Ein Uebelstand ist ferner, daß auf dem Zollhause zu Haiphong Geld auch als Waare behandelt wird, und 5 Proz. resp. 2 ½ Proz. (wenn von Saigon kommend) Zoll zu zahlen hat. Die Konsuln haben bereits Vorstellungen hierüber in Saigon und Hus erhoben. Auch der Import wird bis jetzt ausschließlich durch die Chinesen bewirkt und ist beschränkt. Es werden meestens chinesische Artikel eingeführt, von europäischen nur: englische Baumwollengarne und Stoffe, ferner Tuche (Croad Cloth) und Flanelle, aber alles nur in kleinen Quantitäten, Schwedische Streichhölzer, Eisenwaaren. Hierzu tritt der Bedarf an europäischen Artikeln für die franzöͤsischen Beamten und Truppen.
Englische Manufakturen haben eine scharfe Konkurrenz an den Erzeugnissen der Eingeborenen. Die Chinesen haben oft bei jenen verloren und ihren Verlust durch Tausch mit heimischen Produkten gedeckt. Für Europäer ist diese Art des Geschäfts nicht wünschenswerth, theilweise sogar unmöglich, weil ihnen die Respektabilität der Käufer, denen 3—6 Monate Kredit gewährt
werden muß, nicht genügend bekannt ist. Vorläufig ist auch ddie Quantität der Produkte noch nicht ausreichend für den Um⸗ fang europäischer Geschäftshäuser. Ferner ist die Vermögens⸗ lage der Eingeborenen noch nicht derartig, um einen größeren Import zu unterhalten. Die Schaffung eines gewissen Wohl⸗ steandes im Lande ist unumgänglich nöthig zur Entfaltung eines regelmäßigen europäischen Handels. “ Bedürfnisse des Volkes sind gering. Fische und Reis dienen als Hauptnahrung, selbstgefertigte durch die Wurzel einer
1 Schlingpflanze, Cu⸗nau, braun gefärbte Baumwollenstoffe als 8 Kleidung. Seide wird nur von Mandarinen getragen. Die Woöohnungen sind aus Lehm errichtet, durch Palmblätter bedeckt,
8
— Im Verlage der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in Stuttga erschien soeben: „Galileo Galilei und b Buttger⸗ nach den authentischen Quellen von Carl von Gabler. In dem ehenso anziehenden wie belehrenden Werke, zu dem sämmtliche zu⸗ gängliche historische Dokumente, wie die Resultate der neuesten Forschungen benutzt worden, bildet die Geschichte des Lebens und wissenschaftlichen Wirkens Galilei's bis zu dessen letzten Tagen gleich⸗ sam den Rahmen, der das ernste Gesammtbild des Inquisitions⸗ gerichtsprozesses gegen ihn umschließt.
Gewerbe und Handel.
Der Königliche Eichungs⸗Inspektor, Bera⸗Assessor Osthues ist Dortmund. ist kommissarisch zum Fer. ehen h die Provinz Westfalen ernannt worden.
— Die Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗Austalt ver⸗ theilt für das Jahr 1875 eine Dividende von 30 % 48 180 F. per Aktie à 200 Thlr. Einzahlung. Dem Rechnungsabschluß zufolge wurden an Prämien vereinnahmt 1,400,368 ℳ und an Zinsen 101, 959 ℳ; hierzu Prämienübertrag vom vorigen Jahre mit 584,409 ℳ und Reserve für unabgemachte Feuerschäden laut vorjähriger Rechnung mit 75,045 ℳ, in Summa 2,161,781 ℳ; verauggabt wurden dagegen für Agentur⸗ Provisionen 138,010 Mark, 366,275 ℳ für zurückgegebene Prämie, für aufge⸗ hobene Versicherungen 4355 ℳ, für Kosten, Honorar, Gehalte u. s. w. 108,767 ℳ, für Abschreibung auf das Haus der Anstalt 3000 ℳ, für Prämienübertrag auf das Jahr 1876: 612,234 ℳ, und für Ab⸗ rundung der Kapitalreserve 46 ℳ, zusammen 1,723,781 ℳ, bleibt so⸗ nach Gewinn von 438,000 ℳ, für Prämie auf genommene Rückver⸗ sicherungen 434,228 ℳ, für aus den Vorjahren reservirte Feuer⸗ schäden 56,865 ℳ, für Feuerschäden im Jahre 1875. Das Vermögen der Anstalt bestand ult. Dezember 1875 aus dem Grundkapital von 6,000,000 ℳ, dem Reservefonds von 445,500 ℳ und den Reserve⸗ prämien für laufende Versicherungen von 612,234 ℳ
— Der Rechnungsabschluß des „Landerwerb.⸗ und Bau⸗ vereins auf Aktien zu Berlin“ hat in einer gemeinschaftlichen Sitzung der Direktion und des Aufsichtsraths vorgelegen; derselbe konstatirt einen Verlust von ca. 90900 ℳ, für dessen Deckung der Re⸗ servefond mit einem Bestand von ppt. 35,000 ℳ ausreichende Mittel bietet. Außerdem gelangte der Antrag eines der Aufsichtsraths⸗ mitglieder, die Liquidation der Gesellschaft betreffend, zur Berathung. Mit Rücksicht auf die Lage der Verhältnisse wurde dieser Antrag
werden. Das Vereinsgesetz ertheilt der Polizeibehörde im §. 4 das Im weiteren Verlaufe der Sitzung war, nachdem der Abg. 2₰
Recht, jede Versamme ung, in welcher öffentliche Angelegenbeiten Wagner (Stargardt) den Kreistag zu Pr. Stargardt gegen die
erörtert oder berathen werden sellen, pelizeilich zu über⸗ Angriffe des Abg. v. Lyskowski vertheidigt und der Abg. Kantak
a - 8 mit 8⸗ 1— „. — gesprochen hatte, die Interpellation des Abg. Lyskowski erledigt. den Sen ebee ce aena. Lnedee besaben 282 Da Es folgte die erste Berathung der Rechnungen der Kasse der 2 . 8 Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr 1874. Dieselben wurden
nun für die Behörden in Preußen die deutsche Sprache die Ge⸗- 8 1 schäfts prache ist, und die preußischen Beamten nur diese Sprache der Budgetkommission überwiesen. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des
u verstehen verpflichtet sind, ra ferner abgesehen von der prakti⸗ meine 9. r .
schen Unausführbarkeit eine Verpflichtunz für die Polizeibehörden, Jahres 1873, sowie die Rechnung über die Fonds des ehemali⸗
sich eines Dolmetschers zu bedienen, nicht anerkannt werden kann, gen Staatsschatzes für dasselbe Jahr gingen an die Rechnungs⸗
so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der, Line öffentliche fommission
2 über „ 8 zeibe e 1 je 9 4
N udg, 42— 122—* g- — 1 In erster und zweiter Berathung wurde ohne Debatte der
deutschen, g v — 89— piesem Verlangen Gesetzentwurf, betreffend die Geb ührenerhöhung der No⸗
nicht stattgeben wird, die Verhandlung zu inhibiren. Ist dagegen Fc. 12 8 des Appellationsgerichtshofes zu Cöln, an⸗ o
Es folgte die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die
gymnasien und höheren Bürgerschulen. 9 gsprüfungen an höbere Bürgerschulen. — Anforderungen an die Vorbildung degsehe ausgebildeter Lehrer bei Anstellung an höheren Unterrichts⸗ anstalten, — Lateinische und deutsche Aufsätze in Prima und Ober⸗Sekunda der Gymnasien. — Geographischer Unter⸗ richt an höheren Lehranstalten. — Unzulässigkeit einer Unter⸗ scheidung in der Bezeichnung der katholischen Schüler höherer Unter⸗ richtsanstalten rücksichtlich der Religion. — Häusliche Beschäftigung der Schüler höherer Unterrichtsanstalten. — Beseitigung der nicht zu dem katholischen Schulgottesdienste gehörigen ꝛc. Gebetseinlagen. — Katholische Gottesdienstordnung für höhere Unterrichtsanstalten. — Verbot des Wirthshausbesuches Seitens der Schüler höͤherer Unter⸗ richtsanstalten. — Zeitschrift „Deutsche Studienblätter“. — Termin für die Turnlehrerprüfung. — Nachrichten über die vierwöchentlichen Turakurse für Elementarlehrer. — Anleitung zur rationellen Bienen⸗ zucht, Schrift von Ilgen. Prüfung in Französisch und Englisch behufs Anstellung an mittleren und höheren Töchter⸗ schulen. — Prüfungsordnung für Handarbeitslehrerinnen in der Provinz Hannover. — Abschaffung der Sing⸗ und Bittumgänge. — Kündigungsfrist für Elementarlehrer. — Unentgeltliche Vertretung der Stelle eines verstorbenen Lehrers in Beziehung auf die Gaadenzeit der Hinterbliebenen. — Fonds für emeritirte Lehrer. — Katholischer Religionsunterricht in den Volksschulen. — Einrichtung ländlicher Forthildungsschulen. — Schulpatronat. — Vakanzkassen dauernd ver⸗ einigter Schul⸗ und kirchlicher Aemter. — Unterstützung des Guts⸗ herrn aus Staatsfonds bei Schulleistungen. — Verleihung der Rechte einer juristischen Person. — Zuwendungen im Ressort der Unterrichts⸗ verwaltung — Verleihung von Orden und Ehrenzeichen bei dem Krönungs⸗ und Ordensfeste. — Personalchronik.
Jahre die nöthigen Bewilligungen zu Proben und Versuchen erhalten habe, und daß seitdem dieselben mit aller Kraft betrie⸗ ben worden seien. Das Material der dänischen Feld⸗Artillerie, welches früher hoch gestanden, stehe jetzt unter dem aller anderen Länder, und könne er es nicht länger verantworten, diese äußerst nothwendige Reform auszusetzen. Unter anderen Rednern sprach Ravn für den Antrag des Kriegs⸗Ministers. Nachdem der Minister darauf hingewiesen, daß Dänemark der letzte Staat Europas sei, welcher das neue Geschütz anschaffe, wurde endlich in der Abendsitzung der Schluß der Debatte an⸗ genommen. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag des Kriegsministers wegen der Bewilligung zu der neuen Feld- artillerie mit 52 gegen 38 Stimmen verworfen. Das Finanza⸗ gesetz wurde alsdann einstimmig angenommen. Der Gesetzent⸗ wurf, betreffend eine interimistische Abweichung von §. 90 des Heergesetzes, wurde nach kurzer Debatte, trotz des Wider⸗ spruches des Kriegsministers, dem Heerausschusse überwiesen, und schließlich der Gesetzentwurf, betreffend das Uebungslager in Hald,
mit 56 gegen 4 Stimmen zur dritten Lesung verwiesen.
Asien. Singapore, 26. Dezember. (Korrespondenz.) Seit dem 15. September d. J. steht die annamitische Provinz Tongking in Gemäßheit des Vertrages zwischen Frankreich und dem Königreich Annam vom 31. August 1874 dem Weltverkehr offen. Reisende, welche neuerdings das Land besucht haben machen über die Beschaffenheit desselben und die daselbst ob⸗ waltenden Verhältnisse die nachstehenden Angaben: 8
Tongking, ungefähr zwischen dem 20. und 23. Grad nörd⸗ licher Breite belegen, wird von dem Nhi⸗Ha oder Songea (rother Fluß, chinesisch Hongkiang) durchzogen, welcher von Nord⸗ westen 88, 9 angrc786 9 Provinz Vünnan keunich und 17 Meilen unterhalb des Hafenplatzes Haiphong (nördliche r . I † n* See 8 Breite 200 53, östliche Länge 1040 25“ von Paris) bei der E“ 8 2 Sesgefllget secr. ii Hon Dan sich in den Golf von Tongking ergießt. An DOpium. Die Lebensmitiel sind sehr billig der Tabak 8 8 iesem Flusse liegt auch die Provinzialhauptstadt Hanoi (nörd Eimn Handwerker erhält per Tag 60 180 S 4 ist niedrig. liche Breite 210 1“ östliche Länge 1030 35“ von Paris). Die bis 20 Centimes (60 & b- 2* 12* äl apeken = ca. 10 beiden genannten Plätze sind bis jetzt die einzigen dem Handel bd. französische “ 90 ve
d . - 8
——
WE]
☛
eNN
8 Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Berathung der Städteordnung ist gewählt worden und besteht aus folgenden Abgeordneten: Cremer, Dr. Röckerath, Schenck, Oster⸗ rath. Gajewski, v. Biemarck (Flatow), Richter (Hagen), Dr. Petri, Zelle, Uhlendorf, Graf Bethusy⸗Huc, Rüppel, Gärtner, Dr. Haken, Lauen⸗ stein, Stader, Röstel, Dr. Schweineberg, Krech, Kieschke und Miquel. Vorsitzende sind die Abgg. Miquel und Zelle, Schriftführer die Abgg. Gajewski, Rüppel und Dr. Schweineberg.
— Zahlreiche an das Haus der Abgeordneten gerichtete Petitionen,
eee— 8
—
der Polizeibeamte zufällig der fremden Sprache, in welcher verhan⸗ delt werden soll, mächtig und will er von dieser Sprachkenntniß b 3 2 braue hat de Aufhebung der Parochialexemtionen. In der General⸗ selbe auch unzweifelhaft das Recht, die Verhandfungen in dieser debatte wies der Abg. Richter (Sangerhausen) darauf hin, daß Sprache zu gestatten. 88 3 b üga ärti s im vorigen Jahre gewünscht Gegen diesen Bescheid trug Herr von Jackowsky auf mündliche Shne den denvürügen annege 8 Lv. ücht Verhandlung an, die Sach wurde nochmals vor dem Kreisausschuß g g 1 J der erste Bescheid bestätigt. Vorlage. Beide Paragraphen des Entwurfs wurden gleichzeitig Ich höre jetzt aus dem Munde des Herren Interpellanten, daß zur Spezialdiskussion gestellt. Dieselben lauten: gericht Berufung eingelegt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Titel 11, Theil II., sowie die in einzelnen Landestheilen oder Ort⸗ aber noch nicht erfolgt ist. schaften nach besonderem Recht oder Herkommen für bestimmte Per Ungefähr zu gleicher Zeit hat in einem Dorfe Robau — es gehört sonen oder Grundstücke bestehenden Parochialexemtionen werden mit r olksverse allen ihren Folgen aufgehoben.“ stattgefunden, welche von dem Bürzermeister Ewe polizeilich üherwacht §. 2: n . 1 1 1 worden ist. Dieser Pürgermeister Ewe spricht ganz fertig polnisch, bisherigen Eximirten, sofern sie nicht bereits früher einer bestimmten lung, und da Sie polnisch sprechen, so hindern Sie die Herren nicht. halb Jabhresfrist diejenige Parochie zu wählen, welcher sie als Mit⸗ Was nun in Versammlungen derart gesprochen wird, erlaube ich mir glieder dauernd beitreten wollen. Die Wahl geschieht durch aus⸗ nen da, meistens katholische Geistliche (Unterbrechung!) ich wollte stand. Die Frist beginnt mit dem Tage der Verkündung dieses Ge⸗ agen, unter den Rednern waren meistens Geistliche, nament⸗ setzes. Wird die Wahl nicht innerhalb der Frist ordnungsmäßig aus⸗
zu Gunsten der Versammlung Gebrauch machen, so hat der⸗
Doe war der Bescheid. in Folge wiederholter Petitionen das Haus eine Vorlage im mündlich verhandelt, und dann in dem darauf folgenden Beschlusse ziehung entsprochen habe; deshalb empfehle er die Annahme der gegen diese Enrscheidung des Kreisausschusses bei dem Verwaltungs- §. 1: „Die nach dem Allgemeinen Landrecht §. 283 bis 287 auch zu dem Kreise Preuß. Stargard — eine katholische Volkeversammiung
„Bestehen an einem Orte mehrere Parochien, so haben die und der Landrath hat ihm gesagt: überwachen Sie die Versamm⸗ Parochie zugewiesen oder dauernd beigetreten sind, das Recht, inner⸗ nur mit zwei Worten anzud uten Es waren ungefähr 400 Perso⸗ drückliche Erklärung bei dem Gemeinde⸗Kirchenrath oder Kirchenvor⸗ lich Haer Sczolowski und Marowsty Der Eine behandelte geübt, so gelten die Eximirten als Mitglieder derjenigen Parochie,
e
8
nur Leute
r
das Beaufsichtigungsrecht der Ansicht,
1 die dann sevarat oder bei Gelegenheit des Sprachengesetzes
mögensverwaltung,
die Verwaltung der Kirchengüter
das Verhältniß der Kirche zur Schule, und den Gebrauch der polnischen Sprache in den Schulen; die jetzige Gesetz⸗ gebung wurde in dieser Beziehung vom katholisch⸗ polnischen Stand⸗ punkte aus als unmöglich bezeichnet, und außerdem wurden vier Re⸗ solutionen vorgeschlagen und natürlich von de: Versammlung ange⸗ nommen. Darauf hielt der Pfarrer Marowsky einen längeren Vor⸗ rag über das Gesetz vom 20. Juni 1875, betreffend die Kirchenver⸗ in welchem er darauf hinwies, daß der Eigen⸗ thümer aller Kirchengüter nur Gott sei, der götrliche Wille aber sei es, daß die Kirchen güter nur zu kirchlichen Zwecken, und zwar m Sinne der römisch⸗katholischen Kirche verwendet werden. Da nun in Folge des Gesetzes in die Hände der Gemeindevertretung gelegt werde, so dürften zu Gemeindevertretern gewählt werden, welche sich streng zu der römisch⸗ atholischen Kirche halten. In demselben Sinne wurde schlossen, für die Wahlen zu wirken. Das sind doch Gegenstände, deren Besprechung in öffentlichen Versammlungen einer polizeilichen Ueberwachung werth sind. Nun meine ich, meine Herren, bei der Lage der Gesetzgebung und bei den Bedürfnissen des Staates — oder Sie müssen den Staat überhaupt in dieser seiner
polizeilichen Thätigkeit den Versammlungen in der Provinz Posen ist die einzige Auskunft
gegenüber vollständig lähmen wollen —
die, daß der Staat, weit entfernt aus dem Mangel einer Sprachenbestimmung eine Waffe gegen die Versammlungen sich zu machen, es verhindern muß, daß ein nicht deutschsprechender Theil der Bevölkerung aus diesem Nichtdeutschsprechen eine Waffe gegen des Staates macht. Ich bin aiso daß der Kreisausschuß auf einem ganz rich tigen Standpunkt gestanden hat. wenn er sagt: wenn an der Stelle, wo die Versammlung hinberufen ist, kein Beamter vorhanden ist, der der polnischen Sprache mächtig genug ist, um den Verhandlungen zu folgen und sein Recht ausüben zu können, dann kann die Versammlun nicht stattfinden, wenn aber ein polnisch fertig sprechender Beamter zur Ueberwachung der Versammlung gefunden werden kann, dann haben wir gegen das Polnischsprechen in derselben nichts zu erinnern. Es wird also blos darauf ankommen, daß die Herren aus der Pro⸗ vinz Posen so gut sind und sich für ihre Volk⸗versammlungen irgend einen Bezirk aufsuchen, in welchem ein polnisch sprechender Pelizei⸗ beamten der Vosammlung beiwohnen kann. Auf diese Weise würde allen Wünschen Rechnung getrazen werden. Aber uns in die Lage bringen lassen, einer polnisch sprechenden Versamm⸗ lung gegenüber sagen zu müssen, wir könren unser Aufsichtsrecht nicht ausüben, weil in der Versammlung eine Sprache gesprochen wird, welche unsere B'amten nicht verstehen, meine Herren, das können wir nicht, das ist gegen das Staatsinteresse! Wenn wir das thun würden, würden wir unsere Pflicht verletzen, das thun wir nicht!
Nach dem Abg. Windthorst (Bielefeld) nahm der Minister des Innern nochmals das Wort:
Meine Herren, ich muß mich dagegen verwahren, daß die Aus⸗ führungen, die ich gemacht habe, etwa gegen das Gesetz verstießen oder daß ich ausgeführt hätte, der Staat sei berechtigt, selbst gegen das Gesetz zu handeln, wenn er glaubt, daß höhere Rücksichten ihn dazu zwingen. Ich behaupte, daß derjenige Weg, den ich als zweck⸗ mäßig und ausführbar bezeichnet habe, praeter legem geht, nicht contra legem. Sie sagen: warum sind Sie denn bisher ausgekommen mit den vorhandenen Bestimmungen? Meine Herren, wollen Sie sich einmal vergegenwärtigen, in welcher Stimmung die Provinz Posen seit ungefähr einem Jahre ist. Im Jahre 1863 während der Revolution war von⸗ Versammlungsrecht nicht viel die Rede, da wurde auf andere Weise agitirt als durch Versammlungen. Als Graf Ledochowski nach Posen kam, sollte er bei seiner Anwesenheit hier wie eine Art Versprechen hinterlassen, daß er die nationalen Bestrebungen der polnischen Bevölkerung nicht unter seine Fittiche nehmen werde, wenn man ihm nur auf religiösem Ge⸗ biete freien Spielraum ließe Die Regierung glaubte damals mit dieser Erklärung einen Gewinn zu machen, sie sah nicht voraus, in welcher Weise sich die religiöse Seite emwickeln würde. Von dem Augenblicke an, als die Wünsche des Grafen Ledochowski nach, dieser Richtung hin, nicht mehr erfüllt wurden, ging er mit vollen Segeln auf die nationale Seite, und die nationalen Polen, trotz seines Verhaltens in der ersten Zeit, erhoben ihn nun in den Himmel als Märtyrer und Nationalhelden, und alle Bestrebungen, die eine Zeitlang sich in das Reli⸗ giöse und in das Nationale getheilt hatten, hielten nun zusammen, um in einem großen Strom die Provinz zu überströmen. Polnische katholische Versammlungen sind an der Tagesordnung, in welchen Alles besprochen wird, was geeignet ist, die Bevölkerung gegen das Gouvernement auf⸗ zuregen. In einer solchen Zeit, meine Herren, der Regierung die Mittel nehmen zu wollen, die sie in den Stand setzen, wenigstens ein aufmerksames Auge auf die Bewegung zu haben, das, meine Herren, ist nicht politisch. Die Regierung nimmt nur die Freiheit der Aktion nach dieser Seite hin in Anspruch und sie glaubt, daß sie, indem sie das Gesetz durch die Praxis supplirt, ohne ungesetzlich zu verfahren, im Interesse des Staates handelt. Wenn Sie aber einen Beschluß fassen wollen, der meiner Auffassung entgegen ist, dann würde ich natürlich nichts weiter thun können, als dahin wirken, daß Ihnen eine Gesetzvorlage gemacht
ie Anschauung der Regierung zum Ausdruck bringt. Ob das ge 8 Ar ingt. as gerade “ der Herren polnischer Sprache ist, das weiß ich nicht. r würden dann in der Gesetzesvorlage vorschlagen, daß das Ab⸗
halten polnischer Versammlungen inbibirt werden kör
“ — b inbib 2 une, wenn nicht deuisch in denselben gesprochen würde, wöhrend wir ee Se die Geschäftssprache als solche ins Auge gefaßt haben. b
4
innerhalb welcher ihre Wohnung belegen ist.“
Worte „aufgehoben“ einzuschalten „vom 1. Januar 1877“ ab; 2) im §. 2 statt der Worte
beginnt streichen. solche, welche die sachgemäße Ausführung des Gesetzes bezwecken und den unzuträglichen Dualismus zwischen solchen Eximirten, an deren Wohnsitz nur eine Parochie ist und solchen, welche können, beseitigen sollen. dieses in die Vermögensverhältnisse der Kirchengemeinden so tief einschneidenden Gesetzes werde am Besten einer Etatsperiode verlegt, welcher gemeinden Paragraphen wurden mit den Amend-ements Plath angenommen.
die Einführung der Kreisordnung vom
Hierzu beantragte der Abg. Plath: 1) im §. 1 vor dem letzten
„innerhalb Jahresfrist“ zu setzen und 3) im §. 2 die Worte⸗ „die Frist der Verkündigung dieses Gesetzes“ zu seine Amendements als
„bis 1. Dezember 1876“ mit dem Tage Der Antragsteller bezeichnete
der Gesetzesbestimmungen
mehreren Parochien wählen das Inkrafttreten
zwischen Der Termin für auf den Beginn in den meisten Kirchen⸗ mit dem Kalenderjahr zusammenfalle. Beide Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend 13. Dezember 1872 in den Grafschaften Stolberg und Wernigerode. Die Abgg. Dr. Eberty, Richter (Sangerhausen) und Bertog sprachen sich gegen die Bestimmungen der Vorlage aus, durch welche dem Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode Vorrechte eingeräumt werden, wäh⸗ rend der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath v. Brau⸗ chitsch die unveränderte Annahme der Vorlage empfahl. Die Verwei⸗ sung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt. In der Spezialdiskussion befürwortete zu §. 1, welcher die dem Grafen Stolberg eingeräumten Rechte aufzählt, Abg. Dr. Eberty nochmals den Antrag, sich auf eine einfache Einführung der Kreisordnung in den betreffenden Landestheilen zu beschränken. Nachdem sich noch der Abg. v. Bismarck⸗Flatow im Interesse der Gerechtigkeit
gegen diesen Antrag ausgesprochen hatte, wurde derselbe, wie die Zählung ergab, mit 147 gegen 114 Stimmen vom Hause ab⸗ gelehnt, und der §. 1 mit Ausnahme der Nr. 3, welche das Recht der Ernennung zum Kreisausschuß enthält, vom Hause angenommen. Ohne Debatte wurden die folgenden Paragraphen des Gesetzes in der Fassung der Regierungevorlage genehmigt.
Schluß 3 ¼ Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag 12 Uhr.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. März. (Hamb. Nachr.) Der Justiz⸗Minister de Geer ist heute zum Minister⸗Präsidenten ernannt worden. Derselbe wird auch weiterhin dem Justizdepartement vorstehen.
Christiania, 16. März. In der heutigen Sitzung des Storthinges stellte der Präsident Sverdrup den Antrag, daß das Thing an den König das Gesuch um die Erlaubniß richten möge, über die geseblich vorgeschriebene Sessionsdauer hinaus verfammelt bleiben zu dürfen, da mit voller Sicherheit voraus⸗ zusehen, daß es unmöglich sein werde, auch nur die Behandlung der wichtigsten Sachen in der bestimmten Zeit vollenden zu kön⸗ nen. Der Antrag wurde einstimmig und ohne Debatte ange⸗ nommen. — Der Bericht des Gehalts⸗
und Pensions⸗Comité's über das von der Regierung vorgelegte neue Gehaltsregu⸗
lativp für die Civil⸗ und Militärbeamten wurde am Schluß
der Sitzung verlesen. Das Comité beantragt, die Regierungs⸗ vorlage in diesem Jahre nicht in Behandlung zu nehmen, da⸗ gegen aber interimistische Gehaltszulagen zu bewilligen und hierbei als Hauptregel aufzustellen, daß dieselben nur zu Ge⸗ hältern bis 1200 Spezies gegeben werden.
Dänemark. Kopenhagen, 20. März. Das Lands⸗ thing nahm in seiner Sitzung am Sonnabend den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Fischerei in Dänemark, mit einigen vom Ausschusse beantragten Veränderungen in dritter Lesung mit 38 gegen 1 Stimme an. Derselbe geht jetzt zum Folke⸗ thinge. — Das Fol kething heendete am Sonnabend in zwei langen Sitzungen die dritte Lesung des Finanzgesetzes für 1876/77. Zu den Budgets des Kriegs⸗ und des Marine⸗ Ministeriums waren vom Ausschusse mehrere Aenderungsanträge gestellt; auch der K riegs⸗Minister hatte zur dritten Lesung den Antrag auf außerordentliche Bewilligung von 2,000,000 Kronen, wovon die Hälfte auf den nächstjährigen Etat zu bewilligen, zur Anschaffung neuer Feldgeschütze eingebracht. Während der Referent Berg die Aende⸗ rungsanträge zur Annahme empfahl, beantragte er dagegen im Namen des Ausschusses, den Antrag des Kriegs⸗Ministers abzu⸗ lehnen, da durch die Stellung eines solchen Antrages zur dritten Lesung des Finanzgesetzes das Bewilligungsrecht des Reichs⸗ tages verletzt werde. Schließlich erklärte der Referent, daß der Ausschuß sich mit dem Marine⸗Minister um die außerordentliche Bewilligung von 264,000 Kronen zur schnelleren Vollendung des Panzerschiffes „Helgoland“ geeinigt hätte. Der Kriegs⸗ Minister machte darauf aufmerksam, daß er erst im vorigen
geöffneten.
Der Hafen von Haiphong ist bei hohem Wasser für Schiffe von 19 bis 20 Fuß Tiefgang erreichbar.
Die höchsten Fluthen finden seltsamer Weise nicht gegen Voll⸗ und Neumond, sondern zur Zeit des ersten und letzten Viertels statt, auch bemerkt man hier nur einen Ebbe⸗ und Fluth⸗ wechsel in 24 Stunden.
Bei Haiphong steigt die Fluth ca. 10 — 12 Fuß. Die Ueber⸗ schaffung der Waaren von Haiphong nach Hanoi und vice versa ge⸗ schieht bis jetzt in Dschunken, die man fast stets in genügender Anzahl und von verschiedener Größe in beiden Plätzen antrifft.
In Folge des sehr starken Stromes gebraucht eine Dschunke von Haiphong nach Hanoi selten unter 4 5 Tage, dagegen ab⸗ wärts nur 1 bis 2 Tage.
Eine Hongkong⸗Firma beabsichtigt kleine Flußdampfer zum Bugsiren der Passagierbeförderung dorthin zu senden. Flusses Nhi⸗Ha ist bis zur chinesischen Grenze gegeben.
In der wasserreichen Jahreszeit, Ende Juni bis Anfang September, ist Hanoi für kleinere Seeschiffe mit ca. 10 Fuß Tiefgang erreichbar, in den übrigen Monaten ist aber das Fahr⸗ wasser an einigen Stellen zu seicht, als daß Fahrzeuge, die über 4—6 Fuß ziehen, bis zur Hauptstadt gelangen könnten.
Lao Kay an der chinesischen Grenze (den rothen Fluß weiter aufwärts) können nur Schiffe von 3— 4 Fuß Tiefgang erreichen, so daß die Wasserroute über Tongking nach Bünnan nicht die Vortheile zu bieten scheint, welche man vielfach annimmt, zumal der Hongkiang oberhalb Lao Kay bis Mung Kao als nur für flache Böte und nördlich von Mung Kao als nicht schiffbar bezeichnet wird. Zwischen Mung Kao und Lao Kay wird die Schiffahrt durch einzelne Stromschnellen unterbrochen. Die Zinndistrikte liegen noch an 75 Kilometer von Mung Kao entfernt, die Kupferbergwerke noch weiter.
Tongking ist reich an vegetabilischen und besonders minera⸗ lischen Produkten.
Der Boden ist sehr fruchtbar; angebaut werden Maulbeer⸗ baum, Zuckerrohr, Baumwolle, Mais, Tabak, Rüben ꝛc., vor allem Reis. Zwei Reisernten im Jahr. Erste Aussaat Dezember, Ernte März bis April, zweite Aussaat Juli bis August, Ernte Anfang November. Tongking versorgt Annem mit Reis. Der größte Theil des Bodens gehört der Krone. Die Qualität des Reises ist verschieden, Saigon, Burmah und rother Reis, dieser wird mit 6 bis 7 Ligaturen per Pikul bezahlt. (80 — 85 Liga⸗ turen = 10 Tael Silberbarren.)
In den Seidendistrikten findet sich eine starke Kultur des Maulbeerbaumes. Statistische Daten über die Produktion von Seide fehlen. In der Umgegend von Hanoi sollen per Jahr etwa 10 — 15,000 Pikul gewonnen werden.
Die Seide wird sehr schlecht gewirkt. Von seidenen Stoffen würden für den europäischen Handel sich Möbeldamaste und leichte Kleiderstoffe eignen.
Der Anbau von Baumwolle ist ziemlich bedeutend; es wer den daraus billige Stoffe verfertigt, welche mit englischen Zeu⸗ gen konkurriren.
Das Droguengeschäft Hunderte von Medizinal⸗ päischen Handel geeignet: anis u. s. w.
Wie Jünnan, ist das Land reich an Metallen.
in nächster Zeit drei Cargoböte und zur
Die Befahrung des traktatmäßig frei⸗
Hanoi ist mannigfaltig; es giebt und Färbestoffen. Für den euro⸗ Cassia, Cardamom, Sticklack, Stern
Unberührte
Meeresküste.
Geöffnet sind: minen, 1 Zinnmine, Die französischen Behörden streben danach, diese Industrie zu heben und zunächst die Minen zu untersuchen.
Von gewerblichen Artikeln verdienen Beachtung Seidensticke⸗ reien, Bildhauer⸗ und Drechslerarbeiten.
Hauptgegenstände des Exports sind: Baumwolle, Baum⸗ wollenstoffe, Seidenstoffe, Amidam, Tabak, Salz, Droguen, Alpen⸗ Pilze, Medikamente, Färbestoffe, Inkrustationen.
Für den europäischen Handel werden wohl nur wenige dieser Artikel in Frage kommen, mit Ausnahme der Metalle. Cassia, Cardamom würden sich als zu theuer herausstellen.
Wenn erst Jünnan für die Europäer
zutreten. 8 1 . Statistische Notizen über die Gesammtproduktion fehlen.
Die Ankäufe haben meistens im Kleinen zu geschehen, und wir man sich zunächst dabei der nen müssen, zumal die Tongkinesen bis jetzt Unlust zeigen, mit den Europäern in Handelsverbindung zu mweten.
1“
Kohlenlager finden sich an der Oberfläche und in der Nähe der 8
14 Goldminen, 7 Silberminen, 3 Kupfer⸗ 17 Eisenminen, 3 Salzminen. 8— Alle diese Bergwerke sind indeß nur oberflächlich betrieben.
erschlossen sein wird, dann werden wohl noch Thee, Seide, Rhabarber, Opium hin-
chinesischen Zwischenhändler bedie⸗
Tagelohn, eine Summe, welche außerhalb jeden Vorganges steht.
Es sind etwa 400,000 Chinesen im Lande. Die Ein⸗ und Ausfuhrzölle betragen 5 Proz. ad valorem
ist Monopol der Regierung.
Der Reis⸗Export ist von der besonderen Erlaubniß der 9 Regierung abhängig und vorläufig nicht gestattet; der im Ver⸗ leistung, Haft gegen Hofferichter verhängt, diese Haft durch 14 Tage
trage vorgesehene Zoll von 10 Proz. ist überdies so hoch, daß
ein Export unmöglich sein würde.
Die Ausfuhr von Seide und Goliemholz — ein schweres schwärzliches Nutzholz — wird durch die Bestimmung 899 Ver⸗
trages, Art. 2 al. 6
„Eexportation de la soie et du bois dit go-liem ne sera permise chaque année qu'après que les villages, qui paient auront totalement acquitté cet impêt en nature et que le gouvernement Anna- quantités indispensables à son
jeurs impôts avec ces deux denrées
mite en aura acheté les
propre usage.“
vereirelt, da stets die Zölle im Rückstande sind und die Höhe der Aufkäufe für die Regierung von deren Belieben hchahr
1 gemacht ist.
erhoben. 1 Die Hafengebühren betragen: 0,30 Taels per Register⸗ 1 1 5 G d 0 8 gister⸗Tonn: 8 6 2 und eingehende Schiffe, 0,15 Taels 8 Register⸗ Tonne für beladen aus⸗ und in Ballast einla umgekehrt. 11I as Zollhaus rechnet den Tael zu 7,71 Francs, den Dollar zu 5,8,. Francs, 1 Tagel = 1,39 Dollar, 100 Dollars = 72 Taels. Die Lootsengebühren betragen: 3,5 Doll. für Dampfer E e⸗ Segelschiffe, 6,10 Doll. für Segelschiffe per Fuß Tiefgang.
— Das Klima von Tongking ist verhältnißmäßig gesund.
Europäer sollen hier Jahre zubringen können, ohne einen nach⸗ theiligen Einfluß auf ihre Gesundheit zu verspüren. Die Tem⸗ peraturverhältnisse sind ähnlich wie diejenigen von Hongkong. Juli und August sind die heißesten Monate (bis zu ca. 35 — 40 Grad Celsius), im Januar und Februar herrscht kühle Witterung und sinkt das Thermometer auf + 8 bis + 10 Grad, mitunter sogar bis auf 5 Grad Celsius herab. 1
Die Nr. 25 des „Amtsblatts der Deutschen Rei . Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung“ hat richt. Gesetz vom 4. März 1876 und Allerhöchste Oedre vom 4. März 1876
betreffend die Kaiser Wilhelmstiftung für die Angehörigen der Eoö - E1“ Verfügung: vom 16. März
Einführung telegraphischer Pof isungen zwise eutsch⸗ 1“ graphischer Postanweisungen zwischen Deutsch
Nr. 8 des „Armee⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat folgen⸗
den Inhalt: Abänderung des §. 6 der Iöcstruktion für die gr loce Offiziere der Plätze vom 25. März 1858. — Ausbildung und Prüfung der Zahlmeister⸗Applikanten. — Gewährung von Führungsprämien an ehemalige Zöglinge des Potsdamschen großen Militär⸗Waisen⸗ hauses. — Einlösung und bevorstehende Präklusion preußischer Kassen⸗ anweisungen. — Theilnahme von Stabs⸗Offizieren des Garde⸗Corps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. — Anerkennung der Realschule I. Ordnung zu Weimar. — Ergänzung der Bestimmungen wegen Verhackung der Reichsmünzen. — Beschaffung der Blechgefäße zur Geschoßfettung für die Landwehr⸗Bataillone. — Formulare für das Rechnungswesen im Lazarethverkehr. — Auflösung der Fortifikation zu Erfurt. — Führung von Personalbogen. — Nachtrag zum Schul⸗ verzeichniß vom 19. Januar 1876. — Unterstützung von Veteranen aus den Feldzügen 1813/15. — Unterstützung von Veteranen aus den Feldzügen 1813/15 und von Soldaten, welche bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide geworden sind. — Bekanntmachung der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine.
— Das Februar⸗Heft des „Centralblatts für gesammte Unterrichtswesen in Preußen“ hat fordenden 8 halt: Feier des hundertjährigen Geburtstags der hochseligen Königin Luise. — Zusammensetzung der Prüfungskommissionen für die wissen⸗
schaftliche Staatéprüfung der Theologen im Juhre 1876. — Prä⸗ 1, aus der wissenschaftlichen Staatsprüfung der Theologen. — über die Bestimmungen für den einjährig⸗freiwilligen Mi⸗ — Abrechnungsveifahren zwischen den Spezial⸗Baukassen 9. 88 n Provinzial⸗Hauptkassen; Kaution der Spezial⸗Baukassen⸗Ren⸗ F. . Anbringung von Blitzableitern. — Bedeutung einer Spe⸗ sun Ministerial⸗Verfügung für eine Behörde, welcher diese Ver⸗ bügung zur Kenntnißnahme übermittelt wird. — Prorektorat 8 8. Univerfität zu Königsberg. — Melanchthonhaus erlin. — Ausstellung wissenschaftlicher Appargte zu 8 on. — Personalveränderungen bei der Akademie der Wissenschaf⸗ 1 Berlin. — Kißsche Stiftung für die National⸗Gallerie zu Scöhlin. — Eintragung von Werken der Wissenschaft und Kunst zum Prnh 2* gegen Nachdruck. — Zusammensetzung der Wissenschaftlichen völ ngs⸗Kommissionen im Jahre 1876. — Neuerdings anerkannte höhere Unterrichtsanstalt i. des Probefahrs an Pro⸗
für den Handel von Gelighr di, Gälfte; Einfuhr von Waffen welcher in gesetzmäßiger Form aus der evangelischen Landeskirche aus⸗ und Munition ist verboten. Salz zahlt doppelten Zoll. Opium
Es werden gegenwärtig hiergegen Vorstellungen in Hué
betreffend die religiöse Berufungs⸗ und Betheuerungs⸗ formel des Eides, zerfallen den Anträgen nach in vier Gruppen. I. Der stellvertretende Standesbeamte Hofferichter in Breslau,
geschieden ist, hat sich, als er vor dem Stadtgericht zu Breslau in einer Untersuchungssache als Zeuge vernommen wurde, geweigert, den Zeugeneid nach der für evangelische Christen vorgeschriebegen Formel zu leisten. Das Stadtgericht hat, behufs Erzwingung dieser Eides⸗
fortgesetzt und demnächst unter Androhung weiterer Zwangsmaßregeln
die Aufforderung zur Leistung des geforderten Eides erneuert. Diese
durch Secgn äeagees erhalten worden.
us Anlaß dieses Herganges haben 1079 Person 8 Bres
(Journal II. Nr. 172) Heleslt 1X“ dahin zu wirken, daß den aus der Kirche ausgeschiedenen Personen, welche sich weigern, von ihnen erforderte Eide nach den Formeln der Religionsgemeinschaften, aus denen sie ausgeschieden sind, zu leisten, gestattet werde, die Wahrheit und Richt gkeit ihrer Aussagen auf Pflicht und Gewissen zu versichern, wenn sie sich gleichzeitig den auf den Meineid gesetzten Strafen auf den Fall unrichtiger Versicherung unterwerfen.
II. Am 18. Januar 1876 hat der Ackerbürger Julius Kretsch⸗ mer in Frankfurt a. O., als er in einer Anklagesache als Zeuge ver⸗ nommen wurde, sich gleichfalls geweigert, den Eid nach der für evan⸗ gelische Christen vorgeschriebenen Formel zu leisten, weil er aus der evangelischen Kirche in gesetzlicher Form ausgeschieden ist, — er hat sich indeß, obschon er erklärte, daß er an einen persönlichen Gott nicht glaube, erboten, den Eid unter Anrnfung Gottes zu leisten, indem er anerkannte, daß nach jetziger Lage der Gesetzgebung eine Meineids⸗ strafe nicht verhängt werden könne, wenn der Eid nicht unter An⸗ rufuna Gottes geleistet sei. Das Gericht soll hierauf gegen Kretsch⸗ mer eine Exekutiphaft von 8 Tagen wegen Eidesverweigerung ver⸗ hängt, dieselbe auch alsbald in Vollzug gesetzt haben. Durch Be⸗ 189 sol 1 E1““ Appellations⸗ gerichts erwirlt worden sein welche nach Ablau e Haft 6 1““] Kretschmer stellt mit dem Vorstande der freireligiösen Gemeinde zu Frankfurt a. O. und 66 Genossen in eeae. aaenct 88 den Antrag:
ei Durchberathung des Entwurfs der deutschen Prozeßor dahin zu wirken, daß aus der Eidesformel See dogmatisch⸗religibse Bekenntniß entfernt werde. b 1 — 1. hs. 30 Personen aus Berlin, 7 Perso⸗ us Lauban un 3 Personen aus W Jour ze s 1enben ach s us Waldenburg (Journal II. 8 Fernec haben beantragt 283 Petenten aus Königsber Hrölah 86 Nr. Sen Es g bis jetzt 8 Kraft der senisga erg Bordnung geltenden Ei rr e religiö Beziehun easzasgeke, 1 8 esformel dls ese he Beziehungen 8 . Der Vorstand des Bezirksvereins Alt⸗Cölln und der Vor⸗ stand des Bürgeroereins zu Masdeburg schließen sich prinzipaliter dem Antrag III. an, beantragen aber eventuell, daß es jedem Staatsbürger gestattet kei, sich der erbetenen bürgerlichen Eidesformel zu bedienen.
Vorab war man in der Kommission einig darüber, daß andere z. B. von 32 Vorständen von freireligiösen Gemeinden unter Ge⸗ sammtnamen eingebrachten Petitionen unberücksichtigt bleiben müssen weil Art. 32 der Verfassung nur Korporationen das Recht einräumt, Wter Fhenn E zu Fehh keine der petitionirenden
einden und Vereinigungen aber au r b ofet, daß ⸗ rerntenekra 5eVe gung ch nur behaupfet, daß sie Kor „Dggegen beschloß die Kommission zu b i: das Ha . Abgeordneten wolle ” y die Petitionen J.⸗Nr. II. 172, 538, 554, 726, 1548, 1549, der Königlichen Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, darauf hinzuwirken, daß die Reichsgesetzgebung und demnächst, soweit nöthig, die preußische Gesetzgebung nicht nur für die gericht⸗ lichen, sondern auch für sonstige Eide die vereinfachte Formel:
.. „Ich schwöre, daß — So wahr mie Gott helfe“ einführt.
3 Statistische Nachrichten. Nach einer amtlichen Zusammenstellung über die Einziehung der Kommunalsteuern in Berlin sind vom Jahre 1875 von der Real⸗Sublevation 99 % eingegangen, von der Haussteuer 99 %, während niedergeschlagen werden mußten bezw. 16 und ½ % und in Rest kamen ½1 und 24⁄236 %. Nicht so günstig stellen sich die Er⸗ gebnisse bei der Miethssteuer; es gingen ein 96 ¼ % (9,407,858 ℳ), wurden niedergeschlagen 1 ྠ% und blieben am Jahresschluß Rest 2 %, nämlich 193,908 ℳ von 9,771,922 ℳ Noch weniger günstig ist das Resultat bei der Gemeinde⸗Einkommensteuer, bei der von einem Steuersoll von 8,991,901 ℳ 88 ྠ% (7,987,648 ℳ) eingingen, 5 ¼ %9 0523,579 ℳ) niedergeschlaßen wurden und 5 ½ % (480,673 ℳ) in Rest kamen, von denen, wie von den Miethesteuer⸗Resten, gewiß noch die größere Hälfte wird niedergeschlagen werden müssen. Knunst, Wissenschaft und Literatur. Die vom Königlich bayerischen Kultus⸗Ministerium behufs Reorganisation der Gemäldegallerie älterer Meister (Pina⸗ kothek) aus Künstlern und Gelehrten berufene Kommission hat nach einer Reihe von Sitzungen auch über die Personalfrage bezüglich der photographischen Nachbildung der Meisterwerke ihr Urtheil durch Abstimmung gefällt; aus der Reihe aller Bewerber ist die Ar⸗
jedoch abgelehnt
— In der Generalversammlung der Rheinisch⸗Nassauische Bergwerks⸗und Falpesemmung der eeifsch. e. ne cchhn wurde die Bilanz pro 1875, welche einen Bruttogewinn von 1,157,416 ℳ aufweist, vorgelegt. Hiervon werden auf das Aktien⸗ kapital von 6,600,000 ℳ 8 % Diordende zur Verth ilung kommen 447,803 ℳ sollen für Abschreibungen, 70,961 ℳ zur Dotirung des Reserve⸗, 45,000 ℳ zur Dotirung des Delcredere⸗Fonds verwandt werden. Die Abschreibungen während der drei Jah e des Bestehens der Gesellschaft belaufen sich auf 699,766 ℳ; außerdem stellt sich der Reserve⸗Fonds auf 154,961 ℳ, das Delcredere⸗Konto auf 67,500 ℳ .““ einem Artikel der „B. Börs ⸗Ztg.“ wird im Anschluß an frühere Auseinandersetzungen über die Bewegungen der Wechselcourse „der Zusammenhang zwischen dem Geldmarkte und den Wechselcoursen,“ wie er sich in den letzten Tagen augenscheinlich erwiesen hat, einer eingehenderen Besprechung unterzogen. Es wird nachgewiesen, daß der niedrige Diskont, der in Deutschland am offenen Markte bestand und zum Theil noch besteht, das Motiv für das Steigen der deutschen Wechselcourse abgab. Inzwischen ist nun eine geringe Veriheuerung des Geldes am offenen Markte eingetreten, indem der Privatdiskont von 2 ½ auf 3 % stieg; gleichzeitig trat eine rückläufige Bewegung der Course für auslaͤndische Wechsel ein. — Bei einem Zinsfuße von 2 ½ % in Berlin und 3 ½ —4 % in London machten die englischen Banquiers ihre Gut⸗ haben an deutschen Plätzen flüssig, so daß die Wechseltrassirung auf englische Plätze erschwert wurde und naturgemäß eine Vertheuerung der Londoner Wechselcourse, sowie der von Paris und Brüssel eintrat. Mit der Vertheuerung des Geldes am hiesigen Platze mußte wie thatsächlich geschehen, eine entgegengesetzte Tendenz Platz greifen. „Hierbei bleibt das Faktum beachtenswerth, daß die Wechselcourse nicht jene Höhe erreichen konnten, um einen Export deutscher Gold⸗ münzen zu begünstigen Es strömten llerdings sowohl das verkäuf⸗ liche Barrengold, als auch die ausländischen Münzsorten nach dem Auslande, und zwar zunächst nach London, ein Export deutscher Gold⸗ münzen hat aber diesmal nicht stattgefunden’“ — Weiterhin heißt es dann: „Andere Ursachen, als der Stand des Geldmarktes, haben sich in der letzten Zeit auf die Bewegung der Wechselcourse nicht von Einfluß gezeigt. Es ist dies ein Moment, welches den Beweis liefert daß sich Deutschland mit seinen Forderungen und Verpflichtungen dem Auslande gegenüber in einer normalen Situation befindet und sogar eine Bilanz zu unseren Gunsten vorhanden ist. Dank dieser Verhältnisse schreitet die deutsche Münzreform in ihrer Entwickelun immer weitec fort; die Ausprägungen von Goldmünzen sind so wei gediehen, daß der Verkehr mit denselben gesättigt zu werden vermag. — Die Bank von Frankreich hat ihren Rechenschaftsberi pro 1875 veröffentlicht. Die Operationen dihr⸗ Eehen gege deh. im abgelaufenen Jahre 11,657 Millionen Francs umfaßt, gegen 14,270 Millionen im Jahre 1874 und 16,715 Millionen im Jahre 1873. Den Hauptantheil an dieser Verminderung des Gesammt⸗ umsatzes nimmt der Escompte. Derselbe ist von 12,129 Millionen Francs im Jahre 1874 und von 14,609 Millionen Francs im Jahre 1873 auf 9620 Millionen Francs im Jahre 1875 gefallen. Der Privat⸗Eskompte, welcher im abgelaufenen Jahre sich auf 6826 Mill. Francs belief, hat gegen 1874 um 1199 Millionen und um 2735 Mill. Francs gegen 1873 abgenommen. Eine ungeheure Ent⸗ wicklung hat der Baarschatz des Instituts genommen. Von 790 Mil⸗ lionen Francs Ende Dezember 1872 ist derselbe bis Ende De⸗ zember 1874 auf 1331 Millionen und bis Ende Dezember 1875 auf 1668 Millionen Francs gestiegen. Die Bank von Frankreich besitzt gegenwärtig 74 Succurfalen in Akti⸗ vität; 14 andere sind auf dem Punkte, ihre Thätigkeit zu beginnen; die Eröffnung zweier anderer befindet sich in Berathung so daß das Institut später 90 Succursalen besitzen wird. Die Divi⸗ dende, welche für 1872 320 Francs betrug, war 1873 370 Francs, 1874 285 Francs und ist pro 1875 auf 200. Francs festgesetzt, was einer 20prozentigen Verzinsung des Aktienkapitals entspricht.
Verkehrs⸗Anstalten.
Gemäß dem zwischen der bayerischen und der badischen Re⸗ gierung unterm 23. November 1871 abgeschlossenen Staatsvertrage hat, wie die Motive zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Vervols⸗ ständigung der bayerischen Staatseisenbahnen besagen, jede Regierung den Bau der Eisenbahn von Wertheim nach Lohr auf ihrem Territorium bis an die beiderseitige Landesgrenze zu über⸗ nehmen. Es soll zwischen Wertheim und Kreuzwertheim eine feste Eisenbahnbrücke über den Main, in dessen Mitte die Landesgrenze sich hinzieht, auf gemeinschaftliche Kosten hergestellt, übrigens der Betrieb bis Wertheim, welches als gemeinsame Wechselstation erklärt ist, von Bayern geführt werden. Die Gesammtbaukosten incl. Fahrmaterial sodann einschließlich der Hälfte der Kosten für die an der Landes⸗ grenze zu erbauende Mainbrücke beziffern für die 35 Kilom. betragende Baulänge 10,600,000 ℳ d. i. per Kilom. 301,994 ℳ oder per Bahn⸗ stunde 655,630 Fl.
In der Nacht von Sonnabend guf Sonntag ist, der „Engl. Corr.“ zufolge, während eines argen Sturmes der französische Dampfer „Isabelle“ von La Rochelle, bei St. Ives in Cornwall gescheitert und die ganze Mannschaft, 30 Personen, ums Leben
Feetmen. New⸗York, 20. März. Das Postdampfschiff des Nord⸗ deutschen Lloyd „Mosel“ ist heute 3 Uhr Nachmittags vsn⸗
behalten von Bremen hier eingetroffen.
tistische Anstalt von Hanfstängl in München mit der Führung d Arbeit betraut worden. ch der Führung der
Norddeutschen Lloyd ist hier eingetroffen.
— 21. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Ohio“ des
8
1
8