Deutsches Reich.
Am 16. September d. J. werden Telegrapbhen⸗Betriebestellen eröffnet: bei den Postämtern in Senftenberg, Friedeberg N.⸗M. Bahnbhof und Uckro mit beschränktem Tagesdienst, bei den Zweig⸗Postanstalten auf den Bahnhöfen in Cottbus und Guben mit vollem, auf Bahnhof Calau mit beschrärktem Tagesdienst.
Frankfurt a. O,., den 9. September 1876. 8
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Am 1. Oktober d. J. wird zu Bauerwitz im Regierungs⸗ bezirk Oppeln ein mit der Orts⸗Postanstalt vereinigtes Telegraphen⸗ amt mit beschräwktem Tagesdienst und auf dem Bahnhofe zu Mys⸗ lowitz, Regierungsbezirk Oppeln, eine mit der Zweigpostanstalt ver⸗ einigte Telegrammannahmestelle ebenfalls mit beschränktem Tages⸗ dienst eröffnet werden. 11“M“
Oppeln, den 11. September 1876. — 8
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Zu Geisenheim und Lorch, im Regierungsbezirke Wiesbaden, werden am 1. Oktober d. J. Telegraphen⸗Anstalten mit beschränktem Tagesdienst eröffnet. 8 8
Frankfurt a./ M., den 10. September 1876. 8
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Königlich preußische Advokat Franz Georg Ganser zu Prüm, Regierungsbezirk Trier, ist zum Advokaten im Bezirk des Kaiserlichen Appellationsgerichts zu Colmar und zum An⸗ walt bei dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst ernannt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Gerichts⸗ und Deposital⸗Kassen⸗Rendanten Busse in Poln. Lissa bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Cha⸗ rakter als Rechnungs⸗Rath, und 1
dem Kreisgerichts⸗Sekretär Noche zu Hirschberg i./Schl. bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Die Herren Forstkandidaten, welche an dem nächsten forst⸗ lichen Staatsexamen Theil zu nehmen wünschen, wollen ihre Meldung bis spätestens 25. September cr. einreichen.
Berlin, den 12. September 1876.
Königliche Forst⸗Ober⸗Examinations⸗Kommission. Hagen. . Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Seminarlehrer und kommissarische Kreis⸗ Schulinspektor Sermond in Fulda ist zum Kreis⸗Schulinspek⸗ tor im Regierungsbezirk Cassel ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Berghauptmann Krug von Nidda von Clausthal; der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Sydow aus Tirol.
Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:
1) Nr. 175 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen;
2) Uebersicht der mit Hauptverkehrsorten in transatlantischen Ländern bestehenden Postdampf⸗ schiff⸗Verbindungen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. September. Ueber die Anwesen⸗ heit Sr. Majestät des Kaisers und Königs bei den Manövern des IV. und XII (Königlich sächsischen) Armee⸗Corps gehen uns folgende weitere Mittheilungen zu: 1
Merseburg, 12. September. Mit dem heutigen Tage nahmen die Feldmanöver des IV. gegen das XII. (Königlich Sächsische) Armee⸗Corps ihren Anfang, und war denselben nach⸗ stehende General⸗Idee zu Grunde gelegt worden: Ein West⸗ Corps (IV. Armee⸗Corps) befindet sich auf dem Rückzug von Sachsen nach Thüringen. Verstärkungen für dasselbe sind von Querfurt im Anmarsch. Die Arriéregarde hält Altranstädt be⸗ setzt. Ein Ost⸗Corps (XII. Armee⸗Corps) ist bis an die Elster gefolgt. Auf Grund dieser allgemeinen strategischen Lage sollte das West⸗Corps sich am 12. einem allgemeinen Engagement gegen den überlegenen Feind entziehen, aber unter Benutzung von geeigneten Terrainabschnitten Widerstand leisten, um nicht über die Querfurterstraße zurückgedrängt zu werden.
Das Ost⸗Corps sollte den Gegner dagegen angreifen und schlagen, bevor er Unterstützungen erhielt.
Die beiderseitigen Aufstellungen waren um 10 Uhr einge⸗ nommen, und zwar stand vom West⸗Corps der Arrièéregarde und die Kavpallerie⸗Division bei Altranstädt, das Gros mit der 7. Di⸗ vision in der Position Kötzschau⸗Rampitz mit der 8. Division und der Corps⸗Artillerie weiter rückwärts bei Schladebach, um zu⸗ nächst den Abschnitt des Floßgrabens zu halten.
Vom Ost⸗Corps hatte die Karallerie⸗Division Aufstellung bei Markranstädt genommen; die 23. Infanterie⸗Division stand hinter derselben, beide bereit, bei Beginn der Bewegungen zum Angriff auf Altranstädt vorzugehen, die 24. Infanterie⸗ Division südlich Markranstädt, um auf den Uebergang von Dürrenberg an der Saale zu marschiren.
Nachdem Se. Majestät der Kaiser mit Sr. Majestät dem König von Sachsen, von Merseburg kommend, um 10 Uhr bei Kötzschau zu Pferde gestiegen waren, begann der Vor⸗ marsch der 23. Infanterie⸗Division, welche bei Markranstädt die preußische Landesgrenze passirt hatte, auf Altranstädt, das nur furze Zeit von der Arriéregarde des (West⸗) IV. Corps gehalten wurde.
Unter dem Schutze der nördlich Altranstädt entwickelten Kavallerie⸗Division, welche mit der hier gleichfalls vorgegangenen feindlichen Kavallerie aufeinander traf, ging demnächst die Be⸗ satzung dieses Dorfes auf Kötzschau zurück.
Das Ost⸗Corps drängte mit der 23. Infanterie⸗Division nach und entewickelte sich nun zum Angriff gegen die inzwischen von der 7. Infamterie⸗Division besetzte Stellung Kötzschau⸗Rampitz, während gleichzeitig die beiden einander gegenüberstehenden Ka⸗ pallerie⸗Pivisionen auf dem nordößlich dieser Stellung befind⸗ lichen Raͤume ein Fold für ihre Aktion fanden.
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Da eine längere Vertheidigung der Dörfer Schladebach, Kötzschau und Rampiz nicht in der Absicht des kommandirenden Generals des West⸗Corps lag, so wurde der genannte, in taktischer Beziehung unbedeutende Abschnitt geräumt, nachdem die 8. In⸗ fanterie⸗Division eine Aufnahmestellung auf den westlich desselben mäßig ansteigenden Gelände genommen, und in derselben ihre
Zur Verstärkung des Feuers wurde dann rechts neben derselben auch die Corps⸗Artillerie mit 30 Geschützen in das Feuer ge⸗ bracht, um dem Feind das Debouchiren aus den vorliegenden Dörfern zu erschweren. 1
Es entspann sich in dieser Situation ein stehendes Feuer⸗ gefecht, welches bei der konzentrischen Wirkung, die die Aufstel⸗ lung des West⸗Corps gestattete, dem Vordringen des Ost⸗Corps ein Ziel setzte, zumal die 24. Infanterie⸗Division von demselben bisher nur mit vereinzelten Abtheilungen in das Gefecht einge⸗ griffen hatte, und eine wesentliche flankirende Wirkung von ihr für diesen Tag nicht mehr zu erwarten stand. Dagegen er⸗ rang die Kavallerie⸗Division des West⸗Corps durch eine mit überraschender Schnelligkeit und Vehemenz ausge⸗ führte Attacke, welcher die Kavallerie des Ost⸗Corps in dem Augenblick nicht gewachsen war, einen Erfolg auf dem äußersten rechten Flügel ihrer Schlachtlinie. Bei Abwägung der Gesammt⸗Gefechtslage hatte mithin das West⸗Corps den Vor⸗ theil, noch so viel Terrain auf dem rechten Saale⸗Ufer in seiner Gewalt zu haben, daß selbst einem überlegenen Feinde gegenüber ein ordnungsmäßiger Uebergang über den Fluß gesichert erschien, und daß ebenso die anrückenden Verstärkungen noch an der Saale⸗Linie und nicht weiter zurück erwartet werden durften.
Um den Uebergang zu erleichtern, war von den Pionieren während des Manövers eine Pontonbrücke bei Creipau geschlagen worden, so daß dem Corps zwei Brücken zur Benutzung offen
standen. I Se. Majestät der Kaiser befahlen unter diesen Verhältnissen
den Schluß des Manövers und kehrten, nachdem ein kurzes Re⸗ sumé über den Gang desselben gegeben worden war, mit Sr. Majestät dem König von Sachsen zu Wagen nach Merseburg urück. Die Vorposten des West⸗Corps, welches über den Fluß zurückgezogen wurde, etablirten sich arauf längs des linken Flußufers auf der Linie Merseburg⸗Dürrenberg, die des Ost⸗Corps nahmen eine entsprechende Stellung auf dem rechten Ufer ein. Am Abend beabsichtigten Se. Majestät die Bivouaks beider Corps mit einem Besuch zu beehren. 8 — 13. September. Se. Majestät der Kaiser und König stiegen, nach telegraphischer Meldung, heute früh bereits um 7 ½ Uhr zu Pferde, um Sich zum Manöver zu begeben. Das XII. Armee⸗Corps ist über die Saale gegangen, die demselben gegenüberstehenden Truppen des IV. Armee⸗Corps erhalten Ver⸗ stärkungen, so daß es voraussichtlich auch heute zu lebhaften Gefechten kommen wird. Nach der Rückkehr vom Manöver findet bei Sr. Majestät ein déjeuner dinatoire statt; die Abreise von Merseburg ist auf Nachmittag 4 Uhr festgesetzt.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern in Frankfurt aus Rumpenheim den Besuch Ihrer König⸗ lichen Hoheit der regierenden Großherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter. — Nach Besichtigung des Palmengartens und des Clementiner Kinder⸗Hospitals reiste Ihre Majestät nach Baden⸗Baden weiter, woselbst Allerhöchstdieselbe zum Kurgebrauch Abends eintraf.
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— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin haben an den Ober⸗Bürgermeister von Erfurt folgendes Handschreiben ge⸗ richtet:
„Merseburg, den 10. September 1876.
s liegt Mir am Herzen, den Empfang, den Ich in Thüringen, Meiner Heimath, und insbesondere in Erfurt, gefunden habe, in dankbaren Worten als eine schöne Lebenserinnerung zu bezeichnen, und Ihnen, dem es vergönnt ist, für das Wohl der Stadt zu sorgen, die Ich gestern zu besuchen die Freude hatte, mit Meinem Dank die innigsten Wünsche für das Gedeihen derselben darzubringen. — Ich bitte Sie zugleich, beifolgende Gabe unter die wohlthätigen Anstalten und die Armen Erfurts zu vertheilen.
Angusta.“ Diesem Schreiben war die Summe von 1000 ℳ beigefügt.
— Ueber die Ergebnisse der Patent⸗Enquete in der Sitzung vom 2. September 1876 theilen wir Folgendes mit:
1) Nach Ansicht Aller soll das Ausschließungsrecht des Patentinhabers sich nicht auf Einrichtungen an fremden Fahr⸗ zeugen erstrecken, welche die Reichsgrenze nur vorübergehend überschreiten.
Eine Mehrheit von 17 Stimmen ist ferner für völlige Frei⸗ heit des Transits, so daß der Patentinhaber den Durchgang nachgemachter Gegenstände durch deutsches Gebiet nicht ver⸗ hindern soll.
Für Freiheit der in zollfreien Niederlagen deponirten Waa⸗ ren und deren Sicherung gegenüber etwaigen Angriffen des Patentinhabers erhebt sich nur 1 Mitglied.
2) Für einen provisorischen Schutz der zu öffentlichen Aus⸗ stellungen geschickten Gegenstände erklären sich 7 Mitglieder.
Eine Mehrheit von 18 will die zu staatlich organifirten Ausstellungen gesandten Gegenstände in gleicher Weise wie die transitirenden behandeln, sie mithin der Ausschließungsberech⸗ tigung des Patentinhabers entziehen, so lange sie auf der Ausstellung bleiben und nicht in den inneren Verkehr übergehen.
3) Ein gültiges Patent soll aufgehoben werden, wenn die im Patent beanspruchte Erfindung in der Beschreibung unge⸗ nügend dargestellt ist.
Der weitere Vorschlag, auch dann aufzuheben, wenn das, was als Erfindung patentirt ist, insofern der späteren Aus⸗ führung durch den Erfinder nicht entspricht, als letzterer mehr erfunden hat und thatsächlich anwendet, wie sein Patent besagt, wird nur von 6 Mitgliedern unterstützt.
Die Aufhebung soll ferner zulässig sein, wenn der aus⸗ ländische Patentinhaber keinen Vertreter im Inlande hat. schuldigungsgründe werden hierbei berücksichtigt.
Die Aufhebung soll endlich eintreten nach Ansicht aller Mitglieder, außer einem, wenn die Patentabgaben nicht bezahlt werden. 12 Mitglieder wollen diese Wirkung ohne Weiteres bei Nichtinnehaltung der vorgeschriebenen Fristen eintreten lassen, 9 erst nach einer Erinnerung oder Mahnung vor oder nach Ablauf der Fristen.
Die Klage auf Aufhebüng eines von Anfang an ungül⸗ tigen Patentes kann während Der ganzen Patentdauer angestellt werden. Der Vorschlag, wegen mangelnder Neuheit nur dem
Patentamte resp. Patentanwalt die Aufhebungsklage zu geben,
Divisions⸗Artillerie (16 Geschütze) in erster Reihe postirt hatte.
Ent⸗
wird blos von 3 Mitgliedern unterstüßt.
Die übrigen 19 Mit⸗ die absolute Aufhebung des Patents stets ein⸗
glieder wollen 3 wenn Jemand mit der Aufhebungsklage durch⸗
treten lassen, dringt. 4) Eine räumliche und zeitliche Ausdehnung der bestehenden Patente soll in der Weise zulässig sein, daß dem Patentinhaber die Ausführung seiner Erfindung durch ihn und seine Rechts⸗ nachfolger und die Bekanntmachung nicht schadet und im Uebri⸗ gen bei solchen Anträgen das Verfahren des neuen Gesetzes zur Erlangung von Patenten eintritt. b
Für diese Bestimmung ist eine Mehrheit von 19 Mit⸗ gliedern. 1
Für Patentirung bereits abgelaufener Patente ist Niemand.
5) Die Dauer des Patents soll vom Zeitpunkte der An⸗ meldung datiren. 1
6) Für eine obligatorische Bezeichnung der patentirten Gegenstände mit den Worten „Deutsches Patent“ und mit dem Datum der Patentirung unter der Rechtswirkung des amerika⸗ nischen Gesetzes sind alle Stimmen außer 3. .
Ein Strafverbot für die Bezeichnung nicht patentirter Gegenstände als patentirter nach Vorbild des amerikanischen Gesetzes wird einstimmig als erforderlich und wünschenswerth bezeichnet. 1
7) Die Einführung von besonderen Strafbestimmungen nach Analogie des französischen Gesetzes für Patentverletzungen durch Arbeiter und Angestellte, welche in den Fabriken oder Werkstätten des Patentinhabers gearbeitet haben, wird nur von 5 Stimmen beantragt.
— Reisen der angeschuldigten Militärpersonen behufs des persönlichen Erscheinens vor dem Spruchgerichte (§. 111 der Strafgerichts⸗Ordnung, II. Theil des Strafgesetz⸗ buches für das preußische Heer vom 3. April 1845) sind als Dienstreisen anzusehen, und demgemäß für dieselben die chargen⸗ mäßigen Reisekosten und Tagegelder zu gewähren.
— Behufs möglichster Vermeidung von Insertionskosten für die Bekanntmachungen von Verkaufsterminen hat das Kriegs⸗Ministerium bestimmt, daß in denjenigen Fällen, in welchen die von den Truppen zu Gunsten der Militär⸗Verwal⸗ tung zu verkaufenden Gegenstände nur eine geringe Einnahme voraussehen lassen, von den Truppen besondere Termine nicht abgehalten, auch zu diesem Behufe besondere Bekanntmachungen in dem betreffenden öffentlichen Blatte nicht erlassen, sondern die in Rede stehenden Gegenstände zur Ersparung von Kosten einer am Orte vorhandenen Militär⸗Lokalverwaltung oder dem Train⸗ Depot überwiesen werden, um dieselben bei nächster Gelegenheit mit zur Auktion zu stellen.
— Schon wiederholt ist darauf hingewiesen worden, wie nothwendig es ist, die Aufschriften von Briefen zc. nach solchen Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig oder gar nicht gebräuchlich ist, in lateinischen Schriftzügen abzufassen.
Wie häufig gleichwohl diese einfache Vorsichtsmaßregel, zum eigenen Nachtheil des korrespondirenden Publikums, vernachläs⸗ figt wird, ergiebt die aus zuverlässiger Quelle mitgetheilte That⸗ sache, daß bei einer neuerdings vorgenommenen Durchsicht der auf dem Postamt zu Porto Alegre (Brasilien) lagernden Briefe sich 53 in Deutschland, Oesterreich und in der Schweiz aufgegebene Briefe — darunter 17 eingeschriebene — vorfanden, welche, weil die bezüglichen Adressen mit deutschen Buchstaben geschrie⸗ ben waren, als unbestellbar zurückgelegt worden waren.
— Bei dem Verkauf eines Grundstücks wurde dem Ver⸗ käufer an Zahlungsstatt eine II. Gutshypothek angeboten, im Betrage von 3000 Thlr. hinter 3900 Thlr., mit der Versiche⸗ rung, das Grundstück enthalte 50 Morgen. Der Verkäufer er⸗ klärte sich mit dieser Zahlung einverstanden, und in dem dem⸗ nächst aufgenommenen Kaufvertrag wurde die Gutshypothek als be⸗ dingungsloses Zahlungsmittel erwähnt. Nach Abschluß dieses Vertrages erfuhr der Verkäufer, daß das Gut, worauf die Hy⸗ pothek ruhte, nicht 50 Morgen, sondern 47 Morgen enthalte, und er erklärte demzufolge dem Käufer, daß er vom Kaufge⸗ schäft zurücktrete, weil ihm die Sicherheit der Hypothek dadurch erheblich verringert erscheine. Das Appella⸗ tionsgericht zu Breslau erkannte auch die Ungültigkeit des Kaufvertrages an, indem es annahm, daß der Verkäufer in einem Irrthum über solche Eigenschaften der einen Theil der Gegenleistung für den Verkauf des Grundstückes bil⸗ denden Sache sich befunden habe, welche für seine Willens⸗ erklärung bestimmend gewesen seien, woraus nach §. 77 Tit. 4 Th. I. des A. L. R. die Ungültigkeit des Kaufvertrages folge. In der vom Käufer dagegen eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde machte dieser geltend, daß im schriftlichen Kaufvertrage von irgend einer Eigenschaft der zu übereignenden Hypothek oder des dafür verhafteten Grundstückes nicht die Rede sei. Das Ober⸗ Tribunal, III. Senat, wies jedoch in seiner Sitzung vom 14. Juli d. J. die Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet zurück, indem es in seinem Erkenntnisse ausführte: „Bei der An⸗ fechtung eines Vertrages wegen Irrthums kann es keineswegs blos auf den Inhalt der darüber aufgenommenen schriftlichen Urkunde ankommen. Eine solche Auffassung beruht vielmehr gerade darauf, daß das Niedergeschriebene dem wahren Willen der Betheiligten zur Zeit des geschlossenen Vertrages nicht ent⸗ spricht, daß eine für die Einwilligung des Anfechtenden in den Vertragsschluß von ihm als entscheidend betrachtete Thatsache in Wirklichkeit nicht vorhanden war. Dies ist vom Ober⸗Tribunal in dem Plenarbeschlusse vom 31. Januar 1845 anerkannt wor⸗ den. Da nun hier feststeht, daß dem Verkäufer ein bestimmter Flächeninhalt des für die an Zahlungsstatt anzunehmende Grund⸗ schuld verhafteten Grundstücks baarer Vertragsschlüsse ausdrück⸗ lich, wenngleich nur mündlich, zugesichert worden, daß er hier⸗ durch sich zum Abschluß des Vertrages hat bestimmen lassen, er aber hei der Annahme der Richtigkeit dieser Zusicherung sich geirrt hat, so hat der Richter mit Recht den §. 77 a. a. O.
Eigenschaften der Sache die Willenserklärung vereitelt.“
— Heute Mittag trafen die Truppentheile des III. Armee⸗ Corps, von Weißensee her, hier ein, und haben dieselben theil⸗ weise in den hiesigen Kasernen resp. in der Nähe derselben Quartier genommen, anderntheils marschirten dieselben aber nur durch die Stadt, um nach den südlich gelegenen Ortschaften zu gelangen und dort Quartiere zu beziehen.
— Das Hannoversche Husaren⸗Regiment Nr. 15 ist Allerhöchst ermächtigt worden, von dem Chef desselben Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Schwerin, eine Garnitur Pelze als Geschenk anzunehmen und dieselben neben dem etatsmäßigen Attila im Dienst zu tragen.
— Der General der Kavallerie, Baron von Rheinbaben, General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs
wesens ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
angewendet, wonach Irrthum in ausdrücklich vorausgesetzten
— Der Kaiserlich russische General⸗Lieutenant, Baron von Gerschau, Commandeur der 3. Kavallerie⸗Division ist hier ein⸗ getroffen und im Hotel de Russie abgestiegen.
— Der Kaiserlich österreichische Botschafter am Kaiserlich russischen Hofe, Baron von Langenau, ist gestern Abend von St. Petersburg hier eingetroffen und hat im Hotel Royal Woh⸗
nung genommen.
— Der Direktor des Königlichen statistischen Bureaus, Ge⸗ heimer Ober⸗Regieruncs⸗Rath Dr. Engel, ist von seiner Reise nach Budapest hierher zurückgekehrt.
— Briefsendungen für S. M. S. „Medusa“ sind von heute ab nach Kiel zu dirigiren.
Vayern. München, 11. September. Der König hat sich vorgestern Abend von Schloß Berg auf mehrere Tage nach dem Linderhof begeben.
— Der Prinz Leopold und die Prinzessin Gisela sind gestern wieder hierher zurückgekehrt.
— Von den auf Mrlaub befindlichen Staats⸗Ministern wird zunächst v. Pfretzschner vor Ende dieser Woche zurück⸗ kehren und die Leitung des Staats⸗Ministeriums des Aeußern wieder übernehmen. Der Staatsrath Dr. v. Daxenberger, welcher zur Zeit den Minister des Aeußern vertritt, hat gestern den für München euernannten Geschäftsträger Englands, Ge⸗ neral Stanton, empfangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.
— (Südd. Pr.) Der deutsche Botschafter in St. Peters⸗ burg, General⸗Lieutenant von Schweinitz, hat heute, und der österreichische Botschafter in London, Graf Beust, München gestern nach kurzem Aufenthalte verlassen.
— (Allg. Ztg.) Zu der heute hier eröffneten 24. katho⸗ lischen Generalversammlung Deutschlands waren um 11 Uhr Vormittags etwas über 600 Theilnehmer angemeldet. Heute Vormittags 8 Uhr wurde dieselbe mit einem feierlichen Hochamt, vom Erzbischof v. Scherr abgehalten, in der Domkirche
zu Unserer Lieben Frau eingeleitet. Hierauf fand die 1. ge⸗ schlossene Generalversammlung im großen Saale des katholischen Kasinos statt. Abends wird daselbst die 1. öffentliche General⸗ versammlung abgehalten.
Württemberg. Friedrichshafen, 10. September. Die kirchliche Feier des morgigen Geburtsfestes der Königin wurde heute Vormittag in den hiesigen Kirchen mit Festpredigten unter zahlreicher Theilnahme und unter Anwesenheit Ihrer Majestäten begangen. — Heute Nachmittag 2 Uhr war im Königlichen Schloß zu Ehren des Geburtsfestes Ihrer Majestät Fest⸗ und Hoftafel, wozu die Prinzessin Friedrich von Württemberg und Prinz Wilhelm von Württemberg, die Frau Landgräfin von Hessen⸗Philippsthal mit Begleitung sich einfanden.
— 11. September. Der König hat aus Anlaß des Geburtsfestes der Königin eine Amnestie für eine größere Anzahl von Strafgefangenen erlassen.
Baden. Schloß Mainau, 11. September. Der Großherzog hat am 9., seinem Geburtstage, die Behörden von Konstanz, die dortige Gesstlichkeit, die in Konstanz zurück⸗ gebliebenen Offiziere des wegen der bevorstehenden Manövers abwesenden 6. Badischen Infanterie⸗Regiments Nr. 114, sowie die Deputationen der Städte Mannheim, Heidelberg, Bruchsal, Karlsruhe, Pforzheim, Baden, Freiburg und Konstanz, die Pro⸗ rektoren der Universitäten Heidelberg und Freiburg, den Direktor des Polytechnikums zu Karlsruhe und einen Abgeordneten der Studirenden dieser Anstalt empfangen und deren Glückwünsche entgegengenommen. Sonntag, den 10. d., traf der Sänger⸗ verein „Harmonie“ aus Zürich hier ein und trug zu Ehren der Höchsten Herrschaften mehrere Musikstücke vor.
Am nämlichen Tage verließ der Erbgroßherzog Schloß Mainau, um sich zunächst nach Karlsruhe und von da zu seinem Regiment, dem 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiment, zu begeben, in welchem der Prinz an den bevorstehenden Manövern der 28. Division Theil nehmen wird.
Hessen. Darmstadt, 9. September. (Frkf. J.) Die Frage der Erweiterung der Kompetenz der Landgerichte zum Zweck der Entlastung der Bezirks⸗Strafgerichte, welche be⸗ reits auf dem vorigen Landtag in de Zweiten Kammer lebhaft ventilirt wurde, ist, nachdem jene Vorlage zurückgezogen worden, auch auf diesem Landtage in Folge eines Antrags des Abg. Jöckel auf Aenderung des Art. 426 der Strafprozeßordnung wiederholt zur Sprache gekommen. Die Zweite Kammer be⸗ schloß, die Regierung um die Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, durch welchen 1) die Anwendung des Art. 426 der Strafprozeßordnung auf das Vergehen der Beleidigung in den⸗ jenigen Fällen, in welchen eine Verweisung vor die Bezirks⸗
Strafgerichte nicht erfolgt ist, wieder hergestellt, und 2) be⸗
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stimmt wird, daß bei Antragsdelikten, wenn die Klage durch Verzicht des Anklägers aufgehoben wird, der Ankläger in die dem Staate verursachten Kosten von dem Untersuchungsrichter oder von dem erkennenden Gerichte zu. verurtheilen sei. Weiter beschloß die Zweite Kammer mit 19 gegen 18 Stimmen, die Regierung um die Vorlage eines Gesetzentwurfs des Inhalts zu ersuchen, daß Beleidigungen (14. Abschnitt des Reichs⸗Straf⸗ gesetzbuches), abgesehen von einzelnen näher zu bezeichnenden Fällen, in erster Instanz von den Landgerichten abzuurtheilen seien. Der Gesetzgebungsausschuß der Ersten Kammer hat sich in dieser Materie ebenfalls schlüssig gemacht und beantragt nach dem soeben erschienenen, von Dr. Buff erstatteten Berichte Bei⸗ tritt zu den jenseitigen Beschlüssen. 8 — 10. September. Die Hessische Ludwigsbahn hat n einer besonderen Eingabe an die Stände nachzuweisen ver⸗ sucht, daß die von der Regierung proponirte Heranziehung zur Einkommensteuer dem Wortlaut ihrer Konzession widerstreite. Der berichtende Finanz⸗Ausschuß der zweiten Kammer ist jedoch anderer Ansicht und führt aus, daß die Gesellschaft den allge⸗ meinen gesetzlichen Aenderungen in den Steuerverhältnissen unter⸗ worfen sei.
Sachsen 3 Coburg⸗Gotha. Coburg, 11. September. Der Herzog ist gestern von Merseburg nach Reinhardsbrunn gekommen und wird heute auf Jagdschloß Oberhof eintreffen und daselbst mehrere Tage verweilen.
Elsaß⸗Lothringen. Metz, 10. September. Die Kö⸗ nigin von Schweden ist vorgestern hier eingetroffen und im Hotel de l'Europe abgestiegen. Die Weiterreise erfolgte gestern früh.
„Italien. Rom, 12. September. (W. T. B.) Der Kron⸗ prinz Humbert und der Kriegs⸗Minister werden die militärischen Uebungslager besichtigen. — Die Regierung hat ein Verbot gegen die Einfuhr von Weintrauben und Bestandtheilen
des Weinstockes erlassen. — Wie von unterrichteter Seite ver⸗ sichert wird, sollen die allgemeinen Wahlen am 27. und 29. Ok⸗ tober stattfinden.
Türkei. Konstantinopel, 10. September. Der „Wien. N. Fr. Pr.“ wird von hier gemeldet: Wie in eingeweihten Kreisen ver⸗ sichert wird, soll die Frage der Aufhebung des Großvezierats und die Errichtung eines Ministerrathes mit einem Konseils⸗ Präsidenten und der Verantwortlichkeit der Kabinetsmitglieder ernstlich ventilirt werden. — Die Abzahlung der Staatsschulden wurde auf drei Jahre vertagt und die Zinsen von 12 auf 8 Prozent reduzirt. — Der Großvezier ist noch immer krank.
— Die beiden in den letzten Gefechten bei Alexinatz den Serben abgenommenen Kanonen sind nach Konstantinopel gebracht worden und werden auf der Esplanade von Tophane aufgestellt. Ferner hat ein Spezialtrain am 5. September 108 verwundete serbische Gefangene aus den Gefechten um Nisch nach Konstantinopel gebracht, welche im Spital von Haidar Pascha untergebracht wurden.
— Die türkischen Journale bringen die wenig wahrscheinlich klingende Nachricht, daß sich Persien bereit erklärt habe, der Türkei im Bedarfsfalle eine Armee von 50,000 Mann zur Dis⸗ posnion zu stellen.
Wien, 12. September. (W. T. B.) Wie in diploma⸗ tischen Kreisen verlautet, sind die Bemühungen der Vertreter der Großmächte in Konstantinopel, die Pforte zu billigeren For⸗ derungen für den Frieden zu bewegen, bisher ohne wesentlichen Erfolg geblieben.
— Vom türkisch⸗serbischen Kriegsschauplatze liegen heute folgende Mittheilungen vor:
Belgrad, 9. September. Die „Pol. Korr.“ berichtet: Der Wunsch des Kriegs⸗Ministers, ein Kommando bei der aktiven Armee zu bekommen, soll endlich in Erfüllung gehen. Wie von informirter Seite verlautet, dürfte Oberst Nikolits nächstens das Kommando des Armee⸗Corps am Ibar übernehmen, während Oberst Tscholak Antics den General Alimpics ersetzen wird, welcher dem Großen Generalstabe zugetheilt werden soll. Das Kriegs⸗Ministerium soll dann dem Obersten Milankovits anver⸗ traut werden, welcher seit Jahren Chef der administrativen Ab⸗ theilung im Kriegs⸗Ministerium ist. Seit einigen Tagen werden von den aus Rußland kommenden Offizieren die meisten zur Drina⸗Armee geschickt, welche täglich bedeutende Verstärkungen erhält. Deligrad wird noch fortwährend befestigt. Aus Belgrad werden Geschütze und Munition dahin geschickt. Man behauptet, Deligrad könne eine sechsmonatliche Belagerung aushalten. Oberst Rajewski, ein Sohn des gleichnamigen russischen Gene⸗ rals, ist bei Alexinatz gefallen. Fürst Milan soll sich zur Armee nach Paratschin begeben. Auch in Deligrad dürfte er einige Tage verweilen.
— 11. September. Wegen des Namensfestes des Kaisers von Rußland sind der Fürst und die Minister hier angekommen und haben der vom Metropoliten celebrirten Messe angewohnt. Die ganze Stadt ist beflaggt.
— 12. September. (W. T. B.) Die Regierung ver⸗ öffentlicht Folgendes: Die türkischen Truppen auf dem rech⸗ ten Ufer der Morawa haben gestern versucht zwischen Alexinatz und Deligrad den Uebergang über die Morawa zu erzwingen, wurden aber, nach dem bis 7 ½ Uhr Abends auf der ganzen Linie gekämpft worden war, auf allen Punkten zurückgedrängt.
— Vom Kriegsschauplatze schreibt das „Wien. Fremdenbl.“ vom 11: Es ist seit mehreren Tagen, als herrschte in Europa der tiefste Friede. Auch nicht die kleinste Meldung läuft ein, um die Erinnerung zu wecken, daß die Balkan⸗Halbinsel sich an zahlreichen Punkten im Kriegszustande befindet. Man hört wohl aus dem Hauptquartier Abdul Kerim Paschas Allerlei dar⸗ über, daß die Türken die Größe ihres letzten Sieges bei Alexinatz anfangs nicht richtig verwerthet hätten, und daß sich derselbe immer wichtiger herausstelle, aber man erfährt nichts, daß die Türken diesen täglich wachsenden Sieg ausnützen und energisch verfolgen. Die Serben müssen doch schon ihre Habseligkeiten lange in Sicherheit gebracht haben, was hält also den türkischen Kommandirenden noch auf? Inzwischen arbeitet Tschernajeff in Deligrad unausgesetzt an der Reorganisirung und Aufstellung seiner Truppen.
— Aus Serajevo wird dem „VPest. Lloyd“ berichtet, der nordbosnische Aufstand sei völlig erloschen. Die Anstrengungen des serbischen Obersten Despotovics, das Land zu insurgiren, waren vergeblich. Er brachte nur 580 Mann zusammen. Die Kreise von Serajevo, Travnik und Banjaluka sind ruhig, nur in letzterem irrt ein gewisser Hajduk Stefanovics mit 250 Mann umher. Selbst in den Groß⸗Zworniker und Vissegrader Kaima⸗ kamaten herrscht tiefste Ruhe. Hafiz Pascha hält mit drakonischer Strenge die Ruhe und Ordnung aufrecht und erlaubt den Mu⸗ hamedanern keinerlei Uebergriffe.
— Aus Deligrad berichtet der Korrespondent der „Daily News“ vom 6. d. M.: „Die Rechnung der türkischen Grausam⸗ keiten ist überreif. Sobald die Türken in den okkupirten Orten
einige Flüchtlinge ergreifen, martern und tödten sie dieselben.
In Djunis erzählte mir heute ein alter Mann eine schreckliche Geschichte. In einem der Dörfer an dem Abhang von Jastrebog ergriffen die Türken eine flüchtige Familie. Sie packten das kleinste Kind, spießten es, rösteten es lebendig und zwangen die Eltern, das Fleisch ihres eigenen Kindes zu essen. Dann wurden auch die Eltern abgeschlachtet. Der alte Mann bestätigt, daß er ein Zeuge davon war. Er ist ein Priester. Die Truppen waren Aegypter und General Tschernajeff erzählte mir, daß die⸗ selben schlimmer sind als die Baschibozuks und die Tscherkessen.“
— An der Morawa hat sich die Situation nicht verändert, schreibt die „Presse“ vom 12. Die Preßbureaus von Belgrad und Konstantinopel schweigen mit Beharrlichkeit über die seit dem 1. September vorgefallenen Scharmützel — ein Beweis, daß dieselben nicht einmal hinreichen, zu Siegesbulletins ver⸗ wendet zu werden. Nur einzelne Berichterstatter benützen die ereignißlose Zeit zur Erfindung allerlei strategischer Kombina⸗ tionen und Gefechte. So ist auch der vielgerühmte Marsch des Obversten Horvatovics bis „gegen Nisch“ im Sand verlaufen, und nachträglich stellt es sich heraus, daß er von Topolniza und Katun zurückberufen wurde, um den Raum zwischen De⸗ ligrad und Alexinatz zu besetzen. Hätte er irgend welchen Er⸗
folg erzielt, derselbe wäre gewiß von Belgrad gemeldet worden.
Ebensowenig haben die Türken mit ihren Operationen einen erheblichen Schritt nach vorwärts gethan. Um gegen Alexinatz und Deligrad etwaͤs Ernstliches vorzunehmen, dazu reichen vor⸗ läufig weder ihre Truppen, noch ihr Belagerungspark aus, und ihre Versuche, gegen Krusewatz vorzurücken, sind bisher ebenfalls resultatlos geblieben.
— Aus Alt⸗Serbien vom 12.:
Bekanntlich gehört jetzt Alt⸗Serbien theils zum bosnischen, theils
meldet das „W. Fremdenbl.“
gegangen ist.
zum Vilajet von Skutari. Alt Serbien abermals ein selbnändiges Vilajet gebildet werden. Zr Prisrend soll der Sitz des Vali sein. Man glaubt, Abdurrahman Pascha, der bereits einmal dort die Stelle eines General⸗Gouvern-urs bekleibete und in ziemlich gutem Andenken steht, würde abermals diesen Posten erhalten. ⸗
Das Corps Mehmed Aali Paschas, welches noch Anfangs August den ihm gegenüberstehenden Streitkräften Ticholak Antics überlegen war, wurde bald darauf in zweifacher Hinsicht geschwächt. Einestheils maßte Mehmed Aali Pascha zwölf Bataillone an Derwisch Pascha abgeben, anderntheils desertirten sämmtliche Baschibozuks von Djakovar und Ipek theils schon vor den Gefechten am 7. bis 9. August, theils unmittelbar nach denselben. Schlechte Verpflegung, Unzufriedenheit mit ihren Führern und starke Verluste veranlaßten diese beispiellose Desertion. Nur die bos⸗ nischen Baschibozuks blieben bei dem Corps. Allerdings verautet, daß die desertirten Baschibozuks sich wieder bei ihrem Corps einfinden sollen; aber im besten Falle dürfte sich kaum die Hälfte derselben zu einem neuen Ausmarsche entchließen. Ueber⸗ dies verlautet, deß sie ihre weiteren Dienste überhaupt nur für fünf⸗ undzwanzig Tage in Aussicht gestellt haben, nach welcher Frist sie definitiv entl-ssen zu werden fordern. Ueber das Gebahren der Baschibo uks erfährt man selbst von den höchstgestellten türkischen Offizieren, welche gewiß nicht Ursache haben, sich parteiisch gegen die⸗ selben zu äußern, daß dasselbe andauernd ein unverantwortliches sei. Besonders thun sich die Mannschaften aus Dibre und Prisrend durch Zuchtlosigkeit und Aueschreitungen aller Art hervor. Zwischen Be⸗ rana, Sienitza, Jenibazar und Mitrovitza giebt es in den christlichen Dörfern nichts mehr zu verwüsten, weil die Verheerung dort eine vollständige ist. Am schrecklichsten scheinen die Dörfer an den Ab⸗ hängen des Kopavnik⸗Gebirges gelitten zu haben; dieselben, einige sechzig an der Zahl, sind bis auf den Grund vernichtet.
„IJn Prisrend zirkuliren schon seit Längerem beunruhigende Ge⸗ rüchte über die Absichten der muselmännischen Bevölkerung. Die Regierung ist sehr wachsam und läßt es an scharfen Befehlen nicht ermangeln; so lange aber die muselmännischen Städter nicht ent⸗ waffnet sind, vermögen Befehle allein nur wenig zu fruchten. Fehim Pascha gab vor seiner jüngst erfolgten Abreise nach Ipek vor der Hand den Auftrag, der Jugend das Tragen von Waffen zu untersagen, und behielt es sich für seine Rückkehr vor, diese Maßregel auch anderweitig auszudehnen.
— Die Nachrichten vom türkisch⸗montenegrinischen Kriegsschauplatze lauten:
Ragusa, 12. September. (W. T. B.) Gutem Verneh⸗ men nach ist Danilovgrad, das angeblich nach einem türki⸗ schen Telegramme von den Türken erobert sein sollte, noch heute ganz unbehelligt das Hauptquartier des Fürsten von Monte⸗ negro. Bei Klobuk finden seit 3 Tagen fortgesetzt Scharmützel zwischen Türken und Montenegrinern statt.
— Vom montenegrinischen Kriegsschauplatz finden sich im „Pest. Lld.“ etliche neuere Einzelheiten. Am 8. d. haben die Türken ein verschanztes Lager bei Podgorizza bezogen, rückten dann in Gefechtsformation bis Dukla (Dioklea), nur demonstri⸗ rend, vor und kehrten nach einer bis 10 Uhr währenden Kano⸗ nade wieder zurück. Aus Skutari vom 9. d. wird gemeldet, daß große Transporte verwundeter Türken aus dem Gefechte vom 7. d. bei Spuz dort eingetroffen sind. Ueber den Aus⸗ gang dieses Gefechtes beobachten die Türken Stillschweigen. Aus Trebinje wird gemeldet, daß die Türken die beiden Klöster Kocierevo und Dobricevo, die Hauptquartiere des herzegowinaischen Aufstandes, zerstört haben. h &
Mostar, 11. September, Abends. (Aus türkischer Quelle.) Freitag, den 8. September, hat ein montenegrinisches Corps in der beiläufigen Stärke von 2500 Mann eine von zwei Batail⸗ lonen vertheidigte Position am rechten Flügel Moukhtar Paschas angegriffen. Die Montenegriner wurden bis in ihre eigenen Ver⸗ schanzungen zurückgeschlagen, von welchen drei in der Gewalt der Kaiserlichen Truppen verblieben.
— Die Verluste der Türken in der Schlacht bei Podgoriz za am 6. September giebt ein Korrespondent der „Daily News“ im türkischen Hauptquartier auf 700 an. Am 7. September hatte kein Gefecht stattgefunden. Zwei Mörser zum Bom⸗ bardement von feindlichen Verschanzungen wären in Podgorizza eingetroffen.
Vom 8. September meldet ferner derselbe Korrespondent aus Podgorizza: „Achtzehn Bataillone, zum Entsatz von Medun und zur Bildung des ganzen rechten Flügels der Türken be⸗ stimmt, wurden heute aus ihren befestigten Positionen zurückge⸗ zogen, welche sofort ohne Gefecht von den Montenegrinern be⸗ setzt wurden.“
Amerika. New⸗York, 12. September. (W. T. B.) Bei den Staatswahlen für den Staat Maine haben die Re⸗
publikaner mit einer Mehrheit von 15,000 Stimmen den Sieg
davongetragen.
Statistische Nachrichten.
“ Das Kaiserlich statistische Amt veröffentlicht in dem jetzt heraus gegebenen Heft III. Abtheilung 1. der Vierteljahrthefte zur Statisti des Deutschen Reichs für 1876 u. A. Uebersichten über der Bierbrauereibetrieb, den Verbrauch und die Besteue rung des Biers im Deutschen Reiche während des Jah res 1875. Es ergiebt sich daraus zunächst die bemerkenswerthe That sache, daß im Gebiete der deutschen Brausteuergemeinschaft die Zah der Bierbrauereien, welche 1872 noch 15,4560 betrug, in 187 auf 13,520, sonach um 1936 oder über 12 % zurückgegangen ist. Diese erhebliche Verminderung trifft der Hauptsache nach auf solche Braue reien, welche obergährige Biere herstellen und mit den besser ein, richteten und fabrikmäßig betriebenen Lagerbierbrauereien nicht mehr konkurriren können. Das gesammte Biererzeugniß der Staate des Reichssteuergebiets belief sich 1875 auf 21,358,228 Hektol Rechnet man hierzu die Produktion der Staaten mit partikutare Steuergesetzgebung, nämlich: Bayern incl. Pfalz (12,679,809 Hektol.) Württemberg (3,596,144 Hektol.), Baden (1,068,661 Hektol) und Elsaß⸗Lothringen (763,313 Hektol.), so läßt sich für das ganze deutsche Zollgebiet eine Bierproduktion von 39,464,000 Hektol. annehmen, welche diejenige des Vorjahres nur um 260,000 Hektol. überstiegen hat. Diese verhältnißmaͤßig geringe Zunahme erklärt sich hauptsäͤch lich dadurch, daß in Folge der reichen Weinernten von 1874 und 1875 in den Weinbau treibenden Gegenden der Konsum des Biers zurück⸗ Im Gebiete der Steuergemeinschaft ist dies in gerin⸗ gerem Grade der Fall gewesen und hat hier die Biererzeugung von 1874 auf 1875 um mehr als 860,000 Hektol. zugenommen. Von unter gährigem Bier wurden hier gewonnen 12,893,425 Hektol. (gegen 1874 mehr 612,489 Hektol.), von oberzährigem Bier 8,464,803 Hektol. (gegen 1874 mehr 250,825 Hektol.); die Herstellung des letzteren ist in den öst⸗ lichen Theilen des Steuergebiets im Allgemeinen verbreiteter, als in den westlichen Theilen desselben. Für den Kopf der Bevölkerung des Reichssteuergebiets berechnet sich das Quantum der Biererzeugung auf 69,3 Liter; in den einzelnen Verwaltungsbezirken finden hierbei aller⸗ dings große Unterschiede statt. Eine besonders hohe Produktion pro Kopf weisen nach: Berlin mit 223,7 Lit., die thüringischen Staaten mit 138,2 Lit., das Königreich Sachsen mit 126.6 Lit., Hohenzollern mit 120,1 Lit., die Provinz Sachsen mit 94,4 Lit., wogegen dieselve am geringsten war in: Posen mit 21,9 Lit., Westpreußen mit 3144 Lit.,