1876 / 183 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Aug 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Bradford, 3. August. (W. T. B.) Wolle und Wollenwaaren. Wolle ruhig, stetig zu besseren Preisen.

Paris, 3. August, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Mehl bebauptet, pr. August 59,25, pr. September-Oktober 60,75, pr. September-Dezember 61,50, pr. No-

vember-Februar 63,00.

Paris, 3. August, Nachmittags. (W. T. B.) 1 Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen fest, pr. August 26,50, pr. September- Oktober 27,25, pr. September- Dezember 28,00, pr. November-Februar 28,50. Mehl fest, pr. August 59,25, pr. September-Oktober 60,75, pr. September- Dezember 61,75, pr. November-Februar 62,25. Röüböl fest, pr August 77,75, pr. September 78,50, pr. September-Dezember 79,50, pr. Januar-April 81,00. Spiritus ruhig, pr. August 44,00,

pr. September-Dezember 45,25.

New-York, 3. August, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12, do. in New- Crleans 11 ⅜. Petreleum in New-York 17 ¾, do. in Philadelphia 17⅛. Mehl 5 D. 80 C. Rother- Frühjahrsweizen 1 D. 22 C. Mais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ¾. Kaffee (Rio-) 16 ⅜., Sechmalz (Marke Wilcoxr) 11 ¾ GC. Speck (short clear) 10 C. Getreidefracht 6 ¼8.

Berlin, 3. August. Die Marktpreise des Kartoffelspiritus

per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 ¼) frei hier ins

Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 28. Juli 1876 Rmk. 48, » 81 August ohne Fass.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Berlln, 4. August. (Wochenbericht über Eisen, Kohlern an d detalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Tarxator bei- Cöniglichen Stadtgericht.) Auf dem Eisen- und Metallmarkt hat sich auch in der beendeten Woche nichts geändert, die Umsätze sind mässig, Preise aber fester. Roheisen: auf dem Glasgower Markt zeigt sich für Verschiffungseisen eine festere Tendenz, auch Warrants rotiren etwas mehr (57 s 6 d Cassa per Tons), in Middlesbro-Eisen keine Veränderung Hiesige Preise für gute und beste Marken schottisches Robeisen 3,80 à 4,30 und Englisches 3 00 à 3,25 pro 50 Kilogramm. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 3,50 à 3,60, Walzeisen 7,75 à 8,00 und Bleche 11,00 à 12 00 pro 50 Kilo- gramm frei hier. Kupfer ruhig, gute Sorten englisches und australisches Kupfer 76,00 à 79,00 und Mansfelder 79,25 à 79,50 pro 50 Kilogramm, einzeln theurer. Zinn fester, Banca 80,50 à 81,00 Y und prima englisches Lammzinn 76,00 à 76,50 pr. 50 Kilogr,, ein-

zeln mehr. Zink fest ohne Umsatz, gute und beste Marken schle-

9

sischer Hüttenzink 23,00 à 24,00 pro 50 Kilogr, einzeln höher. 5

Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 21,00 à 21,50 pro 50 Kilogramm, einzeln theurer. Kohlen und Koks unverändert, englische Schmiedekohlen nach Qualität bis 60,00 pro 40 Hektoliter, 8 und bester Schmelz-Koks 1,25 à 1,50 pro 50 Kilogramm frei hier.

Ausmweise von Banken ete. Wooben-Uebersicht 5 deutscher Zettelbanken p. 31. Juli; 8. unter Ins. der Nr. 181. Eank des Berliner Kassen-Vereins. Status v. 31. Juli er; s. unter Ins. der Nr. 181.

Deutsche Grundkredtt-Bank in dotha. Moratsübersicht v. 31. Juli cr.; s. unter Ins. Nr. 181.

Meocklenburgische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Schwerin. Status p. ult. Juli cr.; s. unter Ins. der Nr. 181.

Oldenburgische Landesbank. Ausweis p. 31. Juli; s. unter Ins der Nr. 181.

Norddentsche Bank in Hamburg. unter Ins. der Nr. 181.

AHündigungen und Verloosunges.

Cöln-Mindener Prämien-Anthellschelne. Ausgelooste und am 1. Oktober cr. rückzahlpflichtige Stücke; s. unter Ins. der Nr. 181.

Wiesbadener Stadt-Anlelhe. Ausgeloo te Stücke; s. unter Ins. der Nr. 181.

Status p. ult. Juli cr.; s.

Theater. Fallner-Theater. 2

erliner Sonntagsschwärmer. Lokalposse i 3 Akten und 4 Bildern mit Gesang. C. Schramm.

Friedrich-Wilhelmst. Theater. abend: Neu einstudirt: Cagliostto. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Krells Theater. Sonnabend: Z. 3. Male Dissolving views,

nach dem Zapfenstreich.

Ende des Concerts 11 Uhr. CSonntag: Dieselbe Vorstellung. 1“ Natienal-Theater. ermäßigte Preise: Kabale und Liebe. Sonntag: Ermäßigte Preise. Millionär.

FThalia-Theater (am Stadtpark) Dorotheen⸗ straße 19. Sonnabend: Gesammt⸗Gastspiel der Mit⸗ glieder des Stadttheaters und Gastspiel des Hrn. Carl Pander vom Residenz⸗Theater. I. Wer zuletzt lacht. II. Im Theaterbureau. III. Einer muß

heirathen. IV. Das Schwert des Damokles.

Die zum Thalia⸗Theater gelösten Billets berech⸗ tigen zum freien Eintritt in den Stadtpark. In!

letzterem große Illumination urd Militär⸗Doppel⸗ Concert.

Preise der Plätze 1 25 und 1 50 incl. Stadtpark.

Beffe-AIlliance-Theater. Sonnabend: Vor,

während und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗ und Tyroler National⸗Konzert der Innthaler Sänger⸗ gesellschaft Hans Lechner in ihrer Landestracht.

Brillante Illumination durch mehr als 10,000 Gas⸗

flammen. Zum dritten Male: Aus vier Jahr⸗ underten. bend. Entrée incl. Theater 50 ₰. Sonntag und folzende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Geutscher versopnal-kalenter. 5. August. 1745. Eberhard Ernst v. Röder, preussischer Feld- marschall †. 1787. C. Jos. Ant. Mittermayer *. 1833. Karola, Königin von Sachsen *.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Rittmeister und Eskadronchet Stephan v. Dewitz, gen. v. Krebs, mit Frl. Ann Klawiter (Treptow a. R.). Hr. Hofschauspie ler Joseph Nesper mit Frl. Therese Behr (Mei⸗ ningen Dresden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagniechef v. Klingspor (Köͤnigsberg N./M.). Hin. Hauptmann August Baron v. Minnige⸗ rode (Breslau). Eine Tochter: Hrn. D. v. Bose (Beucha).

Gestorben: Verw. Frau Oberst v. Hanstein, geb. Voltolint. Hr. Pastor Heinrich Krüger (Schraplau).

Zettelbanken. Uebersicht

der

Wochen⸗Ausweise der deutschen

1

1

Sonnabend: Z. 7. Male: Musik von Sonntag u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.

Sonn⸗

Se von Herrn Maju, Optiker des Königl. Polytechni⸗ 3 kums in London. Vorher: Zum 1. Male: Duft. Das Grundkapital. Lustspiel in 1 Akt von Hugo Müller. Urlaub Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Concert unter gef. Leitung des Direktors Hrn. Engel. Vollständige Illumination b des Gartens. Anfang 5 ½ Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Sonnabend: Besonders

Der Bauer als

h☛ Zweiter historischer Lustspiel⸗

sicht aus, auch können Kopien

Wochen⸗Uebersicht

der Bayerischen Notenbank

vom 31. Juli 1876.

n

nannten Tage zur bezeichneten Stunde in Gezen⸗ wart der persönlich erschienenen Konkurrenten ge⸗ öffnet. [6557]

Magdeburg, den 1. August 1876.

Bekanntmachung.

Behufs Verdingung der in dem Kantonnements⸗

Magazin Weißenfels pro 12. bis 14. September cr. für das XII. (Königlich sächsische) Armee⸗Corps er⸗

Königliche Intendantur IV. Armee⸗Corps.

Activa. Metallhestand. Bestand an Reichskassenscheinen

an Noten anderer Banken.

Lbcb“*“

an Lombard⸗Forderungen

an Effekten. .

an sonstigen Aktiven. Passiva.

* .

—————N

A6X“*“ Der Betrag der umlaufenden Noten. Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗

Die an eine Kündigungsfrift gebun⸗

denen Verbindlichkeiten 8 Die sonstigen Passiva.

zahlbaren Wechseln: 1,402,479. 99. München, den 2. August 1876.

ABagerische Notenbauk. Die Direktion.

Bank für Süddeutschland.

5 35,586,000

108,000 2,528,000

602,900 wird durch den Deputirten der unterzeichneten In⸗ unter Umständen künftig auf die Kirchenkasse über 1,882,000 tendantur

7,500,00 in Weißenfeis im Bureau der Königlichen Reserve⸗ 64,998,000 2,053,000 Registratur hinter der Hauptwache 5, in Halle im [6587]

140,000 Bureau der Depot⸗Magazinverwaltung, in Weißen⸗ 1,953,000 fels im Bureau der Reserve Magazin⸗Rendantur, in Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande Naumburg im Pureau der Depot⸗Magazinverwal

[6586]] 8. Division, in Leipzig im Bureau des Provian:⸗

[6588] sStand am 31. Juli 1876.

Aetiva: Casse: 1) Coursfähiges deutsches Geld 2) Reichskassenscheine. 3) Noten anderer Banken ..

Gesammter Kassenbestand [10,314,577 58 II. Bestand an Wechsen .(20,677,254 51 III. Lombardforderungen 2,439,740 IV. Eigene Effekten. .. (7,98569 V. Immobilien . . .. 391,856 85 VI. Sonstige Activa ... 3,145,970 36

44,945,097 52

deutscher

Passlv a

I. Actiencapital.

II. Reservefonds... 1,406,845 20 III. Unkostenfonds. ö 73,801 90 214 . 20,027,500

V. Nicht präsentirte Noten in alter

Zö““

VI.] Täaglich fällige Guthaben . ..

VII. An Kündigungsfrist gebandene

Guthaben ...

VIIIDiverse Passiva ..

22,389,000

154,219 29 15,944 69

11I“ 44,945,097 52

Eventuelle Verbindlichkeiten aus zur- Incasso gezebenen, im Inlaud zablbaren Wechseln 1,494,131. 41

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[6582] Bekanntmachung.

Für den Neubau des Kriminalgerichts zu Moabit ist die sofortige Lieferung von zunächst 6 Mil⸗ lionen Hintermauerungssteinen in Auesicht ge⸗ nommen, welche im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden soll.

Die allgemeinen und speziellen Baubedingungen liegen im Baubureau Alt⸗Moabit Nr. 43 zur Ein⸗

8, 8 gegen Eestattung

der Kopialien daselbst entnommen werder. Offerten auf die ganze Lieferung oder einen Theil

derselben sind unter Beifügung von Probesteinen,

versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen,

bis zum Termin 1

am 11. Auz ust er., Mittags 1 Uhr,

porlofrei dem bezeichneten Baubureau einzureichen.

Berlin, den 3. August 1876.

annoverschen BRBank

vomn 31. Juli 1876.

Aeliva. Motallbestand Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechsel Lombardforderungen Effecten 1 Sonst’ge Activa,

Grundzapital..

Reservefond...

Umlaufende Noten .

Sonstige täglich fällige Verbind- 11“

An Kündigungsfris Verbindlichkeiten

Son⸗ ige Passiva

Iö1ö1“X““ 435,036. 1““ 15,195,605. 1,410,234. ““ 760,261. 11 8,411,773. Passiva. 12,000,000 694,163.

7,617,470.

16.“ 2,373 464. gebundene 6,098,017. 11“ 733,547.

Event. Verbindlichkeiten aus weiter

begebenen, im Inlanse zahlbaren

Wechseln 1“ 1 8

Haunneversche Bank.

Die Bauverwaltung. Lorenz, Reimann, Baumeister.

Auktion. Am Montag, den 7. August d. J., von Morgens 10 Uhr ab, werden auf dem Ar tillerie Werkstattehofe hier, Hühnergasse Nr. 6, nach⸗ stehende roch brauchbare Maschinen und zwar: 1 Holzdrehbanf, 1 Nabenbohrmaschine für Stell⸗ macher, 1 große eiserne Drehbank, ohne Leitspindel, mit Zubehör, 2 Kreissägen, 1 Oelreinigungsmaschine, 1 Ventilator; ferner eine Anzahl alter Werkzeuge, Feilen c., ca. 10,000 Kilo Schrot⸗ und altes Schmiederisen, ca. 1800 Kilo schmiedeeiserne Dreh⸗ und Bohrspäne, ca. 100 Kilo Stahlspäne, ca. 900 Kilo diverse Blechabfälle und altes Eisenblech, ca. 4045 Kilo diverse Lederabfälle, ca. 50 Kilo Segel⸗ tuch⸗ resp. Leinenabfälle, 14 gußeiserne Ständer zur Wirdleitung, 16 Blasebälge, 8 gußeiserne Löschtröge, 1 Räderbeschlagscheibe, sowie v rschiedene andere

Gegenstände, öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden.

ecgg n den 19. Juli 1876. . Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

639,660

forderlichen Verpflegungs⸗ ꝛc. Artikel und zwar:

2730 Stück Brode, 8,3 Centner Rindfleisch, An der Ki us F

1“ eisch An der Kirche Unser Lieben Frauen zu Halle 383 Centner Reis, 82’8 Centner Kartoffeln, ist die Stelle des dritten Predigers 0. Dia⸗ 8 P F Sr; u 189 konus zu besetzen. Die Stelle hat ein firirtes 372,5 Centner Fourage⸗Stroh, 2274 Centner Cürkomhsn 88 11““

bö4 , an einen Emeritus abzugeben sind, welche jedo Lager⸗Stroh und 410 Kubikmeter Brennholz, 8 8 1 .

nommen werden sollen. Bewerbungen, denen die Zeugnisse

an den Unterzeichneten zu Händen

Konsistorial Rath D Dryander, zu Halle a./S., den 30. Juli 1876 Der Gemeindekirchenrath zu U. L. Fraue

am 10. August er, Vormittegs 10 Uhr,

Magazin⸗Rendantur ein Termin abgehalten. Die Lieferungsbedingungen sind in Berlin im Bureau des Proviantamts, in Magdeburg in unserer

Preussische Hypotheken-Versicherun

Aktien-Gesellschaft. sStatus Ende Juli 1876. Amts zur Eirsicht ausgelegt. Qualifizirte und kautionesfähige Unternehmer wer⸗ Aktienkapital 1“ den aufgefordert, ihre Z versiegelt I g an die Königliche Reserve⸗Magazin Rendantur v in Weißenfels einzusenden. Dieselben sind mit v116“ der Aufschrift zu versehen: Depositen und Obligos .. H e „Militär⸗Lieferung für das XII. Armee⸗ Brämien-Einnahme . . . . 316,264 25 Corps betreffend“, FN;, 1u“ 2,263,90392 Es können getrennte Offerten abgegeben werden Ueberschüsse. ““ 477.544 64 auf die Lieferung von 1) Fleisch, Reis, Kartoffeln, 31,514,364 88 Graupen, Faffee und Salz, 2) Heu und Stroh, . Aectlva. 3) Brod, 4) Holz. Aktienwechsel 11,215,125— Die Hfferten müs 4*““ 256,00 45 a. die Preise der ein elnen Liefeungsgegenstände Wechselbestand . . . .. 2,047,9 68 52 und zwar: Lombardvorschüsse. 1) beim Brod pro Stück von 3 Kilogramm, Hypotheken, eigene . 2) beim Bivaksholz pro Kubikmeter, do. der Emission 3) bei den übrigen Artikeln pro Centner; Kautioneffekten . . Stand, Vor⸗ und Zunamen des Offererten; Debitoren 1ö1 die Erklarung, raß die Offerte auf Grund Kassa- und Bank-Guthaben, der eingesehenen und unterschriebenen Liefe⸗ Gesellschafts- Gebäude und rungsbedingungen abgegeben sei. Inventar. . . . Jeder Submittent hat sich bei Einreichung seiner Grundstäcke 300,000 Offerte oder im Termin selbst durch ein in der Agentur-n. Geschäftsunkosten 64,909 21 neuesten Zeit ausgestelltes Attest seiner Ortsbehörde 31,514,364 88 über seine Fähigkeit zur Uebernahme des Lieferungs⸗ Die Direktion. gesckäfts auszuweisen. 18 Dr. Otto Hübner. Justiz-Rath Wolff. Die eing gangenen Offerten weden an dem ge⸗ Grafe, Bürgermeister a. D.

Thüringische Eisenbahn. 8

1 Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §§. 23 ff. des Gesellschafts Statuts, resp. des in der außerordentlichen General⸗ verjammlung am 30. März cr. beschlossenen und allseitig genehmigten, auch bereits in das Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts hierselbst eingetragenen Statuten⸗Nachtrages zu der am 1“

Donnerstag, den 31. August d. J, Mittags 12 Uhr,

im Saale der Erholungs Gesellschaft zu Eisenach statrfindenden

ordentlichen Generalversammlung

Gegenstände der Tagesordnung find: 1) Waͤhl von 3 Mitgliedern des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden jedoch wieder Herren Banquier Steckner aus Halle, Justiz⸗Rath Sterzing aus Gotha, Justiz⸗Rath Panse au üfurt. 8 . 2) Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1875, welcher vom 16. August cr. ab bei allen Billet⸗ expeditionen der Bahn zu haben ist. 3.) Antraz der Gesellschaftsvorstände: Die Generalversammlung wolle die Gesellschaftsvorstände ermächtigen, über den Bau einer Eisenbahn von Arnstadt nach Ilmenau und die dazu von den betheiligten Staaten zu gewährenden Subventionen mit den betreffenden Regierungen in Verhandlung treten, bei erzieltem Einverständnisse den Vertrag abschli ßen, den erforderlichen Statuten⸗Nachtrag vereinbaren, sowie die von der Gesellschaft aufzubringenden Mittel aus derjenigen Summe von 1,360,000 Thlr. = 4,080,000 entnehmen zu kürfen, welche nach dem Generalversammlungs⸗Beschluß vom 19. Juni 1873 bei Emission der VI. Prioritäts⸗Anleihe für den bisher nicht zur Ausführung gekommenen Bau einer Eisenbahn Naumbutrg⸗Prittitz vorgesehen war.

„Jeder Actsonair, der an der Generalversammlung Theil nehmen will, hat sich nach Maßgabe des §. 27 des Statuts und reip. des §. 9 des Statuten⸗Nachtrags bezüglich der Gotha⸗Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, also bis einschlisßlich den 23. August cr., während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bs 6 Uhr, als Besitzer von mindestens 5 Stammaktien oder von mindestens 10 Stammaktien Lit. B entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vorzrigung bei u serer Hauptkasse hier gegen entsprechende Bescheinigung zu legitimiren.

Gegen die Hinterlegungs⸗ und Anmeldebescheinigungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Actien selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimations⸗ bureau die Kaͤrten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden.

Die hinterlegten Actien sind alsbald nach der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinter⸗ legungsscheine von der Hauptkasse abzuholen

Zur Ausübung des Wahl⸗ und Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur die legiti⸗ mirten Besitzer der alten Stammaktien nicht auch die der Actien Lit. B. befugt, weshalb auch nur den Ersteren gegen Vorweis der Hinterlegungs⸗ oder Anmeldebescheinizung freie Fahrt nach dem Versammlungsort und zurück am Tage der Versammlung gewährt wird. Welche Züge hierzu benutzt werden dürfen, wird durch besondere Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden.

Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Actionaire und deren Vertretung in der Generalversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Actionaire sind und sich als solche legitimiren.

Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß der §. 26 des Statuts durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 30. März cr. dabin abgeändert worden ist:

8

„An der Generalversamm lung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens fünf Actien hbesitzn. Jede fünf Aetien gewähren ihrem Besitzer eine Stimme; eine größere Anzahl als fünfzig Stimmen kann jedoch kein Privat⸗Actiongir für sich in Anspruch nehmen.“ .

Erfurt, den 2. August 1876.

Bureau des Garnison⸗Lazareths, in Merseburg im

tung, in Erfurt im Bureau der Intendantur der

sen bestimmt angeben:

. 318,473 70

eingeladen.

Qas Abonnement beträgt 4 50 für das Bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 2

——

Berrlin, Sonnabend,

4 8

A. Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Post-⸗Anstalten

auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

min eee —y

5. August, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Lehrer und Kantor Happe zu Langhelwigsdorf im Kreise Bolkenhain den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern und dem Papiermachermeister Henne⸗ feld zu Holsterhausen bei Werden, im Kreise Essen, das Allg⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen. 1“

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Dr. Georg Frie rich Satt⸗ ler in Funchal zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen

geruht.

Bekanntmachung.

Bei der Begebung von 20,000 Stück Reichsbank⸗An⸗ theilscheinen zufolge meiner Bekanntmachung vom 24. Mai v. J. ist auf die Zeichnung des Herrn Wilhelm Camphausen zu Berlin Anmeldungsschein Nr. 4453 ein Reichsbank⸗ antheil entfallen. In Folge der irrthümlichen Mittheilung der Königlich preußischen Haupt⸗Bankkasse, daß ihm ein Reichs⸗ bankantheil nicht zugetheilt worden sei, hat der genannte Zeichner seine Kaution zurückempfangen. Ob demselben die be⸗ richtigende Aufforderung des Haupt⸗Bankdirektoriums vom 23. August v. J. zugestellt ist, hat nicht festgestellt werden können. Da der Aufenthaltsort des Herrn Camphausen nicht zu ermitteln gewesen ist, so fordere ich denselben hierdurch auf, binnen spätestens zwei Monaten, also bis zum 1. Oktober 1876, den auf seinen Namen ausgefertigten Reichsbank⸗Antheil⸗ schein gegen Einzahlung des Subskriptionspreises von 3900 nebst 4 ½ Proz. Zinsen des Nominalbetrages vom 1. Januar d. J. ab bei der Reichsbank⸗Hauptkasse hierselbst abzuheben, widrigenfalls er seiner Ansprüche aus der Zeichnung verlustig geht und über den dneer gec anderweitig verfügt wird. 8

8 üan Pn. Reichskanzler. E“ von Bismarck.

In Hamburg wird am 18. d. Mts. mit einer See⸗ schiffer⸗ und Seesteuermanns⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

Zu Schulitz im Regierungsbezirk Bromberg und Arnsfelde und Krojanke im Regierungsbezirk Marienwerder werden am 16. d. Mts. mit den Ortepostanstalten vereinigte Telegraphen⸗ anstalten mit beschränktem Tagesdienste eröffnet.

Bromberg, den 4. August 1876.

Der Kaiserliche k. Ober⸗Postdirektor.

Zu Wünschelburg im Regierungsbezirk Breslau wird am 16. . d. Js. ne mit dem Kaiserlichen Postamte vereinigte Telegraphenanstalt mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.

Breslau, den 4. August 1876. . Der Kaiserliche 1“

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ven Sack bei dem Amtsgericht in Goslar bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath; owie 1 dem Konsul der Hansestädte Stadtrath Ludwig Herr⸗ mann Julius Theune und dem Königlich italienischen Konsul Gustav Ludwig Karow zu Stettin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. Der Schloßpark Babelsberg ist vom Montag, den 7. August 2* ab bis auf Weiteres für das Publikum ge⸗ schlossen. v“ Berlin, den 5. August 1876. Königliches Hofmarschall⸗Amt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Durch Erlaß des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe 918 öffentliche Arbeiten vom ö24. Juli 1876 ist be⸗ stimmt worden, daß für diejenigen Aspiranten des Maschinen⸗ faches, welche ein Reifezeugniß eines Gymnastums, einer Real⸗ schule I. Ordnung oder einer nach dem Reorganisationsplan vom 21. März 1870 eingerichteten Königlichen Gewerbeschule besitzen, und die Diplomprüfung nach den Vorschriften vom 20. Mai 1873 für das Fach eines Maschineningenieurs an der Königlichen Gewerbe⸗Akademie bereits bestanden haben, die Diplomprüfung der ersten Staatsprüfung nach den Vorschriften vom 27. Juni d. J. gleichgestellt werden soll. 1

Maschineningenieure, welche unter Vorlage der Nachweise über die Erfüllung der obigen Bedingungen bei dem Herrn Mmister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten darum nachsuchen, sollen demnach ohne weitere Prüfung zu Maschinen⸗ bauführern ernannt und demnächst nach Erfüllung der weiteren Erfordernisse der Vorschriften vom 27. Juni d. Js. zur Ma⸗ schinenmeisterprüfung zugelassen werden.

Berlin, den 2. August 1876.

Die Direktion der Königlichen Gewerbe⸗Akademie. . In Vertretung: Großmann.

Abgereist: Se. Excellenz der Chef⸗Präsident des König⸗ lichen Ober⸗Tribunals, Staats⸗Minister von Uhden, nach Teplitz;

3 Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ministerial⸗ Direktor von Strantz nach Homburg; 1

Se. Excellenz der .neehe eeabenn der Königlichen Schau⸗

spiele von Hülsen nach Bayreuth.

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:

Nr. 144 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen.

Die heute ausgegebene Nr. 33 der Allgemeinen Ver⸗ 1,18s Tab ele des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Belgische Kommunal⸗Kredit 3 proz. 100 Fr.⸗Loose de 1868. Brandenburgische Neue Pfandbriefe. Braun⸗ schweigisches Prämien⸗Anlehen de 1868. Bukarester 20 Fr.⸗Loose de 1869. Buschtéhrader Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen. Clarysche 40 Fl.⸗Loose de 1856. Cöln⸗ Mindener 3 proz. Eisenbahn⸗Prämien⸗Antheilscheine und Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Cöthen⸗Bernburger Eisenbahn⸗Stamm⸗Aktien. Hannover⸗Altenbekener Eisen⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Kur⸗ und Neumärkisch e Pfandbriefe. Magdeburg⸗Halberstä dt er Eisenbahn⸗Prio⸗ ritats⸗Obligationen. Meiningensche Landeskreditkasse⸗Obli⸗ gationen (Rückstände). Niederwürschnitz⸗ Kirchberger Steinkohlen⸗Aktienverein, Prioritäts Obligationen. Oe ster⸗ reichische Allgemeine Bodenkredit⸗Anstalt, Kommunal⸗Obliga⸗ tionen und Pfandbriefe. Oesterreichische 5 proz. 500 Fl.⸗ Loose de 1860. Ostgothland Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Pappenheimer 7 Fl.⸗Loose de 1864. Pester ungarische Kommerzialbank⸗Pfandbriefe. Schwedische Reichs⸗Hypotheken⸗ bank⸗Pfandbriefe. Wermland Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Wexiö Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Wiener Hypotheken⸗ kasse⸗Pfandbriefe. Württembergischer Kreditverein, Obliga⸗ ionen (Rückstände). 8. 85c n2ein⸗ Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Marl 50 Pf. vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S§. W., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers, S. W., Wilhelmstraße 32. Preis pro einzeln: Numwer 25 Pf.

Aiicctamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. August. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wird in den ersten Tagen der nächsten Woche über Freiburg im Breisgau auf Schloß Babels⸗ berg eintreffen.

Um der Wiederkehr ähnlicher Fälle von Strandraub vorzubeugen, wie sie zum Nachtheil des deutschen Schiffes „Anna“ vorgekommen sind, hat die chinesische Regierung nunmehr eine für sämmtliche Provinzen des Reiches gültige Strandungsordnung erlassen. Wir geben im Folgenden den Wortlaut derselben in deutscher Uebersetzung: 1 8 Bestimmungen über Hülfeleistung bei Unglücksfällen von Seeschiffen. 1. Ueber Abgrenzung der Distrikte und die Ver⸗ antwortlichkeit für deren Umfang. Bei der großen Zahl der Inseln und der Unregelmäßigkeit der Küstenbildung ist eine klare Abgrenzung der Distrikte durchaus nothwendig, wenn man den Ver⸗ suchen der Betreffenden, die Verantwortlichkeit von sich abzuweisen, vor⸗ beugen will. Es wird daher den Magistraten, sowie den Vorstehern der Uferdistrikte in den Küstenstrichen zur Pflicht gemacht, gemeinsam mit den Befehlshabern der militärischen Lager und Stationen das ihnen unterstehende Gebiet dergestalt abzugrenzen, daß je zehn Li einen Distrikt ausmachen. Die angesehenen Eingesessenen und Aeltesten der Umgegend sind anzuweisen, einen Uferwächter, oder auf den Inseln einen Aeltesten zu wählen, dessen Name zu registriren ist, damit so über die verantwortliche Person kein Zoweifel sei. Wenn nun ein chinesisches oder fremdes Schiff scheitert oder strandet oder sonst wie in Noth geräth, so hat dasselbe am Tage eine weiße Flagge zu heißen, Nachts zwei Laternen zusammen aufzuziehen, um dadurch anzuzeigen, daß es Hülfe begehrt. Ee Sobald die Bewohner am Lande oder Fischer diese Nothsignale wahrnehmen, so haben sie sofort den Uferwächter oder den Aeltesten zu benachrichtigen, der dann einerseits aufs schleunigste den Eivil⸗ und Militärbehörden Mittheilung zu macher, andererseits die vorhandenen Böte und Leute zu mustern, und sie zusammen zur Hülfeleistung zu 8 die Civil⸗ und Militärbeamten die Anzeige er⸗ halten, haben sie sich persönlich unter Mitnahme von Sol⸗ daten und Gerichtsdienern an Ort und Sitelle zu begeben, um die Rettungsmaßregeln zu beaufsichtigen, und dürfen sie sich keine Säumigkeit zu Schulden kommen lasse Alle Auslagen n Boten⸗

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löhne sind von dem verunglückten Schiff zu ersetzen, den Gerichts⸗ dienern ist aber keinerlei Expressung gestattet. 1

§. 2. Festsetzung von Belohnungen und Strafen zur Vermeidung von Unthätigkeit. Wenn bei der Hülfleistung oder Bergung von Schiff und Ladung der Werth des Geborgenen über 10,000 Taeis beträgt, und mehr als zehn Leuten, Chinesen oder Fremden, das Leben gerettet ist, so sollen die zuständigen Vorgesetzten der betreffenden Civil⸗ und Militär⸗Stationsbeamten nach geschehener Untersuchung darüber berichten, und der Konsul dem Taot'ai der Deouane Mittheilung machen. Darauf wird der Pro⸗ vinzial⸗Schatzmeister sofort eine entsprechende Eintragung in das Be⸗ amtenrezister über das Verdienst eines jeden veranlassen. Wessen Name mehr als dreimal so eingetrasen ist, für den wird von den Provinzialbehörden eine Belohnung erbeten werden nach fünfmaliger Ein⸗ tragung wird das Ministerium um Beförderung des betreffenden Beamten ersucht werden, den Uferwächtern und Aeltesten wird gleichfalls mit Unterscheidung ihres größeren oder geringeren Verdienstes offizieller Rang oder eine Gedenktafel verliehen werden zur Anspornung für Andere. Wenn die Beamten keinen Eifer zeigen, so werden sie zur Verantwortung gezoeen werden, wenn die Uferwächter und Aeltesten die Rettungsmaßregeln lässig betreiben, o sind sie nach dem Grade ihrer Schuld strenge zu bestra en. 8* 1 Wer zuerst 8. ein in Seenoth befindliches Schiff dem Ufer⸗ wächter, Aeltesten oder den Behörden Anzeige macht, erhalt von dem betreffenden Schiffe eine Belohnung, die bei großen Fahrzeugen bis zu 30 Taels, bei kleineren nicht unter 10 Taels betragen soll. .3. Bestimmungen zur Vermeidung von Ver⸗ wirrung und Unregelmäßigkeiten. Wenn ein Schiff sich in Gefahr befindet, aber die Besatzung noch im Stende ist, sich selber zu helfen, und der Kapitän nicht wünscht, daß andere Leute das Schiff betreten, so darf sich Niemand an Bord drängen. 85

Begehrt der Kapitän Hülfe, so hat ein Jeder seinen Anordnungen Folge zu leisten, sei es, daß die ersten Rettungsmaßregeln dem Schiff gelten, oder zunächst die Ladung geborgen werden soll, oder dor Allem Menschenleben zu retten sind, und Niemand darf nach eigenem Gutdünken Hand an⸗ legen. Auch über die Unterbringung der geborgenen Güter entscheidet der Kapitän. Wer auf eigene Hand Waaren fortschafft oder heimlich bei Seite bringt, wird auf Anzeige des Kaxpitans oder des Ufer⸗ wächters oder des Aeltesten, wenn dieselbe sich als begründer heraus⸗ stellt, von den Behörden zur Herausgabe der Güter gezwungen und außerdem bestraft werden. Wer über derartiges Fortbringen eine wahrheits⸗ getreue Anzeige macht, erhält die Belohnung, weiche dem Berger zu⸗ gefallen wäre. Wer Fins sagice 2 erhebt, wird wie ein des betreffenden Vergehens Schuldiger bestraft. 1 been 1 Fessehän⸗ von Belohnungen zur Anfeuerung Anderer. Sind Güter geborgen, so haben die Behörden eine Fest⸗ stellung derselben vorzunehmen; wenn es sich um ein fremdes Schiff und dessen Ladung handelt, so ist auch den nächsten Konsularbebhörden Mittheilung zu machen, damit sie sich an der Unter⸗ suchnng betheiligen können. Der Werth der Güter ist dann zu schätzen und mit Berücksichtigung der von den Bergern gemachten An⸗ strengungen und der größeren oder geringeren Schwierigkeit der Bergeoperationen die Belohnung festzusetzen und zwar ist der böchfte Betrag derselben ein Drittel des Werthes der Güter. Sind Waaren geborgen, aber keine Leute gerettet, so ist den nächsten Orts und Konsularbehoͤrden Anzeige zu machen, die aus den Waaren in gerechter Weise eine Belohnung für die Berger bestimmen werden. Sind keine Waaren vorhanden, sondern nur Menschen, so sind diese zu retten, und, gleichviel ob es Chinesen oder Fremde sind, zunächst mit Kleidung und Nahrungsmitteln zu versehen, dann aber an die nächsten Orts⸗ oder Konsularbehörden zu senden, da⸗ mit sie von diesen auf guten Schiffen in ihre Heimath zurück⸗ gesandt werden. Sind es Fremde, welche keinen Konsul haben, an den man sie abliefern kann, so ist an den Handelsausschuß zu berichten, der ste mit Reisegeld versehen wird, damit sie in ihr Vaterland zurück⸗ kehren können. Wenn Böte unter Schwierigkeiten Menschenleben ge⸗ rettet haben, und die Geretteten haben selbe: keine Mittel, um eine Belohnung zu zahlen, so ist den nächsten Ortsbehörden Anzeigs zu machen, die für j’den von einem Boot Geretteten 10 Dollars bezahlen werden und monatliche Aufstellungen an den schuß einsenden, welcher diese Auslagen erstatten wird Falsche An⸗ gaben werden strenge bestraft. Sollten Wind und Wogen so heftig wüthen, daß menschliche Macht nicht hinreicht, ste zu bekämpfen, oder das verunglückte Schiff sich auf hoher See befinten, wohin keine Huͤlfe gebracht werden kann, so muß sich ein jeder vor dem Beschluß des Himmels beugen und müssen keine unbegründete Anklagen erhoben werden. 1 8

§. 5. Allgemeine Verbreitung obiger Bestimmun⸗ gen. Da die unerfahrenen Bewohner der Küstenstriche nicht wissen⸗ daß Gewährleistung von Hülfe belohnt, Versagung derselben bestrafz wird, und vor allem deshalb bei Unglücksfällen von Schiffen unthätig zusehen, oder die Gelegenheit zum Raube benutzen, so sollen in Zu⸗ 8 kunft alle Civil⸗ und Militärbeamte an der Meeresküste die obige Bekanntmachung und die vorstehenden Regulationen allen verschiede⸗ nen Stationsbeamten zugehen lassen, damit diese sie unter strengen Befehlen bekannt machen. 8 Befe hlach eind die obige Bekanntmachung und die Regulationen auf

olztafeln zu schreiben, und diese überall aufzuhängen, damit allen

Süchten und sonstigen unerfahrenen Leuten bekannt werde, daß, wer Schiffen, die sich in Noth befinden, Hülfe bringt, sich Anspruch auf Belohnung erwirbt, wer es unterläßt, bestraft wird, auf daß die Ver⸗ pflichtung zu solcher Hülfeleistung sich tief bei einem Jeden einpräge und nienand es leicht damit nehme!

In den deutschen Münzstätten find bis zum 29. Juli 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,084,274,700 Doppelkronen, 327,729,330 Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 171,345,164 ℳ; an Silbermünzen: 60,523,350 5⸗Markstücke, 7,056,064 ℳℳ 2⸗Markstücke, 142,466,142 1⸗Mark⸗ stücke, 31,964,838 50 50⸗Pfennigstücke, 29,382,786 40 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 18,920,199 10⸗Pfennigstücke, 10,549,389 50 5⸗Pfennigstücke; an

Kupfermünzen: 5,674,806 46 2⸗Pfennigstücke; 3,203,717 8 8 8