1876 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1876 18:00:01 GMT) scan diff

New-York, 20. Juli, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11 ¾, do. in New- Orleans 11 ¼. Petreleum in New-York 17 ¼, do. in Philadelphia 17 ⅛. Mehl 5 D. 75 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 18 C. Mais (old mixed) 54 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ½. Kaffee (Rio-) 16 ¾. Schmalz (Marke Wilcox) 11 C. Speck (short clear) 11 C. Getreidefracht 7.

Berlin, 20. Juli.

Die Marktpreise des Kartoffelspiritus

per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 ¼) frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze b am 5 Juli 1876 Rmk. 49,4

8. 3 ohne Fasz.

19. 3 n 20 n„ 48,4 8 Die Aeltesten der Kaufmannscchaft von Berlin.

1“ 8 1e“

etalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Tarator Königlichen Stadtgericht.) Auf dem Eisen- und Metallmarkt zeigte sich in dieser Woche etwas mehr Begehr, der aber leicht befriedigt wurde, die Preise sind übe all zu Gunsten der Käufer. Roheisen: auk dem Glasgower Markt herrscht eine trübe Stimmong die Ver- schiffungen vermindern sich in jeder Woche, so erziebt die letzte Verschiffungsliste wieder einen Ausfall von 2800 Tons gegen die entsprechende Woche in 1875. Warrants sind etwas besser und notiren 57 sh. Cassa pro Tons, Middlesbro-Eisen war labhafter. Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 3,75 à 4,25 und Englisches 3,10 à 3,30 pro 50 Kilogramm. Eisen- bahnschienen zum Verwalzen 3,50 à 3,65, Walzeisen 7,75 à 8,00 und Bleche 11,00 à 12,00 pro 50 Kilogramm frei hier. Kupfer ruhig, gute Sorten englisches und australisches Kupfer 78,00 à 82,00 und Mansfelder 79,50 à 80,00 pro 50 Kilogramm, einzeln theurer. Zinn schwächer, Banca 81,00 à 81,50, und prima englisches Lammzinn 76,00 à 76,50 pr. 50 Kilogr., einzeln höher. Zink ohne Umsatz, gute und beste Marken schlesischer Hüttenzink 23,00 à 24,00 pro 50 Kilogr., einzeln mehr. Blei unverändert, Harzer, Säch-

11“

zeln theurer. Kohlen und Koks ruhig, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 60,00 pro 40 Hektoliter, guter und bester Schmelz-Koks 1,25 à 1,50 pro 50 Kilogramm frei hier.

Ausweise von Banken ete. Aktien-Gesellschaft jür den Bau landwirthschaftlicher

maschinen und Geräthe und für Wagenfabrikation. Bilanz pro

88 cr. nebst Gewinn- uud Verlust-Conto; s. unter Ins. der r. 169.

Woohen-Uebersioht der Sächsischen Bank 15. Juli; s. unt Ins. der Nr. 169. Auszahlungen.

Aktlen- desellschaft für den Bau landwirthsohaftlicher Masohinen und Geräthe und für Wagenfabrihation. 18 E pr. Aktie bei M. Borchardt jun. in Berlin; s. Ins. in

r. 3

Seneral-Versanmamlungen.

ger

7. August. Hyrotheken-Bank in Hamburg. Ord. Gen.-Vers. zu

Berlin, 20. Juli. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und sisches und Tarnowitzer 21,00 à 21,50 pro 50 Kilogramm, ein- Hamburg; s. Ins. in Nr. 169. Das Abonnrment beträgt 4 50 8 8 4 1““ [Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Anslandes v

-—

Theater.

Wallner-Theater. Sonnabend: Der Wahr⸗ heit eine Gasse. Schwank in 1 Akt von Julius

Rosen. Hierauf: Kurzsichtig. Lustspiel in 1 Akt zember 1875 den Beschuldigten um Schluß: Zum 8. Male 1 Fverführt: schuldigten, Conrad von Ayr, n

von C. A. Görner. Theater in Potschappel. Akten.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Ritterschauspiel

Der Karneval in Rom. Sonntag: Die Fledermaus.

Krells Theater. Sonnabend: Vorletztes Auftreten des Fräul. Mejo und des Hrn. Eduard

Weiß vor ihrem Urlaub. Berliner in Phila⸗ delphia. Vor, während und nach der Vorstellung:

Großes Concert. Große vollständige Illumination des Sommergartens.

6 Uhr, Ende des Concerts: 11 Uhr.

S 8

Wartesalon I. Kllasse. leben.

Fenossex.

Sonntag: Von Stufe zu Stufe.

In Vorbereitung: Ein Frühstücksstündchen. Genreb ild mit Gesang in 1 Akt von C. Görlitz. Musik von G. Michaelis. öArlaub nach dem Zapfenstreich.

National-Theater. Sonnabend: Gastspiel er Hofburg⸗Schauspieler in Wien, der Herren Le⸗ winsky und

Anfang 5 ½, der Vorstellung und verurtheilt denselben auf Grund der vom Herrn Präsidenten in der Sitzung verlesenen §§. 186, 200,

4 1 8 3 2

G 8

Hallenstein und der Frau Lewinsky⸗

Precheisen von Prag: Der Pfarrer von Kirchfeld. Sonntag: Gastspiel der Obigen: Die Räuber.

Thalia-Theater (am Stadtparkb).

abend: Z. 1. Male: Don⸗Inan⸗Streiche. Im Dorothea. Künstler⸗

Sonn⸗

9

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Großes, Garten⸗ und Tyroler National⸗Concert der Inn⸗“

haler Sängergesellschaft Hans Lechner, bestehend

aus 3 Damen und 2 Herren, in ihrer Landestracht. Abends: Brillante Illumination des prachtvollen Sommergartens durch mehr als 10,000 Gasflammen.

Zum 2. Male: Der beste Ton. Lustspiel in 4

Aufzügen von Carl Töpfer. Entreée incl. Theater

50 ₰. tag u. folg. Tage: Dieselbe Vor⸗ stellungse 2el. 822 6 . 4

Deutscher Personal-Kalenbbz. 22. Juli.

Ernst Ludw. Heim *.

Fried. Wilh. Bessel *.

Heinrich Theodor von Schön †.

Familien⸗Nachrichten.

Nachruf. Am 17. d. Mts. starb plötzlich der Justiz⸗Rath Carl Julius Schwieger hierselbst. Seine ausge⸗

zeichneke Tüchtigkeit und Pflichttreue, die Biederkeit 8 rig Gediegenheit seines Charakters, sowie die Lie⸗

2

benswürdigkeit seines Wesens, welche Eigenschaften

amtliche Beziehungen sehr bald und immer inniger

in freundschaftliche verwandelten, werden ihn uns

ewig unvergeßlich machen. 8

Wriezen, den 20. Juli 1876. Die Rechtsanwalte

im Bezirke des Königl. Kreisgerichts zu Wriezen.

Verlobt: Frl. Hedwig v. Münchhausen (Münster) mit Hrn. Lieutenant Feldt (Potsdam).

Verehelicht: Hr. Gymnasiallehrer Dr. Johannes

Mühlmann mit Frl. Hildegard Wilde (Berlin Kloster auf Hiddensee). Hr. Landrath Carl Gemander mit Frl. Maria Scheffler (Breslau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Clasen (Bröckau). Hrn. Premier⸗Lieutenant von Ade⸗ lebsen (Berlin). Hrn. Direktor Ernst Schmid (Bromberg). Hrn. Superintendenten Penzholz (Gottesberg). H 1

Gestorben: Frau Justiz⸗Räthin von Schrötter, geb. Peisker (Dammer). Frau Ober⸗Staats⸗ anwalt Ottilie Hantelmann, geb. Hantelmann (Ratibor). Verw. Frau Regierungs⸗Präsidentin Catharina Sebaldt, geb. Demuft, (St. Wendel). Frau Justiz⸗Räthin Minna Heubach, geb. Maurach (Braunsberg).

Steckbriefe und uu.“ r Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. ꝛc. ꝛc.

8 thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Unser

Landgericht zu Bonn in seiner öffentlichen Sitzung der Zuchtpolizei⸗Appellationskammer vom zwanzigsten März Achtzehnhundert sechs und siebenzig, in welcher anwesend waren die Herren: Geheimer Ober⸗Justiz⸗ Rath Dr. Merrem, Präsident, Dr. Freiherr von Proff⸗ Irnich, von Kempis, Haaß, Herstatt, Landgerichts⸗ Räthe, Löhmann, Staats⸗Prokurator und Kanzlei⸗ Rath Schrick, Ober⸗Sekretär, folgendes Urtheil er⸗ lassen hat: In Sachen 8 1sfes . 1“ Conrad von Ayx, 31 Jahre alt, Redacteur der Deutschen Reichszeitung, zu Bonn wohnhaft. Beschuldigter persönlich erschienen. 1 ꝛe. fe.

—. wamnp. ]. groff Irnich, v. Kempis, Haaß,

Dorimmn4

gangs.

.“ Aus diesen Gründen erklärt die korrektionelle Appellationskammer des Königlichen Landgerichts unter Reformation des Urtheils der Zuchtpolizeikammer dahier vom 24. De⸗

zals verantwortlicher Redacteur der Deutschen Reichszeitung durch den in Nr. 91 derselben vom 2. April 1875 enthaltenen Artikel mit der Ueberschrift: „Zeugenzwang und der Reptilien⸗ fonds“, beginnend mit den Worten: „Da hat kürzlich das preußische Ober⸗Tribunal“ und schließend: „das bekommt allenfalls eine liberale Volksvertretung fertig und bekundet durch Schweigen“, in Beziehung auf das König⸗ liche preußische Staats⸗Ministerium öffentlich nicht erweislich wahre Thatsachen behauptet und verbreitet zu haben, welche geeignet sind, dasselbe verächtlich zu machen und in der öffent⸗ lichen Meinung herabzuwürdigen“

79 und 41 des Strafgesetzbuchs, sowie des §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 und Art. 194 der Cr. Pr. O. also lautend: ꝛc. ꝛc. 1 zu einer zusätzlichen Gefängnißstrafe von drei Monaten, ertheilt dem Königlichen Staats⸗Ministerium die Befugniß, den verfügenden Theil dieses Urtheils unter Weglassung der Gesetzesstellen binnen einer Frist von drei Wochen nach be⸗ schrittener Rechtskraft durch den in Berlin cr⸗ scheinenden Deutschen Reichs⸗Anzeiger und die in Bonn erscheinende Deutsche Reichszeitung des von Ayx öffentlich bekannt zu machen, verordnet, daß die vorbezeichnete strafbare Stelle der Nr. 91 der Deutschen Reichszeitung vom 2. April 1875, sowie der Theil der Platten und Formen, auf welchem sich diese Stelle be⸗ findet, unbrauchbar gemacht werde, spricht den Beschuldigten, Conrad von Ayx, dagegen von dem ihm in der Requete des öffent⸗ lichen Ministeriums sub 1 zur Last gelegten Vergehen frei und legt dem Beschuldigten, von Ayx, die Kosten beider Instanzen zur Last. ꝛc. ꝛc. ꝛc. Stempel 2 50 ₰. Also geurtheilt und verkündet zu Bonn wie Ein⸗ „2/I. ez. Merrem, .1 11¼ 4.

Herstatt, Schrick.

Dn.hz 122öeee Sttagricht. Be .&

soll in dem am

7. September 1876, Nachmittags 3 Uhr, im Gerichtskretscham zu Lonisdorf anstehenden Termine im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden Das Urtheil über Ertheilung des Zuschlages soll am

8. September 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle (im Sitzungszimmer) ver⸗ kündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des das Rittergut Louisdorf betreffenden Grundbuchblattes können in unserm Bureau III. eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im obigen Versteigerungstermine anzumelden.

Freystadt i./Schl., den 8. Juli 1876. [6244]

[5193] Bekanntmachung.

giums vom 20. August 1853 Gesetz⸗Sammlung von 1853, Seite 745 749 kreirten Prioritäts⸗ Obligationen I.iittr. E. der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind Inhalts der notariellen Verhandlung vom 4. die Obligation Nr. 1017 über 500 Thlr. = 1500

tragen im Lagerbuche Folio 81 Nr. 1017, und die

im Lagerbuche Folio 361 Nr. 9040, zur Einlssung dachten Privilegiums ausgeloost worden. 10, 11 desselben Privilegiums erfolgten Bekannt⸗

Einlösung nicht präsentirt worden.

den 20. Oktober 1876, Borittags Uhr,

1 419

vor dem Siavugericheb Rarh Engländer im Terminsz⸗ zimmer Nr. 47 des 2. Stockes des Stadtgericht?⸗ Gebäudes anberaumten Termine geltend zu machen,

Befehlen und verordnen

ersuchten Gerichtsvollziehern dieses Ur⸗ theil zu vollstrecken,

Unserm General⸗Prokurator und Unsern Pro kuratoren bei den Landgerichten hierauf zu halten,

allen Offizieren und Kommandanten der be⸗ waffneten Macht, wenn sie gesetzlich dazu aufgefor⸗ dert werden, starke Hand zu leisten. hagen und der Vormundschaft des minorennen Wil⸗

Zur Urkund dessen wurde dieses Urtheil auf der Urschrift von dem Präsidentey, den Richtern und dem Ober⸗Sekretär unterzeichnet. [6240] Für gleichlautende Ausfertigung: Der Landgerichts⸗Sekretär. Kanzlei⸗Rath Blumheyn.

Subhastatisnen, Aufgeboste, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute und Spediteure Fregin &. Friedländer hierselbst, Beuthstraße Nr. 1, haben wider den Kaufmann Siegmund Schottländer, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen ihrer Forde⸗ rung von 209 45 à⁴ nebst 6 %0 Zinsen seit dem 5. September 1874 für Wiegen, Lagergeld, Arbeits⸗ lohn und Assekuranz Klage erhoben. 1

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗ beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 29. November, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 47, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur

zureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer⸗ den kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ süchte und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. 1 [6241

Berlin, den 3. Juli 1876.

Königliches Stadtgericht.

I1. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation I.

Nothwendige Subhastation. as dem Rittergutsbesitzer Carl Drake gehörige Nittergut Louisdorf,

bei welchem sich 171 Hectar 93 Ar 80 Meter der Grundsteuer unterliegende Fläche befindet, und

welches nach einem Reinertrage von 1097 13 zur Grundsteuer, beziehungsweise nache

Stelle zu bringen und Urkunden im Original ein.

Nutzungs⸗

widrigenfalls die aufg botenen Obligationen für kraftlos werden erklärt werden. 8 Breslau, den 12. Juni 1876. 1 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Lehnsproclama. Auf den Antrag des Friedrich Rohrbeck auf Sand⸗

helm Rohrbeck daselbst werden hierdurch alle Die⸗ jenigen, welche an den, mit landeslehnsherrlicher Bewilligung von den Gebrüdern Rohrbeck verkauften, in dem hiesigen Herzogthume im ritterschaftlichen Gute Sandhagen belegenen doppelten lehnbaren Hof

nebst Zubehörungen aus einem Lehn⸗ Fideicommiß⸗,

Näher⸗, Retracts⸗, Revocations⸗, Reunions⸗, Re⸗ luitions-, Agnations⸗ und Successions⸗Rechte oder aus sonst irgend einem lehnrechtlichen Grnnde jetzt oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, geladen und aufgefordert, in dem zur Anmeldung solcher Rechte auf Montag den 16. Oktober d. J. peremtorisch anberaumten Termine Mittags 12 Uhr vor Großherzoglicher Lehnkammer allhier in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre vermeintlichen Ansprüche zum Termins⸗Proto⸗

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Obligation Nr. 9040 über 100 Thlr. 2 300

de dato Breslau, den 1. November 1853, eingetragen

werthe von 207 zur Gebäudesteuer veranlagt ist,

Von den auf Grund des Allerhöͤchsten Privile⸗

8

Juli 1870 an diesem Tage

1

de dato Breslau, den 1. November 1853, einge⸗

im Wege der Amortisation gemäß des §. 8 des ge⸗ Ungeachtet der in Gemäßheit der §§. 7, 8, 9,

1

kolle rein und genau anzugeben, solche völlig und genügend zu bescheinigen und wegen deren Ausübung und Geltendmachung sich bestimmt, unumwunden,

ohne allen Vorbehalt und ohne Fristgesuch

nicht vorschriftsmäßtg angegebenen Rechten sofort präkludirt und damit auf immer unter dem gewöhn⸗ lichen Nachtheile werden abgewiesen werden. 1 Neustrelitz, den 14 Juli 1876. FSroßherzoglich Mecklenb. Lehnkammer. —C. Graf von Bernstorff. G

H. Küh ne. [6242] [4480] Ediktal⸗Citation.

Die Chefrau des Schiffszimmermanns Adolf Dau, Louise, geb. Peters, zu Zingst, angeblich seit dem Jahre 1861 mit ihrem Ehemann .

hat gegen Letzteren wegen böswilliger Verlassung au Chescheidung geklast und behauptet, ihr Ehemann sei im Jahre 1872 von hier aus mit dem Schiffe

„Philipp Weyergang“, Kapitän Durow, in See ge⸗

zangen, im Jahre 1873 heimlich vom Schiffe ent,

laufen und habe seitdem nichts von sich hören lassen, auch nichts zu ihrem und ihres Kindes Unterhalt gegeben. Der Schiffszimmermann Adolf Dau wird deshalb hiermit geladen, am 2. Februar 1877, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 zur Beantwortung der Klage und mündlichen Verhandlung der Sache zu erscheinen, widrigenfalls nach Ableistung des Diligenz⸗Eides von Seiten der Klägerin gegen ihn in contumaciam erkannt werden wird, was Rechtens. Alle in dieser Sache noch weiter zu erlassenden Verfügungen werden für den Beklagten nur an unserer Gerichtstafel angeschlasen werden. Stralsund, den 26. April 1876.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

686

zu er⸗ klären, widrigenfalls sie mit ihren gar nicht oder

Verkäufe, Verpachtungen, Submifstonen ꝛc.

Bekanntmachung. 8

Die Gestellung von Fuhren für die Truppen der 5. Division während der bevorstehenden Herbst⸗ Uebungen zum Transport von Effekten auf Märschen und von Verpflegungsbedürfnissen, sowie zur Beför⸗ derung von Aerzten und Zahlmeistern soll an den Mindestfordernden verdungen werden.

Hierzu ist ein Termin auf den 1. August d. J, Vormittags 10 Uhr, in unserem Bureau, Lindenstraße Nr. 24 hierselbst, anberaumt, woselbst auch die Submisstonsbedingun⸗ gen zur Einsicht ausgelegt sind.

Offerten sind schriftlich und versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Fuhren⸗Gestellung“ bis 8 Ss bezeichneten Termin portofrei an uns einzu⸗ enden.

Frankfurt a. O., den 18. Juli 1876. [6194]

Königliche Intendantur der 5. Division.

elcs Feecbetes

Submission. Von den zur Herstellung der Mauern far das Königliche Kollegialgericht zu Posen erforderlichen Bau⸗Arbeiten sollen die folgenden in den dabei ver⸗ merkten Terminen zur Submission gestellt werden: 1) Maurerarbeiten ausschl. Materiallieferung am Pienstag, den 8. August, Vormittags

2) die Steinhauerarbeiten einschl. Materialliefe⸗ rung am Dienstag, den 8. August, Vor⸗ mittags 10 Uhr,

3) die Schmiede⸗ und Schlosserarbeiten, einschl.

Materiallieferung am Dienstag, den 8. August, Bormittags 11 Uhr. [6229] „Die Bedingungen, Anschläge und Zeichnungen liegen im Baubüreau, Ecke Magazin⸗ und Mühlen⸗

machungen in den öffentlichen Blättern sind die vor⸗ straße, zur Einsicht aus, woselbst auch die Offerten bezeichneten Prioritäts⸗Obligationen bis jetzt zur verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen 1 rechtzeitig einzureichen sind.

Es werden daher alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber an vorgenannten Obligotionen Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

Bekanntmachung.

Posen, den 25. Juni 1876. Inspektor Hirt.

(àCto. 168/7.)

Die Lieferung von circa 224,000 Kilo Eijen⸗ platten von 4 bis 15 Mm. Stärke, 45,000 Kilo Winkeleisen, sowie 7250 Kilo Faconeisen, sämmtlich bester Qualität, soll verdungen werden.

Mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten

sowie Qualitätsproben sind bis

Sonnabend, den 5. August er., Nachmittags 3 Uhr, in unserem Hauptbureau niederzulegen. 1 Die Lieferungsbedingungen, Dimensions⸗Verzeich⸗ nisse ꝛc. sind in unserer Registratur zur Eivsicht aus⸗ gelegt und können von dieser gegen Franko⸗Einsendun von 2,25 für Copialien, event. auch abschriftli bezogen werden. (8 Cto. 1929) Wilhelmshaven, den 19. Juli 1876. [6228

Kaiserliche Werft.

3

Die Arbeiten und Materialienlieferungen zur Er⸗ bauung einer Eisengießerei auf der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven sollen im Ganzen oder in Gruppen im Wege der öffentlichen Submission an Unternehmer vergeben werden und zwar: 16252]

Gruppe A. 8 Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Maurermaterial, Asphaltarbeiten. Gruppe B. Zimmerarbeiten,— Tischlerarbeiten. Gruppe C. Klempner⸗ und 1 Sge ruppe D. Glaser⸗ und Anstrescherarbeiten.

Es ist hierzu Termin auf Freitag, den 4. August cr., Vormittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Kommission anberaumt, zu wel⸗ chem Offerten mit der Aufschrift:

„Submission auf Erbauung einer Eisen⸗ und Metallgießerei“ frankirt und versiegelt an uns einzureichen sind.

Die Submissionsbedingungen, Zeichnung und Kostenanschtag liegen in unserer Registratur dnr Einsicht aus, auch können hiervon Kopien gegen Er⸗ stattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Wilhelmshaven, den 20. Juli 1876.

Kaiserliche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Das Kreisphysikat in Tönning ist zu besetzen. Mit dem Amte ist ein Gehalt von 900 ohne Pensionsberechtigung verbunden. Bewerbungen sind uͤnter Nachweisung der Befähigung innerhalb 6 Wochen hier einzureichen.

Schleswig, den 17. Juli 1876.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

für dus Nierteljahr. 1 2 2 8 Bestelung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten

Insertiongprris für den Naum einer Druckzeite 30

anch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

No. 171. E . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Major Gerhards, à la suite des Ostpreußischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1 und Direktor der Artillerie⸗Werk⸗ statt zu Spandau, und dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Dingler im Kriegs⸗Ministerium den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath a. D. Ripe zu Hannover und

dem Rentier Karl Sporfeld zu Berlin den Königlichen

Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Eckweiler zu Merxheim im Kreise Meisenheim und dem Kamm⸗Magazin⸗ meister Joseph Esser in der Andreaeschen Seiden⸗ und Sammt⸗ fabrik zu Mülheim am Rhein das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich. Amtlicher Mittheilung zufolge hat die provisorische Regie⸗ rung von Haiti durch Dekret vom 18. Juni d. J. den Hafen von Cap Haiti in Blokadezustand erklärt.

Zu Plaue a. Havel, Pritzerbe, Putlitz und Storkow, sämmtlich im Regierungsbezirke Potsdam belegen, werden am 1. Auguft mit den bezüglichen Postämtern vereinigte Telegraphenanstalten mit

beschränktem Tageedienst eröffnet.

Potsdam, den 19. Juli 1876. ’“ .“

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Zu Wevelinghoven und zu Fischeln im Regierungsbezirk

Düsseldorf werden am 1. August mit den Postämtern vereinigte

Telegraphenämter mit beschränktem Tagesdienst eröffnet werden.

Düsseldorf, den 15. Juli 1876. 1““ Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die nachbenannten vortragenden Räthe im Ministerium für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, und zwar die Ge⸗

heimen Regierungs⸗Räthe Rommel und Brefeld zu Geheimen

Ober⸗Regierungs⸗Räthen, und den Geheimen Bau⸗Rath Franz zum Geheimen Ober⸗Bau⸗Rath zu ernennen; sowie

dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. med. Graf zu Elberfeld

den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.“

nms aunmennn

Gesetz, betreffend die Deckung der für die. Weiterführung und Vollendung des Baues der Bebra⸗Friedländer Eisenbahn erforderlichen Geldmittel.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Einziger Paragraph.

Die Regierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Weiterführung und Vollendung der Bebra⸗Friedländer Eisen⸗ bahn erforderlichen Geldmittel die durch das Gesetz vom 14. Juni 1874 (Ges. Samml. S. 250) zur Vollendung der Eisenbahn von Arnsdorf nach Gassen bewilligten 5,670,000 in Höhe der hierbei erzielten Ersparniß zu verwenden, und soweit dieser Betrag nicht ausreicht, Schuldverschreibungen in dem Nominal⸗ betrage auszugeben, wie er zur Beschaffung einer Summe von höchstens 2,100,000 nöthig sein wird.

Wann, durch welche Stelle, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und deposital⸗ mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Sammlung 1869 Seite 1197) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Coblenz, den 7. Juli 1876.

(L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Achenbach.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Bei der Realschule in Lippstadt ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Gustav Born zum Oberlehrer genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

In Nr. 4 sub a. der Ausführungsverordnung vom 16. Juni d. J. zu dem Reichsgesetz vom 25. Februar 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Vieh⸗ beförderungen auf Eisenbahnen ist statt „von mindestens 500 Grad Celsius“ zu setzen: . „von mindestens 100 Grad Celsiusscs. Die Berichtigung des untergelaufenen Schreibfehlers ist zu veranlassen. Berlin, den 17. Juli 1876. Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeitern Im Auftrage: Weishaupt. 1“ An sämmtliche Königliche Eisenbahn⸗Direktionen, Eisenbahn⸗ 1 Kommissariate bezw. Kommissarien.

Juli, Abends.

——

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

Nr. 133 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen.

Die heute ausgegebene Nr. 31 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Amiens 100 Fr.⸗Loose de 1871. Ascherslebener, Greifs⸗ walder, Groß⸗Strehlitzer, Neidenburger Kreis⸗Obliga⸗ tionen. Badisches 4proz. Eisenbahn⸗Anlehen de 1875. Ber⸗ gisch⸗Märkische, Cottbus⸗Schwielochsee, Oberschle⸗ sische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Berliner Kauf⸗ mannschaft, Schuldverschreibungen (Rückstände). Berner Kan⸗ tonal⸗Anlehen. Boehmen, Pfandbriefe der Hypothekenbank des Königreichs. Casseler 4proz., Mannheimer Stadt⸗ Obligationen. Coburger Aproz. Ablösungs⸗Schuldbriefe. Dortmund⸗Soester Eisenbahn⸗Prioritäts ⸗Obligationen. Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Aktien und Obligationen. Erft⸗Niederung, Genossenschafts⸗Obligationen. Frankfurt⸗Hanauer 5proz. Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen de 1871. Hamburger 4proz. Staats⸗Anleihe de 1875. Lombardisch⸗Venetianisches Anlehen de 1859. Lü⸗ beckische Staats⸗Anleihe de 1850. Lugauer Steinkohlen⸗ bau⸗Verein Gottes Segen, Schuldscheine. Meiningensche Landeskreditkasse⸗Obligationen. Ostrowo'er Stadt⸗Obligationen (Rückstände). Pariser 3 proz. 400 Fr.⸗Loose de 1871. Preu⸗ zische Hypotheken⸗Aktien⸗Bank (Spielhagen), Hypothekenbriefe. Rumänische Pensions⸗Obligationen. Schaerbecker Prä⸗ mien⸗Anleihe de 18723. Schaumburg⸗Lippesche Rentkam⸗ mer⸗Anleihe de 1863. Schmalkalder Domänen⸗Anlehen. Schwarzburg⸗Sondershausensche Rentenbriefe. Schwe⸗ dische 5proz. Reichs⸗Hypothekenbank⸗Pfandbriefe.

Zusammenstellung abhanden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortifizirender preußischer Werth⸗

apiere. b 8 Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, §. W., Königgrätzerstraße 109, und

alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der

Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, 8. W., Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Numwer 25 Pf.

MNichtamtliches. Deutsches RNeich.

Preußen. Berlin, 22. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag in Gastein eingetroffen und von der Bevölkerung mit freudigen Kundge⸗ bungen empfangen worden.

heesEERETAven ARNT.AeUEENIB222

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ist ge⸗ stern Morgen auf Schloß Krauchenwies bei Sigmaringen zum Besuch des Fürsten von Hohenzollern eingetroffen, woselbst auch Ihre Majestät die Königin von Sachsen und der Graf und die Gräfin von Flandern anwesend find.

Die Kaiserin wird Sich von dort, nach einem Besuch bei dem Fürsten von Fürstenberg auf Heiligenberg, nach Schloß Mainau zum Besuch des Großherzoglich badischen Hofes be⸗ geben und daselbst Aufenthalt nehmen.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin traf heute früh 5 ½ Uhr auf dem Hamburger Bahnhofe hier ein, um Sich um 7 Uhr mit der Berlin⸗Anhalter Bahn zu den Artillerie⸗Schießübungen nach Jüterbogk zu begeben. Höchstderselbe gedenkt heute Abend nach Schwerin zurückzukehren.

Hiesige Blätter bringen Mittheilungen aus einem von dem Agenten der deutschen Bank in London Herrn Pietsch an die „Times“ gerichteten Schreiben, in welchem derselbe angeblich auf besonderes Ersuchen und in Vollmacht der deutschen Regie⸗ rung Erklärungen über die deutschen Silberverkäufe abgiebt. Wir bemerken, daß dem Herrn Pietsch zu einer solchen Ver⸗ öffentlichung Auftrag oder Vollmacht von der deutschen Regie⸗ rung nicht ertheilt ist. . N

Das Kasferliche Gesundheitsamt hat seine Thätig⸗ keit in den dazu gemietheten Bureaus, Louisenstraße 19, be⸗ gonnen.

In den deutschen Münzstätten find bis zum 15. Juli 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,082,317,320 Doppelkronen, 325,850,080 Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 171,345,165 ℳ; an Silbermünzen: 58,324,650 5⸗Markstücke, 2,445,298 2⸗Markstücke, 141,790,904 1⸗Mark⸗ stücke, 30,867,486 50⸗Pfennigstücke, 28,509,560

20 20⸗Pfennigstuͤcke; an Rickelmünzen: 18,350,849 10 3

10⸗Pfennigstücke, 10,364,029 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 5,647,085 2 2⸗Pfennigstücke; 3,159,463 5 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,408,167,400 ℳ; an Silbermünzen: 261,937,898 20 ₰; an Nickelmünzen: 28,714,878 10 Z; an Kupfermünzen: 8,806,548 7 ₰.

Bis Ende Juni 1876 sind für Rechnung des Deutschen Reichs an Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes⸗Silbermünzen Thalerwährung 290,920,164 51 ₰, süddeutsche Gulden⸗ währung 194,696,385 77 ₰, Kronenthaler 7,973,748 92 ₰, Konventionsmünzen des Zwanzigguldenfußes 1,909,810 88 ₰, Silbermünzen Kurfürstlich und Königlich fächsischen Ge⸗ präges 53,456 62 ₰, Silbermünzen schleswig⸗holsteinischen Gepräges 1,617,855 49 ₰, Silbermünzen hannoverschen Gepräges 1613 45 ₰, mecklenburgische Währung 204,824 27 ₰, Hamburgische Kurantwährung 1,766,362 11 ₰, Lübische Währung 755,291 84 ₰; Gesammtwerth A.: 499,899,513 86 J. B. Landes⸗Kupfermünzen: Thalerwährung 2,088,972 96 ₰, süddeutsche Währung 643,899 9 ₰, mecklenburgische Währung 32,645 58 ₰; Gesammtwerth B.: 2,765,517 63 J. Hierzu Gesammtwerth A.: 499,899,513 86 J. Summe: 502,665,031 49 ₰.

Die in der heutigen Börsenbeilage abgedruckte tabella⸗ rische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 15. Juli ergiebt folgende summarische Daten: Der Kassenbestand der 19 Institute der Tabelle betrug 743,182,000 (gegen die Vorwoche weniger 1,968,000 ℳ):; der Wechselbestand von 734,130,000 zeigt eine Verminde⸗ rung um 30,318,000 ℳ; die Lombardforderungen im Betrage von 92,690,000 haben sich um 4,889,000 ermäßigt; der Notenumlauf in Höhe von 976,337,000 ist um 30,026,000 geringer als in der Vorwoche; die täglich fälligen Verbindlich⸗ keiten zeigen bei einem Gesammtbetrage von 202,473,000 eine Abnahme von 11,932,000 ℳ, während sich die auf eine Kündigungsfrist lautenden Verbindlichkeiten im Betrage von 160,839,000 um 908,000 vermehrt haben.

Auf Grund des §. 30 des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und des §. 35 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871 hat der Minister des Innern nach Anhörung der Provinzialvertretungen (Kommunal⸗ Landtage) unterm 2. d. M. den Tarif der von den preu⸗ ßischen Armenverbänden zu erstattenden Armen⸗ verpflegungskosten wie folgt, bestimmt: 8

1) Der Tarifsatz, mit welchem die für die Verpflegung eines erkrankten oder arbeitsunfähigen Hülfsbedürftigen im Alter von 14 und mehr Jahren entstandenen Kosten einem preußischen Armenverbande von einem anderen preußischen Armenverbande zu erstatten sind, beträgt für jeden Tag der Verpflegung:

a. für die in der Servis⸗Klasseneintheilung Beilage Litt. b. des Gesetzes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bun⸗ desgesetzblatt Seite 544 flg.) in der dritten bis fünften Klasse aufgeführten Ortschaften 60 Pf., b. für die den höheren Servis⸗ klassen angehörenden Ortschaften 80 Pf. Nicht hierunter be⸗ griffen und besonders zu berechnen sind die unter 2 erwähnten Kosten, sowie die Kosten für gelieferte Kleidungsstücke.

2) Der Tarifsatz der, für die nothwendig gewordene ärzt⸗ liche oder wundärztliche Behandlung und Verpflegung der zu 1 gedachten Personen einem preußischen Armenverbande von einem anderen preußischen Armenverbande zu erstattenden Kosten be⸗ trägt, mit Einschluß der Kosten der dem Hülfsbedürftigen ge⸗ reichten Arzneien, Heilmittel ꝛc. für den Tag und für alle Ort⸗ schaften gleichmäßig 20 ₰, vorbehaltlich gleichwohl einer besonderen Berechnung und Liquidirung erheblicher außerordent⸗ licher Mehraufwendungen, welche in Verwundungsfällen oder bei schweren oder ansteckenden Krankheiten nothwendig gervor⸗ den sind.

3) Der Tag, an welchem die Verpflegung begonnen hat, wird mit dem Tage, an welchem dieselbe beendigt worden ist. zusammen als ein Tag berechnet.

4) Die obigen Tarifsätze kommen gleichmäßig zur Anwein⸗ dung, die Verpflegung mag innerhalb oder außerhalb eines Kranken⸗ oder Armenhauses bewirkt worden sein. 8

5) Alle unter die Bestimmungen zu 1 und 2 nicht zu be⸗ greifenden Verwendungen find besonders zu berechnen; dies gilt namentlich auch rücksicht her Personen, welche das Alter von 14 Jahren noch nicht erreicht haben oder nicht vollständig arbeitsunfähig sind. 8

6) Die gegenwärtigen Bestimmungen, deren Revision vorbehalal. ten bleibt, treten mit dem 1. September d. J. in Kraft; mit demselben Tage tritt der Tarif vom 21. Auguß. 1871 nebst der Bekanntmachung vom 3. Juli 1872 außer Geltung.

Nach einem Cirkular⸗Erlaß des Ministers des In⸗ nern vom 30. v. M. bedarf es fortan Seitens der Standes⸗ beamten einer Anzeige an das Auswärtige Amt über Todes⸗ fälle von Ausländern, soweit ihnen eine folche auf Grund be⸗ sonderer Vorschriften bisher obgelegen hat, nicht weiter.

In einer Bekanntmachung vom 21. Juni bringt das Königliche Konsistorium zu Coblew, auf Wunsch des Präses der rheinischen Provfnzial⸗Synode Nachfolgenden Bescheid des Mi⸗

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