tus, Handel ꝛc.) 23,096,017 Fr. (675,332 Fr. 6 C. weniger), zusammen 46,859,603 Fr. 56 C. (1,328,114 Fr. 90 C. weniger) fortdauernde Ausgaben. Ferner an einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben in den obengenannten Staatsverwaltungen 12,763,586 Fr. 56 C. (652,782 Fr. 84 C. weniger). Es steht somit der oben genannten Einnahme eine Gesammtausgabe von 46,859 603 Fr. 56 C. gegenüber, so daß im Jahre 1874 eine Mehrausgabe von 2,408,963 Fr. 61 C. erforderlich war.
— Mit Bezug auf die im amtlichen Theile der heutigen Kummer enthaltene Mittheilung, betreffend den Aufstand in Hayti und die hierdurch veranlaßte Blokade des Hafens von Jacmel geben wir nachstehend in Uebersetzung den Wortlaut des erwähnten Blokadedekrets:
„In Erwägung des Dekrets vom 8. d. M., welches die West⸗ und Süd⸗Departements in Belagerungszustand erklärt, und die Blokirung des Hafens von Jacmel anordnet;
In Erwägüng des Rundschreibens des Staatssekretärs der Auswärtigen Angelegenheiten vom 13. d. M., welches den Vertretern der fremden Mächte die Blokade ankündigt, und ihren Landsleuten einen Zeitraum von 72 Stunden nach der Ankunft der Kriegsschiffe der Regierung vor Jacmel gewährt, um den Platz zu verlassen;
In Anbetracht endlich, daß die Regierung nicht wünscht, daß die in der Stadt befindlichen Kinder, Frauen, Greise und sonstigen fried⸗ lichen Leute Opfer der Belagerung oder des Bombardements werden, — wird allen denen, welche die aufrührerische Stadt verlassen wollen, außer den oben erwähnten 72 Stunden noch ein Aufschub von 24 Stunden gewährt, um sich unter den Schutz der Behörden zu Léogane, Baynet und Chtek⸗de⸗Fer zu stellen. b
Nach Ablauf dieser Frist werden die Feinds öffnet werden.“
Port au Prince, den 17. März 1876.
gez. Domingue.“ Weitere hier eingegangene Nachrichten melden, daß am 23. v. M. durch das Erscheinen von zwei Haytischen Kriegsschiffen vor Jaecmel die Blokade dieses Hafens effektiv geworden sei, und daß die Beschießung der Stadt am 27. v. M., Morgens 8 Uhr, ihren Anfang nehmen sollte. Bereits am 23. v. M. war auf Veranlassung des französischen Vertreters zu Port au Prince der französische Aviso⸗Dampfer „Le Guichen“ in Jaemel ein⸗ getroffen, um alle Fremden, welche diesen Platz zu verlassen wünschten, nach Kingston auf Jamaica in Sicherheit zu bringen.
Die daselbst ansässigen Deutschen waren hiervon Seitens des Kaiserlichen Konsulats sofort in Kenntniß gesetzt worden. Der zeitige Konsulatsverweser ist in der belagerten Stadt ge⸗ blieben, um die Interessen der Deutschen wahren zu können.
Die inhaltlich unserer Mittheilung in der Nummer 91 des „R. u. St. A.“ vom 15. d. M. am 29 v. M. von St. Thomas nach Jacmel abgegangene Kaiserliche Korvette „Victoria“ wird inzwischen dort eingetroffen sein, und erforderlichen Falls zur Sicherheit der dort ansässigen Angehörigen des Deutschen Reiches und anderer Fremden mitgewirkt haben.
— Verschiedene Blätter brachten vor einiger Zeit Mittheilun⸗ gen über eine Ueberfall durch Wölfe, der sich angeblich im verflossenen Winter in der Nähe von Moskau ereignet und bei dem mehrere mit Namen bezeichnete deutsche Reisende den Tod gefunden haben sollten.
Nach den bei dem Auswärtigen Amte eingegangenen zuver⸗ lässigen Nachrichten ist das Gerücht von dem in Rede stehenden Unglücksfalle völlig erdichtet.
— Mit Bezugnahme auf die Ausführungsbestimmungen vom 18. August 1871 zum Militär⸗Pensionsgesetz vom 27. Juni 1871 ist auf Grund der Bestimmungen im §. 16 dieses Gesetzes darauf aufmerksam zu machen, daß für die Theilnehmer an dem Kriege 1870/71 die fünfjährige Frist zur Geltendmachung von Pensionsansprüchen gemäß des §. 12 l. c. auf Grund einer in jenem Kriege erlittenen Dienstbeschädigung mit dem 20. Mai cr. inkl. abläuft.
Da dergleichen Ansprüche bestimmungsmäßig bei der Pen⸗ sionirung, resp. bei dem Uebertritt in eine für Garnisondienst⸗ fähige zugängliche Stellung — §. 34 l. c. — in der Regel endgültig festzustellen sind, muß mithin die Pensionirung ꝛc. der in Rede stehenden Personen bis zum 20. Mai cr. erfolgt oder zum Mindesten der bezügliche Anspruch mit dem Antrage auf Pensionirung geltend gemacht sein. Mit demselben Termine er⸗ lischt für die bereits ausgeschiedenen, resp. in Stellen für Gar⸗ nisondienstfähige übergetretenen Theilnehmer am Kriege 1870/71 das durch §. 29 I. c. gewährte Ausnahmerecht, Ansprüche auf Grund des §. 12 und §. 13 1. c. resp. des §. 2 des Gesetzes vom 4. April 1874 nachträglich zur Geltung bringen.
— Bei Berechnung der Reisekosten nach dem Gesetze vom 24. März 1873, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten — insbesondere auch im Falle des §. 6 das. (Geschäfte am Wohnort des Beamten oder in Entfernung von nicht mehr als 3 Meile von demselben) sind nach einem Reskript der Ressort⸗Minister vom 5. v. M. die Entfernungen, soweit dieselben nicht nach dem Post⸗Coursbuche des General⸗ Postamts festgestellt werden können, nicht von dem Posthause, sondern von der Grenze des Wohnorts aus zu berechnen.
Von welchem bestimmten Endpunkte ab die Grenze des Wohnortes im Sinne des §. 6 des Gesetzes zu bestim⸗ men ist, ob insbesondere unter Wohnort der Konplex der Wohnstätten eines Ortes oder der ganze Gemeinde⸗ bezirk zu verstehen, ob als seine Grenze das dem Reiseziel zu⸗
nächst belegene Thor oder das letzte vor demselben belegene
Wohnhaus zu betrachten ist, kann im Allgemeinen nicht ent⸗ schieden werden, da die Beantwortung dieser Frage zu sehr von den Besonderheiten des einzelnen Falles ab⸗ hängt und sich je nach der Natur der lokalen Verhältnisse verschiedenartig gestalten kann. indeß schon der Eingangs erwähnte allgemeine Grundsatz zur Erledigung entstehender Zweifel ausreichen.
Baubeamten steht nach demselben Reskript für die Ab⸗ nahme einer Dampfkesselanlage, welche von dem Wohnorte entfernt ist, nicht zu.
— Ein in Kriegszeiten oder während eines Belagerungs⸗ zustandes errichtetes sogenanntes militärisches Testament ist nach dem Gesetz vom 8. Juni 1860 gültig, wenn es von dem Testator eigenhändig unterschrieben und von zwei Zeugen mit⸗ unterzeichnet ist.
auf welchem der Erblasser vermerkt hatte, daß darin sein letzter Wille eingeschlossen sei, so ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals, I. Senat, vom 20. März d. J., das Testament ungültig.
1 — Die interimistische Leitung des Kaiserlichen General⸗ Konsulats in Aegypten ist dem Kaiserlichen “ 8 .
igkeiten sofort er⸗
Derselbe hat die Geschäfte am
[Cairo übertragen worden. 15. d. Mts. übernommen.
— Der Kaiserlich russische Wirkliche Staats⸗Rath von Pfoehl, welcher gestern früh aus Wiesbaden hier ein⸗ getroffen war, ist gestern Abend nach Warschau weiter gereist.
— S. M. Kanonenboot „Nautilus“ ist am 17. d. Mts. Vormittags in Plymouth angekommen. An Bord alles wohl.
Bayern. Das Finanz⸗Ministerium hat folgende Be⸗ kanntmachung, die Münzeinziehung betreffend, erlassen und deren weiteste Verbreitung auf amtlichem Wege angeordnet: „Die süddeutschen Eingulden⸗, Sechskreuzer⸗, Dreikreuzer⸗, Einkreuzer⸗ stücke und Kupfermünzen werden nach dem 30. April 1876 bei den Staats⸗ und Privateinlösestellen nicht mehr umgewechselt und auch bei den Staatskassen nicht mehr in Zahlung angenommen. Eine Verlängerung dieser Einlösefrist wird nicht erfolgen. Es wird deshalb hiermit nochmals zur Beschleunigung der Einlö⸗ sung aufgefordert und vor einem Abwarten der letzten Tage der Einlösefrist ausdrücklich gewarnt.“
— In Dachau hat, wie der am 9. April Pfarrer Gatzenmeyer zum ersten lischen Gottesdienst gehalten. An der Kommunion ligten sich mehr als 20 der Anwesenden.
Nürnberg, 15. April. Der Anwaltverein für Bayern hat eine Denkschrift ausgearbeitet, die bezüglich der Gebührenfrage zu nachstehenden Schlußfolgerungen kommt:
1) Dem Anwalt soll gestattet sein, mit seiner Partei über die Honorirung überhaupt oder für einzelne besondere Leistun⸗ gen ein Uebereinkommen zu treffen. 2) Die Gebührenordnung soll dem Richter gestatten, in einzelnen Fällen, wenn die Vertretung einer Sache oder eines einzelnen Geschäftes, ins⸗ besondere die Sammlung des Beweismaterials, mit außer⸗ gewöhnlichem Aufwande von Zeit und Mühe für den Advokaten verbunden ist, so daß die Sätze der Gebührenordnung nicht mehr als eine angemessene Verzütung dafür erscheinen, auf eine Gebühr zu er⸗ kennen, welche das höchste Maß der verordnungs mäßigen Sätze über⸗ schreitet. 3) Die Gebührenordnung soll gegen die eigene Partei nur Platz greifen, wenn diese oder der Anwalt selbst die richterliche Kostenfestsetzung verlangt, und auch in diesen Fällen nur in so weit, als nicht ein Uebereinkommen bezüglich der Honorirung des Anwalts zwischen diesem und seiner Partei zu Stande gekommen ist. 4) Ueber Mißbräuche und Exrzesse soll im Disziplinarweg entschieden werden.
Sachsen. Dresden, 18. April. Der König und die Königin sind heute Nachmittag 15 Uhr nach Oybin (bei Zittau) abgereist. Die Rückkehr des Königs von dort nach Dresden wird am 21. April erfolgen, während die Königin be⸗ reits Donnerstag den 20. April wieder hier eintreffen wird. Sonnabend den 22. April gegenken Ihre Majestäten sodann in der Königlichen Villa zu Strehlen ihren Aufenthalt zu nehmen.
Hessen. Darmstadt, 18. April. Zu dem bereits publizirten und mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tretenden Berg⸗ gesetz werden, dem „Frkf. J.“ zufolge, in nächster Zeit eine Reihe von ergänzenden Bestimmungen erscheinen. Es handelt sich dabei um ein Gesetz über die Besteuerung der Bergwerke, ferner um eine Verordnung über die Bergpolizei und eine In⸗ struktion für die Revierbeamten, endlich um eine Ausführungs⸗ verordnung in Betreff der Führung der Berg⸗, Grund⸗ und Hygothekenbücher in deche rechtsrheinischen Provinzen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Am ersten Osterfeiertage wohnte die Königin von Groß⸗ britannien mit der Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen und der Prinzessin Beatrice dem Gottes⸗ dienste in der Schloßkirche bei. Mittags spielte die Regiments⸗ musik unter den Fenstern der Königlichen Wohnung. Später war Familiendiner und Abends Theater, welches jedoch die Königin nicht, sondern nur ihre beiden Töchter und der Prinz riedrich Wilhelm von Preußen besuchten.
„Deutsche Merkur“ berichtet, Mal altkatho⸗ bethei⸗
Coburg, 17. April.
Oesterreich⸗ꝛUngarn. Wien, 17. April. Ztg.“ veröffentlicht folgendes Schreiben, welches der Kaiserlich deutsche Geschäftsträger Graf von Dönhoff unterm 10. d. Mts. an den österreichischen Beamtenverein gerichtet hat:
„Kaiserlich deutsche Botschaft in Wien.
Se. Majestät der Kaiser und König, mein Allergnädigster Herr, haben dem Ersten allgemeinen Beamtenvereine der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie als Allerhöchstes persönliches An⸗ denken die große goldene Königsmedaille zu verleihen und zu bestimmen geruht, solche dem Verwaltungsrathe des Vereins unter dem Ausdrucke des Dankes sowohl für die Ueberreichung des fünften Jahrganges der „Dioskuren“ als auch für die Ein⸗ sendung eines Exemplares der aus Anlaß der Weltausstellung in Philadelphia herausgegebenen Denkschrift über die Bedeutung und bisherige Entwickelung des Vereins zu übermitteln. Dem Verwaltungsrath des löblichen Vereins beehre ich mich demnach die gedachte Königsmedaille beifolgend mit dem ergebensten Er⸗ suchen zu übersenden, deren Empfang mir gefälligst bestätigen zu wollen.“
— Ueber die österreichisch⸗ungarischen Verhand⸗ lungen berichtet die „N. Fr. Pr.“: „Formell stehen die Ver⸗
handlungen noch immer auf dem Punkte, auf welchem sie am
1. Januar gestanden, als die österreichischen Minister nach Pest reisten. Nach keiner Richtung hin haben die bisherigen Ver⸗ handlungen einen festen Krystallisationspunkt ergeben. Dessen⸗ ungeachtet hat sich bei den Berathungen der beiden Ministerien
In der Regel wird
weniger als ½ Meile ein Anspruch auf Reisekosten
Haben dagegen die Zeugen nicht das Testa⸗ ment selbst unterzeichnet, sondern nur ihre Namen auf das Cou⸗ vert gesetzt, von welchem das Testament eingeschlossen ist, und
der feste Wille gezeigt, das Zoll⸗ und Handelsbündniß mit allen möglichen Opfern aufrecht zu erhalten. Als großer Fortschritt ist es anzusehen, daß die österreichische Regierung mit der unga⸗
rischen in dem Prinzipe übereingekommen ist, alle Forderungen
und Konzessionen, die jeder der beiden Reichstheile zu machen hätte, nur im Zusammenhange mit der Quote zuzugestehen.
Bevor über die Quote eine Einigung erzielt ist, kann weder von
einer Entscheidung in der Verzehrungssteuer⸗, noch in der Restitutions⸗Frage die Rede sein, und deswegen wäre bereits jetzt die Quote in Verhandlung zu ziehen. Deshalb wurde der Auftrag ertheilt, nach dem Schema vom Jahre 1867, nach welchem damals die Quole festgestellt wurde, das Verhältniß der Leistungsfähigkeit auf Grund der heutigen Einnahmeziffern zu eruiren. Wenn sich hiernach heraasstellen
sollte, daß Ungarn im Vergleiche zum Jahre 1867 benachtheiligt
ist, so wird an Oesterreich die Frage herantreten, ob es über⸗ haupt ein Opfer bringen kann und wie groß dasselbe sein muß. Die Resultate dieser anzustellenden Rechnung sind daher das Entscheidende für die Ausgleichsverhandlungen. Gleich⸗ zeitig muß auch noch eine formelle Schwierigkeit um⸗ gangen werden, indem die Beschlüsse der Delegationen viel⸗
Konsul zu
fach von dem Bestehen des Zoll⸗ und Handelsbündnisses ab⸗
8 1“ 1“
8
Die „Wien.
hängen, während dasselbe mit Ende Dezember dieses Jahres in Folge der Kündigung abläuft. Ein fester Beschluß über die Art und Weise, wie dieses formelle Hinderniß zu überwinden wäre, ist noch nicht gefaßt, aber es scheint, das Ministerium be⸗ absichtige, den Delegationen die Beschlüsse der Minister⸗Kon⸗ ferenzen mitzutheilen und mit Hinblick auf oie etwa erfolgte Einigung einen Ausweg zu finden.“
— 18. April. (W. T. B.) Die heutige „Abendpost“ re⸗ produzirt folgende Note des serbischen Amtsblattes (Srbske Novine): Eine in jeder Beziehung äußerst tadelnswerthe Scene hat am letzten Palmsonntage vor der Wohnung des öster⸗ reichisch⸗ ungarischen Generalkonsuls in Belgrad stattgefun⸗ den. Die den Vertretern der fremden Mächte schuldige Achtung vergessend, hat eine Bande von Leuten lärmende Exzesse verübt mit der Absicht, den Vertreter Oesterreichs zu beleidigen. Die serbische Regierung, solche erbärmliche Akte bedauernd und auf das Strengste das Benehmen der Urheber verdammend, hat wider dieselben die vom Gesetze vorgeschriebenen Maßregeln er⸗ griffen und der österreichischen Regierung die von derselben ver⸗ langte vollste Genugthuung geleistet.
— (W. T. B.) Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, hat heute eine außerordentliche Sitzung der Bankdirektion stattgefunden, in welcher über das von der ungarischen Regierung mitgetheilte Bankprojekt berathen wurde. Nach der Natur der ungarischen Propositionen, die auf die Gründung einer selbst⸗ ständigen ungarischen Nationalbank hinauslaufen, deren Noten von der österreichischen Bank angenommen werden sollen, ist, wie die „Neue Freie Presse“ hervorhebt, eine andere, als eine ableh⸗ nende Antwort der Bankverwaltung wohl nicht möglich.
— 19. April. (W. T. B.) Gestern Nachmittag fand unter dem Vorsitze des Kaisers zur Erledigung der zwischen den beiden Reichshälften schwebenden handelspolitischen Fragen ein großer Ministerrath statt, welcher von 2—6 Uhr dauerte. — Die Verhandlungen zwischen der ungarischen und österreichischen Regierung dauern fort und wird von beiden Seiten ange⸗ nommen, daß eine endgültige Verständigung zwischen den Re⸗ gierungen beider Reichshälften bald werde erzielt sein.
Großbritannien und Irland. London, 15. April. Ueber die heute erfolgte Ankunft des Prinzen von Wales in Gibraltar wird von dort gemeldet: Die „Serapis“, mit dem Prinzen von Wales an Bord und vom „Osborne“ und „Raleigh“ begleitet, kam heute Morgen um 8 Uhr hier an und wurde mit Salutschüssen von den Forts, den englischen Kriegs⸗ schiffen „Devastation“ und „Swiftsure“ und der spanischen Fre⸗ gatte „Vitoria“ begrüßt. Der Prinz landet um Mittag. Die Stadt ist aufs Schönste geziert und die Straßen sind gedrängt voll. Der Gouverneur giebt heute dem Prinzen zu Ehren ein großes Galadiner und darauf wird die Stadt beleuchtet. — Lord Northbrook hat sich heute Morgen in Kalkutta auf dem Dampfer „Tenasserim“ eingeschifft, um nach England zu⸗ rückzukehren.
Ottawa, 13. April. Das Parlament des canadischen Bundes wurde gestern vertagt. Der General⸗Gouverneur Earl Dufferin sprach in seiner Schlußrede die Befriedigung aus, daß es möglich gewesen sei, neue Steuern zu umgehen, zugleich aber sein Bedauern, daß die Verhandlungen mit den Vereinig⸗ ten Staaten über die Fischereifrage keinen Fortschritt gemacht haben.
Frankreich. Paris, 17. April. Da jetzt das parla⸗ mentarische Leben auf einige Wochen ruht, beschäftigen sich die Blätter sehr angelegentlich mit den Präfektenwahlen; die Urtheile über dieselben lauten sehr verschieden. Die „K. Z.“ sammelt einige derselben: Der „Temps“ behauptet, daß das Dekret vom 13. April im Allgemeinen keinen guten Eindruck gemacht habe, sucht denselben aber zu mildern; man müsse dem Minister Ricard Zeit lassen, die geeigneten Ersatzmänner zu finden. Noch weniger zufriedengestellt ist das „XIX. Sieècle“, das Organ der gemäßigten Linken und des linken Centrums. „L'Opinion Nationale“ dagegen erklärt sich mit den Wahlen einverstanden. Die radikalen und ultramontanen Blätter aber greifen den Minister gleichmäßig an. Die gemäßigte Rep. Franc.“ bezeichnet einzelne Präfekten als gehäfsige und unfähige Persönlichkeiten; der „Univ.“ findet in dem Verfahren des Ministers ein Uebergewicht der revolutionären Partei. Die „Gaz. de Fr.“ rühmt die abgesetzten Präfekten. Kurz, die äußerße Linke ist ungehalten, die gemäßigte unzu⸗ frieden, das linke Centrum abwartend. Aehnlich äußert sich das „Journ. des Débats“: „Zwei Fälle sind denkbar“, sagt dasselbe, „die Präfekten entsprechen dem Vertrauen des Ministers, dann ist Alles gut — oder nicht, dann wird man sich an ihn zu halten haben. Doch ist die erste An⸗ nahme nicht unwahrscheinlich; eine entschlossene Regierung, welche weiß, was sie will und es offen sagt, kann viel aus den Menschen machen; und hoffentlich ist die jetzige Regierung eine solche. Vor allen Dingen ist sie in sich einig; sie will auch nicht
das Land nach ihrem Vorbilde umgestalten, sie ist vielmehr selbst
ein Abbild desselben und wird dieser Aehnlichkeit treu zu bleiben suchen. Die Aufgabe der Präfekten ist nun, die Regierung auf dem Laufenden aller Strömungen der öffentlichen Meinung zu erhalten, damit das Ministerium abtreten kann⸗ sobald ein⸗ mal keine Uebereinstimmung zwischen ihm und dem Lande be⸗ steht. Man hat also von den Präfekten große Loyalität und ein richtiges Urtheil zu fordern, damit sie nicht wieder einem Minister rathen, als Kandidat aufzutreten, wie Hrn. Buffet, und ihn dann kompromittiren. Die bisherigen Präfekten waren viel⸗ fach unfähig; nur 24 sind abberufen, 46 versetzt, also in 70 De⸗ partements sind Aenderungen eingetreten. Das it genug in 14 Tagen. Größer noch wird die Zahl der Veränderungen unter den Unterpräfekten und den General⸗Sekretären sein. Wenn also die Klagen der Republikaner in einem gewissen Maße gerecht sind, so sind sie doch jedenfalls sehr übertrieben; man hotte mehr thun können, aber man hat schon viel gethan und wird noch mehr thun. Die Regierung muß nur fest bleiben, und sobald schwere, gerechtfertigte Klagen gegen einen Präfekten laut werden, ihre Pflicht thun.“ 1
— Gestern haben fünf Wahlen stattgefunden; nur zwei (in Lille und in Marseille) hatten ein bestimmtes Resultat; in beiden errang die äußerste Linke einen Sieg; in Paris hatte der Kandidat der Linken, in Bordeaux der der äußersten Linken und nur in St. Amand ein klerikaler Bonapartist die relative Majorität, doch hat auch hier die Linke weitaus das Ueber⸗ gewicht, wenn die nur unter zwei Kandidaten getheilten Stimmen sich vereinigen. 8
— In der „Rep. Fr.“ veröffentlicht Gaäambetta als Prä⸗ sident der Budget⸗Kommission sein Finanz⸗Programm. Er will die kleinen indirekten Steuern abschaffen und durch ein
besseres direktes Steuersystem ersetzen, erstrebt also 1) Revision des Katasters und 2) Einführung der Einkommensteuer.
Von
rung
einem neuen, oft befürworteten Kataster männer, der „K. Ztg.“ zufolge, etwa einnahme. Ferner schlägt Gambetta vor. Umänderung der ganzen Staatsverwaltung, andere Eintheilung der Verwaltungsbezirke und Einrichtung billigerer Verwaltungs⸗ behörden; Verminderung der schwebenden Schuld, besonders Ab⸗ schaffung des Monopols der großen Eisenbahnen. Der Staat soll keine Zuschüsse u. s. w. zahlen (Frankreich hat bis Ende 1877 seinen großen Eisenbahngesellschaften über 2 Milliarden beigesteuert). Es wird Mühe kosten, gesteht die „Rep. Fr.“ zu, bis diese ziemlich radikalen Vorschläge, wenn auch nur zum Theil, durchgesetzt sein werden.
erwarten 70 Millionen Mehr⸗
Spanien. In einem Artikel über die Stellung Spaniens zur römischen Kurie äußern sich die „Times“ u. A.: Spanien sei von einem heftigen Streite zwischen den Freunden und den Feinden religiöser Verfolgung erregt und der Vatikan stehe mit⸗ ten innen in dem Kampfe. Die Beschwerde des Vatikans gehe dahin, daß die Regierung einen frevelhaften Vertragsbruch be⸗ gangen, indem sie ketzerischen Gottesdienst zu dulden beantragt hätte. Durch das Konkordat von 1851 wäre vereinbart, daß der römisch⸗katholische Glaube die alleinige Religion des spa⸗ nischen Volkes sein, und alle „die Rechte und Privilegien“ ge⸗ nießen sollte, „welche er gemäß dem Gesetze Gottes und den Bestimmungen der heiligen Satzungen besitzen müßte.“ Auch habe das Konkordat verheißen, daß aller Unterricht sowohl in Privat⸗ wie öffentlichen Schulen in Uebereinstimmung mit dem katholischen Glauben sein sollte. Dasselbe machte gleicher⸗ weise die Bischöfe zu Wächtern über Religion und Moral in den Seminarien. Der Gipfelpunkt der Vereinbarung aber war, daß die weltliche Macht den Bischöfen Beistand leisten sollte, wenn sie „der Bosheit von Menschen, welche die Seelen zu verführen und die Moral der Gläubigen zu verderben versuchten, entgegenzu⸗ treten oder den Druck, die Herausgabe und Verbreitung schlechter und verderblicher Bücher zu verhindern hätten.“ Keine Bürg⸗ schaft, sagen die „Times“, konnte wohl vollständiger und aus⸗ gedehnter sein. Die Inquisition selbst konnte nicht mit größerer Klarheit ausgesprochen haben, daß sie gläubig bis zur Vernich⸗ tung sein wolle. Andererseits enthalte die neue spa⸗ nische Verfassung eine Bestimmung, welche dem ketze⸗ rischen Gottesdienste eine gewisse Toleranz zu gewähren scheine; denn der 11. Artikel erkläre, daß Niemand, der die christliche Sittenlehre achte, wegen seiner religiösen An⸗ sichten, oder weil er Gottesdienst in seiner eigenen Weise aus⸗ übe, solle bestraft werden. Aber er füge hinzu, daß alle Ceremonien oder öffentlichen Kundgebungen, außer denen der Staatsreligion, verboten sein sollten. Doch der Vatikan greife auch die schwache, kleine Probe von Toleranz mit der größten Heftigkeit an. Indem die Bestimmung bean⸗ sp uche, Freiheit des Gottesdienstes zu gewähren, „verletzt sie“, sagt er, „jedes Recht auf Wahrheit und jedes Recht der katholischen Religion, hebt ungesetzlich das Konkordat zwischen dem päpstlichen Stuhle und dem spanischen Volke auf, legt dem Staate offen die Last auf, Unrecht zu thun, und öffnet der Verirrung die Thür, der Verirrung, welche nur die Vor⸗ läuferin einer langen Kette von vernichtenden Uebeln ist für die Nation, welche so lange und so treu an der katholischen Einheit festgehalten hat.“ Freilich könne es keine Frage sein, daß der Geist, wenn nicht der Buchstabe des Toleranzartikels dem Kon⸗ kordat feindlich sei. Doch das Verhalten des spanischen Mini⸗ steriums müsse von ganz anderen Gesichtspunkten aus beurtheilt werden. Es komme wenig darauf an, ob das Konkordat von 1851 auch fernerhin technisch bindend bleibt für eine Regierung, welche den Vertrag nicht geschlossen hat und welche von der Zeit des Ver⸗ trages durch mehrere Revolutionen getrennt ist. Aber, abgesehen von allen rechtlichen Spitzfindigkeiten, hätte die spanische Regie⸗ einen vollständig ausreichenden Grund, die verfolgungs⸗ süchtige Härte des Konkordates zu mildern, in der Thatsache gehabt, daß der Vertrag selbst gegenüber dem veränderten Charakter der Zeit nicht mehr zu halten war. Als derselbe ge⸗ schlossen wurde, lag Spanien sowohl moralisch wie physisch noch abseits von dem übrigen Europa; doch die Ereignisse der letzten Jahre hätten den wachsenden Entschluß der leitenden Klassen an den Tag gelegt, ihr Eeschick mit dem der höher entwickelten Völker in Einklang zu setzen. Auch in Spanien könne jetzt keine Regierung Bestand haben, welche nicht jenen Grundsätzen weltlicher Justiz Rechnung trage, die ein Theil der öffentlichen Moral Europas geworden sind. Religiöse Toleranz sei eines von jenen Geboten, welchen auch eine spanische Regierung einige Achtung zollen müsse. Wenn der Vatikan sage, daß die Duldung von reli⸗ giösem Irrthum einen Abfall vom katholischen Glauben bedeute, könnten die Staatsmänner nur erwidern, daß es nicht ihre Auf⸗ gabe sei, die Bestimmungen dogmatischer Theologie ihrem Urtheil zu unterziehen. 8
Italien. Rom, 18. April. (W. T. B.) Das Mini⸗ sterium hat beschlossen, den gesetzlichen Umlauf der Bank⸗ noten von der am 22. k. Mts. fälligen Emission zu ver⸗ längern. — Aus Deputirtenkreisen verlautet, daß das Par⸗ lament nur das Budget und die Vorlagen über die Tiber⸗ regulirung, den Hafen von Genua und die Wahlreform erle⸗ digen werde und sodann vertagt werden solle.
— Mit der Wiederkehr der schönen Jahreszeit pflegt in den Wäldern und Schluchten Siciliens auch das Briganten⸗ thum wieder zuzunehmen. Der Minister des Innern hat aber, den „Ital. N.“ zufolge, bereits Anstalten getroffen, um dasselbe in diesem Jahre niederzuhalten.
— Nach der „Gazzetta ufficiale“ sind vom 26. Oktober 1867 bis zum 31. März dieses Jahres 116,038 Kirchen⸗ und Klostergüterloose für 394,867,463 Fr. ausgeboten und für 508,196,057 Fr. zugeschlagen.
— 19. April. (W. T. B.) Nach der Meldung des „Bersagliere“ haben in der Besetzung der Präfekten⸗ stellen größere Veränderungen stuattgefunden, indem 28 Präfekten versetzt und 11 neue Präfekten ernannt wurden. Von den seitherigen Präfekten wurden 7 pensionirt, 3 abberufen, 3 suspendirt, einer in Disponibilität versetzt.
Griechenland. Athen, 15. April. (Wes. Ztg.) Bei der Einfahrt in den Piräus ist heute eine russische Korvette gescheitert. Zwei englische, ein griechisches und ein russisches Schiff suchten vergeblich Hülfe zu leisten.
Türkei. Konstantinopel, 18. April. (W. T. B.) Abraham Pascha, Agent des Khedive und Halet Pascha sind zu Mitgliedern des Minister⸗Konseils, jedoch ohne Portefeuille, ernannt worden.
— Nach einer der „Agence Havas“ zugegangenen Nachricht aus Ragusa vom 17. d. wären die Türken am Sonnabend bei Presjeka geschlagen worden. — Weiter wird gemeldet,
825.
daß die Garnison von Niksic am Sonntag einen Ausfall gemacht habe, aber zurückgeschlagen worden sei. Moukhtar Pascha, der zu ihrer Hülfe herbeieilte, soll von den Infurgenten in den Engpässen von Douga eingeschlossen worden sein.
Belgrad, 19. April. (W. T. B.) Die mit Ristics wegen Bildung eines neuen Kabinets angeknüpften Ver⸗ handlungen sind gescheitert, weil Risties unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen eine Verantwortung nicht über⸗ nehmen will.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. April. (W. T. B.) Graf Schuwaloff wird Ende des Monats auf seinen Posten nach London zurückkehren.
— Der „Russische Invalide“ vom 15. April meldet aus Kho⸗ kand, daß General Skobelew, der vom General Kolpakowski den Befehl erhalten hatte, die noch der russischen Herrschaft widerstreben⸗ den Kirgisenstämme zur Unterwerfung binnen drei Tagen aufzufordern, sämmtliche Häuptlinge, mit alleiniger Ausnahme Abdullah Bey's, der jetzt von 50 Dschigiten verfolgt werde, willig gefunden habe, die russische Herrschaft in Khokand anzuerkennen.
Amerika. New⸗York, 16. April. (Köln. Ztg) Der Kaiser von Brastlien kam gestern in dem Passagierdampfer „Helvetius“ vor dem Hafen an und wurde von drei Ministern, dem Admiral Rowan und dem General Hancock empfangen. Ihre Einladung, den Kriegsdampfer Alert zu besteigen, um mit demselben zu landen, lehnte der Kaiser ab, weil er als Privat⸗ mann reisen wolle, und stieg mit den übrigen Fahrgästen unbeach⸗ tet in Brooklyn ans Land, während die Kanonen der Forts und der Schiffe den Alert begrüßten, in der Mei⸗ nung, daß der Kaiser sich an Bord desselben befinde. Von Brooklyn fuhr er in einen Gasthof der Fifth Avenue. Abends besuchte er das Theater, und soäter wurde ihm von einem Bürgerverein ein Ständchen gebracht. Morgen wollen William Cullen Bryant, der 78jährige Dichter, und William M. Evarts ihm ein Willkommschreiben im Namen der Bürger New⸗YVorks überreichen. Am Dienstag reist der Kaiser nach San Francisco. — Der General Babcock befindet sich von Neuem vor dem Kriminalgericht. Die große Jury in Washing⸗ ton hat ihn wegen Einbruchs in Anklagez ustand versetzt und mit ihm den früheren beigeordneten Bezirksanwalt Har⸗ rington, den früheren Vorsteher der geheimen Polizei des Schatzamtes, Whitely, einen von dessen Geheimpolizisten Namens Nettleship, den New Vorker Anwalt Somerville und einen jetzt im Zuchthause sitzenden Verbrecher, Miles. Die der Anklage zu Grunde liegende Thatsache ist die im Juli 1874 geschehene Wegnahme von Urkunden aus dem Schranke des ge⸗ nannten Harrington. Mit den gestohlenen Schriftstücken sollten Beweismittel, die zur Aufklärung der in der Washingtoner Be⸗ zirksverwaltung vorgekommenen Betrügereien dienten, aus der Welt geschafft werden. Miles und Whitely treten als Staats⸗ zeugen auf. Miles bekennt, von Whitely zu dem Raube ge⸗ dungen worden zu sein; und Whitely seinerseits erklärt, im Auftrage Babcocks und Harringtons gehandelt zu haben. Har⸗ rington soll verschwunden sein; Babcock wurde gestern gegen Bürgschaft auf freien Fuß gesetzt.
— Senor Prado, der neu gewählte Präsident von Peru, ist am 16. ds. an Bord des White Star⸗Dampfers „Germanic“ von New⸗York nach Europa abgesegelt.
Valparaiso, 8 März. Aus der Wahlrededes Kriegs⸗ Ministers Pinto, in der sich derselbe auch über die klerikalen Bestrebungen ausspricht, theilen wir nach der „Köln. Ztg.“ folgende Stellen mit: „Der Kampf freier Idee gegen Unduld⸗ samkeit und Vorurtheil, in welche letztere das Kolonialsystem uns gebannt hielt, weist nicht geringere Erfolge auf, als das Ringen unserer Unabhängigkeitshelden auf den Schlachtfeldern. Das Auftreten einer Partei, welche die geistliche Herrschaft an die Stelle der nationalen zu setzen sucht, welche soziale Vorrechte auf Kosten der Gleichheit Aller vor dem Gesetz, eine gewaltsame Einheit auf Kosten der Gedankenfreiheit erstrebt, hat die ganze Welt in die Waffen gerufen. Sie bemühte sich, die Grundsätze zu verfälschen, welche wir in unserem Kampfe zur Vertheidigung der bürgerlichen Gesellschaft verfechten, und ihnen den Stempel einer religiösen Verfolgung aufzudrücken. Es ist das ein politischer, aber verächtlicher Kunst⸗ griff welchen abzuweisen die Diener Gottes die Ersten sein müßten; und sie werden es thun, wenn sie dereinst richtiger die Gefahren ermessen, denen sie die heiligen, ih ꝛen anvertrauten Interessen aus⸗ setzen, wenn sie dieselben in den Dienst einer verachteten Partei stellen. Niemand in Chile will die Religion bedrohen, und wenn Je⸗ mand dies plante, so theilen wir nicht seine Wege, die wir auf unsere Fahne Gewissensfreiheit geschrieben haben, durch welche allein der religiöse Sinn entwickelt und gefestigt wird. Wir streiten gegen den Mißbrauch, der aus der Religion ein Werk⸗ zeug für politische Anschläge schmieden will. Mögen die Priester aufhören, politische Agenten zu sein; mögen sie einsehen, daß die Kirche kein Klub ist, und der Beichtstuhl kein Ort, um über Wahlen zu reden, und sie werden spüren, daß diejenigen Ge⸗ fühle, die sie als sich feindselig betrachten, bald durch solch? der Ehrfurcht werden ersetzt werden.“
Asien. Indien. Sir Salar Dschung, der Premier⸗ Minister des Nyzam von Hyderabad, verließ am 8. d. Mts. Bombay an Bord des italienischen Dampfers „Asta“, begleitet von einem Gefolge von 60 Personen, um seine lange projektirte Reise nach Europa anzutreten. Er begiebt sich zunächst nach Neapel. — Der Dampfer „Sowad“ aus Shehr ist im arabischen Meer gescheitert, und von den 500 an Bord befind⸗ lichen persischen Pilgern sind nur drei gerettet worden.
— Ein Telegramm aus Calcutta meldet den am 14. ds. erfolgten Tod des Maharadschah von Puttiala. Sein Nachfolger ist sein ältester Sohn, der aber erst 5 Jabre zählt. Während dessen Minorität wird wahrscheinlich ein Regentschafts⸗ rath mit dem jetzigen Premier⸗Minister als Präsident die Regic⸗ rung führen.
Persien. (Allg. Ztg.) Nachrichten aus Teheran kün⸗ digen an, daß seit etwa acht Wochen ein aus 25 Mitgliedern bestehender Staatsrath deaselbst in Thätigkeit getreten ist. Die Funktionen desselben bestehen darin, über neue Reformen zu berathen und die betreffenden Gesetzentwürfe auszuarbeiten. Die neuen Anordnungen beziehen sich vornehmlich auf das Münz⸗ und Postwesen. Die persischen Münzen werden fortan auf einer in Paris hergestellten Maschine geschlagen werden. Was den Postverkehr betrifft, kann man jetzt von Teheran nach allen Punkten Europa's Briefe für die einheitliche Taxe von 55 Cen⸗ times senden, welche mit neu eingeführten persischen Briefmarken versehen sind. Innerhalb Persiens kostet jeder Brief 25 Cen⸗ times (20 Pfennige) bis zur russischen Grenze. Bon da an erhalten dieselben durch die russische Post eine Marke von 30 Centimes, wie sie nach den Postvereinsabmachungen für Ruß
ganze gemusterte Fläche wie
und Wien mit Erfol
land bestimmt worden ist, und laufen damit durch ganz Europa. — Aus Rescht, der Hauptstadt der persischen Provinz Ghilan am kaspischen Meere, wird dem „Journal de St. Petersbourg“ geschrieben: Am 6. des Monats Safar (den 3. März), dem Geburtstage des Schah, wurde von Sr. Majestät das diplomatische Corps zu Teheran in feierlicher Audienz empfangen. Als Doyen des Corps führte der österreichisch⸗ ungarische Gesandte das Wort bei der Gratulation. Der Schah antwortete sehr wohlwollend, und richtete dann an jeden Ver⸗ treter noch eine besondere Ansprache. — Seit der neue Gouver⸗ neur von Asterabad Suleiman Chan sein Amt angetreten, ver⸗ halten sich die der persischen Herrschaft unterworfenen Turko⸗ manen ruhig, an der Grenze seiner Provinz hat er aber noch den räuberischen Stamm der Devidschi zu unterwerfen. Die Turkomanen von Merw scheinen sich zu einem Einfall in die persische Provinz Chorassan zu rüsten, und der Gouverneur di ser Provinz Sharud ist daher angewiesen worden, energisch: Vertheidigungsmaßregeln zu treffen und die Straße nach Chorassan frei zu halten. Die Akhal Teke⸗Turkomanen liegen miteinander im Hader; sie hatten im vorigen Jahr vier Khane gewählt, welche nun um den Vorrang streiten.
Die Nr. 7 des
8 „Marine⸗Verordnungs⸗ folgenden Inhalt:
Fortfall der Zulage für den erster S. M. Schiffen bei gleichzeitiger Wah nehmung des ben durch den Kommandanten. — en U⸗bungsmunition der in Dient gestellten Schiffe. — Aarechnung de Dauer der Reise S. M. Kbt. „Nautilus“ in den 1876 als doppelte, pensionsberecheigende Dienstzeit. Proviant und Materialien ꝛc. in übersceischen Ortes⸗ 1876 — Berechnung der zum Empfange der Dienstalter⸗Zulage berech⸗ tigenden Dienstzeit. — Verwuadeten⸗Transport in der Marine. — Ablauf des Präklusiotermines für Geltendmachung von Pensionsan⸗ sprüchen aus dem Kriege 1870 — 71. — Komvensation der Kompass⸗ an Bord S. M Kommandirung ei zweiter machers und Schneiders an Bord der Seek⸗ Schuls Deklaration der Punkte 13, 15 und 18 des §. 1 r stimmungen für die Offiziere ꝛc. der Kriserlichen Marine. N. tragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähizung für den ein⸗ jährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. — Berechtigung zur Ausstellung von Z usnissen für den einjivrig⸗freiwilligen Milnär⸗ dienst. — Zurücklassen der Hundwaffen S itens der Vermessungs, Minenleger⸗ und Transportfahrzeuge. — Angabe in den Uebunzs⸗ berichten über Beginn resp. Beendigung der Uebunzen und Manöper. — Abänderung des Regiements über das Bekleidungswesen der Matrosen⸗Divisionen ꝛc. vom 27. D-zember 1873. — Bekannt⸗ machung der Lebeusver scherungs⸗Anstalt für die Armee und Mar ne. — Zusatz zum Jahaltsverzeichniß der Schiffsbücher Kisten. — Per⸗ sonalveränderungen. — Benachrichtigungen. —
—
Bestimmunzen, betr
Schiffe. —
Statistische Nachrichten.
ie Volkszählung in Bayern vom 1. Dezember 1875 hat nach einer vorläufigen Zufammenstellung Seitens des Körniglichen statistischen Bureaus eine ortsanwesende Bevölkerung des Königreiches von 5,024,832 Personen gegen 4,863,450 des 1. Dezembers 1871 ergeben. Bei der letzteren waren 11,424 Personen als zur Okkupationsarmee in Frankreich gehörig extra mit eingerechnet. Auf Provinzen ver⸗ theilt, ist das Ergebniß: Oberbayxern mit 894,824 (1871: 1. D zember 841,707), Niederbayern 622,377 (603,789), Pfalz 64 (615,035), Oberpfalz 503,422 (497,8629. Oberfranken 55 (541,083), Mittelfranken 607,593 (583,66 „„ Unterfranken 59 (586,132), Schwaben 602,950 (582,773) Die „Südd. Pr bemerkt dazu: „Die verhältnißmäßig starke Zunahme altbayerischen Provinzen erklärt sich — daß die 1871 in Frankreich gacnisonireade I. sion sich durchweg aus Oberbayern und Schwaben rekrutirt neu: Zählungs⸗ ergebniß unterliegt übrigens noch der Superrev des statistischen Bureaus und wird danach vermuthlich verschiedene Aenderungen er⸗ fahren; sein Einfluß auf die Wahlkreisfraße läßt sich also noch nicht genau feststellen.“
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Am 17. starb nach kurzem Krankenlager der ordentliche Pro⸗ fessor der Zoologie an der Universität Greifswald uand Forschungs⸗ reisende Dr. Reinhold Buchholz im 40. Lebensjuhre.
— In den australischen Colonien wurde unlängst der Plan angeregt, gemeinschattlich eine Südpolexpedition auszurüsten, um so ein Gegenstück zu der Nordpolexpedition des Matterlandes zu liefern. Es ist Aussicht vorhanden, daß der Plan zur Ausfuͤhrung gelangen wird. 8
— Von dem bekannten ‚Historischen und politischen Essai über die belsische Revolution“ des hiesigen Gesandten Baron Nothomb wird der „K. Ztg.“ zufolge bei Muquardt in Brüssel eine vierte und in umfassender Weise vermehrte Ausgabe er-⸗ scheinen. Ein neues Vorwort enthält ein Lebensbild des Königs Leopold und eine Darstellung der Anstrenguagen Belgiens für seine Unabhängigkeit bis in die neuere Zeit. Viele Aktenstücke sind dieser neuen Auflage hinzugefügt. Die Darstellung der Vorgänge von 1867 wegen Luxemburgs und der neuen Neutralitätsverträge von 1870 wegen Belgiens sind von besonderem Interesse.
Gewerbe und Handel.
Elberfeld, 19. April. Die Gesammteinnah nen der Berzisch⸗ Märkischen Eisenbahn und der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn betrugen im Monat Mä 3 4,768,664 ℳ gegen 5,176,549 ℳ in Monat März 1875, mithin Mindereinnahme 407,885 ℳ Vom I. Januar bis ult. März d. J. betrugen die Einnahmen 13,982,425 ℳ gesen 14,441,011 ℳ in demselben Zeitraum des Vorjahres, mithin Minder⸗ einnahme 458,586 ℳ.
— (Mittbeil. des Bayer. Gewerbe⸗Museums zu Nürnbe’g). Die Herren Rösler und Achtelstetter (Königl. bayer. und K. K. österr.⸗ ungar. priv. Unternehmung für Asphaltirungen und Steindachpappen⸗ Fabrik in Passau haben im bayerischen Gewerbemuseum Asphalt Mosaikplatten ausgestellt, welche, nach einem u uen Verfahren angefertigt, sich als praktische und zuͤgleich geschmackvolle Fußboden⸗ bekleidung empfehlen. Die ausgestellten Platten sind in zwei ver⸗ schiedenen Größen (80 Cm. und 50 Cm. im Quadrat bei 2 Cm Dicke) hergestellt und zeigen verschiedenartige, in die Fläche des schwarzen Asphaltgrundes vermittelst weißer Porzellan⸗ und farb ger Glasplättchen eingelegte DOrnamente, welche in gleicher Weise nach jeder gegebenen Zeichnung ausgeführt werden können. Die Herstellung erfolgt, indem man das auf ein starkes Papier aufgezeichnete Mosaikmuster mit den entsprechenden Porzellan⸗ oder Glasplättchen belegt, dasselbe mit einem Rande umgiebt und die durch Erhitzen flüssig gemachte Asphalt⸗ masse aufgießt. Die Platte ist vollendet, sobald man, nach dem Er⸗ kalten derselben, das Papier durch Abwaschen entfernt hat. Um eine größere Bodenfläche zu bedecken, werden die ein⸗ zelnen Platten aneinander gelegt und die zwischen ihnen ent⸗ stehenden kleinen Fugen mit Asphalt ausgegossen, so daß die
s aus einem Gusse hergestellt erscheint. Wegen der Dauerhaftigkeit der Masse, hauptsächlich gegen Feuchtig⸗ keit, erscheinen derartige Fußböden, bei deren Herstellung, wie obe bemerkt, den verschiedenartigsten künstlerischen Anforderungen Rech nung getragen werden kann, für Balkons, Badezimmec, Einfahrten zc besonders geeignet und sind für diese Zwecke bereits in Nürnber verwendet worden.