1876 / 84 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

TE „1

1) Die Reihenfolge der Eisenbahnen ist nach der Größe der mittleren Verhältnißzahl (geometr. Mittel) zwischen der auf je Eine Verspätung der Courier⸗, Schnell⸗, Personen, und gemischten Züge auf eigener Bahn entfallenden Anzahl von Zügen dieser Gattungen und der auf je Eine Verspätung entfallenden Zahl der von diesen Zuggattungen zurückgelegten Achskilometer bestimmt (Col. 34, 35 u. 36). 8 2) Es entfällt: a. die größte Zahl der beförderten Züge auf die Sächsischen Staatsbahnen mit 21,966 Zügen (lfde. Nr. 45, Col. 5 10); d. die größte Zahl der zurückgelegten Achskilometer aller Züge auf die⸗ selbe Bahn mit 52,286,269 Achekikometern, und der Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Züge mit 10,272,224 Achskilometern (lfde. Nr. 95, Col. 31 und 32): c. die größte Leistung pro Kilometer Bahn⸗ länge auf die Niederschlesisch⸗Märkische Bahn mit 50,100 Achskilo⸗

metern (lLfde. Nr. 42, Col. 3, 31 u. 33). 1 3) Durchschnittlich beträgt: a. die auf jeden Kilometer Bahn⸗ länge von der Gesammtsumme der Achskilometer entfallende Zahl 22,200 Achskilometer (Col. 3, 31 und 33); b. die mittlere Verhältnißzahl zwischen der auf je Eine Verspätung entfallenden Zugzahl und der auf je Eine Verspätung entfallenden Zahl von Achskilometern 3724 (Col. 34,

35 und 36).

4) Die größte Fahrgeschwindigkeit (incl. Aufenthalt auf den Stationen) haben: a. von den Courier⸗ und Schnellzügen diejenigen der

(lfde. Nr. 10, Col. 38); b. von den Personenzügen diejenigen der Ober⸗ lausitzer und Cottbus⸗Großenhainer Bahn mit 42 Kilometern vro Stunde Fahrzeit (Ifde. Nr. 39, Col. 39); e. von den gemischten Zügen die⸗ jenigen der Eutin⸗Lübecker Bahn mit 32 Kilometern pro Stunde Fahr⸗ zeit (Ijfde. Nr. 25, Col. 40).

5) Durchschnittlich legen pro Stunde Fahrzeit incl. Aufenthalt auf den Stationen zurück: a. Courier⸗ und Schnellzüge 46 Klm., b. Per⸗ sonenzüge 33 Klm., c. gemischte Züge 24 Klm. (Col. 38, 39 u. 40).

6) Die Zahl der zurückgelegten Achskilom. ist von den Verwaltungen lfde. Nr. 2, 11, 27, 29, 30, 59 und 62) nach approximativem Ueber⸗ chlage, von allen übrigen Verwaltungen nach genauer Berechnung angegeben.

7) Von den Gesammtverspä Col. 22 27 wurden her⸗ vorgerufen: 1““

a. durch Schneefall: 8

bei der lfd. Nr. 2 (Rechte Oder⸗Ufer⸗Bahn) 3 Oberschlesische

4 (Altona⸗Kieler 2 .5“

10 (Magdeburg⸗Halberstädter )

15 (Oldenburgische )

17 (Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. .)

20 (Mecklenb.⸗Fr.⸗Franz⸗ )

b. durch Geleis⸗Ueberschwemmung und Hochwasser: bei der lfd. Nr. 8 (Rheinische Bahn) c. durch eine Erdrutschung vor Tunnel Blanken⸗ stein und durch einen Tagesbruch zwischen Essen und Steele: bei der lfd. Nr. 30 (Bergisch⸗Märkische Bahn) 11 resp. 1 durch Dammbrüche und Brückeneinsturz zwischen Schroda und Falkstadt in Folge Hochwassers bei der lfd. Nr. 59. (Posen⸗Creuzburger Bahn); durch Dammbrüche auf der Strecke Zerkow⸗Miloslaw in Folge Hochwassers bei der lfd. Nr. 60 (Oels⸗Gnesener Bahn); durch Beschädigung der Elb⸗ und Dahme⸗Dämme in Folge

Hochwassers bei der lfd. Nr. 61 (Berlin⸗Dresdener Bahn);

durch Einsturz der Riesaer Elbbrücke in Folge Hochwassers bei der lfd. Nr. 62 (Leipzig⸗Dresdener Bahn); 8 durch Senkung des Bahndammes zwischen Neustadt und Biederitz in Folge Hochwassers bei der lfd. Nr. 63 (Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeb. Bahn) 8 fahrplanmäßige Betrieb auf den betheiligten Strecken der genannten Bahnen für längere Zeit unterbrochen.

Magdeburg⸗Halberstädter Bahn mit 58 Kilometern pro Stunde Fahrzeit

Aiichtamtliches. Deutsches Reich.

Bayern. München, 4. April. Der Ausschuß zur Berathung des Jörgschen Wahlgesetzantrages hielt gestern Abend eine weitere Sitzung ab. In derselben wurde der Antrag des Abg. Dr. Beckh auf Beseitigung der Wählbarkeit der katho⸗ lischen Geistlichen abgelehnt, über einen Antrag des Frhrn. v. Stauffenberg auf Ausschließung der des Lesens und Schreibens nicht kundigen Wähler von der Ausübung des Wahlrechtes wurde die Abstimmung bis zu der morgen Vormittag stattfin⸗ denden nächsten Ausschußsitzung ausgesetzt.

Die Resolution, wegen deren die „katholischen Vereine“ von Kitzingen⸗Dettelbach und von Würz⸗ burg geschlossen worden sind, hat, nach der „Südd. Pr.“, den

nachstehenden Wortlaut:

„Das System, nach welchem Bayern gegenwärtig regiert wird, ist in den Augen aller bayerisch⸗patriotischen Staatsbürger die Korruption, welche Bayern in kirchlicher wie in patriotischer Beziehung der Fäulniß, also einem ruhmlosen Ende überliefert. Aus diesem Grund erscheint uns die Stellung, welche die baye⸗ risch⸗patriotische Fraktion in der verflossenen Landtagssession gegenüber der bayerischen Staatsregierung eingenommen hat, vom kirchlichen wie vom politischen Standpunkt aus als die allein richtige. Wir erwarten deshalb von unseren gewählten Vertretern, daß sie, sich und ihren Wählern getreu, entweder einem Systemswechsel im Sinne der bayerisch⸗patriotischen Mehr⸗ heit oder die Kammerauflösung mit allen ihnen zu Gebote stehen⸗ den verfassungsmäßigen Mitteln anstreben.“

Die „Südd. Pr.“ meldet: „Die deutschen Kleri⸗ kalen wollen, wie im Vorjahre, auch diesmal in der ersten Hälfte des Monats einen Römerzug unternehmen. Der Prä⸗ sident des „Deutschen Katholikenvereins“ Frhr. v. Los ladet zu demselben feierlich ein und bittet die Theilnehmer, sich bei ihm oder bei dem Kassier des Vereins, Hrn. Nikolaus Rake in Mainz, zu melden.“

Die jüngste Rede des Stiftspropstes Dr. v. Döllinger in der öffentlichen Sitzung der Akademie der Wissen⸗ schaften gelegentlich ihres 117. Stiftungstages hat in der klerikalen Presse großes Mißfallen erregt. Besonders bezeichnend ist folgende Auslassung des „Regensburger Morgenblattes“: „Die Königliche Akademie der Wissenschaften in München hat gestern aus Anlaß ihres 117. Stiftungstages eine öffentliche Sitzung gehalten, welche der Altvater der altkatholischen Sekte, Dr. v. Döllinger, neuerdings zu maßlosen Ausfällen gegen das Papstthum benutzte. Dr. v. Döllinger ging so weit, das ver⸗ leumderische Wort Macchiavelli's zu wiederholen: „Der Anblick des päpstlichen Rom habe die Religion in Italien erstickt“; auch von italienischer Oligarchie wagte Döllinger zu sprechen. So scheint also kein Jahr vergehen zu können, ohne daß in der Königlichen Akademie der Wissenschaften das verzerrt und geschmäht wird, was der Majorität des bayerischen Volkes ehrwürdig und heilig ist. Es geht in dem Institute, welches der unparteiischen Wissenschaft dienen soll, zu, wie in einem Konven⸗ tikel altkatholischer Kirchenlehrer. Döllinger überbietet noch die schweizer Kulturkämpfer. Wenn die Akademie einmal auf dieses Niveau herabgedrückt ist, nun, dann mag sie sein, was Döllinger und Genossen daraus machen. Aber dem katholischen Volke ist die Volksvertretung schuldig, und zwar bei schwerer Verantwor⸗ tung, für eine so gesunkene Anstalt jeden Heller aus dem Säckel des steuerzahlenden Volkes zu verweigern. Es muß diesen Dingen einmal ein Ende gemacht werden; das Volk ist es satt, fort und fort von München her Verunglimpfungen und Schmähungen gegen die Kirche zu vernehmen. Wir fordern Pflege der Wissenschaft, wollen aber kein Treibhaus für alt⸗ katholisches Sektenwesen und preußischen Kulturkampf.“

Der Prinz Leopold und seine Gemahlin, Erzherzogin Gisela, werden noch vor dem Osterfeste Madrid verlassen, sich nach Paris begeben und von dort am 21. oder 22. d. M. nach fünf⸗ monatlicher Reise hier wieder eintreffen.

Sachsen. Dresden, 5. April. (Dr. J.) Die Erste Kammer unterzog in ihrer heutigen Sitzung den Etat des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts ihrer Be⸗ rathung und erledigte denselben den Anträgen ihrer Finanz⸗ deputation entsprechend. Letztere stimmten größtentheils mit den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschluüͤssen überein; erheb⸗ lichere Abweichungen lagen insofern vor, als ein Antrag an die Staatsregierung beschlossen wurde, die Inskriptionsgebühren bei der Universität auf mindestens 30 zu erhöhen, und das Postulat von 71,000 zur Errichtung einer Veterinärklinik bei der Univerfität trotz der lebhaften Befürwortung Seitens des Staats⸗Ministers Dr. v. Gerber und mehrerer Mitglieder der Kam⸗ mer abgelehnt wurde. Das Postulat zur Errichtung eines Gymnasiums in Leipzig auf Staatskosten wurde nach dem Vor⸗ gange der Zweiten Kammer zur Zeit abgelehnt; die Kammer genehmigte jedoch den Bau eines Staatsgymnasiums im Prinzip, ohne sich bezüglich der Ortsfrage zu präjudiziren, und sprach der Regierung gegenüber die Voraussetzung aus, daß das Gym⸗ nasium nur an einem Orte errichtet werde, der sich zu unent⸗ geltlicher Gewährung eines geeigneten Bauplatzes ercbiete. Der von der Regierung zur Abhilfe des Lehrermangels geplanten Nothstandsmaßregel ertheilte die Kammer nicht, wie die Zweite Kammer, ihre ausdrückliche Zustimmung, überließ vielmehr die Verantwortlichkeit für die Maßregel lediglich der Staats⸗ regierung. 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. April. (Polit. Cor.) Der „Pester Correspondenz“ wird aus Wien geschrieben: „Die Minister haben einander in geradezu feierlicher Weise das Wort gegeben, über den Fortgang der Verhandlungen gegen Jedermann bis auf Weiteres unverbrüchliches Stillschweigen zu beobachten, und halten ihr Wort, um nicht zu sagen, ihr Ge⸗ löbniß, so streng ein, daß selbst die höheren Fachbeamten, ja sogar die Ministerkollegen über die Details in Unkenntniß ge⸗ lassen werden.“

Wir sind in der Lage das Vorstehende auch in Bezug auf die an den Verhandlungen Theil nehmenden diesseitigen Minister vollinhaltlich zu bestätigen und demnach alle Mittheilungen, welche in was immer für einem Blatte über den inneren Ver⸗ lauf der in Frage stehenden Verhandlungen aufgetaucht sind oder auftauchen sollten, als unbegründet und auf bloßen Kom⸗ binationen beruhend zu bezeichnen.

In der „N. Fr. Pr.“ äußert sich nun auch der bekannte National⸗Oekonom Max Wirth über den „Plan der deut⸗ schen Reichseisenbahnen.“ Von vornherein lasse sich kon⸗ statiren, daß diejenigen Staaten am besten gefahren sind, welche die Eisenbahnen von Anfang an entweder ganz oder doch zum größten Theil in den Händen des Staates behalten haben, wie zum Beispiel Belgien, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden. Dieselben hätten nämlich unter Anderm zwei Haupt⸗ vortheile genossen: erstens konnten sie das für das Gesammtnetz erforderliche Kapital angemessener und rechtzeitiger vertheilen und verwenden, indem es gleichmäßig durch den Staats⸗ kredit aufgebracht wurde und die Ueberschüsse der ver⸗ kehrsreichen Bahnen zur Deckung des Ausfalles bei den schlechter rentirenden Linien verwendet werden konnten. Dieser Vor⸗ theil falle beim Privatbau hinweg. Da würden die gut rentirenden Bahnen von der Spekulation vorweg in Beschlag genommen, und die verkehrsärmeren Gegenden müßten entweder der Schienen⸗ verbindung gänzlich entbehren, oder der Staat müsse durch Zinsengarantie oder Selbstbau sich ins Mittel legen. Er müsse die Defizite der schlechter rentirenden Bahnen aus seinen Mitteln zuschießen. Der zweite Vortheil des Staatsbahnsystems vor dem Privatbau bestehe darin, daß es von allen den Uebelständen und Verlusten verschont bleibe, welche die Spekulation in der Gründung von Eisenbahnen im Gefolge hat.

Auch da, wo der Staat den günstigen Zeitpunkt versäumt und den Eisenbahnbau der Privatindustrie überlassen habe, könne es, selbst wenn der größere Theil des Schienennetzes bereits vollendet ist, noch von Vortheil sein, zum System des Staatseigenthums überzugehen. Denn durch die Kon⸗ zentration des Eigenthums vieler Gesellschaften in Einer Hand, durch die Umwandlung vieler Eisenbahnaktien und Obligationen in eine einzige Staatsrente werde ein werthvollerer Titel geschaffen, und wenn mit der Zentralisation der Verwal⸗ tung auch deren Kosten sich vermindern, so werde der Reinertrag der Eisenbahnen allmählich ein höherer werden, als zur Ver⸗ zinsung der Rente erforderlich ist, und der erzielte Ueberschuß könne dann zu Gunsten der Anlegung weniger rentabler Linien verwendet werden, die zum Ausbau des Eisenbahnnetzes noth⸗ wendig oder wünschenswerth sind.

Für Deutschland komme noch ein spezieller Grund hinzu, welcher zu Gunsten des obigen Planes spreche. Dies sei der Umstand, daß das alte Deutsche Reich hauptsächlich an dem Verfall seiner Finanzen zu Grunde gegangen sei. Deshalb wäre es die erste Sorge des neuen Deutschen Reiches gewesen, sich in erster Linie finanziell unabhängig zu machen und ein System ergiebi⸗ ger Einnahmen zu schaffen. Alle aus der Verwirklichung jenes Planes folgenden Verbesserungen und Erleichterungen des Ver⸗ kehrs würden die Produktion und den Erwerb ungemein erhöhen und dadurch die Steuereinkünfte des Reiches indirekt vergrößern.

Außer diesem speziellen Motiv sei es aber eine wichtige Aufgabe, die Richtung zu beobachten, welche die Entwicklung der Verkehrsanstalten nimmt, das Ziel, dem sie entgegenstreben. In dieser Beziehung befinde man sich bereits Angesichts sehr beher⸗ zigenswerther Thatsachen. In Frankreich fallen die Eisenbahnen nach Ablauf ihres Privilegiums unentgeltlich an den Staat. In England sind sie seit zwanzig Jahren in einem unaufhör⸗ lichen Fusionsprozeß begriffen, so daß nur noch wenige große Komplexe bestehen und bedeutende Staatsmänner, welche die Gefahr ahnen, die aus einer solchen plutokratischen Macht ent⸗ stehen kann, schon jetzt die Frage des Ankaufs der Eisenbahnen durch den Staat aufgeworfen hätten. Die Frage habe dem⸗ nach eine europäische Bedeutung und werde von nun an einen ständigen Gegenstand der staatswirthschaftlichen Unter⸗ suchungen in allen Ländern Europas bilden. Deshalb würden auch die Argumente, welche im preußischen Landtage für oder wider jene Richtung der Verkehrspolitik fallen werden, von inter⸗ nationaler Bedeutung sein, weil sie ein Präjudiz für oder wider das Staatsbahnsystem, für oder wieder die Zusammenfassung großer Komplexe in Einer Hand schaffen würden.

5. April. Die Kaiserin ist heute um 7 ¾ Uhr auf dem Westbahnhofe angelangt und wurde daselbst von dem Kaiser und dem Kronprinzen empfangen.

(W. T. B.) Der „Politischen Korrespondenz“ zu⸗ folge ist als Termin für den Zusammentritt der Delegationen in Pest der 9. Mai cr. in Aussicht genommen. Die amtliche „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die vom Reichs⸗ rathe angenommenen Eisenbahngesetze.

Bregenz, 4. April. (Pr.) Im Landtage wurde nach 2 ⅞stündiger lebhafter, ziemlich maßvoller Debatte mit 14 gegen 5 Stimmen der Gesetzentwurf für die katholischen Volks⸗

1“ von den Klerikalen en bloc ange⸗

nommen und der Landesausschuß beauftragt, bei der Vorlage desselben die Regierung anzugehen, Anlaß zu nehmen um die Abänderung jener gesetzlichen Bestimmungen einzuleiten, welche sie im Widerspruche mit diesem Landesgesetze für Vorarlberg für nothwendig erachtet. Vor der Debatt erklärte Dr. Fetz Namens der Liberalen, daß dieselben sich nicht an der Debatte betheiligen würden, da der Gesetzentwurf in Widerspruch mit der Reichsgesetzgebung, ja auch mit dem Grundgesetze stehe auf Grund dessen der Landtag bestehe. Die Klerikalen glauben selbst, erklärte Redner, daß der Gesetzentwurf niemals Geltung erlangen werde. Die Liberalen könnten nicht bei einem Gese entwurfe mitwirken, dem die Legalität und die praktischen Stützen vollständig abgehen. Der Regierungskommissar erklärte, der gegenwärtige Entwurf überschreite die Landtag kompetenz und stehe mit dem Reichsgesetze vom 25. Mai 1868 und vom 14. Mai 1869 im Widerspruche. Keine Regierung, welche auf ihre Würde halte, könne einen solchen Entwurf der Allerhöchsten Sanktion empfehlen. Berichterstatter Kohler ver⸗ langte die Unterrichtsfreiheit wie in Frankreich.

Brünn, 4. April. (Pr.) Die heutige Parteiversamm lung hat unter sehr zahlreicher Betheiligung der Landtag und Reichsraths⸗Abgeordneten, sowie der Bürgermeister und Vereinsobmänner aus der ganzen Provinz stattgefunden. Die selbe acceptirte sämmtliche Anträge des Vorberei 1 und wählte ein 18gliedriges Central⸗Comité der Ver fassungspartei in Mähren mit folgendem Wirkungskrei

Einflußnahme bei allen Wahlen, Einberufung der deutsch⸗mähri⸗

schen Parteitage, Schaffung und Verwaltung des Parteifonds, Pflege der politischen Landesstatistik im Hinblicke auf die Wah⸗ len, Förderung und Gründung von politischen und von Lese⸗ vereinen.

Pest, 4. April. (Wien. Z.) Ueber den Aufenthalt der Minister in Wien meldet die „Pester Korrespondenz“: Heute fand unter Vorsitz des Grafen Andrassy ein Ministerrath statt, an welchem nebst den gemeinsamen Ministern auch di beiderseitigen Minister⸗Präsidenten und Finanz⸗Minister Thei nahmen. Die Budgets des Auswärtigen Amtes und des gemeinsamen Finanz⸗Ministeriums waren rasch ledigt. Das erstere begleicht das Mehrerforderniß für die beim Königreiche Italien zu errichtende Botschaft durch Ersparnisse in anderen Posten, das letztere enthält nur ein unerhebliches und unausweichliches Mehrerforderniß für Pensionen. Umständliche und lebhafter wurde das Kriegsbudget erörtert. Die Be⸗ rathung wird morgen fortgesetzt, so daß erst übermorgen di endgültige Feststellung desselben erfolgen kann.

5 April. (W. T. B.) Der „Pester Lloyd“ ist in der Lage, versichern zu können, daß die Nachricht der „Times“, wonach der russische Botschafter in Wien seinen Posten zu verlassen gedächte, weil Mißhelligkeiten zwischen ihm und dem Grafen Andrassy entstanden wären, sowohl in ersterer wie in letzterer Beziehung jeder Begründung entbehre. 2

Schweiz. Der Bundesrath wird demnächst zwei R kurse zu bescheiden haben, welche, der eine von Laien (25 Mit⸗ gliedern des bernischen Großen Rathes vom 30. November 1875), der andere von römisch⸗katholischen Priestern (68 an der Zahl, vom 8. November 1875), gegen die kirchenpolitische Maßnahmen der berner Regierung, speziell gegen das Gesetz über Störung des religiösen Friedens vom 31. Oktober 1875 bei der eidgenössischen Centralbehörde eingereicht wurden Ueber die Sachlage, um die es sich handelt, entnehmen wir der „Köln. Ztg.“ Folgendes:

Durch eine offiziell der bernischen Regierung zugestellte Protestschrift (Februar 1873) hatten 69 römisch⸗katholische Priester aus dem Jura ihrer Kantonsregierung e klärt: 1) sie betrachteten nach wie vor den von der Mehrheit der Diözesanstände des Bisthums Basel (Aargau, Thurgau, Solothurn, Bern, Basellandschaft gegen Luzern und Zug) seines Amtes entsetzten („deplacetirten“) Bischof Lachat als ihren rechtmäßigen Bischof und würden nur von diesem Befehle entgegennehmen, alle Weisungen dieses ihres Bischofs aber unweigerlich ausführen; 2) sie müßten jede Kirchen⸗ organisation, welche nicht vom Papst ausgehe oder wenigstens mit ihm vereinbart sei, als unverbindlich zurückweisen. Die Folge jenes ersten Theiles der offiziellen Protestschrift war, daß die 69 Unterzeichner derselben durch Urtheil des Kassationshofes zu Bern von ihren Aemtern abberufen wurden, weil sie staatlichen Maßnahmen, die ordnungsgemäß ergangen waren, den Gehorsam aufgekündigt hatten. Nur die Unterzeichner jenes offiziellen Protestes wurden abberufen; andere römisch⸗ katholische Priester, so z. B. der Pfarrer in Bern, hatten den Protest nicht unterzeichnet, wurden in Folge dessen auch nicht ihrer Aemter entsetzt. Die Amtsentsetzung jener 69 jurassischen Pfarrer hatte im römisch⸗katholischen Bezirke des Kantons eine hochgradig Aufregung zur Folge, die, von den abberufenen Priestern mi allen Mitteln geschürt und gesteigert, den öffentlichen Frieden in den betreffenden Amtsbezirken bedenklich gefährdete. Die bernisch Regierung sah sich in Folge dessen genöthigt, jene abberufenen Priester aus den jurassischen Amtsbezirken des Kantons auszu weisen; die meisten derselben begaben sich nach Frankreich und schürten aus den Grenzorten das Feuer in ihren früheren Amtsbezirken fort, ohne daß ihnen die franzöfischen Behörden Hindernisse in den Weg legten. Gegen di Ausweisungsmaßregel der bernischen Regierung, welche noch unter der Herrschaft der alten Bundesverfassung ergangen war, wurde an den Bundesrath rekurrirt, und dieser erklärte dieselbe in der That mit den Bestimmungen der inzwischen in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung in Widerspruch

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stehend und setzte der berner Regierung eine Frist zur Auf⸗

hebung. Mit Ablauf dieser Frist (15. November 1875) kehrten die ausgewiesenen Priester wieder in ihre früheren Pfarrbezirke zurück. Der bernische Staat hatte inzwischen anderweitige Maßnahmen getroffen, um dem staatsgefährlichen Treiben wirksam begegnen zu können. Unterm 14. September 1875 hatte nämlich der Große Rath ein Gesetz über Störung des religiösen Friedens erlassen, welches am 31. Oktober vom Volke mit großer Majorität angenommen wurde. Dieses Gesetz be⸗ steht aus acht Paragraphen; §. 1 entspricht dem §. 130 des deutschen Reichs⸗Strafgesetzbuches mit der Modifikation, daß die Feindselig⸗ keiten, zu welchen angereizt wird, konfessioneller Natur sein müssen; §. 2 entspricht dem §. 130 a desselben Strafgesetzbuches, nur ist in ersterem das Requisit der Oeffentlichkeit nicht aufgenommen, sondern statt dessen nur gefordert: „in Ausübung oder bei An⸗ laß der Ausübung gottesdienstlicher oder seelsorgerischer Hand⸗ lungen“, ferner sind die „Angelegenheiten des Staates“ näher spezifizirt. §. 3 Ziff. 1 verbietet den Mitgliedern der „staatlich verbotenen religiösen Orden“ jede Ausübung von Kultusfunk⸗ tionen. §. 4 stellt bestimmte Erfordernisse für die Ausübung bischöflicher Amtshandlungen auf (besonders „Bewil⸗ ligung des Regierungsraths“). §. 5 verbietet öffent⸗ liche Prozessionen mit einigen Vorbehalten, §. 6 ent⸗ hält eine Bestimmung über religiöse Versammlungen. Die wich⸗ tigste Maßregel aber, die das Gesetz enthält, ist §. 3 Ziff. 2, wonach einem Geistlichen jede Ausübung von Kultusfunktionen, auch bei religiösen Privatvereinen, untersagt ist, „wenn er er⸗ wiesener Maßen sich öffentlich den Staatseinrichtungen und den Erlassen der Staatsbehörden widersetzt hat, auf so lange diese Widersetzlichkeit fortdauert.“ Gegen diese gesetzliche Bestimmung insbesondere sind die dermalen beim Bundesrath anhängigen jurassischen Recurse gerichtet.

Die Gründe, aus welchen die Rekurrenten beim Bundesrath Aufhebung des bernischen Kultuspolizeigesetzes, besonders des §. 3 Ziff. 2, beantragen, sind, wie die „Köln. Ztg.“ weiter ausführt juristisch ohne Bedeutung. Allerdings hörte man da und dort auch noch andere Gründe geltend machen, mit welchen ein Ein⸗ schreiten des Bundesraths gegen die kirchenpolitischen Maßnah⸗ men der berner Regierung befürwortet werde. Es erklärte sich leicht, daß die verfolgten „jurassischen“ Priester und die ihnen anhangende Bevölkerung mit besonderer Vorliebe nach dem Frankreich der Broglie und Buffet hinüberblickten, zumal da ja gar viele Traditionen, besonders des Rechtes, dem bernischen Jura mit Frankreich gemeinsam sind.

Frankreich. Paris, 4. April. Die Deputirten⸗ kammer hat gestern eine Kommission von 32 Mitgliedern zur Prüfung des Budgets für 1877 ernannt, und zwar, wie das „Journ. des Debats“ sagt, dabei eine glückliche Wahl getroffen, da alle Ernannten in den Finanzfragen wohl bewandert seien. Von denselben werden wohl mancherlei Ersparnisse vorgeschlagen werden, vor allen Dingen erwartet man die Aufhebung des französischen Gesandtschaftspostens bei dem Papst. Auch politische Gründe werden dafür aufgeführt, namentlich der, daß man in der Aufrechthaltung dieses Postens eine Drohung gegen Italien erblicken könne. Das genannte Journal wendet sich

gegen diese

Auffassung, da der Papst ja keine welt⸗ liche Macht mehr habe, sondern nur das Oberhaupt der katholischen Kirche sei, mit dem als solchem die Verträge abge⸗ schlossen seien. Die Lösung der Frage aber wird sehr von der Haltung der katholischen Journale abhängen, und man muß ein⸗ gestehen, daß ihre Sprache eben nichts Beruhigendes enthält. Wenn die Liberalen vorschlagen, die Verträge und Gesetze zu ändern, so erklären die Klerikalen, daß sie nie weder die einen noch die andern anerkannt hätten, worauf die „Republik frangaise“ entgegnet: „Aus Allem erhellt, daß die Gesetze dazu da find, mit Faßen getreten zu werden, und daß die Bischöfe dazu da sind, die Staatsgesetze zu verletzen.“

Die Revision der auf die Munizipalverwaltung be⸗ züglichen Gesetze beschäftigt die Gemüther in diesem Augenblick in hohem Grade. Eine große Zahl Mit⸗ glieder des linken Centrums und der Linken wünschen die Herstellung des Gesetzes vom 14. April 1871, wonach zwar die Maires in den Hauptorten der Departements und Arron⸗ dissements und in allen mit mehr als 20,000 Einwohnern von der Regierung ernannt werden, aber immer aus den Munizipal⸗ räthen genommen werden sollen. Das Gesetz wurde damals ge⸗ geben, als die Kommüne Herrin von Paris war. Das Verdienst des Hrn. Thiers war es, daß nicht die Wahl aller Maires den Munizipalräthen freigegeben wurde; denn dann hätte sich, wie das „J. d. Débats“ bemerkt, die gesetzliche Kommüne in halb Frankreich festgesetzt.

Der aus dem letzten Kriege bekannte „General“ Cremer ist am Sonntag in der Vorstadt Belleville verstorben.

Versailles, 5. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer legte die Kommission zur Prüfung des Antrags des Deputirten Ferry, nach welchem den Munizipalräthen die Wahl der Maires wieder übertragen werden soll, ihren Bericht vor. Der Deputirte Ferry beantragte für die Berathung seines Antrages die Dringlichkeit. Der Minister des Innern, Ricard, erklärte, der Dringlichkeit nicht entgegen zu sein, und hob sodann hervor, daß die Regierung in dieser Angelegenheit die Initiative jetzt nicht ergriffen habe, weil sie einen vollständigen Gesetzentwurf der Muni zipalen⸗Organisation vorlegen wolle, welcher nach den Ferien der Kammern im Mai fertig gestellt sein würde. Die Kammer werde dann Gelegenheit haben, sich über die Frage der Maires⸗Ernennung auszusprechen. Die Kammer nahm darauf die Dringlichkeit zfür die Berathung des Antrags Ferry mit Einstimmigkeit an. 8

Amerika. (E. C.) Kabeldepeschen aus Washington vom 3. d. Mts. melden: In der heutigen Senatssitzung wird Senator Morton eine Gesetzvorlage einbringen, welche die Verfassung so amendirt, daß den Einwänden des Ober⸗ Bundesgerichts gegen den „Enforcement⸗Act“ begegnet wird. Das Repräsentantenhaus hat die Anklagepunkte gegen den ehemaligen Kriegs⸗Minister Belknap genehmigt. Lyon’s Kreuzverhör vor dem Repräsentantenhaus⸗Ausschusse für auswärtige Angelegenheiten erreichte heute seine Endschaft. Er bekundete, er hätte niemals erklärt, daß Park ihm sagte, er hätte dem General Schenck irgend welche Aktien oder sonst etwas gegeben, um ihn

802,237 verkauft.

zu bewegen, ein Direktor der Emma Mining Company zu wer⸗ den. Er könnte sich nicht erinnern, von Stewart gehört zu haben, daß ein solches Abkommen getroffen wurde. Mr. Ro⸗ bason, der Marine⸗Sekretär, hat aus Matamoras Nachrichten vom gestrigen Datum erhalten, wonach die Insurgenten unter General Diaz sich der Stadt bemächtigt hätten, nachdem sie nur auf geringen Widerstand gestoßen. Es werde nun völlige Ord⸗ nung aufrecht erhalten. Laborra entkam mit 20 Mann nach Brownsville. Ein Kanonenboot der Vereinigten Staaten ist in Matamoras angekommen, um die daselbst ansässigen Ausländer zu schützen.

Die Nr. 6 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Bekleidungs⸗Bestimmungen für das Marine⸗- Garnison⸗Verwaltungs⸗ und Lazareth⸗Personal. Nachweisung der Entfernungen zwischen den Stationen zuf den verschiedenen Dampf⸗ bootkursen im Deutschen Reiche und in Theilen angrenzender Länder. Transport von Militär⸗Arrestanten. Veranlagung zur klassifizirten Einkommen⸗ und Klassensteuer. Verfahren bei Bekanntmachungen in den Braunschweigischen Anzeigen. Bestimmungen über das Scheibenschießen bei den Matrosen⸗Divisionen, für die See⸗Artillerie⸗ Abtheilung und für die Besatzungen S. M. Schiffe und Fahrzeuge mit der Jägerbüchse M1/71. Verpflegungs⸗Zuschuß für das II. Quartal 1876. Personal⸗Veränderungen. Benachrichtigungen.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Saarbrücken, 3. April. Als Ergebniß der am 30. März im hiesigen Wahlkreise vorgenommenen Ersatzwahl für den verstorbe⸗ nen Reichstagsabgeordneten Ober⸗Bergrath Bluhme zu Bonn, theilt die „Saarbr. Ztg.“ nunmehr auf Grund amtlicher Ermittelungen Folgendes mit: Im Ganzen wurden 8050 gültige Stimmen abgegeben, von denen 8009 auf den Geheimen Bergrath Pfähler zu Sulzbach fielen. Der Genannte vereinigt somit die absolute Mehrheit der gül⸗ tigen Stimmen auf sich und wird für die Dauer dieser Legislatur⸗ periode den 5. Wahlkreis des Regierungsbezirk Trier im Reichstage vertreten. Von den 49 anderen Stimmen erhielt Dr. Muth 13, Pro⸗ fessor Dr. Virchow 11, Bergrath Eilert 3, 6 fielen auf 2 gleichlau⸗ tende und 8 auf je 1 Namen.

Gewerbe und Handel.

Aus dem Geschäftsbericht der Berliner Baugesellschaft „Belle⸗Alliance“ theilen wir Folgendes mit: An Bauterrain wurden im Jahre 1875 10,500 Quadratmeter im Gesammtpreise von . Die im Besitz der Gesellschaft befindlichen Grundstücke ergaben gegen das Vorjahr einen Mehrertrag von 30,000 ℳ. Der Stand der Hypothekenschulden hat sich gegen das Vorjahr um 287,700 verringert. Abschreibungen wurden auf Pflaster, Kanalisation ꝛc. in Höhe von 370,251 vorgenommen. Das Hypotheken⸗Besitzconto hat sich um 300,000 vergrößert, dem Hypotheken⸗Amortisationsconto wurden 103,672 zugeschrieben, dasselbe erreicht dadurch eine Gesammthöhe von 634,350 ℳ.

Die Generalversammlung der Süddeutschen Boden⸗ kreditbank hat die Anträge des Aufsichtsrathes und der Direktion genehmigt; es werden demgemäß 74,912 Fl. 32 ½ Kr. der Reserve zugeschrieben, 52,054 Fl. 20 Kr. als vertrags⸗ und statutenmäßige Tantièmen ausgezahlt; 598,500 Fl. zur Zahlung einer Dividende von 9otauf das durchschnittlich mit 45 % eingezahlte Aktienkapital ver⸗ wendet.

FSafera. für den Deutschen Reichs⸗ u. Ksl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentscͤen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

4 Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

8 8

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

6. Verschiedene Bekanntmachunger.

In der Börsen- beilage. 1A

Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & VBogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Kanonenpla

130141 Königliche Ostbahn. 1 Linie Wangerin⸗Konitz. 8 Es soll die Anlieferung von 35,359 Kbm. Kies für die Baustrecke vom Bahnhof Wangerin der

Nr. 1, sämmtliche zum Bau dreier Forts erforderlichen Lieferungen und Arbeiten in General⸗Entreprise an geeignete Baugesellschaften vergeben werden. Der Bau eines

Papieren.

Forts umfaßt annähernd: [2929]

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

12469] Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

Die Prioritäts⸗Obligation der Rhein⸗Nahe⸗ Eisenbahn I. Emission Nr. 25,733 über 100 Thlr. ist dem Eigenthümer angeblich ab⸗ handen gekommen.

Berlin⸗Stettiner Bahn bis Falkenburg in öffentlicher Submission verdungen werden.

Termin hierzu ist auf:

Sonnabend, den gp npeir 1876, Vormittags r,

in unserem technischen Bureau, Livoniusstraße Nr. 1,

hierselbst anberaumt.

Die Offerten müssen mit der Aufschrift: „Kies⸗ lieferung für Wangerin⸗Konitz“ versehen sein und rechtzeitig an uns eingereicht werden.

Die Submissionsbedingungen liegen an den Wochen⸗ tagen während der Bureaustunden im vorbezeichneten Bureau und in den Bau⸗Bureaus zu Dramburg und Tempelburg zur Einsicht aus, auch können Abschriften der Bedingungen gegen Franko⸗Einsendung von 60 pro Exemplar von unserer Central⸗ Bau⸗Registratur, Victoriastraße 4 hierselbst, und von den vorbenannten Bau⸗Bureaus bezogen werden,

Bromberg, den 31 März 1876.

Königliche Direktion der Ostbahn, 8 Bau⸗Abtheilung IV. Cto. 29/4) [2987] Bekanntmachung.

Vom 1. Mai d. J. ab sollen circa 40 männ⸗ liche und 40 bis 50 weibliche Gefangene, welche bisher mit Luxuspapier⸗ und Möbel⸗Fabri⸗ kation resp. mit Teppichfabrikation beschäftigt waren, 1egee zur Beschäftigung kontraktlich verdungen werden.

Es sind mit Ausnahme von Luxuspapier⸗, Schuh⸗ und Möbel⸗Fabrikation sowie von Buchbinderarbeiten alle Arbeitszweige, soweit sie den gesetzlichen Be⸗ stimmungen entsprechen und nicht aaferbemähuliche

roße Räumlichkeiten bedingen, zulässig. Der Be⸗ rieb der Bürstenfabrikation und Korkschneiderei bei den männlichen, sowie der Teppich⸗, Cigarren⸗Fabri⸗ kation, Maschinenstrickerei und Handschuhnähen bei den weiblichen Gefangenen ist wünschenswerth Hierauf reflektirende Arbeitsgeber wollen die bezüg⸗ lichen allgemeinen Bedingungen von hier erfordern und ihre Offerten bis zum 20. April er. ein⸗ reichen, wobei vorausgesetzt wird, daß Unternehmer im Stande, nach Abschluß des Kontrakts eine Kaution von 900 zu bestellen.

Cottbus, den 3. April 1876. 8 Königliche Expedition des Central⸗Gefängnisses.

1272851] Oeffentliche Submission zur Vergebung der sämmtlichen Arbeiten und Lie⸗ ferungen für den Bau dreier Forts bei Posen. Am 2. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, sollen im Bureau der Festungs⸗Bau⸗Direktion zu Posen,

150,000 Kbm. Bodenbewegung und 40,000 Kbm. Mauerwerk.

Das für den Bau eines Forts nachzuweisende Betriebskapital ist auf 75,000 R.⸗W., die einzu⸗ Pelende Kaution ist auf 30,000 R.⸗W. fest⸗ gesetzt.

Die allgemeinen und besonderen Bedingungen nebst den zugehörigen Preisverzeichnissen können ebenso wie die Kosten⸗Anschläge und Zeichnungen im Bureau der Festungs⸗Bau⸗Direktion eingesehen werden; auch werden die Bedingungen und Preisverzeichnisse gegen Franko⸗Einsendung von 10 auf Verlangen zu⸗ gesandt. (Ag. P. 28/3 76)

Posen, den 27. März 1876.

Königliche Festungs⸗Bau⸗Direktion.

Die Arbeiten zur Ausschachtung der Bau⸗ rube und Herstellung des Pfahlrostes für ein

ießereigebände sollen in Submission vergeben werden, wozu die Bedingungen in der diesseitigen Registratur ausselegt sind. [2962]

Termin zur Eröffnung der Offerten ist auf Sonn⸗ abend, den 15. April er., Mittags 12 Uhr, angesetzt, bis zu welcher Zeit die Offerten mit der Aufschrift:

„Offerte auf Herstellung eines Pfahlrostes“ versiegelt und frankirt an uns einzuliefern sind.

Abschriften von den Bedingungen können gegen Erstattung von zwei Mark in der diesseitigen Re⸗ gistratur empfangen werden.

Wilhelmshaven, den 3. April 1876.

Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗

Commission.

Hänichener Stein⸗ kohlenbau⸗Verein.

Dem Tilgungsplane gemäß hat heute die vier⸗ zehnte notarielle Verloosung unserer 4 ½ % An⸗ leihe vom Jahre 1853 stattgefunden.

Es sind hierbei folgende 33 Schuldschein⸗Num⸗ mern gezogen worden:

45 64 84 119 172 209 217 227 238 269 323 352 391 446 518 577 582 618 622 633 638 676 715 791 838 843 890 891 914 927 928 934 964.

Die Kapitalbeträge dieser ausgeloosten Schuld⸗

scheine können vom

1. Oktober 1876 ab bei der Kasse des Vereins in Dresden, Wilsdruffer⸗ straße Nr. 18 II., gegen Rückgabe der Schuldscheine sammt Zinsleisten und der noch nicht fälligen Coupons erhoben werden.

Die Verzinsung der ausgeloosten Schuldscheine hört mit dem Rückzahlungstermine auf.

Von früheren Verloosungen dieser Anleihe sind nachstehende Schuldscheine noch nicht zur Zahlung präsentirt worden:

aus der 12. Verloosung: Nr. 777, fällig am 1. Oktober 1874, aus der 13. Verloosung: Nr. 138 899 902 908, fällis am 1. Oktober 1875, 1 und werden die Inhaber dieser Schuldscheine, zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste, hierauf auf⸗ merksam gemacht.

Dresden, am 1. April 1876.

8 Directoriuum des Hänichener Steinkohlenbau⸗Bereins. Ed. Rüger. E. L. Hoffmann. P. Kanitz.

8 8

Bayr. Hypotheken⸗ und Wechselbank.

B Am Montag, den 1. Mai 1876, Vormittags 9 Uhr, wird im diesseitigen Bankgebäude, Zimmer Nr. 1, in Gegenwart eines Königlichen Notars aus den Mitteln, die dem Pfandbriefs⸗Verloo⸗

sungsfond in den letzten 6 Monaten eingegangen sind,

die 23. öffentliche Verloosung unserer Pfandbriefe vollzogen und werden hierbei Nominalsummen von 720,000 Mark = 420,000 Gulden in Gulden⸗ und 480,000 Mark in Mark⸗Pfandbriefen, somit

1,200,000 Mark in Gesammtsumme

aus den ersten 12 Serien (Jahrgänge 1864, 1865,

Die Ziehungsresultate werden in den dur

r 1866, 1867, 1868, 1869, 1870, 1871, 1872, 1873, 1874 und 1875) zur Heimzahlung im Nennwerthe verloost.

unsere Ausschreibung vom 5. Oktober 1865 ein für

allemal bezeichneten Blättern, sowie in den sämmtlichen Kreisamtsblättern des Königreichs Bayern ver⸗

öffentlicht werden. München, den 1. April 1876.

Auf Grund des §. 4 des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 18. Juli 1859 fordern wir den etwai⸗ gen Inhaber dieses Dokuments hierdurch auf, dasselbe uns sofort einzuliefern, oder etwaige Rechte an dasselbe schleunigst bei uns geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf der gesetzlichen Frist die Annullirung desselben beantragt und ein neues Do⸗ kument ausgefertigt werden wird.

Saarbrücken, den 29. März 1875.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Jecklin.

Verschiedene Bekanntmachungen⸗

Die unterzeichnete Direktion ladet die Herren

Aktionäre der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft und der Verlinischen Renten⸗ und Kapitals⸗Versicherungs⸗Bank zu der auf— Sonnabend, den 29. April d. 1 Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokale, Behrenstraße 69, anberaumten ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

1) Geschäfts⸗ und Revisionsbericht pro 1875;

2) Ergänzungs⸗Wahl für die Direktion, Wahl der Revisoren;

3) Abänderung des Aktikels 16 der Verfassungs⸗ Artikel der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft.

[2983]

Berlin, den 3. April 1876. Direktion der Berlinischen LebensVersiche⸗ rungs⸗Gesellschaft und der Berlinischen Ren⸗

ten⸗ und Kopitals Versicherungs⸗Bank.

130038 Concordia,

Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Die Herren Actionaire werden hiermit zu der am Mittwoch, den 3. Mai a. o., Vormittags 10 Uhr, im großen Saale der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft (Directions⸗Gebäude am Trankgassenthor) hierselbst abzuhaltenden

ordentlichen General⸗Bersammlung ergebenst eingeladen. 8

Eintrittskarten werden am 1. und 2. Mai in unserm Geschäftslocale (am Wallrafsplatz) ausge⸗ geben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Ver⸗ tretung abwesender Actionaire Seennl,s sind.

Zur Theilnahme an der General⸗Versammlung können nach Vorschrift des Statuts (§. 42) nur solche Actionaire zugelassen werden, die ihren Actien⸗ besitz spätestens am 5. Februar a. c. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Cöln, den 5. April 1876.

Die Bank⸗Direktion.

Die Direction.