1876 / 221 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Paria, 16. September, Nachmittags. (W. T. B.) 2.

Produktenmarkt. (Schlussbericht). Weizen behauptet, pr. September 27,25, pr. Oktober 27,50, pr. November-Dezember 28,25, pr. Norbr.-Febr. 28,75. Mehl fest. pr. September 59,75, pr. Ok- tober 60,50, pr. November-Dezember 61,50, pr. November- Februar 62.00. Rüböl fest, pr. September 87,75, pr. Oktober 88,25, per November-Dezember 89,50, pr. Januar-April 90,50. Spi- ritus behauptet, pr. September 54,25, pr. Januar-April 54,50. Wetter: Regnerisch.

New-Nork, 16. September, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Waaarenbericht. Baumwolle in New-York 11 ¾, do. in New- Orleans 10 ½. Petroleum in New-York 26, do. in Philadelphia 26. Mehl D. C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 23 C. Mais (old mixed) 59 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 9. Kaffee (Rio-)

17 ¾. Schmalz arke Wilcor) 11 ⅛, 8. (short clear) 9 C. * ) 11 ⅛, Speck

Eisenbahn-Einnahmen.

Cottbus-Grossenhainer Elsenbahn. Im August cr. 70.162 (— 8792 ℳ), 1. Januar ult. August 546,629 (— 108,072 ℳ).

Oberlausstzer Eisenbahn. Im August cr. 72,314 (+ 22,905 ℳ), 1. Januar ult. August 525,907 (+ 188,255 ℳ).

Pfälzische Eisenbahnen. Im August cr. 1,116,742 (+ 68,267 ℳ), 1. Jan. ult. August 8,062,554 (+ 393,647 ℳ).

Hessische Ludwigs-Eisenbahn. Im August cr.: Alte Strecken: 1,118,538 (+ 7728 ℳ), 1. Januar ult. August 7,611,035 (+ 43,639 ℳ); Neue Strecken 152,604 (+ 3465 ℳ), 1. Januar

bis ult. August 1,083,600 (+ 11,454 ℳ).

Brauuschweiglsche Eisenbahnen. Im August cr. 914,887

(— 27020 ℳ). 1. Jan ult. Augast 6.735 546 (+ 272,311 ℳ) Muldenthal-Eisenbahn. Im August cr. 37,766 ℳ.

Seneral-Versammlungen. 21. Oktober. Harpener Bergbau-Aktien-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. zu Dortmund; Is. Ins. in Nr. 219.

Berlümn, 18. September. An Schlachtmeh war aufgetmeben,

Rindvieh 2024 Stück, Schweine 6700 Stück, Schafrieh 9070 Stück,

Kälber 995 Stück.

Rindvieh pre 100 Pfd. Schlachtgew. 58-59 Mrk. 45-47 Mrk. 33 -34 Mrk. Schweine pro 100 Pfd. Schlachtgew. 58-60 Mrk. 54-56 Mrk. 50-51 Mrk. Hammel pro 20 23 Kile. 19-21 Mrk. 17-18 Mrk.

Fleischpreise. höchster mittel

Theater. Geboren:

Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Fleck (Berlin). Eine Toch⸗

[7600] 30,000 Ctr.

Steinkohlen-Lieferung. beste Oberschlesische Stücken⸗

Kälber: Gute Mittelpreise.

458, 460, 466, 473, 536, 695, 781, 811, 917, 987,

355, 358, 367, 409, 583, 606, 622, 682, 1054,

8 1

1““ e **—

E11

87 87 72.2 2 8 2 8 Ksönigliche Schauspiele. Dienstag, den 19. September. Opernhaus. (176. Vorstellung.) Die Jungfrau von Orleans. Romantische Tragödie in 5 Abtheilungen von Schiller. Ouver⸗ türe und Zwischen⸗Musik von G. A. Schneider. Musik zum Monologe und Marsche der vierten Ab⸗ theilung von B. A. Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus Keine Vorstellung.

Mittwoch, den 20. September. Opernhaus. (177. Vorstellung.) Iphigenia in Tauris. Große Oper in 5 Akten, nach dem Französischen, übersetzt von Sander. Musik von Gluck Tanz von Taglioni. (Erstes Auftreten der Fr. Mallinger. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (172. Vorstellung.) Der ver⸗ wunschene Prinz. Schwank in 3 Abtheilungen, nach einer Anekdote von J. v. Plötz. Vorher: Der zerbrochene Krug. Lustspiel in 1 Akt von H. von Kleift, bearbeitet von L Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Dienstag: Zum 3. Male: Drei Monat nach Dato. Posse mit Gesang in 3 Akten von G. v. Moser und E. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Miitwoch und folgende Tage: Dieselb Vor⸗ stellung. ““

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Von Montag, 18. September ab bleibt das Theater wegen der Vorbereitungen zu: „Die Irr⸗ fahrten des Odysseus“ geschlossen.

Sonnabend, 23. September. Zum 1. Male mit durchweg neuer Ausstattung: Die Irrfahrten des Odysseus. Mythologisches Ausstattungsstück mit Gesang und Ballet in 4 Akten (9 Bildern), frei bearbeitet nach Homers Odyssee. Musik von G. Lehnhardt. Die neuen Dekorationen und Maschine⸗ rien sind von den K. K. Hofmalern Brioschi, Burg⸗

hart und Kautzky in Wien. Die neuen Kostüme, nach Angabe und unter Leitung des Ober⸗Garde⸗ robiers Happel angefertigt. Ballet und Kampfspiele arrangirt und einstudirt vom Balletmeister Knoll aus Hamburg. In Scene gesetzt vom Regisseur G. von Fischer. Bestellungen auf die ersten drei Vorstellungen werden an der Theaterkasse angenommen.

Friedrich-Wilhelmst. Theater.

Zum ersten Male: Fatinitza. Mitttwoch: Zum zweiten Male: Fatinitza.

Dienstag:

Residenz-Theater. Dienstag: Z. 1. Male: Caprice. Anfang 48 Uhr.

Krolls Theater.

Gastdarstellung von: The Majiltons „Les trois Diables.“ Zum 14. Male: Der Ver⸗ lobungs⸗Teufel. Vor und nach der Vorstellung:

Großes Concert. Vollständige Illumination des Gartens. Anfang 6, der Vorstellung 7 Uhr.

Mittwoch: Sechste Gastdarstellung von: The Majiltons. Zum 15. Male: Der Verlobungs⸗ Teufel.

Woltersdorff-Theater. Direktion: Emil Thomas. Dienstag: Z. 19. Male: Wenn Leute Geld haben können sie lachen? (August: Emil Thomas.)

Mittwoch u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. Dienstag: Im Vorzimmer Sr. Excellenz. Lebensbild in 1 Akt von R. Hahu. Jeremias Knabe: Hr. Paradies. Ein delikater Auftrag. Lustspiel in 1 Akt n. d. Französischen. TCr. v. Chatenay: Fr. Herrlinger). Man sucht einen Erzieher. Lustspiel in 2 Akten nach dem Französischen von C. A. Bahn. (Abraham Meyer: Hr. Georg Paradies. Arthur v. Massan: Hr. liegner.)

National-Theater. Dienstag: Zriny. Trauer⸗ spiel in 5 Akten von Th. Körner. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Auf [7658]

allg. Verlangen: Das Brunnenmädchen von Ems. Lustspiel in 4 Akten von Georg Horn.

Mittwch: Debüt des Hrn. Friedr. Wohlbrück. Der Lügner und sein Sohn. Posse in 1 Akt nach dem Französischen. Hierauf: Lamm und Löwe. Lustspiel in 4 Akten von A. Schreiber. Während der Pausen: Brillante Illumination des Ganrtens.

stellung 7 ½ Uhr. Entree 50 ₰. 8 eeen

Deutscher Personal-Kalender.

19. September. Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg er- wirbt durch den Vertrag zu Mewe vom deutschen Orden die Neumark. Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der grosse Kurfürst, erwirbt durch den Vertrag zu Wehlau die Souveränität über das Her- zogthum Preussen. König Friedrich Wilhelm III. von Preussen ergreift Besitz von dem Herzogthum Pom- mern und Fürstenthum Rügen. Dorothea, Herzogin von Sagan †. Jacob Grimm †.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Julie Kroenig mit Lic. Hermann Weser (Berlin). .

Hrn. Pastor

bezahlung verkauft.

Dienstag: Fünfte 8

Kasseneröffnung 5 ½ Uhr, Anfang der Vor⸗

ter: Hrn. Kreisrichter v. Bünau (Reichenbach). Hrn. Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Robert Huhn (Danzis). Hrn. Kreisdirektor Gustav von Wulffen (Zabern im Elsaß). Hrn. Lieutenant und Adjutanten Lehrhoff (Düsseldorf).

Gestorben: Hr. Kreisgerichts⸗Rath a. D. Joseph Schulz (Guhrau). Hr. Amtmann Adolph Bodenst in (Großörner). Frau Pastor Hoff⸗ mann (Schmarse bei Züllichau).

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛzꝛc.

Pferde⸗Auction! Den 29. September er., Vormittags von 9 Uhr ab, werden auf dem Viehmarkt in Guhrau circa 60 ausrangirte Pferde des Regiments meistbietend gegen sofortige Baar⸗

C.O. Hirschberg i /S., den 17. September 1876. Westpreußisches Kürassier⸗Regiment Nr. 5.

[7641] Bekanntmachung. Die Lieferung von: 1 a. 492 Stück Haarbesen, 170 Stück Schrubbern, 80 Borstwischen und 2 Stück Rauhköpfen, b. 8318 Stück Reisigbesen, c. 470 Stück Wasserkrügen und 300 Stück Waschbecken von braunem Steingut, für die hiesigen Garnison⸗Anstalten pro 1877 soll an die Mindestfordernden vergeben werden. Zu diesem Zwecke ist ein Submissions⸗Termin auf Donnerstag, den 28. September er., Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale der unterzeichneten Verwal⸗ tung, Königsstraße Nr. 46, anberaumt, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen. In den versiegelten Offerten ist anzugeben, daß Submittenten von den qu. Bedingungen Kenntniß genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. Königsberg, den 15. September 1876. önigliche Garnison⸗Verwaltung. S 1“

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Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz, Be⸗ leuchtungs⸗ und Reinigungs⸗Materialien für die hie⸗ sigen Garnison⸗Anstalten pro 1877, und zwar:

1,800 Kubm. weiches Holz, 131 Kubm. hartes Holz, 42 Kilogr. Talglichte, 565 Kilogr. raffinirtes Rüböl, 25,085 Kilogr. raffinirtes Petroleum,

5,800 Kilogr. crystallisirte Soda,

800 Kilogr. grüne Seife und 6 377 Kilogr. weiße Seife, resp. Harzseife, soll im Wege der öffentlichen Submission an die Mindestfordernden vergeben Termin auf:

Mittwoch, den 27. September er., Bpormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Verwaltung, Königsstraße Nr. 46, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen.

In den Offerten ist ausdrücklich anzugeben, daß Submittenten von diesen Bedingungen Kenntniß ge⸗ nommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben.

Königsberg, den 15. September 1876.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot sollen circa: 3932,5 K. Salpeter in Stücken, 332,5 Salpeter, gekleinter, zum freihändigen Verkauf gelangen. Offerten à 50 Kilo loco Colberg Lagerplatz sind bis zum 23. d. M. an uns einzureichen. Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht, können auch abschriftlich gegen Schreib⸗ gebühr bezogen werden. [74651 Colberg, den 7. September 1876. Cto. 83/9.)

Artillerie⸗Depot.

Bekanntmachung. Die Lieferung der pro 1877 für die hiesigen Straf⸗ und Korrektions⸗Anstalten erforderlichen „Reinigungs⸗Gegenstände“, und zwar: 1) 4300 Stück Haidekraut⸗Besen, 2) 220 Kubikmeter grauer Sand, 3) 6 Kubikmeter weißer Sand, 8— 4) 2600 Kilo Elaniseife,

5) 1200 Kilo Kernseife und 6) 1500 Kilo krystallisirte Soda, soll im Wege der Submission verdungen werden. Lieferungslustige werden demnach ersucht, ihre schriftlichen, versiegelten Offerten an die Direktion der Straf⸗ und Korrektions⸗Anstalten, Klingelpütz Nr. 37, mit der Aufschrift: „Submission auf Reinigungs⸗Gegenstände 1 pro 1877“ bis spätestens Donnerstag, den 28. September cr., Vormittags 11 Uhr, abzugeben, zu welcher Zeit die Eröffnung der Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten in dem Bureau der

oben bezeichneten Direktion stattfinden wird.

Die Lieferungsbedingungen liegen in dem Sekre⸗ tariate der Männer⸗Strafanstalt täglich während der Expeditionsstunden zur Einsicht aus.

Cöln, den 16. September 1876.

Königliche Strafanstalts⸗Direktion. b

sehen

kohlen aus der Königshütte, in der Zeit vom 1. Oktober d. J. bis 1. Oktober 1877 zu liefern, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Koblen sind franco Lagerplatz der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur im Thiergarten zu liefern und sind die näheren Bedingungen in der Registratur; daselbst einzusehen. 1 Schriftliche, versiegelte Gebote werden bis zum Sonnabend, den 23. September d. J., Mittags 12 Uhr, unter der Adresse der unterzeichneten Di⸗ rektion, mit der Aufschrift „Kohlenlieferung“ ange⸗ nommen. . Cto. 237/9.) Berlin, den 14. September 1876. ’1 Königliche Porzellan⸗Manufaktur⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Die in der Generalversammlung vom 4. August 1875 beschlossene Liquidation der Danziger Glas⸗

hütte Actien⸗Gesellschaft soll in nächster Zeit be⸗

endet werden. Die unterzeichneten Liquidatoren fordern daher diejenigen, welche noch Forderungen an genannte Ge⸗ sellschaft zu haben glauben, auf, sich baldigst zu melden. [7590] Danzig, den 15. September 1876.

Danziger Glashütte

Actien⸗Gesellschaft

in Liqnidation. H. Brandt.

Dr. Schuster. Ang. Goetzke.

Bekanntmachung.

Bei der heutigen planmäßigen Ausloosung der zur Gasbeleuchtungs⸗Anleihe der Stadt Halle gehörenden Stadt⸗Obligationen à 100 Thlr. sind folgende Nummern gezogen:

60, 76, 102, 123, 153, 178, 180, 206, 209,

Wir beginnen heute mit dem

Steingut⸗Waaren.

[7643]

Neuhaldensleben, den 15.

P. Bethge

Steingut

1032, 1051, 1171, 1180, 1362, 1370,

1089, 1098, 1102, 1103, 1233, 1267, 1283, 1340, 3 370, 1415, 1460, 1466, 1470, 1495, 1. 2529 1747, 1771, 1780, 1782, 2 . 1804, 1805, 1825, 182 1891, 1894, 1907, 1997. Die Inhaber dieser Obligationen fordern wir auf, dieselben am 1. April 1877, mit welchem Tage ihre Verzinsung aufhört, bei der hiesigen Käm⸗ merei I. einzulösen. Von den bereits auegeloosten Nummern sind: Nr. 868, 1333, 1757 zum 1. April 1874, Nr. 296, 908, 1061, 1700 8 1875 Nr. 68, 205, 829, 837, 1732, 187 noch nicht eingelöst. 8

1741, 1751, 1772. Halle, den 6. September 1876. [7420] Das Kuratorium der Gas⸗Anstalt.

1212,

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

Metall-

verarbeitende Gewerbe und Handlungen werden auf das in Stuttgart unter dem Titel—

Allgemeiner

Submissions-Anzeiger.

8 (amtliches Insertionsorgan) alleinige 3 mal wöchentlich erscheinende Fachblatt Süd⸗, Mitteldeutschlands aufmerksam gemacht, welches nicht nur sämmtliche Lieferungsaus⸗ schreiben aller E senbahn⸗, Post⸗, Telegraphen ꝛc. Behörden, sondern auch die namhafte Aufstellung der eingegangenen Offerten (Submissionsergebnisse) enthält, welche als Preisregulator jedem Geschäfts⸗ mann unentbehrlich sind. Abonnementspreis 9 pro Semester bei jeder Postanstalt.

☛‿ Probenummern gratis franco.

Verkauf unserer

September 1876. & Söhne,

Verschiedene Bekanntmachungen.

werden, woꝛu ein 6060060000600620000000086000660000060900000000

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Herr Dr. H. Mayrhofer. an den

Pächter J. T. Obermüller.

Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Reichsbank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwal⸗ tung genommenen Papiere die Ziehungslisten nach⸗ läßt, deren Veröffentlichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger erfolgt

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeigers, welche die Ziehungs und Restanten⸗ listen sämmtlicher gangbaren Staats⸗-⸗ Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere ent⸗ hält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. viertel⸗ jährlich durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition, Wil⸗ helmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf.

Die neueste, am 16. September e. erschienene Nr (39) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Paxiere: Amerikanische 180 5 ½0Bor ds. Braunschweig⸗

V 1846 (Rückstände).

Hannoversche Hypothekenbank Pfandbriefe. Brüs⸗ seler 3 % 100 Fr.⸗Loose de 1862 (Rückstände). Co⸗ burger Bierbrauerei⸗Aktien⸗Gesellschaft, Aktien. Finnländische 4 ½ % Staats⸗Eisenbahn⸗Anleihe de 1874. Hamburgische Staats⸗Prämten⸗Anleihe de Italienische Staatsschulden⸗ Obligationen der Novara⸗ und der Victor Emannel⸗ Eisenbahn. Mag deburger, Neustadt⸗Ebers⸗ walder Stadt⸗Obligationen. Oberhohndorf⸗ Reinsdorfer Kohlen⸗Eisenbahn⸗Schuldscheine. Paris⸗Lyvon⸗Mittelmeer⸗Eisenbahn⸗Obliga⸗ tionen. Türkische Anl ihen de 1863, 1865, 1869 und 1873. Unstrut⸗Regulirungs⸗Verb.⸗Obli⸗

gationen (Mühlhausen bis Merxleben) [Rückstände].

Soeben ist erschienen: 8

Statistische Tabellen

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß. Staats⸗Anzeiger.

I. Semester 1876. Preis 1 25 Berlin.

Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preuß. Staats⸗Anzeigers. SW. Wilhelmstraße 32.

(Für Auswärtige gegen Einsendung des Betrages in Reichs Briefmarken durch die genannte Expedition

zu beziehen.)

Das Abonnement beträgt 4 ℳ150 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

* Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen

Bestellung an; fir Bertin außer den Post-Anstalten auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. No. 32.

8 8

ZII

jenstag, 8

den 19. September, Abends.

22 8

Se. s stät der König haben Allergnädigst —17 dem iserlich deutschen General⸗Konsul, Kaufmann

Otto Beer Kaa egyfch den Rothen Adler⸗Orden vierter i w

Klasse; dem glich schwedischen Hauptmann Malmborg vom Generalstabe den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Fortifikations⸗Sekretär Zachariae zu Straßburg i. E. und dem Fortifikations⸗Bureau⸗Assistenten Nimtz zu Metz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. v1“

Berlin, 19. September. 2 Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin

Marie und die Großherzogin Mutter von Mecklen⸗

burg⸗Schwerin sind gestern Nachmittag nach Schwerin zu⸗ rückgereist.

Dem Konful des Deutschen Reiches N. H. Heydemann in Bradford ist der Bezirk Westriding von Yorkshire als Amtsbezirk zugewiesen worden.

Am 1. Oktober d. J. wird in . in Verbindung mit der Ortspostanstalt eine Telegraphenbetriebsstelle mit beschränktem Tagesdienst eröffnet.

Dresden, den 16. September 1876.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.

Am 1. Oktober d. J. werden zu Stadtoldendorf uUnd Eschershausen, beide im Herzogthum Hrepnsche eig, in Verbin⸗ dung mit den Ortspostanstalten Kaiserliche Telegraphenämter mit beschränktem Tagesdienst in Wirksamkeit treten.

Braunschweig, den 14. September 1876.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

* Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Gustav Johann Gottfried Specht zu Münster den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen; und den seitherigen Kämmerei⸗Kassen⸗Buchhalter Palasky in Glogau, zufolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Sagan getroffenen Wahl, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Sagan für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Königreich Preußen. Gesetz, betreffend die Geschäftssprache der Behörden, unnd politischen Körperschaften des Staats. 8 Vom 28. August 1876. G Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc⸗

verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ S. it er sich d 1 des zieht, als Gerichtsschreiber mitzuwirken, sowie der zweite Ab⸗

tages für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: §. 1. Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Ge⸗ sheseseda⸗ aller Behörden, Beamten und politischen Körper⸗ schaften des Staats. Der schriftliche Verkehr mit denselben findet in deutscher Sprache statt. §. 2. In dringlichen Fällen können

schriftliche von Pri⸗

vatpersonen ausgehende Eingaben, welche in einer anderen

Sprache abgefaßt sind, berücksichtigt werden. Im Falle der Nichtberücksichtigung sind sie mit dem Anheimstellen zurückzu⸗ geben, sie in deutscher Sprache wieder einzureichen.

§. 3. Für die Dauer von höchstens zwanzig Jah⸗ ren, von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab, kann im Wege Königlicher Verordnung für einzelne Kreise oder Kreistheile der Monarchie der Gebrauch einer frem⸗ den Sprache neben der deutschen für die mündlichen Ver⸗

handlungen und die protokollarischen Aufzeichnungen der

Schulvorstände, sowie der Gemeinde⸗ und Kreisvertretungen, der Gemeindeversammlungen und Vertretungen der sonstigen

Kommunalverbände gestattet werden.

Während des gleichen Zeitraums kann durch Verfügung der Bezirksregierung den der deutschen Sprache nicht mäch⸗ tigen Beamten ländlicher Gemeinden, durch Verfügung des

Appellationsgerichts den der deutschen Sprache nicht mächtigen

Gerichtsvögten und Vormündern gestattet werden, ihre amt⸗ lichen Berichte und Erklärungen in der ihnen geläufigen Sprache einzureichen.

§. 4. Ist vor Gericht unter Betheiligung von Personen

zu verhandeln, welche der deutschen Sprache nicht, mächtig

sind, so muß ein beeidigter Dolmetscher zugezogen werden. Personen, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, leisten Eide in der ihnen geläufigen Sprache.

Das Protokoll ist in diesen Fällen in deutscher Sprache aufzunehmen, und falls es einer Genehmigung Seitens einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Person bedarf, derselben durch den Dolmetscher in der fremden Sprache vorzutragen. Die Führung eines Nebenprotokolls in der fremden Sprache findet nicht statt, jedoch können Aussagen und Er⸗ klärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter

V

dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforder⸗

lich erachtet, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder eine Anlage niedergeschrieben werden. In dazu geeig⸗ neten Fällen kann dem Protokolle eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende Uebersetzung eefügt werden.

§. 5. Die Beeidigung des Eesscheas erfolgt ein für allemal oder vor Ausübung seiner Verrichtung im einzelnen Falle dahin:

daß er treu und gewissenhaft übertragen werde.

Wird ein Beamter als Dolmetscher angestellt, so ersetzt der Diensteid den Dolmetschereid.

§. 6. Bei Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit können die Betheiligten dem Dolmetscher die Ableistung des Eides erlassen.

Dieser Verzicht muß in der Sprache der Betheiligten im Protokolle vermerkt werden.

Bei denjenigen Handlungen der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit, bei denen die Zuziehung eines Protokollführers gesetzlich nicht erfordert wird, bedarf es auch der Zuziehung eines Dol⸗ metschers nicht, wenn der Richter der fremden Sprache müchtig ist. 8

§. 7. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unter⸗ bleiben, wenn die betheiligten Personen sämmtlich der frem⸗ den Sprache mächtig sind. In diesem e kann das Pro⸗ tokoll, sofern es Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrifft, in der fremden Spra⸗ ansgen asseen, es muß jedoch die Uebersetzung in das Deutsche alsbald bewirkt werden.

Falls das in deutscher Sprache aufgenommene Protokoll der Genehmigung Seitens einer der deutschen Sprache nicht

mächtigen Person bedarf, ist es derselben decch Fees eemi⸗ 8* rwirkenden Personren in der fremden Spoache vorzu⸗

tragen.

8 §. 8. Der Dienst des Dolmetschers kann von dem Ge⸗ richtsschreiber oder Protokollführer wahrgenommen werden, sofern der Gerichtsschreiber oder Protokollführer gleichzeitig als Dolmetscher angestellt ist.

§. 9. Die in den §§. 4 bis 8 für die Verhandlungen vor den Gerichten gegebenen Vorschriften finden auf die Ver⸗ handlungen vor den Verwaltungsbehörden in denjenigen An⸗ gelegenheiten, für welche ein kontradiktorisches Verfahren vor⸗ geschrieben ist, sowie auf die Verhandlungen vor den Aus⸗ einandersetzungsbehörden und den Kommissarien derselben und auf die mündlichen Verhandlungen vor den Standesbeamten entsprechende Anwendung. Haas

§. 10. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften treten außer Kraft, insbesondere auch:

1) die Vorschriften der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil J. Titel 10 §§. 213 215, Theil II. Titel 2 §§. 37 39, die §§. 75, 87 und 422 des Anhangs zu derselben, sowie das Gesetz vom 26. Januar 1857 (Ges. Samml. S. 64);

2) die §§. 58 64 und 329 der Kriminalordnung vom 11. Dezember 1805, der zweite Absatz des Artikels 27 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 209), der §. 24 der Strafprozeßordnung vom 25. Juni 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 933), soweit er sich auf die Fähigkeit des Dolmetschers be⸗ satz des §. 144 und der §. 148 derselben Strafprozeß⸗ ordnung; 58 1

3) alle Vorschriften über den Gebrauch der polnischen Sprache in der Provinz Posen, einschließlich des Erlasses wegen Uebersetzung der Gesetze in die polnische Sprache vom 20. Juli 1816 (Gesetz⸗Samml. S. 204);

4) die Verordnung über die bei gerichtlichen Verhand⸗ lungen mit Wenden zu beobachtenden Formen vom 11. Mai 1843 (Gesetz⸗Samml. S. 183); g

5) alle Vorschriften über den Gebrauch der dänischen Geschäfts⸗ und Gerichtssprache in der Provinz Schleswig⸗ Holstein, einschließlich des Allerhöchsten Erlasses, betreffend das Erscheinen einer dänischen Uebersetzung der Gesetz⸗Samm⸗ lung, vom 13. April 1867 (Gesetz⸗Samml. für 1868 S. 267).

Die Vorschriften dieses Gesetzes treten an die Stelle der im Allgemeinen Landrecht Theil J. Titel 5 §8§. 180 183 und Titel 12 §§. 125 130 und 132, sowie in den §§. 31 und 32 des Anhangs zu demselben enthaltenen Bestimmungen.

Die Beobachtung der Vorschriften in dem ersten und dritten Absatze des §. 4 dieses Gesetzes ist, sofern die Aus⸗ nahmefälle der §§. 6, 7 und 8 nicht vorliegen, als nothwen⸗ dig im Sinne des §. 139 des angezogenen Titels 12 Theil I. des Allgemeinen Landrechts anzusehen.

8 Ingleichen treten die genannten Vorschriften des §. 4 an ie

schen Strafprozeßordnung unter Nichtigkeitsstrafe gestellte Anordnung.

§. 11. Unberührt von diesem Gesetze bleiben:

1) die Vorschriften, nach welchen den der deutschen Sprache

nicht kundigen Soldaten die Kriegsartikel in ihrer Mutter⸗

sprache vorzulesen sind; 8 2

9. die Vorschriften über die Anstellung der Dolmetscher, über ihre Ablehnung und ihre Fühiage zur Mitwirkung in einer bestimmten Sache, vorbehaltlich der Bestimmung des §. 8; 1 1

3) die Vorschriften über das Verfahren bei Uebersetzung von Urkunden;

Stelle der im ersten Absatze des Artikels 332 der Rheini⸗

4) die Vorschriften über das Verfahren der Notare. Hedoch tritt der §. 34 des Gesetzes über das Verfahren bei Aufnahme von Notariatsinstrumenten vom 11. Juli 1845 (Gesetz⸗Samml. S. 487) außer Kraft; 8

5) die Vorschriften über das Verfahren vor den Schieds⸗ männern.

Soweit die zu Nr. 3 und 4 erwähnten Vorschriften die Beeidigung der Dolmetscher erfordern, erfolgt diese nach §. 5 dieses Gesetzes. *8

§. 12. Einer nochmaligen Beeidigung der nach den bis⸗ rigen Vorschriften ein für allemal beeidigten Dolmetscher edarf es nicht.

“”] unter Unserer st üenbanbigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 28. August 1876.

L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Achenbach. v. Bülow.

Verordnung, betreffend die Gestattung des Gebrauchs einer fremden Sprache 2—. der deutschen als Geschäftssprache. Vom 28. August 1876.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des §. 3 des Gesetzes voimn heutigen Tage, betreffend die Geschäftssprache der Behörden, Beamten und po⸗

litischen Körperschaften des Staats, was folgt:

Es wird hierdurch zunächst auf die Dauer von fünf Jahren

neben der deutschen Sprache der Gebrauch 11n

rischen Aufzeichnungen der Schulvorstände, deren Ge⸗ meindevertretungen und Gemeindeversammlungen in

den Landgemeinden der Kreise Wongrowitz, Mogilno,

Gnesen; der Polizeidistrikte Inowraclaw, Kruschwitz, Markowitz und Strelno des Kreises Inowraclaw; des Polizeidistrikts Budsin des Kreises Chodschesen; ferner der Kreise Adelnau, Buk, Kosten, Schrimm, Wreschen, Pleschen, Schildberg, Krotoschin, Kröben, Posen, Schroda, Samter; des Polizeidistrikts Storchnest des Kreises Fraustadt; der Polizeidistrikte Wollstein, Rackwitz und Altkloster des Kreises Bomst und des auf dem linkern Warthe⸗Ufer belegenen Theils des Kreises Obornik,

in der Provinz Posen;

für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände

und Gemeindevertretungen in den Stadtgemeinden Powidz, Mieltschin, Grabow, Mixstadt, Dubin, Kroeben,

Scharfenort und Opalenica,

in der Provinz Posen;

. für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeversammlungen

der Ortschaften Klaszezoreck und Gumowo (im Amts⸗ bezirke Leibitsch Nr. 6), Elgiszewo (im Amtsbezirke Chelmonie Nr. 10), Borowna (im Amtsbezirke Preußisch⸗ Lauke Nr. 11), Plywaszewo (im Amtsbezirke Neu⸗ Schönsee Nr. 12), Mlewo und Silbersdorf (im Amts⸗ bezirke Richnau Nr. 16), Bischöflich⸗-Papowo, Folgowo, Staw und Chrapitz (im Amtsbezirke Paulshof Nr. 18), Papau (im Amtsbezirke Papau Nr. 20), Ostaszewo (im Amtsbezirke Lulkau Nr. 21), Bruchnowo und Grzywno (im Amtsbezirke Sternberg Nr. 22), Konczewitz 8 Amtsbezirke Kunzendorf Nr. 23), Lonczyn und Birglau (im Amtsbezirke Birglau Nr. 25), Siemon (im Amts⸗ bezirke Tannhagen Nr. 26), Renczkau (im Amtsbezirke Renczkau Nr. 27), Koryt und Swiesczyn (im Amts bezirke Rosenberg Nr. 28) des Kreises Thorn,

in der Provinz Preußen; II. der litthauischen Sprache:

„für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände, der Gemeindevertretungen und Gemeindeversammlungen in dem zur Provinz Preußen Kreise Heyde⸗ krug mit Ausnahme der Amtsbezirke Karkeln, Spucken, Schakuhnen und Ruß;

III. der dänischen Sprache: E. für die mündlichen Verhandlungen der Kreisvertretung des Kreises Hadersleben;

„für die mündlichen Verhandlungen und protokollarischen Aufzeichnungen der Hardesvertretungen der Kreise Son⸗ derburg und Apenrade, und der Hardesvogteibezirke Lygumkloster und Wisbye des Kreises Tondern; 1 für die mündlichen Verhandlungen und protokollari⸗ schen Aufzeichnungen der Schulvorstände, der Vertre⸗ tungen und Versammlungen der Landgemeinden und der sonstigen kleineren Kommunalverbände der Land⸗ distrikte der Kreise Hadersleben, Sonderburg, Apenrade, der Hardesvogteibezirke Lygumkloster und Wisbye mit Ausschluß des Kirchspiels Uberg im Kreise Tondern,

des Kirchspiels Bau und des Landgemeindebezirks Hönschnap im Kreise Flensburg,

in der Provinz Schleswig⸗Holstein; IV. der französischen Sprache: 8

. für die mündlichen Verhandlungen der Schulvorstände,

der Gemeindevertretungen und Gemeindeversammlungen