8 Bekanntmachung. 1 Auf dem Bauplatze des Erweiterungsbaues des Königl. Handels⸗Ministeriums, — 35, sollen am Montag, den 6. November cr., Vormittags 10 Uhr, eine Partie alter Thüren und Fenster, Sandsteinstufen und Podeste ꝛc., sowie ein Bureau⸗
Beim Schluß der ersten Berathung des Etats wurde der Antrag Richter, die genannten Kapitel der Budgetkommission überweisen, angenommen. Schluß 3 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr.
selbst keine andere Person mehr dazwischen steht. Was die Elsaß⸗ Lothringer fürchten, das ist gerade, daß eine eigene Behörde hier ge⸗ schaffen werden könnte, die zwischen ihrer Landesverwaltung und dem zu Reichskanzler eingeschoben würde. Dies war bisher insofern der Fall, als das Reichskanzler⸗Amt eine solche Zwischenbehörde bildete. Das
II. circa 300 Meter 1,33 Mtr. breites graues *) Tuch,] [8997] 600 Meter 0,82 Mtr. breite graue Beiderwand, 800 Meter 0,8 Mtr. breite Futterleinewand, 2100 Meter 0,82 Mtr. breite weiße Leinewand, 700 Meter 1,00 Mtr. breite weiße Leinewand, 50 Meter 0,83 Mtr. breiten gestreiften Drillich,
“ 8 Verloosung, Amortisation, 8
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen [8816] Bekanntmachung. In Folge unserer Bekanntmachung vom 12. Ok⸗
19,ss8] Hannoversche Staatsbahn.
Es sollen die gegenwärtig auf den Bahnhöfen zu Hannover, Göttingen und Bremen lagernden alten Werkstatts⸗Materialien, als:
Eisenblech⸗, Schmiedeeisen⸗, Gußeisen⸗Abfälle,
b 8* 1 “ 8 “ vollständige zuverlässige Feststenung der Ursachen des Unfalls und —— Folgen ist deshalb durch die Verklarung häufig nicht zu er⸗ reichen.
Eine solche Feststellung wird nothwendig, je mehr der Seever⸗ kehr an Ausdehnung gewinnt. Die schweren Verluste an Leben und Gut, von welchen die Seeunfälle oft begleitet sind, machen es zu
wird in Zukunft wegfallen. Es wird keine Zwischenbehörde zwischen dem
Ober⸗Präsidenten und dem Reichskanzler stehen; es elsaß⸗lothringischen Sachen, die natürlich der Reichsk bn bearbeiten kann, othringen mit seinen Räthen bearbeitet. Aber es zwischenstehen des Reichskanzler⸗Amts weg. Das all tigt und das allein ist auch hier in der Denkschrift dem es heißt, daß die Abtheilung Reichskanzler⸗Amt abgezweigt und Reichskanzler organisirt werden soll. 1 Ich glaube, daß es zweckmäßig ist, wenn ich hie
sicht auf die Beunruhigung in Elsaß⸗Lothringen ganz eine Veränderung der Kompetenz
scharf erkläre, daß e behörde hier, gegenü
beabsichtigt ist.
Bezüglich des Reichs⸗Justizamts hat der Hr. Abg. Windthorst daß es richtiger sein wird, darauf einzugehen, wenn der Spezial⸗Etat des Reichskanzler⸗Amts
auch Bedenken geäußert. Ich glaube,
zur Diskussion stehen wird. Ich mache hier nur dar daß es auch beim Reichs⸗Justizamt sich eine Ausdehnung der Kompetenzen des handelt. Ich weiß nicht genau, ob die denzen, von denen der Nationalliberalen imputirt sein sollen oder a Reichsregierung. Sollte letzteres der Fall sein, d auch dagegen Verwahrung einlegen.
centr
dem Leben verschwinden zu lassen, wie der Hr. Abg. angedeutet hat, und ich hoffe, daß
Andeutungen sich nicht allzusehr beunruhigen lassen.
An der Debatte betheiligten sich außerdem die Abgg.
Rickert, Winterer (Elsaß), Dr. Lucius (Erfurt) Nordeck zur Rabenau Der Präüsident des
des Abg. Windthorst, wie folgt:
Nicht um dem Hrn. Abg. Windthorst gegenüber Recht zu be⸗
halten, sondern mit Rücksicht auf die Stimmung ir gen, wie sie soeben auch gen hier Ausdruck genau zu konstatiren, und zwar an der verlesenen Stelle gesagt ist wiederholt, und zwar wörtlich, zu verlesen, llständig geschehen war. Die Umwandlung der Stelle des Direktors
hat, lege ich denn in d dem Hen.
gefunden was von
Amts für Elsaß⸗Lothringen in die eines Unter⸗Staatssekretärs mi entsprechend Pemessener Kompetenz war durch die demselben mit
der größeren Selbständigkeit auferlegte größere V geboten.
Nun, meine Herren, wenn man das Verhältniß, wie es bestanden
darzulegen die E
hat und wie ich es Ihnen vorhin die E Abtheilung für E
daß nämlich der Direktor der unter dem Reichskanzler⸗Amts⸗Präsidenten die Abtheilung für Elsaß⸗Lothringen vom abgezweigt werden soll und der Direktor in Zukunft unmittelbar unter dem Fürsten Reichskan
o daß er ihm unmittelbar Vortrag erstattet, — wenn man Zwelfel sein, daß mit der größeren
Selbständigkeit und Verantwortlichkeit gemeint ist, diejenige größere Selbständigkeit und Verantwortlichkeit, welche damit verbunden ist, daß ekretär, und dem Reichs⸗ Früher war der Unter⸗ eichskanzler vorlegte, kontro⸗
Auge faßt, so kann doch gar kein
zwischen dem Direktor, jetzt Unter⸗Staatss kanzler Niemand mehr dazwischen steht. Staatssekretär in Allem, was er dem d Urt durch den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts. durch den Praͤsidenten des Reichskanzler⸗Amts theilungs⸗Direktor steht — ich wiederhole es — di Reichskanzler. In Folge davon hat er eine größere und Verantwortlichkeit, und mit Rücksicht auf diese
ständigkeit und Verantwortlichkeit soll ihm nun eine entsprechend
bemessene Kompetenz, d. h. ein höherer Gehalt z
Ich war vorhin zweifelhaft, ob ich mich nicht täuschte, wenn ich annahm, der
Herr Abg. Windthorst habe aus diesen Worten der
die Erweiterung der Kompetenz der Centralbehörde geschlossen; aber
ich sehe zu meiner hatte. Kompetenz“
Ueberraschung, daß ich in dieser
aus denen der Herr Abg. Windthorst hie
eine Bestätigung der in Elsaß⸗Lothringen, wie ich glaube, mit Ab⸗ sicht verbreiteten falschen Gerüchte hat laut werden lassen!
von dem Unter⸗Staatssekretär von Elsaß⸗
für Elsaß⸗Lothringen vom selbständig
über dem Lande Elsaß⸗Lothringen oder gegenüber der Landesverwaltung und dem Ober⸗Präsidenten in keiner Weise
Reichskanzler⸗Amts Hr. Abg. Windthorst sprach, Es besteht Seitens der Reichs⸗ regierung durchaus nicht das Bestreben, die einzelnen Staaten aus
die einzelnen Staaten durch solche
1, Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann berichtigte eine weitere Aeußerung
durch einen Abgeordneten aus Elsaß⸗Lothrin⸗
Abg. Ich erlaube mir den ganzen Satz was kurz vorher nicht Der Satz lautet folgendermaßen:
des Reichskanzler⸗
stand, daß in Zukunft Reichskanzler⸗Amte dieser
fällt weg; der Ab⸗
Es waren also wirklich die Worte „entsprechend bemessene
werden nur die anzler nicht alle
fällt das Da⸗ ein ist beabsich⸗ ausgedrückt, in⸗ ele veꝛ Ihrer Justizkommission hegen,
unter dem
diesem Wunsche nachzukommen. r auch mit Rück⸗ unbedingt und der Central⸗
gesondert nach den einzelnen
früher aber geltend gemacht liegen. Denn diese Bedenken erst wieder zum Leben,
dem hohen Hause. Regierungen einige auf aufmerksam, keineswegs um
alistischen Ten⸗ nur den uch etwa der ann möchte ich
spruch nicht entgegensetzen werden.
Windthorst das
einer s und Freiherr beruht. erleichterte Geschäftsverhandlung,
Werth darauf, er Denkschrift Windthorst gewahrt bleiben, die zweite Lesung, rathungen.
mit ruagen, das Recht beanspruchen,
erantwortlichkeit
hre hatte, kennt, lsaß⸗Lothringen
Sache jetzt liegt,
ser Abtheilung zler stehen soll,
Die Erklärung, welche der Bundesrathsbevollmächtigte Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt in Betreff der Justizgesetze abgab, hatte folgenden Wortlaut:
eine Herren! Da ich annehmen muß, daß es dem Wunsche des hohen Hauses entspricht, eine Gesammtübersicht der Bedenken zu 5 welche die verbündeten Regierungen in Betreff der so bin ich in der Lage, Namens der verbündeten Regierungen die Bereitwilligkeit derselben zu erklären, Es wird Ihnen also, allerkürzester Zeit, eine Gesammtübersicht der betreffenden Bedenken, Gesetzentwürfen, Uebersicht der Bedenken, welche ni B worden sind,
wenn sie nommen würden, sei es von den verbündeten Regierungen, sei es aus Ich darf jedoch bemerken, daß die verbündeten 70 Bedenken haben fallen lassen, und daß sie in verschiedenen Punkten ihre Bedenken in modifizirter Fassung vorbrin⸗ gen werden, welche geeignet ist, eine Vermittelung herbcizuführen. Die verbündeten Regierungen werden sich der Hoffnung hingeben dürfen, daß Sie in diesem Verhalten ein Entgegenkommen finden werden oder doch mindestens den Wunsch der verbündeten Regierun⸗ gen, durch Verminderung der Differenzen ihrerseits dazu beizutragen, die Aufgabe, die Ihnen vorliegt, zu erledigen. Ich gestatte mir jedoch noch zwei allgemeine Bemerkungen, denen Sie,
Das Verfahren, welches innegehalten werden soll, ist ein ganz anomales und für die parlamentarische Aktion der verbündeten Re⸗ gierungen kein günstiges. Allein gegenüber einer so großen Aufgabe, o umfassenden Aufgabe, wie sie Ihnen noch nie gestellt worden ist, auch schwerlich einer parlamentarischen Versammlung je wieder gestellt werden wird, ist ein anomales Verfahren angezeigt, wie denn auch die ganze Konstruktion der Justizkommis Von diesem Standpunkte aus wollen denn auch die ver⸗ bündeten Regierungen verfahren, indem die eintreten wird oder doch ein⸗ Die den mit der Untersuchung zu betrauenden Behörden gestellt werden sollen, die §§. 5 bis 11 die Zuständigkeit und die Organisation der Behörden erster Instanz, die §§. 12 bis 23 das Verfahren vor den⸗ selben, die §§. 24 bis 29 die Beschwerdeinstanz.
treten kann, dahin zu wirken wünschen, daß die Aufgabe erfüllt werde. bei dieser Sachlage müssen die verbündeten Regierungen diesen Fall als einen Präzedenzfall Herren, muß den verbündeten Regierungen sowohl in ihrer Gesammt⸗ heit wie jeder einzelnen der verbündeten Regierungen die freie Aktion nicht allein für die dritte Lesung, sondern insbesondere auch bei den kommissarischen Be⸗ 1 Die verbündeten Regierungen müssen deshalb sowohl für sich in ihrer Gesammtheit als für die einzelnen verbündeten Regie⸗ zu jeder Zeit Bedenken geltend zu machen, mögen diese nun neue sein oder mögen sie bereits früher geltend gemacht, später aber wieder aufgegeben worden sein.
Sodann erlaube ich mir hier noch die Bemerkung, bündeten Regierungen in der angenehmen Lage sind, sich mit sämmt⸗ lichen Anträgen einverstanden erklären zu können, welche die von Ihnen zur Prüfung des Entwurfs der Konkursordnung niedergesetzte Kom⸗ mission zu diesem Entwurfe gefaßt hat. von Seiten der verbündeten eine etwa zu beliebende Verhandlung und betreffenden Gesetzentwurf en bloc Widerspruch nicht erhoben werden.
Unfälle genau
Beschlüsse
und zwar in
zugehen. An einer cht mehr geltend gemacht werden, wird Ihnen nicht ja todt und kommen
von Neuem aufge⸗
d verunglückt ist, sind
hg 2 nehmungen zur wie ich glaube, Wider⸗
sion auf einer Anomalie
sie auch hier durch eine
§§. 1
ablehnen. Sodann, meine
auch für — Der Et
Januar bis 308 ℳ, d. h.
daß die ver⸗
Es würde also, wie die en Regierungen gegen Beschlußfassung über den
als ein Viertel Staatssekretärs
kommen 4,222
das ins
erfolgt regelmäßig eine amtliche
Diese Kontrole 1 unglückt ein
rekt unter dem Selbständigkeit größere Selbst⸗ u Theil werden. Denkschrift auf Annahme Recht
r im Reichstage
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, wird in der Einleitung der Motive wie folgt begründet:
Bei Seeunfällen, von welchen deutsche Schiffe betroffen werden, Feststellung des Sachverhalts. Ver⸗ Schiff der Kriegsflotte, so wird der ständigen Marinebehörden zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht. Ueber jeden Unfall, welcher einem Kauffahrteischiffe begegnet, ist der uch Art. 490 bis 494 verpflichtet,
Schiffer nach dem Handelsgesetzb — t g vor Gericht eine Verklarung ab⸗
mit Zuziehung der Schiffsbesatzun zulegen; erreicht das Schiff nach dem Unfall zuerst einen auslän⸗ dischen Hafen, so ist der für denselben zuständige deutsche Konsul nach dem Gesetz vom 8. November 1867 §. 36 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 143) befugt, die Verklarung aufzunehmen.
Die letztere hat indessen nur für die Beurtheilung privatrecht⸗ licher Verhältnisse eine Bedeutung. schworenen Aussage des Schiffers und erheblichen Umstände des Unfalls und über die zur Abwendung Verringerung der Nachtheile desselben angewendeten Mittel. Eine
— 284,7 ℳ),
auf das Aus
Hergang von den zu. Gesandtscha
Konsulates in zunt.
und
Einnahmen:
Sie besteht lediglich in der be⸗ der Schiffsbesatzung über die oder
ersteren dazu führen kann, dieselben, soweit es möglich ist, tigen und dadurch Kräften zu begegnen. Reichsgesetzgebung, welcher durch Art. 4 Nr. 7 der Verfassung der „gemeinsame Schutz der deutschen Schiffahrt zugewiesen ist.
In Großbritannien besteht Shipping Act von 1854 die Einrichtung daß, sobald ein Schiff in der Nähe der dortigen Küste verunglückt, der Strandbeamte (Re- ceiver of wreck) oder in dessen Vertretung der Friedensrichter die Verhältnisse des Schiffes und die Umstände, unter denen dasselbe
sonst damit bekannten Personen festzustellen hat. sindet sowohl auf einheimische als auf fremde Schiffe Anwendung. Eine nähere Darstellung desselben ist in der dem Reichstag am 12. Januar 1876 vorgelegten Denkschrift über die Strandung des Dampfers „Deutschland“ (Drucks. Nr. 146) gegeben.
Dem Verfahren vor den britischen Behörden sich zu unterwerfen, sind fremde Schiffe an sich nur dann verpflichtet, wenn der Ort des Unfalls nicht weiter als drei Seemeilen von der britischen Küste entfernt ist. Im Jahre 1869 ist jedoch zwischen dem Norddeutschen Bunde und Großbritannien ein Abkommen getroffen worden, nach welchem die britischen Behörden ermächtigt sind, die eidlichen Ver⸗
belaufendes Viertel des Ansatzes im Etat für 1876 beträgt. Mindereinnahme entsteht zum größten Theil (1500 ℳ) dadurch, daß der Beitrag der österreichisch⸗ ungarischen Regierung zu der Unterstützung für die weitere Bearbeitung der Monumenta Ger- maniae historica am Jahresschlusse zum vollen Jahresbetrage von 6000 ℳ entrichtet wird und daher erst im Etat für das Jahr vom 1. April 1877/78 in Einnahme erscheint. dauernden Ausgaben stellt sich auf: 1,028,040 ℳ, 6,960 ℳ mehr
ausgabe entsteht hauptsächlich durch
und eines vortragenden Rathes im Reichskanzler⸗Amte. ℳ Miethe für das statistische Amt in Wegfall, nach⸗ dem letzteres das neu errichtete Dienstgebäude bezogen hat. einmaligen Ausgaben betragen 16,500 ℳ
Der Etat für das Auswärtige Amtt des Deutschen Reichs pro I. Quartal 1877 stellt sich auf in Einnahmen 77,859 ℳ
Ausgaben auf 1,379,155 ℳ (— 18,958,75 ℳ).
An einmaligen Ausgaben kommen in Ansatz: zum bau des Botschaftshotels in Konstantinopel (5. Rate) 167,500 ℳ für die Ausgrabungen auf dem Boden des alten Olympia (2. Rate) 40,000 ℳ
Der Etat für das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt beträgt an
einer Angelegenheit des öffentlichen Interesse, daß die Ursachen dieser
ermittelt werden, weil allein die Aufklärung der zu besei⸗ einer Wiederholung derartiger Vorgänge nach Hierauf hinzuwirken, ist eine Aufgabe der
nach Sektion 448 des Merchant
durch eidliche Vernehmung der Mannschaft und der Dies Verfahren
Feststellung der Ursachen von Seeunfällen auch be⸗
züglich derjenigen deutschen Schiffe zu bewirken, welche außerhalb des dreimeiligen Küstenbezirks in den die britischen Inseln umgeben⸗ den Meeren verunglücken, sofern der Schiffer und die Mannschaft nach dem Unfall das britische Gebiet betreten.
Der Zweck, deutscher Schiffe zu gelangen, hat auf diesem Wege nur bei ganz ver⸗ einzelten Vorgängen erreicht werden können. Um ihn vollständig zu erreichen, ist die Einsetzung deutscher Behörden zur Untersuchung von Seeunfällen und die Einführung eines geordneten Verfahrens vor denselben unerläßlich. Gesetzentwurf bestimmt.
zu einer Feststellung der Ursachen von Seeunfällen
Diese Einrichtung zu treffen, ist der vorliegende
bis 4 desselben behandeln die Aufgaben, welche
at für das Reichskanzler⸗Amt, das Justiz⸗Amt
und die Verwaltung der Reichslande auf das Vierteljahr vom
31. März 1877 schließt ab in: Einnahme mit
um 1,449,50 ℳ weniger als ein sich auf 1,757,50 ℳ
Die
Die Summe der fort⸗
des Ansatzes im Etat für 1876 beträgt. Diese Mehr⸗ die Creirung der Stellen eines im Reichs⸗Justizamt und eines Unter⸗Staatssekretärs Dagegen
Die
in Ausgaben und zwar an fortdauernden 1,37 Davon entfallen wärtige Amt: 229,133 ℳ (— 2,309,50 ℳ); die ften und Konsulate: 1,066,850 ℳ; (s— 12,150 ℳ)
Das Mindererforderniß resultirt wesentlich aus dem Wegfall des
aigon und der Vize⸗Kousulate in Sulina und 5 eu⸗
545 ℳ, an Ausgaben: 68,188 ℳ (— 934,50 ℳ).
— Die Fraktion der Konservativen hat sich konstituirt und zum Vorsitzenden an Stelle des verstorbenen Hrn. v. Denzin den Abg. v. Seydewitz, zum Stellvertreter des Vorsitzenden den Abg. v. Putt⸗ kamer (Sensburg), zum Ehrenvorstande den Abg. Graf Moltke und
zum Schriftführer den Grafen Kleist gewählt.
— 8 ʒraa
8 S Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Bentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Prrußischen Stuats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
s-Sachen.
1. Steckbriefe und Untersucht 7 orladungen
2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zünszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
b
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissementsz, Fabriken und Grosshandel. “
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. In der Börsen-
Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. beilage.
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein K Vogler, G. L. Daube &. Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. — 2
—2ʒ
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Klempnergesellen Hanus Georg Ernst Hirsekorn ist die gerichtliche Haft wegen einfachen und schweren Diebstahls in den Akten Litt. H. 718 de 1876 Komm. II. be⸗ schlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Hirsekorn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direk⸗ tion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 1. Novem⸗ ber 1876. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vor⸗ untersuchungen. Beschreibung. Alter: 22 Jahr, geb. den 16. Februar 1854; Geburtsort: Berlin; Größe: 5 Fuß 3 Zoll; Haare: blond; Augen: blau; Augenbrauen: blond: Kinn: länglich; Nase: ge⸗ wöhnlich; Mund: gewöhnlich; Gesichtsbildung: oval; Gesichtsfarbe; blaß; Zähne: vollständig; Gestalt: schlank; Sprache: deutsch.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Es wird ersucht, von dem seinem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Steinmetz Carl Johann Friedrich Theodor Müller, zu Lückenziehn bei Stralsund am 24. April 1838 geboren, die gegen denselben wegen Be⸗ leidigung rechtskrüftig erkannte Geldstrafe von 6 ℳ und an Kosten 3 ℳ einzuziehen, die Gelder an uns abzu⸗ führen event. die substituirte Freiheitsstrafe von 1 Tag Haft zu vollstrecken, hierher aber zu den Akten M. 341 de 1874 Mittheilung zu machen. Potsdam, den 1. November 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Auswanderns ohne Erlaubniß nach §. 360 ad 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs Anklage erhoben worden. Derselbe wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt un⸗ bekannt ist, bierdurch öffentlich aufgefordert, in dem auf den 7. Februar 1877, Vormittags 11 Uhr, vor dem Polizeirichter, Herrn Kreisrichter Althaus, anberaumten Termine zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen, die zu seiner Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen oder dem Richter so zeitig anzuzeigen, daß sie noch zum Termine herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumwaciam ver⸗ fahren werden. Oranienburg, 1. September 1876. Könizliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Polizeirichter. [7409]
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Bekanntmachung.
Das das Rittergut Deutsch Poppen betreffende Subhastationsverfahren ist eingestellt. Kosten, den 2. November 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der Subhastations⸗Richter.
[9051]
[9042] Bekanntmachung. v“ Es ist das Aufgebot des angeblich verlorenen potheken⸗Instruments über 8500 Thlr. rück⸗ ändige Kaufgelder, auf dem Grundbuchblatte des
n Nr. 386 der Stadt Schweidnitz Abthei⸗ ung III. Nr. 14 für den Bäckermeister Karl Fried⸗
rich Dorno eingetragen, auf Grund des notariellen
Gegen den Dragoner Carl Hugo Jagow, ge⸗ oren am 8. Jaruar 1850 zu Basdorf, ist wegen
Kaufkontrakts vom 27. eptember 1864 zufolge Verfügung vom 18. April 1865 beantragt.
6 “
Es werden deshalb alle Diejenigen, welche auf dieses Instrument und die daraus hervorgehende Post als Eigenthümer, Cessionarien⸗, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem am
12. Februar 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Nessel im hie⸗ sigen Gerichtsgebäude Zimmer Nr. 3 anstehenden Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie damit werden ausgeschlossen, das Instrument für kraftlos erklärt und an dessen Stelle ein neues ausgefertigt werden wird. 84
Schweidnitz, den 21. Oktober 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[8981] Pferdeverkauf.
Die unterzeichnete Direktion wird am Montag, den 6. November cr., Vormittags 10 Uhr, am Eingange der Fabrik ein überzähliges Königliches Dienstpferd öffentlich gegen gleich baare Bezahlung an den Meistbietenden verkaufen. Kauflustige werden mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß die Verkaufsbedingungen in dem Termine werden bekannt gemacht werden. Spandau, den 1. No⸗ bemnben 1876. Königliche Direktion der Pulver⸗ abrik.
Am Mittwoch, den 8. November 1876, Vor⸗ mittags 10 Uhr, soll in unserem Magazin am Königsgraben Nr. 16 eine Quantität Roggenkleie, Fußmehl und Hensaamen ꝛc. gegen gleich baare
ezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Berlin, den 30. Oktober 1876. 3
Königliches Proviamt⸗Amt.
[8872] Bekanntmachung.
Es sollen auf dem Wege der öffentlichen Snb⸗ mission ca. 22,000 Kilo Schmiedeeisen aus alten Beschlägen an den Meistbietenden verkauft werden und ist dazu Termin auf Freitag, den 10. No⸗ vember d. J., Vormittags 10 Uhr, im Büreau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots — Hohen⸗ zollernstraße Nr. 7 — anberaumt, wozu Kauflustige eingeladen werden. Offerten hierzu sind bis zur Eröffnung des Termins versiegelt und franko mit der Aufschrift „Submission auf altes Schmiede⸗ eisen“ hierher einzusenden. Bedingungen für den Verkauf liegen im diesseitigen Büreau zur Einsicht aus, auch werden dieselben gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. Magdeburg, den 24. Oktober 1876. Artillerie⸗Depot.
1908 Bekanntmachung.
Für die unterzeichnete Werft sollen 8520 Stück diverse eiserne Schrauben, zum größten Theile mit Muttern, beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Enbmission auf Lieferung von eisernen Schrauben“ bis zu dem am 18. November cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien von ℳ 0,56 abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Re gistratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 21. Oktober 1876.
Kaiserliche Werft.
schrift:
18986]
Drehspähne, verbranntes Guß⸗ und Schmiede⸗ eisen, Gußfederstahl⸗Abfälle, eiserne Siederohre, Lokomotivkessel von Eisenblech ohne Siederohre, Radreifen, Mittelachsen, Wagenachsen mit schmiedeeisernen Speichen und Puddelstahlban⸗ dagen, Kupfer, Messing, Eisendraht, Gummi⸗ abfälle mit und ohne Leineneinlage, Pferde⸗ haare ꝛc. 1
im Wege der öffentlichen Submission verkauft
werden.
Termin hierzu ist auf Dienstag, den 14. No⸗ vember er., Vormittags 10 Uhr, im maschinen⸗ technischen Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion anberaumt.
Die Bedingungen liegen im gedachten Bureau zur Einsicht aus und können auch gegen Einsendung von 50 ₰ von demselben bezogen werden.
Hannover, den 31. Oktober 1876. 5 Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion. 8 1““ Overbeck.
8
19053335 Bekanntmachung. Die Ausführung der Tischlerarbeiten inkl. Ma⸗
teriallieferung für den Neubau der Matrosen⸗ und
Schiffsjungen⸗Kaserne hierselbst, veranschlagt auf
ca. ℳ 47,000, soll in öffentlicher Submission ver⸗
dungen werden. Reflektanten wollen ihre Offerten mit der Auf⸗
„Submission auf Tischlerarbeiten“ versehen, verschlossen und portofrei bis zu dem am 17. November cr., Vormittags 11 Uhr,
im diesseitigen Geschäftszimmer anstehenden Termine hierher einreichen, woselbst auch die Bedingungen ꝛc. zur Einsicht ausliegen. Friedrichsort, den 1. November 1876. Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.
[9031] Bekanntmachung.
Die Restauration auf dem Bahnhofe Pader⸗ born soll vom 1. Januar 1877 ab anderweit ver⸗ pachtet werden. Die Bedingungen liegen in unserem Centralbureau hierselbst und auf der genannten Station zur Einsicht offen, können auch gegen Er⸗ stattung der Druckkosten von 50 ₰ pro Exemplar von dem Bureauvorsteher Rechnungs⸗Rath von Gries⸗ bach hierselbst bezogen werden.
Die Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift: „Submission auf Anpachtung der Bahn⸗ hofsrestauration zu Paderborn“
versehen, bis zu dem am 16. November cr., Vor⸗ mittags 11 Uhr, in nnserm Centralbureau hier anberaumten Termine portofrei einzusenden, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschie⸗ nenen Submittenten eröffnet werden.
Münster, den 31. Oktober 1876.
Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn
Bekanntmachung.
Die Lieferung der Verpflegungs⸗ und Oeconomie⸗ bedürfnisse resp. Betriebs⸗ und Schreibmaterialien für die hiesige Königl. Strafanstalt für den Zeit⸗ raum vom 1. Januar bis Ende September 1877 oder event. vom 1. Januar 1877 bis Ende März 1878, bestehend in:
I. circa 600 Klgr. ungebranntem Kaffee, 4000 Klgr. Roggenmehl, 2500 Klgr. Hafergrütze, 2000 Klgr. Buchweizengrütze, 3000 Klgr. Reis, 2500 Klgr. Graupen, 4000 Klgr. Erbsen, 3500 Klgr. Boh⸗ nen, 3400 Klgr. Linsen, 250 Klgr. Hammel⸗ fleisch, 500 Klgr. Schweinefleisch, 3000 Klgr. Rindfleisch, 1800 Klgr. Speck, 150 Klgr. Butter, 250 Klgr. Semmel, 150 Klgr. Halbklarbrod, 40,000 Klgr. Roggenbrod, 3000 Klgr. Salz, 600 Klzr. Soda, 1000 Klgr. grüne Seife, 350 Klgr. weiße Seife, 20,000 Klar. Roggenricht⸗ stroh, 20 Klgr. Rüböl und 36 Klgr. Petroleum.
500 Meter 1,00 Mtr. breiten grauen Diillich, 700 Meter 088 Mtr. breiten grauen Drillich, 600 Meter 0,22 Meter breiten Handtuchdrillich 50 Klgr. wollenes Strumpfgarn, 600 Meter 0,88 Mtr. breiten Parchent, 450 Meter 1,33 Mtr. breiten Flanell, 450 Stück Halstücher 0,83 Mtr. 2. 3⁵0 Stück Taschentücher 0,67 Mtr. , 50 Stück wollene Lagerdecken.
.circa 15 Ries Originalpapier, 27 Ries Concept⸗ papier, 1 Ries Postpapier, 2 Ries blaues Man⸗ telpapier, ½ Ries blaues Mantelpapier, groß Format, 1 Ries weiße Aktendeckel, ½ Ries Con⸗ cept⸗Medianpapier, 1. Ries Original⸗Median⸗ papie⸗ 12 Dutz. Bleifedern, 15 Gros Stahl⸗ edern, 2 Ries Packpapicr und 2 Kilogramm
braunen Siegellack, sollen auf dem Wege der Submission dem Mindest⸗ fordernden überlassen werden.
Lieferungslustige, kautionsfähige Personen werden aufgefordert, ihre Gebote versiegelt nebst Waaren⸗ probe und zwar getrennt für den Zeitraum vom 1. Januar bis ultimo September 1877 und vom 1. Januar 1877 bis ultimo März 1878 mit der Aufschrift:
Zu I.: Submission auf die Lieferung von Oeko⸗ nomie⸗ und Verpflegungs⸗Bedürfnissen sowohl für die Zeit vom 1. Januar bis ultimo Sep⸗ tember 1877 als auch vom 1. Januar 1877 bis ulcimo März 1878.
Zu II.: Submission auf die Lieferung von Be⸗ kleidungs⸗ ꝛc. Materialien sowohl für die Zeit vom 1. Januar bis ultimo September 1877 72 auch vom 1. Januar 1877 bis ultimo März
878.
Zu III.: Submission auf die Lieferung von Schreibmaterialien für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1877 bis ultimo März 1878,
bis zum 14. November Abends einzureichen. Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.
Der Termin wird am
15. November, 10 Uhr Vormittags, im Geschäftszimmer der Anstalt in Gegenwart der erschienenen Submittenten abgehalten.
In den Offerten muß die Bezeichnung der offe⸗ rirten Artikel die genaue Angabe des Preises nach der Reichsmarkrechnung und ohne Bruchpfennige, sowie der Vermerk, daß die Lieferungsbedingungen bekannt sind und Submittent mit denselben einverstanden ist, enthalten sein.
Offerten, welche diese Bestimmungen nicht ent⸗
halten, sowie solche ohne Proben finden keine Be⸗ rücksichtigung, auch werden Nachgebote nicht ange⸗ nommen.
Die Lieferungsbedingungen liegen im hiesigen Inspektions⸗Bureau zur Einsicht aus, können auch an Auswärtige gegen Erstattung der Kopialien per Postvorschuß in Abschrift mitgetheilt werden.
Die Lieferung des Brodes, der Semmel und des
leisches können jedoch nur hiesigen Lieferanten überlassen werden.
Lingen, den 21. Oktober 1876.
Königliche Direktion der Strafanstalt. *) Nicht braunes zich⸗ mie irrthümlich in Nr. 259. abgedruckt ist. ““
8835] Verkaufs⸗Anzeige. Am 15. November er., von Morgens 9 Uhr an sollen im Train⸗Depot XI. Armee⸗Corps zu Cassel, Möncheberger⸗Straße 40: Elf Batail⸗ lons⸗Patronen⸗Wagen hess. Constr., ferner eine größere Anzahl kriegsunbrauchbare Wagenräder, einige Geschirr⸗ und Stallsachen, Woylachs und Pferdedecken, Feldbeile, eiserne Achsen, Hemmschuhe, Vorderbracken, Zeltstühle, Zelt⸗ tische, wie auch eine Parthie Feldlazareth⸗Uten⸗ silien und Geräthe, Packagen ꝛc. meistbietend gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkauft werden. Die Material⸗Verwaltungs⸗Commission des Train⸗Depots XI. Armee⸗Corps.
[8829]
Bekanntmachang.
Die directe Verpflegung der Truppen mit Brod und Fourage in den mit Königlichen Magazinen
nicht versehenen Garnison⸗Orten unseres Verwaltungs⸗Bezirks, die Garnison⸗Lazarethe und Garnison⸗Verwaltungen daselbst pro 1877,
sowie die Lieferung des Strohbedarfs für soll im Wege öffentlichen Sub⸗
missions⸗ event. Licitations⸗Verfahrens an qualificirte Unternehmer verdungen werden.
Zu diesem Zweck wird ein Kommissarius der
Intendantur Termine abhalten und zwar:
88 . 8* Tag Zeit der Er⸗ Ort und Lokal, des öffnung des wo der Termins. Termins. Termin abgehalten wird.
Für welche Garnison⸗Orte
Lieferung verdungen wird.
4 5. egenstand die 8
am 9. No⸗ vember.
Posen, Bureau der Corps⸗ Intendantur, St. Martin Nr. 42.
Krotoschin, Magistrats⸗ Bureau.
Vormitt. 10 Uhr.
14. do. do.
15. Db. 3 Ostrowo, Magistrats⸗ 4 Bureau. 17. do. Rawitsch, Magistrats⸗ Bureau. - 18. do. Glogau, Proviant⸗Amts⸗ 20. do. 21 89. do.
Bureau. 1 Glogau, Proviant⸗Amts⸗ 22. do. do.
Bureau.
Sprottau, Magistrats⸗ Bureau.
Görlitz, Magistrats⸗Bureau.
24. do. do. 25. do. do.
Loewenberg, do. Hirschberg, do. 27. do. do. Jauer, do. 28. do. do. Liegnitz, do. 29. do. do. Hapnan do. 30. do. do. Polkwitz, do. do
Samter, Schrimm, Kosten, Neutomischel u. Schroda.
Krotoschin und Koschmin.
Ostrowo.
Fraustadt und Frevystadt. Beuthen O./S. Sprottau. ““
Görlitz, Lauban, Muskau.
Loewenberg. Hirschberg. Jauer. do. Liegnitz mit Wahlstatt. do. Haynau. do. G — . Polkwitz. do Die Lieferungs⸗Bedingungen und Bedarfs⸗Nachweisungen sind
Für Samter: Fourage, für Schrimm: Brod und Fou⸗ rage, für die übrigen Orte nur Brod.
Für Krotoschin: Brod und Fourage, für Koschmin: Brod.
Brod und Fourage.
“
Rawitsch und Bojanowo. do.
8 8 Brod und Forage, für Lau⸗ ban und Muskau nur Brod. Brod und Fourage.
bei den Proviant⸗Aemtern in
Posen und Glogau, den Depot⸗Magazin⸗Verwaltungen in Lissa, Lüben, Sagan und Unruhstadt und bei den Magistraten der übrigen in Colonne 4 bezeichneten Garnison⸗Orte zu Jedermanns Einsicht ausgelegt.
Lieferungslustige Unternehmer werden aufgefordert, rechtzeitig im Termine zu erscheinen und ihre
Offerten mit der Aufschrift:
versehen, abzugeben. Posen, den 26. Oktober 1876.
„Submission auf Brod⸗ resp. Fouragelieferung pro 18770
Königliche Intendantur 5. Armec⸗Corps.
[90655
und
gebäude, letzteres auf Abbruch, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Die speziellen Verkaufsbedingungen liegen zur Einsicht und Unterschrift während der Dienststunden im Baubureau daselbst aus.
Berlin, den 23. Oktober 1876.
Der Bauinspektor. Haeger.
Am Dienstag, den 14. d. Mts., Vormittags von 19 Uhr ab, werden in diesseitigem Zeughause verschiedene ausrangirte Gegenstände, als: Geschirr⸗ theile, Kassenkasten, Geschützzubehörstücke, Werkzeuge, Blasebälge, eiserne Oefen und Kochheerde, altes Leder und Papierabfälle, 56 Kilo gekleinter Sal⸗ peter, einzelne Theile zu Zündnadel⸗ und Chassepot⸗ patronen, sowie nachstehende Quantitäten alte Me⸗ talle, als: 147 Kilo altes Blech, 2033 Kilo Guß⸗ eisen in unbrauchbarer Cisenmunition, 49 Kilo Gußeisen in unbrauchbarem Artilleriematerial, 812 Kilo Schmiedeeisen in, großen Beschlägen, 1403 Kilo Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, 3874 Kilo Schmiedeeisen aus Handwaffen, 45 Kilo Mes⸗ sing aus Artilleriematerial, 202 Kilo Stahl aus Handwaffen, 47 Kilo Stahl aus Artilleriematerial, 92 Kilo altes Zink, 59 Kilo Zinkkomposition (Weiß⸗ metall), 49 Kilo Weißblech, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauf⸗ liebhaber eingeladen werden, Der Verkauf findet in der vorstehend angegebenen Reihenfolge statt.
Cassel, den 2. November 1876.
Königliches Artillerie⸗Depot. [8769] Submission. “
Bei der hiesigen Männer⸗Strafanstalt wird für eine Anzahl von 60 bis 100 Gefangenen, welche einem oder auch mehreren Unternehmern zugewiesen werden können, Industrie⸗Arbeit gesucht.
Ein Theil dieser Gefangenen ist bisher mit Gold⸗ leistenarbeit beschäftigt gewesen, und wäre es er⸗ “ wenn sich dafür ein Unternehmer wieder ände.
Es können indessen auch neue Arbeiten eingeführt werden, sofern deren Herstellung in einer Strafan⸗ stalt zulässig erscheint, worüber die Direktion Ent⸗ scheidung sich vorbehält.
Ausgeschlossen sind nur die Arbeiten, welche be⸗ reits in der Anstalt betrieben werden.
Nach Abschluß des Kontraktes und der erfolgten Genehmigung desselben durch die vorgesetzte Behörde, können die Ärbeiten sofort beginnen.
Hierauf Reflektirende werden ersucht, ihre schrift⸗ lichen Offerten mit Preisangabe, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission auf Industrie⸗Arbeit“ versehen, bis spätestens Dienstag, den 14. No⸗ vember er., Vormittags 10 Uhr, an die unter⸗ zeichnete Direktion einzusenden.
Die Eröffnung der eingegangenen Offerten wird in Gegenwart etwa anwesender Submittenten zu der oben bezeichneten Stunde im Direktorialbureau, Klingelpütz Nr. 37, stattfinden.
Die beim Abschlusse des Vertrages hierauf zu hinterlegende Kaution beträgt mindestens die Summe, welche eine dreimonatliche Lohnzahlung für die zu⸗ gewiesenen Arbeiter ausmacht.
Die allgemeinen Bedingungen können während der Expeditionsstunden im Sekretariate der Straf⸗ anstalt eingesehen, oder abschriftlich gegen Er⸗ stattung von 1,50 ℳ daselbst in Empfang genommen werden.
Cöln, den 25. Oktober 1876.
Die Direktion.
18068] Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung des für das Jahr 1877 erforderlichen Bedarfs an folgenden Werkstätten⸗ Materialien: Birnbaumbohlen, Bremsklötze für Wagen und Ten⸗ der, Eichenwerkholz, Eichenbohlen, Vor⸗ und Hand⸗ hammerstiele, Handhebel oder Bremsknüppel, Kie⸗ ferndielen (Oberländische und Ostsee), Mahagoni⸗ bohlen, Nußbaumbohlen, Pappeln⸗ und Weiden⸗ bohlen, Pappeln⸗ und Weidenwerkholz, Rothbuchen⸗ bohlen, Schleifdielen, Tannenbord, Ulmenbohlen, Ulmenwerkholz und Weißbuchensplitter soll im Wege der Submission verdungen werden.
Bezügliche Lieferungs⸗Offerten, welche sich beliebig auf einzelne oder mehrere Artikel zusammen beziehen können, sind unterschrieben, versiegelt und frankirt mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Werkstätten⸗Materialien (Nutzhölzer) pro 1877“ bis zum 17. November cr. an unser Ma⸗ schinentechnisches Bureau hierselbst einzureichen und wird die Eröffnung derselben am folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, in Gegenwart der erschei⸗ nenden Submittenten im genannten Bureau statt⸗ finden. Die Lieferungs⸗Bedingungen (allgemeine und spezielle), sowie das Massenverzeichniß liegen auf dem Maschinentechnischen Bureau hier, sowie in den Werkstätten⸗Bureaus zu Elberfeld, Langen⸗ berg, Siegen, Crefeld, Arnsberg und Witten zur Einsicht offen; auch können solche gegen Erstattung der Druckkosten ad 1 ℳ von genannten Stellen bezogen werden.
Elberfeld, den 27. Oktober 1876. 3
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
tober 1876 wurden bei der heut stattgehabten fünften Verloosung von 4 ½ %igen Berliner Stadt⸗Obligationen der Anleihen vom Jahre 1866, 1869 und 1870 folgende Nummern gezogen —] Litt. B. 1261 bis 1270. 1361 bis 1370. 2945. 2946. 3171 bis 3180. 3451 bis 3460. 3711 bis 3720. 3981 bis 3990. 4383. 4384 = 64 Stück à (500 Thlr.) = 1500 ℳ = 96,000 Litt. D. 7846 bis 7870. 8252 bis 82 7 ⁄.6 11,421 bis 11,445. 12,471 bis 12,495. 14,071 bis 14,095. 14,146 bis 14,170. 18,321 bis 18,345. 18,946 bis 18,970 19,121 bis 19,145. 19,536 bis 19,540. 19,646 bis 19,650. 19,756 bis 19,760 = 240 Stück a (200 Thlr.) = 600 ℳ = Litt. E. 14,151 bis 14,200. 14,401 bis 14,450. 22,856 bis 22,865. 23,951 bis 24,501 bis 24,550. 24,651 bis 24,851 bis 24,900. 25,151 bis 90 25,651 bis 25,700. 28,301 bis 28,350. 29,801 bis 29,850. 32,751 bis 32,800. 33,651 bis 33,750 = 660 Stück à (100 Thlr.) = 300 ℳ = 198,000 ℳ Litt. F. 18,601 bis 18,700. 19,001 bis 19,100 = 200 Stück à (50 Thlr.) = 150 ℳ = 30,000 ℳ Summa = 468,000 ℳ Diese „Vierhundert und Achtundsechszig Tausend Mark“ kündigen wir hierdurch den Inhabern zum 1. April 1877, und wird die Auszahlung der baaren Be⸗ träge schon vom 15. März 1877 ab, gegen Rückgabe der Obligationen nebst Coupons vom 1. April 1877 ab — Serie III. Coupons 7 und 8 und Talons — bei der Stadt⸗Haupt⸗Kasse im Berlinischen Rath⸗ hause, Zimmer 2, an den gewöhnlichen Geschäfts⸗ tagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr stattfinden. Vom 1. April 1877 ab hört die weitere Verzin⸗ sung der vorstehend gekündigten Obligationen auf. Quittungs⸗Formulare zur Erhebung des Kapitals, sowie Verzeichnisse sämmtlicher Restanten der durch frühere Verloosungen gekündigten 4 ½ % igen Ber⸗ liner Stadt⸗Obligationen werden von der Stadt⸗ Haupt⸗Kasse unentgeltlich verabreicht. Berlin, den 23. Oktober 1876. Majistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. Hobrecht.
[9037] Bekanntmachunmkg.
Die Ausgabe der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie unserer Stadt⸗Anleihe vom Jahre 1866 erfolgt vom 13. November d. J. ab durch unsere Käm⸗ mereikasse gegen Ablieferung der Talons.
Beim Verlust der Talons erfolgt die Aushän⸗ digung an die Inhaber der Schuldverschreibung, so⸗ fern deren Vorzeigung bei unserer Kämmereikasse vor dem 13. November geschehen ist, und wird die Aushändigung auf der Obligation vermerkt. 1““
Frankfurt a. O., den 31. Oktober 1876.
Der Magistrat 8
[9047] Bekanntmachung.
Bei der pro 1876 stattgehabten Ausloosung der Obligationen des Elbinger Kreises I. Emission sind folgende Nummern gezogen worden:
Litt. C. ½ 100 Thlr. 300 Mart..
Nr. 574 612 681 801 860 885.
Litt. D. à 50 Thlr. = 150 Mark.
Nr. 2 3 5 q 18 20 31 34 38 39 47 48 49 53 54 58 61 62 64 65 68 70 76 79 84 86 88 91 92 94 99 100 104 106 109 112 113 116 118 123 124 125 130 132 133 134 140 144 147 156 160 161 163 172 175 177 178 181 185 186 190.
Die ausgeloosten 4 ½ prozentigen Kreisobligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung hier⸗ durch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Januar k. J. ab bei der hiesigen Kreis⸗ Chausseebau⸗Kasse, Herrn Jacob Litten in El⸗ bing, den Herren Baum et Liepmann in Danzig, der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, der Preu⸗ ßischen Credit⸗Anstalt Stephan und Schmidt in Königsberg i./Pr. gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen mit sämmtlichen dazu gehörigen Coupons in Empfang zu nehmen.
Elbing, den 27. Juni 1876.
Die Kreis⸗Chausseebau⸗Kommission.
A. Schaaffhausenscher Bankverein 18cg8 in Cöln.
Die Aktien unserer Gesellschaft Nr. 1620, 3255, 3256, 3257, 13437, 13438, 30557, 30558, 64597, 64598, 64602, 64603, 64604, 64605, 64606 mit Talons und Coupons bis 1878 inel. sind angeb⸗ lich abhanden gekommen und sollen. deshalb. mortifizirt werden.
Gemäß §. 75 unseres Statuts ergeht hiermit die dritte öffentliche Aufforderung, jene Do kumente an uns einzuliefern oder die etwaigen Nechte daran geltend zu machen.
Cöln, den 3. November 1876.
Die Direktion.
Inhaber unserer Aktien gegen Rückgabe gelangenden beiden Zinscoupons Nr. 19 und des Talons
des
Hannoversche Bank.
“ 8. 8 8 Mit unserer mehrfach veröffentlichten Berchurdencüns somh 17. Miß a. c. der zu unseren ien noch ausgegebenen nicht zur Zahlung 20 für das Jahr 1876, des Dividendenscheines Nr. 10
ersuchten wir
die neue Serie Dividendenscheine,
Da noch immer eine größere
unserer Kasse hier, auch j bei unserer Filiale in Harburg, 8 8 Agentur in Leer, der Direktion der Disconto⸗Ges „ „ Deutschen Bank in Berlin, „Herren Frege & Co. in Leipzig stattfinden kann. s Haäannover, den 1. November 1876.
2
beginnend mit dem Jahre 1876, in Empfang zu nehmen. 1““ ein Anzahl neue Dividendenbogen nicht abgehoben hiermit wiederholt die Aktieninhaber auf, den Umtausch baloigst bewirken zu wollen,
ist, zo fordern wir welcher, außer an