1876 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

vom Professor Rustige verfaßtes Festgedicht vorgetragen. Se. Majestät der Kaiser erschienen mit Ihren Majestäten dem König und der Königin von Württemberg auf dem Mittel⸗ balkon des Schlosses und nahmen unter enthusiastischer Be⸗ grüßung durch die Versammelten die Allerhöchstdenselben dar⸗ gebrachte Huldigung entgegen. glänzendster Weise. ““ 2

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Berlin, 22. September. Der Bundesrath hielt estern die erste Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Prä⸗ sidem des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann.

Nach Erledigung einer geschäftlichen Angelegenheit und Wahl des Protokollführers wurde über die Bildung der Aus⸗ schüsse für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen Mittheilung gemacht und zur Wahl der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, für Justizwesen, für Rechnungswesen, für auswärtige Angelegenheiten, für Elsaß⸗ Lothringen, für die Verfassung und für die Geschäftsordnung geschritten.

Hierauf wurde Mittheilung gemacht über eingegangene, den Ausschüssen zugetheilte Vorlagen. Von Vorlagen, betreffend: a. die Uebersicht des Ergebnisses des Heeres⸗Ergänzungsgeschäfts für 1875; b. die Nachweisung über die den Bundesstaaten bis Ende Juni d. J. überwiesenen Beträge an Reichsmünzen wurde Kenntniß genommen.

Es folgten Mittheilungen, betreffend: a. die mit Groß⸗ britannien getroffene Vereinbarung über das Strandungs⸗ recht auf der Insel Helgoland; b. die Impf⸗Anstalten in An⸗ halt, Bremen, Mecklenburg⸗Strelitz und Reuß j. L.; c. die Einlösung des Staats⸗Papiergeldes von Bayern, Sachsen⸗ Meiningen, Schwarzburg⸗Sondershausen und Reuß ä. L.;

Ferner Anträge, betreffend: a. den Abschluß einer Ver⸗ einbarung mit Belgien über gegenseitigen Musterschutz; b. eine Meinungsverschiedenheit über das Eigenthumsrecht an einem Wiesenstück bei der Festung Posen, c. die Pensionsverhält⸗ nisse mehrerer Beamten der Postverwaltung und der Landes⸗ verwaltung von Elsaß⸗Lothringen.

Endlich wurden einige Eingaben den betreffenden Aus⸗ schüssen überwiesen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für das Seewesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen versammelten sich gestern zu einer Sitzung.

Im Jahre 1867 wurde das „Bundeskanzler⸗ Amt“ errichtet als eine Behörde für die dem Bundeskanzler obliegende „Verwaltung und Beaufsichtigung der durch die Verfassung zu Gegenständen der Bundesverwaltung gewor⸗ denen, bezw. unter die Aufsicht des Bundes⸗Präsidiums ge⸗ stellten Angelegenheiten“, sowie für die dem Bundeskanzler zustehende „Bearbeitung der übrigen Bundesangelegenheiten“.

Diese Einrichtung, wonach mit Ausnahme der auswär⸗ tigen sämmtliche, unter Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers zu erledigenden Geschäfte der oberen Leitung einer einzigen Centralbehörde unterstellt waren, genügte für die erste Zeit dem Bedürfniß.

8 Die Geschäfte des Bundeskanzler⸗Amts wuchsen aber an

Umfang und Bedeutung in demselben Maße, in welchem die Thätigkeit des Bundes sich entwickelte und sich auf die ein⸗ zelnen durch Artikel 4 der Verfassung der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes überwiesenen Gegenstände erstreckte. Das Fortschreiten der Bundesgesetzgebung stellte dem Bundes⸗ kanzler⸗Amt nicht nur durch die Vorbereitungsarbeiten zu Ge⸗ setzen immer neue Aufgaben; auch durch die Ausführung der erlassenen Gesetze vergrößerte sich allmählich der Wirkungstreis der Bundesverwaltung weit über die anfänglichen Grenzen hinaus.

Von dem größten Einfluß auf die Stellung und die Ge⸗ schäftslast des Bundeskanzler⸗Amts waren sodann die politi⸗ chen Ereignisse der Jahre 1870 und 1871. Die Gründung des Reichs dehnte die Zuständigkeit des Amts auf das Gebiet der süddeutschen Staaten aus. Das von demselben zu ver⸗ waltende Finanzwesen gewann eine größere Ausdehnung und eine komplizirtere Gestalt. In der Bearbeitung derjenigen elsaß⸗-lothringischen Landesangelegenheiten, welche die Thätig⸗ keit des Reichskanzlers in Anspruch nehmen, und in der Ver⸗ waltung der Reichseisenbahnen erwuchsen der Reichs⸗Central⸗ behörde neue, ihrem bisherigen Wirkungskreise fremde Auf⸗ gaben.

„Gleichwohl wurde nach Errichtung des Reichs nur der Name dieser Behörde in „Reichskanzler⸗Amt“ geändert. Eine Trennung und selbständige Organisation der im Reichskanz⸗ ler⸗Amt vereinigten Verwaltungszweige fand zunäst nicht statt.

Inzwischen hat die Reichsgesetzgebung weitere Theile des durch die Reichsverfassung ihr zugewiesenen Gebiets ergriffen (es sei hier nur an die Justizgesetzgebung, an die Reform des Münz⸗ und Bankwesens erinnert), und es vermehrte sich da⸗ durch abermals die dem Reichskanzler⸗Amt obliegende Ge⸗ schäftslast in hohem Maße.

Unter solchen Umständen mußte sich allmählich das Be⸗ dürfniß fühlbar machen, auf eine Entlastung des Reichs⸗ kanzler⸗Amts und eine gesonderte Entwickelung einzelner Zweige der centralen Verwaltung Bedacht zu nehmen. In dieser Richtung wurde durch das Gesetz vom 27. Juni 1873 eine dem Reichskaänzler unmittelbar unterstellte Centralbehörde für die Wahrnehmung des Aufsichtsrechts des Reichs über die Eisenbahnen geschaffen. Es wurde ferner durch Kaiserliche Verordnung vom 22. Dezember 1875 auf Grund des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr 1876 die Verwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesens von dem Ressort des Reichskanzler⸗ Amts getrennt und die Leitung derselben unter Verantwort⸗ lichkeit des Reichskanzlers dem General⸗Postmeister übertragen.

Durch die Abzweigung der genannten Verwaltungen er⸗ fuhr der Geschäftsbereich des Reichskanzler⸗Amts zwar eine Verminderung. Aber der dem Reichskanzler⸗Amt verbliebene Wirkungskreis ist noch immer außerordentlich groß, er umfaßt verschiedene, ihrer Natur nach nicht zusammengehörige und deshalb zur Vereinigung bei einer einzigen Be⸗ hörde an und für sich nicht geeignete Verwaltungs⸗ zweige, welche zugleich von solcher Wichtigkeit sind und eine so bedeutende Arbeitslast mit sich bringen, daß eine weitere selbständige Organisation einzelner Abtheilungen des Reichskanzler⸗Amts schon im Interesse einer sachgemäßen, zugleich gründlichen und raschen Erledigung der Geschäfte wünschenswerth erscheint. Die in dieser Hinsicht als zweck⸗ mäßig erkannten Aenderungen sind aus einer Anlage zu dem ö1e— für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1877 ersichtlich. .

Der Fackelzug verlief in

Wenn die der Reorganisation zu seellende Au gabe darin zu suchen ist, daß einer jeden dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde möglichst gleichartige Aufgaben zugewiesen werden, so ergiebt sich die Grundlage der Umge⸗ staltung aus der Entwicklung, welche die Geschäfte des Reichs⸗ kanzler⸗Amts bisher genommen haben.

Unter den Verwaltungszweigen, die dem ursprünglichen Wirkungskreise des Reichskanzler⸗Amts erst im Laufe der Zeit hinzutraten, sind es hauptsächlich zwei, welche sich, ihrer Natur nach, zu einer besonderen, in sich abgeschlossenen Organisation eignen, nämlich:

1) die Aufgaben, welche dem Reiche durch die Ausdehnung seiner Gesetzgebung auf das Justizwesen erwachsen, und

2) die durch die Ereignisse von 1870/71 dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt zugebrachte Mitwirkung bei der Landes⸗ und Eisenbahnverwaltung in Elsaß⸗Lothringen.

Jeder dieser beiden Verwaltungszweige, für welche bereits besondere Abtheilungen des Reichskanzler⸗Amts eingerichtet sind, ist so umfassend und wichtig, daß für denselben die Ab⸗ zweigung vom Reichskanzler⸗Amt und eine selbständige Orga⸗ nisation nach Analogie der für das Postwesen schon bestehen⸗ den gerechtfertigt und geboten erscheint.

Der vorliegende Etatsentwurf sondert deshalb aus dem bisherigen Etat des Reichskanzler⸗Amts selbständige Etats für das Reichs⸗Justiz⸗Amt und für die Verwaltung der Reichslande aus und bringt auf jeden der beiden ausge⸗ sonderten Etats das erforderliche Beamtenpersonal, sowie die Fonds zu persönlichen Ausgaben in dem nach Bedarf ver⸗ stärkten Umfange.

An die Spitze des Reichs⸗Justiz⸗Amts soll, der Bedeutung der demselben obliegenden Aufgaben und dem höheren Maße von verantwortlicher Selbständigkeit entsprechend, ein Staats⸗ sekretär gestellt werden. Eine weitere Vern sgee des Personals an Mitgliedern ist gegenüber dem bezüglichen Personalbestande der Justizabtheilung des Reichskanzler⸗Amts nicht vorgesehen. Es ist vielmehr davon ausgegangen, daß eine systematische Heranziehung ausgezeichneter Hülfskräfte zu vorübergehender Mitwirkung bei den Aufgaben des Reichs⸗Justiz⸗Amts der Natur dieser Aufgaben mehr entspricht und ihrer Lösung för⸗ pevies a sein wird, als die Verstärkung des ständigen Per⸗ sonals.

Auch sür die Verwaltung der Reichslande war die Umwandlung der Stelle des Direktors der bisherigen Abtheilung des Reichskanzler⸗Amts für Elsaß⸗Lothringen in die eines Unter⸗Staatssekretärs mit entsprechend bemessener Kompetenz durch die demselben mit der Selbstän⸗ digkeit auferlegte größere Verantworlichkeit geboten.

Aus den dem Reichskanzler⸗Amt nach diesen Abzweigungen verbleibenden Geschäften sondert sich als äußerlich fest ab⸗ geschlossene und ihrer Natur nach besondere technische Spezial⸗ kenntnisse erfordernde Gruppe die der Reichs⸗Finanz⸗ verwaltung aus. Im Interesse der organischen Gliederun des Dienstes und der Entlastung der oberen Leitung empfiehlt es sich, für die Geschäfte der Finanzverwaltung eine besondere Finanzabtheilung unter besonderer Leitung zu bilden, neben welcher die Centralabtheilung 88 die übrigen, dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt zugewiesenen Ange penbecen bestehen bleibt.

Da es für den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts wegen des Umfangs der Geschäfte unmöglich ist, alle unter der Firma desselben ergehenden Erlasse selbst zu zeichnen, so liegt es im Bedürfniß, daß ihm ein Uhter⸗Itcnatssekretär zur Seite stehe, dem dessen ständige Vertretung und die Sorge für sachliche und formelle Uebereinstimmung in allen von den beiden Ab⸗ theilungen des Reichskanzler⸗Amts ausgehenden Erlassen und Verfügungen obliegt. Derselbe wird zugleich die Geschäfte des Direktors der Centralabtheilung wahrnehmen. Mit Rück⸗ sicht hierauf ist die Stelle eines Unter⸗Staatssekretärs auf den Etat gebracht worden, während die auf dem Etat verblei⸗ bende Direktorstelle die für die Finanzabtheilung bestimmte ist.

Von dem Generalstabswerke über den deutsch⸗ französischen Krieg ist soeben das 11. Heft erschienen. Dasselbe enthält die Geschichte des Krieges auf dem westlichen Kriegsschauplatze von Ende September bis Ende Oktober 1870. In diesem Zeitraum war die Umzingelung von Paris vollendet. Das für die Franzosen verlustreiche Gefecht von Chevilly (30. September gegen das VI. Corps) und das von Bagneux (13. Oktober gegen das II. bayerische Corps) waren vom Feinde noch in dem Glauben, daß es sich bei den Deutschen um einen gewaltsamen Angriff der Hauptstadt handle, unter⸗ nommen worden. Mit der Erkenntniß, daß die Aushunge⸗ rung der Hauptstadt durch Umschließung beabsichtigt sei, be⸗ gannen die Franzosen Durchbruchsversuche. (Gefechte bei Malmaison gegen das V. Corps, 21. Oktober; von Le Bourget gegen das Garde⸗Corps, 30. Oktober.) Deutscherseits wurde gleichzeitig der artilleristische Angriff der Hauptstadt nach dem Plan der Generale v. Hindersin und v. Kleist ins Werk gesetzt.

Die Erzählung wendet sich dann der Einnahme von Soissons zu und geht auf die Ereignisse im Süden von Paris, auf die Waffenthaten des I. bayerischen Corps und der 22. Division unter Führung der Generale v. d. Tann und v. Wittich über, welche Heerestheile zur Bekämpfung der in der Beauce sich ansammelnden neuen französischen Streitkräfte aus der Pariser Umschließungsarmee abgesandt, den Feind bei Artenay (10. Oktober) schlugen und Orleans eroberten (11. Oktober). Der Streifzug der 22. Division gegen Chateaudun und Chartres schließt den Inhalt dieses Heftes, dessen letzte Worte bereits auf die wichtigen gleichzeitigen Er⸗ eignisse des östlichen Kriegsschauplatzes, den beginnenden⸗ Feldzug des Generals v. Werder und den Fall von Metz, hindeuten.

Das Betteln um Almosen unter Vorspiegelung falscher Thatsachen, welche die Mildthätigkeit besonders wach⸗ rufen sollen, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribu⸗ nals, Senats für Strafsachen, vom 6. September d. J. als Betrug zu bestrafen.

Der bisher im Kollegium der Königlichen General⸗ Kommission für die Provinzen Pommern und Posen behufs seiner Ausbildung beschäftigte Regierungs⸗Assessor Perrin ist als Spezial⸗Kommissarius zu Stargard in Pommern angestellt.

S. M. Kanonenboot „Nautilus“ ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 11. d. Mts. in Singapore angekommen.

S. M. S. „Augusta“ ist am 20. d. Mts. in Wilhelms⸗ haven in Dienst gestellt.

Stralsund, 19. September. Auf dem von dem Fürsten

und Herrn zu Putbus heute Vormittag 10 Uhr im Land⸗ ständischen Hause hierselbst eröffneten extraordinairen Neu⸗ 8 8 11“ 5 8 8e 8

Vorpommerschen Kommunal⸗Landtage, zu dem sämmt⸗

liche Abgeordnete sich eingefunden hatten, stand „der Erlaß der Ausführungs⸗Bestimmungen zu dem unterm 28. April d. J. Allerhöchst genehmigten neuen Reglement der Neu⸗Vor⸗ pommerschen Feuer⸗Versicherungs⸗Sozietät für Gebäude“ auf der Tagesordnung. Von dem bestellten Herrn Refe⸗ renten wurde zuerst die „Verwaltungs⸗Ordnung“ vorgetragen, nach deren Durchberathung und Annahme die Zeit soweit vorgerückt war, daß die übrigen noch zur Verhandlung stehen⸗ den Ausführungsbestimmungen für heute von der Tagesordnung abgesetzt werden mußten. Der Vorsitzende schloß damit die heutige Sitzung gegen 3 Uhr und bestimmte die Fortsetzung der Berathungen auf morgen Vormittag 10 Uhr.

Bayern. München, 20. September. Die Königin⸗ Mutter, welche am Montag Abend von Hohenschwangau 8 eintraf, hat sowohl gestern als heut die Kunst⸗ und

unstgewerbe⸗Ausstellung mit mehrstündigen Besuchen beehrt.

8 re Majestät wird in den nächsten Tagen nach Hohen⸗

angau zurückkehren und noch bis gegen Ende Oktober da⸗ selbst verweilen.

Der Königliche Staats⸗Minister v. Pfeufer ist aus dem Urlaub zurückgekehrt und hat gestern die Leitung des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Innern wieder über⸗ nommen. In den letzten Tagen wird auch der Staats⸗Minister v. Lutz aus dem Urlaub zurückkehren.

Sachsen. Dresden, 21. September. In Folge der von den Kaiserlich deutschen Vertretungen im Ausland bei dem Reichskanzler⸗Amte eingegangenen Beschwerden, daß die ihnen von Behörden der deutschen Bundesstaaten zugehenden Briefpostsendungen meist unfrankirt seien, hat das Ministe⸗ rium des Innern alle ihm unterstehenden Behörden und Verwaltungsstellen noch einmal besonders angewiesen, alle Sriespc lenedtngen die sie an Kaiserlich deutsche Vertretungen im Auslande abgehen lassen, zu frankiren.

Württemberg. Stuttgart, 20. September. Der Herzog Wilhelm von Württemberg ist gestern Abend zum Besuch der Königlichen Familie hier angekommen.

Baden. Schloß Mainau, 20. September. Der Großherzog hat heute Nachmittag Schloß Mainau ver⸗ lassen, wird heute Abend in Karlsruhe eintreffen und gedenkt morgen sich nach Stuttgart zu begeben, während die Groß⸗ herzogin bis zum 25. d. noch hier verbleibt und dann nach

aden⸗Baden übersiedelt.

Braunschweig. Braunschweig, 22. September. Die Gesetz⸗ und Verordnungssammlung publizirt ein Gesetz vom 18. September 1876, durch welches die Bestimmung im §. 56 der Neuen Landschaftsordnung vom 12. Oktober 1832, nach welcher neue Anbauer nicht ohne vorgängige Vernehmung der Landgemeinde und im Falle eines Widerspruchs nicht ohne vorgängige Entscheidung der Verwaltungsbehörden über die vorgebrachten Gründe, zugelassen werden sollen, hierdurch auf gehoben wird.

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sterreich⸗Ungarn. Wien, 20. September. Die ungarischen Minister Szell, Trefort und Baron Wenkheim sind bereits gestern in Wien eingetroffen. Minister⸗Präsident Tisza soll heute folgen und morgen die gemeinsamen Konferenzen ihren Beginn nehmen. Im Gefolge der ungarischen Minister ist auch Sektions⸗Rath Matlekovics an⸗ gekommen, um als Fachreferent bei diesen Konferenzen zu fungiren und an den Kommissionssitzungen in Angelegenheit der Feststellung des rumänischen Spzialtarifes theilzunehmen. Ueber den Entwurf des neuen Foll⸗ und Handelsbündnisses verlautet dem „Fremdenbl.“ zufolge, daß in demselben jener Paragraph, welcher über das gemeinsame Konsulatswesen ver⸗ fügt, dahin erweitert werden soll, daß die beiderseitigen Han⸗ dels⸗Ministerien die Ernennungen der Konsuln beeinflussen können.

Prag, 20. September. Der Wiener „Presse“ wird von hier telegraphirt: Die Jungczechen aus den Bezirken um den Berg Rzip beriefen auf nächsten Sonntag ein Meeting ein. Auf demselben sollen berathen werden: die Haltung Oester⸗ reichs mit seinen siebzehn Millionen Slaven gegenüber der orientalischen Frage, die Frage des Ausgleichs mit Ungarn und eine Petitionsbewegung, um eine czechische Universität mit Hülfe russischer Gelder zu gründen. An die russischen Vereine (Bratskaj Zascity) sollen Petitionen um Geldsamm⸗ lungen eingeleitet werden, damit entweder in Prag oder im Auslande eine czechische Universität errichtet werde. Das auf nächsten Sonntag nach Przibram einberufene Meeting wurde verboten.

Pest, 19. September. Wie dem „Pester Lloyd“ au Wien berichtet wird, sieht man dort für einen der nächsten Tage den Erklärungen der ungarischen Minister auf eine Reihe formeller und materieller Propositionen bezüglich des Ausgleiches entgegen, welche die Wiener Regierung im Laufe der letzten Wochen dem ungarischen Kabinette gemacht hat. Es sind dies jene Entwürfe, welche den Gegenstand der Berathung in den jüngsten Minister⸗Konferenzen gebildet haben und deren Annahme bereits gemeldet wurde.

20. September. Den Informationen des „Pest Lld.“ gemäß, beharrt die ungarische Regierung in der Aus gleichsfrage unerschütterlich auf der vollständigen Integrität der Wiener Stipulationen, welche, nach ihrer festen Uebe zeugung, ohnedies schon das Non plus ultra der möglichen Ko zessionen an Oesterreich involviren. In diesem Sinne werder Finanzminister Szell und der provisorisch mit der Leitung des Handelsamtes betraute Minister Trefort in Wien vorgehen und vom Minister⸗Präsidenten Tisza, der ihnen dahin nach⸗ folgt, sicherlich nicht desavouirt werden. Wie dem ‚Pest. Lld.“ ferner gesagt wird, gilt die Wiener Reise des Minister⸗Präs denten neben dem Ausgleiche auch noch laufenden Staatsg schäften und ganz besonders auch der allgemeinen politischen Lage, welche dem Grafen Andrassy dringender als je das B dürfniß nahegelegt haben dürfte, die beiden Staatsregierungen über seine neuesten Entschlüsse aufzuklären.

21. September. (W. T. B.) Die ungarische Regie rung ist, wie der „Hon“ auf das Bestimmteste erklärt, end gültig entschlossen, die ungarischen Südbahnlinien anzukaufen die bezüglichen Verhandlungen sind, wie das Blatt hinzufügt bereits in vollem Gange.

Großbritannien und Irland. London, 20. Sep tember. Die Entrüstung⸗Meetings dauern fort; in London und Glasgow wurden wieder solche abgehalten, in denen die üͤblichen Reden gehalten wurden.

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Das Kriegs⸗Ministerium hat eine Denkschrift herausgegeben, in welcher die außerordentlich großen Vortheile, welche der Heeresdienst einem jungen Manne als Beruf bietet, dargelegt werden. Der Ober⸗Befehlshaber hat an die kom⸗ mandirenden Offiziere den Befehl erlassen, der Denkschrift die möglich weiteste Verbreitung zu geben und darauf zu achten, daß beurlaubte Soldaten sie in ihren Heimatsplätzen bekannt machen können.

Das Auswärtige Amt hat vom britischen Geschäfts⸗ träger in Madrid eine vesche erhalten, welche die Kopie einer Note des spanischen. isters für auswärtige Angelegen⸗ heiten übermittelt, in welche 8 mit Bezug auf Pässe heißt: Alles, was von Ausländern, r. Spanien besuchen, verlangt wird, ist, daß sie mit irgend einem Dokument versehen sind, das ihre Identität nachweist.

In gestriger Sitzung des in Leeds tagenden Kon⸗ gresses des Iron and Steel Institute wurde Dr. Sie⸗ mens zum Präsidenten für das nächste Jahr gewählt. Zu gleicher Zeit wurde eine Deputation ernannt, welche kontinen⸗ tale Städte besuchen und sich bestreben soll, freihändlerische Anschauungen mit Bezug auf englisches Eisen zu fördern.

Wie „Morning Post“ meldet, hat die britische Regie⸗ rung in Folge der Niederlage des Präsidenten von Transvaal und des von ihm ausgedrückten Wunsches, daß die britische Ko⸗ lonialregierung das Protektorat über die Unterthanen der Republik übernehmen möge, sowie auch in Anbetracht der wahrscheinlichen Uebergabe dieser Provinz an Ihre Majestät beschlossen, dem Befehlshaber am Kap der guten Hoffnung, General⸗Lieutenant A. A. T. Cunyngham, Verstärkungen zu senden. Der Dampfer „St. Lawrence“ ist zu diesem Behufe gechartert worden und wird mit den ersten Truppen⸗Detache⸗ ments am nächsten Sonnabend oder Montag absegeln.

Da die britische Regierung sich geweigert, die Einge⸗ bornen von Kap Palme in ihrem Kampfe gegen die Re⸗ gierung von Liberia zu unterstützen, so ist dort Frieden ge⸗ schlossen worden.

Frankreich. Paris, 20. September. Das „Journal Officiel“ enthält folgende Mittheilung: „In einer am 11. d. M. im Theater Tivoli abgehaltenen nicht genehmigten öffentlichen Versammlung wurden mehrere Reden politischen und reli⸗ giösen Inhalts gehalten. Wir glauben bei dieser Gelegenheit daran erinnern zu müssen, daß der Art. 1 des Gesetzes vom

6. Juni 1868, welcher der Genehmigung des Polizeipräfekten

von Paris und der Präfekten in den Departements die öffent⸗ lichen Versammlungen, über welchen über politische und religiöse

Dinge gesprochen werden soll, unterwirft, noch immer in

Kraft ist. Wenn ein neues Zuwiderhandeln gegen diesen Ar⸗ tikel festgestellt werden sollte, so werden sofort Protokolle auf⸗ genommen und die zuchtpolizeigerichtliche Verfolgung eingeleitet werden.“ Die „Ag. Havas“ bemerkt dazu: „Diese Verwar⸗ nung bezieht sich auf die unter dem Vorsitze des Deputirten

Talandier gehaltene öffentliche Versammlung zur Gründung

einer Vereinsbibliothek des 18. Arrondissements von Paris.

Hr. Talandier hielt eine Rede, in welcher er dem Klerikalis⸗

mus die Schuld an der Bornirtheit der Mehrheit zur Last legte und namentlich seine Wirkung auf die Frauen bedauerte.

Die Resultate der Munizipalwahlen sind zwar noch nicht vollständig bekannt, doch läßt sich bereits übersehen, daß dieselben zum großen Verdruß der Ultramontanen und

Bonapartisten, im Ganzen für die Regierung günstig sind.

Dies bezeugen die dem Minister des Innern zugegangenen Meldungen über mehr als 6000 Wahlen.

Die hiesigen Blätter besprechen die türkischen Friedens⸗ bedingungen und meinen, die Pforte irre sehr, wenn sie glaube, mit dem Frieden wäre Alles abgethan. Der „Moniteur“ sagt, die Türkei sei derjenige europäische Staat, der seinen nicht⸗ muhamedanischen Unterthanen die wenigsten Bürgschaften gegen Unterdrückung und Plackerei biete; ihr altes Verwal⸗ tungssystem sei so wenig für die Muhamedaner wie für die Christen werth und müsse umgestaltet werden. Die Sultane haben Verbesserungen verheißen, auch Versuche gemacht, aber noch nichts Solides an die Stelle dessen gesetzt, was sie be⸗ seitigt hatten, und es sei schwer zu glauben, daß der Kaiser⸗ liche Hat besseren Erfolg haben werde.

Italien. Rom, 19. September. (Ital. Nachr.) Gestern fanden Volksversammlungen in Turin und in Neapel statt. Auf beiden wurde gegen die von den Mohamedanern in Bulgarien gegen die Christen verübten Gräuelthaten pro⸗ testirt und die Absendung von Telegrammen und Sympathie⸗ adressen an die Fürsten und Völker von Serbien und Mon⸗ tenegro beschlossen.

Türkei. Konstantinopel, 15. September. Hiesige Blätter veröffentlichen den bis jetzt erst in einem telegraphischen Auszuge bekannt gewordenen Hat des Sultans Abdul Hamid vom 10. d. Mts. Er lautet nach einer Uebersetzung der „Köln. Ztg.“:

„Mein erlauchter Vezier, Mehmed Ruschdi Pascha! Da durch göttliche Vorherbestimmung mein sehr edler und edelmüͤthiger Bruder, der Sultan Murad V. sich aus den Obliegenheiten des Reiches und des Kalifates zurückgezogen, so habe ich, getreu den Vorschriften des ottomanischen Gesetzes, den Thron meiner erhabenen Vorfahren be⸗ stiegen. Da dein Patriotismus und deine Kenntniß der wichtigen Staatsgeschäfte bewährt sind, behalte ich dich auf dem Posten des Großveziers und des Präsidenten des Ministerrathes. Zugleich bestätige ich die Minister und die übrigen Würdenträger in ihren betreffenden Stellungen. Mein Glaube an Gott wird den Erfolg erleichtern und voll⸗ enden, was ich unternommen habe. Meine Hoffnungen und Wünsche be⸗ stehen in der Befestigung der Macht und Kraft meiner Regierung, sowie des Glückes meiner Unterthanen, die ohne Ausnahme sich der Freiheit, des Wohlseins und der Gerechtigkeit erfreuen. Ich habe die

este Hoffnung, daß alle Minister und Würdenträger sich uns an⸗ chließen und uns helfen werden, um auf diesem Wege voranzu⸗ chreiten. Jedermann weiß, daß die Gründe und Ursachen des kri⸗ tischen Zustandes, den jetzt unser Reich durchmacht, zahlreich und ver⸗ schieden sind; aber wie man auch die Lage ansehen mag, man sieht, daß der Ursprung aller dieser Ursachen nur darin liegt, daß die Ge⸗ setze und Grundregeln unseres Staates, welche auf dem Scheriat be⸗ ruhen, nur nach dem Willen und der Laune derjenigen erklärt und ausgeführt werden, welche die Angelegenheiten des Staates verwalten.

Die Verwaltungs⸗ und Finanzwidrigkeiten haben sich so ver⸗ mehrt, daß sie ein allgemeines Mißtrauen erzeugt haben. Die Ge⸗ richtshöfe haben nicht alle Menschenrechte zu verbürgen vermocht und unser Staat, der der Verwirklichung jeglicher Wohlfahrt in Indu⸗ strie, Handel, Ackerbau ꝛc. gewachsen ist, ist trotzdem nicht vorange⸗ schritten. Alles, was bisher geschehen, alle Maßregeln zur Sicher⸗ stellung unserer Unterthanen, ohne Rücksicht auf die indivi⸗ duelle Freiheit, sind gescheitert oder so verändert worden, daß das Ziel, das man sich bei der Ergreifung dieser Maßregeln gesteckt, nicht erreicht wurde. Dieser Mißerfolg besteht aus der Nichtbeobachtung der Gesetze und Vorschriften. Folglich muß in Zu⸗ kunft die Veröffentlichung von Gesetzen und Vorschriften, welche Ver⸗ trauen im V 1 als Ausgangspunkt gelten. Dieses Ver⸗

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trauen kann nur durch die vollständige knd buchstäbliche Ausführung aller bis jetzt veröffentlichten Gesetze, sowie derjenigen, welche künftig⸗ hin gemäß den heiligen Anordnungen des Scheriat veröffentlicht werden, erfolgen. Zur Ueberwachung der Staatseinnahmen und Aus⸗ ist es dringend nothwendig, eine allgemeine Versammlung zu erufen, welche gemäß den Erfordernissen und Sitten der Landesbewohner zusammengesetzt ist. Die Mitglieder dieser Versammlung müssen sich durch vorherige Handlungen ihr Zutrauen erworhben haben. Dieser Punkt muß tief und eingehend von den Ministern, welche das Ergebniß ihrer Erörterung unserer Bestätigung unterbreiten, untersucht wer⸗ den. Einer der Beweggründe, welche die Schwierigkeiten betreffs der genauen Ausführung der Gesetze schaffen, ist die Verwendung unfähiger Menschen, die Absetzung und der beständige Wechsel der Angestellten ohne irgend einen stichhaltigen Grund. Dieses System bringt für die Staatsgeschäfte und für den Staat selber verderbliche Folgen mit sich. Folglich gilt es, für jeglichen Staatszweig Spezia⸗ litäten zu schaffen und für Alles fähige und gewandte Männer anzu⸗ stellen; grundlose Absetzungen aber sind zu vermeiden.

Die Verwaltung muß auf solider Grundlage aufgebaut werden und Verantwortlichkeit soll für alle Minister, alle großen und kleinen Funktionäre, jeder in seinem Wirkungskreise, hergestellt werden. Die materiellen und moralischen Fortschritte, die in den europäischen Industrien errungen worden, sind das Ergebniß der Kraft und des Unterrichtes; nun sind, Gott sei Dank, alle die Klassen unserer Unterthanen mit wirklicher Intelligenz begabt und jeder Art von Fortschritt gewachsen. Die Ausdehnung des öffentlichen Unter⸗ richtes ist also sehr dringlich und wichtig, und daher soll man ohne Zeitverlust darnach trachten, die zu dieser Ausdehnung nothwendigen Maßregeln zu ergreifen. Folglich wird man das Budget des öffentlichen Unterrichts⸗Ministeriums vermehren müssen. Auch wird man die finanzielle und bürgerliche Verwaltungsreform der Vilayets (Provinzen) auf den Grundlagen, welche die wirklichen Verwaltungs⸗ und Finanzreformen der Regierung darstellen, beginnen müssen. Seit vorigem Jahre befinden sich die Herze⸗ gowina und Bosnien, Dank den Eingebungen einiger Uebelwollenden, im Aufruhr. Serbien hat sich diesem Bunde angeschlossen. Indeß ist das Blut, das auf beiden Seiten geflossen, das Blut der Kinder Eines Vaterlandes. Die Fortsetzung dieses Zustandes ist eine Quelle des Schmerzes und der tiefen Betrübniß für mich. Du wirst die nothwendigen und wirk⸗ samen Maßregeln ergreifen, um dieser traurigen Lage ein Ende zu machen. Ich bestätige alle Verträge, die mit befreundeten Nationen geschlossen worden. Du wirst beständig an ihrer Beobachtung und vollständigen Erfüllung arbeiten, und alle deine Kräfte der Befesti⸗ gung und Entwickelung unserer guten Beziehungen mit den fremden Staaten widmen. Dies sind meine aufrichtigen Wünsche und Ab⸗ sichten. Möge Gott unsere Anstrengungen mit Erfolg krönen.“

Der Hat des Sultans Abdul Hamid hat lebhafte Entrüstung unter den Christen in Konstantinopel erregt. Der Korrespondent der „Köln. Ztg.“ schreibt darüber u. A.: „Wer die früheren Hats gekannt, wäre leicht in die Gefahr gekommen, den neuen für eine Fälschung zu halten; und es bedürfte in der That für viele der Autorität von Mitwissen⸗ den, um an der Echtheit des vorliegenden zu glauben. Der Hat Humayum, der Hat des vorigen Dezembers, und selbst der Hat Murads suchten in Worten wenigstens den Anforde⸗ rungen Europas gerecht zu werden. Der Hat Hamids verlegt die Ursache alles Elends einfach in die Nichtbeachtung des Scheriat (des religiösen Gesetzes). Seit Jahrzehnten hat sich der Kampf um die Beseitigung dieser Gesetze und Vorschriften betreffs ihrer Anwendung auf die Nichtmuselmänner gedreht, und nach der Ansicht aller sachkundigen Juristen hätten die Gesetzesbestimmungen des Scheriat allein den traurigen Zu⸗ stand der Rechtspflege herbeigeführt, der in allen Tribunalen des Landes, vom größten bis zum kleinsten, herrscht.“ Auch werden im Hat die Christen wieder offiziell „Rajah“ (Heerde) genannt.

21. September. (W. T. B.) Den ottomanischen Missionen wurde Seitens ihrer Regierung aufgetragen zu er⸗ klären, daß die verbreiteten Gerüchte, als hätten die ottoma⸗ nischen Truppen die Waffenruhe verletzt, jedes Grundes entbehren. Die ottomanische Regierung dementirt ferner die Nachricht, daß die christliche Bevölkerung aus Thessalien und Epirus wegen befürchteter Verfolgung flüchte. Die voll⸗ kommenste Ruhe herrsche in diesen Provinzen.

(W. T. B.) Die „Kötnische Zeitung“ vom 21. d. M. meldet aus Paris: Alle europäischen Mächte haben sich jetzt, wie aus guter Quelle verlautet, über eine Ver⸗ längerung des Waffenstillstandes geeinigt. Die Türkei macht zwar noch Schwierigkeiten, aber es ist anzunehmen, daß auch sie einwilligen werde. Das Friedensprogramm wurde zuerst in einer Unterredung zwischen Lord Derby und dem russischen Botschafter Graf Schuwaloff verhandelt. England schlug für Serbien und Montenegro den status quo ante vor, wünschte aber außerdem eine autonome Verwaltung für Bosnien, die Herzogewina und für Bulgarien. Der erste Theil dieses Programms kann als angenommen bezeichnet werden. In diesem Augenblick verhandelt man über die Autonomie und Verwaltung, welche indeß schwer festzustellen und zu organisiren scheint. An eine Ver⸗ bindung Bosniens mit Serbien denkt man keineswegs. Die anderen Mächte scheinen mit dem englisch⸗russischen Programm einverstanden, jedenfalls tritt Frankreich bei. Die Mächte ge⸗ denken das Resultat ihrer Verhandlungen der Türkei in einem gemeinsamen Schritte zu eröffnen, vorerst ist man indeß nur damit beschäftigt, eine Verlängerung des Waffenstillstandes bei der Türkei durchzusetzen.

Rom, 22. September. (W. T. B.) Bei dem Empfange des Comités zur Unterstützung der Slaven hat der Minister des Auswärtigen, Melegari, auf die an ihn gerichtete An⸗ sprache erwidert, daß die Regierungen bezüglich der Friedens⸗ verhandlungen in Konstantinopel folgende Grundlagen für nothwendig erachtet haben: 1) Die Wiederherstellung des status quo ante bellum für Serbien und Montenegro, 2) Institutionen für die insurgirten Provinzen, welche ein friedliches Nebeneinander⸗ leben der Bevölkerungen der verschiedenen Racen und Reli⸗ gionen gestatten, 3) die Verpflichtung Seitens der türkischen Regierung, das Verhältniß dieser Racen zu einander durch Heranziehung muselmännischer Kolonisten nicht zu alteriren. Der Minister fügte hinzu, daß der Pforte die volle Verant⸗ wortlichkeit für die verübten Gräuelthaten bleibe und erklärte schließlich, er habe Grund zu hoffen, daß der Waffenruhe ein Waffenstillstand folgen werde, welcher den Friedensschluß er⸗

leichtern werde. 9 Wien, 21. September. (W. T. B.) Die „Politische Korrespondenz“ schreibt: Nach einer hierher gelangten amt⸗ lichen Meldung der serbischen Regierung vom heutigen Tage ist die Nachricht, daß eine Deputation heute die Proklamirung Milans zum serbischen König nach Belgrad überbringe, unbe⸗ gründet. Fürst Milan hat der Deputation verboten, abzurei⸗ sen und überhaupt angeordnet, daß der weiteren Entwicklung des betreffenden Zwischenfalls energisch Einhalt gethan werde. Aus Prisrend, 10. September, wird geschrieben: „Die Baschibozuks des hiesigen Paschaliks haben in einer Pe⸗ tition an den Gouverneur erklärt, daß sic wegen Niceausz

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des Gehaltes und maggelhafter Verpflegung nicht länger im Felde

stehen wollen. In der That sind zwei aus 840 Mann bestehende Tabors dieser Irregulären nach Djakovitza gekommen und haben nach Verübung der habituellen Ausschreitungen sich in den Dörfern dieses Kaimakamats zerstreut. Die Behörden suchten durch die Der⸗ wische und Mollahs auf die Irregulären einzuwirken, aber ohne jeg⸗ blichen Erfolg. In Teiowo ging es ebenso zu. Die Irregulären

aus Tetowo und Umgebang, enra 220 Mann, kamen von der Grenze

nach diesem Städtchen zurück und erklärten dem Kadi, Hause zu gehen, da der Padischah die Streiter nicht er⸗ halten könne. Noch am felben Tage zerstreuten sie sich nach allen Richtungen. Alt⸗Serbien hat in diesem Mo⸗ mente so gut wie keine Baschibozuks unter Waffen. Das för⸗

kische Armee⸗Corps am Ibar ist dadurch wesentlich geschwächt worden -

Ein Bataillon Softas, das vor etwa vier Wochen nach Alt⸗Serkien kam, verlangt nach Konstantinopel zurückzukehren. Die Regierung hat eine große Steuer allen Klöstern in Alt⸗Serbien auferlegt. Die arge Geldkalamität, in der sich das Geuvernement befindet, scheint diese Maßregel hervorgerufen zu haben. Die Truppen sind ohne Brod und die Beamten haben seit Juli 1875 keinen Gehalt er⸗ halten. Die Zaptiehs wollen nicht mehr Dienste leisten und die Beamten gerathen in eine furchtbare Nothlage. Ob die exwähnte Steuer eine ausgiebige Hülfe schaffen werde, ist sehr fraglich, da die Klöster theils arm, theils bereits stark in Kontribution gesetzt worden sind.“ 8 Belgrad, 17. September. Man schreibt der „Polik. Korr.“: Der hier angekommene griechische Oberst Byzantios

nach

ist durchaus kein Spezialgesandter der griechischen Regierung, 9.

wie behauptet wurde. Das Kabinet Koumoundouros hat schon vor Wochen erklärt, Griechenland sei nicht gerüstet und könne daher in keine Aktion treten. Seit damals sind alle Unter handlungen zwischen Athen und Belgrad ins Stocken gerathen.

„—, In einem vom 18. d. M. datirten Schreiben der „Pol. Korr.“ über die gegenwärtige Lage der Dinge in Bel⸗ grad heißt es u. A.: „Die eingetretene Waffenruhe wird als die Einleitung zum Frieden betrachtet. Trotz der Rodo⸗ montaden des „Istok“ ist es feststehende Thatsache, daß in Serbien Jedermann einen ehrenvollen Frieden herbeisehnt. Die wohlwollende Haltung aller großen Kabinete Serbien gegenüber verbürgt uns auch einen solchen Frieden. Wie ver⸗ lautet, beabsichtigt der Kriegs⸗Minister, sobald die Friedens⸗ Präliminarien unterzeichnet sind, die Milizen nach Hause zu entlassen und nur das kleine stehende Heer und zwei Brigaden erster Klasse vorläufig noch unter den Fahnen zu behalten. Die Freiwilligen werden vor Allem verabschiedet werden⸗

Rumäuien. Bukarest, 22. September. (W. T. B.) Ein fürstliches Dekret ordnet an, daß die am 12. Mai c. suspendirte Rekrutirung für die rumänische Armee am 13. Oktober c. wieder aufzunehmen und am 13. November zu beendigen ist.

Amerika. Aus New⸗York wird unterm 19. ds. per Kabel gemeldet: Aus den amtlichen Ausweisen über die Ab⸗ stimmung bei den jüngsten Wahlen im Staate Maine erhellt, daß die republikanischen Kandidaten für den Gouverneurs⸗ posten und die Sitze im Kongresse für den Staat durch eine Mehrheit von 15,459 Stimmen gewählt wurden.

Mexiko, 1. September. (N. Y. H. Z.) General Diez befindet sich noch immer in Oaxaca. Die Regierung hat 1000 Mann nach Boca del Monte gesandt, woselbst so schnell als möglich 7000 Mann konzentrirt werden sollen, um von dort nach Oaxaca vorzudringen. Die Regierungstruppen er⸗ ringen noch fortwährend Siege über einzelne kleinere Rebel⸗ len⸗Corps, doch ist es bis jetzt noch zu keinem entscheidenden Treffen gekommen. Nach Tumejco, an der Mündung des Rio Grande, sind zwei mexikanische Kriegsschiffe abgegangen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau. Breslau, Freitag, 22. September, Mittags. Der Kon greß der Altkatholiken ist heute mit einem feierlichen Gottes⸗ dienst in der den Altkatholiken eingeräumten Corpus⸗Christi⸗ Kirche, welcher auch Bischof Reinkens beiwohnte, eröffnet worden. St. Petersburg, Freitag, 22. September. Nach einem Telegramm des Journals „Neue Zeit“ aus Semlin vom heutigen Tage, hat General Tschernajeff durch einen Cirkular⸗ befehl allen seinen Untercommandeurs anbefohlen, bei der ge⸗ ringsten feindseligen Bewegung Seitens der Türken diese sofort anzugreifen, da kein formeller Waffenstillstand existire. St. Petersburg, Freitag, 22. September, Mittags. Der „Golos“ spricht sich bezüglich der Erhaltung und Sicherung des europäischen Friedens mit großer Zr⸗ versicht aus, da zwischen Deutschland, Rußland und England ein Einverständniß in der DOrientfrage be⸗ stehe. Das „Journal de St. Pstersbourg“ äußert sich eben falls friedlich und hebt anerkennend hervor, daß Fürst Milan die Proklamirung zum König von Serbien, die das Blatt ein Pronunciamiento nennt, zurückgewiesen habe.

Nr. 72 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 16. September 1876. Prüfung der Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Ergebnisse aus dem Postanweisungsverkehr.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standes⸗Aemtern in der Woche vom 10. September bis inkl. 16. September cr. zur Anmeldung gekommen: 156 Eheschließungen, 826 Lebendgeborene, 30 Todtgeborne, 549 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Wie der „äA. Z.“ aus Freiburg mitgetheilt wird, ist die Aufstellung des von Professor Molst in Karlsruhe modellirten, von dem Erzgießer Lenz in Nüruberg gegossenen sogenannten Werder⸗ Denkmals, welches zu Ehren des XIV. deutschen Armee⸗Corps errichtet wird, glücklich beendet worden. Die Höhe des Denkmals beträgt 15 Meter, wovon der sehr gelungene Bronzeguß, einschließ⸗ lich der 5 Meter hohen Viktoria, allein eine Höhe von 13 ½ Meter hat. Die Enthüllung des Denkmals ist nunmehr auf den 3. Ok⸗ tober festgesetzt. 1

Gewerbe und Handel.

8 an 8 L 8 n CXYo In der gestern abgehaltenen Aufsichtsrathssitzung der Deut⸗ schen Bank wurde eine Uebersicht der Ergebnisse

des ersten halben

Jahres 1876 vorgelegt: Die Hauptziffern des Gewinn⸗ und Verlust⸗.

Kontos der Centrale find: Gewinn auf Wechsel cirea 803,000 ℳ, auf Sorten und Coupons circa 76,000 ℳ, Konsortialgeschäfte rca 26,000 ℳ, Provisionen 654,000 ℳ, Erträge der Filzulen und Komraanditen 554,000 ℳ, Zinsen und Diverse zuammen 2,493,933 Dagezen Verlust auf Effekten vornehmlich durch Abschreibungen auf, aus früheren Jahren her⸗ rührende Bestände (Wiener Vankverein, Rotterdamer Handelsveretni⸗ gung) 574,000 ℳ, Verlust auf Debitoren⸗Conten 66,000 ℳ, Ges schäftsnnkosten und Abschreibungen auf Mobilien und Immobine

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