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ab gewährt werden darf, welcher dem Monate folgt, in welchem
außergewöhnliche Unglücksfall erwiesenermaßen eingetreten ist.
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Staatshaushalts⸗Stats für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877 definitiv angenommen, mit dem vom Abg. Dr.
Wehrenpfennig beantragten Zusatz zu 8. 1:
„den kommunalen und allen sonstigen nichtstaatlichen Verwal⸗ auch für ihren Haushalt das veränderte Etatsjahr anzunehmen und die gegenwärtig für die Aufstellung ihres Etats, sowie für die Rechnungslegung bestehenden Termine Alle dem entgegenstehenden gesetzlichen
tungen bleibt überlassen,
entsprechend abzuändern. Bestimmungen werden hierdurch aufgeboben.“
Der Hauptetat mit sämmtlichen Nebenetats wurde auf An⸗
trag des Abg. Windthorst (Bielefeld) en bloc angenommen.
In dritter Berathung wurden ferner unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung definitiv genehmigt die Gesetzent⸗ betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherzriehen und die Umzugskosten der Staats⸗ Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs,
betreffend die Bekähigung für denhöheren Verwaltungs⸗ dienst. In der Generaldebatte erklärten sich gegen das Gesetz die Abgg. Frhr. v. Manteuffel und Dr. v. Gerlach. Nach einer längeren Debatte, an welcher sich die Abgg. Köhler (Göttingen),
würfe,
beamten.
—
Pr. Nasse und der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗ Rath Herrfurth betheiligten, wurden die §§. 1 und 2 unverändert nach ebenso §. 3. §. 4
den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt, wurde auf Antrag des Abg. Zelle folgendermaßen gefaßt:
„Wer durch ein Zeugniß der Gerichtsbehörde die erfolgte vor⸗ schriftsmäßige Vorbereitung während des, mindestens zweijährigen
Dienstes bei den Gerichtsbehörden nachweist.“
Zu H. 5 wurde ein Amendement des Abg. Köhler (Göt⸗ aͤngenommen, nach welchem der Oberamtmann in den Hohenzollernschen Landen dem Landrath in Preußen gleich steht. Die übrigen Paragraphen wurden mit wenigen üunwesentlichen redaktionellen Modifikationen genehmigt, und demnächst der Beim Schluß des Blattes ging das Haus zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen Ergänzung der Verordnung vom 13. Mai 1867, betreffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinheiten und die Zusammenlegung der Grundstücke für das
ingen)
Gesetzentwurf im Ganzen angenommen.
vormali he Kurfürstenthum Hessen über.
— Aus Hagyti liegen weitere Nachrichten vor, wonach das
Bombardement von Jacmel durch die blokirenden haytianischen
Kriegsschiffe, verbunden mit einem Angriffe auf die Stadt von
der Landseite her, am 5. April zur Ausführung gekommen ist. Der Angriff wurde jedoch zurückgeschlagen, und die nur kurze Zeit andauernde Beschießung hat keinen Schaden angerichtet.
Die den fremden Konsuln für den am 5. April vor Jaemel anlangenden „Royal⸗Mail⸗Steamer“ früher zugesagte Erlaubniß, fremde Passagiere an Bord zu nehmen, war inzwischen von dem haytianischen Admiral wieder zurückgenommen worden.
S. M. Schiff „Victoria“, welches Jaecmel am 9. April verließ, hat indeß auf Ansuchen des Kaiserlichen Konsulats⸗ verwesers etwa 30 Personen, welche der unsicheren Zustände halber Hayti verlassen wollten, Ueberfahrt nach St. Thomas gewährt.
Die Blokade von Jacmel (vergl. amtl. Theil) wurde am 16. April in der Weise aufgehoben, daß der Kommandant der beiden haytianischen Kriegsschiffe, Admiral Déjoie, sich der Re⸗ volutionspartei anschloß. Ein Gleiches that der Ober⸗Befehls⸗ haber der Regierungstruppen, Genexal Dufour.
In Jaemel herrschte vollständige Ruhe und Ordnung. Der vpoor einiger Zeit von der nunmehr gestürzten Regierung erhöhte Zolltarif ist für ungültig erklärt worden und die bisherigen Zollsätze sind wieder in Kraft getreten.
1 — Der Magistrat hatte, wie die „Nat.⸗Ztg.“ mittheilt, in
einer Immediatvorstellung auszuführen gesucht, daß das König⸗ liche Bestätigungsrecht gegenüber einer jeden Abänderung des Berliner Bebauungsplanes nicht als ein Akt der Staatshoheit im Sinne des Art. 44 der preußischen Verfassungs⸗ urkunde aufzufassen sei, und hieraus die Berechtigung abgeleitet, die Bestätigung in jedem Einzelfalle mit Umgehung der landes⸗ polizeilichen Kommunal⸗Aufsichtsinstanz sowie der Centralstelle unmittelbar von der Allerhöchsten Person zu erbitten. Auf diese Immediatvorstellung ist jetzt, wie dasselbe Blatt mittheirt, ein ablehnender Bescheid ergangen. Der Königliche Erlaß ist an den
8 vmventn en gerichtet, von diesem gegengezeichnet und hat olgenden Wortlaut:
„Auf Ihren Bericht vom 27. April d. J. erkläre Ich Mich damit damit einverstanden, daß die nach §. 10 des Gesetzes vom 2. Juli
1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und
Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, Mir vorbehaltene Ge⸗ nehmigung der Festsetzung neuer oder Abänderung schon bestehender Bebauungspläne in den Städten Berlin, Potsdam, Charlottenburg
und deren nächster Umgebung unter Gegenzeichnung des Ressort⸗Mi⸗ nisters zu erfolgen hat.
Ich beauftrage Sie, den Magistrat zu Berlin auf seine nebst Anlagen wieder angeschlossene Immediatvorstellung vom 15. April d. J., über deren Anfrage, betreffend die Anlegung zweier neuer Straßen zu Berlin, Ich Ihrem ferneren Berichte entgegensehe, ent⸗ sprechend zu bescheiden und wegen Regelung des Geschäftsganges, in 55 eeh Feeis des § 16 des bsffühet Gesetzes Mir ein⸗ zureichenden räge Ihnen vorzulegen sind, das Weitere zu veranlassen.
Bernöga dentr0s Jgn 7ospnscgen sind, 1
Wilhelm.“
— Der Artikel III. im Gesetze vom 16. Juni 1875, betref⸗ fend einige Abänderungen der Vorschriften für die Veran⸗ lagung der Klassensteuer, enthält die Bestimmung: „Wenn ein Steuerpflichtiger nach geschehener Veranlagung von dem Verluste einer Einnahmequelle oder von außergewöhn⸗ lichen Unglücksfällen betroffen und dadurch in seinem Nah⸗ rungsstande zurückgesetzt wird, so kann die Bezirksregierung (Finanzdirektion) auf Vorschlag der Einschätzungskommission die Steuer zu einem verhältnißmäßigen Betrage erlassen.“ In der zur Ausführung des erwähnten Gesetzes ergangenen Cirkularverfügung des Finanz⸗Ministers vom 21. Juni v. Js. ist bemerkt, daß ein solcher Erlaß in den Fällen, wo derselbe für zulässig erachtet werde, immer erst vom Beginne des auf denjenigen Monat folgenden Monats ab zu bewilligen sei, in welchem der Ermäßigungsantrag eingereicht worden ist. Mit Rücksicht auf die inzwischen gemachten Erfahrungen, wonach in häufig vorkommenden Fällen Klassensteuerpflichtige an der so⸗ fortigen Einreichung der bezüglichen Anträge durch Umstände, welche Berücksichtigung verdienen, behindert und deshalb Aus⸗ nahmen von der vorerwähnten Bestimmung erforderlich geworden sind, hat der Finanz⸗Minister durch Cirkularverfügung vom 11. v. M. bestimmt, daß der verhältnißmäßige Erlaß an der zu entrichtenden Klassensteuer, sofern den gesetzlichen Voraussetzungen vollständig genügt ist, fortan vom Beginne desjenigen Monats
der die Bewilligung begründende Verlust einer Einnahmeguelle oder
— Der Handels⸗Minister hat die Ober⸗Bergämter beauf⸗ kragt, am Schluß eines jeden Pjerteljahres über die Lage und Entwickelung der Eisenindustrie ihres Bezirks, insbesondere
fange sich auslaͤndische Bewerber bei den inländischen Submis⸗ sionen von groben Eisenbahnartikeln, Baukonstruktionseisen und dergleichen mit Erfolg betheiligt haben. Nachdem die König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionen demgemäß bereits vor einiger Zeit angewiesen worden, dem bezüglichen Ober⸗Bergamte die hierzu erforderlichen Notizen bezüglich ihrer Verwaltung regelmãäßig ohne Aufforderung rechtzeitig zugehen zu lassen, sind nunmehr auch die Königlichen Bezirksregierungen, Landdrosteien, Strom⸗ bauverwaltungen ꝛc. wegen der in ihren Bezirken etwa vor⸗ kommenden Bauten von Brücken, Dampfbaggern, Schlepp⸗ dampfböten ꝛc. mit gleicher Anweisung versehen worden.
— Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat in einem Speziallfall die Frage, ob jüdische Hausväter Mit⸗ glieder eines Schulvorstandes sein köͤnnen, bejaht. Ob der Ministerialerlaß vom 21. November 1871, welcher den Grund⸗ satz ausspricht, daß ein Jude zwar Mitglied der städtischen Schul⸗ deputation, nicht aber Mitglied des Vorstandes einer christlichen Schule sein könne, nach Lage der damaligen Gesetzgebung, insbesondere auch für den Geltungsbereich der Schulordnung vom 11. Dezember 1845 ausreichend begründet sei, möge dahin gestellt blei en. Aus den Bestimmungen des inzwischen er⸗ gangenen Gesetzes über die Schulaufsicht vom 11. März 1872 in Verbindung mit dem Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 folge, daß die jüdischen Mitglieder der Schulgemeinde allein ihres Glaubensbekenntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schul⸗ vorstande nicht mehr ausgeschlossen werden können.
— Der Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn hat sich auf einige Tage nach Schlesien begeben.
Posen, 23. Mai. Heute wurde hierselbst das 50 jährige Dienstjubiläum des kommandirenden Generals des V. Armee⸗ Corps, Hugo Ewald von Kirchbach, gefeiert. Bereits am Abend vorher war dem Jubilar zur Vorfeier ein Ständchen von zwei Sängerchören gebracht worden, an das sich eine Abend⸗ musik der Militärkapellen der Garnison und ein großer Zapfen⸗ streich schloß. Heute fand nach einem Morgenständchen von 9 Uhr ab der Empfang der Herren vom Militär, darunter eine Deputation des 3. Magd. Inf. Regt. Nr. 66, dessen Chef General v. Kirchbach ist, und von 10 Uhr ab der Empfang der Civilbehörden statt. Folgende Ehrengeschenke wurden dem General zu Theil: Von Sr. Majestät dem Kaiser und König eine Büste Desselben in karrarischem Marmor; von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ein Brustbild Desselben in Lebensgröße von Pfründner; von der Familie des Jubilars ein Brustbild des Kaisers in Lebensgröße von Heyden. Das Offiziers⸗Corps des 46. Regiments überreichte einen Ehrendegen. Das V. Armee⸗Corps hat dem Jubilar eine silberne Säule verehrt. Unter den Civilbehörden befanden sich die Ver⸗ treter Posens, welche dem General den Ehrenbürgerbrief der Stadt überreichten. Kurz vor 12 Uhr stand das Infanterie⸗Regiment Nr. 46 auf dem Wilhelmsplatze in Compagniefront⸗Kolonnen, Front nach dem Gouvernementsgebäude, zur Parade bereit. Auf der entgegengesetzten Seite des Platzes standen die Offiziere der hiesigen Garnison. Um 12 Uhr erschien der kommandirende General von Kirchbach. Die Truppen präsentirten, der General schritt, das Regiment besichtigend, die Front entlang, gefolgt von einer glänzenden Suite, in ihr die Ober⸗Präsidenten von Posen und Schlesien, Günther und Graf Arnim⸗Boytzenburg, die Generalität, die Spitzen der Behörden und die Ad⸗ jutanten. Es begann sodann der Vorbeimarsch in Zügen. Um 3 Uhr Nachmittags fand das Festessen statt, dem auch ein Vertreter des Königs von Sachsen, welcher als früherer Inspec⸗ teur des V. und VI. Corps dem General seine Glückwünsche in einem besonderen Schreiben ausgedrückt hatte, beiwohnte; an demselben nahmen etwa 300 Festgenossen Theil.
Hugo Ewald von Kirchbach, am 23. Mai 1809 zu Neu⸗ markt in Schlesien geboren und im Kadetten⸗Corps erzogen, wurde am 5. April 1826 als Portepee⸗Fähnrich im 26. In⸗ fanterie⸗Regiment Angestellt. Am 29. März 1827 zum Seconde⸗ Lieutenant ernannt, bezog derselbe vom 1. Oktober 1831 bis 1. Juli 1834 die Allgemeine Kriegsschule, wurde am 20. Juni 1840 Premier⸗Lieutenant, am 22. März 1845 Hauptmann, am 28. Dezember 1850 Major und als solcher im September 1851 in den Generalstab versetzt und vom 1. September 1855 bis 1. Juni 1858 als Lehrer an die Allgemeine Kriegsschule kommandirt. Am 15. Oktober 1856 zum Oberst⸗Lieutenant be⸗ fördert, wurde er im Dezember desselben Jahres als Abtheilungs⸗ Chef in den Großen Generalstab versetzt und im De⸗ zember 1857 zum Chef des Generalstabes des Garde⸗ Corps ernannt, in welcher Stellung er zugleich als Mitglied der Studien⸗Kommission der Allgemeinen Kriegsschule fungirte. Im Juni 1858 trat von K. vom Garde Corps als Chef zum Generalstabe des 3. Armee⸗Corps über, wurde am 31. Mai 1859 zum Obersten befördert und am 13. Oktober desselben Jahres zum Commandeur des 36. Infanterie⸗Regi⸗ ments ernannt. Nachdem von K. bei der Reorganisation der Armee 1860 als Führer zum neuformirten 26. kombinirten Infanterie⸗Regiment kommandirt worden, wurde er am 1. Juni desselben Jahres zum Commandeur dieses Regi⸗ ments, das den Namen: „3. Magdeburgisches Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 66“ erhielt, ernannt. Am 26. Januar 1863 zum Com⸗ mandeur der 19. Infanterie⸗Brigade befördert, avancirte von &2 am 17. März desselben Jahres zum General⸗Major und be⸗ setzte 1864 die östliche Grenze. In dem Kriege von 1864 wurde von K. auf kurze Zeit als Führer der mobilen 21. Infanterie⸗ Brigade kommandirt und bereits im Mai 1865 zum Führer der 10. Division ernannt. Nachdem er am 4. Januar 1866 das Kommando dieser Div ssion definitiv erhalten und am 8. Juni desselben Jahres zum General⸗Lieutenant befördert worden war, wurde er auch in dem Feldzuge von 1866 zum Commandeur der 10. Infanterie⸗Division ernannt und focht bei Nachod, Skalitz und Schweinschädel und in der Schlacht bei König⸗ grätz, für die er den Orden pour le merite erhielt. Bei Ausbruch des deutsch⸗französischen Krieges wurde von K. am 18. Juli 1870 für die Dauer des mobilen Verhältnisses zum kommandirenden General des V. Armee⸗Corps ernannt. Die Siege von Weißenburg und Wörth find an seinen Namen geknüpft, wie er sich auch bei Sedan und vor Paris rühmlichst auszeichnete. Für diesen Feldzug erhielt von K. das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse, das Eichenlaub zum Orden pour le mérite, den russischen Georgen⸗Orden 3. Klasse ꝛc. Am 16. Mai 1871 wurde von K. als kommandirender General des V. Armee⸗Corps bestätigt, beim Einzug des Garde⸗ Corps in Berlin am 16. Juni 1871 zum Chef des 1. Nieder⸗ schlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 46, das unter seinem Kommando 1866, 1870 und 1871 gefochten hatte und in Posen garnisonirte, ernannt, und erhielt am 2. März 1872 auf Grund des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1871 eine Dotation, Der Hohe
Bathzern. Jörgschen Wahlgesetzentwurf gelangte heute die Wahl⸗ kreis⸗Eintheilung zur Berathung; es konnite jedoch, trotz einer vierstündigen Debatte, eine Verständigung nicht erzielt werden — ein Ergebniß, das, wie die „Allg. Ztg“ bemerkt, bei den ob⸗ waltenden Parteiverhältnissen eben nicht überraschen darf. In⸗ dessen soll man die Hoffnung, daß schließlich eine Verständigung 89 noch in der Kammer erzielt werden könne, noch nicht ganz aufgeben.
— Durch Verfassungsgesetz vom Jahre 1834 ist die Civilliste eines jeden Königs von Bayern für alle Zukunft auf 2,350,580 Fl. festgesetzt worden. Daß nun in das neue Budget dieser Betrag bei seiner Umrechnung in Reichswährung, analog den Gehaten der Beamten, in dem Verhältniß von 1 Fl. = 1 ℳ 80 ₰, d. h. mit einer fünfprozentigen Erhö⸗ hung einzusetzen sei, darüber bestand allseits, zwischen Regierung und den beiden Fraktionen der Kammer von jeher Uebereinstimmung. Aber über die Form dieser Bewilligung — ob wieder als Verfassungsgesetz und ob wieder als „permanente“ Civilliste — hatten sich Differenzen er⸗ geben, die aber, wie man dem „Schw. M.“ schreibt, jetzt in ver⸗ traulichen Verhandlungen vollkommen ausgeglichen sind. Der Etat des Königlichen Hauses wird, wie herkömmlich, ohne alle Diskussion und einstimmig, diesmal unter Beobachtung der bei Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Formen ge⸗ nehmigt, und die Civilliste (von nun an 4,231,044 ℳ), und die Apanagen der Prinzen mit der gedachten Erhöhung eingesetzt werden. — Auch über die voraussicht⸗ liche Dauer des Landtags haben das Direktorium der Kammer und die Vorstände der beiden Fraktionen eine vertrau⸗ liche Berathung gepflogen, in welcher festgestellt wurde, daß es nicht möglich sein werde, die noch zu erledigenden Geschäfte vor dem 30. Juni (bis dahin sind noch 42 Tage, wovon 11 kirch⸗ liche Feiertage) zu vollbringen. Wenn man hinzurechnet, daß dann erst die Kammer der Reichsräthe noch das Budget zu ge⸗ nehmigen hat, so wird der Landtagsabschied nicht vor Mitte Juli erfolgen können. 8
Sachsen. Dresden, 22. Mai. Die Zweite Kammer trat heut faft sämmtlichen von der Ersten Kammer zu dem Rechenschaftsberichte über die Finanzperiode 1872/73 gefaßten Beschlüssen bei. Der vom Abg. Starke (Mittweida) zu §. 48 des Gesetzentwurfs über die höheren Unterrichtsanstalten ge⸗ ftellte Antrag, dahin gehend: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, bei dem Bundesrathe dahin zu wirken, daß Verfügung erlassen werde, wonach das Reife⸗ zeugniß der Realschulen I. Ordnung zum Studinm der Medizin be⸗ rechtiat und bei Erlangung der ärztlichen Approbation (s §. 29 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund) dem Gymnasial⸗ zeugniß der Reife gleich zu erachten ist;
bezüglich dessen sich in der letzten Sitzung Stimmengleichheit
ergeben hatte, wurde heute mit 31 gegen 20 Stimmen ange⸗
nommen.
— Beide Kammern hielten heute Sitzungen ab, in welchen ein Königliches Dekret zur Verlesung gelangte, durch welches der Schluß des gegenwärtigen Landtags für Mitte Juni ange⸗ kündigt wird.
Die Erste Kammer berieth den Etat des Ministeriums des Innern und bewilligte die einzelnen Postulate in der Haupt⸗ sache in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer. Abgelehnt wurde u. A. der Antrag der Zweiten Kammer, der Staatsregierung zur Erwägung zu geben, ob die amtshauptmannschaftlichen Delegationen aufgehoben werden sollen, ebenso nach einiger Debatte das Postulat von 5200 ℳ zur Begründung einer mit dem pathologisch⸗ chemischen Laboratorium an der Universität in Leipzig zu verbindenden Anstalt zur Untersuchung von Trinkwässern und zur Vornahme anderer sanitätspolizeilicher Untersuchungen.
Die Zweite Kammer nahm in ihrer heute abgehaltenen Sitzung den Gesetzentwurf, die Schonzeit der Rebhühner be⸗ treffend, einstimmig an, trat sodann den im Vereinigungsver⸗ fahren über das Königliche Dekret, die Verhältnisse der Civil⸗Staats⸗ diener betreffend, gefaßten Beschlüssen bei, beschloß ferner nach längerer Debatte, den Antrag des Abg. Stauß, die Errichtung von Seminaren betreffend, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen, und verwies schließlich das König⸗ liche Dekret, den Ankauf der sächsisch⸗thüringischen Eisenbahn durch den Staat betreffend, an die Finanzdeputation.
Hessen. Darmstadt, 21. Mai. Die „Main⸗Ztg.“ be⸗ richtet: „Die gemeinschaftliche Berathung der Finanzaus⸗ schüsse beider Kammern war rasch erledigt. In zwei Sitzungen war das ganze Budget durchberathen. Nach nochmaliger Be⸗ rathung des Ausschusses der Zweiten Kammer beginnt sofort der Druck. Selbstverständlich ist eine Prorogation des Finanz⸗ gesetzes nicht zu umgehen. Die gemeinschaftliche Berathung hat sich auf die neuen Steuergesetze noch nicht erstreckt. Doch ver⸗ nimmt man, daß der Finanzausschuß Erster Kammer denselben nicht gewogen ist. Es darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Finanzausschuß Erster Kammer noch weitere sehr be⸗ deutende Abstreichungen im Ausgabebudget angeregt hat, so daß eine Erhöhung der Steuern nicht geboten erscheinen wird.“ — Der Zusammentritt der Zweiten Kammer ist dem, ,Frkf. J.“ zufolge, auf den 12. Juni verschoben.
Anhalt. Dessau, 22. Mai. fährt heute zum ersten Mal aus.
Stunde auf. nicht gefahrdrohenden Rückfall mit erhöhtem Fieber.
(St. A.) Die Herzogin Der Erbprinz steht eine
Abbltt.“ wird von hier geschrieben: Die Ansprache des Kaisers an die Delegationen im Vereine mit den Erklä⸗ rungen, die der Minister des Aeußern Graf Andrassy im Budgetausschusse der österreichischen Delegation abgab, haben allgemein den besten Eindruck hervorgerufen, der sich in der in⸗ wie ausländischen Presse wiederspiegelt. Zwar versucht man noch von Seite einiger hiesfiger Organe mit dem Umstande Ka⸗ pital für eine pefsimistische Auffassung der Lage damit zu schlagen, daß man auf die noch ausstehende Zustimmung Englands zu dem neuesten Schritte der Drei⸗Kaiser⸗Mächte in Konstantinopel verweist. Einer Reform⸗Aktion, welche der Kon⸗ solidirung des status quo unter Verbesserung desselben zum Gegenstande hat, wird sich England so wenig entschlagen können, wie Frankreich und Italien. Auf dem Insurrektionsschauplatze, namentlich in der Herzegowina, scheint nunmehr jener Waffen⸗ stilltand, dessen Herbeiführung die Mächte als ihre erste Aufgabe betrachten, wenn auch nicht de jure, so doch de facto eingetreten zu sein, wenigstens hört man seit einiger Zeit nichts von neuen Gemetzeln und dergleichen. Auch aus Belgrad liegen keine Alarmnachrichten
auch darüber zu berichten, in welcher Art und in welchem Um⸗!
Orden vom Schwarzen Adler wurde dem General von K. nach dem Königs⸗Manöver von 1875 verliehen. ““
vor, sowie auch aus Konstantinopel die Sensations⸗Telegramme
München, 22. Mai. Im Ausschuß für den
am 1. September wiederzusammentreten und dann auch die
Leider hat aber Prinz Friedrich einen zur Zeit
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. Mai. Dem „rg.
aufgehört haben. Es find dies nicht zu unterschätzende Symptome, die auf ein Rückschreiten der Bewegung hindeuten. 8 — Der Reichsrath wird, wie die „Montagsrevue“ hört,
Ausgleichsgesetze, das Budget und eine Reihe von auf die Sa⸗ nirung der Eisenbahnfragen bezüglichen Vorlagen zur ver⸗ fassungsmäßigen Behandlung erhalten. Die Regierung legt großen Werth darauf, in der Winterperiode auch die umfassen⸗ den judiziellen Gesetzentwürfe (Strafgesetz und Civilprozeß) durch⸗ rathen zu sehen.
8 ¹ 1 vrnits der Pester Handelskammer erklärte sich für den Ausgleich in der Bank⸗ und in der Zollfrage. Eine selbständige Bank sei wohl wünschenswerth, aber ebenso wie ein selbständiges Zollgebiet unter den gegenwärtigen Ver⸗ hältnissen undurchführbar. — Der „Lloyd“ schreibt: Nach Nach⸗ richten aus Mostar mehren sich die Erklärungen der Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr; 600 Fa⸗ milien aus Popovopolje und 400 Familien, welche nach Gabella und Ljubuschka zuständig sind, haben sich zur Rückkehr gemeldet. Die dalmatinischen Behörden haben sich sofort mit dem türkischen Kommissär und dem österreichisch⸗un⸗ garischen Konsul in Verbindung gesetzt. Um die Rückkehr der Flüchtlinge ohne Anstand zu ermöglichen, wurde bereits eine Aufnahmskommission nach Zarala entsendet. Die Schwierigkeiten liegen in den unzureichenden Vorkehrungen türkischerseits und in den geringen militärischen Kräften, um die Rückkehrenden gegen etwaige Unfälle zu schützen. Uebrigens sind die christlichen Häuser in Popovopolje unversehrt und der Viehstand der Rück⸗ kehrenden erhalten. 1
Lemberg, 22. Mai. Nach den Berichten der polnischen Blätter hat der noch immer anhaltende Frost in Galizien den Saaten und Feldern einen unberechenbaren Schaden zugefügt. In einigen Bezirken sind die Ernte⸗Aussichten beinahe gänz⸗ lich vernichtet. Am meisten haben Hülsenfrüchte, Raps, Knollengewächse und Obstbäume gelitten.
Pest, 23. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Subcomitées der ungarischen Delegation für das Budget der Auswärtigen Angelegenheiten gab⸗ Graf Andrassy auf mehrere in Betreff der allgemeinen politischen Lage und namentlich in Bezug auf den Orient an ihn gerichtete Fragen ähnliche Aufklärungen wie am Sonnabend in dem Aus⸗ schusse der Reichsrathsdelegation und fügte dann weiter hinzu: Es würden von der österreichisch⸗ungarischen Monarchie wie im vorigen Jahre, drei Ziele angestrebt, die Aufrechterhaltung des allge⸗ meinen europäischen Friedens, die Besänftigung der Insurrektion und die Pazifikation der vom Bürgerkriege heimgesuchten Ge⸗ biete, endlich Maßnahmen gegen die Wiederkehr ähnlicher Ereig⸗ nisse. Ohne das einhellige Auftreten der verbündeten Mächte, denen die übrigen Mächte sich willig angeschlossen hätten, würde heute die ganze Balkanhalbinsel in Flammen stehen. In Bezug auf die Pazifikation sei Manches erreicht worden und es wür⸗ den z. B. die Rajahs ruhig und ohne Furcht vor Bedrückung in ihre Heimath zurückkehren können, dieselben fürchteten aber Rache und Vergeltung wegen der von ihnen vor ihrer Flucht aus dem Lande an den Begs und deren Familien ver⸗ uͤbten strafbaren Thaten. Angesichts der neuesten Ereignisse sei die Nothwendigkeit herangetreten, Garantie⸗Modalitäten für die Pazifikation zu finden. Er sei gegen eine Okkupation gewesen, weil er die Erhaltung des Status quo, die Herbeiführung besserer Zustände und die Sicherung der benachbarten Gebiete anstrebe. Er habe für eine Okkupation auch deshalb sich nicht entscheiden können, weil man bei deren Aufhören genau wieder in derselben Lage, wie früher, sich befunden haben würde. An einen europäischen Kongreß habe man deshalb nicht denken können, weil, wenn die Doktoren einmal beisammen gewesen wären, sich leicht noch andere Kranke hätten melden können und weil ferner auf einem Kongresse aus ganz nebensächlichen Gründen neue Gruppirungen hätten ent⸗ stehen können, die nur zu Mißverständnissen, vielleicht auch zu Kollisionen geführt haben würden. Die Initiative zu den Berliner Konferenzen sei von Rußland ausgegangen, es sei in Berlin angesichts des aktuellen Standes der Dinge eine voll⸗ ständige Einigung erzielt und damit hoffentlich der europäische Frieden, nach menschlicher Berechnung, in dauernder Weise ge⸗ sichert worden. Das Subcomité ertheilte dem Grafen Andrassy nach diesen Erklärungen einstimmig ein Vertrauensvotum.
Schweiz. Bern, 17. Mai. Sobald die vom Bundes⸗ rath für Prüfung des Standes der Gotthardbahn⸗Ange⸗ legenheit eingesetzte Kommission ihren Bericht und ihre An⸗ träge, betreffend technische, administrative und finanzielle Reorga⸗ nisation des Unternehmens vorgelegt haben wird, werden sich auch zwei Mitglieder des Bundesrathes nach Göschenen und in den Kanton Tessin begeben, um an Ort und Stelle sich von der Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der Kommissionsvorschläge zu überzeugen. — Die vom Bundesrath beschlossene Eintheilung Deutschlands in Konsularkreise ist folgende: 1) Hamburg, umfassend Hamburg, Schleswig⸗Holstein, Lübeck, Mecklenburg und Lauenburg; 2) Bremen, umfassend Bremen, Olden⸗ burg, Hannover, Wesftfalen, Braunschweig, Lippe, Waldeck und Pyrmont; 3) Leipzig, umfassend das Königreich Sachsen, die sächsischen Herzogthümer, Schwarzburg und Reuß; 4) Berlin, umfassend die Provinzen Brandenburg, Sachsen, Posen, Schle⸗ sien und Pommern; 5) Königsberg, umfassend die Provinz Preußen; 6) Frankfurt a. M., umfassend die Rheinprovinz, Hessen⸗Nassau und das Großherzogthum Hessen; 7) München, umfassend das Königreich Bayern; 8) Stuttgart, umfassend das Königreich Württemberg, und 9) Karlsruhe oder Straßburg, um⸗ fassung das Großherzogthum Baden, Elsaß⸗Lothringen und die Pfalz. Demnach hat der Bundesrath noch sechs chweizerische Konsuln zu ernennen für Berlin, Königsberg, Frankfurt a. M., München, Stuttgart und Karlsruhe oder Straßburg. Bis jetzt bestehen in Deutschland nur drei schweizerische Konsulate, nämlich in Leipzig,
gegen 47 Sümmen. Aus der Verwaltungskasse der Klöster
wird jede Konventualin eine Pension von 600 — 1600 Fr. er⸗ halten, welche vom Regierungsrath festgesetzt wird. Am Tage der Vollziehung des bezüglichen Dekrets erhält jede das ganze erste Quartal ausgezahlt.
Niederlande. Der am 19. d. verstorbene Herr Groen van Prinsterer war einer der angesehensten Staatsmänner der Niederlande. Er war 1801 geboren und machte seine Studien auf der Universität von Leyden. 1836 ward er Staats⸗ rath, und als es sich 1840 darum handelte, die Konstitution von 1815 zu revidiren, ward er zum außerordentlichen Mit⸗ gliede der Zweiten Kammer ernannt und speziell mit der Re⸗ vision der Verfassung beauftragt. 1841 ward er Deputirter für Harderwyk und vertrat später nacheinander den Haag, Ledyen und Arnheim. Er war ein nicht unebenbürtiger Gegner Thorbecke’'s und beständiger Bekämpfer der Fortschrittspartei.
Großbritannien und Irland. London, 22. Mai. Mit der amerikanischen Post ist der Wortlaut der Depesche des Staatssekretärs Fifh über den streitigen Auslieferungsfall des amerikanischen Fälschers Winslow und über die Prinzipien⸗ frage, welche der ganzen Angelegenheit zu Grunde liegt, einge⸗ troffen.
8— Das Parlament von Britisch Columbia ist, einer Kabeldepesche aus Victoria zufolge, nachdem es ein Tadelsvotum gegen die Regierung verworfen, prorogirt worden. — 23. Mai. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte der Kanzler der Schatzkammer, Northeote, auf eine Frage Cart⸗ wrights, der Khedive habe an Rivers Wilson die Anfrage gerichtet, ob er den ihm in Aegypten angebotenen Posten an⸗ nehme. Wilson habe erklärt, er werde die Stelle für ein Jahr übernehmen, sobald sein Urlaub von der englischen Regierung verlängert werde. Die englische Regierung habe Wilson wissen lassen, daß er die Stelle annehmen könne, wenn er auf sein Amt in England verzichte. Eine Antwort Wilsons hierauf sei noch nicht eingegangen, in aller Kürze aber zu erwarten. — Weiter machte der Unterstaatssekretär im Departement des Aus⸗ wärtigen, Bourke, die Mittheilung, daß mit dem Sultan von Zanzibar ein Vertrag zur Unterdrückung des Sklavenhandels im Innern des Landes abgeschlossen worden sei.
— Von dem Vertrage mit dem Sultan von Zanzibar, zur gänzlichen Unterdrückung des Sklavenhandels, giebt der Korrespondent der „Times“ folgende Einzelheiten: Karavanen zum Kauf von Sklaven und zur Sklavenjagd im Innern des Landes sind verboten, die Routen für den Sklavenhandel auf⸗ gehoben. Sklavenschiffe, die an die Küste kommen, und Sklaven⸗ karavanen, die aus dem Innern kommen, werden aufgegriffen, die Sklavenhändler mit Gefängniß bestraft werden.
— (W. T. B.) Wie der „ tandard“ erfährt, hat das in Dover liegende Kanalgeschwader, welches nach Madeira gehen sollte, Contreordre erhalten, und ist zugleich an⸗ gewiesen worden, sich bereit zu halten, um erforderlichen Falls zu dem Mittelmeergeschwader abzugehen.
Frankreich. Paris, 22. Mai. Gestern haben in drei⸗ zehn Arrondissements Neuwahlen stattgefunden und sind die⸗
Werk vollendet und ihren Vorsitzenden b Berichterstatter ernannt. Sie schlägt vor, das Wahl recht auf alle Diejenigen auszudehnen, welche nachweisen können, den vierjährigen Kursus der Elementarschule durchge⸗ macht zu haben, jährlich 20 Lire Steuern zu bezahlen, und im Allgemeinen auf Alle, welche in die Geschworenenlisten eingetra⸗ en sind. Die Höhe der Hausmiethe, welche bisher zur Wahl “ soll auf die Hälfte herabgesetzt werden, und die Aus⸗ nahmen, welche bisher für Turin, Mailand und Genua festgestellt, aber außer Anwendung gekommen waren, weg fallen. Abgesehen von den 20 Lire, für welche eine Minorität 25 Lire vorschlägt, herrschte Einstimmigkeit in der Kommission. Was die Abstimmung nach Listen (Provinzen) betrifft, so will der „Piccolo“ in Neapel aus Rom erfahren ha⸗ ben, daß sich der Minister des Innern dagegen erklärt habe. Die Kommission hat für gut befunden, sich mit dieser Frage gar nicht zu beschäftigen und ebensowenig hat sie neue Bestimmun⸗ gen über die Nichtwahlfähigkeit getroffen, abgesehen davon, daß sie alle Fälscher für nicht wahlfähig erklärt, auch wenn sie nur vom Zuchtpolizeigericht verurtheilt worden sind.
— Die Abtheilungen der Deputir
Consorti zum
tenkammer be⸗ schäftigten sich in diesen Tagen mit den die Ministerver⸗ antwortlichkeit und parlamentarische Unverträglich⸗ keiten (Incomptabilità) betreffenden Vorlagen Minervini's. Zum Theil, weil die Regierung eine die Ministerverant⸗ wortlichkeit betreffende Vorlage zu machen versprochen hat, an⸗ derntheils weil der von Minervini eingebrachte Gesetzentwurf vielen Abgeordneten nicht zweckdienlich erschien, lehnten sie einige Ab⸗ theilungen ganz ab, beschlossen andere nicht in die Berathung der Artikel einzutreten und beauftragten noch andere ihre Kom⸗ missäre, von der Regierung entweder die Vorlage des versprochenen Gesetzentwurfs oder die Verbesserung des vorliegenden zu verlangen. Die andere Vorlage fand keine bessere Aufnahme, weil die Re⸗ gierung ebenfalls einen entsprechenden Gesetzentwurf zugesagt hat, und weil man, während die mit der Wahlreform betraute Königliche Kommission mit der Ausarbeitung ihrer Vorschläge beschäftigt ist, es für unzeitgemäß hält, die Vorlage Minervini's zu berathen. Indessen haben die Abtheilungen den Kommissären ein Vertrauensvotum gegeben, den dritten Artikel aber, welcher die Abgeordneten, welche Minister oder Ministerialbeamte sind, von Abstimmungen über Kabinetsfragen ausschließen will, ab⸗ gelehnt. ⁸ —— Der Großfürst Alexis ist gestern hier eingetroffen. — Der Bischof von Urgel ist auf der Reise von Spanien nach Rom in Florenz angelangt. — 23. Mai. (W. T. B.) Die von auswärtigen Blättern aus Zara gebrachte Nachricht von einer Insultirung des ita⸗ lienischen Konsuls durch die Türken stellt sich nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ als Erfindung heraus. — In Deputirtenkreisen heißt es, daß das Ministerium den Antrag des Deputirten Negrotto wegen Errichtung von Freihäfen angenommen habe. — Ueber eine bevorstehende Modifikation des Ministeriums sind noch immer Gerüchte im Gange, dieselben ermangeln jedoch jeder Bestimmtheit; in Betreff der Besetzung des Pariser Botschafterpostens ist gleichfalls noch keine Entscheidung erfolgt. — In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer er⸗
selben zu Gunsten der Republikaner ausgefallen, welche in sieben Fällen ihre Kandidaten von der Linken durchgesetzt haben. In fünf anderen sind dieselben Deputirten wieder gewählt, eine Wahl ist unentschieden und muß erneut werden. Am meisten hat die klerikale Partei dabei verloren, ihr Führer, Hr. v. Chesnelong, ist trotz aller Anstrengungen der Partei mit einer Minorität von 200 Stimmen unterlegen.
— Die heutige Senatssitzung, in welcher die Amnestie⸗ vorlage debattirt wurde, war sehr erregt. Viktor Hugo stellte in seiner Rede einen Vergleich an, zwischen dem Ereigniß des 2. Dezember und dem Tage der Kommune, dem 18. März, und begehrte schließlich für letztere volle Amnestie. Auf Wunsch des Senates verzichtete der Be⸗ richterstatter auf die Antwort. Die Versammlung hat, wie vorauszusehen war, mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Stimmenzahl, es waren eben nur sieben dagegen, den Antrag verworfen. Auf der Tagesordnung für nächsten Mittwoch steht die Interpellation des Hrn. Paris, betreffs der Inter⸗ pretation, welche der Minister des Innern dem Art. 8 der Konstitution gegeben. Der Senat wird vor⸗ sichtig in die Debatte gehen. „Es ist das erste Mal, sagt das „Journal des Debats“, daß die Verfassung selbst von einer unserer Versammlungen debattirt werden soll. Hr. Paris hat wohl nicht genügend den Unterschied zwischen dem jetzig en Senat und dem des Kaiserreichs beachtet; letzterer war der berufene Hüter und der jebige ias eine
esetzgebende Versammlung, pweder Über — 38 g esate renlger. Sollte Pder Senat die Verfas⸗ sung auslegen wollen, würde die Kammer es ihrerseits auch thun — und wer soll bei Meinungsverschiedenheit Richter sein? Es wäre dann der Kongreß dazu berufen, doch dürfte es gefährlich sein, den Marschall⸗Präsidenten zu nöthigen, so bald schon vom Recht, einen Kongreß einzusetzen, Gebrauch zu machen. Für die Sache derjenigen selbst aber, welche die Inter⸗ pellation Paris in Scene gesetzt, würde dies ein harter Schlag sein; die Republikaner hätten im Kongreß die Oberhand und würden die Verfassung nach ihren dem Herrn Paris und seinen Freunden feindlichen Sinne deuten.“ — In der Deputirten⸗ kammer wird Hr. Lacascade einen Antrag auf Vertretung La Guyana's und des Senegal in der Kammer einbringen.
— Das ,Journal des Debats“ spricht sich mit scharfem Tadel über einen Brief des Bischofs von Vannes aus, in welchem derselbe vom Justiz⸗Minister im Namen seines Klerus Schutz und Beistand gegen das „Bien Public fordert, welches „Briefe aus dem Lande des Priestergewandes b veröffentlicht hat, und in dem er sich beklagt, daß er und seine Pfarrer trauer⸗
Hamburg und Bremen. Auch für Rußland und Frankreich
foll demnächst die Eintheilung in schweizerische Konsularkreise
erfolgen.
— Der aus Genf ausgewiesene Bischef Mermillod hat die daselbst neugewählten altkatholischen Pfarrer Dardenne, Vi⸗ meux und Gaspar in einem Hirtenbrief für Schismatiker und ihre Wahl für ungültig erklärt. Gleichwohl hat die Installation der beiden ersteren an der Notre⸗Dame⸗Kirche in Genf unter
großer Theilnahme der katholischen Bevölkerung stattgefunden. — 19. Mai. Der Große Rath des Kantons Bern hat mit großer Mehrheit den Artikel 1 des Gesetzes über Auf⸗ hebung der Kantonsschule nach den Anträgen der Regierung und der Kommission angenommen. — Der Große Rath des Kantons Aargau beschloß nach längerer Debatte die Aufhebung der Frauenklöster hal und Hermetschwyl, sowie des Sttifts in Zurzach, die rsteren mit 78 gegen 55, die des letzteren mit 81
erfüllte Zeugen in den parlamentarischen Untersuchungen hätten sein müssen.
— In einer gestern abgehaltenen Versammlung von Studenten wurde der Antrag vom Kongreß der inter⸗
schieden abgelehnt.
Spanien. Nach den Vereinbarungen der Minister, deren Ergebniß das Budget Sallaverrias war, sollen von den 300,000 Mann, welche die spanische Armee zur Zeit zählt, nur 120,000 Offiziere und Gemeine fürs Erste entlassen wer⸗ den. 50 Generale werden bei vollem Gehalt in den Ruhestand versetzt. 50,000 Mann werden die Nordprovinzen besetzt halten und 30,000 Mann, darunter viele Kavallerie⸗Regimenter, sind zur Einschiffung nach Cuba am 1. September bestimmt.
Italien. Rom, 21. Mai. Die mit der Wahl⸗
unter
nationalen Studenten, einzelne Nationalitäten auszuschließen, ent⸗
klärte der Justiz Minister Mancini, das Ministerium könne das Strafgesetzbuch in der vom Staate beschlossenen Fassung nicht acceptiren und behalte sich vor, Abänderungsanträge zu demselben vorzulegen. Bom Justiz⸗Minister wurden heute mehrere Vorlagen eingebracht, darunter auch ein Gesetzent⸗ wurf, betreffend die mißbräuchliche Ausübung von Amtsbefugnissen durch den Klerus.
Türkei. Konstantinopel, 24. Mai. (W. T. B.). Wie das Bureau „Havas⸗Reuter“ meldet, sind die Vorschläge der Nordmächte der Pforte zunächst in offiziöser Weise mit⸗ getheilt worden, und ist dieselbe mit der Prüfung der Vorschläge bereits beschäftigt. — Das vor einiger Zeit von auswärtigen Interessenten zur Regelung der türkischen Finanzen auf⸗ gestellte Projekt hat Seitens der türkischen Regierung keine Annahme gefunden, da ihr die Ausführung desselben bei der gegenwärtigen Lage des Landes unmöglich erscheint. Stanforth und Rose kehren in Folge dessen nach England zurück.
— Aus Ragusa wird der „Agence Havas“ vom 23. Mai gemeldet, daß, nach Mittheilungen aus dem Lager der Insurgenten, dieselben in Folge der in jüngster Zeit angeb⸗ lich errungenen Vortheile sich nicht mehr mit den früher gestell⸗ ten Bedingungen befriedigt erklären, sondern jetzt die absolute Unabhängigkeit der Herzegowina und Bosniens verlangen, und jeden Waffenstillstand zurückweisen. Auch soll die Proklamirung einer provisorischen Regierung vorbereitet werden.
Belgrad, 23. Mai. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht eine Verordnung des Fürsten, wonach eine Nationalanleihe von 12 Millionen Franks ausgeschrieben und zur Erledigung der darauf bezüglichen Angelegenheiten eine besondere Behörde errichtet werden soll. Ferner wird die Ge⸗ stattung eines Znonatlichen Moratoriums und die provi⸗ forische Suspendirung des Preßgesetzes ausgesprochen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Mai. Am 18. d. M. fanden zu Wisby auf der Insel Gothland und zu Sparreholm (einige Meilen von Stockholm) die Hin⸗ richtungen der beiden Verbrecher statt, deren Gnadengesuche der König im vergangenen März verworfen hatte. Seiner Zeit hat sich an die Königliche Entscheidung eine lebhafte Diskussion über die Frage der Beibehaltung oder Aufhebung der Todes strafe geknüpft; die nun vollzogenen Hinrichtungen aber haben beim Publikum Interesse und Theilnahme in keiner Weise erregt.
Christiania, 20. Mai. Das Storthing verwarf in seiner heutigen Sitzung nach kurzer Debatte gemäß des Berichts seines Konstitutionsausschusses den Antrag der Regierung, betreffend die Verlegung des Beginnes des Etatsjahres auf den 1. Januar, mit 81 gegen 28 Stimmen.
— 23. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Storthing wurde die Aufnahme einer Eisenbahn⸗ anleihe im Betrage von 24 Millionen Kronen beschlossen. Dieselbe soll höchstens mit 4 ½ Proz. verzinst werden und die Amortisirung derselben kürzestens in 30 und längstens in 50 Jahren erfolgen.
Dänemark. Kopenhagen, 23. Mai. Der Kronprinz und die Kronprinzessin werden von ihrer Reise nach Ita⸗ lien am Freitag hier zurückerwartet. — Nach dem gestern ausgegebenen Bulletin hat Koönig Georg von Griechen⸗ land eine gute Nacht gehabt und fühlte in Folge dessen sich etwas besser. — Der König hat den General⸗Inspektor der In⸗ fanterie, General Nielsen, zum Höchstkommandirenden sämmt⸗ licher Truppenabtheilungen ernannt, welche in diesem Jahre an
reform betraute Kommission hat gestern Abend ihr 9 8 “ “ .“
den Lagerübungen bei Hald in Jütland Theil nehmen. —