1876 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Miiisterium gestattet, daß der im Auftrag der ersten altkatho⸗

erledigte sodann einige Petitionen.

ralen Reichsfreunde hielt gestern Abend eine Versammt

2 rung 8 92 in welcher der Vorsitzende Vecchioni eine Interpellation las, die sich weitläufig über die politische und volkswirthschaft⸗

„Rheinischen Hof“ abgestiegen. Ebendaselbst ist gestern Abend

1

Silbermünzen: 201,483,786 30

Nassau), während sie 015 für den Staat ist.

Coblenz, Münster, Magdeburg, Erfurt ꝛc.

Bei den Vorarbeiten zum Entwurfe eines Gesetzes über eine anderweitige Ordnung des Apothekenwesens hat sich im Reichskanzler⸗Amte das Bedürfniß ergeben, zunächst über die Verbreitung und die Art der Apotheken innerhalb des Bundes⸗ biet Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat daher die Ober⸗Prüösidenten veranlaßt, nach Maßgabe einer Tabelle eine Uebersicht über

gebietes eine genaue Kenntniß zu besitzen.

die Apothekenverhältnisse der Provin und einzureichen. P z aufstellen zu lassen

1 Verweigert ein Gerichtshof, der an ihn Seitens einer Verwaltungs behörde ergangenen Requisition um eid⸗ liche Vernehmung von Zeugen zum Zwecke eines bei ihr anhängigen Administrativ⸗Verfahrens Folge zu leisten, so bildet das zuständige Appellationsgericht und schließlich der Justiz⸗Minister, nicht aber das Ober⸗Tribunal, den Be⸗

zorde⸗A 5 7 5 2 P 8 2 shwae Insganzenzug. (Beschluß des Ober-Tribunals vom

Der beim Kollegium der General⸗Kommission Cassel eeh grgr. B von Kamptz ist 2 Fobge fale ebernahme in die Verwaltung zum Königli . Afsesor ernannt. g zum HKöniglichen Regierungs

Bayern. München, 6. April. Der Verein der libe⸗

liche Wichtigkeit der Eisenbahnfrage verbrei ießli in dem nachstehenden ven bebaprag „Der Ausschuß des Vereins der liberalen Reichsfreunde möge auf die Tagesordnung einer der nächsten Versammlungen die Frage der Reichseisenbahnen setzen und zur Theilnahme an dieser Versammlung die liberalen Abgeordneten des Deutschen üeeeF Landtages einladen.“ . orsitzende erklärte, bei der Wichtigkeit der Angelegen⸗ haitimecde 88 8s Fenescc über dien be. und hierauf einen 5 Wi -⸗ handlung der Sache ansetzen. ö8ö

Sinem Wefuche dog hanerisch- 0.—822

sprechend, hat, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt,

das Kultus⸗

lischen Synode ausgearbeitete Katechismus bei dem alt⸗ katholischen Religionsunterricht benützt werden dürfe.

—— (Südd. Pr.) Der Herzog Ernst von Sachsen⸗ Coburg ist gestern Abend hier angekommen und im Hotel zum

der Ober⸗Präsident von Elsaß⸗Lothringen, v. Möller, mit aus Straßburg zum mehrtägigen Aufenthalt ein⸗ getroffen.

Sachsen. Dresden, 7. April. (Dresd. J.) Die Erstzie Kammer berieth den Bericht der zweiten Deputation über Pos. 10 des außerordentlichen Budgets: 6,000,000 zur Fort⸗ setzung der Bauten für die Verlegung der Dresdner Militär⸗ etablissements. Die Erste Kammer beschloß, den zweiten Theil * der Zweiten Kammer gefaßten Beschlusses, welcher

utet:

„gleichzeitig aber bei der Regierung zu beantragen, daß dieselbe bis auf Weiteres von der Ausführung des Baues eines neuen Militär⸗ Lazarethes, an Stelle des bisherigen, absehen möge“

abzulehnen, den ersten Theil desselben aber in folgender Fassung wieder anzunehmen:

Die unter Pos. 10 des außerordentlichen Budgets geforderte Summe von 6,000,000 als weitere Abschlagszahlung auf die später festzustellende Gesammtforderung für Errichtung neuer Mili⸗ täretablissements zu bewilligen und deren Einstellung in das außer⸗ ordentliche Budget für die Finanzperiode 1876/77 zu genehmigen.

In Bezug auf den vom Abg. Dr. Minckwitz in der Zwei⸗ ten Kammer gestellten, dort angenommenen Antrag:

„Die Kammer wolle beschließen, die Königliche Staatsregie⸗ rung im Verein mit der Ersten Kam ver zu ersuchen: zu dem über Verlegung der in der Residenzstadt Dresden befindlichen Militär⸗ etablissements mit dem Königlich sächsischen Kriegs⸗Ministerium als obersten Reichs⸗Militärbehörde in Sachsen getroffenen Ueberein⸗ vasaher baldthunlichst die Genehmigung der Reichsregierung ein⸗

theilte der Staats⸗Minister v. Fabrice ein vom 21. März datir⸗ tes Schreiben des Reichskanzlers mit, in welchem sich derselbe mit dem getroffenen Uebereinkommen einverstanden erklärt, vor⸗ behältlich der Zustimmung des Reichstages. Der Staats⸗Minister

v. Fabrice bemerkte, daß dieses Schreiben als ein erneuter Beweis des vom Fürsten Reichskanzler jederzeit bewiesenen Ent⸗ gegenkommens zu verzeichnen sei. Der Referent versicherte, daß die eben gehörte Erklärung Seitens der Deputation wie der Kam⸗ mer mit höchster Befriedigung aufgenommen worden sei.

. Die Zweite Kammer genehmigte den Gesetzentwurf über die weitere Ausführung des Reichsgesetzes wegen Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, vom 22. Juni 1871 mit mehreren unerheblichen Abänderungen und

Hessen. Darmstadt, 5. April. Die Königin von Großbritannien und Irland ist mit der Prinzessin Bea⸗ trice um 5 Uhr Nachmittags wieder nach Baden zurückgereist, von dem Prinz und der Prinzessin Ludwig zum Bahnhof begleitet. Der Großherzog, sowie die hier anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Großherzoglichen Hauses hatten im Laufe des Nachmittags der Königin Besuche abgestattet.

Mecklenburg. Der „Lüb. Ztg.“ wird aus Schwerin

an Nickelmünzen 23,946,218 70 ₰J; an Kupfermünzen: 8,098,996 82 ₰. „— Die unter Mitwirkung der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen herausgegebene Felnehen Feent für öffentliches Gesundheitswesen weist nach, daß die Aerzte und Apotheken in den preußischen Provinzen ungleich ver⸗ theilt sind. Während bei gleicher Vertheilung die Ausstattungs⸗ ziffern der einzelnen Provinzen untereinander nur geringe Ver⸗ schiedenheiten zeigen würden, schwankt im geometrischen Mittel auf 1 geographische Quadratmeile und je 1000 Einwohner die Zahl der Apotheken zwischen 0,158 (Preußen und Pommern) und 0.318 Hessen und Nassau), während die des ganzen Staates 0,18, ist. Die Zahl der Aerzte steigt von 0,277 (Posen) bis auf 0,97 (Hessen⸗ . Die wenigste

Aerzte wohnen in den Bezirken Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder, Bromberg, Posen, Frankfurt a. d. O., Oppeln Stettin, Potsdam ohne Berlin, die meisten in Berlin, nãmlich 25, ,9u (als geometrisches Mittel auf 1 geographische Quadrat⸗ meile und je 1000 Einwohner); dann in Cöln, Wiesbaden (bez. 1,373 und 1,318), Düsseldorf, Hildesheim, Aachen, Hannover, Arnsberg, Sigmaringen, Stralsund, Merseburg, Aurich, Cassel,

:] Reichstagswahlen wird bs von allen Parteien mit Ausnahme der liberalen, welckich übergroßer Sicherheit hin⸗ giebt, lebhaft agitirt. Der krvative Wahlverein hatte vor⸗ gestern hier eine stark besu Generalversammlung, über deren Resultat bei der stzen Disziplin dieser Partei nur verlautet, daß mani allen die bevorstehenden Wahlen betreffenden Punkte vollständige Einigung erzielt hat. Gestern hielten dieSozialdemokraten eine große Volksversammlung ab, in wel ein Agitator Molkenbuhr aus Ottensen über die Reichstagchlen sprach. Zu dieser sehr zahlreich besuchten Versammlu hatte man mittelst besonderen Schreibens die Mitglieder desnservativen Wahlvereins einge⸗ laden. Molkenbuhr, der himoch nicht gehört wurde, sprach anz in der Redeweise seiner alistischen Kollegen, welche früher hier gesprochen, brauchte diaberall von diesen Leuten ange⸗ wandten hombastischen Rederten kurz, leistete weder Be⸗ sonderes noch irgend Neues Agitator und hat seiner Partei durch seine Rede erheblichen itzen nicht geschaffen. Zu ver⸗ kennen ist jedoch nicht, daß t den letzten Wahlen sowohl die konservative, als auch namlich die sozialdemokratische Partei hier bedeutend auf Kosten d Liberalen gewonnen haben.“

Braunschweig. Bunschweig, 8. April. Die „Ges. u. V. S.“ veröffentlt ein Gesetz vom 1. April d. J., die Freigebung der Adrkatur betreffend. Nach diesem Gesetze kann Niemand zum nwalte ernannt werden, der nicht zugleich Advokat ist. Die zhl der Advokaten ist unbeschränkt. Das Staats⸗Ministerium eennt die Anwälte in den einzelnen Kreisen, ohne durch eine i Voraus bestimmte Zahl (Normal⸗ zahl) bei der Ernennungdeschränkt zu sein. Die Ernennung

wird nur verweigert werde wenn die Advokatenkammer die be⸗ treffende Person für ungernet erklärt und die zu dem Ende geltend gemachten Gründe m Staats⸗Ministerium als zutreffend anerkannt werden. 8

Oesterreich⸗Ungar. Wien, 6. April. Die „N. Fr. Presse“ meldet: Der Pinz von Wales trifft am 18. oder 19. April von seiner irischen Reise in Triest ein und am 20. April findet zu Ehrr des Gastes eine große Parade der Triester Garnison statt.

7. April. (W. *. B.) Den von dem „Pester Lloyd“ gebrachten beunruhigenden Nachrichten aus Belgrad wird in hiesigen gut unterrichteen Kreisen jede Berechtigung ab⸗ gesprochen. Statthater Rodich erwartet heute die Antwort der Insurgenten auf die denselben gemachten Pazifika⸗ tionsvorschläge.

Laibach, 6. April. Die slovenische Landtags⸗Majorität hat sich geeinigt, im Lawtage jede staatsrechtliche Demon⸗ stration in jeder Form zu vermeiden.

Prag, 6. April. (X. F. Pr.) Der Entwurf der Land⸗ tags⸗Wahlordnung wurde nach dem Antrage der Majorität in Druck gelegt und vertheilt. Die Minorität der Kommission bekämpft im Prinzipe die Interessen⸗Vertretung und beantragt einen geänderten Wahlmodus beim Großgrundbesitz. Die Mino⸗ rität will für Großgrundh sitzr das Stimmrecht von der Steuer⸗ leistung und nicht von Kder Landtäflichkeit der Güter bedingt wissen; sie spricht sich für Herabminderung Re Emrkumütig des der. Handekskammern von 15 auf 8, für itliche eigenberechtigte Steuerzatstsr aaberhanpr mw. samie an salenderung der Wahlord⸗ nung soll künftig die einfache Stimmenmehrheit genügen. Die Budget⸗Kommission beantragt, den Landesbeitrag für Volksschulen pro 1877 mit 2,169,278 Fl. zu genehmigen. Sodann wird der Landesvoranschlag genehmigt. Die Landesausgaben betragen 5,686,580 Fl.

Lemberg, 6. April. Man telegraphirt der „N. Fr. Pr.“ von hier: Heute wählt der Polenklub die Mitglieder des Agitations⸗Comités zur Leitung der Neuwahlen für den Landtag. Die Krakauer Fraktion ist auch für die Bei⸗ ziehung von Nichtabgeordneten; die Fraktion Grocholski dagegen verlangt die Einsetzung eines ausschließlich aus Abgeordneten zusammengesetzten Comitées, um die Widerwahl der bisherigen polnischen Landtagsmitglieder zu sichern. Von der Partei der Ruthenen wird Niemand, dagegen sollen zwei Israeliten in das Comité gewählt werden.

Pest, 6. April. (W. Pr.) Der §. 20 des Strafgesetzentwurfes, welcher die Todesstrafe aufrecht erhält, gab in der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses zu einer langen und lebhaften Debatte Anlaß, nach deren Schluß sich der Ausschuß mit 7 gegen 3 Stimmen für die Beibehaltung der Todesstrafe aussprach. Diejenigen, welche hierfür in dem von dem Entwurfe auf zwei Fälle (Mordversuch gegen den Monar⸗ chen und vollbrachter absichtlicher Mord) beschränkten Kreise sprachen und stimmten, hielten sich dabei an die konkreten Ver⸗ hältnisse Ungarns und brachten dabei namentlich das im Motiven⸗ berichte Csemegi's ausgeführte Argument zur Geltung, daß selbst die vorgeschrittenen Kulturstaaten des Westens sich zur Beseiti⸗ gung dieser Strafe noch nicht entschließen konnten und daß die Aufhebung der Todesstrafe umsoweniger in Ungarn, wo all⸗ jährlich zahlreiche Gesuche um Verhängung des Standrechtes einlaufen, zu rechtfertigen wäre.

Schweiz. Genf, 5. April. Als ein charakteristisches Faktum verdient erwähnt zu werden, daß als kürzlich die in Genf erscheinende „Chronique radicale“ eine Reihe von Aus⸗ zügen aus dem bekannten Buche Tissots über Deutschland brachte, in dem Blatte selbst durch Einsendungen aus dem Kreise der eigenen Abonnenten scharf und nachdrücklich gegen die Auf⸗ nahme solcher Verleumdungen Deutschlands und der deutschen Politik Protest erhoben worden ist.

Niederlande. Haag, 7. April. (W. T. B.) Die zweite Kammer hat vor ihrer erfolgten Vertagung noch einen Antrag angenommen, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, daß die Regierung mit Frankreich, Belgien und England wegen Ab⸗ schlusses einer neuen Zuckerkonvention in Verhandlungen eintreten möge, wobei jedoch als Grundbedingung festzuhalten sei, daß Holland die volle Freiheit, die Zuckersteuer ganz aufzu⸗ heben, gewahrt werde.

Großbritannien und Irland. London, 5. Aprl. Im Unterhause waren die Verhandlungen über Einführung des Schulzwanges von Interesse. Die Vorlage, welche bezweckt, den Volksunterricht kompulsorisch zu machen und auf die Ackerbaudistrikte auszudehnen, wurde schließlich mit 281 gegen 160 Stimmen abgelehnt.

Die Blätter beschäftigen sich jetzt, aus Anlaß der Kaisertitel⸗Verhandlungen, viel mit der Stellung Rußlands in Asien; bezeichnend ist es, daß „Daily News“

unter dem 6. April geschrieben: „Zu den bevorstehenden

heut eine Karte von Centralasien veröffentlicht, welche

die Stellung der Engländer und Russen deutlich veranschaulicht. Am Schluß eines längeren Artikels über die russische Politik äußert sich übrigens das Blatt: „Da aber der Frieden in Europa sowohl wie in Indien jedem den⸗ kenden Menschen am Herzen liegt, so muß man sich allgemein der Hoffnung anschließen, daß der Kaiser von Rußland noch lange die schätzbaren Eigenschaften als Herrscher üben möge, welche die traditionelle Loyalität seiner Unterthanen rechtfertigt.“

Der internationale Charakter des Ultramontanis⸗ mus tritt immer deutlicher hervor. Auch England versucht er nun in den „Kulturkampf“ hineinzuziehen. In der „Catholic Union Gazette“ sprechen die katholischen Laien Englands den katho⸗ lischen Bischöfen dieses Landes ihren wärmsten Dank dafür aus, daß dieselben die schöne Sache der Unterstützung des deutschen Klerus so erfolgreich befördert. In ihren Hirten⸗ briefen sprachen nämlich alle Bischöfe mehr oder weniger ausführlich über den Zustand der katholischen Kirche in Deutschland und forderten die Gläubigen auf, an der Unter⸗ stützung der Vertheidiger des katholischen Glaubens sich zu betheiligen. Zugleich wurde der erste Sonntag der Fastenzeit als Tag einer allgemeinen Kollekte zu diesem Zwecke be⸗ stimmt. In demselben Blatte ist der in französischer Sprache geschriebene Brief eines angesehenen katholischen deutschen Laien an den Herzog von Norfolk abgedruckt, worin derselbe den englischen Laien für ihr Vorgehen dankt, und das Comité be⸗ gleitet den Abdruck desselben mit den Worten: „Das Comité hat die freudige Genugthuung, zu erfahren, daß die Bewegung zu Gunsten des verfolgten Klerus in Deutschland die lebhaftesten Gefühle der Dankbarkeit in jenem Lande hervorgerufen hat.“

7. April. (W. T. B.) Das Oberhaus nahm in seiner heutigen Sitzung die Titelbill in dritter Lesung ohne jedes Amendement an und vertagte sich hierauf bis zu 27. d. M.

Frankreich. Paris, 6. April. In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung war das interessanteste Ereigniß die durch eine Interpellation hervorgerufene und mit größtem Beifall aufgenommene Rede des Ministers des Innern, Herrn Ricard, in welcher derselbe die Nothwendigkeit einer Neu⸗ gestaltung der Munizipalitäts⸗Qrganisation anerkannte und die Vorlage eines darauf bezüglichen Gesetzes für die aller⸗ nächste Zeit gleich nach den Osterferien verhieß. Zugleich schlug der Minister der Versammlung vor, von dem vorzu⸗ legenden organischen Gesetz die Bestimmungen über die Wahl der Maires herauszulösen und diese zuerst zu berathen. Die parlamentarischen Ferien werden also nicht unbenutzt vorüber⸗ gehen; indem die Kammer sich für einige Wochen trennt, wird sie dem Minister die Zeit lassen, das Werk, das er begonnen, zu vollenden. 1

Schon sind, wie der „K. 3.“ geschrieben wird, die Auf⸗ hebung des Belagerungszustandes benutzend, viele neue kleine Blätter angekuüͤndigt, welche alle eine antiklerikale Politik vertreten und nicht nur das jetzige Gesetz über den höheren Unterricht angreifen, sondern auch, die obligatorische kostenfreie Laienschule verlangen werden. Man kann jetzt schon erkennen, daß die Gemüther für diesen Kampf s ehr günstig gestimmt sind; die Bischöfe haben sich daher bereits in ihrer letzten Zusammen⸗ kunft über diese Sachlage berathen, aber S kein praktisches EIevge moeer 5 5 kurz oder lang sein „Petit Udberns 111———

geben will, da mit großen, theuren Blättern nicht gegen die kleine billige, populäre Presse anzukämpfen sei. Uebrigens denunzirt der „Univers“ wieder einmal die Gegner der Kirche als Nationalfeinde; die Männer der Commüne hätten das Denkmal des französischen Kriegsruhms zerstört, die werthvollsten Archive angezündet, die Paläste der Könige, die Bibliotheken; „die Radikalen aber werfen sich auf die „mit Wuth“ in Preußen verfolgte Kirche; sie greifen den Katholizismus an, diese unvertilgbaren Charakterzeichen der französischen Nation; sie sind durch Verlästerung und Verläumdung gegen die Kirche, d. h. gegen die Christen, Nachläufer Preußens! Ihre Siege in den Wahlen sichern den Feinden Bundesgenossen.“

Die „Presse“ schreibt u. A.: Es ist wahrhaft befrem⸗ dend, daß gerade in demselben Moment, wo die Behandlung der religiösen Fragen die größte Vorsicht erfordert, um jeden Konflikt zu vermeiden, die katholischen Organe den höchsten Grad von E an den Tag legen und die Sachen bis zum Aeußersten treiben..

Anstatt daß die von der Kammer in so gerecht fertigter Weise angeordnete Untersuchung über die Wahl des Herrn v. Mun hätte zur nächsten Folge haben sollen, den zu Ausschreitungen geneigten Organen des Ultramontanismus die größte Zurückhaltung aufzu⸗ erlegen, sieht man sie im Gegentheil verkünden, daß der Klerus ein Recht hat, die Beantwortung der Fragen der parlamenta⸗ rischen Kommission zu verweigern..

Anderswo und in einem andern Theile ihrer Journale donnern sie gegen den Minister des öffentlichen Unter⸗ richts, den sie förmlich beschuldigen das Gesetz zu verletzen, und dies darum, weil er die Revision eines Gesetzes vorschlägt, welches den Rechten der nationalen Universität entgegen sei. Ueberall, in allen ihren Artikeln nehmen sie die Maske von Verfolgten an, nicht von entsagenden und geduldigen Verfolgten, welche von der Gerechtigkeit Gottes eine zukünftige Genugthuung erwarten für das für Ihn in dieser Welt erlittene Ungemach, sondern von lärmenden und marktschreierischen Verfolgten, welche eine Rolle spielen und an edle Gefühle appelliren zum Besten ihrer geschäftlichen Interessen.

Also Kampf ist es, was der „Univers“ will! So glaubt er denn, daß es nicht genug ist an dem Scepticismus und In⸗ differentismus unserer Zeit, daß es noch nöthig ist, die Kirche zu kompromittiren, indem man sie mit Gewalt auf die Bahn hochmüthigen Widerstandes, ausschweifender For⸗ derungen und Ansprüche treibt, welche auf einer vollständigen Verkennung der Gegenwart begründet sind.

Es ist wirklich seltsam, daß die Anmaßungen dieser ver⸗ blendeten und unverbesserlichen Partei, welche das Papstthum bis zum Syllabus und der Verkündigung der Unfehlbarkeit mit fortgerissen hat, gerade in dem Moment wuchern, wo es geboten wäre, durch einen hohen Grad von Einsicht die thatsächlichen Versuche unwirksam zu machen, welche von gewissen wirklichen Feinden der Religion ausgehen könnten.

Man könnte sagen, daß diese Partei darauf ausgeht, das Papstthum zu vernichten, so sehr vermehrt sie seit zehn Jahren angelegentlichst die Zahl der Unzufriedenen und verwandelt in wirkliche Feindseligkeit die Gleichgiltigkeit der Mehrzahl.

Ist es in der That möglich, wenn man irgend welche auf⸗ richtige Achtung vor der katholischen Religion hat, schweigsam und ruhig dem gegenüber zu bleiben, daß der heil. Vater in Folge verabscheuungswürdiger Rathschläge den Gläubigen ein Grundgesetz von Lehren hat auflegen wollen, in welchem vier⸗

bilde, aufzunehmen, eine thätige Unterstützung.

aktion seinen Einfluß bei den Aktionären des Suezkanals gel⸗

daß die ägyptische Regierung,

Mai fälligen Coupons der ägyptischen Staatsschuld auf drei

undzwanzig Sätze den Anspruch erheben, unsere Bürgerrechte die Errungenschaften der Wissenschaft, unsere Menschenwürde in Bresche zu legen? Ist es möglich, diejenigen nicht wie vom Schwindel ergriffen zu betrachten, welche den Vatikan zu Er⸗ klärungen getrieben haben, gegen welche vor 200 Jahren der ganze französische Episcopat mit stolzer Unabhängigkeit Einspruch erhoben haben würde? Wo sind diejenigen, welche i. J. 1870 jene edlen Ueberlieferungen bewahrt haben, und inmitten der fast allgemeinen Unterwürfigkeit ihre muthige Stimme vernehmen ließen? Der P. Gratry und Montalembert sind todt und der „Univers“ hat ihre Leichname mit Füßen getreten. An ihrem Grabe hat Herr Louis Veuillot eine von jenen Variationen ausgeführt, in welchen er glänzt und um welcher willen man auf ihn das Wort anwenden kann, welches Tacitus an einen Römer von einer gewissen Sorte richtet: „Non pugnat, sed rixatur“ (er kämpft nicht, sondern er zankt). Der Erzbischof von Lyon, welcher ebenfalls einen aufrichtigen Geist des Widerstandes in dem Schoße des Konzils gezeigt hatte, ist darüber gestorben, daß man ihn nicht gehört hat; was die andern, was die Bischöfe von Orleans betrifft, so bemühen sie sich vergeblich, Verzeihung zu erlangen für einen Augenblick von Unabhängigkeit; weder der „Univers“ noch der Vatikan vergessen. Man acceptirt die Brochüren, man nimmt die giftigen Angriffe gegen Hrn. Minghetti mit auf, aber man verspart für Andere den römischen Purpur.

Derselbe verhängnißvolle Geist fährt fort, Rom und den „Univers“, sein Organ zu inspiriren. Während ehemals der Priester sich eine Ehre daraus machte, sich auf die Kirche und das Pfarrhaus zu beschränken und aus denselben nur hervor⸗ zutreten, um die heilsamen Tröstungen der Religion und das Almosen des Reichen rund umher zu verbreiten, erhebt er heutzutage den Anspruch, Eingriffe in das weltliche Gebiet zu machen und ganz ebenso auf staatlichem, wie auf religiösem Gebiet Herr und Meister zu sein. Er veranstaltet politische Ver⸗ sammlungen; er zieht zu Felde gegen die Civilehe; er macht aus der Kanzel eine Tribüne und führt seine Beichtkinder zur Wahlurne.

Und wenn die gesetzmäßigen Vertreter der Nation mit einem so wichtigen Gegenstande beschäftigt sind und eine Untersuchung anordnen, so treten die autorisirten Organe des Vatikan da⸗ zwischen, um den Priestern zu verbieten, die Autorität der Na⸗ tion anzuerkennen.

Alles dies ist sehr ernst, alles dies ist dazu angethan, die wahren Freunde der Religion mit Schmerz zu erfüllen. Auf diesem Wege hochmüthiger Herausforderungen und ungesetzlicher Anmaßungen, auf welchem der „Univers“ den französischen Klerus fortreißt, läuft die Kirche die größten Gefahren, und in aller Aufrichtigkeit sind wir darüber betrübt.

Alle Pariser Blätter sprechen ihre Genugthuung über den Ab⸗ schluß der ägyptischen Anleihe aus; sie gehen weit über die finanzielle Frage hinaus, und heben, wie die „Rep. Fr.“, den hochpolitischen Charakter der Frage hervor. Sie erkennen in dem Geschäft ein dem englischen Suez⸗ Geschäft glück⸗ lich gebotenes Paroli und begrüßen das Mitgehen Italiens in dieser Angelegenheit, von der übrigens England nicht „syste⸗ matisch ausgeschlossen“ worden sei. Nun habe Frankreich als Mittelmeermacht im Einklange mit Italien, das bei diesem Umstande, wie in vielen anderen, die gleichen Interessen wie Frankreich habe, wieder in Aegypten die Stellung ergriffen, welche seine traditionelle Politik ihm an den Ufern des Nil anweise. So spricht Gambetta’s Organ; in Finanzkreisen betrachtet man die Operation etwas kühler; man nennt diese Anleihe „die letzte Aegyptische“ und berechnet, daß sie Frankreich 450 Millionen kosten werde.

Der „Moniteur“ meldet: „Die französische Regierun wird heute die endgültige Antwort des Khedive über die Anleihe erhalten. Bis jetzt ist der Khedive sehr geneigt, die Anleihe durch französische und italienische Bankiers auf Grund einer Gesellschaft, die ihren Sitz in Paris hat, machen zu lassen. Die englische Regierung hat auf alle an sie gerichteten Anfragen ge⸗ antwortet, sie halte es weder für zeitgemäß, noch den englischen Interessen für günstig, wenn sich England mit Frankreich und Italien bei dieser Gelegenheit vereinige.“

Wie übrigens zu dieser Anleihe⸗Angelegenheit die englische „Pall⸗Mall⸗Gazette“ schreibt, wurde das Vorgehen der fran⸗ zösischen Regierung zu Gunsten des Khedive beschleunigt durch die Remonstration der Führer der Majorität in der Nationalversamm⸗ lung, welche der Regierung sogar förmlich erklärten, daß ein weiteres Warten auf englische Pläne sie zwingen würde, zu par⸗ lamentarischen Angriffen zu schreiten. Diese Erklärung wurde Ende voriger Woche abgegeben und habe, da man wußte, daß sie die Volksstimmung in hohem Grade repräsentire, zu definitiven Schritten geführt. Die französische Regierung habe beschlossen, in Gemeinschaft mit der italienischen Regierung und ohne weitere Rücksichtnahme auf England zu agiren. Aus Gründen der öffentlichen Politik gewähre sie dem Vorschlage, eine neue An⸗

eihe von 18 Millionen Pfd. Sterl. zur Beseitigung der schwe⸗ benden Schuld, welche die wirkliche Schwierigkeit des Khedive „Hr. de Lesseps macht“, wie das Blatt bemerkt, „zur Unterstützung der Trans⸗ tend, und es ist mehr als wahrscheinlich, daß dem Vorgehen der Regierung in dieser Angelegenheit durch dieselbe Art von Enthu⸗ sias mus emsprochen werden wird, welcher das Suezkanal⸗Unter⸗ nehmen (angeblich) gegen englische Interessen durchsetzte.“

7. April. (W. T. B.) Der Kardinal⸗Erzbischof Guibert hier hat es abgelehnt, der Einladung der parlamen⸗ tarischen Kommission, welche mit Untersuchung der Vorgänge bei der Wahl des Kapitäns de Mun in Pontivy beauf⸗ tragt ist und welche hierüber auch den Kardinal zu hören ge⸗

wünscht hatte, Folge zu geben.

8. April. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ meldet aus K airo,

in welchem die strengste Befolgung der gesetz⸗ lichen Bestimmungen bezüglich der Erhebung der Steuern eingeschärft wird. Malvano ist zum General⸗Sekretär im Ministerium des Auswärtigen ernannt worden. Der Kronprinz Humbert machte gestern dem Feldmarschall Grafen Moltke einen Besuch.

Der Papst hielt am 3. d. M. Vormittags ein ge⸗ heimes Konsistorium, in welchem er, außer einer Anzahl Erzbischöfe und Bischöfe, auch zwei Kardinäle kreirte. Die neuen Eminenzen sind, wie der „Allg. Ztg.“ geschrieben wird: 1) der Bischof von Calvi und Teano, Monsignor Bartolomeo d'Avanzo, geb. den 3. Juli 1811 zu Avella in der Diözese Nola; 2) Pater Gianbaitista Franzelin aus der Gesellschaft Jesu. Beide wurden Kardinalpriester. Bei dieser Gelegenheit erhielt der im Konfistorium vom 17. September v. J. kreirte Kardinal de Brossais Saint⸗Marec, der aus seinem Sitze Rennes eigens hergekommen war, den Presbyterialtitel von Sta. Maria della Vittoria, nachdem er mit dem Ringe belehnt worden. Zu Erzbischöfen und Bischöfen wurden folgende Prälaten prä⸗ konisirt: Metropolit und Erzbischof von Wien, Monsignor J. B. Kutschker, bisher Bischof von Carrhä in part.; Metro⸗ polit und Erzbischof von Lemberg (armenischem Ritus) mit einem Gehalt von 6000 Florin, Monsignor G. J. Romaszkan, Konsistorial⸗Assessor, Kapitularvikar und Examinator in der Erzdiözese Lemberg; Erzbischof von Gasta, Monsignor N. Con⸗ tieri, aus dem Basilianerorden, Lektor der Philosophie und Theologie; Bischof von Eperies in Ungarn (griechischem Ritus), Monsignor N. Toth, Domherr, Seminardirektor und Dr. der Theologie; Bischof von Knin in Dalmatien, Monsignor M. Kubinszky, Seminardirektor und Prpofessor der Theol.; Bischof von Fabriano und Matelica, Monsignor L. A. Santanché, aus dem Minoritenorden, seither Erzbischof von Acridia in part.; Bischof von Grosseto, Monsignor J. B. Baga à Blasini, bisher Bischof von Cydonia in part.; Bischof von Oran (Algerien), Monsignor A. Vigne, Prof. der Eloquenz; Bischof von Segorbe (Valencia), Monsignor M. M. Gomez, Seminardirektor und Prof. der Theol.; Bischof von Segovia, Monsignor A. Garcia y Fernandez, Domherr in Salamanca, Seminardirektor und Doctor der Theol.; Bischof von Ferns (Irland), Monsignor M. Warren, Bischof von Troas in pari. (in Phrygien), Monsignor E. Agnelli, Haus⸗ prälat Sr. Heiligkeit, apostol. Protonotar und Doctor beider Rechte; Bischof von Tripolis in part. (Phönicien) und Auriliar des Bischofs von Comacchio, Monsignor A. Grossi, Professor beider Rechte und Seminar⸗Direktor; Bischof von Canopus in part. (Aegypten) und Coadjutor des Bischofs von Mileto (Ca⸗ labrien), Monsignor C. de Caprio, Seminar⸗Direktor und Lektor der Philosophie; Bischof von Teja in part. (Jonien) und Auxi⸗ liar des Bischofs von Venosa, Monsignor H. Volpe aus dem Orden des heiligen Hieronymus, Lektor der Theologie. Am Donnerstag findet ein öffentliches Konsistorium statt, in welchem der Papst noch einige Bischöfe ernennen wird, der

Finanzbehörden,

Mehrzahl nach für Amerika.

Türkei. Konstantinopel, 7. April. (W. T. B.) In der gestrigen Konferenz des Großvezirs und des Finanz⸗ Ministers mit den Delegirten der französischen und englischen Inhaber von türkischen Staatsschuld⸗Obligationen soll, wie versichert wird, die Basis eines finanziellen Ueberein⸗ kommens definitiv festgestellt worden sein.

Ein Telegramm des „W. T. B.“ aus Ra gusa vom 7. April meldet: Die Insurgentenführer haben heute dem Statthalter Rodich angezeigt, daß sie unter folgenden Be⸗ dingungen die Waffen niederlegen würden: Ueber⸗ weisung eines Dritttheils des Grundbesitzes der Begs, Wieder⸗ aufbau der Häuser und Kirchen auf Staatskosten, Ausstattung mit Samenfrüchten, Rindvieh und Ackerbaugeräthen, Errichtung von Kornmagazinen, in welchen ein für ein Jahr auslangender Vorrath bereit gehalten wird, Befreiung von der Zehentsteuer auf drei Jahre, Abzug der regulären türkischen Truppen mit Belassung kleiner Garnisonen in Niksic, Stolac, Fotscha, Mostar, Trebinje und Plevalje, in welchen Orten russische und öster⸗ reichische Agenten als Ueberwachungsorgane residiren soen, end⸗ lich die Garantie aller Großmächte und die vorausgehende Ent⸗ waffnung der eingeborenen türkischen Bevölkerung.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. April. Die hiesigen Blätter weisen mit größter Entschiedenheit alle ihnen von außen her, oft tendenziös, zugeschriebene anti⸗ deutsche Tendenz zurück. „Russ. Mir.“ erklärt sich entschieden für Erhaltung der Freundschaft, eines Bündnisses mit Deutschland im Bereiche der auswärtigen Politik. Von irgend welcher deutsch⸗ feindlichen Gesinnung könne dabei gar keine Rede sein.

Durch einen im „FHesetzblatt“ erschienenen Ukas vom 12. (24.) März veröffentlicht der dirigirende Senat: 1) den zwischen Rußland und Japan am 25. April (7. Mai) abge⸗ schlossenen und am 26. April (8. Mai) ratiftzirten Vertrag über die an Rußland geschehene Abtretung des Japan gehörigen Theiles der Insel Sachalin gegen die Gruppe der Kurilen; 2) eine zwischen den beiden Regierungen gleichzeitig mit diesem Vertrag ausgetauschte Deklaration und 3) einen Supplementar⸗ Vertrag, unterzeichnet zu Tokio am 10. (22.) August. 8

Folgendes ist der Text dieser drei Dokumente:

Vertrag, abgeschlossen am 25. April (. Mai) zu St.

Petersburg zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Ruß⸗

kand und Sr. Majestät dem Kaiser von Japan mit

einem Zusatzartikel, unterzeichnet zu Tokio am 10. (22.) August 1875.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland und Se. Majestät der Kaiser von Japan, beseelt von dem Verlangen, den zahlreichen Inkon⸗ venienzen, welche aus dem gemeinschaftlichen Besitz der Insel Sachalin herrühren, ein Ziel zu setzen und das gute Einvernehmen, das zwischen ihnen besteht, zu befestigen, sind übereingekommen, einen Vertrag über

s von Seiten Sr. Ma⸗

da die Verhandlungen wegen Aufnahme einer neuen Anleihe noch zu keinem Abschluß ge⸗ langt seien, beschlossen habe, die Zahlung der im April und

Monate hinauszuschieben. Für die Zwischenzeit sollen für die Coupons noch 7 pCt. Verzugszinsen gezahlt werden.

Spanien. Der neu ernannte Marine⸗Minister, Contre⸗Admiral J. B. Antequerra, hat, wie man der „Köln. Ztg.“ schreibt, die Fregatte „Numancia“ auf ihrer Reise um die Welt kommandirt, und hatte das Departement der Philippinen in den letzten zwei Jahren unter seiner Leitung. Als Senator schloß er sich der von Canovas befolgten Richtung an und unterwirft sich somit dem Verfassungsentwurf in allen seinen Theilen.

Italien. Rom, 7. April. (W. T. B.) Die amt⸗

wechselweise Abtretung zu schließen, und zwar von 1 jestät des Kaisers von Rußland in Bezug auf die Gruppe der Ku⸗ rilen Inseln, und von Seiten Sr. Majestät des Kaisers von Japan in Bezug auf seine Rechte auf die Insel Sachalin (Krafto), und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestaͤt der Kaiser von Rußland:

den Fürsten Alexander Gortschakoff, Seinen Reichskanzler, Be⸗ sitzer des Porträts Sr. Majestät des Kaisers in Brillanten, Ritter der russischen Orden: des St. Andreas in Diamanten, des St. Wla⸗ dimir 1. Klasse, des St. Alexander Nevsky, des Weißen Adler, des

St. Anna 1. Klasse und des St. Stanislaus 1. Klasse, Großkreuz der französischen Ehrenlegion, Ritter des spanischen goldenen Vlirßes, des italienischen St. Annurnciata-Ordens, des österreichischen St. Stephan⸗Ordens, des preußischen Schwarzen Adler⸗O dens in Tia⸗ manten und verschiedener anderer fremden Orden, und Se. Maäjestät der Kaiser von Japan:

Art. 1. Se. Majestät der Kaiser von Japan tritt für sich und seine Erben az Se. Majestät den Kaiser von Rußland den Theil des Gebietes der Insel Sachalin (Krafto) ab, den Se. Majestät gegen⸗ wärtig besitzt, mit allen Rechten der Souveränetät, welche aus diesem Besitz stammen, so daß fortan genannte Insel Sachalin (Krafto) durch⸗ aus und gänzlich dem russischen Reiche angehören und die Grenze zwischen dem russischen und dem japanischen Reiche in diesem Himmel⸗ strich durch die Straße von Lapeyrouse gehen soll.

Art. 2. Zum Austausch für die an Rußland gemachte Abtretung der Rechte auf die Insel Sachalin, wie sie im ersten Artikel aufge⸗ führt, tritt Se. Majestät der Kaiser von Rußland für sich und seine Erben an Se. Majestät den Kaiser von Japan die Inselgruppe, ge⸗ vannt Kurilen, ab, welche Se. Majestät gegenwärtig besitzt, mit allen Rechten der Souveränetät, welche aus diesem Besitz stammen, so daß fortan genannte Gruppe der Kurilen dem japanischen Reich angehören soll. Diese Gruppe umfaßt folgende ochtzehn Inseln: 1) Choumchou, 2) Alaid, 3) Paramouchir, 4) Makanrouchi, 5) Ongskotan, 6) Harimkotan, 7) Ekarma, 8) Chiachkotan, 9) Moussir, 10) Raikoké, 11) Matoma, 12) Rastoua, 13) die kleinen Inseln Srednéva und Ouchisir, 14) Kétor, 15) Simousir, 16) Broton 17) die kleinen Inseln Tcherpot und Brat Tcherpoleu und 18) Ouroup, so daß die Grenze zwischen dem russischen und japanischen Reiche in diesen Himmelsstrichen dürch die Straße gehen soll, welche sich zwi⸗ schen dem Kap Lopatka auf der Halbinsel Kamschatka und der Insel Choumchou befindet.

Art. 3. Die wechselweise Uebergabe der in den beiden vorsteben⸗ den Arrikeln bezeichneten Territorien soll unmittelbar nach der Aus⸗ wechselung der Ratifikationen gegenwärtigen Vertrages erfolgen und genannte Territorien mit ihren Einkünften vom Tage der Besitzergrei⸗ fung ab an ihre neuen Besitzer übergehen; aber die wechselweise Ab⸗ tretung mit dem Recht unmittelbarer Besitzergreifung soll gleichwohl als vollständig und absolut vom Tage der Auswechselung der Ratifi⸗ kationen ab angesehen werden.

Die formelle Uebergabe soll bewirkt werden durch eine gemischte Kommission, die zusammengefetzt sein wird aus je einem oder mehreren von jeder der hohen kontrahirenden Parteien ernannten Agenten.

Art. 4. In den durch die voranstehenden Artikel wechselweise ab⸗ getretenen Territorien sind cinbegriffen das Eigentbumsrecht auf alle Staatsländereien, unbesetzte Liegenschaften, alle öffentlichen Bauten, Befestigungen, Kasernen und andere Gebäude, welche nicht Privat⸗ eigenthum sind. Jedoch sollen die Bauten und die beweglichen Güter, welche gegenwärtig den bezüglichen Regierungen gehören, fest⸗ gestellt und ihre Abschätzung durch die im dritten Artikel genannte Kommission beglaubigt werden; der Betrag der Abschätzung soll durch die Regierung, an welche der Besitz des Territoriums übergeht, wieder⸗ erstattet werden.

Art. 5. Ez wird den Bewohnern der von beiden Seiten abge⸗ tretenen Gebiete, russischen und japanischen Unterthanen, freigestellt, ihre Nationalität zu bewahren und in ihre bezüglichen Heimathsländer zurückzukehren; wenn sie jedoch vorziehen, in den abgetretenen Ge⸗ bieten zu bleiben, sellen sie gehalten und geschützt werden in der vollen Ausübung ihrer Industrie, dem Eigenthumsrecht und der Relision, auf demselben Fuß. wie die Landesangehörigen, unter der Bedingung, daß sie sich den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des Landes unter⸗ werfen, an welches der Besitz der bezüglichen Grebiete übergegangen sein wird. Art. 6. der Insel Sachalin hervorgehen, bewilligt Se. von Rußland:

1) Den japanischen Schiffen das Recht, den Hafen Karsakow (Koussoun⸗Kotan) frei von jeder Hafenabgabe und von Zöllen wäh⸗ rend einer Periode von zehn Jahren vom Tage der Auswechselung der Ratifikationen an zu besuchen Nach dieser Zeit soll es von Sr. Kaiserlichen Majestät von Rußland abhängen, diese Freiheit noch weiter bestehen zu lassen oder sie aufzuheben. Se. Majestät der Kaiser von Rußland erkennt außerdem der japanischen Regierung das Recht zu, einen Konsul oder Konsular⸗Agenten im Hafen von

Karsakow einzusetzen; 2) Den japanischen Schiffen und Handelstreibenden in Bezug auf die Schiffahrt und den Handel in den Häfen des Meeres von Ochotzk und in denen von Kamschatka, sowie⸗ in Bezug auf die Fischerei in diesen Gewässern und entlang der Kusten dieselben Rechte und Privilegien, welche im Russischen Reiche die Schiffe und Handel⸗ treibenden der meistbegünstigten Nationen genießen. Art. 7. In Betracht ziehend, daß, obwohl die Vollmachten des Vize⸗Admiral Euomotto Takeaki noch nicht an ihren Bestimmungsort gelangt sind, doch eine telegraphische Depesche ihren Abgang von Japan konstatirt, ist man übereingekommen, die Unterzeichnung gegenwärti⸗ gen Vertrages nicht länger zu verzögern, indem dabei festge⸗ setzt wurde, daß die Formalität der Auswechselung der Vollmachten stattfinden solle, ssbald der japanische Bevollmächtigte sich im Besitz der seinigen befinden und ein Spezialprotokoll auf⸗ genommen sein wird, um die Erfüllung dieser Formalität zu konstatiren. 8 8s Art. 8. Gegenwärtiger Vertrag soll von Sr. Mazjestät dem Kaiser von Rußland und von Sr. Majestät dem Kaiser von Japan genehmigt und vollzogen werden und die Ratifikationen sollen zu Tokio (Veddo) binnen sechs Monaten vom Tage der Unterzeichnung ab, oder früher, wenn möglich, ausgewechselt werden. 1] Zur Beglaubigung dessen haben die bezüglichen Bevollmächtigten dies eigenhändig unterzeichnet und mit ihrem Insiegel versehen. Ausgefertigt in dop eltem Original am fünfundzwanzigsten April (siebenten Mai) eintausendachthundertundfünfundsiebenzig, was dem jebenten Tage des fünften Monats des achten Jahres Meisi ent⸗

sie spricht. 8.) Gertschakoft. (L. S.) Enomotto Takeaki. Deklaration. 8 Da die Resierung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland und

die Regierung Sr. Majestat des Kaisers von Japan den Wunsch hegen, die Stipulationen des Art. 4 des an diesem selben Tage unter⸗ zeichneten Vertrages zwischen dem russischen und dem japanischen Reiche zu vervollständigen, so siad die Unterzeichneten, ordnungsmäßig zu diesem Zweck autorisirt, über folgende Bestimmungen überein⸗ ekommen: 8 Art. 1. Die Kaiserliche Regierung von Rußland nimmt als Basis der der japanischen Regierung für die Bauten und beweglichen Güter, welche ihr gemäß dem Vertrage von diesem selben Tage übergeben werden sollen, zu zahlenden Entschädigunz die von. der ja⸗ panischen Regierung mitgetheilten Ziffern, namentlich für die Bau⸗ lichkeiten in einer Anzahl von 194, vierundsiebenzig Tausend und drei⸗ undsechszig Jens (japanische Dollars) und für die beweglichen Güter neunzehn Tausend achthundertundvierzehn Jens.

Hnt. 2. Die nach Art. 3 des Vertrages von diesem selbigen Tage eingesetzte gemischte Kommission wird gemeinsam an die Fest⸗ stellung und Abschätzung der Bauten und der beweglichen Güter gehen, welche bezüglich in den Besitz der russischen und japanischen Regie⸗ rungen übergehen sollen. Nach dem Empfang des Kommisstonsbe⸗ richtes, betreffend die bezügliche Ueberzabe der Territorien, Bauten und beweglichen Güter, sowie die Feststellung der definitio als eine der Regierung von Japan schuldige Schadloshaltung, soll diese Summe nach Abzug des Betrages, welcher unter demselben Titel der russischen Regierung zukommen würde, in St. Petersburg bezahlt werden und zwar zntgreder an den diplomalischen Vertreter des Kaisers von Japan oder an jeden anderen Agenten Sr. Majestät, der ordnungsmäaͤßig zu diesem Behufe autorisirt ist, und nicht später als in den sechs auf die offizielle Uebergabe der gegenseitig abgetretenen Territorien, Bauten und beweglichen Güter folgenden Monate. .

Art. 3. Um den Art. 5 des an diesem zeichneten Vertrages in Bezug auf die Rechte und Stellun der bezüglichen Unterthanen, welche auf den wechselseitig abgetretenen Territorien verbleiben, sowie in Bezug auf

In Anbetracht der Vortheile, welche aus der Abtretung Majestät der Kaiser

Unterzeichnet (L.

selben Tage unter⸗ die Stellung

den Vize⸗Admiral Ju⸗sie Enomotto Takeaki, Seinen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Hofe Sr. Majestät des Kaisers von Rußland;

liche Zeitung veröffentlicht ein Rundschreiben des Minister⸗ Präsidenten und Finanz⸗Ministers Depretis an sämmtliche

e die folgenden Artikel festgesetzt und unterzeichnet haben:

1

ie Einzevorenen dieser Territorien zu verpollständigen und weiter auszuführen, soll ein Ergänzungsartikel zwischen der Regierung von Japan und dem russischen Minister⸗Residenten zu Tokio (Yeddo), de