1876 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

ü ren Fürstenthumer Kreis-Obliga unter Ins. der Nr. 168.

Paris, 19. 8 gs. (W. T. B.)

Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen behauptet, pr. Juli 25,75, pr. August 26,00, pr. September-Dezember 27,00. Mehl fest, pr. Juli 56,25, pr. August 57,25, pr. September-Dezem- ber 59,50. Rüböl fest, pr. Juli 75,25, pr. August 75,25, pr. Sep- tember-Dezember 77,00, pr. Januar-4 pril 78,50, Spiritue behaup- tet, pr. Juli 44,00, pr. September-Dezember 45,50.

New-YXork, 19. Juli, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11 ¾, do. in New- Orleans 11 ¼. Petreoleum in New-York 17 ⅛, do. in Philadelphia 17. Mehl 5 D. 75 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 19 C. Mais (old mixed) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ½. Kaffee (Rio-)

s. unter Ins. der Nr. 168.

16 ⅞. Sehmalz (Marke Wilcox) 12 C. Speck (short clear) 11 C. 8r Aeve etnehe 11“ .), 1. Januar is ult. un „144 ℳ. 5,0 .

Getreidefracht 7.

g tionen. Ausgelooste Stücke; s.

Aachen-Tastrlchter Eisenbahn. Behufs Amortisation ausge- looste Prioritäts-Obligationen; s. unter Ins. der Nr. 168. Ausweise von Banken etce. Wochen-Uebersicht von 7 deutschen Zettelbanken per 15. Juli;

Preussische Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft. Status vom 30. Juni cr.; s. unter Ins. der Nr. 168.

Hzlberstadt-Blankenburger Eisenbahn. Bilanz p. 31. De- zember 1875; s. unter Ins. der Nr. 168.

Eisenbahn.

Im Juni cr.: 93,980

Grossherzogl. Badische Staats-Eisenbahnen. 2,976,818 (+ 523,164 ℳ), 1. Januar bis ult. Juni 14,098,054 (+ 1,465,366 ℳ) 8

Magdeburg-Halberstädter und Hannover- Altenbekener Im Juni cr. Magdeburg-Thale, Cöthen resp. Halle Vienenburg, Magdeburg-Wittenberge, Berlin-Lehrte, Stendal Uelzen, Magdeburg-Oebisfelde etc. 1,923,091 (+ 160,593 ℳ), 1. Januar bis ult. Juni 11,213,191 (+ 730,961 ℳ); Uelzen- Langwedel 82,186 (+. 13,495 ℳ), bis ult. Juni 501,599 (+ 11,166 ℳ); Grauhof- Langelsheim - Lautenthal 4922 ℳ, Hannover-Altenbeken incl. Weetzen-Haste und Grauhof-Löhn 399,258 (+ 151,092 ℳ), 1. Januar bis ult. Juni 2,018,903 ℳ); (+ d95,815 ℳ), Vienenburg-Grauhof 10.884 (+ 8813 ℳ)., 1. Januar bis ult. Juni 72,620 (+ 69,319 ℳ).

Im Juvi cr.

Eubhastationen, Aufgebste, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent. 1

Theater.

Wallner-Theater. Freitag: Der Wahr⸗ heit eine Gasse. Schwank in 1 Akt von Julius Kosen. Hierauf: Kur 11“ Fi Drs ischlermeiste Cenl Hanzenüare

ö i5, „,im,eg zu Steglitz, jetzt dem Maurerpolier Wilhelm Körsten Theater in Potschappel. Ritterschauspiel in 3 zu Berlin aehsrige, in Steglitz belegene im Grund⸗

Akten. S jtz 2 8 - Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. vüch von Ieans Pand- Bi Nr. 298 verzeichnete

qn zch. Wz „lae. den 13. September 1876, Vormittags 11 Uhr, riedrich-Wilhelmst. Theater. Freitag: an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zim⸗ Die Fledermaus. mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ Sonnabend: Der Karneval in Rom hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert sh und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des

Belle-Alliance-Theater.

—y --—y—y—

Krells Theater. Freitag: Von Stufe zu Zuschlages Stufe. Vor, während und nach der Vorstellung:

Großes Concert. Große vollständige Illumination

des Sommergartens. Anfang 5 ½, der Vorstellung ½ Uhr, Ende des Concerts: 11 Uhr. Sonnabend: Berliner in Philadelphia.

In Vorbereitung: Ein Frühstücksstündchen. 0,⁄1 Thlr. veranlagt.

Genrebild mit Gesang in 1 Akt von C. Görlitz. Musik von G. Michaelis. Urlaub nach dem Zapfenstreich.

National-Theater. Freitag: Gastspiel der Hofburg⸗Schauspieler in Wien, der Herren Le⸗ winsky und Hallenstein und der Frau Lewinsky⸗ Mrecheisen von Prag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Sonnabend: Gastspiel der Obigen: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Thalia-Theater (am Stadtpark). Freitag:

Im Wartesalon I. Klasse. Lustspiel. Doro-

thea. Operette. Künstlerleben. Singspiel.

Freitag: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments (Königin Eilisabetb) unter persönlicher Leitung ihres Direktors Herrn Ruscheweyh und der Hauskapelle. Tyroler National⸗ Concert der Innthaler Sängergesellschaft Hans Lechner in ihrer Landestracht. Abends: Brillante

„Illumination des prachtvollen Sommergartens durch

mehr als 10,000 Gasflammen. Hierzu: Zum 1. Male: Der beste Ton. Lustspiel in 4 Aufzügen von Carl Töpfer. Entrée incl. Theater 50 ₰.

Deutscher Personal-Kalender. 21. Juli. Frd. Carl Herm. Kruse, Geschichtsforscher *. Mainz ergiebt sich den Preussen unter Kalck- reuth. Johann Jänicke, Begründer der Berliner Bibelgesellschaft †. Dr. Friedr. Wilh. Schubert, Prof. der Staats- wissenschaften †.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: [6195] Frl. Elisabeth Rüdiger mit Hrn. Kapitän⸗- Lientenant Jeschke (Forst Pfoerten R./L.)

Verlobt: Frl. Helene Krasper mit Hrn. Gymna⸗ siallehrer Dr. Herm. Dittmar (Magdeburg). Frl. Helene von Görne mit Hrn. Lieutenant Claus von Niebelschütz (Buchwäldchen). Frl. Marianne von Cramer (Magdeburg) mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Heinrich Teltz (Sonderburg), Frl. Marie von Keudell (Bonslack) mit Hrn. Gerichts⸗

Assessor Richard Höfling (Eisfeld).

Verehelicht: Hr. Kanzlei⸗Direktor Carl Richter mit Frl. Clara von Siegroth (Görlitz).

Geboren: Ein eh Louis de Haas (Wesel). Hrn. Major Max v. Redecker (Frank⸗ furt a. O.). Hrn. Hauptmann und Artillerie⸗ offizier vom Platz Heimbrod (Erfurt). Eine Tochter: Hrn. Seminardirekior Bethe (Weißen⸗ fels). Hrn. Hauptmann und Compagniechef Bartholomaeus (Aachen).

Gestorben: Fürstl. Schwarzb.⸗Rudolst. Kammer⸗

herr, Oberforstmeister a. D. August Theobald von Schönfeld (Dresden). Verw Frau Baronin Minna v. d. Trenck, geb. v. Briesen (Potsdam).

Pteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Handlungscommis Heinrich Schmidt ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung in den Akten S. 859/76 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den ac. Schmidt im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 18. Juli 1876. Königliches Stadtgericht. für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchun⸗ 8 Beschreibung. Alter: 26 Jahre, gehoren am

5. Februar 1850, Geburtsort: Paderborn, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: braun und dünn, Augen: blau, Augenbrauen: braun, Kinn: rund, Nase: ge⸗ bogen, Mund: klein, Gesichtsbildung: rund, Gesichts⸗ farbe: gesund, Zähne: gut, Gestalt: gedrungen, Sprache: deutsch, franzöͤftsch und englisch.

Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Der Arbeiter Wilhelm Schulz aus Reselkow ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 30. Mai dieses Jahres zu einer Gefängnißstrafe von zwei ein halb Monaten echtskräftig verurtheilt worden. Der jetzige Aufent⸗ alt des Schulz ist uns unbekannt, weshalb wir m Vollstreckung der Strafe an dem ꝛc. Schulz im Betretungsfalle, sowie um Nachricht hiervon ersuchen.

ESubhastations⸗Patent.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗

steuer, bei cinem derselben unterliegenden Gesammt⸗

flächenmaß von 12 Ar mit einem Reinertrag von

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. 1

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 10. Juni 1876. 8 [6207]

Königliches Kreisgerickt. Der Subhastations⸗Richter.

Subhastations⸗Patent.

Das der Aktiengesellschaft Berlin⸗Tempelhofer Baugesellschaft zu Berlin gehörige, in Tempelhof belegene, im Grundbuch von Tempelhof Band IV. Nr. 271 verzeichnete Hausgrundstück nebst Zubehör soll den 18. September 1876, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags [6204]

den 22. September 1826, Vormittags 10 Uhr,

ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist 19 Ar 88 Qu.⸗Meter groß und zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Flächenmaß von 13 Ar 66 Qu.⸗Meter mit einem Reinertrag von 1,87 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 4800 veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Hypotheken⸗ schein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. ein⸗ zusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu mochen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 14. Juni 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Das dem Lederwaarenfabrikanten Carl August Ferdinand Weder zu Neu⸗Britz gehörige, in Britz belegene, im Grundbuch von Britz Band 11 Bl. Nr. 454 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 28. September 1876, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer 12, im

Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das

Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda den 3. Oktober 1826, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ lncee miß von 4 Ar 33 Q.⸗M., mit einem Rein⸗ ertrag von 30 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stůck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirfsamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend An machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 29. Juni 18766. [6203]

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

1 Subhastations⸗Patent.

Die dem Schmiedemeister Heinrich Julius Kittlaß, beziehungsweise dessen Erben gehörigen, im Gemeindebezirk Friedrichsberg⸗Lichtenberg belegenen, im Grundbuche von Lichtenberg Band 27, Bl. Nr. 882 und 883 verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör sollen (6205] den 12. September 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 23, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des

Zuschlags

.

1 Belgard, den 15. Jult 1876. [6217]

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ haben wir auf

Flächenmaß von 4,54 und 4,49 Ar mit einem Rein⸗ ertrag von 3,21 und 3,18 ℳ, zur Gebäudesteuer aber nicht veranlagt. Auszüge aus der Steuerrolle und beglaubte Abschrift der Grundbuchblätter sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.

Berlin, den 29. Juni 1876.

den 15. September 1876, Vormittags 10 Uhr, Königliches Kreisgericht. ebenda verkündet werden. 8

Der Subhastations⸗Richter.

1 Subhastations⸗Patent. V

Das dem Schuhmachermeister Johann Ferdinand Paetzold zu Berlin gehörige, in Schönow belegene,

den 27. September 1876, Vormittags 11 ½ Upg, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda den 29. September 1876, Vormittags 10 Uhr, verkündet werden. [6206]

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 14 Ar 30 Qu.⸗Meter mit einem Rein⸗ ertrag von 1 2 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stuͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Dtesehü welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur 2 i

irksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. Berlin, den 30. Juni 1876. 11“ Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

15231]1 Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf. Das in Hinterpommern belegene, dem Ritterguts⸗ besitzer Albert Wilhelm von Glasenapp gehörige, im Grundbuche der Güter des Neustettiner Kreises

Band 1 Seite 385 resp. Band 5 Seite 42 verzeich⸗

nete Gut VBernsdorff,

über welches durch Verfügung des unterzeichneten Gerichts vom 22. Februar 1867 die Subhastation eingeleitet worden ist und welches landschaftlich auf 97,123 Thlr. 1 Sgr. geschätzt ist, soll am 5. März 1877, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Termainszimmer Nr. 1, öffentlich an den Meistbietenden im Wege der noth⸗ wendigen Subhastation verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Pro⸗ e IV. zu den gewöhnlichen Dienststunden ein⸗ zusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kauf⸗ geldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubiger Hauptmann Bernd Ludwig von Bonin, früher zu Naseband, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

Neustettin, den 27. Mai 1876. 88

Königliches Kreisgericht. I1. Abtheilung.

Anfforderung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß Ludwig Jerome, geboren zu Paris, ohne bekannten Wohnort am 27. Oktober 1875 in der Strafanstalt zu Trier gestorben ist, und daß seine natürlichen oder Testamentserben unbekannt sind. Es werden daher auf Grund eines Raths⸗ kammer⸗Beschlusses des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 12. Juni 1876 alle Diejenigen, welche Ansprüche auf den Nachlaß des ꝛc. Jerome glauben erheben zu können, aufgefordert, sich zur Geltend⸗ machung derselben bis spätestens am 2. Juni 1877 auf dem Landgerichts⸗Sekretariate zu Trier zu melden, widrigenfalls die Einweisung des Königlich preußischen Fiskus in den Besitz dieses Nachlasses erfolgen wird, nachdem Seitens desselben bereits ein darauf gerichteter Antrag auf Grund der Art. 768 und 770 des bürgerlichen Gesetzbuches ge⸗ stellt worden ist. 8

Trier, den 15. Juli 1876.

Der Fiskal⸗Anwalt. Wenzel. [6220]

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen zc. [5363] Bekanntmachung. Domänen⸗Verpachtung.

Die im Kreise Wanzleben an resp. unweit der Stadt Egeln belegenen

Domänen⸗Vorwerke Egeln, 551,978 Hectare, darunter 393,ccs Hectare Acker,

und Altona, 459,061 Hectare, darunter 378,475

bietend verpachtet werden.

Zu diesem Behufe 1

Montag, den 7. August cr., Vormittaags, und zwar fuͤr Egeln um 10 Uhr, und für Altona um ½12 Uhr,

in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, Termi

anberaumt, zu welchem Pachtlustige mit dem Be⸗ merken eingeladen werden, daß das Pachtgelder⸗

Minimum für das Vorwerk Egeln auf 68,000 und für Altona auf 65,000 festgesetzt ist und

die Bieter sich vor dem Termine durch ein Attest

ihrer Steuer⸗Veranlagungs⸗Behörde oder auf son⸗

stige glaubhafte Weise über den eigenthümliche Besitz eines disponiblen Vermögens von 200,000 wegen des Vorwerks Egeln und 175,000 wegen

Altona, sowie über ihre Qualifikation als Landwirth

auszuweisen haben.

Die Verpachtungsbedingungen sind sowohl auf unserer Domänen⸗Registratur, als auch bei dem Herrn Ober⸗Amtmann Wahnschaffe auf der Domäne Egeln einzusehen.

Auf Verlangen wird gegen Erstattung der Ko⸗

im Grundbuch von Schönow Band 6. Bl. Nr. 159 pialien und resp. Druckkosten Abschrift derselben er⸗ verzeichnete Grundstück nebst Zubehzr soll WCG ö1

Magdeburg, den 2. Juni 1876 Königliche Regierug. Abtheilung für direkte Stenern, Domänen und Forsten. Cto. 180/6.) Brenning. 1“

159s6s’ Domänen⸗Verpachtung.

Die im Kreise Neuhaldensleben, an der Magde⸗ burg⸗Helmstedter Eisenbahn, 2 ½ und resp. 5 Kilo⸗ meter von der Station Eilsleben belegenen, bisher zusammen verpachteten Domänen⸗Vorwerk Ummendorf, 733,490 Hektare, darunter 499,751 Hek⸗ tare Acker, und Oevelgünne, 597,062 Hektare, darunter 462,700 Hektare Acker, sollen jedes für sich von Johannis 1877 ab auf 18 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Zu diesem Behufe haben wir auf

Montag, den 14. August er., Vormittags, und zwar für Ummendorf um 10 Uhr und für Oevelgünne um ½12 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 4, Termine anberaumt, zu welchen Pachtlustige mit dem Bemerken ein⸗ geladen werden, daß das Pachtgelder⸗-Minimum für das Vorwerk Ummendorf auf 48,000 und für Oevelgünne auf 51,000 festgesetzt ist und die Bieter sich ror dem Termine durch ein Attest ihrer Steuer⸗Veranlagungsbehörde oder auf sonstige glaub⸗ hafte Weise über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 200,000 wegen des Vorwerks Ummendorf und 190,000 wegen des Vorwerks Oevelgünne, sowie über ihre Qualifikation als Landwirth auszuweisen haben. 1

Die Verpachtunge bedingungen sind sowohl auf

8 8 8

unserer Domänen⸗Registratur, als auch bei dem

Domänenpächter Toelke auf der Domäne Ummen⸗ dorf einzusehen. Auf Verlangen wird gegen E. stattung der Kopialien und resp. Druckkosten Abschrift derselben ertheilt.

Magdeburg, den 4. Juli 1876.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Cto. 104/7.) v. Wenning. Bekanntmachung.

Die Lieferung resp. Distribution des Bedarfs an Brod, Viktualien, Fourage, Holz und Lagerstroh für die Truppen der Königlichen 6. Division während der diesjährigen Herbstübungen soll für die bezüg⸗ lichen Magazinpunkte: Bernau, Zehdenick, Mühlen⸗ beck bei Schönerlinde und Luckenwalde auf Grund der desfallsigen Bedingungen, welche beim Königlichen Proviantamte Berlin, den Magistraten zu Bernau, Zehdenick, Luckenwalde, Prenzlau, und im Bureau der unterzeichneten Intendantur zur Ein⸗ sicht ausgelegt sind, im Wege der Submission ver⸗ dungen werden. Lieferungsgewillte werden aufge⸗ fordert, ihre Offerten mit der Aufschrift: „aemes. sion auf die Lieferung von Manöver⸗Bedürf⸗ nissen“ versiegelt und portofrei bis zum 27. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeich nete Divistons⸗Intendantur einzureichen, in deren Geschäftslokal zur genannten Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Submittenten erfolgen wird. Offerten, welche den Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt. [6224]

Brandenburg a./H., den 18. Juli 1876. 8

Königliche Intendantur der 6. Division.

Bekanntmachung.

In der Königlichen Geschützgießerei zu Spandau findet am 25. Inli ecr., Vormittags 10 Uhr, ein öffentlicher Submissions⸗Termin auf die Liefe⸗ rung von 4000 Stück weidenen Körben zum Ver⸗ packen von Geschossen statt. Reflektanten wollen ihre Offerten postmäßig verschlossen mit einem das Lieferungsobjekt enthaltenden Rubrum zum Termin hierher einsenden. 3

Die Lieferungsbedingungen liegen bei uns Für Einsicht aus. [6120]

Spandau, den 14. Juli 1876. (Cpt. 130/7.)

Direktion der Geschützgießerei. Verschiedene Bekanntmachungen. Admiralsgarten⸗Bad.

[2496] 102. Friedrichstr. 102. 1u“ Täglich russ., röm., Wannen⸗, Douche⸗ und Mine⸗

ralbäder für Herren und Damen. Wochentags von

7 9, Sonntags von 7 —- 12 Uhr. Russ. u. röm

den 15. September 1876, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.

F Acker enthaltend, sollen jedes für sich von Johannis 1877 ab auf 18 Jahre öffentlich meist⸗

Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vor⸗ mittagsg. 8 (r. 2593.)

kannt gemachten anste

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

Allr Post⸗Anstalten des In⸗ und Anslandes nehmen

X

Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten 8 auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Schuhmachermeister Albert Muller zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Schuhmachermeisters zu

verleihen. Justiz⸗Ministerium.

Versetzt ist: der Kreisgerichts⸗Rath Voigt in Jarmen an das Kreisgericht in Luckau, der Kreisrichter Kamm in Labes an das Kreisgericht in Züllichau, mit der Funktion als Gerichts⸗ kommissar in Schwiebus, der Kreisrichter Rubach in Rahden an das Kreisgericht in Bielefeld, mit der Funktion bei der Ge⸗ richtsdeputation in Halle in Westf., der Kreisrichter Essing in Meinertshagen an das Kreisgericht in Tecklenburg und der Kreisrichter Basch in Schwerin a. W. an das Kreisgericht in Ramitsch. 8

3u Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor Ku⸗ bischek bei dem Kreisgericht in Berlin, mit 18 e bei der Gerichts⸗Deputation in Alt⸗Landsberg, der Gerichts⸗Assessor Geisler bei dem Kreisgericht in Pleß, der Gerichts⸗Assessor Kellerhoff bei dem Kreisgericht in Iserlohn, der Gerichts⸗ Assessor Krekel bei dem Kreisgericht in Stendal, mit der Funk⸗ tion als Gerichts⸗Kommissar in Tangermünde, der Gerichts⸗ Assessor Althaus bei dem Kreisgericht in Nordhausen, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissar in Ellrich, der Gerichts⸗Assessor Stock bei dem Kreisgericht in Olpe, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissar in Kirchhundem, und der Gerichts⸗Assessor Schmidt bei dem Kreisgericht in Schneidemühl.

Der Friedensrichter Joesten in Viersen ist gestorben.

Der Kreisrichter Kube in Liebenwerda ist zum Staats⸗ anwalts⸗Gehülfen bei dem Kreisgericht in Frankfurt a. d. O. und der Gerichts⸗Assessor von Boddien zum Staatsanwalis⸗Gehbülfen bei dem Kreisgericht in Anklam ernannt.

Bekanntmachung.

Die Rektoratsprüfung wird hier am 14. und 15. November d. J. abgehalten werden.

Die Anmeldungen sind bis zum 1. September d. J. an uns einzureichen und denselben beizufügen:

1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession und das augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten ange⸗ geben ist;

2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul⸗ oder Universitätsbildung und über die bisher abgelegten Prüfungen;

.3) ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bis⸗ herige Thätigkeit im öffentlichen Schuldienste.

Berlin, den 18. Juli 1876.

Königliches Provinzial⸗Schulkollegium Wetzel.

Bekanntmachung.

Die Prüfung für ein Lehramt an Mittelschulen wird hier vom 7.—11. November d. J. abgehalten werden.

Die Anmeldungen der wissenschaftlich gebildeten, noch nicht als Lehrer fungirenden Kandidaten sind unmittelbar, die der im Amte stehenden Lehrer durch die bezüglichen Kreis⸗Schul⸗ inspektoren bis zum 10. September d. J. an uns einzureichen und denselben beizufügen:

1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession und das augenblickliche Amtsverhältniß des Kandidaten an⸗

gegeben ist; 2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul⸗ oder UMniversitätsbildung und über die bisher abgelegten theologischen, philologischen oder Seminar⸗Prüfungen;

3) das Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die bis⸗

herige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen Schuldienste. Diejenigen, welche noch kein öffentliches Amt bekleiden, haben außerdem einzureichen: 4) ein amtliches Führungsattest und 5) ein von emnem zur Führung eines Dienstsiegels berech⸗ tigten Arzte ausgestelltes Attest über normalen Gesundheits⸗ zustand. Beerlin, den 18. Juli 1876. Königliches Provinzial⸗Schulkollegium.

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

8 1) Nr. 132 der Tarif⸗ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen;

M2) Uebersicht über die in der Vakanzenliste für Militär⸗Anwärter Nr. 30 enthaltenen erledigten Stellen;

3) Zusammenstellung Nr. 28 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen;

4) Uebersicht Nr. 28 der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich C6 Staats⸗Anzeiger be⸗ . enden Submissions⸗Ter⸗

Au

zuerlegen einen Eid

auferlegen.

forderlich.

schafter Graf zu Stolberg. Majestät der Deutsche Kaiser in das Hotel zurück. fuhren Beide Hellebrunn.

Heute früh 9 Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und König nach Gastein abgereist. Se. Majestät der Kaiser Franz Josef begleiteten Allerhöchstdenselben nach dem Bahnhofe, wo Sich Beide Monarchen auf das Herzlichste von einander verabschiedeten. Der Kaiser Franz Josef sind nach Wels gefahren.

sachen, mit

Das Gericht

zuzuschieben. stattet, die Entscheidung des Prozesses von einem Eide abhängig zu machen, und in diesem Falle darf der Richter einer von den Parteien nach ihrem gegenseitigen Uebereinkommen, einen Eid

amn nnmanaxnn.

MNiichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. Juli. Ueber den Aufenthalt Se. Majestät des Kaisers und Königs in Salzburgwird gemeldet: Gestern Nachmittags um 3 Uhr begann die

fahrt zur Hoftafel, zu welcher an das Gefolge Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, sowie an den Statthalter Grafen Thun, den Grafen Lamberg, den Grafen Podstasky, Baron Wimpffen und den Fürsten Hohenlohe Einladungen ergangen waren. Majestät der Deutsche Kaiser saßen zur Rechten Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef; nehen dem Deutschen Kaiser saß der Fürst Hohenlohe, und neben dem Kaiser Franz Josef der Bot⸗ Nach dem Diner begaben Sich Se.

Se. Majestät der König haben zum Präsidenten des Disziplinarhofes für die Dienst⸗

vergehen der nicht richterlichen Beamten den Unter⸗ Staatssekretär Schuhmann

und zu Mitgliedern desselben

1) den Ober⸗Tribunals⸗Rath Clauswitz, 2) den Ober⸗ Trib nals⸗Rath Dr. v. Grävenitz, 3) den Ober⸗Tribu⸗ nals⸗Rath Schlomka, 4) den Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Droop, 5) den Ober⸗Tribunals⸗Rath Delius, 6) den Ober⸗ Tribunals⸗Rath Busch, 7) den Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Schomer, 8) den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Lucanus, 9) den Geheimen Ober⸗Bergrath Freiherrn von der Heyden⸗ Rynsch, 10) den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Forch auf die drei Jahre vom 1. September 1876 bis 1. September 1879 ernannt.

Der Handels⸗Minister hat an die Ober⸗Prästdenten der Provinzen Preußen, Posen und Schlesien unterm 11. d. Mts. folgendes Reskript erlassen:

Im Z sammenhange mit einer von der Kaiserlich russi⸗ schen Regierung für Polen vorbereiteten Umgestaltung der Gerichtsverfassung stehen daselbst auch einige Aenderungen des Civilprozeßverfahrens in unmittelbarer Aussicht, welche für den mit Polen verkehrenden diesseitigen Handelsst nd insbesondere soweit von Interesse und Bedeutung sein werden, als es sich um die Form der Eingehung von Verträgen und um die Gewährung von Kredit handelt. weise Folgendes in Betracht: Die Personalhaft bleibt in den von dem Civilgesetz bestimmten Fällen zwar in Anwendung, jedoch nicht als Zwangsmittel zur Erfüllung eingegangener Verbindechletien, viel⸗ mehr als Tilgungsmodus und zwar in der Art abgestuft, daß eine Schuld von 100 bis 2000 Rabel mit sechemonatlicher, eine solche von 2000 bis 10,000 Rubel mit einjähriger Haft getilgt wird. Bei höheren Bckrägen sieigt die Dauer der Haft bis zur Höhe von fünf Jahren. der Personalhaft geschritten ist, andere Exckutionsmittel nicht mehr ergreifen darf. Die Personalhaft wird dadurch offenbar in der Praxis an Bedeutung verlieren. Der Eid ist als Beweismittel in Prozeß⸗ Ausnahme des Zeugeneides, gänzlich ausgeschlessen

Nach diesen Richtungen hin kommt vorzugs⸗

Dabei ist bestimmt, daß, wer einmal zur Anwendung

ist nicht befugt, den Parteien einen Eid auf⸗ noch sind die Parteien berechtigt, einander Allerdings ist es den Parteien ge

Doch kann dies nur dann erfolgen, wenn beide

Parteien sich darüber verständigt haben, und beide zusammen die Auf⸗ erlegung eines Eides für eine von ihnen beantragen. Nichtanaahme des Eides keine nachtheiligen Folgen nach sich zieht, so wird die praktische Anwendung wohl selten vorkommen. 6

sich, ob und in wie weit diesen Bestimmuagen gegenüber insbesondere die dem Vernehmen nach weit verbreitete Zulassung der mündlichen Form für die in Polen durch Agenten vermittelten Bestellungen und für andere von dort hierher gelangende Ordres Seitens des diesseiti⸗ gen Handelsstandes beizubehalten sein wird.

Nach Absatz 2 des §. 1 des Gesetzes über das Kosten⸗ wesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 haben die betheiligten Kirchen, Pfarren, Küstereien und Schulen die auf sie fallenden Kostenbeiträge nur insoweit zu entrichten, als diese aus dem verfügungsfreien Vermögen und Einkommen des betheiligten Instituts nach Abzug der zur ordnungsmäßigen Unterhaltung des letzteren erforderlichen Aus⸗ gaben entnommen werden können und insofern dieses Vermögen oder Einkommen nicht dem amtlichen Nießbrauch der kirchlichen oder Schulbeamten unterworfen ist. nannten Institute in dem angegebenen Umfange von der Kosten⸗ pflicht gesetzlich befreit. Folgeweise ist, nach einem Cirkularerlaß des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, wenn Seitens der in Rede stehenden Institute auf Grund des allegir⸗ ten Gesetzes Kosten bezahlt worden sind, zur Rückzahlung der letzteren in Folge eines nachtäglich beigebrachten Armuths⸗ zeugnisses die Gene

Da aber die s fragt

Hiernach sind die vorge⸗

ehr er⸗

migung des Ministers nicht

Se.

das Um 6 Uhr Kaiser unter Hochrufen der Bevölkerung nach

Der Handels⸗Minister hat unter Aufhebung seiner Ver⸗ fügung vom 3. November v. J. bestimmt, daß den Kreisbau beamten für diejenigen Reisen, welche sie zum Zwecke der ordentlichen Dampfkessel⸗Revisionen ausführen, der Reisekostenzuschuß zu gewähren ist, sofern im Uebrigen die Be⸗ dingungen zutreffen, unter welchen derselbe berechnet werden darf.

Nach §. 62 der neuen Kreisordnung ist das Recht zum Erlaß von Polizei⸗Strafverordnungen auf den Amts⸗ vorsteher mit der Maßgabe übertragen, daß er nicht nur für den Umfang einer einzelnen Gemeinde oder eines einzelnen Guts⸗ bezirks, sondern auch für den Umfang des ganzen Amtsbezirks unter Zustimmung des Amtsausschusses derartige Ver⸗ ordnungen zu erlassen befugt ist. In Beziehung auf diese Be⸗ stimmung hat das Ober⸗Tribunal in einem Erkenntniß vom 16. Juni d. J. die Entscheidung gefällt, daß in denjenigen Amtsbezirken, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, die Zu⸗ stimmung der Gemeindeversammlung resp. Gemeindevertretung zum Erlaß von Polizei⸗Strafverordnungen genügt. „Nach §. 51 Nr. 2 der Kreisordnung“, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals gegenüber dem entgegengesetzt lautenden Erkenntniß des Appella⸗ tionsgerichts zu Insterburg aus, „nimmt in denjenigen Amts⸗ bezirken, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, die Gemeinde⸗ versammlung, bez. Gemeindevertretung, die Geschäfte des Amts⸗ ausschusses wahr, und wenn in dem unmittelbar folgenden Pa⸗ ragraphen unter Nr. 2 zu den Befugnissen des Amtsausschusses auch die Beschlußfassung über diejenigen Polizeiverordnungen, welche der Amtsvorsteher unter Mitwirkung des Amtsausschusses zu erlassen befugt ist, gerechnet ist, so kann es keinem begrün⸗ deten Bedenken unterliegen, daß auch in dieser Beziehung die Funktionen des Amtsausschusses durch die Gemeindeversammlung, beziehungsweise Gemeindevertretung wahrzunehmen sind.“

Bayern. München, 19. Juli. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer stand die Prüfung der Regensburger Wahl. Referent Strößenreuther

beantragte, die Reklamation zu verwerfen, Korreferent Wildegger, die Wahl des Abgeordneten Stobäus für ungültig zu erklären. Der Staats⸗Minister v. Pfeufer protestirte entschieden gegen die in der Reklamation enthaltenen Vorwürfe, er müsse möglicher⸗ weise den betreffenden Organen weitere Schritte vorbehalten. Frhr. v. Stauffenberg erklärte, er halte es zunächst für unmöglich, daß die drei unter der Reklamation stehenden Abgeordneten von dem Inhalt der Reklamation Kenntniß gehabt haben; Richter und Kläger in eigener Sache sein zu wollen, sei neu, ebenso der Ton, welchen die Reklamation anschlage. Frhr. v. Sauffenberg zeigte der Rechten, daß sie es sei, welche gegen die liberalen Wah⸗ len tendenziös vorgehe; es werde der Linken geradezu unmöglich gemacht, sich mit der Gegenpartei, die durch ihre Wahlkassationen auf eine schiefe Ebene gebracht sei, noch weiter zu vertragen. Der Abg. Walther sprach für den Wildeggerschen Antrag. Der Abg. Stobäus nahm den Wahlkommissar gegen die Vorwürfe der Reklamanten in Schutz, und bemerkte, daß letztere wider besseres Wissen unrichtige Thatsachen behauptet hätten. Der Schluß der Debatte wurde angenommen. Der Präsident erklärte, daß die drei Unterzeichner der Reklamation, Ludwigs, Schels und Hafen⸗ brädl, sich der Abstimmung enthalten würden. Bei der Ab⸗ stimmung wurde der Wildeggersche Antrag mit der bekannten Mehrheit angenommen. Henle folgerte, daß nach diesem Beschlusse folgerichtig der Ersatzmann einzuberufen sei. Der Präsident Ow erklärte: er habe den Kammerbeschluß lediglich an das Ministerium hinüberzugeben. Der Abg Schels referirte hierauf über die Sulzbacher Wahl und beantragte, die⸗ selbe zu kassiren. Schels machte in seiner Rede dem Ministerial⸗Rath v. Riedel den Vorwurf „bewußter Unwahrheit.“ Der Ministerial⸗Rath verbat sich diesen Vormwurf. Der Präsident Ow rief hierauf den Abg. Schels zur Ordnung. Frhr. von Grießenbeck sprach für die Kassation, dieses sei das gerechteste Urtheil, das je gesprochen. Der Minister v. Pfeufer verwahrte sich gegen den in der Rede des Vorredners zu findenden Vor⸗ wurf, als sei vom Ministertisch eine Dir ktive an die Distrikts⸗ behörden erlassen worden. Der Abg. Völk wandte sich energisch gegen den Referenten, welchen das Gerücht als den Verfasser der Regensburger Wahlreklamation bezeichne. Der Abg. Peßl sprach ebenfalls gegen den Antrag des Referenten. Der Abg. Herz bezeichnete das Benehmen des Referenten als „unqualifizir⸗ bar“. Der Präsident rief ihn hierfür zur Ordnung. Der Abg. Schels erhielt demnächst, da er den Ausdruck „bewußte Un⸗ wahrheit“ zu rechtfertigen suchte, nochmals einen Ordnungsruf. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Kassation der Sulzbacher Wahl angenommen.

Der Finanzausschuß der Kammer der Reichs⸗ räthe, welcher die Berathung des Budgets nahezu beendet hat, berieth heut über den Etat des Kultus⸗Ministeriums. Derselbe hat hierbei wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, dem Be⸗ schlusse der Kammer der Abgeordneten, welcher die Wiederauf⸗ hebung der fünften Klasse der Lateinschulen bezweckt, nicht beigestimmt, beantragt vielmehr, das diesfällige Postulat unverkürzt zu bewilligen. Dagegen hat der Ausschuß dem Be⸗ schlusse der Abgeordnetenkammer bezüglich des obersten Schul⸗ raths beigestimmt, jedoch nur mit 1 Stimme Mehrheit, mit 4 gegen 3 Stimmen.

Württemberg. Friedrichshafen, 18. Juli. Der

König und die Königin haben gestern dem Deutschen

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