1876 / 227 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Danziger Privat⸗Actien⸗Bank. 17867] Status am 23. September 1876. Activa. Metallbeftan A 1,006,237⁄ Reichskassenscheine... 27. Noten anderer Banken. 45 Wechselbestand .... 2 Ivn. Lombardforderungen. e.2- Effekten⸗Bestand.. 294,18 ) Sonstige Actirva 327,030 Passiva. Grundkapita . 299e Reservefones. . E Umlaufende Noten . 2,386, Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ Heen ZZee 5,907 Verzinsliche Depositen⸗Kapitalien b 4,687,270 Sonstige Passiͤiauu . 83,748 Eventuelle Verbindlichkeiten aus wei⸗ 1u“ ter begebenen, im Inlande fälligen

506,935

Aebersicht der Provinzial⸗ Aktien⸗Bank des I7868] Großherzogthums Posen 1 am 23. September 1876. Activa: Metallbestand 992,060, Reichs kassenscheine 320, Noten anderer Banken 156,000, Wechsel 4,958,720, Lombardforde rungen 1,044,950, Sonstige Aktiva 498,660. Passiva: Grundkapital 3,000,000, Reserve⸗ fonds 707,130, Umlaufende Noten 2,329,300, Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 2860, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 1,373,410, Sonstige Passiva 21,990. 8 Weiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel 80

Uebersicht

77] . der Magdeburger Privatbank.

Activa. M. allbestand. Reichs⸗Kassenscheine. Noten anderer Banken ZIZE 1111.“ Lombard⸗Forderungen. Sonstige Activa .

5,293,221 900,050 166,978

2 8 a2 2

Bn ssi v a.

3,000,000 624,117

2,533,850

Grundkapital.. 1 Reservefonbds .. Umlaufende Noten . . . . . Sonstige täglich fällige Verbind⸗ 2 v6** 12,729 L*““ 942,720 Sonstige Passiru . 544,487 Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 1,698,868

Magdeburg, den 23. September 1876.

Status der Chemnitzer Stadtban

in Chemnitz 7879] am 23. September 1876. Activa. ¹) Cassa 8 Metallbestand 215,630. 02. Bestand an Reichskassen⸗ scheinen.. Bestand an Noten an⸗ derer Banken 141,400.—.

Bestand an Wechseln.. Bestand an Lombardforde⸗

21,010.—.

tunmheen Bestand an Effekten Bestand an sonstigen

tiven.

Ak⸗

Passiva. Grundkapital .. . . Reservefonds . . . Betrag der umlaufen⸗ dem I“ Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkoäten. 1 ) Die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlich⸗ e46“* ) Die sonstigen Passiven 112,727. 24. Veiter begebene und zum Incasso gesandte im Inlande zahlbare Wechsel 657,800. —.

S [7859]

and der Frankfurter Bank

am 23. September 1876. G Activa. Cassa⸗Bestand: Metall 5,661,400. —. Reichs⸗Kassen⸗ scheisle— Noten anderer Banken.

519,500.

818,600. —. 6,999,500 33,561,500 5,142,100 519,000 3,428,600

169,700 X“ 1,714,300 Passiva. Eingezahltes Actien⸗Capital. 17,142,900 Reserve⸗Fonds ““ Bankscheine im Umlauf. . . . . 16,904,200 Täglich fällige Verbindlichkeiten. 6,804,400 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten. .. 6,101,700 249,200 185,000

Wechsel⸗Bestand .. 8 Vorschüsse gegen Unterpfänder 422* Effecten des Reserve⸗Fonds. Guthaben bei der Reichsbank 6* Darlehen an den Staat (Art. 76 der Statuten)..

und

8

Sonstige Passirva. . . Noch nicht zur Einlösung g Guldennoten (Schuldscheine

elangte

ällig zum Incasso gegebenen in⸗ ndischen chsel betragen 2,459,317. 24. Tie Tirection der Frankfurter Bank.

111“

7878 älni 18781 Cölnische Privat⸗Bank. Ueberücht vom 23. September 1876. Activa. Metgubestand einschl. Einlösungs⸗ .....FebEöböbb1.1 Bestand an Reichskassenscheinen.. 12,000 Bestand an Noten anderer Banken Bestand an Wechselenn. 8,628,600 Bestand an Lombardforderungen. 590,100 Bestand an Effekten. Bestand an sonstigen Aktiven.. 251,300 Passiva. Sembhlamümk. ..k.. Reservefonds .. . Betrag der umlaufenden Noten . Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiienn Sonstige Passiiu

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln 503,000. Cöln, den 25. September 1876. Die Direktion.

Leipziger Kassenverein. Geschäfts⸗Uebersicht vom 23. September 1876. [7870] Aktiva.

Metallbestand .. .. 1,234,566. 45

Bestand an Reichskassenscheinen 25,000.

Noten anderer Banken 458,500. 2,974,311. 80

Wechsen. Lombardforderungen 1,948,962. 85 320,092.

sonstigen Neffärn E 841,313. assiva. as Grundkapitulall 3,000,000. 115,148. 2,964,700.

er Reservefodrdd. r Betrag der umlaufenden Noten e 1,453,014. bundenen Verbindlichkeiten. 124,820. Die sonstigen Passiven 1145,062. Weiter begebene im Inlande zahlbare Wechsel:

1,143,121. 70. Die Direktion des Leipziger Kasseuvereins.

17869] Rostocker Bank. t

Stand der Aktiva und Passiva der Rostocker Bank am 23. September 1876. Aktiva. Metallbestand, „.. Reichskassenscheine .. 3. 102,000 Noten anderer Banken.. 1,700 1114*“ 748,353 Sonstige Aktiva.

e Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten (Giro⸗Kreditoren) Die an eine Kündigungsfrist ge⸗

567,639

Passiva. Grundkapitaetl. Relervefotiths. .. ; Umlaufende Noten . . Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗

keiten. ö“X“ Kündbare Schulden.. 7,304,407 Sonstige Passiau .. . 152,486

Weiter begeben sind 46,209 Wechsel, sämmt⸗ lich innerhalb 14 Tage fällig.

1 Commerz-Bank in Lübeck. status am 23. September 1876.

[7873] Activa. Metallbestad.. 663,438. 65 Reichskassenscheine 6,165. Noten anderer Banken 94,400. Wechselbestand. 3,953,459. 55 Lombardforderungen.. 1,250,872. 379,820. Täglich fällige Guthaben 1,035.083. Sonstige Activa 1,540,067.

2,400,020. 240,000. 1,685,100.

Passiva. 14““ Banknoten im Umlauf . . . Sonstige täglich füällige Verbind- FieIe3“ An cine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten.. Sonstige Passrna . Präcludirte Thalernoten.. ..

Event. Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechseleln

Bremer Bank.

Uebersicht vom 23. September 1876.

[7865]

1,417,532.

2,715,058. 266,977. 10,380.

Activa: Metallbestad. Reichskassenschine 36,325. Noten anderer Baͤnken 417,400 Gesammt⸗Kassenbestand. 3,411,938. Giro⸗Conto b. d. Reichsbank 240,473. b14X4* Lombardforderungen ... . 4,541,504. ö11AX“ 388,191. 185,794. Immobilien & Mobilien. 300,000.

Passiva: Grundkapitalal .ℳ 16,607,000. Reservefondsàà. . 676,388. eeeb—““ 6,564,600. Präkludirte 10⸗Thaler Crt.⸗

und 20⸗Marknoten 8 60,000. Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten 569,294. 79 17,484,338. 55 8,752. 09

2,958,213.

An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten. Crebitoten . . Verbindlichkeiten aus weiter begebenen nach dem 23. Sep⸗ tember fälligen Wechseln. Der Direktor:

9

459,428. 20

Ziegler. H. Andreae.

Ad. Renken.

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Die Kreiswundarztstelle des Kreises Mal⸗ medy, mit dem event. Wohnsitze in Reuland, womit ein jährliches 586 von 600 verbunden, ist vakant und soll baldigst wieder besetzt werden. Quali⸗ fizirte Aerzte fordern wir daher hierdurch auf, sich binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer Quali⸗ fikations⸗Atteste schriftlich bei uns zu melden.

Aachen, den 20.

September 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Inuern. Bahl.

18.2 —Gymnastum zu Luckan.

Die Aufnahme neuer Schüler findet Sonnabend, den 7. Oktober, Vormittags von 9 Uhr ab, statt. Erforderlich ist für dieselbe der Impfschein und bei Knaben, die das zwölfte Jahr überschritten haben, der Revaccinationsschein, sowie bei solchen, die bereits eine Schule besucht haben, das Abgangs⸗ zeugniß. Direktor Dr. Pilger. (417/9)

Leipziger

Auf das Quartal vom 1 In⸗ und Auslandes Bestellungen an.

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G“

Zeitung.

31. Dezember 1876 nehmen alle Postanstalten des

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Die Leipziger Feitung wird täglich des Abends mit Ausnahme des Sonntags mit 1— 1 ½ Bogen

politischem Text und me

reren Bogen Inseraten⸗Beilagen ausgegeben.

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Zeitungen Mitteldeutschlands, enthält die offiziellen Erlasse der Königl. Sächs. Staatsregierung, giebt,

in ihrer Meinungsäußerung unabhängig gestellt,

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leitenden Artikeln, theils in unparteiischen,

aus der Feder tüchtiger Korrespondenten und publizistischer Kapazitäten herrührenden Originalmitthei⸗

lungen besonnene Berichte und Besprechungen über alle Tagesereignisse,

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politischen Vorgänge telegraphische Depeschen, bringt auf gleichem Wege die neuesten Börsennachrichten

und Marktberichte von den Hauptplätzen Europas, sowie außerdem in

und der beg; gewidmeten besonderen Abtheilung eine reiche Sammlung von Notizen und Kor⸗

respondenzen, welche für d Stand von Wichtigkeit sind.

Außerdem wird wöchentlich zweimal der Zeitung eine den Interessen der der Literatur und Kunst gewidmete Wissenschaftliche . beigefügt, Notabilitäten der hafte K

der exakten Wissenschaften, für welche unter den dermaligen bekanntesten thätig sind.

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e für die Verkehrsverhältnisse und den Handels⸗, Gewerbs⸗ und Ackerbau treibenden

Wissenschaft namhafte Kräfte

2 3 ; Inserate werden der Raum einer Spaltzeile mit 25 ₰, oder wenn solche auf Verlangen der Aufgeber im Hauptblatte und in den dem redaktionellen Theile vor⸗

behaltenen Beilagen zum Abdruck gelangen, mit 30 berechnet. . Die Wissenschaftliche Beilage ist auch getrennt von der Zeitung nur bei der Expedition der⸗

selben, für Leipzig mit 1 25 ₰, für auswärts mit 1 50 (einschl! h Vierteljahr zu haben und empfiehlt sich solche vorzugsweise zur Anschaffung für Journalcirkel.

Leipzig, 20. September 1876.

Königliche Expedition der Leipziger Zeitung. Abonnements⸗Einladung.

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andelsblatt.“

Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik. Redigirt von A. Lammers.

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der Praxis des Geschäftslebens dienen, namentlich durch regelmäßige Waarenberichte über die

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Bremer Platzes, durch Mittheilungen über Schiffsfrachten, Eisen⸗

bahntarifwesen, den Stand des Geldmarktes, interessante handelsgerichtliche Ent⸗

scheidungen ꝛc. ꝛc.

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dessen Marktverhältnisse unterrichtet bleiben wollen, ist das Bremer Handelsblatt nicht zu entbehren. Der Abonnementspreis beträgt bei allen Postanstalten 4 Mark 50 Pf. per Quartal.

Bremen.

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Verbreitet in ganz Elsaß⸗

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III. Gemeinde⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen.

Journal des communes d'Alsace-Lorraine. Ist in allen Gemeinden des Landes als offizielles Organ verbreitet.

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französischer Sprache in etwa 14tägigen Zwischenräumen in der Stärke von 1½—2 Bogen groß Quart.

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Kurze Berichte Entdeckungen und Verbesserungen im Gebiete des Gewerbe 8, des Handels und der Landwirthschaft. Eine Monatsschrift, herausgegeben von Dr. J.

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Straßburg, 1. September 1876.

J. Schneider’s Buchdruckerei und Verlag.

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NMNMNerkur, Zeitschrift für nationale Handelspolitik und Volkswirthschaft. .

Herausgegeben von Dr. F.

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3

zum Den

82

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 26. September

1876.

1) Patente

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres a ßer den gerichtlichen Bekann

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 3 3) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 8

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastations⸗Termine, 8 8 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

tmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:

7) die von den Reichs⸗ Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

8 die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern 11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz,

vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht a Mustern und

Modellen vom 11. Januar 1876, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Neich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymann’8 Verlag, Berlin, SW., Königgrätzer Straße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition:

SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

(Nr. 253.) Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. D

Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

5

———V

Patente.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 Arbeiten.

Den Civil⸗Ingenieuren Jaacks & Behrns zu Lübeck ist unter dem 22. September 1876 ein Patent

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗

gewiesene selbstthätige Vorrichtung zum Ab⸗

lopfen der Filter an ventilirten Mahlgängen, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter

Theile zu behindern, auf drei Jahre, von jenem für den Umfang des preußischen Staats worden.

Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 23. August 1876, Gustav Adolf Kaden und Wilhelm Philipp Heß, Chemnitz, Verbesserungen an Wendeapparaten für Malzdarren; 31. August 1876 Karl Pieper, Dresden, für Charles James Appleton, Elizabeth, Vereinigte Staaten von Amerika, Verbesserungen an Rundwirkstühlen mit zwei Nadelreihen; 2. September 1876 M. H. Kernaul, Berlin, Wellenkuppelung für Trans⸗ missionen ꝛc.; 2. September 1876 C. J. Cario, sienburg a. d. Saale, selbstthätige Regulirungs⸗ vorrichtnng für Kraftmaschinen; 4. September 1876 Leo Funck, Aachen, atmosphärische Gaskraft⸗ maschine; 4. September 1876 Georg Sig I, Wien, rotirende Pumpe mit endloser Schraube. Ver⸗ längert bis 31. Dezember 1876, die Frist zu Aus⸗ führung des F. Edmund Thode u. Knoop, Dresden, für William Foulis, Glasgow, 30. September 1876 auf eine Maschine zur Be⸗ schickung von Retorten ertheilten, 10. August 1876 auf ein Jahr verlängerten Patentes.

Tage an gerechnet, und ertheilt

Das; Urheberrecht an Schrift⸗ und Kunstwerken u. s. w. nach deutschem und internationalem Rechte, systematisch dar⸗ gestellt von Prof. Dr. R. Klostermann. Berlin 1876. Verlag von Franz Vahlen. Der Verfasser, welcher das Ergebniß seiner Studien über „geistiges Eigenthum“ bereits in zwei früheren ausführlichen Werken (1867 und 1871) und in einer Abhandlung über „die Patentgesetzgebung aller Länder“ (2. Auflage 1876) niedergelegt hat, tritt mit einer neuen systematischen Bearbeitung dieses Zweiges der Rechtswissenschaft auf, nachdem durch die Gesetze vom 9., 10. und 11. Januar 1876 die verheißene Kodifikation des Urheberrechts abge⸗ schlossen ist und neue für alle Gegenstände desselben und für ganz Deutschland geltende Normen ge⸗ schaffen sind.

Das vorliegende Werk zerfällt in fünf Haupt⸗ abschnitte. Der erste behandelt in 3 Paragraphen das Wesen des Urheberrechts, seine historische Ent⸗ wickelung, Literatur und Begriffsbestimmung; der zweite in 7 Paragraphen die Gegenstände des Käechts, nämlich Schriftwerke, Abbildungen und musikalische Kompositionen, Kunstwerke, Photographien, Muster und Modelle; der dritte enthält in 6 Paragraphen die Lehre von ursprünglicher und mittelbarer Er⸗ werbung und Verlust des Rechts, Bearbeitung und Nachbildung, Uebersetzung, Universalsuccession und rechtmäßiger Nachbildung, sowie von dem Verlags⸗ rechte, Schutzfristen und Förmlichkeiten; der vierte beschäftigt sich mit den Rechtsverletzungen, dem Nachdruck und der Nachbildung der in Ab⸗ schnitt II. aufgeführten Gegenstände, ferner mit den strafrechtlicen und prozessualischen Normen und der Verjährung; der fünfte endlich erörtert in 2 Paragraphen die internationalen Beziehungen. Zum Schluß ist ein Sachregister beigefügt.

Der Verfasser hat diesen reichen Stoff bewältiget

und eine erschöpfende Darstellung geliefert. Wesent⸗

lich trägt hiezu die Klarheit und Folgerichtigkeit bei, mit der die leitenden Grundsätze und Begriffe entwickelt sind. 8 Der Verfasser weist nach, daß das Urhe berrecht nicht ein Ausfluß des Eigenthums an dem ge istigen In⸗ alte ist, an welchem dem Urheber, nach einmal erfolgter Mittheilung, keinerlei Recht verbleibt, sondern daß es nur in demjenigen Umfange besteht, n dem es durch das positive Recht anerkannt ird, um die von dem Verkehr erzeugten Formen der Vervielfältigung zu schützen. Das Urheberrecht

gehört zu den absoluten Rechten ohne körperlichen

Gegenstand und ist ein Vermögensrecht. Es

bpesteht nicht sowohl in der durch die natürliche Frei⸗

heit bedingten Befugniß des Urhebers, sein Werk be⸗ liebig zu vervielfältigen und nachzubilden, als in der Ausschließung dritter Personen von dieser Befugniß. Die innere rechtliche Begründung, aus wel⸗ cher der Schutz des positiven Rechts hervorgegangen, ist auf den Grundsatz zurückzuführen, „daß das Recht die Aufgabe hat, bei dem stets vorhandenen Güter⸗ tausche Jedem denjenigen Antheil an den Früchten der gemeinsamen Erwerbsthätigkeit zu sichern, wel⸗

lbher seiner Arbeitsleistung entspricht.“

Die Beschränkung des Rechtsschutzes auf eine ge⸗ wisse Zeit ist aus dem konkurrirenden öffentlichen Interesse zu entnehmen.

Dies sind die hauptsächlichsten Grundsätze, aus

denen der Verfasser sachgemäß herleitet, daß das Urheberrecht nicht ein absoluter, stets dagewesener Rechtsbegriff ist, sondern sich allmählich mit den Bedürfnissen des Verkehrs entwickelt hat und wie diese neuern Ursprungs ist. Dem⸗ gemäß ist es äußerlich hervorgegangen aus der Um⸗ gestaltung, welche das Buchhändlergewerbe durch die Erfindung der Buchdruckerkunst erfuhr. Der Rechts⸗ schutz, welcher zunächst auf Schriftwerke und deren Nachdruck beschränkt blieb und nur den Heraus⸗ gebern und Verlegern, nicht aber dem Autor gewährt wurde, trat Anfangs in Form von Privilegien auf und erst am Ausgange des 18. Jahrhunderts wurde statt derselben ein gesetzlicher Schutz gegen den Nachdruck geleistet, welcher statt der Interessen der Verleger, deren Recht bereits als ein abgeleitetes erachtet wurde, die der Schriftsteller dem Verbote zu Grunde gelegt. In dem preußischen Landrechte kommt zuerst neben dem Rechte des Schriftstellers das des Künstlers zur Geltung und erst neuerdings erweitert sich der Schutz auf das ganze Gebiet der dramatischen und bildenden Künste, auf photo⸗ graphische und industrielle Kunstwerke, Muster und Modelle. Von unmittelbarem praktischen Interesse sind die Erörterungen über das Verhältniß des Musterschutzes zum Patentschutz, der augenblicklich zu den Aufgaben der gesetzgeberischen Faktoren des Deutschen Reichs gehört.

Der Jahresbericht der Handelskammer zu Worms a. R. für die Jahre 1874/75 äußert sich über das dortige Geschäft in den beiden ver⸗ flossenen Jahren im Allgemeinen dahin, daß, ob⸗ wohl die traurigen Geschäftsverhältnisse die Rente für den Geschäftsmann und Kapitalisten bedeutend herabminderte, dies für den dortigen Platz doch nicht die schlimmen Folgen gehabt habe, welche man aus manchen anderen Orten beobachten konnte. Diesen Vorzug verdanke der Bezirk in der Hauptsache der gesunden Entwickelung und guten Fundation der dortigen Geschäfte.

Im Speziellen wird über die Lederfabrika⸗ tion bemerkt: Die hessische Leder⸗Großindustrie gehöre zu denjenigen Industriezweigen in Deutsch⸗ welche die fremde Konkurrenz auf dem in⸗ und ausländischen Markt zu verdrängen vermochte und seit dem französischen Handelsvertrage selbst der hoch entwickelten französischen Lederindustrie in dem eigenen Gebiete Terrain abgewinnen konnte. Das Anwachsen der heimischen Fabriken verursachte auch aus diesem Grunde keine Ueberproduktion, vielmehr wurden die größeren ausländischen Fabriken gezwun⸗ gen, ihre Produktion einzuschränken. Die jetzige ungünstige Lage der Lederindustrie habe ihren Grund in den traurigen geschäftlichen Verhältnissen und in dem vollständigen Stocken des Handels in den überseeischen Stäaten und in dem Oriente. Nur Mühe und Opfer ermöglichten in dem Jahre 1874 den Absatz der Fabrikate und war eine Ein⸗ schränkung der heimischen Produktion unbedingt geboten, wenn das Geschäft sich wieder wirklich rentabel gestalten sollte. Auch im Jahre 1875 habe sich die Geschäftslage nicht gebessert und waren die Resultate noch weniger erfreulich wie im Vorjahre. Wenn auch der Waarenumsatz in 1875 bedeutender war, so war doch der Erlös aus den abgesetzten Waaren geringer, da jener Umsatz nur durch fortwährende Ermäßigung der Preise erzielt werden konnte.

Die Preise der Rohfelle seien allerdings eben⸗ falls fortwährend gewichen, doch habe dies nur die Forderungen der Abnehmer gesteigert, ohne der Lederbranche zu nützen, weil die Käufer keine Rück⸗ sicht auf die Preise der Zeiten nahmen, in welchen die Rohwaaren beschafft werden mußten, um im ab⸗ gelaufenen Jahre als Fabrikat geliefert werden zu benen. Die Verschiebung der Absatzgebiete wäh⸗ rend des Jahres 1875 war wieder erheblich und hatte ihren hauptsächlichsten Grund in der immer größeren Ausdehnung der Schuhfabrikation, zufolge essen mehr Schuhwaaren und weniger Leder expor⸗ tirt wird. Die Produktion habe quantitativ noch lange nicht wieder die Höhe erreicht, auf welche sie sich in den Jahren vor 1873 geschwungen hatte und demgemäß ist die Zahl der in der Lederindustrie beschäftigten Arbeiter kleiner und deren Ansprüche bescheidener geworden.

Was speziell noch die Sohlleder⸗Gerberei an⸗ belange, so wäre dieser durch starken Import von amerikanischem Hemlockleder empfindliche Konkur⸗ renz gemacht. In Qualität stehe dieses Leder weit hinter dem deutschen Fabrikate zurück, doch finde es vermöge seiner großen Billigkeit in Schuhfabriken vielfach Verwendung. Die Ungleichheit der be⸗ stehenden Zollsätze wirke hier allzusehr zu Gunsten der Amerikaner, indem diese nur 6 Eingangs⸗ zoll per Centner in Deutschland zahlen, während deutsches Sohlleder in Amerika einem Eingangs⸗ zoll bis zu 15 30 % vom Werth unterliege.

Von den zur Lederfabrikation erforderlichen Roh⸗ materialien sei zwar Leinöl etwas billiger, jedoch Lohrinde theurer geworden, weil die inländische Produktion den Bedarf nicht mehr deckt.

Die Fabrikanten wären genöthigt gewesen, einen Theil ihres Bedarfs an Lohe aus Frankreich, Un⸗ garn und selbst aus Nordamerika zu beziehen. Es wäre deshalb im Interesse der Lederindustrie sehr

zu wünschen, wenn die Kultur der Eichenschälwal⸗ Das neueste (11.) Heft der Zeitschrift für

dungen in Deutschland mit mehr Eifer betrieben Kapital und Rente (redigirt von Frhr.

würde, da doch die überaus günstigen klimatischen Danckelmann, Berlin, Weidmannsche Buchhar

und tellurischen Verhältnisse in unserem Vaterlande enthält u. A. eine Geschichte des Phönix,

selbst direkt dieser Kultur einen guten Erfolg gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Laar

sicherten. 8 bei Ruhrort, bearbeitet von Bernhard Caspar, und einen Aufsatz von R. Siegfried über die englischen

Exchenger Bills.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträgge aus dem K

München, 20. September. (K. v. u. f. D.) Vor dem hiesigen Bezirksgerichte wurde heute ein Vergehen wider das Reichsmarkenschutz⸗ gesetz verhandelt. Der Friseur F. Speier dahier verkaufte nachgemachtes Kölner Wasser mit der Etiquette: „Firma Johann Maria Farina in Köln“, wenn auch zu billigeren Preisen und mit der An⸗ gabe der Nachahmung seinen Kunden gegenüber. Da die genannte Firma in dem Handelsregister zu Cöln das betreffende Etiquettezeichen hatte eintragen lassen, so war ein solcher Verkauf Seitens des Speier nach §. 14 des Markenschutzgesetzes unter⸗ sagt, und es ließ die Firma Strafantrag stellen. Die Königliche Staatsbehörde beantragte eine Geldstrafe von 200 Mark beziehungsweise 15 Tage Gefängniß. Der Beschuldigte giebt Die Firma ist erloschen an, daß der Handel mit Kölner Wasser seit dem Bentheim, den 21. September 1876 Bestehen der Gewerbefreiheit ein so schwacher ge⸗— Königlich preußisches Amtsgericht worden sei, daß es sich nicht mehr gelohnt hätte, 88 M. H * Sg 8 8 Verschleiß zu er nur ““ en Rest des von ihm nachgemachten Kölner Wassers 4 8.. zum Verkaufe unterstellt habe. (Es wurden auch Berlin. Handelsregister 1 nur 2 Fläschchen unechten Kölner Wassers konfis⸗ 8 Königlichen Stadtgerichts zu Verlin. zirt.) Ueberdies will er von dem Markenschutzgesetze 5 Zufolge Verfügung vom 25. September 1876 keine Kenntniß gehabt haben. Der Gerichtshof er⸗ fennt am selbigen Tage folgende Eintragungen er⸗ kannte auf das gesetzlich zulässige Strafminimum 4ꝙ ves * crr von 150 Ie 15 8 Gefangniß, 8.”s Srelrfi th 42 indem derselbe einen Mißbrauch des Firmenzeichens Prenßis a. eze 3 8 5ʒA.He. als gegeben erachtete. Zugleich wurde der klägeri⸗ Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗ schen Firma das Recht zugesprochen, vierzehn Tage Gesellschaft

8 beschrittener Rechtskraft das Urtheil in der perweeh steht em garsenft EEEEö Süddeutschen Presse“ veröffentlichen zu lassen. FSn es,, Awaa geh g Presse 8 .“ 8 Vorstande geschieden.

grei Sachsen, dem Königreich Württemberg. 823 dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗ öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich. 8

Bentheim. Bekanntmachung. Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 66 zu. der Firma: Meyeringh & Pluggers in Gildehaus heute in Colonne 9 eingetragen:

G In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter 8 Nr. 1708 82 hiesige Aktiengesellschaft in Firma: rd EE1X“A von 1875. vermerkt steht, ist eingetragen: (39 u. 40 Viet. Cn. 33.) (Hand.⸗Arch.) Durch staatlich genehmigten Beschluß der

Da es sich bei der großen Zahl der Fabrik⸗ und Generalversammlung vom 28. Februar 1876 Handelszeichen und vorzüglich in Folge der mit der ist der §. 61 der Statuten dahin geändert Registrirung der Zeichen der Textilfabrikate verbun⸗ worden: denen Schwierigkeiten als unmöglich erwiesen hat, Alle von der Gesellschaft ausgehenden öffent⸗ die Registrirung der bestehenden Zeichen innerhalb lichen Aufforderungen, Einladungen und Be⸗ der durch den betreffenden Abschnitt des Gesetzes kanntmachungen haben für die Aktionäre von 1875 festgesetzten Zeit vollständig zu erledigen, Rechtswirkung und die Kraft besonders und da es demnach für zweckmäßig befunden worden behändigter Vorladungen, wenn sie durch ist, den betreffenden Termin weiter hinauszuschie⸗ den Deutschen Reichs⸗Anzeiger die- Ber⸗ ben, und das ursprüngliche Gesetz weiterhin zu er⸗ liner Börsenzeitung, die Verliner Bank⸗ gänzen, so wird durch ein Gesetz vom 24. Juli 1876 und Handelszeitung, die Vossische Zeitung und Folgendes verfügt: ö die Neue Preußische (Kreuz⸗) Zeitung stattge⸗

1) Von Sektion 1 des ursprünglichen Gesetzes funden. Sollte eines dieser Blätter eingehen soll diejenige Bestimmung außer Kraft treten, nach so ist durch Beschluß des Verwaltungsraths welcher vom und nach dem 1. Juli 1876 Niemand interimistisch ein anderes an dessen Stelle zu berechtigt sein soll, ein prozessualisches Verfahren wählen. 1 4 einzuleiten, um den Mißbrauch eines Fabrik⸗ oder Die nächste Generalversammlung hat sodann Handelszeichens, wie es in jenem Geseß näher be⸗ definitiv über die Wahl eines neuen Blattes zeichnet ist, zu verhindern, sofern nicht ein solches zu bestimmen. Fabrik⸗ oder Handelszeichen nach Vorschrift jenes Der Generalversammlung steht es überhaupt Gesetzes registrirt ist, und an deren Stelle wird ver⸗ zu, andere Gesellschaftsblätter zu wählen. Alle fügt, daß: bezüglichen Aenderungen sind in den übrig

von und nach dem 1. Juli 1877 Niemand be⸗ bleibenden Gesellschaftsblättern bekannt zu

rechtigt sein soll, ein prozessualisches Verfahrer machen 3 1

einzuke iten, um den Mißbrauch eines Fabrik⸗ oder Handelszeichens, wie es in dem ursprünglichen

Gesetz näher bezeichnet ist, zu verhindern

oder Entschädigungen für einen solchen Miß⸗

brauch zu erlangen, es sei denn, daß ein solches Fabrik⸗ oder Handelszeichen nach

Vorschrift jenes Gesetzes registrirt ist, oder

daß rücksichtlich irgend einer Devise, eines Zeichens,

eines Namens, einer Zusammenstellung von Wör⸗ tern oder eines andern Gegenstandes, welcher vor dem Passiren des ursprünglichen Gesetzes, als ein

Fabrik⸗ oder Handelszeichen in Gebrauch war, die

Registrirung als Fabrik⸗ oder Handelszeichen ge⸗

mäß des ursprünglichen Gesetzes, wie weiter hierin

vermerkt ist, verweigert worden ist.

2) Wenn das Ansuchen einer Person um Regi⸗ strirung einer Devise, eines Zeichens, eines Namens, eines Wortes, einer Zusammenstellung vor Wör⸗ tern oder eines andern zur Registrirung als Fabrik⸗ oder Handelszeichen in Absicht genommenen Gegen⸗ standes, welcher vor dem Passiren des angeführten Gesetzes als ein Fabrik⸗ oder Handelszeichen in Gebrauch gewesen ist, abschlägig beschieden worden ist, so soll es die Pflicht des Registerführers sein, dem Ansuchenden auf dessen Begehr und gegen Zah⸗ lung der vorgeschriebenen Gebühr eine Bescheini⸗ gung über die gedachte Verweigerung auszustellen, und eine in dieser Weise ertheilte Bescheinigung soll ein entscheidendes Beweismittel der erwähnten Verweigerung sein.

3) Das gegenwärtige Gesetz soll in allen Be⸗ ziehungen als das „modifizirende Gesetz über Fabrik⸗ und Handelszeichen, 1876“ (Trade Marks Registration Amendment Act, 1876) allegirt werden.

Großbritannisches Gesetz, betreffend Modifikation und Ergänzung des a

In unser Gesellschaftsregister, woselbst uuter N. 3744 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Union Eisenwerk vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Heinrich Voß ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden; dagegen sind als Vorstands⸗ mitglieder neu eingetreten: 1) der Fabrikbesitzer Wilhelm Funcke zu Hagen, 2) der Kaufmann Wilhelm Faulenbach zu Frankfurt a./M., 3) der Kaufmann Otto Wuppermann zu Düssel⸗ dorf.

Die vorgenannte Aktiengesellschaft hat dem Kauf⸗ mann Hermann Wuppermann zu Pinneberg Kollektiv⸗ Frokura in der Art ertheilt, daß er die Firma nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem zweiten Prokuristen zeichnen darf.

Dies ist in unser Prokurenregister unter 3390 eingetragen, dagegen sind in demselben unter Nr. 2992 resp. 3255 die dem Rudolph Krause und Hugo Ehrentraut für diese Firma ertheilte Pro⸗ kuren gelöscht worden.

r.

Nr.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 9635 die

Firma: A. Görlitz und als deren Inhaberin die Frau Anna Görlitz, geborene Dierig hier 1 (jetziges Geschäftslokal: Raupachstraße 7) 8

eingetragen worden. ö Dem Heinrich Görlitz zu Berlin ist für vorge⸗ ertheilt und ist dieselbe

nannte Firma Prokura in unser Prokurenregister unter Nr. 3389 einge⸗

tragen worden.