Saib zu umgehen und dessen Verbindung mit Nisch zu unter⸗ brechen; daher fand schon gestern Abend ein Gefecht mit dieser Umgehungs⸗Colonne zwischen Teschiza und Draschewatz statt. Heute Morgen wurde dieselbe nach erneuertem Kampfe wieder zurückgeworfen. Auch im Sveti⸗Nikolaja⸗Passe sind wieder Freischärler aufgetaucht, so daß die Verbindung zwischen Nisch und Belgradschik noch immer unterbrochen ist. Die letzten Kämpfe bekundeten hohe Bravour und staunenswerthe phyfische Leistungsfähigkeit der türkischen Truppen, aber auch mangelhafte Ausbildung und unkritifirbare Detailführung. Es ist u. A. der Fall vorgekommen, daß bei einem Angriff auf die nördliche Redoute von Alexinatz, am 23. d., hinter einem in Plänkler und Unterstützung auf⸗ gelösten Bataillon ein anderes Bataillon aufmarschirte und über die Köpfe des ersteren hinweg schoß. Beim Kampfe um eine andere Schanze feuerte ein Studenten⸗Bataillon (Softas) auf die eigene Truppe. Die Verluste auf beiden Seiten sind äußerst empfindlich und dabei die Anstalten für Verwundete und deren Transport ganz unzureichend; meilenweit werden nothdürftig verbundene Verwundete auf Ochsenwagen nach Nisch trans⸗ portirt. — Der englische General Campbell wird morgen hier erwartet.“
— Die Lage auf dem türkisch⸗montenegrinischen Kriegsschauplatze wird von der „Presse“ folgendermaßen dargestellt. Am 28. August hat sich Djelladin Pascha mit Moukhtar vereinigt, in der Absicht, die cernirte Besatzung von Bilek zu entsetzen und das halb ausgehungerte Nikschics zu verproviantiren. An demselben Tage rückten in Antivare ein⸗ getroffene türkische Verstärkungen nach Podgorizza ab. Seit der Schlacht bei Vucsidol am 29. Juli war in der Herzegowina und seit dem Gemetzel bei Medun und Kucsi am 14. August war in Albanien kein Gefecht von besonderer Bedeutung geliefert worden. — Die Montenegriner hatten es überall bisher mit türkischer Uebermacht zu thun und waren demnach von vorn herein auf die Defensive angewiesen. Bei Vucsidol, wie bei Kuecsi entschied immer nur ihre wilde Tapferkeit, ihre traditionelle Gefechtsweise, den Feind unvermuthet in losen Reihen und von allen Seiten zu überfallen und mit dem Yatagan niederzu⸗ metzeln. Die Türken dürften nunmehr vorsichtiger ge⸗ worden sein und ganz besonders im Süden Montenegros zieht sich bei Podgorizza eine Uebermacht zusammen, welche bestrebt sein wird, das Felsenthor der Moracsa zu forciren. Von dorther droht auch die größere Gefahr. Unter den Miriditen soll sich zwar eine so bedenkliche Stimmung gegen die Türken regen, daß reguläre türkische Truppen zum Schutze der von ihnen bedrohten türkischen Ort⸗ schaften aufgeboten werden mußten. Der Brief Hamdi Paschas an den Miriditenhäuptling, welchen die dal⸗
matinischen Blätter gebracht haben, scheint seine Wirkung nicht zu — denn —22 dem Vorwande, daß Prenk bisher durch Krankheit an der ven —— sei, wird derselbe von den Türken in Skutari zurückgehalten.
— Aus Ceikinse⸗ telegraphirt der Spezialberichterstatter der „Times“ vom 29. d.: „Derwisch Pascha kam gestern mit 12 Bataillonen in Podgorizza an. Man glaubt, er werde die Kutschi nicht angreifen, aber auf Bielopawlitzi marschiren. Die Verluste der Türken in der letzten Schlacht waren nicht übertrieben. Die albanesischen Katholiken in den türkischen Armeen desertiren massenhaft.“
— Aus Türkisch⸗Armenien schreibt man der „Pol. Corr.“: 1
Erzerum, 15. August. „Neuestens wurde im diesseiti⸗ gen ganzen Vilajet eine zweifache Truppenaushebung ange⸗ ordnet. Es müssen 2800 Mann Nizams und 4200 Redifs in kürzester Zeit für die Linie abgeliefert werden. Gleichzeitig werden große Massen Baschibozuks hier aufgeboten, so daß die Gesammtzahl der von dieser Provinz zu stellenden Truppen sich auf 15,000 Mann beläuft. Die Linien⸗Mann⸗ schaften müssen in kürzester Zeit auf den Schiffen der türkischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft, Mahmudié“ nach Konstantinopel be⸗ fördert werden. — Die türkisch⸗kaukasische Grenze wird mit Beschleunigung durch eine Reihe von Befestigungsarbeiten, zu welchen 2000 Kurden verwendet werden, in Vertheidi⸗ gungszustand gesetzt. Unsere Stadt erhält ebenso wie Kars und Sinope Redouten und detachirte Forts, welche theils mit Armstrong⸗, theils mit Kruppschen Geschützen armirt werden. Erst dieser Tage wurden hier einige Armstrongs ausgeladen, welche zu jenen zwei Batterien gehören, die seiner Zeit die Kö⸗ nigin von England dem verstorbenen Sultan Abdul Aziz zum Geschenk gemacht hat. Hier, in Kars und Sinope arbeiten be⸗ reits seit drei Wochen Genie⸗Offiziere mit mehreren hundert Soldaten, welche durch armenische Arbeiter verstärkt wurden, an der Ausbesserung der alten und Aufführung der neuen Festungswerke.
Rumänien. Bukarest, 1. September. (W. T. B.) Das Amtsblatt erklärt die Mittheilung des Journals „Tim⸗ pul“ über einen blutigen Zusammenstoß der Truppen und der Bevölkerung in Cotrocenifelde für unbegründet. Der Vorfall reduzire sich auf einen Streit zwischen einigen Gensd'armen und Geniesoldaten. Die Ordnung wurde sofort wiederhergestellt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Auguß. (W. T. B.) Seit dem 26. August ist auch Seitens des Für⸗ sten von Montenegro für den Fall eines Waffenstillstandes
oder Friedensschlusses zwischen Serbien und der Türkei die Ver⸗ mittelung des hiesigen Kabinets zur Theilnahme Montenegros an der Waffenruhe in Anspruch genommen. In Bezug auf die Waffenruhe zwischen den kriegführenden Theilen haben die Mächte in Konstantinopel Schritte gethan, denen sich Rußland unter Mittheilung der epentuellen Theilnahme Montenegros am Waffenstillstande angeschlossen hat. Eine eigentliche Berathung oder Aufstellung von Bedingungen für den Frieden hat bis jetzt nicht stattgefunden. Die russische Regierung hat, ohne sich in den Vordergrund zu stellen, an allen Schritten theilgenommen, die zur Beendigung des Blutvergießens und Inhibirung türkischer Greuelthaten führen können; sie hat auch ihren vollen Antheil an denjenigen Schritten in Belgrad, welche den Fürsten Milan veranlaßt haben, eine Mediation anzurufen. Dieselbe hat fernerweit unverrückt im Auge, daß für die Sicherstellung der Christen in der Türkei und für die Herstellung von Zuständen, die das friedliche Nebeneinanderleben der Christen und Muselmänner, der Slaven und Türken ermöglichen, Bürgschaften gewonnen werden. Ihr Standpunkt ist derselbe, den die drei Reichskunzler in den Maibesprechungen eingenommen haben, und es liegt nichts vor, was irgendwie zu der Annahme berechtigte, daß in Wien oder Berlin andere Anschauungen herrschen. 8 (W. T. B.) Die Behauptung, daß Prinz Louis Napoleon zu den Manövern eingeladen und ihm ein russisches Regiment zugedacht sei, wird von orientirter Seite als unbe⸗ gründet bezeichnet.
Amerika. New⸗York, 31. August. (W. T. B.) Die demo⸗ kratische Partei des Staates New⸗YJork hat Seymour durch Akklamation zum Kandidaten für die Gouverneur⸗ wahl aufgestellt. — Dieselbe hat im Anschluß an das demokratische Programm von St. Louis verschiedene Resolutionen gefaßt, in welchen sie sich zunächst gegen die Zusätze zur Verfassung ausspricht und erklärt, daß zwar jede Race und Farbe Anspruch auf Schutz habe, daß sie aber gegen den Befehl des Kriegs⸗ Sekretärs Truppen nach dem Süden zu schicken, um die Be⸗ völkerung einzuschüchtern und die Wahlen zu überwachen, protestire. — Die Republikaner in New⸗Jersey haben eine Resolu⸗ tion beschlossen, in welcher Bürgschaften für die möglichst schleu⸗ nige Wiederaufnahme der Baarzahlungen verlangt werden.
Gewerbe und Handel.
London, 1. September. (W. T. B.) Das Haus Vanghan and Comp. aus der Eisenbranche in Middlesborough, Bristol und Auckland hat seine Zahlungen eingestellt. Die Passiva desselben betragen eine Million Pfund Sterling, sollen aber die Aktiva nicht überschreiten.
27n
Berlin, den 1. September 1876. Auswanderung nach dem Staate New⸗York.
Der Bericht der Einwanderungsbehörde des Staates New⸗ Vork für 1875 ist soeben erschienen. Aus demselben ergiebt sich die bemerkenswerthe Thatsache, daß die Einwanderung in New⸗ Vork auch in diesem Jahre erheblichabgenommen hat. Während im Jahre 1873: 266,818 und im Jahre 1874: 140,041 Ein⸗ wanderer daselbst den amerikanischen Boden betreten haben, ist die Zahl derselben im verflossenen Jahre auf 84,560 gesunken. Die vorigjährige Ziffer kommt den Zahlen für das Jahr 1859, in welchem 79,322, und für das Jahr 1858, in welchem 78,589 Personen einwanderten, am nächsten. Unter den Einwanderern des vorigen Jahres befanden sich nach dem Bericht 25,559 Deutsche, während im Jahre 1874 deren 40,302 im Hafen zu New⸗VYork landeten. 8
Die deutsche Einwanderung, welche diese Stadt berührte,
Von dem Referenten Präses Dr. Albrecht wurde folgender An⸗ trag begründet:
„Abänderurgen des ehelichen Güterrechts durch Ehevertrag sind von der Gesetzgebung nicht zuzulassen, insofern durch dieselben die Interessen Dritter gefährdet werden und ist daher jedenfalls auch insoweit von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtssysteme für die Privatautonomie abzusehen.
Im Uebrigen kommt es für die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfange die Aufstellung subsidiärer Systeme wünschenswerth ist, wesentlich darauf an, welches System als das gesetzliche zu Grunde gelegt wird;“ 3
während der Korreferent, Justiz⸗Rath Mecke (Berlin), nachstehenden Antrag formulirte:
„Abänderungen des ehelichen Güterrechts durch Ehevertrag sind von der Gesetzgebung nicht zuzulassen, insofern Idurch dieselben die Interessen Dritter gefährdet werden; auch im Uebrigen ist von der Aufstellung subsidiärer Güterrechtssysteme für die Privatautonomie abzusehen, jedoch eine Vorschrift dahin zu empfehlen, daß die Ehe⸗ leute bei Strafe der Ungültigkeit des Ehevertrages in diesem über
diese Frage erstattete der Kreis⸗ und Hofgserichts⸗Direktor v. Stößer⸗ Mannheim. Das Ergebniß der sich hieran schließenden Debatte, an welcher sich in hervorragender Weise Kühne, Ober⸗Tribunals⸗Rath⸗ Struckmann⸗Berlin, Ober⸗Gerichtsanwalt Naumann⸗Celle, und der Referent betheiligten, war folgendes: 8
Antrag I. des Referenten. „Die Erhebung der Klage hat die Wirkunz, daß der Kläger nicht berechtigt ist, ohne Einwilligung des Beklagten die Klage zu ändern“
wurde abgelehnt, ebenso 5
II. „Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzusehen, „wenn 1) die thatsächlichen oder rechtlichen Ausführungen ergänzt oder berichtigt werden“, nicht minder der von Struckmann gestellte Zusatzantrag „ohne Aenderung des Klaggrundes“.
Angenommen wurde der eventuelle Antrag Kühne’'s:
„Der Juristentag wolle den §. 8 seines Gutachtens enthal⸗ tenen Vorschlägen vorbehaltlich verbesserter Redaktion seine Zustim⸗ mung ertheilen“, 4
mit 2 Stimmen Majorität. — Nr. II., der Antrag des Referenten, „1) Als eine Aenderung der Klage ist es nicht anzusehen,
Deutsches R
Bekanntmachunge. fve
Postdampfschiffverbindungen mit Dänemark und
Schweden.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffverbindungen mit vom 1. September ab bis auf
Dänemark und Schweden gestalten sich Weiteres, wie folgt:
Linie Kiel⸗Korsoer. tungen täglich statt
Korsoer: am nächsten ersten Zug nach Kopenhagen; nuten Vormittags. nach Ankunft des letzten Zuges von Kopenhagen.
nach Hamburg.
Linie Stralsund⸗Malmoe. Ende September in beiden Richtungen statt, und zwar aus Stralsund jeden Freitag, aus Malmoe jeden Dienstag, gbend. Abgang aus Stralsund: mit in Malmoe: an den betreffenden
1 Uhr früh. Vormittags zum Anschluß an den abgehenden Eisenbahnzug.
Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe. den täglich statt. Abgang aus Lübeck:
Ankunft in Stralsund:
holm. Abgang aus Malmoe: Vormittags. penhagen: Nachmittags. schluß an den ersten Zug nach Berlin bz.
Linie Stettin⸗Kopenhagen. zum Schluß der aus Stettin: penhagen: Sonntag, Morgens 5 Uhr. hagen: Jeden Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr. Donnerstag, Morgens 9 Uhr.
ch.
Die Fahrten finden in beiden Rich⸗ 1 Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 30 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Hamburg. Morgen nach 7 Uhr, zum Anschluß an den Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Mi⸗ Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends b Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen nach 5 Uhr zum Anschluß an den ersten Zug
Die Fahrten finden bis dreimal wöchentlich Montag, Donnerstag und Sonn⸗ Tagesanbruch. 2 * ff Tagen Mittags schluß an den Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe: an den betreffenden Tagen 12 Uhr 45 Minuten nach Berlin
De Fehen fin⸗
egen r Nachmit⸗
tags nach Ankunft des ersten Zuges von Berlins Ankunft in Kopen⸗ hagen: am folgenden Tage gegen 8 Uhr Morgens.
Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den Schnellzug nach Stock⸗
Abgang aus Ko⸗
Ankunft in Lübeck: Morgens zum An⸗
Hannover.
t d — Die Fahrten finden bis ahrperiode einmal wöchentlich statt. eden Sonnabend Mittags 1 Uhr.
Absang aus Kopen⸗ Ankunft in Stettin:
—
burg ꝛc.
Ankunft in — burg, Berlin ꝛc.
Mittwoch und
Ankunft zum An⸗
Ankunft
in
Abgang Ankunft in Ko⸗
Fluth abhängig.
ste Beila⸗ Königlich
Berlin, Freitag den 1. September
eichs-Anzeiger und
aus Rostock am Montag, Mi Dienstag, Donnerstag und Vormittags gegen 9 Uhr nach ee Peaf in Rykjöbi ass zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Ko benhagen. gang aus Nykjöbing: Nachmittags, nach 4. . des 85 bahnzuges von Kopenhagen. fenden Tagen Abends
1) Von Husum nach F 99 1 An den Tagen: 5, 7., 9. und 12. nutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr Tage zu erreichen.
Linie Rostock⸗Nykjöbing. Schluß der Fahrperiode dreimal wöchentlich statt, und zwar ttwoch bv— Freitag, aus Nykjöbing am Sonnabend.
v111“ „Die Postverbindungen nach den Badeorten auf (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des Monats September d. J. wie folgt: .
A. Nach Föhr (Wyk). öhr mittelst des und 14. Sep ember.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.
2) E nach Föhr.
a. Von Flensburg nach Dagebü son st tägli Abends (nach Ankunft 88: 9,0 E bahnzuges) in Dagebüll 728 früh.
b. Von Tondern über fuhrwerk täglich 1 20 Nm. ( burg abfahrenden Eisenbah fayhrt von Deetzbüll richtet schiffes aus Dagebüll. Vo des Dampfschiffes „Föhr & Dag Dauer d
selben Tage zu erreichen.
Ankunft der Züge aus Berlin, Ham⸗
Ankunft in Rostock: an den betref⸗ zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Ham⸗
Berlin W., den 28. August 1876. Kaiserliches General⸗Postam].
Deetzbüll nach Dagebüll Privat⸗Personen⸗ nach Ankunft des 6 Uhr früh 2 Ham⸗ nzuges sich nach dem Abgange des Dampf⸗ n Dagebüll zweimal 1
er Ueberfahrt ¾ Stunden. An den Tagen: 8.— 14 und bzot Sh
Benutzung des Eisenbahnzuges aus Hamburg 6 Uhr
Preußischen
Die Fahrten finden bis zum B.
Von To Abgang aus Rostock: a. Person von Hamburg g: an den betreffenden Tagen Mit⸗ b. Post
2 (nach Ankunft Eisen⸗ sonenpost).
„Germania?.
bei der
1 Kiel, den
den Inseln Föhr
während der kanischen Packe
Dampfschiffes „Sylt“ haven“
September ist Wyk bei Be⸗
früh aus Hamburg an demselben Dienstag
Von Helg den Montag, der Zeit vom 1
aus Hamburg abfahrenden Eisen⸗
in Deetzbüll 4 2 Nm. Die Weiter⸗ b — dem Abgange täglich mittelst Abgang vom Eintritt der
* 2 2. ebüll“. tags hier eing Hannover und
22.— 30. September sendungen.
ist Wyk bei früh an dem⸗
——Vegeeeeeeeeeemeeeee
—yy
Von Tondern
Von Hoyer nach Sylt täglich
arhängig, An den Tagen: 6.—12. und 20.— 26. bfahrt mit dem Eisenbah an demselben Tage zu erreichen.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.
Die Postverbindung zwischen Hamburg und
aven“ unterhalten wird, gestaltet sich einschließlich 15. September wie folgt: Von Hambung: 1) in der Zeit vom 1. bis 9.
den Morgenstunden. Mit dem genannten Dampfschiffe erhalten sämmtliche land bestimmte
von weiterher eingetroffen
Nach Sylt
L (Keitum, Westerland). ndern über
Hoyer nach Sylt. in nach Hoyer. enpoft täglich 1 1s Nm. ([nach Ankunft des abfahrenden Eisenbahnzuges). mittelst Privat⸗Personenfuhrwerks tägli der um 11 30 Abends aus Lüich
6 Uhr früh
730 früh Flensburg abgehenden Per⸗
mittelst des Dampfschiffes ist vom Eintritt der Fluth September ist Sylt nzuge 6 Uhr früh aus Hamburg
Der Abgang des Schiffes
29. August 1876.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Bekanntmachung.
bindung Helsoland, welche diesjährigen Badezeit durch das, der Hamburg⸗Ameri⸗ tfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft gehörige Dampfschiß „Cux- in der Zeit vom 1. bis
— — 5
Sepiember: jeden
Donnerstag und Sonnabend um 8 Uhr Vormittags: 31 f der Zeit vom 10. bis 15. “ abend um 8 Uhr Vormittags. oland:
September: jeden Donnerstag und Sonn⸗ 1) in der Zeit vom 1. bis 11. Mittwoch
. September: je⸗ twoch und Freitag in den Morgenstunden; 2) in bis 15. September: jeden Montag und Freitag in für Helgo⸗ . Abend vor 8 in Hamburg zur Post eingeliefert oder ge sind, sowie die am Morgen des Abgangs⸗ elieferten und die mit den Cou ierzügen von Berlin, Osnabrück (Cöln) nach Hamburg gelangenden Brief⸗
Postsendungen Beförderung, welche am des Schiffes
Hamburg, den 30. August 1876. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Prenßischen Stants-Anzeigerg:
— für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Pren. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. . 5 1
Subbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Subhastations⸗Patent.
—
Oeffentlicher
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. güev ve Aufgebote, VForkadungen
rgl. 8. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etæ. 4. Verloosung, Amortisation, Zinsrzahlung H. 8. w. von öffentlichen Papieren.
haben, so haben wir in 17. April 1870,
schluß auf
—g
nzeiger.
5. Inqustrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-
Theater-Anzeigen. - beilage.
R
Inserate nehmen an: Bureau der d Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗L xpeditionen des
das Central⸗Annoncen⸗ en Zeitungen ju Berlin
nvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haafenstein Vogler, G. 2. Daube & Co., & — lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
). Familien-Nachrichten.
vir in Gemäßheit des Gesetze vom Näher⸗, Retracts⸗, Revocations⸗, Reunions-, Re⸗ 8 Nr. 227 der Anhalt. Gesetzsamm⸗ luitions⸗, lung einen Termin zur Erklärung über den Familien⸗
ons-, Agnations⸗ und aus fonst irgend einem lehnrechtlichen Grunde
oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, geladen
Successtons⸗Rechte oder
Bock⸗Verkauf. der akademischen Stammschäferei Eldena bei Greifswald
wenn 2) der Klage⸗Ant ag (Anspruch) in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderungen erweitert oder beschränkt wird, 3) statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes wegen einer später ein⸗ getretenen Veränderung ein anderer Gegenstand oder das Interesse gefordert wird. Der Kläger kann bis zum Schlusse der muͤndlichen Verhandlung, auf welche das Urtheil folgt, seine Klage in dieser Richtung ergänzen und berichtigen“, wird als stehen bleibend bezeichnet, wie nicht minder IV. Die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Klageänderung ist durch ein Rechtsmittel nicht anfechtbar.“ Dagegen war III. „Die Enwilligung des Beklagten in die Aenderung der Klage ist anzunehmen, wenn derselbe, ohne der Aenderung zu wider⸗ sprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf die aboe⸗ änderte Klage eingelassen hat“ durch Ablehnung der Nr. I. gefallen und schließlich wurde V. „Eine Aenderung der Klage ist in der Berufsinstanz selbst mit Einwilligung des Geguers unstatthaft“ abgelehnt. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen wurde die Sitzung 3 ½ Uhr geschlossen. 111A“
Pest, 30. August. Der 9. internationale statistische Kongreß hielt heute die erste vorberathende Sitzung behufs Kon⸗
Dienstag, den 12. September 1876,
3 “ 11 Uhr, anberaumt und laden die ihrem Leben und Aufent⸗ den 16. Oktober d. J
halte nach nicht bekannten successionsberechtigten peremtorisch anberaumten Termine Mittags 12 Uhr E Philipp von Steuben, Friedrich von vor Großherzoglicher Lehnkammer allhier in Person Linkoln⸗Böcke, sowie 100 Stück zur Zucht brauch are Steuben, Henriette von Steuben, verehel. oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, Mutterschafe. [7071] von Bogel und Wilhelm von Steuben resp. ihre vermeintlichen Ansprüche zum Termins⸗Prolo⸗ Professor Dr. Rohde deren Nachkommen, ferner die Erben des hier ver⸗ kolle rein und genau anzugeben, solche völlig und . 1 storbenen Kammerraths Wilhelm Peter Mann als genügend zu bescheinigen und wegen deren Ausübung
mittelbare Erben der Marie Caroline Friederike und Geltendmachung sich bestimmt, unumwunden,
von Maskow, sowie alle etwa sonst vorhandenen ohne allen Vorbehalt und ohne Fristgesuch zu er.
unbekannten Successionsberechtigten und Interessen⸗ klären, widrigenfalls sie mit ihren gar nicht oder
ten, in diesem bis Nachmittas 4 Uhr anstehenden nicht vorschriftsmäßig angegebenen Rechten sofort
Termine an hiesiger Gerichtsstelle vor unserm De⸗ präkludict und damit auf immer unter dem gewöhn⸗ — putirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Heise, zu erschei⸗ lichen Nachtheile werden abgewiesen werden. nen und ihre Erklärung über den zu errichtenden Neustrelitz, den 14. Jult 1876. Buchhol Familienschluß abzugeben unter dem Verwarnen, Großherzoglich Mecklenb. Lehnkammer 1 daß nach Ablauf des Termins durch ein am C Graf von Bernstorff — Sonnabend, den 16. September 1876, H. Kühne 1
zu publizirendes Erkenntniß, auf dessen Anhörung — diese Ladung mit gerichtet ist, die Präklusion der Ausgebliebenen ausgesprochen und demnächst der Familienschluß bestätigt und die Ausantwortung des
am 20. September er., Vormittags 11 Uhr. Zum Verkaufe kommen 27 Stück Rambouillet⸗ Böcke, 25 Stück Rambouillet⸗Negretti⸗ und 6 Stück
und aufgefordert, in dem
ist daher im Jahre 1875 geringer, als in irgend einem andern Rechte auf Montag
Jahre, da sie die bisher geringste Ziffer des Jahres 1861 (27,139 Personen) nicht erreicht.
Was die übrigen Nationalitäten angeht, so hat sich auch bei djesen eine Abnahme der Einwanderung 8 den Staat dec. Vork gezeigt. Großbritannien wird in dem Berichte der gedach⸗ 28 8 Chegatten ten Behörde pro 1874 noch mit 61,263 Einwanderern aufef 9 24 Ferhiftung E geführt, in dem jetzt vorliegenden Berichte figurirt es mit 33,787 ¹ vesee 1“ “
Personen. Von den mit geringeren Ziffern betheiligten Natio⸗ Nach einer sehr lebhaften Debatte, an welcher sich außer dem nalitäten seien erwähnt: Kammer⸗Präsidenten Petersen (Straßburg), der ein die Frage bejahen⸗ die Oesterreicher mit 4970 gegen 5321 Einwanderer des Gutachten erstattet hatte, die Professoren Schröder (Würzburg) Jahre 1874, und Brunner (Berlin) betheiligten und von den beiden Letztgenannten
die Schweden mit 3303 gegen 3743 Einwanderer
der Antrag eingebracht wurde: 8 die Russen mit 3123 gegen 7565 Einwanderer, “Es ist nothwendig, in einem gemeinsamen bürgerlichen Ge⸗ di Norweger mit 2602 gegen 3447 Einwanderer setzbuch für ganz Deutschland neben dem System des gesetzlichen Italiener mit 2575 gegen 5034 Einwanderer
Güterrechts die übrigen Hauptsysteme des deutschen ehel chen in demselben Jahre.
Güterrechts zur Ergänzung genereller Eheverträge dispositiv zu Nach dem Alter und Geschlecht vertheilen sich die Ein⸗
normiren. em alter un chlech 6 b Vertragsmäßige Bestimmungen, durch welche die Vermögens⸗ wanderer auf 37,527 Männer, 28,905 Weiber und 18,128 Kinder unter 12 Jahren, im Jahre 1874 dagegen auf 62,577 Männer,
die von dem Gesetze zu bezeichnenden wesentlichsten Punkte der Güterordnung, insbesondere zur Anmeldung solcher 1) Art der Güterordnung, “ 2) Feststellung des gemeinschaftlichen und nicht gemeinschaft⸗ lichen Vermögens, 3) Dispositionsbefugnisse der Ehegatten während der Ehe,
Nothwendiger Verkanf.
Das der offenen Handelsgesellschaft: „Züllichauer Vereinsfabrik Foerster & Co. zu Züllichau“ ge⸗ hörige, in Züllichau belegene und Band VI. Blatt Nr. 263 des Grundbuchs verzeichnete Fabrikgrund⸗ stück nach einem Nutzungswerthe von 2862 ℳ zur Gebäudesteuer veranlagt, soll am 6
25. September 1876, Vormittags 9 Uhr an der hiesigen Gerichtsstelle im Wege der noth⸗ wendigen Subhastation versteigert werden.
Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrin des Grundbuchblattes, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen, können in
unserem Bureau III. eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Ein⸗
trasung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine an⸗
zumelden. des Zuschlages
im
1 —2 *
Reetz,
Station Arnswalde, Stargard⸗Posener
Eisenbahn.
XI. Auction
Ediktalladung 5 ür ih 8 über 65 Stück Rambouillet⸗Vollblut⸗
—. bbehuf Todeserklärung. Der am 20. August 1840 als ehelicher Sohn de
[8932] 1“
Das Urtheil über die Ertheilung
haftungen des gesetzlichen Güterrechts Dritten gegenüber be⸗ chränkt werden, sind von der Eintragung in öffentliche Register 45,270 Frauen und 32,144 Kinder unter 12 Jahren. Salzburg, 28. August. Dr. J) Der dreizehnte deutsche
abhängig zu machen;“ Juristentag wählte in seiner heutigen ersten Plenarversamm⸗ lung (wie bereits telegraphisch berichtet) Prof. Dr. Gneist (Berlin) zum Vorsitzenden, Appellationsgerichts⸗Präsident Dr. Franke aus Celle, Hofrath beim obersten Gerichtshof Dr. v. Keller aus Wien, Hof⸗ und Gerichtsadvokat Dr. Edler v. Ruthner aus Salzburg und Advokat v. Stenglein aus München zu Vize⸗Präsidenten, Landgerichts⸗Rath Eggendorfer aus Salz urg, Advokat Dr. Heinze aus Hamburg, Advokat Dr. Kratky aus Wien zu Schriftführern. Namens der österreichischen Regierung begrüßte der Justiz⸗Minister Dr. v. Glaser die Versamm⸗ lung in einer (vereits mitgetheilten) mit großem Beifall aufgenommenen Rede, wobei er betonte, daß er von Anbeginn des Juristentages an der Thätigkeit desselben den wärmsten Antheil genommen und niemals die hohe Bedeutuns desselben aus den Augen verloren habe. Auf Vorschlag des Prof. Dr. Gneist wurde Justiz⸗Minister Dr. v. Glaser in Aner⸗ kennung der großen Verdienste, welche er um die Gründung des Juristentages und seit dem Bestehen desselben sich erworben, zum Ehrenpräsidenten des Juristentages ernannt. Nach erfolgter Verthei⸗ lung der Berathungsgegenstände an die Abtheilungen erstattete Ober⸗ Appellations⸗Rath Becker (Oldenburg), welcher Mitglied der Reichstags⸗Justizkommisston und als Mitdlied der Redaktions⸗ Kommission einen wesentlichen Antheil an deren Ar eiten hat, ausführ⸗ lichen Bericht über die Civilprozeßordnung, wie dieselbe nach den Beschlüssen der zweiten Lesung der genannten Kommission sich ge⸗ staltet. Der Bericht über die Stra p. ozeßordnung, welcher vom General⸗Staatsanwalt Dr. v. Schwarze übernommen war, mußte wegen der Abwesenheit des Referenten vorläufig abgesetzt werden, doch wird Professor Dr. Gneist in der zweiten Plenarsitzung Vortrag darüber erstatten. Der eben Genannte verbreitete sich sodann in einer über eine Stunde währenden Rede über das Gerichtsverfassungsgesetz. — Nach einer kurzen Pause traten die Abtheilungen zu ihren Berathungen zusammen. In der combinirten I. und II. Abtheilung, welcher Handelsgerichts⸗Präses Dr. Albrecht (Hamburg) und Vize⸗ Kanzler des Ober⸗Hofgerichts Dr. Roßhirt (Mannheim) präsidirten, begann man mit Berat ung der Frage:
„Ist es wünschenswerth, in einem gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuche für Deutschland neben dem einheitlichen System des ehelichen Güterrechts noch subsidiäre Systeme für die Privat⸗ autonomie aufzustellen?“
wurde die Verhandlung auf morgen vertagt.
Die dritte Abtheilung wählte den Ober⸗Tribunals⸗Rath von Köstlin aus Stuttgart zum Vorsitzenden, den Hof⸗ und Gerichts⸗ advokaten Dr. Jaques aus Wien zu dessen Stellvertreter. Ober⸗ gerichts Raͤth Thomsen aus Hannover referirte über die Frage:
„Soll der Spruch der Geschwornen wegen falscher Rechtsbeleh⸗ rung des Präsidenten angefochten werden können? und wie?
Der Referent beantworte diese Frage im Wesentlichen bejahend, während Stadtgerichtsrath Rubo (Berlin) und Kreisgerichtsrath Heinsheimer (Mannheim), denen sich Advo kat Stenglein (München) anschloß, für Uebergang zur Tagesordnung plaidirten. Advokat Dr. Zimmermann (Berlin) beantragte Bejahung der Frage in dem Falle, wenn die falsche Rechtsbelehrung einen verurtheilenden Spruch der Geschworenen zur Folge gehabt hat, wogegen Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Rath Lamm (Dresden) die stenographische Fixirung der Rech’sbeleh⸗ rung nebst den sich etwa anschließenden Einwendungen der Parteien befürwortete. Die Abtheilung faßte schließlich folgende, abgesehen, von einigen Weglassungen, mit den Anträgen des Referenten überein⸗ stimmende Resolution:
1) Wegen falscher richterlicher Rechtsbelehrung ist der Spruch der Geschworenen durch ein Rechtsmittel beim höchsten Gerichtshofe anzufechten.
2) Die Rechtsbelehrung ist zunächst nach dem richterlichen Er⸗ messen, stets aber, soweit es die Staatsanwaltschaft oder die Vertheidigung verlangt, zu Protokoll festzustellen.
Eine ausdrückliche Aussprache des Grundsatzes, daß die richter⸗ 1. ensebesn für die Geschworenen bindend sein soll, wurde abgelehnt.
Die 4. Abtheilung (für Civilprozeß) begann ihre Sitzung Wum 1 Uhr. Nachdem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Becker⸗ Oldenburg zum Präsidenten und Dr. v. Kißling⸗Linz zu dessen Stell⸗ vertreter gewählt worden war, wurde die dieser Abtheilung zugewie⸗ sene Frage 8, die Revision gegen duae conformes betreffend, wegen
Abwesenheit des Ref Reichsoberhandelsgerichts⸗Präsidenten Dr. Drechs⸗
ler von der Tagesordnung abgesetzt und dann sofort in die Verhand⸗ lung über die Frage:
„Wie i die Zulässigkeit der Klageänderung in der deutschen „Civilprozeßorsnung sachgemäß zu bestimmen?“ eingetreten. Hierzu lag ein ansführliches Gutachten des Appellations⸗
88 gerichts⸗Präsidenten Kühne zu Greifswalde vor.
Den Bericht über
stituirung des Bureaus. Als Präses wurden vorgeschlagen: Farr (England), Semenow (Rußland), Engel (Preußen) und Keleti (Un⸗ garn). Zu Sekretären des Vorkongresses wurden Wesselowßky (Ruß⸗ land) und Herich (Ungarn) gewählt. Alle Sprachen werden zugelas⸗ sen, doch müssen alle Vorträge ins Französische übertragen werden.
Breslau, 29. August. Die „Schles. Ztg.“ schreibt: Die Oder ist in Folge der in voriger Woche stattgehabten anhaltenden Regengüsse so erheblich gestiegen, daß eine Fortsetzung der vielen Uferbauten unmöglich wurde.
Metz, 27. August. (Z. f. L.) et Zollamte im Bahnhofe 50 Hektoliter spanischen Weins wegen kon⸗ statirter Fälschung desselben mit arsenikhaltiger Fuchsin mit Beschlag belegt und der Polizeibehörde zu weiterer Untersuchung der Sache überwiesen. Zugleich meldet der „Courr. de la Mos.“, daß verflossenen Dienstag in Nancy 5000 Liter gefälschter Weine gleich⸗
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falls konfiszirt worden sind.
London, 28. August. Die von Hrn. Stott in Dover erfundene lugmaschine ist beinahe vollendet, und es wird in der ersten ktoberwoche ein Aufflug veranstaltet werden. Die Maschine wiegt
300 Pfd. und ist für zwei Mann berechnet. Hr. Stott beabsichtigt von der Seeseite abzugehen, geradeswegs nach Calais zu fliegen, den Leuchtthurm zu umfahren und wieder in Dover zu sein, innerhalb einer Zeit von 40 Minuten.
In San Francisco wurde am 29. August ein ganzes, von vier Straßen — der Brannon⸗, Townend⸗, Third⸗ und Forth⸗ street — begrenztes Häusergeviert durch Feuer zerstört. Der da⸗ durch angerichtete Eigenthumsschaden wird auf eine halbe Million Dollars geschätzt.
Redacteur: F. Prehm.
Berlin: Drei Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Am letzten Freitag wurden beim
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Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
soll am 28. September 1876, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Züllichau, den 3. Juli 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter 8 Ascher.
1 Ediktalladungng. In unserm Depositum befindet sich ein Fz its miftawinat von 3257 Thlr. 19 Sgr. . Carl August von Schilling und Christian Lud⸗ wig von Schilling auf Kleckewitz, d. d. Oranien⸗
baum, den 10. April 1721, und nachmals aus dem “
Testamente des am 27. September 1792 zu Star⸗ gard verstorbenen Fräulein Leopoldine Louise von Schilling herrührt, ursprünglich in einer von der Universalerbin des Fräulein von Schilling, der Marie Caroline Friederike von Maskow zu Bessau bei der vormaligen Landesregierung hierselbst depo⸗ nirten Obligation der Rentkammer zu Cöthen vom 20. Februar 1787 über 3000 Thlr. bestand und gegenwartig in 5 % igen Pfanebriefen der Anhalt⸗ Dessauischen Landesbank zum Nominalwerthe von 3-50 Thlr. und in einem Quittungsbuche der hie⸗ sigen Kreissparkasse über 7 Thir. 19 Sgr. 8 Pf. 1 önn; ist. MNiachdem nun die derzeitigen Fideikommi be nämlich der Königl. Bürce Fides 42 Sparie zu Dortmund, die Fran Wittwe Mathilde Kiriege, geb. von Sparre, unter Zustimmung ihrer einzigen Tochter Alma Kriege, die verehelichte Frau Naun orf, Minette, geb. von Sparre in Jena nter Genehmigung ihres Ehemannes Leopold Naundorf und unter Zustimmung ihres einzigen Sohnes, des Oskar Naundorf zu Newark, Essex Ceunty, Staat New⸗Jersey, Vereinigte Staaten von Nordamerika, sowie des für die minorenne Tochter der Letzteren, Minnie Naundorf, bestellten Kurators James O. Scoett ebendaselbst, das bestehende Familienfdeikom⸗ miß durch Familienbeschluß aufgehoben und gericht⸗ liche Bestätisung dieses Famillenschlusses beantragt
“
welches aus einem Vergleiche der Brüder
Fideikommißkapitals an die derzei
besitzer erfolgen wird.
Dessau, den 28. April 1876.
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Pietscher.
Auf Antrag des Kaufmanns Friedrich
tigen Fideikommiß⸗
erzogl. Anhalt. Kreisgericht. [8087] Herzog Anhalt. Krei gericht.
Schneider
zu Berlin und des dortigen Kaufmanns Jacob Ostermann wird der unbekannte Inhaber der nach⸗
bezeichneten Antheilscheine chweig⸗Lüneburgischen
1. März 1869, als: Serie Serie Serie Serie Serie Serie
rie
613 Nr. 22, 3476 Nr. 18, 5237 Nr. 1094 Nr.? 2525 Nr. 4804 Nr.
8197 Nr. 27
zur Herzoglich Braun⸗ Prämien Anleihe vom
2½ — 8 à über 20 Thlr. hierdurch in Gemäßheit des §. 275 Nr. 5 der braunschweigischen Civilprozeßordnung
aufgefordert, seine Werthpapieren in dem auf
Ansprüche an den obengedachten
den 17. Oktober d. Is.,
Morgens 10 Uhr,
hierselbst, Zimmer Nr. 15, hiermit angesetzten Ter⸗ mine bei Vermeidung des Rechtsnachtheils anzu⸗ melden, daß die oben bezeichneten Antheilscheine dem
Herzoglich braunschweig⸗lüneburgischen
Finanz⸗
Kollegium gegenüber für ungültig und wirkungslos
erklärt werden.
[7175]
Brannschweig, den 24. August 1876. Herzogliches Stadtgericht.
Rabert.
Lehnsproclama. Auf den Antrag des Friedrich Rohrbeck auf Sand⸗ hagen und der Vormundschaft des minorennen Wil⸗ helm Rohrbeck daselbst werden hierdurch alle Die⸗
jenigen,
welche an den, mit landeslehnsherrlicher
Bewilligung von den Gebrüdern Rohrbeck verkauften, in dem hiesigen Herzogthume im ritterschaftlichen Gute Sandhagen belegenen doppelten lehnbaren Hof nebst Zubehörungen aus einem Lehn⸗, Fideicommiß⸗,
Bürgers und Buchbindermeisters Georg Wilhelm Warnstorff und dessen Ehefrau Johanne Sophie Wilhelmine, geb. Lürig, hierselbst geborene Friedrich Ludwig Wilhelm Warnstorff, welcher im Jahre 1859 von Hamburg aus nach Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1862 verschollen ist, wird auf zuständigen Antrag hiermit aufgefordert, sich binnen Fahresfeift, spätestens aber in dem auf Sonnabend, den 9. Dezember 1876
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine da⸗ hier zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. Zugleich werden alle Per⸗ sonen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und endlich für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmel⸗ dung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll, hier⸗ durch aufgefordert. Einbeck, den 8. November 1875.
Königliches Amtsgericht. II.
Mehliß.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Die Lieferung von 300 Tonnen Portland⸗ Cement auf Bahnhof Landsberg a./W. soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. Termin zur Abgabe von versiegelten und mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehenen Offerten ist auf den 9. September er., Vormictags 11 Uhr, im Bureau der III. Bau⸗Inspektion (Bahnhof Landsberg) anberaumt, woselbst auch die Submis⸗ sionsbedingungen zur Einsicht ausliegen. Submis⸗ sionsformulare sind ebendaselbst in Empfang zu nehmen. Landsberg a W., den 30. August 1876
Der Eisenbahn⸗Baumeister.
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Nicolassen.
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böcke am Freitag, den 8 September, 1 Mittags 12 Uhr. . Auch werden 100 tragende Mutterschafe aus der Stammheerde abgegeben. [7062] Schroeder, Königlicher Domänenpächter.
Bekanntmachung. Die Lieferung von 3500 Kilo rohen Leinöl verdungen werden. Offerten mit Aufschrift: „ mission auf Leinöl“ versehen sind bis Montag, den 11. September d. J, G Nachmittags 5 Uhr, . in der Werft⸗Registratur niederzulegen, woselbst auch die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht aus⸗ selegt event. gegen Erstattung der Kopialien mit ℳ 0,75 abschriftlich zu dHaben sind. Wilhelmshaven den 24. Angust 1876. [7152] Kaiserliche Werft. (aà Cto. 229/8.)
1 Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8
Bekanntmachung. Den Inhabern folgender Danziger Stadtobli⸗ gationen der Anleihe vom 1. August 1850, als: Litr. A. Nr. 65, 89, 111, 117, 132, 155, 221, 336, 339, 401, 426, 476, 517, 586, 598 und 633 über je 100 Thlr. oder 300 ℳ; Litr. B. Nr. 5, 16, 29, 40, 65, 135, 187, 194, 230, 267, 268, 282, 285, 327, 350, 485, 486, 493, 585, 596, 627 und 650 über “ sje 50 Thlr. oder 150 ℳ, welche durch das Loos zur Amortisation gezogen sind, werden diese Obligationen hierdurch dergestalt gekündigt, daß die Abzahlung des Kapitals nebst Zinsen durch die hiesige Kämmereikasse am 1. April 1877 erfolgen, mithin von da ab die Zahlung von Zinsen eingestellt werden wird. Danzig, den 19. August 1876. 170341 Der Magistrat.