1876 / 159 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Der

8 nach der Schlacht am weißen Berge an die

Herzogs ein, und die fielen als

2 8s *

40 Mill. Patronen für das Sniedergewehr abgeschlossen; die⸗ selben sollen binnen 8 Wochen geliefert werden und ohne die Lieferung der anderen bereits bestellten Polronen für das Henri⸗ Martinigewehr zu beeinträchtigen oder zu verzögern. Ein elgischer Dampfer hat am 28. Juni 61 neue Kanonen von verschiedenem Kaliber nach Konstantinopel „Iktabar“ bespricht die Aussichten Serbiens im Kriegsfall und sagt: Das ganze Fürstenthum ist 791 Qua⸗ drat⸗Meilen groß; seine Bevölkerung beträgt nach den neuesten Schätzungen 1,216,376 Einwohner, darunter 626,821 männliche und 589,455 weibliche, und nach der Nationalität 1,058,189

Serben, 127,545 Wollachen, 24,607 Zigeuner, 2589 Deutsche

und 3256 aus verschiedenen Nationen. Das stehende Heer be⸗ trägt 4720 Mann, 4 Bataillone Infanterie, 2400 Mann; 2 Es⸗ cadronen Kavallerie, 300 Mann; 7 Batterien 1400 Mann und 4 Compagnien Genie⸗Covps, 620 Mann. Die Va könne nach den Listen die Zahl von 109,942 erreichen, so daß Serbien 114,662 Mann aufzubringen vermöchte, indessen würde in Wahrheit die Zahl nur 30,000 bis 40,000 Mann betragen, wovon nur 5000 regu⸗ lärve und gut einexerzirte Truppen seien. Telegramme haben bereits gemeldet, daß die bosnischen Katholiken gegen die in der Kriegsproklamation des Fürsten von Serbien prätendirte Einverleibung Bosniens Protest erhoben haben. Der Presse“ ist der Wortlaut dieses Protestes, werfehen mit den Originalunterschriften und dem Taskereh (Siegelubdruck) katholischer Notablen Bosniens zugegan⸗ gen. Dieser Protest, den zu veröffentlichen das genannte Blatt von diesen Notablen ersucht wird, lautet: „Wie ein Blitz aus heiterm Himmel traf uns die Nachricht, daß Serbien die Annexion Bosniens, unseres theueren Vaterlandes, von der Hohen Pforte verlangt Nachdem wir Katholiken Bosniens in der Zahl von zweimalhunderttausend Seelen während der ganzen Bewegung unserer legitimen Regierungtreu geblieben sind, fühlen wir uns aus obigem Anlasse zu der feierlichen Erklärung bewogen, daß wir gegen unsere Annexion an Serbien unbedingt, und zwar nicht nur aus kulturellen, sondern auch speziell aus religiösen Gründen protestiren, da der serbische Name nur die orthodoxe Religion bezeichnet und in Serbien ungeachtet einer ziemlichen Anzahl von Katholiken außer einer einzigen Konsulats⸗ Kapelle mit einem Konsulats⸗Kaplan weder eine katholische Kirche noch ein katholischer Priester existirt.“ Die Einsender ersuchen, vorläufig ihre Unterschriften nicht zu veröffentlichen.

Rumänien. Bukarest, 7. Juli. (W. T. B.) Die Kammer hat die Wahlprüfung erledigt und darauf die Wahl des Bureaus vorgenommen, welches durchweg aus Mitgliedern der radikalen Partei besteht. Zum Präsidenten wurde C. A. Rosetti gewählt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juli. (St. Pet. Herold.) Zur Beglückwünschung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaj Nikolajewitsch, welcher 25 Jahre Chef des Westpreußischen Kürassier⸗Regiments Nr. 5 ist, traf heute Mittag eine Deputation des genannten Regiments bestehend aus dem Commandeur, Oberst v. Ohlen⸗Adlerskron, dem Rittmeister v. Frankenberg⸗Proschlitz und dem Premier⸗

Lieutenant v. Liebermann hier ein. Dieselbe wird sich morgen

in das Lager von Krassnoje Sselo begeben, woselbst die Beglück⸗ wünschung stattfinden soll. 1

*ꝙ— Der, Golos“ hat sich am 30. Juni über Serbien folgen⸗

dermaßen vernehmen lassen: „Serbien ist ein Vasallenstaat, welcher die Oberhoheit der Türkei anerkennt. Fürst Milan ist in streng gesetzlichem Sinne der Vasall Murads V. Er kann seinem Oberherrn den Krieg nicht erklären. Wenn die Belgrader Re⸗ gierung die Feindfeligkeiten beginnen wird, so wird das eine Em⸗

gebracht.

Kabinete Europas verpflichtet sein, Angesichts des an der Drina begonnenen Kampfes mit den Serben nicht zu sympathi⸗ siren und ihnen die Theilnahme zu versagen, wenn die Türken

ihnen im Kampfe überlegen sein werden. Ganz anders würde

die Sache stehen, wenn die Türkei die Kriegsoperationen be⸗ ginnen würde. Der bewaffnete Angriff der Pforte würde den Serben andeuten, daß die türkische Regierung dem Fürstenthum die durch Europa garantirte Autonomie entreißen wolle. In diesem Falle wäre eine Parteinahme für Serbien nicht nur möglich, sondern sogar geboten, und diejenigen Staaten, welche ein solches Einschreiten auf sich zu nehmen gewillt wären, würden von Seiten jener Staaten, welche die Autonomie des Fürstenthums Serbien ga⸗ rantirt haben, dabei nicht gehindert werden. Es ist unmöglich,

daß man das in Belgrad nicht wisse, und es ist zu hoffen, daß

die Rathgeber Milans nicht von selbst auf den Vortheil ver⸗ zichten, welchen Serbien daraus ziehen könnte, die Pforte be⸗ schuldigen zu können, die Feindseligkeiten zuerst eröffnet zu haben. G 6. Juli. (Allg. Ztg.) Die Panzerfregatte „Petro⸗ pawlowsk“ geht laut Depesche des Commandeurs morgen nach dem Pyräus ab. Die Söhne des Fürsten Nicolaus sind aus Cetinje hier eingetroffen.

Odessa, 6. Juli. (Allg. Ztg.) Dem serbischen Minister Protitsch ist es gelungen, bei den hiesigen bulgarischen und griechischen Bankhäusern einen Theil der serbischen Staats⸗ anleihe unterzubringen. Die St. Petersburger Regierung hat dagegen die offizielle Auflegung der Subskription an der Mos⸗ kauer und St. Petersburger Börse nicht gestattet. G

Amerika. Washington, 6. Juli. Der Senat nahm heute einstimmig eine Resolution an, welche erklärt, daß der Kongreß den Beginn des zweiten Jahrhunderts der Re⸗ publik durch Uebernahme der Aufgabe das Washington⸗Mo⸗ nument in Washington zu vollenden, kennzeichnen würde. Die Budgetausschüsse werden instruirt, die dazu nöthigen Mittel zu beschaffen.

New⸗York, 7. Juli. (W. T. B.) Nach weiteren über den Kampf Custers und Reno's mit dem Indianer⸗ stamme der Sioug hier eingegangenen Nachrichten betrug der Verlust Reno's 50 Todte und 40 Verwundete.

Aus New⸗York wird der „Daily⸗News“ telegraphirt: „Die Anstrengungen, die demokraten im Repräsentanten⸗ hause für die Aufhebung des Gesetzes, welches die Wiedexrauf⸗ nahme der Baarzahlungen im Jahre 1879 verfügt, zu ver⸗ einigen, sind mißlungen. Viele Demokraten machten in der letzten demokratischen Konvention die Aufhebung dieses Gesetzes zur politischen Hauptparole der Präsidentschaftswahl⸗Kampagne. Eine Reduktion des Konsular⸗ und diplomatischen Dienstes durch den Kongreß ist nicht wahrscheinlich.“

Die Todesstrafe ist, der „A. A. C.“ zufolge, bis jetzt in fünf amerikanischen Staaten abgeschafft worden, und zwar in Michigan im Jahre 1846, Rhode Island 1852, Wis⸗ consin 1853, Jowa 1872 und Maine 1876.

Asien. Japan. Bedo, 28. April. Hiesige Zeitungen berichten, daß ein Konsortium von Adeligen (Kazoku’s) mit der Regierung zum Zwecke des Ankaufs der Staatsbahn Schinbashi (Tokio) Vokohama in Unterhandlung getreten sei.

Danach haben die Kazoku's, welche bereits früher bei der Regierung die Konzession zu Eisenbahn⸗Neubauten in den Pro⸗ vinzen Rikuzen, Rikuchin, Muts, Uzen und Ugo nachgesucht hatten, dieses letztere Projekt fallen lassen und in einer im Mai vor. Jahres abgehaltenen Versammlung beschlossen, die gedachte Staatsbahn nebst allem Zubehör anzukaufen, falls die bis⸗ herigen Einnahmen derselben sich derartig herausstellen, daß die Verzinsung des zu zahlenden Kaufpreises zu 8 Proz. gesichert erscheint. Den letzteren veranschlagte die

Versammlung mit Rücksicht auf die Herstellungskoften und den

Werth der Partinenzen auf 3 Millionen YVen, und nahm für die Entrichtung dieser Summe, welche in halbjährigen Raten zahl⸗ bar sein sollte, einen Zeitraum von 7 Jahren in Aussicht. Man knüpfte hieran die Bedingung, daß die Regierung bis zur gänz⸗ lichen Abzahlung des Kapitals die empfangenen Abschlagsraten mit 7 Proz. verzinsen.

Die Regierung wurde von diesem neuen Projekte der Ka⸗ zoku's in Kenntniß gesetzt und, falls sie mit demselben einver⸗ standen wäre, ersucht, ihrerseits einen Kaufpreis zu nennen und die Einnahmen und Ausgaben der Bahn seit der Eröffnung mitzutheilen.

In einem Bescheide vom 13. Oktober vorigen Jahres erklärte die Regierung ihre Geneigtheit, auf das Kaufgeschäft einzugehen. Sie normirte einen Kaufpreis von 3 Millionen VYen, welcher innerhalb 6 Jahren in halbjährigen, im Juli und Dezember eines jeden Jahres fälligen Raten von je 250,000 Ven zahlbar sein sollte und den sie nach Maßgabe der entrichteten Beträge mit 6 Proz. zu verzinsen sich bereit zeigte. Hinsichtlich der Er⸗ trugsfähigkeit der Bahn erklärte sie, daß der Reingewinn für den Zeitraum von Anfang Juni 1872 bis Ende Mai 1875 sich jähr⸗ lich auf mehr als 6 Proz. und für den Zeitraum vom Januar 1875 bis Mai desselben Jahres auf mehr als 7 Proz. von dem bunn zu 3 Millionen Ven angenommenen Anlagekapital gestellt

abe.

Die Interessenten wandten sich hierauf in einer zweiten Vor⸗ stellung an die Regierung mit dem doppelten Gesuche, die Zahlungs⸗ frist von 6 auf 7 Jahre zu verlängern, und die Zinsvergütung von 6 auf 7 Proz. zu erhöhen. Auf dieses Gesuch ging die Regierung insoweit ein, als sie sich mit der Verlängerung der Zahlungsfrist auf 7 Jahre einverstanden erklärte, es indessen bei dem Zinssatze von 6 Proz. bewendet wissen wollte.

Es verlautet, daß auf dieser Grundlage eine definitive Einigung zwischen der Regierung und den betheiligten Kazoku’'s zu Stande gekommen ist, und daß der Betrieb der Bahn nach Ablauf von zwei Jahren an die Kazoku⸗Gesellschaft übergeht.

1 Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Westfälischen Bergban⸗Ak⸗ tien⸗Gesellschaft zu „Courl“ bei Dortmund weist eine Jah⸗ resförderung von 3,327,911 Ctr. Kohlen und eine Produktion von 307,383 Ctr. Koks mit einem Brutto⸗Ueberschuß von 201,835 auf, welcher zu Abschreibungen verwendet worden ist. Der Durchschnitts⸗ verkaufspreis stellte sich pro 1875 auf 39,72 per 100 Ctr. gegen 67,69 in 1874, also 41,3 % niedriger. Die Selbstkosten gingen von 38,34 pro 1874 auf 35,238 und pro I. Quartal d. J. auf 31,84 per 100 Ctr. herunter. Seit Bestehen der Gesellschaft sind für Erwerbungen, Neubauten, Dividenden und Abschreibungen 6,904,870 verausgabt resp. verbucht. Neben dem Aktienkapital von 4,500,000 hat die Gesellschaft im verflossenen Jahre behufs Konsolidation ihrer Finanzen eine Anleihe von 225,000 kontrahirt.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Bodenbach, Sonnabend, 8. Juli, Vormittags. Der Kaiser von Rußland wurde bei seiner Ankunft hierselbst von dem Kaiser Franz Josef empfangen, und begrüßten sich die beiden Monarchen auf das Herzlichste. Der Kaiser Franz Josef trug die Uniform eines russischen Generals, der Kaiser Alexander die ungarische Generalsuniform. Kaiser Alexander begrüßte den Grafen Andrassy auf das Huldvollste und ebenso der österreichische Kaiser den Fürsten Gortschakoff. Die beiden Monarchen fuhren sodann mittelst des russischen Hofzuges nach böhmisch Leipa.

pörung, aber kein Krieg sein, und in diesem Falle werden die

Berlin, den 8. Juli 1876. 1

8 Ueber Schloß Reichstadt, wo heute, den 8., die Zusammen⸗ kunft der Kaiser von Oesterreich und Rußland in Böhmen stattfindet, entnehmen wir einem Artikel der „Wien. Pr.“ folgende Miittheilungen: Reichstadt liegt in einer der schönsten Gegenden des Landes, in jenem weiten Kessel, der sich zwischen dem Isergebirge und dem Lausitzer Grenzgebirge ausdehnt. Es ist eine der Haupt⸗ stätten deutschen Fleißes in Böhmen. Inmitten der Industrieorte Leipa, Haida, Zwickau, Gabel und Niemes, wo Weberei und Glas⸗ schleiferei nebenemander betrieben werden, liegt Stadt und Schloß Reichstadt, dessen Namen allgemein bekannten historischen Klang hat, seit es für kurze Zeit den Vorort jenes Herzogthums bildete, dessen Besitz und Titel Kaiser Franz I. auf seinen Enkel, den Sohn Napoleons I. Abertrug. Im Laufe der letzten zehn bis fünfzehn Jahre war es bekanntlich das Tuskulum, wo der greise Kaiser Ferdinand bis zum Jahre 1874

in jedem Sommer Erholung und Kräftigung, sowie ländliche Ruhe

für die Pflege seiner Liebhabereien, der Musik und des Gartenbaues suchte. Ungeachtet seiner Abgelegenheit hat Reichstadt eine Geschichte,

durch die es seit dem 17. Jahrhunderte mit den politischen Ereig⸗

nissen in Europa zusammenhing, indem es nacheinander in den Besitz

hervorragender dynastischer Geschlechter gelangte. Als die ersten Be⸗ sitzer erscheinen die Herren von Berka, jenes reichste und mächtigste Geschlecht des altböhmischen Adels, in dessen Häͤnden im 16. Jahr⸗

plunderte die wichtigsten böhmischen Landesämter waren und zu dessen

ausgedehnten Besitz auch Reichstadt nebst der ganzen Umgegend ge⸗ ö Von diesen gelangte Reichstadt in Folge der Konfiskationen

Grafen Ko⸗ lowrat und eine verwittwete Gräfin Kolowrat, geborene Gräfin Lobkowitz, die den Herzog Julius Heinrich von Sachsen⸗ Lauenburg, der katholisch geworden war und sich als Kaiserlicher Ge⸗ neral im dreißigjährigen Kriege ausgezeichnet hatte, heirathete, brachte demselben Reichstadt zu. Ihr Sohn Julius Franz, der letzte dieses miedersächsischen Herzogsgeschlechts, das seit dem vierzehnten Jahr⸗ hundert dem Hauje Sachsen⸗Wittenberg die Kurwürde bestritten hatte, residirte in Reichstadt und starb hier 1689. Von seiner Tochter Anna Maria, die in erster Ehe mit dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg, in zweiter Ehe mit Johann Gaston, dem letzten Großherzog von Toscana aus dem Hause Medici verheirathet war, kam der Besitz von Reichstadt in der Mitte des vorigen Jahrhun⸗ derts an das bayerische Haus Pfalz⸗Zweibrücken und blieb in demselben bis 1815, zuletzt als Privateigenthum Maximilian Josefs, des ersten Königs von Bayern, der die Herrschaft dem Groß⸗ verzog Ferdinand III. von Toscana, der damals Kurfürst von Salz⸗ burg war, abtrat. In Folge eines besonderen Uebereinkommens zwischen Oesterreich und Toscana sielen jedoch nach dem Tode des Großherzogs Ferdinand III. 1824 dessen ausgedehnte böhmische Be⸗ sitzungen dem Kaiser Franz zu, und dieser bestimmte den ganzen Kom⸗ plex, der elf Herrschaften und dreizehn Güter umfaßte, als Herzog⸗ thum Reichstadt unter Königlich böhmischer Staatshoheit zur Aus⸗ stattung seines Enkels, des ehemaligen Königs von Rom und für den Namensstamm desselben. Aber schon 1832 trat bekanntlich der im Verleihungspatent vorhergesehene Fall des kinderlosen Absterbens des ehemals toscanischen Herrschaften rivateigenthum an den Kaiser Franz zurück, von dem sie dessen ältester Sohn, Kaiser Ferdinand, erbte. Schloß Reichstadt ist in dem prunkvollen Styl des siebzehnten Jahrhunderts gebaut und war mit der Eleganz und dem Luxus des achtzehnten Jahrhunderts eingerichtet. Der weitläufige Park war einst im eg hen Ge⸗ schmack hergerichtet worden, prangt aber jetzt wieder in der Fülle und

Pracht unversehrter Naturschönheit. Er bestand damals aus einem Wildpark, einer Fasanerie und einem Lustgarten, in welchem auch großartige Wasserkunst⸗Anlagen nicht fehlten. Die Wasserwerke waren freilich bereits zu Ende des vorigen Jahrhunderts verfallen und heute mahnen nur noch einige Statuen und Vasen an jene Tage fürstlichen Glanzes; in Reichstadt ist es längst still, ruhig und einsam geworden. Als Kaiser Ferdinand zu Anfang der Sechziger Jahre Reichstadt bezog, ließ er zwar die alt⸗ modische Herrlichkeit im Schloß und Park nicht wieder aufleben, doch Reichstadt derart renoviren, daß ihm das Schloß alle Behaglichkeit und Bequemlichkeit des Privatlebens, der Park den Genuß seiner her⸗lichen Naturschönheit bot. Neu angelegt wurden nur die großen Gewächshäuser, in denen der Kaiser die seltensten Pflanzen und den reichsten Blumenflor pflegte und die noch gegenwärtig Reichstadt sehenswerth machen

Aus Nürnberg, 5. Juli wird der „Allg. Zig. geschrieben: Wir sind heute schon wieder in der erfreulichen Lage von einer bedeutenden Spende für das Germanische Museum berichten zu können. Der Verein der deutschen Standesherren, welcher bereits früher 5000 Gulden für die Ausschmückung eines Saales im Neubau des Museums bewilligt hat, hat neuerdings den Betrag von 5000 für den Neubau gespendet. Bei dieser G

daß der Berliner Magistrat sich auch für dieses Jahr zur Zahlung eines Jahresbeitrags von 600 bereit erklärt hat.

Zur Vorbereitung des im August d. J. zu Wiesbaden statt⸗ findenden Journalistentages hat dort am 3. Juli unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Coulin im Rathhaussaale eine Besprechung stattgefunden. Es nahmen an derselben diejenigen Herren Theil, die zur Mitwirkung in den vorbereitenden Comités eingeladen worden waren. Das vorläufige Programm, welches dem Vororte Bremen unterbreitet werden soll, 88 vor: Für Sonnabend, 19. August Empfang der eintreffenden Journalisten und gesellige Zusammen⸗ kunft im weißen Saale des Kurhauses. Für Sonntag, 20., Morgens 10 Uhr, erste Sitzung des Journalistentages eben⸗ daselbst; Nachmittags 4 Uhr Festdiner im Kurhanse; Abends großes Künstlerkonzert ebendaselbst. Für Montag 21. August Mor⸗ gens 10 Uhr zweite Sitzung; Nachmittags Besichtigung der Sehens⸗ würdigkeiten Wiesbadens: Badeanstalten, Museum, Landesbibliothek, Gemälde⸗Ausstellungen ꝛc, Ausflug nach der griechischen Kapelle und dem Neroberg; Abends Festvorstellung im Königlichen Theater und darauf Festball im Kursaale, Doppel⸗Konzert, Beleuchtung und Feuer⸗ werk im Kurgarten. Für Dienstag Fahrt nach dem Rheingau; auf freundliche Einladung des Herrn Wilhelmi Frühstück in Hattenheim, Ausflug auf den Niederwald, Mittagessen in Lorch oder Rüdesheim, Heimfahrt per Rheindampfboot. Diejenigen Mitglieder des Jour⸗ nalistentages, welche auf der Reise nach Wiesbaden Frankfurt passiren, ladet der Frankfurter Journalisten⸗Verein auf Sonnabend, 19. August, zu einer gemeinschaftlichen Vorfeier in Frankfurt ein.

Der am Sonnabend, den 24. Juni, Abends 8, 5 Uhr von Bukarest abgefahrene Eilzug der rumänischen Eisen⸗ bahn gerieth über Braila hinaus in der einerseits von der Donau, andererseits von dem bis 1 ½ Meter über das Donau⸗Niveau ange⸗ schwollenen Serethflusse überschwemmten Ebene bei dem Dorfe Vadeni, unweit der Station Barbosch in der Nacht an eine Stelle des Eisenbahn⸗ dammes, welche in Folge eines waceeaegiefuche unterwaschen war. Die Lokomotive mit dem Tender brach auf dieser Stelle ein und stürzte die

Böschung hinab ins Wasser, während die nachfolgenden Waggons

durch heftige Erschütterung zu leiden hatten.

elegenheit bemerken wir,

Durch diesen Sturz brachen die Wasserhähne an der Maschine und überbrühten den Führer Mengen (ein Elsasser, in Bukarest ortsangehörig) der Art, daß es ihm unmöglich war, sich zu retten. Der Heizer Czerk wurde hinabgeschleudert, gerieth unter die Lokomotive und wurde von ihr er⸗ drückt; der Strecken⸗Chefassistent Afgarovich (ein Oesterreicher), weicher sich ebenfalls auf der Maschine befand, wurde zwischen die⸗ selbe und den Tender gequetscht und buchstäblich in Stücke zerrissen. Von den etwa 12 Passagieren wurden einige mehr oder weniger, keiner jedoch lebensgefährlich kontusionirt. Die 3 Todten wurden nach Galatz gebracht und sollen der Führer und Heizer nach Bukarest transportirt werden, um daselbst begraben zu werden.

Einem Gerüchte zufolge sollen die am Sereth⸗Ufer angesiedelten Gärtner, deren Gemüsezucht vollständig unter Wasser steht, diesen Durchstich ausgeführt haben, um den Abfluß des Wassers zu veran⸗ lassen; amtlich steht indessen hierüber noch Nichts fest.

Bern, 7. Juli. (W. T. B.) Heute Morgen sind zwei Eisenbahnzüge bei Palszieux zwischen Bern und Lausanne usammengestoßen, wobei 6 Personen um das Leben kamen.

In London leben, einem unter dem Titel „Die Frauen unter der Regierung der Königin Victoria“ daselbst im Erscheinen begriffe⸗ nen Werke zufolge, jetzt 1077 Frauen als Buchhändlerinnen, 7557 als Buchbinderinnen, 741 als Setzerinnen, 731 als Zeitungsverkäuferinnen und ⸗Austrägerinnen, in Summa: 10,241. Ferner sind in England 255 Schriftstellerinnen thätig. 8 t

In Neapel ist am 4. d. M. kurz vor Mittag ein Thurm des zu Ehren Carl von Anjou errichteten Triumphbhogens einge⸗ stürzt. Da die Offiziere des Genie⸗Corps das Ereigniß voraus⸗ gesehen und alle Vorsichtsmaßregeln ergriffen hatten, so ist kein Un⸗ glück dabei geschehen. Die daran stoßenden und durch den Einsturz des Thurmes bedrohten Wohnungen waren alle geräumt worden. Der eigentliche Triumphbogen ist unversehrt geblieben, und die artistische Kommission des Gemeinderaths hat sich mit dem Genie⸗ Corps bereits dahin verständigt, daß bei den bevorstehenden Repa⸗ raturen das Kunstwerk nicht zu Schaden komme.

2 8 8— 8 8.

8g

3 Theater. Gestern früh ist der pensionirte Königliche Hofopernsänger Zschiesche im 77. Lebensjahre hierselbst gestorben. 1 Im Friedrich⸗Wilhelmsstädtischen Theater ist Frl. v. Csepesanyi, von ihrer Urlaubsreise zurückgekehrt, als „Helene Möves“ in Salingré's: Reise durch Berlin wieder aufgetreten. An derselben Bühne erscheint am Montag die bereits früher einstudirte Gesangsburleske: „Schloß Pictordn“ von G. Serxpette, deren remidre bekanntlich durch das inzwischen abgeschlossene Gastspiel des ven H. Meyerhoff vertagt werden mußte. Die Hauptpartieen an die⸗ ser Novität sind in den Händen der Herren M. Schulz, Bollmann und Brandt, sowie der Damen Frl. E. Schmidt, Frl. Csepesanyi und Frl. Conrad.

Redacteur: F. Prehm.

Berlin:

Vier Beilagen 8

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

e der Konsumeten und Käufer hat anderer⸗

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

htigen Frage um den Grundsatz, daß wir nicht heute

No. 159.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eimragungen un

1) Patente,

3w

Beilage s⸗Anzeiger und Königlich Preußische

Berlin, Sonnabend, den 8. Juli

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 1 3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht.Militär⸗Anwärter,

5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine,

6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie ande er Landgüter,

d Löͤschung 8

Sta

en in den Handels⸗, Zeichen⸗u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröͤffentlicht: 7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden auszeschriebenen Submissionstermine,

8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der

Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „N. 8)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20

Das Central⸗Handels⸗Reg

Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verl

für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗

ag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

.,—

Patente.

en. Königliches Ministerium für öeG Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

em Herrn M. H. Kernaul in Berlin ist unter S 5. Sn. 1876 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesene Wellenkuppelung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 8 (S. Anzeigen am Schluß.)

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe in Handelssachen. *)

1) Eisenbahnunternehmer sind nicht Kauf⸗ leute. Ihre Lieferungen beweglicher Sachen zu der übernommenen Herstellung unbeweslicher Anlagen oder zur Verbindung mit solchen sind nicht Handelsgeschäfte, auch wenn die Lieferung und

erstelung nicht in einem cinzigen Vertrage übernommen oder ein Gesammtpreis für die ganze Anlage bedungen, sondern Einheitspreise der einzelnen Arbeiten vereinbart oder getrennte Verträge abgeschlossen sind. 8

Wechseloperationen zur Deckung ihrer Verbindlich⸗ keiten sind keine Handelsgeschäfte.

Wirthschaftsbetrieb der Unternehmer, welcher sich wesentlich auf die bei hren Unternehmungen be⸗ schäftigten Arbeiter beschränkt, ist kein Handels⸗ geschäft, so lange nicht der Verkehr Dritter auf gewerbsmäßigen Verkehr schließen läßt. (Art. 271 Nr. 132, 272, Nr. 1, 275 H. G. B.) U. A. G. Colmar v. 2. Dezember 1875. Jur. Zeitschr. f. Els.⸗Loth. Bd. I., S. 164 bis 169 und die in der Note auf S. 169 aufgeführte Literatur. 3

2) die Bezeichnung „dentiste“ fällt unter die Vorschrift des §. 29 der Reichs⸗Gewerbeordnung. U. L. G. Straßburg v. 25. November 1875. Jur Ztschr. für Els.⸗Loth. Bd. I. S. 90.

3) Der Verkäufer hat in den Fällen des Art. 354 H. G. B. nur die in diesem Artikel bezeichneten Rechte. Es steht ihm nicht die Klage aus den Art. 1184 u. 1654 des Code Nap. zu. Er muß daher die gesetz⸗ lichen Vorschriften über den Verkauf der Waare beob⸗ achten und kann nicht statt dessen die Differenz zwi⸗ schen dem Kaufpreise und dem Markt. oder Börsenpreise der Waare zur Lieferungszeit als Schadensersatz be⸗ anspruchen. U. A. G. Colmar v. 22. Juli, 29. Juli und 8. Nov. 1875. Jur. Ztsch. f. Els. Lothr. Bd. I. S. 129 bis 134.

4) Der Handelmit verfälschten Eßwaaren ist aus polizeilichen Gründen und im Interesse der Konsumenten verboten, daher ist der Verkauf dieser Waaren nichtig, selbst dann, wenn nicht eine Täuschung des unmittelbaren Abnehmers, 88 des konsumirenden Publikums beabsichtigt ist. §. 367 Nr. 7 des deutschen St. G. B., Art. 6, 1108, 1131, 1133 des Code Nap., Art. 338 H. G. B. U. L. G. Sh April 1875. Jur. Ztsch. f. Els. Lothr. Bd. I.

*) Aus den neuesten Zeitschriften.

Zur Reform des Fahlungsverfahrens.

(S Nr. 157 des deeineh Nr. 174 des Central⸗ Handels⸗Reg.)

Die Münchener „Neuesten Nachrichten“, welche, wie bereits mitgetheilt, der Reform des Zahlungsverfahrens praktische Gestaltung gegeben haben, veröffentlichen in Nr. 179 vom 27. Juni 1876 folgenden Artikel:

Während im ganzen Deutschen Reiche, in den Handels⸗ und Gewerbekammern, wie in der Presse diese wichtige Frage immer lebhaftere Erörterungen und Empfehlungen findet, hat die Reform bei uns in München insofern schon praktische Gestaltung ge⸗ wonnen, als eine respektable Anzahl der angesehensten Persönlichkeiten aus allen Gesellschaftskreisen sich freiwillig bereit erklärt hat, an ihrem Theile zum definitiven Uebergang aus dem alten Borgsystem in das System der Baarzahlung werkthätig beizutragen. Als besonders bedeutungsvoll müssen wir namentlich die Thatsache begrüßen, daß auch der Präsident, die Direktoren, Staatsanwälte und 22 Räthe unseres obersten Gerichtshofes sich mit ihren Unterschriften für die Reform ausgesprochen haben ein besseres Zeugniß für die Gerechtigkeit der Sache konnte wohl nicht gegeben werden! Und ein schöner und erhebender Beweis zugleich für den warmen Antheil, den unsere höchsten Richter an der lebendigen Entwickelung des wirthschaftlichen Lebens nehmen, dessen Recht zu überwachen sie berufen sind!

Aber das im höchsten Grade anerkennenswerthe Ent⸗

eits auch in den Kreisen unserer Industriellen und Kauf⸗ leute Wiederhall gefunden und wir dürfen uns der sicheren Erwartung hingeben, daß dieses einsichts⸗ volle Zusammenwirken aller betheiligten Kreise 88 München und für Bayern, ja fuür ganz Süddeutsch⸗ land von segensreichen Folgem egleitet sein wird. Im letzten Grunde handelt es sich bei der wich⸗

(Ist es einerseits nicht solide gehandelt, den Geschäfts⸗

—— verbrauchen sollen, was wir erst morgen verdienen wollen. Die Verkennung dieses Grundsatzes bringt nicht blos die einzelne Privatwirthschaft, sondern auch die gesammte Volkswirthschaft ins Schwanken. Soll aber dieser rationelle Grundsatz zur Herrschaft eee en so müssen nicht nur die Käu⸗ er aufhören, von den Händlern längeren Kredit zu beanspruchen, sondern die Händler müssen sich auch daran gewöhnen gleich beim Ver⸗ kaufe und bei der ersten Rechnungsstellung klar und bestimmt ihre Zahlungsbedingungen bekannt zu geben.

mann ungebührlich lange auf seine Außenstände war⸗ ten zu lasser, so ist es auch von Seiten des letzteren nicht solide gehandelt, für ein und dieselbe Waare dem pünktlich zahlenden Käufer fünf oder mehr

rozent mehr abzunehmen, als dem säumigen und überdies unsicheren Zahler. Denn dies und nichts an⸗ deres bedeutet es, wenn der säumige Zahler denselben Betrag erst nach einem Jahre entrichtet, den der pünktliche Zahler sofort erlegt. Bei den Berathun⸗ gen, welche augenblicklich vom hiesigen allgemeinen Gewerbeverein, von der Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammer, vom Handelsverein u. s. w. über diesen Gegenstand gepflogen werden, wird daher wohl der Nachdruck auf die Art der Rechnungsstellung gelegt, wird darauf gehalten werden müssen, daß jeder Ver⸗ käufer bestimmte, soliden und gerechten Grundsätzen entsprechende Zahlungsbed'ngungen seinen Kunden gegenüber bekannt giebt und festhält.

Einstweilen mag das große konsumirende Publi⸗ kum fortfahren seine Bereitwilligkeit zur Reform zu erklären. Um hierzu allen Freunden der guten Sache Gelegenheit zu geben, lassen wir mit der heutigen Nummer unseres Blattes an sämmtliche Münchener Abonnenten desselben eine Einzeichnungskarte ver⸗ theilen; wir bitten dieselbe zu unterzeichnen und dann entweder in der Expedition d. Bl. abgeben FS oder sie frankirt der Post zu übergeben. er sich bereits in die bisher kursirenden Listen eingetragen hat, braucht die Einzeichnung nicht zu wieder⸗ holen. Ausdrücklich bemerken wir noch, daß auch jede Firma unter den Baarzahlern sehr willkommen ist und daß kein Bürger und Fa⸗ milienvater, mag sein Haushalt auch noch so beschei⸗ den sein, in dieser hochwichtigen Angelegenheit fern bleiben sollte. Es handelt sich um eine wirthschaft⸗ liche Wohlthat für Alle, um eine Ehrensache, um einen gesunden Fortschritt, dem alle Staatsbürger ohne Unterschied der Parteistellung huldigen müssen. Auf einen Hieb fällt kein Baum aber ebenso gewiß ist es, daß hier wie in anderen öffentlichen Dingen einiges Zusammenstehen aller Einsichtsvollen den Sieg herbeiführen kann und wird!

Die erwähnte Einzeichnungskarte lautet: Münchener freie Vereinigung für Baar⸗ zahlung. D. Unterzeichnete, ersuch.. hiermit um Aufnahme in das Verzeichniß derjenigen Be⸗ wohner von München und Umgegend, welche, bei Gewährung entsprechender Vortheile gegenüber sän⸗ migen Zahlern, und wenn nicht im einzelnen Fall ausdrücklich andere Abmachung getroffen wurde, be⸗ reit sind, die von ihnen eingekauften Waaren sofort 8 Ablieferung baar oder nach kurzer Frist zu be⸗ zahlen.

Name und Stand Wohnung: Ferdinand Hoch in seiner Broschüre: Der Geschäftsgeist, sein Ursprung, Wesen und Ziel (Tübingen, Freundsche Buchhandlung 1876) sagt:

Betrachten wir das unsern Handel und unsere Industrie so schwer schädigende Kreditsystem.

Wir verkaufen oder geben irgend eine Leistung und bilden einen Buchpoften, ohne daß dieser seine so⸗ fortige Ausgleichung, sei es durch baar oder Accept, oder sonst einen Gegenwerth findet.

Der durch den Geschäftsgeist v Akt ist durch

menschlichen Schlendrian von der Vollendung auf⸗ gehalten und bleibt im Buche ruhen. Schlendrian aber und unthätige Ruhe sind, wie wir wissen, dem Wesen des Geschäftsgeistes schnurstracks entgegen; ja, ste sind seine Todfeinde, denn alles, was zu seinem Gebiete sshgrt und dahin kommt, muß und soll leben, rouliren und sich vermehren, weil er, als ein Geist der Betriebsamkeit, seine Kampfmittel weder schwächen will noch darf. Er gleicht dem Dampf in der Maschine, die, einmal in Thätigkeit, alles in Bewegung setzen und halten soll, bis das Fabrikat fix und fertig ist. Hieraus erhellt, daß wir Deutsche mit unserer dem Geschäftsgeist ganz und gar widersprechenden, ebenso sinnlosen als unheilvollen Kreditwirthschaft, gegenüber den Franzosen und Engländern, insbeson⸗ dere letzteren, die sich das Wesen des Geschäfts⸗ geistes durch und durch anzueignen suchen, in der Erzeugung irdischer Güter bedeutend zurückbleiben müssen, denn wohlverstanden, wir Alle befinden uns auf dem gleichen Kampfplatz, das Objekt ist dasselbe, der Kampfpreis der gleiche.

In demselben Sinne, wie das Berliner Kammer⸗ ericht, hat das Braunschweiger Obergericht i Betreff der Regreßpflicht der Gruünder

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile

schweigischen Aktienzuckersiederei verurtheilt, die Rück⸗ erstattung des Kapitals zum Emissionscourse zu leisten. Durch diese Entscheidung, bei welcher sich die Verurtheilten allerdings wohl noch nicht beruhi⸗ gen werden, ist ein Präzedenzfall geschaffen, der event., wenn sich auch das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht der Ansicht des Braunschweigischen Obergerichtes an⸗ schließen sollte, von verhängnißvollster Bedeutung für eine ansehnliche Zahl von Gründungen im Herzog⸗ thum Braunschweig werden dürfte.“

(Arbeiter⸗Markt.) Der neueste „Arbeitgeber“ konstatirt, daß in Folge der verminderten Gewerb⸗ thätigkeit gegenwärtig ein großer Bedarf an Arbei⸗ tern für die Industrie nicht vorhanden sei. Nur auf dem Lande sei der Arbeitermangel noch fühlbar, obwohl die Rückkehr der Arbeiter aufs Land all⸗ mählich erfolge. In einzelnen Gegenden ist der Mangel an ländlichen Arbeitern noch sebr empfindlich, so z. B., nach dem „Schwäb. M.“, in Rottenburg a. N., dessen ausgedehnter Hopfenbau viele Arbeits⸗ kräfte erfordert.

In England werden die Arbeitslöhne in den Koh⸗ lengruben und Eisenhütten um 12 ½ bis 15 % herab⸗ gesetzt, dagegen sind im Baufache die Löhne im All⸗ gemeinen noch hoch.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗

öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich. 8

Altona. Bekanntmachung. 88 Zufolge Verfügung vom 6. d. Mts. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1312 eingetragen: Herr Christian August Eduard Thode zu Pinne⸗

berg. Ort der Niederlassung: Pinneberg. Firma: Ed. Thode jum. 8

Altona, der 6. Juli 1876. 1

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Ballenstedt. Bekanntmachung.

Nachstehende Firma: Fol. 173 „F. Kühnemund in Ballenstedt“, Fhhsber; Kaufmann Friedrich Kühnemund da⸗ elbst,

ist laut Verfügung vom heutigen Tage in das hiesige Handelsregister eingetragen worden. Ballenstedt, den 4. Juli 1876. “] Herzoglich Anhaltisches KreisgerichhF. Der Handelsrichter. 8 Hermann.

Berlin. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 3 eingetragenen Genossenschaft „Rixdorfer Vorschuß⸗Verein, Eingetragene Genossenschaft“ Folgendes eingetragen: In den Generalversammlungen vom 27. Ja⸗ nuar und 4. Mai d. Js. sind gewählt: zum Vorsteher an Stelle des ausgeschiedenen Gastwirths Ludwig Niesigk der Schneidermeister Carl Körner (bisher Stellvertreter) und statt des Letzteren zum Stellvertreter: der Restaurateur Eduard Gerres.

Der Vorstand besteht jetzt aus dem Schneidermeister Carl Körner (als Vorsteher), dem Rentier Daniel Barta sen. als Rendan⸗

ten und dem Kaufmann Otto Bosse als Controleur, ferner 8 Fabrikanten Carl Krebs

un dem Restaurateur Eduard Gerres,

als Stellvertreter, 8

sämmtlich zu Rixdorf. wohnhaft. Berlin, den 4. Juli 18765. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.

Berlin. Handelsregister e ear des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. ufolge Verfügung vom 7. Juli 1876 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr 1734 die hiesige Handelsgefellschaft in Firmaͤa: Carl Rakenius & Comp. esg vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Gustav Adolf Heinrich Adal⸗ bert Honzapfel ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Carl Gustav Theodor Rakenius zu Berlin ist am 1. Juli 1876 als Handelsgesellschafter eingetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5601 die hiesige Hmmhelsa seichan in Firma: Hensel & Schumaun

entschieden. Der „Börs.⸗Cour.“ berichtet darüber:

„Durch eine Fhraerc Entscheidung des Braunschwei⸗ ger Obergerichtes sind die Gründer der Braun⸗

vermerkt steht, is eingetragen: 1 Der Fabrikbesitzer Richard Hensel ist durch Tod

30 ₰.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Gebr. Buggenhagen (Fleischwaarenhandlung) bestehenden Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Potsdamerstraße 4) sind die Schlächtermeister: 1) Carl Gottlieb Buggenhagen, 2) Friedrich Wilhelm Hermann Buggenhagen, Beide zu Berlin. Die Gesellschaft hat vor etwa 3 Jahren begonnen. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5788 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Fritze & Boß am 8. Juni 1876 begründeten Handelsgesellschaft sdeiges Geschäftslokal: Burgstraße 29) sind die Kaufleute: 1.) Georg Christian Theodor Fritze, 2) Leopold Boß, 1 Beide zu Berlin. ““ Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5789 eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4794 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Louis Cohen & Meyer vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Max Meyer zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter unver⸗ änderter Firma fort. Vergleiche Nr. 9487 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 9487 die Firma: Lonis Cohen & Meyer und als deren Inhaber der Kaufmann Max Meyer hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 9488 die

Firma:

M. Memmler und als deren Inhaberin die Frau Kaufmann Marie Helene Margarethe, geb. Fuchs ter (jetziges Geschäftslokal: Andreasstraße 77 b.) eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6719 die hiesige aufgelöste Handlung in Firma:

Carl Coppel & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen:

Die Eigenschaft des Kaufmanns Kretzschmar und des Kaufmanns Schwabacher als Liquida⸗ toren ist erloschen. 8

Gelöscht sind: b Firmenregister Nr. 511. ““ die Firma: S. D. Schnitzer.

Firmenregister Nr. 6147 die Firma: Dawid Weitzensang Berlin, den 7. Juli 1876. Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.

Beuthen O0./S. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 8 die Handelsgesellschaft in Firma:

Direktion der Elisen⸗Knappschafts⸗Bäckerei

zu Ober⸗Heyduck bei Königshütte und als deren In⸗

haber die Gesellschafter, und zwar: 1) der Kaufmann Wilhelm Heinrich Wauer zu Herrnhut,

2) der Fabrikbesitzer Adolph Wauer zu Herrnhut,

3) der Fabrikinspektor August Wilhelm Hoff⸗ mann zu Neukirch bei Goldberg,

4) der Kaufmann Leopold Neustädt zu Breslau, dieser Letzterer mit der alleinigen Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten,

5) die Wittwe Hermine Amalie Schütz, gebo⸗ rene Wauer, zu Herrnhut,

6) die Wittwe Dorothea Kühn, geborene Thamm, zu Goldberg,

eingetragen sind, ist heute vermerkt worden: 1

Colonne 4. Zur Vertretung der Gesellschaft ist

nunmehr ein jedes der Mitglieder der Gesell⸗ schaft befugt. 1

Beuthen O./S., den 27. Juni 1876. 8

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Gebrüder Nitschke

am 1,. Juli 1876 errichteten Handelsgesellscheft sind die Kaufleute Theodor und Julius Nitschke zu Kattowitz.

216 heut eingetragen worden. Beuthen O./S., den 3. Juli 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 Beuthen O./S. Bekanntmachung. In unser Firmenregister sind I. eingetragen:

r. 1487 die Firma J. Tichauer zu Chorzow,

aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

und als deren Inhaber der Kaufmann Jonas Tichauer daselbf⸗ ah 8

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr.

Beuthen O0./8. Die Gesellschafter der zu Kat. towitz unter der Firma: ““

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