1“ 88 ““
à Ho
1876. Eröffnung 1. 8 1 it allem nur wünschbaren Comfort der Neuzeit ausgestattete Etablisse Billard-Sale DüöeS na, Zelone⸗ und 150 Zimmer mit 250 Betten. Bäder und Douchen in jeder Etage. Maggia, Om.2 ernone und Verzascia mit ihren prachtvollen Gletschern und Wasserfällen,
1 je Alpen und den See. 1 “ “ Klimas wegen (schweizerisches Nizza) eignet sich
deutscher Arzt im Hause, Vis-à-vis dem St. G tthardt-Bahnhof und dem Landungsplatz der Dampfschiffe. Pensionspreise das ganze Jahr. 1 .“ W. Wagner, Direktor.
Saison vom 15. Mai bis
NB. für Alterthumsfreunde. Ein reichhaltiges Kabinet römischer Antiquitäten, welche auf Ha onoverschen (GRehme) in Westfalen. Eisenbahn. I Der glückliche Erfolg der nun beendeten Aufräumungsarbeiten hat dem
— wurden, befindet sich im Hotel. nund Löhne- Kohlensaure rhermal-, Sool-, Dunsg-, Gas- u. Wellenbäder. Gradirluft. Bade die alte Thermalquelle in früherer Ergiebigkeit und Temperatur
Stati on d. Cöln- 8. X V M ündener-, „ 1 I 1 1 Wienenburger Bäder werden vom 1. Mai bis Ende October verabreicht. wiedergegeben. v
Auskunft jeder Art ertheilt die Königliche Bade-NYerw
— Wies Die Sommersaison ist eröffnet. Im Herbst: Traubencu
14372] F
Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.
In G die Herren Aktionäre zur jährlichen ordentlichen
General⸗Versammlüung am Montag, den 26. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr,
4 8.
in den Garten⸗Saal des Gasthofes „zum goldenen Adler“ dahier ergebenst einzuladen. Die Gegenstände der bis jetzt anfgestellten Tages⸗Ordnung sind: “ 1) der statutenmäßige Bericht (§. 20) über die Resultate der Rechnungs⸗Ablage und über die Geschäfte der Gesellschaft; 2) Antrag der Königlichen Eisenbahn⸗Direction: 1 1 8 für den Fall, daß der Beginn des Etatejahrs für den Staatshaushalt des preußischen Staates vom 1. April 1877 ab auf den 1. April jedes Jahres gesetzlich festgestellt wird, wolle die General Versammlung unter Abänderung der §8§. 14, 27 und 37 der Statuten
el Locarno
Lago Maggiore, Schweiz. henutsches Hotel. .
Mai 1826. ““
blissement enthält Damen-, sowie nach den weltberühmten Borromeo'schen Inseln.
Locarno namentlich für einen Winteraufenthalt. Deutscher Gottesdienst und
auf jährlich 4500 ℳ festgesetzt worden.
höheren Justiz⸗ oder Verwaltungsdienste nicht zur Bedingung gemacht, — hingestellt wird, werden ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung eines kurzgefaßten Lebenslaufs bis zum 15. Juni ecr. dem Unterzeichneten einzureichen.
Erziehungs⸗ und Besserungs⸗Anstalt zu St. Martin bei Boppard im Kreise St. Goar
raonö-
in ganz nellenl Dessihn!s, sind in den verschiedensten Papiersorten in sonst nirgends vorhandener Auswahl mit
jedem beliebigen Bluchstaben
zu aussergewöhnlich billigen Preisen stets vorräthig bei
J. Simoh,
Hoflieferant,
17.18. Mohrenstrasse 17.18.
Eocke der Grossen Friedrichstrasse.
Masik-, Conversation-, Lese- und Herrliche Ausflüge nach den reizenden Thälern Hübsche
Grund
11
4146]
Die Bürgermeisterstelle hiesiger Stadt wird mit .Juli cr. vakant. Das penstonsfähige Gehalt ist
874 2.
5E4 14549] Bekanntmachung.
Behufs Beseitigung der vielfachen Unzuträglich⸗ keiten, welche bisher in Folge des Mangels aus⸗ reichender Bestimmunzen über das Verfahren in Betreff der Frankirung der portopflichtigen Postsen⸗ dundungen, besonders bei der Korrespondenz zwischen Kommunalbehörden sich fühlbar machten, haben sich in Folge eines diesseitigen Cirkularschreibens vom 7. April d. J. fast alle größeren Städte der preußischen Monarchie damit einverstanden er⸗ klärt, daß in Zukunft die Korrespondenz zwirchen den Magistraten dieser Städte und dem der Stadt Berlin, resp. zwischen den diesen untergebenen Ver⸗ waltungs Deputationen ꝛc. in allen Fällen bei der Adsendung und zwar unter gegenseitiger Verzichtleistung auf die Porto⸗Erstattung, frankirt werde, und glauben wir daher annehmen zu dürfen, daß auch alle übrigen Städte Lem⸗ nächst sich diesem Grundsatze anschließen werden.
Mit Rücksicht hierauf nalen wir beschlossen, fer⸗ nerhin den Magistraten und Bürgermeistereien der Städte des preußischen Staates resp. deren Verwaltungs⸗Deputationen alle Schrei⸗ beck und Postsendungen ausnahmelos, sowohl in Dienst⸗Angelegenheiten als in Parteisachen, ohne Rücksicht darauf, wer das Porto zu tragen hat, frankirt zugehen zu lassen, ersuchen indeß sämmtliche preußische Städte⸗Vorstände (Magistrate und Bür⸗ germeistereien), fortan auch ihrerseits alle hierher⸗ gerichteten Postsendungen bei der Absendung fran⸗ kiren und von der etwa zulässigen Wiedereinziehung der erwachsenen Portokosten von uns Abstand neh⸗ men zu wollen. Hat eine Partei im Gebiete der empfangenden oder absendenden Behörde die Ver⸗ bindlichkeit zur Erstattung des Portos, so ist die Einziehung des letzteren von der Partei der betref⸗ fenden Behörde überlassen; eine Ueberweisung oder Erstattung des eingezogenen Betrages an die absen⸗ dende Behörde wird nur in den Fällen eintreten, in denen eine Geldübersendung an die eben bezeichnete Behörde überhaupt stattzufinden hat.
Wir behalten uns übrigens vor, denjenigen Städte⸗
Qualifizirte Bewerper, welchen die durch Ab⸗ egung des Staatsexalnen erlangte Befähigung zum
aber doch als wünschenswerth
Merseburg, den 11. Mai 1876. Der Vorsteher der Stadtverordneten⸗Bersammlung. hDhhr. Kriesgs.
Die Stelle des Inspektors bei der evangelischen
ist zu besetzen. Das vorläufig zu beziehende Minimal⸗Einkommen derselben beträgt 2100 ℳ neben freier Wohnung und Garten. Dasselbe ist steigerung⸗fähig bis zu 3300 ℳ Bewerbungen um die Stelle sind unter Beifügung der Zeugnisse, welche sich auch auf die Befähigung zum Unterrichten in den Lehrgegen⸗ ständen einer gehobenen Elementarschule zu erstrecken haben, biunen 4 Wochen an uns einzureichen. Coblenz, den 20. Mai 1876. Königliche Regie⸗ rung. Abtheilung des Innern. v. Jaski.
Im diesseitigen Kommissionsbezirk finden mehrere Personen, die Bauhandwerker sind oder eine Ge⸗ werbeschule besucht haben, Beschäftigung als Bahn⸗ meister⸗Aspiranten. Qualifizirte Bewerber, welche das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wollen ihre Meldungen an uns richten. An täglichen Diäten werden, je nach dem Ausbildungs⸗ grade, 2 —3 ℳ bewilligt. Bromberg, den 24. Mai 1876. Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Stolp, mit welcher ein Gehalt von 600 ℳ und ein Zuschuß von gleicher Höhe aus Kreismitteln verbunden, ist noch nicht wieder besetzt. Qualifizirte Thierärzte,
als Nachtrag beschließen: b 1) das Etatsjahr für die Rhein⸗Nahebabn beginnt vom 1. April 1877 ab mit dem 1. April und schließt mit dem 31. März jedes Jahres; 1 2) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1877 wird besondere Rechnung gelegt und dem Verwaltungs⸗Ausschusse mitgetbeilt; für diese Zeit bleiben die Mitglieder —des bestehenden Verwaltungs⸗Ausschusses weiter in Function; 3) der Verwaltungs⸗Ausschuß wird ermächtigt, mit der preußischen Staats⸗ Regierung 1 eine dem Vorstehenden entsprechende Modification des §. 3 des Betriebs⸗Ueberlassungs⸗ Vertrages vom 18. Juni 1856 zu vereinbaren; 3 3) die Wahl zur statutenmäßigen Erneuerung des Verwaltungs⸗Ausschusses (§. 37). Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser General⸗Versammlung Theil zu nehmen wünschen, werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besonders aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von Aktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ihren Besitz in die Bücher der Gesellschaft bis spätestens 8 Tage vor dem Tage der General⸗Versammlung haben eintragen lassen, und welche sich über das Fortdestehen des Besitzes bis spätestens einen Tag vor der General⸗Versammlung entweder selbst oder durch ihre legitimirten Bevollmächtigten ausgewiesen haben. Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besitz der Aktien, resp. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher sind zur Erleichterung für die auswärtigen
Herren Aktionãre 8 1“ die Bank für Handel und Industrie in Berlin,
[ die Filiale der Bank für Handel und Industrie Frankfurt a. M. und 8 die Deutsche Vereins⸗Bank in Frankfurt a. WN.
und zwar bis 17. Juni d. J. incl. zur Entzegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher und bis zum 22. Juni d. J. incl. nur noch für denisweis über den Fortbesitz er⸗ mächtigt worden. 8 11
Die für die Theilnahme an der General⸗Versammlung auszugebenden Eintritts⸗Karten, welche ugleich für die nach §. 30 und 31 Stimmberechtigten als Freivillets für die Her⸗ und Rückfahrt auf der Bahn gelten, können an den vorbezeichneten Stellen vom 18. incl. bis 22. Juni c. einschließlich, im Bureau des Verwaltungs⸗Ausschusses, jedoch vom 18. bis 25. Juni incl. gegen Einlieferung des Ausweises über den Fortbesitz der Aktien in Empfang genommen werden. 3 1 11
Anstatt der Präsentation und der Deponirung der Aktien genügen die Depositenscheine der König⸗ lichen Hauptbank in Berlin. 8
Kreuznach, den 18. Mai 1876. 8
Vorsitzende des Verwaltungs⸗Ausschusses der Rhein Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft,
1“ Berger. ö““
8 2
[4358] 3 Wir laden hiermit die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der im Courszimmer des
hiesigen Börsengebäudes (Eingang: Neue Friedrichsstraße) abzuhaltenden ordentlichen General⸗Versammlung auf Dienstag, den 20. Juni 1876, Nachmittags 5 Uhr, ergebenst ein. Es werden darin die im §. 32 des Statuts gelangen. Die erforderlichen Stimmzettel erhalten die Herren Aktionäre beim Eingange in das Lokal nach
geführter Legitimation. 1 Berlin, den 19. Mai 1876. 16“ 1
Fortuna, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Für den Verwaltungsrath:
Der Vorstand. G. Dietrich.
bezeichneten Gegenstände zur Verhandlung
Der Direktor: Fr. Buschius.
4 Wo 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Gaede. 8
die Deutsche Bank in Verlin, “
welche sich um diese Stelle bewerben wollen, fordern
wir hierdurch auf, sich unter Einreichung ihrer Zeug⸗
nisse bei uns binnen 6 Wosochen zu melden. Coeslin, den 22. Mai 1876.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Vorständen, welche uns auf das diesseitige Schrei⸗ ben vom 7. v. Mts. geantwortet haben, noch nähere Mittheilung zu machen.
Berlin, den 19. Mai 1876.
1d Magistrat
hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt. “
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Schild⸗ berg mit dem Wohnsitz zu Stadt Kempen und einem jährlichen Gehalt von 900 ℳ ist erledigt. Die Kreisstände haben beschlossen, dem Inhaber der⸗ selben unter Auferlegung der Verpflichtung zur un⸗ entgeltlichen Beaufsichtigung der im Kreise abgehal⸗ tenen Vieb⸗ und Pferdemärkte eine Remuneration von 450 ℳ jährlich, zunächst für die Dauer der nächsten drei Jahre zu bewilligen. Wir fordern hiermit qualifizirte Bewerber auf, sich unter Ein⸗ reichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs binnen
2 bei uns zu melden. Posen, den 20. Mai
[1750]) Dampsferverbindungen zwischen Stettin und Stolpmünde, Danzig, Elbing. Königsberg i /Pr., Tilsit, Riga, Reval, St. Petersburg (Stadt), Copenhagen, Gothenburg, Flens- burg, Kiel, Hamburg, Bremen, Antwerpen, Middles- brough o/Tees unterhält regelmässig (No. 37372.) Rud. Christ. Gribel in Stettin.
EEIAmEmmEEEAEEmeg 1181] Allgemeiner
8 1 2 2 Submissionsanzeiger III. Jahrgang.
Amtliches Publikations-Organ.
Derselbe erscheint in Stuttgart, als alleiniges 3mal vöchentliches Fach⸗ blatt Süd⸗, Mitteldeutschlands und enthält zuverlüssig alle Submissionsausschreiben jeglichen Gewerbes in äußerst bequemer ehro- nologisch & branchenweise geord⸗ neter Uebersicht. Abonnementspreis 4 ½ ℳ pro Quartal incl. der Submissionsberichte durch jede Postanstalt zu beziehen. Inserate 25 ₰ pr. Zeile.
8 vr5 Oberlausitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. 1 (Kohlfurt ⸗Falkenberg.) b Die Herren Actionaire der Oberlausitzer Eisen⸗ bahngesellschaft werden hierdurch zu der eeinn den 29. Juni 1876, Nitttags 1 Uhr, in Cottbus in unserem Gesellschaftslokale, Großen⸗ hainer Straße Nr. 5, abzuhaltenden ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. gLgagesordnung. 8 1) Bericht über Jahresrechnungen und Bilanzen. [45 2) Ertheilung der Decharge. 3) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths. 4) Abtretung der Zweigbahn nach Lauchhammer. 5) Abänderung §. 46 des Statuts. Wegen Legitimation der Stimmberechtigten wird auf §. 31 unseres Statuts verwiesen. Cottbus, den 24. Mai 1876. (à Cto. 262/5.) Der Borsitzende des Aufsichtsraths. Otto Freiherr von Welck.
P Kohlenpreise auf der siskalischen Königs⸗ grube bei Königshütte O./S. werden vom 1. Juni
1 * 1 * 1 9 % 1
28] 2 Die 8 Strafgesetz⸗Novelle vom 26. Februar 1876,
eingeleitet und kommentirt von O. Meves, K. AGRath, erscheint als Bestandtheil der in Verbin⸗ dung mit Proff. DD. Endemann und v. Holtzen⸗ dorff, Reichs⸗OHGRath D. Puchelt und Gen.⸗ StAnwalt D. v. Schwarze und A. von D. Bezold bei Palm & Enke in Erlangen herausgegebenen „Gesetzgebung des Deutschen Reiches mit Erläuterungen“ und als besonderes Werk. Heft 1
cr. ab bis auf Weiteres beim Detailverkauf be⸗ tragen: für 50 Kilogramm oder 1 Centner loco Königsgrube franco Waggon resp. Verladeplatz: Fettkohlen: Stückkohlen 50 ₰, Förderkohlen 38 ₰, Kleinkohlen 24 ₰. Flammkohlen: Stückkohlen 43,5 ₰, Würfelkohlen 43,5 ₰, Nußkohlen (doppelt gefiebte) 35 ₰, Förderkohlen 35 ₰, Kleinkohlen 22 ₰, Grieskohlen (ungesiebte Staubkohlen) 15 ₰,
(Preis 2 ℳ 60 ₰), enthaltend Einleitung, rektifi⸗ zirtes Reichsstrafgesetzbuch nebst vollständigem alpha⸗ bet. Sachregister dazu, wurde soeben ausgegeben und ist unter d. Titel „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich in seiner jetzigen Fassung“ auch besonders in jeder Buchhandlung zu erhalten. Die folgenden, einen vollständigen Kommentar zu den neuen sowohl als zu den blos modifizirten Para⸗
Staubkohlen 7 ₰. Königshütte, den 23. Mai 1876. Königliche Berginspektion.
graphen des Reichsftrafgesetzbuchs enthaltenden Hefte erscheinen demnächst in raschester Reihenfolge.
6
4
er Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen
1) Patente,
Z1“
2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,
4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,
5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, 8
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
29
11“ 1.“
nzeiger.
3
und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:
7) die von den Reichs⸗ Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, 8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „ 99)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., C“ 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32,
ezogen werden.
Patente.
Preußen. Königliches Mini Handel, Gewerbe und öf Arbeiten.
Den Herren A. A. Zeidler und J. Brandt & G. W. v. Nawrocki zu Berlin ist unter dem 23. Mai d. J. ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗
läuterte Kehlhobelmaschine, soweit dieselbe für
neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frank⸗ furt a. M. ist unter dem 23. Mai 1876 ein Patent auf einen Kolbenwassermesser in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzung, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 5 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Civil⸗Ingenieur Heinrich Ehrhardt in Düsseldorf ist unter dem 23. Mai 1876 ein Patent
auf einen durch Zeichnung, Modell und Beschrei⸗
bung nachgewiesenen Flanschenverschluß auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Techniker Steph. Quast in Aachen ist unter dem 20. Mai 1876 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen indirekten Uebertrager an Regulatoren, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und “ Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Claudius Clerc zu Paris ist unter dem 23. Mai 1876 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläu⸗
terte Fadenführung an Zwirnmaschinen, soweit
dieselbe für neu und eigenthümlich erachtet wor⸗ den ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Sachsen⸗Meiningen, 13. Mai, Reuß j. L., 15. Mai, Redacteur Aron Bernstein in Berlin, Apparat zur Aussonderung falscher und markirter Goldmünzen, bis Ende 1880, bezw. 5 Jahre.
(S. Anzeige am Schluß.)
sterium für fentliche
Bei der durch einen Bevollmächtigten geschehenen Wechselausstellung gehört die individuelle Be⸗ nennung des Machtgebers mit Namen zur formellen Gültigkeit des Wechsels; es genügt jedoch nicht eine sonstige Bezeichnung des zu Verpflichtenden, mag auch thatsächlich dadurch die Person des Ausstellers festgestellt werden. „Der Wechsel bedarf, um gültig zu sein, der Nennung der Trassanten mit ihrem Namen oder ihrer Firma. Art. 4 Nr. 5 der Allge⸗ meinen Wechsel⸗Ordnung. Ohne diese Angabe würde 8 zwar eine „Unterschrift“ nicht fehlen — wohl aber eine Unterschrift, die den Trassanten vorschrifts⸗ erkennbar macht. Es mag richtig sein, daß die Benennung des Trassanten nicht“ nothwendig gerade in den Vollzugsvermerk, also zu der vom zeichnenden Mandatar gegebenen Unterschrift gesetzt zu werden braucht; sie mag auch gültig in den Wfchselbtes gesetzt werden dürfen, z. B. „Im Namen meines Machtgebers, des Herrn N. N., fordere ich Sie auf, am.. gegen diesen Wechsel an die Ordre des zꝛc. die Summe von ... zu zahlen.“ Allein ein Wechsel mit der bloßen Unterschrift des Mandatars, der als solcher zeichnet, ohne den Man⸗ danten gehörig zu nennen, enthält nur die Angabe des Wechselschreibers, nicht die des Trassanten.“ Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, I. Se⸗ nats, vom 12. Mai d. J. — Das Erkenntniß be⸗ ziehbt auf einen auch vom Appellationsgericht zu Frankfurt a. O. für ungültig erklärten Wechsel, der folgendermaßen vollzogen war: Die S.. schen Erben. In Vollmacht F. S. A. S.
„Engineering-Revue Polytechnique, D. Allgem. Polyt. Zeitung“, veröffentlicht die Beschluͤsse des Centralverbandes deutscher Industrieller zu Leipzig am 5. und 6. Mai 1876. Dieselben lauten:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung vom 5. Mai, be⸗ treffend die Gestaltung und das Wirken des Centralverbandes: b
Der Centralverband deutscher Industrieller be⸗ schließt einstimmig nachfolgendes Schreiben an die Reichsregierung zu entsenden: Die großen Nothstände der deutschen Industrie, ihr Zurückbleiben hinter den Induftrien anderer Kulturländer, der jährlich in steigender Progression zunehmende Import fremder Fabrikate in das Deutsche Reich und die in gleichem Verhältnisse fal⸗
lende Exportfähigkeit des Vaterlandes haben im vorigen Jahre die Bildung eines Centralverbandes der deutschen Industriellen veranlaßt.
Der Zweck dieses Verbandes, dessen Statuten wir beifolgend gehorsamst überreichen, ist die Wahrung der wirthschaftlichen Interessen des deutschen Vater⸗ landes und die Förderung der nationalen Arbeit (§. 1 des Statuts).
Die Bildung des Centralverbandes, der zugleich statutenmäßig den Mittelpunkt für die vereinzelt be⸗ stehenden industriellen Vereinigungen ausmachen soll, ist in allen industriellen Kreisen aufs Freudigste be⸗ grüßt worden; und trotz der Kürze seines Bestehens haben sich ihm bereits nachstehende Vereine mit einer nach Tausenden zählenden Mitgliederzahl an⸗ geschlossen:
1) itn sbetes süddeutscher Baumwoll⸗Indu⸗ trieller,
2) Verein der rheinisch⸗westfälischen Baumwoll⸗ Industriellen,
3) Verband der Müller und Mühlen⸗Interessenten,
4) Verein für Mineralöl⸗Industrie,
5) Verein deutscher Eisengießereien,
6) Verein der Ultramarin⸗Fabrikanten,
7) Industrieverein in Werdau (Sachsen), 8
8) Berliner Weber⸗Innung,
9) Verein deutscher Soda⸗Interessenten,
10) Verein für deutsche Volkswirthschaft,
11) ööu“ deutscher Wollwaaren⸗Fabri⸗
anten,
12) Verein deutscher Papier⸗Fabrikanten,
13) Oberlausitzer Industrieverein,
14) Verein der rheinisch⸗westfälischen Woll⸗In⸗
dustrie,
15) “ Gruppe der Stahl⸗Eisen⸗Indu⸗
rie,
16) Vereinigung sächsischer Baumwoll⸗Spinnereien,
17) der Verein selbständiger Handwerker,
(korrespondirendes Mitglied)
während eine noch größere Anzahl von Vereinen ihren Anschluß in Aussicht gestellt hat, aber ihrem Statut nach veranlaßt ist, die Generalversamm⸗ lungen abzuwarten; — endlich aber haben sich losere Vereinigungen und eine Reihe Einzelner und Firmen an den Centralverband angeschlossen. Der Central⸗ verband betrachtet es als seine Aufgabe, die Uebel⸗ stände zu ergründen, an denen die Entwickelung des industriellen Lebens in Deutschland krankt, und nach Kräften zu deren Beseitigung mitzuwirken. In Erfüllung dieser Aufgabe hat sich der Verband der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß die gegenwärtig herrschenden trüben und gedruüͤckten wirthschaftlichen Zustände durch unsere Zoll⸗ und Handelspolitik wenigstens theilweise mitverschuldet sind und daß die Ermittelunzen über Export und Import, über Arbeitslohn und Preisverhältnisse und dergl. in den meisten Industriezweigen durch Gut⸗ achten von Experten bewirkt worden sind, welche mit der thatsächlichen Lage der Verhältnisse nicht hin⸗ länglich vertraut waren. Der Central⸗Ver⸗ band, aus eigener freier Initiative hervorge⸗ gangen, ist von dem Bewußtsein durchdrungen, daß das Wohl der vaterländischen Gewerbsamkeit der Reichsregierung am Herzen liegt, und daß dieselbe sicherlich bestrebt sein wird, klar nachgewiesene Miß⸗ stände in unseren industriellen Verhältnissen zu be⸗ heben und zu beseitigen. Weit entfernt, die zu Recht bestehenden Handelskammern, in denen freilich über⸗ wiegend der Großhandel und die Börse ihre Ver⸗ tretung haben, und deren Zusammensetzung in den verschiedenen Gebieten Deutschlands eine wenig kon⸗ forme ist, verdrängen zu wollen, glaubt der Centralverband doch den Anspruch erheben zu können, daß neben denselben auch er über alle industriellen und kommerziellen Fragen gutachtlich ge⸗ hört werde, weil die Reichsregierung dadurch in den Stand gesetzt werden dürfte, ein erschöpfendes, un⸗ befangenes und objektives Urtheil über die Ver⸗ hältnisse und Bedürfnisse des gewerblichen Lebens zu gewinnen. Die Kaiserliche Reichsregierung ersuchen wir daher ganz gehorsamst, bei allen that⸗ sächlichen Ermittelungen über die Lage unserer Industrie, zunächst auch bei der voraussichtlichen Enquète über die enbaeeene,, den Central⸗ verband der deutschen Industriellen gutachtlich zu hören, resp. sich von demselben die⸗ jenigen Personen bezeichnen zu lassen, welche dieser für besonders befähigt hält, über einzelne Fragen eine kompetente Auskunft zu geben. Da auch auf dem Gebiete der Landwirthschaft solchen Vereinen, welche aus freier Initiative sich gebildet, von der Königlich preußischen Staatsregierung eine gleiche Anerkennung nicht versagt wird, und da der Central⸗ verband deutscher Industrieller bemüht sein wird, das ihm von der Reichsregierung geschenkte Vertrauen in der gewissenhaftesten Weise zum Wohle des Gesammt⸗ Vaterlandes zu rechtfertigen, so geben wir uns der Hoffnung hin, daß wir keine Fehltritte gethan haben, und daß unserem ehrerbietigen Antrage stattgegeben werden wird. Statuten und Mitgliederverzeichnisse ꝛc. der dem Centralverbande angehörigen Vereine, aus denen ein Rückschluß auf die Bedeutung dessel⸗ ben gezogen werden kann, gestatten wir beifolgend gehorsamst zu überreichen.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung vom 5. Mai, treffend die Eisenbahnfrage: 8
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
csaa a. Ha be.
Der Centralverband deutscher Industrieller spricht die Erwartung aus, daß die auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens inaugurirte neue Politik, gleich⸗ viel in welcher Richtung dieselbe fortgeführt wird oder ob der zunächst eingeschlagene Weg als der geeignetste S werden kann, um die auf dem Gebiete des Tarif⸗ und des Verwaltungswesens der Eisenbahnen hervorgetretenen Uebelftände zu be⸗ seitigen, — dennoch unter allen Umständen dahin führen möge:
1) dem Deutschen Reiche ein übersichtliches, auf vereinfachten Grundsätzen beruhendes Tarifsystem zu verschaffen,
2) die mißbränchliche, übermäßige Anwendung von Differentialtarifen abzustellen,
3) die Begünstigungen des Imports von auslän⸗ dischen Fabritaten und Waaren, ebenso wie die Er⸗ schwerungen des Exports deutscher Fabrikate auszu⸗ schließen.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung vom 5. Mai, be⸗ e Erlaß eines neuen Patent⸗ gesetzes:
Der Centralverband beschließt in Anerkennung dessen, daß ein deutsches Patentgesetz nothwendig und als eine Forderung der Billigkeit und des Rechtes für die Industrie zu bezeichnen ist, eine weitere Be⸗ rathung der Ausschußmitglieder zur Prüfung des vorliegenden Patentgesetzentwurfes des Patentschutz⸗ vereins und zur event. Beschlußfassung über die Be⸗ fürwortung desselben eintreten zu lassen, — ferner zur Berathung über die Stellung der Ingenieure und Ingenieurvereine im Centralverband, sowie zur weiteren Ausarbeitung des Planes, Versuchsstatio⸗ nen, Auskunftsstellen u. s. w. zu Nutzen der ganzen deutschen Industrie unter der Leitung des Central⸗ verbandes zu begründen, — eine Kommission ein⸗ zusetzen.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung vom 6. Mai, be⸗ treffend die Handelsvecträge:
1) Der Centralverband deutscher Industrieller spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß die bestehenden Handelsverträge rechtzeitig gekündigt werden, und daß die Reichsregierung darauf Bedacht nehmen wird, die Interessen des vaterländischen Gewerbfleißes bei den neu abzuschließenden Ver⸗ trägen in rationellerer Weise zu wahren, als dies bei den früheren, unter ungünstigen politischen Verhält⸗ nissen abgeschlossenen Verträgen erreicht worden ist.
2) Der Centralverband verlangt im Allgemeinen für die deutsche Industrie keine Begünstigung den kontinentalen Industriestaaten gegenüber, — verlangt aber andererseits eine mehr auf dem Grundsatze der Gegenseitigkeit beruhende Normirung der Zolllätze zwischen den vertragschließenden kontinentalen Staaten unter unbedingter Ausschließung der Klausel „der meistbegünstigten Nationen.“ Diese Gegenseitigkeit muß sich vorzüglich darauf erstrecken, daß auch in dem deutschen Zolltarife eine rationelle Klassifizirung der Industrie⸗Erzeugnisse in der Richtung herbeige⸗ führt werde, daß die Tarifsätze mehr als bisher dem Werthe der auf die Waaren verwendeten Arbeit (den Produktionskosten) entsprechen.
3) Der Centralverband erachtet mit Rücksicht auf das aus der alten Entwickelung, der großen Kapital⸗ kraft und den vielseitigen natürlichen Vortheilen hervorgehende Uebergewicht der englischen Industrie sowohl, wie mit Rücksicht auf die in bedenklicher Weise wachsende Ueberproduktion derselben seit Ein⸗ führung des Schutzzollsystems in fast allen Kultur⸗ ländern des Erdballs, — die Durchführung der Ge⸗ genseitigkeit England gegenüber für unmöglich; — der Centralverband verlangt, daß die deutsche In⸗ dustrie der englischen Industrie gegenüber in aus⸗ reichender Weise geschützt werde.
4) Der Centralverband beschließt gleichzeitig die Einsetzung einer Kommission mit dem Auftrage, eine Denkschrift zur Erläuterung des Antrages ad 1 auszuarbeiten und den Entwurf eines auf rationel⸗ len Grundlagen beruhenden Zolltarifes der Reichs⸗ regierung zu übergeben, und ersucht die Reichsregie⸗ rung hierzu eine allgemeine, offizielle Enquste unter direkter Befragung hervorragender Industrieller jedes Industriezweiges und Bezirkes zu veranstalten.
5) Der Centralverband beschließt den Reichskanzler⸗
ürsten zu ersuchen, die Ausnahmestellung, welche
amburg und Bremen durch ihre Freihafenrechte zum Nachtheile der deutschen Industrie einnehmen, durch Ausdehnung des Zollvereins auf das Gebiet der genannten Städte zu beseitigen.
6) Der Centralverband beschließt, sich an den Herrn Reichskanzler⸗Fürsten zu wenden mit der Bitte, bei der in einigen Tagen bevorstehenden Zusammen⸗ kunft der Kanzler der befreundeten Kaiserreiche auf die möglichste Erleichterung der wechselseitigen wirth⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Rußland und dem Deutschen Reiche hinzuwirken.
7) Der Centralverband beschließt, die dringende Bitte an die deutsche Reichsregierung zu richten, die Erleichterung des Binnenverkehrs auf Eisenbahnen und durch Kanäle in Deutschland zu erstreben, sowie möglichste Beseitigung der Differentialtarife der Eisenbahnen, soweit dieselben zur Zeit den Verkehr ausländischer Plätze mit dem Inlande und transito mit anderen ausländischen Plätzen auf Kosten des Binnenverkehrs begünstigen.
8) Der Centralverband sieht die Interessen der
einzelnen Industrie⸗Branchen für durchaus solida⸗ risch an und hält, um einem gänzlichen Ruin der überaus wichtigen Eisenindustrie vorzubeugen, vor Allem dafür, daß das Gesetz von 1873 über die Eisenzölle zurückgenommen und ein mäßiger Zoll auf Roheisen wieder eingeführt werde.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung vom 6. Mai, be⸗ treffend die Zeitungsfrage:
Der Centralverband beschließt, von der Begrün⸗ dung oder Erhaltung eines eigenen Organs abzu⸗ sehen, nachdem viele bestehende Zeitungen, Jour⸗ nale ꝛc. freiwillig die Ideen und Prinzipien des Verbandes hinreichend in die Oeffentlichkeit bringen und vertreten.
Die Eigenthümer der deutschen Presse sollen für die Verluste, welche aus dem Betriebe ihrer Zeitung seit dem 15. Februar des Jahres bis heute entstan⸗ den sind und soweit dieselben nicht schon aus Mit⸗ teln des Centralverbandes gedeckt sind, thuniichst ent⸗ schädigt werden. Die Ordnung dieser Angelegenheit wißh dem besten Ermessen des Direktoriums üb assen.
(Mitth. des Bay. Gew. M.) die am 18. Juni d. J. in Nürnberg stattfindende Generaiversammlung des Bayerischen Gewerbe⸗Mu⸗ seums findet der I. Verbandstag bayerischer Gewerbevereine am 18. und event. 19. Juni in Nürnberg statt.
Handels⸗Register. Die “ aus dem. Königreich
Sachsen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗
öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich.
Altona. Bekanntmachung. Die Kaufleute 1) Johann Hüllmann zu Altona, 2) Conrad Martin Pagels daselbst, haben ihr hier⸗ selbst unter der Firma G. Gosling & Walter bestehendes und unter Nr. 24 des Firmenregisters eingetragenes Geschäft den Kaufmann Carl Hüll⸗ mann zu Altona zum Prokuristen bestellt. Dies ist zufolge Verfügung vom 24. d. Mts. in unser Prokurenregister unter Nr. 224 eingetragen.
Altona, den 24. Mai 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Altona. Bekanntmachung.
Der Kaufmann Johann Hüllmann zu Altona hat für ssein daselbst unter der Firma Joh. Hüll⸗ mann bestehendes und unter Nr. 99 des Firmen⸗ registers eingetragenes Geschäft
den Kaufmann Carl Hüllmann zu Altona zum Prokuristen bestellt. Dies ist heute zufolge Verfügung vom 24. d. Mts. in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 225 eingetragen.
Altona, den 24. Mai 1876. 8
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Berlin. Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 26. Mai 1876 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3906 die biesige Aktiengesellschaft in Firma: Verein für Faßfabrikation (sonst E. Wunderlich) vermerkt steht, ist eingetragen: 1
In der Generalversammlung vom 1. Mai 1876 die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und der Kaufmann Johannes Fraissinet zu Westend zum alleinigen Liquidator erwählt worden mit der Maßgabe, daß ein Verkauf des Geschäftes im Ganzen der Zustimmung des Aufsichtsrathes bedarf, und daß diese Zustim⸗ mung auch erforderlich ist bei einem Verkaufe des Geschäftes im Einzelnen, wenn die Kauf⸗ summe den Betrag von fünftausend Mark übersteigt.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5468 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: H. L. Borchardt Nachflgr.
vermerkt steht, ist eingetragen: 1“
Der Kaufmann Johann Friedrich Wilhelm
Züge ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschie⸗
den. Der Kaufmann Carl Schuster zu Berlin
ist am 26. Mai 1876 als Handelsgesellschafte eingetreten. “
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. 9388 die Firma: Selmar Hahne und als deren Inhaber der Buchhändler Selmar Hahne hier (jetziges Geschäftslokal: Prinzenstraße 45c.),
unter Nr. 9389 die Firma: Georg Behrens und als deren Inhaber der Kaufmann Georg Behrens hier (jetziges Geschäftslokal: Bischof⸗ straße 21),
unter Nr. 9390 die Firma: Ernst Meyner (Dampfmühle für gegquetschtes Pferdefutter
und Mais)
und als deren Inhaber Kaufmann Ernst Meyner hier
Im Anschluß an
11““