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8 Der Ritter⸗ und Landschaft werden die Obliegenheiten, Geschäfte und Befugnisse übertragen, welche die Verordnung vom 22. Sep⸗ tember 1867 (Gesetz Samml. S. 1587) in den §§. 7 bis 10 den Kreisständen zuweist, mit den Maßgaben, daßs
1) bei Errichtung von Kreisstatuten die Anhörung des Provin⸗
ziallandtags nicht erforderlich ist, und
2) die Verwaltung des Vermögens des Landes⸗Kommunalverban⸗
des nicht von dem Landrathe, sondern bis auf Weiteres nach
den 8§. 13 und folgenden des Gesetzes, betreffend die Ueber⸗ tragung der Verwaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu unterhaltenden Landesanstalten auf den Landes⸗Kommunalverband, sowie die anderweitige Einrichtung der ständischen Verwaltung, vom 7. Dezember 1872 (Offiziel⸗ les Wochenblatt, Jahrgang 1872, Nr. 74 S. 325) von dem Erblandmarschalle und dem Landschaftskollegium geleitet wird.
Außerdem ist die Ritter⸗ und Landschaft berufen, über die Ein⸗ führung, Abänderung oder Aufhebung von Gesetzen, welche den Kreis ausschließlich betreffen, ihr Gutachten abzugeben, sowie im besonde⸗ ren Interesse des Kreises Bitten und Beschwerden an die Staatsregie⸗ rung zu richten.
§. 9. Es werden im Herzogthume eingeführt:
1) das Gesetz, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klas⸗ sifizirten Einkommensteuer, vom 1. Mai 1851 (Gesetz⸗Samml. S. 193) mit den durch die beiden Gesetze vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 213 Nr. 8129 und S. 222 Nr. 8130), sowie durch das Gesetz vom 16. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 234) herbeigeführten Abänderungen, das Gesetz wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 (Gesetz⸗Samml. S. 147) mit den durch die Gesetze vom 19. Juli 1861 (Gesetz⸗Samml S. 697), vom 20. März 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 285) und vom 5. Juni 1874 (Gesetz⸗ Sammlung S. 219) herbeigeführten Abänderungen, das Gesetz, die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe
* betreffend, vom 30. Mai 1853 (Gesetz⸗Samml. S. 449) nebst allen diese Gesetze erläuternden, ergänzenden und abändernden Vorschriften mit der Maßaabe, daß dieselben zuerst bei der Veran⸗ lagung für das Jahr 1877 zur Anwendung gelangen.
Bezüglich der Veranlagung der Gewerbesteuer wird der Kreis Herzogthum Lauenburg dem Bezirke der früheren Regierung zu Kiel (vergl. den §. 10 Litr. b. der Allerhöchsten Verordnung vom 28. April 1867, Gesetz⸗Samml. S. 543) im Sinne der §§. 4, 5 und 8 des oben unter 2 angeführten Gesetzes vom 19. Juli 1861 zu⸗ etheilt.
Die der Bezirkskommission für die klassifizirte Einkommensteuer
bezüglich der Klassen⸗ und der klassifizirten Einkommensteuer obliegen⸗
den Geschäfte (vergl. die §§. 14c. und 24 des Gesetzes vom 25. Mai
1873 und die §§. 25 und 26 des Gesetzes vom 1. Mai 1851) werden
hinsichtlich des Kreises Herzogthum Lauenburg von der Bezirkskom⸗
mission der Provinz Schleswig⸗Holstein wahrgenommen, welcher ein von der Kreisvertretung (vergl. den vorstehenden §. 8) zu wählendes
Mitglied hinzutritt.
Der im §. 5 des Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, vom 25. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 222) auf 42 Millionen Mark festgesetzte Jahresbetrag der Solleinnahme der Klassensteuer wird mit Rücksicht auf die Einverleibung des Herzog⸗ thums Lauenburg in die preußische Monarchie um den Betrag von Einmalhundert Tausend Mark erhöht.
Mit der Veranlagung der Klassen⸗, klassifizirten Einkommen⸗ und Gewerbesteuer in Gemäßheit der obigen Bestimmungen treten die be⸗ züglich dieser Steuern im Herzogthume bisher geltenden Vorschriften
aaußer Kraft.
Die Erhebung der direkten Staatssteuern in Uebereinstimmung mit den in der Provinz Schleswig⸗Holstein bestehenden Einrichtungen anderweit zu regeln, bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.
§. 10. Es wird ferner im Herzogthume eingeführt die Verordnung vom 11. März 1850 über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs⸗ und Ver⸗ einigungsrechts (Gesetz⸗Samml. S. 277), jedoch mit Ausschluß der §§. 20, 22 und 23.
. S. 11. Die Verordnung, betreffend die Publikation der Gesetze in denjenigen Landestheilen, welche durch die Gesetze vom 24. Dezember 1866 der preußischen Monarchie einverleibt worden sind, vom 29. Januar 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 139), das Gesetz, betreffend die Bekannt⸗ machung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter, vom 10. April 18272 (Gesetz⸗Samml. S. 357) und das Gesetz, betreffend den Beginn der verbindlichen Kraft der durch die Gesetz⸗Sammlung verkündeten Erlasse, vom 16. Februar 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 23) gelten auch für den Kreis Herzogthum Lauenburg.
Bekanntmachungen, welche durch das Amtsblatt zu bewirken
find, erfolgen für denselben durch das Amtsblatt der Regierung zu Schleswig. Alle entgegenstehenden bisherigen Vorschriften treten außer Kraft. 12 §. 12. Für die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Preußen und Lauenburg ist der diesem Gesetze angeschlossene Vertrag vom 15. März 1876 maßgebend, welcher hiermit genehmigt wird.
§. 13. Bezüglich der Pensionsansprüche der Staatsbeamten des
Herzogthums und ihrer Angehörigen wird durch die Einverleibung
Niechts geändert. Das Gleiche gilt von den Rechtsverhältnissen der bereits auf Wartegeld stehenden Beamten mit der Maßgabe, daß eine anderweitige Anstellung oder Verwendung derselben im preußischen Staatsdienste nur mit ihrer Zustimmung erfolgen darf. Die Kichter des Herzogthums verbleiben in ihren Aemtern und im Genusse ihres bisherigen Diensteinkommens.
Die übrigen aktiven Staatsbeamten sind verpflichtet, unter Be⸗ lassung ihres bisherigen Diensteinkommens und gegen Vergütung der Kosten eines etwaigen Umzuges sich auch in einem anderen, ihrer Be⸗
rufsbildung und ihrem Rangverhältnisse entsprechenden preußischen 8 Staatsamte verwenden zu lassen. Insoweit ihre Verwendung im preußischen Staatsdienste nicht erfolgt, wird ihnen ein nach dem §. 26 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗ gese bl. S. 61) zu bemessendes Wartegeld gewährt, wobei der Wohnungsgeldzuschuß mit dem für die Pensionirung geltenden Durch⸗ schnittssatze dem Gehalte zugerechnet wird. Diejenigen Beamten, welche gleichzeitig im lauenburgischen und m preußischen Staatsdienste angestellt sind, treten bezüglich ihres guenburgischen Amtes, wenn dasselbe in Folge der Einverleibung in Wegfall kommt, in den Ruhestand, und behalten drei Viertheile ihres vom lauenburgischen Staate bezogenen Diensteinkommens als lebens⸗ ängliche Pension. §. 14. Das Staats⸗Ministerium wird mit der Ausführung des neseenh Stsches bemnftrogt⸗ rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi beigedrucktem Königlichen vefr v u11.4“ Gegeben dden ten 18756 88
„Wie die „N. L. C.“ mittheilt, hat die Synodalordnungs⸗ Ko mmission des Hauses der Abgeordneten gestern über Art. 8 des evangelischen Kirchenverfassungsgesetzes Beschluß gefaßt. Der Artikel handelt bekanntlich von den vereinigten Kreissynoden von Berlin. Nach den Beschlüssen der Kommission gestaltet sich Art. 8 nunmehr wie folgt: „In dem Regulativ für die vereinigten Kreissynoden der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin kann denselben, nachdem ihnen die Befugnisse der Provinzialsynode für den Stadtbezirk Berlin über⸗ tragen sind, das Recht beizelegt werden: 1) über die Veränderung, Aufhebung oder Einführung allgemeiner Gebührentaxen für alle Ge⸗ meinden Beschluß zu fassen; 2) allgemeine Umlagen auszuschreiben, und zwar a. behufs Ersatz für die aufzuhebenden Stolgebühren, b. zur Gewährung von Beihülfen an ärmere Parochien behufs Befriedigung dringender kirchlicher Bedürfnisse. Soll die Umlage zu ze letzteren Zweck 3 % der Summe der von den pflichtigen Gemeindegliedern jährlich 88 den Staat zu entrichtenden Personalsteuern (Klassen⸗ und Ein⸗
mmensteuer) uüͤbersteigen, so bedarf es der Genehmigung durch
11e“
Gesetz. Die Umlagen müssen gleichzeitig in allen Gemeinden nach gleichem Maßstabe erhoben werden und gilt für den Repartitions⸗ fuß die Vorschrift des §. 31 Nr. 6 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873. Auf die Be⸗ schlüsse über solche Umlagen findet Artikel 3, Absatz 3, 4 des Ge⸗ setzes vom 25. Mai 1874 Anwendung. Die Aufnahme von Anleihen ist untersagt“. — In der Diskussion gab der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster über die kirchlichen Verhältnisse Berlins unter Anderm folgende Aufschlüsse: Der Ersatz für die abzulösenden Stol⸗ gebühren betrage eirea 5 % der Personalsteuern. Es müßte aber außerdem auf die Vermehrung der geistlichen Kräfte schleunigst Bedacht genommen werden, denn 93 Geistliche auf 844,350 evangelische Einwohner reichten nicht aus. Ferner müßten Beihülfen zu kirchlichen Bauten gewährt werden; daß letztere nothwendig, beweise die Kirche zum heiligen Kreuz, die nur ca. 200 Personen fasse bei 60,000 Einwohnern. Der Geheime Ober⸗ Regrerungs⸗Rath Lucanus führte an, daß die Summe der Berliner Personalsteuern 10,687,050 ℳ betrage. Lasse man die Personen aus anderen Bekenntnissen fort, so blieben ca. 8 Millionen Mark. Zur Ablösunz der Stolgebühren seien für Berlin 342,830 ℳ aufzubringen, und zu diesem Zweck allein würden, die Ausfälle eingerechnet, 5 % jener obigen Staatssteuer mit 400,000 ℳ noth⸗ wendig sein. Für Vermehrung der geistlichen Kräfte, 32 Geistliche à 1500 Thlr. inkl. Wohnungsgeldzuschuß, seien ferner nöthig 2 %. Für Bauten seien ebenfalls 2 — 3 % zu beschaffen, so daß ohne die Ablösung der Stolgebühren unzweifelh ft 4 — 5 % der Staatssteuer als Kirchensteuer nothwendig seien.
— Die „Tribüne“ schreibt: „Wie uns berichtet wird, hätte die freikonservative Fraktion des Abgeordnetenhauses ihren Fraktionsgenossen, den Abgeordneten v. Kardorff, ersucht, bei der Ent⸗ wickelung seiner volkswirthschaftlichen, schutzzoͤllnerisch gefärbten An⸗ schauungen bemerken zu wollen, daß er damit den Standpunk der frei⸗ konservativen Partei nicht vertrete. Hr. v. Kardorff hat bekanntlich in letz⸗ ter Zeit in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Centralverbandes deutscher Industrieller ein schutzzöllnerisches Programm entwickelt, woraus die Vermuthung entstand, daß er damit als Interpret seiner Fraktionsgenossen auftritt. Aus diesem Grunde soll die Fraktion es auch vermieden haben, Hrn. v. Kardorff in ihren Vorstand zu wählen.“
Statistische Nachrichttea. Der Regierungsbezirk Bromberg hatte nach der am 1. Dezember v. J. stattgehabten Volkszählung eine ortsanwesende Bevölkerung von 567,849 Personen, und zwar 277,045 männliche und 290,804 weibliche; auswärts abwesender Haushaltungsmitglieder waren 2584 männliche und 1434 weibliche, so daß sich die Gesammt⸗ Einwohnerzahl des Bezirks auf 571,867 Personen stellt. Der Bezirk hatte ferner 52,805 bewohnte und 368 unbewohnte Häuser, 276 sonstige Aufenthaltsorte und 111,954 Haushaltungen.
„— Nach dem Generalbericht über die Sanitätsverwaltung im Königreiche Bayern betrug die Zahl der Irren am Schlusse des Jahres 1873 in den Irrenanstalten Erlangen 286, Irsee 277, Karthaus⸗Pröll 193, Werneck 404, Klingenmünster 455, München 409, Deggendorf 191, Bayreuth 189, sonach im ganzen Königreiche 2404 gegen 2331 im vorhergehenden Jahre. Von der Gesammtzahl der im Jahre 1873 Verpflegten (3222) gehörten 1692 zum männlichen und 1530 zum weiblichen Geschlechte. An Tobsucht litten hiervon 540, an Schwermuth 530, Wahnsinn 209, Verrücktheit 1055, angebornem Blödsinn 43, nachentstandenem Blödsinn 845.
„— Das statistische Bureau in Oldenburg hat jetzt die defini⸗ tiven Hauptergebnisse der Volkszählung vom 1. De⸗ zember 1875 im Großherzogthum Oldenburg veröffentlicht. Danach hat sich das endgiltige Zählungsresultat dem bereits mitge⸗ theilten vorläufigen gegenüber günstiger gestaltet. Die Totalbevölkerung des Großherzogthums erhebt sich nach der definitiven Feststellung auf 319,314 Einwohner gegen 314,591 im Jahre 1871; es ergiebt sich sonach eine Zunahme von 4723 Einwehnern oder 1,50 %, mithin eine Jahreszunahme von 0,88 %. Im Herzogthum Oldenburg hat die Zählung 248,136 Personen oder 4026 (1,65 % im Durchschnitt und 0,21 % jährlich), mehr als im Jahre 1871 ergeben. Im Fürstenthum Lübeck hat sich die Bevölkerung vermindert; von 34,355 Einwohnern im Jahre 1871 ist sie auf 34,085 im Jahre 1875, also um 268 oder 0,78 „% gefallen. Von 1867 bis 1871 war dagegen die Einwohnerzahl um 1,39 % gestiegen; es ziehen indeß die größeren Städte der Umgegend Lübeck, Hamburg und Kiel die ländliche Bevölkerung an sich. Das Fürsten⸗ thum Birkenfeld endlich ist ven 36,128 auf 37,093 Einwohner an⸗ gewachsen, d. h. es hat eine Zunahme von 965 oder 2,67 % zu ver⸗ zeichnen. Als städtische Wohnplätze sind die geschlossenen Ortschaften mit einer Bevölkerung von 2000 und mehr Einwahnern anzusehen, deren das Großherzogthum 13 zählt. Die Bevölkerung derselben betrug 56,509 Einwohner oder 17,70 %, während auf die übrigen Ortschaften zusammen 262,805 Einwohner oder 82,30 % entfallen. Hiernach überwiegt in ganz erheblichem Grade die ländliche Bevölke⸗ rung. Sieht man auf die relative Bevölkerung, so fallen auf 1 Quadratmeile im Jahre 1875 Bewohner: im Herzogthum Olden⸗ burg 2597 (1871: 2556), im Fürstenthum Lübeck 3692 (1871: 3721) und im Fürstenthum Birkenfeld 4149 (1871: 4041). Die Zahl der Haushaltungen ist von 66,333 in 1871 auf 67,990 in 1875, mithin um 1657 oder 2,50 %, und die Zahl der Wohnhäuser von 51,049 in 1871 auf 52,325 in 1875, mithin um 1276 oder 2,50 %, gestiegen. In den städtischen Ortschaften vermehrte sich die Zahl der Wohn⸗ gebände von 6537 auf 6981, sonach um 444 oder 6,79 %.
Gewerbe und Handel.
—In Verfolg einer Anregung, die Hr. Heinrich Quistorp der Schlächterinnung behufs selbständiger Lösung der Schlacht⸗ haus⸗ und Viehhofsfrage gegeben hat, ist, wie uns berichtet wird, bereits ein Comité in der Bildung begriffen. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Erwerbung eines großen Terrains — Marienhöhe — bei Mariendorf, das für die nothwendigen Antagen besonders geeignet scheint.
— Die Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank hielt am 21. d. M. ihre ordentliche Generalversammlung ab. Sie beschloß eine Dividende von 14 % zur Vertheilung zu bringen, 24,000 ℳ in den Reservesond zu legen, bestimmte 4000 ℳ für gemeinnützige Zwecke und ertheilte der Direktion Decharge. Der Bericht der Direktion konstatirt, daß das Geschäft von den Nachwehen der Krifis kaum berührt sei und sich gesund entwickelt habe. — Der erzielte Gewinn hätte die Vertheilung einer größeren Dividende gestattet, doch wurde vorgezogen, 52,080 ℳ auf die Aktien der Eisenhütte zu Augustfehn abzuschreiben. Die Depositen sind auf 10,871,986 ℳ 40 ₰ angewachsen. Es stehen von denselben 9,610,124 ℳ 47 ₰ oder 88 ⅞ % auf halbjaäͤhrige Kündigung. Das Check⸗Conto hat 343,423 ℳ 30 ₰ Einlagen auf 491 Contis. Die sämmtlichen Giro⸗ Verbindlichkeiten beliefen sich nur auf 225,444 ℳ 62 J. Die Accepte auf 4500 ℳ — Im Effektengeschäft hat die Bank sich kommissions⸗ veise um den Verkauf der landschaftlichen Central Pfandbriefe be⸗ müht und 6 Mill. ℳ Bremer 4 ½ % Staatspapiere von 1874 für eigene Rechnung untergebracht. Auch eine 4 % Kommunalanleihe des Amtsverbandes Stollhamm von 868,000 ℳ hat sie im Dezember 1875 übernommen und größtentheils verkauft. Die Filialen der Bank zu Osnabrück (Osnabrücker Bank), Brake und Wilhelms⸗ haven haben ihre Geschäfte ausgedehnt und ihren Gewinn gesteigert.
— In der „N. Fr. P.“ bespricht Professor Soetbeer zu Göttin⸗ gen die Silberentwerthung und ihre Folgen. Derselbe weist nach, daß das Steigen der Silberproduktion, die Abnahme der Sil⸗ bernachfrage für Ostasien, auch die Einführung der Goldwährung in —— Schweden, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden zur Entwerthung des Silbers beigetragen hätten. Allein entscheidend seien diese Verhältnisse nicht gewesen; sie wären doch einstweilen wohl noch nicht im Stande gewesen, ein Sinken des Silberpreises um mehr als 12 % unter den früheren Satz von 60ã Pence herbeizu⸗ l führen, wenn die Münzpolitik der Länder des Francssystems ihre ge⸗
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setzliche Doppelwährung strikte und konsequent aufrecht erhalten hätte. „Die Sachlage ist höchst einfach und klar. Die nach Entdeckung der kalifornischen und australischen Goldfelder bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Silber für Asien von angesehenen Autoritäten (1850 und 1851) verkündete Prophezeihung einer unvermeidlichen starken Werthverminderung des Goldes gegenüber dem Silber konnte schon deshalb nicht in Erfüllung gehen, weil Frankreichs bestehende Münz⸗ gesetzaebung Gelegenheit bot, im Werthverhältniß von 1 Gold gleich 15 ½ Silber das viele neue Gold bis zum Betrage von 3000 bis 4000 Millionen Francs auszuprägen und dagegen eine entsprechende Summe Silber aus einzuschmelzenden silbernen Fünf⸗, Zwei⸗ und Ein⸗Francsstücken in Austausch zu geben. Es war offenbar nicht möglich, daß, so lange diese Substituirung im Gange blieb, die Werthrelation der Edelmetalle zum Nachtheile des Goldes trotz seiner außerordentlich gesteigerten Menge tiefer unter die gesetzlich vorge⸗ schriebene Münznorm von 15,50 sinken konnte, als um den Betrag der Prägekosten, des bezüglichen Zinsverlustes und der sonstigen Spesen, und so finden wir denn auch, daß die Werthverringerung des Goldes — oder was deasselbe, die Werthsteigerung des Silbers — dazumal nicht über das Verhältniß von 15,00 (62 ½ Pence per Unze St.) hinausging. Im Jahre 1865 schien allerdings der Damm der französischen Doppelwährung das Sinken des Goldes nicht länger aufhalten zu köoͤnnen, denn Frankreich, Belgien, die Schweiz und Italien (letzteres damals noch ohne den Zwangs⸗ kurs einer Papi rvaluta) waren, praktisch genommen, nicht länger in der Lage, Silbermünze zum Export von Silberbarren herzugeben, um dafür noch mehr Goldmünze in Umlauf zu bringen, und man mußte in diesen Staaten dazu schreiten, für die im täglichen Verkehr unentbehrlichen kleineren Silbermünzen den Münzfuß zu verringern und denselben den Charakter der Scheidemünze beizulegen. Gerade damals trat aber unerwartet ein vollständiger Umschwung derjenigen Umstände ein, welche bis dahin eine Werthsteigerung des Silbers begünstigt hatten. Die Goldgewinnung nahm ab, die Silberpro duk⸗ tion stieg, der durchschnittliche Silberabfluß nach Asien wurde schwächer. In den Jahren 1851 bis 1867 waren in Frankreich über 5800 Millionen Francs Gold, aber kein Silber für Privatrech⸗ nung ausgemünzt worden; von 1868 an, nachdem der Silberpreis unter 60 Pence gesunken war, begann ein Theil des an den Markt gebrachten Silbers seinen Weg in die Münzanstalten von Paris, Brüssel und Mailand zu nehmen, um dort für Rechnung von Pri⸗ vaten zu silbernen Fünf⸗Francsstücken geprägt zu werden. In den Jahren 1868 bis 1873 sind nahezu 600 Millionen Francs von dieser Münzsorte geprägt worden. Es ließ sich leicht voraussehen, daß bei sinkendem Silberpreise das Andrängen zur Silber Ausmünzung an⸗ halten und nicht eher aufhören werde, als bis, in umgekehrter Rich⸗ tung gegen früher, Silber⸗Courant wieder die Gold⸗Zirkulation aus dem Verkehre verdrängt habe. Die natürliche Folge dieses Zustand es wäre die einstweilige Verhinderung einer vorübergehenden Silber⸗ Entwerthung gewesen, während die entgegengesetzte Maßregel, die völlige Aufhebung der bisherigen Befugniß zur Silber⸗Courant⸗Prägung, ebenso sicher ein neues Moment für den weiteren Rückgang des Silberpreises abgeben mußte. Die Regierungen des lateinischen Münzvereins hielten im Januar 1874 Münzkonferenzen in Paris ab, welche zu Anfang der Jahre 1875 und 1876 wiederholt worden sind. Auf diesen ist von Jahr zu Jahr ein gemeinsames Abkommen zu Stande gekommen, das weder den Freunden noch den Gegnern der Doppelwährung Ge⸗ nüge thut, sondern ein Palliativ festgestellt hat, das beiden Richtungen etwas bewilligt und gegenüber der Entwickelung der Werthrelation der Edelmetalle gewissermaßen eine neutrale Stellung einnimmt. Man ist nämlich übereingekommen, die Silber⸗Courant⸗Ausprägung weder völlig aufzuheben, noch auch in bisheriger Weise fortdauern zu lassen,
sondern füͤr dieselbe von Jahr zu Jahr einen Maximalbetrag zu be⸗-⸗
Dieser ist nun gewesen: 1874 1875 1876 illionen Francs Frankreich 0 75 54 Italien 0 50 45 Belgien ö 10,8 Schweiz 10 7,2 Griechenland — — 12 b “ 8 „Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß ohne solche feste Be⸗ schränkung die vorgenannten Münzstätten jährlich vielleicht 300 bis 400 Millionen Francs in Silber mehr auszuprägen in der Lage ge⸗ wesen wären, und hätte der Ankauf des hierzu erforderlichen Silber⸗ quantums mit Goldmünze sicher dahin gewirkt, den Silberpreis nicht so tief sinken zu lassen, wie seit 1874 geschehen ist. Man ist daher berechtigt, die französische Münzpolitik der letzten Jahre unter den hauptsächlichen Ursachen der Silberentwerthung mit aufzuführen.“ „Wien, 22. März. (W. T. B.) Die nunmehr veröffentlichte Bilanz der Unionbank ergiebt an Kassenbeständen 2,266,443 Fl., an Effekten 3,816,622, an Wechselportefeuille 3,049,466, an Vor⸗ schüssen auf Effekten 604,298, an Debitoren 38,482,717, an Tratten im Umlaufe 6,316,269, an umlaufenden Kassenscheinen 778,200, an Reservefond 300,000, an Spezial⸗Reservefond für Debetoren 12,247,499 Fl. (wodurch die Debitoren auf 24,235,218 reduzirt sind), an Kreditoren 4,307,086, Gewinnsaldo 809,022 Fl. Saͤumtliche Effekten sind in der Bilanz zum Course vom 31. Dezember v. J. angenommen. Für 2 Millionen Staatsschuldtitel, öffentliche Anlehne und garantirte Werthe, sowie 10,312 Aktien der Unionbank, die zu Annullirung bestimmt sind, und die Goldprioritäten der Ungarischen Nordostbahn sind in der Bilanz nicht aufgeführt, weil diese Posten im Konsortialkonto gebucht sind.
— Die Ausfuhr Kalmars kuni⸗ im vergangenen Jahre hauptsächlich folgende Artikel: Eisen 17,272 Ctr., Theer 1679 Ctr., Hafer 93,742 Kubikfuß, Gerste 12,100, Holzwaaren, und zwar Balken und Sparren 912,889, Bretter und Planken 1,064,004, Zündhölzer 483,567 Kubikruß. Nach dem Auslande gingen 470 Schiffe, von welchen 69 nach Preußen (66 nach Schleswig⸗Holstein, 3 nach Alt⸗ preußen), 6 nach Lübeck, 5 nach Mecklenburg ausklarirten. Deutsche Schiffe verkehrten im Hafen 18 von zusammen 2264,03 Register⸗ Tonnen; 5 derselben kamen in Ballast an, ebenfalls 5 gingen in Ballast aus, die übrigen mit Holzwaaren (1 zugleich mit Eichenrinde, 1 mit Planken).
— Wie wir dem „Handels⸗Archiv“ entnehmen, waren die Haupt⸗ Ausfuhrartikel des schwedischen Distrikts Hudiksvall im Jahre 1874 wieder geschnittene Hölzer im Belaufe von 17,000 Petersburger Standard, wovon der bei weitem größere Theil nach England ver⸗ schifft wurde, während ein geringerer, aus dünnen Brettern bestehend, nach deutschen Plätzen ging. Direkt von Deutschland wurden dafür eingeführt Mehl, Viktualien und Tabak; indirekte Beziehungen von dort werden über Stockholm und Gothenburg gemacht. Deutsche Schiffe sind im vorigen Jahre 28 ein⸗ und ausgegangen. 21 der⸗ selben kamen in Ballast ein, 3 mit Mehl von Stettin, 1 mit Mehl aus St. Petersburg, 2 mit Viktualien aus Sonderburg und Flens⸗ burg, 1 mit Steinkohlen aus Newcastle; sie gingen sämmtlich mit Holzladungen wieder aus, und zwar 24 dac englischen Häfen, je 1 nach Amsterdam, Arnis, Brake und Wismaar.ʒß
Verkehrs⸗Anstalten.
Obwohl in Berlin erst seit kurzer Zeit Pferdeeisenbah⸗ nen existiren, hat es doch nach einer Mittheilung, welche im Verein zur Wahrung der Interessen der Grundbesitzer gemacht wurde, in die⸗ er Beziehung Wien an Bedeutung fast erreicht. In Wien wurden die Pferdebahnen im Jahre 1868 eröffnet und es fuhren auf den⸗ selben in diesem Jahre 3,300,000 Personen, 1874 bereits 51 Millionen. In Berlin ist die besuchteste Pferdeeisenbahnstrecke die vom Branden⸗ burger Thor zur Köpnikerstraße. Diese Strecke wird täglich ungefähr von 15,000 Personen befahren. Inklusive der Charlottenburger “ fahren täglich mit den der Großen Berliner Pferdeeisenbahn⸗ kriengesellschaft gehörenden Waggons durchschnittlich 70,000 Personen, also ⸗ 25 Millionen Menschen. Der Verkehr in Berlin ist mithin 1 ¼ Mal so groß geworden, als zu der Zeit, wo noch nicht die Pferdebahnen bestan en.
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Inserat
Postblatt
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Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Berlin, 3. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
XR e für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. nimmt an: die Inseraten⸗Expedition
Preußischen Staats-Anzeigers:
2 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
1 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1 u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
11.““ . 8. W. voen öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
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Inserate nehmen an: die antorisirte Annoncen⸗Expedi⸗ tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten. Im alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Anzeiger.
5. Industrielle Etablisseraents, Fabriken und Grosshandel. “
6. Verschiedene Bekanntmachungea.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage.
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aob nicht me per Post⸗Anweisung oder bei den Herren Auguste Ammel, successeur de G. A. Alexandre (co
No. 11) in Paris bestellen zu wollen. Der Abonnementspreis für Frankreich beträgt pro Quartal
Die Abonnenten des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ in Frankreich ersuchen wir ergebenst, den „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ von jetz
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du e St.-André des arts, No. 2) und C. Klincksieck (rue de Lille Mark.
Steckbrie
Wir ersuchen um Verfolgung und Festnahme des Knechtes Karl Hoppe, welcher mehrere Gefängniß⸗
strafen zu
Untersuchungen wegen schweren Diebstahls und Unter⸗
schlagung
brecher, nennt sich auch Rybnick oder Herrmann, ist
im Frühjah geboren, ka
und hat blaue Augen, eine dicke Nase und unvoll⸗ ständige Zähne. und Mittelschlesien umher.
März 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. gegen
fe und Untersuchungs⸗Sachen.
verbüßen hat und gegen welchen neue chweben. Hoppe, ein gefährlicher Ver⸗
re 1848 zu Poln. Steine, Kreis Ohlau, tholisch, ungefähr 1,60 M. groß, blond,
Wahrscheinlich zieht er in Ober⸗ Namslau, den 18.
Verkäufe, Verpachtungen,
[2504]
Am Montag, den 27. März cr.,
sollen im
selbst aus den städtischen Forstrevieren fo Hölzer bei freier Konkurrenz öffentlich versteigert
werden:
29 S 3 203 R 17
9 1 3 2 33 57 15 1 280 52 2 1 673,4 6
71 H 44
laden wir mit dem Bemerken ein, daß die Bedingungen vor dem Beginn der Auktion be⸗ kannt gemacht werden.
Templin, den 20. März 1876.
[2529]
Am 3. April cr., Vormittags 10 Uhr, soll im Bureau des unterzeichneten eines Maschinenbrunnens, 6000 ℳ, auf dem Lazarethgrundstück in der kurzen Vorstadt hierselbst, durch Submission in General⸗ Entreprise vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnung sind im Bureau
des Lazare Offerten
812
Submissionen ꝛc.
Holzverkauf.
Vormittags 9 Uhr, v Gasthofe zum Deutschen Hause hier⸗ folgende
8
tück Birken⸗Nutzenden, Kienen⸗Bauholz, atr. Elsen⸗Nutzholz von 2 M. Länge, Eichen⸗Kloben, 8— „ Knüppel, S Buchen⸗Kloben, „ e- „ Stubben, Birken⸗Kloben, „ Knüppel, z „ Stubben, Elsen⸗Kloben, „ Knüppel, „ Stubben, Rüstern⸗Knüppel, Aspen⸗Knüppel,
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öö Ober⸗Post⸗Direktion an den Wochentagen von 8 bis 1 Uhr Vormittags und von 3 bis 7 Uhr Nach⸗ mittags einzusehen, solche werden auch auf porto⸗ freien Antrag gegen Erstattung der Schreibgebühren in Abschrift mitgetheilt.
„ „. Knüppel, 8 aufen Elsen⸗ u. Birken⸗Strauchu. „ Kiefern⸗Strauch. (à Cto. 198/3)
Der Magistrat. Bekanntmachung.
Lazareths der Bau veranschlagt auf
ths vom 25. März cr. ab ausgelegt. zur Uebernahme des Baues sind bis zu
werkstatt erforderlichen Eisenkonstruktionssachen sol⸗ len in Submission vergeben werden.
stratur zur Einsicht ausgelegt, wo auch Abschriften
Donnerstag, den 6. April c., Mittags 12 Uhr, angesetzt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Aufschrift:
[2468] auf Lieferung von rohen Telegraßhenstangen.
stangen geeigneter Kieferstämme soll vergeben wer⸗ den. Die Imprägnirung derselben mit Kupfervitriol wird auf einer eigenen Imprägniranstalt erfolgen. Die Stämme müssen deshalb in der Nähe eines
Platzes von ¾ bis 1 Hektar Flächenraum, welcher kalk⸗ und eisenfreies möglichst fließendes Wasser ent⸗ hält, stehen, und dürfen erst unmittelbar vor der Imprägnirung gefällt werden.
prägnirungszeit kostenfrei hergegeben werden.
in welchen die Entfernung des Platzes vom Holz⸗ bestande und von der nächsten zu nennenden Eisen⸗ bahnstation angegeben sein muß, unter Bezeichnung „Staugenlieferung“ bis zum 10. April d. J., Vormittags 11 Uhr, an mich einsenden, zu welcher Zeit die Eröffnung
dem genannten Termin versiegelt, portofrei und mit [2526] entsprechender Aufschrift versehen, dem Lazareth ein⸗ 3 zureichen, schienenen Submittenten geöffnet werden.
woselbst dieselben in Gegenwart der er⸗
Cüstrin, den 22. März 1876. Königliches Garnison⸗Lazareth.
Die zum Bau einer Takler⸗ und Segelmacher⸗
Die Bedingungen sind in der diesseitigen Regi⸗
rstattung der Kopialien zu erhalten sind.
Termin zur Eröffnung der Offerten ist auf
„Submission auf Eisenkonstruktionsthei
zur Taklerwerkstatt“ [2493] ersiegelt und frankirt an uns einzuliefern sind. Wilhelmshaven, den 20. März 1876.
Kaiserliche Marine⸗Haufenbau⸗
E&
Kommission. Ansschreibung .“
Die Lieferung von 5000 Stück zu Telegraphen⸗ ur Anlage einer solchen Anstalt geeigneten freien
Der erwähnte Nlaß muß für die Dauer der Im⸗
Die näheren Bedingungen sind bei der hiesigen Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Angebote,
er bis zum 10. Mai 1876 ver⸗ bindlich bleibenden Angebote stattfinden soll. Später eingehende, oder den Bedingunzen nicht entsprechende Angebote bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Anbietern ist vorbehalten. Cöln, den 19. März 1876. 1 Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. Eickholt.
Industrielle Etablissements,
““ Shv & 119811 dobligationen . . . .. Locomobilen von R. Hornsby & Sons. Pfeanbobligatonn. .,
Centrifugalp
2
Secundäre Eisenbahnen und Seilbahnen. Scheer Petzold,
Berlin, N. Chausseestrasse 98.
Fabriken und Großhandel.
umpen u. s. W.
(à Cto. 250/3)
Berechtigung zum einjähri
Unterzeich
gesellschaft findet
statt und
§. 34 ff.
Verschiedene Bekanntmachungen. 8 Oeffentliche Handels⸗Lehranstalt der Dresdner Kaufmannschaft (Ostra⸗Allee 5).
2 April beginnt ein neues (das 22.) Schuljahr. — Das Reifezeugniß gewährt die ö Freiwilligendienst im deutschen Heere. — Nähere Auskunft ertheilt der
nete und Prospekte bins von ihm zu beziehen.
Dresden, im Januar 1876.
Dr.
(à Cto. 108/1)
Albert Benser, Pirektor.
Märkisch⸗Posener Eisenbahn.
Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗; April d. J., Vormittags 111
in Liehr’s Hötel in Guben
am 22.
laden wir zu derselben die Herren Aktionär
Tagesordnung: 1) Der Bericht über die Lage der Geschäfte und die Bilanz, 2) Wahl von drei Verwaltungsraths⸗Mitgliedern, u 3) Wahl von drei Revisoren zur Prüfung der Bilanz, 4) Bericht der Revisoren über die Prüfung der Bisanz des Jahres 1874, 5) Erneuerter Antrag des Verwaltungsrathes, den §. 23 des Statuts durch littera c. einzuschaltende Bestimmung zu ergänzen:
diese Nachzahlungen sollen indeß n.
täts⸗Aktien für das laufende Betriebsjahr 5 Prozent des Nominalbetrages ihrer Aktien
aus dem Reinertrage gewährt sin
den dergestalt zur Verwendung gelangenden Dividendenscheinen früherer Betriebsjahre
die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen,
6) Antrag einiger Aktionäre, die Verwaltung aufzufordern, in Ausführung des Beschlusses vom
28. Juni v. J., den Reinertrag des Jahres 1875 als L. orite Aktien für eben dieses Jahr bis zu 5 Prozent vom Nominalbetrage derselben zu vertheilen, 7) Antrag eines Aktionärs auf Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Guben nach Posen und auf enisprechende Aenderung der Statuten. 8 8
insichtlich der Berechtigung zur Theilnahme an der Generalversammlung verwei
18 Gesellschaftsstatuts.
Formulare zu Depositionsanträgen können bei unserer Haupt⸗Kasse und bei sämmtlichen Stations⸗ Kassen der Märkisch⸗Posener Eisenbahn vom 8. April cr. ab bezogen werden.
Gegen Vorzeigung der Depositionsbescheinigung sind die Herren Aktion 1 Fahrt auf der Märkisch⸗Posener Eisenbahn vom 21. bis 23. April nach Guben und zur R
Guben, den 18. März 1876.
Der Verwaltungsrath.
e ergebenst ein.
olgende hinter Nr. 3 ur nachdem vorerst den Inhabern der Stamm⸗Priori⸗
d und sodann mit der Maßgabe erfolgen, daß unter
Dividende der Stamm⸗Prioritäts⸗
Zinsen⸗Reserve zurückgesetzt am 1. Januar 1875 als noch nicht Zinsen⸗Reserve im Laufe des Jahres eingegangene 8
le Aktien⸗Uebertragungen.
sen wir auf
äre zur unentgeltlichen ückfahrt berechtigt.
Christiania Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Rechenschaftsbericht pro 1875.
Einnahmen:
Prämien⸗Reserve zurückgesetzt am 1. Januar 1875 als noch nicht verdient
1 Rm. 180,000. — im Laufe des Jahres eingegangene... .. „ 588,244. 76
2 9
verdient. 1 Rm. 2,250. —
125,153. 96
csNkaͤ141414 Agio⸗Avance auf Hypothekbank⸗Obligationen und Umsatz ausländischer Valuten. “ Zuschuß zur Comptoirhaltung . . . . . . chaden⸗Reserve zurückgesetzt am 1. Januar 187575 ... ů . Reklamationen von Reassekuranzen und Andere .. . . .....
1“ “
g 8 Rm. 1,037,469. Au s a ben: 16 1“ Rm. 131,602. 66 220,059. 709 50,869. 80 34,758. 30 3,723. 26 5,489. 55 4,254. 98 11,617. 61 494 85 1,827. 71
Bezahlte Brandschäde 1 Reassekuranz⸗Prämien. ebee““ 1 e6* Bekanntmachungen .. .. Protokolle, Papier und Drucksachen Porti ꝛc. v4“ Verschiedene Ausgaben.. . . Stempelabgaben. “ Inventar.
Hiervon wird abgesetzt: Reserve für noch nicht verdiente Zinse 1116““ Rm.
5 öbö“ aufgemachte Schäden . . . .. eingegangene Schäbden von Rück⸗
versicherern 1“ 5 % Zinse an die Aktionäre “
9,424. 180,000. 58,500.
„ 53,100 Xpff
vom Ueberschuß Rm. 9,465. 55 C“
71 7 r 122 Fr 2 N r 9* 2 12 77
375,274. 65 197,496. 75
Tantième an den Direktor und das Comptoir
und wird dem Reservefonds . . . . . . . . . . .
überwiesen, der demnach die statutenmäßige Höhe von Spce. 150,000 erreicht, wobei den Aktionären eine Di⸗
vidende gezahlt wird von 10 % . . . . . . ..
Auf die Aktien wird demnach im Ganzen 15 % als Zinse und Dividende
Bilanz abgeschlossen am 31. Dezember 1875.
Aktien der ersten Ausgabe. . Rm. 675,000. — Grundfond⸗Konto
zweiten „ “ 675,000. — Reservefond⸗Konto.
8 „ dritten 5 . . „ 1,215,000ñᷓ᷑
Norwegische Haupt⸗Eisenbahn⸗ Prämien⸗Reserve .. Obligatienen . . . . . . 44,280. — Schaden⸗Reserve . . . . . 586,800. — Von Reassekuradeurs noch zu er⸗
hebende Schädenersätze
152,766. — Dividenden⸗Konto ältere uner⸗
1,126,487. 25
ö““ 14,850. abgesetzt für 1875 Konto für Tantième 8 28,815. 75 Phoenix in London. 176,935. 50 Imperial in London Northern in London 227,812. 50 Sun in London... 81,000. — Guardian in London . . . . 73. 57 Widar in Stockholm .. .. Frankfurter Rüͤckversicherungs⸗ 110,255⅓äx.. Grünberger Rückversicherungs⸗ 4,943. 63 Gesellschaft . . . . .. 19,012. 84 Genfer Rückversicherungs⸗Ge⸗ 1,1 9192. *“ 595. 27 Turiner Rückversicherungs⸗Ge⸗ öe4*“ Diverse persönliche Konten
197,496. 75 vertheilt
8
„ 149,500. — „
Dehbet.
2 „
Hypothek 264,900. 4 ½ % à 94 ½ %
„ 3,300. à 100 % Coupons verfallen am 1. Ja⸗ e1““ Wechsel⸗ und Obligationskonto Christiania⸗Drammen⸗Eisen⸗ bahn⸗Obligationen. Staatsobligationen F4A4*“ Christiania Bank und Kredit⸗ Skandinavische Kredit⸗Aktien⸗ Gesellschaft .. .. Vereinsbank in Finnland. Privatbank in Kopenhagen.. C. H. Donner in Hamburg. Grundstück Nr. 21 in Kirke⸗
111A“ 9,504. 54 v111116“*“ 6,667. 39 Kosmos in Wien . . . 9,648. 15 Universale in Wien . . . 47,726. 70 Diverse persönliche Konten. 19,588. 20
Rm. 5,303,882. 2525 “ Die laufende Versicherungs⸗Summe, soweit bekannt bei Jahresschluß Rm. Davon rückoersicher. M“
Bleibt demnach Risikoa .. . Rm. 84,757,500. — Der Verwaltungsrath. D. Kildal. Jörgen H. Heftye. Aug. L. Sanne. F. Naeser. Otto Aubert. 8 b 7 “ 1 v11 8 Der General⸗Bevollmächtigt F. W. Jacobj, in Hamburg: Grimm 11. in Altona: gr. Mühlenstraße 2.
D
KeKeaearlsruher Zeitung. In ihrem amtlichen Theil 9 18 Zeitung die amtlichen badischen Personal⸗ B insverleihungen, Ernennungen, Versetzungen u. s. w. L vbeheS ten . Theil enthält Mittheilungen aus dem Gesammtgebiete der politischen 88 sonstigen Zeitentwickelung, wobei die Interessen und Vorgänge im Grehhengagehun Baden eine esondere Berücksichtigung finden. Ebenso wendet sie den Dingen in dem nahen lsaß⸗Lothringen eine erhöhte Auf⸗ merksamkeit zu und bringt zahlreiche Originalmittheilungen aus den wiedererworbenen Reichsländern. Ihr Inseratentheil enthält außer zahlreichen u“ die Anzeigen und Bekanntmachungen Verwaltungsbehörden des Großherzogthums Baden. . 88 “ “ sbe das Quartal im Großherzogthum Baden, die Brief⸗ trägergebühr eingerechnet, 3 Mark 65 Pf., in Karlsruhe 3 Mark 50 Pf. Insertionsgebühr 18 Pfennit
die gespaltene Petitzeile. 1 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an.
Rm. 5,303,882. 25 124,615,710. — 39,858,210. —
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