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30. März. (W. T. B.) Wie aus Deputirtenkreisen verlautet, beabsichtigen diejenigen Deputirten, deren Wahl einer Untersuchung unterzogen werden soll, ihr Mandat niederzu⸗ legen, um damit gegen den — der republikanischen Majorität faaßten Beschluß Protest einzulegen. Feger — 8. 2en. Havas“ wird nochmals erklärt, daß alle über einen Wechsel im Personal der diplomatischen Vertretung Frankreichs im Auslunde verbreiteten Gerüchte
der Begründung entbehren.
Spanien. Madrid, 31. März. (W. T. B.) Aus Tolosa wird vom 30. d. gemeldet, daß der General⸗ Kapitän der baskischen Provinzen, Castro, eine Ver⸗ ordnung erlassen hat, welche den Bürgermeistern anbe⸗ fiehlt, innerhalb 14 Tagen alle von den Carlisten auf dem Gebiete der betreffenden Ortschaften errichteten Befesti⸗ gungswerke zu zerstören, soweit dieselben nicht durch Kö⸗ nigliche Truppen besetzt sind. Nichtbefolgung dieser Verordnung wird kriegsgerichtlich bestraft werden. In der Provinz Bis⸗ caya sollen sich einzelne Banden Aufständischer gezeigt haben.
Türkei. (W. T. B.) Ueber die zwischen dem Statthalter von Rodich und Moukhtar Pascha in Ragusa gepflogenen Verhandlungen meldet die ,Polit. Korrespondenz“, daß der schwierigste Punkt, die Verproviantirung von Niksich, an welchem die Waffenstillstandsfrage zu scheitern gedroht habe, durch die vom Statthalter von Rodich in Anspruch genommene Dazwischenkunft des Fürsten von Montenegro beseitigt worden sei. Der Fürst von Montenegro werde nämlich seinen gan⸗ zen Einfluß bei den Insurgenten für die von den Türken zu bewerkstelligende unbehelligte Verproviantirung von Niksich ein⸗ setzen oder es werde diese Verproviantirung eventuell von Monte⸗
negro aus erfolgen.
Dänemark. Kopenhagen, 30. März. (W. T. B.) Das Folkething ist heute durch ein Königliches Dekret aufgelöst worden. In letzterem heißt es: Der König erachte es für unzulässig, daß die Ergreifung der zur Vertheidigung des Landes erforderlichen Maß⸗ regeln länger hinausgeschoben werde, weil eine Verständi⸗ gung zwischen der Regierung und dem Folkething nicht habe er⸗ zielt werden können, indem das Folkething nicht nur die drin⸗ gendsten Maßregeln abgelehnt, sondern auch die unnöthige und nicht damit in Verbindung stehende Bedingung, die Einführung der Einkommensteuer, gestellt habe.
Amerika. (E. C.) General Schenck ist am 28. selbst vor dem Foreign Committee des Repräsentantenhauses er⸗ schienen, um über seine Beziehungen zu der Emma⸗Mine⸗ Gesellschaft sich zu rechtfertigen. Er behauptete, bei der gan⸗ zen Angelegenheit im guten Glauben gehandelt zu haben, daß die Emma⸗Mine wirklich eine erträgliche Silbergrube sei, und seinen eigenen Verlust, den er durch Theilnahme an dem Ge⸗ schäft erlitt und der ihn zum armen Manne machte, berechnet er auf 50 — 60,000 Dlls. Er habe 500 Aktien des Bergwerks auf offenem Markte zu dem Kurse von 30 und 31 gekauft und verkauft, als sie auf 14 standen. Die 500 Gründeraktien habe er noch fast alle. 25 davon habe er zu 20 per Stück verkauft und er hätte gerne alle losgeschlagen, wenn ihn damals nicht so viel Tadel getroffen hätte. Das Geld zum Kaufe wurde ihm von Park, einem der Gründer, vor⸗ gestreckt; auf welche Weise und mit welchen Papieren er diesen später bezahlt, berichtete General Schenck vor dem Ausschuß. Die Aussagen Lyons gegen ihn erklärte er für unwahr.
titel verliehen. 8 Gewerbe und Handel.
ir02 auf ausländischen Absatzgebieten laut gewordene Kla⸗
4 11114“*“ 4 Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Eine ausführliche Besprechung der Beschlüsse, welche von der Orthographischen Konferenz gefaßt worden sind, hat der Professor Michaelis, Herausgeber der Zeitschrift für Stenographie und Orthographie, erscheinen lassen. M b — Dem Berichte der Generalversammlung des Vereines für Erhaltung der 22 Denkmäler des Elsaß, welche am 2. März in Straßburg stattgefunden hat, entnimmt die „Str. Ztg. Folgendes: Die Zahl der Vereinsmitglieder ist von 181 zu Anfang 1875 auf 242 bis Ende Februar gestiegen. Am 15. Januar d. J. hatte der Verein ein Vermögen von 15,659 Fr. 62 C. Der Bezirk Unter⸗Elsaß bewilligt ihm eine jährliche Beisteuer von 1500 Fr., das Ober⸗Elsaß 500 Fr. Ber Durchmusterung der im Jahre 1875 ausgeführten Arbeiten sprach der Berichterstatter Hꝛ. Ringeisen das Bedauern aus, daß „der alterthümliche Thurm bei St. Wilhelm in Straßburg (Gulden⸗ thurm), dieser merkwürdige Schlußpunkt der Perspektive des Schiffleut⸗ und des Fischerstadens, verschwunden ist“, und daß „das Schlettstadter Thor, gegen Colmar zu, welches von Bauban im ornamentirten Styl jener Zeit gebaut worden, zertrümmert auf dem Boden liegt.“ Dank der Oberverwaltung ist das alte Stadtthor von Schlettstadt, gegen Straßburg zu, genannt der Hexenthurm, der aus dem 15. Jahr⸗ hundert herstammt, erhalten worden. Das Comits setzt seine Schritte fort, um die Straßburger Thore vor Zerstoͤrung zu bewahren, und hofft, daß es „die Verwaltung zu überzeugen und unsern Kindern diese alte Erinnerung des Ruhmes unserer Väter zu übertragen ver⸗ mögen wird.“ 1 — Der Kaiser von Oesterreich hat unter dem 15. März den Malern Hans Makart und Heinrich von Angeli den Pofessors⸗
Wir haben im Interesse der deutschen Industrie unlängst
gen mitgetheilt, um darauf hinzuweisen, daß jede bei Anfertigung oder Lieferung deutscher Fabrikate etwa vorkommende Unzuverlässigkeit die Entwickelung unseres Handels in schwerer Weise schädigt, indem ste das Vertrauen der gewohnten ausländischen Abnehmer schmälert, die⸗ selben anderweiten Bezugsquellen zuführt, und die Werbung neuer Abnehmer beeinträchtigt. Aus gleichen und durchaus wohlmeinenden Gesichtspunkten wird uns serner mitgetheilt, daß auch die Schwierig⸗ keiten, denen unsere Exporteure bei fremden Zollverwaltungen begegnen, zuweilen auf Ursachen zurückznführen sind, welche unsere Industrie und unser Handelsstand zu vermeiden wohl in der Lage wären. Wir dürfen uns in dieser Richtung auf nachfolgende Andeutungen be⸗ schränken. Wenn es vorkommt, daß deutsche Fabrikanten ihre Erzeugnisse mit Waarenzeichen, Stempeln oder dergleichen versehen, welche geeignet sind, den deutschen Ursprung zu verläugnen und den Glauben an einen fremdländischen zu erwecken, so kann es nicht Wunder nehmen, daß solche Fabrikate bei der Einfuhr in ein fremdes Gebiet von der be⸗ treffenden Zollverwaltung nicht als deutsche Fabrikate anerkannt wer⸗ den. Das Mißtrauen hiergegen steigert sich, wenn für die Versendung solcher deutscher Fabrikate eine Route gewählt wird, welche ohne Noth einen vorgängigen Transit durch ein drittes Zollgebict bedingt. Wenn andrerseits deutsche Exporteure es nicht verschmähen sollten, fremdländische Erzeugnisse als dentsche in ein Land einzuführen, welches von den betreffenden Erzeugnissen des wirklichen Ursprungs⸗ landes eine höhere Einfuhrverzollung zu fordern berechtigt ist, als von gleichartigen deutschen Erzeugnissen, so können die nachtheiligen Rückwir⸗ kungen auf die redliche Einfuhr der betreffenden deutschen Erzeugnisse kaum ausbleiben. Werden dadurch Anordnungen hervorgerufen, welche der Zoll⸗ verwaltung des Einfuhrlandes eine genauere Prüfung desrsprungs der aus Deutschland kommenden Sendungen solcher Erzeugnisse vorschreiben, so kann schon der hierdurch bedingte Zeitverlust die berechtigten Interessen unserer redlichen Exporteure in empfindlicher Weise schädigen. Es wäre er⸗ klärsich, wenn wiederholte Wahrnehmungen solcher Art auf die Geneigt⸗ heit fremder Zollverwaltungen, auf Reklamationen deutscher Reichs⸗ angehöriger einzugehen, im Allgemeinen nachtheilig wirken follten, und es liegt auf der Hand, daß eine amtliche Unterstützung solcher Reklamationen, welche die angedeuteten Fälle selbst betreffen, nicht gewährt werden kann.
Seszifret a./O., 21. März. Zu der diesjährigen Reminis⸗- cere⸗Messe waren ungefähr 61,400 Ctr., mithin etwa 2400 Ctr. Waaren mehr als im Vorjahre, angefahren und kann dieselbe als eine gute Mittelmesse bezeichnet werden, indem der größte Theil der Waaren verkauft worden ist. Der auf wenige Tage be chränkte Tuchverkauf konnte sich nur bei einigen Artikeln zu einer besonderen Lebhaftig-
darnieder, wodurch der Besuch der Messe beeinträchtigt wird.
Es fehlten viele Engros⸗Käufer namentlich aus Süddeutschland, dagegen zeigten die sehr zahlreich anwesenden Kleinkäufer be⸗ deutende Kauflust, so daß das schließliche Resultat der Tuchmesse als ein ziemlich gutes bezeichnet werden kann. Gemusterte Frühjahr⸗ und Sommer⸗Tuchwaaren in gefälligen Mustern aus Cottbus, Forst,
kleinen Preisabschlag gefallen lassen. Das Geschäft in seidenen und halbfeidenen Waaren war gering, in baumwollenen, wollenen, leinenen und kurzen Waaren bei mehreren Firmen gut, bei den meisten jedoch nur mittelmäßig. Die Zufuhren an Leder aller Art, Häuten, Fellen
Vorräthe wurden verkauft, wenngleich zu gedrückten Preisen.
437 Ctr. angefahren, die größtentheils von Händlern aufgekauft wurden. An Pferden waren ungefähr 1500 Stück am Markte, das
Wien, 30. März. (W. T. B.) Die „Presse“ veröffentlicht den von maßgebender Seite ausgehenden Vorschlag, die öster⸗ reichische Vierzig⸗Millionen⸗Goldrente nicht in Kapital⸗ titres, sondern in Rententitres nach französischem Muster auszugeben, mit Verzinsung in 4 öferreichisch⸗französischen Goldgulden (per Hun⸗
Albrechtsbahn hat von der Regierung die Erlaubniß erhalten, 4 Millionen Second⸗Prioritäten in Frankreich zu begeben. — Die ungarisch⸗galizische Bahn übernimmt den Betrieb der Dniesterbahn vom 1. April cr. ab auf 3 Jahre. 1“ 3 — 31. März. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse“ erfährt, nehmen die Fustonsverhandlungen der Eperies⸗Tarnower mit der Oderberger Bahn einen befriedigenden Verlauf und hofft
Tarnower Aktien gegen 10 Oderberger Aktien zu erzielen. — Die Nordbahn hat ihre Generalversammlung auf den 3. Mai cr. aus⸗ geschrieben. — Das französische Konsortium, an welches die Albrechts⸗ bahn 4 Millionen Second⸗Prioritäten zu begeben die Erlaubniß
täten lauten auf Goldwährung und werden zum Course von 70 bege⸗ ben, was nach Abzug der Jouissancen ca. 66 % beträgt.
Brüssel, 29. März. (W. Z.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Banque de Belgique hat gestern stattgefunden. Sie war sehr stürmisch; da indeß uͤber den durch den Betrug T'Kint’s veranlaßten Verlust noch keine eingehende Angaben gemacht werden konnten, beschränkten sich die Beschlüsse auf Niedersetzung einer Kom⸗
mission zur Berichterstattung über die Lage der Bank zc. Paris, 31. März. (W. T. B) Das „Bureau Havas“
meldet aus Kairo vom heutigen Tage: Die Gerüchte über nicht pünktliche Einlösung des Aprilcoupons der ägyptischen An⸗ leihe von 1873 sind unbegründet. Die Finanzverwaltung har bereits die erforderlichen Beträge bei der ottomanischen Bank in Alexandrien eingezahlt. 1
8 Verkehrs⸗Anstalten.
London, 29. März. Wie die „Times“ erfährt, wird das zu den Vorarbeiten für den Kanaltunnel nöthige Geld rasch aufgebracht. Es hat sich eine französische und eine englische Gesellschaft gebildet, von denen die erstere bereits 80,000 Pfd. Sterl. oder die Hälfte der erforderlichen Mittel besitzt; die englische Gesellschaft wird wahr⸗ scheinlich bald in gleich günstiger Lage sein.
Ueber die rechtliche Unverantwortlichkeit und Ver⸗ antwortlichkeit des römischen Papstes hat Professor Bluntschli in Heidelberg, dessen, Völkerrecht“ soeben in zweiter Auflage erschienen ist, in der „Gegenwart“ eine völker⸗ und staatsrechtliche Studie veröffentlicht, die auch über die geschicht⸗ liche Seite der Frage bemerkenswerthe Erörterungen enthält. Die rechtliche Stellung der Päpste wurde in verschiedenen Zeiten der Papstgeschichte verschieden angesehen. Selbstverständlich sei in den drei ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche von irgend einer bevorzugten Stellung der römischen Bischöfe nicht die Rede gewesen. Als dann in der folgenden Periode die christliche Kirche von dem römisch⸗byzantinischen Reiche als Staats⸗ religion erklärt ward, erhielten die Bischöfe wohl einige Privi⸗ legien von den christlichen Kaisern, aber sie blieben Unterthanen des Kaisers. Auch damals sei von Unverantwortlichkeit des römi⸗ schen Bischofs keine Rede gewesen. Die Kaiser behielten sich vor, in Strafsachen selber die Bischöfe zur Rechenschaft zu ziehen. Sehr oft haben auch Kaiser, wie selbst der orthodoxe Kaiser Justinian über römische Bischöfe Gericht gehalten und Päpste entsetzt, verbannt, zu schweren Strafen verurtheilt. Mehr als sieben Jahrhunderte bestand so das römische Papstthum, trotz seiner hohen Autorität in der kirchlichen Lehre, in völliger Abhängigkeit von dem antiken Kaiser, in dem alle Souveränetät geeinigt war. In der dritten Periode, als mit Hülfe der Päpste das römische Kaiserthum von den Griechen auf die germanischen Könige, vorerst die Franken, später die deutschen übergegangen war, stieg das Ansehen der Päpste rasch in die Höhe. Dennoch blieben die Kaiser selbst da noch in den ersten Jahrhunderten die Oberherren Roms und betrachteten die Päpste als in weltlichen Dingen untergeordnet. Erst seit den Tagen Gregors VII. und Heinrichs IV. nimmt der Papst in dem allgemeinen Bewußtsein der westeuropäischen Christenheit den höchsten, selbst die Hoheit des Kaisers überragenden Rang ein. Die Kaiser mußten sich damit begnügen, die Lehnsherrlichkeit der Päpste abzulehnen,
sie waren zu schwach, um noch die Staatshoheit über die Päpste
geltend zu machen. Seit dem fünfzehnten Jahrhundert, d. h. seit der Entstehung von großen selbstbewußten Staatsmächten, den Kirchenkonzilien von Constanz und Basel, vermögen die Päpste ihre Herrschermacht nicht mehr zu behaupten. Ihr An⸗ sehen sinkt, die Macht der weltlichen Staaten und die Autorität der weltlichen Wissenschaft steigen. Der Abfall der germanischen Nationen von Rom sftellt den Päpsten völlig freie protestantische Mächte ent⸗ gegen, welche keinen Vorrang jener anerkennen und keine Privilegien den Päpsten zugestehen. Selbst die katholischen Fürsten und Staaten wurden nun ihrer nationalen Selbständig⸗ keit und ihrer politischen Freiheit und Hoheit wieder inne und waren nicht mehr gesonnen, sich den römischen Ansprüchen zu fügen, wenngleich sie noch den Päpsten eine formelle Ehrer⸗ bietung willig erwiesen. Der Papst hatte aber jetzt noch eine Doppelstellung, einmal als Kirchenhaupt, daneben als Staats⸗ haupt des Kirchenstaats. Insofern konnte er auch das völker⸗ rechtliche Privilegium der Staatshäupter von protestantischen
bildung beseitigte endlich die Mischung. Der Kirchenstaat wurde zuerst 1809, und wieder 1870 säkularisirt und das Papstthum auf seinen kirchlichen Beruf zurückgewiesen.
Nach dieser geschichtlichen Uebersicht Bluntschli zu folgenden Schlußergebnissen:
1) Es giebt keine allgemeine Rechtspflicht, weder des Staatsrechts noch des Völkerrechts, welche die Staaten nöthigen würde, dem Papste eine privilegirte Rechtsstellung, insbesondere die Privilegien der Immunität und Exterritorialität zu gewähren und denselben von der verfassungsmäßigen Unterordnung unter die Staatsgesetze und Unterwerfung unter die Polizei⸗ und Gerichtshoheit des Staates zu befreien. Wohl aber können politische Gründe, sei es einzelne Staaten, sei es die civilisir⸗ ten Staaten überhaupt, dazu bestimmen, mit Rücksicht auf den Glauben und die Wünsche der römisch⸗ katholischen Bevölkerungen ihrer Länder und aus Ehrerbietung für die weltgeschichtliche Institution des römischen Papstthums und seine universelle Bedeutung, den Päpsten eine privilegirte und exi⸗ mirte Rechtsstellung, nach Analogie der souveränen Rechte der Staatshäupter zu gewähren. 1 b
2) Die völlige Gleichstellung der Päpste mit fremden Sou⸗ veränen ist nicht möglich, weil die Verhältnisse grundverschieden sind, aber es kann den Päpsten annähernd ein ähnlicher Vor⸗ zug zum Schutz ihrer Freiheit gewährt werden, als Häupter der römisch⸗katholischen Kirche, unbeeinflußt von irgend einer Staatsmacht, ihren kirchlichen Beruf auszuüben. .
3) Sowohl Rechtsgründe als politische Gründe sprechen dafür, daß die Staaten, um anmaßenden Uebergriffen und feind⸗ seligen politischen Handlungen der Päpste zu wehren, die Er⸗ theilung des Rechtsprivilegiums an die Päpste an die Bedin⸗ gung knüpfen, daß die Päpste ihrerseits die verfassungsmäßige Rechtsordnung der Länder respektiren und keine von dem Völker⸗ recht als Friedensbruch verbotene Handlung wider die Staaten üben. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist jeder Staat berechtigt, dem Papste diesen Rechtsschutz und ein solches Privi⸗ legium zu entziehen. b
4) Am besten wäre eine pölkerrechtliche Vereinigung aller oder doch der mächtigsten christlichen Staaten über die nähere Bedingung und Fassung des Privilegiums, und es könnte eine solche Uebereinkunft den Päpsten bei der Papstwahl, ähnlich wie früher die Wahlkapitulation den römischen Kaisern, vorgelegt und die staatliche Anerkennung des Papstes als Kirchenhauptes der katholischen Kirche von dem Versprechen des Papstes abhängig gemacht werden. 1“ 8
5) In Ermangelung eines Vertrages ist jeder Staat für sich allein berechtigt, in derselben Weise vorzugehen.
6) Wenn gleich die Papstfreiheit im weitesten Umfang ge⸗ schützt werden mag, so darf doch kein Staat gestatten, daß sein Gebiet und sein Privilegium zu völkerrechtswidrigen Friedens⸗ brüchen wider einen anderen Staat mißbraucht werde. Dafür ist jeder Staat den anderen Staaten verantwortlich, wie wenn ein entthronter Souverän von dem Gebiet eines neutralen S aates den Krieg erneuern wollte.
gelangt Prof.
Die Stadtverordneten⸗Versammlung hat sich in ihrer gestrigen Sitzung im Prinzip für die Errichtung kommunaler Schlachthäuser und einer kommunalen Viehhofsanlage ausgesprochen. Die weiteren Verhandlungen haben in geheimer Sitzung stattgefunden.
In dem soeben erschienenen Hefte der Berliner Archäologischen Zeitung ist, wie man der „Köln. Ztg.“ schreibt, die erste Reihe der in Olympia gefundenen Inschriften veröffentlicht, die für Sprache und Geschichte gleich merkwürdig sind. Dasselbe Heft ent⸗ hält die erste wissenschaftliche Berichterstattung über die Aus⸗ grabungen bei Tanagra und das neusich gefundene Iphi⸗ genienbild aus dem Hause des ersten Cäcilius Jucundus in Pompeji. — Hr. Professor Adler hat seine Abreise, die auf Sonnabend anberaumt, verschieben müssen und ist erst am 29. Mit⸗ tags auf dem Landwege nach Brindisi abgereist, von wo er über Korfu sich nach Olympia begeben wird. Hr. Professor Theodor Mommsen wird sich in der ersten Hälfte des Aprils über Rom nach Neapel begeben und denkt sich in Italien mindestens bis zum August aufzuhalten; sein Ziel ist die Förderung des Inschriftenwerkes und namentlich die Bereisung Mittelitaliens, wo noch manche Oertlich⸗ keiten eine Ausbeute für Inschriften versprechen. Auch Professor Waitz beabsichtigt nach Rom zu reisen.
Ueber die weiteren Ergebnisse der wegen der Dynamit⸗ Explosion in Bremerhaven geführten Untersuchung ist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bremen vom 30. März, ein zweiter amtlicher Bericht veröffentlicht worden. Nach dem⸗ selben ist der richtige Name des Thomas „Alexander Keith“, sein Geburtsort ist Halifax, wo sein Vater John Keith und sein Oheim Alexander Keith eine Brauerei besaßen. Während des Sezessions⸗ krieges nahm Alexander Keith, später Thomas genannt, an Unternehmungen von Blokade brechenden Schiffen thätigen An⸗ theil, und stand namentlich in genauen Beziehungen zu dem Kapitän der „Old Dominion“. Ende 1864 verschwand derselbe von Halifax, indem er seine Auftraggeber um 200,000 Dollars beschwindelte, worunter sich eine einkassirte Versicherungssumme von 32,000 Dollars für den verunglückten Dampfer „Caledonia“ befand. 1866 kam Alexander Keith, bedrängt durch die in Halifax Beschwindelten, nach Europa. Die durch James Thomas auf der verschwundenen „City of Boston“ verschifften 3 Kisten mit Pelzwaaren waren nicht ver⸗ sichert. Auch sind wissentliche Helfershelfer des Alexander Keith bei seiner verbrecherischen Unternehmung bis jetzt nicht entdeckt. Das dem Uhrmacher Fuchs vorgelegte Uhrmodell war ein ven Rind angzefertig⸗ tes Originalwerk. Die von den englischen Behörden angestellte Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Theater.
liche Hoheit der Kronprinz die Vorstellung von „Arric und Messalina“ mit Seinem Besuch. — Am Sonntag, den 2. April, um 4 Uhr, findet an diesem Theater abermals eine Nachmittags⸗Vorstellung bei halben “ statt. — Am Montag und Dienstag setzt Charlotte Wolter ihr Gastspiel als Messalina fort. — Von Heinrich Doerr ist soeben im Residenztheater ein einaktiger Schwank: „Suchet so werdet ihr finden!“ zur Aufführung angenommen worden. Das
fall aufgeführt.
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen
Berlin:
Fürsten erwarten. Der Durchbruch der modernen Staaten⸗
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einschließlich Börsen⸗Beilage).
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keit erheben; das Geschäft liegt überall mehr oder weniger
Spremberg, Crimmitschau ꝛc. waren zu alten Preisen recht begehrt, mußten glatte Stoffe bei beschränktem Absatz sich einen
und Borsten waren bedeutender, als im Vorjahre; sämmtliche
An roher Schafwolle waren zu den vorhandenen Beständen nur
Geschäft darin war bei hohen Preisen lebhaft.
dert) = 10 Francs = 8 Reichsmark 10 Reichspfennigen. — Die
man, eine Einigung auf der Basis eines Umtausches von 9 Eperies⸗
erhalten hat, steht unter Führung des Crédit universel. Die Priori-⸗
Reesidenz⸗Theater. Am 28. d. Mts. beehrte Se. König⸗
kleine Stück wurde schon auf dem Hoftheater in Karleruhe mit Bei⸗
für den Besitzer durch neue ersetzen.
zum De
Aiichtamtliches. Amerika. Repräsentantenhause des Konzresses der Vereinigten Staaten gelangte am 3. Februar die Debatte über eine der auf einmali⸗ gen Präsidentschafts⸗Termin bezüglichen Resolutionen zum Ab⸗ schlusse. Für den Antrag wurden 141 und dagegen 106 Stimmen abgegeben, derselbe mithin verworfen, weil er die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittel⸗Majorität nicht erlangt hatte. Am 12. wurde die die Gehalte der Gesandten und Konsuln regulirende Bill nach dem Antrage des Finanzausschusses angenommen. Danach wurden für den ge⸗ nannten Zweck im Ganzen 914,000 Dollars, 470,000 Dollars weniger als im laufenden Finanzjahre bewilligt. Die Gesandt⸗ schaften am schwedisch⸗norwegischen und dänischen Hofe wurden zu einer vereinigt, der Gesandtschaftsposten in Hawai ganz aufgehoben, und statt dessen ein Generalkonsulat errichtet. Die übrigen Gesandtschaftsposten wurden in der bereits in der Ueber⸗ sicht für Januar angegebenen Weise bewilligt. Von den ver⸗ schiedenen Generalkonsulaten wurde das in Liverpool am höch⸗ sten dotirt (6000 Dollars), es folgen die in London, Paris, Havanna und Rio de Janeiro (5000 Dollars), Kalkutta und Shanghai (4500 Dollars), Melbourne und Montreal (4000 Dollars), Kenagewa (3500 Dollars), Berlin und Kairo (3000 Dollars), Wien, Frankfurt, Rom, Konstantinopel und St. Petersburg (2000 Dollars). Von den Konsulaten wurde für die in Manchester, Glasgow, Bradford, Birmingham, Sheffield, Havre, Lyon, Athen, Tripoli, Tunis und Tanger das Gehalt auf 2500 Dollars, in Hamburg, Bremen, Chemnitz, Leipzig, Leeds, Dundera, Leith, Belfast, Marseilles, Bordeaux, Prag, Antwerpen, Brüssel, Zürich und Basel auf 2000 Dollars, in Aachen, Sonneberg, Nürnberg, Mannheim, Cork, Dublin, Cardiff, Nizza, Kadix, Malaga, Lissabon, Rotterdam, Amster⸗ dam, Triest, Livorno, Florenz, Palermo und Messina auf 1500 Dollars, in München, Stuttgardt, Bristol, Newcastle, Gibraltar, Fayal, Lüttich, Genf, Genua, Neapel und Jerusalem auf 1000 Dollars normirt. Der Antrag auf Wiedererichtung der Gesandtschaft in Athen wurde verworfen, ebenso der das Gehalt der Gesandten in Berlin, Paris, London und St. Petersburg, welches in der Bill auf 14,000 Dollars angesetzt ist, auf der jetzigen Höhe zu belassen. Von dem Budgetkomité wurde die für die Steuerverwaltung verlangte Summe um 1,056,000 Dollars reduzirt, die Zahl der Steuerdistrikte um 56 vermindert, und außerdem der Beschluß gefaßt, die Zahl sämmtlicher Beamten in allen Departements um 20 Proz. und das Gehalt derselben mit wenigen Ausnahmen um 10 Proz. zu reduziren. Für Fortifikationen, Torpedos zum Schutze der Häfen u. s. w. bewilligte das Repräsentantenhaus die Summe von 315,000 Dollars, d. h. nicht den zehnten Theil des auf 3,500,000 Dollars veranschlagten Betrages. Am 18. wurde von dem Hause der Antrag angenommen, wonach der Geburts⸗ tag Washingtons (22. Februar) zum nationalen Feiertag erklärt wird. Am 16. wurde von dem Ausschusse für auswärtige An⸗ gelegenheiten Bericht über den von dem demokratischen Reprä⸗ sentanten New⸗Yorks gestellten Antrag auf Aufhebung des zwischen den Vereinigten Staaten und dem früheren nord⸗ deutschen Bunde abgeschlossenen Naturalisationsvertrages er⸗ stattet; derselbe sprach sich gegen die Aufhebung des Vertrages aus, welche durchaus nicht im Interesse der Vereinigten Staaten liege und hob rühmend hervor, daß in allen zur diplomatischen Verhandlung gekommenen Fällen, die deutsche Regierung eine die bloße Gewissenhaftigkeit weit überschreitende Liberalität bei der Auslegung und praktischen Ausführung des Vertrages gezeigt habe. Doch sei die Revision und Abänderung derjenigen Punkte, welche bisher Anstoß erregt hätten, zu em⸗ pfehlen, wozu indessen noch in der nächsten Session des Kon⸗ gresses Zeit sein würde, da die Kündigungsfrist erst am 9. No⸗
vember abliefe.
Der Senat nahm am 7. die vom Repräsentantenhause an⸗ genommene Bill, betreffs Bezahlung der von der Court of Alabama claims zuerkannten Entschädigungsansprüche ebenfalls an. Dieselbe gestattet die Zahlung von 4 Proz. Zinsen, vom Tage des erlittenen Verlustes bis zur Auszahlung des Schaden⸗ ersatzes und verlängert die Autorität des Schiedsgerichtes be⸗ hufs weiterer Entscheidung streitiger Fälle vom 22. Januar ab auf fernere sechs Monate. Angenommen wurde ferner und zwar in der Fassung des Repräsentantenhauses die Bill zur Deckung der Kosten der Weltausstellung in Philadelphia sowie die Bill, durch welche der 22. Februar zum Nationalfeiertag erklärt wird. Die erstere Bill erhielt am 14., die letztere am 22. durch die Unterschrift des Präsidenten Gesetzeskraft. Am 10. wurde ein Antrag angenommen, wonach der Northern Pacific Eisenbahngesellschaft eine Frist von zehn Jahren behufs Vollendung der Bahn bewilligt wird. Am 23. wurde von dem Finanzausschusse ein auf Refundirung der Bundesschuld bezüg⸗ licher Antrag eingebracht und nach kurzer Berathung mit 51 gegen 3 Stimmen angenommen. Nach demselben sollen die Gesetze vom 14. Januar 1870 und 20. Januar 1871 dahin amen⸗ dirt werden, daß der darin auf dreihundert Millionen angesetzte Betrag 4 ½ prozentiger Bundesobligationen auf fünfhundert Millionen erhöht wird und daß diese Obligationen dreißig Jahre anstatt funfzehn Jahre nach dem Datum der Emittirung zahlbar sein sollen. Am 1. März genehmigte der Senat die Bill, be⸗ treffend die Militärakademie in Westpoint, nachdem zuvor das im Repräsentantenhause herabgesetzte Gehalt der an derselben angestellten Lehrer auf die ursprünglich von der Regierung auf⸗ gestellten Sätze erhöht worden war. Seitens des Ausschusses für Zivildienst⸗Angelegenheiten wurde ein Gesetzentwurf einge⸗ bracht, welcher das Gehalt des Präsidenten der Vereinigten Staaten nach dem nächsten Amtstermin von 50,000 auf 25,000 Dollars herabsetzt.
Am 21. wurde in beiden Häusern ein Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Prägung neuer Silber⸗Dollars, im gleichen Werthe von zwei jetzigen halben Dollars, eingebracht. Außerdem enthält die Bill, welche einen Zwangskurs für Silber verfügt, noch die Bestimmung, daß Silber⸗Dollars in Beträgen von höchstens 20 Dollars, halbe Silber⸗Dollars in Beträgen von höchstens 10 Dollars gesetzliche Zahlungsmittel sein sollen. Sämmtliche abgenutzte Silbermünzen soll die Bundesregierung ohne Verlust
„Anzeiger und Königlich „
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Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 31. Mürz
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Dem Senate wurden Seitens des Präsidenten die Er⸗ nennungen der Herren John M. Wilson von Ohio zum Konsul in Hamburg und Wilson King von Pennsylvanien zum Konsul in Bremen eingesandt
Auf Anordnung des Repräsentantenhaufes eröffnete das Comité für auswärtige Angelegenheiten eine Untersuchung über die Beziehungen des Gesandten der Vereinigten Staaten in London, General Schenck, zu der Emma⸗Minen⸗Affaire und ersuchte der Minister des Auswärtigen, alle in seinen Händen befindliche auf diese Angelegenheit bezüglichen Korrespondenzen vorzulegen. General Schenck hat daraufhin seine Entlassung eingereicht, welche von dem Präsidenten angenommen wurde, und London verlassen.
Der Prozeß gegen den Privatsekretär des Präsidenten General Babcock, welcher der Theilnahme an den großen im Westen verübten Whiskybetrügereien beschuldigt war, wurde am 25. vor dem Schwurgerichte in St. Louis beendet. Das Ur⸗ theil lautete auf Nichtschuldig, doch wird General Babcock nicht in seine bisherige Stellung zurücktreten.
Die demokratischen Mitglieder des Kongresses hielten im Laufe des Monats mehrfach Versammlungen ab, um sich über das finanzielle Programm für die demokratische „Platform“ zur nächsten Präsidentenwahl zu einigen. Der einzige Punkt in⸗ dessen, über welchen eine Einigung erzielt wurde, war der, die Aufhebung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der Baar⸗ zahlungen und ein allmähliges Vorgehen in dieser Beziehung zu befürworten. Von dem demokratischen National⸗Exekutiv⸗ Ausschuß wurde die Abhaltung der demokratischen National⸗ Konvention behufs Aufstellung von Kandidaten für die Prä⸗ sidentschaft und Vize⸗Präsidentschaft auf den 27. Juni in St. Louis angesetzt. Die Wahl dieses Ortes wurde als eine den Aussichten des Herrn Hendricks von Indiana zur Erlangung F “ zum Präsidentschafts⸗Kandidaten günstige an⸗ gesehen.
Von der republikanischen Konvention des Staates Indiana wurde der jetzige Gesandte der Vereinigten Staaten in Wien, Godlove S. Orth, als Kandidat für den Posten des Gouver⸗ neurs aufgestellt. Außerdem sprach sich die Konvention für die Unterstützung der Kandidatur des Senator Morton für die Präsidentschaft, für eine vollständige Amnestie, ein Tarifgesetz, in welchem nur die Nationaleinkünfte, nicht aber Schutzzölle Berücksichtigung fänden und für die Aufnahme des Gesetzes über Wiederaufnahme der Baarzahlungen aus. Die sogenannte unabhängige „Greenback“⸗Konvention desselben Staates befür⸗ wortete die sofortige Aufhebung des Gesetzes zur Wiederein⸗ führung der Baarzahlungen, die Einziehung aller Banknoten und Ersetzung derselben durch Bundespapiergeld und die No⸗ mination des Senator Newton Booth von Kalifornien zum Kandidaten für die Präsidentschaft. Die republikanische Kon⸗ vention des Staates Wisconsin sprach sich gegen einen dritten Amtstermin des General Grant, und empfahl die Nomination des Herrn Blainen zum Präsidentschafts⸗Kandidaten, zugleich für die Resolutionen zu Gunsten einer baldigen Herstellung des Parikurses von Staatspapiergeld mit Gold und für die Freiheit der öffentlichen Schulen von dem Einflusse der per⸗ schiedenen kirchlichen denominationen aus. Von der Legislative desselben Staates wurde die Aufhebung der bis jetzt gültigen Eisenbahngesetze beschlossen. Nach dem an Stelle derselben tretenden Gesetze wird die Aufsicht über sämmtliche Bahnen einem Kommissar übertragen, dem jährlich genaue statistische Angaben gemacht werden müssen, die Konsolidirung verschiede⸗ ner Bahnen untersagt, ebenso die Uebernahme von Lieferungen für die Bahnen seitens ihrer Beamten, und der Beförderungspreis für Passagiere der ersten Klasse auf 3 Cents per (engl.) Meile normirt.
In Louisiana nahm das Repräsentantenhaus der Legis⸗ lative einen Antrag an, wonach der Gouverneur des Staates Kellogg in den Anklagezustand versetzt wurde. Der Senat konstituirte sich unverzüglich als Gerichtshof und verlangte von dem Hause die Einbringung der Klage. Da das letztere aber bereits seine Sitzung geschlossen hatte, so wurde die Klage ab⸗ gewiesen, und der Gouverneur somit thatsächlich freigesprochen, bevor die Klage gegen ihn eingereicht worden war.
In Texas wurde die neue Verfassung, deren Grundzüge bereits früher erwähnt wurden, mit großer Majorität ange⸗ nommen.
Da in der Gegend des Pellowstone⸗Flusses Indianer⸗ unruhen ausgebrochen waren, so wurden von dem Kriegs⸗ ministerium 2000 Mann Vereinigter⸗Staaten⸗Truppen unter den I der Generale Crook und Custer dorthin ab⸗ geschickt.
Mexiko. Der neuernaunnte deutsche Geschäftsträger bei der mexikanischen Republik, Geh. Legationsrath Le Maistre, überreichte am 7. Januar dem Präsidenten Lerdo de Tejada seine Kreditive. Zahlreiche Pronuntiamentos, unterzeichnet von den Generalen Porfirio Diaz, Guerra, Negonte und Pontones waren in Durango, Lagos, Guadelupe und Yantepec, doch fand nirgends eine zusammenhängende Bewegung statt, so daß die Regierung sich nicht veranlaßt fand, die aus finanziellen Rücksichten begonnene Reduzirung der Armee zu sistiren. Der Krieg, welcher in Centralamerika zwischen Guatemala und Salvador auszubrechen drohte, ist abgewendet worden. Beide Staaten kamen am 23. Januar überein, ihre Truppen zu ent⸗ lassen. Am 20. Januar hielten die Minister der verschiedenen centralamerikanischen Republiken eine nicht offizielle Konferenz ab, um die Frage betreffs der Vereinigung sämmtlicher einzelner Republiken unter eine gemeinsame Regierung einer vorläufigen Berathung zu unterwerfen. Der Kongreß in Bogota hat die Wahl Senor Parra's zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Columbien für gültig erklärt. Das nieder⸗ ländische Geschwader traf Ende Januar an der Küste von Venezuela ein. Seitens des Kommandanten des englischen Geschwaders in Jamaika wurde ein Kriegsschiff nach Curagao abgeschickt um in dem Falle, daß es zu Feindseligkeiten zwischen den Niederlanden und Venezuela kommen sollte, die Interessen der in letzterem Lande wohnhaften englischen Unterthanen wahr⸗ zunehmen. In Ecuador wurde der Kongreß nach kurzer
Thätigkeit geschlossen. Die Hauptgegenstände der Berathung
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bildeten die Reform des Zolltarifs und die Aufhebung einzelner von dem früheren Präsidenten Garcia Moreno eingeführten
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Steuern. Von Seiten der liberalen Partei wird eifrig für die
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Einberufung eines konstituirenden Kongresses behufs Neuge⸗ staltung der Verfassung agitirt, ein Vorhaben, dem sich die klerikale Partei mit allen Kräften widersetzte.
Peru. Anfang Januar fand in Punsd ein Aufstand statt, der erst nach hartnäckigem Widerstande unterdrückt wurde. Seitdem ist die Ruhe in den südlichen Theilen des Landes nicht weiter ge⸗ stört worden. Die Uebertragung der bisher in Privatbesitz be⸗ findlichen Salpeterfabriken an die Regierung schritt rasch vor⸗ wärts, und erwartet man dadurch eine beträchtliche Vermehrung der Staatseinkünfte. Don José de la Riva Aguera ist zum be⸗ vollmächtigten Minister Perus in Frankreich und Belgien ernannt worden, und reiste derselbe Ende Januar auf seinen neuen Posten ab. Der Hauptzweck seiner Mission ist der, di Verhandlungen betreffs der peruanischen Anleihe zum Abschluß zu bringen.
Der chilenische Kongreß wurde Ende Dezember ge⸗ schlossen, nachdem der Etat der Staatsausgaben für das Jahr 1876 festgestellt worden war. Die Gesammtausgaben sind nach demselben auf 16,830,402.87 Pesos, etwa 354,657 Pesos weniger als im Vorjahre normirt. Nachdem die liberale Partei sich im Einvernehmen mit der Regierung für den Kriegs⸗Minister Pinto als Kandidaten für die Präsidentschaft ausgesprochen, hat sich sein radikaler Gegner Vicuna Mackenna mit der ultra⸗ montanen Partei verbündet, und öffentlich seine bisherigen An⸗ sichten über das Verhältniß von Staat und Kirche widerrufen.
Argentinien. Die Verträge zwischen Brasilien, der ar⸗ gentinischen Republik und Paraguay wurden am 3. Februar unter⸗ zeichnet. Danach wird die Entscheidung der Frage über das Gebiet zwischen Pilcoomayo und dem Rio Verde definitiv dem Präsidenten der Vereinigten Staaten übertragen. Die Insel Cerrito, an der Mündung des Paraguay, wurde der argenti⸗ nischen Republik zugesprochen, darf aber in Friedenszeiten nicht befestigt werden. Die Räumung des von der argentinischen Republik und Brasilien besetzten Territoriums soll nnuverzüg⸗ lich beginnen und muß innerhalb von fünf Monaten beendet sein. Senor Machain, der Bevollmächtigte der argentinischen Regierung, wurde zum Gefandten in Washington und zugleich zum Kommissar für die Weltausstellung in Philadelphia er⸗ nannt. Die Verfolgung der in den südlichen Theil der Re⸗ publik eingefallenen Pampa⸗Indianer wurde mit Erfolg fort⸗ gesetzt und die eingedrungenen Banden mit großen Verlusten zurückgetrieben.
In Uruguay sind die Senatoren⸗ und Deputirten⸗ wahlen ohne Störung vor sich gegangen. Die Minister des Innern und des Auswärtigen, Senores Narjava und Lamas haben ihre Entlassung genommen und wurde Sesor Mintero zum Minister des Innern, Senor Magarinos Cervantes zum Minister des Aeußern ernannt. In Folge des in Rio de Janciro herrschenden Fiebers ist in Montevideo allen aus diesem Hafen kommenden Schiffen eine 15tägige Quaran⸗ täne, vom Tage der Abfahrt angerechnet, auferlegt worden.
Brasilien. Die Kaiserin verweilte auch ferner zum Ge⸗ brauche der Bäder in New⸗Freiburg, wohin sich auch die Kron⸗ prinzessin mit ihrem Gemahle, dem Grafen d'Eu, begeben hat. Der Kaiser kehrte am 1. Februar von dort nach Rio de Janeiro zurück. Zur Begleitung des Kaisers nach New⸗York werden die Korvetten „Nictheroy“ und „Trejana“ ausgerüstet. Die Qualifikation sämmtlicher wahlberechtigten Bürger ist für alle Gemeinden auf den ersten Sonntag im April, die Wahl der Deputirten auf den ersten Sonntag im Oktober angesetzt worden, so daß der Zusammentritt der Kammern nicht vor Dezem ber erfolgen kann.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Für das Herrenhaus sind nach dem neuesten Bericht d Matrikelkommission Berechtigungen auf Sitz und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vorhanden: 1b 8
A. mit Erblichkeit: a. nach §. 2 ad 1 der Königlichen Ver⸗ ordnung vom 12. Oktober 1854 in Betreff des Fürstlichen Hauses Hohenzollern 1, b. nach §. 2 ad 2, betreffend die Häupter der vor4 maligen deutschen reichsständischen Häuser 20, c. nach §. 2 ad 3, be⸗ treffend die Fürsten, Grafen und Herren der Herrenkurie des ver einigten Landtages 56, d. nach §. 2 Schlußsatz, durch besondere Königliche Verleihung 16; zusammen 93. 8 G
B. auf Lebenszeit: a. auf Grund von Präsentation: 1) der Stifter 3, 2) der Provinzialverbände der Grafen 8, 3) der Familien verbände 11, 4) der Verbände des alten und des befestigten Grund⸗ besitzes 90, 5) der Landesuniversitäten 9, 6) der Städte 40, zusammen 161; b. für die zeitigen Inhaber der großen Landesämter im König⸗ reich Preußen 4, c. aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen 78; von denen unter b. und c. Aufgeführten sind 17 gleichzeitig als Kron⸗ syndici bestellt; zusammen 82; überhaupt Berechtigungen 336.
Von diesen ruhen zur Zeit: K von den erblichen Berechti gungen und zwar von denen 1) der Häupter der vormaligen Deutsche reichsständischen Häuser 4, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herrenkurie des vereinigten Landtags 24, 3) durch besondere König⸗ liche Verleihung 3, zusammen 31. B. Von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den durch die Verbände des alten und des befestigten Grundbesitzes zu Präsentirenden 9, 2) von den durch di Landes Universitäten zu Präsenkirenden 1, 3) von den durch die Städte zu Präsentirenden 4, 4) von den großen Landesämtern 2 (wegen Kumulation) zusammen 16, zusammen A. und B. 47. Es sind mithin wirkliche Mitglieder vorhanden 289. Davon sind bisher nicht einge⸗ treten 10. Mithin sind eingetreten 279.
— Aus den Diözesen Posen⸗Gnesen und Paderborn waren eine Anzahl Petitionen bei dem Hause der Abgeordneten eingegan- gen, welche theils eine authentische Interpretation des §. 58 des Gesetzes vom 20. Juni 1875, wonach bekanntlich die den bischöflichen Behör⸗ den gesetzlich zustehenden Rechte in Bezug auf die Vermögensver waltung in den Kirchengemeinden ruhen, so lange die bischöfliche Behörde diesem Gesetze Folge zu leiften verweigert, oder so lange das betreffende Amt nicht in gesetzmäßiger Weise be⸗ setzt oder verwaltet ist, verlangten, theils die Berechtigung der für die bischöfliche Vermögensverwaltung ernannten Königlichen Kem⸗ missarien bestritten, in die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden einzugreif n. Die Petitionskommission des Hause beantragt nunmehr mittelst schriftlichen Berichts, über diese in ihrer Wesenheit auf irrthümlicher Auslegung des Gesetzes beruhenden
etitionen zur Tagesordnung überzugehen. 1 8 8 — Di Synodalordnungskommission des Hauses der Ab⸗ geordneten hat die erste Lesung der Vorlage beendigt und wird am Sonn- abend, wie die „N. L. C.“ mittheilt, die zweite Lesung beginnen. Gestern wurden die 5 letzten Artikel des Gesetzentwurfs, nämlich die Artikel 22 — 27, durchberathen und dabei auf Antrag des Abg. Dr. Sybe
ein neuer Artikel eingeschaltet, lautend: „Die Verwaltung der evan⸗- — 8☛ 6 8 8g 88 8* *₰ K. 8 *