ein⸗ getroffen.
— Eine Deputation des 2. (Königlich sächsischen Husaren⸗Regiments Nr. 19, bestehend aus dem Ober Lieutenant und Commandeur desselben von Schnehen, dem Ritt⸗ meister Schultze und dem Premier⸗Lieutenant von Sandersleben, sind aus Anlaß der Ernennung ESr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen zum Chef des genannten Regi⸗ ments, zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Münster, 18. März. Gestern fand unter großem An⸗ drange des Publikums die Gerichtsverhandlung gegen den Bischof Wilhelm Emanuel v. Ketteler und den Redac⸗ teur des „Westfälischen Merkur“, Grochtmann, wegen Be⸗ leidigung des Ober⸗Präsidenten v. Kühlwetter statt, begangen in einem durch den „Westf. Merkur“ veröffentlichten Briefe des Bischofs. Der Bischof war selbst erschienen, um sich zu verthei⸗ digen. Das Urtheil des Gerichtshofs lautete für den Bischof auf 300 ℳ Geldstrafe resp. 20 Tage Gefängniß, für Hrn. Grochtmann auf 1 Monat Gefängniß.
Batzern. München, 18. März. der Demission des Kultus⸗Ministers Dr. v. Lutz wird wiederholt widersprochen und dabei von der „Corr. Hoffm.“ mitgetheilt, daß das Gesammt⸗Ministerium in einem letzten Donnerstag abgehaltenen Ministerrath sich dar⸗ über geeinigt, „daß vorläufig weder ein Grund für den Rück⸗ tritt des Ministeriums oder einzelner Minister, noch auch ein ge⸗ nügender Anlaß zur Auflösung der Kammer gegeben sei“.
— Das gestern erschienene Militär⸗Verordnungs⸗ blatt Nr. 12 publizirt die schon telegraphisch ange⸗ zeigte Verorduung über die durch Allerhöchste Ent⸗ schließung vom 2. März genehmigte Formation des Kriegs⸗Ministeriums. Hienach ist das Kriegs⸗Ministe⸗ rium wie folgt in Abtheilungen unter je einem besonderen Chef gegliedert: 1) Centralabtheilung, 2) Abtheilung für per⸗ sönliche Angelegenheiten, 3) Abtheilung für allgemeine Armee⸗ Angele enheiten, 4) Militär⸗Oekonomie⸗Abtheilung, 5) Ab⸗ theilung für das Invalidenwesen, 6) Militär⸗Medizinal⸗ Abtheilung; ferner fungirt als selbständiger Bureauchef 7) der Justitiar des Kriegs⸗Ministeriums Die Rech⸗ nungsrevison des Kriegs⸗Ministeriums bleibt in gleicher Weise bestehen, wie bisher. Die Chefstellen der Central⸗ Abtheilung, dann der Abtheilung für persönliche Angelegenhei⸗ ten, sowie jener für allgemeine Armee⸗Angelegenheiten und jener für das Invalidenwesen werden mit Stabsoffizieren besetzt. Chef der Militär⸗Medizinal⸗Abtheilung ist der jeweilige General⸗ Stabsarzt der Armee. Die Chefstelle der Militär⸗Oekonomie⸗ Abtheilung wird entweder mit einem Stabsofsizier oder mit einem vortragenden Rath vom Civil besetzt. Als Justitiar wird ein vortragender Rath vom Civil angestellt. Im Uebrigen be⸗ mißt sich die Zahl der im Kriegs⸗Ministerium zu verwenden⸗ den Offiziere, Aerzte und oberen Beamten nach den jeweiligen
z. D. von
Der Nachricht von
Etatsbestimmungen.
— Zur würdigen Feier des Geburtsfestes des Deutschen Kaisers hat sich in München aus den angesehen⸗ sten deutschgesinnten Männern ein Festeomité gebildet, welches folgenden Aufruf an die Bürger Münchens erlassen hat:
„Am Mittwoch, den 22. d. Mts., vollendet der Deutsche Kaiser Wilhelm sein 79. Lebensjahr. Im ganzen Deutschen Reiche wird dieser Tage sicherlich festlich begangen werden, und auch in München sich gerne des Festtages jenes siegreichen Kaisers freuen wollen, dem Bayerns König, aus freiem Entschluß Namens der deutschen Fürsten und freien Städte die Krone Karls des Großen geboten hat.
Die unterzeichneten Festcomité⸗Mitglieder entsprechen nur einem viel⸗
itig lautgewordenen Wunsche, indem sie für den gedachten
se Tag, 22. März, Nachmittags 6 Uhr, im „Bayerischen Hof“ ein
Festmahl vorbereiten.
Baden. Karlsruhe, 20. März. Wie der „Köln. Z.“
telegraphirt wird, hat der Präsident der Zweiten Kammer,
.“
der Infanterie z. D. Graf
Lieutenant
welche die englische Regierung verhindern würden,
Kirsner, schriftlich um seine Entlassu hat einstimmig die Annahme siimmten Urlaub bewilligt. Die Sitzung wurde wegen Unwohl⸗ seins des Finanz⸗Ministers bis auf Donnerstag verschoben.
Hessen. Darmstadt, 21. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Ver⸗ trag wegen Ankaufs der oberhessischen Bahnen du rch den Staat mit 15 gegen 2 Stimmen.
gebe
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 16. März. Das we barauf Titel „Kaiserin“ lediglich lokaler Natur sein sollte, wurden ab⸗
Regierungsblatt veröffentlicht bereits die Verordnun g. betreffend
den Wegfall von Stolgebühren und den zur Abfindung dafür zu begründenden Kirchenfonds, dagegen steht die Publizi⸗
rung der landesherrlichen Ausführungsbestimmungen über die Verwaltung dieses Kirchenfonds noch aus.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 18. März. Nach eingetroffenen Nachrichten ist der Herzog vor einigen Tagen in Neapel glücklich eingetroffen, wo sich derselbe einige Wochen auf⸗ halten wird.
Gotha, 19. März. (Leipz. 3.) hatte die Abhaltung eines sozialdemokratischen Kongresses in hiesiger Stadt verboten, da das Staatsgrundgesetz nur für diesseitige Staatsangehörige das Recht freier Versammlung aus⸗ gesprochen habe. Der hiesige Vertreter der sozialdemokratischen Partei ist aber gegen dieses Verbot bei dem Staats⸗Ministerium vorstellig geworden und letzteres hat auch die Entscheidung des Stadtrathes auf Grund des Artikels 3 der Reichsverfassung (betr. das deutsche Indigenat) aufgehoben und die Abhaltung des Kongresses als gesetzlich zulässig erklärt.
Lippe. Detmold. 17. März. Die Wahlmänner⸗ wahlen des dritten Standes für den Landtag sind in dieser und der vorigen Woche vollzogen worden, und erscheint das Zustandekommen des Landtags als gesichert.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. März. (W. T. B.)
Der Ackerbau⸗Minister Graf Mannsfeld ist von den Ver⸗ tretern des Großgrundbesitzes einstimmig mit 91 abgegebenen Stimmen zum Reichsraths⸗Abgeordneten gewählt worden. — Der niederösterreichische Landtag verhandelte am 18. d. M. unter Anderem auch über das Schreiben des Bischofs Binder von St. Pölten, worin derselbe sein Ausbleiben von den Sitzungen des Landtags in der laufenden Session durch Berufs⸗ geschäfte entschuldigt. Nach kurzer Debatte wurde beschlossen, die Zuschrift unter Aufrechthaltung des in der vorjährigen Ses⸗ sion aus dem gleichen Anlasse gefaßten Beschlusses zur Kennt⸗ niß zu nehmen. Der erwähnte Beschluß lautet: „Das Weg⸗ bleiben des Herrn Bischofs von St. Pölten von den Sitzungen des Landtags erscheint durch seine an den Herrn Landmarschall gerichtete Zuschrift nicht gerechtfertigt.“
Czernowitz, 20. März. (W. T. B.) Die Abgeordneten, welche den Großgrundbesitz vertreten, sind wieder im Landtage erschienen und haben erklaͤrt, daß ihr bisheriges Ausbleiben nicht durch staatsrechtliche Gründe veranlaßt gewesen sei, sondern in anderen Verhältnissen gelegen habe und daß, nachdem letztere nunmehr beseitigt seien, es der Wille ihrer Wähler sei, daß sie sich wieder an den Landtagsarbeiten betheiligen.
Schweiz. Lausanne, 11. März. Wie die „Gazette de Lausanne“ mittheilt, hat die Internationale, mit der Kom⸗ mune vereint, auf den 18. März einen Kongreß nach Lausanne berufen. Die Sektion von Bern richtete folgendes Cirkular an die anderen Sektionenn:
Bern, 8. Februar 1876.
Genossen!
Ueberall, wo es eine Organisation von Proletariern giebt, überall, wo Geächtete leben, versammelt man sich am Jahrestage der Kommunistenbewegung des 18. März 1871. Man feiert diese Be⸗ wegung, man stimmt ihr bei, man vertritt ihre Grundsätze, aber man studirt sie nicht. Bis jetzt hat die Manifestation vielleicht aus⸗ gereicht; sollte indessen nicht der Mowent gekommen sein, das Stu⸗ dium derselben hinzuzufügen?
An dem Tage nach ihrer Niederlage, als das Plateau von Satory noch wiederhallte, als man auf den Pontons noch seufzte, hätte die Furcht an der Tagesordnung sein köanen. Es gehörte eine gewisse Kühnheit dazu, mitten in der Versailler Orgie wie bei einem antiken Gelage zu erscheinen und der von ihrem Triumph trunkenen Bourgeoisie die Worte irs Gesicht zu schleudern: Bourgeois, gedenke des 18. März! Und doch hat man diese Kühnheit gehabt. Gegenwärtig erscheint die Reaktion überall am Ende ihres Muthes, und wer mit sicherem Blick⸗ den Horizont beobachtet, sieht die Morgenröthe der neuen Revolution anbrechen. 8
Für das Bürgerthum ist der Augenblick gekommen, zu zittern; für uns, uns zu erinnern! An dir ist es, Arbeiter, gedenke der blu⸗ tigen Woche! 2
Wohlan denn, Genossen, organisiren wir, wenn ihr wollt, eine Manifestlon, &in Banket am 18. März 1876! Aber die Sektion von Bern schlägt Euch vor, daß diese Manifestation, dieses Banket, gemeinschaftlich stattfinde, und daß es mit einer ernsten Diskussion ende über die Tageserdnung: „die Kommune!“
Was ist es denn eigentlich, jenes Etwas, die Kommune, jene Erscheinung, welche unveränderlich in allen großen Epochen der Ge⸗ schichte wieder erscheint. Ist es ein Prinzip, ist es ein Werkzeug? oder sollte e; zugleich das eine und das andere sein?
Wenn die Kommune ein Prinziy ist, ist es dringend nothwendig zu wissen, welches ihre organische Aufgabe in einer wissenschaftlich ein⸗ gerichteten Gesellschaft sein muß. Ween die Kommune ein Werkzeug ist, gleichsam der treibende Hebel der Revorurion, Gefährten, dann wird die Kommune wiederkehren. Beeilen wir uns denn, diese kom⸗ munistischen Bewegungen in der Geschichte und besonders die von 71 zu studiren, auf daß, wenn disse jetztere wieder erstehen soll, jener strahlende Tag, der 18. März, nicht jenen düstern Tag, den 21. Mai, im Gefolge habe. Diese Punkte in Frage, verdienen, daß man bei ihnen verweilt; von diesem Räthsel, welches die ganze Zukunft enthält, muß man die Auflösung kennen. Man muß die Auflösung kennen, denn die revolutionäre Sphinx wird wieder verüber schreiten, um ihre Beute oder ihre Antwort zu erhalten. Die Antwort? Man hat sie ihr am 18. März zugestammelt und sie ging davon auf den Ozean mit ihrer menschlichen Beute. Dieses Mal muß man die Antwort klar und deutlich aussprechen, und wir denken, daß es die Internationale sein muß, welche sie ihr giebt. Dazu ist es nothwendig, daß sie dieselbe kenne. Wie aber kann sie dieselbe kennen lernen? Durch das Studium!
Genossen, wir erwarten mit Ungeduld Euren Beitritt.
Wohlfahrt, wechselseitige Verpflichtung, Revolution!
Großbritannien und Irland. London, 21. März. (W. T. B.) theilte der nien, Lowther, handlungen wegen Abtretung des englischen Gebie⸗ tes am Gambiaflusse an Frankreich seien abgebrochen worden, weil die französische Regierung Bedingungen gestellt hätte, die vollständige
“
Unter⸗Staatssekretär im Departement der Kolo⸗
. Die Kammer des Gesuchs verweigert und unbe⸗
Der hiesige Stadtrath
meines
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses
auf eine Anfrage Jenkins mit, die Unter⸗
Kontrole über die Schiffahrt an der Küste auszuüben. Im wei⸗ teren Verlauf der Sitzung wurde die Berathung der Titelbill fortgesetzt. Im Laufe der Debatte erklärte der Premier⸗Minister Disraeli, die Königin würde unter keinen Umständen den Titel „Kaiserin“ auch in England annehmen; die Gerüchte, daß die Kinder der Königin den Titel „Kaiser⸗ liche Hoheit“ führen sollten, seien unbegründet. Eine Anzahl Mitglieder erklärte hierauf, daß sie unter diesen Um⸗ ständen die Bill annehmen könnten. Mehrere Amendements, welche darauf ausgingen, ausdrücklich auszusprechen, daß der
gelehnt und der Gesetzentwurf schließlich angenommen.
— Aus Aden, 20. März meldet „W. T. B.“. Der Prinz von Wales ist gestern Abend auf dem „Serapis“ hier ein⸗ getroffen und hat heute früh die Reise nach Suez fortgesetzt.
Frankreich. Der Pariser Korrespondent der „Times“ re⸗ produzirt die Aeu zerungen eines Mitgliedes der französischen Re⸗ gierung — eines, der die allgemeinen Ideen des Kabinets am besten kennt — über das neue ministerielle Programm. Das gegenwärtige Kabinet — beginnt der Informant des „Times Korrespondenten — entschlossen, eine loyale Politik zu verfolgen besitzt ein klar angedeutetes Programm. Obwohl es ein linke Centrum⸗Kabinet genannt wird, muß es eine Politik der Linke verfolgen; aber die Grenzen dieser Politit treten deutlich zum Vorschein durch ein aufmerksames Durchlesen der Adressen von drei Viertheilen der erfolgreichen Kandidaten .. Indem man diese Dokumente konsultirt und einerseits die vor den Kandidaten gemachten Versprechungen, andererseits die ver schiedenartige Stimmung der drei öffentlichen Gewalten in E wägung zieht, kann man sich eine klare Idee bilden. Di gegenwärtige Deputirtenkammer ist nicht länger die souverän Nationalversammlung, welche sagen konnte: „Ich will“ Es ist eines der Elemente der Gewalt, die bedeutendste die gewährt werden mag, aber nicht die einzige Es beschäftigen im gegenwärtigen Augenblick vier große Fragen die öffentlichen Gemüther am meisten, nämlich die Veränderungen in dem Administrationspersonal, die Aufhebung des Belagerung zustandes in den 4 Departements, wo er noch existirt, die Muni zipalitäten⸗Gesetzvorlage, und schließlich das in letzter Session angenommene Gesetz über die Freiheit des höheren Unter⸗ richts Es giebt gewisse Präfekten und Unterpräfekten, welche abgesetzt werden müssen, und es ist gewiß, daß in 3 oder 4 Tagen 10 oder 12 dieser Beamten entlassen werden dürften .. Die entlassenen Prafekten müssen durch Männer ersetzt werden, die ihr Amt verstehen; denn es kann nicht zu weit bekannt gemacht werden, daß die meisten der durch die Wahlen kompromittirten Präfekten dies ermangeln. Aber gleichzeitig sollen Männer gewählt werden, die aufrichtig ent⸗ schlossen sind der Republik zu dienen; Männer, die in ihren Häusern alle die freisinnigen und ehrenhaften Geister in ihren Departe⸗ ments empfangen dürften. Es ist eine Thatsache, daß jede Re⸗ gierung in Frankreich, welche wünscht, von Dauer zu sein, von den Mittelklassen unterstützt werden müßte. Folglich müssen die ernannten Präfekten Männer sein, die fähig sind, die Mittelklassen um sich zu schaaren, ohne die oberen zurückzustoßen oder die nie⸗ deren zu verachten. Die Bewegung muß eine allmähliche sein. Wenn sie vorüber ist, wird die ganze Administration verstehen, daß ein frischer Ton in die Regierung gebracht worden ist. Das ist dasjenige, was das Ministerium über die Frage der ad⸗ ministrativen Veränderungen denkt. Was den Belagerungs⸗ zustand anbelangt, so würde die Regisrung mit Vergnügen dessen sofortige Aufhebung beantragen. Es würde ein leichter Weg sein, sich Popularität bei denjenigen zu sichern, die es ver⸗ langen. Dies würde um so leichter sein, da die Regierung ent⸗ schlossen ist, davon keinen Gebrauch zu machen und dies zu erklären. Zwar ist die Frage des Erscheinens neuer Journale vorhanden, aber in diesem Punkte ist die Regierung entschlossen, die Irrthümer der Vergangenheit weder fortzusetzen, noch den Belagerungszustand, der eine militärische Maßregel ist, in eine bürgerliche zu ver⸗ wandeln. Der Belagerungszustand wird am 1 Mai seine, Endschaft erreichen. Die Frage der Munizipalreformen denkt das Ministerium, muß in einem breiten Sinne gelöst werden; er wird eine Vorlage über den Gegenstand ein⸗ bringen. Mittlerweile wird sich die Regierung bestreben, mit der Zustimmung der gegenwärtigen Maires ihre Beamten aus den Munizipalrätyen zu wählen, wenn immer sie von außen gewählt worden sind. Neue Munizipalräthe dürften sogar zu einem gegebenen Moment gewählt werden, wo immer sie durch eine von dem Präfekten ernannte Munizipalkommission ersetzt worden sind. Was den höheren Unterricht betrifft, so wird die Regierung die Aufhebung der Paragraphen des Unterrichtsgesetzes, welche von der Ertheilung von Graden han⸗ deln, vorschlagen. Die Freiheit des Unterrichts kann ohne die Ertheilung von Graden existiren. Das übrige Gesetz, auf welches Freiheit geschrieben und das wirklich ein Gesetz der Freiheit ist,
sollte indeß respektirt werden.
— (Köln. Ztg.) Der neue Unterrichts⸗Minister Wad dington empfing gestern um 5 Uhr die Professoren der Fakultäten und Lyceen von Paris. Der Minister unterhielt sich mit ihnen längere Zeit und richtete schließlich folgende Worte an sie: Meine Herren Professoren! Ich muß Sie mit meinem Programm, mit dem Ministeriums bekannt machen, insofern dasselbe den öffentlichen Unterricht betrifft. Ich will die Unterrichts freiheit; ich halte sie und hielt sie immer für nothwendig. Aber was die Verleihung der Grade anbelangt, so ist mein fester und unwiderruflicher Wille, sie dem Staate zurückzugeben; der Staat allem darf das Recht der Verleihung der Grade haben. In diesem Punkte bin ich immer der nämlichen Ansicht gewesen. Ich bitte Sie, meine Herren Professoren, der von mir in diesem Augenblick gemachten Erklärung die größte Veröffentlichung an⸗ gedeihen zu lassen. Was die Universität anbelangt, so bin ich derselben ergeben, und ich vergesse nicht, daß ich meine Studien theilweise in einem der Pariser Lyceen gemacht habe. — Die ultramontane Presse ist deshalb entrüstet über den „libera⸗ len Protestanten Waddington, den ehemaligen Studenten von Orxford“. „Univers“ äußert: „Es werden nicht die Radikalen sein, welche an die Freiheit des Universitätsunterrichts die Hand legen, sondern die Regierung des Marschalls Mac Mahon wird die Ursache dieses Angriffs gegen eine Freiheit des natürlichen und christlichen Rechtes sein, das über allen Rechten des Staates steht. Die Regierung hätle sich auf den Senat stützen können, um zu widerstehen; sie zieht es vor, der Deputirtenkammer nachzu geben. Diese mit einem Attentat gegen die Universitätsunter⸗ richtsfreiheit beginnende Politik wird andere Konzessionen nach sich ziehen, und gewisse Konservative werden später das bedauern, was sie heute billigen.“ Die „Gazette de France“ hofft noch, daß der Senat sein Veto einlegen werde.
Versailles, 20. März. (W. T. B.) Die von der Deputirtenkammer gewählte Kommission zur Vorbera-⸗