1876 / 109 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

und in welcher Foörm sich eine Verbindung des beantragten mit dem bestehenden landschaftlichen Institute ins Werk setzen lasse.

(S. die betr. Rede unter Landtags⸗Angelegenheiten.)

Nach der vom Reichseisenb ahn⸗Amt herausgege⸗ benen, in der heutigen Ersten Beilage veröffentlichten Nachwei⸗ sung wurden im Monat März d. Js. auf den unter 63 ver⸗ schiedenen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands exkl. Bayerns mit einer Gesammtlänge von 24,426,5 Kilometern befördert: an fahrplanmäßigen Zügen: 10,912 Courier⸗ und Schnell⸗, 73,589 Personen⸗, 31,911 gemischte und 68,400 Güter⸗ züge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 1184 Personen⸗ und gemischte und 26,833 Güterzüge.

Im Ganzen wurden 565,786,071 Achskilometer bewegt, von denen 148,999,531 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförberung entfallen.

Es verspäteten von 114,921 fahrplanmäßigen Courier⸗ und Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen (exkl. der Berlin⸗

Potsdam⸗Magdeburger Bahn, deren Verspätungen nicht mit in

Vergleich gestellt sind) 1684 Züge oder 1,47 Proz.

Von diesen Verspätungen wurden jedoch 641 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß durch im eigenen Betriebe der Bahnen liegende Ursachen 1043 Ver⸗ spätungen bei 0,91 Proz. der beförderten Züge entstanden.

In Folge der Verspätungen wurden 286 Anschlüsse ver⸗ säumt.

In demselben Monate des Vorjahres verspäteten auf 52 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 664 Züge, gleich 0,59 Proz. der beförderten Züge.

Das Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1876, bearbeitet im Reichskanzler⸗Amt, ist soeben erschienen (Berlin 1876, Carl Heymanns Verlag). Dasselbe weist die Bevollmächtigten zum Bundesrath, die Mitglieder und Bureaubeamten des Reichstags sowie die Mitglieder fämmtlicher Reichsbehörden einschließlich der Landesverwaltung von Elsaß⸗ Lothringen nach. Bei jeder Reichsbehörde ist eine Uebersicht über ihre ressortmäßigen Funktionen gegeben. bssan.1, 4

Der Finanz⸗Minister hat die Bezirksregierungen beauf⸗ tragt, sämmtliche Kassen ihres Ressorts anzuweisen, die unter ihren Beständen befindlichen, sowie die bei ihnen ferner ein⸗ gehenden noch coursfähigen Landes⸗Kupfermünzen (also die auf Grund der Zwölftheilung des Groschens geprägten Ein⸗ pfennigstücke und die auf Grund der Zehntheilung des Groschens geprägten Landes⸗Kupfermünzen) nicht wieder zu verausgaben, sondern anzusammeln und an das Münzmetall⸗Depot des Reichs bei der hiesigen Königlichen Münz⸗Direktion abzuliefern. Ebenso sollen Scheidemünzen der Thalerwährung an das Münzmetall⸗Depot des Reichs abgeliefert werden. Auch haben die Kassen, insoweit es der Geschäftsverkehr derselben gestattet, bereits vor dem 1. Juni d. Is. auf die Anträge solcher Personen einzugehen, welche die vorbezeichneten Silber⸗ und Kupfer⸗Scheide⸗ münzen umzuwechseln wünschen.

Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Hofe, Herr von Rochussen, ist von seinem Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Königlich niederländischen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der General⸗Lieutenant von Biehler, Allerhöchst be⸗ auftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte der General⸗Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der Festungen, ist von seiner vor einiger Zeit angetretenen Dienstreise zur Inspizirung einiger eeee und Festungen in Schlesien, hierher zurück⸗ gekehrt.

Der General⸗Lieutenant von Bülow, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich zur Musterung und Welwiescung der 2. Feld⸗Artillerie⸗Brigade auf Dienstreisen be⸗ geben.

Das Wechselobligo eines Subaltern⸗Offiziers, dem ein Darlehn zu Grunde liegt, ist nach einem Erkenntniß des Reichsoberhandelsgerichts I. Senats vom 25. April d. J. für ihn, dritten Wechselinhabern gegenüber an sich voll⸗ kommen verpflichtend, nicht aber dem Darlehnsgeber gegenüber, wenn der Offizier das Darlehn gegen das Accept ohne Geneh⸗ migung des Regiments⸗Commandeurs aufgenommen hat.

Der heutigen Nummer d. Bl. liegen die am 15. d. M. in Kraft tretenden neuen Fahrpläne der Märkisch⸗Posener und der Westfälischen Bahn bei.

Breslau, 6. Maij. Gestern starb hier der Regierungs⸗ Vizepräsident Graf v. Poninski nach mehrwöchentlichen Leiden. Derselbe war am 24. Juli 1802 auf Schloß Siebeneichen, dem väterlichen Besitz, geboren. Am 18. November 1825 trat er als Auskultator bei dem Ober⸗Landesgericht in Breslau ein, schied aber am 18. März 1836 behufs Uebernahme des väterlichen Gutes aus dem Justizdienst. Im Oktober 1840 wurde Graf v. Poninski als Kreisdeputirter mit der Verwaltung des Land⸗ rathsamtes zu Löwenberg beauftragt und später zum Landrath des betreffenden Kreises ernannt. Im Jahre 1851 erfolgte seine Ernennung zum Landrath und Polizeidirektor zu Stettin; 1852 als Ober⸗Regierungs⸗Rath nach Cöslin versetzt, kam Graf v. Poninski 1855 als Ober⸗Regierungs⸗Rath und Dirigent der 1. Abtheilung nach Potsdam und 1867 als Regierungs⸗Vize⸗ präsident nach Breslau.

Kiel, 7. Mai. (Kieler Ztg.) Heute sind die Vorlesungen an der Marine⸗Akad mie geschlossen worden und die Offiziere zu ihren Marinetheilen zurückgetveten.

Hannover, 6. Mai. Die „N. H. Ztg.“ veröffentlicht

Folgendes: 8 8

„Se. Majestät der Kaiser und König haben mir einen anderen Wirkungskreis anzuweisen geruht.

Indem ich sonach aus meinem bisherigen Amte als Landdrost scheide, kann ich es mir nicht versagen, meinen tiefgefühlten und ver⸗ bindlichen Dauk allen Beamten und Bewohnern des Landdrostei⸗ bezirckes Hannover auszusprechen, welche dieses Amt durch ihr Wohl⸗ 8 wollen und Vertrauen, so wie durch ihre thatkräftige Unterstützung 8 1-L. egs mich in hohem Grade befriedigenden und leichten gestaltet Mitt einem herzlichen Lebewohl verbinde ich die besten Wünsche 8 für de Wohlfahrt des Bezirkes und seiner 21s5- sch

Hannorer, den 6. Mai 1876. 8 Der Regierungs⸗Präsident. 8 v. Boetticher.

3 1 München, 6. Mai.

Bayern.

In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer erstattete der Abg. Krätzer münd⸗ lichen Bericht über die Abgeordnetenwahl in München II und erklärte, daß Reklamationen gegen die Gültigkeit der Wahlen

eingelaufen seien, deren eine sich auf die Erlassung des Hirten⸗ briefs stützt, indem dadurch ein Druck auf die Wähler ausgeuübt waorden sei. Krätzer ver'as den Hirtenbrief un vertheidigte

die Erlassung und den Inhalt desselben. Eine andere Rekla⸗!

1“

mation geht dahin, die Wahl in einem Urwahlbezirk zu ver⸗ nichten; dies würde, erklärte Krätzer, am Hauptwahl⸗ resultat nichts ändern. Die Eintheilung der Wahlbezirke sen nach derselben tendenziösen Norm geschehen wie bei München I1. Wenn nun die Abgeordnetenwahlen trotzdem nicht zu kassiren sind, so hänge dies damit zusammen, daß zu München II. neue, meist große Landbezirke gelegt sind, wo ge⸗ setzlich gewählt wurde. Der Referent empfahl schließlich den Außschußantrag. Der Abg. Schlör als Korreferent erklärte, daß es ihm überflüssig erscheine, die vom Vorredner vorgebrach⸗ ten Ziffern näher zu beleuchten. Der Referent habe gesagt: der Bischof habe im Hirtenbrief nur gethan, was jede Partei auch gethan; wenn der Bischof Partei sei, so sei dieser Um⸗

stand gewiß nicht erfreulich. Die Erlassung des Hirtenbriefs sei nicht vereinbar mit Art. 19 des Wahlgesetzes und Angesichts des

Art. 25 sogar vollständig ungesetzlich. Was nun die Wahlen in München II betreffe, so laute der neu aufgestellte Grundsatz: daß Urwahlbezirke mit weniger oder mehr als 4 Wahl⸗ männern ungesetzlich seien, und wo sie die Mehrzahl bilde, sei die Wahl zu kassiren. So sei es geschehen in München I. Nun seien aber in München II von 77 Bezirken 43 ungesetzlich; aber die Wahlen sollen dennoch nicht kassirt werden. Trotzdem stellte Schlör den Antrag: die Wahlen in München II seien für gültig zu erklären und den Reklamationen keine Folge zu geben. Der Abg. v. Soden wendete sich gegen die Auslassungen Schlörs und führt aus, daß die Bischöfe bei Erlassung der Hirtenbriefe niemals als Partei aufgetreten seien. Fischer verlas aus dem Würzburger Hirtenbrief eine Stelle, worin es heißt: „Keine Stimme darf unserer Partei ver⸗ loren gehen.“ (Großer Beifall, Heiterkeit) Ueber den Münchener Hirtenbrief verbreitete sich Fischer sehr aus⸗ führlich, und erklärte den Wahlhirtenbrief für eine rechtswidrige Beeinflussung der katholischen Bevölkerung, aber in diesem Fall für ganz gleichgültig, da auch ohne den Hirtenbrief die Wahlen in München II ultramontan ausgefallen wären; deshalb bean⸗ trage auch er nicht deren Vernichtung. Auf Schüttingers An⸗ trag wurde die Generaldebatte geschlossen, und es folgte die Spezialdiskussion. Krätzer motivirte den Antrag I. Crämer unterstützte den Schlörschen Antrag und bat die Ultramontanen, sich kürzer zu fassen. „Glauben Sie nicht“, rief er aus, „daß auch uns der Geduldfaden reißen muß? Was Sie wollen, wissen wir, Sie haben öfters große Staatsaktionen auszuführen vorbereitet; allein wenn Sie nahe am Ziele zu sein glaubten, ging der Sieg verloren; wir haben die Kraft in uns, Ihr Gebäude in die Luft zu sprengen; heute greifen wir nicht weiter in die Debatte.“ (Beifall.) Nachdem noch Rittler das Recht der Bischöfe Hirten⸗ briefe zu erlassen ausführlich behandelt hatte, wurde über den Antrag Schlör abgestimmt und derselbe abgelehnt (dafür stimm⸗ ten die Liberalen); die Anträge der Abtheilung wurden ange⸗ nommen, nämlich: die Wahlen der Abgeordneten gültig zu er⸗ achten, und die Eintheilung der Urwahlbezirke in München II. als gesetzwidrig zu erachten und zu vernichten.

Der Ausschuß für den Wahlgesetzentwurf Jörgs, der an Stelle des beurlaubten Frhrn. v. Stauffenberg am 4. den Abg. Fischer zum stellvertretenden Vorstand wählte, hofft die erste Berathung des Entwurfs, die ihn bereits in einer Reihe Sitzungen bescäftigte, im Laufe der kommenden Woche zu erledigen, und will dann auf die Frage der Wahlkreis⸗ eintheilung eingehen, den jedenfalls schwierigsten Theil seiner Aufgabe. Die Hoffnung, daß in der dermaligen Kammer eine Ver⸗ ständigung über ein neues Wahlgesetz könnte erzielt werden, ist übrigens, wie die „Allg. Ztg.“ bemerkt, seit den Vorgängen in den beiden letzten Kammersitzungen sehrwesentlich geschwächt worden.

An die Kammer gelangen, wie der „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, nicht nur noch jeden Tag neue, den Bau von Eisen⸗ bahnen betreffende Petitionen, sondern es finden sich jetzt fast jeden Tag auch Deputationen hier ein, die bei den Staats⸗ Ministern und bei den Abgeordneten, namentlich bei jenen, welche dem Eisenbahn⸗Ausschuß angehören, ihre Wünsche und Anträge mündlich vertreten wollen.

Am Montag Abend werden sowohl die liberalen Par⸗ teien als auch der Katholikenverein „Concordia“ Versammlun⸗ gen abhalten, und beide sich mit der Kassation der hiesigen Landtagswahlen und der bevorstehenden Neuwahl be⸗ schäftigen. In der „Concordia“⸗Versammlung werden außerdem die Reichs⸗Eisenbahnfrage und das neue Wahlgesetz zur Berathung gelangen. An beiden Versammlungen werden Abgeordnete der betreffenden Parteien sich betheiligen und in jener der liberalen Partei, insbesondere Herr Abg. v. Schauß, über die Kassation der Wahlen in München I. Bericht erstatten. Die Beanstandung der Wahl des pfälzischen Wahlkreises Kan⸗ del kommt übermorgen in der 4. Abtheilung der Kammer zur Berathung.

Sachsen. Dresden, 6. Mai. Die Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung den von der Zweiten Kammer in Bezug auf die Geldbeschaffung zur Deckung des Bedarfs des außerordentlichen Budgets für die Finanzperiode 1874/75 und die Geldbeschaffung zur Tilgung einer schwebenden Schuld, so⸗ wie zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben in der Finanz⸗ periode 1876/77 (Emission einer 3 prozentigen Rentenanleihe) gefaßten Beschlüssen nach kurzer Debatte einstimmig bei, ebenso dem ablehnenden, bez. dilatorischen Beschlusse der Zweiten Kam⸗ mer bezüglich des Gesetzentwurfs zur Ausfüͤhrung des Reichs⸗ gesetzes über den Unterstützungswohnsitz, worauf noch einige Pe⸗ titionen erledigt wurden.

Bladen. Karlsruhe, 6. Mai. Der Großherzog und die Großherzogin, sowie der Erbgroßherzog, welcher heute Mittag von Heidelberg hier eingetroffen war, begaben sich heute Nachmittag nach Baden, um die dort anwesenden fürst⸗ lichen Personen zu besuchen, und kehrten am Abend in die Residenz zurück.

Hessen. Darmstadt, 6. Mai. Der Graf und die Gräfin von Flandern kamen heute Vormittag von Wies⸗ baden mit Gefolge hier an, um den Prinzen und die Prinzessin Ludwig zu besuchen. Nach dem Frühstück fuhren Ihre König⸗ lichen Hoheiten wieder über Mainz nach Wiesbaden zurück.

Bekanntlich gestattet das Reichsstrafgesetz durch §. 362 den Gerichten in einer Reihe von Fällen die wegen Ueber⸗ tretungen zu Haft Verurtheilten zu Arbeiten außer der Strafanstalt anzuhalten, und hierfür ist bei uns namentlich das Arbeitshaus in Dieburg vorgesehen. Da indessen bisher die Ge⸗ richte fast gar keinen Gebrauch von jener Befugniß gemacht haben, so hat das Justiz⸗Ministerium eine bezügliche generelle Weisung an die Gerichte ergehen lassen.

Mainz 5. Mai. (Frk. J.) Eine durch die Zeitungen gehende Nachricht, die Regierung werde den Bischof zur Wieder⸗ besetzung der exledigten Pfarrstellen demnächst auffordern,

ist unbegründet, da dies erst geschehen kann, wenn der o⸗ eine solche erledigte Stelle innerhalb eines Jahres nicht wieder

besetzt hat. Bis jetzt ist für keine der erledigten Stellen diese Frist abgelaufen; sie kann außerdem von der Regierung verlän⸗ gert werden. Maßgebend für diese Fälle sind die mit den Vorschriften des preußischen Gesetzes ganz gleich⸗ lautenden Bestimmungen der Artikel 10 und 11 des Gesetzes vom 23. April 1875. Es ist indessen noch zu erwähnen, daß die entscheidende Frage: ob eine nach den sogenannten kanonischen Vorschriften des Tridentinums angeblich unanfechtbare Fortverwaltung einer Pfarrei in spiritualibus, durch einen schon vor Erledigung der Pfarrei als Hülfsgeistlicher des Pfarrers und vor der Wirksamkeit der neuen Gesetze angestellten Geistlichen, als den Bestimmungen dieser neuen Gesetze nicht ent⸗ sprechend, und demnach die Pfarrei von Seiten der Staatsver⸗ waltung als erledigt zu betrachten sei gegenwärtig in dem Fall der gesperrten Pfarrei zu Castel dem Ober⸗Appellations⸗ gericht zur Entscheidung vorliegt. Nach dem Ausfall dieser Entscheidung müssen sich die weiteren Maßregeln richten.

„Anhalt. Dessau, 5. Mai. (St. A.) Die Aerzte find mit dem Zustande des Erbzrinzen nach heute eingegangenen Nachrichten zufrieden. Leider bringen dieselben aber gleichzeitig die Mittheilung, daß der Prinz Friedrich ebenfalls am Schleim⸗ fieber erkrankt ist. 1

Bremen. Entgegen dem Beschluß der bremischen Bürger⸗ schaft vom 3. d. Mts. die Genehmigung des Vertrages zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen wegen Unterhaltung der Schiffahrtszeichen auf der unteren Weser zu ver⸗ sagen, besteht der Senat, wie ein der „Nat. Ztg.“ zugegangenes Telegramm meldet, auf die Genehmigung des Vertrages; es wird daher eine nochmalige Berathung der Bürgerschaft stattfinden. 3 8

1“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ theilt die wesentlichsten Punkte der Ausgleichsvereinbarung mit. Danach wird das Zollbündniß zwischen den beiden Hälften der Monarchie auf 10 Jahre im Wesentlichen in der gegenwärtigen Fassung er⸗ neuert. Die Kündigung des Bündnisses vor dem neunten Jahre ist ausgeschlossen. Bezüglich des allgemeinen Zoll⸗ tarifs kam man überein, fuͤr einige Industrie⸗Artikel, insbesondere zum Schutze der Textil⸗Industrie, die Zoll⸗ sätze den wirklichen Bedürfnissen entsprechend zu er⸗ höhen, bei einigen landwirthschaftlichen Erzeugnissen die Zollsätze theilweise zu erhöhen und auf eine Reihe von Kon⸗ sumtionsartikeln höhere Zollsätze einzuführen. In Betreff der Verzehrungsteuern wurde vereinbart, die Verhandlungen über die Reformen des Zucker⸗ und Branntweinsteuergesetzes demnächst abzuschließen. Den landwirthschaftlichen Brennereien Begünstigungen zuzuwenden und das bisherige Ouotenverhällniß, sowie den Abzug der Steuerrestitutionen von dem gemeinsamen Zollerträgniß beizubehalten, jedoch mit der Modifikation, daß die beiden Reichshälften an der Restitution für exportirten Zucker, Branntwein und Bier im Verhältniß der jährlichen Bruttoerträgnisse der resp. Steuern in beiden Reichshälften partizipiren. Die beiden Regierungen erkannten sich ferner gegenseitig das Recht der Errich⸗ tung einer selbständigen Zettelbank zu, jedoch soll in den nächsten 10 Jahren unter prinzipieller Anerkennung der Einheit der Noten und der Bedeckung in beiden Reichshälften zur aus⸗ schließlichen Notenausgabe nur eine Bankgesellschaft mit 2 koor⸗ dinirten Bankanstalten in Wien und Pest und einem paritätisch zusammengesetzten Centralorgane ermächtigt werden. Die Bank⸗ anstalt in Wien erhält 70 pCt., die in Pest 30 pCt. der emit⸗

Die Regierungen haben zur Ausführung dieser prinzipiellen Abmachungen ein Programm formulirt, welches sie in Verhandlungen mit der betreffenden Bankgesellschaft zur Geltung zu bringen bemüht sein werden. Dieses Programm enthält Punktationen über die Organisation der beiden Bankdirektionen und des Centralorgans, sowie über die örtliche Aufbewahrung des einheitlichen Metallschatzes, über welchen nur das Central⸗ organ verfügt und über die Bildung des außerhalb der Bank stehenden Centralorgans zur Ueberwachung des Bestandes des Bedeckungsschatzes.

Die „Wien. Abendpost“ schreibt: Die in der europäischen Presse noch immer lebhaft fortgesetzte Erörterung der bevor⸗ stehenden Berliner Zusammenkunft weist im Allgemeinen keine neuen Gesichtspunkte auf. Je nach der politischen Tendenz der betreffenden Organe wird mit mehr oder weniger Ent⸗ schiedenheit auf die hohe und immer unverkennbarer hervor⸗ tretende Bedeutung des Drei⸗Kaiser⸗Bündnisses und auf die werthvollen Bürgschaften hingewiesen, welche die Interessen des allgemeinen Friedens durch die Wiederaufnahme persön⸗ licher Auseinandersetzungen der leitenden Staatsmänner Deutschlands, Rußlands und Oesterreich⸗Ungarns ge⸗ wonnen haben. . ... Es findet sich vielfach der Ge⸗ danke angeregt, daß es als ein günstiges Symptom der bevor⸗ stehenden Verhandlungen bezeichnet werden müsse, daß gerade in diesem Augenblicke die thatsächlichen Verhältnisse im Oriente keine bedrohlichere Wendung erfahren haben. Auch auf den glücklichen Abschluß der Ausgleichsverhandlungen zwischen Cis⸗ und Transleithanien wird hingewiesen. Die Machtstellung der österreichisch⸗ungarischen Monarchie habe an Klarheit gewonnen und sie könne mit erhöhtem Ansehen und mit einem politischen Gewichte, das durch die erfolgreiche Mitwirkung ihres leitenden Ministers an jenen Verhandlungen nur verstärkt werde, in die Aktion eintreten.

Krakau, 5. Mai. Das hiesige Notaren⸗Kollegium beschloß, eine Petition an das Justiz⸗Ministerium zu richten wegen Steuerung des Wucherwesens und Feststellung eines be⸗ stimmten Zinsfußes für Galizien. .

Lemberg, 5. Mai. Der Justizminister ist auf die Anträge des Landtags wegen Errichtung neuer Bezirks⸗ gerichte in Galizien nicht eingegangen. Dem Landesaus⸗ schusse wurde seitens der Statthalterei die Mittheilung gemacht, daß die Regierung bereits Maßnahmen zur Regelung der Ver⸗ hältnisse der israelitischen Gemeinden getroffen habe.

Pest, 6. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses interpellirte der Deputirte Iranyi den Minister⸗Prä⸗ sidenten darüber, ob die Zeitungsnachrichten, wonach Oesterreich eine Okkupation des insurgirten türkischen Gebiets beabsichtigen solle, begründet seien. Uermeny und Simonyi richteten eine In⸗ terpellation an die Regierung über den Verlauf und den Inhalt der Ausgleichsverhandlungen.

In einer heute abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei erläuterte der Minister⸗Präsident Tisza die einzelnen Punkte des Ausgleichsvertrages. Der Minister hob hervor, daß sich aus demselben für Ungarn eine jährliche Mehreinnahme von 4—5 Millionen ergebe und daß die Lösung der Bankfrage eine

befriedigende sei. Es könne hier weder von einem Siege no

tirten Noten zur ausschließlichen Verwendung im Bankgeschäfte.

einer Niederloge die Rede sein, sondern es liege vielmehr ein Kompromiß vor. Besseres sei gegenwärtig nicht zu erreichen ewesen.

8 Der Aufenthalt der Königin der Belgier in Pest soll, wie der „Pester Lloyd“ meldet, auf 14 Tage projektirt sein.

Die Verhandlungen zwischen der ungarischen Re⸗ gierung und den Leitern der österreichischen National⸗ bank werden, wie die „Budapester Kor.“ meldet, erst nach einigen Wochen beginnen. Bis dahin werde es jedoch wahrscheinlich nothwendig werden, der Bank in Ungarn, mit Rücksicht auf das am 1. Juli l. J. ins Leben tretende Handelsgesetz, eine gewisse Ausnahmestellung zu sichern.

8. Mai. (W. T. B.) Der „Hon“ veröffentlicht eine Erklärung Jokay's, worin die Abgeordneten der liberalen Partei aufgefordert werden, bei der Entscheidung über den neuen Ausgleich sich offen und unzweideutig für oder wider denselben zu erklären, da weder die Regierung noch die Partei bei der Abstimmung sich mit einer kleinen Majorität unter theilweisem Fernbleiben der Parteigenossen genügen lassen dürfte. Er selbst acceptire den Ausgleich, da Niemand etwas Besseres habe er⸗ langen können. 8

Frankreich. Paris, 6. Mai. Der Minister des Innern, Ricard, hat seine Rückkehr nach Paris durch zwei Circulare angezeigt. Das erste derselben fordert die Prä⸗ fekten auf, alle außerhalb des Munizipalraths gewählte Maires durch solche zu ersetzen, welche aus dieser Körperschaft selbst genommen sind. Das zweite setzt der eigenthümlichen Anwendung ein Ziel, welche Buffet von dem Colportagegesetz gemacht, um den Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Dezember 1875 zu um⸗ gehen, welcher der Administrativ⸗Behörde das Recht nahm, den Verkauf und die Vertheilung der Journale auf offener Straße zu ver⸗ bieten. Der Minister verzichtet darauf, die Anwendung eines Gesetzes durch eine aus einem andern genommene Verfügung zu paralysiren. Der Erlaß schließt mit den Worten: „Die Regierung hat den festen Willen, den Schriften, namentlich den Zeitungen, die größtmögliche Freiheit zu gewähren. Sie kann also nicht daran denken, durch zu engherzige Auslegungen des Gesetzes die Ver⸗ breitung der Zeitungen zu beschränken oder zu behindern, in welchen die öffentliche Meinung ihren vervielfältigten und täg⸗ lichen Ausdruck findet. Sie werden diese Absichten unterstützen, indem Sie sich nicht allein mit dem Buchstaben, sondern auch mit dem Geiste dieses Rundschreibens erfüllen und in dem fest⸗ gesetzten Maße die Ausübung einer Industrie erleichtern, welche den Verdacht einer republikanischen Regierung nicht erregen kann.“ Die zu Gunsten der Amnestie ins Werk gesetzte Petitions⸗ Bewegung ist vollständig gescheitert. Bis jetzt sind kaum 15,000 Unterschriften gesammelt worden. Diese Resultate sind sehr niederdrückend für die Intransigenten und die extremsten Republikaner, aber sie zeigen, daß man sich selbst in Paris klar über die Nachtheile ist, welche eine vollständige Amnestie bereiten würde.

Ebenso unfruchtbar ist die Agitation geblieben, welche die Klerikalen gegen das Gesetz wegen der Verleihung der akade⸗ mischen Würden in Scene gesetzt haben. Die Bischöfe haben den Unterrichts⸗Minister anathematisirt, äußert die „Independance“, aber doch keinen Erfolg erzielt. Selbst unter ihren Gläubigen sind viele Katholiken, welche, sosehr sie auch entschlossene Anhänger der Unterrichtsfreiheit sind, doch es für recht anerkennen, daß der Staat allein die Würden verleihe. So werden die Intransigenten nicht ihre volle Amnestie durchzusetzen im Stande sein und die Klerikalen ebensowenig den Unterrichts⸗Minister einschüchtern. In dem Volke selbst scheinen die Letzteren an Boden zu verlieren; so meldet ein Telegramm der „K. Z.“, daß der Bischof Bouvet von Vervieres (Aveyron) diesen Ort exkommunicirt habe, weil die Bevölkerung den Bischof insultirt hätte. Derselbe habe nämlich für die von der Gemeinde nicht gewünschte Verlegung des Kirchhofs gepredigt.

Was übrigens die Amnestiefrage betrifft, so will das „Echo“ wissen, Mac Mahon werde eine fast vollständige Amnestie für Verurtheilungen wegen Preßvergehen und wegen Theilnahme an dem Marseiller Centralcomité erlassen, auch ziemlich aus⸗ gedehnte Begnadigungen für solche Deportirte, welche sich durch eine gute Aufführung empfohlen haben, bewilligen.

6. Mai. (W. T. B.) Der Marschall⸗Prä⸗ sident hat sich nach Orleans begeben. Die „Agence Havas“ bestätigt, daß die hier umlaufenden Gerüchte von einem Cirkularschreiben des Herzogs von Decazes über die orientalische Frage der Begründung entbehren.

7. Mai. (W. T. B.) Das „ZJournal officiel“ publi⸗ zirt ein Rundschreiben des Ministers des Innern, Ricard, an die Präfekten, worin er denselben anempfiehlt, sich unumwunden für die Republik auszusprechen, der Regierung bei ihren Schritten zu einer Dezentralisirung der Verwaltung Beistand zu leisten und der Nation in dem Gebrauche der er⸗ langten Freiheiten beizustehen.

Spanien. Madrid, 6. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Kongresses stellte der Deputirte Pesquera hinsichtlich der Regelung der schwebenden Schuld den Antrag, daß die Regierung die Verfalls⸗ resp. Ablaufszeiten der Darleiher verlängere und dieselben verhindere, die ihnen ge⸗ währten Garantien zu verkaufen. Finanz⸗Minister Salaverria sprach sich auf das Bestimmteste gegen diesen Antrag aus und erklärte, er würde seinen Posten sofort niederlegen, wenn der Antrag angenommen werden sollte. Der Antrag wurde darauf mit 150 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Der Deputirte Gon⸗ zalez unterstützte einen Antrag, wonach alle spanischen Provinzen die nämlichen politischen Vorrechte und administrativen Freiheiten genießen sollen wie Biscaya und Navarra. Der Kongreß wies diesen Antrag entschieden zurück. Der Erzbischof von Sevilla ist gestorben.

Ein der „Ag. Hav.“ aus Madrid zugegangenes Tele⸗ gramm meldet, daß die Delegirten der baskischen Pro⸗ vinzen und von Navarra beschlossen haben, dem Minister⸗ Präsidenten Canovas del Castillo die Erklärung abzugeben, daß fie jede Verantwortlichkeit für die Folgen, welche die Aufhebung der Fueros haben könnte, ablehnen und auch nicht geneigt seien, sich in Unterhandlungen über diese Frage einzulassen. In dem Telegramm wird weiter bemerkt, daß die Delegirten der baskischen Provinzen lediglich zur Berathung der Angelegenheit einberufen worden seien und daß der Beschluß der Cortes 8 Rücksicht auf die Beschlüsse der Vertreter der baskischen Pro⸗ vinzen ausgeführt werden würde.

Am 28. April haben die Cortes die Verhandlung über den Art. 11 des Verfassungsentwurfes begonnen. Von dem Herzog de Almenara Alta und Genossen wurde dazu folgendes Amendement eingebracht: „Art. 11. Die römisch⸗katholische, apostolische Religion ist, mit Ausschluß jedes anderen Kultus, die Religion der spanischen Nation. Der Staat verpflichtet sich

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den Kultus und seine Diener zu unterhalten.“ Das Wort er⸗ hielt zuerst der genannte Herzog. Ihm entgegnete Fernandez Jimenez, der mit der Bemerkung schloß: „Der fragliche Artikel (des Entwurfs) ist nur eine Kopie der Toleranz, welche die Päpste in Rom selbst gestatteten. Der Herzog könnte keine ge⸗ treuere Nachahmung als Verfassungsentwurf geben.“ Hierauf ließ der Herzog sein Amendement fallen; es war von Batanero inzwischen folgendes andere eingebracht worden: „Art. 11. Die Religion der spanischen Nation ist die römisch⸗kathelische, apo⸗ stolische, und diese Nation ist verpflichtet den Kultus und seine Diener zu unterhalten. Der Kultus und die Propaganda anderer Religionen sind verboten.“ Nachdem Hr. Batanero für diesen Antrag gesprochen, schloß die Sitzung. Am folgenden Tage galt die Verhandlung anderen Gegenständen; der Prinz von Wales war während dieser Sitzung auf einer der Tribünen erschienen. Am 30. April war Sonntag, also keine Sitzung. Ueber die Verhandlungen in der ersten Maiwoche liegen noch keine Postnach⸗ richten vor. Dagegen hat der Telegraph gemeldet, daß der Abgeord⸗ neten⸗Kongreß am 3. d. in der Toleranzfrage zu einer ersten Abstim⸗ mung geschritten ist, und das Amendement des Abg. Alvarez auf pure Wiederherstellung der Bestimmung des Konkordats, also auf die Wiedereinsetzung der katholischen Kirche in alle ihre Vorrechte und die Ausschließung aller andern Kulte mit sehr großer Mehr⸗ heit, mit 226 gegen 39 Stimmen, verworfen hat. Ferner mel⸗ det der Telegraph, daß ein Amendement in entgegengesetztem Sinne, der Antrag des Exministers Ortiz, der es bei dem durch die Verfassung vom Jahre 1869 begründeten Rechte der vollen Gewissensfreiheit belassen wollte, ebenfalls verworfen worden ist, mit 190 gegen 33 Stimmen. Danach darf man als sicher an⸗ nehmen, daß der Artikel nach dem Regierungsentwurf die größte Mehrheit für sich haben werde.

Der König Alfons hat einen zweiten Brief an den Papst gerichtet, indem er mit dem Hinweise darauf, daß Spanien katholisch sei, die Befürchtungen der katholischen Welt wegen des die Religionsfreiheit betreffenden Verfassungsartikels zurückweist. Dieser Artikel stehe zudem keineswegs in irgend welchem Widerspruch mit dem Geiste des Konkordats vom Jahre 1851.

Portugal. Lissabon, 1. Mai. Der Prinz von Wales ist heute Nachmittags um 3 Uhr hier angekommen und vom König Dom Luiz und seinem Vater, dem König Dom Fernando, auf dem Bahnhof empfangen worden. Er fuhr mit dem König nach dem Palast von Belem (Stadtviertel Lissabons); auf dem Weg dahin hielt er am Königlichen Palast an, um die Königin Maria Pia zu begrüßen. Das Cortége ging den Boulevard am Tejo entlang, und die englischen und portugie⸗ sischen Schiffe auf demselben gaben Salutschüsse ab. In den Straßen hatte sich eine große Menschenmenge versammelt, welche den englischen Thronfolger sehen wollte.

Italien. Rom, 6. Mai. (W. T. B.) Die 4. und 8. Abthei⸗ lung der Deputirtenkammer haben ihre Vorberathung über die Baseler Konvention, betreffend die oberitalienischen Eisen⸗ bahnen bereits beendet, die übrigen Abtheilungen setzen ihre Be⸗ rathungen noch fort. Die 4. Abtheilung hat Puccini zum Kom⸗ missar ernannt und denselben beauftragt, sich für Ablehnung der Konvention auszusprechen, die 8. Abtheilung wählte Sella zum Kommissar und bevollmächtigte denselben, sich für die An⸗ nahme der Konvention zu erklären.

7. Mai. (W. T. B.) Die parlamentarische Partei der Rechten, welche etwa 140 Deputirte zu ihren Mitgliedern zählt, hat Sella zu ihrem Parteiführer gewählt. Die parla⸗ mentarische Majorität, welche aus den in die Kammer ge⸗ wählten Ministern und ebenfalls etwa 140 Deputirten besteht, hat dem Minister⸗Präsidenten Depretis die Ernennung ihres Führers überlassen.

8. Mai. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Depretis hat Crispi als Führer der parlamentarischen Majo⸗ rität bezeichnet.

Den „Ital. Nachr.“ vom 4. d. M. entnehmen wir Fol⸗ gendes: „In ausländischen Zeitungen macht eine Depesche aus Rom die Runde, wonach die Vertreter der Großmächte hier Konferenzen mit einigen Kardinälen abgehalten haben sollen. Wir sind in den Stand gesetzt, die Wahrheit dieser Nachricht, soweit sie die Vertreter der Mächte betrifft, bestreiten zu können. Die Sache verhält sich nämlich so: Einige deutsche Prä⸗ laten haben die Frage aufgeworfen, wie man dem Kon⸗ flikte des Vatikans mit einigen Mächten ein Ziel setzen könnte, und da sich der Kardinal Ledochowsky und Monsignor Mermillod in Rom befanden, so wendeten sie sich an diese, um ihre Meinung darüber zu erfahren, ob sie es für zweckmäßig er⸗ achteten, daß Unterhandlungen angeknüpft würden, welche zur Herstellung des Friedens zwischen Staat und Kirche führen könnten. Monsignore Mermillod sprach sich dafür aus und kehrte nach seiner Diöcese zurück, der Kardinal erklärte sich aber dagegen, weil er sich keinen Erfolg in Deutschland davon verspricht. Der Papst ist der Meinung, daß Kirche und Staat einander nicht untergeordnet werden dürfen, aber diese Idee ist noch nicht Gegenstand offi⸗ zieller Verhandlungen gewesen; und erst wenn man zu einer freundschaftlichen Verständigung käme, würde der heilige Stuhl seine betreffenden Ansichten öffentlich kundthun. Ebenso unbegründet ist die andere Behauptung, daß auf diesen angeblichen Konferenzen auch über das bevor⸗ stehende Conclave verhandelt worden sein soll; denn es ist allgemein bekannt, daß alle interessirten Mächte, und zwar nicht allein diejenigen, welche ein Veto haben, sondern auch die andern im Jahre 1870 über diese Frage verhandelt haben und (wie Vis⸗ conti Venosta seiner Zeit erklärte) über die in diesem Falle zu thuenden Schritte einverstanden sind. Die Vertreter der (fremden) Mächte hatten also gar kein Bedürfniß, und noch viel weniger hätten sie irgend einen Vortheil davon haben können, sich mit den Kardinälen in Unterhandlungen darüber einzulassen.“

Griechenland. Athen, 7. Mai. (W. T. B.) Auf Ansuchen des griechischen Konsuls in Salonichi ist aus Anlaß der dort ausgebrochenen Unruhen das griechische Kanonen⸗ boot „Salaminia“ zum Schutze der griechischen Unterthanen dorthin abgegangen.

Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. (W. T. B.) Der bisherige Kriegs⸗Minister Derwisch Pascha ist zum Gouver⸗ neur von Diarbekir, Kaiserli (?) Pascha zum Marine⸗ Minister, Adil Pascha zum Ober⸗Kommandanten im Vilayet Adrianopel und Chevket Pascha an die Stelle des Letzteren zum Kommandanten der Truppen in Konstantinopel ernannt worden.

Belgrad, 7. Mai. (W. T. B.) Das Amtsblatt ver⸗ öffentlicht einen Fürstlichen Erlaß, betreffend die Ernennung eines neuen Kabinets Stewca⸗Ristic.

Belgrad, 6. Mai. (W. T. B.) Das Ministerium Ristic, welches heute die Geschäfte übernahm, hat aus bisher nicht bekannten Gründen seine Demission eingereicht.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Mai.

Durch übereinstimmenden Beschluß beider Kammern des Reichs⸗

tages sind der Regierung zur Beförderung neuer privater

Eisenbahnanlagen 10 Millionen Kronen zur Verfügung

gestellt worden. Die Bedingungen, unter welchen Staatsdarlehne an Privateisenbahnen gewährt werden können, sind: daß die⸗ selben in keinem Falle mehr als Zweidrittel des Anlagekapitals betragen und nicht zinsfrei gegeben werden, daß aber zur Zinsen⸗ bezahlung eine Frist bis zu drei Jahren gewährt werden kann.

Amerika. (A. A. C.) Aus ö“ wird unterm 4. d. M. per Kabel gemeldet: Die große Jury des Distrikts Columbia hat beschlossen, den ehemaligen Kriegs⸗Sekretär Belknap wegen Annahme von Bestechungen in Anklage⸗ zustand zu versetzen. Cuba. Am 10. April drangen 200 Insurgenten unter Cecilio Gonzales in den Distrikt Macrams, 25 Meilen südlich von Matanzas, ein, stießen aber bei Mateo Mongo auf Regierungstrup⸗ pen und wurden mit Verlust von vier Todten zum Rückzuge gezwun⸗ gen. Die Freiwilligen von Havana werden von jetzt ab nicht mehr zum Dienste im Felde herangezogen werden, da zu diesem Dienst fortan nur die von Spanien angelangten Verstärkungstruppen verwendet werden sollen. Es herrscht große Dürre auf der Insel, welche dem Mais und anderen Saaten großen Schaden 8 zufügt. Die Tabaksernte in der Vuelta⸗Abajo⸗Region befindet sich in schlechtem Zustande. 8 Südamerika. (A. A. C) In Buenos⸗Ayres kamen am 31. März 46 lombardische Familien aus Italien für die neue Kolonie Stampa an. Die ganze argentinische Flotte ist in Zarate aufgelöst worden, um die Ausgaben zu vermindern.

Afrika. Aegypten. Die „Agence Havas“ meldet aus Kairo: Das finanzielle Abkommen des Khedive mit der aus französischen Bankhäufern bestehenden Gruppe ist abge⸗ schlossen und unterzeichnet. Die Dekrete wegen Unifizirung der Schuld und Einrichtung einer Amortisationskasse werden sofort veröffentlicht werden. 8

7. Mai. (W. T. B.) Die Dekrete wegen Unifi⸗ zirung der Schuld und Einrichtung einer Amorti⸗ sationskasse, deren Publikation unmittelbar bevorsteht, grün⸗ den sich auf die von Cave aufgestellten Berechnungen und die Modifikationen in diesen Berechnungen, welche nachträglich noch von den europäischen Kommissaren Scialoja, Villet und Wilson vorgeschlagen worden waren. Letztere haben dabei die Erklä⸗ rung abgegeben, daß sie bezüglich aller die Kontrole der ägyp⸗ tischen Finanzen betreffenden Fragen vollständigen Auf⸗ schluß erhalten hätten. In Folge einer freundschaftlichen Verständigung unter den Vertretern Frankreichs und Eng⸗ lands ist ferner die Hälfte der dem Khedive gehörigen Gründer⸗ antheile von dem Suezkanal⸗Unternehmen zur Verfügung der englischen Regierung gestellt worden. Die größeren Bankhäufer in Alexandrien haben telegraphisch angezeigt, daß sie dem Syn⸗ dikat beitreten, welches sich zur Unterstützung der ägyptischen Regierung bei der von derselben beabsichtigten Konvertirung und Unifizirung der Schuld gebildet habe, die unter der Aufsicht der europäischen Kommissare vor sich gehen soll. In Alexandrien und in Kairo herrscht über die erzielte Verständigung große Befriedigung. 2 3

Nach einer ferneren Meldung der „Agence Havas“ aus Cairo vom 7. c. sind die wesentlichsten Bestimmungen des vom Khedive mit der französischen Gruppe abgeschlossenen und unterzeichneten Vertrags die folgenden: Die gesammte schwe⸗ bende Schuld wird in 7prozentige Obligationen konvertirt, welche mit 80 Prozent vom Nominalwerthe der Obligationen begeben werden; ebenso tritt eine Unifizirung der fortan mit 7 Prozent verzinslichen übrigen Schuld ein. Die Anleihen von 1862, 1868, 1870 und 1873 bleiben in Bezug auf den Kapital⸗ betrag unverändert, die neuen Stücke der Anleihen von 1864, 1865 und 1867 werden zu 95 begeben mit einer Bonifikation für die Differenz zwischen dem frühreren und dem jetzigen Zinsbetrag. Der Nominalbetrag der gesammten Schuld beläuft sich auf 91. Millionen Pfd. Sterl. Die Coupons sind in Gold zahlbar, die Auszahlung erfolgt halbjährlich, am 15. Januar und am 15, Juli in Kairo, Paris und London, die Amortisirung soll innerhalb 65 Jahren bewirkt werden. Die Ziehung der zur Amortisirung gelangenden Stücke soll jährlich zweimal, am 15. April uud am 15. Oktober, erfolgen und zwar unter Lei⸗ tung der europäischen Kommissarien und der Direktoren der Kasse für die öffentliche Schuld. Die Kasse für die öffentliche Schuld, deren Errichtung der Khedive angeordnet hat, soll durch Kommissare verwaltet werden, welche von den euro⸗ päischen Regierungen vorgeschlagen und von dem Khedive ernannt werden. Dieselben haben diejenigen Spezialeinnahmen, welche ausschließlich für die Schuldenverwaltung bestimmt sind, und welche namentlich durch bestimmte Quoten des Oktrois von Kairo und Alexandrien, durch die Hafenzölle, durch die Eisen⸗ bahneinnahmen, durch die Tabakssteuer u. A. garantirt sind, einzuheben. Die Dairah⸗Verwaltung, deren Schuld konsolidirt ist, trägt hierzu 684,411 Pfd. Sterl. bei.

Die Nr. 34 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltnng“ hat folgenden Inhalt: Verfüzungen: Vom 1. Mai 1876. Behandlung der Briefe mit Tele⸗ grammen. Vom 2. Mai 1876: Verschluß der Briefbeutel. Vom 29. April 1876: Quittungsleistung in den Annahmebüchern der Land⸗ briefträger. Vom 3. Mai 1876: Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Bremen und Havanna.

Die Nr. 9 des Centralblatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Koöͤniglich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Reichs⸗ bevollmächtigten und Stationscontroleure. Verordnung, betreffend die Tagegelder und die Reisekosten der Stgatsbeamten. Behand⸗ lung der Landgräflich und Kurfürstlich hessischen Münzen der Thaler⸗ währung. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung. Veränderungen in den Zell⸗ und Steuerstellen. Stempelpflichtigkeit beglaubter Abschriften von Grundbuchbriefen. Feststellung der für das Jahr 1875 an die Reichskasse abzuführenden Zölle und Verbrauchssteuern.

Reichstags⸗Angelegenheiten. 5

Berlin, 8. Mai. In der vorgestrigen Sitzung der IJustizkom⸗ mission des Reichstages gelangte diefelbe in ihrer Berathung der Civilprozeß⸗Ordnung von §. 330 bs §. 422. Der Antrag des Bundesratha, nach §. 330 als §. 330 a. folgende Bestimmung aufzurehmen: „Oeffentliche Beamte, auch wenn sie ncht mehr im Dienste sind⸗ dürfen über Umstände, auf welche sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, als Zeugen nur mit Genehmigung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde oder der ihnen zuletzi vorgesetzt zewesenen

89 „„ 4 2* Dienstbehörde vernommen werden. Für den Reichskanzler bedarf es der Genehmigung des Kaisers, für die Minister der Genehmigung des Landes⸗