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vier schwebe de Grazien oder Musen, welche die Brautgeschenke der Europa tragen.
Die herrliche Zeichnung wird demnächst in einer der Galerien des zweiten Geschoses ausgestellt werden. Eine weitere Beceicherung der Gemäldesasamlung ist ein der Nationalgalerie (von Ken. F. Gehrich hier) geschenkies kleineres Oelbild des vor etwa 20 Jah⸗ 'ren verstorbenen Landschaftsmalers F. L. Catel: „Römische Vigna bezeichnet, stellt dasselbe eine heitere Szene aus dem italienischen Volksleben in überaus lebendiger Weise dar. Es ist Landschaft und Genre zugleich, und insofern von besonderem Interesse, als es 8 Darstellungsweise seines Urhebers besser und würdiger repräsentir als die beiden bereits vorhandenen Piecen aus der Wagenerschen Sammlung. — Endlich sei noch erwähnt, daß für die im II P i befindliche Ausstellung von Zeichnungen, Studien, Skizzen und Ge⸗
mälden — welche in kurzer Zeit ihren Abschluß erreicht — jetzt auch ein Porträt, Dreber in seinen Jugendjahren darstellend, einge⸗
hat unlängst ei öͤß Land
h Firmenich hat unlaͤngst eine größere . schaft Fsader 1 dieselbe in seinem Atelier, Dorotheenstr. 62, gegenwärtig auegestellt. Das Gemälde ist bezeichnet: „Ein son⸗ niger Morgen in der Templiner Forst und stellt die dem Wildparke gegenüber liegende schöne Wald⸗ und Wiesenpartie dar, welche zu den Lieblingsplätzen König Friedrich Wilhelms 1V. u A. v. Hum⸗ boldts zählte. Es zeigt im Vordergrunde die spiegelnde Fläche eines Teiches, üppige Wiesen, rechts und links prachtvolle Baumgruppen und in der Ferne die Konturen des Neuen Palais. Der Küunstler hatte nicht nöthig, dieses Motiv zu idealisiren, es ist eines der dankbarsten der ganzen Mark. Wie in allen Landschaften, so kennzeichnet
aturscene insonderheit durch Noch dee u' “ g irmeni ausgestellte Oelbilder fesseln den ick des Be⸗ S 8 Das 8 eine und zugleich kleinste, keck und frisch auf einen Cigarrenkistendeckel hingeworfen, ist eine anmuthige „Spreewaldscene“ mit der heil. Linde im Vordergrunde, die andern beiden Bilder stellen dar einen „Sonnenaufgang“ und einen „Sonnen⸗ untergang bei Genua“. 8
— Der Senior der evangelisch⸗theolegischen Fakultät zu Bonn, Ober⸗Konsistorial⸗Rath Prof Dr. J. P. Lange, hat am 11. d. Mts. das Jubilaͤum seiner fünfzigjährigen Wirksamkeit gefeiert.
— Die letzten aus den niederländischen Kolonien eingetroffenen Tagesblätter stellen die Erscheinung eines merkwürdigen Werkes in Aussicht. Ein Javanese, Namens Radhen Abdullah Ibun Sabar Bin Arkebab beabsichtigt nämlich, eine von ihm verfaßte Beschrei⸗ bung einer Reise nach den Niederlanden in seiner Mutter⸗ sprache herauszugeben. Das Buch soll sich namentlich an die unteren Schichten der javanesischen Bevölkerung richten.
— Der italienische Reisende Odoardo Beccari ist ven Neu⸗Guinea nach Genua zurückgekehrt.
— Nach Berichten der englischen Blaubücher wenden die Armee⸗ Aerzte in Indien seit einigen Jahren das Chinin in großen Gaben mit bestem Erfolge gegen die Blutzersetzung beim Sonnen⸗
Künstler auch in sein schöner Baumschlag.
tich (Hetzschlag) an. Da solche Patienten meist nicht mehr schlucken ench. 86 89 es in der Dosis von etwa 15 Grains durch Ein⸗
spritzung unter die Haut beigebracht. Die zünstige Wirkung soll sich in ziemlich kurzer Zeit danach deutlich darthun.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Dem „Rhein. Kur.“ wird unterm 23. Juni aus Lorch ge⸗ schrieben: Sämmtliche Weinberge stehen hier in voller Blüthe und haben solche in den besseren Lagen schon abgeblüht. Die gus⸗ sichten auf einen guten Herbst in qnantitativer Beziehung sind ge⸗
gründet. — Ebenso unterm 21. Juni aus Edesheim in der Pfalz:
Traubenblüthe und Heuwurm sind auch heuer wieder gleichzeitig erschienen. Traubenblüthe giebt es seit gestern in allen Weinbergen bei allen Sorten, auegenommen Traminer; der Heuwurm findet sich in einzelnen Lagen sehr zahlreich, in anderen seltener, Sollte die trockene warme Witterung noch 8 Tage anhalten, so ständen unsere Weinberge in volle Blüthe und der Heuwurm wäre zur schleunigen Verpuppung genöthißt, ehe er großen Schaden anrichten könnte. Auch die Traubenkrankheit macht sich bereits bemerkbar.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Posen⸗Stolpmünder Bahn wird, wie der Berl Akt.“ mittheilt, ungesäumt in Angriff genommen werden.
Berlin, den 27. Juni 1876.
Vaterländischer Frauenverein. sch Berlin, 27. Juni 1876.
Ein Hochwasser, wie es seit einem Jahrhundert nicht vor⸗ gekommen ist, hat die Ufer des Rheins am Elsaß überfluthet. Ganze Länderstrecken sind verwüstet, Tausende der Bewohner der umliegenden Ortschaften ihres Obdachs und igyrer Habe be⸗ raubt. Der Schaden ist um so größer und nachhaltiger, als auch die gesammte Ernte auf den betroffenen Strecken total ver⸗ nichtet worden ist. Das Bedürfniß schleunigster Hülfe ist in hohem Grade vorhanden. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es nur dieser Anregung bedürfen werde, um die stets bewährte Mildthätigkeit aller Derer wach zu rufen, die ein Herz haben für unser Volk und seine Leiden und die ihre Menschen⸗ liebe gern und um so mehr in einem Falle bethätigen werden, in dem es gilt, den neu gewonnenen Brüdern die Hand zu reichen zur Milderung ihres Elends. 8
Geldbeiträge bitten wir an unseren Schatzmeister, Hrn. Ban⸗ quier von Krause jun., Leipzigerstraße 45 hier, gefälligst abfüh⸗ ren zu wollen. Der Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins.
Charlotte Gräfin von Itzenplitz.
Die Internationale Ausstellung für Gesundheits⸗ pflege und Rettungswesen in Brüssel ist gestern Nach⸗ mittag 2 ½ Uhr durch Se. Majestät den König der Belgier eröffnet worden. Eine zahlreiche Menschenmenge wohnte der Feier⸗ lichteit bei. Der König verweilte längere Zeit in der Ausstellung und besichtigte sämmtliche Abtheilungen derselben.
Der Verwaltunssrath des Preußischen Beamten⸗Vereins hat am 6. d. M., wie bereits mitgetheilt, zu seinem Vorsitzenden den Ober⸗Präsidenten der Provinz Hannover Grafen zu Eulenburg und zu dessen Stellvertreter den Regierungs⸗Rath Bosse in Hannover ge⸗ wählt. Nachdem der im §. 38 der Statuten vorgesehene Nachweis der für die Eröffnung der Geschäfsthätigkeit erforderlichen Voraus⸗ setzungen von dem Minister des Innern als geführt anerkannt wor⸗ den, hat damit die Eröffnung der Geschäftsthätigkeit des Vereins stattgefunden. Die Geschäfte der Direktion werden im Auftrage des Verwalturgsraths bis auf Weiteres von den Herren Prof. Dr. Greelle, Regierunes⸗Rath Bosse und Kanzlei⸗Rath Riechers in Hannover wahr⸗ genommen werden. Sobald die Direktion definitiv konstituirt sein wird, werden die Namen der Direktionsmitglieder veröffentlicht wer⸗ den. Es wird nunmehr über die bereits eingegangenen Versicherungs⸗ anträge mit thunlichster Beschleunigung Beschluß gefaßt werden. Auch wird demnächst die Ausfertigung der definitiven Antheilscheine über die Einzahlung zum Garantiefonds nach Maßgabe des § 31 der Statuten erfolgen. Dank der unentgeltlich geübten Wirksamkeit des Gründungs⸗Comités tritt der Verein ohne jede finanzielle Belastung in seine Geschäftsthätigkeit ein. Vum Gedeihen des Vereins ist es erforderlich, daß das Interesse für denselben in immer weiteren Kreisen verbreitet werde. Nach §. 3 der Statuten sind zur Aufnahme in den Verein berechtigt: 1) die unmittelbaren und mittelbaren Deutschen Reichsbeamten, 2) die preu⸗ ßischen Staats⸗, ständischen und Kommunalbeamten, 3) die innerhalb der deutschen Reichslande und des preußischen Staats angestellten Kirchen⸗ und Schuldiener, 4) die bei der Verwaltung des Vereins angestellten Beamten, 5) die auf Ruhegehalt oder Wartegeld gesetzten Personen der unter Nr. 1 bis 4 aufgeführten Klassen.
Die Zulassung anderer Beamtenklassen (Beamte der deutschen Bundesstaaten, der ständischen und kommunalen Korporationen inner⸗ halb derselben, Privatbeamte) unterliegt der Beschlußnahme des Ver⸗ waltungsraths. 3
Die Statuten und sonstigen Drucksachen des Vereins werden auf Erfordern von der Direkiion des Preußischen Beamten⸗Vereins (Kalenbergerstraße Nr. 34 in Hannover) kosten⸗ und portofrei übersandt. 3
Die neueste Nummer der „Concordia“, Zeitschrift für die Arbeiterfrage, bringt nachstehende Anzeige: „Auf Antrag der unter⸗ zeichneten Redaktion hat der Ausschuß der Bonner Konferenz beschlos⸗ sen, die „Concordia“ mit Ende des laufenden Jahres eingehen zu lassen. Es ist übrigens, wie wir für die Freunde der von der „Con⸗ cordia“ vertretenen Anschauungen und Bestrebungen hinzusetzen, Bedacht darauf genommen worden, daß dieselben auch in Zukunft nicht ganz ohne literarischen Ausdruck bleiben. Näheres über die Art und Weise, wie dies geschehen soll, wird sei er Zeit bekannt gegeben werden.“ Die „Concordia“ wurde im Sommer 1870 von der Bonner Konferenz für die Arbeiterfrage, einer zum größten Theil aus Arbeitgebern der Großindustrie bestehenden Vereinigung, ins Leben gerufen, mit der Bestimmung, unter den besitzenden und gebildeten Klassen, vor Allem den Arbeitgebern selbst, für eine thätige Theilnahme an den Be⸗ strebungen zur materiellen und moralischen Verbesserung der Lage der Arbeiter Poopaganda zu machen. Durch den kurz darauf aus⸗ gebrochenen Krieg wurde dann das Erscheinen des Blattes bis Ok⸗ tober 1871 verzözert, von wo es bis jetzt, also nicht ganz fünf Jahre, bestanden hat. Als Grund des Eingehens macht die Re⸗ daktion hauptsächlich die fortgesetzte Abnahme des Interesses an der Arbeiterfrage und speziell an den von der „Concordia“ vertretenen Bestrebungen namhaft; bei der geringen Wirksamkeit, die das Blatt unter diesen Umständen noch entwickeln könne, habe die Redaktion die Zuversicht verloren, daß die „Concordia“ femerhin im Stande sein würde, „der ihr obliegenden Aufgabe in einem, ihrer ee Bestimmung annähernd entsprechendem Maße“ gerecht zu werden.
Das Berliner Feuerwehr⸗Corps besteht seit dem 1. Oktober 1875 (dem Amtsantritt des Branddirektors, Hauptmann à la suite des Eisenbahnregimentes, Hrn. Witte) aus: 1 Branddirektor, 1 Brand⸗ inspektor, 4 Brandmeistern, 1 Feldwebel (Capitaine d'armes), 4 Com⸗ pagnie Feldwebeln, 45 Ober-Feuerwehrmännern, 513 Spritzenmännern,
46 Kutschern und 92 Pferden. Da Abkommandirungen zur Reinigung der vellcgern nicht mehr erforderlich, so sind sämmtliche Wachen per⸗ manent besetzt. Außerdem ist die Stadt Berlin in 4 Inspekticnen getheilt worden, deuen je ein Brandmeister vorsteht. Zur Be⸗ dienung der Telegraphenapparate befindet sich auf der Haupt⸗Feuer⸗ wache, den 4 Haupt⸗Depotwachen, den Reserve⸗Depotwachen 3 und 4, den Neben⸗Depotwachen 6 und 7 und der Feuerwache 21 je ein Tele⸗ graphist auf Wache. Diese Telegraphisten werden durch die Ver⸗ waltung selbst zum Telegraphendienst besonders ausgebildet und theils aus der Zahl invalider Feuerwehrmänner, theils aus der Druck⸗ mannschaft entnommen Die im Bereiche jeder Inspektion befindlichen Brunnen und Hydranten werden nach einem bestimmten Dienstplan durch eine Patrouille der Depotwachen derart revidirt, daß jeder Brunnen und Hydrant unter gewöhnlichen Verhältnissen in je 18 Tagen einmal revidirt wird. Die in den Königlichen Palais, Ministerien, Theatern, in großen Fabriketablissements und Speichern befindlichen 90 Feuermelder werden jeden zweiten Tag durch die dienstfreien Telegraphisten derjenigen Feuerwehrdepots revidirt, in deren Bereich sich dieselben befinden. Es sind angenblicklich⸗ in Dienst 17 Druckspritzen, 1 Dampfspritze mit Tender, 10 Wasserwagen, 11 Personenwagen und 3 Utensilienwagen. Am 1. Januar 1876 waren 2086 Hydranten vorhanden. Im Jahre 1875 waren in 104 Fällen 238 Spritzen thätig, die etwa 2800 Kubikmeter Wasser verbraucht haben. Der aneinander geschraubte Schlauch, der zur Löschung des „Kaiserhof“⸗Brandes in Thätigkeit war, würde vom Belle⸗Alliance⸗Platz bis zur Dorotheenstraße gereicht haben. Im Jahre 1875 sind 1581 Enden mit 23,715 Meter Schlauch = 3 Meter Länge in Thätigkeit gekommen. Daran partizipirt das vierte Quartal mit 9525 Meter und der Monat Oktober allein mit 3675 Meter. Im Jahre 1875 wurden der Feuerwehr 1047 Brände (1874: 932) gemeldet. Unter diesen waren 40 groß, 59 mittel und 948 klein. Die Berliner Feuerwehr besitzt 84 vollständige und eine Central⸗Telegraphenstation mit 87 Zeigern und 17 Morse⸗Apparaten. Von diesen Stationen wurden im Jahre 1875, excl. F'uermeldungen 89,236 Depeschen befördert Zur Abholung durch die Arrestantenwagen wurden telegraphisch auf⸗ genommen 14,344 Meldungen mit 23,887 Arrestanten. Verausgabt wurden im Jahre 1875 für das Feuerlöschwesen und die Telegraphen⸗ verwaltung 1,020,982 ℳ 50 ₰. Die Versicherungssumme für Mobiliar betrug für Berlin im Jahre 1875: 1,501,874,250 ℳ, an Entschädigunzen wurden gezahlt 1,148,720 ℳ
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Die Anthropologische Gesellschaft unternahm am Sonn⸗
tag unter Führung ihres Vorsitzenden, des Prof. Dr. Virchow, einen Aus⸗ flug nach den⸗zwischen Herzberg und Falkenb erg gelegenen Hünen gräbern. Dieselben erstrecken sich westlich vom Rittergut Neideck, von diesem selbst nur durch das alte Bett der Elster getrennt, über 100 Morgen und enthalten ca. 400 einzelne Hügel, die zum großen Theil eng mit einander zusammenhängen; nur nach Südwesten zu liegt eine kleinere, für sich abgesonderte Gruppe. Das ganze Terrain war früher Waldung, doch ist gegenwärtig ein großer Theil abgeholzt worden; auf diesem ist nunmehr wieder Schonung angelegt. Lußerdem durch⸗ schneidet gegenwärtig die Landstraße dies Terrain. Die Gräber selbst
umgeben, die kleineren oft sich kaum vom Erdboden abhebend. Mit Hülfe der bereit gehaltenen Arbeiter durchstach man zwei dern größeren Hügel und suchte in einige der durch die Landstraße bereits durchschnittenen weiter einzudringen. Es gelang sehr bald, Scherben, sowie Knochenreste zu Tage zu fördern, doch wollte es zuerst nicht glücken, wohlerhaltene Urnen anzutreffen. Erst später, als man tiefer eingedrungen war, kam man auf eine äußerst feste Lehmschicht, die sich scharf von dem sonst sandigen Boden abhob und zu der Ver⸗
estellten Erdschicht zu thun habe. Sehr bald stieß man dann 883G auf Urren, die sich vollstandig erhalten hatten, während dicht um ihnen herum Massen von Scherben sich vorfanden, die wahr⸗ scheinlich schon als solche den Urnen beigesellt waren. Mit Aufwand der größten Sorgfalt glückte es, eine große und eine Anzahl kleiner Urnen auszugraben. Die große Urne zeigt einen weiten Hals, der sich nach Unten zu ausbauscht, an den Seiten befinden sich kleine Henkel. Die kleinen Urnen, die theilweise schwarz glacirt sind, haben einen etwas längeren und dünneren Hals, sonst aber eine der großen ähn⸗ liche Form. Nach den gleichzeitig gefundenen Scherben zu schließen, sind die Urnen theilweise gerippt gewesen, an einigen Stüͤcken zeigten sich auch mit Graphit hergestellte Verzierungen. Stein⸗ oder Bronze⸗ Geräthe konnte man hier nicht entdecken, doch gelang es dem Pro⸗ fessor Dr. Virchow in einem andern Hügel Bronzespuren vorzufinden. Im Allgemeinen war die Beute, die man gewann, eine stattliche, die⸗ selbe wird zum Theil den Sammlungen der Gesellschaft, zum Theil dem Märkischen Provinzialmuseum zufallen.
Der aus 50 einzelnen Vereinen und gegen 2000 Sängern be⸗ tehende „Märkische Central⸗Sängerbund“ feierte am 25. und 26. Juni sein dreiundzwanzigstes „Volks⸗Gesangfest“ in Wriezen a. O.
Die vierhundertjährige Feier der Schlacht bei Murten am 22. d. M. ist, von schönstem Wetter begün⸗ stigt, glänzend ausgefallen. Der historische Festzug, das Schönste was die Schweiz je in dieser Art gesehen hat, erfreute auch Bern mit seinem Anblick, wenigstens theilweise. Außer den Bernern selbst waren es die von Murten heimkehrenden Ost⸗ und West⸗ schweizer, welche sich am 23. zu einer Wiederholung des Murtener Festzuges in der Bundesstadt angesammelt hatten. Da sah man den Herzog Renatus von Lothringen, Hans v. Hollwyl, die Grafen von Oettingen und Thierstein, Johann v. Auw, Peter Rott von Basel, Niklaus von Scharnachthal, Wilbelm von Diefs⸗ bach, die Helden jener Zeit mit ihren Pagen und Reisigen zu Fuß und zu Roß in glänzender Rüstung und Waffenpracht, manches vielleicht nur zu glänzend und prächtig, um historisch getreu zu sein,
was den Eindruch des Ganzen aber keineswegs schwächte. Die Theil⸗ nehmer am Zuge in Bern sollen ca. ¾ des Festzuges in Murten ge⸗ wesen sein, der ca. 1500 Mann stark war.
sind von verschiedener Größe, die größten meist mit einem Graben
muthung Anlaß gab, daß man es hier mit einer kuͤnstlich her⸗
Der Verein für die deutsche Nordpolarfahrt in Bremen erhielt am Sonnabend einen neuen Reisebericht des Dr. Finsch, datirt Saissan Posten, den 27. Mai (nahe an der chine⸗ sischen Dzungarei). Der Bericht enthält verschiedene interessante Mit⸗ theilungen über die Forschungen der Reisenden in den dortigen Ge⸗ birgen und Steppen. Es wurde u. A. aach eine chinesische Grenz⸗ stadt Dschugutschak, besucht, wo der Gouverneur die Reisenden, welche mit russischen Offizieren und Kirgisenhäupelingen einritten, gastfrei aufnahm. In der Steppe herrschte große Hitze. Die Reisenden setzten ihren Weg nördlich durch den chinesischen Hochaltei fort und kamen laut Telegramm am 22. Juni in Barnaul an. Hier beginnt die Fahrt auf dem Ob, welche bis zur Mündung fortgesetzt werden soll. Alle drei Reisenden (Dr. Finsch, Dr. Brehm und Graf Wal⸗ burg⸗Zeil) waren wohl.
Die Ruͤckkehr der von der Güßfeldschen Expedition an der afrikanischen Westküste noch zurückgebliebenen Mitglieder Dr. Falkenstein, Dr. Pechuel Lösche, Soyaux und Lindener ist bereits erfolgt. Die Herren sind in Liverpool mit dem Dampfer „Loanda“ eingetroffen und haben einen jungen lebenden Gorilla mitgebracht, der demnächst dem zoologischen Garten hierselbst übergeben werden soll.
Aus Stuttgart wird unter dem 24. Juni gemeldet: Gestern um die Mittagsstunde entlud sich ein Gewitter mit wolkenbruch⸗ artigem Regen in südwestlicher Richtung in der Vorstadt Heslach, in Kaltenthal, Veihingen, während in der unteren Königsstraße nur ein kurzer sanfter Regen fiel. Ungeheure Wassermassen stürzten von den Bergwänden hernieder. Noch am Abend stürzte der sonst so stille Nesenbach da, wo er in die Vorstadt Heslach eintritt, tosend in schäu⸗ menden Kaskaden. An seinen Ufern sind die größten Verheerungen zu suchen. Die Borde seines tief in den Humus eingewühlten Bettes sind zerrissen und vielfach unterspült, ein Uebelstand, der um so un⸗ angenehmer ist, als in Heslach viele Behausungen hart an den Rand des sonst so bescheidenen Bächleins gerückt sind. Von den Bergen herab ist eine ungeheure Masse Schlimm und Sand nach Heslach geschwemmt worden.
Theater. 8
Im Viktoria⸗Theater soll im September ein mytho⸗ logisches Schauspiel: „Die Irrfahrten des Odysseus“, in Scene gehen. Den Odysseus wird Hr. Direktor Emil Hahn spielen. — Im Wolters dorff⸗Theater herrscht vor der Schließung desselben noch ein reges Leben. Nachdem „Der geschundene Raub⸗ ritter“ am Sonntag daselbst vor ausverkauftem Hause unter anhaltender Heiterkeit des Publikums zum ersten Male dargestellt wurde, wird den Wiederholungen dieses Stückes von Mittwoch ab abermals eine Noritäͤt beigesellt. Hr. Balletmeister Holzer nämlsch eröffnet an diesem Abend mit seiner Gesellschaft ein Gastspiel am W ltersdorff⸗ Thrater und wird eine von ihm arrangirte große Balletpantomime „Eine türkische Palastrevolution“ zur Aufführung bringen. Außer dem zahlreichen Balletpersonal wird in dieser Pantomime der ge⸗ sammte Damen⸗ und Herrenchor des Woltersdorff⸗Theaters, sowie eine zroße Anzahl von Statisten und Statistinnen mitwirken, während
Spinzi, Fr. Denzin, wie der Herren Junker, Schultze, Max Hänseler ist vom Kapellmeister Gustav Michaelis.
Bäder⸗Statistik. Aachen bis 21. Juni. 11““ Baden bis 25. Juni..
Burtscheid bis 21. Juni
Creuznach bis 6. Juni.
Eilsen bis 14. Juni.
Elgersburg bis 17. Juni
Elmen bis 25. Juni
Elster bis 21. Juni.
Ems bis 24. Juni ..
Flinsberg bis 19. Juni..
Franzensbad bis 20 Juni.
Gleichenberg bis 17. Juni
8 bis 15. Juni.. eringsdorf bis 15. Juni . . ..
HermannsbadLiegau bis 22. Juni.
Johannisbad bis 21. Juni 8
Ischl bis 18. Juni. .
Karlsbald bis 15. Juni
Kissingen bis 20. Juni.
Kösen bis 19 Junmi. .
Krapina⸗Töplitz bis 17. Juni
Laͤndeck bis 15. Juni . . .
Langenschwalbach bis 18. Juni
Lippspringe bis 20. Juni.
Marienbad bis 13. Juni.
Marienborn bis 23. Juni.
Misdroy bis 15. Juni. .
O ynhausen bis 23. Juni.
Pyrmont bis 20. Juni.
Reinerz His 15. Jüänt . .....
Rohitsch⸗Sauerbrunn bis 15. Juni.
Salzbrunn bis 15. Jun 1
Schandau bis 23. Juni .
Teplitz⸗Schönau bis 16. Juni.
Tobelbad bis 15. Juni ..
Warmbad bis 22. Juni .
Warmbrunn bis 20 Juni.
Wiesbaden bis 24. Juni
Wildungen bis 16. Juni
Zoppot bis 15. Juni 564
Redacteur: F. Prehm.
Berlin: 8 Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage)
110 38658
Verlag der Expedition (Kesseld. Druck: W. Elsner.
die darzustellenden Partien sich in den Händen der Damen Frl. und des Balletmeisters Holzer befinden. Die Mufik zu dieser Piece 8
*
sind
Schadenersatz zu leisten.
des Kanals stehen lassen mußte, zu bezahlen.
Grundeigenthum besser als das Bergwerkseigenthum gestellt. Ich glaube aber, daß sie damit auch an die Grenze desjenigen gekommen
gluͤcklich in unserem Lande entwickeln soll.
zum Deutschen Reichs⸗
8* 9
6,5
Erste Beilag Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
149.
Berlin, Dienstag, den 27. Juni
1 1828
Nichtamtliches.
Prenßen. Berlin, 27. Juni. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wies der Handels⸗Minister Dr. Achenbach auf die Gefahren, welche die Annahme der in Betreff der Iserlohner und Oberhausener Petition von der Gemeindekommission gefaßten Beschlüsse für den preußischen Bergbau herbeiführen könnte, wie folgt, hin.
Meine Herren! Wenn ich in dieser späten Stunde noch in der vorliegenden Angelegenheit das Wort ergreife, so bitte ich gleichwohl auf einige Augenblicke um Ihre Aufmerksamkeit. Es handelt sich in der That hier um eine wichtigere Sache als mancher in diesem Hause auf den ersten Blick glauben mag. Hätte die Kommission die beiden hier vorliegenden Petitionen als solche, als einzelne Peti⸗ tionen, behandelt und Abhüͤlfe für den vorliegenden einzelnen Fall beantragt, so würde ich der Angelegenheit die Tragweite nicht bei⸗ legen, welche ich ihr jetzt beizulegen genöthigt bin, und zwar da⸗ durch, daß Ihre Kommission sich veranlaßt gesehen hat, aus dem einzelnen Falle heraus allgemeine Vorschläge über das Verhält⸗ niß des Grundeigenthums zum Bergwerkseigenthum zu bilden. Meine Herren, es ist mir wohl ertaubt, einige entschieden irrige Ansichten, die auch in der Rede des Herrn Vorredners bezüglich dieses Punktes hervorgetreten sind, hier zu berichtigen. Derselbe deduzirt aus dem römischen Recht und aus dem preußischen Landrecht über das Ver⸗ hältniß des Grundeigenthums zum Bergwerkseigenthum, indem er zugleich erklärt, daß die Mineralien nach deutschem Recht Substanz⸗ theile des Grund und Bodens seien. Es ist dies eine grundfalsche, irrige Anschauung, die in der deutschen Gesetzgebung nicht den aller⸗ geringsten Boden besitzt. Insbesondere enthält das angeführte, all⸗ gemeine Landrecht in allen einschlagenden Punkten das gerade Gegen⸗ theil von dem, was hier behauptet ist. Meine Herren! Ich muß aussprechen, daß es im Lande einen eigenthümlichen Eindruck machen wird, wenn man Interessen, die sich nach vielen Millionen für jedes Jahr 8 auf Grund von Argumentationen beurtheilt, die eine nicht zutreffende Sach⸗ und Rechtsauffassung an der Stün tragen. Nach dem allgemeinen Landrecht sind die unterirdischen Fossilien, so⸗ weit sie unter das Regal fallen, herrenlos, und dem Staate ist das Recht der vorzugsweisen Okkupation dieser herrenlosen Fossilien kraft des Regals übertragen; kraft dieses Regals verleiht er die herrenlose Sache auf den Bergwerkseigenthümer. Dieser Standpunkt, wie er im all⸗ gemeinen Landrecht niedergelegt war, ist allerdings in dem allgemeinen Bergwerksgesetz nicht in dieser Art beibehalten worden. Er ist nicht in dieser Art beibehalten worden, weil dieses Gesetz insbesondere auch dem Grundeigenthum wesentlich entgegenkommen wollte: aber ersteres steht ebenfalls auf dem Boden, daß die Berechtigung, welche durch die Verleihung gewonnen wird, als eine vollständig adäqnate dem Eigenthum an Grund und Boden gegenüber angesehen werden muß. Ich möchte es geradezu betonen, daß diese Berech⸗ tiaung ganz denselben verfassungsmäßigen Schutz genießt, wie das Ezgenthum an der Oberfläche; es verletzen, heißt ebenso einen Ver⸗ fassungsartikel verletzen, als wenn dem Grundeigenthum gegenüber Zumuthungen gestellt werden, die gesetzlich nicht begründet sind.
Meine Herren! Unsere Vorfahren haben dem Bergbau eine be⸗ sonders bevorrechtigte Stellung zugewiesen, und das allge⸗ meine Landrecht ist noch getragen von den Prinzipien, wo⸗ nach der Bergwerksbesitzer mit mannichfachen Privilegien gegenüber dem Grund und Boden ausgestattet war. Warum sind unsere Vorfahren zu diesem Prinzip übergegangen? warum haben sie dem Bergbau diese Privilegien beigelegt? — Meine Herren, gewiß nicht aus den Gesichtspunkten, wie sie hier mehrfach hervorgetreten sind, daß man sagt: es handele sich Seitens der Bergbautreibenden bles darum, Geld zu erwerben, und es sei daher ungerechtfertigt, Jemandem, der lediglich ein Gewerbe treibe, das auf Gelderwerb gerichtet ist, einen starken Schutz anderen berechtigten Interessen gegenüber zu gewähren. Ich gestehe zu, wenn Sie nur den einzelnen Bergwerksbesitzer ins Auge fassen, in seinem “ zum einzelnen Grundeigenthümer, so stehen Privatinteressen gegen Privatinteressen. Der einzelne Bergwerks⸗ besitzer hat allerdings die Aufgabe, Geld zu erwerben. Das ist aber nicht dasjeni, e, was maßgebend ist, wenn man die Gesammtheit be⸗ urtheilen will. Der gesammte Bergbau beurtheilt sich keineswegs aus dem Gesichtspunkse blos vermögensrechtlicher Interessen, der Bergbau ist vielmehr wohl das wichtigste Gewerbe, welches wir in Feense haben. Auf ihm beruhen eine ganze Reihe neuer umfangreicher Gewerbebetriebe, und man kann wohl sagen, ein Theil der Macht, die Preußen heute besitzt, läßt sich in letzter Linie zurückführen auf die Blüthe, die der Bergbau besitzt. Glauben Sie denn, daß England politisch diejenige Macht auf der Welt sein würde, wenn ihm der Steinkohlenbergbau fehlen würde? Ich behaupte, die englischen Flotten schwämmen nicht auf allen Meeren, wenn sie nicht den Hinterhalt in der Blüthe des englischen Steinkohlenbergbaus besäßen. Preußen sieht in der That ebenfalls einen großen Theil seiner Kraft in der Prosperität dieses Gewerbes. Das haben unsere Vorfahren frühzeitig erkannt, und wir haben Gott sei Dank bis auf den heutigen Tag diese Auf⸗ fassung nicht vergessen. Es ist dies aber ein Gewerbe, was seiner Natur nach mit mannichfachen Schwierigkeiten verbunden ist, was eines gewissen Schutzes bedarf. Und wenn der Herr Vorredner da⸗ von ausging, daß der Bergwerkstreibende gewissermaßen umsoönst sich das Bergwerk aneignen, so weise ich ihn darauf hin, daß Fälle vorkommen, wo Bergwerkstreibende, um ein Steinkohlenlager aufzuschließen, es für die Zukunft zugänglich zu machen, um eine neue Quelle des Wohlstandes für ganze Landestheile zu eröffnen, oft mehr als eine Million verausgabt haben, ehe sie in der Lage waren, zu sagen, es kann wirklich nun⸗ mehr Bergbau an dieser Stelle geführt werden.
Meine Herren! Das allgemeine Bergwerksgesetz ist von dem Prinzip ausgegangen, eine gerechte Behandlung des Bergbaues und des Grundeigenthums herbeizuführen. Es hat in dem §. 148 den Grundeigenthümer wesentlich besser gestellt, als den Bergwerkseigen⸗ thümer, indem es den Satz aussprach, daß der Bergwerks⸗ eisenthümer verpflichtet sei, für jeden Schaden, der dem Grundeigen⸗ thum zugefügt werde, Ersatz zu leisten. Es hat den Grundsatz aus⸗ gesprochen, daß es auf die Schuld des Bergwerksbesitzers nicht an⸗ komme. Es hat ferner betont, daß es einerlei sei, ob der Bergbau sich unterhalb der betreffenden Oberfläche oder seitwärts befindet. Es hat berücksichtigt, daß es bei verschiedenen Bergwerksbesitzern schwierig sein kann, die Rate festzustellen, die jeder einzelne für den Schaden zu zahlen hat. Deswegen finden Sie in §. 149 den Grundsatz aus⸗ gesprochen, wonach l Bergwerksbesitzer zu gleichen Theilen den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Gewiß dies sehr weittragende Grundsaätze. In England hat man die Sache ganz gleichartig behandelt, und wenn der Grundeigenthümer durch seine Anlagen auf der Oberfläche den Bergwerkseigenthümer schädigt, so ist er verpflichtet, diesem Es sind z. B. Fälle aus der englischen Praxis zu konstatiren, wo der Eigenthümer eines Kanals verurtheilt ist, die Sicherheitspfeiler, die der Bergwerkstreibende für Interesse Soweit ist unsere Sie hat in dieser Beziehung das
für
Gesetzgebung nicht gegangen.
Meine Herren! Was wird
nicht darüber str Ursache des
Konnex tät noch gar verständigen sich der That die
nennen, wenn wir jemals dahin etwas für einen Schaden zu za
Schaden besteht. Dies ist stets
sich die Frage vorlegen: wie Wenn nun das hohe Haus den Angelegenheit in der That nicht, wie man daz der! Sachverständigen, die nach g
Was die prozessualische Ve
gewiesen, daß, wenn Uebelstände
Schadenersatz⸗Ansprüche werden, daß dem Richter, was
Man
Meine Herren!
administrativen Verfahrens die
ten Summen schon den Fällen, die Hunderttausende. Ich frage: in einer Zeit, wo man das richt strebt ist, zu verlangen, daß stellung, die sogar exiquirbar ist Hunderttausende an den nicht,
kann, wie man die Administrati
Bergbau nicht in Zukunft unter den müsse. ten wollen, so kann ich Ihnen m
baut ist, wo sich Hof an H große Länderstrecken so zu
man erläßt ein Gesetz: Vom mo Preußen auf. Das ist die einfa
schlags. Ich muß dabei auch auf Fo
weil der Bergbau eine reiche Que
hat.
lichen Wissens reichlich aufweise. „Bevor ist nun dieses Th niß gewesen.
u. s. w
dort wohl Gegend nun will man die erwürgen, weil sie
8 nicht gewesen hängt wesentlich mit Mutter,
ten Häusern zu verbieten, möglich.
stellung.
Wollen Sie Schaden verlangen, den der Ber
gehandhabt und kann versichern vom 21. April 1810 während dieser
so ist auch das eine solche Belast weiß, ob derselbe in der Lage ist, würde das auf vi-le Tausende hinausgehen können.
seitigkeit beurtheile. Seitens eines Herrn Kommi Bergbehörde steht diesen
der Kommission vorgeworfen ist, Bergbautreibenden im Lande
then worden ist. Es liegt mi welchen sie
gelangt sind; ich
ist, was man konzediren kann, wenn der Bergbau auch künftig sich
88 8
daß sie nach reiflicher Prüfun Eö sind 1 kann insbe
langt? Diese verlangt im Wesentlichen Bergbaues, Schaden zu ersetzen auch da, wo überhaupt die nachgewiesen ist.
so sagt man: es existirt aus dem Grunde kein genügender im Lande, weil der Bergbau nicht ohne weiteres verurtheilt wird, den Schaden zu tragen. Ich würde es ganz beklazenswerthe Zustände
ist, daß ein Zusammenhang zwischen ihm und dem entstandenen
schädigungsverbindlichkeit des Andern feststellen zu können; mag eine Administrativ⸗ oder eine Gerichtsbehörde urtheilen, immer wird sie
zum Tribunal konstituiren
Uitheil abgegeben haben, hinwegzusetzen. Bergwerksbesitzer, wenn ausgesprochen wird: wir sind zwar nur Laien, aber nach unserem Laienurtheil fühlen wir uns in der Lage, uns über die Gutachten der sachverständigen Männer hinwegzusetzen. Schwierigkeit wird auch in Zukunft niemals beseitigt werden.
anbetrifft, so hat einer der Herren Vorredner mit Recht darauf hin⸗
daß sie bestehen, ist anzuerkennen — es die erste Aufgabe sein wird, kei Regulirung unserer Prozeßvorfchriften in einem schleunigen Verfahren
summe anbetrifft, ein weiter Spietraum gegeben wird, das ist also die Aufgabe der Cioilprozeßordnung, und sie wird diesen Punkt zu lösen haben. schlägt nun vor, — Ihre Kommission giebt derartige Andeutungen, — daß in Zukunft auf Grund eines
seien. Wenn es sich um 5 oder 10 Thlr. dabei handelte, so könnte man wohl sagen, das sind Kleinigkeiten, eine Administrativbehörde wird vielleicht auch als kompeten um über derartige Dinge zu urtheilen; wie aber die hier vorgeführ⸗
beweisen, wesentlich in
wie man einen derartigen Grundsatz heute noch befürworten
will, für welches sie nach jeder Richtung hin nicht geeignet erscheint! Nun schlägt man weiter vor, daß es zu erwägen sei, ob der
Wenn Sie diesen Gesichtspunkt nur irgendwie befürwor⸗
stellen Sie doch lieber den Bergbau in Preußen ganz ein. Wenn Sie sehen, wie beispielsweise in Westfalen die Grafschaft Mark be⸗
und dann eine Bestimmung aufnehmen wollen: stehen, soll Bergbau nicht betrieben werden, so ist es wirklich besser,
die meisten dieser Gegenden gegenwärtig so bebaut? Wefentlich deshalb,
ausgegossen hat. Ich habe in einer früher von mir selbst geschriebenen Abhandlung ein Wort zitirt, was ein älterer Schriftsteller bezüglich der Gründung der Bertstadt Joachimsthal in Böhmen ausgesprochen Er schildert sie als eine reiche Stadt, die nicht blos mit Wer⸗ ken, wie sie das tägliche Leben hervorbringt, ausgeschmückt sei, son⸗ dern welche auch andere Werke menschlicher Thätigkeit und mensch⸗
. An dem Platz, wo jetzt der Predigtstuhl steht, wo mancher, Bär erschossen worden, am Brodmarkte eine Mühle
Meine Herren, das paßt wie ein Wort auf das andere beispiels⸗ weise auf die Gegend von Oberhausen. Mitglieder in diesem hohen Hause vorhanden sind, die früher dort Schnepfen geschossen haben; Bg anders 8 in Joachimsthal wird es ein. ie
1 angeblich die Ursache Meine Herren, ich glaube, die Forderung, den Bergbau unter bewohn⸗ ist nach Lage unserer Ansiedlungen un⸗
Im 1n damit befürwortet man ferner eine Kautions⸗ ste eber diesen Punkt würde sich reden lassen, wenn nur die Ziele, welche die Kommission erstrebte, schärfer zu erkennen wären. allgemein eine Kautionsstellung für jeden denkbaren
ist diese Bestimmung ähnlich zu beurtheilen, wie die vorher erwähnte, wonach unter bewohnten Häusern kein Bergbau betrieben werden soll. Ich selbst habe das französische Berggesetz acht Jahre lang praktisch
Anwendung gekommen ist. Ich vermuthe, daß der Herr Referent, wenn er derartige Bestimmungen vorschlägt, sie in dem Sinne vorschlägt, daß sie nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern zu Gunsten der Grundeigenthümer in Wirksamkeit treten. W
jedem Bergbaubetrieb mit Rücksicht auf die Gefahr des möglichen Schadens an der Oberfläche eine Kautionspflicht auferlegen wollen,
Bei der ganzen Erörterung ist dann darauf hingewiesen worden, daß die Bergbehörde die Lage der Dinge mit einer gewissen Ein⸗ Ich muß gbehe Angelegenheiten sie ist nicht Partei, sondern von dem Gesetz berufen, die bestehenden
vfene zu handhaben und das thut sie nach Pflicht und Ge⸗ wissen. Wenn der Bergbehörde Einseitigkeit, insbesondere auch Seitens
daß diese wichtige Angelegenheit in einer Gemeindekommission bera’-
einen Vorwurf bezüglich derjenigen Ansichten zu
denn nun von der Gegenseite ver⸗ eine Verurtheilung des
Wenn die Sach⸗ der Berabaubetrieb in an der Oberfläche sei, echtsschutz
eiten, ob Schadens
kämen, daß Jemand verurtheilt wird, hlen, wo nicht einmal nachgewiesen
das erste Erforderniß, um die Ent⸗
steht es mit dem Zusammenhang? sich beispielsweise in der vorliegen⸗ will, so weiß ich u gelangen soll, sich über die Uctheile enauer Besichtigung der Lokalität ihr Es ist kein Trost für die
Diese rfolgung der Schadenersatz⸗Ansprüche in dieser Beziehung bestehen — und sorgen, daß
l⸗ erledigt die Feststellung der Entschädigungs⸗
dafür zu
Schadenersatz⸗Ansprüche festzustellen
ute Instanz bezeichnet werden dürfen,
handelt es sich gerade in Betracht kommen, um ist es nicht eine Ungeheuerlichkeit erliche Zugeständniß zu erweitern be⸗ eine Administrativinstanz eine Fest⸗ erläßt, wonach der Eine unter Um⸗ Andern zu zahlen hat! Ich verstehe
vbefugniß auf ein Gebiet übertragen
bewohnten Gebäuden untersagt wer⸗ einerseits nur den Vorschlag machen: of, Dorf an Dorf anschließt, wo sagen vollständig bebaut sind, Wo Wohngebäude
rgigen Tage an hört der Bergbau in che Uebersetzung eines derartigen Vor⸗
lgendes hinweisen: wodurch sind denn
le des Segens über jene Landestheile
Er sagt dann weiter: 8 al, d. h. Joachimsthal, große Wild⸗
Ich weiß nicht, ob einzelne
ganze Prosperität der dem Bergbau zusammen, und die Quelle dieser Prosperität alles Uebels ist.
gbau anrichten kann, dann sage ich,
„ daß der Art. 15 des Berggesetzes acht Jahre nicht ein einziges Mal zur
enn Sie aber allgemein
ung des Bergbaues, daß ich nicht etwas derartiges zu ertragen, es für jeden größeren Grubenbetrieb
aber dem beitreten, was bereits gesagt ist. Die objektiv gegenüber,
ssars
so wird es jedenfalls auf Seite der eigenthümlich empfunden werden,
r völlig fern, den Herren irgend machen, zu bin der festen Ueberzeugung,
renten daran etwas gelegen ist, hier meine Anerkennung aussprechen über die Gründlichkeit, mit der er diese Sache behandelt hat. Immer bleibt aber wahr, daß nach her früheren Praxis des Hauses derartige Angelegenheiten enrweder in der damals bestehenden Kommission für Handel und Gewerbe in Gemeinschaft mit der Agrarkommission oder in einer besonderen Kommission zur Verhandlung kommen. Es wäre gewiß erwünscht gewesen, wenn die Männer, die in diesem hohen Hause näher mit derartigen 8 Angelegenheiten bekannt sind, in die Lage gekommen wären, auch nach der anderen Seite hin die Sache zu beleuchten.
Ich verhalte mich nun der ganzen Frage gegenüber keineswegs
abwehrend, ich verlange aber, daß das, was geschieht, sich auf einem prak⸗ tischen Boden bewege, welcher zum Heil des Ganzen führen kann. Einen solchen Weg kann ich nicht in derartigen Andeutungen finden, wie sie hier gefallen sind. Ich kann auch nicht annehmen, daß man sich auf einem richtigen Boden bewege, wenn man die einschlagenden allge⸗ meinen Fragen permanent unter dem Gesichtspunkt beurtheilt, als wenn es sich lediglich darum handelte, Jemanden, der Geld verdient, in die ihm vermöge seiner gewerblichen Thätigkeit zukommende Stellung zurückzudrängen. Alles erscheint gar nicht zutreffend, sobald in Frage ist, allgemeine gesetzliche Bestimmungen für einen so großen und wich⸗ tigen Gewerbebetrieb wie dem Bergbau zu erlassen. Es ist schließlich darauf hingewiesen, daß die Grundeigenthümer in manchen Bezirken des preußischen Staats sich bezüglich dieser An⸗ gelegenheit in Aufreizung befinden. Ich gestatte mir aber auch daran zu exinnera, daß auch in den industriellen Bezirken ohne Zweifel diese Angelegenheit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird. Der Herr Referent hat bereits angedeutet, daß die Industrie sehr empfindlich sei. Ich erlaube mir diese Acußerung zu bestätigen sie wird insbesondere auf diesem Gebiet sehr empfindlich sein, wobe, es sich um eine Institution handelt, welche allein 250,000 Köpfe be⸗ schäftigt, bei der, die Familien mitgerechnet, vielleicht eine Million Menschen in Frage kommen; um eine Institution, die eine Jahres⸗ produktion von 150 Millionen Thalern Werth hat. Es ist also gewiß eine solche Frage mit großer Vorsicht anzufassen, wenn man allgemeine Vorschläge für den Gesetzgeber machen will. Nun sagt zwar der Herr Referent: es seien ja der Regierung nur gewisse Gesichtspunkte zur Erwägung anheimgegeben, es seien gar keine bestimmten Vorschläge gemacht, die Regierung habe freie Hand, dieselbe werde wohl zu einem leidlichen Resultat kommen. Ich würde mich unter Umständen bei einer derartigen Erklärung, wenn sie allein bestände, schon beruhigen können, aber die Aa⸗ deutungen, die in der Kommission gefallen sind und in der öffent⸗ lichen Diskussion in diesem Hause stattgefunden haben, weisen auf einen Weg hin, den man zu beschreiten beabsichtigt, der keineswegs ein solcher ist, welcher der Regierung diese freie Hand läßt, man will sie vielmehr in eine Position drängen, die meiner vollen Ueberzeugung nach für den vaterländischen Bergbau schädlich und verhängnißvoll ist.
Ich stelle mir persönlich die Aufgabe, nach Pflicht und Gewissen, wo Beschwerden an meine Instanz gelangen, das Interesse des Grundeigenthums ebenso wahrzunehmen, wie das des Bergbaus; ich wüßte nicht anders ent⸗ schieden zu haben, wo ich in dieser Lage war. Im Gegentheil, wenn man dasjenige liest, was von mir selbst persönlich über die Eatwicke⸗ lung unserer Berggesetzzebung in der Vergangenheit geschrieben ist, wird man verfolgen können, daß sich wie ein rother Faden der Ge⸗ danke durch meine Schriften zieht, einen verstärkten Schutz des Grund⸗ eigenthümers herbeizuführen. Das ist stets eine Auffassung gewesen, die mir vorgeschwebt hat, und die ich zu verwirklichen versuchte, ich bin daher auch umsomehr berechtigt, vor Maßregeln zu warnen, die nicht zum Heil des vaterländischen Bergbaues gereichen. Ich wieder⸗ hole: Bedenken Sie wohl; es handelt sich um große Interessen, und diese Interessen schädigen, heißt das Land schädigen.
Auf Befürwortung des Abg. Frhr. v. Schorlemer⸗Alst und des Referenten Abg. Knebel wurden hierauf die Beschlüsse der Kommission angenommen. Sie lauten:
a. in Betreff der Oberhausener Petition: 1) die Petition, so weit sie unzureichenden Rechtsschutz behauptet, der Staatsregierung zur Berücksichtigung insofern zu überweisen, als gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaues vorliegen, gegen welche die Berg⸗ behörden Schutz zu gewähren nach §. 176 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865 verpflichtet sind, mit dem Anheimgeben, die Berggesetzgebung nach dieser Richtung hin einer Revision zu unterziehen; 2) die Petition der Regierung in soweit zur Erwägung zu überweisen, als zur schnelleren Regulirung der Schäden und zur Sicherstellung der Entschädigungen eine Vervollständigung der Ge⸗ — erforderlich erscheint; b. in Bezug auf die Iserlohner
etition:
I. „in Erwägung: 1) daß es bei der Ahweichung der in der Angelegenheit erhobenen technischen Gutachten noch nicht als festgestellt zu erachten ist, daß der Bergbaubetrieb die Ver⸗ anlassung zu den Bodensenkungen in und bei Iserlohn nicht gegeben habe; 2) daß jedoch das Zusammentreffen des Berghaues mit den Bodensenkungen sowohl der Oertlichkeit als der Zeit nach einen solchen ursächlichen Zusammenhang als sehr wahrscheinlich er⸗ scheinen läßt; 3) daß zu erwarten ist, die Staatsregierung werde eine weitere vermittelnde Thätigkeit dahin eintreten lassen, daß die in der Verhandlung vom 19. Februar dieses Jahres versuchte Ver⸗ einbarung durch die legitime Vertretung der Stadt Iserlohn und des Bergwerksvereins acceptirt oder zur Grundlage für anderweitige außgleichende Verhandlungen benützt werde; 4) daß die Staatsregie⸗ rung ebenfalls bereits die Verpflichtung anerkennt, zum Schutze gegen den Bergbau einzuschreiten, indem dieser durch den Ministerialerlaß vom 8. März dieses Jahres bereits auf bestimmte Grenzen einge ngt ist, außerhalb welcher der Stadt durch den Bergbau kein neuer Schaden zugefügt werden kann; 5) daß die vorliegende Petition ge⸗ eignet ist, die aus Anlaß der Petition der Stadt Oberhausen ge⸗ faßten Beschlüsse zu unterstützen; — der Königlichen Staatsregie⸗ rung die Petition der städtischen Behörden zu Iserlohn behufs fernerweiter Herbeiführung möglichsten Schutzes gegen die einge⸗ tretenen Beschädigungen der Grund⸗ und Gebäudebesitzer und be⸗ hufs Benutzung bei der empfohlenen Revision des Berggesetzes zur Berücksichtigung zu überweisen. 8 2 1
II. die Petition, soweit sie Beschwerde führt über das bis⸗ herige Zwangsverfahren der Staatsbehörden zur Ausführung von Vorarbeiten für eine geregelte Wasserabführung, der Königlichen Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen.
Darauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
Staat und Kirche. XII.
88 (UPgl. Nr. 147 d. Bl.) 8 Die Königlich sächsische Staatsregierung hat durch Dekret vom 15. März 1876 den Ständen den „Entwurf eines Gesetzes, die Ausübung des staatlichen Oberauf⸗ sichtsrechts über die katholische Kirche im König⸗ reiche Sachsen betreffend“, übersendet. Dieser laut Be⸗ richt vom 15. Mai 1876 in der Gesetzgebungs⸗Deputation der Zweiten Kammer berathene Gefetzentwud stellt sich im Wesent⸗ lichen als ein zur Ausführung der Verfassungsurkunde für das
s zu dem vorliegenden Resultat ondere, wenn dem Herrn Refe⸗
Königreich Sachsen vom 4.
September 1831 bestimmtes Spezial⸗
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