dels⸗, Zoll⸗ Und Gewerbepolttik verbindet. Wer kaam wohl leugnen, daß die Tarife der Eisenbahnen als Import⸗ und Export⸗ prämien wirken? Wer kann leugnen, daß das Zusammentreffen der Tariferhöbung auf den Eisenbahnen mit der Zollermäßigung Wir⸗ kungen hervorgerufen hat, die ganz besonders geeignet waren, gegen an sch heilsame und nothwenvige Maßregeln die Opposition zu steigern? Das liegt, wie mir scheint, auf der Hand, daß diese Gebiete fast vollständig zusamcmenfallen, und wenn man im Mittel⸗ punkt des einen stehen, wenn man die gesammten Verhältnisse de; Einen übersehen will, man aach im Mittelpunkte des Andern sich be⸗ finden, das Andere zu beyerrschen im Stande sein muß! So bin ich denn auch davon durchorungen, meine Herren, trotz des entgegen⸗ stebenden Zeugnisses des Hrn Abg. Berger, daß diese Erkenntniß den größten Theil des dentschen Volkes durchdringt, und daß die Strö⸗ mungen im deutschen Volke diejenige Richtung verfolgen, welche mein Kollege, Hr. Achenhach, hervorgehoben hat. Für die landwirthschaft⸗ liche Bevölkerung kann ich in der That Zeugniß hierfür abgeben, und darf wohl von mir behaupten, daß ich die landwirthschaftlichen Zeitschriften, welche diese Frage fast in jeder Rummer be⸗ handeln, fast aus ganz Deutschland lese; ich kann von mir behaupten, daß ich mit den landwirthschaftlichen Vereinen in beständiger Verbinduag stehe, daß Alles, was in jenen die Gemüther bewegt, in der einen oder anderen Form an mich herantritt, und daß dort ebenfalls die Strömung entschieden dahin geht, den öffentlichen Charakter des Eisenbahnwesens zum Durchbruch zu bringen, und da⸗ nach ein neues System zu gestalten. Daß Gegenströmungen dafind, muß ich zugeben; diese Gegenströmungen sind aber viel weniger in der großen Masse der Betheiligten vorhanden, als sie hervorgehen aus, wie ic—h ebenfalls einräume, berechtigten Parteirichtungen, welche von ihren besonderen Gesichtspunkten aus der Frage eine bestimmte po⸗ litische Bedeutung beilegen, welche sie zu Geznern des Vor⸗ schlages macht. Dabei ist allerdings, wie der Hr. Abgeordnete für Hagen richtig herausgefühlt hat, eine, welche aus der Befürchtung einer allzugroßen Centralisation ihre Kraft hernimmt. Ich, meine Herren, habe die Erfahrung gemacht, daß, wenn irgend ein Schritt in re⸗ formistischer Beziehung gemacht werden sollte, immer die Centralisations⸗ bangigkeit auftrat, und daß immer eingewendet wurde: hier wird wieder centralisirt, das entspricht der deutschen Eigenart nicht, das verletzt die lokalen und Sonderinteressen. Immer wurde gerade dieser Punkt besonders stark betont, weil man weiß, daß der Deutsche kein Freund der Einförmigkeit ist, und daß er gern seine Eigenart auf allen Gebieten des Lebens aufrecht erhält. Sei uns aber hier gestattet, wie wir das ja an anderer Stelle gethan haben, und oft im Reichstage zu thun genöthigt waren, zu untersuchen, ob denn in Wirklichkeit die Centralisation in höherem Maße in der Richtung eintritt, welche Ihnen die Königliche Staatsregierung vorschlägt, oder auf dem Wege, der ja vielfach von Seiten der Gegner angepriesen wird, auf dem Wege der Gesetzgebung und der straffen centralisirten Aufsicht des Staates⸗ Was zunächst die Gesetzgebung betrifft, so kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn solche Bestimmungen wie die, um welche er sich hier bandelt, durch das Gesetz gegeben werden, unendlich viel mehr uni⸗ formirt werden muß, als wenn es gilt, die Verwaltung nach dem vorliegenden Plane zu gestalten; denn die Verwaltung bleibt immer eine flüssige und kann den Besonderheiten und Bedürfnissen in den einzelnen Fällen nachgehen, während das einmal gegebene Gesetz hierzu nicht im Stande ist. Ja, gerade aus Kreisen politischer Freunde des Hrn. Abgeordneten hat man die Tarifirung im Wege der Gesetzgebung vorgeschlagen. Ich räume ein, daß der Hr. Ab⸗ geordnete dieser Idee gänzlich fern steht; aber ich habe hier eine Broschüre, die aus der ostpreußischen Landwirthschaft hervorgegangen ist, die sich dieser Idee zuneigt und hervorhebt, daß, wenn man nicht die Vorschläge der Staatsregierung acceptiren wolle, es sich empfehlen möchte, auf dem Wege der Gesetzgebung die Tarife festzustellen. Würde, wenn dies geschähe, nicht mit Recht über eine übertriebene Uni⸗ formirung geklagt werden? Der Vorschlag ist jedenfalls sehr viel centra⸗ listischer, als der der Regierung. 8
Ich behaupte weiter, se mehr Sie der öffentlichen Gewalt an der Spitze der Verwaltung durch den Einfluß, den sie kraft ihres Be⸗ sitzes hat, die Beherrschung der Verhältnisse in die Hand geben, desto⸗ mehr setzen Sie sie in die Lage, in der Ausführung der Maximen der Decentralisation Raum zu gewähren, wie nach meinem Dafürhalten derjenige Staat, in welchem der Einheitsgedanke am strengsten und korrektesten durchgeführt ist, am ersten in der Lage ist, Selbstverwal⸗ tung zu gestatten, — ein Satz, der uns ja bei Gelegenheit der Reform in der Richtung der Selbstverwaltung auf das Lebhafteste beschäftigt hat, und von dem wir damals ausgegangen sind, als wir wagten, in gewisser Beziehung mehr zu decentralisiren, als die meisten europäischen Staaten bishec versucht haben.
Wenn der Hr. Abgeordnete für Hagen sagt, man hätte bisher darüber geklagt, daß über jede Kleinigkeit bei den Staatsbahnen und zum Theil auch von den Privathahnen die Genehmigung der Central⸗ stelle hätte eingeholt werden müssen, und daß das ein Uebelstand sei, so meine ich, würde man diesen Uebelstand beseitigen können, mindestens eben so gut wie bei der Centralisation des Aufsichts⸗ rechts bei der Herstellung derjenigen Position, welche der Vorschlag der Staatsregierung anstrebt.
Ich gehe aber weiter. Wenn man befürchtet, daß in dem neuen System die Bedürfnisse, die Interessen, die Verhältnisse der einzelnen Orte, Gegenden und Provinzen nicht be⸗ rücksichtigt werden würden, so meine ich, umgekehrt, diese Berücksichtigung ist am ersten möglich auf dem Wege, den wir Ihnen anempfehlen. Bei dem sjetzt bestehenden System, wie wollen Sieda eine solche Bexücksichtigung
egenüber den Privatbahnen durchführen? Lassen Sie mich ein
eispiel geben. Die Reichsbahnen im Elsaß haben schon einen Schritt zu dem zethan, was ich in Aussicht stellte; es bestehen dort Ausschüsse, welche aus verschiedenen Interessentenkreisen zusammen⸗ gesetzt sind, welche auch nicht zufällig bei den einzelnen Fragen der Facon wegen zusammengerufen werden, sondern welche mit be⸗ stimmten Befugnissen periodisch zusammentreten, um den Betrieb und die VBerwaltung mit ihrem Rathe begleiten. Diese Einrichtung hat sich dort bewährt und wird von den Einwohnern des Reichs⸗ landes hoch geschätzt, und man hat deshalb von Seiten des Reichs⸗ Eisenbahnamts in Aussicht genommen, diese Einrichtung auch ander⸗ weitig zu empfehlen. Soweit es sich um die preußischen Staats⸗ bahnen handelt, hat der Hr. Handels⸗Minister — vielleicht auch schon vorher aus eigener Initiative, ich weiß es nicht — Aehnliches in die Wege geleitet.
Es wurden aber auch die Privatbahnen aufgeferdert, dem Bei⸗ spiel des Reiches zu folgen, jedoch ohne Erfolg.
Man meinte, unter den Verwaltungträthen befänden sich An⸗ gehörige der verschiedenen Interessentengruppen, welche die erforder⸗ liche Vertretung der betheiligten Interessen schon besorgen würden. Eincs weiteren bedürfe es nicht.
Nun, meine Herren, in dieser Auffassung spricht sich der Gedanke unzweideutig aus, der unser Eisenbahnwesen durchdringt.
Ich habe die Meinung, daß bei demjenigen System, wie es hoffentlich zur Durchführung gelangen wird, in den Provinzen, und soweit es sich um solche Staaten handelt, die sich freiwillig anschließen, innerhalb dieser Gremien geschaffen werden, welche amtlich in der Lage sind, einen wirk⸗ Lichen Einfluß für die Befriedigung der lokalen und provinziellen Be⸗ dürfnisse zur Geltung zu bringen. Nach meinem Dafürhalten kann eine Anleh organisirt werden an die Thätigkeit der lokalen und provinziellen Verbände, eine gewisse Uebertragung der Selbstverwal⸗ tung auf das Eisenbahnwesen. Möglich aber wird dies nur dadurch, Laß rie Gesammtsigur, welche unser Eisenbahnwesen annimmt, gleichartig ist der politisch⸗kommunalen Gliederung des betreffenden Staatswesens. Dann können diejenigen Verhände, welche als selbstverwaltende in politischer Beziehung thätig sind, ihre Thätigkeit auf das wirthschaftliche Gebiet des Eisenbahnwesens erstrecken. Ich hoffe überhaupt, daß das gesammte Verkehrswesen in der Wechfel⸗ wirkung zwischen Wasserstraßen, Flüssen und Kanälen, zwischen Landstraßen und Eisenbahnen auf dem durch die Vorlage inaugurir⸗ ten Wege unter Mitbethätigurg der verschiedenen Interessentengruppen
und der selbstrerwaltenden Korperschaften einen krecktigen Aufschwung nehmen werde, kräftiger als jent, wo ein bunt s Durcheinander von Verhältnissen besteht, welches ein konzentrischhes Wirken auf diesem Gebiete hindert. b 8
Wenn von der Gegenseite gefragt wird, wie es später mit dem Neu⸗ und Ausbau des Eisenbahnsystems stehen werde, wenn die Hauptlinien Preußen genommen seien, und wenn die Privatbahnen keine Vezanlassung mehr hätten, Nehenlinien zu bauen, wenn ferner Bedürfnissen, denen in dieser Be⸗iehung bieher vom Staate Ge⸗ nüge gethan wurde, dieser Weg zur Befrieditung verschlossen werde: so antworte ich, daß dieser Ausbau der zu führenden Bahnen, die Ergänzung des Netzes, dessen Verzweigung über das Land zufallen werde einer Kombination von Leistungen der selbst verwaltenden Verbände des Privatkapitals, der Einzelstaaten und des Reiches; bierfür lassen sich die mannigfaltigsten Formen denken. Einedieser Formen könnte die sein, daß die provinziellen Verbände unter Umständen mit Beihülfe Seitens des Einzelstaates Kapitalien und Grund und Boden hergeben, daß selbst Privatkapitalien sich in zulässigen Formen betheiligen, daß die öffentliche Gewalt, welche die Eisenbahnen zu verwalten hat, den Betrieb übernimmt, die Betriebsmittel gewährt? Ist das nicht eine Kombination, die rationellen Anfor⸗ derungen entspricht und gleichzeitig die finanzielle Verantwortlichkeit und die Verantwortlichkeit für das Nützliche und Gemeinnützige den betheiligten Verbänden überträgt? Gerade auf diesem Wege, meine ich, läßt sich erreichen, was nothwendig ist. Mit einem gewissen Scheine von Recht, meine Herren, entgegnet man: warum seien denn bisher, obwohl doch setzt schon ein erheblicher Theil der Bahnen in den Händen des Staates ist, nicht bei den Staatsbahnen diese günstigen Folgen eingetreten? Meine Herren, nicht der Besitz der Bahnen von Seiten des Staates ist es, worauf es ankömmt, sondern der Gesichtspunkt, welchem dieser Besitz die Stelle, welche dieser Besitz in dem Eisenbahnnetze einnimmt. Wie ist denn unser Eisenbahnbesitz entstanden? Ganz unsystematisch da und dort ein Ge⸗ menge mit Privatbahnen ohne festen Plan. So ist es gekommen, daß auch bei der Staatsverwaltung die Richtung maßgebend wurde, welche bei den Privatbahnen die herrschende ist, und daß man ge⸗ nöthigt war, um der Konkurrenz mit den Letzteren willen, mit ihnen in das nämliche Fahrwasser zu steuern. Ein solcher Zustand freilich kann unter Umstaͤnden nachtheiliger wirken, als das eine Privatbahn⸗ system, weil hinter den Staatsbahnen die Staatsmacht steht, welche dem Erwerbsgeiste zu Hülfe kommt. Nur dann werden die Staats⸗ bahnen diejenige Stellung einnehmen, die wir ihnen zuertheilen wollen, wenn sie wirklich als Träger öffentlicher Gesichtspunkte verwaltet wer⸗ den und verwalret werden können.
Ich, meine Herren, finde in dem §. 1 des Vorschlags, den Ihnen unser Entwurf bringt, folgende Frage: wollen Sie behufs Reform unseres Eisenbahnwesens zu einem System übergehen, inhaltlich dessen die öffentliche Gewalt an die Spitze der Leitung und der Nutzung des Betriebes der Eisenbahnen tritt? Wollen Sie in dieser Richtung eine Konsolidation des öffentlichen Eisenbahnbesitzes? Wollen Sie endlich zunächst und in erster Linie es dem Reiche freistellen, die höchst gewichtige und alle Verhältnisse der wirthschaftlichen und Kulturentwickelung beeinflussende Funktion zu übernehmen, welche der öffentlichen Gewalt in jenen Beziehungen übertragen werden soll?
Die Staatsregierung hat nach gewissenhafter und eingehender Prüfung geglaubt, sich für diesen Weg entscheiden zu müssen, weil sie der Ansicht ist, daß derselbe dazu führt, Uebelstände zu beseitigen, welche das Land beseitigt sehen will und welche beseitigt zu sehen nach unserem Dafürhalten eine berechtigte Forderung des Landes ist, beantworten Sie die Frage, die die Staatsregierung in voller Soli⸗ darität Ihnen vorlegt, zustimmend, und Sie werden nach meinem Dafürhalten ein Votum abgegeben haben zum Wohle des Vater⸗ landes!
Im weiteren Verlaufe der Sitzung suchte der Abg. Dr. Virchow darzuthun, daß die jetzigen Uebelstände auch nicht be⸗ seitigt werden würden, wenn die Eisenbahnen auf das Reich übergingen; er suchte ferner aus den Motiven der Vorlage einen Zwiespalt zwischen den Intentionen des preußischen Han⸗ dels⸗Ministeriums und denjenigen des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck zu konstatiren. Dieser entgegnete hierauf:
Bei der annähernden Erschöpfung der sachlichen Debatte halte ich mich für verpflichtet, Ihre Zeit mit einer Verlängerung derselben nicht in Anspruch zu nehmen, und will nur auf eine persönliche An⸗ regung des Hrn. Abg. Virchow antworten. Derselbe hat gesprochen, wie mir schien, unter dem Eindruck einer lebhaften Besorgniß über inneren Zwiespalt in dem jetzt bestehenden Ministerium, und ich halte es für meine Pflicht, und ich glaube, er wird es mir Dank wissen, wenn ich ihn darüber so schnell wie möglich beruhige. Namentlich aber zwischen dem Hrn. Handels⸗Minister und dem Minister⸗Präsidenten sind Meinungsverschiedenheiten über diese Angelegenheit, seit sie überhaupt im Staats⸗Ministe⸗ rium verhandelt ist, gar nicht hervorgetreten; wir haben jederzeit dieselbe Auffassung vertreten und sind vollständig einig, wir wünschen es aber auch zu bleiben, und ich namentlich in der Er⸗ innerung daran, daß ich mit früheren Verwaltungen — der Hr. Abgeordnete hat da wahrscheinlich blos die Zeit verwechselt, die ver⸗ gangen hinter uns liegt, mit der Gegenwart — mit früheren Ver⸗ waltungen habe ich mich nicht immer so im Einverftändniß befunden in der Gesammtauffassung. Gerade weil wir einig zu bleiben wünschen und die Elemente zwiespältiger Auffassung beseitizen wollen, haben wir dieses Gesetz eingebracht, nicht ausschließlich deshalb, aber es ist einer der Gründe. Es ist ja ganz unmöglich, daß, wenn von zwei verschiedenen Stellen, aus verschiedenen Beamten bestehend, eine konkurrirende Aufsicht ausgeübt werden soll, auch wenn beide mit derselben Treue und Hingebung nicht nur demselben Monarchen und Lande dienen, sondern auch in ihrer Hauptüberzeugung nach denselben Gesammtrichtungen operiren, so ist es doch ganz unvermeidlich, wenn sie nichts von einander wissen und neben einander gehen, ohne unter⸗ einander abzustimmen, jeder seinen Weg, der ihm der richtige zu sein scheint, daß, wenn sie die Distanz abmessen, sich wundern, wie weit sie auseinander gekommen sind, und daraus er⸗ zeugen sich Diskussionen, fuͤr deren Abschließung keine Instanz vorhanden ist. Wir sind in früheren Zeiten — es ist bei der einheitlichen Geschlossenheit, mit der jetzt das Ministerium zusammengesetzt ist, Gott sei Dank selten, sogar ganz obsolet ge⸗ worden — sind wir weit über die Triplik und Quadruplik in den gegenseitigen Erörterungen zwischen zwei verschiedenen Ressorts hin⸗ ausgekommen. Die siebente und zehnte Erwiderung — ich will gar nicht die barbarische Bezeichnung dafür latinisiren — hat stattge⸗ funden, und im Grunde waren die Urheber dieser Polemik doch alle demselben Ministerium und derselben staatlichen Richtung an⸗ gehörig, um wie viel leichter ist es also in technischen Be⸗ ziehungen, bei denen sich in der einen Instanz, ich will nicht sagen psolitische, aber doch gesammtstaatliche Rücksichten nothwendig mehr einmischen, als in der anderen rein technischen, daß die weit auseinandergehen. Wenn ich gesagt habe, daß ich oder das Reichskanzler⸗Amt in Bezug auf seinen Entwurf des Reichsgesetzes, auch die Unterstützung der preußischen Regierung nicht gehabt habe, so habe ich damit der preußischen Regierung, respektive dem betref⸗ fenden Ressort ebensowenig einen Vorwurf machen wollen, wie ich hier der Königlich sächstschen, so nahe befreundeten Regierung von dieser Stelle einen Vorwurf habe machen können. Ich habe nur einen thatsächlichen Zustand kritisiren und ihn der Oeffentlichkeit nahe legen wollen. Denn das ist ein Zustand, der eigentlich nicht statt⸗ finden sollte, der aber beim besten Willen und bei der größten Uebereinstimmung, sowie zwei konkurrirende Behörden eine und dieselbe Sache ohne Verständigung unter sich bearbeiten, nothwendig erfolgen muß. Also alle Schlüsse, die daraus etwa gezogen werden könnten, als ob zwischen dem Hrn. Handels⸗Minister und mir oder an anderen Stellen, etwa zwischen dem Hrn. Finanz⸗Minister und anderen Mitgliedern des Ministeriums, Meinungsverschiedenheit statt⸗
finde, sind unrichtig, — Nuanzen sehr wahrscheinlich; aber das, was
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wir Ihnen vorlegten, ist von allen beschlossen, dem Wortlaut und dem Sinne nach, und wir sind in der ganzen Sache in dem Maße einig, daß ich nur wünschen möchte, daß wir auch mit dem Hrn. Vorredner und seiner Partei uns in derselben U bereinstimmung be⸗ fänden, wie sie unter uas besteht. Dann würde ja die Sache gut und glatt gehen.
Nachdem der Abg. v. Wedell⸗Malchow als Mitglied der Tarif⸗Enquete⸗Kommission versichert hatte, daß ein wirksames Eisenbahngesetz auf dem Wege der Unterhandlung nicht zu er⸗ reichen sei und daß die jetzigen Mißstände, namentlich die der Differentialtarife nur beseitigt werden könnten, wenn das Reich durch einen großen Eisenbahnbesitz einen wirksamen Einfluß auf die deutsche Eisenbahnpolitik üben könnte, ergriff der Handels⸗ Minister Dr. Achenbach das Wort. 1 “
Meine Herren! Fürchten Sie nicht, daß ich Ihre Aufmerksam⸗ keit auf längere Zeit in Anspruch nehmen werde. Ich bitte mir nur wenige Minuten Ruhe aus.
Meine Herren! Die ganze Debatte, welche an dem heutigen Tage stattgefunden hat, macht auf mich den Eindruck, daß die Qua⸗ lität der Vorlage, welche die Königliche Staatsregierung an Sie ge⸗ bracht hat, doch nicht so schlecht sein muß, wie die Gegner sie be⸗ bezeichnen. Denn es ist in der That eine ganz charakteristische Erscheinung, daß Jeder, welcher die Vorlage der Regie⸗ rung angegriffen hat, das Gefechtsfeld verändert, er kämpfte gegen einen Gegenstand, welcher in der That nicht in Frage war. Ich will nicht auf die letzten Tage zurückgreifen, aber ich erwähne — Sie mögen mich einer Lüge zeihen, wenn ich etwas Uarichtiges anführe — ich erwähne aus der heutigen Debatte, abgesehen von der fortgesetzten Behauptung, daß es sich um die Unterbringung aller Bahnen han⸗ dele, nur das Folgende: Es ist davor gewarnt worden, den von uns vorgeschlagenen Schritt zu thun, weil man die Pfade des Militaris⸗ mus beschreiten werde; es ist vor diesem Schritt gewarnt wor⸗ den, weil es sich darum handele, das preußische Beamten⸗ thum gegenüber den Beamten anderer deutschen Staaten zu bevorzuzen. Es ist darauf hingewiesen, daß die Bankgeschäfte durch diese Vorlage wieder in Blüthe gelangen würden und eine neue Aera des Schwindels unmittelbar bevorstehe. Es ist hervor⸗ gehoben, daß die Regierung eine große Zahl von Versprechungen an das Land richte, welche sie nicht zu halten in der Lage sei. Man hat endlich gesagt, es handele sich um einen Akt der Ueberrumpelung und der Gewaltthätigkeit gegen das Land und das Haus. Meine Herren, alle diese Vorwürfe, wie sie auch im Einzelnen und nach ihrer Grup⸗ pirung ausgeführt sein mögen, berühren Dasjenige nicht, worum es sich handelt. 1 — 88
Gestatten Sie mir ein Wort noch hinzuzufügen, gestatten Sie mir, daß ich den Kernpunkt am Schlusse der Diskussion noch einmal bezeichne, auf welchen es ankommt. 1““
Unter Ihrer ausdrücklichen Billigung hat die Königliche Staats⸗ regierung seit mehreren Jahren den Weg eingeschlagen, das Staats⸗ eisenbahnnetz zu erweitern, zu konsolidiren, mit einander in Verbin⸗ dung zu bringen. Warum erfolgte diese Maßregel? Weil in dieser parlamentarischen Versammlung anerkannt wurde, ebenso wie dies von Seiten der Ksniglichen Staatsregierung geschah, daß die Aus⸗ dehnung des Staatseisenbahnnetzes nicht ein Akt sei, welcher der Er⸗ weiterung einer Privatbahn vergleichbar wäre. Man war der Ansicht, daß hierdurch die Aufgabe der Staatsregierung, das Eisenbahn⸗ wesen zu reguliren und zu beaufsichtigen, wesentlich erleichtert und ge⸗ fördert werden sollte. Es ist also durch jene Vorgänge ganz bestimmt festgestellt, daß nach der Meinung des Hauses ein sehr geeigneter Weg, wenn nicht der geeignetste zur Ordnung unseres zersplitterten dentschen Eisenbahnwesens der sei, daß der Staat selbst starke Hand auf die Eisenbahnen lege und sich in Besitz eines wesentlichen Theils derselben setze. Wenn dem so ist, wenn auf der Grundlage der Be⸗ schlüsse des Hauses die Staatsregierung vorgegangen ist, mußte sie doch andererseits gerade in einer Zeit, in welcher an das Deutsche Reich die Aufgabe herantrat, das Eisenbahnwesen einheitlich zu gestalten, sich die Fraze ernstlich vorlegen, ob die von ihr in Aussicht genommene Lösung der Aufgabe sich nicht geeigneter in der Hand des Reiches befinden werde, ob es überhaupt nur zu rechtfertigen sei, daß Preußen einseitig und gewissermaßen unter partikularistischen Gesichtspunkten dieser Lösung sich unterziehe, statt daß die ganze Arbeit in diejenigen Hände ge⸗ legt werde, die nach der Reichsverfassung allein zu deren Ausführung berufen sind. Unterstützt wurde dieser Gesichtspunkt wesentlich dadurch, daß einem anderen Reformwege sich erhebliche Schwierigkeiten ent⸗ gegenstellten. Wenn Sie die Frage der Reichs⸗Eisenbahngesetzgebung lösen wollen, so sind zwei Wege möglich, einmal daß Sie die Wirksamkeit der Reichsbehörde noch hinter dasjenige zurückschrauben, was dieselbe gegenwärtig anzuordnen und zu bestim⸗ men hat, mit anderen Worten, daß Sie dazu übergehen, durch ein Gesetz das Reichs Eisenbahnamt wieder zu beseitigen, und nur dem Bundesrathe eine sehr allgemein gehaltene, kontrolirende Befugniß über das Eisenbahnwesen einräumen. Ich frage Jeden in dieser hohen Versammlung, ob er glaubt, daß dus ein Weg ist, welcher jemals im Reichstag acceptirt werden wird. Ist dieser Weg aber verschlossen, so kommt nur der andere in Betracht, nämlich die Be⸗ fugniß der Reichsbehörden zu vermehren, ein Gesetz zu erlassen, wel⸗ ches das ganze Eisenbahnwesen, wenigstens in seinen Hauptzügen, umfaßt. Meine Herren! Soll eine derartige Gesetzgebung Bedeu⸗ tung für unser Eisenbahnwesen haben, so kann es nicht fehlen, daß entscheidende Bestimmungen vorgesehen werden. Wenn dies aber der Fall sein wird, und wenn gleichzeitig, wie ich in meiner früheren Rede ausführte, die unmittelbare Aufsicht über das Eisenbahnwesen in die Hände der Reichsregierung gelegt werden muß, so ist es ganz unausbleiblich, daß Reibungen aller Art zwischen den einzelnen Staaten, welche ein grö⸗ ßeres Eisenbahnsystem besitzen, und den betreffenden Reichsbehörden entstehen werden. In Voraussicht solcher Reibungen, in Voraussicht der Unzuträglichkeiten, welche aus einem derartigen Schritte folgen würden, ist die Opposition der Einzelstaaten gegen diesen Weg bei den vorläufigen Berathungen des zweiten Entwurfs eines Eisenbahn⸗ gesetzes eingetreten. Die preußische Regierung hat einen Weg zur Versöhnung aller Betheiligten einschlagen wollen, in dem sie den Stein des Anstoßes zu beseitigen beabsichtigte und für ihren Theil dasjenige, was sie selbst hindern könnte, froh und freudig die Aufgaben des Reiches in vollstem Maße zu fördern, ein für alle Male aus dem Reiche zu räumen strebte. Es ist der wesentliche Zweck dieser Vorlage, die Reichs⸗ gesetzgebung auf einen Boden zu stellen, auf dem sie segensreich, er⸗ folgreich und mit voller Befriedigung aller Interessen das Ziel zu erreichen vermag, Alles zu entfernen, was nun einmal, wie die Ver⸗ hältnisse bei uns liegen, wie unsere Einrichtungen beschaffen sind, ganz unabhängig von den Menschen, fortgesetzt zu Störungen Veranlassung bieten wird. Glaubt der Hr. Abg. Virchow, wie er heute — aller⸗ dings im Gegensatz zu Ausführungen seiner Parteigenossen — ver⸗ sichert hat, in der Lage zu sein, die Reichzsregierung voll und ganz mit seinen Freunden unterstützen zu können, wenn sie demnächst Vor⸗ schläge machen sollte, wonach das Aufsichtsrecht des Reiches in sehr eingehender Weise sich auf das Eisenbahnwesen der einzelnen Staaten beziehen, wonach dieses Aufsichtsrecht ein unmittelbares sein wird, glaubt der genannte Herr Abgeordnete auf diesem Wege den Erfolg in der That zu erreichen, den er uns soeben in Aussicht stellte, so mag die Zukunft für den Fall, daß die Bahnen und insbesondere die preußischen Bahnen in den Händen des Einzelstaates bleiben, be⸗ weisen, ob die Wucht und Macht, die in einem so bedeutenden Be⸗ sitze liegt, in der That nicht erheblicher und kräftiger ist, als alle Aufsichtsrechte, die durch Gesetz festgestellt werden. Ich für meinen Theil habe die Ueberzeugung, daß da, wo das Eigenthum, der Besitz sich in den Händen des Staates befindet, schließlich immer der Schwerpunkt liegen und bleiben wird. Es ist dies eine Sache, welche unabhängig von den Menschen ist, und wenn der Hr. Abg. Virchow gemeint hat, daß mir aus die⸗ ser Sitnation durch den Herrn Minister⸗Präsidenten ein Vorwurf ge⸗ macht werden sollte, so ist er im Irrthum. Wir sind eben Beide der Ueberzeugung, daß dies Zustände sind, die unter allen Umständen, bei allen Menschen, und selbst, wenn der Hr. Abg. Dr. Virchow meinen
meidung der Präklusion anzumelden.
1
Platz dirale men würde, vorhanden sein fc Ich goͤnnte in der That dem Herrn Abgeordneten die Situation, in der ich mich einmal befinde, damit er an sich selbst erprobe, wie die Zustände sind.
liegt die Sache aber der Art,
Meine
Herren, — kann das Haus mit voller Beruhigung
beitreten, welche Seitens der Königlichen Staatsregierung gemacht sind. Ich für meinen Theil spreche dabei noch einmal ganz ausdrücklich aus, daß ich ganz entschieden vor der Annahme warne, daß durch diesen Schritt ein sogenanntes Eisenbahnelysium Das stelle ich keineswegs in Aussicht, wohl aber manche Verbesse⸗ rungen in unserm Verkehrswesen; im Uebrigen sind mir alle Ideen,
welche hierüber hinausgehen, fremd. Meine Herren!
als wenn wir gegenwärtig nur
antreten wellten
zu müssen.
Meine Herren! Gehen Sie nur ruhig in Richtung vor, — ich hoffe, Sie werden Nichts auch nicht bei den nächsten Wahlen.
§. 1 der Vorlage lautet:
Die Staatsregierung Verträge abzuschließen, durch welche oder Betriebe befindlichen Staatseisenbahnen nebst
allen hinsichtlich des Baues oder Betriebes von Staatseisenbahnen be⸗
stehenden Berechtigungen und Verpflichtungen des
gemessene Entschädigung kaufweise dem Deutschen Reiche uͤbertragen si werden; 2) alle Befugnisse des Staates bezüglich der Verwaltung oder des Betriebes der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eisen⸗ bahnen, sei es, daß dieselben auf Gesetz, Konzession oder Vertrag be⸗ ruhen, an das Deutsche Reich übertragen werden; 3) im gleichen Um⸗ fange alle sonstigen dem Staate an Eisenbahnen zustehenden Antheils⸗ und anderweiten Vermögentrechte — gegen angemessene Entschädizung — an das Deutsche Reich abgetreten werden; 4) ebenso alle Ver⸗
pflichtungen des Staates bezüglich der nicht in
stehenden Eisenbahnen vom Deutschen Reiche gegen angemessene Ver⸗ ütung übernommen werden, und 5) die Eisenbahnaufsichtsrechte des
Staates auf das Deutsche Reich übergehen.
Der Abg. Dr. Lasker beantragte, über die Nummer 5 des §. 1 erst nach der Entscheidung über §. 2 abzustimmen, womit Der Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, nahm hierauf
das Haus einverstanden war.
das Wort:
Ich habe nur Einiges zu konstatiren, wofür die persönliche Be⸗ merkung ansreicen würde, wenn dieselbe an dieser Stelle üblich wäre. Der Hr. Abg. von Schorlemer hat mir die Aeußerung zugeschrieben, daß das Eigenthum an allen Privatbahnen vom Reiche erworben
ich habe im Gegentheil „ öffentliche Eisenbahnbesitz konsolidirt werden, daß die öffentliche Gewalt sich insoweit in den Besitz von Eisenbahnen setzen müsse, damit sie durch die Schwere dieses Besitzes in den Stand gelanze, denjenigen Effekt zu erreichen,
werden solle. Davon habe ich kein Wort gesagt, Nachdruck darauf gelegt, daß der
den ich erreicht wissen wollte. Was den Hrn. Abg. Virchow betrifft, so hat
zu sagen als Sozialdemokraten geschildert, er hat behauptet diese Gemüthtestimmung müßte ganz plötzlich über mich gekommen sein. Ich bemerke in dieser Beziehung, daß Gesichtepunkte, wie diejenigen, welche die Veranlassung zu dem Urtheil des Herrn Abgeordneten geben, allerdings gewendet, schon vor einer Reihe von Jahren
auf andere Verhältnisse an
1 Wenn das die Stellung ist, welche die König⸗ liche Staatsrezierung und wie ich hoffe die Mehrzahl dieses hoben Hauses einnimmt, so kann Hr. Virchow sich darüber beruhigen, danach suͤchten, einen leidlichen, einen ehrenvollen Rückzug, wie er sich ausdrückte,
- - Ich für mein Theil bin ihm dankbar, daß er uns gewissermaßen Deckung verschaffen will, aber ich hoffe, wenigstens in diesem Augenblick noch nicht von seinem Dienste Gebrauch machen
ist ermächtigt, mit dem Deutschen Reiche 1) die gesammten im
9.
“
wurden. Damals allerdings z so glaube den
ich,
folgt daraus, daß diese Ansch Vorschlägen
und daß ich in dieser Beziehun ein hartgesottener Sünder bin. Ich glaube übrigens, das viele Falsche und eintreten werde. Theorien klarzustellen, als
punkt nehme ich gegenüber den
mit dan Agrariern angeklagt.
wie wir
daß er mir die Ehre gewährt, der vorgeschlagenen
zu fürchten haben,
schaft geradezu unerläßlich
8 von höheren Gesichtspunkten au
korrigiren und ich möchte das h zwischen aus meinem Material
Bau allem Zubehör und
Staates gegen an⸗
§. 2 bestimmt, daß die
seinem Eigenthum dehnen
Vereinbarungen abgeschlossen, den andern zur Ausführung darauf eine Debatte über di
Meine Herren!
weil es mir positiv unmöglich war, b
schlagen beabsichtigt, so glaube i weise die eine Sache ausführe,
derselbe mich, so als eine betrachten wird.
sind, nicht begründet erscheinen.
vorzunehmen.
von mir als Referenten über das erste Dotationsgesetz geltend gemacht
dem Hrn. Abg. Richter den Vorwurf des Kommunismus zu.
herausnimmt und ernsthaft zu verwirklichen sucht. Denselben Stand⸗ Hinsicht hat der Hr. Abgeordnete mich einer gewissen Verquickung
manches Wahre, und auch hier meine ich, daß man das Wahre an⸗ nehmen muß, um das Falsche mit Erfolg zurückzuweisen.
Was endlich die Differentialtarife betrifft, um derentwillen der Hr. Abgeordnete diese Anklagen gegen mich erhoben hat, so bitte ich,
Er wird finden, daß ich in wesentlichen Punkten das Gegentheil von dem gesagt habe, dessen er mich beschuldigt. zuführen mich bemüht, daß die Differentialtarife in vielen Beziehun⸗ gen nicht nur nicht schädlich, sondern für die Interessen der Landwirth⸗
diese Materie nicht durch Gesetz ordnen, sondern nur durch eine ver⸗ ständige Verwaltung dergestalt regeln, daß die verschiedenen Interessen
mich selbst noch in einem allerdinzs ziemlich unerheblichen Punkte zu
Reichs⸗Eifenbahnamts an die Privpateisenbahnverwaltungen, sich mwit Interessentengruppen in Verbindung zu setzen, nicht alle Eisenbahnen ch zurückweisend verhielten, sondern ein kleiner Bruchtheil sich bereit erklärte, diesen Weg zu heschreiten. .
„Hierauf wurde in namentlicher Abstimmung der §. 1 in seinen vier ersten Nummern mit 206 gegen 165 Stimmen angenommen.
wähnten Vereinbarungen der Genehmigung des Landtages vorbe⸗ halten bleiben. Ein Amendement des Abg. Dr. Reichensperger wollte diesen Vorbehalt auch auf die Nummern 2 und 5 des §. 1 aus⸗ Der Antragsteller motivirte seinen Antrag damit, daß ohne sein Amendement die unter Nr. 2 und 5 erwähnten
mäßig sei, daß, wenn das Reich ein Hoheitsrecht auf sich über⸗ trage, ein solcher Akt der Genehmigung der Partikularstaaten bedürfe. An dieser Debatte nahmen Theil die Abgg. Dr. Lasker, Dr. Reichensperger, Windthorst und Dr. Hänel. Minister Dr. Achenbacherklärte nach dem Abg Dr. Reichensperger:
Ich bin leider nicht in der Lage, auf dasjenige, was Hr. Reichensperger ausgeführt hat, hier bestimmt zu antworten,
einnahm, auf der Ministerbank seine Ausführungen zu verstehen. Wenn ich aber aus dem Inhalt seines Antrages dasjenige folgern darf, was er vorzu⸗
daß die Regierung die Ermächtigung trennen könne und beispiels⸗ Sinn seiner Bemerkung, so kann Regierung auf der Grundlage dieses Gesetzes die garnze Angelegenheit - Insoweit glaube ich daher, daß die Be⸗ fürchtungen, wie sie von Seiten des geehrten Herrn ausgesprochen
liegt, wegen solcher Bedenken eine Aenderung der Regierungsvorlage
og mir jene Ausführung ebenfalls von s Es auungen wenigstens bei mir älter sind g nicht ein Sünder von heute, sondern
es giebt kein besseres Mittel, um Verkehrte in den sozialistischen daß man das wenige Wahre
gierung mit der anheim
den wir
Agrarbestrebungen ein. Auch in dieser sei, ohne daß
Bei den Agrariern finde ich ebenfalls hält also das
den stenographischen Bericht zu lesen.
Ich habe nämlich aus⸗ Ich sehe
sind, und deshalb könne man
s vereinigt würden. Endlich habe ich Diskussion ste eute noch thnn. Ich habe näͤmlich in⸗ ersehen, daß auf die Aufforderung des
einzelne
werden könne, erfolgt sei. im §. 1, unter 1, 3 und 4 er⸗ bringen. D der Lage sei, vorzugehen,
also ein Theil dieses Gesetzes ohne gelangen könnte. Es erhob sich e Frage, ob es reichsverfassungs⸗
velches hat.
Der Handels⸗ den — Präzed Bank auf das habe, die Auf ei der Stellung, die der Hr. Abgeordnete
—,’—
8
ch, hat er vorzugsweise gefürchtet,
die andere unterlasse. Ist das der ich dem entgegenhalten, daß die
Ich nehme an, daß kein Grund vor⸗
Meinung, fällt.
Abg. Dr. Hänel hierdurch Verwahrung einzulegen. . Ich habe vorhin schon ausdrücklich ausgesprochen, daß die König⸗ liche Staͤatsregierung auf dem Standpunkte steht, wonach Reichsgesetze nicht der Zustimmung der einzelnen Landesvertretungen bedürfen. Die Königliche Staatsregierung glaubt aber, daß diese Frage gar nicht zur
sei. Das war, glaube ich, die Sachlage. aber die Sache? heit in Anre will seinerseits eine wichtige Frage zur Erledigung
und den gegenwärtigen Entwurf, er soll die Basis ihrer demnächf Handlungen sein. die Königlich preußische Staatsregierung die Ansicht habe, daß reichsgesetzliche Regelung dieser Angelegenheit der Zustimmung Landesvertretung bedürfe? Nicht im Allergeringsten! Staatsregierung will eine Autorisation zu einem Vorgehen haben, keinerlei Initiative der Reichsbehörde Ich glaube deshalb, der Vorwurf, welchen der Hr. Abg. Hänel erhebt, ist wirklich nicht begründet. Die Fassung dieses Grsetzes schließt sich, nebenbei bemerkt einem — wenn auch nicht völlig decken⸗
ausgeführt hat, s punkte doch nicht zugeben, daß es nothwendig wäre, diejenigen Ab⸗ V änderungen zu treffen, welche der verehrte Herr Abgzeordnete vor⸗ schlägt. Wir sind, wie hervorgehoben, grundsätzlich 1
In Betreff der Bemerkungen des Hrn. Abg. Lasker darf ich aus⸗ sprechen, daß, was seme prinzipielle Auffassung anbetrifft, die Re⸗ sind
ihm dieselbe Auffassung
daß an sich diese
Wir glauben gemacht haben,
theilt. Auch wir Frage der Reichsgesetzgebung aber durch den Vorschlag, diesem Grundsatz nicht
Dagegen waren wir überzeugt, daß die Er⸗
eine solche Zustimmung vorausgegangen wäre. Andererseits glaubt aber Lasker dargelegt sind. Ich muß es dem
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mich doch genöthigt, gegen einige Aeußerungen des H
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ht. Der Fall, welcher gewissermaßen als Präzedenzfall an⸗
geführt ist, liegt, wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht, folgender⸗ maßen: Die Reichsregierung als solche hatte einen gewissen Gegenstand zur gesetzlichen Regelung in Behandlung genommen und die einze nen Regierungen hatten sich über diesen Gegenstand geäußert, da trat eine zelne Landesvertretung mit der Prätension auf, daß über die be⸗ treffende Angelegenheit reichsgesetzlich überhaupt nicht eher beschlossen
bis die Zustimmung des betreffenden Partikularstaate Wee liegt nun jetzt Nicht von Seiten des Reiches wird eine Angelegen⸗ gebracht, sondern ein einzelner Partikularstaa beim Reiche ie Regierung glaubt, daß sie ihrerseits nicht 1 ohne den Rückhalt des Landtages in dieser Sache sichert sich also ihre künftige Haltung durch tigen
daß eine der Die Königliche
sung „.
Ist damit nun in aller Welt ausgesprochen,
zur Voraussetzung
enzfall an, nämlich an die Uebertragung der Preußischen Reich. Meine Herren! Wenn ich demgemäß gesagt fassung der Königlichen Staatsregierung ist bezüglich
des Prinzips nicht verschieden von dem, was der Hr. Abg. Lasker
o kann ich auf der andern Seite von unserm Stand⸗
einer Meinung,
aber wir tangiren auf der anderen Seite durch das, was wir Ihnen vorschlagen, nicht jenes Prinzip. Hierauf wurde die Nr. 5 des §. 1 in zweiter Lesung nach dem Antrage des Abg. Dr. Lasker gestrichen; der Antrag Reichensperger abgelehnt und §. 2 unverändert Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr.
angenommen.
Preußischeu Stants-Anzeigers: Berlin, 2. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
.
K Inserate für den Deutschen Keichs⸗ u. Kgl. preus Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Köaigliche Expedition des Hreutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
„Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5 E1““ Aufgebete, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszehlung
8. 8. w. von öfentlichen Papieren.
Seffentlicher Anzeiger.
Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Akzeigon.
— —
5. Inãustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiodene Pekan tmachungen.
In der EFörsen-
3. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
heilage * 8*
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 16
2713] Oeffentliche Vorladung.
Bei Vertheilung der Revenüen des dem Baron Oskar von Raschkauw gehörigen Rittergutes Vor⸗ berg sind vom Besitzer folgende Beträge, da deren Eigenthümer bisher noch nicht legitimirt, zu unserm Depositorio gezahlt und als Spezialmassen ange⸗ nommen worden:
1) für den Abth. III. Nr. 9 b. auf die Revenüen 8 aus dem Zweigdokument vom 8. September 1859, Cessionen vom 1. August 1867, 18. Sep⸗
tember 1867, 21. November 1867 und 15. Mai 68 nebst Hypothekenbuchsauszug vom 13. Ok⸗ tober 1868 eingetragenen Schneidermeister
Josef Fischer in Berlin, Neuenburgerftraße
Nr. 34 = 1245 ℳ; 2) für den Personalgläubiger, Partikulier J. Breiteftr. Nr. 1
Pusch in Breslau, = 273 ℳ 80 ₰.
Alle diejenigen, welche an diese Massen Ansprüche geltend machen wollen, werden aufgefordert, die⸗ selben bei uns spätestens in dem
am 12. Mai 1876, Vormittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Jacobi in unserm Terminszimmer Nr. 3 anstehenden Termine bei Ver⸗
Lübben, den 15. März 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3329) Sdiktal⸗Citation.
Es wird hierdurch der Handlungsgehülfe Oskar Adolph Julius Wilsky, ein Sohn des hierselbst verstorbenen Steueramts⸗Rendanten Wilsky und dessen Ehefrau Karoline, geb. Lausch, welcher am 1. April 1853 Anclam verlassen und über Hamburg und England nach Amerika gegangen sein soll, seit⸗ dem aber verschollen ist, sowie dessen etwa zurück⸗ gelassene unbekannte Erben vorgeladen, sich iuner⸗
halb 9 Monaten spätestens aber in dem an unse⸗ rer ordentlichen Gerichtsstelle hierselbft auf
den 12. Februar 1877
vor dem Kreisrichter Maß im Terminszimmer Nr. II. angesetzten Termin persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legitimirten Erben ausgeantwortet werden soll.
Anclam, den 8. April 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, 8 Submissionen ꝛc. [3702] Bekanntmachung. Das Polizei⸗Präsidium beabsichtigt, eine Partie
ldern im Amtslokale unserer VI. Betriebs⸗Inspektion,
Kauflustige wollen ihre Angebote schriftlich und ver⸗ siegelt bis zum 10. Mai cr., 10 Uhr, im Präsidial⸗Bureau des Polizei⸗Präsidli, Zimmer 27, abgeben.
Vormittags 11 Uhr, ein Termin in der Kalkula⸗ tur anberaumt.
Auf unserem Bahnhofe hierselbst sind noch meh⸗ rere neu eingerichkete, zur Ablagerung von Koh⸗
Entgegennahme von Geboten haben wir einen Ter⸗
min auf Menß i. den 9. Mai d. J., bittags 1 Uhr, vor dem Herrn Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor von Gel⸗
Koppenstraße Nr. 5—7, hierselbst, 1 Treppe hoch anberaumt, zu welchem Pächter mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die näheren Bedingungen im Termin selbst werden bekannt gemacht werden, vor⸗ her aber auch schon bei unserer VI. Betriebs⸗In⸗ spektion hierselbst zu erfahren sind. Berlin, den 28. April 1876.
Königliche Direktion. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Oeffentliche Submission auf Holzkohlen. Wir beabsichtigen auf dem Wege der oͤffentlichen
Submission [3721] 12,000 Hectoliter Holzkohlen zu vergeben. Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der Aufschrift „Submission auf Holzkohlen“ deutlich ver ehene Offerten sind bis zum Sub⸗ missionetermin Sonnabend, den 6. Mai er., Morgens 10 Uhr, an uns einzureichen. Unsere allgemeinen und speziellen Lieferungs⸗ bedingungen sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt und ist deren Anerkennung durch Namens⸗ unterschrift ausdrücklich zu vermerken. Der Preis ist pro Hectoliter frei Hamburger Bahnhof resp.
Vormittags
Zuec Eröffnung derselben ist am 10. Mai cr.,
len ꝛc. geeignete Plätze zu verpachten. Zur!
stampfen im Wege des Submissionsverfahrens unter [3744] den in der Kalkulatur des Polizei⸗Präsidii, Zimmer Nr. 20, einzusehenden Bedingungen zu verkaufen.
zu Trechtinashausen am Rhein bei dem Wirthe Sp
Versteigerung der Ruine Falkenburg.
— Die am Rhein eine Stunde unterhalb Bingen, in der Nähe des Schlosses Rheinstein,“ am Eingange des Morgenbachthales gelegene Ruine Falkenburg nebst Weinbergen, einen zusammenhängenden Komplex von 30 Aren 58 Metern bildend, wird am Samstag, den 6. Mai d. J., Nachmirtags 2 Uhr,
enkoch versteigert. Taxe 3000 Mark.
Euler, Notar.
[3731]
8
Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn. Neubanu Cottbus⸗Frankfurt a. O.
Die Ausführung zweier Güterschuppen auf Bahn⸗ hof Peitz und Müllrose, jeder auf rot. 11,770 ℳ veranschlagt, sollen im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission inkl. Materiallieferung im Ganzen vergeben werden.
Bedingungen, Massen⸗ und Kostenberechnungen nebst Zeichnungen liegen im Burcau des Abtheilungs⸗ Baumeisters Mehrtens, Tiegelstraße 5, II. hierselbst zur Einsicht aus, können auch mit Ausnahme der Zeichnungen gegen Erstattung von 1,25 ℳ von hier bezogen werden.
Der Submissionstermin, bis zu welchem die Offerten vorschriftsmäßig, portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Ausführung auf Hochbanten, Güterschuppen Peitz und Müllrose“
eingereicht sein müssen, ist auf
den 15. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, im obengenannten Bureau angesetzt worden. Cottbus, den 26. April 1876.
mit der Aufschrift: „Submission auf Böttcher⸗
Utensilien“ portofrei abzugeven.
Die der Submission zu Grunde liegenden Be⸗ dingungen liegen im Bureau zur Einsicht aus und können auch gegen Erstattung der Kopialien ab schriftlich bezogen werden. 1u“
Hildesheim den 26. April 1876.
Küönigliche Garnison⸗Verwaltung.
Reddig.
[3659]
A 4 2*
Verli Die Lieferung von rund 380 Ou.Meter Granit⸗ stein resp. Sandstein⸗Abdeckplatten für Brücken und
Durchlässe soll im Wege der öffentlichen Submi sion an qualifizirte Unternehmer verdungen werden.
Die versiegelten Offerten mit der Aufschrift: Lieferung von Granitstein resp. Sand⸗ stein⸗Abdeckplatten für Brücken und Durchlässe
sind spätestens zu dem auf Montag, den 8. Mai er., Vormittags 12 Uhr, in dem Abtheilungs⸗ burcau anberaumten Termine portofrei einzureichen, in welchem die Eröffnung der eingegangenen Offerten
Die Direction.
[97251 Bekanntmachung. Die Beschaffung der zur Ausstattung einer Ba⸗ taillons⸗Kaserne erforderlichen Böttcher⸗Utensilien und zwar: 1 Scheuerfaß, “
8 Eimer mit Untersatz,
16 Waschfässer resp. Waschtubben,
1 großes Wasserfaß und 22 Zober b soll im Wege der öffentlichen unbeschränkten Sub⸗ mission sicher gestellt werden. Es ist hierzu ein Termin auf Freitag den 12. Mai cr., Vormit⸗
unsere Ansladestelle hier anzugeben.
alter Akten von ungefähr 170 Centnern zum Ein⸗
Spundau, den 27. April 1876. DSDirection der Artillerie⸗Werlstatt.
Verwaltung (Osterstraße Nr. 273) anberaumt, zu dessen Betheiligung Unternehmer mit dem Ersuchen
tags 10 Uhr, im Geschäftelokal der unterzeichneten eingeladen werden, bis dahin ihre versiegelte Offerte
in Gegenwart der erschienenen Submittenten er⸗ folgen wird. 1 Die Submissionsbedingungen liegen
im oben⸗
bezeichneten Bureau aus und können gegen Er⸗
stattung der Kopialien bezogen werden.
Oranienburg, den 24. April 1876.
Der Abtheilungs⸗Banmei Urban.
[3474 Bekauntmachung.
Die Beschaffang der zur Ausstattung einer Ba⸗ taillonskaserne hierselbst erforderlichen Schlosseruten⸗ silien, nach dem Kostenanschlag auf 1940 ℳ 05 berchnet, darunter: 1
97 Kohlenkasten vo i 80 Feuerschippen,
80 Feuerhaken,
77 Müllschippen,
wider⸗ sprochen zu haben, wir nehmen an, es liege hierin nur eine Zu⸗ stimmung des Hauses zu den Maßregeln, welche wir demnächst einzu⸗ schlagen beabsichtigen. ledigung dieses Punktes schließlich lediglich durch ein Reichsgesetz erfolgen könne und daß dieses Reichsgesetz auch zu erlassen möglich Es ent⸗ 1s, was grundsätzlich Hr. Lasker anführt, nichts, was mit unserer Auffassunz im Widerspruch stände. die Regierung, daß auch ihr Vorschlag nicht gegen die Grundsätze verstößt, wie sie von Hr. Hause hiernach überlassen, welchen Beschluß es fassen will.
Ferner nach dem Abg. Dr. Hänel: In.