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NN
zwischen den einzelnen Interessengruppen zu vermitteln.
darauf ankommen, einen Mittelweg zu finden zwischen den sich gegen⸗ üͤberstehenden Interessen. Daraufhin richten sich die von der Immediatkommission vorgeschlagenen und im jetzigen Augenblicke chon in voller Vorbereitung begriffenen Maßregeln. Um Ihnen darzulegen, daß es dabei an Energie nicht fehle, bemerke ich, daß die alte Baukommission bereits außer Thätigkeit esetzt ist; es ist ein neuer Techniker und ein Administrativbeamter ingesetzt, alle Vorbereitungen sind in vollem Gange, in den nächsten Tagen werden sich, wie das schon verschiedentlich geschehen ist, Ministerialkommissare aufs Neue an Ort und Stelle begeben, um Sie wollen es mir aber erlassen — in dieser Beziehung bitte ich auch den Herrn Vorredner, nicht eine eingehende Beantwortung seiner dahin⸗ ehenden Frage von mir zu verlangen — daß ich Ihnen un über einzelne Vorschläge, die allerdings schon in meinen Händen sind, Mittheilung mache. Das würde nothwendig zur Folge aben, daß die verschiedenen Interessengruppen, mit denen darüber erhandelt werden muß, sich um Einzelnes anklammern, und dies ürde wahrscheinlich das zu erreichende Ziel außerordentlich erschwe⸗ een; auch würde es keinen Zweck haben, hier in technische Details zugehen, über deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit, wenn sie bestritten werden sollten, Sie doch keine Gelegenheit hätten, sich zu orientiren, weil ja Pourparlers darüber zwischen einzelnen Mitgliedern des hoben Hauses und den technischen Kommissarien gewiß ohne Erfolg blieben.
Ich glaube aber, Sie haben aus meiner Darstellung entnommen,
daß die Staatsregierung mit allem Ernst, nachdem das Uebel ein⸗ etreten war, das gethan hat, was nothwendig war: erstens, den Be⸗ roffenen die Ueberzeugung zu verschaffen, daß ohne 1 Vertuschung und ohne Jemanden zu Liebe oder zu Leide das Geschehene zu ver⸗ schleiern, die Wahrheit festgestellt werde; sodann sofort diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche nach menschlicher Berechnung — denn, meine Herren, solchen Elementarereignissen gegenüͤber kann auch der gewissen⸗ hafteste Mann, ohne unfehlbar zu sein, immer nur nach bestem Wissen und Gewissen sein technisches Gutachten abgeben — welche nach mensch⸗ licher Berechnung geeignet erscheinen, Uebelständen für die Zukunft ent⸗ egenzuarbeiten. Verhütet, meine Herren, werden Dammbrüche und Ueber⸗ chwemmungen nie werden, das liegt außer menschlicher Voraussicht; man wird aber allerdings gut thun, alle Vorkehrungen zu treffen, die innerhalb menschlicher Macht liegen, und ich glaube verheißen zu können: das soll erstrebt werden.
Was die Unterstützungen betrifft, die aus den von Ihnen er⸗ betenen Mitteln gegeben werden sollen, so wird man dieselben natür⸗ lich, soweit sie reichen und die Billigkeit es erfordert, dazu verwenden, um geschehene Schäden nach Möglichkeit zu repariren. Ein Weiteres in dieser Beziehung zu sagen, wäre auch nicht am Platze; es wird ja Sache der einzelnen Untersuchung sein, festzustellen, wie und in welchem Maße Mittel verwandt werden sollen.
In der Spezialberathung nahm der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal nach dem Abg. Röckerath das Wort:
Einige Ausführungen verschiedener Herren Vorredner haben in mir die Meinung hervorgerufen, daß nicht volle Klarheit über den Inhalt des Gesetzes in dem Hause obwalte. Ich bin in der Lage, in dieser Sache Einiges anzuführen, wodurch vielleicht Zweifel be⸗ seitigt werden.
Das Gesetz dient, abgesehen von Caub, worauf ich noch später zurückkommen werde, drei verschiedenen Hauptverwendungszwecken, die unter drei verschiedene Ressorts vertheilt sind. Zunächst die Ver⸗ stärkung und Verbesserung der beschädigten fiskalischen Anlagen. Die Ausführung dieses Theils des Gesetzes ist Sache des Handels⸗Ministeriums, und hierauf bezieht sich im Text des Ge⸗ setzes der betreffende Passus im §. 1, über welchen die Motive die Fragen beantworten, die von verschiedenen verehrten Herr n hierher gerichtet worden sind. Es werden hierfür in Anspruch genommen werden 1,500,000 ℳ
Zweitens handelt es sich darum, dasjenige zu thun. was in Nr. 2 des §. 1 unter a. und b. angeführt ist, nämlich a. an einzelne Be⸗ schädizte zur Erhaltung im Haus⸗ und Nahrungsstande und b. an Gemeinden zur Wiederherstellung ihrer gemeinnützigen Anlagen Staatsmittel zu geben. Hierfür ist nach Inhalt der Motive die Summe von 1,500,000 ℳ in Aussicht genommen. Die Ausführung hat der Minister des Innern und es sind in späteren Paragraphen oñ Detailvorschriften gegeben, wie die Schäden ermittelt werden ollen.
Ferner ist im §. 2, gegen den der Hr. Abg. Stengel sich gerich⸗ tet hat, bestimmt, daß von dieser Summe von 1,500,000 ℳ etwa ein Drittel als Geschenk und zwei Drittel als Darlehn unter der Be⸗ dingung der späteren Zurückgewährung gegeben werden sollen.
Endlich über den Zweck spricht sich aus 2a. des §. 1, und
betrifft mein Ressort. Es sollen zur Wiederher⸗ stellung und zu nothwendigen Verbesserungen der beschädigten Deiche und Uferschutzwerke und der damit in Verbindung stehenden Anlagen 2,500,000 ℳ verwendet werden. Für diese Ver⸗ wendung ist vorgeschlagen, die mehr diskretionäre Befugniß der Stactescgierans eintreten zu lassen. Es heißt in dieser Beziehung in dem §. 2:
Die Beihülfen zu den im §. 1 Nr. 2c. bezeichneten Zwecken sind in der Regel als Darlehen zu gewähren, für welche die Ver⸗ zinsungs⸗ und Rückzahlungsbedingungen von der Staatsregierung festgestellt werden; doch ist letztere ermächtigt, die Mittel im Falle des Bedürfnisses auch ohne die Auflage der Rückgewähr zweckent⸗ sprechend zu verwenden.
„EFndlich ist in Nr. 1 des §. 1 die Beihülfe für die Beschädigten in Caub in Aussicht genommen, d. h. die objektive, die Herstellung eines Zustandes, durch welchen die Wiederkehr eines solchen Schadens für die Zukunft vermieden werden soll, und dafür ist die Summe von nicht voll 500,000 ℳ, von 485,000 ℳ bezeichnet,
dies
Die Ausführung hat der Herr Minister des Innern. Subjektiv ist, wie der Hr. Abg. Petri richtig hervorgehoben hat, nach dem Wortlaut des Gesetzes für die Beschädigten in Caub nichts in Aussicht genommen, weil man — ich selbst kann nur berichten, was mir zu Ohren gekommen — der Meinung war, daß die Beschädigten vollkommen entschädigt sind und ein weiteres Bedürfniß nicht obwalte. Material dafür kann ich nicht geben, weil dieser Punkt ein anderes Ressort betrifft; ich glaubte aber, es wäre gut für Ihre Beschlußfassung, diese Aufklärung, welche übri⸗ gens die Motive enthalten, zu rekapituliren.
— Der Gesetzentwurf, betreffend die Uebernahme der Zinsgarantie des Staates für eine Prioritätsanleihe der Berlin⸗Dresdener Eifenbahngesellschaft bis auf Höhe von 23,100,,00 ℳ ist bereits dem Hause der Abgeordneten vorgelegt worden. Derselbe lautet:
§. 1. Der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft wird die Ga⸗ rantie des Staates für die Verzinsung einer 4 ½ prozentigen Anleihe bis zum Nominalbetrage von 23,100,000 ℳ nach Maßgabe des bei⸗ gedruckten, unterm 18. Juni 1876 mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrages hiermit bewilligt.
§. 2. Die Entscheidungen des Handels⸗Ministers über Erinne⸗ rungen des Aufsichtsraths gegen die Rechnungen (§. 4 des Vertrages) sind der Ober⸗Rechnungskammer mitzutheilen. Letztere hat dieselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. März 1872 zu prüfen und die dabei sich ergebenden Bemerkungen dem Landtage vorzulegen.
§. 3. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Finanz⸗ Minister und der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten beauftragt.
Nach dem Vertrage überträgt die Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗ gesellschaft dem Staate vier Wochen nach Perfektion dieses Vertrages auf ewige Zeiten die Verwaltung und den Betrieb des der Gesell⸗ schaft konzessionirten Bahnunternehmens.
Die Verwaltung und der Berrieb der Bahn geschieht lediglich für Rechnung und Gefahr der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft.
Die von dem Staate mit der Verwaltung betraute Königliche Behörde vertritt die Gesellschaft nach innen und außen und bildet den Vorstand derselben.
Der Vorsitzende, sowie die Mitglieder der Direktion der Gesell⸗ schaft scheiden mit dem Zeitpunkte der Uebernahme des Betriebes durch den Staat aus ihren bisherigen Stellungen aus, und über⸗ nimmt die Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft deren Abfindurg. Die zum vollständigen Ausbau und zur Ausrüstung der Bahn, sowie zur Deckung der Schulden der Gesellschaft erforderlichen Geld⸗ mittel werden durch Ausgabe neuer 4 ½ prozentiger Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft bis zur Höhe von 23,100,000 ℳ beschafft.
Der Staatsregierung bleibt die Bestimmung der Modalitäten der Begebung dieser Obligationen lediglich überlassen. Das der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft unterm 17. September 1875 ertheilte Allerhöchste Privilegium zur Emission von 13 500,000 ℳ Prioritäts⸗Obligationen — welche von der Gesfellschaft noch nicht be⸗ geben sind — wird hierdurch für erloschen erklärt.
Die Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft hat bis zur Ueber⸗ gabe der Bahn ihre sämmtlichen Gläubiger, soweit deren Forderun⸗ gen fällig und liquide sind, zu befriedigen. Die zu diesem Zwecke er⸗ forderlichen Mittel wird die Staatsregierung nach der Perfektion die⸗ ses Vertrages der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft vorschuß⸗ weise gegen Verzinsung mit 4 ½ % vom Tage der Zahlung der einzel⸗ nen Vorschußbeträge ab zur Verfügung stellen und sind dem Staate die geleisteten Vorschüsse nebst Zinsen aus dem Erlöse der Schuld⸗ verschreibungen der bewilligten Anleihe vorweg zu erstatten.
Die auf Grund des für erloschen erklärten Privilegiums vom 17. September 1875 ausgefertigten Schuldverschreibungen sind nach Befriedigung der Gläubiger der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesell⸗ schaft, welchen Rechte an denselben eingeräumt sind, sofort an die von dem Handels Minister zu bezeichnende Stelle Behufe deren Vernich⸗ tung abzuliefern.
Für den Fall, daß der Reinertrag der Bahn im Jahre 1876 oder später zur Verzinsung und Amortisation der nach vorstehenden Paragraphen auss gebenden Obligationen nicht ausreichen sollte, wird vom Staate der erforderliche Zuschuß geleistet.
MNiach Ablauf von 15 Jahren, vom 1. Januar 1876 ab gerechnet, ist der Staat jederzeit berechtigt, die Uebertragung des Eigenthums der Bahn nebst sämmtlichem beweglichen und unbeweglichen Zubehör derselben, insbesondere dem angesammelten Reserve⸗ und Erneuerungs⸗ fonds und allen Aktivforderungen der Gesellschaft zu verlangen.
Der Staat ist berechtigt, alle für ihn aus diesem Vertrage her⸗ ö Rechte und Verpflichtungen auf das Reich zu über⸗ ragen.
wie die Motive darthun.
Vereinswesen.
Berlin, 20. Juni. Im Anschluß an die diesjährige General⸗ versammlung und die Delegirtenversammlungen der Vaterländi⸗ schen Frauenvereine des rothen Kreuzes hielt der Ber⸗ liner Centralverein derselben im Monat Mai zwei Vor⸗ standssitzungen ab. Den wichtigsten Gegenstand derselben bil⸗ dete die von Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin erstrebte Fortentwickelung der Organisation dieses Vereins⸗ wesens. Die Ideen Ihrer Majestät sind darauf gerichtet, daß erstens die Vaterländischen Frauenpereine, durch eine zehnjährige Entfaltung eine große räumliche Ver⸗ breitung erlangt, zu einer geordneten Gliederung in sich gelangen. Die Männervereine des rothen Kreuzes in Preußen, deren Anzahl den Frauenvereinen ziemlich gleich steht, sind in Provinzialverbände
nachdem sie
(in Westfalen und am Rhein in Regierungsbezirksverbände) und Lokalvereine gegliedert, und das Centralcomité in Berlin vermittelt di Geschäfte durch diese Instanzen. Zwischen dem Centralverein de Frauenvereine in Berlin und den überdies sehr ungleichmäßig übe die Provinzen vertheilten Zweigvereinen besteht noch keine geregelt Zwischengliederung. Nachdem die Frage, ob und wie ein solche auszuführen sei, jahrelang diskutirt worden, ist nun mehr auf Grund der Gutachten der angesehensten Zweigver eine der Versuch gemacht worden, eine Vereinigung zu Bezirks⸗ ode Provinzialvereinen auf dem Wege freier Vereinbarung herbeizuführen Es ist zu dem Ende ein Cirkular an sämmtliche Zweigvereine er⸗ gangen. Durch dasselbe wird gleichzeitig die Neubildung von Zweig⸗ vereinen, insbesondere in denjenigen Landestheilen angeregt, wo sie noch spärlich gesäet sind.
„Die zweite Seite, welche Ihre Majestät die Kaiserin in der Or⸗ ganisation durchgeführt zu sehen wünseht, ist der engere Anschluß de Frauenvereine an die Männerpflegevereine, mit welchen sie gemei schaftlich für die Ausbildung von Krankenpflegerinnen und für die Musterdepots zu sorgen haben; ferner ihr Anschluß an die Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialbehörden, als deren dienende Glieder für Zwecke der Wohlthätigkeit und bei Hül'sleistungen in außerordentlichen Nothständen sie zu betrachten sind. — Die Aller⸗
höchsten Intentionen nach dieser Richtung sind in dem Jahresberichte
des Hauptvereins von 1876 und in einem Cirkular, welches sich dem⸗ selben anschloß, zur Kenntniß der Vereine gebracht worden, deren Anstalten vielfach schon von jenen Behörden gefördert und in An⸗ spruch genommen werden. In den erwähnten Vorstandssitzungen sind vom Hauptvereine zwei Anstalten mit namhaften Unterstützungen bedacht worden: nämlich die vom Magdeburger Zweigverein gegrün⸗ dete Kinderheilanstalt im Bade Elmen und die Loschwitzer National⸗ Heilstätte, welche zugleich Invaliden verpflegt und Krankenpflegerin⸗ nen ausbildet.
Im Verein mit dem Centralcomité der Männerpflegevereine ist vom Vorstand auf Grund der vom Königlichen Kriegs⸗Ministerium ge⸗ nehmigten Norm die Aufstellung einer Mustersammlung solcher Ver⸗ bandmittel und Lazarethutensilien beschlossen worden, für welche Modelle bereit zu halten sind, um rasch zur brauchbaren Herstellung in Massen schreiten zu können. Zugleich wird der gedruckte Nachweis des von den Vereinen im Kriegsfall bereit zu stellenden Materials, wie es vom Königlichen Kriegs⸗Mimiterium als verwendbar bezeichnet worden, den Männer⸗ und Frauenvereinen des rotren Kreuzes mitgetheilt werden. Der Schriftführer des Vaterländischen Frauenvereins, Geh. Legations⸗Rath Dr. Hepke, verläßt auf längere Zeit Berlin. An seiner Stelle wird ein anderes Vorstandsmitglied, der Geheime Regierungs⸗Rath v. Bötticher, die Geschäftsführunz übernehmen.
Am 29 Mai fand eine Sitzung des Deutschen und des Preußischen Central⸗Comités der Pflege⸗Vereine statt. Auf der Tagesordnung standen Berichte über die Ausstellungen in Philadelphia und Brüssel. Es wurden wegen Beschickung des mit der Letzteren in Verbindung stehenden Kongresses Beschlüsse gefaßt. Professor Dr. Gurlt geht zur Eröffnung der Ausstellung nach Bruͤssel. Die beiden Vorsitzenden des Central⸗Comités besuchen dieselbe später. Sodann erfolgte die Vorlage der Rechnungen für das Deutsche 11““ pro 1875 und ebenso für das Preußische Central⸗
omité.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der König von Bayern hat dem orrdentlichen Professor, Stiftsprobst und Reichsrath Dr. v. Döllinger die Funktionen eines Vorstandes der Königlichen Akademie der Wissenschaften und eines General⸗Konservators der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates auf die Dauer von weiteren drei Jahren übertragen.
— Der ärztliche Verein für öffentliche Gesundheits⸗ bö in Elsaß⸗Lothringen hat am 12. d. Mts. seine Früh⸗ ahrsversammlung unter dem Vorsitz des Hrn. Dr. Wasserfuhr in der Mairie zu Mülhausen abgehalten. Trotz der theilweise bedeu⸗ tenden Entfernung von ihrem Wohnsitze fanden sich viele Theilnehmer ein, so daß die Versammlung eine relativ besuchte zu nennen war. Der Hygieeist Hr. Dr. Göttisheim aus Basel erschien ebenfalls auf derselben. Die wissenschaftliche Außenwelt wird, der „Straßb. Ztg.“ zufolge, den Verein durch eine Reihe interessanter Abhandlungen kennen lernen, welche in dem in Bälde erscheinenden 1. Bande seines speziellen Organs („Archiv des elsaß⸗lothringischen Vereins für öffent⸗ liche Gesundheitspflege“) veröffentlicht werden sollen.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Auch in Thüringen ist, wie die „Th. Korr.“ mittheilt, die Reblauskrankheit in einigen Rebschulen in Erfurt und zwar in bedeutendem Umfange konstatirr worden. Am 7. und 8. Juni ist dort eine Sachverständigenkommission, der außer preußischen auch ein bayerischer, ein badischer und ein Großherzoglich sächsischer Kommissar angehörten, auf Betrieb des Reichskanzler⸗Amts zusammengetreten, welche die zur Bekämpfung der Krankheit erforderlichen Maßregeln angeordnet hat.
Gewerbe und Handel.
In der Generalversammlung des Globus, Aktiengesell⸗ schaft für Gas⸗ und Wasserleitungs⸗ und Central⸗ heizungs⸗Anlagen, vorm. J. J. Hollerbach, wurde auf Vorlesung des Geschäftsberichts und der Bilanz verzichtet und ein⸗ stimmig Decharge ertheilt. Der von der Direktion eingebrachte An⸗ trag auf Zusammenlegung von Aktien wurde, da eine Partei die Liquidation anstrebt, nach lebhafter Debatte abgelehnt. Die koop⸗ tirten Aufsichtsrathsmitglieder wuden einstimmig bestätigt und die Herren Hermann Walter und Klempnermeister Sahlmon neugewählt.
Berlin, den 21. Juni 1876.
Rlücksichtlich der Kellerwohnungen hat sich der Magistrat in einem der Stadtvercordnetenversammlung vorgelegten Schreiben an das Polizei⸗Präsidium wie folgt geäußert: „Wir sind damit einverstanden, daß in Zukunft bei den neu zu erbauenden Gebäuden Wohn⸗ und Schlafräume in Kellergeschossen nicht mehr gestattet sein sollen, dagegen scheint uns die Benutzung derselben, vorausgesetzt, daß sie hinreichend hoch über der Erde und hell angelegt werden, zu Küchen, Werkstätten, Verkaufslokalen ꝛc., in welcher sich Menschen nur vorübergehend aufzuhalten pflegen, wohl statthaft. Wir empfehlen daher zu bestimmen, daß zum Wohnen oder Schlafen nur solche Räume benutzt werden dürfen, deren Fuß⸗ boden nicht tiefer liegt, als die benachbarte Straße, daß ferner Küchen, Werkstätten, Verkaufslokale und sonstige zum vorübergehen⸗ den Aufenthalt von Menschen dienende Räume nur in solchen Keller⸗ geschossen eingerichtet werden dürfen, deren Fußboden mindestens
„Cm. über dem höchsten bekannten, von dem Polizei⸗Präsidium bei Ertheilung des Baukonsenses anzugebenden Grundwasser⸗ stand nur höchstens 1 Meter unter der Straße liegt, deren lichte
Höhe mindestens 2,50 Meter beträgt, und welche durch Fenster er⸗ leuchtet werden, deren Unterkante (Sohlbank) höchstens 20 Cm. und deren Oberkante mindestens 1,40 Meter über der Straße liegt.“ — In Bezug auf die vorzuschreibende Minimalgröße der Höfe bleibt der Magistrat bei seiner Anführung vom 17. Juli 1874 stehen, wonach es Fet zweckmäßig erscheint, die Größe des Hofes ohne Rücksicht auf die der Grundstücke festzusetzen, die Forderung eines Hofes von 10
Meter im Quadrat erscheint i ür kleine C 1 . sch dem Magistrat für kleine Grundstücke
In der Sitzung der Deutschen geologischen Gesellschaft am 7. Juni d. J. legte nach Vorlage der ei egangenen mnasc 86 Karten, deren Inhalt der Vorsitzende, Herr Websky, besprach und nach Aufnahme neuer Mitglieder Herr Remelé aus Neustadt Ebers⸗ walde im Anschluß an früher gemachte Mittheilungen Geschiebe aus dortiger Gegend vor. Namentlich interessant war das von Herrn Beyrich zuerst bekannt gemachte Cyrenengestein und einz silurischer
Kalk mit einem von Redner für Receptaculites gehaltenes Fossil, wel⸗
ches jedoch Herr Dames für einen Cyclocrinus aussprechen zu müssen glaubte. Darauf trug Herr Weiß, als Fortsetzung und Schluß seiner in einer Reihe von Sitzungen gemachten Mittbeilungen, über die fossiler Colamwarien vor, worauf die Sitzunz geschlossen wurde.
Laut Bekanntmachung des Königlichen Polizei⸗Präsidiums hierselbst sind nach dem Abschluß der Sammlung fürdie veberns e cte ten in Schönebeck nachträglich noch eingegangen: 266,50 ℳ, außerdem gleichzeitig für die Ueberschwemmten an der Oder 40,50 ℳ, welche Beträge nach Schönebeck und Krossen abgesandt sind. Der
Gesammtbetrag der eingegangenen Beiträge hat damit die Sum e
von 45,833 ℳ 80 ₰ erreicht.
Theater.
Die Aufführung der „Hugenotten“ im Königlichen Opern⸗ hausfe am Dienstag bot verschiedenes Interessante; zuerst, daß in der Partie der Königin ein Gast auftrat, über den schon mehrfach recht Lobendes berichtet worden, nämlich Frl. Schaffrott, die sich in dieser Rolle als gewandte Koloratursängerin erwies; ihre Läufe und Verzierungen kamen leicht und gewandt zum Ausdruck, wenn⸗ gleich sie die Triller zuweilen ein wenig zu tief einsetzte; sehr ange⸗ nehm und duftig klang ihr Piano, in welchem sie ebenso leicht die Koloraturen ausführte, so daß sie mit Recht Beifall fand. — Frl. Reinmann sang den Pagen; ihr kräftiges Organ kam zu vollem, wohltönendem Ausdruck, zumal es in der Romanze auch recht zart und anmuthig klang. — Sehr interessant war es, Hrn. Krolop als Marcel zu hören; erreicht er auch in der Mächtigkeit des Organs, namentlich in der Tiefe, nicht ganz den bisherigen Vertreter dieser Partie, so ist doch seine Stimme schön, sein Gesang gebildet und, worin er Jenen übertrifft, stets durchaus verständlich; seine klare Aussprache kam hier zur vollen Geltung und erwarb ihm im Verein mit seinen anderen Vorzügen großen Beifall.
Im Königlichen Schauspielhause trat Hr. Urban vom Hefttzeaber in Karlsruhe am Dienstag als Fritz v. Elbeck in „Liebe ür Liebe“ auf. Noch während der Aufführung erfuhr man im
8
Publikum, daß der Gast, in Folge seiner Leistung, so eben für das hiesige Königliche Theater gewonnen sei. Diese Nachricht erregte allgemeine Befriedigung, denn man erkannte, daß in ihm eine tüch⸗ tige, ja eine bedeutende Kraft gewonnen worden ist. Sein Aeußeres ist elegant und stattlich, eine gute Bühnenerscheinung; sein Organ kräftig, das Haus fuͤllend, und mehr als das, und doch zugleich, wie er in einz lnen Momenten zeigte, der zarten und innigen Toͤne fähig. Dabei besitzt er ein ächt dramatisches Talent, nur muß dasselbe noch sehr abgeschliffen und gemodelt werden, sowohl in der Sprache (das Sch, R wird unschön durch zu große Fülle, die Aussprache des E wird zu sehr A u. dgl.) als im Spiel. Man fühlt immer, daß man es mit einem wahren Talent zu thun hat, das sich mit wahrer Hingebung seiner Aufgabe widmet — nur das „Zuviel“ muß der Gast sich noch abgewöhnen, wenn er nicht aus
dem Rahmen des Hoftheaters heraustreten will; er gestaltete die
Partie des Fritz v. Elbeck zu einem abgerundeten Ganzen, wenn auch nicht gerade zu einem schönen, denn der an sich schon wüste, wilde Trotz wurde noch wilder und daher noch weniger sym⸗ patisch, als er nach der Zeichnung des Dichters so schon ist; in einzel⸗ nen Momenten entwickelte er ein zu tiefes, tragisches Gefühl, wie sie weder die Situation noch der unstäte, wüst verdrossene Charakter begründen; es ist eben noch ein „Zuviel“ in dem Gast, das sich aber sicher in dem Kreise unserer Hofbühne bald zu einem schönen, wohl⸗ thuenden Maaß klären wird. Das Publikum nahm seine Leistung mit großem Beifall auf und rief den Gast mehrfach auch bei offener Scene. — Die heimischen Mitglieder unterstützten ihn aufs Beste und machten die ganze Vorstellung zu einer sehr gelungenen; nament⸗ lich sind Frl. Keßler (Charlotte), Frl. Meyer (Elma) und die Herren Goritz (Pfarrer), Kahle (Marquis), Krause (Verwalter) und Hiltl (Sergeant) hervorzuheben.
Redacteur: F. Prebhm. Verlag der Cxpeoition (Kessel). Druck: W. Elsner. 8 Vier Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
3 1 — 35,67
144.
1“ Königreich Preußen. 1 Ministe rium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ““ Zusammenstellung der Erdrusch⸗Nachrichten über die Ernte des Jahres 1875 in der preußischen Monarchie.
Die nachfolgenden Ergebnisse des Erdrusches von der Ernte
des Jahres 1875 sind aus 916 rechtzeit richten zusammengestellt worden. vinzenweise genommen, aus Preußen 125, aus Brundenburg 57, Pommern 35, Posen 69, Schlesien 123, Sachsen 117, Schles⸗ wig⸗Holstein 23, Hannover 136, Westfalen 73, Hessen⸗Nassau 41,
Erste Beilage
2
Mittwoch, den 21. Juni
8
Rheinprovinz 94, Hohenzollernsche Lande 23.
ig eingelaufenen Be⸗ Davon sind eingegangen, pro⸗
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin,
Der
auf
1.
1876.
Ein Theil der eingegangenen Berichte war unvollständig oder sonst unbrauchbar, namentlich waren einzelne des Ge⸗ brauchs der alten Maße wegen nicht zu benutzen.
Berlin, den 28. Mai 1876.
Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Grund der im Frühjahr 1876 gemachten Angaben.
Dinkel (Spelz)
8 808 —6 8* 0. 32
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resp. Landdrostei⸗ Bezirk.
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ältniß im Vergleich zur Ernte von 1875 Gewöhnliche Durchschnitts Ernte äl im Vergleich zu
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= 8 2 882 —₰ 1 — 8
39,58 33,00 42,53 40,00 40,47 33,75
2 Gumbinnen 3 Danzig. . Marienwerder
36,10 34,50 30,48 33,27 34,19 37,11 30,40 4 ,09 41,29 24 25 43,71 43,45 32,07 33,89 32,50 44,:8 44,33 32,09 40,0 39,20 27,38 32,50 31,00 38,87 8 34,33 0,74 34,62 3 29,31 38. 0,72 45,36 0,93
8 Coeslin.
9 Stralsund. 10 Posen
11 Bromberg. 12 Breslau
13 Liegnitz. 14 Oppln .. 15 Magdeburg 16 Merseburg . 17 Erfurt... 18 Schleswig . 19 Hannover. 20 Hildesheim 21 Lüneburg 22 Stade. 23 Osnabrück. 24 Aurich. 25 Münster
26 Minden
27 Arnsberg 28 Cassel. 29 Wiesbaden. 30 Göln .. 31 Düsseldorf 32 Coblenz
33 Aachen. 34 Trier 35 Sigmaringen.
51,02 40,00 66,65 67,66 53,15 54,40 49,89 54,33 55,14 48,51 47,73 68,11 62,12 60,06 68,91 77,31 45,62 73,22 74,69 58,58 59,02 62,70 62,84 78,33 64,50 69,41 60,86 48,94 49,67 69,80 91,66 58,00 87,83 48,63 65,78
74,98 42,47 62,41
38, 48, 35, 32, 41, 28,
32,00 0,90
19,0⁰ 24,33
32,67 15,00 18,00 28,00 13,00 30,00 18,86 24,00 20,00 19,00 29,00 36,00 35,67
29,00
36,12 26,60
18,50 39,00 40,19 39,00 33,63 36,25
22,00 25,17
31,33 19,00 24,33 24,00 14,00 28,00 22,86 24,00 24,00 21,75 21,75 40,00 31,67
00 47,14 43 40,86 29,83 61 ß30,07 44 34,00 92 56,92 00 40,00 42,76 28,00
32,00 40,00 46,06 45,00 47,71 37,00
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Die Ernte⸗Tabellen für 85 1875 ergeben 0,70
52,70 61,56
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r das Jahr 1875, nach den Provinzen geordnet und berechnet
0,02 0,01
auf Grund der im Frühjahr 1876 gemachten Angaben.
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Roggen
Gerste
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2 S 8 z F 822 8
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1875 Gewöhnliche Durchschnitts⸗ Ernte Ernte Verhältnißzahl Vergleich zur Durchschn.⸗Ernte ewöhnliche im Vergleich zur Durchschn.⸗Ernte
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pro Hekt pro Hektar pro Hektar
Z 8
LeA. ue“ V 36,35 1,07 2 Brandenburg .. . . 39,37 0,94 3 Pommern. 88 40,68 0,87 Pomn . 42,12 0,75 5 Schlesien .. 41,05 0,82 6 Sachsen.. .
36,81 y0,98 71,50 7 Schleswig⸗Holstein. .
77,00 0,93 47,52 0,392 8 8 8 Hannover. .438 41,18 0,̃93 9 Westfalen.. V 42,12 0,88 10 Hessen⸗Nassau 34,93 0,̃85 11 Rheinprovinz. 42,022 0,80
47G 64,60 101
12,Hohenzollern. 45,36 46,64 0,97] 87,14 93,1141 0,93
„
0,86 0,82 0,81 0,79 0,90 0,91 0,95 1,00 0,97 0,84 0,84
52,19
43,05 0,94
49,91
52,67 45,50
43,66 V 44,89 50,63 51,56 57,43 51,80 45,77 39,70
58,07 1 53,45 1 C. Hauptzusammenstellung des Stroh⸗Ertrages im preußischen Staate für das Jahr 1875, nach den Provinzen geordne
0,84 0,81 0,75 0,70 0,78 0,98 1,05 0,94 0,92 0,87 0,90 0,92
56,33 53,77 53,10 48,12 63,43 63,95 73,22 66,02 64,76 49,30 71, 1s 65,73
31,15 O,87, 28,75 0,30 31,04 0/70 28,97 0,55 29,680 0,59 30,58 0,91 38,50 0,̃94 34,03 0,73 33,644 0,87 27,8o 0,80 h 36,19 0,66 37. 0,95 33,25 0,638¹86.. d berechnet auf
25,33 16,50 23,67 21,43 22,67 34,83 38,00 35,90 20,91 18,50 7,61/ ß43,15
30,21 22,05 31,35 27,49 21,73 28,67
33,07 34,44 35,25 36,50
37,21 0,79 35,9 0 70 31,659 0,89 34,13 0,95 37,70 0,80 37,19 0,84] 27,31 46,11 0,7 42,8s8 0,76] 29,63 40,33 0,2 36,11 25,26 0,77 35,87 0,87] 15,96 32,83 0,49 33,00 S5 . 26,65 28,20 0,94¹ . 1 Grund der im Frühjahr 1876 gemachten Angaben.
26,17 0,97 21,66 0,76 22,00 1,00 23,43 0,91 22,50 1,01 35,83 0,97 47,11 0,81 38,61 0,95 32,14 23,59 / ‧0,860] 24,82 32,0 O,58 17,89
24,82 20,83 32,59 32,38 31,¹4 34,92
Weizenstroh
Dinkel (Spelz)⸗Stroh
Roggenstroh
Gerstenstroh
Haferstroh Erbsenstroh
Verhält⸗
Kilogramm
Kilogramm
db
im Ver⸗
Ernte gleich zur von Durch⸗
itts⸗ schnitts⸗ 1875 srit Ernte
pro Hektar
Laufende Nummer.
Ernte von 1875
Gewöhn⸗ liche Durch⸗ schnitts⸗ Ernte
pro Hekt
Verhält⸗ nißzahl Thsder gleich zur Durch⸗ schnitts⸗
Kilogramm
Verhält⸗ nißzahl
Ernte
Ernte von 875
8
lich
Durch⸗ schnitts⸗ Ernte
pro Hektar
im Ver⸗ gleich zur Durch⸗ schnitts⸗ rnte
Verhält⸗
Kilogramm nißzahl
zbhn⸗ im Ver⸗ Ernte Seges gleich zur von Durch⸗ Durch⸗ Ernte
pro Hektar
Irnte
Verhält⸗ nißzahl eich zur eHunch⸗ schnitts⸗
rnte
Kilrgramm Gewöhn⸗ Ernte liche
von Duc hnitts⸗ 1875 Ernte
pro Hektar
Verhält⸗ nißzahl im Ver⸗ gleich zur Durch⸗ schnitts⸗ rute
Kilogramm
Ernte von 1875
pro Hektar
3094,27 0,84 3672,92 0,78 3243, 00 0,86 3784,79 0,68 3870,50 0,69 3344,07 0,83 3385,00 0,91 3172,37 0,89 3329,85 0,88 3006,68 0,89 3084,00 0,79 3088,15 0,91
.[2620,17 .2855,81 .2792,52 .2585,14 .2707,40 . [2769,13 .3086,84 .[2820,63 .[2921,94 .[2677,31 .2450,78 .[2823,e7
Bren en S“ Brandenburg ommern.
Posen
Schlesien 11111““” Schleswig⸗Holstein Hannover . 9 Westfalen.. 10 Hessen⸗Nassau 1u“ 11 [Rheinprovinz.. . .. 12 /Hohenzollern. .
& Sameoto — =
1630,00 3259,91
3750,00
21 74,16 3656,41
3892,79 2917,37 2637,04
2881,68 3259,34
3002,13 3470,00 3082,54 3220,43 3050,98 2803,04 3143,14
3313,05 3833,83 3306,87 3974,07
0.87 0,76 0,80 0,72
3342,01 1,04
3560,34 3726,67 3177,01 3665,86 3313,80 3630,88 3194,14
0,84 0,93 0,97 0,88 0,91 0,77 0,98
2250,04 2419,03 2167,37 2345,75 2559,46 2196,48 2194,4 2067,90 1974,57 1835,90 2248,75 2242,50
1801,9 1825,44 1571,44 1323,78 1779,90 2093,68 2319,44 1869,76 1692,57 1811,54 1916,29 2179,50
2243,34 2642,58 2693,33 2674,38 2185,23 2088,48 1967,86 2004,33 2526,22 2208,00 2002,86 1928,18 2263,79
0,81 0,83 0,80 0,54 0,860 0,95 0,88 0,82
1811,49 2204,04 2163,39 1447,46 1310,08 1986,23 1739,29 1665,59 2011,05 2252,54 1745,23 1566,36
2288,21 2545,77 2418,18 2477,74 2841,21 2342,71 2282,50 2476,82 2505,09 2335,46
1560,04 2115,47 1912,79 1421,68 2025,42 2310,38 2307,50 2114,94 2090,56 2221,24 2106,39%ꝑy2357,28 2711,00 ⁰w2869,77
Durchschnist 2759 ⸗ Die Ernte⸗Tabellen pro 1875
3339,64 0,88
2529,97
3193,52
3113,37
3503,17 0,88
0,82
T579.5, 205,
2077,728 247,38 1925,27
—
ergeben ein Resultat von . 0,82
Mithin nach den Erdrusch⸗ 8 Tabellen mehr. .. weniger
0,01
11“
0,06