1876 / 102 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

8

nit transatlantischen Ländern,

ergbau-Aetien-Gesellschaft 3845]2 1 b 1““ m ““ 9 1“ ia““ Zweite Mastvieh-Ausstellung Berl zum Deutsch 8⸗A d Königl ß „Borussia“v. weite Mastvieh-Aussiellung erlin zum Deu Anzeiger und Königlich Preußischen Staa Die Herren Actionaire Ulschaft laden wir hiermit zu der 11 . v72 . h b eerdiesjährigen ordentlicen e.“; lehmarlits, Braurenetrtero acdenteene Berlin, Sonnabend, den 29. April 1876 uf vesdahegen endee iai c. Nuchwittags 6 Uhxul, am Mittwoch, 3. Mai, und Donnerstag, 4. Mai.ü &. Ner Besgse veden dis anf Z⸗ . b un dotel zum ..eg⸗ 2. (Weuter Parmaun) 8 * „I I1u -e. 8 —** 9 r Ie S, g zat erden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht: icht ü rasne enuess Von Nachmittags 3 Uhr ab. Militär-Musik- v Ueberficht der anstehenden Konkurstermine, , 2 die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommnnalbebörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

1) Bericht über das Geschäftsjahr 1875. 8 . Eintrittspreis am 3. Mai, Vormittags 9 bis Mittags 2 Uhr Zwel Mark, 3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Steller 8) die Tarif⸗ und Fa rplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

2) Bericht der Revistons Commission und Beschluß wegen Decharge⸗Ertheilung. am 3. Mai, Nachmittags 2 bis 7 Uhr Eine Mark, 1) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärrer, 3 9) die Ueberficht der aupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Belins

3) Beschluß über die Höhe der pro 1875 zu vertheilenden Dividende. 8 aum 4. Mai Funfzig Pfennige. * 5 die Bebersact EE B 10 E1e Beltechemele veheeis Eüeüchesh

ie Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter, Ssic h me ee Herenhe

G

4) Neuwahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes. 8 11“

SWHʒfermann., Buch soteindruckerei,

5) Wahl der Rechnungs⸗Revisoren pro 1876. 6) Ziehung der letzten 40 Stück Partial⸗Obligationen der hypothekarischen Anleihe. Die Deposition der Actien behufs Ausübung der Berechtigung zur Theilnahme an der General⸗ Versammlung (§. 27 des Statuts) muß wenigstens drei Tage vor der General⸗Versammlung bei einer der nachbezeichneten Stellen erfolgen: . 1““ ö Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Magdeburg bei dem Herrn J. J. Meßmer, Dortmund bei dem Herrn Wilhelm von Born, Marten bei der unterzeichneten Direction. 1““ Außerdem werden Depotscheine der Reichsbank als genügender Beweis des Zweck erforderlichen Actienbesitzes angesehen werden. 8 8 1 Dortmund, den 27. April 1876. *

Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft „Borussiga“.

Die Direction.

vorddeutscher IJoyd. Postdampfschifffahrt

en nach New-York und Baltimore. 3.

Mai nach Baltimore D. Weser 27. Mai nach New⸗York

63 Mai nach New⸗York D. Braunschweig 31. Mai nach Baltimore

3. Mai nach New⸗Yorꝛk D. Mosel 3. Juni nach New⸗York

117. Mai nach Baltimore D. Donau .Juni nach New⸗York

20. Mai nach New⸗York D. Nürnberg 14. Junt vach Baltimore

Passage Preise nach New⸗York: 1. Cajüte 500 11. Cafüte 300 ℳ, Zwischendeck 120

Passage⸗Preise nach Baltimore: Cafüte 400 ℳ, Zwischendeck 120 8

Retourbillets für die Weltausstellung in Phiiadelphia zu ermäßigten Preisen.

Zur Ertheilung von Passazescheinen für obige Dampfer des Norddeutschen Lloyd, sowie für jede

chen Europa und Amerika sind bevollmächtigt Johanning & Behmer, Berlin,

Von Bremen nach dem La plata

auf der Hin⸗ und Rückreise Antwerpen und Lissabon und eventuell Cherbourg

vach Bahia, Rio, Montevideo md Buenos Ayres D. Habsburg 1. Mai D. Hohenzollern 25. Juni und ferner am 25. jedes Monats. 8

Die Direction des Norddeutschen Lloyd in Bremen.

G I

seine

1“

andere Linie zwis Lonisenplatz 7.

anlaufend

Klimatiseh

Tuberk

zustände nach schweren und fi meine Schwäche, Neuralgien, Empfohlen für Reconvalesce

Station d. Cöln- Mindener-, Hannoverschen und Löhne- Vienenburger

Eisenbahn.

Kohlensaur

8. Beuth-Str. BEhL-I Sll. Beuth-Str. 6.

Listert Druock-Arbeiten feder Art in 5

nn——

ester Ausführung zu billigen

X

Scrophulose, nten und schwächliche Personen, sowie als angenehmer, durch

reizenden Berglandschaften bekannter Sommer-Aufenthalt. 2

er Gebirgs-Kurort, der Grafschaft Glatz, preuss. Schlesien. Angezeiat gegen Catarrhe aller Schleimhäute, ulose, Lungen-Emphysem, w., sowie der hysterischen und Frauen- eberhaften Krankheiten und

Bronchektasie, Krankbeiten des Blutes: Krankheiten, welche daraus entstehen, Felgen-

Brunnen-, Molken- und Bade-Austalt in

Saison-Eröffnung am 7. Mai.

Kehlkopfleiden, c-chronische Blutmangel, Bleichsucht

Wochenbetten, nervöse und allge-

Rheumatismus, exsudative Gicht, constitationelle Syphilis.

1

KGL. BAD 0EIMAUSEN in Westfalen. e Thermal-, Sool-, Dunst-, Gas- u. Wellenbäder.

Bäder werden vom 1, Mai bis Ende OCctober verabreicht. Der glückliche Erfolg der nun beendeten Bade die alte Thermalquelle in früherer

(Rehme)

1 1

aison vom 15. Mai bis 15. Septbr.

Gradirluft.

Aufräumungsarbeiten hat dem Ergiebigkeit und Temperatur

wiedergegeben.

Auskunft jeder Art ertheilt die Königliche

(H. 01443.)

Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Bilanz am

31. Dezember 1875.

Betrag

Passiva.

Betrag

I. Bau⸗Fonds. 1) Kosten der baulichen Anlagen einschließlich der Berriebs⸗Mittel 2) Bei der General⸗Staats⸗Kasse

I. Stamm⸗Capital. Stamm⸗Actien .. 1u“ Prioritäts⸗Actien. % Prioritäts⸗Obligationen

45,861,036 75

deponirte Kaution, bestehend in ““ Amortisirte 5 % Prioritäts⸗Obligationen

214,000 Bergisch⸗Märkische Prio⸗

ritäts⸗Obligationen VI. Emission II. Effekten⸗Bestand.

1) Des Baufonds im Courswerthe

von. . 14,985

2) des Reserve⸗Fonds

im Courswerthe . 2

vom ..181,828 142,200 b.

3) des Erneuerunzs⸗ c. Einlage.

Übge. im Cours⸗ ee n 8 werthe von 88855 99,100/ EEE“ 6 9) des Betriebsfonds . 274,220 304,800 2) des Heheschs bane Courswerthe von 14 III. Materialwerthe. Vorräthe an Materialien einschlieshßß lich der Brenn⸗Materialien und der V Formulare. 11““ IV. Ausstände. 1) Diverse Debitoren 2) Bereits eingelöfte Prioritäts⸗Anleihe 3) Bereits eingelöste amortisirte 5 % Prioritäts⸗Obligationen. V. Bestand der Kasse. In Baar. 11“.“

II. Reserve⸗Fonds.

46,461,036 in Baar

Hin Einlage nebst Jahre 1875

in Baarxb.

V.

6 b. 3 ½ % Dividende der Stamm⸗Prioritäts .. .1ö11,089,485 88 ““ öö“ Eisenbahnsteuer. . . . .. Diverse Creditoren.. . . Spezial⸗Reservefonds für Bestreitung d benutzung der Bahnhöfe Frankfurt und VII. Betriebs⸗Erträge pro A. Einnahme. Uebertrag aus dem Vorjahre Aus dem Personen⸗Verkehr 3 Aus dem Güter⸗Verkehr Extraordinaria ͦ . Rest⸗ Einnahmen

72,667 50 1,168,423 38

39,492 12

B. Ausgaben. Rest⸗Ausgaben

Coursverlust an

ESeIv111“ . Zinsen der Prioritäts⸗Anleihe.

Einlage in den Reservefonds . ..

Einlage in den Erneuerungsfonds

Einlage in den Spezial⸗Reservefonds

Anleihe

9

Pricritãts⸗Actienn Eisenbahastener . . ...... Tantieme für den Verwaltungsrath..

F9219,105 7

8

Vorstehende Bilanz wird hierdurch in Gemäßheit des §. 23 des Gesellschafts⸗Statuts zur öffentlichen Kenntaiß gebrach

auf Grund der Generalversammlungs⸗Beschlüsse vom 28. Juni 1875 und 22. April 1876 der zur Vertheilun

Reingewinn zur Einlösung der Dividendenscheine bei unserer 1

1 den 25 Apri 876. 8 1 x 8 Die Direction

der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellsch

‚in Effecten zum Courswerthe von 131,628 Erstattung der Ausgaben aus dem

III. Erneuerungs⸗Fonds. in Effekten zum Courswerthe von 544,890

IV. Effecten⸗Bestand. 985

Betriebsfonds im Courswerthe von 274,320

88 V. Zinsen und Dividende. Zinsen der 5 % Prioritäts⸗Obligationen .

.Zur planmäßigen Amortisation der Prioritäts⸗Anleihe

„Noch einzulösende Coupons und Dividendenscheine.

I1 Betriebs⸗Ausgaben incl. von 24,664 50 ’1 den dem Betriebsfonds gehö⸗ rigen 4 ½ % Berlin⸗Görlitzer Prioritäts⸗Obli⸗

onds für Mit⸗ benutzung der Bahnhöfe Frankfurt und Posen Zur planmäßigen Amortisation der Prioritäts⸗

3 ½ % Dividende für die Besitzer von Stamm⸗

So daß als Vortrog verbleibt

Gesellschaftskasse und bei der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin eine Abschlagszahlung von 21 erhob Guben, den 25. April 1 n * 8

2 2 30,300

Actien ...

90,071

er Kosten für Mit⸗ Posen 1875.

2,610 44 1,070,560 43 1,793,273 89

182,336 52

62,009 5

1,778,543 82 .150,000 . 46,500,—

pro 1875 verwendet werden soll. Auf jeden der gedachten Dividendenscheine kann vom 1.

werden.

ö“ 1.“ - 8

ft.

13,125 83 142,200

46500—- 66,210,31 599,100 240,000—

81,000— 304.800

150,000

761,250 15,000

19,031 25 121,309 466

3,110,790, 33

23,345 6c

3,101,283 ,17

9,507 16 I

49,219,105

t, mit dem Bemerken, daß g auf die Stammprioritäts⸗Actien gelangende

Inni cr. ab

1 Berlin, Expedition des Deutschen

Bade-Verwaltung.

[3449]

Bad Verka in Thüringen, 1 Meile von Weimar, ausgezeichnet durch seine gesunde, geschützte Lage und milde Luftbeschaffenheit,

klimatischer Kurort, besonders für Brustkranke, verabreicht Mook⸗ und Sandbäder in einem neu erbauten Badehause, auch Stahl⸗ und Kik⸗

fernadelbäder Inhalationszimmer

[— Milch⸗ und Molkenkur. Nähere Auskunft ertheilt der Badearzt Sanitäts⸗ Rath Dr. Ebert. (H. 31955) Großz. S. Bade⸗Inspection. Im Anschluß an obige Anzeige theilt Dr. med. Freygang mit, daß er, in Bad Berka ansässig, ebenfalls kurärztliche Praxis übt und auf Anfragen jede gewünschte Auskunft ertheilt.

8

[3689] Bekanntmachung.

Bei unserer Kommunal⸗ und Polizeiverwaltung soll sofort ein Registrator angestellt werden, welcher zugleich die Sekretariats⸗ ac Geschäfte des Standes⸗ beamten mit zu besorgen, auch die Kasse der beim Standesamte eingehenden Gelder zu führen hat.

Gehalt 900 mit Zulagen von 3 zu 3 Jahren in Höhe von 75 bis zu 1200

Qualifizirte Bewerber, welche mit der Führung einer Registratur und den Sekretariatsgeschäften des Standesamts vertraut, auch im Stande sind, Proto⸗ kolle selbständig aufzunehmen und kleinere Ver⸗ fügungen zu expediren, wollen ihre Meldungen unter Beifügung von Zeugnissen und eines Lebenslaufse schleunigst bei uns einreichen.

Civilversorgungsberechtigte Personen erhalten numr bei guter Qualifikation und wenn sie den vorstehend gestellten Ansprüchen vollkommen genügen, den Vor⸗ zug und wird nur noch bemerkt, daß die Bestellung einer Kaution vorbehalten bleibt.

Sommerfeld, den 21. April 1876.

Der Magistrat. Saebisch.

Cto. 268/4.)

Soeben ist erschienen: 1 Nr. 16 der Gesetzes⸗Beilagen des Deutschen 8 MReichs⸗Anzeigers.

Gesetz e eingeschriebenen Hülfskassen. Vom 7. April 1876. b * betreffend

die Abänderung des Titels VIII. der 1 Gewerbeordnung.

Vom 8. April 1876. Preis 20 ₰.

Reichs⸗ Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, SW, Wilhelmstr. 32.

In Kommission bei Carl Heymann’s Verlag, SW., Königgrätzersteaße 109. b Auswärtigen werden die Gesetzes⸗Beilagen (bei Be

sstellung von 25 und mehr Exemplaren einer

Nummer mit 33 ½ % Rabatt) Seitens der Expe⸗ wenn sie der Bestellunz

dition franco zugesandt, b beifügen.

den Betrag in Briefmarken 1

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für

1

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW. öniggra 8* Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Erpeditionn 2 in v ... 109, und alle

ilhelmstraße 32.

ezogen werden.

Patente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗

licht. 2) Rücksichtlich der Patente in den übrigen deutschen Staaten werden nach den in 88

amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen

kurze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlich der im

Auslande verliehenen Patente werden Zusammen⸗

stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikdirektor Julius Post in Hohenkru bei Mühlenbeck (Pommern) ist unter dem 26. Aprit d. J. ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗

läuterte Klemmvorrichtung an Papier⸗Querschneide⸗

Maschinen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8

für

(S. Anzeige am Schluß.)

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe in Handelssachen.*)

1) Die unter einer Konventionalstrafe übernom⸗ mene vertragsmäßige Verpflichtung eines Handlungs⸗ bevollmächtigten, nach dem Austritte aus dem Ge⸗ schäfte des Prinzipals drei Jahre hindurch in kein gleichartiges Geschäft einzutreten, schließt rechtlich nicht zugleich die selbständige Etablirung eines der⸗ artigen Geschäftes aus, wenn auch die Gründe des Prinzipals zur Auflegung einer solchen Be⸗ dingung dieselben sein mögen. In der Annahme Sefelhen liegt ein Verzicht auf die persönliche freie Bewegung, und Verzichte unterliegen der streng⸗ sten Auslegung. (Art. 278 H. G. B.) U. H. A. G. München v. 29. April 1874. Slg. Bd. II. S 323. cf. auch Hahn Komm. zu Art. 278 Bd. II. S. 61.

2) Eine Anfrage über den Preiscourant bestimm⸗ ter Sorten einer Waare bei Abnahme einer be⸗ stimmten größeren Quantität und die hierauf er⸗ theilte Antwort, welche nur den Preis für bestimmte Gat⸗

tungen und Qualität der Waare bestimmt und allgemein einem Auftrage entgegensieht, ohne selbst ein be-

stimmtes Quantum. derselben anzubieten, ist kein ver⸗ bindlicher Antrag im Sinne des Art. 319 H. G. B., sondern ist nach Art. 337 als ein Anerbieten zum Verkaufe zu beurtheilen.

Eine auf Grund des eingeholten Preiscourants gemachte förmliche Bestellung ist ein Antrag ge⸗ mäß Art. 319 und nicht ein Auftrag im Sinne des Art. 323, ein Schweigen des andern Theils gilt da⸗ her als Ablehnung der Bestellung. Unter Auftrag nach Art. 323 versteht man den Antrag zur Uebernahme eines Mandats, nicht blos auf Waarenbestellungen. Das Handelsgesetzbuch ist dem unter Kaufleuten in dieser Beziehung bestehenden Sprachgebrauche nicht gefolgt. U. H. A. G. München v. 18. Juni 1874, Slg. B. d. II. S. 335, ef. auch Thöl Handels⸗ recht Bd. I. S. 370 u. 417; U. R. O. H. G. in Slg. der Entsch. Bd. 5 S. 170; dann Slg. bayr. handels⸗ gerichtl. Entsch. Bd. I. S. 480, Busch Archiv Bd. 22 S. 368, Makower Handelsrecht S. 241.

3) Die zwischen Bräuer und Wirth abgeschlossenen Bierabnahmeverträge sind als Handelsgeschäfte und zwar als Kauf im Sinne des Art. 338 H. G. B. zu betrachten; ist daher der abnehmende Wirth im Verzuge, so muß der Bräuer einen der in Art. 354 zur Wahrung seiner Rechte angegebenen Wege wählen. In einer anderen Weise kann er sein Recht nicht geltend machen. Wählt er den zwäiten Weg, so muß der Verkauf nach Maßgabe des Art. 343 geschehen. Ein Privatverkauf oder Verkauf unter der Hand ist dem Gläubiger für Rechnung des Schuldners niemals erlaubt, und selbst, wenn es an Versteigerungsbeamten mangelt, ist dem Verkäufer nur die Befugniß eingeräumt, die Versteigerung selbst vorzunehmen, und zwar in dem Erfüllungsorte, also da, wo die Waare nach dem Vertrage vom Käufer in Empfang zu nehmen ist. Diese Vorschrift bezweckt den Schutz des säumigen Käufers gegen mögliche Benachtheiligung bei einem nicht öffentlichen Ver⸗ kaufe. Es soll hierdurch sofort Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche geschaffen und die vagen, auf

öglichkeit und Wahrscheinlichkeit sich stützenden Schadensersatzberechnungen abgeschnitten werden.

H. A. G. Mäünchen v. 11. Nov. S. 349; cf. Bd. I. der gen. Slg. S. 518, U. R. O. H. G. in der Slg. der

407, 408, Goldschmidts Handbuch Bd. I. Abthl. 2 S. 939, u. Thöl Handelsrecht Bd. I. S. 518 Note 8, 519 Note 9. 8 8

4) Hat ein Fabrikant die Verpflichtung über⸗ nommen, alle Fabrikate seiner Industrie ausschließ⸗ lich an eine bestimmte Firma zu liefern, so ist das Rechtsverhältniß nicht als Dienstmiethsvertrag, son⸗ dern als Kauf auf Bestellung, Lieferungsver⸗ trag, zu betrachten, da der bedungene Preis nicht

durch einen Bahnbeamten an den Absender, zumal

395 §. 12, Makower Komm. 1. e

lebens gerichteten Bestrebungen haben bisher außer

1873, Slg. Bd. II. Entsch. Bd. 7 S. 405,

Aufgaben und Fragen, deren Lösung oder eingehende

nur für die Arbeit oder Dienstleistung, sondern auch

*) Aus den neuesten Zeitschriften.

1“

Abonnement beträgt 1 50 für

für das vom Fabrikanten selbst gelieferte zu ver⸗ arbeitende oder verarbeitete Material entrichtet wird. Art. 338 H. G. B. U. H. A. G. München v. 5. aa 1874, Sig. Bd. II. S. 353; cf. Seuff.

5) Wurde in einem Lieferungsvertrag die suc⸗ cessive Lieferung vereinbart, wobei die Er⸗ füllung in getrennten Zeitabschnitten stattfinden soll, so sind die einzelnen Lieferungen als selbständige, nur äußerlich durch denselben Vertragsabschluß ver⸗ bundene Verträge aufzufassen (Art. 338, 359 H. G. B.) und sind bei Eintritt des Verzugs bezüglich jedes einzelnen die Grundsätze der Art. 354 bis 356

. G. B. anwendbar, nicht aber ist durch den Verzug bezüglich einer Lieferung das Recht zur Forderung der sofortigen Auflösung des Hauptver⸗ trages gegeben. U. H. A. G. München v. 5. März 1874, Slz. Bd. II. S. 355 u. 356; cf. Ansch. u. Völd. Komm. Bd. III. S. 338 u. 339.

6) Wenn der Empfänger bestellter Waaren diesel⸗ ben wegen verfrühter oder verspäteter Lieferung nicht annehmen will, so muß er, um einerseits dem Ver⸗ käufer die schnellste Möglichkeit anderweitiger Ver⸗ wendung der Waaren zu gewähren, und um anderer⸗ seits sich selbst gegen den Vorwurf arglistiger oder chikanöser Handlungsweise zu schützen, sofort nach Ankunft der Waare gegen die Nachtheile der aus seinem Stillschweigen hinsichtlich der Lieferungszeit zu folgernden Genehmigung derselben sich verwahren, indem er dem Verkäufer bestimmt erklärt, daß er die Waare aus dem Grunde nicht annehme, wen sie verfrüht oder verspätet gesendet wurde. G echieht dies nicht, so gilt die Lieferungszeit als ge hmigt und der Empfänger mit der späteren B anstandung derselben ausgeschlossen. Art. 347 v. G. B. U. H. A. G. München v. 10. März 2674, Slg. B. II. S. 357; ck. Busch Archiv Bd. 19 S. 231 u. N. Folge Bd. I. S. 403.

7) Der Empfänger einer Waare, welche dieselbe nur wegen Musterwidrigkeit zur Verfügung gestellt hat, kann später nicht die verfrühte Lieferung be⸗ mängeln. Ein solches Abspringen von der früheren Willensäußerung verstößt gegen Treue und Glauben. Art. 347, H. G. B. U. H. A. G. München v. 10. März 1874, Slg. Bd. II. S. 359.

8) Die Anzeige von der Nichtannahme der Waare

wenn dieselbe die näheren Merkmale der mangeln⸗ den Beschaffenheit derselben nicht beschreibt, ist nicht rechtswirksam, wohl aber die Anzeige des Empfän⸗ gers an den inländischen, geschäftsabschließenden Agenten eines ausländischen Verkäufers. Art. 347

.G. B. U. H. A. G. München v. 10. August 1874, Slg. Bd. II. S. 360; of. Slg. der Entsch. des R. O. H. G. Bd. 5 S. 106.

9) Unter der höheren Gewalt (vis major) wird ein solches Ereigniß verstanden, das weder vorhergesehen noch auch mit menschlicher Kraft nach der zu leistenden Sorgfalt abgewendet werden konnte, jedoch ist es nicht unbedingt nothwendig, daß es gerade in unabweislicher äußerlicher Zufall d. i. ein über⸗ wältigendes Naturereigniß sein müsse, das den be⸗ treffenden Unfall hervorgerufen hat. (Art. 395 H. G. B.) u. H. A. G. München v. 1. Juli 1873, Slg. Bd. II. S. 365; cf. Hahn Komm. zu Art. 8 Note 10 a, Endemann Komm. zum Reichs⸗Haftpflichtgesetz v. 1. Juni 1871 S. 21 †u. 22, Slg. bayer. hndghdl. Entsch. Bd. I. S. 282.

Aus Potsdam vom 23. April wird der „Voss. Ztg.“ berichtet: Nachdem schon im Januar d. J. der Centralvorstand des Brandenbur⸗ gischen Centralvereins für Handel und Gewerbe hier zu einer umfassenden Berathung versammelt gewesen, folgte derselbe heut abermals einer Einladung des Vorsitzenden, Direktor Lang⸗ hoff. Den Anschluß an die auf Centralisation des gesammten gewerblichen und kaufmännischen Vereins⸗

dem hiesigen Verein für Handel und Gewerbe und dem kaufmännischen Vereine der Handwerkerverein in Angermünde, der Handwerkerverein in Beeskow, der Gewerbeverein in Beelitz, der Handelsverein in Brandenburg, der Bütgerverein in Driesen, der kaufmännische Verein in Landsberg a. W., der Handwerkerverein zu Luckenwalde, der poly⸗ technische Verein in Neustadt⸗Eberswalde, der

andwerkerverein in Nowawes, der Bürgerverein in

derberg und der Gewerbeverein in Zossen erklärt; andere Erklärungen stehen in Aussicht. Berathen wurde eine angemessene Vertheilung der allernächst zu entwickelnden Thaͤtigkeit, um den 2. Gewerbetag, für welchen man aus Zweckmäßigkeitsgründen sich für den Monat September oder Anfang Oktober entschied, vorzubereiten. Eine ganze Reihe wichtiger

Besprechung erwünscht sein muß, kam zur Sprache.⸗ Keiner engherzigen Beschränkung wird der Central⸗ verein und sein Gewerbetag dienen, sondern allein der Belebung und Förderung eines freien Auf⸗ enns. unseres industriellen und kommerziellen ebens.

verträge und vor Feftseung der Tarife eine sorgfäl⸗

prinzip derartig zu wahren, daß, soweit es irgend

Die schlesischen Handelskammern haben, den in Hirschberg gefaßten Beschlüssen entsprechend

———

eine Denkschrift an das Reichskanzler Amt gerichtet, in welcher sie unter ausführlicher Motivirung ersu⸗ chen: 1) das System der Handelsverträge bei⸗ zubehalten, 2) vor dem Abschluß der neuen Handels⸗

tige und erschöpfende Enquete innerhalb der einzel⸗ nen industriellen Branchen unter Zuziehung sachver⸗ ständiger Industrieller stattfinden zu lassen, 3) in den mit Oesterreich, Italien, Frankreich und Belgien abzuschließenden Handelsverträgen das Reciprocitäts⸗

möglich ist, gegenseitige Parität der Zoöͤlle erreicht wird, 4) die Dauer der Handelsverträge auf eine mindestens 12jährige Periode fetzzusetzen und inner⸗ halb dieses Zeitraumes Zollherabsetzungen nur unter den zwingendsten Umständen eintre⸗ ten zu lassen. Die Handelskammern erör⸗ terten nach Feststellung ihrer prinzipiellen Gesichts⸗ punkte noch die Interessen der wichtigsten Industrie⸗ zweige ihrer Bezirke im Allgemeinen ohne insbeson⸗ dere auf die einzelnen der Spezial⸗Enquete zu über⸗ lassenden Tarifpositionen einzugehen, und beschlossen zu erklären: 1) daß es im Interesse der deutschen Leinenweberei und Spinnerei höchst wünschenswerth sei, die gegenwärtige zollfreie Einfuhr roher Leinen aus Oesterreich längs der Grenze zwischen Leobschütz und Seidenberg aufhören zu lassen, 2) daß es nöthig ist, für Tuche und andere Wollengewebe eine mög⸗ lichst präzise Fassung in den neuen Tarifen herbei⸗ zuführen, sowie insbesondere mit Frankreich und Belgien paritätische Zölle zu vereinbaren, 3) daß bei der Erneuerung der Handelsverträge darauf hinge⸗ wirkt werden möge, . auch von den anderen Na⸗ tionen der Ausfuhrzoll auf Lumpen aufgehoben werde, wie dies im Deutschen Reiche bereits ge⸗ schehen ist.

In der Sitzung der Handelskammer zu Leipzig am 12. April d. J. berichtete Namens des für die Frage einer Reform der Gewerbe⸗ ordnung niedergesetzten Ausschusses Hr. Scharf über die darauf bezüglichen Eingänge, insbesondere in Betreff der Arbeitsbücher, der Kontraktsbruch⸗ bestrafung und des Lehrlingswesens.

In Betreff der Arbeitsbücher hat der Ausschuß eine Enquste veranstaltet, bei welcher die große Mehrzahl der Gefragten sich für Einführung von Arbeitsbüchern in der von der Gewerbekammer zu Lübeck vorgeschlagenen einfachen Form ausgesproschen hat, während einige sich keine Besserung davon ver⸗ sprechen. Der Ausschuß empfiehlt, in den⸗ Jahres⸗ bericht eine objektive Darlegung der Ergebnisse auf⸗

zunehmen.

Ebenso soll das Lehrlingswesen im Jahres⸗ berichte besprochen werden, und zwar im An⸗ schluß an die Beschlüsse der letzten Versamm⸗ lung des Vereins für Sozialpolitik, nur daß statt der „besonderen Organe“, welche dieser fordert, die Gewerbeschiedsgerichte empfohlen und von der For⸗ derung von Normativbestimmungen im Hinblick auf den Inhalt der Gewerbeordnung abgesehen werden soll. Zugleich soll eine empfehlende Bemerkung über die Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten Platz finden.

In Betreff der Kontraktbruch⸗Bestrafung hatte die Handelskammer im Juni 1873, bei Gelegenheit einer Verhandlung über die Frage einer Abänderung der Gewerbeordnung, folgende Resolution gefaßt: „Strafen für Bruch des Arbeitsvertrags, wie sie der Bundesrath auf Anregung aus der Mitte des Reichs⸗ tags jetzt vorgeschlagen hat, sind unter Umständen wohl zu rechtfertigen; jedenfalls wird man dabei mit großer Vorsicht und Mäßigung vorzugehen und nicht außer Acht zu lassen haben, daß Zeiten starker Nach⸗ frage nach Arbeitskräften auf den meisten Gebieten industrieller Thätigkeit die Versuchungen für die Ar⸗ beiter über das gewöhnliche Maß erhöhen“. Der Ausschuß hat sich durch die inzwischen gemachten Er⸗ fahrungen nicht veranlaßt finden können, der Kam⸗ mer ein Heraustreten aus dieser reservirten Haltung anzuempfehlen.

Von der Frage der Kinderarbeit hat der Ausschuß mit Rücksicht auf die im ganzen Reiche veranstaltete Enquste, zur Zeit absehen zu sollen geglaubt.

Die Vorschläge des Ausschusses fanden durch⸗ gängig einstimmige Genehmigung.

Ein Aktionär der Vereinigten Spiritus⸗ brennereien und Spritfabriken in Magde⸗ burg hat jetzt, nachdem die Generalversammlung die Einsetzung einer Kommission zur gütlichen Einigung mit den Gründern, welche bei Ankauf der Fabriken 290,000 Thlr. verdient und unter einander getheilt haben sollen, abgelehnt hatte, zur Wahr⸗ nehmung seiner Rechte eine Civilklage angestellt, die die „Magd. Z.“ veröffentlicht. Der Klageantrag lautet wie folgt: Unter Verurtheilung der Verklagten (Aktiengesellschaft Vereinigte Spiritusbrennereien und Spritfabriken) zur Tragung der Prozeßkosten dahin zu erkennen, daß dies Rechtshandlungen, wo⸗ durch Verklagte den Inhabern der Handelsgesellschaft S. A. Levy zu Magdeburg die den 8

das Deutsche Reich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. G das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 Insertionspreis fuͤr den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

dem bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

sitzern Blumenthal, Pfannenschmidt, Pfannenschmidt & Schlüter, Zerenner, Hensel & Freise und Gensler! abgekauften Fabriken für 1,160,000 Thlr. abge⸗! nommen hat und diese Valuta der Cession durch

Fabrikbe⸗ 1

(Nr. 126.) Da

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Anrechnung auf die von den Gründern der Gesell⸗ schaft gezeichneten Aktienbeträge gewährt hat, gegen⸗ über dem Kläger als Eigenthümer der 6 Aktien der verklagten Gesellschaft Nr. 5801 5806 für ungül⸗ tig zu erklären.

Dem Blecharbeiter und Metalldrucker Andreas Dietrich zu Cassel ist, wie die „Hess. M.“ mit⸗ theilt, die Herstellung eines von Säure gänzlich freien Löthwassers für Weißblech und neues Tafelzink gelungen, welches gelegentlich der vor⸗ 8 ersten Fachausstellung der deutschen Blech⸗ arbeiter in Cassel einer sorgfältigen Prüfung von Sachverständigen unterzogen und vollkommen zweck⸗ dienlich befunden wurde. Der Gebrauch dieses Löth⸗ wassers zeichnet sich vor dem seither benutzten Löth⸗ wasser dadurch vortheilhaft aus, daß die damit ge-⸗ löthete Waare nicht rostet und in den Händen des Arbeiters kein unangenehmes Gefühl zur Geltung kommen läßt. Durch dasselbe wird die rohe Salz⸗ säure zum Löthen überflüssig und das Werkzeug bleibt bei seiner Verwendung ebenwohl durchans rostfrei. Auch hinterläßt es nach dem Löthen keinen nassen Thau auf der Oberfläche des Weißblechs, wie dies bei dem gewöhnlichen Löthwasser von ab⸗ gelöschter Salzsäure stets der Fall ist. Zu diesen Eigenschaften gesellt sich noch der Vorzug, daß das Dietrichsche Löthwasser bei seiner Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, da es keinerlei Geruch verbreitet.

Das „Centralblatt für die Textilin⸗ dustrie’ enthält in Nr. 15 den Anfang eines größeren Aufsatzes: Das Musterzeichnen in der Wirkerei, in welchem ausgeführt wird, wie die Art des Musterzeichnens in der Weberei auf die

meisten Arbeiten der Wirkerei, zunächst wenigstens der Kulirarbeit, anwendbar sei.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und roßherzogthum Hessen werden Dienstags,

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗ öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich.

Aachen. Der zu Montjoie wohnende Streich⸗ garnfabrikant Carl Alt hat das Geschäft, welches er in Montjoie unter der Firma Hubert Alt be⸗ trieb, von Montjoie nach Aachen verlegt und in Montioie eine Zweigniederlassung bestehen lassen. Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 3211 des Firmenregisters, die dafür dem in Montioie wohnenden Kaufmanne Louis Christoffel ertheilt ge⸗ wesene Prokusra unter Nr. 670 des Prokurenregisters gelöscht. Sodann wurde unter Nr. 3500 des Firmenregisters eingetragen die Firma Hubert Alt, welche ihre Hauptniederlassung in Aachen und eine Zweignieder⸗ lassung in Montjoie hat und deren Inhaber der zu en ote wohnende Streichgarnfabrikant Car Endlich wurden unter Nr. 819 des Prokuren⸗ registers eingetragen die Prokuren, welche der Ehe⸗ frau des ꝛc. Alt, Ermance, geb. Guinotte, sowie dem zu Montjoie wohnenden Kaufmanne Louis Christoffel für vorgedachte Firma ertheilt worden

sind.

hen 9 den 24. April 1876.

önigliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Aachen. Die früher zu Eupen, jetzt zu Aachen wohnende Handelsfrau Elisabeth, geb. Theß, Wittwe von Simon Gilles, hat das Geschäft, welches sie in Eupen unter der Firma Gilles⸗Theß betrieb, nach Aachen verlegt und den zu Aachen wohnenden Kauf⸗ mann Carl von Harenne mit dem heutigen Tage als vollberechtigten Theilhaber in dasselbe aufge⸗ nommen.

Gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 241 des Firmenregisters gelöscht.

Sodann wurde unter Nr. 1314 des Firmen⸗ registers eingetragen die Handelsgesellschaft unter der Firma K. von Harenne⸗Gilles & Cie., mit dem Sitze in Aachen, welche am heutigen Tage begonnen hat und von jedem ihrer beiden Gesellschafter, der zu Aachen wohnenden ö Elisabeth, geb. Theß, Wittwe Simon Gilles, und dem zu Aachen wohnenden Kaufmanne Carl von Harenne, vertreten werden kann.

Aachen, den 24. April 1876. 1

Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Aachen. Der zu Aachen wohnende Kaufn Adam Leuchten hat das Geschäft, welches er in Aachen unter der Firma Adam Leuchten betrieben, eingestellt, weshalb diese Firma unter Nr. 2343 des Firmenregisters gelöscht worden ist. Aachen, den 25. April 1876. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.

Aachen. Unter Nr. 3501 des Firmenregisters wurde bheute eingetragen die Firma A. Bettmann,

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