1876 / 200 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1876 18:00:01 GMT) scan diff

kaum hoffen durfte. Bei Abgang der diese Vorfälle hierher meldenden Depesche des Kaimakams von Rethymno war diese Stadt noch in größter Aufregung. Bei 800 Türken kampirten bewaffnet in den Straßen, während die Christen sich theils in ihren Häusern verbarrikadirt haben, theils in das Gebirge ge⸗ flüchtet sind. Reouf Pascha berief Hobart Pascha hierher, um sich mit ihm zu berathen. Gleichzeitig wurde um Truppen⸗ sendungen in Konstantinopel nachgesucht. Man besorgt, an der Schwelle einer ernsten Bewegung zu stehen.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. August. Nach einem Telegramm, das der Ober⸗Commandeur der Flotte und Häfen des schwarzen Meeres erhalten, wird Ihre Majestät die Kaiserin am 1. September aus Zarskoje Sselo nach der Krim abreisen und am 4. September in Ssewastopol eintreffen, wo die Vachten „Livadia“ und „Eriklik“ in Bereitschaft gesetzt werden. Die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers von Bra⸗ silien wird nach einem Telegramm, das der brafilianische Ge⸗ sandte am hiesigen Hofe gestern empfangen, erst am Montag den 28. August erfolgen.

Man schreibt der „Mosk. Ztg.“ aus Wladiwostock, daß in der letzten Zeit eine ziemlich ansehnliche Einwanderung von Bewohnern von Korea in die russischen Besitzungen im äußersten Orient stattgefunden hat. Der Korrespondent begrüßt diese Einwanderung mit Freuden, da die koreanischen Kolonisten im Allgemeinen arbeitsam und tüchtige Landwirthe sind, sich leicht an die Gebräuche und Lebensweise der Russen an⸗ schließen, und endlich ihre Bekehrung zum Christenthum, wie es scheint, keine zu großen Schwierigkeiten bietet.

25. Auzust. (W. T. B.) Der von England erfolgten Abmahnung der Pforte, Baschibozuks zu verwenden, stand ein gleicher Schritt der rei Kaisermächte zur Seite. Oesterreich hat noch besonders auf die Schwierigkeiten hinge⸗ wiesen, die bei Verlegung des Kriegsschauplatzes in die Nähe des österreichischen Grenzgebietes durch massenhafte Flüchtlings⸗ übertritte entstehen und Oesterreich direkt berühren würden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Augufl. Se. Majestät der Kaiser von Brasilien besuchte vorgestern in Begleitung des hiesigen französischen Gesandten und des Dr. H. Hildebrand das Nationalmuseum, die Riddarholmskirche und mehrere öffentliche Sammlungen; gestern machte derselbe einen Ausflug nach Upsala. Se. Majestät der König, welcher gestern von dem Flottenmanöver zurückkehrte, stattete heute dem Kaiser im Grard Hotel einen Besuch ab. Der schwedisch⸗ norwegische Gesandte am Berliner Hofe, Freiherr v. Bildt, ist zu einem mehrtägigen Aufenthalte hier angekommen. Am 12. d. M. wurde die vollendete Strecke der Drontheim⸗Stö⸗ ren⸗Bahn, die nördlichste Eisenbahn Europas, bis zu der Bergstadt Röros zum ersten Male mit der Lokomotive befahren.

Dänemark. Kopenhagen, 24. August. Die König⸗ liche Familie reaf gestern früh 8 ¾ Uhr im besten Wohlsein auf der Rhede von Rönne auf Bornholm ein und besuchte im Laufe des Tages die Ruinen von Hammershus und kehrte gegen Abend über Sandvig und Allinge nach Rönne zurück. Heute werden in Rönne mehrere Festlichkeiten stattfinden, nach deren Schluß sich die Königsfamilie einschifft, um morgen früh die Rückreise hierher anzutreten. In den ersten vier Mona⸗ ten des Finanzjahres 1876/77 haben die Einnahmen aus den Zöllen, der Branntweinsteuer und den Schiffsabgaben 7.948,056 Kronen gegen 8,600,342 Kronen im gleichen Zeitraum des Vorjahres betragen, mithin 652,286 Kronen weniger. Die Kriegssteuer brachte im genannten Zeitraume 1,197,121 Kronen gegen 1,318,347 Kronen im Vorjahre ein. Die Mindereinnahme dieses Jahres beträgt mithin 773,512 Kronen.

Amerika. New⸗York, 25. August. (W. T. B.) Der Vertrag mit Rothschild und einem Syndikat hiesiger Banken wegen Emittirung einer 4 ½ % Anleihe von 300 Millionen Dollars ist nunmehr definitiv abgeschlossen. Es ist zu⸗ nächst ein Betrag von 40 Millionen zu pari mit einer ½ % Kommission fest übernommen.

(A. A. C.) In Utah besorgt man den Ausbruch einer Revolution unter den Mormonen im Falle des Ablebens Brigham Poungs. Brigham junior und Joseph F. Smith, ein Neffe des ersten „Propheten“, sind beide Kandidaten für die Nachfolgerschaft und während das jetzige Haupt der Mormonen⸗ kirche unzweifelhaft ersteren begünstigt, werden die Ansprüche des Letzteren von einer sehr mächtigen Partei unterstützt. Im Falle eines Zwiespalts wird Smiths Opposition gegen die Vielweiberei ihm einen sehr wesentlichen Vortheil über den direkten Abkömm⸗ ling des gegenwärtigen „Propheten“ gewägren.

Mexiko, 26. Juli. Der Präsident Lerdo de Tejada hat ein Dekret erlassen, durch welches eine neue außer⸗

ordentliche Abgabe auf alles Eigenthum im Werthe von über 3000 Doll. und auf kaufmännische Wechsel gelegt wird; doch soll dieses Dekret auf diejenigen Staaten keine An⸗

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wendung finden, in welchen seit dem 1. Juli 1875 Extra⸗Kon⸗ tributionen erhoben worden sind, deren Betrag der durch dieses Dekret auferlegten Steuer gleichkommt, oder diesel ⸗e übersteigt. Gegen Porfirio Diaz, welcher sich in Oaxgaca befindet, hat sich in Ixtlan eine Contre⸗Revolution organifirt.

Asien. Japan. Die „Japan Mail⸗ vom 10. Juli meldet: Der Premier⸗Minister hat eine wichtige Verfügung erlassen, welche die Wirkung haben wird, die Tortur in Kriminalprozeduren abzuschaffen. Ein anderer ministe⸗ rieller Erlaß erklärt, daß die Veröffentlichung irgend eines Artikels in einer eingeborenen Zeitung, der dazu angethan ist, den Frieden der Nation zu stören, mit der Suspension dieses Journals nach der Diskretion des Ministeriums für innere Angelegenheiten bestraft werden wird. Es verlautet, daß die Beamten im ganzen Reiche in Kurzem angewiesen werden sollen, ausländische Tracht anzulegen, und allen Männern das Tragen der Zöpfe verboten werden wird.

Afrika. (A. A. C.) Der in Madeira angekommene afrikanische Postdampfer „Walmer Castle“ bringt bis zum 4. ds. reichende Nachrichten vom Cap der guten Hoffnung über den Kaffernkrieg. Darnach besiegten 150 Boers eine Streit⸗ macht von 2000 Kaffern. Viele große und kleine Häuptlinge der letzteren haben sich unterworfen. Die Goldfelder sind gänz⸗ lich abgeschnitten.

(W. T. B) Aus Cape Coast Castle in London am 24. d. M. eingegangene Nachrichten vom 2. d. M. bestätigen, daß der König von Dahomey alle dort befind⸗ lichen Europäer in Wydah gefangen gesetzt und ihr Privat⸗ eigenthum weggenommen hat. Dies und seine Drohung mit Kriegsvorbereitungen und mit Niedermachung aller Europäer hatte große Unruhe hervorgerufen.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämternin der Woche vom 13. August bis inkl. 19. August zur Anmeldung gekommen: 156 Eheschließungen, 821 Lebendgeborene, 35 Todtgeborene, 729 Sterbefälle.

Der „Economiste frangais“ veröffentlicht eine Studie von Léonce de Lavergne über den Bevölkerungsstand in Frankreich. Derselbe hatte jederzeit nur langsam zugenommen, von 1851 bis 1856 war er ganz ins Stocken gerathen, dann hatte sich bis 1870 das Verhältniß zwischen Geburten und Todesfällen wieder günstiger gestaltet. Unmittelbar nach dem Kriege ergab sich abgesehen von dem Verlust von Elsaß Lothringen eine Abnahme von 550,000 Seelen, das Jabr 1872 wies eine unver⸗ hoffte Zunahme von 172,936 Geburten auf, aber dieses Ver⸗ hältniß bewährte sich in der Folge nicht. Schon im Jahre 1873 betrug der Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle (946,364 gegen 844,588) nur noch 101,766. Während dieses Jahrgangs über⸗ stieg in 25 Departements die Zahl der Geburten diejenige der Todesfälle und auffallender Weise steht unter den Gegenden, die sich dermaßen auszeichneten, die reiche und fruchtbare Normandie (Calvados mit 2071, Seine⸗Inferieure mit 1823 die Geburten über⸗ steigenden Todesfällen) voran, indessen die armen Pyrenäendeparte⸗ ments und die Bretagne sich durch das Gegentheil hervorthun. Der Autor Léonce de Lavergne dringt auf eine genaue Untersuchung der Ursachen dieser für das Land so nachtheiligen Entvölkerung, der er die Zunahme der Bevölkerung Deutschlands und Englands um durch⸗ schnittlich je 400,000 Seelen jährlich gegenüberstellt.

In Norwegen erscheinen zur Zeit 178 Zeitungen und Zeitschriften, wevon 70 in Christiania. Eine Zeitung erscheint 7 Mal wöchentlich, 14 6 Mal, 1 5 Mal, 1 4 Mal, 14 3 Mal, 46 2 Mal, 45 1 Mal, 7 monatlich 2 Mal, 35 1 Mal ꝛc. Der jährliche Abonnementspreis für ein Exemplar von sämmtlichen Zei⸗ tungen und Zeitschriften beträgt etwas über 250 Spezies.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Professor der Jurisprudenz, Geheime Justiz⸗Rath Dr. Karl Witte in Halle, der bekannte Uebersetzer und Erläuterer Dante's, hat am 20. d. Mts. sein 60jähriges juristisches Doktor⸗ Jubiläum gefeiert.

Der Physiker Wilhelm Weber wird, der „Elberf. Ztg.“ zufolge, am 26. d. M. das fünfzigjährige Doktorjubiläum begehen.

Der Prof. Dr. A. Bastian, der sich im Frühjahr 1875 zu Forschungen, Sammlungen ꝛc. auf dem Gebiete der Ethnologie, Ethnographie u. s. w. nach Central⸗Amerika begeben und im weiteren Verlauf seiner Mission auch Theile von Süd⸗ und Nordamerika be⸗ reist hatte, ist am vergangenen Sonntag wieder hier eingetroffen.

Dr. Hubert Beckers, Professor an der Universität zu München, von welchem im vorigen Jahre, zum hundertjährigen Ge⸗ burtstage Schellings eine Festschrift erschien, hat vor Kurzem bei Finsterlin in München ein von ihm zugleich gedichtetes und in Musik gesetztes Deutsches Reichslied“ herausgegeben. Prof. Beckers ist bereits früher auf musikalischem Kunstgebiete hervorragend thätig gewesen als Verfasser eines großen musikalischen Quellenwerkes, welches in den Jahren 1845—47 unter dem Titel „Canti a spiritualia oder Auswahl der schönsten geistlichen Lieder älterer Zeit“ und später in mehreren Auflagen bei Cotta in München erschien.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus dem Elsaß wird Mitte Angust geschrieben: Die Ge. treideernte ist nunmehr und in allen Getreidearten, was die Körner betrifst, über Erwarten gut ausgefallen. Von großem Vortheil war es, daß während der ganzen Erntezeit beständig gutes Wetter herrschte, so daß die Mucht im besten Zustande in die Scheunen gelangt ist. Auf der anderen Seite hat freilich der seit etwa 6 Wochen gänzlich ausgeblie. bene Regen recht nachtheilig auf die Futterkräuter gewi kt. Grummet wird es nur an Bachwiesen geben und auch nur soweit, als die Bäche nicht vertrocknet sind. Die Kleefelder sehen recht kläglich aus; nicht minder leiden auch die Rüben und Kartoffeln sehr unter der über⸗ mäßigen Hitze und der damit verbundenen Trockenheit; doch käme ein reichlicher Regen hier noch zur rechten Zeit, ebenso für das Wechsel⸗ korn. Das Gemüse, welches noch vor einem Monat in reich⸗ licher Menge und zu billigem Preise zu haben war, ist um daz Doppelte theurer geworden. Die Weinbergsbesitzer fürchten, daß die lang andauernde Dürre die Beeren nicht zur vollen Entwickelung bringen und daher der Menge einen großen Eintrag thun möchte. Indeß dieser Schaden läßt sich leicht ertragen; was etwa an Menge fehlen sollte, das wird sicherlich durch die größere Güte ersetzt werden. In letzterer Hinsicht sind die besten Hoffaungen vorhanden, so daß voraussichtlich der elsässer Wein einen noch größeren Absatz nach Deutschland finden wird, als bisher.

Gewerbe und Handel.

Zum „Konkordat der schweizerischen Notenbanken“

bringt die „N. Z. Z.“ folgenden Artikel: Von den 32 Geldinstituten, welche bis jetzt in der Schweiz Banknoten ausgegeben haben, sind 12 nicht im Konkordat inbegriffen. Wir stellen sie hiernach zusammen mit Angabe der Summe von Noten, w⸗lche von diesen Banken zu Ende des Jahres 1875 im Umlauf ware:

Name der Bank:

Bank in Luzern Leihkasse Glarus Kantonalbank Kantonalbank Tessin Banca cantonale Banca della Svizzera italiana Freiburg Banque populaire de la Gruydre CSCuaisse hypothécaire de Fribourg Banque populaire de la Broye Crédit agricole et industriel de la Broye Caisse ü'amortissement da Canton Crédit Gruéyrien

Noten im Umlauf zu Ende 1875:

5,806,330

300,000 3,927,940 1,929,590 1,473,070 325,355

Kanton:

Luzern Glarus

St. Gallen Graubünden

393,000 166,260 14,864,335

Die Gesammtsumme des Notenumlaufs der 32 Banken belief sich zu Ende 1875 auf Fr. 85,765,225; das Konkordat würde somit ungefähr des Gesammtumlaufs an Noten umfassen. Jedoch ist dabei in Betracht zu ziehen, daß für Noten von weniger als 50 Fr. die kenkordatsmäßige Einlösungspflicht nicht besteht; wir wissen nicht, wie viele Noten von 20 oder 10 oder gar von 5 Fr. in Umlauf sind.

Um Verwechselungen vorzubeugen, heben wir hervor, daß die „Bank in Glarus“, die „Bank in St. Gallen“, die „Bank für Graubünden“ und die „Banque cantonale fribourgeoise“ dem Kon⸗ kordat beigetreten sind

Verkehrs⸗Anstalten.

Ueber den Eisenbahnbau in Californien berichtet die „New⸗York. Hd. Z.“: Zu keiner Zeit ist der Eisenbahnbau im hiesigen Staate energischer betrieben worden, als es gegenwärtig der Fall ist. Der wichtigste derartige Bau ist die Veollendung der Southern Pacificbahn bis zum Colorado River. Die Soutbem Pacificbahn besteht zur Zeit aus drei getrennten Stücken. Erstens die Bahn von San Francisco nach Soledad, zweitens die Bahn von Goshen nach Caliente und drittens die Bahn von San Fernando via Los Angeles nach Indian Wells. Diese Fragmente sollen allmählich vereinist werden und dann eine ununterbrochene Bahnverbindun bis zum Colorado River bilden. Die Oregon⸗Eisenbahn wurde auf dem linken Ufer des Sakra⸗ mento hinauf bis Reddina gebaut und jetzt ist eine Bahn auf dem rechten Ufer von Woodland bis Red Bluff im Bau begriffen und bereits bis Williams, einer neuen Eisenbahnstadt, 7 Meilen von Colusa, im Betrieb. Die Galt und Jone⸗Eisenbahn, nach den Jone⸗Kohlenfeldern gebaut, ist bereits nivellirt und erwartet man die Ankunft der Schienen. Am 20. soll die Apill und San Luis Obispo schmalspurige Bahn eröffnet werden, welche bestimmt ist, die Produkte von Santa Maria⸗Vallez nach dem Landungsplatz zu bringen. An der schmal⸗ spurigen Bahn von Dumbarton nach Santa Clara und San Jose wird fleißig fortgearbeitet. Diese Bahn soll nach und nach bis Sasta Cruz fortgesetzt und mit den dortigen Eisenbahnen in Verbindung gebracht werden. Die Rorth Pacific Coast Eisenbahn ist jetzt etwa bis 10 Meilen hinter Tomales fahrbar und soll bis Herbst den Russian River erreichen. Der seit Jahren schon begonnene Bau der Bahn von Bantas über Martinez nach Oakland ist vorigen Monat wieder aufgenommen worden. An dem Tunnel für die schmalspurige San Rafael und Petaluma Eisenbahn sind 60 Mann Tag und Nacht beschäftigt und sind etwa 275 Fuß dieses Tunnels fertig

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Paris, Freitag 25. August, Morgens. Die Personen, welche am 15. d. wegen Demonstrationen zu Gunsten des Kaiser⸗ thums verhaftet worden waren, sind zu mehreren Tagen Ge⸗ fängn ß verurtheilt worden.

Berlin, den 25. August 1876.

Die Eröffnung der permanenten Berliner Bau⸗Aus⸗ stellung, Wilhelmsstraße 92/3, wird am Sonntag den 27. d. M., 12 Uhr, erfolgen. „Die Ausstellung bleibt die ersten drei Tage für

8 inzelne besonders interessirte Vereine reservirt, ist aber von Mittwoch Dab dem Besuche des Publikums zugänglich.

Gotha, 24. August. (Goth. Ztg.) Sozialistenkongreß. In der Sitzung vom 22. wurde die Berathung über Feststellung der ozialistischen Kandidaten für die nächsten Reichstagswahlen fortgesetzt. Zu der ferner auf der Tagesordnung stehenden „Parteipresse“ wurde zunächst beschlossen, die beiden Parteiblätter „Volksstaat“ und „Neuer Soꝛialdemokrat“ in ein einziges Centralblatt zu ver⸗ schmelzen, welches in Leipzig vom 1. Oktober d. J. ab zu erscheinen habe. Zum Sitz der Centralbebörde wurde Hamburg vorgeschlagen und an⸗ eine aus 7 Personen bestehende Beschwerde⸗ und kontr . n mit dem Sitze in Berlin gewählt. Die Diäten für die Reichstagsabgeordneten wurden für die in Berlin wohnhaften auf täglich 9 und für die auswärtigen auf 12 festges tzt und e N.Bwise. ein A xn 8 189 nebst Reisekosten⸗ 2 ng von 10% is zu bewilligt. Darauf Lgneß gescoflen z 2 g rauf wurde der

„Der „Wes. Ztg.“ wird gemeldet: Helgoland, 24. August, Mittags. De: Dampfer „Tunstall“, am 23. August von Ham⸗ Purg nach Sunderland abgegangen, ist soeben Angesichts elgoland gesunken. Von der Mannschaft des Dampfers sind 17 Personen ge⸗ rettet, sonst ist nichts geborgen. Der Untergang ist angeblich durch einen plötzlichen vnecklärlichen Leck erfolgt, welcher das Schiff unlenk⸗ bar und He’'goland zu erreichen unmöglich machte. Die Mannschaft wird hier Protest notiren und morgen nach Hamburg abgehen.

In W. Berndts Kunstverlag zu Dresden siad jetzt Post⸗ Korrespondenzkarten mit Genrebildern in feinem Holzschnitt auf der zum Schreiben bestimmten Seite erschienen. liegen zwölf

verschiedene Muster vor. 25 solcher Karten, welche sich zu Glückwün⸗ schen oder für besondere Gelegenheiten verschiedenster Art eignen, osten 1

Bayreuth, 23. August. Die wohlgelungene Aufführung der „Götterdämmerung“ beschloß den zweiten Festspiel⸗ Cyklus. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg und Se. Hoheit der Herzog von Meiningen waren anwesend. Nach Schluß der Vorstellung erhob sich anhaltender Applaus. erschien und dankte der Versammlung. ““

Bäder⸗Statistik. rnftahs bis 9. Angt“ Baden bis 21. August (einschl. der Durchreisenden) vFa144* Plankenbartg bis 4. Anzut 5 Borby (Eckernförde) bis 31. Juli . . . . Borkum in der Nordsee bis 16. August .. 1141413254* Elgersburg bis 5. August. 111“”] Elmen bis 14. August... 3 Elster bis 15. August.. 8 Ems bis 20. August .. E Flinsberg bis 15. August. 8 8 . Frankenhansen bis 31. Intk. . . Franzensbad bis 15,. August . . . . . .. Friedrichsroda und Reichardtsbrunn bis 30. Juli. Pastein bio 15. Ungast. Georgenthal bis 5. August. 111“— Glücksburg bis 31. Juli . . .

elgolund bis 15. August... 1ö65 1 Ilmenau bis 31. Juli .. . Karlsbad bis 15. August . ... . Kiel bis 31. Juli . .

oͤnigstein (Schweizermühle

565 1662 3700 8226

758

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und Königsbrunn) bis

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1865 4400 367 1012 1700 9000 1700 3000 . 2250 ca. 3598 2967 .11244

200

2670

322²0 2283 ca. 1000

Kösen bis 13. August.. 8 8 Landeck bis 18. August... 8 8 1 Langenau bis 11. August 8 6 Liebenstein bis 29. Juli. Lippspringe bis 15. August Marienbad bis 15. August 8 . Pebestz bis 15. Amnest . .. . . anheisi bis 16. 16 2 e*¹ Norderney bis 11. August (einschl. der Durchreisenden). 144*“ Polzin bis 14. Augusft yrmont bis 12. Auguttftft.. astenberg bis 31. Juli. Rehme bis 15. August.. . Reichenhall bis 15. August 8 Reinerz bis 15. August ... Salzungen bis 31. Juli... Schandau bis 12. August.... E Scharbeutz (Schwartau) bis 31. Juli 1 .11 Scheveningen bis 15. August.. . . . . .. ca. 12000 Stadtsulza bis 31. Juli 1128 Groß⸗Tabarz bis 31. Juli . .. 1a Teplitz bis 15. August . .. .ca. 26000 Thal bei Ruhla bis 10. Augu Z11up Wetea5 . 588 Wiesbaden bis 19. August (einschl. der Durchreisenden). .45149 Witd ah es I v bI——

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

1

s⸗Anzeiger und Königlich Pren

Erste Beilage

Deutsches Reich. Maß⸗ und Gewichtswesen. Rachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869. 7

Auf Grund des Artikels 18 der Maß⸗ und Eewichtsord⸗ nung vom 17. August 1868 erläßt die Kaiserliche Normal⸗ Eichungs⸗Kommission folgende Nachtragsbestimmungen zur Eich⸗ ordnung vom 16. Juli 1869 (besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundes⸗Gesetzblattes.

Achter Nachtrag zur Sichordnung.

Zu §. 33.

Zulässigkeit gleicharmiger Balkenwaagen mit gegabel⸗ ten Balkenenden zur Eichung und Stempelung be⸗ treffend.

Zur Erledigung der in der eichamtlichen Praxis hervorgetretenen Zweifel über die Eichfähigkeit von gleicharmigen Balkenwaagen mit gegabelten Balkenenden wird hierdurch Folgendes bestimmt:

Gleicharmige Balkenwaazen mit gegabelten Balkenenden sind zur Eichung und Stempelung, jedoch nur mit zugehörigen Schalen und Aufhängungen, zuzulassen,

„wenn sie die in §§. 31, 33 und 38 sub 1 a.

äher angegebenen allgemeinen Bedingungen der Stempelfähigkeit

erfüllen, und wenn insbesonder?: ie gegabelten Balkenenden hinreichende Widerstandsfähigkeit gegen Verbiegungen besitzen;

der Schalen durch besondere Gehänge vermit⸗

telt wird;

die Länge der Mittelschneide nicht weniger

einer Endaxe beträgt;

an der Aufhängung der Schalen dicht unterhalb oder innerhalb

der Gabelung der Balkenenden ein Schutzbügel oder ein Schutz⸗ blech derart angebracht ist, daß eine Anlehnung der zu wägenden Gegenstände an den Waagebalken unter allen Umständen verhin⸗ dert wird; trotz einer Verschiebung des Gewichts oder Stellen der nicht erfolgt; bei der ungünstigsten (excentrischen) Stellung von Gewicht und Last auf den Waageschalen noch eine innerhalb der vorgeschrie⸗ benen Grenzen liegende Empfindlichkeit vorhanden ist.

Sofern Waagen der fraglichen Konstruktion auch den weiter⸗ gehenden in §. 38 sub 2 der Eichordnung angegebenen Genauigkeits⸗ anforderungen genügen, darf ihnen auf besonderes Verlangen die Stempelung als Präcistenswaagen nicht versagt werden.

32 8§8§. 34 und 35 und den Nachtragsbestimmungen zu den⸗ selben vom 6. Mai 1871, 25. Juni 1872 und 28. Juni 1873 (s. Cirkulare 7, 17 und 23). .

Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala

(Schnellwaagen⸗Konstruktionen) betreffend. —In Betreff der Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala (Schnellwaagen Konstruktionen) wird hiermit in Erläuterung und Ergänzung der in §. 34 der Eichordnung und im zweiten, vierten und fünften Nachtrage zur Eichordnung, sowie in den zuge⸗ hörigen Ergänzungen zur Instruktion enthaltenen Vorschriften Fol⸗ gendes bestimmt: —. 1) Solche Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala (Schnellwaagen⸗Konstruktionen), bei denen Waagebalken oder Laufschienen mit Kerbeinschnitten versehen sind, welche eine Einstellung der Laufgewichtseinrichtung nur auf feste Intervalle der Skala, nicht eine gleichmäßig fortschreitende gleitende Bewegung der Laufgewichtseinrichtung und die Einstellung derselben auf jeden belie⸗ bigen Punkt der Skala gestatten, dürfen zur Eichung und Stempe⸗ lung nicht zugelassen werden.

0 Wenngleich bei den gewöhnlichen Schnellwaagen (§. 34 B. der Eichordnung), bei welchen die veränderlichen Stellungen einer Lauf⸗ gewichtseinrichtung an der Skala die Angaben der gesammten Be⸗ lastung der andern Seite der Waage liefern, unbedingt und aus⸗ nahmslos darauf gehalten werden muß, daß dem Laufgewicht ver⸗ mittelst eines Gehäͤnges eine Drehung um eine Stahlschneide ermög⸗ licht sei, vermöge deren der Schwerpunkt des Laufgewichts stets ver⸗ tikal unter einem Punkt der Hülse liegt, welcher einen unveränder⸗ lichen Abstand von der Ablesungsmarke derselben hat, wird es zulässig sein, bei der Anwendung von Laufgewichtseinrichtungen mit Skala in Verbindung mit De zimal⸗ oder Centesimalwaagen mit unveränderlichem Verhältniß der Hebelarme, der Laufgewichtseinrichtung, vermittelst derea nur Bruchtheile der Belastung der Waage abgelesen werden, welche keines⸗ falls über ein Zehntheil der größten zuläffigen Belastung der Waage be⸗ tragen dürfen (s. Alinea 3), eine einfachere Anordnung zu geben in solcher Art, daß durch die Form des Laufgewichts etwa einer Kugel, eines Cylinders oder dergleichen —, welches direkt ohne Hülse und Gehänge auf der Laufschiene aufsitzt und bei möglichst geringem Spielraum entweder mit einer Preßfeder gegen eine Seite derselben angedrückt wird, oder durch eine unveränderlich mit dem Gewicht ver⸗ bundene Preßschraube angedrückt werden Lann, der Schwerpunkt des Laufgewichts nahezu in die Mittellinie der Laufschiene fällt.

3) In Betreff der im Cirkular 23 vom 28. Juni 1873 zu §§. 34 und 35 der Eichordnung erlassenen Bestimmung, nach welcher der größte Gewichtswerth, welcher von einer als Hülfseinrichtung einer Waage dienenden Laufgewichtsskala angegeben wird, den zwan⸗ zigsten Theil der größten zulässigen Belastung der betreffenden Waage nicht übersteigen darf, wird hierdurch der Nachlaß gewährt, daß, wenn dieser zwanzigste Theil den Betrag von resp. 5 Kg., 50 Kg., 500 Kg. u. s. w. erreicht oder übersteigt, aber kleiner ist als resp. 10 Kg., 100 Kg., 1000 Kg. u. s. w., eine Erstreckung der Angaben der betreffenden Laufgewichtsskala bis zu resp. 10 Kg., 100 Kg., und Sicherung der

der Eichordnung

als 0,8 der Länge

1 oder der Last auf verschiedene Waggeschalen eine verschiedene Angabe der Waage

000 Kg. u. s. w. im Interesse der Erleichterung Aufsummirung der Angaben der Waage zulässig sein soll.

Zu §. 71.

Abänderung der im Anschluß an §. 71 der Eichordnung unter Nr. 6 Alinea 1 des Cirkulars 6 vom 21. April 1871 erlassenen Bestimmung über die Prüfung und Be⸗ glaubigung von Normalen des Alkoholometer, Thermo⸗ Alkoholometer und Thermometer betreffend.

Die unter Nr. 6 Alinea 1 des Cirkulars 6 vom 21. April 1871. erlassene Bestimmung über die Prüfung und Beglaubigung von ormalen des Alkoholometer, Thermo⸗Alkoholometer und Thermo⸗ meter wird hierdurch dahin abgeändert, daß die Prüfung und Be⸗ glaubigung der bezeichneten Normalinstrumente, auch derjenigen, welche für andere als Eichunzsbehörden und für Private bestimmt sind, fortan ausschließlich durch die Normal⸗Eichungskommission er⸗

folge:n soll.

Erlaß, betreffend die Zulassung von Neigungswaagen zur ichung und Stempelung und zur Anwendung beim Wägen von Eisenbahn⸗Passagiergepäck.

Um demselben Bedürfniß des Eisenbahnverkehrs, welches zum Erlaß der Vorschriften vom 25. Juni 1872, betreffend die Zulassung von Federwaagen zur Eichung und Stempelung Anlaß gegeben hatte, in erweitertem Umfange zu genügen, hat die Kommission auf Grund des Artikels 18 der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. Auguft

1

Berlin, Freitag, den 25. August

1868 Neigungswaagen nach Maßzabe der folgenden näheren Bestim⸗ mungen zur Eichung und Stempelurg und zur Anwendung bei der Wägunz von Eisenbahn⸗Passagiergepäck zugelassen. 1

Allgemeine Konstruktion der Neigungswaagen

für Eisenbahn⸗Passagiergepäck.

Die Eigenthümlichkeit der im Hinblick auf die besonderen Um⸗ stände, unter denen Wägungen von Eisenbahn⸗Passagiergepäck statt⸗ finden, zur Eichung und Stempelung zuzulassenden Neigungs⸗ waagen besteht darin, daß die Bemessung der Schwere der Last nicht durch Auflegen eines gleich schweren oder in bestimmtem Maße verjüngten Gewichtes geschieht, sondern dadurch, daß die durch verschiedene Beschwerungen des Last⸗Hebelsystems bewirkten Verschiedenheiten der Lage (Neigung) des mit einem konstanten Gegengewicht beschwerten Gewichtsarms des Haupt Winkelhebels gegen die Vertikale durch geeignete Führungen vermittelst Zahnstange, Ge⸗ triebe und beweglichen Zeiger auf ein mit fortlaufenden Gewichts⸗ angaben versehenes Zifferblatt derart übertragen werden, daß der Zeiger bei derjenigen Gewichtsangabe des Zifferblatts sich einstellt, welche dem jedesmaligen Gewichtswerthe der Belastung entspricht.

Die Vortheile dieser Art der Wägung sind ganz dieselben, welche im §. 1 des Erlasses vom 25. Juni 1872 zu Gunsten der Feder⸗ waage für Eisenbahn⸗Passagiergepäck aufgeführt worden sind.

Die Nachtheile des Konstruktionssystems, welche diese Vortheile der Bequemlichkeit und Schnelligkeit bei Weitem überwiegen, wo es sich um gleichmäßigere und genauere Wägungsresultate, als sie für den hier in Rede stehenden Zweck erforderlich sind, handelt, bestehen darin, daß, sobald die zur Erfüllung der Gleichgewichtsbedingungen bei jeder Belastung erforderliche Winkelbewegung des Hebelsystems auch zur Drehung eines Zeigerwerks benutzt wird, Widerstände gegen die reinen Winkelbewegungen des Hebelsystems eingeführt werden, welche leicht bewirken können, daß dasselbe auch in Folge von kleinen veränderlichen Hemmungen an dem Zeigerwerk oder von sonstigen kleinen Störungen in einer anderen Lage als der dem jedesmaligen Belastungsverhältnisse entsprechenden zur Ruhe kommt, und daß überhaupt die Mängel der mechanischen Ausführung von Drehungsbewegungen größeren Winkel⸗ betrages, wie sie im Allgemeinen bei Neigungswaagen zugelassen werden müssen, sowohl die Empfindlichkeit solcher Waagen als die Zuverlässigkeit und Beständigkeit ihrer Leistungen so weit herabsetzen, daß sie nur sehr geringen Anforderungen zu genügen vermögen, wäh⸗ rend bei denienigen Waagen, bei welchen man das Gewicht der Be⸗ lastung aus der Schwere der zur Herstellung einer und derselben Gleichgewichtslage erforderlichen Gegengewichte ableitet, die unver⸗ meidlichen Störungen des freien Spiels von Drehungen im Allgemei⸗ nen innerhalb eines kleineren Winkelbetrages und deshalb in viel ge⸗

ringerem Maße auftreten.

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““ 2

Besondere Vorschriften über die Beschaffenheit der zur Abwägung von Eisenbahn⸗Passagiergepäck zuzulassen⸗ den Neigungswaagen.

Die zur Eichung und Stempelung zuzulassenden Neigungswaagen für Wägung von Eisenbahn⸗Passagiergepäck müssen an ersichtlicher Stelle etwa in der Nähe des Zifferblattes ein Schild tragen, auf welchem in deutlicher Schrift die Bezeichnung „Neigungswaage für Eisenbahn⸗Passagiergepäck“ enthalten ist.

Die Zifferblätter der Neigungswaagen müssen nach Kilogramm eingetheilt sein, und dasjenige Intervall der Zifferblatteintheilung, welches einem Unterschiede der Belastung von einem Kilogramm ent⸗ spricht, darf nicht kleiner sein als 5 Millimeter.

Die Hebelverbindungen der Waage müssen den allgemeinen in

der Eichordnung und der Instruktion für die Beschaffenheit der Drehungseinrichtungen an Waagen aufgestellten Vorschriften bezüglich der Anordnung, Gestalt und sonstigen Beschaffenheit der einzelnen Theile entsprechen; auch muß die Waage eine Arretirung be⸗ sitzen, durch welche die Drehungs⸗ und Ablesungseinrichtungen vor der Wirkung der Stöße beim Aufbringen von Lasten thunlichst bewahrt werden. Die Waage muß ferner mit einer Vor⸗ richtung versehen sein, durch welche die Wirkung des sogenannten schädlichen Raumes zwischen den Zähnen der Zahnstange und des Getriebes am Zeigerrade beseitigt wird, z. B. mit einem Gegen⸗ gewicht, welches das Zeigerrad so zu drehen sucht, daß die Zäͤhne seines Getriebes sich stets in derselben Weise an die der Zahnstange anlegen.

Endlich muß eine angemessene Regulirungseinrichtung für die sichere und bequeme Ausführung der von Zeit zu Zeit mittelst geeichter Gewichte zu bewirkenden Richtigstellung der Angaben des Zifferblattes der Waage, sowie ein Pendelzeiger zur Sicherung der⸗ jenigen Stellung der Waage gegen die Vertikale, in welcher die Eichung derselben erfolgt ist, vorhanden sein.

§. 3. Prüfung der Neigungswaagen.

Die Prüfung der Neigungswaagen hat mittelst geeichter Gewichte in der Weise zu erfolgen, daß die Waage zunächst bei der größten von ihrem Zifferblatt angegebenen Belastung vermittelst der Regu⸗ lirungseinrichtung auf der dem Gewichtswerth der Last genau ent⸗ sprechenden Stelle des Zifferblattes zum Einspielen gebracht wird. In dieser Stellung muß der Zeiger der Waage eine Veränderung der Angabe am Zifferblatt deutlich erkennen lassen, sobald auf der Brücke eine Veränderung der Belastung im Betrage von 100 Gramm stattfindet. .

Sodann wird bei der kleinsten Belastung, von welcher ab die genaue Eintheilung des Zifferblattes der Waage beginnt, untersucht, ob die Waage an der betreffenden Stelle des Z fferblattes hinreichend richtige Angaben macht. Auch an dieser Stelle muß der Zeiger der Waage eine Veränderung der Angabe am Zifferblatt deutlich er⸗ kennen lassen, sobald auf der Brücke eine Veränderung der Belastung im Betrage von 100 Gramm stattfindet. Der Fehler der Angabe des Zifferblattes bei der geringsten von demselben angegebenen Be⸗ lastung darf 100 Gramm nicht übersteigen.

Hierauf erfolgt die weitere Prüfung der zwischen obigen beiden Stellen liegenden Angaben des Zifferblattes mit Anwendunz geeichter Gewichtsstücke in der Art, daß bis zur größten Belastung nach ein⸗ ander etwa 5 verschiedene Gewichtsbeträge aufgesetzt werden, für welche die entsprechenden Ablesungen thunlichst gleichmäßig zwischen der kleinsten und größten Angabe des Zifferblattes vertheilt sind. Bei allen diesen Prüfungen muß die Waage die Gewichtswerthe, mit

denen sie belastet ist, auf dem Zifferblatte innerhalb einer Fehlergrenze

v b §. 4. Stempelung der Neigungswaagen. Die Stempelung der Neigungswaagen geschieht an solchen Stellen, an welchen die Befestigung des mit der Waage fest zu ver⸗ bindenden Schildes, das die besondere Bezeichnung „Neigungswaage“ für Eisenbahn⸗Passagiergepäck“ trägt, erfolgt ist und zwar auf den zu diesem Zweck in geeigneten Dimensionen herzustellenden Köpfen von kupfernen oder messingenen Schrauben nach Entfernungen des Einschnittes derselben. Außerdem ist an einer passenden Stelle des Schildes oder der Verbindung des Schildes mit der Waage etwa auf einem Zinntropfen

eine Stempelung auszuführen, welche neben dem Eichungsstempel die Jahreszahl der Eichung enthält. 11“*“

2‿

Staats⸗Anzeiger.

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Periodische Eichung

Die Gültigkeit der Eichung einer Neigungswaage für Eisenbahn⸗ Pelna ee wird hiermit derartig eingeschränkt, daß eine solche

gage nur dann als gehörig gestempelt zu betrachten ist, wenn die nach §. 4 aufgestempelte Jahreszahl der Eichung nicht um mehr als eine Einheit von der laufenden Jahreszahl abweicht.

Hiernach ist die periodische Erneuerung der Stempelung der Neigungswaage für Eisenbahn⸗Passagiergepäck auf Grund einer er⸗ neuerten jedesmaligen Wiederholung der eichamtlichen Prüfungen des Zustandes der Waage die Bedingung ihrer dauernden Zulässiskeit.

Bei den periodisch zu wiederholenden Prüfungen sind im Allge⸗ meinen die in §. 3 gegebenen Vorschriften zu befolgen; doch dürfen alsdann solche Abweichungen der Angaben der Waage von der Richtig⸗ keit noch als zulässig angesehen werden, welche durch eine Zulage von höͤchstens 200 Gramm ausgeglichen werden können. Ebenso darf die Empfindlichkeit hierbei als genügend betrachtet werden, wenn eine Veränderung der Belastung im Betrage von 200 Gramm noch eine ersichtliche Veränderung der Angaben des Zeigers hervorruft.

Die Aufstellung der Neigungswaagen fuüͤr Eisenbahn⸗Passagier⸗ gepäck darf nur in solchen Räumen oder in solchen gesonderten Raum⸗ abtheilungen erfolgen, in welchen keine anderen Abwägungen als die von Eisenbahn⸗Passagiergepäck stattfinden.

Eichgebühren.

Für die Eichung und Stempelung einer Neigungswaage für

Eisenbahn⸗Passagiergepäck sind zu berechnen: bis zur größten Tragfähigkeit von 250 Kilogramm 1,00 bei einer größeren Tragfähigkeit .. 1550

Eine Berichtigung solcher Waagen durch die Eichungsanstalt findet nicht statt. 8

Für die Prüfung ohne Stempelung ist zu berechnen: bei Waagen bis zur größten Tragfähigkeit von 250 Kilogr. bei Waagen von größerer Tragfähigkeit . . . . . ..

§. 7.

den Eichschein ist folgendes Formular zu benutzen: Eichschein XIa. Nummer ... . Für Neigungswaagen zu Eisenbahn⸗Pafsagiergepäck. sind Meswigens angegebene Neigungswaagen, nachdem sie innerhalb Jö1111887. zulässigen Abweichungen vorschriftsmäßig richtig befunden worden sind, geeicht und die beigemerkten taxmäßigen Gebühren berechnet worden.

der Neigungswaagen. 1

99 1

.

0,80 1.10

Taxmäßige

Stückzahl Taxm Gebühren.

der 8

Tragfähigkeit. Neigungswaagen.

Eichamt zu.. (Stempel.) (Unterschrift des Eichmeisters.) Berlin, den 19. August 1876. Kaiserl. Normal⸗Eichungs⸗Kommission.

Foerster.

Königliche landwirthschaftliche Akademie Poppelsdorf in Verbindung mit der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Bonn.

Das Wintersemester 1876/77 beginnt am 16. Oktober d. J. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Universität Bonn. Der spezielle Lehrplan umfaßt folgende mir Demonstrationen verbundene wissenschaftliche Vorträge:

„Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Direktor Prof. Dr. Dünkelberg. Allgemeine Viehzucht: Derselbe. »Enchklo⸗ pädie der Kulturtechnik: Derselbe. ‧Kulturtechnisches Konversa⸗ torium und Seminar: Direktor Dr. Dünkelberg, Ingenieur Dr. Gieseler und Baurath Dr Schubert. Spezieller Pflanzenbau: Prof. Dr. Werner. Rihndviehzucht: Derselbe. ‧Wirthschafts⸗ Organisation und landwirthschaftliche Buchführung: Derselbe. Demonstrationen am lebenden Rind: Derselbe. Landwirthschaftliches Seminar: Direktor Dr. Dünkelberg und Prof. Dr. Werner. „Allgemeiner Pflanzenbau: Dr. Havenstein. Demonstrationen im agronomisch⸗phystologischen Laboratorium: Derselbe. *Forst⸗ benutzung, Forstschutz und Taxation: Oberförster Prof. Borggreve. Obstbaumzucht: Akademischer Gärtner Linde⸗ muth. »*Unorganische Experimental⸗Chemie: Prof. Dr. Freytag. Lendwirthschaftliche Technologie: Derfelbe. Feeeeene Derselbe. „Pflanzen⸗Ernährung und Düngung: Dr. Pflanzen⸗Anatomie und Physiologie: Prof. Dr. Körnicke. logische und mikroskopische Uebungen: Derselbe. der Wirbelthiere: Geheimer Regierungs⸗Rath Prof. Dr. Troschel. Allgemeine Gesetze des thierischen Stoffwechsels: Prof. Thierphysiologisches Praktikum: Derselbe. Dr. Andrae. „Experimental⸗Physik:

„Mechanik der landwirthechaftlichen Geräthe und Maschinen: selbe. Terrainlehre: Derselbe. Baurath Dr. Schubert. »Wege⸗ und Wasserbau: „Zeichnen⸗Unterricht: Derselbe. “Volkswirthschaftslehre: Prof. Dr. Held. Landwirthschaftsrecht: Geh. Bergrath Prof. Dr. Kloster⸗ mann. Anatomie und Physiologie der Hausthiere: Departements⸗ Thierarzt Schell. Pferdezucht, Geburtshülfe und Hufbeschlag: Derselbe.

Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für chemische, physikalische, pflanzen⸗ und thierphysiologische Praktika eingerichteten Institute, neben der landwirthschaftlichen Versuchsstation, welche durch den Neubau eines thierphysiologischen Laboratoriums erweitert wurde, eine wesentliche Vervollständigung in der Neuzeit erfahren haben, steht derselben durch ihre Verbindung mit der Universttät Bonn die Benutzung der Samm⸗ lungen und Apparate der letzteren zu Gebote. Die Akademiker sind bei der Universität immatrikulirt und haben deshalb das Recht, noch alle anderen für ihre allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtigen verleseses zu hören, über welche der Universitätskatalog das Nähere mittheilt.

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter⸗ zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im August 1876.

r Direktor der landwirthschaftlichen Akademie: Prof. Dr. Dünkelberg.

DE

reus er. Naturgeschichte

Dr. Zuntz. »Mineralogie: Prof. 1 Ingenieur Dr. Gieseler. „Physikalisches Praktikum und kulturtechnisches Zeichnen: Derlelbes Der⸗ *Landwirthschaftliche Baukunde: 8 Derselbe.