Berlin, den 26. August 1876.
Aus China geht die wichtige Mittheilung ein, daß die Eisenbahn von Shanghai nach Woosung auf der etwa sieben englische Meilen langen Strecke von Shanghai nach Kang⸗ wan am 30. Juni eröffnet worden ist.
— Die Hauptversammlung des Vereins Deutscher In⸗ genieure nahm gestern auf Antrag des Professor Dr. Grashof (Karlsruhe) die folgende Resolutionenon: „In Erwägung der hervor⸗ ragenden Bedeutung, die der Technik im heutigen Kulturleben zu⸗ kommt; in Erwägung ferner der eine hohe geistige Reife erheischen⸗ den gesteigerten Aufgaben der leitenden Techniker im Staatsdienste und der Privatpraxis und der ihnen gebührenden entsprechenden staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Stellung, endlich der engen Be⸗ ziehung zwischen den einzelnen technischen Fachrichtungen — hält der Verein Deutscher Ingenieure, übrigens unter Bezugnahme auf seine Verhandlungen und Resolutionen über die Organisation polytechnischer Schulen aus den Jahren 1864 und 1865, behufs einer möglichst er⸗ folgreichen und einheitlichen Entwickelung der deutschen technischen Hochschnler die folgenden Ziele und Hauptgesichtspunkte für empfehlens⸗ werth: 1) Vellständige Durchführung der Verbindung von seither nach Berufsklassen und Fachrichtungen getrennten technischen Hochschulen in allen deutschen Staaten; 2) Zeugniß der Reife eines deutschen humanisti⸗ schen oder Real⸗Gymnasiums resp. einer Realschule I. Ordnung oder einer in ähnlicher Weise auf allgemeine geistige Reife hinzielenden Schule als allgemeine Aufnahmebedingung, abgesehen von Ausländern oder von In⸗ ländern vorgerückten Alters als zuzulassenden Hospitanten; 3) Akademische Organisation, insbesondere mit kollegialisch geordneter Leitung und nur insoweit beschränkter Lehr⸗ und Lernfreiheit, als es im Interesse der Ge⸗ sammtheit geboten sein mag, selbst bei Voraussetzung von Studiren⸗ den so vorgeschrittener geistiger Reife, wie sie durch die Aufnahme⸗ bedingung gewährleistet wird; 4) Auerkennung der Gleichwerthigkeit der an allen deutschen technischen Heochschulen getriebenen Studien, insbesondere auch Seitens der Staatsbehörden, sofern nur an allen diesen Hochschulen gewisse zu vereinbarende, für die verschiedenen tech⸗ nischen Fachrichtungen unerläßliche Disziplinen vertreten sind.“ — Ferner: „Es ist wünschenswerth, daß in allen deutschen Staaten eine gegenseitig als gleichwerthig anerkannte, nach übereinstimmendem Verfahren unter Staatskontrole abzuhaltende und nach Fächern ge⸗ sliederte Prüfung eingeführt wird, der unter gleichen Vorbedingun⸗ gen, insbesoandere auf Grund des Zeugznisses der Reife eines deutschen (Gymnasiums oder einer Realschule I. Ordnung auch solche Techniker nach Vollendung ihres Vorstudiums sich unterziehen können, die auf stän⸗ dige Verwendung im Staatsdienste einen Anspruch machen. Diese technische Staatsprüfung sei so eingerichtet, daß sie in den polytechnischen Hoch⸗ schulen die seither üblich gewesene Diplomprüfung, für zukünftige Staatsbeamte aber die seitherige wissenschaftlich⸗technische Staats⸗ prüfung ersetzen kann, vorbehaltlich einer von den einzelnen Staaten etwa außerdem noch zu fordernden letzten, sogenannten praktischen Prüfung.“
Mit der Hauptversammlung ist eine kleine technische Ausstellung verknüpft, welche die neuesten Konstruktionen und technischen Erfin⸗ dungen vorführt. Mit einem gemeinschaftlichen Mittagsmahle und Fhcha Ausfluge nach der „Flora“ schloß der erste Tag des Kon⸗ gresses.
Salzburg, 28. August. (W. T. B.) Der deutsche Juristen⸗ tag ist hier heute eröffnet worden. Zum Präsidenten wurde Prof. Gneist aus Berlin gewählt. Justiz⸗Minister Glaser hieß die Ver⸗ sammlung im Naͤmen der Regierung willkommen und betonte in sei⸗ ner Ansprache, daß, wenn die Gesetz gebung Oesterreichs und des Deutschen Reichs jetzt auch selbständige Pfade schreite, die Geistesarbeit, welche diese Pfade ebene, dennoch eirne gemeinsame sei, denn die gestellten Aufgaben seien gleichartig. Präsident Gneist knüpfte in seiner Ewiderung an das frühere Tagen des Juristentages in Wien an und hob her⸗ vor, daß der der Versammlung hier zu Theil gewordene Empfang ihm die Gewißheit gebe, daß das Bewußtsein der gemeinsamen Kul⸗ turaufgaben und der gemeinsamen Wirksamkeit für Recht und Frie⸗ den in Oesterreich unverändert geblieben sei. Auf den Vorschlag Gneists wurde der Justiz⸗Minister Glaser zum Ehrenpräsidenten er⸗ nannt. Hierauf erfolgten die Referate über die Civilprozeßordnung und die Gerichtsverfassung.
Dem 66. Baubericht des Bauraths Voigtel vom 16. Mai d. J. über den Fortbau des Domes zu Cöln entnehmen wir Fol⸗ gendes: Die beiden Thürme des Cölner Domes, seit Einwölbung des Hochschiffes der Vorhalle in ihren Umfassungswänden getrennt emporsteigend, waren im Laufe des Jahres 1875 die alleinigen Ob⸗ jekte der Bauausführung und konnte deren Aufbau, entsprechend der größeren Arbeiterzahl, über die im Betriebsplane vorgesehenen Höhen hinaus gefördert werden. Die Umfassungswände des südlichen Dom⸗ thurmes schließen mit der Oberkante des 4. Hauptgesimses ab, wäh⸗ rend der nördliche Thurm zu Ende des Jahres 1875 die Linie der Fensterkapitäale bei einer Gesammthöhe von 16,62 Meter über dem 3. Hauptgesimse erreichten. In Folge der vermehrten Arbeitsleistung hat sich auch die pro 1875 verausgabte Bau⸗ summe auf 1,011,578 ℳ 76 ₰ ethöht und ist der Mehrbetrag gegen die im Betriebsplane vorgesehene Verwendung von 750,000 ℳ speziell für den Ankauf der Werksteine und die Ausführung der Hau⸗ steinarbeiten zu den acht großen Eckfialen in Rechnung zu stellen. Da jede der Eckfialen, welche das Oktogon beider Thürme umgeben, eine Höhe von ca. 33 Metern bei einem Durchmesser am Sockel von 6 Metern aufweist, so sind im Laufe des Jahres 1875 im Ganzen ca. 264 steigende Meter dieser umfangreichen und mit Ornamenten allseitig überdeckten Fialen⸗Entwickelungen einschließlich aller Figuren⸗ lauben, Säulen, Baldachine und Bekrönungen fertig gearbeitet. Für die Ausführung der frei abgelösten Ornamente an den 8 Eckfialen, be⸗ stebend in Kreuzblumen, Riesen, Fronten, Pfeilern, Säulen, kleinen Fiolen und Kapitälen, deren Zahl sich auf 1510 Stück beläuft, wurden im Ganzen rot. 159,000 ℳ verwendet, und berechnet sich unter Hin⸗ zunahme der Ausgabe für die 32 greßen Engelsiguren unter den Bal⸗ dachinen zum Betrage von rot. 48,500 ℳ, die Verwendungssumme für die von dem Pfeilerkerne abgelösten Ornamente im Ganzen auf circa 207,500 ℳ Die dauernd ungünstige und stürmische Witterung während des Winters 1875/76 verhinderte den Aufbau der sämmt⸗ lichen 8 Eckfialen und gestattete das anhaltende Frostwetter nur die Vollendung der beiden südlichen Eckfialen am südlichen Thurme. Mit Beginn des Monats März 1876 sind die Versetzarbeiten an den 6 übrigen Eckfialen wieder aufgenommen und gehen zur Zeit die 2 nörd⸗ lichen Oktegonfialen des südlichen Thurmes, desgleichen die nordöst⸗ liche Eckfiale des nördlichen Thurmes ihrer baldigen Vollendung ent⸗ gegen. Eine große Anzahl geübter Steinmetzen, die während der Jahre 1871 bis 1874 bei Privatbauten thätig gewesen, trat in Veranlassung der ungünstigen Geschäftsverhältnisse beim Cölner Dombau wieder in Arbeit und erhöhte sich die Zahl der Werkleute, welche in den Feckes 1871 bis 1874 auf durchschnittlich 350 reduzirt war, bis zum Schlusse des Jahres 1875 auf 550 Arbeiter. Gleichzeitig wurden in EEE zu Cöln, Königswinter, Staudernheim, Obernkirchen, Rinteln und Hildesheim circa 150 Steinmetzen mit Ausführung von Werksteinen für die Cölner Domthürme andaueend beschäftigt, so daß die gesammte an dem Dombau zu Cöln im Jahre 1875 thätige Arbeiterzahl auf 700 Mann zu berechnen ist. Seit Beginn des Jahres 1876 sind in den Dombauhütten die Werksteine zu den Um⸗ fassungswänden des Oktogons des nördlichen Thurmes nahezu voll⸗ endet und die Gurte, Gräte und Schlußsteine zu den beiden großen Sterngewölben des vierten Stockwerkes beschafft. Fertig be⸗ arbeitet lagen fernerhin in den Brüchen zu Staudernheim an der Nahe die großen Entlastungsbögen und Fenster⸗ wölbungen des nördlichen Thurmes, so daß zu Ende des Jahres 1876 die Vollendung beider Domthürme bis zur Höhe von 300 Fuß (circa 94 Meter) in sichere Aussicht zu veeran ist Bereits im Laufe des Winters 1876/77 wird mit der Bearbeitung der Werkstücke zu den Steinhelmen begonnen werden, und sind nament⸗
8 1166“ “ für die Gräte beider Thurmhelme rechtzeitig in Angriff zu nehmen, da die Ausführung dieser Ornamentstücke eine große Anzahl der ge⸗ wandtesten Verzierungsarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren beschäftigt. Zur Herstellung der 448 großen Kantenblätter ist ein Stein⸗ quantum von circa 10,000 Kubikfuß aus den obernkirchener Steinbrüchen in großen Blöcken zu beziehen, deren Gewinnung gleichfalls eine erheb⸗ liche Arbeitszeit beansprucht. Von den für die Lauben der 8 großen Eckfialen im 4. Stockwerke der Thürme zu beschaffenden 32 großen Engelfizuren von 2,7 Meter Höhe sind 28 Statuen vollendet und theilweise versetzt, desgleichen die plastischen Arbeiten für die Statuen und Reliefs des Westportals in so weit gefördert, daß die Einfügung des gesammten noch fehlenden plastischen Schmucks der Westfront in den Jahren 1876 und 1877 erfolgen wird. Unter Hinzuziehung der Baukosten in den Jahren 1864 bis ultimo 1874 zum Betrage von 5,418,689 ℳ 55 ₰ sind im Laufe von 12 Jahren von 1864 bis ultimo 1875, im Ganzen 6,493,169 ℳ 29 ₰ zum Ausbau der Thürme des Cölner Domes angewiesen und verwendet worden. Seit dem Bestehen des Dombauvereins (1842) sind demselben bis zum 30. Mai 1876 überhaupt überwiesen worden 8,239,460 ℳ 44 ₰, davon sind zum Domban verwendet worden 8,099,555 ℳ 64 ₰ und 123,777 ℳ 64 ₰ zu Verwaltungskosten und Festlichkeiten. Allein aus den bisherigen 11 Prämienkollekten hat sich ein Zinsengewinn von 459,464 ℳ 2 ₰ ergeben.
Die Victoria regia im Königlichen botanischen Garten hierselbst hat am Freitag Nachmittag ihre erste Blüthe entfaltet. Dieselbe blüht bekanntlich nur zwei Tage weiß, schließt sich dann wieder und blüht zwei Tage roth, dann taucht sie unter Wasser und reift dort den Samen. Jedesmal nach einer Pause von zwei Tagen entfaltet sich nun eine zweite Blüthe, die nach zweitägigem Leben ganz wie die erste in dem Wasser verschwindet. Die Blume ist in diesem Fähee so e Knospen, daß die Blütheperiode mehrere Wochen
auern wird.
Mit Adolf Tidemand, der, wie bereits gemeldet, in der Nacht vom 24. zum 25. August in Christiania verstarb, ist einer der bedeu⸗ tendsten nordischen Meister und eines der hervorragendsten Mitglieder der Düsseldorfer Schule, der er gleich den meisten seiner bekannteren Landsleute angehörte, dem Leben entrissen worden. Am 14. August 1814 in Mandal im südlichen Norwegen als Sohn eines Kammer⸗ raths und Zolldirektors geboren, hatte er schon mehrere Jahre hin⸗ durch die Kepenhagener Akademie besucht, als er dieselbe 1837 mit dem blühenden Duͤsseldorf vertauschte, wo sich, zunächst unter der Leitung Th. Hildebrands, dann unter derjenigen Schadows, sein reiches Talent entwickelte, als dessen erste größere Frucht das im Jahre 1841 vollendete Historienbild „Gustav Wasa unter den Dalekarliern“ zu betrachten ist. Bald darauf ging Tidemand nach einem kürzeren Aufenthalt in München auf ein Jahr nach Italien, von wo aus er im Jahre 1842 in seine Heimatb zurückkehrte. Die Eindrücke, die er jetzt während eines dreijährigen Verweilens in Nor⸗ wegen empfing, wurden für seine künstlerische Richtung derart bestim⸗ mend, daß er sich fortab der Genremalerei zuwandte und seine Motive mit Vorliebe dem ursprünglich frischen, schlichten und kräftigen norwe⸗ gischen Volksleben entnahm. Seit 1845 nach Düsseldorf zurückgekehrt, be⸗ gründete er seinen Ruhm auf diesem von ihm gewählten Gebiete durch die in der Düsseldorfer städtischen Galerie und in einer Wiederholung in Christiania befindliche Darstellung des „Gottesdienstes der Hau⸗ gianer“ (einer norwegischen Sekte), die in dem ergreifenden Eernst und der Innigkeit der Empfindung, in der Treue und Schlichtheit der Auffassung, in der lebendig und individualisirenden Charakteristik der geschickt gruppirten Gestalten und in der anspruchslos gedie⸗ genen, kräftigen Behandlungsweise für die künstlerische Eigen⸗ art Tidemands in hohem Grade bezeichnend ist. Auch in seinen ferneren gehaltvollen Schöpfungen sind es im Wesentlichen dieselben Eigenschaften, die den Beschauer anziehen, — vor allem fast stets ein bedeutsamer, meist ernster und häufig die religiösen Aeußerungen des Volkslebens veranschaulichender Inhalt, den der Künstler in seiner innersten Tiefe zu erfassen und in einfach präten⸗ tionsloser Weise zu nachhaltig fesselndem Ausdruck zu bringen weiß. Dem ernstreligiösen Sinn, den viele dieser Gemälde bezeugen, entsprach es, daß Tidemand, von seinen Landeleuten hierzu aufgefordert, mehrmals auch Kirchen seiner Heimath mit Altarbildern schmückte, von denen ein Christus am Kreuz, eine Taufe und eine Auferstehung Christi genannt werden. — Als naheliegende Beispiele der vorzugsweise von Tidemand gevpflegten Kunst mögen die drei in der Ravené'schen Galerie befindlichen Ar⸗ beiten desselben, „die Weise“, der „Wolfsjäger, sauf der Senne seine Abenteuer erzählend,“ und die „Begräbnißfeier in Norwegen“ erwähnt sein, denen sich eine lange Reihe anderer, gleich tüchtiger Bilder anreihen ließe. In der Nationalgglerie ist der Künstler durch die Staffage einer jener Landschaften seines Freundes und Landsmannes Gude vertreten, mit dem er sich häusig in ähnlicher Weise zu gemeinsamem Schaffen verband. Seit 1845 hielt sich Tidemand, soweit ihm nicht Studienreisen ein anderes Ziel setzten, abwechselnd in Düsseldorf und in seiner Heimath auf, in die er schließlich gänz⸗ lich übersiedelte und in der er nach längeren Leiden sein Leben be⸗ schloeß. Daheim wie im Ausland nach seinem vollen Werth geachtet, hat es ihm an äußerer Anerkennung seines Talents niemals gefehlt. Er war Mitglied der Kunstschule zu Christiania, der Akademien von Steockhelm, Berlin, Wien, Kopenhagen, Amsterdam und Rotterdam, sowie u. A. Ritter des Olaf Ordens, der großen goldenen Medeaille von Berlin, die er 1848, der Pariser, die er 1855, und der Wiener Weltausstellungs⸗Medaille, die er 1873 erhielt.
Der Schiffsbaumeister Brevig in Fredrikshald in Norwegen hat zufolge „Fredrikshald Tilsk.“ eine eigene Art von Maschine erfun⸗ den, die, wenn sie sich bewährt, für die Seeschiffahrt von unberechen⸗ barem Nutzen sein wird. Die Bestimmung der Maschine ist wesent⸗ lich, zu untersuchen, wo ein Schiff leck ist, soll aber gleich⸗ zeitig auch dazu dienen, ein Schiff zu heben und flott zu machen, wenn es auf Grund „e. und mit Wasser gefüllt ist. Die Ma⸗ schine wurde kürzlich auf der Werft der Herren Loranges in Fredriks⸗ hald, als ein vnet Schiff vom Stapel lief, geprobt und zeigte sich dabei wohl geeignet, selbst das kleinste Leck zu entdecken. Was die Maschine so besonders anwendbar und zweckmäßig macht, ist der Umstand, daß die Untersuchung gleich sicher vorgenommen werden kann, ob das Schiff auf dem Lande oder im Wasser liegt.
Aus Bad Gastein vom 25. d. M. wird gemeldet: Seit heute früh ist hier ununterbrochener dichter Schneefall. Der Schnee liegt schuhoch in den Straßen, zahlreiche Bäume sind unter der Schneelast gebrochen. Der Schneefall dauert fort.
„Die Venetianischen Blätter bringen eine Reihe von Einzelnheiten über die Eröffnung des internationalen Turnerkongresses in Venedig, zu welchem sich Turner aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz zahlreich eingefunden haben und von Seiten der italienischen Turner und der venetianischen Bevölkerung sich der herz⸗ lichsten Aufnahme erfreuen.
Die Syndikatskammer von Paris hat eine Kommis⸗ sion ernannt, um einen Bericht über Weinverfälschungen ab⸗ sefeie, nndänßzerdem einen Briefanden französischen Minister ür Handel und Ackerbau gerichtet, in welchem festgestellt wird, daß seit der Ernte von 1875 die künstliche Faärbung der Weine einen fowohl in Bezug auf die Gesundheitspflege wie auf die öffentliche Morgl beunruhigenden wie beklagenswerthen Grad er⸗ reicht habe. Ein anfänglich nur einzeln vorkommender Mißbrauch drohe jetzt eine öffentliche Gefahr und ein allgemeiner Skandal zu werden. Thatsächlich ist es wahr, daß gewissenlose Händler ihre Weine mit Campecheholz, Heidelbeeren, Flieder, Cochenille ꝛe. färben, und mit dem Fortschritte der Wissenschaft nicht gezaudert haben, diese wenigstens unschädlichen Stoffe mit chemischen Ingredienzien zu vertauschen, die
lich die V arbeiten; r Besch ffung der 448
großen Kantenblätter!
reines Gift Die Benutzung des Fuchsins namentlich
1 de 1 “ vX“ 8
wird nicht nur die französischen Weine denen des Auslandes gegenüber entwerthen, sondern auch den Konsum anderer Getränke, namentlich von Bier, Cidre ꝛc, auf Kosten des Weinverbrauchs steigern. Die
Kammer bittet daher den Minister, die nothwendigen Maßregeln
zu ergreifen.
Nachdem der einsame Schiffer mit seinem Boote „Centen⸗ nial“ am Montag in Liverpool angekommen ist, erfährt man Näheres über dieses Wagniß, den Atlantischen Ocean in einem derartigen Fahrzeuge zu durchkreuzen. Am 15. Juni verließ Mr. Johnson unter herzlichen Zurufen der Einwohner die Stadt Gloucester. Das Anfangs gute Wetter ward nebelig und windig. Am 22. legte er in Shake Harbour mit beschädigtem Kompaß an. Am 25. ging er weiter und hatte bis zum 7. Juli die beste Fahrt. Durch einen Sturm gerieth er in Noth, lehnte aber das Anerbieten eines nach Liverpool fahrenden Kapitäns, auf dessen Schiff zu gehen, ab. Er legte täglich durchschnittlich 70 Mei en zurück
Theater.
Das National⸗Theater brachte zur Feier von Goethe'’s Geburtstag den „Egmont“. Viel Gäste und Debutanten sind in den Kreis dieses Bühnenverbandes eingetreten, hatten aber unter der tüchtigen, gewandten Direktion gleich ein gutes Ganze hervorgebracht; nur trat diesmal im Einzelnen die Eigenthümlichkeit hervor, daß die kleinen und Nebenpartien fast durchweg vollendeter waren und besser dargestellt wurden, als die Hauptrollen, soviel Gutes diese auch hat⸗ ten. Hr. Delmar (Debutant) gab Egmonts Schreiber mit großer N Innigkeit und edlem Anstand; Hr. Hoffmann wußte dem Brakenburg das Unangenehme, das dieser Partie sonst anhaftet, glücklich durch warmen Gefühlsausdruck zu nehmen; Hr. Senf (von Meiningen, Debutant) gab den Raysum recht brav; der Vansen war eine Meisterleistung des Hrn. Menzel, die ihm all⸗ gemeinen Beifall und Hervorruf einbrachte. Was die Vertreter der Hauptpartien angeht, so gab Hr. Pfadisch (vom Stadttheater in Königsberg) den Esmont, trefflich ausgestattet mit äußeren Mit⸗ teln, Gestalt, Organ ꝛc., brachte den Ernst der Situation stets vollkommen zum Ausdruck, zeigte auch Gefühl und Wärme der Em⸗ pfindung, aber die fröhliche Leichtlebigkeit, die ganze poetische Sorg⸗ losigkeit fehlte ihm, was besonders im Gespräch mit Oranien hervor⸗ trat, da Hr. Fellenberg diesen, den „Schweigsamen“, mit ein r Lebendigkeit und einer Redseligkeit ausstattete, daß Beide die Rollen vertauscht zu haben schienen. Auch Hr. Kreutzkamp vergriff sich in der Partie des Alba, den er ganz als bösartigen Intri⸗ guanten, nicht als den ruhigen, düster entschlossenen Fanatiker auffaßte. Das Clärchen gab Frl. Frauenthal vom Königlichen stän⸗ dischen Theater in Graz. Die Künstlerin ist mit guten äußeren Mitteln begabt, und Vieles gelang ihr trefflich, namentlich die Scenen schmerzvoller Erregung, so ihr Abschied von Brakenburg und dem Leben. Aber die rechte aufjauchzende Lust des übermüthigen Kindes kam nicht zu ihrem vollen Rechte. Trotzdem ist sie ein schönes Talent und so frei von jener Unnatur und Unmanier, daß sie hoffentlich bald eine Zierde dieser Bühne sein wird.
— Die Mitglieder des Berliner Sradttheaters brachten im Thalia⸗Theater am Sonnabend zum 1. Male das Rosensche Lustspiel: Ein Engel, das am Königlichen Theater schon so oft durch die meisterhaften Leistungen der Fr. Frieb⸗Blumauer und des Pn. Döring großen Beifoll gefunden hat. War es demnach ein
agestück, an einer Privatbühne dasselbe Lustspiel zu geben, so muß man doch anerkennen, daß dieses Wagestück gelung n ist. Frl. Fanny Heller gab, als erstes Debut, die Partie der Kommerzien⸗Räthin fein, ohne Uebertreibung und mit recht pikantem Humor; Hr Bojock zeichnete den alten Lebemann recht gluücklich; Frl. Savaxy gab die Tochter des alten Geschäftsreisenden einfach und natürlich und brachte die Würde der Armuth und Arbest ohne alle Prüderie oder Mani⸗ riertheit recht trefflich zur Erscheinung Frl. Miller, des Kom⸗ merzien⸗Ra hs junge Tochter, war sehr anmuthig in ihrer kindlichen Ausgelassenheit, die Anderen schlossen sich im Ganzen gut an.
— Am Sonnabend, den 2. September, wird unter der Direktion des Hrn Emil Thomas auch das Woltersdorff⸗Theater wieder eröffnet werden, nachdem dasselbe durchgehends renovirt und, wie wir hören, in seinen inneren Räumen insofern wesentlich ver⸗ bessert und verschönert ist, als sämmtliche schlechte Parquet⸗Seiten⸗ plätze fortgefallen und an Stelle derselben erhöhte Parquetlogen ge⸗ treten sind. — Neben einer Festouverture und einem Prolog zur Feier des Sedantages wird die nach seinem älteren Stücke neu bear⸗ beitete Posse: „Wenn Leute Geld haben — können sie lachen“ von A. Weirauch zur Aufführung gelangen, in welcher neben Hrn. Direk⸗ tor Thomas die ersten Kräfte des sonst durchweg neuen Personals beschäftigt sind.
— Der ehemalige Wiener Hofschauspieler und artistische Direk⸗ tor des hiesigen Residenztheaters Hr. Eduard Kierschner, eröffnet am 15. September in Berlin eine Theaterschule, welche vollständige allseitige Ausbildung für das Theater bezweckt. Die Eleven werden, um eine wirkliche Propädeutik für den theatralischen Beruf zu ermöglichen, theoretisch und praktisch eingeéübt und es werden darum auf einer zweckmäßig eingerichteten Schulbühne regel⸗ mäßig wiederkehrende Vorstellungen stattfinden, deren Repertoir außer bereits bekannten und erprobten Stücken auch neue Werke jun⸗ ger Autoren bringen wird, welche sonst nicht Gelegenheit fänden, a die Bühne zu kommen. 114“.“
Eingegangene literarische Neuigkeiten. Die Bestrafung des Vertragsbruches und analoger
in Deutschland. Von Dr. Wilhelm Sickel. Halle, Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses. 1876. (182 S.) Wiederverheirathung eines beständig von Tisch und Bett getrennten Ehegatten. Von Dr. Adolf Nölzel. Berlin, 1876. Verlag von Franz Vahlen. (72 S.) Die Militär⸗Laufbahn. Im Wortlaut nach amtlichen Quellen. Berlin, 1876. J. Bochmanns Verlag. Thl. 1 u. 2. (94
u. 72 S.) kl. 8. —
Ss- Bibliothek. Monatliches Verzeichniß der in Deutschland und dem Auslande neu erschienenen Werke aus den Fächern der Mathematik und Astronomie, der Physik und Chemie, der Mechanik und des Maschinenbaues, der Baukunst und Inzenieur⸗ wissenschaft, des Berg⸗ und Hüttenwesens, der Mineralogie und Geo⸗ Lele.18 R Inhaltsangabe der wichtigsten Fachzeitschriften. Nr. 7.
uli 6.
Monatsschrift des Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich Preußischen Staaten für Gärtnerei und Pflanzenkunde. Redacteur Dr. L. Wittmack, General⸗Sekretär des Vereins. Mit Tafel IV. Berlin. In Kommission bei Wie⸗ gandt, Hempel & Parey. 19. Jahrg. August 1876.
Ortschaftsverzeichniß des Großherzogthums Olden⸗ burg, aufgestellt auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Herausgegeben vom Großherzoglichen statistischen Bureau. Oldenburg, 1876. Schulze’sche Hofbuchhandlung und Hof buchdruckerei. (166 S.)
Karte der dänischen Insel Bornholm nebst Beschrei⸗ bung der wichtigsten landschaftlichen Punkte. Als Anhang: Die Münzverhältnisse in Dänemark. Grammatische Notizen und deutsch⸗ dänisches Wörterverzeichnßß. Zum Gebrauche für Reisende und Touristen von A. Woldt. Berlin, 1875. Im Selbstverlage des Herausgebers. (32 S. nebst Karte.) 32.
Redacteur: F. Prehm.
Verlag der Expedition (Kessel). Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗B
Berlin: Druck: W. Elsner⸗
ülage).
prozentualen Verhältnisse in den Sätzen der einzelnen Klassen
Er
e Beila
Anzeiger und Königlich
(Vgl. Nr. 202 d. Bl.) In der Denkschrift hat das Reich⸗Eisenbahnamt sich dahin ausgesprochen:
rauszusetzenden — Schiußgutachten skizzirten Grundzüge eines nacheitlichen Tarifsystems an und für sich zwar als geeignet zu
inhei arifgebiete zu vermitteln vei flu l EE1141416“ 5 in Ausübung ihrer konzessionsmäßigen Rechte auf sämmt⸗
erkehrsverhältnisse ausgeübt haben. gene men, daß 5 unter dem Drucke der gegenwärtigen Verhältnisse eine den Aufsichtsbehörden die
it dauernd . ein 8 anderen Richtung fern zu halten. Ein bezeichnendes Beispiel,
wie weit mit dergleichen Vereinbarungen zu kommen, gewähren die Eisenbahnen in Oesterreich⸗Ungarn, . e der staatlichen Aufsichtsbehörden sehr viel weitergehende sind, als in Deutschland und wo die ertheikten Konzessionen nicht nur die Maximalhöhe der Fahr⸗ und Frachtpreise festsetzen, son⸗ dern auch die Regelung der Fahr⸗Frachttarifbestimmungen, sowie der Fahr⸗Frachtpreise der Gesetzgebung ausdrücklich vorbehalten und außerdem seit einer Reihe von Jahren für die Privat⸗ gesellschaften die Verpflichtung enthalten, im Frachtverkehr die⸗ jenige “ mn Klassifikation der Waaren, sowie die⸗ jenigen Transportbestimmungen id r
9s der größte Theil der österreichischen Eisenbahnen für den
daß dieselben jedoch für die Formulirung praktisch zu verwer⸗ thender Vorschläge eine genügende Basis nicht gewähren könnten, weil wesentliche Punkte, insbesondere 89 betreffs der Zahl der Klassen für Stückgut, der Zahl der Spezialtarife, der Anwendung der Sätze der allgemeinen und der Spezial⸗Wagenladungsklassen, der Zulassung von Aus⸗ nahmetarifen neben den Klassen des Tarifschemas, 1 offen geblieben und weil ferner die Zahl der Klassen für Stück⸗ gut, die Zahl der Spezialklassen, die Nothwendigkeit von Aus⸗ nahmetarifen, sowie die demnächstige Einreihung der Transport⸗ artikel in die Spezialtarife durch die Höhe der Frachtsätze, ins⸗ besondere des Satzes der allgemeinen Wagenladungsklasse für offene Wagen von 200 Centner und der Frachtunterschiede in den Sätzen für 100 Centner und 200 Centner, sowie für offene und bedeckte Wagen bedingt werde, diese aber unentschieden ge⸗ lassen sei;. “ “
2) daß unter solchen Verhältnissen sowie in Rücksicht auf die gegenwärtige allgemeine wirthschaftliche Lage Deutschlands es sich widerrathe, über ein in seinen Grundzügen skizzirtes Tarif⸗ system Beschluß zu fassen und dessen Durchführung unter der Autorität des Reiches sei es anzuordnen, sei es auch nur zu empfehlen, bevor nicht die Wirkung eines solchen Systems auf den allgemeinen Verkehr sowie auf die Erträgnisse der Eisen⸗ bahnen genügend klar gestellt worden, und daß deshalb event. wegen der Ergänzung der von der Kommission empfohlenen Grund⸗ züge eines Tarifsystems zur Klarstellung des praktischen Effekts desselben durch Festsetzung der Maximaleinheitssätze bezw. der
unter Rücksichtnahme auf den Einpfennigtarif des Artikels 45 der Reichsverfassung wie durch Erledigung der unter 1 bezeich⸗ neten, sonst noch offen gebliebenen Punkte, sei es im Wege der Beschlußnahme des Bundesraths, falls derselbe hierzu sich be⸗ fugt erachte, sei es in dem allerdings wenig aussichtsvollen Wege der freien Vereinbarung der Eisenbahnverwaltungen unter sich, sei es eventuell im Wege der Gesetzgebung das Erforderliche zu
3) daß der Bundesrath sich für thunlichste Aufhebung der provisorischen Frachtzuschläge aussprechen und die Bundesregie⸗ rungen ersuchen wolle, in Bezug hierauf das Erforderliche in die Wege zu leiten, soweit solches die Betriebs⸗ und Finanzverhält⸗ nisse der betreffenden Bahnen zulassen würden —
Das Reichs⸗Eisenbahnamt hat in der Denkschrift ferner an⸗ erkannt, daß bezüglich des in dem Gutachten der Kommission skizzirten Tarifsystems, wenn auch eine unmittelbare praktische Verwerthung einstweilen ausgeschlossen bleibe, das unter den obwaltenden Verhältnissen Erreichbare gegeben sei, und zugleich empfohlen, bei den Verhandlungen zur Erlangung der fehlenden Unterlagen Erörterungen auf anderer Basis und nach anderer Richtung, als solche durch die Kommission ge⸗ wonnen wurden, auszuschließen, damit das bis dahin erzielte Resultat, die mögliche Brücke zu einem besseren Zustande, nicht wieder preisgegeben werde. .
Für die Erlangung der fehlenden Unterlagen bezeichnet das Reichs⸗Eisenbahnamt unter Hinweis auf die konzessionsmäßigen Rechte der Privatbahnen in Verbindung mit einer etwa nach §. 49 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 begründeten Entschädigungspflicht drei Wege, nämlich die Be⸗ schlußnahme durch den Bundesrath, die freie Vereinbarung mit den Eisenbahnverwaltungen und den Weg der Gesetzgebung.
Was zunächst die Beschlußnahme durch den Bundesrath betrifft, so begegnet es begründeten Zweifeln, daß demselben aus den Festsetzungen in Artikel 7, 42 und 45 der Reichsver⸗ fassung die Befugniß beiwohnt, mit entscheidender Wirkung ein Frachttarifsystem unter Fixirung der Normalsätze resp. eines
tormalsatzes und der zulässigen prozentualen Verhältnißsätze für die einzelnen Abtheilungen des Systems, sowie die Artikel⸗ einreihung vorzuschreiben. b 1 hengbaans 18 der Bundesrath durch seinen Beschluß vom Juni 1874 nicht nur die Grundzüge eines Tarifsystems festge⸗ stellt, sondern auch bezüglich der prozentualen Sätze einzelner Klassen Festsetzungen getroffen, die Kompetenzfrageiist hierbei aber un⸗ berührt geblieben, weil die Verhältnisse es gestatteten, die Tarif⸗ reform von der Tariferhöhung abhängig zu machen und letztere nur unter Voraussetzung der Annahme eines näher bezeichneten Tarifsystems zuzulassen. Indessen war schon die Wortfassung in dem Beschlusse bezüglich der Sätze, 8 daß bei demmächstiger Normirung der Sätze zu dem Zwecke, die Frachteinheiten der generellen Wagenladungsklassen zu der Frachteinheit für Stückgut in ein angemessenes Verhältniß zu bringen, dahin zu wirken, daß die Differenz in den Sätzen für Klasse A. nicht weniger als 33 Prozent, für Klasse B. nicht weniger als 50 Prozent der Sätze für Stück⸗
ut betrage 1 fars die Auffassung des Bundesraths über die Kompetenz be⸗ zeichnend und in der That verleiht der Artikel 7 der Reichs⸗ verfassung dem Bundesrath nur das Recht, die zur Aus⸗ führung von Reichsgesetzen erforderlichen Anordnungen zu treffen. Ein das Eisenbahnwesen bezw. das Eisenbahntarif⸗ wesen regelndes Gesetz ist bisher nicht erlassen und der Ab⸗ schnitt VII. der Reichsverfassung, insbesondere der Artikel 42,
„die Bahnen wie ein einheitliches Netz zu verwalten“ und die Aufforderung des Artikels 45, dahin zu wirken: „daß die mög⸗ lichste Gleichmäßigkeit und Herabsetzung der Tarife erzielt, ins⸗ besondere, daß bei größeren Entfernungen für den Transport von Kohlen, Koks, Holz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Düngungs⸗ mitteln und ähnlichen Gegenständen ein dem Bedürfniß der Landwirthschaft und Industrie entsprechender ermäßigter Tarif und zwar zunächst thunlichst der Einpfennigtarif eingeführt werde?, enthalten nur generelle Vorschriften, beziehungsweise eine
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Berlin,
22
fugniss
allgemeinen österrei sollte, resp. sich
Oesterreich geltend bringen, war nach
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der Konzessionsur
würde. Die Bahnve
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wären, die nach entfallenden Sätz Spezialtarife erla
von Seiten Die von
seitigung der bahntarifwesen forderungen, reformfrage m
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eführt werde. 1 88 Sei
berechtigten b gesellschaften dingt sind;
daß, ein es dauernd jeweiligen K
sondern ein
allgemeine Direktive, aus der bestimmte Befugnisse für die Aus⸗ übung eines Zwanges kaum abgeleitet werden können.j
Fensgerüstete
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Den Weg der freien Vereinbarung bezeichnet das Reichs⸗ vad hccs sasn . einen wenig aussichtsvollen, und in der 2 That dürften die Wahrnehmungen bei den bisherigen Versuchen zur Herstellung ein befriedigendes Resultat sich bei der for 1) daß die von der Kommission in ihrem — als bekannt in ein bestimmtes Tarifschema, fester Normalsätze der; wie vor das Verlangen tragen werden, sich durch möglichste heit in der Frachtstellung den Einfluß zu sichern, den sie bis⸗
Tarifreform nicht
aufrecht und
Ministeriums zu unterwerfen. Das Bedürfniß
ten beim Reichsrathe
führung eines einfachen Tarifsystems bezielt. kam im Reichsrathe jedoch nicht zur Erledigung, wurde vielmehr von der Regierung in Rücksicht auf die inzwischen stattgehabte Vereinigung der Eisenbahngesellschaften, welche eine Abänderung
einzelnen konzessionirten Gesellschaften entbehrlich erscheinen ließ, in ü9- Erwartung zurückgezogen, daß die Tarifreform auf Basis der einheitlichen Klassifikation durch bloße Vereinbarung zwischen der Regierung und den Bahngesellschaften durchgeführt werden
Durchführung der Tarifreform schlüssig gemacht und dem Han⸗
Waarenklassifikation unter Anwendun] derjenigen Einheitstaxen, welche die einzelnen Gesellschaften nach Maßgabe ihrer Privi⸗ legien und Konzessionen einzuheben berechtigt seien, erfolg werde, daß die sämmtlichen einzelnen Gesellschaften sich indessen vorbehalten müßten,
ation zurückzutreten; auch würden diejenigen Bahnver⸗ waltungen, welche in Rücksicht auf die ihnen in den Konzessionen für gewisse Artikel vorgeschriebenen Sätze nicht in der Lage
Aehnliches würde sich unzweifelhaft auch in Deutschland zeigen, und somit eine Besserung der gegenwärtigen unleidlichen Zustände lediglich auf dem Wege der Gesetzgebung, sei es unter Entschädigung, sei es den Erwerb der Eisenbahnen für das Reich zu erhoffen sein.
Tö“ scheinen auch die von 4 Mitgliedern der Tarifreform⸗Enquete⸗Kommission dem Schlußgutachten bei⸗ gegebenen Separatvota entsprungen zu sein.
punkte seien zwar als eine vortheilhafte Grundlage zur Be⸗
erheischten immer gebieterischer, daß gleichzeitig mit dem ein⸗ beheilchn Tarifsysteme eine gemeinschaftliche Grundlage für die Höhe der Tarifsätze zur Einführung gelange, daß überhaupt die deutschen Eisenbahnen, dem Charakter der öffentlichen Trans⸗ portanstalt entsprechend, auf allen Gebieten nach gleichen Normen und als einheitliches Retz verwaltet werden. eutigen Besitzstande sse nüch durchführen, ohne berechtigte Privatinteressen Rerheblich zu schädigen; es erscheine deshalb als zwingendes Bedürfniß der Verkehrs⸗ und allgemeinen Wirthschaftsinter⸗ daß die Herstellung 1 1 Deutschland sich erstreckenden Reichs⸗Eisenbahnnetzes herbei⸗
daß die verschiedenartigen, die Nationalwohlfahrt schädigenden
Tarifeinrichtungen auf den die haehü der vom Standpunkte des Privatrechtes aus
daß dagegen die Eisenbahnen, ihrer Tarife nicht als Privatunternehmungen, — mehr im Einklange mit Artikel 45 der Reichsverfassung in erster Linie als öffentliche der wirthschaftlichen Thätigkeit des Landes dienende Anstalten anzusehen sind, und 91,8 Gesichts⸗ punkt bei Erlaß eines ganz Deutschland umfassen lichen Tarifsystems allein maßgebend sein muß;
einzelnen Gesellschaften
Dienstag, den 29.
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einheitlichen Tarifs umsoweniger
in Aussicht nehmen lassen, als es blos um die Einengung sondern auch um die Fixirung handelt, die Bahnverwaltungen aber nach
eines
Aber auch angenom⸗
so würde doch erzielte Ein⸗ in der einen
Verständigung erzielen 5 Mrcscht fehlen, die Abweichungen
wo bekanntlich die Be⸗
zur Anwendung zu bringen,
chischen Verbandsverkehr einzuführen beschließen den desfallsigen Anordnungen des Handels⸗
nach einer Tarifreform hat sich auch in gemacht, und um solche zur Durchführung zu Verhandlungen mit den Eisenbahngesellschaf⸗ ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher der Maximalsätze die Ein⸗
Regelun er Regelung Dieser Entwurf
kunden und schwierige Unterhandlungen mit
rwaltungen haben sich denn auch über die
mitgetheilt, daß die Einführung der neuen
erfolgen
nach ihrem freien Ermessen der angenommenen Waarenklassifi⸗
der neuen Klasseneintheilung für diese Artikel e in Anwendung zu bringen, für diese Artikel
ssen.
Diese lauten: der Herren von Wedell und Stumm: der Kommission gewonnenen Verständigungs⸗
dringendsten Uebelstände im deutschen Eisen⸗ anzuerkennen, sie erfüllten aber nicht die An⸗ welche an eine genügende Lösung der Tarif⸗ it Recht gestellt würden. Die Verkehrsinteressen
Bei dem der deutschen Bahnen lasse sich diese
eines einheitlichen über ganz
ten der Herren Delbrück und Bergmann: In Erwägung,
deutschen Eisenbahnen durch
esonderen Interessen der einzelnen Eisenbahn⸗ resp. Staatseisenbahnen hervorgerufen und be⸗
insbesondere in Betreff sondern viel⸗
en einheit⸗
einheitliches Tarifsystem, wenn seinen Zweck erfüllen soll, nicht von den onzessionen der Einzelstaaten oder der abhängig gemacht werden darf, weitgehenden Befugnissen
solches
Anzeiger. 1876.
gen erfordert, welche die auf dem Gebiete des Privatrechts gewährleistete freie Bewegung hindern, und zu Gunsten der Reichswohlfahrt wohlerworbenes Privateigenthum und berech⸗ tigte Finanzinteressen einzelner Bundesstaaten werden schädi⸗
gen müssen,
erklären die Herren Delbrück und Bergmann ihren Stand⸗ punkt, von dem aus sie dem Gutachten beigetreten sind, er⸗ läuternd,
daß die Durchführung eines ganz Deutschland umfassenden einheitlichen Tarifsystems nothwendig die Herstellung eines ein⸗ heitlichen über ganz Deutschland sich erstreckenden Reichs⸗Cisen⸗ bahnnetzes im Gefolge haben müsse, sei es, daß dieses durch Ankauf der Bahnen, sei es, daß es durch andere Kombi⸗ nationen hergestellt werde, wenn nicht stets wieder neue, den Verkehr tief schädigende Wirnisse entstehen oder durch an sich unberechtigte Uebergriffe
treten sollen.
Zur sozialen Frage. (Vergl. Nr. 193 d. Bl.)
Die Raiffeisenschen Darlehnskassenve Rheinprovinz.
Die Raiffeisenschen Darlehnskassenvereine in der Rheinprovinz, welche sich seit einigen Jahren auch nach Westfalen und der Provinz Hessen⸗Nassau verbreitet haben, sind der erste in größerem Umfange angestellte Versuch, der Kreditnoth des kleinen Landwirths in Deutsch⸗ land durch ein speziell dafür eingerichtetes Bankwesen abzuhelfen. Zugleich sind sie eine eigenthümliche Anwendung des genossenschaftlichen Prinzips, welches in ihnen aber in anderer Weise als in den von Schulze⸗ Delitzsch geleiteten Vereinen zum Ausdruck gelangt. Die dieserhalb öffentlich geltend gemachten Bedenken haben zuerst die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf die Raiffeisenschen Darlehnskassenvereine gelenkt und auch Ende 1874 den Minister für die landwirthschaftlichen An⸗ elegenheiten veranlaßt, eine Enquete über diese Vereine zu veran- fialten. Die betreffende Kommission gelangte zu der Ueberzeugung, daß die einzelnen lokalen Vereine segensreich wirken, wenn auch manche Einrichtungen als verbesserungsbedürftig erschienen. Wie u. A. die Ver⸗ handlungen im Deutschen Reichetage vom 19. Januar d. J. bewiesen, haben sich die Gegner der Raiffeisenschen Vereine durch die Ergebnisse jener Enquete in ihren Ansichten nicht umstimmen lassen. Das Lehrer⸗ kollegium der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf hat da her mit Genehmigung des Ministers für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten beschlossen, eine neue eingehende Er örterung der gedachten Vereine für die internationale Aus stellung für Gesundheitspflege und Rettungswesen zu Brüsse
1“
“ 8 1“ “ reinc in der
enossenschaften veranschaulicht ist. Mit dos Ausführung der Arbeit E11“ den Verhältnissen genau bekannte Studirende der Aka⸗ demie zu Poppelsdorf und Universität Bonn, Hr. Theodor Kraus, betraut, dem es indessen bei der Kürze der ihm gestatteten Zeit und der Schwierigkeit, das weit zerstreute Material zu sammeln, nur ge⸗ lungen ist, von 46 Vereinen die statistischen und sonstigen Daten, zu erhalten. Auf Grund der letzteren ist ein in G als ein Theil der Kollektivausstellung des Königlich preußischen Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ausgestelltes Werk“) verfaßt worden, welchem wir das Nachstehende entnehmen. 8 Das Verdienst, das Genossenschaftswesen den ländlichen Verhält⸗ nissen entsprechend eingerichtet zu haben, gebührt Hrn. Raiffeisen, 1849 Bürgermeister in Heddesdorf, wo er den ersten derartigen Ver⸗ ein begründete. Hervorgerufen durch den Wucher, dem die kleinen Landwirthe am Rhein verfallen waren, wollen die Vereine dem Land⸗ wirth die Möglichkeit gewähren, sich von den Wucherern frei zu machen und wieder ein schuldenfreier selbstvertrauender Unternehmer zu werden. Dieses Ziel haben die Vereine ihren Mitgliedern gegen⸗ über erreicht. Anfangs entstanden die Vereine selbständig, in ihrer Entwickelung aber sind sie durch die Erfahrung, durch den Vorgang der Schulze'schen e und durch die Gesetzgebung wesent⸗ ich modifizirt worden. 1 sigh Die Pirm der Raiffeisenschen Vereine beträgt über 100, indessen ist es, wie bemerkt, bis jetzt nur möglich ewefen⸗, die Verhältnisse von 46 derselben genau zu ermitteln. Dieselben zählten 7376 Mit⸗ glieder (im Durchschnitt 160) und hatten 787,184 Thlr. (im Durch⸗ schnitt 17,113 Thlr.) Darlehne gewährt. Zu diesem Zwecke waren 551,875 Thlr. als Anlehen aufgenommen und 57,096 Thlr. Spareinlagen verwendet worden, so daß die Vereine im Ganzen 608,971 Thlr., im Durchschnitt 13,236 Thlr. schuldeten. Diesen Passivis Kanden eigene Fonds gegenüber: 22,067 Thlr. Geschäftsantheile der Mitglieder, 104,166 Thlr. Reserven, zusammen 126,233 Thlr. oder durchschnittlich 2744 Thlr. 88 8 Die Raiffeisenschen Darlehnskassen sind gleich den Schulze’schen Vorschußvereinen Banken, welche den Kapitalverkehr zwischen Gläu⸗ biger und Schuldner vermitteln, indem sie das augenblicklich müßig⸗ liegende Kapital auffaugen und dahin fließen lassen, wo es nutzbar angelegt wird. Indessen unterscheiden sich die Raiffeisenschen Vereine von den Schulze'schen in folgenden Punkten: 1“ “u“ Die Raiffeisenschen Vereine üben eine örtlich beschränktere Wirksamkeit; größere Vereine haben sich, den ländlichen Eö entsprechend, bald in kleinere Lokalvereine aufgelöst. Dieser W ⸗ schraͤnktheit ihres Geschäftsbezirks schreiben die Raiffeisenschen Dar⸗ lehnskassen das Vertrauen, welches sie bei ihren Gläubigern genießen und die geringen Verluste, die ste erleiden, zu. Bei den durchsichtigen Verhältnissen in den kleinen Bezirken kontrolirt der Gläubiger mit Leichtigkeit den Geschäftsverkehr der Bank und faßt nicht unbegrün⸗ detes Mißtrauen, der Schuldner aber kann rücksichtlich seiner Kredit⸗ würdigkeit so leicht nicht täuschen. Der 304 Mitglieder zählende Steimeler Wohlthätigkeitsverein hat seit seiner Begründung im Jahre 1871 nur 1 ℳ 30 ₰ Verluste gehabt. Klagen gegen Schuldner kommen wohl vor, aber in den seltensten Fällen muß auf die Bürgen zurückgegriffen werden. Für das Vertrauen, welches die Raiffeisenschen Vereine bei ihren Gläubigern genießen, spricht die Thatsache, daß keiner derselben in den Kriegsjahren 1870. und 1871 in Geldverlegenheit gerathen ist. Auch sind dem Flammers⸗ felder Verein, welchem im Fruͤhjahr d. J. 18,000 ℳ, mehr als die aͤlfte seiner Passiva gekündigt waren, von anderer Seite so viele Hetallen zur Verfügung 88 worden, daß die Rückzahlung der gekündigten Posten erfolgen konnte, ohne daß ein Schuldner zur Rück⸗ zahlung seines Darlehens aufgefordert zu werden brauchte. 1 Die Verwaltung der Raiffeisenschen Kassen geschieht unentgeltlich, nur der Vereinsrechner erhält eine Vergütung, die indessen nur niedrig, z. B. auf 15 ℳ monatlich bemessen ist. Da die Vorstands⸗ mitglieder Ehrenämter bekleiden, so ist es ihnen auch er⸗ laubt, selbst Darlehne aus der Kasse zu nehmen. Eine andere, mit der Unentgeltlichkeit der Verwaltung zusammenhängende Ab⸗ weichung von der Organisation der Schulze’schen Genossenschaften ist *) Auch 8 vhchtenen eg⸗ Sät ö 14⸗ eisenschen Darlehnskassenvereine in der Rheinpr Tööö Vorwort von Professor Dr. A. Held, Bonn 1876,
erseits eine mit Reichs⸗Aufsichtsbehörde,
88
*
andererseits Bestimmun⸗
Emil Strauß.
in wohlerworbene Rechte schwere Verluste für Einzelne und für den Nationalwohlstand ein-⸗
zu veranlassen, auf welcher auch die Entwickelung der Schulze schen
ü. 8 2 —VVB—