1876 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Zettelbanken.

*

Ausweise der deufschen [3593] 88 * 8 8 Rechnungs

„Union“,

Einnahmen.

Homburg v. d.

er b Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗

für ästs 875. das Geschäftsjahr 1875 Ausgaben.

status am 23. April 1876. Activa. CEr. 332/1V.) 20,685. —. Prämien ⸗Einnahme: *

8,525. —. Vortrag der Prämien⸗Reserve aus

3,400. 8 Einnahmen im Jahre 1875 für

228,146. 8 129,542. 525,929,689. —. Versicherungssumme

““ 1874

Metallbestand.. Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestände ...

Lombard⸗Forderungen 949

145,931. —. 1 953. 89.

5 Verwaltungskosten:

1 1 sämmtliche Organisationskosten, Salaire, Bureaumiethe,

ö Insertionen, Steuern, Porti u s. w. 1“ 137,474 54 239,615/15

8228 8n9 2e Antheiles der Rückversich abzügli es Antheiles der Rückversicherer abzüglich des Anthe 189,818,1

1,095,884 89 vrämfen⸗Reserve auf 1876 seg.

867,337.

Effektenbestände 1,692,865.

Sonstige Activa . Schaden⸗Reserve⸗Vortrag aus 1874

1 Zinsen: 88 1 1 Hypothek⸗ und Effektenzinsen Diverse Einnahmen:

Policengebühren

Passiva. Grund⸗Kapital eservefond,os Betrag umlaufender Noten . . Sonstige täglich fällige Verbind⸗ 1111“X“ —. An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten. ö1 473,333. Sonstige Passiva . . . . . 720,518.

[3614] ochen⸗U

1,714,285. —. . 714. —.

13,200.

Wochen⸗Uebersicht

der Bayerischen Notenbank vom 23. April 1876.

Activa. 8 30,459,000 311,000 2,302,000 30,785,000 2,062,000 23,000 1,193,000

Metallbestand . . . . . ..

Bestand an Reichskassenscheinen.

an Noten anderer Banken. IEbTeeeeeöe an Lombard⸗Forderungen. an Effekten . . . an sonstigen Aktiven.

Passiva. Das Grundkapital. . . . Der Reservefonds.

7,500,000

43,265 33/ Schaden⸗Reserve für am 31. Dezember 1875 noch nicht A[IZEee“] 49,712 52 Rückversicherungs⸗Prämien und Jöee—]; Provision an die Agenten . . . . . . . . . . . . 2,794 82 Verlust auf Effekten ö Abschreibungen: I1 auf Inventar, Schilder und Drucksachen . . . .. Reingewinn . . . .. .... 86,658. welcher wie folgt vertheilt wird: 1 10 % zum Kapital⸗Reservefond. 2 8,665. 8 N77,892. 4 % Abschlags⸗Dividende 36,000 77,992. 10 % Tantième an den Aufsichtsrath 1

be⸗ 39,653 90 453,664 03 60,915 59 ese 2,519 24 86,658 13

V 7,799. 23. 8 % Tantième an den Vorstand 6.229. 388. 14,038. 27,953. 27,000.

ovon zur Abrundung der Kapital⸗Reserve auf

288.

I 3 % Super Dividende . 2

verwendet werden. Der Rest von

ssswird auf neue Rechnung vorgetragen.

1,191,657 56 8

Bilanz⸗Konto.

1““ Passiva.

57,129,000

Der Betrag der umlaufenden Noten. Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ I.“ Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten . . . . Die sonstigen Passiva. . . . . . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, zahlbaren Wechseln: 388,373. 62.

München, den 25. April 1876.

Bayerische Notenbank. Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

1,039,000 1 Solawechsel der Aktionäre 129,000 Kassenbestand: 1,338,000 in der Hauptkasse . . . im Inlande Effekten:

Courswerth am 31. Dezember 1875 Hypotheken, gegen pupillarische Sicherheit Guthaben:

a. bei Bauken . . . . b. bei General⸗Agenturen c. bei Diversen. ““

141,583. 06. 213,387. 10. 10,970. 81.

4,500,000 40,669 01

3,600,000 J“ apital⸗Reserve 1,588 37 Uehimien⸗Keserbe 169,148 44 Schaden⸗Reserre N. . 39,653 90 450,560 20 Diverse Kreditorees . N. .. 73,047 01 448,100 —- Dividenden Konto: 8 . 2 nicht eingelöste Dividendenscheine 8 pr. 1873 196. —.

1874 1,380. —.

*

Die mit dem etatsmäßigen Gehalte von 600 ℳ! de-ghen; und mit einem Zuschusse aus Kreismitteln von 300 Zinsen (Stückzinsen). ährlich verbundene Kreisthierarzt⸗Stelle des Inventarium: 1“ reises Heilsberg ist noch nicht besetzt. Wir abzügl. 5 ⸗% Abschreibung fordern qualifizirte Bewerber um diese Stelle hier⸗ Schilder und Drucksachen: mit auf, sich bis zum 15. Juni cr. bei uns zu melden. abzügl. 10 % Abschreibung Königsberg, den 19. April 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. v116“ 8*

Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Bütow 8

ist noch nicht besetzt. Qualificirte Medizinalpersonen, 1 8 8 welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich bei uns binnen 6 Wochen zu melden. Cöslin, den 21. April 1876. Königliche Regierung. Ab⸗ theilung des Innern. v. Brauchitsch. 8

Vorlage ents festgestellt in der S 1 8 8

365,940/97 18,26 52

6,893 60

19,407 8 4,910,752 49 8 des Aufsichtsrathes vom 20. März 1876. 8. Der Aufsichtsrath. Dr. G. Siemens, Vorsitzender

8

v“

Der Vorstand.

J. Lefebre. C. Braumann.

we Solbad wittekind bei Halle a. 8S.

eröffnet am 15. Mai die Saison seiner Sool⸗, Mutterlangen ꝛc. und ruß. Sooldampf⸗Bäder gegen skrofulose, rhachitische, rheumatische, katarrhalische, sowie Haut⸗ und Frau en⸗Krankheiten, desgl. die Trinkeuren seiner Quelle, aller natuͤrlichen und künstlichen Mineralbrunnen und ausgezeichneter Ziegen⸗ molke. Romantische Lage, angenehmer, billiger Aufenthalt, vorzügliche,

r curgemäße Restauration. Aerztliche Anfragen sind an den Badearzt, Sanitäaͤts⸗Rath Dr. C. Graefe, Bestellungen auf Wohnungen ꝛc. an den Besitzer Gustav Thiele zu richten.

Lager von Wittekind⸗Brunnen und Mutterlaugen⸗Salz halten in Berlin die Herren J. F. Heyl & Comp. Avpoth. Dr. Lehmann. Lampe, Kauff⸗

mann & Comp. Joh. Gerold. L. Meyer & Comp. J. G. Braumüller & Sohn. 8 Die Bade-Direction. Cto. 1185/4.)

Aplerbecker Aktien⸗Verein für Bergban. 8 (Zeche Margaretha.) die diesährge ordentliche Generalversammlung unstes Vereins

am Sonnabend, den 27. Mai cr., Nachmittags 3 Uhr,

im Hotel Wenker⸗Paxmann hierselbst statt, wozu die Herren Aktionäre hierdurch ergebenst eingeladen werden. 8 Tagesordnung: 1) Bericht des Verwaltungsraths und Vorlage der Bilanz pro 1875 2) Bericht der Prüfungskommission und Decharge⸗Ertheilung; 3) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsraths; 8 4) Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Bilanz pro 1876. ortmund, 25. April 1876. Die Direktion.

Chemische Fabrik Rhen

achen. 8 Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit gemãß

Statuten zu der jährlichen 8 ordentlichen Generalversammlung

auf Dienstag, den 30. Mai, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslotale der schaft, Wilhelmstraße 47/49, eingeladen. 3 Tagesordnung:

1) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über das verflossene Geschäftsjahr im Besonderen. 1 8

2) Vorlage der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres, Bericht der Rechnungs⸗Revisoren und Ertheilung der Decharge. 8 8 1 b

23) Berathung und eventuelle Beschlußfassung über die Aufnahme einer Anleihe.

Aachen, den 22. April jge e b Pirekt er Präsident des Verwaltungsrathes. er General⸗Direktor. Präfi g Hasenelever. (H. 4939)

P. J. Püngeler. Durch den Tod des praktischen Arztes Dr. Gatz Einreichung ihrer Zeugnisse sich innerhalb 6

in Tuchel, welcher die Kreis⸗Wundarztstelle des Wochen um die Stelle bei uns zu bewerben. Kreises Tuchel kommissarisch verwaltet hat, ist Marienwerder, den 20. April 1876.

findet

[3640]

Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8 7 . E 3 8 Sonnabend, den 3. Juni d. J., 5 ½ Uhr Nachmittags, in das Tilsiter Empfangsgebände ergebenst eingeladen. G UFes. Stimmberechtigung müssen die Aktien oder die amtlichen Bescheinigungen über deren Deposition nach §. 33 des Gesellschaftsstatutes wenigstens drei Tage vor der Generalversamm⸗ lung bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse in Tilsit niedergelegt werden. Tagesordnung:

1) Geschäftsbericht und Bilanz für 1875.

2) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes und deren Stellvertreter. 1

3) Wahl von drei Revisoren zur Prüfung und Dechargirung der Bilanz von 1876.

4) Bericht der Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilanz von 1875,

5) Festsetzung der den Mitgliedern des Verwaltungsrathes zu gewährenden Remuneration.

ETilsit, den 22. April 1876.

Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. Herzfeld.

Locomobilen von R. Hornsby & Sons. centrifugalpumpen u. s. W. secundäre Eisenbahnen und Seilbahnen. Scheer S Petzold,

Berlin, N., Chausseestrasse 98.

Cto. 250/3)

Soeben erschienen: [3626]

Eheschliessungsrecht. Deutsches Eheschliessungsrecht

nach amtlichen Ermittelungen als Anleitung für die Standesbeamten bearbeitet

von Dr. Xdolf StöIzel, Geheimem Jaustiz- u. vortrag. Rath im Justizmini terium zu Berlin.

II. Heft. 2. Landrecht. a) Preussen mit Lauenburg (Nachtrag). b) Die übrigen Bundes-

staaten. 3. Dispensationswesen. 4. Ausserdeutsches Eheschliessungsrecht. 5. Ehemündig- keitstabelle. Preis M. 1,20. Complet. Cartonnirt 2 Mark.

Beichs-Civilehe-Gesctz. Ausgabe m. Kommentar u. An- hang enth. die amtlichen Formulare voa 0. Philler, Appellationsgerichtsrath. Preis, car- tonnirt M. 1,80.

Unterstützungswohnsitz. bas Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz erläutert nach den Entscheidungen des Bundesamtes für das Heimathwesen von Wohlers, Geh. Ober-Regierungsrath, Mitglied des Bundes- amtes für das Heimathwesen. Preis, cart. M. 1,60.

Vormundschaftsordnung.

Vorwort u. vollstäzd. Sachregister. (Vom Geb. Ober-Justizrath etc. Kurlbaum). Arflage. Preis, cart. M. 0,35. Ausg. m. Kom mentar u. den in Verbindung steh. Gesetzen v. O. Philler, Appella- tionsgerichtsrath. cart M. 2,40. Frörterungen aus dem Gebiete des Vormundschaftsrechts nach der Vor- mundschaftsordnuog vom 5. Juli 1875 von Dr. M. E. Eccius, Kreisgerichtsrath u. Professor.

Preis M. 1,—. Verlag von Franz Vahlen in Berlin W., Mohrenstrasse 13/14.

Textausgabe mit erläuterndem Zwölfte

iese Medizinalbcamtenstelle wieder erledigt. Qua⸗ Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. ifizirte Medizinalpersonen fordern wir auf, unter Jacobi.

ur diesjährigen vrdentlichen Generalversammlung werden die Herren Aktionäre auf

Reichs⸗A

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen ü

8 1) Patente,

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine, 3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter

Dritte Beilage zzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Donnerstag, den 27. April

1“ u besetzenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

6) die Verpachtungstermine der Königl.

of⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

ber Eintragungen und Löschunge

n in den Handels⸗,Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht 7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Ueb 10) die Ue 11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

icht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, cht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. o

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expeditiont SW., Wilhelmstraße 88. 1 ——

Ein Reichs⸗Patentgesetz.

Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht das „Braunschw. Tagebl.“ folgenden Artikel, in welchem die Regelung des Patentwesens durch das Deutsche Reich befürwortet wird. Zu den der Reichsgesetz⸗ 8 in Artikel 4 der Verfassung überwiesenen,

isher aber noch nicht in Angriff genommenen

Gegenständen gehört auch der Schutz der Erfindungen. Den Reichstag hat die Sache aus Anlaß von Pe⸗ titionen mehrfach beschäftigt und wiederholt ist der Reichskanzler aufgefordert worden, einen Gesetzent⸗ wurf zur Ausführung des betreffenden Verfassungs⸗ paragraphen vorzulegen. Gegenwärtig wird dann auch eine reichsgesetzliche Regelung des Patentschutzes vorbereitet; von Seiten des Bundesraths wird ein „Enqueteverfahren“ über den Umfang und die Noth⸗ wendigkeit eines solchen Schutzes veranlaßt, und wir werden wohl in einer der nächsten Reichstags⸗ sessionen eine Vorlage darüber zu erwarten haben. Nachdem wir in der verflossenen Session den Musterschutz gesetzlich geordnet haben, ist die Rege⸗ lung des in genauem Zusammenhang damit stehen⸗ den Erfindungsschutzes eine unabweisbare Nothwen⸗ digkeit. Es giebt freilich Volkswirthe, und zwar vorzugsweise Theoretiker, genug, welche gegen einen Erfindungsschutz überhaupt sind, weil sie ihn für einen reaktionären Ueberrest des längst überwundenen Monopolsystems halten und das Interesse der Ge⸗ sellschaft an einer unbeschränkten Ausnutzung in⸗ dustrieller Verbesserungen und Entdeckungen für so groß erachten, daß die Rücksicht auf den einzelnen Erfinder derjenigen auf die Gesammtheit nachzu⸗ stehen habe. Wir glauben jedoch nicht zu irren, wenn wir behaupten, daß dieses Uebermaß der wirthschaftlichen Freiheit, wie es die Extremen der manchesterlichen Schule anstreben, unter den Volkswirthen, Industriellen und Abgeordneten keineswegs mehr großen Anhang besitzt. Das Musterschutzgesetz wenigstens, gegen welches doch sonst ganz dieselben Einwendungen erhoben wurden, hat prinzipielle Bedenken fast gar nicht mehr her⸗ vorgerufen, und damit ist der Grundfrage eigentlich schon präjudizirt. Aber auch die entschiedensten Gegner des Erfindungsschutzes müssen jedenfalls eine schleunige reichsgesetzliche Regelung der Angelegenheit befürworten, resp. eine reichsgesetzliche Aufhe bung des bisherigen Patentwesens betreiben; denn der ge⸗ genwärtige Zustand ist ein nach jeder Richtung und für jeden Standpunkt unhaltbarer, und nur durch die vielen, noch wichtigeren Aufgaben der Reichsgesetzge⸗ bung läßt sich die bisherige Verzögerung recht⸗ ertigen. „Heute gilt noch für jeden deutschen Einzelstaat eine besondere und selbstverständlich recht äbweichende Patentgesetzgebung. Die Unmöglichkeit, eine für die gesammte industrielle Produktion so wichtige Frage auf dem engen Boden der Einzelstaaten zweckmäßig zu regeln, sie in politische Grenzen einzuschließen, über die doch unser freies wirthschaftliches Verkehrsgebiet seit lange hinausragt, hat sich schon zu Zeiten des alten Bundestages ebenso fühlbar gemacht, wie die Nothwendigkeit einer Zolleinigung. Schon im Jahre 1842 ist unter den Zollvereinsstaaten eine Ueberein⸗ kunft über Ertheilung von Erfindungspatenten ab⸗ geschlossen worden, die freilich nur einige ganz all⸗ gemeine Grundsätze aufstellte, im Wesentlichen aber die ganze Mannigfaltigkeit bestehen ließ, die Gültigkeit eines Patents nur für denjenigen Staat, wo es eben verliehen wurde, anerkannte, kurz, auch nicht die be⸗ scheidensten Ansprüche an Einheitlichkeit erfüllte. Weiter sind wir seither nicht gekommen. Der Schutz für industrielle Erfindungen ist schwerfällig, kost⸗ spielig und wenig wirksam, und die Folge davon war, daß die deutsche Industrie lange nicht die Fort⸗ schritte machte, wie z. B. die englische und fran⸗ zösische. Die beklagenswerthe Thatsache, daß wir in verschiedenen Industriezweigen an Geschmack, Solidität, Zweckmäßigkeit, technischer und künstleri⸗ scher Verbesserung von der ausländischen Fabrika⸗ tion überflügelt worden sind, entspringt einer Reihe wirthschaftlicher und moralischer Ursachen; einen Theil der Schuld aber trägt auch der mangelhafte Schutz, den neue Erfindungen und Verbesserungen genießen. Wer soll seinen Geist und seine Arbeitskraft anstrengen, Mühe und Kosten aufwenden, langwierige Versuche anstellen, um eine Idee praktisch zu verwerthen, um Fortschritte ins Leben zu rufen, wenn er nicht im Falle des Gelin⸗ gens einen Lohn für seinen Einsatz an Geist, Arbeit und Geld zu erwarten hat, wenn der Träge und Un⸗ fähige sich sofort der Früchte fremder Anstrengungen bemächtigen kann! Der Vortheil, den die Gesellschaft durch eine schrankenlose Konkurrenz, durch allgemeine freie Ausbeutung neuer Erfindungen gewinnt, wird überreichlich dadurch aufgewogen, daß die geistige Schöpferkraft selbst, die Erzeugung neuer Ideen von der ungenügenden Aussicht auf materiellen Lohn ge⸗ lähmt und erdrückt wird, daß ferner etwaige Erfin⸗ dungen sorgfältig geheim gehalten werden, vielleicht mit der Zeit gänzlich verloren gehen, jedenfalls ihre Fortbildung und Entwickelung, neue daran sich knüpfende Verbesserungen und Fortschritte erschwert und verzögert werden.

Wenn wir die Wohlthätigkeit des Erfindungs⸗ schutzes überhaupt, ohne welchen noch kein Industrie⸗ staat auszukommen versucht hat, und für uns ins⸗

ezogen werden.

besondere die Nothwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit voraussetzen, so werden doch über die Einzelheiten eines zeit⸗ und zweckent⸗ sprechenden Patentgesetzes sehr verschiedenartige Mei⸗ nungen auftreten. Es ist nicht leicht, ein gerechtes Urtheil über die Bedürfnisse und Interessen der nächst⸗ betheiligten industriellen Kreise wie des großen Publikums zu gewinnen, die billige Ruͤgsicht auf den Erfinder mit den Anforderungen der allgemeinen Wohlfahrt in Einklang zu setzen. Das angeordnete Enqusteverfahren und die Stimmen der Fachpresse wird hoffentlich eine zuverlässige Richtschnur für die vielen verwickelten und schwierigen Fragen ergeben. Ohne in die technischen Einzelheiten eindringen zu wollen, sei es uns nur gestattet, die allgemeinen Grundzüge und Prinzipien eines Reichs⸗Patent⸗ gesetzes, wie wir sie für wünschenswerth halten, darzulegen.

Ueber die in den Tagen des 19. bis 24. April in Berlin stattgefundenen Sitzungen des bleibenden Ausschusses des Deutschen Handelstages wird uns berichtet:

Die Kommission des Deutschen Handelstages für Handelsverträge sollte schon Ende März zusammen⸗ treten, um die von den Handelskammern, kaufmän⸗ nischen Korporationen, wirthschaftlichen Vereinen, industriellen Firmen zc. erstatteten Gutachten in einem Berichte zunächst an der bleibenden Ausschuß des Handelstages zusammenzufassen und zu berathen. Die Masse des eingehenden Materials, die Schwie⸗ rigkeit der Gruppirung, die vielfach durch und gegen einander laufenden Anträge, welche in mehr als 300 oft sehr umfangreichen Berichten über fast 2000 Han⸗ delsartikel und über nahezu alle Zolltarife der Erde ausgesprochen waren, haben den Zusammentritt der Kommission mehrere Wochen hinausschieben lassen, und hat Letztere erst am 19. bis 21. April in drei Sitzungen den inzwischen von Dr. Rentzsch bearbei⸗ teten Bericht prüfen und feststellen können. An den Berathungen nahmen Theil die Herren Geheimer Kommerzien⸗Rath Heimendahl⸗Crefeld als Vor⸗ sitzender, Reichstags⸗Abgeordneter Mosle⸗Bremen, Vize⸗Präsident des Handelstages, Geheimer Kommerzien⸗Rath B. Liebermann, Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum, Handelskammer⸗Präsident Bahse⸗ Chemnitz, Abgeordneter Dr. Hammacher⸗Berlin, Kommerzienrath Meckel⸗Elberfeld, Edgar Roß⸗ E Eduard Schwarz⸗Mülhausen i. Els., Geh.

ommerzien⸗ und Admiralitäts⸗Rath Stephan⸗Berlin und Dr. Rentzsch⸗Berlin.

In der Sitzung des bleibenden Ausschusses vom 22. April referirte der Vorsitzende der Kommission, Geh. Kommerzienrath Heimendahl über das Zu⸗ standekommen des Berichtes und die Stellung der Kommission zu demselben, worauf der Bericht ge⸗ nehmigt und dessen Absendung an das Reichskanzler⸗ Amt beschlossen wurde. Hierbei soll das Gesuch ausgesprochen werden, daß zu den Verhandlungen über neu abzuschließende Handelsverträge Sahver⸗ ständige aus den Handels⸗ und Industriekreisen zu⸗ gezogen werden möchten, wobei sich das Handelstags⸗ Präsidium zu Vorschlägen der geeignet erscheinenden Persönlichkeiten erbietet. Insoweit nöthig werden ferner die etwa noch eingehenden Gutachten in einem Nachberichte zusammengefaßt werden, mit dessen Be⸗ arbeitung Geh. Rath Heimendahl und Dr. Rentzsch beauftragt werden. Eine Veröffentlichung dieser Berichte soll erst in einiger Zeit erfolgen.

In derselben Sitzung vom 22. nahm der Ausschuß die Wahl des Präsidenten vor, und betraute mit diesem Amte wiederum Kommerzien⸗Rath Delbrück, der zur lebhaften Freude des Ausschusses sich dazu bereit erklärte.

In der Sitzung vom 23. April beschloß der blei⸗ bende Ausschuß, dahin zu wirken, daß die von den Vertretern des Deutschen Reiches im Auslande ein⸗ gehenden Berichte über Angelegenheiten des Handels und der Industrie in zweckentsprechender Weise zu⸗ sammengestellt und veröffentlicht werden, und zu die⸗ sem Ende, sowie in Bezug auf rascheres Erscheinen der Konsnlarberichte sich mit dem Auswärtigen Amte in Verbindung zu setzen.

In Bezug auf den Schiffahrtsverkehr wurde be⸗ schlossen, dem Reichskanzler eine motivirte Vor⸗ stellung zu überreichen, wodurch die Errichtung eines Reichsschiffahrts⸗Amtes beantragt wird, welchem nach Analogie des Reichseisenbahn⸗Amts die Be⸗ aufsichtigung der Schiffahrtsstraßen und die damit zusammenhängenden Anlagen und Einrichtungen, sowie die Vorbereitung der auf die Schiffahrt und deren Interessen bezüglichen Gesetze und An⸗ ordnungen und überhaupt die Pflege aller die Entwickelung und Förderung der Binnen⸗ und See⸗ schiffahrt betreffenden Angelegenheiten obliegt. Der Ausschuß beschloß ferner zu erklären:

1) Daß er bei der Entwickelung und jetzigen Lage der Wirthschaftsverhältnisse Deutschlands ein drin⸗ gendes und verstärktes Bedürfniß anerkenne, dahin zu wirken, daß Seitens aller Betheiligten die Verbesserung der Wasserstraßen und der Häfen, so wie insbesondere die Herstellung von Kanälen zur Verbindung der Produktions⸗ und Konsumtionsgebiete unter einander und mit den Seehäfen und großen Strömen that⸗ kräftig in die Hand genommen werde;

2) daß nach seiner Ueberzeugung die Kanäle und

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 30 für das Werteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Häfen in der Regel durch die Staaten oder das Reich und für deren Kosten auszuführen und zu verwalten sind, daß jedoch nöthigenfalls auf Grund eines Gesetzes die Interessenten dazu an⸗ gehalten werden müssen, in einer der individuellen Lage des Falles entsprechenden Weise zu den Her⸗ stellungskosten beizutragen oder sich bei dem Risiko der Anlage⸗Kapitals⸗Rente zu betheiligen;

.3) daß die Grundlagen, auf denen beispielsweise die Interessenten des Niederrheins und Westfalens den Eamscherkanal von Ruhrort nach Dortmund als ersten und wichtigsten Theil des Rhein⸗Elbe⸗Kanals, und den Rhein⸗Maas⸗Kanal auszuführen streben, im Allge⸗ meinen als sachgemäß und bei gutem Willen der Betheiligten als zum Ziele führende betrachtet wer⸗ den können.

In der letzten Sitzung am 24. April beschäftigte sich der bleibende Ausschuß des Handelstages mit der Frage der Erwerbung der Bahnen durch das Reich. Nach län⸗ gerer Debatte wurden die Verhandlungen vertagt und beschlossen, über die vorliegenden Anträge die Gut⸗ achten der Handelskammern einzuholen.

Schließlich wurde mit der interimistischen Führung 8 Geschäfte des Handelstages Dr. Rentzsch beauf⸗ ragt.

Der „Magdeburger Ztg.“ entnehmen wir Folgen⸗ des: Dem Vorgange der Düsseldorfer Handels⸗ kammer folgend, hat auch die Handelskammer in Leipzig beschlossen, hinsichtlich ds Kreditgebens im geschäftlichen Verkehr an Kaufleute, Ladeninhaber, Gewerbetreibende ꝛc. ein Cirkular zu richten, und die Betreffenden aufzufordern, entweder sofort nach Lieferung der Waare oder monatlich oder spätestens vierteljährlich Rechnung zu senden und dem entsprechend Berichtigung zu beanspruchen. In buchhändlerischen Kreisen ist man bereits seit Jahresfrist übereingekommen, wenigstens halbjährlich Rechnung zu senden; diese Frist ist für kleinere Ge⸗ werbetreibende jedenfalls zu lang und es möchte sich in der That empfehlen, daß, wenn nicht sofor⸗ tige Baarzahlung eintritt, spätestens vierteljährlich Rechnung geschickt wird. Es wird dadurch nicht nur das unnöthige, in mancher Beziehung selbst nach⸗ theilige Kreditgeben vermieden, es wird auch die für beide Theile wünschenswerthe Kontrole beziehungs⸗ weise Gerichtigung irrthümlicher Angaben erleichtert. In hiesiger Stadt ist seit einigen Jahren schon eine Besserung eingetreten; viele Gewerbetreibende, von denen man fruͤher nur alle Jahre Rechnungen er⸗ hielt, schicken sie in kürzeren Fristen. Auch für den Großhandel ist eine ähnliche Reform der kaufmänni⸗ schen Zahlungsweise von der Handelskammer in Augsburg angeregt worden, und es ist von Seiten des Deutschen Handelstages eine entsprechende Kund⸗ gebung zu erwarten.

Soeben ist von der Crefelder Handels⸗ kammer die Statistik der dortigen Sammt⸗ und Seiden⸗Industrie für 1875 abgeschlossen worden. Sie zeigt keine Abnahme des Umschlages trotz der Entwerthung des Rohmaterials gegen 1874. Bei⸗ etwa 29,700 beschäftigten Webstühlen und bei einem Verbrauch von 968,000 Kilo an Rohmaterinl betrug der Umschlag mit Deutschland 24,907,161, mit England 24,187,141, mit Frankreich 2,877,380, mit anderen europäischen Ländern 3,597,198, mit außer⸗ europäischen Ländern 10,109,732 ℳ. An Arbeits⸗ löhnen wurden verausgabt etwa 22 Millionen ℳ.

Emden, 19. April. (Ostfr. Z.) Am vergangenen Sonnabend wurde uns eine von unserm Mitbürger Blok konstruirte Petroleumlampe gezeigt, mit dem Bemerken, daß solche nicht explodiren könne. Um letzteres in erproben, verfügten wir uns in den gewölbten Keller des Hotels Germania, und wurden hier folgende Versuche damik angestellt: Zuerst wurde die nur theilweise mit Petroleum versehene Lampe angezündet und brennend weiter nachgefüllt, welches nicht nur leicht, sondern auch ohne Gefahr geschehen kann, da zu diesem Zwecke ein besonders konstruirtes Kännchen dient. Nun wurde die Lampe brennend platt auf den Boden gelegt, wo sie nach wenigen Augenblicken von selbst erlosch. Alsdann wurde sie an einem langen Bindfaden aufge⸗ hängt, angezündet und fallen gelassen, so daß Gasbehälter und Cylinder zertrümmerten. Die Lampe aber erlosch sofort. Schließlich wurde sie ohne Cylinder brennend in das schon reichlich auf dem Boden angesammelte Petroleum gelegt, durch einen Faden hin⸗ und hergezogen, bis das Petroleum des Fußbodens zündete, und in diesem

lammenmeer die Lampe so lange belassen, bis

uppelrand und Tragdrähte, ja selbst der Cylinder⸗ rand abgeschmolzen waren, dann aber einfach in die Hand genommen und ausgeblasen, ohne zu explodiren. Welche Hitze das Petroleum bereits entwickelte, war daran zu sehen, daß der Metallfuß der Lampe durch den daran haftenden Brennstoff eine große Flamme bildete, welche ebenfalls ausge⸗ blasen werden mußte. Der Brenner selbst ist ein gewöhnlicher Kosmos⸗Brenner, und können alle Lampen dieser Gattung sehr leicht und von jedem

Klempner mit solcher Sicherheitsvorrichtung versehen werden. v“

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Zeichen⸗Register.

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Königliches Stadtgericht zu Berlin. I. Abtheilung für Civilsachen. Als Marke ist einge⸗ tragen unter Nr. 285 zu der Firma: „Berliner 8. Velvet⸗Fabrik“ S

Berlin.

in Berlin nach Anmeldung vom 12. April 1876, Nach⸗ mittags 12 Uhr 50 Minu⸗ ten für Artikel in Baum⸗ wolle und Sammet (Vel⸗ vet) das Zeichen: Berlin, den 13. April 1876.

Cöln. Als Marke ist eingetragen bei

Königlichen Handelsgerichte zu Cöln

unter Nr. 214 zu der Firma: „Heinr. [

Höver“ zu Berghausen, Bürgermeisterei

Gimborn, nach Anmeldung vom 12.

April 1876, Vormittags 9 Uhr, für

Stahl und Eisen und für Stahl⸗ und

Eisenwaaren das Zeichen:

welches auf der Waare durch Einschlagen ange⸗

bracht wird. 8 Der Handelsgerichts⸗Sekretär

Weber.

Hamburg. Als Marken sind eingetragen zur Firma: Friedrich Justus in Hamburg, nach An⸗ meldung vom 21. April 1876, Nachmittags 1 ½ Uhr, für Tabacke und Cigarren

““

8

unter Nr. 80 das Zeichen:

und unter Nr. 81 das

Zeichen: Hamburg. Das Handelsgericht. Nürnberg. Als Marke ist eingetragen zu der Firma: F. Ad. Richter & Cie. in Nürnberg, nach Anmeldung vom 25. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr, 1) unter Nr. 551 für pharmazeutische Präparate und Spezialitäten, ätherische Oele, Seifen, Parfümerien, Liqueure und Liqueur⸗ Essenzen, Chokolade, Kaffeesurrogate, Gummi⸗ pfropfen, Flaschen und Flacons aller Art das Zeichen:

2) unter Nr. 552 für pharmazeutische Präparate (Spezialitäten) das Zeichen:

sGeprüft u. empfohl- u“ medicinischen utaritäteg 4