1876 / 216 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Hannover mit 33; Lit., Pommern mit 34,6 Lit. und Oldenburg mit 37,5 Lit. pro Kopf. 8 EE“ in den Staaten der Steuergemeinschaft wird für 1875 auf 21,713, Hektol. veranschlagt, wobei angenom⸗ men ist, daß die Zufuhren aus den süddeutschen Staaten 600,000 Hektol., die Einfuhren vom Auslande 140,700 Hektol. und die Ausfuhren 386,000 Hektol. umfaßt haben. Im Jahre 1874 war der Verbrauch auf 21 ½ Millionen Hektol., und für 1873 und 1872 zu 20,8 bezw. 16,5 Millionen Hektol. geschätzt worden. Auf den Kopf der Bevöl⸗ kerung vertheilt, ergiebt dies einen Verbrauch für 1875 von 72 Lit, 1874 von 70 Lit., 1873 von 66 8 Lit. und 1872 von 53,4 Lit. Da⸗ gegen stellt sich für 1875 der durchschnittliche Bierkonsum in den süd⸗ deutichen Staaten pro Kopf in Bayern auf 287 Lit., in Württemberg auf 195 Lit., in Baden auf 77 Lit. und in Elsaß⸗Lothringen auf 39 Lit. Der Bierverbrauch des ganzen Zollgebiets läßt sich für 1872 auf 39,200,000 Hektol. und für den Kopf der Bevölkerung auf 93 Liter abschätzen. Die Gesammteinnahme vom Bier für die Reichskasse belief sich im Jahre 1875 auf 19,144,942 oder 0,64 pro Kopf (darunter: Brausteuer 17,682,507 oder 0,586 pro Kopf, Uebergangsabgaben 899,552 ℳ, Eingan szoll von Bier 562,883 ℳ). Für die Vorjahre beziffert sich der Ertrag: 1874 auf 18,525,264 (pro Kopf 0,0 ℳ), 1873 auf 17,193,429 (pro

Kopf 0,87 ℳ), 1872 auf 14,444,217 (pro Kopf 0,48 ℳ);. die

relative Zunahme desselben stellt sich hiernach von 1872 bis 1875 auf 33 Prozent. Das Biersteueraufkommen in den süddeutschen Staaten wird folgendermaßen angegeben: Bayern rechts des Rheins

20,160,280 (pro Kopf 4.60 ℳ), Württemberg 5,324,952 (pro

Kopf 2,88 ℳ), Baden 2,275,576 (pro Kopf 1,51 ℳ), Elzaß⸗ Lothringen 1,681,769 (pro Ko f 1,00 ℳ). Das Hektoliter Bier wurde im Jahre 1875 im Reichssteuergebiete mit einer Abgabe von

0,8 ℳ, im rechtrheinischen Bayern mit 1,55 ℳ, in Württemberg mit 2. ℳ, h vectrdene 2,)u und in Elsaß⸗Lothringen mit 2,52 betroffen. 8

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

1““ Graz, 12. †ꝙ ½☛☚ Graf Anton Auersperg . rün) ist heute gestorben. 1 .“ Lifi ch dem Titel Fordz, „Versuch,“ in arme⸗ nischer Sprache erscheinende Revue enthält in ihrer ersten Nummer von diesem Zebe e⸗ vein Uebersetzung von Schillers „Don 6“ von Barchudarian. 8 1 8 ee. Die Königliche Akade mie zu Stockholm der freien Künste wählte in ihrer letzten Sitzung Frau Jenny Lind⸗Goldschmidt, welche der Akademie ein Kapital von 40,000 Kronen geschenkt, wo⸗ von die Zinsen einem bei der Akademie studirenden Maler, Bild⸗ hauer oder Architekten als Reisestipendium verliehen we den sollen zu ihrem Ehrenmitgliede. 8

Gewerbe und Handel. .“

Nach statistischen Mittheilungen betrug in England der Eööö— der Ausfuhr im August 17,962,884 gegen 19,418,876 £ im August 1875 und 20,503,756 in 1874. Für die ersten acht Monate stellen sich die resp. Ziffern auf 133,257,330 fX, 149,511,844 £ und 159,477,032 . An dieser Abnahme des Exports partizipiren von den Stapelartikeln hauptsächlich Wollenfabrikate, Leinwand, sowie Eisen und Stabl. Die Kohlenausfuhr hat quan⸗ titativ etwas zugenommen und Baumwollenstoffe, sowie Seidenfabri⸗ kate bekunden quantitativ wie qualitativ ebenfalls einige Besserung. Die Einfuhr bezifferte sich im vorigen Monat auf 33,810,802 gegen 31,200,445 £ im Angust 1875 und 32,317,228 f in 1874. Der Zu⸗

wachs in der Einfuhr ist durch einen größeren Import von Bauholz, Thee und Spiritussen entstanden, während Cerealien und Zucker in verminderten Quantitäten importirt wurden.

1 Verkehrs⸗Anstalten.

1 n—

Der Bau der Eisenbahn⸗Weichselbrücke bei Grau⸗ denz schreitet ununterbrochen rüstig vorwärts. Von den beiden zu⸗ nächst in Angriff genommenen Wasserpfeilern ist der nahe dem linken Ufer stehende Pfeiler schon weit über dem Wasser, während am anderen Pfeiler betonirt wird. An drei Landpfeilera sind die Senkbrunnen bereits fertig und werden gegenwärtig die Baggerarbeiten vorge⸗ nommen; an zwei anderen Pfeilern werden die Senkbrunnen ge⸗ mauert.

New⸗York, 12. September. (W. T. B.) Der Dampfer „Queen“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Burrau.

Bukarest, Mittwoch, 13. September. Das amtliche Blatt erklärt gegenüber gegentheiligen Nachrichten, daß der Großvezier die Thronbesteigung des Sultan Abdul Hamid dem Fürsten Karl durch ein in den freundlichsten Worten abgefaßtes Telegramm notifizirt hat.

New⸗York, Mittwoch, 13. September. Der Schatzsekretär macht bekannt, daß demnächst weitere 10 Millionen 1885er Bonds einberufen werden würden.

Berlin, den 13. September 1876.

Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der dnn. eesgesesamm Ziehung der 3 Königl. Preuß. Klassenlotterie fielen: 1 Gewinn à 15,000 auf Nr. 67,665.. 2 Gewinne à 3000 auf Nr. 34,254. 72,111. 1 Gewinne à 1800 auf Nr. 29,518. 3 Gewinne à 900 auf Nr. 13,918. 23,732. 56,088. 143 Gewinne à 300 auf Nr. 129. 5687. 14,053. 17,517. 20,611. 24,454. 51,869. 79,366. 80,204. 84,390. 85,549. 92,268.

92,329.

Klasse 154.

Bazias, 11. September. Die Mitglieder des statistischen Kongresses besichtigten gestern das Herkulesbad und kehrten heute früh nach Bazias zurück, von wo die Fahrt nach Temesvar fort⸗ gesetzt wird.

Brüssel, 12. September. (W. T. B) Die (Früher bereits er⸗ wähnte) internationale geographische Konferenz ist heute Vormittag im Königlichen Schlosse zusammengetreten. Der König wies, wie die „Indépendance belge“ erfährt, in seiuer Begrüßungsrede zunächst auf dus wachsende Interesse für die Erforschung Afrikas hin und führte alsdann weiter aus, daß seit einiger Zeit Diejenigen, welche sich mit diesen Fragen beschäftigt hätten, der Ansicht wären, daß eine Vereinigung, deren Zweck darin bestände, die Errichtung von cövilisatorischen Einrichtungen in Afrika zu beschleunigen, von großem Nutzen sein würde. Aus diesem Grunde habe er die gegenwärtige Versäammlung berufen. Er werde hierbei von keinen ehrgeizigen Gesichtspunkten geleitet. Der belgische Staat eigne sich wegen seiner centralen Lage ganz besonders für diese Ver⸗ einigungen. Der König ließ sich alsdann über einige Spezialfragen aus und hob hervor, daß es zur Lösung der Froge nothwendig sei, an den Greenzen der noch nicht erforschten Gebiete in Afrika Stationen zu begründen, welche gleichzeitig wissenschaftlichen Zwecken dienten, wie auch Obdach gewährten; für die Fortführung des Werkes sei ein internationales Comité zu bilden.

In Breslau wurde gestern die Ausstellung bienen⸗ wirkhschaftlicher Gegenstände und Bienenzuchts⸗Pro⸗ dukte eröffnet; deeselbe zerfällt in fünf Gruppen: 1) Lehrmittel, 2) leere Bienerwohnungen, 3) Geräthschaften, 4) lebende Bienen, 5) Produkte (Honig, Mehl, Wein, Meth, Essig ꝛc.). Unter den Aus⸗ stellern von Lehrmitteln sind es besonders die landwirtbschaftliche Lehranstalt in Proskau und Rittergutsbesitzer Ecke in Tschammendorf bei Neumarkt, deren Ausstellungen sich vor Allem durch Reichhaltigkeit, instruktive Auswahl und Anordnung, sowie durch Eleganz der Arrange⸗ ments auszeichnen. Auch die Kollektiv⸗Ausstellung des schlesischen Bienenzüchter⸗Vereins verdient die Beachtung aller Besucher.

In Gruppe 5 finden sich in eleganten Glasgefäßen die verschie⸗ densten Sorten Honig, und zwar Linden⸗, Akazien⸗, Klee⸗, Taubnessel⸗ ac. Honig, außerdem Honig⸗Liqueure, Honigmeth, Honigwein, schle⸗ sische, italienische, krainer Honige, ferner Honige in den verschiedensten Stadien der Läuterung. Von Stadtrath Hipauf findet sich dort guch eine interessante Zusammenstellung aller Honigsorten der Erde.

Die Gruppe 3: Geräthschaften, erthält eine ungemein reiche Auswahl der verschiedensten Geräthschaften für die Bienenzucht; darunter u. A. ein Weiselhäuschen aus Brasilien, ausgestellt von Hanemann aus Brasilien, der auch in Gruppe 1 Wachs von stachel⸗ losen Bienen aus Brasilien un Pflanzenwachs von der Carnauba⸗ Palme ausgestellt hat. Von Baron Rothschütz ist eine Kollektion höchst praktischer Geräthe, von Gutsbesitzer Hilbert aus Macejewo bei Thorn eine Honigschleuder⸗Maschine, durch welche das Aus⸗ leeren der Waben ohne Verletzung derselben möglich wird, von Lehrer Kunz in Jägendorf bei Jauer sind künstliche Waben Fmit Mittelwanden ausgestellt. Die beiden Gruppen 2 und 4, Bienen⸗ wohnungen, bieten sehr viel Lehrreiches und Interessantes, da sie einen Einblick in das Leben und Treiben eines Insektes gestatten, dessen große Bedeutung im Haushalte der Natur und im Leben der Men⸗ schen noch lange nicht genügend gewürdigt wird. Die Arrangements sind bei den betreffenden Gruppen derartig, daß das Herumschwärmen der Bienen keinerlei Unbequemlichkeiten für die Besucher mit sich führt und Jeder ohne Furcht die Bienenstände besichtigen kann. Man findet hier alle Arten von Bienenwohnungen, ausgefͤhrt in den ver⸗ schiedensten Materialien und nach den verschiedensten Methoden.

Hannover, 11. September. Außen dem Anfang nächsten Monats in Goslar tagenden Hannoverschen Provinzial⸗Lehrervereine wird Ende dieses Monats hier der evangelische Lehrerbund, der im vorigen Jahre in Göttingen tagte, seine Jahres versammlung abhalten. Derselbe hat zu diesem Zwecke an hiesige dem Bunde be⸗ freundete Kollegen das Ersuchen gestellt, zu einem Lokal⸗Comité zu⸗ sammenzutreten, um die nöthigen Schritte zur Abhaltung der Ver⸗ sammlung einzuleiten und die erforderlichen Anordnungen zu treffen.

Das vennächst gebildete Lokal⸗Comité ist gegenwärtig mit den Vor⸗ bereitungen zur Versammlung beschäftigt. g Ueber das bevorstehende Jubiläumsfest des Mün Kunstgewerbe⸗Vereins schreibt die „Korrespondenz Wetzstein“ Folgendes: 8 3Die Festversammlung deutscher Künstler und Kunstindustrieller scheint sich in großartiger Weise zu gestalten Der erste Abend, das Banquet im Odeonssaale mit feierlicher Verbindung der durch die Jury zur Prämiirung ausgezeichneten Aussteller, gehört natürlich vor Allem den 52 , . 1 8—

Der zweite Festabend soll Einheimische und Gäste im Känig⸗ lichen Hoftheater vereinigen, dessen Bühnenraum und Parquet in einen großen Saal verwandelt, einen Festraum bildet. Hier haben

Künstler und Handwerker es übernommen, um ähnlich den verschiedenen in freudigster Erinnerung gebliebenen Künstlerfesten in einen Festzug den gleichen Gedanken zum Ausdruck zu brirgen, der dem ganzen Ausstellungswerke zu Grunde liegt: „Die Vereinigung von Kunst

d Handwerk“. . Blüthezeit der deutschen Kunst, des

Es ist hierfür die . deutschen Kunsthandwerkes gewählt, die Zeit, in welcher innig ineinander griffen und zu⸗

Kunst und Handwerk so daß gerade bei den hervorragendsten Ver⸗ tretern derselben es oft schwer sein dürfte zu be⸗ stimmen, ob deren Namen mehr der Kunst oder mehr dem Hand⸗ werke gehören. Ein lebendes Bild wird die vorausgehende Rede illustriren. Daran soll sich anschließen ein Zug der Zünfte von An⸗ gehörigen des betreffenden Kunsthandwerkes dargestellt, als da sind: Waffenschmiede, Schlosser, Tischler, Weber, Goldschmiede ꝛc Im Festgewande soll die Zeit, die beim Anblick: „unserer Väter Werke uns mit Stolz erfüllt, ermuthigt und belehrt hat, uoch einmal vor uns voruüberziehen. Es soll zugleich ein Ehrentag der verschiedenen in dem Zug vertretenen Gewerbe sein, deren Gewerbe, denen zum ersten Male nach langer Zeit und langen Kämpfen in unserem Glas⸗ palaste, die Kunst sich wiederum an die Seite gestellt. 8 Wie wir bei einem freudigen Anlaß gerne der eigenen Angehö⸗ rigen gedenken, so foll der Zug zur Ehre der Enkel ein kurz Erzählen vom Ruhm der Väter sein. 1““

Parchim, 10. September. Moltke⸗Denkmals ist jetzt auf den 2. Oktober angesetzt. Es werden dieser Feierlichkeit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin mit mehreren Mitgliedern seines Hauses beiwohnen. Außer den Spitzen der Behörden sind geladen die Verwandten des Marschalls. Erscheinen wird ferner eine Deputation des in Stargard stehenden Colberg⸗Grenadier Regiments Nr. 9, dessen Chef Graf Moltke ist. Außerdem hat der Großherzog befohlen, daß jedes mecklenburgische Regiment sich durch einen Offizier, einen Feldwebel und einen Ge⸗ meinen an der Feier betheiligen soll.

Das neue Schul⸗ und Museumsgebäude am Stein⸗ thorplatz zu Hamburg, welches zur Aufnahme der Realschule des Johanneums, der allgemeinen Gewerbeschule und des Museums für Kunst und Gewerbe bestimmt ist, bildet nach dem „H. C.“ ein großes Carré mit zwei inneren Höfen, deren jeder 1330,5 Qu.⸗Meter Grund⸗ fläche hat und beträgt die größte Länge des Gebäudes 105,6 M., die größte Breite 76,1 M. Auf der Ostseite liegt der Haupteingang für das Gewerbemuseum und die Aula der Schulen, an der südöstlichen Ecke der Eingang für die Realschule, an der nordöstlichen der Ein⸗ gang für die Gewerbeschule. Der Eingang in der Mitte der West⸗ front führt zur Wohnung des Direktors der Gewerbeschule, ferner zur Bibliothek des Gewerbemuseums und zur Tuenhalle, und dient das Thor in der Mitte der Nordfeont nur als Einfahrt zu den Höfen.

Das Erdgeschoß enthält 23 Säle für das Gewerbemuseum und die damit verbundenen Sammlungen Em Ganzen 1330 Qu.⸗Meter Grundfläche), ferner die Wohnung für den Direktor der Gewerbeschule und endlich im Mittelbau zwischen den beiden Höfen die Turnhalle von 304 Qu.⸗Meter Grundfläche und 7,16 Meter lichter Höhe.

Im ersten und zweiten Stock nehmen im Allgemeinen die Räume für die Realschule die südliche, die für die Gewerbeschule die nörd⸗ liche Hälfte des Gebäudes ein, während die von beiden Schulen ge⸗ meinschaftlich zu benutzenden Räume, als: Aula, chemisches Labo⸗ ratorium, Lehrzimmer für Physik ꝛc. die Mitte einnehmen. Die Korridore laufen an der Hofseite in einem geschlossenen Ring in das ganze Ge⸗ bäude herum. Die beiden oberen Etagen enthalten außer den Fluren, Treppen, Kloseträumen ꝛc. zusammen 70 Schulzimmer und Zeichen⸗ säle. Der an der Ostfront liegende Zugang zur Aula resp. Gewerbe⸗ museum führt durch zwei Vestibüle, von denen das erste gegen die Straße nur durch ein schmiedeeisernes Schiebethor abgeschlossen wird. Von da gelangt man in gerader Linie zum Haupttreppenhause mit Oberlicht, in welchem eine stattliche Doppeltreppe von gelbem fran⸗ zoͤsischen Marmor nach dem ersten Stock zu der in der Mitte der Ostfront belegenen Aula führt. Die Aula hat 200 Qu.⸗M. Grund⸗ fläche und eine lichte Höhe von 10 M. Zu den beiden Seiten der Aula und durch Thüren mit derselben verbunden liegen zwei Neben⸗ säle. Das Gehäude hat im Ganzen sieben Etagentreppen. Das Oberlicht des Haupttreppenhauses enthält verziertes Glas, dessen Ornamente, nach dem neuen amerikanischen Sandblaseverfahren aus⸗ geführt sind. Die lichten Etagenhöhen betragen im Erdgeschoß 5,70 M., im ersten und zweiten Stock 4,60 bis 4,0 NM.

Die Fagaden des Gehäudes haben eine einfache Renaissance⸗ Architektur erhalten, die Mauerflächen sind mit Cementputz versehen, und alle Gesimse, Fenstereinfassungen, Portale ꝛc. aus sächsischem Sandstein hergestellt. Das Gebäude ist über den Fenstern des zweiten Stocks durch eine Reihe von neulich in diesem Blatte näher bezeich⸗ neten Porträt⸗Medaillons, vom Bildhauer E. Peiffer in Sandstein gehauen, geschmückt. 1

Im pördlichen inneren Hofe ist an der Wand des Haupttreppen⸗ hauses die früher am Neß befindliche und dort abgebrochene Kaiser⸗ hoffagade als schönes Denkmal dentscher Renaissance⸗Architektur, vom Jahre 1619 datirt, wieder aufgebaut worden.

Der Gorilla im hiesigen Aquarium, welcher vor einigen Tagen erkrankt war, befindet sich in der Besserung. Inzwischen aber ist neben dem Chimpansen Tschego der große Orang⸗Utang mit Tode abgegangen und zwar, wie die im hiesigen anatomischen Museum vorgenommene Sektion ergeben hat, an einer chronischen Darment⸗ zündung, durch welche der Dickearm in seiner ganzen Ausdehnung mit Geschwüren bedeckt war. Die Sektion hat unzweifelhaft heraus⸗ gestellt, daß die Anfänge dieses follikulären Darmleidens älterer Natur waren. Eine Heilung wäre auch dann unmöglich gewesen, wenn die Art der Erkrankung genau bekannt gewesen wäre, wovon bei der Unnahbarkeit des Affen während seiner eigentlichen Krankheit gar keine Rede sein konnte.

2 11“ 11111“ Die feierliche Enthüllung des

Theater.

Im Koͤniglichen Theater wird zur Feier des hundertjähri⸗ gen Geburtstages Heinrichs von Kleist dessen vaterländisches Schau⸗ spiel: „Prinz Friedrich von Homburg“ neu einstudirt. Der Dichter wurde bekanntlich am 10. Oktober 1776 als Sohn eines Offiziers in Frankfurt a. O. geboren. Das Schauspiel „Prinz Friedrich von Homburg“ ist das letzte Werk Kleists. Von neuen Stücken berei⸗ tet das Königliche Theater zunächst zur Darstellung vor: „Deutsche Treue“, vaterländisches Schauspiel von Felix Dahn. Ferner sind zur Aufführung angenommen: „Marino Falieri“*, Trauerspiet in 5 Akten von H. Kruse, „Die Augen der Liebe“, Lustspiel in 3 Akten von Wilbelmine von Hillern, geb. Birch, „Ein Pessimist“, Lustspiel in 3 Akten von Ernst Eckstein“, „Der große Wurf’“, Posse in 3 Akten von J. Rosen, „Rose und Dist-1“, Schauspiel in 1 Akt, von Schmidt⸗ Weißenfels. Von neuen Opern sind „Dier Folkunger“ von Mosen⸗ thal, Musik von Kretschmar, und „Der Widerspenstigen Zähmung von Götz in Aussicht. Neu einstudirt wird unter anderen älteren Opern: „Die Stumme von Portici“ von Auber.

Residenz⸗Theater. Zu weiterer Vervollständigung des En⸗ sembles wurden von der Direktion noch folgende Kräfte herangezogen: die bekannte erste Conversationsliebhaberin des Prager Landestheaters, Frl. Toni Hiller, Tochter des Musikdirektors Ferdinand Hiller; ferner die Damen Frl. Angèle und Frl. Hofmann für jugend⸗ liche Liebhaberinnen, beide aus Wien. Endlich die Herren Neuffer vom hiesigen Königlichen Theater, Hr. Lüpschütz vom Hoftheater in Oldenburg und Hr. v. Brauck vom Fürstlichen Theater in Gera. Außerdem sind die Kontrakte von Fr. Ernst und Hrn. Tr oski nach ihren glücklichen Debüts perfett geworden. Frl. Hiller wird zunächst in der Rolle der Herzogin in Dumas „Etrangère auftreten. Für dieses neue Drama sollen noch weitere Kräfte zu vollständig ent⸗ sprechender Besetzung desselben gewonnen werden. Die Creolin (die Fremde) wird Fr. Claar⸗Delia spielen. Die Herren Neuffer und Lüpschütz wirken bereits in der Freitag, den 15. September, stattfindenden ersten Aufführung des neuen deutschen Sittendramas „Caprice“ von Rheinisch mit.

Das Belle⸗Alliance⸗Theater arbeitet rüstig daran,

für die Wintersaison sein Ensemble zu vervollständigen. So debütirt⸗

morgen der vom Krollschen Theater rühmlichst bekannte Charakter⸗

Komiker Hr. 1 toffel un Amtsrath Poll und in „Der Lügner und sein Sohn“ als Herr von Crack, während am Sonnabend Frl. Klecsinsky als „Maria Stuart gastirt. Für die und Gastspiele in Aussicht.

Singegangene literarische Neuigkeiten.

Archiv für Verwaltungsrecht, gesammelt und bearbeitet von Dr. Hermann Stelp. 1. Bd. (2. Halbjahrgang). Berlin 1876. Verlag der Expedition der Deutschen Gemeinde⸗Zeitung.

Jahrbücher über die Deutsche Armee und Marrine. Verantwortlich redigirt von G. von Marées, Major. Bd. XX. Nr. 59 (August 1876). Heft 2. Nr. 61. Heft 3.

Deutsche Rundschau. Herausgegeben von Julius Rodenberg. Zweiter Jabrgang. Heft 12., September 1876. Berlin. Verlag der Gebrüder Pätel.

Der Püre. Berlinische Blätter für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde; VSöCöö“ von Georg Hiltl und Ferdinand Meyer. II. Jahrgang. Nr. 3. ö

WETöö“ Archiv für vaterländische Geschichte, herausgegeben von dem historis ben Vereine von und für Oberbayern. 34. Bd., 3. Heft; 35. Bd., 1. Heft.

Urheberrecht an Schrift. und Kunstwerken, Abbil⸗ dungen, Kompositionen, Photographien, Mustern und Modellen, nach deutschem und internationalem Rechte dargestellt von Dr. R. Klostermann, Geh. Bergrath und Prof. der Rechte. Berlin, 1876. Verlag von Frauz Vahlen. (282 S.) 1“

Bayerische Bevöͤlkerung nach der Gebürtigkeit. Mit einem Karto⸗ꝛramm. Bearbeitet von Dr. Georg Mayr, Vorstand des Königlichen statistischen Bureau. XXXII. Heft der Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern. Herausgegeben vom Königlichen statistischen Bureau. München 1876. Kommissionsverlag von Adolf Ackermann in München. gr. 8. (438 S.) 8

Kalender und Statistisches Jahrbuch für das König⸗ reich Sachsen und Thüringen auf das Jahr 1877. Heraus⸗ gegeben vom Statistischen Bureau des Königlich Sächsischen Mini⸗ steriums des Innern. Dresden, Druck und Verlag von C. Heinrich. kl. 8. (237 S.) 3

Nüchterne Briefe aus Bayreuth von Paul Lindau. Separat⸗Abdruck aus der „Schlesischen Presse“. Breslau, Verlag von S. Schotrländer. 1876. (53 S.) u““

Arendssche rationelle Volksstenographie in sechs Unterrichts⸗ und sechs Nebungsbriefen, einem mündlichen Unterricht methodisch angepaßt durch entsprechende Erläuterungen, Vorschriften, Schreibeblättec und Korrekturarbeiten. Unter Leitung des Begründers der genannten Volksstenographie herausgegeben vom Bureau für Arendesche Stenographie. Berlin 1875 76. Verlag von P. Gustedt. (84 S. u. Taf.) à Hst. oder Brief 1

Daniel Deranda. Von George Eliot. Deutsch von Adolf Strodtmann. Fünfter Halbband. Fünftes Buch: Mardochai. Einzig autorisirte deutsche Ausgabe. Berlin. Verlag von Gebrüder Pätel. 1876.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Nuck: W. Elsner.

22* 2

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

Friedrich Wohlbrück in „Pantoffel und Degen“ als

Für die nächste Woche stehen noch einige interessante Debüts⸗

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8

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und

öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen in den Provinzen

Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 14. August 1876.

Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Un⸗

serer Monarchie, für die Provinzen Preußen, Brandenburg,

Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, was folgt:

§. 1. Die Verwaltung der Holzungen der Gemeinden, Kirchen, Pfarren, Küstereien, sonstigen geistlichen Institute, öffent⸗ lichen Schulen, höheren Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten, frommen und milden Stiftungen und Wohltätigkeitsanstalten unterliegt der Oberaufsicht des Staates nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Holzungen, welche sich in staatlicher Verwaltung befinden, werden von diesem Gesetze nicht berührt.

§. 2. Die Benutzung und Bewirthschaftung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen muß sich innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit bewegen. Insbesondere darf die Erhaltung der standortsgemäßen Holz⸗ und Betriebsarten nicht durch die Neben⸗ nutzungen gefährdet werden.

Ein Betrieb, der eine der im §. 2 des Gesetzes vom 6. Juli 1875, betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossen⸗ schaften (Ges. Samml. S. 416), bezeichneten Gefahren herbei⸗ führen könnte, ist unzulässig.

§. 3. Der Bewirthschaftung der im §. 1 Absatz 1 bezeich⸗ neten Holzungen sind Betriebspläne zu Grunde zu legen, welche der Feststellung durch den Regierungs⸗Präsidenten bedürfen. Hierbei sind namentlich hinsichtlich der Holz⸗ und Betriebsart, sowie der Umtriebszeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse und die Wünsche der Waldeigenthümer zu berücksichtigen, soweit dies mit den Grundsätzen des §. 2 vereinbar ist.

Die im Betriebsplan festgesetzte wachhaltige Holzabnutzung (Abnutzungssatz) ist für den jährlichen Holzeinschlag maßgebend.

Wenn die Gesammtfläche des Waldbesitzes einer Gemeinde beziehungsweise öffentlichen Anstalt so gering ist, daß eine regel⸗ mäßige Bewirthschaftung nur mit unverhältnißmäßigen Opfern Seitens des Eigenthümers stattfinden kann, oder wenn die Be⸗ triebsverhältnisse so einfach sind, daß eine spezielle Nutzungs⸗ regulirung entbehrlich erscheint, so kann von der Aufstellung förmlicher Wirthschaftspläne Abstand genommen werden. In solchen Fällen genügt eine kurze Darstellung der Standorts⸗ und Betriensverhältnisse, sowie die Angabe über den Zeitpunkt des Abtriebes und über die Art der Wiederkultur.

8 4. Abweichungen von dem festgestellten Betriebsplane (§. 3)

a. durch Rodungen,

b. durch den Abtrieb von Holzbeständen, sofern solcher bei Hochwaldungen für die laufende zwanzigjährige Nutzungs⸗ periode, bei dem eingetheilten Mittel⸗ und Niederwalde für die nächsten fünf Jahre im Betriebsplane nicht vor⸗ gesehen ist, durch Holzfällungen, welche den Abnutzungssatz bei Be⸗ rücksichtigung des seit Festsetzung desselben erfolgten Mehr⸗ oder Mindereinschlages um mehr als zwanzig Prozent seines Betrages überschreiten würden, durch Ueberschreitungen des Abnutzungssatzes, welche innerhalb der laufenden Nutzungsperiode nicht wieder ein⸗ gespart werden könnnen,

bedürcen der Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten.

Werden Abweichungen der unter a. bis d. gedachten Art ohne Genehmigung unternommen, so kann der Regierungs⸗Prä⸗ sident eine entsprechende Abanderung des Betriebsplans, ins⸗ besondere auch den Wiederanbau gerodeter Flächen mit Holz anordnen.

§. 5. Die Betriebspläne sind der Revision und erneuten Feststellung zu unterziehen, wenn dies von dem Regierungs⸗ Präsidenten für erforderlich erachtet oder von dem Waldeigen⸗ thümer beantragt wird. Mindestens alle zehn Jahre muß eine Revision stattfinden.

§. 6. Der Regierungs⸗Präsident kann den Zustand und die Bewirthschaftung der in §. 1 Absatz 1 bezeichneten Hol⸗ zungen an Ort und Stelle untersuchen lassen. Wenn die Unter⸗ suchung ergiebt, daß der Betrieb den Grundsätzen des §. 2 oder dem festgestellten Betriebsplan nicht entspricht, so kann der Re⸗ gierungs⸗Präsident, unbeschadet der ihm nach §. 10 zustehenden Befugnisse, die Einreichung jährlicher Fällungs⸗, Kultur⸗ und Nebennutzungsplane anordnen. Dieselben sind nach Maßgabe der §§. 2, 3 festzustellen.

. 7. Die Eigenthümer der im §. 1 Absatz 1 bezeichneten Holzungen find verpflichtet, für den Schutz und die Bewirth⸗ schaftung derselben durch genügend befähigte Personen aus⸗

Wir König von

reichende Fürsorge zu treffen.

§. 8. Die Gemeinden sind verpflichtet, da, wo ihre Kräfte es gestatten und ein dringendes Bedürfniß der Landeskultur dazu vorliegt, unkultivirte Grundstücke, welche nach sachver⸗ ständigem Gutachten zu dauernder landwirthschaftlicher oder gewerblicher Nutzung nicht geeignet, dagegen mit Nutzen zur Holzzucht zu verwenden sind, mit Holz anzubauen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung können die Gemeinden nach Anhörung ihrer Vertreter und des Kreis⸗ ausschusses durch Beschluß des Bezirksraths angehalten werden.

Gegen den Beschluß des Bezirksraths findet innerhalb einer

Präklusivfrist von einundzwanzig Tagen die Beschwerde an den Provinzialrath statt.

Die Deckung und Aufforstung der Meeresdünen kann auf Grund dieses Gesetzes nicht gefordert werden.

§. 9. In den Fällen, in welchen die Kräfte der Gemeinden es nicht gestatten, die im Interesse der Landeskultur vorzuneh⸗ menden Aufforstungen unkultivirter Grundstücke aus eigenen Mitteln auszuführen, wird denselben aus der Staatskasse nach Maßgabe der im Staatshaushalts⸗Etat angesetzten Mittel zu diesem Zwecke eine angemessene Beihülfe gewährt. In allen Fällen ist den Gemeinden, welche auf Grund der im §. 8 enthaltenen Verpflichtung Holzkulturen nach forstwirth⸗ schaftlichen Regeln ausführen, der zwanzigfache Betrag der auf den betreffenden Grundstücken ruhenden Jahresg

eilage Königlich Preußi

Kosten der ersten Anlage aus der Staatskasse zu über⸗ weisen.

§. 10. Wenn ein Waldeigenthümer einer ihm nach §§. 2 bis 7 dieses Gesetzes obliegenden Verpflichtung trotz geschehener Aufforderung nicht nachkommt, so ist der Regierungs⸗Präsident befugt, die zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Hand⸗ lungen durch einen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vorläufig zu bestimmen und im Wege der Egxekution von dem Verpflichteten einzuziehen.

§. 11. Gegen die auf Grund der §§. 2 bis 7 und §. 10 von dem Regierungs⸗Präsidenten erlassenen Verfügungen findet innerhalb einer Präklusivfrist von einundzwanzig Tagen Be⸗ schwerde an den Ober⸗Präsidenten und gegen den Bescheid des Ober Präsidenten die Klage beim Ober⸗Verwaltungsgericht statt. Die Klage kann nur darauf gestützt werden:

1) daß der angesochtene Bescheid auf der Nichtanwendung poder unrichtigen Anwendung des beuehenden Rechts, ins⸗ besondere auch der von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Verordnungen beruhe; daß die thatsächlichen Voraussetzungen nicht vorhanden seien, welche die Polizeibehörde zum Erlasse der Ver⸗ fügung berechtigt haben würden; auf die Berauptung, daß das Zwangsmittel nach Art und Höhe nicht gerechtfertigt oder nach Lage der Sache zur Erreichung des angeordneten Zweckes überhaupt nicht erforderlich sei.

§. 12. Die im Staatsforstdienste angestellten Beamten sind den in Ausführung dieses Gesetzes an sie ergehenden Auf⸗ trägen des Regierungs⸗Präsidenten, des Bezirkeraths und des Provinzialraths Folge zu leisten verpflichtet.

§. 13 In der Provinz Posen tritt bis zur Einsetzung von Kreisausschüssen, Bezirksräthen und eines Provinzialraths an die Stelle des Kreisausschusses der Kreistag, an die Stelle des Bezirksraths die Bezirksregierung und an die Stelle des Provinzialraths der Ober⸗Präsident.

Gegen die Verfügungen des Regierungs⸗Präsidenten findet die Beschwerde an den Ober⸗Präsidenten und gegen dessen Be⸗ scheid die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht nach Maß⸗ gabe des §. 11 statt.

§. 14. Die aus der staatlichen Oberaufsicht erwachsenden Kosten fallen der Staatskasse zur Last.

§. 15. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft. Alle demselben entgegenstehenden Bestimmungen, insbe⸗ sondere die Verordnung vom 24. Dezember 1816, soweit sie für 88 Provinz Sachsen gilt, sind von diesem Zeitpunkte ab auf⸗ gehoben.

§. 16. Der Finanz⸗Minister, der Minister des Innern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die dazu erforderlichen Anordnungen und Instruktionen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ““

Gegeben Bayreuth, den 14. August 1876.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann.

Personal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Leipzig, 7. September. v. Kietzell, Hauptm. à la suite des Fuß Art. Regts. Nr. 6 und Direktions⸗Assist. bei der Pulverfabrik zu Neiße, zum Unter⸗Direktor der Pulverfabrik bei Hanau, Sel⸗ hausen, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 1 und Di⸗ rektions⸗Assist. bei der A.t. Werkstatt zu Spandau, zum Unter⸗ Direktor der Art. Werkstatt in Straßburg ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Leip⸗ zig, 7. September. Lindenau, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 43, der Charakter als Hauptm. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Leipzig 7. September. Rode⸗ hüser, Rittm. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, mit seiner bisberigen Unif. der Abschied beweilligt.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 31. Juli. Stolzenburg, Zeug⸗ Lt. a. D., unter Belassung in dem Kommando⸗Verhältniß bei dem Kriegs⸗Ministerium, zum Intendantur⸗Sekretär ernannt. Den 18. August. Hilspach, Großherzogl. bad. Kameral⸗Praktikant,

Ernennungen,

XIV. Armee⸗Corps überwiesen. bartels, Kießlich, Buhrke, Rosenfeld, Krensel, Intendantur⸗Sekretär⸗Assistenten von resp. X, V., IvV., Garde⸗- und VI. Armee⸗Corps, zu Intendantur⸗Sekretären, Heilig, Rode, Monkhorst, Rißmann, Bureau⸗Diätarien vom resp. XI., I., VIII. und VI. Armee Corps, zu Intendant. Sekret. Assistn. ernannt. Den 29. August. Seidelmann, Intend. Sekret. vom VIII. Armee⸗Corps, unter Belassung in dem Kom⸗ mando⸗Verhältniß bei dem Kriegs⸗Ministerium, Müller, Intend. Sekret. vom XI. Armee⸗Corps, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando⸗Verhältniß bei dem Kriegs⸗Ministerium, zum III. Armee⸗ Corps versetzt. Den 4. September. Welter, Intend. As⸗ sessor vom VII. zum XI Armee⸗Corps, Techow, Intend. Rath vom XI. zum X. Armee-Corps, Arendts, Intend. Rath vom X. zum VII Armee⸗Corps, sämmtlich zum 1. Oktober cr. versetzt. 1 Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Abschiedsbewil⸗ ligungen. Im Beurlaubtenstande. Den 31. August. Meyer, Sec. Lt. vom 14. Inf. Regt., auf Nachsuchen verabschiedet. Beamte der Militaͤrverwaltung. Rothmund, Garnisons⸗Apotheker z. D., mit Pension auf Nach⸗ suchen verabschiedet 5. 11““

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. (August 1876.) Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Frhr. v. Ende, Pr. Lt. im Karab. Regt.,, zum Rittmstr. und Esca⸗ dron⸗Chef befördert. v. Boddien, Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 18, unter Stellung à la suite seines Regts., auf ein Jahr beurlaubt. Frhr. v. Keller, Major z. D., zum Bezirks⸗Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, sowie Edler v. d. Planitz, Haupt⸗ mann z. D., zum Bezirks⸗Adjutanten des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 106 ernannt. 1 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. von

Den 28. August. Lange⸗

zum Milit. Intend antur⸗Assessor ernannt und der Intendantur des

Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bezäüglichen Abzeichen der Abschied bewilligt. 8

Im Beurlaubtenstande. Francke, Sec. Lt. der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, aus Allerhöchsten Kriegsdiensten entlassen.

Im Sanitäts⸗Corps. Dr. Hartung, Assist. Arzt 2. Kl. des Garde Reiter⸗Regts., zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 103 versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Den 27. August. v. Wöllwarth, Rittm. im Ulan. Regt. Nr. 19, unter Ernennung zum Escdr. Chef in das Ulan. Regt. Nr. 20 ver⸗ setzt. Steimle, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert.

Nichtamtliches.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. September. Aus Hermannstadt wird telegraphisch gemeldet: Heute Morgens fand auf dem Exerzierplatze eine große Revue über 11,000 Mann statt. Nach der Defilirung begann das Manöver gegen den „Jungen Wald“, welches bis gegen Mittag dauerte. Se. Majestät sprach über die Haltung der Truppen sowie über die Anord nung die Allerhöchste Zufriedenheit aus. Um 5 Uhr war offizieller Empfang und Begrüßung durch die Deputation des Fürsten Karl von Rumänien, bestehend aus dem Minister Bratianu, dem Justiz⸗Minister Stateseu und dem Präsidial⸗ Sekretär Coubin. Abends ist großer Fackelzug.

Die „Presse“ schreibt: Unter den zahlreichen Reden, welche in letzterer Zeit von Reichsraths⸗Abgeordneten vor ihren Wählern gehalten wurden, ragt der gestern von Hofrach Dr. Beer seinen Mandanten in Sternberg erstattete Bericht in bemerkenswerther Weise hervor. Der Vertreter des Sternberger Städtebezirkes erörterte den ungarischen Ausgleich ruhig und leidenschaftslos und besprach die Vor⸗ und Nachtheile desselben für beide Reichshälften mit einer Objektivität, die bisher leider nur in wenigen Abgeordnetenreden zu finden war. Dr. Beer er klärte sich gegen die Personalunion, die nur für den Fall zu acceptiren wäre, wenn alle Verständigungsversuche mit Ungarn gescheitert sein sollten. Die Erneuerung des Zoll⸗ und Handelsbündnisses sei im Interesse beider Paciscenten gelegen; in Betreff der Steuerrestitution werde man einem billigen Vorgehen sich nicht verschließen. Mit voller Entschiedenheit kehrte sich der Redner sodann gegen das dualistische Bankprojekt, dem er sogar eine selbständige ungarische Bank, falls deren Noten keinen Zwangs⸗ cours in Oesterreich haben, vorziehen würde. Außerdem äußerte sich noch Hofrath Beer über die Achtzig⸗Millionen⸗Schuld, die Vertheilung der Central⸗Aktiven und die Regelung der Valuta.

Gmunden, 11. September. Die Kaiserin von Bra⸗ s 88 ist gestern nach achttägigem Aufenthalte von hier ab⸗ gereist.

Prag, 11. September. Der Prinz Arthur von Eng⸗ land ist gestern Nachts hier eingetroffen.

Lemberg, 11. September. Der Statthalter Graf Po⸗ tocki befindet sich bereits außer aller Gefahr; dennoch verlautet, daß er, da ihm die Aerzte äußerste Schonung anempfohlen haben, für längere Zeit der politischen Wirksamkeit entsagen werden müsse.

Pest, 11. September. Die Regierung wird, der „Pr.“ zufolge, in den nächsten Tagen die letzte Hand an die Vor⸗ bereitungen für die parlamentarische Herbstkampagne legen. In einem Ministerrath wird die Reihenfolge festgestellt werden, in welcher die von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzentwürfe die neben den Ausgleichsfragen zu erledigen sind, zur Verhand⸗ lung gelangen sollen. Einer dieser Entwürfe handelt von Dar⸗ lehen, welche den durch den Frost schwer geschädigten Grund⸗ besitzern gewährt werden sollen. Der Finanz⸗Minister hat be⸗ reits angeordnet, daß die Steuer⸗Exekutionen in den vom Frost heimgesuchten Gegenden eingestellt oder die Steuereintrei⸗ bungen mit thunlichster Schonung durchgeführt werden sollen. Im Kommunikations⸗Ministerium soll die bereits im Vorjahre geplante Vereinigung der beiden bisher von einander vollständig unabhängigen Abtheilungen der General⸗Inspektion für Bau und Betrieb durchgeführt werden. Der Zinsengarantie⸗ Rechnungshof bleibt auch ferner als besondere Unterabtheilung bestehen. Die bisherige technische Eisenbahnsektion im Ministe⸗ rium wird aufgelassen und deren Agenden theils der Bau⸗ Abtheilung der General⸗Inspektion, theils den übrigen Eisenbahn⸗ Inspektionen zugewiesen. Alle diese Aenderungen erfolgen Anfangs 1877.

Großbritannien und Irland. London, 11. Sep⸗ tember. Die Entrüstungs⸗Meetings gegen die türkischen Grausamkeiten in Bulgarien nehmen ihren Fortgang. Eine der⸗ artige Kundgebung fand gestern (Sonntag) in einer der Vor⸗ städte Dublins statt. Das Meeting hatte etwa 10,000 Theil⸗ nehmer. In mehreren Kirchen Dovers wurden gestern Sammlungen für die Bulgaren angestellt. Der Lord⸗ mayor von London hat eine Sammlung zur Unterstützung der Vielen, die durch den Krieg im Orient gelitten haben, er⸗ öffnet. Am Sonnabend Nachmittag überreichte eine große Deputation im Mansion House dem an Stelle des ver⸗ reisten Lordmayor waltenden Alderman Sir Robert Car⸗ den ein mit 800 und mehr Unterschriften bedecktes Gesuch um Zusammenberufung eines Meetings, und zwar spätestens bis zum Freitag. Die Regierung soll gebeten werden, weiteres Blut⸗

Den 30. August. digen zu

Hassell, Major z. D., unter Fortgewährung der Pension und der

vergießen im Orient zu verhindern, die Bestrafung der Schul⸗

veranlassen und Alles zu thun, um die Wie⸗ derkehr der oft beschriebenen Gräuelthaten zu verhindern. Sir Robert Carden sprach seine Hochachtung vor den Unter⸗ zeichnern, seine Uebereinstimmung mit den Ansichten derselben aus und erklärte sich bereit, erforderlichen Falles statt des Lord⸗ mayors den Vorfitz auf dem Meeting fuͤhren zu wollen. Wie der „Globe mittheilt, hat indessen der Lordmayor von Genf aus die telegraphische Mittheilung gemacht, daß er den Vorsitz zu übernehmen bereit sei und um Festsetzung des Meeting auf den 20. d. M. gebeten. Die Blätter sprechen sich über Gladstone's Brochure und über seine Rede, die im Wesentlichen ur ein Auszug jener ist, sehr verschiedenartig aus; „Saturday Review“ und „Economist“ sind entschiedene Gegner der Brochure die eher verderblich als nützlich wirken werde; auch habe sie die