1876 / 122 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1..“ 4 ““ v2 Unterm 10. d. M. hat der König ein Reglement bezüglich der künftigen Anwendung der am 22. August 1864 auf der Gen⸗ ferkonvention angenommenen Armbinden für das Heer bestätigt.

Amerika. Kabeldepeschen der „A. A. C.“ aus Washington vom 19. ds. melden: Der Senat hat eine Untersuchung der jüngsten Unruhen in Louisiana angeordnet. Nach Berichten aus New⸗Orleans ist die Ruhe wiederhergestellt, und waren die ersten Berichte sehr übertrieben, indem nur ein Weißer und zwei Neger getödtet und mehrere Personen verwundet wurden. Die republikanische Konvention von Kentucky hat eine Resolution angenommen, welche den Schatzamts⸗Sekretär Bristow als Kandidaten für die Präfsidentschaft warm empfiehlt. Die republikanische Konvention von Delaware schlägt Herrn Baine als Präsidentschafts⸗Kandidaten vor. Die demokratische Konvention von Kansas hat Herrn Hendriks zum Kandidaten für die Präsidentschaft aufgestellt. Die unabhängige Greenback⸗Konvention hat Peter Cooper in New⸗York zum Prä⸗ sidentschafts⸗Kandidaten und Senator Booth aus Kalifornien zum Kandidaten für den Vize⸗Präsidentenposten aufgestellt. Cooper lehnte unverzüglich seine Aufstellung ab. Die Verhand⸗ lungen der Konvention erregen wenig Aufmerksamkeit.

Der Ausschuß des Repräsentantenhauses für aus⸗ wärtige Angelegenheiten ist übereingekommen, General Schencks Verhalten in Verbindung mit der Emma⸗Mine als ungehörig und unvereinbar mit seiner Stellung als Gesandter der Vereinigten Staäaten am Hofe von St. James zu tadeln. Der Ausschuß spricht ihn indeß von jeder Absicht, Unrecht zu thun, frei. Die demokratischen Mitglieder des Ausschuss’s wünschen auch dem Präsidenten Grant einen Tadel auszusprechen, weil er General Schenck nicht sofort von seinem Posten in London abberief.

Der Staatssekretär Fish wird Lord Derby's Note über die

Winslow⸗Angelegenheit durch eine Depesche beantworten, worin der von der Regierung der Vereinigten Staaten vorher eingenommene Standpunkt behauptet wird.

Aus Washington wird der “*A. A. C.“ unterm 21. d. M. per Kabel gemeldet: Da Mr. Chesebrough dem mit der Untersuchung von General Schencks Beziehungen zur Emma⸗Mine betrauten Ausschusse des Repräsentantenhauses einen Brief geschrieben, worin er mittheilt, daß er im Dezember 1872 auf General Schencks Ersuchen sich von Paris nach London begeben, um dessen Interessen zu über⸗ wachen, und daß er während seines Verweilens in London eine

Depesche von General Schenck empfangen habe, die ihn er⸗ zu veräußern, hat der Ausschuß die Erstattung seines Berichts verschoben, um General Schenck Gelegenheit zu geben, am Montag nochmals vor ihm zu erscheinen und Zeugniß betreffs der Wahrheit dieser Angaben abzulegen.

Unterm 20. d. M. wird aus New⸗York gemeldet: Die hiesigen Zeitungen veröffentlichen Depeschen von den Schwarzen Bergen, des Inhalts, daß die Bergleute in diesem Distrikt von feindseligen Indianern überfallen worden und daß ein Detache⸗ ment Bundestruppen gegen letztere vorrückt

Mexiko. Aus Mexiko wird Rew⸗VYorker Zeitungen ge⸗ meldet, daß General Escobedo an der Spitze der Regierungs⸗ truppen in das von den Insurgenten verlassene Matamoras einrückte.

Die Anfang April stattgehabte Präfidentenwahl in des Lizentiado Aniceto Esquivel ausgefallen. Die öffentliche Ruhe hat keine Störung erlitten. Der Gewählte ward am 8. Mai in sein Amt eingeführt. Dee Differenz mit Nicaragua befindet sich noch in derselben Lage. Der Vorschlag der Regie⸗ rung von Costarica, die Frage über die Zugehörigkeit der Pro⸗ vinz Guanakoste durch ein Plebiszit der dortigen Bevölkerung entscheiden zu lassen, ist von dem Präsidenten von Nicaragua abgelehnt worden. In den bisherigen Gefechten zwischen Guatemala und Salvador ist ersteres Sieger geblieben.

New⸗YVork, 23. Mai. (W. T. B.) Der zum Ge⸗ sandten in London ernannte Pierrepont soll sich demnächst auf seinen Posten begeben, bevor noch die in der Auslieferungsfrage geführte diplomatische Korrespondenz zum Abschluß gelangt. Der Reformpartei ist von dem Senator Schurz der Schatzsekretär Bristow als Präsident⸗ schaftskandidat vorgeschlagen worden.

Asten. Japan. Nedo, 3. April. Die sapanische Re⸗ gierung hat in diesen Tagen eine Verordnung erlassen, wo⸗ nach das altherkömmliche Tragen von Schwertern und anderen Waffen allen Personen, welche nicht zum Militär⸗ oder Beamtenstande gehören, untersagt wird. Das Verbot wird hier allerseits als ein Fortschritt begrüßt, denn wenn auch in letzter Zeit keine Ausbrüche von Fremdenhaß mehr stattgefunden haben, so führte doch das allgemeine Waffentragen leicht zu Ausschreitungen und Thätlichkeiten.

mächtigte, für dessen Rechnung 2000 Aktien der Emma⸗Mine

Costarica ist, der „Amtlichen Zeitung“ zufolge, zu Gunsten

Der hiesige Appellhof hat sich in dem gegen die Datra⸗ Verwaltung anhängigen Prozesse für kompetent erklärt und das erstinstanzliche Urtheil, welches die Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung der Darrabons ausspricht, bestätigt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Aus Leipzig, 22. Mai, meldet die „L. Ztg.“: Heute Vormittag starb hier der frühere ordentliche Professor des deutschen Rechts an der hiesigen Universität, Geh. Hofrath Dr. jur. Wilhelm Eduard Albrecht, im Alter von 76 Jahren. Der vorletzte der „Göttinger Sieben“ gehörte er unserer Universität von 1838 zunächst als Privatdozent, dann von 1840 als ordentlicher Professor mit dem Titel Hofrath ununterbrochen bis zum Jahre 1868 an. Im Wintersemester 1871/72 betrat er nochmals den Katheder, um für den damals zum Kultus⸗Minister ernannten Dr. von Gerber Vorlesungen über Rechts⸗ geschichte zu halten. Seine große Liebe zu Leipzig und insbesondere zur Universität, hat er dem Vernehmen nach auch dadurch kundgethan, daß er über den größten Theil seines Vermögens zu Gunsten der Universität verfügt hat.

Gewerbe und Handel. Wien, 24. Mai. (W. T. B.) Der nunmehr veroöͤffentlichte Geschäftsbericht der Franz⸗Josefs Bahn für das Jahr

Fl. im Jahre 1874. Der Reinertrag beläuft sich auf 2,635,667 Fl. Die Staatsgarantie wurde mit 2,264,632 Fl., gegen 2,340,623 Fl. im Jahre 1874, in Anspruch genommen. Das Mehrerforderniß (für Materialvorräthe, die Wiener Verbindungsbahn und divperse Bauten) über das garantirte Aktienkapital beträßt 4,268,415 Fl. Dasselbe wurde größtentheils aus dem Guthaben der verschiedenen Conti ge⸗ deckt, so daß die schwebende Schuld von 2,900,000 Fl. nicht er⸗ höht wurde.

Paris, 23. Mai. (W. T. B.) In einer heute stattgehabten Versammlung der vornehmsten Kredit⸗ und Bankinstitute von Paris wurde die Bildung eines Syndikats beschlossen behufs Rege⸗ lung der Fragen wegen Unterbringung der neuen Obligationen der ägyptischen Staatsschuld. Das alsbald gewählte Comité nsee speziell damit beauftragt, die Details der Operation zu ver⸗ olgen.

Kopenhagen, 23. Mai. Die Arbeitsniederlegung der hbiesigen Bäckergesellen nimmt immer größere Dimensionen an, so daß es am Sonntag und gestern an Brod zu mangeln begann. Durch inzwischen eingetroffene Brodsendungen aus mehreren Provinz⸗ städten, so wie aus Schweden, ist dem Mangel vorläufig abgeholfen, Die Bäckermeister sind fest entschlossen, den Gesellen, die durch die enslfifch Vereinizung unterstützt werden, keine Konzessionen zu machen.

Verlin, den 25. Mai 1876.

Ueber das nach Salonichi bestimmte Geschwader schreibt das „Militär⸗Wochenblatt“:

„Bei den jetzigen Unruhen in der Türkei wird Deutschland durch eine respektable Seemacht vertreten sein. Im Ganzen wird sich dort ein Geschwader von neun Schiffen vereinigen, über welche der Contre⸗Admiral Batsch den Oberbefehl führen wird. Die Schiffe sind folgende: „Kaiser“, „Deutschland“, Kronprinz“, „Friedrich Karl“, „Pommerania“, „Medusa“, „Nautilus“ „Komet“ und „Meteor“. Die fünf ersten bilden das Sommer⸗ Panzergeschwader, welches am 22. in Wilhelmshaven zusammen⸗ getreten und an demselben Tage nach Salonichi in See ge⸗ gangen ist: 1) und 2) S. M. S. „Kaiser“ und „Deutschland“ kommandirt von den Kaäpitäns zur See Frhrn. v. d. Goltz und Mac Lean, sind zwei der stärksten Panzerfregatten mit je neun Geschützen von 8 26 Cm., mit je 600 Mann, worunter je 78. Seesoldaten, Besatzung. 3) und 4) S. M. S. „Kronprinz“ und „Friedrich Karl“, befehligt von den Kapitäns zur See Livonius und Przewisinski, mit je 16 21 Cm.⸗Geschützen armirt und mit einer Besatzung von je 500 Mann, worunter je 78 Seesoldaten. 5) S. M. Aviso „Pommerania“, ein kleiner Aviso, welcher dem Chef des Geschwaders als Tender dient, hat nur zwei ganz leichte 8 Cm.⸗Geschütze und eine geringe Besatzung von 58 Mann. 6) S. M. S. „Medusa“, Korvetten⸗ Kapitän Zirzow, welches zur Ausbildung von Schiffsjungen auf der Uebungsfahrt im Mittelmeer begriffen war, ist eine Glatt⸗ deckskorvette mit 9—12 Cm.⸗Geschützen und 230 Köpfen Be⸗ satzung, worunter ca. 130 Schiffsjungen. Dieselbe ist bereits am 15. Mai in Salonichi eingetroffen. 7) S. M. Kanonenboot „Komet“, Kapitän⸗Lieutenant v. Pawelsz, hat 2 12 Cm.⸗ und 2— 8 Em.⸗Geschütze und 64 Mann Besatzung. Dasselbe ist am 18. Mai von Kiel nach Salonichi in See gegangen. 8) S. M. Kanonenboot „Meteor“, Kapitän⸗Lieutenant Frhr. v. Rössing, befindet sich seit langer Zeit in Konstan⸗ tinopel auf Station und wird daselbst bleiben. Das⸗ selbe ist ebenso besetzt wie „Komet“ und mit 1 15 Cm.⸗ und; 2 12 Em.⸗Geschützen armirt. 9) S. M. Kanonenbogt „Nauti⸗ lus“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Valois, mit 2 15 Cm.⸗ und 2 12 Cm.⸗Geschützen und 95 Mann Besatzung, hatte die Be⸗ stimmung nach Ostasien zu gehen, um das dort befindliche zweite deutsche Geschwader, bestehend aus den Korvetten: „Vi⸗ neta“, „Hertha“, „Ariadne“, „Luise“ und Kanonenboot „Cyklop“, welches unter dem Oberbefehl des Kapitäns zur See Grafen v. Monks in Hongkong vereinigt wird, um dort Maßregeln zum Schutz deutscher Schiffe gegen die Seeräuberei zu treffen, zu ver⸗ stärken, hat jedoch telegraphisch im Mittelmeer, in Port Said, den Befehl erhalten, zunächst nach Konstantinopel zu gehen. Resumirt man die Gesammtkräfte der neun Schiffe, so ergiebt sich an Geschützen 16 26 Cm., 34 21 Cm., 3 15 Cm., 1 bis 12 Cm. Außerdem an 8 Cm.⸗Geschützen für Boots⸗ und Landungszwecke ꝛc. 20 Stück. An Mannschaft ca. 2700 Mann, Offiziere, Matrosen, Seesoldaten, Handwerker eingerech⸗ net. Von diesen würden etwa 36 Offiziere und 1100 Mann, worunter 300 Seesoldaten, zu etwaiger Landung verwandt werden können. Alle Schiffe haben vorzügliche, im Stande be⸗ findliche Maschinen, und verspricht das Geschwader, den vielen anderen Nationen gegenüber, durch die Stärke der einzelnen Schiffe und ihre kräftige Armirung und Besatzung eine hervor⸗ 11111111126A4A4A2“

Kaiserliche

1““

6 1 LW““ Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Aus den Veröffentlichungen des statistischen Bureaus zu Washington ergeben sich folgende Daten über die Einwanderung in die Vereinigten Staaten:

Die Gesammtzahl der Einwanderer betrug: 1875: 101,231 Personen, 1874: 260,814 1873: 422,545 37,304

Von den Einwanderern waren: männlichen Geschlechts weiblichen Geschlechts 1875: 121,928 Personen, 69,303 Personen, 1874: 159,936 8 100,878 1873: 256,400 166,145 1872: 258,287 1871: 204,728 8 Von den Einwanderern wa unter zwischen 15 Jahr 15 und 40 Jahr 32,415 Personen, 135,249 Personen, 51,691 . LvVvAS1“ 92,359 8 267,820 1872: 98,778 277,624 1871: 74,043 228,8933 Unter den Einwanderern kamen aus: Großbritannien Deutschland 1875: 66,179 Personen, 36,565 Personen, 1874: 100,422 56,927 1873: 159,355 133,141 130,049 1872: 157,893 155,595 9 123,816 1871: 143,934 107,201 8 95,803 8 Die vorstehende Aufstellung bezieht sich nur auf die wirk⸗ lichen Einwanderer; es sind deshalb diejenigen Personen nicht mitgerechnet, welche in die Vereinigten Staaten zurückkehrten, oder dieselben als Reisende nur berührten, resp. vorübergehend besuchten.

über 40 Jahr 23,567 Personen, 37,010 62,366 60,902 44,562

1875: 1874: 1873:

sonstigen Ländern 88,487 Personen, 103,465

465

T.

Heute Vormittag um 10 Uhr beging das Gymnasium Au Charlottenburg im großen Saale der „Flora“ die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens. Vertreter der Königlichen und städtischen Behörden, das gesammte Lehrer⸗ kollegium mit den Schülern, ehemalige Zöglinge der Anstalt und ein großer Kreis von Herren und Damen aus Charlottenburg füllten den prächtigen Saal. Die Feier wurde mit dem Gesang des 95. Psalmen: „Singet dem Herrn ein neues Lied“ tröffnet, worauf der Direktor der Anstalt, Dr. Schultz, die Festrede hielt, die zunächst der Fürsorge gedachte, welche das preußische Herrscherhaus der Stadt Charlottenburg stets zugewandt und hierauf in kurzen Zügen eine Geschichte der Anstalt gab, die 1818 ursprünglich für Kinder unbemittelter Aeltern in Berlin gegründet und als „Cauersche Anstalt“ 1826 nach Charlottenburg verlegt wurde, 1834 den Titel „Pädagogium“ bekam, 1866 zu einem Progymnasium um ewandelt wurde und 1869 seine jetzige Organisation erhielt. An den den Behörden abgestatteten Dank knüpfte Redner zum Schluß die von der Versammlung mit Beifall aufgenommene Nachricht, daß mit Allerhöchster Genehmigung Beider Kaiserlicher Majestäten die Anstalt von heute an den Namen „Kaiserin Augusta⸗ Gymnasium“ führen werde. Der Rede folgten die Begrüßungen durch den Bürger⸗ meister Bullrich und den Stadtverordnetenvorsteher Kommerzien⸗ Rath March Namens der statistischen Behörden, während der Predigtamtskandidat Weichmann für die früheren Zöglinge und der Primaner Dittmer für die jetzigen Schüler des Kaiserin Augusta⸗Gymnasiums das Wort ergriffen. Der Gesang des Te Deum von Mozart beschloß die Feier. Für den Nachmittag ist ein Ausflug, an dem sich Lehrer, Eltern und Schüler gemeinsam betheiligen, nach dem Spandauer Berge beabsichtigt.

Für die Besucher der Philadelphia⸗Weltausstellung ist auf der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn eine direkte Passa⸗ gierbeförderung bis New⸗York eingerichtet worden. Am Montag Vormittag 3 ¾ Uhr fand eine solche Passagierbeförderung vom Pots⸗ damer Bahnhofe aus statt. Das ganze Passagiergeld, welches für Reisende erster Klasse von Berlin bis New⸗York nur 450 beträgt, kann in Berlin entrichtet werden. Die Reise geht von Berlin nach London, von dort nach Liverpool und von Liverpool mit dem Dampfer der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (Linie von C. Messing) nach New Yerk, und wird solche von Berlin aus in ca. 12 Tagen zurück⸗ nälegh Die Abfahrt von Berlin erfolgt jeden Montag Morgen

Am 19. d. M. fand im Reichstagegebäube eine zahlreich be⸗ suchte erste Versammlung des neu gebildeten Ausschusseh des Ber⸗

346,938

Rettung Schiffbrüchiger statt. meister die Mittheilung, daß die Zahl der Mitglieder der Deutschen Gesellschaft in Berlin auf 343 mit Jahresbeiträgen von zusammen 1975,50 angewachsen, und daß außerdem einmalige Beiträge in Höhe von 250 an ihn abgeführt seien. Vonzden Gegenstaͤnden, welche zur Verhandlung kamen, erwähnen wir einer Mittheilung des Vorstandes üͤber die am 29. d. M. in Hamburg stattfindende Generalversamm⸗ lunn der Deutschen Gesellschaft. Auf der Tagesordnung derselben stehen wieder zahlreiche Anträge zur Verbesserung bestehender und Er⸗ richtung neuer Rettungsstationen an mehreren Punkten der Nord⸗ und Ostseeküste, deren Ausführung bedeutende mittel erfordert. Der Bezirksausschuß beschloß. einen girten zu der Generalversammlung zu entsenden. Es wurde sodann bersthen über die weitere Agitation für die Ge⸗ sellschaft in Berlin. Es war die Rede davon, auch die Aufstellung von Sammelbüchsen, welche von Bremen aus an die Bezirksvereine versandt werden, sowie durch Aushang von Plakaten die Aufmerksam⸗ keit des Publikums auf die Zwecke der Gesellschaft zu lenken.

Die National⸗Gallerie hat kürzlich eine von Bläser

Dele⸗

rarischem Marmor erworben und dieselbe in der großen Nische der Querhalle des ersten Geschosses, gegenüber der stellt. Dieser Platz ist der beste, den man diesem Bildwerk, seiner Bedeutung gemäß, einräumen konnte. „Die Gastfreundschaft“ nämlich ist die sinnige Statue benannt; sie stellt ein jugendliches Weib in antiker Gewandung dar, welches das edel getragene Haupt leicht nach links gewandt, die linke Hand einladend nach vorn streckt und in der rechten symbolisch die Schaale emporhebt.

„Zwei neue Gemälde vom Prof. Carl Triebel sind gegen⸗ wärtig hier ausgestellt das eine, „Waldkapelle“ bezeichnet, im Lepke'schen Salon, das andere, eine große „Harzlandschaft“ in der permanenten Ausstellung des Vereins der Ber⸗ liner Künstler. Obschon durch Motiv und Stirimung von

der Darstellung in Zeichnung und Kolorit. Die Waldkapelle ist ein altes Gotteshaus, welches von der Abendsonne beschienen, melernchslüsch hineinschaut in einen prachtvollen Laubwald, so daß Uhlands bekanntes „Kapellenlied“ auf sie angewendet werden könnte. Der größeren „Harz⸗ landschaft“ dagegen, deren Vordergrund eine Sägemühle einnimmt, verleiht eine freundliche Morgensonnenbeleuchtung jene heitere Ruhe, die das Gemüth erfrischt und den Geist anregt. Der Künstler hat diese Wirkung ohne Zweifel beabsichtigt und die vielen Einzelnheiten, der Anordnung, wie der Farbengebung harmonisch vereinigt. Im Hinter⸗ grunde sieht der Beschauer den Brocken und die von demselben auslaufenden Höhenzüge, wie mit bläulichem Schleier bedeckt, rechts schweift der Blick über den schimmernden Spiegel eines Teiches, über saftige Wiesen und die links emporsteigenden Berge, bis er von der einsam gelegenen Sägemühle und dem hinter derselben sich öffnenden Laubwald ge⸗ fel haneea. e“ 18 GSehl ein inniges Gefühl für Na⸗ urschönheit und eine maßvolle Benutzung künstlicher Hülfsmi

charakterisiren diese Bilder.

Die „Wes. Ztg.“ vom 23. d. M. erhält folgende Mittheilung: „Der Moorrauch, dieser Verderb unseres Frühlings, belästigke unsere Gegend in den letzten Tagen wieder sehr. Seit seinem ersten gelinden Erscheinen am letzten Donnerstag hat er Tag für Tag an Intensität zugenommen und erreichte am Montag Abend eine wahr⸗ haft widerwärtige Stärke. Das Barometer sank im Laufe des Tages bedeutend; mehrere Male begannen die Wolken der Erde ihren so nöthigen Segen zu spenden, aber immer wieder wurde die ersehnte Feuchtigkeit von dem heißen kohlenhaltigen Qualme aufgesogen. Erst heute Morgen hat ein stürmischer West den Dunst verscheucht und Regen gebracht. Möchten doch die Bemühungen des Vereins gegen das Moorbrennen von allen Seiten kräftig unterstützt werden, damit endlich diese Plage unserer Gegend vermindert würde.“

Die 8 ric 3 ie Herzoglich Sachsen⸗Meiningensche Hoftheater⸗ Gesellschaft hat den „Wilhelm Tell“ bis jetzt 5 Prc. Hanttan⸗ ander und stets vor ausverkauftem Hause aufgeführt. Im Königlichen Hoftheater zu München begann am 17. Mai mit Richard II.“ die Aufführung der Shakespeare'’sches Koͤnigsdramen in der Dingelstedtschen Bühnenbearbeitung. Bereits im vorigen Frühjahre hatte man mit einem Theil der Stücke als zusammenhängender Schauspiele den Versuch gemacht, und die Theil⸗ nahme des Publikums lohnte die Mühe damals wie auch jetzt. Heflert spielte die Titelrolle, seine Leistung wird rhetorisch wie schau⸗ pielerisch als eine ausgezeichnete gerühmt.

Redacteur: F. Prehm. Verlag dar Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner⸗

Berlinz

liner Bezirksvereins der Deutschen, Gesellschaft zur

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Afrika. Aegypten. Alexandrien, 23. Mai. (W. T. B.)

1875 weist an Betriebseinnahmen 7,374,076 Fl. auf gegen 7,254,345

In derselben machte der Schatz⸗

Geld⸗

unfertig hinterlassene und von Wittig vollendete Statue aus car⸗

einander verschieden, zeigen doch beide Bilder die gleiche Meisterschafte

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ac. Ernennungen, Beförderunges und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 13. Mai. Mattner, Hauptm. la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 8 und kommdrt. zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministe⸗ rium, unter Beförderung zum überzähl. Major, in das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium versetzt. Berlin, 16. Mai. Hassel, Hauptm. zur Disp., zuletzt aggr. dem Inf. Regt. Nr. 114, der Charakter als Major erliehen.

9 Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 16. Mai. Frhr. v. Lützow gen. v. Dorgelo, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Commdr. des Hus. Regts. Nr. 13, mit seiner Penston und der zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regts.,

isp. gestellt.

9 9 der beim Sanitäts⸗Corps pro Monat April 1876 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗ Stabsarztes der Armee. Den 6. April. Dr. Sauter, Unterarzt vom Gren. Regt. Nr. 9, Dr. Sommer, Unterarzt vom Ulanen⸗ Regt. Nr. 12, Eichenberg, Unterarzt vom Feld⸗Artillerie⸗Regt. Nr. 26, Dr. Boegehold, Unterarzt vom Feld Artillerie⸗Re⸗ giment Nr. 15, Dr. Stechow, Unterarzt vom Gren.⸗Regt. Nr. 7, De Niebergall, Unterarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4. Den 15. April. Dr. Wernicke, Unterarzt vom Infant. Regt. Nr. 47, Dr. Goebel, Unterarzt vom Husaren⸗Regt. Nr. 4, Dr. Reins⸗ dorf, Unterarzt vom Infant. Regt Nr. 64, Dr. Kleine, Unterarzt vom Infant. Regt. Nr. 15. Den 18. April. Dr. Lange, Unterarzt vom Grenadier⸗Regiment Nr. 4, Dr. Kretzschmar, Unterarzt vom GrenadterRegiment Nr. 12, Rohlfing, Unter⸗ arzt vom Füstlier⸗Regiment Nr. 86. Den 19. April. Dr. Bartold, Unterarzt vom Feld⸗Artillerie⸗Regt. Nr. 23, Dr. Braune, Unterarzt vom Grenadier⸗Regt. Nr. 6 und Dr. Bä⸗ rensprung, Unterarzt vom Dragoner⸗Regt. Nr. 7, sämmtliche mit Wahrnehmung je einer bei den betr. Regimentern vakanten Assi⸗ stenzarzt⸗Stelle beauftragt. Den 20. April. Dr. ten Doorn⸗ kaat⸗Koolman, bisher einjährig⸗freiwilliger Arzt beim Inf. Regt. Nr. 76, unter gleichzeitiger Versetzung zum Drag. Regt. Nr. 13, zum Unterarzt ernannt und gleichzeitig mit Wahrnehmung einer bei letzt⸗ genanntem Truppentheil vakanten Assistenzarzt⸗Stelle beauftragt. Den 27. April. Dr. Gallenkamp, Unterarzt v. Inf. Rgt. Nr. 113, Dr. Lohrisch, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 32, Dr. Reymann, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 50, alle drei mit Wahrnehmung je einer bei den betreffenden Regimentern vakanten Assistenzarzt⸗Stelle beauftragt. * 8

Gestorben Den 28. April. Müller, Marine⸗Stabsarzt.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 6. Mai. Scheinert, Gülden⸗ pfennig, Titze, Fromelt, Gustke, Weißstein, Rummel, Roennefahrt, Rothe, Nolthe, Hartmann, Weiß, Schmidt, Vaupel, Marsson, Bloos, Narewski, Schmeidler, Ger⸗ bert, Michiels, Schreiner, Hartung, Spiegelberg, Polstorff, Gehrich, Lepin, Mathy, Hecker, Wolff, Holdermann, Unter⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗ Apothekern ernannt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen⸗ Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Den 13. Mai. Bösmiller, Oberst ⸗Lt., bisher Bats. Commdr. im 1. Inf. Regt, als Commdr. des 6. Inf. Reats. zum Oberst, Frhr. v. Hutten zum Stolzenberg, Major, Exempt der Leib⸗ garde der Hartschiere, Kohlermann, Mazjor und Batz. Commdr. im 12. Inf. Regt., zu Oberst⸗Lts. befördert. Blume, Major, vom 10. Inf. Regt. zum 1. Inf. Regt. versetzt. Heyder, Hauptm., bisher Compagnie⸗Cher im 9. Inf. Regt., zum Major im 10. Inf. Rept. befördert Sailer, Pr. Lt. vom 10. Infanterie⸗Regiment, als zweiten Train⸗Depot⸗Offizier, zum 1. Train⸗Bat., Krapfen⸗ bauer, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt. zum 2. Train⸗Bat., beide auf Nachsuchen versetzt. Neumaier, Sec. Lt. zum zweiten Train⸗ Depot⸗Offizier im 2. Train⸗Bat. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hen 9. Mai. Buchert, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt, auf Nachsuchen verabschiedet. Den 12. Mai. Wiesner, Pr. Lt. vom 10. Inf. Regt. mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, so⸗ wie der Verleihung des Anspruches auf Anstellung im Mllitär⸗ Verwaltungsdienste, auf Nachsuchen verabschiedet. Den 13. Mai. Wirthmann, Oberst und Commandeur des 6. Infanterie⸗Regts. auf Nachsuchen mit Pension und der Erlanbniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 15. Mai. Fels, Oberst⸗Lt. und Commdr. des 2. Kür. Regts. mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Bauer, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt., Petzold, Sec. Lt. vom 5. Jäger⸗Bat, mit Pension, ferner mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform und der Verleihung des An⸗ spruches auf Anstellung im Militär⸗Verwattungsdienste, sämmtlich auf Nachsuchen, Ruepprecht, Sec. Lt. zur Disp, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, verabschiedet. 1

Im Beurlaubtenstande. Den 9. Mai. Schneider, Landw. Sec. Lt. zur Disp., mit Penston, auf Nachsuchen verab⸗

iedet, . s6 Beamte der Militärverwaltung. Den 15 Mai Worff, Kasernen⸗Inspektor von der Garnisonverwaltung Erlangen, auf die Controleurstelle bei der Corpskriegskasse des II Armee⸗Corps als Verweser berufen. Weber, Kasernen⸗Insp. von der Garnisonverwal⸗ tung Dillingen, zur Garnisonverwaltung Erlangen, Haut, Ver⸗ waltungs⸗Assist. vom Proviantamt Würzburg, zur Garnisonverwaltung Dillingen versetzt. Schmidt, geprüfter⸗Zahlm. Aspirant vom 9 Infant. Regt. zum Verwaltungs⸗Assist. bei der Garnisonverwaltung Würzburg, nach Maßgabe der Allerhöchsten Entschließung vom 29. Mai 1873 ernannt.

Militär⸗Justiz⸗Beamte. Den 6. Mai. Mayer, Kürschner, geprüfte Rechtspraktikanten, zu Assistenten, ersterer bei der Intendantur des II. Armee⸗Corps, letzterer bei jener der 2. Div., ernannt.

Nichtamtlichesms.

Berlin, 24. Mai. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurden die §§. 10 bis 12 des Gesetzes über die Evangelische Kir⸗ chenverfassung in den acht älteren Provinzen ohne Diskussion in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Ab⸗ geordnetenhauses angenommen. Art. 13 lautet nach den Be⸗ schlüssen der Kommission: 1 1“ „Kirchliche Gesetze und Verordnungen, sie mögen für die Landeskirche oder für einzelne Provinzen oder Bezirke erlassen werden, sind nur soweit rechtsgültig, als sie mit einem Staatsgesetz nicht in Widers n. 11 einer Provinzialsynode oder von der General⸗ synode beschlossenes Gesetz dem Könige zur Sanktion vorgelegt wird, ist durch eine Erklärung des Staats⸗Ministeriums festzustellen, daß gegen das Gesetz von Stuatswegen Nichts zu erinnern ist. In der Verkündigungsformel ist diese Feststellung zu erwähnen.

Preußen.

Erste Beilage zzeiger und Königlich BeIrlin, Mittwoch, den 24. Mai

Absatz 4 des §. 6 der General⸗Synedalordnung vom 20. Ja⸗ nuar 1876 findet auch auf provinzielle kirchliche Gesetze Anwendung. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch in dem Bezirk der Kirchenordnung vom 5. März 1835 für die Previnz Westfalen und die Rheinprooinz.“ 8 Hierzu beantragte Graf Vork von Wartenburg: im Abs. 2 statt der Worte „daß gegen das Gesetz von Staatswegen Nichts zu erinnern ist“, zu setzen, daß das Gesetz gegen die Rechts⸗ ordnung des Staates nicht verstößt. 1 3 An der Diskussion betheiligten sich die Herren Dr. v. Goß⸗ ler, Graf Vork und v. Kleist⸗Retzow. Auch der Kultus⸗Minister Dr. Falk und der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster nahmen Ver⸗ anlassung, sich gegen den Antrag des Grafen York auszusprechen. Der Staats⸗Minister Dr. Falk erklärte: Ich erlaube mir, an das hohe Haus die dringende Bitte zu richten, den Anträgen Ihrer Kommission unbedingt beizutreten und die gestellten Amendements abzulehnen. Was das Amendement des Herrn Grafen York betrifft, so habe ich den Ausführungen des Herrn Regierungskommissars, die, wie es mir scheint, durchaus zutreffend sind, nichts hinzuzusetzen. Ich wiederhole nur, daß der Ausdruck Rechtsordnung des Staates“ nichts klarer macht, eher unklarer, und daß unter solchem Verhältniß das Beste und Rechte ist, einen Aus⸗ druck beizubehalten, der in der kirchlichen Gesetzessprache bereits eine Anwendung gefunden hat und auch im Amendement des Herrn von Kleist wiederhost worden ist, nämlich („von Staatswegen“*). Was den andern Antrag betrifft, so glaube ich zunächst daran erinnern zu dürfen, daß ich gestern ein Verfahren gekennzeichnet habe, welches nach meiner Auffassung im Wesentlichen durchaus mit jenem über⸗ einstimmt, welches Seitens ihrer Kommission vorgeschlagen wird, ein Versahren, das bereits inne gehalten worden war, und nach meiner bestimmten amtlichen Ueberzengung immer inne gehalten werden würde, auch wenn die Vorlage der Regierung angenommen werden sollte. Wenn ich gestern auch im Hinblick auf diese Verhältnifse weiter gemeint habe, es handele sich hier solcher Proxis gegenüber im Großen und Ganzen mehr über einen Streit in Worten als um einen Streit in der Sache, so könnte man vielleicht hieraus gegen mich argumentiren wollen, daß ich ein sehr wesentliches Interesse an der Fassung Ihrer Kommission nicht habe und deshalb mich wohl einverstanden erklären könnte, daß der Antrag des Herrn v. Sleist Annahme findet. Aber, meine Herren, meine Auf⸗ fassung wird in dieser Weise nicht überall getheilt und sie wird ganz zweifelsohne nicht getheilt von der Mehrheit des anderen Faktors der Gesetzgebung. Am Schlusse meiner gestrigen Ausführung bat ich Sie, sich stützend auf das konstitutionelle Prinzip des Sich⸗ vereinbarens dreier Faktoren, die Ruͤcksicht zu nehmen auf die Be⸗ schlüsse des Abgeordnetenhaufes, die⸗Sie irgend nehmen könnten. Wer von Ihnen die Geneigtheit gehabt hat, die Verhandlungen des ande⸗ ren Hauses, sei es im Plenum, sei es in der Kommission, zu ver⸗ folgen, der wird der Ueberzeugung geworden sein, daß es sich vor allen Hingen um zwei Punkte handelte, die für die weit übewiegende Mehrheit jenes Hauses diejenigen gewesen sind, nach deren formeller Feststellung in ihrem Sinne dieser Mehrheit die Zustimmung zu diesem Gesetz überhaupt nur möglich gewesen ist. Das ist dieser Artikel, der jetzt die Ziffer 13 trägt und der Artikel 16, dessen Herstellung Herr Geheimer Rath Beseler mit einigen seiner politischen Freunde wieder beantragt hat. Ich habe die volle Ueber⸗ zeugung, daß dieser Standpunkt von dem anderen Hause nicht ver⸗ lassen wird; ich habe sie nicht für mich allein, sondern ich habe diese Ueberzeung in der Seele der Männer des anderen Hauses, die sich befreunden könnten mit dem Antrage, wie ihn Herr von Kleist ge⸗ stellt hat. Ich darf hervorheben, daß der Wortführer der konserva⸗ tiven Fraktion des anderen Hauses, Herr von Bismarck⸗Flatow, aus⸗ drücklich als seine Ueberzeugung und er war Mitglied der Kom⸗ mission des anderen Hauses dorten den Ausdruck gegeben hat, daß er erkannt habe, es gehe gegen die pflichtmäßige Ueberzeugung der Majorität des anderen Hauses, eine wesentlich andere Fassung dem Artikel 13 zu geben, als das Haus bei seinen verschiedenen Lesungen beschlossen hat. Wenn es so ist, und wenn ich wiederum hervorhebe, daß das Verfahren, welches von mir gekennzeichnet ist, als bisher eingehalten, doch die kirchlichen Interessen nicht geschädigt hat; wenn ich hervorbebe, daß dies im Großen dasselbe Verfahren ist, welches in den Beschlüssen Ihrer Kommission bezeichnet ist, dann, sollte ich glauben, haben Sie alle Ursache, nicht einer erwünschteren, freundlicheren, aber wesentlich gleichsültigen Fassung den Vorzug zu geben und damit die Annahme dieses Gesetzes auf das Schwerste zu gefährden. Ich habe allerdings anzuerkennen, daß zwischen dem Vorfchlage Ihrer Kommission und dent Beschlusse des anderen Hauses auch noch Differenzen bestehen, aber ich glaube, diese Differenzen sind fachliche nicht. Diese Differenzen sind zuruüͤckzuführen auf ein größeres Maß der Urbanität, welches Ihrer Kommission zu eigen war im Ver⸗ gleich etwa zu den Vorschlägen des Abgeordnetenhauses, ich meine von Urbanität gegenüber der Kirche. Ich babe selbst im anderen Hause zwei Worte, welche in dem Vorschlage jener Kommission stan· den, als etwas rauh bezeichnet; das sind die Worte: „darf nicht“. Die allein sind im Wesentlichen beseitigt worden und es ist mehr der sich ergebende thatsächliche Hergang in dem Ausdrucke Ihrer Kom⸗ mission niedergelegt worden. Eine solche Differenz scheint mir in der That keine zu sein, bei der könnte. Ganz an⸗ ders ist die Differenz, von der ich vorhin sprach. Es klang fla Heais wieder durch die Rede des Herrn v. Kleist, daß der Kirche nicht der Zutritt gewährt werde in unverfälschter Weise zu dem Allerhöchsten Träger des Kirchenregiments, wenn eine derartige Vorlage angenommen würde, wie sie von Ihrer Kommission be⸗ antragt ist. Ich glaube doch den Herrn Referenten ganz richtig ver⸗ standen zu haben, daß er, wie es ja auch sein muß, das Wort „Sanktion“ in seiner Ausführung betont hat. Es ist das auch bereits bei der weniger günstigen Fassung im anderen Hause betont worden. Zu der Sanktion, das ist zur Vollziehung und zur Aus⸗ übung des Aktes der Publikation, darf das Gesetz nicht eher vor Se. Majestät den Köaig gelangen, nicht aber, wenn es sich um bloße Norbereitungen oder um bloße Kenntnißnahme desselben handelt; da⸗ von ist in keiner Weise die Rede. glaube aber, daß ein der⸗ artiges Verfahren in der That nicht umgangen werden kann, wenn die von vielen Seiten so besorglich geschilderte Befürchtung der Zwie⸗ spältigkeit der Eigenschaften, die sich in dem Allerhöchsten Träger des Kirchenregiments vereinen, der näͤmlich als Träger des Kirchenregi⸗ ments und der als oberste Spitze des Staates Preußen, als welcher ihm ja eine kirchliche Seite nicht beiwohnt vermieden werden soll. Soll dies wirksam gescheben, so bleibt in der That ein an⸗ derer Weg nicht übrig, als der, welcher hier in dem An⸗ trage Ihrer Kommission vorgeschlagen wird. Es ist das das weifellos sicherste Mittel, um ernste Bedenken, die an einen hechen Zwiespalt sich knüpfen könnten, von vornherein auszuschließen solchen Zwesce 81Jöu e doch in allen wichtigen Angelegenheiten mitzureden hat, vülchc⸗ Stelle des einen Refsort⸗Minifters, so kann ich darin keine Verschlechterung der Verhältnisse, sondern nur eine Verbesserung erkennen, ja, nur dasjenige erkennen, was der Ressort⸗Minister, wenn er sich in Uebereinstimmung mit seinen Kollegen halten will, n selbst thun wird: er wird das Staats⸗Ministerium fragen und nich allein in seiner Person einen Widerspruch beseitigen wollen, der, weil etwa sein Auge nicht ausreichend scharf und klar gewesen ist, hinterher

und wenn Angesichts eines

Preußi ch

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nzeiger.

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handeln kann, sondern um Fragen hoher, staatlicher Politik. Denn daß hier nicht dies strikte jus in Betracht kommen kann, das ist auch überall in der Synode, insbesondere auch von denen, die die laxeste Fassung wollten, ane kaunt worden. Ich darf Sie erinnern, daß die erste Lesung nicht „von Staatswegen“ sagen wollte, sondern „von Staatsaufsichtswegen“. Bei der Aufsicht aber, die der Staat zu führen hat, da kommen doch wahrlich nicht allein reine Rechtsnormen in Betracht, sondern auch Fragen anderer Natur, die ich bereits ge⸗ kennzeichnet habe. Ist das aber se, so ist das Staats⸗Ministerium doch wohl die passendere Stelle als der Kultus⸗Minister allein. Und bei solchen Erwägungen kann die Rezierung allerdings sich nicht in

eine Position setzen, die eine verneinende wäre gegenüber den Beschlüs⸗ sen des Abgeordnetenhauses. Ihre Kommisston will aber im Wesent⸗ lichen diese Beschlüsse hier zur Annahme gebracht sehen und darum wiederhole ich, ich bitte Sie, meine Herren, stimmen Sie diesen An⸗

trägen der Kommisston bei.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Grafen York ab⸗ gelehnt und der Antrag der Kommission angenommen.

Art. 14 wurde mit einer von der Kommission vorgenom⸗ menen, nur redaktisnellen Aenderung ohne Diskussion angenom⸗ men. Art. 15 lautet in der Fassung der Kommission:

„Kirchengesetze, durch welche neue Ausgaben zu landeskirchlichen Zwecken bewilligt werden (§. 14 der General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876) und die endgültige Vereinbarung zwischen der Generalsynode und der Kirchenregierung über die Bertheilung der Umlage auf die Provinzen (§. 14 Absatz 2 daselbst) bedürfen, bevor sie dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustim⸗ mung des Staats⸗Ministeriums. 1

Die Zustimmung ist in der Verkündigungsformel zu erwähnen.

Die Königliche Verordnung über vorläufige Feststellung des Vertheilungsmaßstabes (§. 14 Absatz 2) ist von den Ministern der geistlichen Angelegenheiten, der Finanzen und des Innern gegen⸗ zuzeichnen. 1

Für die Untervertheilung in den Provinzen Preußen, Branden⸗ burg, Pommern, Posen, Schlesten und Sachsen kommt Artikel 11 zur Anwendung. Die Untervertheilung in der Provinz Westfalea und der Rheinprovinz erfolgt nach Maßgabe des §. 135 der Kir⸗ chenordnung vom 5. März 1835. Wegen der Bestätigung der Ma⸗ trikel für die Vertheilung auf die Kreissynoden findet Artikel 11 Absatz 2, und wegen der Vertheilung der Antheile der Kreissynoden auf die Gemeinden Artikel 3 Anwendung.“ 8

Hierzu beantragten die Herren Dr. Beseler und Genossen:

in Absatz 2 statt „von den Ministern der geistlichen Angelegen⸗

heiten, der Finanzen und des Innern“ zu setzen: „von dem Staats⸗

Ministerium“. ; .

Der Antrag und mit diesem die von der Kommission vor⸗

geschlagene Fassung wurden ohne Debatte angenommen.

Den Art. 16, welcher nach den Beschlüssen des Abgeord⸗ netenhauses folgendermaßen lautet: 1

„Die Gesammtsumme der auf Grund der Artikel 10 Nr. 3, und 14 Nr. 2 zu beschließenden Umlagen darf, abgesehen von den Synodalkosten, fuüͤr provinzielle und landeskirchliche Zwecke vier Prozent der Gesammtsumme der Klassen⸗ und Einkommen⸗ steuer der zur evangelischen Landeskirche gehörigen Bevölkerung nicht üversteigen.

Wie viel von den innerhalb dieser Grenzen zulässigen Umlaogen durch die Provinzialsynoden und wie viel durch die Generalsynode ausgeschrieben werden kann, wird durch landeskirchliches Gesetz bestimmt. 822

Kirchengesetze, welche diesen Prozentsatz überschreiten, bedürfen der Bestätigung durch ein Staatsgesetz. Dasselbe gilt, wenn Kirchengesetze eine Belastung der Gemeinden zu Gemeindezwecken anorduen oder zur Folge haben.“ 8 1

beantragte die Kommission zu streichen, während die Herren Dr. Beseler und Genossen die Wiederherstellung desselben beantragten. An der Diskussion betheiligten sich neben dem Referenten Dr. v. Goßler die Herren Bredt, Dr. Beseler, v. Kleist⸗Retzow und der Kultus⸗Minister Dr. Falk. Der Letztere äußerte:

Nur wenige Worte, meine Herren! Was den Sinn dieses Artikels betrifft, insbesondere in dem Punkte, den Herr von Kleist vorhin bezeichnete, so giebt darüber der Kommissionsbericht auf Seite 13 und 14 nach meiner Meinung die allerbündigste und bestimmteste Auskunft. Ihre Kommission hat, wee der Herr Referent in seiner gestrigen Eingangsrede meines Erinnerns bereits darlegte, einen posi tiven Entschluß in dieser Angelegenheit nicht gefaßt. Bei der Zahl von 10 Mitgliedern haben 5 gegen 5 gestimmt, 5 für die Streichung des Artikels, 5 haben ih:e Zustimmung gegeben, und nach den Anordnungen Ihrer Geschaͤftsordnung ist daraus eben die Nichtannahme resultirt. Heute wird von Seiten des Herrn Ober⸗Bürgermeister Bredt und seiner Freunde die Wiederauf⸗ nahme des Artikels beantragt, dasselbe, wofür ich gestern bereits ein⸗ getreten bin. Es bezieht sich namentlich auch gerade auf diesen Artikel eine Aeußerung, die ich dahin machte, es seien doch auch recht anerkennenswerthe Erwägungsgründe gewesen, die das Haus der Ab⸗ geordneten bestimmt hätten, in jenem Punkte die Vorlage zu ändern, und daß dem so ist, das haben die Bemerkungen des Herrn Ober⸗ Bürgermeister Bredt nach meiner Meinung heute abermals gezeigt. Ich habe auch vorhin diesen Artikel unter den zwei Punkten hervor⸗ gehoben, die ich mir erlaubte, in der Richtung ihrer Bedeutsamkeit für das Zustandekommen des Gesetzes zu charakterisiren; ja, ich möͤchte noch das Eine hinzusetzen, von diesem zweiten Punkte gilt noch mehr und in viel stärkerem Maße das, was ich in Bezug auf den ersten Punkt bei Art. 13 mir auszuführen erlaubte. Sie werden es deshalb bert lich finden können, wenn ich mit derselben Bestimmtheit wie vorhin auch hier die Bitte ausspreche, den Antrag der Herren Bredt, Beseler und ihrer Freunde, durch Wiederherstellung der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten die Vorlage zu ergänzen, wenn ich Sie also bitte, diesen Antrag anzunehmen.

16 wieder hergestellt.

Dann wurde die Fassung des Art. G Den Art. 17 beantragte die Kommission in der folgenden Fassung anzunehmen (die gesperrt gesetzten Worte sind von der Kommission hinzugefügt): 1 8 . 88 welche die Einkünfte des Kirchenvermö⸗ gens oder der Pfarrpfründen zu Beiträgen für kirchliche Zwecke herangezogen werden (§. 15 der General⸗Synodalordnung vom 20. anuar 1876) dürfen die Pfründeninhaber in ihren schon vor Er⸗ saß dieses Gesetzes erworbenen Rechten nicht schmälern, müssen die Heranziehung in den einzelnen Kategorien der Kirchenkassen oder Pfründen nach gleichen Prozentsätzen anordnen und bedürfen, be⸗ vor sie dem Könige zur Sanktion vorgelegt werden, der Zustimmung des Staats Ministeriums. Die Zustimmung ist in der Verkündigungsformel zu erwähnen. 1“ Die Zustimmung darf nicht versagt werden, wenn das Gesetz ordnungsmäßig zu Stande gekommen ist und der Inhalt desselben dem §. 15 der General⸗Synodalordnung vom 20. Januar 1876 und diesem Artikel entspricht. Kirchengemeinden, welche den Nachweis führen, daß sie die vollen Ueberschüsse ihrer Kirchenkasse zu bestimmten, innerhalb der nächstfolgenden Jahre zu befriedigenden Bedürfnissen nicht ent⸗ behren können, sind von dieser Beitragspflicht zeitweilig zu entbinden.

sich doch zeigt, sondern er wird mit seinen Kollegen in Verbindung

treten, umsomehr, als es sich nicht blos um eine nackte Rechtsfrage

Die Beiträge können im Wege der Administrativ⸗Exekution beigetrieben werden. 1