1876 / 123 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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14,354,600 ℳ, 1,626,500 mehr als im Jahre vo rher abge⸗ schlossen. Der Versicherungsbestand hat dadurch einen reinen Zuwachs von 1356 Personen mit 9,966,200 erhalten und am Schluß des Jahres 23,496 Personen, versicherr mit 103 080,650 ℳ, oetragen. Die Eiannahmen haben die Summe von 4,391,268 ecreicht und sind gegen das Vorjahr in den Versicherungsbeiträgen um 328,722 ℳ., in den Zinsen um 87,776 ℳ, insgesammt um 428,491 gestiegen, während die Ausgaben sich im Ganzen auf 2,566,996 belaufen habrn. Der Vermögensbestand der Gesellschaft hat sonach einen Zuwachs von 1,824,109 erhalten und beträgt Ende 1875 17,955,391 Dem Fonds der Ueberschüsse, aus welchem 579,184 an die Versicherten als Dividende zur Vertheilung gelangten, ist der Betrag von 647,168 als Ucberschuß des Jahres 1875 zugeflossen. Derselbe hat dadurch die Summe von 3,582,603 erreicht, so daß im nächsten Jahre 36 % der 1872 eingezahlten regelmäßigen Jahres⸗ beiträge als. Dividende an die Versicherten zur Vergütung gelangen.

Wient, 24. Mai. (W. T. B.) Nach dem Rechnungsabschluß der Bö',mischen Nordbahn betragen die Betriebseinnahmen dieser E senbahn im verflossenen Geschäftsjahre 1,667,703 Fl. und stellen sich somit 11,18 % günstiger als im Vorjahre. Die Betriebs⸗ ausgaben betragen 773,540 Fl. und stellen sich 1,87 % günstiger als im Vo rjahre. Nach der Verzinsung der Prioritäten verbleibt ein dispontibles Reinerträgniß von 230,292 Fl. gegen 221,133 Fl. im Vorj chre. Der im Vorjahre vom Nominalkapital disponible Ueber⸗ schus von 702,710 Fl. hat sich durch Auslagen auf 484,483 Fl. ver⸗ mind ert. Der Verwaltungsrath bringt die Vertheilung einer Divi⸗ dende von 3 Fl. in Vorschlag.

Der Kurator der Mährisch⸗Schlesischen Central⸗ bahn hat an das Handelsgericht eine Eingabe in Betreff des Pro⸗ testes des Dresdener Comités der Prioritätenbesitzer gegen die Ver⸗ wendung des Betriebeüberschusses zur Verzinsung der Forderung der Uzionbank und zu anderen Auslagen gerichtet, in welcher er nach⸗ weist, daß er aus dem Betriebsüberschuß keine sonstigen Auslagen bestritten, vielmehr nur die Forderung der Unionbank per 750,000 Fl. verzinst habe. Diese Anleihe sei zum Zweck der Einlösung der Prioritäten⸗Coupons gemacht worden und die Verzinsung derselben sei daher aus dem Betrievsüberschuß zu bestreiten gewesen.

Die „New⸗Yorker Hd.⸗Z.“ bemerkt in ihrem vom 12. d. M. datirten Wochenbericht zur Geschäftslage: Der Geldstand hat sich in dieser Berichtswoche nicht geändert. Das Angebot flüssigen Kapitals uͤbersteigt die Nachfrage so sehr, daß jeder Versuch, die Zinsraten heraufzusetzen, scheitert. In New⸗York selbst stellt weder das legitime Geschäft noch die Börsenspekulation irgendwie erhebliche Anforderungen und auf Abfluß nach dem Westen ist erst in einigen Monaten zu rechnen, nachdem die Mobilisirung der Getreideernte be⸗ gonnen haben wird. Für call loans gegen Depot gemischter Sekuritäten stellten sich die Durchschnittsraten à 3 - 4 %, gegen Hinterlegung von Bundesobligationen 1 % billiger. Die ziemlich bedeutenden Goldverschiffungen für Mai⸗Coupons konn⸗ ten die weichende Richtung des Goldmarktes in dieser Berichts⸗ woche nicht aufhalten, da das Material für den Goldexport direkt durch das Schatzamt geliefert wurde und der geringe Bedarf für Zölle nicht ausreichte, um das Gold, welches für hier gehaltene Cou⸗ pons zur Auszahlung gelangt, zu absorbiren. In Abwesenheit irgend wie belanzreicher Spekulation wird der Stand des Agios ausschließ⸗ lich durch legitime Faktoren bestimmt und diese sind einer Hausse keineswegs günstig. Das Agio, welches am vergangenen Sonnabend à 12 ¾ eröffnet hatt⸗, fiel graduell bis 12 ¼ und schloß heute à 12 ¾. Für gekündigte Bonds zahlte das Schatzamt 877,000 Dollars aus, für fällige Zinsen 386,000 Doll. Am Waaren⸗ und Produktenmarkt hat das Geschäft in einigen Exportartikeln an Lebhaftigkeit gewonnen, wäh⸗ rend in der Importbranche fast nur Klagen laut werden. In Brod⸗ stoffen etwickelte sich namentlich nach Kontinentalhäfen ein lebhaftes Exportgeschäft und nur der starken Hausse in Getreidepreisen ist die am Schluß wiederum eingetretene Lähmung des Begehrs zuzu⸗ schreiben. Baumwolle vermochte die chronisch gewordene weichende Tendenz um so weniser abzuschütteln, als auch aus Liverpool per Kabel niedrigere Notirungen gemeldet wur⸗ den; der dieswöchentliche Rückgang beträgt 5/16 c. gegen ebenfalls 5/16 c. in der Vorwoche. Die Zufuhren von Baumwolle in sämmt⸗ lichen Häfen der Union seit Beginn der Saison (1. September) bis dato beziffern sich auf 3,964,379 Ballen gegen 3,343,857 Ballen in der Parallelperiode voriger Saison, eine Zunahme von 602,522 Ballen aufweisend. Rohes sowie raffinirtes Petroleum verfolgte stei⸗

gende Tendenz, doch blieb trotz niedriger Frachtraten das Export⸗ geschäft von außergewöhnlich geringem Belange, da man in Europa nicht geneigt ist, die erhöhten Forderungen zu bewilligen. Der Waaren⸗ und Produktenimport während der am 6. Mai beendeten Woche repräsentirt einen Gesammtwerth von 5,052,744 Doll. gegen 5,092,609 Doll. in der Vorwoche, eine Abnahme von 39,855 Doll. ergebend. Fremde Webstoffe partizi⸗ piren am Gesammtwerth des letztwöchentlichen Imports mit 816,780 Doll. resp. mit 367,194 Doll. weniger als in der Vorwoche, wäͤhrend der Import diverser Produkte und Waaren um 327,329 Doll. größer war. Am Waaren⸗ und Produktenexport während der am 9. Mai beendeten Woche, dessen Gesammtwerth eine Zunahme von 1,475,933 Doll. gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baum⸗ wolle mit 3170 Ballen sämmtlich nach Liverpool im klarirten Werth von 221,018 Doll. gegen 1412 Ballen im Werth von 89,658 Doll. in der Vorwoche und 8348 Ballen resv. 4364 Ballen im Werth von 595,333 Doll. resp. 363,154 Doll. in der Parallel⸗ woche beider Vorjahre.

Verkehrs⸗Anstalten⸗

Southampton, 24. Mai. Das Postdampfschiff des Norddeutschen Lloyd „Donau“, welches am 13. Mai von New⸗York abgegangen war, ist gestern wohlbehalten hier angekom⸗ men und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passa⸗ giere, Post und Ladung, die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die „Donau“ überbringt 349 Passagiere und volle Ladung.

Der von Pontarlier nach Dijon fahrende Eisen⸗ bahnzug ist, nach Meldung des „W. T. B.“, am 24. d. M. bei Chatelay entzleist. Bei dem Unfalle sind 7 Personen verletzt worden.

New⸗York, 25. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Canada“ der National Dampschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen. Der Dampfer der Hamburg⸗Amerikanischen Compagnie „Suevia“ ist gestern Abend 7 Uhrshier eingetroffen.

Berlin, den 26. Mai 1876.

Zlur deutschen Kunst⸗ und Kunstgewerbeausstellung in München veröffentlicht die „Wetzst. Corr.“ Folgendes: Je mehr sich der Eröffnungstermin der Munchener Kunstausstellung nähert, desto unzweifethafter wird es, daß dieselbe vin Unikumn unter den bisherigen Ausstellungen werden wird und daß die kün tlerische Installirung des Ganzen eine im höchsten Grade originelle und instruktive Gestaltung gewinnt. Es war in kühnes Unternehmen, Angesichts der Weltaus⸗ stellung in Philadelphia ein derartiges Projekt zu verwirklichen, aber die kuͤnstlerische Elastizität Münchens hat neuerdings bewiesen, daß ihre Spannkraft eine unverwüstliche, alle Schwieris⸗ keiten überwindende ist. Der Andrang von Fremden scheint nach den bereits von allen Seiten einlaufenden Anfragen ein ganz außerondentlicher zu werden, so daß das Direktorium der Ausstellung die nöthigen Schritte gethan hat, um die Quartier⸗ und Verpflegungsfrage zu einer ebenso günstigen Lösung wie die Aus⸗ stellung selbst zu bringen. Sämmtliche Hoteliers und Gastbofs⸗ besitzer, welche zusammen über viele Tausende von Betten verfügen, haben sich in einer jangtt abgehaltenen Versammlung dahin geeinigt, allen Anforderungen in den bisher üblichen Preisen zu entsprechen, so daß also die einfachsten Bedürfnisse, wie die weitgehendsten Wünsche befriedigt werden. Ueberhaupt zeigt sich von allen Seiten das Bestreben, den eintreffenden Gästen nicht nur einen angenehmen und mteressanten Aufenthalt zu verschaffen, sondern insbe⸗ sondere auch durch Minimalsätze der Wohnungs⸗ und Ver⸗ pflegungskosten Münchens gastfreundlichen Ruf in das günstigste Licht zu stellen. Am Auestellungspalaste selbst werden eben die Restaurationelekalitäten gebaut, die es dem Besucher ermöglichen, so⸗ wohl in geschützten Hallen, wie im Freien die nöthigen Erfrischungen u sich zu nehmen. Der Betrieb ist nach Duvalschem System ein⸗ gerichtet, so daß derselbe unter die direkte Kontrole des Direktoriums gebracht ist. Die Eröffnung selbst ist nunmehr für den 14. Juni estgesetzt und wird das betreffende Programm dieser Tage Sr. Ma⸗ estät dem König Ludwig II. als Protektor der Ausstellung zur Ge⸗ nehmigurg unterbreitet werden. Für die Festhaltung und Verwer⸗ thung der künstlichen Resultate der Ausstellung durch photolithogra⸗ hische Nachbilder wurde die bekannte Firma Obernetter gewonnen, welche sich durch die Herausgabe der Nachbildungen der bayerischen National⸗Museumsschätze neuerdings einen hervorragenden Namen gemacht hat. Dabei wurde die Bedingung vereinbart, daß sämmtliche Kexproduktionen für Schulen zu bedeutend ermäßigten Preisen abge⸗ geben werden.

Der „St. A. f. W“ meldet aus Stuttgart unter dem 22. Mai: Nachdem vor einigen Monaten eine ans Angehörigen der Königlich preußischen Ministerien des Unterrichts und des Handels bestehende Kommission von den hiesigen Einrichtungen für den Zeichenunterricht auf den verschiedenen Stufen desselben Einsicht genommen hatte, war in den letzten Tagen wieder eine ähnliche Kommission aus Berlin in Stuttgart thätig. Bekanntlich handelt es sich darum, in Berlin an Sielle der seitherigen Bau⸗ und Gewerbe⸗Akademie eine umf ssende Ge⸗ sammtanstalt für den höheren technischen Unterricht nach dem Muster der anderwarts bestehenden polytechnischen Schulen zu gründen Zu näherer Er⸗ forschung der letzteren ist eine Kommission entsendet worden, bestehend aus dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Stüve, vortragendem Rath im Königlich preußischen Handels⸗Ministerium, dem Professor Lucä, Direktor der Bauakademie, und dem Bauinspektor Stüve. Diese Kommission hat nun neuestens ven den Einrichtungen des hiesigen Polytechnikums in eingehendster Weise Kenntniß genommen, und die Gebäulichkeiten mit der Disposition der einzelnen Lokale, die

Mobiliarausstattung, die Organisation und den Lehrplan der Schule, die Ausstattung derselben mit Lehrkräften und Lehr⸗ mitteln, ihre Dotation im Etat u. s w. auf das Genaueste

erforscht. Gleiche Sorgfalt hat die Kommission der Einsicht⸗ nahme der Königlichen Baugewerkeschule gewidmet, deren

Vorstand zu diesem Zwecke in der Eile eine kleine Ausstel⸗ lung von Schülerarbeiten improvisirt hatte, und ebenso ist von jener Kommissien die Königliche Centralstelle für Gewerbe und Handel mit ihren vielverzweigten Einrichtungen und reichen Sammlungen

besichtigt worden. Da dort gegenwärtig die für die Kunst⸗ und Kunstgewerbe⸗Ausstellung in München bestimmten Zeichen⸗ und Modehir⸗Arbeiten aus den gewerblichen Fortbildunzsschulen des Landes zur Absendung geordnet werden, so war jener Kommi sion zugleich die Gelegenheit geboten, auch diesen Zweig unseres technischen und künst⸗ lerischen Unterrichts nach den Leistungen der betreffenden Anstalten kennen zu lernen. In sämmtlichen vorbenannten Beziehungen hat die Kommission ihr lebhaftes Interesse und sichtliche Befriedigung kundgegeben.

Dem Verein Berliner Industrieller ist auf seine an den Magistrat gerichtete Petition, betreffend die Unterstützung Industrieller beim Besuch der Ausstellung in Phila⸗

delphia folgende Antwort zugegangen: Dem Vorstande erwidern

8 wir auf die Vorstellung vom 31. März ergebenst, daß, wenn auch größere Gewerbtreibende unter Umständen ein naheliegendes Interesse haben können, auf eigene Kosten geeignete Arbeiter ihrer Werkstätten die bevorstehende Industriecausstellung in Philadelphia besuchen zu lassen, wir uns doch nicht veranlaßt sehen können zu diesem Zwecke einen Beitrag aus städtischen Mitteln zu bewilligen resy. bei der Stadtverordnetenversammlung zu beantragen. Der Magistrat hatte be⸗ kanntlich auch bei der Wiener Ausstellung eine Petition ähnlichen Inhalts zurückgewiesen, zur Zeit der Pariser Ausstellung jedoch eine Summe von 3000 zur Entsendung von Arbeitern nach Paris be⸗ willigt. Der Verein Berliner Industrieller gedenkt nunmehr, unter⸗ stützt vom Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen, selbständig vorzugehen. Letztgenannter Verein hat bereits hierzu die Initiative

ergriffen und beabsichtigt, aus eigenen Mitteln sowie mit einem vom Handels⸗Minister zugesicherten Zuschuß etwa 15 Personen eine freie Beförderung bei vierwöchentlichem Aufenthalt in Philadelphia zu gewähren. Eine derartige Beförderung wird jedoch in keinem Falle vor Ende August stattfinden können. Die Auswahl der zu befördernden Personen soll nach viel strengerem Maßstabe als bei früheren Aus⸗ stellungen erfolgen und sich vorweg auf solche beschränken, denen für ihren Berufszweig die eigene Anschauung der amerikanischen Industrie, unter Voraussetzung der Fähigkeit, korrekt zu zeichnen, von besonderem Nutzen sein würde. Der Verein wird zunächst die Gesuche derjenigen beruͤcksichtigen, vwelche aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Privater mindestens 300 für die Reise auf nbringen vermögen. Den Verein Berliner Industrieller wird gestattet, geeignete Vor⸗ schläge zu machen.

Die Stadtyerordneten Dr. Schultz und Genossen haben bei der Stadtverordneten⸗Versammlung beantragt, den Magistrat um eine Vorlage zu ersuchen darüber: ob und in welcher Weise in den städtischen Gartenanlagen und Parken die Büsten berühmter Deutschen als Hermen aufgestellt werden können. Die Ver⸗ sammlung genehmigte in ihrer vorgestrigen Sitzung den Antrag ohne Diskussion.

Im Atelier des Bildhaners Brunow hierselbst ist kürzlich das Tbormodell des Kolossal⸗Pegasus, welcher für das Frank⸗ furter Theater in Zink getrieben werden soll, fertig gestellt worden. Trotz seiner Größe besitzt dieses Dichterroß anerkennenswerthe An⸗ muth und Schönheit in der Gliederung.

Die „Oesterreichische Badezeituna“ vom 21 Mai d. J. ent⸗ hält die Mittheilung des Dr. Justus von Liebig, daß in den Inhalationssälen Reichenhalls trotz der Anwesenheit vieler Menschen die Luft durch Zerstäubung von Soole stark ozonhaltig ge⸗ macht und erhalten wird; dieselbe berichtet gleichzeitig, daß auf der Abtheilung des Dr. Fieber des Wiener Allgemeinen Kran⸗ kenhauses umfassende Versuche mit Ozongas bei Kranken gemacht

werden. TE“

Theater.

Im Königlichen Opernhause trat Hr. Müller vom Stadttheater in Leipzig als Raoul in den Hugenotten auf; es war die letzte Gastrolle des Künstlers, dessen Gastspiel zum Engagement geführt hat, eine Nachricht, die allgemein große Befriedigung erregt, denn Hr. Müller ist ein tüchtiger, gebildeter Sänger mit schöner Stimme, die sowohl im Piano leicht angiebt und die Koloraturen gewandt anzuwenden versteht, als auch im Forte mächtig und klangvoll ist, wenn es nicht in zu hohe Lagen geht, wo der Ton nicht mehr schön klingt und wo das übrigens angenehme und leichte Falsett eintritt. Einzelne lyrische Momente, so die Romanze im ersten und das Duett mit der Königin im zweiten Akt kamen beson⸗ ders schön zu Gebör; die Kampfscene im dritten und das große Duett im vierten Akte zeigten auch die dramatische Begabung des Sängers, sowohl im Spiel als in der Tonfarbe, so daß ihm mit Recht reicher Beifall zu Theil wurde. Auf die Anssprache der Vokale jedoch muß der Künstler große. bessernde Sorgfalt verwenden, denn die Vokalisation hängt eng mit der Tonbildung zusammen. Im Ganzen aber ist er doch ein echter Tenor und ein Künstler, dessen Engagement mit Freuden begrüßt werden kann. Den Pagen sang Frl. Scharwenka, auch noch als Gast; für die junge Dame wäre es sehr vortheilhaft, träte sie erst in den Verband einer guten kleineren Bühne, wo sie sich vielseitiger und gründlicher ausbilden könnte, als hier, wo sie doch nur Nebenpartien ausfüllen wird und kann, während sie künftig zu Besserem berufen werden dürfte, denn die Mittel dazu und auch wohl Talent sind offenbar vorhanden.

Das Friedrich⸗Wilhelmstädtische (Saison⸗) Theater batte am Mittwoch seine „Reise durch Berlin“ durch drei kleine ältere Stücke unterbrochen, um einen Debütanten in dem einen, und neue Mitglieder oder ältere in neuen Partien vorzuführen. Za letzteren zählt Hr. Swoboda, der als Lois'l (Versprechen hinterm Heerd) und namentlich in der burlesk⸗komischen des Midas (Schöne Gala⸗ thea) vortrefflich in Gesang und liebenswürdig heiterem Spiel war; das Gleiche gilt von Hrn. Guthery als Michel Quandtner, und Frl. Pollitzer als Nand’I, wo ihr Spiel und im Jodeln wie im Volks⸗ lied ihr Gesang vollkommen ausreichten, was man von der andern Partie, in der sie zu Anfang des Abends auftrat, als Paquerette (Des Löwen Erwachen) nicht sagen kann. Erst in der dritten Operette, „Die schöne Galathea“, trat der Debütant, Hr. Schroetter, als Pyg⸗ malion auf, mit hübscher, weicher Stimme, die aber im Affekt trotz großer, sichtbarer Anstrengung, nicht ausreicht, und mit frischem Spiel, das vielen Beifall fand. Applaudirt wurde auch das bekannte Lied Ganymeds, aber eben nur das Lied, nicht die Sängerin.

Imn Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird unmittelbar nach der durch den Komponisten Johann Strauß per⸗ sönlich geleiteten 200. Aufführung der „Fledermaus“, welche definitiv auf nächsten Montag feftgestellt ist, am Dienstag Frl. Hermine Meyerhoff vom Carltheater in Wien ihr bereits früher gemeldetes Gastspiel eröffnen. Die „Reise durch Berlin“ wird demnach nur noch zwei Wiederholungen (am Sonnabend und Sonntag) erleben und alsdann für einige Zeit vom Repertoire verschwinden.

Wie schon berichtet, findet die Jubiläumsfeier des Hrn. Di⸗ rektor Engel im Krollschen Etablissement am 8. Juni statt und soll der ganze Ertrag der Vorstellung des Abends wohlthätigen und patriotischen Zwecken zufließen.

Durch das Gastspiel des Frl. Marie Geistinger werden die noch immer stark besuchten Aufführungen von „Arria und Messalina“

im Residenz⸗Theater vorläufig unterbrochen, und finden somit nur noch einige Vorstellungen statt. Die letzte Vorstellung (am 31. Mai) ist zugleich das Benefiz der Gastin, Fr. Claar⸗ Delia, der Darstellerin der Messalina.

Im Stadt⸗Theater ging am Mittwoch zum ersten Male das fünfaktige Schauspiel von Dumas flls „Mobernes Leben“ (Demi- monde) in Scene. Dasselbe ist von den Aufführungen auf einer anderen hiesigen Bühne bereits bekannt und hat trotz der geschickten Mache, des fein pointirten, stellenweis sogar geistreichen Dialogs und der witzigen Wendungen der Sphäre wegen, in der sich das Ganze bewegt, scharfe Be⸗ und Verurtheilung gefunden. Es gilt also heut nur die Darstellung zu besprechen und ist in dieser Beziebung zu bemerken, daß das Ensemble trotz vierfachen Gastspieles fremder Künstler ein durchaus gelungenes war, das auch im Einzelnen viel Gutes bot. Fr. Leopoldine Borsdorff, hier früher a. 5 Frl. Fachini bekannt, jetzt am Hoftheater zu Detmold, war eine geschickte Repräsentantin der Baronin dAnge; Frl. Ida Becker vom Stadttheater zu Bremen, gab die Waise Marcelle mit Naturwahrheit und gewinnender poetischer Wärme; die Herren Fliegener (vom Stadttheater in Nürnberg) und Hildebrandt (vom Stadttheater in Cöln) zeichneten die Herren v. Jalen und v. Nanjac, die in der ganzen Gesellschaft noch am Meisten Männern von Ehre ähnlich sehen, angemessen, und da auch die heimischen Mitglieder, namentlich Hr. Bojock und die Damen Savary und Gerber recht brav waren, hielt das Haus Beifall nicht zurück, der sich nach jedem Aktschluß lebhaft

Eingegangene literarische Neuigkeiten.

Jahresberichte über die Veränderungen und Fort schritte im Militärwesen. Zweiter Jahrgang, 1875. Unter Mitwirkung des Gen.Lieuts. Frhrn. v. Troschke, des Oberst Baron v. Meerheimb ꝛc. Herausgegeben von H. v. Löbell, Oberst z. D. Berlin 1876. E. S. Mittler & Sohn.

Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Ge⸗ biete des deutschen öffentlichen Rechtes, herausgegeben von W. Hart⸗ mann, II. Bd. 3. Heft. Ausgegeben Mai 1876. Berlin, Carl Heymanns Verlag.

Norddeutsches Eisenbahn⸗Kursbhuch. Bearbeitet im technischen Bureau des Direktoriums der Magdeburg⸗Halber⸗ städter Eisenbahngesellschaft. Ausgegeben den 15. Mai 1876. Magdeburg, Hofbuchdruckerei von Carl Friese. Preis 50 ₰.

Deutsche Naturalisation einer separirten Fran⸗ zoͤsin und Wirkungen der Naturalisation. Beleuchtung einer Frage des internationalen Rachts bei Gelegenheit des Streites zwischen dem Prinzen von Bauffremont und der Fürstin Bibesco von Dr. Bluntschli, Geheimerath, Professor des öffentlichen Rechts in Heidelberg, Präsident des internationalen Instituts für Voöͤlkerrecht. Heidelberg, Fr. Bassermann. 1876.

Die deutsche Reichsbahn. Von Weizmann, Eisenbahn⸗ Güterverwalter. Berlin, Stuhrsche Buch⸗ und Kunsthandlung. 1876.

Aus der Provinz. Betrachtungen politischen, volkswirth⸗ schaftlichen und moralphilosophischen Inhalts von Otto Jung. Düssel dorf, 1876. Druck von P. Bitter.

Geschichte der Stadt Brandenburg a. H. und der Um⸗ gegend. Von Richard Schillmann, Oberlehrer an der Saldern⸗ schen Realschule zu Brandenburg. I. Berlin, 1875. Verlag von Alfred Weile. Bd. I. enthält die Lieferungen 1— 6. Preis 3

Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Neue Folge. Sechster Band. Heft 1 und 2. Kassel 1875. Druck von L. Döll (Döll und Schöffer).

Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrgang 1875. I. Vierteljahrsheft. Cassel. Druck von L. Döll (Döll und Schäffer).

Studirende der Jahre 1368 bis 1600 aus dem Gebiete des späteren Kurfürst enthums Hessen. Von Dr. Adolf Stölzel. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Lan⸗ deskunde. Neue Folge. Füaftes Supplement. Kassel. Druck von Döll & Schäffer (L Döll). 1875.

Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. 30. Bericht des Vereins für das Mrseum schlesischer Alterthümer. Breslau, im April 1876.

8 Ab FFürhe x I. Bd. Skizzen von A. G. eißner. Lindau und Leipzig, Verlag von Wilh. Ludwi Buchhandlung. 1876. g 1 B

L'électricité. revue scientifique illustrée paraissant le 15. de chaque mois. Organe officiel de v'expesition interpationale de l'’électricité en 1877 au palais de l'industrie à Paris. Première année. No. 3 et 4. Le numéro: 50 cent. Administration et ré- daction: 86 rue de la victoire. Paris.

Handels⸗Bericht vom Monat April 1876 von Gehe u. Co. 8 Peen

F. Köhlers Antiquarium in Leipzig, Poststraße 17. Katalog⸗Nr. 276. Jahalt: Geschichte und ihre Hüͤlfswissen⸗ schaften. Leipzig, Druck von G. Kreyfing. 1876.

Redackeur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (einschliezlich Börsen⸗Beilage).

Berlint

Reichs⸗An

Erste Beilage

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königlichen Regierung lassen wir hieneben die unterm heutigen Datum erlassene Anweisung zur Ausführung des Ge⸗ setzes über eingeschriebene Hülfskassen vom 7. April 1876 (R. G. Bl. S. 125) mit dem Auftrage zugehen, dieselbe schleu⸗ nigst zur Kenntniß der Aufsichts⸗ und Gemeindebehörden zu bringen und durch die nächste Nummer Ihres Amtsblattes zu veröffentlichen.

Indem wir der Königlichen Regierung empfehlen, Sich mit den Bestimmungen des Gesetzes und der Anweisung ungesäumt vertraut zu machen, weisen wir Dieselbe darauf hin, daß jede Ent⸗ scheidung, durch welche eine Hülfskasse zugelassen wird, eine definitive ist und daß daher durch eine besonders sorgfältige Prüfung (vergl. Nr. 3 der Anweisung) Vorsorge zu treffen ist, daß keine Hülfskassen zugelassen werden, welche nicht allen An⸗ forderungen des Gesetzes entsprechen. Insonderheit ist bei dieser Prü⸗ fung zu beachten, daß diejenigen Bestimmungen, welche nach H. 3 Nr. 1— 9 in dem Statute der Kasse überhaupt enthalten sein müssen, nach den weiteren Paragraphen des Gesetzes auch in ihrem Inhalte gewissen Anforderungen genügen müssen, und demgemäß allemal nach den betreffenden Paragraphen zu prüfen sind.

Die Rekurse, welche gegen Bescheide der Königlichen Regie⸗ rung eingelegt werden, sind unter Beifügung der Verhandlungen, wenn es sich um Hülfskassen handelt, welche ausschließlich für Gewerbtreibende bestimmt sind, mir, dem Minister für Handel, übrigens mir dem Minister des Innern vorzulegen. Beerrlin, den 15. Mai 1876.

Der Minister Der Minister für Handel, Gewerbe 8 des Innern: und öffentliche Arbeiten: Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach. 1 An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.

Anweisung zur Ausführung des Gesetzes über einge⸗ schriebene Hülfskassen vom 7. April 1876. (R. G. Bl. S. 125.)

Zur Ausführung des Gesetzes über eingeschriebene Hülfskassen vom 7. April 1876 wird Folgendes bestimmt:

1) Unter der Bezeichnung: Höhere Verwaltungsbehörde sind die Regierungen, die Landdrosteien und das Polizeipräsidium in Berlin, unter der Bezeichnung: Gemeindebehörden diejenigen Behörden zu verstehen, welche nach der in den einzelnen Landestheilen geltenden Gemeindeverfassung den Vorstand der Gemeinde bilden.

Die Beaufsichtigung der Kassen (§. 33 des Gesetzes) ist in den Städten von dem Gemeindevorstande, übrigens von den Kreisland⸗ räthen, in der Provinz Hannover von den Amtshauptmännern, in Hohenzollern von den Ober⸗Amtmännern wahrzunehmen. In den⸗ jenigen Städten, wo der Gemeindevorstand ein Kellegium bildet, hat hapelbe zur Wahrnehmung der Aufsicht einen Kommissarius zu be⸗

ellen.

2) Der Gemeindevorstand, welchem das Statut einer Kasse behufs Erwirkung der Zulassung eingereicht wird (§. 4 Alin. 1), hat darüber ein Protokoll aufzunehmen, welches das Datum der Ein⸗ reichung, den Namen der Kasse und den Namen und Wohnort der das Statut einreichernden Personen ergiebt.

Dieses Protokoll ist mit den beiden eingereichten Exemplaren 88 Statuts ungesäumt der höheren Verwaltungsbehörde zu über⸗

senden.

Gleichzeitig oder spätestens innerhalb acht Tagen hat der Gemeindevorstand ohne besondere Aufforderung der höhe⸗

en Verwaltungsbehörde eine Erklärung über die Höhe es täglichen Lohnes einsenden, welcher nach seinem Urtheil an dem

Orte, wo die Kasse ihren Sitz hat, gewöhnlichen Tagearbeitern im Jahresdurchschnitt gezahlt wird (§. 11).

3) Die höhere Verwaltungsbehörde hat die bei ihr eingehenden Statute einer Prüfung zu unterziehen, welche darauf zu richten ist, 1 a. ob das Statut formell vollständig ist (§. 3 Nr. 1— 9), bp. ob der Inhalt der einzelnen Bestimmungen des Statuts den Vorschriften des Gesetzes entspricht (§. 3 Alin. 2),

c. ob in das Statut Bestimmungen aufgenommen sind, welche mit dem Zwocke der Kasse nicht in Verbindung stehen (§. 3 Alin 2).

4) Ergeben sich bei dieser Prüfung keinerlei Bedenken gegen die Zulassung der Kasse, so ist sofort nach Maßgabe der Bestimmung

unter Nr. 8 zu ve fahren. 8 5) Ergeben sich Bedenken gegen die Zulassung der Kasse, so kann zunächst der Versuch gemacht werden, die erforderlichen Abänderungen des Statuts durch Verhandlung mit den Antragstellern herbeizuführen. Es ist indessen unter allen Umständen innerhalb der in §. 4 Alin. 1 vorgeschriebenen sechswöchigen Frist mindestens ein die bestehenden

Bedenken genau bezeichnender vorläufiger Bescheid zu erlassen.

1 Im Uebrigen greift das Verfahren nach Maßgabe der 88. 20 und 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und der Nr. 55, 57, 58 der Anweisung zur Ausführung derselben vom 4. September 1869 mit den aus den folgenden Bestimmungen sich ergebenden Mo⸗ difikationen Platz.

1t 6) Der schriftliche Bescheid (Nr. 55 der Anweisung vom 4. Sep⸗ tember 1869) hat diejenigen Bestimmungen des Statuts, welche den

Anforderungen des Gesetzes nicht entsprechen und, inwiefern dies der Fall, genau zu bezeichnen.

8 7) Der Rekurs und dessen Rechtfertigung ist innerhalb der ge⸗ setzlichen Frist, und zwar zur Beschleunigung des Verfahrens in der Regel nicht unmittelbar bei den Ministerien, sondern bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen, worauf in dem Bescheide jedesmal hinzuweisen ist.

8) Sobald zu Gunsten der Zulassung der Kasse entschieden ist, werden die eingereichten Exemplare des Statuts mit folgendem Zu lassungsvermerke versehen:

8 „Die (Name der Kasse) ist auf Grund des vorstehenden

Statuts als eingescheiebene Hülfskasse zugelassen und unter

Nr... des Registers der eingeschriebenen Hülfskassen ein⸗ vi n

Königliche. 92 (Siegel.) (Unterschrift) EFiin Exemplar des Statuts ist nach vorgängiger Eintragung der Kasse in das Register (ckr. Nr. 10) durch Vermittelung der Aufsichtsbehörde den Antragstellern zu ustellen. 1 In denjenigen Fällen, wo die zemeindebehörde nicht zugleich Aufsichtsbehörde ist (ckr. Nr. 1), hat die letztere die Gemeindebehörde von der erfolgten Zulassung zu benachrichtigen. rö9) Beschließt eine Kasse Abänderungen des Statuts, so ist eine 81“ der abändernden Beschlüsse oder ein vollständiges revidirtes Kassenstatut in zwei Exemplaren unter Beifügung der über

die Beschlußfassung aufgenommenen Verhandlung dem Gemeind

Berlin, Freitag, den 26. Mai

vorstande einzureichen, worauf das unter Nr. 2—8 vorgeschriebene Verfahren Platz greift.

Die Prüfung der höheren Verwaltungsbehörde hat sich in diesem Falle neben den unter Nr. 3 bezeichneten Punkten auch darauf zu er⸗ strecken, ob die abändernden Beschlüsse nach Maßgabe des Gesetzes (vergl. §. 20 Alin. 3) und des Statuts (vergl. §. 3 Nr. 7) gültig gefaßt sind. 8

Der Zulassungsvermerk lautet in diesem Falle:

a. wenn ein vollständig revidirtes Statut eingereicht ist: „Die unterm (Datum der ersten Zulassung) als eingeschriebene Hülfskasse zugelassene und unter Nr. . . des Registers ein⸗ getragene (Name der Kasse) bleibt auf Grund des vor⸗ stehenden revidirten Statuts als eingeschriebene Hülfskasse fer⸗ ner zugelassen.“

N. . den 65

L-ö1ö1“”“ .

(Siegel.) (Unterschrift.)

b. wenn nur eine Zusammenstellung der abndernden Bestimmungen eingereicht ist: „Die unterm (Datum der ersten Zulassung) als eingeschriebene Hülfskasse zugelassene und unter Nr. . . . des Registers ein⸗ getragene (Name der Kasse) bleibt mit den vorstehenden Ab⸗ aͤnderungen des Kassenstatuts als eingeschriebene Hülfskasse ferner zugelassen.“

EZ“ Königliche .. (Siegel.) (Unterschrift.)

10) Jede höhere Verwaltungsbehörde hat ein nach dem (ange⸗ schlossenen) Formulare einzurichtendes Register der eingeschriebenen Hülfskassen zu führen. 3

Jede Kasse ist auf einer besonderen Seite des Registers ein⸗ zutragen.

Die Eintragung erfolgt sofort vermerks.

Einzutragen sind:

die laufende Nr, Name und Sitz der Kasse,

Datum des Zulassungsvermerks.

Bei demnächstigen Abänderungen des Statuts ist das Datum des Zulassungsvermerks in die Rubr. 4 einzutragen und in der Rubr. 5 anzugeben, ob ein revidirtes Statut oder nur einzelne Statutenänderungen vorliegen. Erstreckt sich die Aenderung auch auf die Bezeichnung der Kasse, so ist der neue Name in Rubr. 2 einzutragen. .

Wird die Kasse aufgelöst oder geschlossen, oder wird über die⸗ selbe der Konkurs eröffnet, so ist dies auf der betreffenden Seite des Registers zu vermerken, und das Datum des Auflösungsbeschlusses, bezw. des die Schließung aussprechenden Bescheides oder der Konkurs⸗ eröffnung, in die Rubr. 4 einzutragen.

11) Die Anmeldung der Zusammensetzung des Vorstandes einer eingeschriebenen Hülfskasse und der in dieser Zusammensetzung einge⸗ tretenen Veränderungen (§. 17) erfolgt durch die Vorstandsmitglieder in Person oder durch beglaubigte schriftliche Erklärung.

Entstehen über die Identität der anmeldenden Personen oder über die Richtigkeit ihrer Anmeldung Zmeifel, so hat die Gemeindebörde nach pflichtmäßigem Ermessen auf dem ihr geeignet erscheinenden Wege den wahren Thatbestand festzustellen.

Jeder Vorstand einer Gemeinde, in deren Bezirk eingeschriebene Hülfskassen ihren Sitz haben, hat über die Personen, welche als Mit⸗ glieder der Vorstände der Kassen angemeldet werden, ein Verzeichniß zu führen und fortlaufend nach Maßgabe der angemeldeten Ver⸗ änderungen richtig zu erhalten. Auf Grund dieses Verzeichnisses sind die in §. 17 Alin. 2 erwähnten Zeugnisse auszustellen. b

12) Die Aufsichtsbehörde hat bei Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Obliegenheiten Folgendes zu beachten:

a. Sie hat im Falle des §. 33 Alin. 3 auf Anrufung der Antrag⸗ steller (§. 22 Alin. 2) den Vorstand der Kasse aufzufordern, binnen einer bestimmten kurzen Frist die Generalverfammlung zu berufen und nach vergeblichem Ablauf der Frist, unter Beachtung der im Statut vorgeschriebenen Formen (§. 3 Nr. 6), die Berufung selbst vorzunehmen. 1

b. Sie hat die Kassen zur rechtzeitigen Erfüllung der ihnen durch §§. 25 und 27 auferlegten Verpflichtungen, event. soweit es nach §. 33 Alin. 4 zulässig, durch Ordnungsstrafen anzuhalten und das ihr mit⸗ getheilte Ergebniß der fünfjährigen Abschätzung innerhalb 14 Tagen der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen. .

c. Wenn in ihrem Bezirke gewerbliche Hülfskassen bestehen, hin⸗ sichtlich deren eine Beitrittspflicht der Arbeiter begründet ist, so hat sie an diejenegen eingeschriebenen Hülfskassen, welche für gewerbliche Arbeiter oder auch für solche bestimmt sind, das Erfordern zu richten, das Ausscheiden von Mitgliedern in jedem Falle unter Angabe des Vor⸗ und Zunamens, des Wohnortes und der Beschäftigung binnen 14 Tazen anzuzeigen. Diese Verpflichtung kann auf die Arbeiter einzelner in diesem Falle bestimmt zu bezeichnender Gewerbszweige beschränkt werden, wenn nur für diese eine Verpflichtung, gewissen Hülfskassen beizutreten, besteht. 1 8

d. Sie hat in den §. 29 unter Nr. 1—3 erwähnten Fällen an die Kassen die daselbst vorgesehenen Aufforderungen und Auflagen zu erlassen und in jedem Falle die innezuhaltende Frist in der Ver⸗ fügung anzugeben. 1

e. Sie hat sich von allen Verhältnissen der Kassen, welche für die Wahrnebmung der Aufsicht von Bedeutung sind, soweit erforder⸗ lich, durch Einsehung der Bücher der Kassen (§. 33 Alin. 2) in fort⸗ laufender Kenntniß zu erhalten. 1

f. Sie hat in denjenigen Fällen, wo Mitglieder des Vorstandes oder des Ausschusses den Bestimmungen des Gesetzes zuwiderhandeln (§. 34), soweit nicht zunächst mit Ordnungsstrafen vorzugehen ist (§. 33 Alin. 4), die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens zu veranlassen. ü8 B

g. Wenn über eine eingeschriebene Hülfskasse das Konkursverfah⸗ ren eröffnet wird (§. 29 Alin. 3), oder wenn einer der Fälle eintritt, in welchen nach §. 290 Nr. 1—6 die Schließung einer Kasse erfolgen kann, so ist der höheren Verwaltungsbehörde innerhalb 14 Tagen Anzeige zu machen. 1

Innerhalb der gleichen Frist ist der höheren Verwaltungsbehörde die erfolgte Auflösung einer Kasse anzuzeigen. .

k. In dem Falle des §. 30 Satz 2 hat die Aufsichtsbehörde die erforderlichen Verfügungen wegen Abwickelung der Geschäfte der Kasse zu treffen.

13) Für das Verfahren auf Schließung einer Kasse (§. 29. Alin. 1 und 2) greifen die Bestimmungen Platz, welche in den Nrn. 60 ff. der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe⸗Ordnung vom 4. 2. 1869 für das Verfabren bei Entziehung einer ertheilten Approbation ꝛc. vorgeschrieben sind. 1

Der Rekurs und dessen Rechtfertioung ist auch in diesem Falle zur Beschleunigung des Verfahrens in der Regel bei der höheren Ver⸗ waltungsbehörde einzureichen (conf. Nr. 7),. 8

14) Ueber die in den §§. 25 und 27 vorgesehenen Formulare und Fristen sind die Bestimmungen des Bundesraths zu erwarten.

Berlin, den 15. Mai 1876. ““

Der Minister des Innern. Der Minister für Handel, Gewerbe

und 8X Arbeiten.

r.

nach Ertheilung des Zulassungs⸗

11“

Graf zu Eulenburg.

zeiger und Königlich Preufischen S

Kunst, Wissenschaft und

Als am 21. Mai 1871 der 400 jährige Todestag Albrecht Dürers in Nürnberg gefeiert wurde, ward beschlossen, in Zwischen⸗ räumen von je 5 Jahren am Grabe des Künstlers eine Feierlichkeit zu ver⸗ anstalten. So versammelte sich denn am 21. in früher Morgenstunde auf dem altehrwürdigen Kirchhofe zu St. Johannis um die lorbeergeschmückte Grabstätte des großen Meisters eine Anzahl Kunstfreunde. Nach dem Vortrag eines der ernsten Feier angemessenen Musikstückes hielt der Kustos des „Bayerischen Gewerbemuseums“, Hr. Dr. v. Schorn, die Festrede, in welcher er in eingehender Weise das Wirken Dürers schilderte, und zum Schluß aufforderte, das Andenken des Meisters durch Förderung der das Leben veredelnden Kunstbestrebungen zu ehren. Musik schloß die erhebende Feier.

Die Frankfurter Stadtbibliothek hat durch Hrn. E. Du Fay die prachtvolle, mit zahlreichen Initialen und etwa, 130 Miniaturen geschmückte Bibelhandschrift zum Geschenk erhäͤlten, die erst der Biblisthek des Dominikanerklosters daselbst angehörte und dann im JIübn 1814, laut einer Inschrift auf einem Pergamentblatt, von dem Convente dem kunstsinnigen Jakob Heller verehrt wurde, dessen Wappen sich auch dort vorfindet. Hr. Du Fay erstand das Kunstwerk in der Versteigerung des C. R. Ruhl⸗ schen Nachlasses in Cöln.

Die erste beglaubigte urkundliche Mittheilung über Walther von der Vogelweide ist vor kurzem in Oesterreich entdeckt worden. Der um die Erforschung der S. Lebensverhältnisse Walthers verdiente Innsbrucker Germanist Zingerle theilt hierüber Näheres in der „Wiener Abendpost“ vom 11. Mai mit. Bereits 1874 fand Professor Adam Wolf im Kommunalarchiv in Cividale (dem alten Forum Julii in der italienischen Provinz Udine) elf ziemlich große Pergamentblätter, auf denen in lateinischer Sprache die Reiseausgaben eines Bischofs aus dem An⸗ fange des dreizehnten Jahrhunderts verzeichnet sind. Von dieser Pergamenthandschrift hat nun der Vorstand des Walther⸗ Comités in Bozen, Dr. v. Kofler, im März dieses Jahres eine genaue Abschrift genommen. Unter den Orten, die der reisende Bischof berührte, sind folgende in Niederösterreich namhaft gemacht: Weitra, Zeiselmauer, Wien, Schwadorf, Klosterneuburg, Tulln, Mautern, Kuen⸗ ring, Retz u. s. w. Bei Zeiselmauer steht und zwar zweimal, auf Blatt 9 und Blatt 11 die Ausgabe verzeichnet: „Walthero can- tori de Vogelweide pro pellicio V. sol. longos.- Also in Zeiselheim schenkte der betreffende Bischof dem Sänger Walther von der Vogel⸗ weide einen Pelzrock im Werthe von fünf Solidi. Professor Zingerle ver⸗ muthet, dieser Bischof, dessen Reisen alle von Passau aus⸗ und wieder dahin zurückgingen, sei Wolfger von Ellenbrecheskirchen gewesen, der bis Mitte 1204 Bischof von Passan war und am 23. Juni 1204 zum Patriarchen von Aquileja gewählt wurde, welches Amt er noch in demselben Jahre antrat. Daraus würde sich auch erklären, wie seine Aufzeichnungen aus Aquileja in das Archiv des benachbarten Eividale kamen. Die Reise, auf welcher Bischof Wolfger dem doch nichts weniger als klerikalen Kantor Walther einen Pelzrock, wahr⸗ scheinlich als Zeichen seiner Anerkennung, verehrte, hat nach Professor Zingerle’'s Meinung auch im Jahre 1204 stattgefunden.

8— Land⸗ und Forstwirthschaft.

Odessa, Ende April 1876. (Austria.) Die Nachrichten, welche über den gegenwärtigen Stand der Saaten in Südrußland verlauten, sind nicht die befriedigendsten. Die gepflogenen Unter⸗ suchungen haben ergeben, daß die Eisenbahn Odessa⸗Woloczisk gleich⸗ sam die Grenzscheide bildet zwischen den Gebieten, welche eine mehr oder weniger günstige Ernte, und jenen, welche eine Mißernte in die⸗ sem Jahre zu erwarten haben. Auf der linken Seite der Eisenbahn stehen die Wintersaaten vorzüglich und die Frühlingssaaten gut; knapp an der rechten Bahnseite haben beide wenig gelitten; je weiter man aber nach Osten vorschreitet, desto bedeutender zeigen sich die Schäden, so daß in mehreren Gegenden nicht einmal das zur Aus⸗ saat gekommene Getreidequantum gewonnen werden und der dortige Landwirth sich genöthigt sehen dürfte, im nächsten Herbst die erforder⸗ liche Aussaat zu kaufen oder auf die Bestellung seiner Felder in diesem Jahre ganz zu verzichten. Diese östlich von der Bahn gelege nen Gegenden haben im vorigen Winter an Schneemangel gelitten, infolge dessen der Frost die größten Zerstörungen anrichten konnte. Gegenwärtig wird über Mangel an Feuchtigkeit geklagt und die Trockenheit, welche nach Bestellung der Frühlingsfrucht eintrat, be⸗ nimmt sogar in bisher minder gefährdeten Oertlichkeiten alle Hoff⸗ uung auf eine halbwegs gute Ernte.

Am Kap der guten Zerleens haben die dortigen Land⸗ wirthe seit einigen Jahren den Vogel Strauß als landwirthschaft⸗ liches Nutzthier eingeführt. Es bestehen jetzt bereits förmliche Strau⸗ Femnarkte wo die Riesenvögel in größeren Mengen zu haben sind. ie Zucht scheint sich sehr zu rentiren, denn nach den letzten Berichten waren auf den Märkten nur ganz junge Thiere zu haben, die zu sehr hohen Preisen abgesetzt wurden, da die Pächter sich gegenseitig überboten. Ein guter und gesunder Zuchtstrauß ist unter 700 nicht zu beschaffen. .“ Gewerbe und Handel. 81.

Rom, 21. Mai. (It. Nachr.) Der „Bersagliere“ erklärt: Wir sind ermächtizt, alle Gerüchte auf das Entschiedenste in Abrede zu stellen, wo⸗ nach Hr. Salta mit Unterhandlungen über die Baseler Konven⸗ tion beauftragt sein soll. Nach der Abreise des Barons Rothschild mag er auf eigne Rechnung unterhandelt haben (das können wir eben so wenig bestreiten wie behaupten); aber im Auf⸗ trag der italienischen Regierung hat er keine Unterhandlungen zu führen gehabt. Nach einem ziemlich glaubhaften Gerüchte sind auf Verlangen des Barons von Rothschild Unterhandlungen wieder angeknüpft worden, sie werden aber durch kein anderes Medium als Briefe und Depeschen geführt, die allerdings seit einigen Tagen sehr lebhaft von Rom nach Paris gehen und kommen, um eine befriedie gende Lösung der hochwichtigen Frage herbeizuführen.

(Seitschrift f. Gew., H. u. V.) Der Bergbau Nor⸗ wegens ist bekanntlich noch wenig bedeutend, doch ist das Land nicht arm an unterirdischen Produkten. Das Silberbergwerk Kongs⸗ berg liefert wenigstens den Bedarf für die neu eingeführte Münz⸗ währung. Es hat im Jahre 1874 ca. 16,300 fein Silber produ⸗ zirt und einen Ueberschuß von ca. 14,100 Spezies gegeben; in den Jahren 1871, 1872 und 1873 betrug die Produktion im Durchschnitt sährlich 15,300 fein Silber und der Ueberschuß 46,500 Spezies. Die Kupfer⸗ und Eisenwerke des Landes zeigen zwar keinen lebhaften Aufschwung, doch gehen sie auch nicht zurück, bei den Nickelwerken zeigt sich sogar fortwährend regeres Leben. Die an verschiedenen Punkten angestellten Bohrungen auf Nickel haben zur Anlage neuer Werke geführt. Die Bohrungen auf Steinkohle auf dem Ja⸗ deren, zwischen Stavanger und Egersund, haben kein günstiges Re⸗ sultat gegeben und sind eingestellt worden. Die Einfuhr von Kohlen ist im Jahre 1875 auf 3,471,300 Tonnen gestiegen von 2,750,000 im J. 1874, wogegen Salz von 1,097,581 auf 837,200 Tonnen ge sunken ist. Nicht besonders lebhaft war die Ausfuhr an Erzen. Norwegen fürte aus Centner (zu 49,s Kgr.):

im Jahre Schwefelkies Kupfererz

1874 1,397,492 237,599 129,292

1875 774,800 315,800 114,700 Norwegen gehört also schon dem Welthandel mit Montanproduk⸗ en an.