1876 / 78 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

n

Wir ersuchen demnach die Herren Aktionär

haben, die Restdividende 11“

an unserer Kasse, Werderstraße 4, mit

pro Aktie von 100 Thalern oder £ 15 Strlg. gegen Einlieferung des Coupons Nr. V.

schriebenen Verzeichnisses zu erheben. Üaiür Berlin, den 25. .

Vereinigte

Activa.

9 Vereinigte Deutsche Telegraphen⸗Gesell ““ Auf Grund der von den Rechnungs⸗Revisoren geprüften nachstehenden B uszahlung der vom Aufsichtsrathe festgestellten Divivende pro 1875 von

oder 1. 6 sh. 4 d. pro Aktie von 100 Thalern oder £ 15. Strlsg. beschlossen.

27 Mark

8 8 11 . 8 8

8— 8 8 2 die Abschlagsdividende voa er 1

vom 1. Mai an

15 Mark 8 1““ oder in London bei unserer Agentur, der German Union Telegraph and Trust Company Limited, 66 Old Broad-Streee‧, mit 14 sh. 7 d.

ereinigte Deutsche Telegraphen⸗Gesellschaft.

Dr. Ad. Lasard.

unter Beifügung eines nach den Nummern

8

23

K. Petersen.

Deutsche Telegraphen⸗Gesellschaft.

Passiva.

schaft.

llanz vom 31. Dezember 1875 hat die heutige Generalversammlung die

2.

Bilanz am 31. Dezember 1875.

Kabel⸗Conto. Cassa-⸗Conto

Mobilar⸗Conto.. 10 % Abschreibung.

Effecten⸗Conto (Reservefonds) . 10,200 T¹lr Berl.⸗Stettin. Prior. und

12,600 Tlr Berl.⸗Potsd.⸗Mageb. Prior. im Depot der

Deutschen Reichsbank.

Baar⸗Depot unseres Reservefonds bei der Deutschen Reichsbank

8*“ Keaͤiserlich Deutsche Telegraphen⸗Verwaltung .. Anglo⸗Amerikanische Telegraph⸗Company, London Submarine Telegraph⸗Company, London 1 Guthaben bei Banken.. Dirverse Debitoren. .

b

und

3,753,054 71

3,236,328 08 5,860 52

Aktien⸗Kapital ... Reservefonds⸗Conto . Dividenden⸗Conto 1874. Diverse Creditoren . . . Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Reingewinn. . .

V

68,701 51 960— 199,094/43 74,080 60 41,938 18 122,928,14 60 25

53 3,300,000 68,701 51 72—

12,234 48

Debet.

An Salair⸗Conto, Station Emden 0„0Jo*“ do. do. Borkum und Greetsiel . do. eEZE111“X“;

Mobilar⸗Conto (Abschreibung)

Coursdifferenz⸗Conto. . . . . .

Geschäfts⸗Unkosten⸗Conto . . ..

Reingewinn: . 8 10 % Reservefonds von 369,909. 62

2 9 2 2 9„

5 % Tantisme an den Aufsichtsrath von 369,909. 62 5 % Tantième an die Direktion von 369,909. 62

1“

9 % Dividende auf 11,000 St. Aktien Saäldo⸗Uebertrag auf 1876.

Der Aufsichtsrath

36,990 96 18,495 48 18,495 48 297,000 1,064 80

Summa

der Vereinigten Deutschen Telegraphen⸗Gesellschaft.

8 Hecker.

372,046 72

Verlust⸗ Conto.

28,016 93 20,980 550,14 37,635 82

Per Gewinn⸗Vortrag aus 1874 mnen⸗Conabd Amerikan. Verkehrs Conto Englisches Verkehrs⸗Conto

8 8 8

344 02 3,030 ,37 I

8 Die Direction

der Vereinigten Deutschen Telegraphen⸗Gesellschaft.

Dr. Ad. Lasard. K. Petersen.

Vorstehende Bilanz stimmt mit den ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft überein.

27

8

Berlin, den 22

Die Revisions

August Wolff, Bücher⸗Revisor.

Commission. E. F. W. Adolphi,

Gerichtlicher Bücher⸗Revisor.

483,002 28

2 8

Die durch das, Ausscheiden des bisherigen In⸗ habers erledigte Departements⸗Thierarztstelle für den hiesigen Negierungsbezirk, mit welcher die Kreis⸗Thierarztseelle des Coesliner und Bublitzer Kreises und ein etatsmäßiges Gecalt von 1500 verbunden ist, soll wieder zur Besetzung kommen. Qualifizirte Medizinalpersonen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, sich bei uns unter Vorlegung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen zu melden.

Coeslin, den 25. März 1876.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Admiralsgarten⸗Bad. [2496] 102. Friedrichstr. 102. .

Täglich russ., röm., Wannen⸗, Douche⸗ und Mine⸗ ralbäder für Herren und Damen. Wochentags von 8 - 8, Sonntags von 8—12 Uhr. Russ. u. röm. Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vor⸗ mittags. (Nr. 259/3.)

[2747]

KActienbrauerei Meustadt-Magdeburg. Generalversammlung wurde beschlossen, daß sämmt⸗ liche von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen nur durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ und die „Magde⸗ burgische Zeitung“ erfolgen sollen, und als hin⸗ reichend publizirt gelten, wenn sie einmal durch diese Blätter veröffentlicht sind (D. 165) Der Vorstand: Alb. Wernecke.

Soeben erschienen:

und sein badisches rinzenthum

groß 80°. Preis 2 Mark. Habt Ihr gelogen in Wort und Schrift,

Andern ist es und Euch ein Gift! Göthe. (Penien.)

allen Buchhandlungen.

* Preußische National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft *ues

in Stettin.

Die Aktionäre der Preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft werden in Gemäßheit des §. 29 422

des revidirten Statuts zu der

am 7. April cr., Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Börsengebäude abzuhaltenden Zisten ordentlichen General⸗Versammlung

hiermit eingeladen.

Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Bureau der Gesellschaft, Gr. Oderstraße Nr. 7, am 5. und 6. April cr. verabfolgt und nur ausnahmsweise an fremde, zureisende Aktionäre noch am

Morgen vor der General⸗Versammlung im Börsengebäude ausgefertigt werden.

1 Der gedruckte Rechnungs Abschluß zu nehmen. 8 Stettin, den 3. März 1876.

pro 1875 ist vom 24. März ab auf unserem

Der Verwaltungsrath

der Preußischen National⸗Versicherungs⸗ 8 rtels. Alb. de la Barre. Euchel.

Ferd. Brumm.

Geraer Bank.

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung.

Die nach Art. 75 der Statuten stimmberechtigten Aktionäre der Geraer Bank oder deren Ver⸗

treter, werden zu der am

Freitag, den 28. April d. J., Vormittags 10 Uhr,

im Bankgebände hier stattfindenden diesjährigen ordentlichen Generalversammlung hiermit eingeladen.

8 Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß pro 1875.

2) Vortrag über den Stand der Verhandlungen mit dem fürstlichen Ministerium hier, wegen der auf der Bank ruhenden Verpflichtungen gegen die Staatsregierung ꝛc. sowie

Beschlußfassung.

3) Ergänzungswahlen für den Verwaltungsrath.

Die Herren Aktionäre, welche an dieser Generalver

längstens bis zum 25. April d. J.

in Gera bei dem Bankbureau oder in Berlin bei den Herren M. Loewe & Comp., in Dresden, Leipzig, Chemnitz oder Glauchau

bei den dortigen Agenturen der Geraer Bank, oder

in Magdeburg bei der Bankfirma Wilhelm Schieß,

über den Besitz der ihr Stimmrecht bedingenden Aktien durch Hinterlegung der Letzteren unter ch Nummern geordneten Verzeichnisses gehörig autzuweisen, wogegen sie eine Bescheinigung er⸗ halten, welche die Zahl der abzugebenden Stimmen angiebt und gleichzeitig als Legitimation zum Ein⸗

eines na

tritt in die Versammlung dient.

Die Prüfung dieser Legitimationen findet am Tage der Generalversammlung im Sitzungs⸗ okale statt, beginnt Vormittags 9 Uhr und wird um 10 Uhr mit Beginn der Verhandlungen ge⸗

Der gedruckte Geschäftsbericht kann acht Tage vor der Generalversammlung an jeder der oben

schlossen.

7

bezeichneten Stellen in Empfang genommen werden. Gera, am 25. März 1876.

er Verwaltungsrath der Gerager Vank.

¹ Schlic.

Gest ellschaft.

sammlung Theil nehmen wollen, haben sich

ultimeo

Bilan z.

der Berliner Kammgarn⸗Spinnerei Schwendy & Co., Actien⸗Gesellschaft, Dezember 18275. 5

Passiva.

——

An Grundstücks Conto Dezember Maschinen⸗Conto 31. Diverse Debitoren.

div. Materialien.

Wechsel⸗Conto . Cassa⸗Conto Garn⸗Conto

Bureau

Woll⸗Conto

Versicherungs⸗Conto

Pimne

Schluto!

Der Anfsichtsrath.

Materialien⸗Conto

Feuerungskosten⸗Conto Vorräthige Kohlen.

Vorräthige Garne. Vorräthige Wolle. pro 1876 vorausgez.

934617— 595251,81 26241799 8245 12565 82637 1510 187915

138174

2152874 66

Jul. Liepmann. Arthur Winkelma

1875 Pr. Actien⸗Capital⸗ Dezember 8“ 31 Hypotheken⸗Conto Reservefonds⸗Conto Dividenden⸗Conto Nicht abehobene Dividende... Diverse Creditoren Gewinn⸗ u. Verlust⸗ Conto Gewinn im Jahre 875 .

1440000 450000

249671ʃ2

8 2152874 66 Die Direktion. Friedr. Gnlden. pp. Ad. Westphal.

für das län

Beifügung

Schweiz u. s. w.

Bestes Insertions⸗Organ

Publikum angehende Annoncen: Deuksche 8

Preis pro Petitzeile 35 ₰. Annoncen⸗Annahme in der

gelesenste unter den größeren Blättern Süddeutschlands ist der hier erscheir nde

Schwäbische Merkur

mit einer Auflage von 14,500 Exemplaren und einer Verbreitung über ganz Süddeutschland, die

Es wird zum Abonnement auf dieses Blatt, Korrespondenz mit einer sorgfältigen Redaktion verbindet, eingeladen. Sämmtliche Posten nehmen Abonnements an. Preis im deutsch⸗österreichischen Postverein: 17 jährlich, 8 50 halbjährlich, 4 25 vierteljährlich (ohne Bestellgebühr).

Avertissements, bei der großen Verbr

1“

Expedition, 91. Zimmerstraße, Berlin SW.

8

welches eine reiche und wohlorganisirte

Wirkung, die Zeile oder deren Zweite Beilage.

eitung von guter

n der am 2. Dezember 1875 stattgefundenen

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer 1) Patente,

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter 4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,

den gerichtlichen Bekanntmachungen

zu besetzenden Stellen, 8

5) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

age

Berlin, Donnerstag, den 30. März

Anzeiger und Käniglich Preufischen Staats⸗Anzeiger.

über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veruöᷣffenslicht :

29 die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommnnalbed rden ausgeschriebenen Sut nifstonstermin, 8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebersicht der 23635—ö Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

bindungen mit transatlantischen Ländern,

Der Inhalt dieser Beilage einem besonderen Blatt unter dem Titel

in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht verden, erscheint auch in

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle P. or 1 eymanns Verlag, Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden

und Auslandes, sowie durch Carl H

Vom Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich werden heut die Nrn. 99 und 100 aus⸗ gegeben.

Patente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗ licht. 2) Rücksichtlich der Patente in den Üübrigen deutschen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlich der im Auslande verliehenen Patente werden Zusammen⸗ stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1 Arbeiten.

Das dem Buchhändler Reinhold Kühn zu

Berlin unter dem 23. Januar 1874 ertheilte Patent auf eine Maschine zum Rammen des Straßen⸗ pflasters in der durch Zeichnung und Beschreibung

nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden

in der Anwendung bekannter Theile zu be⸗ schränken,

ist aufgehoben.

Dem Ingenieur Carl Tümmler zu Königs⸗ hütte O./S. ist unter dem 28. März 1876 ein Patent

auf eine Torfpreßmaschine in der durch Zeichnung

und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter

Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Braunschweig. Ingenieur F. W. Gilles zu 5 bei Deutz, 16. März, „Gaskraft⸗Maschine“ 5 Jahre.

Ueber das Markenschutzgesetz 8

vom 30. November 1874 8

hat die „Vossische Zeitung“ am 23. d. M. einen

ausführlichen Artikel gebracht, welcher sowohl die

Hauptbestimmungen des Gesetzes als das Ver⸗

halten einzelner Kreise der Industriellen einer eingehenden Kritik unterzieht.

Je erwünschter es im Interesse des betheiligten Fabrik⸗ und Gewerbestandes erscheint, wenn weit verbreitete politische Zeitungen die praktische Be⸗ deutung des Markenschutzes darlegen, desto mehr könnens wir es nur für unsere Aufgabe erachten, in die begonnene Diskussion einzutreten, um eine Klärung irrthümlicher Auffassungen herbeizuführen.

DerersteHauptvorwurf“, welchen die, Voss. Ztg.“ gegen das Gesetz richtet, besteht darin: „daß Niemand weiß, was eigentlich eine Fabrik⸗ marke sei, so daß sehr häufig, und zwar nicht nur von Laien, Fabrikmarken mit Etiketten ver⸗ wechselt werden.“

eT re Nee.—e r 1 b Publikum bei vielen Marken, z. B. bei Tabak,

des Markenschutzgesetzes als „Marken“: „Zei⸗ chen, welche zur Unterscheidung der Waaren von den Waaren anderer Gewerbtreibender auf den Waaren selbst oder auf deren Verpackung angebracht werden.“ Hiernach kann also jedes beliebige Zeichen, auch eine Etikette, als Fabrik⸗ marke gewählt werden: nur daß die im §. 3 Al. 2 bezeichneten Marken nicht eintragungsfähig sind. Ferner: jedes gewählte Unterscheidungs⸗ zeichen gilt als Marke, mag es seiner Form nach auch eine Etikette sein. Die Anerkennung als Marke auf bestimmte, etwa strichliche Zeichen zu beschränken, lag außerhalb der Aufgabe eines Gesetzes, welches nicht nur den im Deutschen Reich landesgesetzlich geschützten Zeichen den Schutz erhalten, sondern auch internationale Beziehungen anknüpfen wollte. Im Reichs⸗ lande Elsaß⸗Lothringen waren als Mar⸗ ken geschützt: „Namenszüge in zu unterscheidender Form, Benennungen, Sinnbilder, Aufprägungen, Siegel, Stempel, Vignetten, Reliefs, Buchstaben, Umhüllungen“ und alle anderen Unterscheidungs⸗ zeichen; im Auslande sind noch gegenwärtig an⸗ dere Definitionen der Marken maßgebend. Unter diesen Umständen ist als ein Vorzug des deutschen Gesetzes zu betrachten, daß dasselbe den Begriff „Zeichen“ so weit gefaßt hat, daß er alle Spezialitäten der entsprechenden deut⸗ schen und ausländischen Gesetze einschließt und bnn Gewerbetreibenden den freiesten Spielraum äßt.

Den zweiten Hauptvorwurf gegen das Gesetz findet die „Voss. Z.“ darin, „daß durch

„Anstalten des In⸗

Berlin. 8V., Königgrätzerstraße 109, und alle

das Gesetz nicht klar ausgesprochen wurde, daß die Benutzung alter Zeichen und Marken, welche seit Jahren, oft schon seit hundert Jahren, im freien Verkehr waren und von Hunderten von Fabrikanten benutzt wurden, nicht geschützt werden können“.

Diese von der „Voss. Z.“ vermißte Bestim⸗

mung ist jedoch in §. 10 enthalten. Derselbe lautet im Al. 1: „Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauch aller oder gewisser Klassen von Gewerbtreibenden sich befunden,

kann durch Anmeldung Niemand ein Recht er⸗ Als Beispiel der Folgen jener ver⸗ macht die Zeitung auf

werben.“ meintlichen Unklarheit die Verwirrung aufmerksam, die in der Tabaks⸗

branche dadurch entstanden sei, daß der soge⸗ nannte A. B. Reuter von etwa hundert Fabri⸗ geschützt“

kanten angemeldet „und ihnen worden sei, während anderen Fabrikanten die Eintragung des Zeichens verweigert worden sei, weil der betreffende Handelsrichter nur

Demjenigen Schutz gewähre, welcher das Zeichen 1 Diesen Ausführungen

zuerst angemeldet habe. liegt jedoch ein Irrthum zu Grunde. Ob der sog. A. B. Reuter zu den Freizeichen gehört, ist zunächst eine thatsächliche Frage. Bejaht man aber dieselbe, so gewährt die Eintragung des A. B. Reuters nach dem angeführten §. 10 keinen Schutz; die Eintragung ist wirkungs⸗ los, und jede Firma, welche den Reuter früher als Marke geführt hat, kann sich desselben auch fernerhin bedienen, sofern sie im Stande ist, im Fgll den Beweis zu führen, daß die fragliche Marke zu den Freizeichen gehört. Unter denselben Voraussetzungen kann die Firma, auch wenn der Richter die Eintragung des Freizeichens verweigert hat, sich desselben weiter bedienen, da ihr auch die Eintragung keinen Schutz gewährt haben würde. Die mög⸗ licherweise nicht übereinstimmende Praxis der Handelsrichter hinsichtlich der Eintragung der Frei⸗ zeichen ist mithin für die Sache selbst unwesentlich.

Wenn die „Voss. Ztg.“ endlich ausführt, daß

der Werth der Schutzmarken durch die zahl⸗

reichen Marken, welche viele Fabrikanten an⸗ gemeldet haben, fast illusorisch geworden, und daß der Zweck dieser vielen Eintragungen auf Täuschung des Publikums berechnet sei, sofern sich unter den vielen Marken die den Konkur⸗ renten nachgebildeten am leichtesten verbergen lassen, so können wir dieser Auffassung nicht beitreten.

Gerade alte ehrenwerthe Firmen, die es verschmähen, sich mit fremden Federn zu schmücken, haben die zahlreichsten Zeichen an⸗ gemeldet. Die große Anzahl der Marken be⸗ stimmt sich, wie die Zeichenregister überzeugend nachweisen, dadurch, daß das konsumirende

sich nicht mit einer die Firma kennzeichnenden Marke begnügt, sondern für jede besondere Sorte ein besonderes bildliches Kennzeichen beansprucht. Dieser Anspruch der Konsumenten zwingt den Produzenten, wie den Händler, zu der Annahme zahlreicher Marken. Es mag zugegeben werden,

daß man bei der Vorberathung des Markenschutz⸗ gesetzes so zahlreiche Anmeldungen Seitens ein⸗

zelner Fabrikanten, wie sie die Erfahrung heraus⸗ gestellt, nicht vorausgesetzt hat; daß man aber, wie die „Voss. Ztg.“ meint, bei dem Gesetz von der Idee ausgegangen sei, jeder Fabrikant dürfe nur eine einzige Marke anmelden, ist nicht be⸗ gründet. Man wollte von vornherein den Fa⸗ brikanten nicht in der Zahl der Marken be⸗ schränken, schon weil es bekannt war, daß die⸗ selbe Waare, wenn sie zum Export auf überseeische Länder bestimmt ist, oft mit verschiedenen Zeichen in den Handel gebracht wird.

Durch die Vereinbarung zwischen einer Feuer⸗ versicherungsgesellschaft und dem Versicherten auf ein außergerichtliches Abschätzungs⸗ verfahren wird nicht die Cognition über die Ent⸗ schädigungverpflichtung des Versicherers dem Richter entzogen. Erachtet demnach die Versicherungsgesell⸗ schaft den Versicherten zu einem Anspruch aus dem Versicherungsvertrage überhaupt nicht für berechtigt, so geht ihr durch die gerichtliche Geltendmachung Seitens des Versicherten das Recht auf ein außer⸗

erichtliches Abschätzungsverfahren nicht verloren. rkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, III. Senat, vom 6. März d. J.

eines entstehenden Rechtsstreits

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Wenn zur Zeit des Abschlusses eines Schiff⸗

Frachtvertrages für das Schiff bereits die Ge⸗ fahr einer Aufbringung durch eine feindliche Macht besteht, und diese Gefahr den Kontrahenten auch bekannt ist, so wird dennoch der Frachtführer durch den Vertrag nicht verpflichtet, nach eingenommener

Ladung sofort und ohne Rücksicht auf die aus dem bestehenden Kriegszustande drohende nahe Gefahr

abzufahren. Die in den Schiff⸗Fracht erträgen regel⸗ mäßig befindliche Klausel „ohne Verzögerung einzu⸗ laden und abzufahren“ bedeutet keine von dem Ge⸗ wöhnlichen abweichende Verpflichtung des Schiffers. Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, I. Senat, vom 7. März d. J.

Die von den Aktiengesellschaften festge⸗ setzten Einzahlungstermine und Summen bilden, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Oberhan⸗ delsgerichts, III. Senat, vom 9. März d. J., die Faktoren für die Dividendeberechnung und Ver⸗ theilung. Auch gewährt die Voraus⸗ und beziehent⸗ lich Mehrzahlung Seitens eines Aktionärs dem⸗ selben nicht schlechrthin einen Anspruch auf Erhöhung der Dividendenquote.

Die Pilsner Handelskammer hielt am 20. M. eine Plenarversammlung ab, wobei die Be⸗ rathung des vom Handels⸗Ministerium abverlangten Gutachtens über die Handels⸗ und Zollverträge mit Deutschland und Frankreich den wichtigsten Gegen⸗ stand der Sitzung bildete. Bezüglich des Zollver⸗ trages mit Deutschland erklärte sich die Kammer im Prinzipe für einen gemäßigten Schutzzoll unter Dar⸗ stellung jener Rachtheile, welche der hier und da ge⸗ wünschte Hochschutzzoll für die vaterländischen, ins⸗ tbesondere aber für die im Kammerbezirke vertre⸗ denen, zumeist auf den Export angewiesenen In⸗ fustrie zur Folge haben würde. Die Differenzial⸗ rachtsätze der Eisenb ahnen, nicht minder aber die weit billigere Kapitalsbeschaffung des Auslandes, sowie die bisherige ungleiche Art der Besteuerung, erklärte die Kammer für weit schädlicher, als jene Konsequenzen, welche der Industrie des Kammer⸗ bezirkes aus dem Handels⸗ und Zollvertrage er⸗ wachsen. In Bezus auf den französischen Handels⸗ vertrag wurde darauf hingewiesen, daß mit Aus⸗ nahme von Rohstoffen, einigen wenigen Glassorten und Pilsner Bier keinerlei Verkehr zwischen dem Kammerbezirke und Frankreich stattfindet und eine Aenderung der bisherigen Zollpositionen durchaus nicht wünschenswerth sei. Hierauf wurde der Antrag bezüglich Erneuerung der genannten Handels⸗ und Zollverträge auf der bisherigen Basis einstimmig zum Beschluß erhoben.

Der Verein von Gas⸗ und Wasser⸗Fachmännern Deutschlands schreibt einen Preis von 1500 aus für eine neue Methode zurbilligeren und besseren Entfernung der Kohlensäure aus dem Leuchtgase, als die bisherige, beziehungs⸗ weise für eine Verbesserung bekannter Methoden. Das neue oder verbesserte Verfahren muß voll⸗ kommener, billiger und allgemeiner anwendbar, dabei womöglich einfacher und weniger belästigend sein, Fals die bisher bekannten Methoden. Da dasselbe auf Vermehrung der Läeuchtkraft des Gases wirken soll, so darf es keinen nachtheiligen 12 auf die leuchtenden Bestandtheile des Gases ausüben.

Namen des Verfassers zu bezeichnen, sondern nur mit einem Zeichen oder Motto zu versehen. Ein beigegebenes, mit dem gleichen Zeichen versehenes geschlossenes Couvert hat den Namen und die ge⸗ naue Adresse des Bewerbers zu enthalten. Der Termin für Einsendung der Preisarbeit wird auf den 31. Dezember 1876 festgesetzt, und hat an den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Herrn Dr. Schilling in München zu erfolgen. (Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung.)

Aus dem Protokolle der Lübeckischen Gewerbekammer vom 6. März 1876. Vor⸗ gelegt wurde eine vom Polizeiamte mitgetheilte Uebersicht der von demselben auf Grund des §. 108 der Reichsgewerbeordnung verhandelten Gewerbe⸗ sachen. Aus derselben erhellt, daß die Zahl jener Streitigkeiten zwischen selbständigen Gewerbtreiben⸗

jener Behörde anhängig gemacht sind, seit dem Jahre 1870 bis Ende 1875 sich mehr als vervierfacht,

Zahl der in diesen Sachen geschlossenen Vergleiche sich nur nahezu verdoppelt hat, nämlich von 9 auf 17, gestiegen ist. Seitens der Gewerbegesellschaft wird die Mittheilung gemacht, daß am 16. und 17. April von ihr wiederum eine Ausstellung von Lehr⸗ lingsarbeiten veranstaltet werden wird. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf eines Normal⸗ Lehrvertrages wird zur Berathung verstellt und mit einigen Abänderungen genehmigt. Ebenso wird der

Entwurf eines Normal⸗Lehrbriefs angenommen

Die einzusendenden Arbeiten sind nicht mit dem

den und deren Gehülfen und Lehrlingen, welche vor

nämlich von 33 auf 144 vermehrt hat, während die

Passau. Der hiesige Gewerbeverein veran⸗ staltet zur Feier der Eröffnung der neu erbauten Gewerbehalle zu Passau und gleichzeitig mit dem Anfangs September cr. hier abzuhaltenden landwirth⸗ schaftlichen Kreisfeste eine gewerbliche Aus⸗ stellung.

Nr. 12 der Wochenschrift „Kunst und Ge⸗ werbe“ (redigirt von Otto v. Schorn) enthält u. A.: Die Maler der deutschen Renaissance und das Kunstgewerbe. Von Alfred Woltmann (Schluß). Ornament von Seb. Beham. Mülhausen: Die Industrie⸗Gesellschaft. und Nr. 13: In der Werkstatt eines Naturschnitzers. Von G. Dahlke. Nürnberg: Die bayerischen Kollektivausstellungen auf der Weltausstellung in Philadelphia 1876. Mülhausen: Die Industrie⸗Gesellschaft. (Forts.) Kleine Nachrichten.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ (Dr. Ad. Frantz zu Beuthen O.⸗S.), enthält in Nr. 12 vom 23. d. M.: Zur Hebung der Eisenindustrie I Die Handels⸗ und Eisen⸗ bahnstatistik im Rückschritt. Oberschlesiens Hoh⸗ ofen⸗ und Gießereibetrieb im Jahre 1875. Namen, Lage, Besitzer, Oefen, Produktion, Materialien⸗ verbrauch, Arbeiter, Dampfmaschinen, Werth der Werke. Oberschlesiens Galmei⸗, Zink⸗ und Blei⸗ erzgewinnung 1875.

Nr. 10 von Friedrich Georg Wiecks „Deutsche illustrirte Gewerbezeitung“ (Ver⸗ lag von Carl Grüninger in Stuttgart) hat folgen⸗ den Inhalt: Wanderlager und Ausverkäufe. Die Rothbuche im Gewerbebetrieb. Ein Appell an unsere Arbeitgeber. Die Streichgarnspinnerei und die Handelsverträge. Der Centralverband deut⸗ scher Industrieller. Versuche über die Zerreißungs⸗

festigkeit von Ledertreibriemen und Haartreibriemen.

Die Entwicklung des Eisenhüttenwesens in den letzten hundert Jahren ꝛc.

Nr. 13 des „Gewerbeblatts aus Württem berg“, hat folgenden Inhalt: Die all⸗ gemeine Rindenversteigeꝛung zu Heilbronn. Ueber die Verhinderung der Bildung von Kesselstein

in Dampfkesseln durch Einlegen von Zinkabfällen.

Südamerikanischer Mate⸗ oder Paraguay⸗Thee.

Preis⸗Aufgabe des Vereins von Gas⸗ und Wasser⸗

Fachmännern Deutschlands. Die Entwickelung

des Waarenzeichenregisters im Deutschen Reiche im

Monat Febeuar 1876.

Nr. 1276 des „Bremer Handelsblatt“ Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft Statistik, enthält: Wochenschau. Die schwemmungen. Was würde unseren Fabri⸗ kanten gründlicher helfen als die Wiedereinfüh⸗ rung der Schutzzölle? Ausfuhr deutscher Stein kohlen. Die Anleihe der Rumänischen Eisenbahn gesellschaft. Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank Rechtsfälle.

Die Führung des Musterregisters ist für das

laufende Jahr den Herren Assessor Monich und Ge⸗

richtesekretär Wolff übertragen, und werden die vor⸗

schriftsmäßigen Bekanntmachungen durch die „Meck⸗

lenburgischen Anzeigen“, die „Mecklenburg ische Zei⸗ tung“ und den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ er⸗ folgen. Schwerin, den 21. März 1876.

1 Das Magistrats⸗Gericht. Westphal.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags.

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich. .

Apolda. Bekanntmachung. Laut Beschluß vom heutigen Tage ist Bd. gende Einzeichnung erfolgt:

hier ist als Mitinhaber der Firma: Heinr. Spör & Fraucke zu Apolda durch Tod ausgeschieden. 8 Apolda, den 14. März 1876. Großherzogl. S. Justizamt Michel. 8 1111““ 8 Ballenstedt. Bekanntmachung. Die sub Fol. 133 des hiesigen Handelsregisters eingetragene Firma: . „M. A. G. Busse in Ballenstedt“ ist laut Dekrets vom heutigen Tage gelöscht. Ballenstedt, den 28. März 1876. Herzoglich Anhaltisches Kreisgericht. Der Handelsrichter.

Hermann. 8

8

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗

Fol. 123 Nr. 2 des hiesigen Handelsregisters fol⸗ Der Kaufmann Heinrich Gottlob Robert Francke

2