hehmen gelähmt sein sollte, vermag ich nicht einzusehen, da ihre mleher Intelessen sie dahin führen müssen, sich den Verkehr aus dem Osten zuzuführen, während, wenn diese Bahn in die Hände des Staates gelangt, allerdings eine gewisse Schädigung der Thüringer Bahn nicht ausgeschlossen erscheint. g.
Ich gehe auf die bei dieser Gelegenheit gemachten politischen Ausführungen und Seitenblicke nicht ein, ich wiederhole aber: die Konkurrenz würde, gerade wenn das zur Ausführung käme, was der Hr. Abg. Berger beabsichtigt, nämlich bei dem Ankauf, dahin führen, die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu einer ungünstigen zu machen, sie würde dahin führen, die Vortheile dieses Vertrages auf das schlagendste ins rechte Licht zu stellen. Nun hat der Hr. Abg. Berger zur Vertheidigung seines Standpunktes, wonach ein Ankauf erfolgen müsse, darauf hingewiesen, daß das ethische Moment für ihn ein wesentlich bestimmendes sei. Gewiß dieses ethische Moment wird auch das Haus zu berüttsichtigen haben. Ich frage aber, wie in aller Welt ist man in der Lage, das ethische Moment zu berück⸗ sichtigen, wenn man kauft, und nicht zu berücksichtigen, wenn man eine Zinsgarantie gewährt. Gerade, wenn man in der Lage sein sollte, einen Kaufpreis zu gewähren, glaube ich, würde der Herr Abgeordnete mit seinen ethischen Grundsätzen eher in Konflikt gelangen, als bei demjenigen Wege, welchen die Staatsregierung Ihnen vorschlägt. Denn im Falle des Kaufes wür⸗ den die Börsenspekulationen gerade denjenigen zum Vortheil gereichen, von denen man noch am meisten annehmen könnte, daß sie zum Theil bei Gründung des Unternehmens betheiligt gewesen sind. Ich kann nur wiederholen: einem Ankauf wird sich stets die Schwierigkeit entgegenstellen, daß die Regiernng entweder gezwungen ist, auf Rechnung der Steuerzahler viel zu viel zu bezahlen, oder daß das Geschäft zum Nachtheil des Landes überhaupt nicht zu Stande kommt und sich als unausführbar erweist. Beide Eventualitäten sind keineswegs willkommen, wir möchten beide Wege gern vermeiden.
Ich kann aus diesen und denjenigen Gründen, wie sie in der früheren Diskussion ausgeführt sind, nur empfehlen, die Vorlage der Königlichen Staatsregierung anzunehmen. 1
Ich bin indessen genöthigt noch mit einigen Worten auf verschie⸗ dene Bemerkungen des Hrn. Abg. von Tempelhof zurückzukommen.
Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat Ihnen einerseits eine Reihe von Schreckbildern vorgeführt; er hat ausgesprochen, daß, wenn Sie die Vorlage arnehmen, dies nur geschehen würde, um einigen großen Geldinstituten, die bei der Sache betheiligt seien, zu
ülfe zu kommen. Er verwahrt sich dann aber auf der andern Seite zugleich gegen die Richtigkeit seiner Behauptungen in der Weise, daß er nur davon spricht, es schwirrten dunkle Ge⸗ rüchte, die Staatsgarantie sei auf unsaubere Geschäfte ausgedehnt; man spreche im Publikum über dieses und jenes. Wenn aber nun solche dunkle Gerüͤchte schweben, so glaube ich, war der Herr Abgeordnete nicht in der Lage, mit der Bestimmtheit (die er andererseits annahm), dieses hohe Haus zu warnen, einer Vorlage die Zustimmung zu gewähren, welche nur gewissen Geld⸗ und Bankinstituten zu Hülfe kommen sollte, die zudem, wie er sagte, sogar zum Ruhm des vorliegenden Unterpnehmens beigetragen hätten. Ich glaube, es wäre dann richtiger gewesen, von dies en dunklen Gerüchten zu schweigen, denn, wenn er keinen Nach⸗ weis für solche Gerüchte zu führen vermag, oder nicht wenigstens an⸗ nähernd enige Momente zu ihrer Unterstützung beizubringen in der Lage ist, so können dies in der That nur Behaup⸗ tungen sein, die absolut und völlig in der Luft schweben. Ich habe ihn bei dieser Gelegenheit vielleicht nicht ganz richtig verstanden, aber ich glaubte zu hören, daß er sich zu der Angabe her⸗ beiließ, es wäre das Bestreben sowohl des Kommissionsberichtes wie der Regierungsvorlage, Alles mit Nebel zu umhüllen. Ich kann nicht annehmen, daß der Herr Abgeordnete damit hat aus prechen wollen, daß es die Absicht der Kommission oder die Absicht der Königlichen Staatsregierung sei, Etwas, was sie dem Hause mittheilen mußte, absichtlich zu verhehlen, denn in diesem Falle würde ich glauben, daß der verehrte Herr Abgeordnete wohl einer Censur des Herrn Prä⸗ sidenten und zwar mit vollem Rechte unterlegen haben würde. Wenn diese Censur nicht ausgesprochen ist, so muß ich annehmen, daß ich mich in dem, was ich zu hören glaubte, geirrt habe.
Der Herr Abgeordnete wies endlich am Eingang seiner Rede darauf hin, daß ihm die Einsicht der Akten der Untersuchungs⸗ kommission verweigert worden sei. Ich darf das bestätigen. habe mich allerdings nicht für ermächtigt angesehen, diese Akten vor⸗ zulegen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Untersuchungs⸗ kommission selbst sich darüber schlüssig gemgcht hat, welchen Bericht sie an die Regierung und demnächst an die Däuser des Landtages ge⸗ langen lassen wollte. Wenn indessen dieser Vorgang bei dem Einen oder Anderen zu der Auffassung führen möchte, als wenn etwa be⸗ züglich der Prioritäts⸗Obligationen der Halle⸗Sorau⸗Gubener Bahn in den Akten der Untersuchungskommission besondere Thatsachen kon⸗ statirt, und daß vielleicht aus diesem Grunde die Akten voreathalten seien, so kann ich meinestheils erklären, daß eine der⸗ artige Auffassung absolut unzutreffend sein würde. Die Versagung der Einsicht ist lediglich aus formellen Gründen erfolgt. Im Uebri⸗ gen hat die Regierung nach dieser Seite hin der Oeffentlichkeit nichts vorzuenthalten und ebensowenig dem hohen Hause.
Meine Herren! Ich habe geglaubt, zur Vermeidung von Miß⸗ verständnissen diese zusätzlichen Bemerkungen meines Theils noch machen zu sollen und bitte wiederholt, die Vorlage anzunehmen.
Nach einem kurzen Schlußworte des Referenten Abg. Stengel wurde 58. 1. Der Halle⸗Sorau Gubener Eisenbahngesellschaft wird die Garantie des Staates für die Verzinsung der von ihr in Ge⸗ mäßheit der Privilegien vom 18. November 1871 und 17. Juli und 7. August 1872 aufgenommenen Anleihen in Höhe von zusam men 6,910,000 Thaler = 20,730,000 ℳ, sowie einer noch aufzu⸗ nehmenden Anleihe bis auf Höhe von 9,000,000 ℳ nach Maßgabe des beigedruckten, unterm 7. Juli 1875 mit der Gefellschaft abge⸗ schlossenen Vertrages hiermit und zwar in der Art bewilligt, daß die Konvertirnng der Schuldverschreibungen der aufgenommenen Anleihen, sobald es die Staatsregierung verlangt, und unter den „von der letzteren festzustellenden Bedingungen zu bewirken ist. in namentlicher Abstimmung mit 197 gegen 157 Stimmen an⸗ genommen. Die §§. 2 und 3 wurden ohne Debatte genehmigt. Dieselben lauten: §. 2. Die Entscheidungen des Handels⸗Ministers über Erinne⸗ rungen des Aufsichtsraths gegen die Rechnungen (§. 4 des Vertrags) sind der Ober⸗Rechnunzskammer mitzutheilen. Letztere hat dieselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. März 1872 zu prüfen und die dabei sich ergebenden Bemerkungen dem Landtag vorzulegen. §. 3. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Finanz⸗ Minister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt. Urkundlich ꝛc. Schluß 3 ¾ Uhr.
Staat und Kirche. 19 (Vergl. Nr. 93 d. Bl.)
Die ultramontane Bewegung hat sich in jüngster Zeit auch den orientalischen Angelegenheiten zugewendet. Die „St. Petersb. Wedomosti“ lenkt die Aufmerksamkeit auf die polnisch⸗jesuitische Agitation in dieser Richtung. Das Blatt sagt, die polnische Propaganda habe sich mit den Jesuiten vereinigt und Rom zum Centrum ihrer Thätigkeit gewählt. Es sei der polnischen Propaganda die Idee aufgetaucht, daß der Moment höchst günstig sei, ihre Zwecke zu ver⸗ olgen und mit Benutzung der orientalischen Wirren sich an die Spitze der Bewegung zu stellen. Die polnischen Träumereien
11“]
seien wieder aufgelebt; der Ton ihrer Organe sei provozirend geworden. Besonders zeichne sich in dieser Beziehung der „Dziennik Polski“ aus, dessen Konstantinopeler Korrespondent offen die Meinung ausgesprochen habe, daß die Polen die orien⸗ talischen Wirren zur Wiederherstellung ihrer politischen Selbst⸗ ständigkeit benutzen müßten.
Der klerikalen Partei in England hat die Umwandlun des Fort Augustus in der schottischen Grafschaft Inverne zu einem Benediktinerkloster große Freude bereitet. Ihre Blätter forderten zu Spenden auf, frohlockten über die Aussicht auf Wiedereinführung des Mönchthums in Schott⸗ land nach dreihundertjähriger Verbannung, und sagten die Wiederherstellung aller alten Benediktiner⸗Abteien, etwa 30 an Zahl, voraus. Fort Augustus, im Jahre 1729 erbaut, diente seit dem Krimkriege keinen militärischen Zwecken mehr. Im Jahre 1867 erkaufte es der seitdem verstorbene Lord Lovat von der Regierung, wie die „Tablet“ (ein katholisches Blatt) vom 23. April angiebt, schon damals mit der Absicht, es in ein Kloster umzuwandeln. Lord Lovats Wunsch ist nach seinem Tode zur Ausführung gekommen. Die englische Benediktiner⸗ Kongregation hat das Fort als Geschenk von dem Lord ange⸗ nommen und in seinen Mauern soll nun das schottische Bene⸗ diktiner⸗Kollegium, welche vor langer Zeit zuletzt in Regens⸗ burg zu Hause war, neu aufgerichtet werden.
Anderseits haben englische Geistliche urd Laien an Dr. von Döllinger und die anderen Urheber der Bonner Altkatho⸗ liken⸗Konferenz eine Dankadresse gerichtet, welche der „Pall Mall Gazette“ zufolge bis zum 25. April die Unter⸗ schriften von 3620 Geistlichen und 4093 Laien erhalten hatte. Die Zahl der Bischöfe, welche die Adresse unterzeichneten, betrug 33.
Bemerkenswerth ist ein Artikel, welchen vor Kurzem die „Times“ über den neuesten Hirtenbrief des Kardinals Cullen enthält. Es äußere sich in dem letzteren Unzufrieden⸗ heit mit Allem, was bis jetzt für die Erziehung in Irland geschehen ist, und es werde zugleich der Rath ertheilt, daß kein Verbesserungsplan angenommen werden dürfe, durch welchen nicht dem Kardinal Cullen und seinen Untergebenen absolute Gewalt in die Hände gegeben würde. Das jetzt in Irland ein⸗ geführte System des Elementarunterrichts flößt dem Kardinal die ernstesten Besorgnisse ein; es könne durch dasselbe kirchliches Unheil angesiftet werden. Eben so unzufrieden ist der Kardinal mit der Universitätsausbildung. Die Katholiken müßten eine gute Universität für sich haben, obgleich die dafür erforderlichen Mittel natürlich aus protestantischen Quellen beschafft werden müssen. Kein Plan dürfe angenommen werden, der den Katholiken nicht eine wahrhaft katholische Ausbildung sichert, oder, wie diese Worte in dem Hirtenbriefe später erklärt werden, der die katho⸗ lische Hierarchie nicht als den alleinigen Inbegriff aller geistigen Wahrheit für Irland anerkennt und ihr nicht die Macht verleiht, alle die Lehren auszuschließen, welche in irgend einer Weise in Widerspruch zu ihren eigenen stehen.
Mit der Schweiz hat der Vatikan in der Angelegenheit des Bischofs Mermillod neuerdings gütliche Ausgleichung gesucht. Den „Ital. Nachr.“ vom 19. April zufolge wäre im Vatikan beschlossen worden, daß Monsignor Mermillod von der Grenze des Kantons Genf aus vermittelst eines Unterhändlers mit der Schweizer Regierung wegen seiner Rückkehr in seine Diözese Verhandlungen pflegen solle und gäbe man sich der Hoffnung hin, daß es ihm bald gestattet sein werde, nach Genf zurückzu⸗ kehren. In seiner Sitzung vom 28. April hat der schweizer Bundesrath zu der Errichtung eines Bisthums auf Grund der Bestimmungen der Verfassung der christkatholischen Kirche der Schweiz die Genehmigung ertheilt.
In Italien zeigte neuerdings von einer Seite der Klerus eine versöhnliche Stimmung gegen die staatliche Gesetzgebung. Aus Oristano, auf der Insel Sardinien, wird unterm 10. d. M. berichtet, daß die dort versammelten Bischöfe und Erzbischöfe Sardiniens einstimmig beschlossen, ihre Pfarrer anzuweisen, keine kirchliche Trauung vorzunehmen, bevor die vom Civilkodex vorgeschriebenen Bestimmungen erfuüllt sind. Dagegen enthält die Erwiderungsrede des Papstes auf die Glückwünsche, die ihm von den römischen Patriziern am 12. April übermittelt wurden, wieder scharfen Tadel gegen die Regierung. Es heißt darin u. A. „Die Jahre ver⸗ gehen und mit ihnen wickeln sich auch Ereignisse ab, die bald schmerzliche Empfindungen wachrufen, Perfidie gegen die Kirche Jesu Christi erfüllt ind.. Diese (oberen Beamten der gegenwärtigen Regierung) möchten den Statthalter Christi zum Schweigen verdammen, damit er ja aufhöre, die Wahrheit zu verkünden; sie wenden zu diesem Be⸗ hufe alle verfügbaren Mittel an, vor allen die Verhin⸗ derung der Erziehung der Jugend; sie weichen vor keinem Hinderniß, Arglist, Gewaltthat, widerrechtliche Eingriffe, dieses Alles sind ihnen nur zweckentsprechende Hülfsmittel. Ebenso wie sie stockende Sümpfe an vielen Punkten der Haupt⸗ stadt entstehen lassen, welche die Atmosphäre mit schädlichen Miasmen schwängern, so verschließen sie auch die Kloaken der Immoralität, der Irrlehre und der Ketzerei nicht, damit sie die Seelen vergiften. .Jal! die Zeit wird kommen, wo ihre ruchlosen Pläne, von Gott werden verflucht und zunichte ge⸗ macht werden. Beschleunigen wir das Eintreten dieses gnädigen Augenblicks durch Gebet, durch Geduld und Beharrlichkeit“.
Die Verhandlungen zwischen der päpstlichen Kurie und der spanischen Regierung wegen des Artikels 11 des neuen spanischen Verfassungsentwurfs, betreffend die Religionsfreiheit, wurden suspendirt. Spanien hatte sich den „Ital. Nachr.“ vom 17. April zufolge zur Annahme des Konkordats vom Jahre 1851 mit Ausnahme des die Glaubenseinheit betreffenden Artikels bereit erklärt und erwartete wegen Wiederaufnahme der Verhandlungen neue Vorschläge der Kurie. Der Papst hatte an den König Alfons ein Schrei⸗ ben gerichtet und denselben darin an sein Versprechen wegen Aufrechterhaltung der Glaubenseinheit und des Konkor⸗ dates erinnert. Hierauf hatte der König in einem Briefe an den Papst geantwortet, in dem er mit dem Hinweise darauf, daß Spanien katholisch sei, die Befürchtungen der katholischen Welt wegen des die Religionsfreiheit betreffenden Verfassungsartikels zurückweist. Dieser Artikel stände zu dem keineswegs in irgend welchem Widerspruch mit dem Geiste des Konkordats vom Jahre 1851. Der genannte Artikel 11 des Verfassungsentwurfes wurde dann in der Cortes⸗Sitzung vom 12. d. M. mit 220 gegen 84 Stimmen angenommen.
Am heftigsten erscheint das Auftreten der vatikanischen Partei in Frankreich. Am 18. April begannen in Paris in öffent⸗ licher Sttzung die Arbeiten des Kongresses der katholischen Ausschuͤsse. Diese Ausschüsse wurden nach dem Kriege zu dem Zweck gebildet, die katholischen Interessen zu vertheidigen und durch alle möglichen Mittel der Kirche und dem Papste die frühere Machtstellung in und außer Frankreich wieder zurück⸗
.
bald von Büberei und
neun Ausschüssen beschäftigt sich der vierte mit dem Unterricht, der fünfte mit der Verbreitung der „guten“ Zeitungen, den Mitteln, ihnen Abonnenten und Anzeigen zu verschaffen, und mit der Gründung und der Verbreitung wohlfeiler Blätter, „zum die Ordnung und die Re⸗ ligion zu verbreiten“, der sechste mit der katholischen Staats⸗ ökonomie. Die Sitzung war sehr zahlreich besucht. Unter den Anwesenden befanden sich viele Generäle und andere höhere Offi⸗ ziere, sowie eine Anzahl von Damen. Der Ehren⸗Präsident Kardinal⸗Erzbischof Guibert führte den Vorsitz und ergriff das Wort, um zu zeigen, auf welchen Zweck die Anstrengungen des Kongresses abzielen müßten. Am Schlusse seiner Rede kommt die Stelle vor: „Man muß es unseren Gegnern überlassen, sich zu entehren und seien Sie überzeugt, sie werden nicht ermangeln, es zu thun. Sie entehren sich, indem sie uns außerhalb des gemeinen Rechts stellen. Sie werden uns die Freiheit zurück⸗ nehmen, aber nicht dabei stehen bleiben, weil es in dem Uebel wie in der Gerechtigkeit eine Logik giebt. Nach den Beschimpfungen werden wahrscheinlich die Gewaltthätigkeiten folgen, dann wird der Kampf kommen, und uns der Sieg an⸗ gehören“. Der Papst hat dem Erzbischof ausdrücklich seine Zu⸗ friedenheit mit dieser Rede bezeugt. In der zweiten Sitzung vom 19. April erstattete Louis Milcent, Auditor im Staatsrath über die katholischen Gesellenvereine, Bericht, und suchte darzu⸗ thun, daß die Kirche alle Arbeiter in ihre Hand hringen müsse; er erließ zugleich einen Aufruf an die Arbeitgeber, damit diesel⸗ ben das „Werk“ dadurch begünstigen, daß sie den Arbeitern, die zu derselben gehören, den Vorzug gäben. In der folgenden Sitzung sagte der Bischof von Nimes: „wer weiß, ob wir nicht in einem Jahr ein Gesetz über den Universitätsunterricht haben werden, das besser ist, als das Wenige, was man uns gegeben, und das man uns acht Monate, nachdem wir diese unerhoffte Konzession erhalten, wieder nehmen will.“ Während sonach die Klerikalen auf einen glücklichen Wechsel warten, suchten ihre Blätter nach Bundesgenossen; das „Univers“ forderte die Iren auf, ihre „Reformen? durchzusetzen und brachte einen anderen Artikel über die „Christenverfolgungen“ in Rußland und Polen. Am 22. April fand die Schlußsitzung des katholischen Kongresses statt. Dieselbe begann mit einem Vortrage eines Fabrikanten, in welchem derselbe sagte, „der Syllabus sei das einzige Heil⸗ mittel gegen die jetzigen Uebel“; dann wurden drei Anträge gegen das neue Unterrichtsgesetz einstimmig angenommen und demnächst kam die Frage wegen vermehrten Einflusses der Klerikalen auf die Armee zur Sprache. Das „Journal des Débats“ schloß einen Artikel. über die Sitzungen des katholischen Kongresses mit den Worten: „Wie weit sind wir doch von der Zeit entfernt, wo der erste der französischen Bischöfe Bossuet der Kirche den gesunden Menschenverstand als den Herrn der Welt empfahl.“ Die „Republique frangaise“ macht, in Folge der Verhandlungen der katholischen Ausschüsse, auf die fortwährende Gefahr aufmerksam, welche in der Orga⸗ nisation des Katholizismus für die europäischen Staaten liege; die Erfahrungen der letzten Jahre hätten hinlänglich gelehrt, wie gefährlich und kompromittirend für die einheitliche Leitung des Staates das Bestehen eines Papstthums sei, das von Rom aus dem Gewissen sein Losungswort ertheile und zwar nicht blos über religiöse Dinge, sondern auch über die politischen Ange⸗ legenheiten.
Besonders erbittert zeigen sich die Klerikalen gegen den Unterrichts⸗Minister Waddington. Derselbe hatte am 22. April in der Sorbonne eine Rede gehalten, in welcher die Worte vorkamen: die Regierung werde die Robe des Professors so hoch achten, wie die Soutane des Priesters; deswegen griffen ihn die klerikalen Blätter mit Heftigkeit an, das „Univers“ kündigte sogar den nahen Untergang der Republik an und brachte dann den Wortlaut der Bittschrift, welche die katholischen „Familienväter“ an die Deputirtenkammer und den Senat gegen den von Waddington vorgelegten Gesetzentwurf, betreffs Abänderung des
zugeben. Von den
Unterrichtsgesetzes richteten. Die Bittschriften gegen die Vorlage wurden in den Pfarreien kolportirt und zur Unterschrift vor-⸗
gelegt und zu Gunsten der „Universitätsfreiheit“ in der Kapell „Vom heiligen Herzen Jesu“ Gebete gelesen. 1 Die Verhandlung in der Untersuchung über die Wahl des Grafen de Mun bot manche Einzelheiten über die Organisation, die Verbreitung und die Propagandamittel der klerikalen Ausschüsse. So war bei dieser Untersuchung auch von der geheimen klerikalen Gesellschaft Jésus Roi vielfach die Rede. Bewiesen wurde, der „Köln. Zeit.“ zufolge, daß diese Gesellschaft, sowie fast alle an deren klerikalen Verbindungen, mit dem Auslande in engem Verkehr stehen.
lich darauf hin, als wenn ihnen ein europäischer Krieg erwünscht
wäre. So wies die „Union“ vom 28. April mit großer Genug thuung auf die Türkei hin, mit der es jetzt zu Ende gehe; und
am 29. brachte der „Univers“ eine Betrachtung über die orien- talische Frage und die Stellung Oesterreichs zu derselben und
schloß: „Wie man sieht, fing das Zündhölzchen Feuer, warten wir jetzt die Feuersbrunst ab!“
Auch die andere Hemisphäre hat ihren Konflikt mit Rom. Die Regierung der südamerikanischen Republik Vene⸗ zuela lebt seit längerer Zeit mit dem dortigen Erzbischof in
Streit; die Regierung verlangte in Folge dessen die Abdikation
des Erzbischofs. In der Botschaft, welche der Präsident am 24. März
im Kongreß verlas, spricht er sich über diese Angelegenheit u. A. folgendermaßen aus: „Die erzbischöfliche Frage können wir der nächsten Regierung nicht ungelöst überlassen, ohne sie oder di nationale Sache Gefahren auszusetzen. Man ließ mich wissen, da
Se. Heiligkeit den Verzicht des Hrn. Guevara (der Name des Erzbischofs) erwirken werde, und während ich von Augenblick zu Augenblick dieses Resultat erwartete, um Ihnen diese genug⸗
thuende Lösung mitzutheilen, war das, was ich erhielt, nur ein Note, in welcher Alles auf zwei Monate weiter hinausgeschoben
Und von nun an werde und als Regel aufstellen, daß, wenn von Rom nich die angebotene Lösung in kommt, wir die Zukunft schützen durch ein Gesetz, welches die venezolanische Kirche unabhängig macht vom römischen
Bischof und vorschreibt, daß die Pfarrer von den Gläubigen
gewählt werden, die Bischöfe von den Pfarrern, und vom Kon⸗
greß der Erzbischof. So war die Regel der von Jesus und seinen Jüngern gegründeten Kirche in den ersten und glorreichsten
wie fruchtbarsten Jahrhunderten des Christenthums, und zu wel cher diejenigen Völker sich wenden werden, die wahrhaft glauben wenn die Erhaltung ihrer Souveränetätsprärogative dies gebie⸗ terisch fordert.*
Reichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 18. Mai. In der vorgestrigen Sitzung der Justiz Kommission des Reichstages wurden die Titel: „Richteramt“ — „Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsverfassungsgesetzes im Wesentlichen
nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen. Dem Titel über das Richteramt, welcher vollständig von der Kommission dem Entwurfe des Gerichtsverfassungsgesetzes eingefügt worden, wurde noch auf den Antrag des Abg. von Puttkamer eine Bestimmunz ein⸗ gefügt, nach welcher die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Befähigung zur zeitweiligen Wahrnehmung richterlicher Geschäfte un⸗ berührt bleiben. Von den abgelehnten Anträgen verdienen folgende, welche zum Theil voraussichtlich auch in der Plenarberathung des Reichstages über die Justizgesetze erörtert werden dürften, hervorgehoben zu wer⸗ den: Zu §. 6 des Titels über das Richteramt beantragte der Abg. Dr. Gneist, die Fähigkeit zum Richteramt von einer siebenjährigen wissen⸗ schaftlichen und dienstlichen Vorbereitung (nach dem Kommissions⸗ beschluß soll eine sechs jährige genügen) abhängig zu machen. Ferner soll die wissenschaftliche Vorbereitung durch ein mindestens dreijähriges Rechtsstudium auf einer deutschen Universität (nach dem Kommissions⸗ beschluß genügt ein 1 ½jähriges Studium auf einer deutschen Univer⸗ sität) bedingt sein. Die Bestimmungen über die Ernennung, Ver⸗ setzung, Absetzung der Richter (§§. e — i) beantragte Abg. Miquel zu streichen. Für die Annahme dieses Antrages traten auch die Bundes⸗ kom missare ein, speziell aber der bayerische Vertreter, welcher betonte, daß in Bayern die bestehenden bezüglichen Bestimmungen über das Richteramt nicht nur gesetzlich, sondern sogar verfassungsmäßig seien und deren Aufhebung eine Verfassungsänderung involvire und mit hohen thatsäͤchlichen Schwierigkeiten verknüpft sei. Die Kommission lehnte jedoch den Antrag Miquels ab. Ferner beantragte Abgeordneter Miquel zu dem Titel über die Gerichtsbarkeit: die in der Regie⸗ rungsvorlage als besondere Gerichte zugelassenen Gemeindegerichte, Forst⸗ und Feldrügegerichte und Polizeirüͤgegerichte für Uebertretungen die von der Kommission in erster Lesung gestrichen worden, wieder herzustellen. Dieser Antrag wurde gleichfalls abgelehnt.
In der gestrigen Sitzung der Justizkommission des Reichstages wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefaßt: 1) den Antrag: die Kompetenz der Amtsgerichte bei Klagen über vermögenzsrechtliche An⸗ sprüche von 300 ℳ auf 500 ℳ auszudehnen — abzulehnen; 2) Be⸗ rufung gegen Entscheidungen der Schöffengerichte zuzul ssen und das Berufungsgericht mit 5 Richtern zu besetzen; 3) die Berufung gegen schöffengerichtliche Urtheile dem Angeklagten und dem Staatsanwalt gleichmäßig einzuräumen; 4) Revision gegen die Urtheile der Be⸗ rufungsinstanz in schöffengerichtlichen Sachen nicht zuzulassen; 5) durch Anordnung der Landesjustizverwaltung können bei Amtsgerichten Strafkammern zur Aburtelung (im Gegensatz zu den Beschlußkam⸗ mern) von Vergehen gebildet werden und deren Besetzung aus Amts⸗ richtern oder Mitgliedern des Landgerichtes erfolgen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der von der XII. Kommission des Hauses der Abgeordneten erstattete Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungs⸗ gerichtsbehörden im Geltungsbereich der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 liegt jetzt gedruckt vor. Dem Be⸗ richt ist eine Tabelle über die Mittheilung der Kompetenz an die verschiedenen Verwaltungsbehörden beigefügt.
— Die Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Provinz Berlin hat am Dienstag Abend diese Vorberathung in erster Lesung beendet. on den Beschlüssen der Kommission während der beiden letzten Sitzungen heben wir folgende hervor: An Stelle des Art. 12 §§. 10 — 12 der Regierungs⸗ vorlage treten im Wesentlichen folgende Bestimmungen: „Dem
Provinzialausschusse können zur Mitwirkung bei Erledigung der Ge⸗ schäfte der gesammten oder einzelnen Zweige der kommunalen Pro⸗ vinzialverwaltung obere Beamte mit berathender Stimme zugeordnet werden, welche vom Provinziallandtage gewählt werden. Der Provinzial⸗ ausschuß vertritt den Provinzialverband nach Außen, insbesondere auch in Prozessen und in den zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ge⸗ hörenden streitigen Verwaltungssachen. Die nach §§. 92 und 103 der Provinzial⸗Ordnung dem Landesdirektor obliegenden Funktionen sind von dem Provinzial⸗Ausschusse wahrzunehmen. — Der Vorsitzende des Provinzialausschusses leitet und beaufsichtigt den gesammten Gang der Verwaltung des Provinzial⸗Verbandes; er vertheilt die Geschäfte unter die Mitglieder des Ausschusses und zeichnet die Schriftstücke. In den Fällen der §§ 31, 56, 91, 94 und 98 der Provinzialordnung tritt an die Stelle des Landesdirektors der Vor⸗ sitzende des Provinzialausschusses“. In Beziehung auf die Zusammensetzung des Berliner Provinzial⸗Rathes hat die Kom⸗
ission folgende Bestimmung dem Entwurf einzufügen be⸗ schlossen: „Der Provinzial Rath besteht aus dem Ober⸗Präsidenten, bezw. dessen Stellvertreter, aus einem vom Minister des Innern auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Ober⸗Präsidenten er⸗ nannten höheren Verwaltungsbeamten, welcher die Befähigung zum Richteramte besitzt, bezw. dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern bezw. deren Stellvertretern, welche von dem Provinziallandtage und dem
Pvrovinzialausschusse in gemeinschaftlicher Sitzung unter Leitung des Vor⸗
sitenden des Provinzialausschusses auf 6 Jahre gewählt werden.“ — In Art. 17 des Entwurfs wurde der Satz eingefügt: „Der Polizei⸗Präsident von Berlin ist die Landespolizei⸗Behörde der Provinz Berlin.“ — Zu Art. 19 wurde hinzugefügt, daß die Angelegenheiten der jüdischen Sy⸗ nagogengemeinde, die bisher zum Geschäftskreise des Polizei⸗Präsi⸗ denten gehörten, dem Ober⸗Präsidenten von Berlin überwiesen wer⸗ den. — Art. 24 des Entwurfs, welcher die Feststellung der Geschwo⸗ renenlisten dem Polizei⸗Präsidenten zuweist, wurde dahin abgeändert, daß diese Feststellung dem Ober-⸗Präsidenten zustehen soll. — Art. 29 des Entwurfes, welcher den Erlaß der zur Organisation der allgemeinen Landes verwaltung in der Provinz Berlin erforder⸗ lichen weiteren Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Militärerfatzaushebung, das Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungswesen, so⸗ wie auf die Verwaltung der anderweiten Steuern, Domänen und Forsten Königlicher Verordnung vorbehält — wurde von der Kom⸗ mission verworfen und dafür die Bestimmung eingefügt: „Der Erlaß der in Bezug auf die Einrichtung eines Amtsblattes erforderlichen Bestimmungen bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.“
Gewerbe und Handel.
Auf den Saarbrücker Staatswerken hatte vom An⸗ fange dieses Jahres bis Mitte Februar andauernd scharfe Kälte die Nachfrage nach Saarkohle im Eisenbahn⸗ und Landabsatze wäh⸗ rend dieser Zeit sehr lebhaft erhalten. Andererseits mußte in Folge des Frostes und des nach Aufhören desselben eingetretenen Hoch⸗ wassers die Kohlenverladung zu Wasser auf ein Minimum beschränkt bleiben. Unter diesen Umständen sind zwar ungewöhnlich große Kohlenvorräthe in den Hafenmagazinen zu Louisenthal und Malstatt angehäuft, dieselben gaben indessen nach den Erfahrungen der Vorjahre zu Besorgnissen keine Veranlaffung. In Voraussicht der regelmäßig im Frühjahr jeden Jahres eintretenden Geschäftsstille, im Kohlenabsatz haben die im Befendlichen seit dem 1. Juli 1875 unverändert gebliebenen laufenden Kohlenpreise im Saar⸗ und Kanaldebite vom 25. Februar
Herabsetzung um durchschnittlich 4 bis 6 ₰ pro Ctr. erfahren. Diese
Preisermäßigung in Verbindung mit der wieder möglich gewordenen Benutzung der Wasserstraße wird im Stande sein, über dis Schwie⸗ rigkeiten der Flaue hinwegzuhelfen und den Absatz erheblich zu stei⸗ gern. Die Kohlenförderung der fiskalischen Gruben in den ersten Monaten des laufenden Jahres übertrifft ziemlich bedeutend diejenige des entsprechenden Zeitraumes im Vorjahre und musßte zeitweise mit Rücksicht auf die Absatzverhältnisse etwas zurückgehalten werden.
— Dem Rechenschaftsberichte der Magdeburger Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft entnehmen wir, daß bei der Lebens⸗ und Begräbniß⸗Versicherung im Jahre 1875 3157 Anträge auf 9,259,044 ℳ Versicherungssumme gestellt und aus dem Vorjahre über⸗ nommen wurden, von welchem Betrage 2404 Anträge auf 6,636,380 ℳ Annahme fanden. Der Versicherungsbestand der Kapital⸗ Versicherung belief sich am 31. Dezember 1874 auf 29,707 Policen Üüber 51,459,171 ℳ Versicherungssumme und hob sich auf 32,111 Policen über 58, 95,551 ℳ Versicherungssumme. Von diesen Versicherungen waren Ende 1875 ein Versicherungsbestand von 30,206 Policen mit einer Versicherunssumme von 53,895,434 gegen eine Jahresprämie E“ ℳ und eine einmalige Zahlung von 9688 ℳ vor⸗ handen.
3u dem bei der Aussteuer⸗Versicherung am 31. Dezember 1874 vorhandenen Versicherungsbestande von 667 Policen über 1,170,534 ℳ Versicherungssumme trat im Jahre 1875 ein Zugang von 152 Policen über 257,726 ℳ Versicherungssumme, so daß am 31. Dezember 1875 819 Policen über 1,428,260 ℳ Versicherungs⸗ summe gegen eine einmalige Prämienzahlung von 4177 ℳ und zur Jahresprämie von 60,313 ℳ vorhanden waren. Der Bestand der Kinderversorgungskasse betrug ult. 1875 769 Policen über 1188 Antheile mit einem Vermögen von 198,592 ℳ Von den ult. 1875 vorhandenen 46 Personen der Renten⸗Versicherung beziehen 22 eine Rente von zusammen 19,368 ℳ, während 6547 ℳ für 24 Personen den aufgeschobenen Renten angehören.
„— Nach dem Rechenschaftsbericht des Eisenwerks Carls⸗ hütte in Braunschweig wurde im Jahre 1875 ein Bruttogewinn von 197,963 ℳ erzielt, wogegen die Generalkosten die Summe von 86,110 ℳ betrugen. Die Abschreibungen betragen insgesammt 21,412 ℳ Beide Summen vom Bruttogewinn in Absatz gebracht ergiebt einen Reingewinn von 90,441 ℳ, welcher wie folgt vertheilt werden soll: Reservefonds 4364 ℳ, 5 % den Aktionären 37,500 ℳ, den Beamten 4542 ℳ, dem Aufsichtsrath 4542 ℳ, 3 % Superdivi⸗ dende 22,500 ℳ, Reserve für Delkrederckonto 8000, Extra⸗Abtrag des Priorität⸗Emissionskontos 8000 ℳ, Uebertrag auf 1876 992 ℳ
Prazg, 17. Mai. (W. T. B.) Der „Bohemia“ zufolge hat die Regierung mit der Direktion der Prag⸗Duxer Eisenbahn unter Vorbehalt der Genehmigung des Reichsrathes einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem sie der Prag⸗Duxer Eisenbahngesellschaft zum Ausbau der Strecke Bruex⸗Mulde ein mit 5 % verzinsliches und in 24 halbjährlichen Quoten zurückzuzahlendes Darlehen von einer Million Gulden unter der Bedingung gewährt, daß diesem Darlehen in den Grundbüchern das Vorgangsrecht vor den Prioritäten der ersten und der zweiten Emission eingeräumt wird.
Stockholm, 9. Mai. Am 2. ist der schwedische Indu⸗ strielle Gustav Ekmann im Alter von 72 Jahren gestorben. Derselbe war Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der landwirthschaftlichen Akademie; zeitweilig auch Mitglied der Ersten Kammer des Reichstages. Ekmann hat sich große Verdienste um die schwedische Eisenindustrie erworben, welche ihm mehrere wichtige Erfindungen und Verbesserungen zu verdanken hat.
und im Eisenbahndebite vom 1. März ab auf allen Gruben eine
8 ˙˙˙]
111““ 8
2. JFJuserate kfür den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Stuats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Destblatt simmt ant die Königliche Expedition des Deutschru Rrichs⸗Anzeigers und Königlich PUreußischen Staats-Anzeigers: — Berlin, 58. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Zubhastationen, Aufgebote, Verladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ets.
Verleosung, Amortisaticn, 8
8. W. veR 5ᷓFentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.
8 Oeffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
Grosshandel.
Literarische Anzeigen. Zinszahlung
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Verschiedene Bekanntmachungoer.
Theater-Arzeigen. In der Eörsen- beilage. 88 8
Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus.
Die ultramontanen Blätter deuteten verschiedent⸗
ich bestimmt s. ein
der übereingekommenen Weise
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Beh Bekanntmachung des Bersteigerungs⸗Termins.
Nothwendiger Verkauf.
as im Fraustädter Kreise belegene
adlige Rittergut Nen⸗Gaerte,
zu dem das Gut Priebisch gehört, in dessen Grund⸗ buchblatt der Rittergutsbesitzer Dr. Bethel Heury Strousberg zu Berlin als Eigenthümer eingetragen ist, welches als Gesammtmaaß der der Grundfteuer unterliegenden Flächen 172 Hektaren 71 Aren 60 ◻ Meter und 578 Hektaren 22 Aren 40 ◻ Meter enthält und zur Grundsteuer mit 707,2 Thlr. und 1647,28 Thaler Reinertrag, zur Gebäudesteuer mit 138 ℳ und 483 ℳ Nutzungs⸗ werth veranlagt ist, soll Zwecks Zwangsvollstreckung am 6. September 1826, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle hierselbst (Zimmer Nr. 15) in nothwendiger Subhastation versteigert werden.
Auszüge aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, sonstige dieses Rittergut betreffende Nachweisungen und etwaige besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau III. eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungs⸗Termine an⸗ zumelden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll im Termin
am 7. September 1876, Mittags 12 Uhr, an selbiger Stelle verkündet werden.
Lissa, den 15. Mai 1876.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.
[4255] Oeffentliche Ladung.
In Sachen des Kaufmannus 88 Süderstapel, jetzt he s. e zaisriehch
wider den Kaufmann Adolph Marohn aus Berlin, Verklagten, betr. 1343 Thlr. 27 ¾ Gr.,
hat Klägerin u. a. eine rechtskräftige Forderung von noch 1507 ℳ 54 ₰ nebst 6 % p. a. fort⸗ laufenden Zinsen seit dem 28. Febr. d. J. Es wurde deswegen die Mobiliarexekution verfügt, diese konnte jedoch nicht vollstreckt werden, da Verklagter weder an seinem bisherigen Wohnort, noch sonst zu ermitteln war.
Auf ferneres Anhalten der Klägerin wird nunmehr dem Verklagten Adolph Marohn aus Berlin hierdurch aufgegeben, binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Dekrets zweckdienliche Mittel zur Befriedigung der Klägerin wegen obiger Forderung nebst sämmtlichen Kosten oder sonstige
s. Sinn in sse, Klägerin,
zur Abwendung des Konkurses geeignete Mittel nach⸗
zuweisen, widrigenfalls auf weiteren Antrag das hier vorhandene Vermögen desselben konkurs mäßig vertheilt werden wird.
Etwaige fernere Dekrete in der obigen Sache werden dem p. Marohn, falls dieser seine Adresse hier nicht angezeigt, künftig nur durch 14 tägigen Aushang an hiesiger Gerichteéstelle behändigt werden.
Itzehoe, den 11. Mai 1876.
Käöünigliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung. Witt.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Dienstag, den 8. August ecr., von 9 Uhr Vormittags ab sollen hierselbst eirea 120 Ge⸗ stütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutter⸗ stuten (meistens bedeckt), 4 jährigen Hengsten, Stu⸗ ten und jüngeren Fohlen, meiflbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche 4 jäh⸗ rigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am
wie am 6. und 7. August Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt. Für Per⸗ sonenbeförderung zu den bezuͤglichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 6., 7. und 8. August ge⸗
sorgt sein. Trakehnen, den 9. Mai 1876 Der Landstallmeister v. 2 ssel
1 8 ür 1 8 nnneennnnne
Verlin⸗Anhaltische Eisenbahn. Bekanntmachung.
Die Lieferung von 25,000 Ctr. Bessemer⸗ Stahl⸗Schienen für das Jahr 1877 soll im Wege öffentlicher Submisston vergeben werden. 1
Die Bedingungen liegen im Bureau, Askanischer Platz Nr. 7, 1. Treppe, zur Einsicht aus und wer⸗ den daselbst anch gegen 1,5 ℳ Kopialien für jedes Exemplar abgegeben.
Die Offerten sind, äußerlich entsprechend bezeichnet, an den Unterzeichneten bis zum G 9. Juni cr., Mittags 12 Uhr, einzureichen und wird deren Eröffnung alsdann in en; der etwa erschienenen Submittenten statt⸗
nden. 3 Be den 16. Mai 1876. 1 Der Ober⸗Ingenieur. 8 Wiedenfeld. [4298]
Submission. Es soll das in den Artillerie⸗Depots zu Glogau, Breslau, Neisse, Cosel und Glatz lagernde alte Gußeisen in Voll⸗ und Hohlkugeln und sonstiger Eisenmunition ꝛc., Schmiedeeisen
der Kopialien in Abschrift mitgetheilt. 13. Mai 1876. Artillerie⸗Depot.
in Achsen, Radereifen, Beschlägen, Gewehrläufen ꝛc, loco Artillerie Depot resp. Lagerplatz im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf Dienstag, den 27. Juni 1876,
Vormittags 10 ½ Uhr, im Bureau des unterzeich⸗
neten Artillerie⸗Depots (im Bischofhofe) anberaumt, zu welchem Kauflustige hiermit eingeladen werden. Die Bedingungen ꝛc. können im diesseitigen Bureau während der Dienststunden eingesehen werden, auch werden dieselden auf Verlangen gegen Erstattung Neisse, den
[4296] Bekanntmachung. 8
Die Lieferung von 19 Sophas und 40 Lambreqnins für die Garnison⸗Lazarethe im Be⸗ reich des 1. Armee Corps soll dem Mindestfordern⸗ den übergeben werden, wozu ein unbeschränkter Sub⸗ missions⸗Termin zu Freitag, den 26. Mai er., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Geschäfts⸗ lokal, Hinterroßzarten Nr. 32/33, anberaumt ist, woselbft auch die Bedingungen zur Einsicht auslie⸗ gen. Die versiegelten Offerten müssen vor dem Ter⸗
7. Auauft von bis 10 Uhr Morgens geritten, so⸗ V min an genanntes Geschäftslokal eingereicht werden.
Königsberg, den 9. Mai 1876. 3 Königliches Garnison⸗Lazareth. Königliche Saarbrücker Eisenbahn. [4286] Neuban der Fischbachbahn. Das Erdarbeitenloos IV. einschließlich der Maurer⸗ und Zimmerarbeiten für die darin vorkommenden Bauwerke, veranschlagt auf rund 104,000 ℳ, soll submittirt werden. Offerten versiegelt und portofrei mit entsprechender
Aufschrift an mich bis zu dem in meinem Geschäfts⸗ lokal (Zimmer 40 des hiesigen Eisenbahnverwaltungs⸗ Gebäudes) Montag, den 12. Iunni d. J., 11 Uhr Vomnittags, abzuhaltenden Termin.
Bedingungen sind in demselben Geschäftslokal ein⸗ zusehen und zu kaufen. (à Cto. 184/5.) St. Johann a. d. Saar, den 15. Mai 1876. * Housselle, Eisenbahn⸗Banmeister.
81 Bekanntmachung.
Der Neubau eines Garnison⸗Gefängnisses in
Metz, veranschlagt zu
281,000 Mark, soll in General⸗Entreprise in öffentlicher Submission vergeben werden, wozu ein Termin auf Sonnabend, den 27. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anbe⸗ raumt ist.
Die Offerten auf Stempelpapier sind versiegelt, portofrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zur Terminsstunde an uns einzusenden.
Die Submittenten müssen die zum Betriebe eines
rößeren Geschäfts erforderlichen Mittel besitzen und Feuzniffe hierüber, sowie über ihre Qualifikation vis zum Submissionstermine hierher einreichen.
Die Kosten⸗Anschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. liegen im Bureau der unterzeichneten, sowie in dem der Kaiserlichen Verwaltung der Garnison⸗Bauten zur Einsicht aus.
Metz, den 12. Mai 1876. (à Cto. 167/5.)
Kaiserliche Garnison⸗Verwaltung.
[4233
Vom 1
Warschan⸗Terespoler Eisenbahn⸗Gesellschaft.
1876 ab werden neue Coupons⸗Bogen zu den Obligationen der Warschau⸗
Terespoler Eisenbahn⸗Gesellschaft verabfolgt. Die Ausgabe dieser Coupons⸗Bogen erfolgt bei den bis⸗
herigen Zahlstellen der Coupons, und zwar:
in Warschau — bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse, Mazowiecka⸗Straße Nr. 18,
1u“
in St. Petersburg — bei der Filiale der Warschauer Commer Bank
in Moskan — bei der Privat⸗Handels⸗Bank,
“
in Riga — bei Herren Heimann & Zimmermann, in Wilna — bei Herren S. H. Heimann & Comp. in Berlin — bei Herren Mendelssohn & Comp., bei der Disconto⸗Gesellschaft Z2 und bei der Filiale der Mitteldeutschen Credit⸗Bank,
in Hamburg
— bei Herren L. Behrens & Söhne
in Frankfurt a./M. — bei Herrn M. A. von Rothschild & Söhne, in Brüssel — bei Herren Brugmann Fils, 8 in Paris — bei Herren Gebrüͤder von Rothschild, in London — bei Herren N. M. von Rothschild & Söhne. “ Behufs Erlanzung der neuen Coupons⸗Bogen haben die Obligationen⸗Inhaber ihre Oblig nebst Talons bei ciner der obigen Zahlstellen zu hinterlegen, und werden ihnen spätestens binnen 14 Tagen daselbst die neuen Coupons⸗Bogen unter Rückgabe der deponirten Stücke kostenfrei ausgehändigt. De Taleons werden von der Gesellschaft zurückbehalten als Beleg für die erfolgte Ausgabe der neuen Conpons⸗
Bogen zu den betreffenden Obligationen. Warschau, den 10. Mai 1876.
Der Verwaltungs⸗Rath.