des Gehalts gewährt werden solle, erhalten dieselben nunmehr den Wohnungsgeldzuschuß in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. Mai 1873. Während ferner in §. 1 B. 3 des Normal⸗Besoldungsetats vom 31. März 1873 die vollbeschäftigten Hülfslehrer mit den ordent⸗ lichen Seminarlehrern in dieselbe Besoldungsklasse gesetzt waren, ist nunmehr für erstere ein besonderer und zwar selbverständlich ein herabgeminderter Besoldungssatz vorgesehen.
Für die Vorschläge bei Besetzung erledigter Stellen hat der Minister -folgende Normen aufgestellt: Für die vollbeschäftigten Hülfslehrer ist ein Gehalt von jährlich 1000 bis 1400, im Durchschnitte 1200 ℳ vorgesehen. Nur solche Bewerber sind zu berücksichtigen, welche durch Ablegung der zweiten Prüfung die Befähigung zur definitiven Anstellung als Volksschullehrer erlangt haben.
Die ordentlichen Seminarlehrer erhalten eine Besoldung von jährlich 1700 bis 2700, im Durchschnitt 2200 ℳ. Bezüglich der Befähigung für diese Stellen gelten die Bestimmungen im §. 1 Abschnitt IlI. der Prüfungsordnung vom 15. Oktober 1872.
Bei Anstellung von Musiklehrern sind thunlichst nur solche Bewerber in Aussicht zu nehmen, welche einen Kursus im hiesigen Institut für Kirchenmusik mit gutem Erfolge durchge⸗ macht haben. Im Allgemeinen sind die ordentlichen Seminar⸗ lehrer aus den Kreisen für den Volksschuldienst befähigter aka⸗ demisch gebildeter junger Lehrer, und vorzugsweise tüchtiger Volksschullehrer, sowohl aus der Zahl bewährter Seminar⸗Hülfs⸗ lehrer zu wählen.
Die ersten Lehrer, welche wie bisher theils aus den im Seminardienste bewährten ordentlichen Lehrern, theils aus den Kreisen der Lehrer an höheren Lehranstalten und der Schul⸗ inspektoren zu wählen sind, erhalten eine Besoldung von 2700 bis 3300, im Durchschnitte 3000 ℳ
Für die Lehrerinnen, welche die in der Prüfungsordnung vom 24. April 1874 vorgeschriebene Befähigung befitzen müssen, ist eine Besoldung von 1000 bis 2000 ℳ, im Durchschnitt 1500 ℳ und für je eine Lehrerin an jeder Anstalt noch ein Zuschuß von 100 ℳ vorgesehen.
Provisorische Anstellungen sind zu vermeiden. Nachdem seit Erlaß der Prüfungsordnung vom 15. Oktober 1872 eine längere Zeit vergangen ist und nachdem durch den diesjährigen Staatshaushalts⸗Etat die Gehälter der Seminarlehrer wesentlich verbessert worden sind, sei mit Bestimmtheit zu erwarten, daß es nicht weiter an Lehrern fehlen werde, welche Befähigung und Neigung für den Seminardienst haben; die Gründe, welche die provisorischen Anstellungen bisher rechtfertigten, fallen also jetzt fort. .
— Es liegt in der Absicht des Ministers für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, in der nächsten Zeit eine Reihe aus⸗ gewählter Fälle, in denen auf Grund des Waldschutzgesetzes vom 6. Juli v. J. die Anordnung von Schutzmaßregeln oder die Bildung von Waldgenossenschaften im allgemeinen Landes⸗ kultur⸗Interesse angezeigt ist, im Wege der landespolizeilichen Provokation zur Entscheidung der Waldschutzgerichte zu bringen. Diesen ersten Versuchen zur Durchführung des Gesetzes ist für den praktischen Erfolg desselben eine große Bedeutung beizumessen. Es wird deshalb Werth darauf gelegt, daß den Waldschutz⸗ gerichten, denen noch jede Erfahrung und Anleitung fehlt, bei Anbringung der Provokationen ein möglichst vollständiges that⸗ sächliches und technisches Material vorgelegt wird. Da hierbei eine forsttechnische Mitwirkung nicht entbehrt werden kann, und der Finanz⸗Minister Werth darauf legt, daß die Staatsforst⸗ beamten soweit als thunlich dazu mitwirken, dem Waldschutz⸗ gesetze eine praktische Bedeutung zu verschaffen, so hat derselbe veranlaßt, daß der Ober⸗Forstmeister und die den Regierungs⸗ Kollegien angehörigen Forstmeister sich bei der Bearbeitung der Provokationen auf Erfordern betheiligen und auch in den zu⸗ nächst zur Entscheidung zu stellenden Fällen die für erforderlich erachteten forsttechnischen Ermittelungen und Gutachten vor⸗ nehmen und ausarbeiten. Außerdem aber sollen sowohl die forsttechnischen Mitglieder der Regierungen als auch die König⸗ lichen Oberförster bei ihren Bereisungen oder gelegentlich ihrer sonstigen dienstlichen Thätigkeit die Aufmerksamkeit den Fällen zuwenden, welche zur landespolizeilichen Provokation nach Maßgabe der §§. 2 und 23 des Waldschutzesetzes geeignet sind, solche Fälle zur Kenntniß der Landespolizeibehörde bringen, den an sie ergehenden Requisitionen der Waldschutzgerichte zur Abgabe von sachverständigen Gutachten oder zur Ausführung der Geschäfte des im §. 9 des Waldschutzgesetzes bezeichneten Kommissars thunlichst Folge leisten, und solche Requisitionen nur unter Zustimmung der Königlichen Regierung ablehnen.
— Die Bestimmung des Allgemeinen Landrechts (§. 369 Tit. 5 Th. 1), wonach der Berechtigte eine andere Erfüllungs⸗ art zu wählen befugt ist, wenn die in dem Vertrage bestimmte Art der Erfüllung unmöglich und diese Unmöglichkeit durch die Schuld des Verpflichteten entstanden ist, findet auch auf Alten⸗ theils verträge Anwendung. Besteht ein Altentheilsvertrag zwischen Eltern und Kindern, so ist eine lieblose Behandlung Seitens der letzteren ausreichend, um für den resp. die Altsitzer das Zusammenleben in einer Behausung für moralisch unmög⸗ lich zu erachten und dieselben zu berechtigen, eine andere Woh⸗ nung auf Kosten der Kinder zu beziehen und dahin die regel⸗ mäßige Lieferung der sonstigen Altentheilsprästationen zu ver⸗ langen, falls die Entfernung vom Hause der Kinder keine allzu⸗ große ist. Dieses Recht wird dem Altsitzer schon gewährt, wenn die Schwiegertochter, ohne Beanstandung ihres Mannes, die Schwiegereltern lieblos behandelt. Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals, II. Senats, vom 28. März d. J.
— Der Kultus⸗Minister Dr. Falk ist heute früh zu der morgen stattfindenden 250 jährigen Jubelfeier des katholischen Gymnasiums nach Glogau, Regierungsbezirk Liegnitz, gereist.
— Der Kaiserlich russische General⸗Gouverneur von Lit⸗ thauen, von Albedinsky, ist nach Dresden, und der ameri⸗ kanische Gesandte in St. Petersburg, Boker, nach London ab⸗ gereist.
— S. M. S. „Arcona“ ist am 17. d. Mts. in Danzig außer Dienst gestellt.
Stettin, 18. Mai. (St. 3.) Nach einem unterm 27. April cr. ministeriell genehmigten Uebereinkommen zwischen dem Provinzialverbande von Pommern und den Kommunalständen Altpommerns, ist vom 1. April ab die „Verwaltung der Ange⸗ legenheiten des Landarmenverbandes von Pommern ein⸗ schließlich der Fürsorge für Geisteskranke und Blinde“ auf den Provinzialverband mit allen Rechten und Pflichten übergegangen. Einbegriffen sind hierin auch die Rechte und Pflichten bezüglich der Fürsorge für Blinde, welche der Kommunalverband von Altpommern hinsichtlich der beiden zu Neu⸗Torney belegenen Anstalten, nämlich der pommerschen Provinzial⸗Blindenanstalt für Knaben und der Victoria⸗Stiftung für blinde Mädchen, bis⸗
8 8
Batzern. München, 17. Mai. Der „Allg. Ztg.“ schreibt man: „Heut am Vorabend der neuen Landtagswahlen, herrscht in vielen Kreisen eine nicht geringe Erregung. Das Vorgehen der Führer der ultramontanen Partei mit den ge⸗ schworenen Gegnern des Thrones und der Kirche, mit den So⸗ zialdemokraten ein Bündniß eingehen zu wollen, findet fast allenthalben die entschiedenste Mißbilligung. Daß die Partei⸗ verblendung schon soweit gediehen sei, das hatte man doch nicht geglaubt“.
— Der nach Karlsbad beurlaubte Freiherr v. Stauffen⸗ berg hat um eine 14tägige Verlängerung seines Kammer⸗ urlaubes nachsuchen müssen.
— 18. Mai. (W. T. B.) Bei der in Folge der Kassation der Wahlen für München I. heute stattgehabten Neuwahl von Wahlmännern wurden 249 liberale und 35 ultramon⸗ tane Wahlmänner gewählt. Durch dieselben werden 10,035 liberale und 5007 ultramontane Stimmen repräsentirt. Bei der vorigen, am 4. d. M. kassirten Wahl waren 228 liberale und 56 ultramontane Wahlmänner gewählt worden.
— 19. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer berichtete der Abg. Stobaeus über die Wahl in Edenkoben und empfahl den Antrag der Ab⸗ theilung auf Gültigkeitserklärung der Wahl. Der Antrag wurde ohne Diskussion angenommen. Hierauf referirte der Abg. Häuser über die Wahlen in Kandel und erklärte, daß keine Ge⸗ setzwidrigkeit, sondern nur ein Versehen bei denselben vorliege, er befürworte daher den Abtheilungsantrag, die Wahlen für gültig zu erklären. Der Abg. Schels behauptete demgegenüber, daß der Artikel 10 direkt verletzt sei; er wolle jedoch dem An⸗ trag der Abtheilung, die Wahlen für gültig zu erklären, nicht entgegentreten. Nachdem noch der Ministerial⸗Kommissär Riedel den Abtheilungsantrag empfohlen hatte, wurde derselbe angenommen.
Sachsen. Dresden, 18. Mai. Die Erste Kammer berieth in ihrer heutigen Sitzung zunächst den Bericht der Finanzdeputation über das Königliche Dekret, den Wiederaufbau der abgebrannten Wirthschaftsgebäude des Kammergutsvorwerkes Graupa bei dem Vorwerke Jessen betreffend, und beschloß ein⸗ stimmig, dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des Berichtes der vierten Deputation über die Petitionen des Gewerbevereines zu Meerane, die Besteuerung der Hausirer und Wunderlager betreffend. Nach einigen Bemerkungen des Staats⸗ Ministers Freiherrn v. Friesen und des Referenten trat die Kammer dem Beschlusse der jenseitigen Kammer bei, welcher lautet: die Petition des Gewerbevereins zu Meerane, insoweit sie die Heranziehung der Hausirer und Wanderlagerverkäufer zu den Gemeindeabgaben betrifft, zur Erwägung der Frage, ob nicht Abänderung oder Ergänzung der Reichsgesetzgebung bei dem Bundesrathe zu beantragen sei, insoweit sie sich aber auf die Heranziehung der genannten Gewerbtreibenden zu den Staatssteuern bezieht, zur Erwägung der Frage, ob und wie die Landesgesetzgebung in dieser Richtung zu ergänzen sei, an die Königliche Staatsregierung zu überweisen.
Die Zweite Kammer trat ein in die Berathung des Gesetzentwurfs über die höheren Unterrichtsanstalten und geneh⸗ migte die §§. 1—46 unverändert nach den Vorschlägen der Deputation. Hierauf wurde der Regierung fast ohne Debatte die beantragte Ermächtigung zum Ankauf der Chemnitz⸗Aue⸗ Adorfer Eisenbahn gegen 2 Stimmen ertheilt.
Baden. Karlsruhe, 17. Mai. Die Zweite Kammer ging in der heutigen Sitzung über eine Petition des Redacteurs des „Pfälzer Boten“, betreffend die Art des Vollzuges von Ge⸗ fängnißstrafen wegen Preßvergehen zur Tagesordnung über, nach Ablehnung eines klerikalen Antrags, die Petition der Regierung zu überweisen und die Aufforderung auszusprechen, daß ein Ge⸗ setz über den Vollzug der Freiheitsstrafen vorgelegt werde.
Bremen, 17. Mai. Die Bürgerschaft hat heute die Mittheilung des Senats vom 5. Mai, betreffend den Vertrag über die Schiffahrtszeichen der Unterweser berathen und folgenden von Mosle und 52 Genossen gestellten Antrag mit 57 gegen 41 Stimmen angenommen: „Die Bürgerschaft bedauert, auch dem erneuerten Antrage des Senats auf Genehmigung des vorliegenden Vertrags nicht entsprechen zu können, indem sie bemerklich macht, daß für sie bei Ablehnung desselben außer den aus den Vorschriften der Reichsverfassung hergeleiteten Gründen wesentlich auch solche des materiellen Interesses maßgebend ge⸗ wesen sind. Sie kann daher nur wiederholt an den Senat das Ersuchen richten, durch Verhandlung mit dem Reichskanzler, im Einklange mit der Reichsverfassung, eine den Bremischen und den allgemeinen Schiffahrtsinteressen entsprechende Regelung dieser Angelegenheit anzubahnen.“
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 17. Mai. Heute früh 11 Uhr wurde die durch Kaiserliche Verordnung vom 6. d. M. einberufene zweite Session des Landesausschusses mit nachstehender Ansprache des Ober⸗Präsidenten eröffnet:
Meine Herren! Im Namen Sr. Majestät des Kaisers heiße ich Sie willkommen zur zweiten Session des Landesausschusses. Ihre vorigjährigen Berathungen haben gute Früchte getragen. Der Lan⸗ desausschuß hat Boden im Lande gewonnen und in der Gesetzgebung und Verwaltung haben seine Anträge fast sämmtlich Berück⸗ sichtigung gefunden. Die Vorlagen, welche Ihrer Berathung heute unterbreitet werden, bezeichnen einen weiteren Fortschritt in der politischen und administrativen Eatwickelung des Landes. Außer über den Landeshaushalts. Etat für 1877, welcher erheblich günstiger abschließt als der diesjährige, werden Sie sich namentlich über eine Vorlage zu äußern haben, welche das Gewicht de- Stimme des Landesausschusses in der Landesgesetzgebung bedeutend verstärken soll. Ferner soll ein Gesetz über die Kreise diese mit Korporations⸗ rechten ausstatten und die Bevölkerung mehr zur unmittelbaren Theil⸗ nahme an der Verwaltung heranziehen. Weitere Vorlagen bezwecken die Verbesserung der Fischerei, besonders im Rheine. Indem ich die Hoffnung ausspreche, daß diese Session ebenso fruchtbringend für das Wohl des Landes sein werde, wie die vorige, erkläre ich die zweite Session des Landesausschusses für eröffnet.
Hierauf hielt der Alterspräsident, Hr. Flurer, fol⸗ gende Ansprache:
Meine Herren! Ich verdanke meinem Alter die Ehre des Vor⸗ sitzes beim Beginne der ersten Sitzung der zweiten Session des Landes⸗ ausschusses. Die Eroöͤffnung dieser Session fordert selbstredend dazu auf, einen kurzen Rückblick auf diejenige des Jahres 1875 zu werfen. Sie wissen, daß dieselbe höchst befrie⸗ digende Ergebnisse hatte: der weitaus größere Theil der Anträge des Landesausschusses hat eine günstige Aufnahme gefunden. Diese ersten, äußerst werthvollen Erfolge — die beabsichtigte Erweite⸗ rung der Zuständigke ten des Landesausschusses, hervorgehend aus der Initiative Sr. Majestät des Kaisers — die Wichtigkeit der Vor⸗ lagen, welche Ihrer Berathung unterstellt werden — geben Zeugniß von dem Vertrauen, welches die Regierung heute dem Lande und der
Indem wir auf die genaue Kenntniß der Menschen und der Verhältnisse in Elsaß⸗Lothringen rechnen, welche Se. Cxcellenz der Herr Ober⸗Präsident sich zu eigen gemacht hat, — indem wir auf den kräftigen und wohlwollenden Beistand dieses hohen Beamten in Allem, was unsere Interessen berührt, zählen — darf der Landesausschuß hoffen, daß das Land eine endgültige, politische und administrative Verfassung erlangen werde, welche den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht.
Bei der hierauf folgenden Präsidentenwahl ging, wie schon telegraphisch gemeldet, Jean Schlumberger mit 26 gegen 2 Stimmen bei 28 Abstimmenden aus der Urne hervor. Zum Vize⸗Präsidenten wurde Baron Zorn von Bulach mit 20 Stim⸗ men gewählt. Auf den Notar Adam fielen 4, auf Klein 3. Stimmen. Zu Sekretären wurden im ersten Skrutinium Fer⸗ dinand Schneegans mit 27, Dietsch mit 16 Stimmen gewählt, Goguel und Duclout erhielten je 10 Stimmen. Das zweite Skrutinium blieb ohne Resultat. Aus dem dritten, bei welchem Ballotage stattfand, ging Duclout mit 16 Stimmen gegen Go⸗ guel (14) hervor.
— Die „Straßb. Ztg.“ veröffentlicht den dem Landesaus schuß unterbreiteten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Festsetzung von Fischerei⸗Schonstrecken, sowie den EntrFüͤrf einer Verordnung, betreffend die Fischerei in dem
Rheine. 8
Pest, 18. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute die österreichische und die ungarische Delegation und erwiderte auf die huldigenden Ansprachen der Präsidenten derselben: „Die Versicherungen treuer Ergebenheit, welche Sie soeben an mich gerichtet haben, erfüllen mich mit Genugthuung. Die Ereignisse im Orient haben, den befreundeten Herrschern der beiden großen 2 staaten, so auch bei mir den Entschluß nur festigen vermocht, das Verhältniß zwischen unseren Reichen zu einem noch näheren und innigeren zu gestalten. Ich hege die zuversichtliche Erwartung, es werde diesem Verhältnisse sowie den vereinigten Bemühungen der anderen europäische Großstaaten, zu denen wir gleichfalls in freundschaftlichen Be⸗ ziehungen stehen, gelingen, durch aufrichtiges Zusammenwirken die Segnungen des europäischen Friedens zu erhalten. Ich hoffe, daß die Bestrebungen der Mächte, die Pforte in ihrer Aufgabe einer dauernden Pazifikation der insurgirten Provinze zu unterstützen, nicht erfolglos bleiben. In den Vorlagen, welche Ihnen als das Ergebniß der Berathungen meiner Regierung zugehen werden, werden Sie das Bestreben erkennen, alle Anforderungen auszuschließen, welche nich durch die Rücksicht auf die Wehrkraft der *onarchie geboten erscheinen. Ihrem bewährten Eifer und der patriotischen Hin⸗ gebung, mit welcher Sie sich Ihrer verfassungsmäßigen Thätig⸗ keit unterziehen werden, vertrauensvoll entgegensehend, heiße ich Sie herzlichst willkommen.“
— Eine besondere Vorlage des Ministeriums des Aeußern liegt „wegen Bewilligung von Nachtragskrediten zu dem außer ordentlichen Erfordernisse der Jahre 1875 und 1876 für Un⸗ terstützungen an die Flüchtlinge aus Bosnien und der Herzegowina“ vor. Sie lautet: .
„Es ist bekannt, daß in Folge der Ereignisse, deren Schau⸗
Oesterreich⸗Ungarn.
wie bei
ein Theil der dortigen christlichen Bevölkerung auf das Gebiet der Monarchie übergetreten ist.
große Zahl von Beschäftigungslosen keine Gelegenheit zum Erwerbe bot, erübrigte nichts Anderes als die Unterstützung der Flüchtlinge aus Staatsmitteln, denn die Armenpflege in den Ländern, wohin dieselben sich gewendet hatten, wäre unter den obwaltenden abnormen Verhältnissen 8
Herübergekommenen hätte nur jene Schwierigkeiten vermehrt, welche sich aus den stattgefundenen Ereignissen schon ergeben hatten. Berufen, über die Sicherheit der Monarchie zu wachen, glaubte das Ministerium des Aeußern dieser Pflicht nur zu ent⸗
nothwendig erschien, unter der Kontrole der Lokalbehörden Unter⸗
sie vor dem Verkommen zu bewahren. Es erhielten die Erwach⸗ senen täglich 10 Kr. und die Kinder täglich 5 Kr. Die hierzu nothwendigen Geldbeträge wurden mit Zustimmung der Finanz⸗ Minister beider Reichshälften den Interessen der 1867er Central⸗ aktiven vorschußweise entnommen. Das Ministerium des Aeußern beehrt sich nunmehr, den Delegationen diesen Vorgang anzu⸗ zeigen und mittels dieser Vorlage um die erforderliche Kredit⸗ bewilligung zu ersuchen .. . In Bezug auf die Höhe der ge⸗ machten Auslagen geht aus den Zahlungsanweisungen, die vom Ministerium des Aeußern auf Grund des von den betreffenden Landesbehörden nachgewiesenen Bedürfnisses erlassen worden sind, hervor, daß im Jahre 1875 im Ganzen 475,910 Gulden 9 Kreuzer und im Jahre 1876 bis jetzt 519,727 Gulden 52 Kreuzer zu dem gedachten Zwecke angewiesen wurden. Insofern es sich speziell um das Jahr 1876 handelt, konnte bis zu dem gegen⸗ wärtigen Augenblicke die Zahlung der Unterstützungen noch nicht eingestellt werden, allein es wird diese Auslage in nicht allzu ferner Zeit successive aufhören und es wird der Rechnungsab⸗ schluß pro 1876 die richtige Ziffer ergeben.“ 1 — Der Budgetausschuß der reichsräthlichen Delega⸗
narium des Kriegsbudgets und genehmigte die Nachtrags⸗ kredite für 1876 in der von der Regierung verlangten Höhe. 8 — Die hauptstädtische Repräsentanz berieth gestern den Antrag, an die Regierung und den Reichstag eine Petition zu richten behufs Realisirung eines gesonderten Zoll⸗ gebiets und einer unabhängigen Bank. Nach einer sehr lebhaften mehrstündigen Debatte wurde von dem Antrag Um⸗ gang genommen und mit 106 gegen 37 Stimmen eine motivirte Tagesordnung angenommen, wonach die Jurisdiktion von Pest gleichs das finanzielle und ökonomische Interesse des Landes möglichst kräftig wahren.
— 19. Mai. (W. T. B.)
narium des Marinebudgets mit alleiniger Ausnahme d.r für das Kasemattschiff „Drache“ eingestellten Post, welche ge⸗ strichen wurde, angenommen.
Schweiz. Bern, 18. Mai. (W. T. B.) Der hiesige Große Rath hat den Fürsprech Sabli zum Präsidenten, den
Erfahrung seiner Abgeordneten zuwendet. Neue Arbeiten erwarten uns. Wir werden ihnen mit dem treuen Eifer entgegengehen,
¹
welcher der Wichtigkeit der uns gesetzten Aufgabe entspricht. —
Fürsprech Michel (Interlaken) und den Nationalrath Scheurer (Sumiswald) zu Vize⸗Präsiderten gewählt. Zum Regierungs⸗ Präsidenten wurde Rohr gewählt 8
aufrichtiger
Anfrage, die in Salonichi
platz Bosnien und die Herzegowina seit 1875 geworden sind,
— Nachdem die von Einigen mit⸗ 8 gebrachte geringe Habe aufgezehrt war und sich für eine so
dieser Aufgabe nicht gewachsen gewesen und die Zurückweisung der
sprechen, indem es mit der Zustimmung der Ministerien beider Reichshälften die Anordnung traf, daß den Flüchtlingen, wo es s der der ägypt schen Regierung.
stützungen gewaͤhrt wurden, welche eben nur den Zweck hatten,
tion erledigte in der gestrigen Abendsitzung das Extraordi⸗
mit Vertrauen erwartet, der Reichstag werde bezüglich des Aus.
1 Der Budgetausschuß der österreichischen Delegation hat das Ordinarium und Extraordi⸗
Großbritannien und Irland. London, 17. Mai. Im Oberhause setzte gestern der Kolonial⸗Minister auf eine von Lord Cottesloe gestellte Anfrage über die Diffe⸗ renzen mit Dahomey auseinander: Daß britische Unter⸗ thanen vom Könige von Dahomey gröblich mißhandelt worden seien, daß, falls diese Unbill nicht bestraft werde, wahrscheinlich Aehnliches bald sich wiederholen würde, daß die Botschaft des Befehlshabers der englischen Flotten⸗ station vom Könige mit einer beleidigenden Antwort er⸗ widert worden sei, und daß die Regierung unter solchen Umständen den Entschluß des Kommodore, den Blokade⸗ zustand über die Küste zu verhängen, durchaus billige, weit sich diese Maßregel schon bei verschiedenen Gelegenheiten als sehr wirksam bewiesen habe. Von der Oppositionsseite wurden die Aeußerungen des Ministers vom Herzog v. Somerset, Lord Kimbuley und Lord Cardwell durchaus beifällig aufge⸗ nommen. — Ueber den streitigen Auslieferungs⸗ fall, der zwischen der amerikanischen Regierung und dem diesseitigen Kabinet schwebt, gab weiterhin der Unterstaats⸗ sekretär im Auswärtigen Amte die Auskunft, der Fälscher Winslow befinde sich noch in Haft. Dem Gesuch für seine Freilassung sei in den letzten Tagen vor Gericht der Attorney⸗ General mit der Vorhaltung in den Weg getreten, es befinde sich eine Note des Auswärtigen Amtes an den amerikanischen Geschäftsträger in Erwiderung der letzten Vorstellung der amerikanischen Regierung unterwegs, und eine Antwort auf diese letzte Mittheilung müsse erst von Washington erwartet werden. Darauf hin sei das Freilassungsgesuch einstweilen ver⸗ tagt worden. Der Schriftwechsel über den Gegenstand solle dem Parlament mitgetheilt werden, sobald er abgeschlossen sei.
— Die Agitation für den Rücktritt Englands von der Pariser Deklaration von 1856 wird neuerdings wieder sehr thätig betrieben. In einer dieser Tage in Manchester abgehaltenen Konferenz der Comités für auswärtige Angelegen⸗ heiten von Cheshire, Lancashire und Vorkshire gelangte nach ein⸗ gehender Besprechung dieses Themas eine Resolution zur Annahme des Inhalts, daß die von den Lords Clarendon und Cowley am 16. April 1856 in Paris unterzeichnete Deklaration bezüglich des Seerechts England seiner Seemacht und demnach seiner Ver⸗ theidigungsmittel beraube, und daß eine Deputation ernannt werde, die sich nach London begeben und dort Deputirten und Anderen ihre Aufwartung machen solle, um denselben die Natur
sowie die Folgen der Pariser Deklaration auseinanderzusetzen,
damit von der Königin eine Geheimraths Verordnung erlangt
werde, welche anzeige, daß die Deklaration von Paris für Groß⸗ britannien nicht bindend sei und dies niemals gewesen sei.
— Die Prinzessin Christian von Schleswig⸗Hol⸗ stein (Tochter der Königin Victoria) ist am 12. d. von einer Tochter glücklich entbunden worden.
— 18. Mai. (W. T. B.) Im Oberhause antwor⸗ tete Earl Derby auf eine an die Regierung gerichtete Pforte habe bezüglich des Konsulmordes
durchaus angemessene Gesinnungen an den Tag gelegt und Alles gethan, um die Bestrafung der Schuldigen zu sichern und für das Geschehene Entschädigung zu leisten. In Folge einer Mittheilung des englischen Botschafters in Konstantinopel sei das englische Geschwader angewiesen worden, sich nach der Besikabai zu begeben. Unter den muhamedani⸗
schen Bevölkerung in Konstantinopel habe sich eine gewisse
Agitation und Aufregung bemerkbar gemacht und dadurch sei eine Beängstigung der sich dort aufhaltenden Nichttürken herbei⸗ geführt worden. Nach den letzten eingegangenen Nachrichten habe sich indeß die Agitation erheblich gemindert, er hoffe, daß die getroffenen Sicherheitsmaßregeln keine weiteren Folgen nach sich ziehen würden. — Das Oberhaus hat wegen des in Gulldhall stattfindenden Bankets zu Ehren des Prinzen von Wales seine morgende Sitzung ausgesetzt. 1 — Auf eine bezügliche Anfrage Samuelsons im Unterhause erwiderte der Kanzler der Schatzkammer, Northeote, durch die Konvertirung der ägytischen Schuld würden die Interessen des Suezkanal⸗Unternehmens nicht berührt. Eine Veröffentlichung der vom Khedive erlassenen Dekrete sei nicht beantragt worden, die Veröffentlichung und der Erlaß der Dekrete beruhe lediglich auf der eigenen Entschließung Auf eine von dem Deputirten Han⸗ bpury gestellte Anfrage erklärte der erste Lord der Admiralität, Ward Hunt, das Panzerschiff „Swiftsure“ befinde sich bereits in Salo⸗ nichi, das Mittelmeergeschwader habe Befehl erhalten, zusammen
mit dem Thurmschiff „Devastation“ abzugehen, ein Kanonen⸗ bpoot begebe sich nach Konstantinopel.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung brachte der Deputirte Sandon einen Gesetzentwurf über den Elementarunterricht ein, durch den das Gesetz vom Jahre 1870 aufrecht erhalten und die Arbeit der Kin⸗ der in den Fabriken ꝛc. bis zum 10. Lebensjahre verboten ird. Dieselbe soll nur Kindern zwischen 10 und 14 Jahren estattet werden, sobald sie im Besitze von Zeugnissen sind, daß jie jährlich 250 Tage die Schule besuchen. Das Gesetz soll nach und nach in Kraft treten, und in seinem ganzen Umfang im Jahre 1881 zur Anwendung gebracht werden. Das Haus be⸗ schloß, die erste Lesung des Gesetzentwurfes vorzunehmen.
Fraukreich. Paris, 17. Mai. Die Ernennung des Hrn. Faye zum Unterstaats⸗Sekretär im Ministerium des Innern ist jetzt offiziell angezeigt und wird, namentlich von der Linken, mit großer Genugthuung aufgenommen. Faye ist nach
dem „Journal des Débats“ ein hervorragender Redner, der sich schon mehrfach in den wichtigsten Fragen bewährt hat, nament⸗ lich in den Eisenbahndebatten, welche die Nationalversammlung in ihren letzten Sitzungen beschäftigten. So ist jetzt die Re⸗ gierung wieder vollzählig und zwar konform mit der öffentlichen Meinung. — Die Budgetkommission hat noch neun Amende⸗ ments erhalten, so daß ihr bis jetzt 40 überwiesen sind; zwei beziehen sich auf das Budget des Ministeriums des Innern, zwei auf das des Krieges, die 5 anderen auf die Alkohol⸗ und iudere Steuern. — Der engere Untersuchungsausschuß wegen der Wahl des Grafen de Mun hat, nach einem Telegramm der „Köln. Ztg.“, im Morbihan in Folge der Umtriebe des Klerus fast gar keine Aufschlüsse zu erlangen vermocht; dem Ver⸗ nehmen nach wird von diesem Ausschuß der Antrag auf Ver⸗ treibung der Jesuiten aus Frankreich gestellt werden.
Versailles, 18. Mai. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer setzte die Berathung der Amnestievorlage fort. Der Antrag Raspails auf Ertheilung einer vollständigen Amnestie wurde mit 394 gegen 52 Stimmen abgelehnt. Die Rede Raspails, in der er seinen Antrag begründete und die Mitglieder der Kommune zu rechtfertigen suchte, war von zahlreichen Unterbrechungen begleitet. — Im weiteren Fort⸗
Wort. Er beschuldigte die Radi⸗ kalen, die Kommune rehabilitirt zu haben, trat für die Nationalversammsung und für den früheren Präsidenten Thiers ein, die Frankreich gerettet hätten, und erklärte sich gegen die Bewilligung jeder Amnestie. Er forder⸗ das als einen Beweis des Vertrauens, den die Kammer ihm gebe. Versage die Kammer ihm diesen Vertrauensbeweis, dann werde es nöthig sein, nach anderen Ministern sich umzu⸗ sehen. Die Regierung werde nur solche begnadigen, die Reue zu erkennen geben. Nach Dufaure's sehr beifällig aufgenomme⸗ ner Rede wurde der Antrag des Radikalen Marcou, nach welchem wegen aller gemeinrechtlichen Verbrechen, die sich auf den Aufstand von 1871 beziehen, Amnestie eintreten sollte, gleichfalls abgelehnt. Die Berathung der übrigen zu der Vorlage gestellten Amendements erfolgt morgen.
Spanien. Der Art. 11 des Verfassungsentwurfs ist, wie berichtet, von dem Kongreß mit 221 gegen 83 Stim⸗ men zum Beschluß erhoben worden. Die Frage der religiösen Toleranz ist damit im Sinne der Mittelpartei bis auf weiteres erledigt worden, da an dem Beitritt des Senats zu dem ge⸗ faßten Beschluß nicht zu zweifeln ist. „Die Verhandlung hat, wie die „Allg. Zig.“ bemerkt, dem Minister⸗Präsidenten Canovas del Castillo wiederholt Gelegenheit gegeben, sich als aufrichtigen Freund der religiösen Duldung zu bekennen, und indem er in dieser für Spanien so aufregenden Frage eine große homogene Mehrheit um sich zu vereinigen wußte, hat er zugleich seine par⸗ lamentarische Stellung befestigt. Die Reaktionspartei hat ihm den ausdauerndsten Widerstand entgegengesetzt; um so entschie⸗ dener werden sich auch fortan die Wege des Kabinets und dieser Partei trennen. Die Regierung braucht ferner auf diese Partei nicht die Rücksichten zu nehmen, an welchen sie es bisher nicht hatte fehlen lassen, und sie verfügt über eine so starke liberal⸗konserva⸗ tive Mehrheit, daß sie damit allen weiteren politischen Fragen ohne Erschütterung entgegentreten kann.“
Italien. Rom, 18. Mai. (W. T. B.) Garibaldi hat eine die Niederlegung seines Deputirtenmandats betreffende Erklärung wieder zurückgenommen.
Neapel, 18. Mai. (W. T. B.) Die Panzerschiffe „Ancona“, „Castelfidardo“ und „Conte Verde“ sind von hier nach Tarent abgegangen.
Griechenland. Athen, 18. Mai. (W. T. B.) Nach aus Kreta eingegangenen Nachrichten hat eine dort stattgehabte Volksversammlung den Beschluß gefaßt und dem Gouver⸗ neur angezeigt, daß auf der endlichen Ausführung der von Ali Pascha zugesicherten Reformen bestanden werden müsse.
Türkei. Konstantinopel, 12. Mai. Die dem hiesigen internationalen Gesundheitsrathe vorliegenden ferneren Nachrich⸗ ten (vgl. Nr. 113 „D. R. u. St. A.“ v. 13. Mai) über die Pest⸗ epidemie ergeben für Hille in der Zeit vom 29. April bis incl. 5. Mai 84 Erkrankungen mit 48 Todesfällen und für Bagdad vom 30. April bis 6. Mai 643 Erkrankungen mit 409 Todesfällen. In Nedjef starben vom 27. April bis 2. Mai 18 Personen, in Imam Masa 8, in Kerbela 2.
Es liegen Andeutungen für die Annahme vor, daß auch in Kufa Schatt el Hai, Kut et Hamara Samowal und anderen Orten des Montefikbezirks die Krankheit bereits vorhanden ist.
Die weite Ausdehnung der Epidemie, wird u. A. auch dem Umstande zugeschrieben, daß die Behördeh den bestimmten Er⸗ klärungen der ärztlichen Kommission zuwider die Krankheit nicht für Pest hielten, sondern für ein qualifizirtes Wechselfieber aus⸗ gaben, wodurch ein gedeihliches Zusammenwirken der verschiedenen Organe erschwert wurde.
Rumänien. Bukarest, 11. Mai. Nachdem sich das Ministerium vervollständigt hat, indem der Oberst Slaniceano das Portefeuille des Kriegs und Hr. Michael Ferichide das Portefeuille der Justiz übernommen, stellte es sich gestern zuerst der Kammer und dann dem Senat vor. Der Minister⸗Präsident verlas das Fürstliche Dekret, welches die Regierungsmitglieder ernennt, und alsdann das Programm des neuen Kabinets, in welchem es heißt: „Da die letzten Senatswahlen eine Ministerkrisis zur Folge gehabt, so hat Se. Hoheit der Fürst uns die Zügel der Regierung anvertraut. Dadurch wurde der Grundsatz sanktionirt, daß keine Regierung sich eine Mehr⸗ heit in den gesetzgebenden Körpern schaffen darf, sondern daß der frei ausgedrückte Wille der Nation Se. Hoheit bei der Wahl seiner Räthe leitet. Wir treten die Regierung ohne Ge⸗ hässigkeit an, da der Kampf der Parteien in dem konstitutio⸗ nellen Regime begründet ist. Wir wer en einzig von dem Wunsche für das Wohl des Landes geleitet, und versichern sowohl unseren Freunden als unseren Gegnern, daß wir die kon⸗ stitutionellen Freiheiten achten werden. Unsere auswärtige Politik wird eine friedfertige sein, voll Achtung für die internationalen Verträge, welche unsere Unabhängigkeit sichern und unsere Neutralität garantiren. Das Land wird das Vertrauen der garantirenden Mächte rechtfertigen. Im Innern werden wir die Politik befolgen, Ordnung und wirkliche Sparsamkeit in die Finanzen zu bringen. Der Landbevölkerung, die durch Noth und Mißbräuche tief gedrückt ist, muß sich vor allen Dingen die Sorge der gesetzgebenden Körper und der Regierung zuwenden. Damit der Ackerbau sich hebe, müssen Handel und Industrie entwickelt und durch einen Schutz gehoben werden, ebenso wie von andern zivilifirten Ländern ihre materiellen Interessen gesichert werden. Kirche und Schule bilden unsere nationale Grundlage und sollen geliebt und geachtet werden. Die Justiz foll unabhängig vom Parteigeist und von der Einmischung der Regierung sein. Die geographische Lage Rumäniens erheischt es, daß das Land eine starke Militärmacht organisire; doch muß dies auf eine Art geschehen, daß ihm nicht ein großer Theil seiner besten Kräfte entzogen wird. Die Hecresorganisation muß deshalb mit Hülfe und Zustimmung der gesetzgebenden Körper reformirt werden.“
Dufaure das
Dänemark. Kopenhagen, 18. Mai. Das Lands⸗ thing hielt gestern zwei Sitzungen. Nach kurzen Debatten wur⸗ den die vier Gesetzentwürfe, betreffend die Drganisation des Heeres und der Seewehr und betreffend die Löhnungen für das Heer und die Seewehr in erster Lesung angenommen und sämmtlich einem aus neun Mitgliedern bestehenden Ausschusse über⸗ wiesen. — Der „Ministerial⸗Tid“ zufolge haben der Einfuhrzoll, die Branntweinsteuer und die Schiffsabgaben incl. der Kriegssteuer im April d. J. eine Einnahme von im Ganzen 2,968,938 Kronen ergeben, was gegenüber der Einnahme von 4,388,825 Kronen im entsprechenden Monat des Vorjahres eine Mindereinnahme von
von der Regierungsvorlage abweichende Basis für die Verhandlungen in der Befestigungsfrage unterhandeln soll. Der Füh⸗ rer der Opposition wies darauf hin, daß eine Aenderung des Systems die nothwendige Konsequenz der neuen Wahlen sei. Der Konseil⸗Präsident erklärte, die Regierung suche nach einem Uebereinkommen, bevor sie die Angelegenheit fallen lasse. Die Minister würden zurücktreten, wenn andere Männer im Stande sein sollten, die nothwendigen Vertheidigungsmaßregeln herbeizuführen. 1
— 19. Mai. (W. T. B.) Der König Georg von Griechenland ist an einem gastrischen Fieber erkrankt, welches jedoch bis jetzt keine beunruhigenden Symptome zeigt.
Amerika. Aus New⸗York liegen folgende bis zum 16. ds. reichende Kabelnachrichten der „A. A. C.“ vor: Im Fifth⸗Avenue⸗Hotel wurde gestern unter der Betheiligung von ungefähr 300 hervorragenden Mitgliedern der republikanischen Partei eine Konferenz abgehalten zu dem Zwecke der Erzie⸗ hung politischer Reformen und der Aufstellung eines Kan⸗ didaten für die Präsidentschaft. Mr. Woolsey, der frühere Präsident der Vale⸗Universität, führte den Vorsitz. Die Redner zogen gegen den korrumpirenden Einfluß der berufsmäßigen Politiker zu Felde, und schließlich wurden die Verhandlungen bis morgen vertagt, nachdem ein Ausschuß ernannt worden war, um mehrere diese Prinzipien zum Ausdruck bringenden Beschlüsse abzufassen. Hr. Karl Schurz, früherer Senator für Missouri, wurde u. A. in diesen Ausschuß gewählt.
Ein weiteres Telegramm aus New⸗York vom 16. d. meldet: Die in der Konferenz im Fifth Avenue Höôtel versam⸗ melten Republikaner haben eine Adresse erlassen, welche die Aufmerksamkeit auf die bestehenden Uebel im Lande lenkt und den Bürgern der Vereinigten Staaten dringend ans Herz legt, dem besten Kandidaten fuͤr den Präsidentenposten ohne Partei⸗ rücksichten ihre Stimmen zu geben. Sie empfehlen, einen Mann zu wählen, dessen Name als eine Parole der Reform bekanne ist, und über dessen Befähigung und Muth für die Aufgabß keine Zweifel obwalten, damit die Menschheit sehen möge, dat die Amerikaner in der That ernstlich wünschen, die alte Reinheit des Regierungssystems wieder herzustellen.
— Aus West⸗Feliciana, Louisiana, liegen Berichte von ernstlichen Reibungen zwischen der dortigen schwarzen und weißen Bevölkerung vor. Dem Vernehmen nach sind 17 Neger getödtet worden. Die Weißen bewaffnen sich und schaaren sich zusammen, die Schwarzen flüchten. Der Sheriff bittet um militärische Hülfe. — Der Kaiser von Brastlien ist in Cincinnati angelommen. — Der Senat erörtert die Frage betreffs seiner Jurisdiktion in dem Anklageverfahren gegen den ehemaligen Kriegssekretär Belknap.
— Nach aus Kingston auf Jamaica über London ein⸗ getroffenen Nachrichten des W. T. B. vom 16. d. wäre General Salomon in Les Cayes zum provisorischen Diktator von Hayti ausgerufen worden. .
Regierung über eine andere,
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Nr. 12 des „Armee⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben vom Kriegs⸗Ministerium, hat folgenden Inhalt: Gesetz uͤber die Kriegsleistungen. Vom 13. Juni 1873. — Verordnung, be⸗ treffend die Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleisturgen. Vom 1. April 1876.
— Nr. 19 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blattes“ hat folgen⸗ den Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 16. Mai 1876, betreffend die Einbehaltung und Ablieferung von landgräflich und kurfürstlich hessischen Münzen. — Allgemeine Verfügung vom 17. Mai 1876, die Berechnung und Anweisung der Schreib⸗, Zustellungs⸗ und Auf⸗ rufsgebühren der Aktuare und Gerichtsvögte in Vormundschaftssachen betreffend.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 19. Mai. Die Konkursordnungs⸗Kommission begann gestern ihre Berathungen des Entwurfs einer Konkursordnung in zweiter Lesung. Der Bundesrath war durch den Geheimen Ober-Regierungs⸗Rath Herz, den Geheimen Regierungs⸗Rath Hagens und den Geheimen Rath Hauser aus Munchen vertreten. Die Kom⸗ mission beschloß, von einem schriftlichen Bericht über die Resultate ihrer Berathungen an den Reichstag Abnand zu nehmen, weil die Protokolle jeder einzelnen Sitzung gedruckt vorliegen und so den Abgeordneten zugänglich sind. Dazegen wird ein Kommis⸗ sionsmitzlied vor dem Plenum des Reichstags bei dem Beginn der zweiten Berathung des Konkursordnungsentwurfs einen mündlichen Bericht über die Resultate der Kommissions⸗ berathungen erstatten. Zum Referenten wurde der Abg. v. Vahl fast einstimmig ernannt. — In der heutigen Sitzung wurde das 1. Buch der Konkursordnung: „Das Konkursrecht“ fast vollständig — bis §. 54 — durchberathen und zum größten Theil nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen. Im Einzelnen verdienen folgende Punkte erwähnt zu werden: Ein Antrag des Abg. v. Vahl, dem 3. Absatz des § 1 folgende Fassung zu geben: „Die im §. 664, 5 und 8 der Civilprozeßordnung, sowie im §. 20 des Reächspoft⸗ gesetzes vom 28. Oktober 1871 vorgesehenen Beschränkungen der Zwangs⸗ vollstreckung kommen im Konkursverfahren nicht zur Anwendunz“ — wurde angenommen. Dagegen wurde ein Antrag desselben Abgeordneten hinter §. 1 die Bestimmung einzufügen: „rbschaften und Vermächt⸗ nifse des Gemeinschuldners gehören zur Koukursmasse, auch wenn ihm solche erst nach Eröffnung des Verfahrens anfallen“ — abgelehnt. Zu § 8, Abs. 1, wurde folgender Zusatz angenommen: „Wird die Auf⸗ nahme (von Rechtsstreitigkeiten ubver das zur Konkursmasse gehörige Vermögen Seitens des Konkursverwalters) verzögert, so kommen die Bestimmungen des §. 200 der Civil⸗Prozeßordnung zur ent⸗ sprechenden Anwendung.“ In §. 41 wurde Nr. 9 der Regierungs⸗ vorlage („den Faustpfandglaͤubigern stehen gleich: diejenigen, welche durch Pfänduug ein Pfandrecht erlangt haben, in An⸗ sehung der gepfändeten Gegenstände“) wieder aufgenommen, weil die Justizkommission sich mit dem von den Regierungen auf⸗ gestellten Grundsatz: „die Arrestlegung gewährt Pfandtecht“ schließlich einverstanden erklärt hat. In §. 54, 3 der Regierungsvorlage war bestimmt, daß die Forderungen der öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten in die dritter Klasse der im Konkursverfahren bevorzugten Forderungen fallen. Diese Bestimmung war von der Kommission in 1. Lesung gestrichen worden. In der gestrigen Sitzung wurde j⸗doch die Vorzugsberechtigung der öffent⸗ lichen Feuerversicherungs⸗Anstalten, welche im Gegensatz zu den Privat⸗ Feuerversicherungsgesellschaften, jeden, der sich bei ihnen versichern will, aufnehmen müssen, im Prinzip anerkannt und demgemäß die Forderungen „der öffentlichen zur Annahme der Versicherungen ver⸗ pflichteten Feuerversicherungs⸗Anstalten“ in die dritte Klasse der bevorzugten Forderungen wieder aufgenommen. Die VBerathung des §. 20 der Konkureordnung wurde ausgesetzt, weil ein darauf bezüg⸗ liches Amendement des Abgeordneten von Sarvey erst nach Einsicht
1,419,887 Kronen ist. — Der König Georg von Griechen⸗
ihn, zufolge „Berl. Tid“, das Bett zu hüten zwingt. bPPP68öö B166
gange der Berathung ergriff der Konseils⸗Präsident
schloß heute, ein Comité zu wählen,
land hat sich auf der Reise eine Erkältung zugezogen, welche
Folkething be⸗ welches mit der
in die von demselben veröffentlichte Schrift über den „Konkurs nach dem dem Deutschen Reichstage vorgelegten Entwurf einer Konkurs⸗ ordnung“ zur Berathung gelangen kann.
Die Berathungen der Konkursordnungs Kommission werden vor⸗ aussichtlich gegen Ende der nächsten Woche beendigt werden.