amtsgebäudes und die. Gewährung einer Subvention zur Herstellung
von einer neuen Lokal⸗Eisenbahn im Bezirk Unter⸗Elsaß in Höhe
von 400,000 ℳ Die Regierung hat kein Bedenken getragen, mit
— vorläufigen Zurückstellung dieser Ausgaben sich einverstanden zu
erklären.
In dem nach dem Gutachten des Landesausschusses aufgestellten Entwurfe sind demnächst noch einige Modifikationen vorgenommen worden in Folge der den Etat des Reichskanzler⸗Amts regelnden Vorlage, sodann in Folge einer inzwischen geschehenen genaueren ung der Kosten der Landestriangulation und endlich durch Ab⸗ etzung eines Erlöses aus Festungsgrundstücken, bezüglich dessen das Recht der Landeskasse zu Vereinnahmungen noch in Frage steht. Die Wirkung dieser Modifikationen beschränkt sich im Schlußergebniß darauf, daß in den Einnahmen und Ausgaben im Ganzen ein Min⸗ derbetrag von 7000 ℳ sich herausgestellt hat. 8
Zur Erläuterung des Etats, meine Herren, sowie des Etats⸗ gesetzes dessen Betrachtung ich hineinzuziehen mir gestatten werde, werde ich nur wenig zu sagen haben, weil der Etat weder in seiner formellen Einrichtung, noch sachlich durchgreifende Abweichungen gegen die Etats der Vorjahre aufweist. Von den darin vorgeschla⸗
enen Abänderungen entsprechen zwei den Beschlüssen, welche der
Reichstag bei der Berathung des Etats im vorigen Jahre
gefaßt hat: die Beseitigung der Gebühren der Friedens⸗
richter und die Regelung des Einkommens der Steuer⸗ empfänger. Die Vorschläge für die letztere Reform gehen darauf hinaus, den Steuerempfängern, welchen außer dem Empfang der direkten Staatssteuer bekanntlich auch die Besorgung des Kassen⸗ und Rechnungswesens der Gemeinden obliegt, anstatt des bisherigen
Remisenbezuges feste Bee zu gewähren, welche mit denjenigen
der Steuerkontroleure gleichstehen; für die Bestreitung des Dienst⸗
aufwandes aber, der nach dem Umfange der Bezirke und nach den örtlichen Verhältnissen sehr verschieden ist, ihnen eine gegen früher etwas geminderte Quote der Gebühren zu belassen. Die
Wirkung dieser Reform wird sein, daß die bisherige Ungleichheit
der Bezüge beseitigt und das Rechnungswesen erheblich vereinfacht
wird. Außerdem wird sie eine Ersparniß zur Folge haben, die im
Laufe des kommenden Jahres auf etwa 33,000 ℳ, nach vollständiger
Durchführung der Maßregel auf 100,000 ℳ zu veranschlagen sein
wird. Daß die Reform nur allmählich durchgeführt werde, entspricht
den Rücksichten der Billigkeit gegen diejenigen Steuerempfänger, welche zur Zeit im Besitze höherer Einnahmen sind als des
Normalbetrags, wie er sich zukünftig stellen wird. Die
Heaabsehung des Einkommens würde für die betreffenden
Beamten sehr empfindlich sein, und es empfiehlt sich auch im In⸗
teresse des Dienstes, sie davor zu bewahren. Es soll solchen Steuer⸗
empfängern daher die Wahl gelassen werden, ob sie in der bisherigen
Lage bleiben oder ob sie die Normalisirung des Gehalts, mit welcher
zugleich Vortheile bei der Pensionirung verbunden sind, vorziehen.
Wie der Landesausschuß, so wird wohl auch der Reichstag es gut
heißen, daß 8 Rücksichten genommen worden sind. 8
Ich glaube, daß ich auch für eine andere Abänderung, welche der Gesetzentwurf in Vorschlag bringt, die Zustim⸗ mung des Reichskages nicht umsonst anrufen werde, nämlich für die Aufbesserung der Gehälter der Lehrerinnen, sowie der Hülfs⸗ lehrer und Hülfslehrerinnen an den Elementarschulen. Das Gehalt der Lehrerinnen an den Elementarschulen, welches gegenwärtig für die erste Klasse auf 640, für die zweite auf 560 ℳ normirt ist, soll gleichmäßig auf 720 ℳ, dasjenige der Hülfslehrer und Hülfslehre⸗ rinnen, welches sich zur Zeit zwischen 360 und 480 ℳ beläuft, auf 600 ℳ erhöht werden. Die Ziffern der bisherigen Sätze sprechen für sich selbst so beredt, daß ich wohl nicht nöthig haben werde, das Bedürfniß der Erhöhung aus⸗ führlich darzulegen. Ueberdies entsteht für die Landeskasse nur ein jährlicher Mehraufwand von 20,000 ℳ; die Bewilligung dieses Mehraufwandes wird, wie sie im Landesausschuß keinen Wider⸗ spruch gefunden hat, einem solchen um so weniger im Reichstage be⸗ gegnen, der in seiner großen Mehrheit die Entwickelung der Schulen in Elsaß⸗Lothringen bisher mit so warmem Interesse begleitet und gefördert hat.
Dieses vorausgeschickt, wende 89 mich nun zum Etat mit der Absicht, neben einem kurzen Vergleiche der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1877 mit denen des laufenden Jahres Ihnen ein gedrängtes Bild der Finanzlage des Landes zu geben.
Um ein solches Bild zu gewinnen, bedarf es einer Sichtung der Einnahmen und Ausgaben nach ihrer Quelle und nach ihrem Zwecke. Erst die Gegknüberstellung der dauernd wiederkehrenden Einnahmen mit den gleichartigen Ausgaben gewährt einen vollkommenen Einblick in den Normalhaushalt, der für die Grundsätze bestimmend ist, nach welchen die gesammte Besteuerung sich regelt. Ein solcher Normal⸗ haushalt muß so eingerichtet se daß er zugleich für außerordentliche Ansprüche einen Rückhalt bietet, d. h. daß ein gewisser Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben vorhanden ist. Diese Regel, die einen guten Hausvater leitet, wird auch für die Staatsverwaltung maß⸗ gebend sein müssen; die ist in dem vorliegenden Etat befolgt.
Wenn man die Einnahmen des Reichslandes, welche der Etat auf 41,413,000 ℳ veranschlagt, nach diesem Gesichtspunkte klassifizirt, so werden davon auszuscheiden sein zunächst ein Betrag von 750,000 ℳ zu Universitätsbauten und für Zwecke der Landesbibliothek, der aus Reichsmitteln gewährt wird, fodann ein Erlös von 614,000 ℳ aus dem Verkauf von Domanialgrundstücken und endlich die Einnahme aus den auszugebenden Schatzanweisungen, welche für das nächste Jahr auf 4,095,000 ℳ veranschlagt ist; im Ganzen also der Betrag von 5,495,000 ℳ Setzen wir diesen Betrag von der Gesammteinnahme ab, so bleibt ein Rest von 35,954,000 ℳ, der als dauernde Einnahme zu bezeichnen ist.
Werden diese dauernden Einnahmen der im Etat als folche nachgewiesenen ordentlichen Ausgaben von 31,555,000 ℳ gegenüber⸗ gestellt, so ergiebt sich ein Ueberschuß von 4,398,000 ℳ, der zur Be⸗ streitung außerordentlicher Bedürfnisse und zur Abtragung von Schulden verwendbar ist.
Es ist erfreulich, zu konstatiren, daß dieser Uehershnß sich in steigender Progression bewegt. Er hat im Jahre 1875 2,206,000 ℳ betragen, im Jahre 1876 3,730,000 ℳ und er wird im kommenden Jahre sich nahezu auf das Doppelte des Ueberschusses im Jahre 1875 belaufen. Von diesem Ueberschusse bleiben zur Deckung des schwe⸗ bbeenden Kredits im kommenden Jahre 2,936,000 ℳ verwendbar.
— Das Verhältniß würde noch günstiger sich gestalten, wenn nicht gleichzeitig eine, wenn auch nicht beträchtliche Steigerung der ordent⸗ ichen Ausgaben nothwendig würde. Die Etatsvorlage bezistert diese Steigerung auf 759,000 ℳ Darunter sind allein 638,000 ℳ Matri⸗
larbeiträge, welche nach Maßgabe des Reichsetats eingestellt sind,
odann 112,000 ℳ für die Entschädigung der Inhaber käuflich ge⸗ wesener Stellen im Justizdienst, deren alsbaldige Durchführung das
Gesetz vom Dezember vorigen Jahres angeordnet hat. Es erweist sich ferner ein Mehrbedürfniß von 126,000 ℳ im Etat der Schul⸗ verwaltung; abgesehen von den schon erwähnten Erhöhungen
der Gehälter gewisser Kategorien von Elementarlehrern bedarf es einer Erhöhung der Zuschüsse an die städtischen höheren Schulen und eines erhöhten Aufwandes für den vollständigen Ausbau der Seminare und Präparantenschulen. Ich darf erwarten, daß diese letztere Ausgabe, die eine wahrhaft fruchtbare Anlage bildet, vom Reichstage gutgeheißen werden wird.
Die schon erwähnten Ziffern würden eine größere Steigerung der BI1 ergeben, als den Betrag von 759,000 ℳ, wenn s8 nicht gleichzeitig möglich gewesen wäre, Ersparnisse in verschiedenen Verwaltungszweigen eintreten zu lassen. Das darauf gerichtete Be⸗ streben hat sich, entsprechend der Direktion, welche sowohl der Reichs⸗ tag als der Landesausschuß gegeben hat, vorzugsweise in Betreff der Besoldungen und der persönlichen und sachlichen Ausgaben bei den Staatsbehörden geltend gemacht. So ist in der Zollverwaltung eine nicht unerhebliche Verminderung des Grenzbewachungs⸗ und des Kassenpersonals, bei der Gensd'armerie eine Verminderung der Stel⸗ len der Distrikt⸗Offiziere und der berittenen Gensd'armen in Aus⸗ sicht genommen. 8 1 1 Wo ein Mehraufwand eingestellt ist, da ist er in der Haupt⸗
ache entweder die Folge einer gesetzlichen Anordnung, wie die vor⸗ — Erhöhung der Gebaste er Friedensrichter, denen ein Er⸗
saß für den Wegfall der Gebühren, die sie bisher bezogen haben, bi
illiger Weise gewährt werden muß, oder er entspricht einem Be⸗ dürfniß, welches der Landesausschuß als solches anerkannt hat. Dies gilt insbesondere von der Vermehrung der Enregistrementseinnehme⸗ reien um drei — und der Stellen der Steuerempfänger um viere, durch deren Errichtung die Abführung der Gefälle für die Pflichtigen wesentlich erleichtert wird. Immerhin übersteigen die Ersparnisse in dem Bereiche der bezeichneten Ausgaben den Mehraufwand noch um mehr als 121,000 ℳ 1 - 1t —
Bei Weitem erheblicher dagegen ist die Reduktion, welche die außerordentlichen Ausgaben erfahren haben. Sie treten gegen das laufende Jahr um 3,127,000 ℳ zurück. Wenn man von den Be⸗ trägen absieht, welche zur Deckung der Schuld verwendet werden müssen, so reduzirt sich der Betrag der außerordentlichen Ausgaben auf 1,825,000 ℳ Darunter befinden sich aber jene schon erwähnten 750,000 ℳ für Bauten der Universität und zur Ergänzung der Landesbibliothek, welche aus Reichs⸗ mitteln fließen. Dieser Betrag bildet die erste Rate der Baukosten für die Errichtung einer chirurgischen Klinik, eines physikalischen Instituts und eines chemischen Instituts, welche im nächsten Jahre in Angriff genommen werden sollen. Das Etats⸗ gesetz vom Dezember 1874 hat bestimmt, daß der für die Universität gewidmete Reichskassenscheinfonds besonders verwaltet wird. Indessen
sollen die jeweilig zu verwendenden Beträge im Landeshaushalt auf⸗
genommen werden. Diese Beträge haben also nur formell, nicht sachlich eine Beziehung zu den Landesfinanzen, und es ist vollkommen gerechtfertigt, die davon zu bestreitenden Ausgaben denjenigen Aus⸗ gaben nicht beizurechnen, welche aus Landesmitteln gedeckt werden. Geschieht dies, so reduzirt sich der Betrag der außerordentlichen Aus⸗ gaben für alle Zweige der Verwaltung auf nur 1,075,000 ℳ
Man kann sich allerdings der Besorgniß nicht völlig entschlagen, daß das Bestreben, die außerordentlichen Ausgaben zu reduziren, etwas stark hervortritt und daß davor an sich gerechtfertigte Bedürf⸗ nisse in den Hintergrund treten müssen. Indessen glaubt die Regie⸗ rung, diesem Bestreben nachgeben zu sollen, soweit es sich nicht um unbedingt dringende Forderungen handelt und so lange die Abwicke⸗ lung der schwebenden Schuld noch nicht zu Ende gebracht ist.
In der letzteren Beziehung weist der Etat sehr erfreuliche Fort⸗ schritte insofern auf, als der Betrag der Schatzanweisungen, die im nächsten Jahre ausgegeben werden dürfen, auf 4,095,000 ℳ reduzirt ist, während im laufenden Jahre noch 8,622,000 ℳ für diesen Zweck eingestellt werden müßten. Es ergiebt dies also eine Milderung um 4,527,000 ℳ Dies ist dadurch möglich geworden, daß der Abschluß des Jahres 1875 einen “ zur Schuldendeckung verwendeten Ueberschuß von 1,590,000 ℳ ergeben hat, daß ferner von den Einnahmen des laufenden Jahres 329,000 ℳ zu dem gleichen Zwecke verwendbar werden, daß endlich im kommenden Jahre 2,936,000 ℳ übrig bleiben werden, die zur Deckung der Schulden Verwendung finden sollen.
Meine Herren, ich glaube, daß die Skizze, die ich mir gestattet habe zu twerfen das Urtheil erlaubt, daß die Finanzlage des Landes eine günstige ist. Wenn in Betracht gezogen wird, daß in den Jahren 1872 — 1875 mehr als 39,Millionen Mark an außerordent⸗ lichen Ausgaben geleistet worden sind, daß zu dem gleichen Zwecke im Jahre 1876 aus den Resten und nach dem Etat mehr als 16 Millionen Mark zur Verfügung stehen, daß diesen Beträgen im Jahre 1877 ein Betrag von etwas über 9 Millionen zutreten wird; wenn man ferner erwägt, daß aus diesem Gesammtaufwande von mehr als 64 Millionen bestritten worden ist, was an Schäden des Krieges zu heilen war, daß daraus bestritten worden sind die neuen Einrichtungen, welche die politische Umgestaltung des Landes mit si brachte, daß daraus die Verbindlichkeiten erfüllt worden, welche der Friedensvertrag dem Lande auferlegte; wenn man erwägt, daß dieser ganze Betrag aus den laufenden Ein⸗ nahmen des Landes entnommen worden ist, derart, daß im nächsten Jahre nur noch etwas über 4 Millionen Mark ungedeckt bleiben; wenn man ferner erwägt, daß darunter sich noch 2 Millionen Mark befinden, die der Lapdeskasse als Betriebsfonds dienen und unversehrt erhalten werden; wenn endli h erwogen wird, daß Alles dies geschehen ist, ohne eine neue Anspannung der Steuerkräfte, vielmehr mit gleich⸗ zeitiger Erlassung oder Minderung lästiger Steuern, dann wird man das Urtheil, das ich über die Lage der Finanzen nicht un⸗ gerechtfertigt finden und der Verwaltung das Zugeständniß machen dürfen, daß mit den Mitteln des Landes pfleglich umgegangen ist.
Das günstige Verhältniß zwischen den Einnahmen und Ausgaben berechtigt zu der Hoffnung, daß wir im Verlauf einiger Jahre, wenn nicht uͤnerwartete Zwischenfälle eintreten, dahin gelangen, daß die ge⸗ sammte Schuld des Landes, welche die außerordentlichen Ereignisse der früheren Jahre herbeigeführt haben, vollständig abgewickelt sein wird, und daß das Land seine Mittel alsdann nur für die laufenden Bedürfnisse zu verwenden haben wird. Daß dieses zur Förderung seiner materiellen und seiner geistigen Wohlfahrt geschehe, das wird die Regierung sich angelegen sein lassen.
Meine Herren, ich schließe mit dem Wunsche, daß die Prüfung des Haushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen, der voraussichtlich einer Kommission überwiesen werden wird, die Berechtigung meines Ur⸗ theils nachweist. Zu allen Aufklärungen, zu welchen die einleitende 8 nicht die Gelegenheit bietet, wird die Regierung gern be⸗ reit sein.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung widerlegte der Abg. v. Puttkamer (Sensburg) die von dem Abg. Winterer über die Verwaltung der Reichslande vorgebrachten Beschwerden; ebenso der Abg. Duncker den Abg. Gerber, welcher namentlich die deutsche Schulverwaltung angegriffen hatte. Dem An⸗ trage des Abg. v. Puttkamer entsprechend, wurde der Etat an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. — Schluf der Sitzung 4 ¾ Uhr.
— In der heutigen (9.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Hofmann, der Unter⸗Staats⸗ sekretär Herzog und mehreres Kommissarien beiwohnten, brachte der Peasident ein Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung, in welchem dem Hause mitgetheilt wird, daß die vom Hause beschlossene Einstellung des gegen die Abgg. Hassel⸗ mann, Vahlteich und Geib schwebenden Strafverfahrens vom Reichskanzler angeordnet. Auf den Antrag des Abg. Rickert wurde die Uebersicht der ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für das Jahr 1875 und der außeretatsmäßigen außerordentlicheen Ausgaben und Ein⸗ nahmen, welche durch den Krieg von 1870/71 veranlaßt sind oder mit demselben in Zusammenhang stehen, für das Jahr 1875 der Rechnungskommission über⸗ wiesen. Ohne Debatte wurde dann in erster und zweiter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Schonzeit für den Fang von Robben genehmigt. Darauf begründete der Abg. Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg den von ihm vorgelegten Gesotzentwurf, betreffend den Schutz nützlicher Vogelarten. Der Abg. Frhr. v. Schor⸗ lemer⸗Alst hielt es nicht für nothwendig, über diese Materie ein Reichsgesetz zu geben, man könne es bei den be⸗ züglichen lokalen Verordnungen belassen. Er beantragte die Verweisung der Vorlage an eine Kommission. Der Abg. Schmidt (Stettin) trat dagegen für den Gesetzentwurf ein, den er als einen peeer und nützlichen bezeichnete. Demselben stimmte bei Schluß des Blattes im Allgemeinen der Mitantragsteller Dr. Dohrn bei.
— Da die Gesundheit des an Bord Sr. M. Schiffe ꝛc. eingeschifften Heizerpersonals de Tour durch das Rothe
au
Meer bei dem daselbst im Sommer herrschenden hohen Wärmegrade durch
die Bedienung der Schiffskessel gefährdet ist, so hat der Chef der Admiralität bestimmt, daß die Kom⸗ mandos derjenigen Schiffe und Fahrzeuge S. M., welche im Sommer das Rothe Meer zu passiren 8 berechtigt sein sollen, für die Strecke von Port Said resp. Suez bis Aden und umgekehrt, eingeborene Heizer zu engagiren, und zwar im Verhältniß von ⅞ zu der etatsmäßigen Anzahl von Heizern.
— Die am Montag hierselbst im Landwirthschaftlichen Ministerium zusammengetretene Moorkommission schloß gestern Mittag nach dreitägiger Dauer ihre Berathungen. Vertreten bei den Berathungen waren: die ständigen Kom⸗ missionsmitglieder für Preußen: Ministerial⸗Direktor Marcard, Rittergutsbesitzer Rimpau Cunrau, Landdrost von Quadt (Os⸗ nabrück), für Bremen: Lammers, für Oldenburg: Staatsrath Selkmann. Außerdem waren noch speziell hinzugezogen die Herren Senator Gröning (Bremen), Landes⸗Oekonomierath Thiel, Landdrost Küster, Landdrost Schrader, Kreis⸗ hauptmann Reinick, Geh. Rath Roloff, Baurath Pampel. Die von der Kommission gefaßten Beschlüsse sind in Kurzem folgende: 1) die Frage, ob das hohe Veen in den Bereich der Arbeiten der Kommission zu ziehen ist, wurde bejaht und es wurde zugleich beschlossen, ein darauf bezügliches Gutachten für die nächste Sitzung ausarbeiten zu lassen, 2) die Kanal⸗ anschlüsse wurden festgestellt, welche zwischen den oldenburgi⸗ schen und preußischen Mooren im Emsgebiete zunächst hergestellt werden sollen, 3) die Vorlage, welche in Beziehung auf die Statistik und die Chartirung der vorhandenen Moorflächen gemacht worden, wurde genehmigt, 4) über die Kanalanlagen und Kanalverbindungen in dem Herzogthum Bremen wurde beschlossen, einen Generalplan für die Kanalisirung zu ent⸗ werfen, damit, ähnlich wie im Emsgebiet, systematisch vor⸗ gegangen werden kann, 5) der Organisationsplan der in Bremen zu errichtenden Versuchsstation wurde genehmigt, 6) und 7) der Entwurf des Statuts der Versuchsstation und des Vertrages über die Errichtung derselben mit dem naturwissenschaftlichen Verein zu Bremen wurde ge⸗ nehmigt. Die Versuchsstation wird voraussichtlich zu Ostern 1877 eröffnet werden. An ihre Spitze soll ein Che⸗ miker treten, dem ein wissenschaftlich gebildeter Landwirth beigegeben sein wird. Die Auswahl der betreffenden Persön⸗ lichkeiten wurde einem engeren Comité anvertraut. Die nächste Sitzung der Moorkommission wird Anfang Februar des näch⸗ sten Jahres stattfinden. Der Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten Dr. “ wohnte den Sitzungen fast während ihrer ganzen Dauer bei. 2
— In der Angelegenheit der angeblichen Wundererschei⸗ nungen zu Marpingen (Reg. Bez. Trier) ist in Betreff der sogenannten begnadeten Kinder folgender Beschluß des Vor⸗ mundschastsrichters ergangen:
Verhandelt St. Wendel, am 6. November 1876. In Sachen des öffentlichen Ministeriums gegen 1) Margaretha Kunz, acht Jahre alt, Tochter der Magdalena Schorr, Wittwe Jacob Kunz, zu Marpingen wohnhaft,
2) Katharina “ acht Jahre alt, Tochter des Johann Hu⸗
bertus, zu Marpingen wohnhaft,
3) Susanna Leist, acht Jahre alt, Tochter des Johann Leist, zu
Marpingen wohnhaft, wurde am heutigen Tage durch den unterzeichneten Friedensrichter Comes, als Vormundschaftsrichter, assistirt von dem mitunterzeich⸗ neten Gerichtsschreiber Nied folgender Beschluß gefaßt:
Nach Einsicht des “ Antrages des Königlichen Herrn Ober⸗Prokurators zu Saarbrücken vom vier und zwanzigsten vorigen Monats, sowie der dem Gerichte mitgetheilten Untersuchungsakten und der vorstehenden Verhandlung vom heutigen Tage, sodann
In Erwägung, daß die Kunz, Hubertus und Leist sowohl nach ihren resp. eigenen Erklärungen, die sie vor der Untersuchungsbehörde abgegeben, als auch nach den Mittheilungen, die sie anderen Per⸗ sonen und namentlich ihren Eltern darüber gemacht haben, am drit⸗ ten Juli d. Js. im Walde von Marpingen eine weiße Frau mit einem eben solchen Kinde gesehen haben wollen, vor welcher Erschei⸗ nung sie aus Sn und Angst fortgelaufen sind;
daß dieselben dann nach ihrer Angabe am folgenden Tage trotz jener die Wahrheit ihrer Aussage sehr in Zweifel stellenden Angst die Stelle der Erscheinung von Neuem besucht und aus der Unter⸗ redung mit der wieder anwesenden Frau und namentlich deren Ant⸗ wort: „sie sei die unbefleckt Empfangene“, die Kinder sollten fromm sein, viel beten und an der Stätte eine Kapelle errichten, den Schluß gezogen haben, die Frau müsse die Mutter Gottes sein;
daß nun auf die Erzählung der Kinder hin, sie hätten die Mutter Gottes gesehen, nicht allein aus der nächsten Umgebung, sondern auch aus entfernteren Gegenden Tausende von Menschen nach der angeb⸗ lichen Gnadenstätte strömten, die dort ihre Verehrung darbringen oder ihre Heilung suchen wollten; b
daß die Kinder alsdann — durch den Erfolg jedenfalls kühn gemacht — beziehungsweise die Behauptung aufstellten, sie hätten einen Leichenzug und einen Zug von Kindern in der Luft, fünfzehn Engelchen, zum Theil ohne Flügel, den heiligen Geist, den Teufel in weißer und schwarzer Gestalt und außerdem die Mutter Gottes wiederholt und zwar einmal in Gegegenwart des Teufels und außer⸗ dem im Schlafzimmer des Kaufmanns Schwan zu Tholey, sowie auf dem Wege dorthin gesehen, gelegentlich auch eine Stimme aus der Höhe dahin vernommen: dieser ist mein geliebter Sohn, an dem ich mein Wohlgefallen habe, während von Seiten des Teufels bei seinem Erscheinen die Aufforderung an sie, die Kinder, ergangen sei, nieder⸗ zufallen und ihn anzubeten;
daß alle diese bis in den vorigen Monat andauernden Behaup⸗ tungen, welche auch ihre Verbreitung gefunden haben, ein förmliches Gewebe von Lügen bilden, — die eine zur Unterstützung der anderen erdacht, — indem nach dem jetzigen Resultat der Untersuchung die Kinder beziehentlich nur aufrecht erhalten, daß sie am ersten Tage, dem erwähnten dritten Juli, resp. am folgenden Tage, nur etwas Weißes, wie einen hellen Schein, resp. eine Frauengestalt gesehen, und alle anderen Erscheinungen nebst den denselben zugewiesenen Aeußerungen erdacht, erfunden und erlogen hätten;
daß ein solches Treiben und Gebahren der Kinder die unmittel⸗ bare Folge hatte, daß unzählige Leute nach Marpingen pilgerten, so daß die öffentliche Ordnung ernsthaft bedroht erschien und zur Auf⸗ rechthaltung der letzteren Militär requirirt und für längere Zeit umgelegt werden mußte, was dem Orte eine außergewöhnliche Be⸗ steuerung zuzog; daß außerdem zu demselben Zwecke ein neues Polizei⸗ gesetz nöthig wurde, dessen Uebertretung vielfache Bestrafungen her⸗ beigeführt hat, daß ferner Staatsangehörige bezüglich der Wirklich⸗ keit der Erscheinungen sich gegen einander erhitzten und durch Kund⸗ geben ihrer Ansicht in der Presse den sogenannten Kulturkampf geschürt und gesteigert haben; 1 8
daß unter solchen Umständen auf Seiten der gedachten Kinder ein Unfug der erdenklich gröbsten Art vorliegt;
In Erwägung in Betreff des den Kindern zur Last gelegten Betrugs, daß nach der eidlichen Aussage der Zeugin Schwind die Kunz gelegentlich an der sogenannten Gnadenstätte von einer fremden Person Geld erhalten und in die Tasche gesteckt hat;
daß auch nach Aussage anderer Zeugen, namentlich des Peter Doerr, Gemmel und Scheid viele Personen an jener Stätte Geld niedergelegt und pfert haben;
dieselbe.
— “
daß dies lediglich und sonder Zweifel als eine Folge der Aus⸗ sage der Kinder bezüglich der Muttergotteserscheinung zu be⸗ trachten ist;
daß demnach, wenn auch das Verbleiben des Geldes zur Zeit noch nicht nachgewiesen ist, sei es, daß die Kinder sich diesen Vortheil angeeignet, sei es, daß der letztere einem oder mehreren Dritten zu Statten gekommen, alle Requisite des Betruges, welche das Gesetz aufstellt, vorhanden sind, indem auch die Absicht der Kinder, durch Erdichtung von Thatsachen irgend Wem einen Vermögensvortheil zu verschaffen, aus ihrem fortgesetzten Lügensystem klar hervorgeht;
In Erwägung endlich, daß es bei der geschilderten Sachlage und
bei der allein zulässigen Annahme, daß die Kinder bei ihren Auf⸗
stellungen dem Zureden und der Beeinflussung Anderer anheim ge⸗ fallen waren, im Interesse derselben dringend geboten erscheint, sie diesen schädlichen Einflüssen zu entziehen; 8
3 Aus diesen Gründen Erklärt das Königliche Vormundschaftsgericht unter Anwendung fol⸗ gender Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, welche lauten:
§. 360. Mit Geldstrafe bis zu ein Hundert fünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft, Nr. 11 wer ungebührlicher Weise ruhe⸗ störenden Lärm erregt, oder wer groben Unfug verübt.
„. 263. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechts⸗ widrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder auch Ent⸗ stellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrthum erregt oder unterhält, wird wegen Betruges mit Gefängniß bestraft, neben welchem auf Geldstrafe bis zu drei Tausend Mark, sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschließlich auf die Geldstrafe erkannt werden. Der Versuch ist strafbar. Wer einen Betrug gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher begeht ist nur auf Antrag zu verfolgen. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig.
§. 55. Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr * vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetz⸗
lichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten
Maßregeln getroffen werden.
Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs⸗ oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormund⸗ schaftsbehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unter⸗ bringung für zulässig erklärt ist,
die obgedachten Kinder Margaretha Kunz, Susanna Leist und Ka⸗ tharina Hubertus überführt 3 in der Zeit vom dritten Juli dieses Jahres bis in den vorigen Monat hinein groben Unfug und außerdem zum Nachtheile Dritter Betrug verübt zu haben, erklärt ferner in Anbetracht des Alters der Genannten deren Unterbringung in einer Besse⸗ rungs⸗ oder Erziehungsanstalt bis auf weiteren Beschluß der Vormundschaftsbehörde für zulässig. So geschehen, beschlossen und aufgenommen am Orte und Tage e Eingangs gemeldet. B 1 Der Friedensrichter. “ Comes. Der Se ied. 3
Gegen erstinstanzliche Anerkenntnißbescheide ist die Nichtigkeitsbeschwerde das allein zulässige Rechtsmittel. In Füehung auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗ Bberhande sgericht l. Sen., in einem Erkenntniß vom 27. Oktober d. J. ausgesprochen, daß durch Anmeldung der Appellation und Begründung derselben durch eine wohl die Appellation, nicht aber die Nichtigkeitsbeschwerde rechtfertigende Schrift der Partei das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde verloren geht. „Zwar ist der Name des angemeldeten Rechts⸗ mittel gleichgültig; die vorgeschriebene Form und der Inhalt der das Rechtsmittel einführenden und begründenden Schrift
8 aber ist so wesentlich, daß durch Nichtwahrung der dieserhalb
ergangenen elcqllcgen Vorschriften dies Rechtsmittel der
Partei verloren ist.“
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten, Königlich bayerischer Staats⸗Minister der Justiz, Dr. von Fäustle, und Fürstlich schwarzburgischer Staats⸗Minister von Bertrab sind hier angekommen.
— S. M. S. „Hertha“ ist zufolge eines Privatschrei⸗ bens aus Hamburg, in einem Telegramm aus Auckland vom 5. d. M., als am 7. Oktober cr. in Apia befindlich bezeichnet.
— Nach der von dem Kommando S. M. S. „Medusa“ vorgelegten Besatzungsnachweisung hat dies Schiff auf der Reiße nach Südamerika, Westindien und dem Mittelmeer den Ausrüstungshafen Kiel am 28. Juli 1875 verlassen und ist am 17. September 1876 in die Nordsee zurückgekehrt. Das Schiff hat mehr als 13 Monate ununterbrochen außerhalb der Ost⸗ und Nordsee zugebracht, und rechnet die genannte Reise im Sinne des §. 50 des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 mit 1 Jahr 1 Monat und 20 Tagen doppelt.
Merseburg, 15. November. (Magd. Ztg.) Dem Prov inzial⸗Landtag lag in seiner heutigen Sitzung ein
von 46 Mitgliedern unterzeichneter Antrag vor, dahingehend:
„Die Provinzialvertretung wolle beschließen, als definitiver Amtssitz der Provinzialverwaltung ist die Stadt Merseburg auf⸗ zugeben.“ Der Geschäftsordnung gemäß wird dieser Antrag in der nächsten Plenarsitzung zur einmaligen Schlußberathung gestellt
89 werden. — Es folgte die erste Berathung der von dem Pro⸗
vinzialausschuß vorgelegten Ordnung für die Blindenanstalt, nebst Abänderungsanträgen. Der Entwurf ward genehmigt. Weiterhin böchästig:e sich der Landtag mit der zweiten Bera⸗ thung des Reglements für die Wegebauverwaltung, ferner mit der ersten Berathung der vom Provinzialausschuß vorge⸗ legten Anträge, betreffend die zukünftige Verwaltung des Land⸗ armenverbandes der Provinz Sachsen, sowie das Reglement für Es folgte alsdann die einmalige Schlußberathung über die Mittheilung des Landtagskommissarius, betr. den Uebergang des Landarmen⸗, Irren⸗, Blinden⸗ und Taub⸗ stummenwesens auf den Provinzialverband.
Rendsburg, 14. November. Nach mehrtägiger Unter⸗ brechung nahm der schleswig⸗holsteinische Provinzial⸗ Landtag heute Abend seine Verhandlungen wieder auf. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf eine Proposition des Abg. Warburg⸗Altona in Betreff Abänderung einiger Bestim⸗ mungen der ö1“ Nach dem Gesetz vom 28. August 1876 darf im Landtage nicht mehr in einer fremden Sprache verhandelt werden, und ist deshalb der §. 20 der Geschäftsordnung hinfällig geworden. Dieser bestimmt nämlich, daß die Vorlagen den dänischredenden Mitgliedern des Landtags vom Bureau in dänischer Uebersetzung auf Ver⸗ langen vorzulegen sind, daß es denselben freistehe, ihre in dänischer Sprache gehaltenen Reden bei dem Bureau einzu⸗ reichen ꝛc. Der Antrag Warburgs giug nun dahin, denjenigen Mitgliedern des Landtags, welche nachweislich der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zu gestatten, schriftliche Arbeiten abzulesen, was sonst den Mitgliedern nach §. 7 der “ ordnung nicht erlaubt ist. Der Antrag wurde ohne
8 “
Debatte einstimmig angenommen. — Der zweite Gegenstand der Tagesordnung dagegen rief eine ziemlich rege Debatte 92 nämlich die Schlußberathung über die Vorlage des andtagskommissars, betreffend die Bewilligung einer Sub⸗ vention zur Restauration der Meldorfer Kirche. Zu diesem Punkte der Tagesordnung hatte der Abg. Mestorff⸗Neumünster folgenden Antrag gestellt: „In Anlaß des Schreibens des Königlichen Landtagskommissars, betreffend das vom Meldorfer Kirchenvorstande bei dem Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten eingereichte Gesuch, um Bewilligung einer Beihülfe aus Staatsmitteln, jetzt Provinzial⸗ fonds zur Restauration der Kirche in Meldorf, sei es durch Ge⸗ währung einer einmaligen Summe von 20,000 Thlr. oder durch Anleihe der ganzen erforderlichen Baarsumme von 40,000 Thlr. gegen ermäßigte Zinsen, stellt der Unterzeichnete den Antrag: Der Landtag wolle den Antrag ablehnen.“ Der Antrag Mestorffs wurde mit sehr großer Majorität angenommen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 15. November. Heute wurde der ordentliche Landtag in Malchin eröffnet. Landesherrliche Kommissarien sind für Mecklenburg⸗Schwerin der Minister⸗Präsident Graf von Bassewitz und der Staats⸗ rath Buchka, für Mecklenburg⸗Strelitz der Ober⸗Landdrost Graf von Eyben. Die schwerinsche Proposition um⸗ faßt drei Capita: Das erste betrifft die ordentliche Kontribu⸗ tion, das zweite die außerordentliche Kontribution, welche wieder zu ½ Simplum beantragt wird, das dritte die durch die Reichsgesetzgebung über die Gerichtsorganisation erforder⸗ lich werdenden Gebäude und die Deckung der dadurch ent⸗ stehenden Kosten. In letzterem Betreff erklärt die Proposition, die Vorlage geschehe schon jetzt, damit für den Fall des Zu⸗ standekommens der bezüglichen Reichsgesetze die neue Organi⸗ — der Justiz auch im hiesigen Lande rechtzeitig zur Aus⸗ ührung gebracht werden könne, unter Bezugnahme auf die speziellen Vorschläge, welche wegen dieses Gegenstandes dem engeren Ausschusse von Ritter⸗ und Landschaft bereits zu⸗ gegangen sind.
Reuß j. L. Gera, 14. November. Der Landtag berieth in seiner heutigen Sitzung u. A. über die Domänen⸗ frage. Die für diese Angelegenheit besonders zusammen⸗ gesetzte Domänenkommission hatte den Antrag gestellt: „Der Landtag wolle beschließen, das Fürstliche Ministerium aufzu⸗ fordern, dem gegenwärtig versammelten Landtage einen Ge⸗ setzentwurf zur Regelung der Frage, in welchem Umfange das Domanialvermögen zu den Staatsausgaben beizutragen hat, vorzulegen und dabei sich zugleich dahin auszusprechen, daß der Landtag es für das Angemessenste —— wenn der Beitrag des Domanialvermögens entweder ein für alle Mal in Form einer bestimmten Quote zu den jeweilig nach Maßgabe des verfassungs⸗ mäßig festgestellten Etats aufzubringenden direkten Steuern oder in Form einer Quote von dem jeweiligen Nettoertrage des Domanialvermögens festgestellt werde.“ Im Namen des Fürsten gab der Minister v. Harbou dem Landtage die Er⸗ klärung ab, daß man es zur Lösung der Sache als das Rich⸗ tigste erachte, wenn man eine Kommission von Vertrauens⸗ männern, die aus Delegirten der Fürstlichen Kammer und aus Abgeordneten des Landtags zusammengesetzt sei, ernenne, und dieser die Feststellung der Angelegenheiten übertrage.
Der Landtag nahm einen daraufhin formulirten Antrag ein⸗ timmig an.
SOesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. November. Das Rekruten⸗Kontingent für das Jahr 1877, dessen Aushebung die gestern im Abgeordnetenhause einge⸗ brachte Regierungsvorlage festsetzt, weicht von dem für das Jahr 1876 bewilligten nur unbedeutend ab. Dasselbe beträgt 54,541 Mann für das Heer und 5454 Mann für die Ersatz⸗ Reserve. Das Gerücht, dessen in einzelnen Blättern Er⸗ wähnung geschah, wonach gewisse Wünsche der National⸗ bank, betreffend die Kontingentirungsfrage und die theil⸗ weise Transferirung des Metallschatzes, zum Gegenstande von ministeriellen Erörterungen gemacht worden sein dürften, hat sich, wie die „Pol. Korr.“ meldet, nicht bewahrheitet. Weder zwischen der diesseitigen und der ungarischen Regierung, noch zwischen der Bank und einer der beiden Regierungen haben seit dem Zeitpunkte, als der Statutenentwurf an die Na⸗ tionalbank gelangte, über die Bankfrage oder über Details derselben irgendwelche Erörterungen oder Verhandlungen statt⸗ gefunden. — Die zahlreichen Zigeun erbanden, welche zwar nach Ungarn zuständig sind, doch in den übrigen Königreichen und Ländern der Monarchie ohne irgend einen positiven Zweck und ohne Subsistenzmittel sich herumtreiben, haben das Mi⸗ nisterium des Innern veranlaßt, an die ungarische Regierung das Ansuchen zu stellen, es möge diesen Zigeunerhorden der Uebergang über die Grenze verweigert werden. Es sind in Folge dessen, nachdem die Stichhaltigkeit der Beschwerden vollkommen erwiesen, die politischen Behörden in Ungarn er⸗ mächtigt worden, die “ herumstreifenden Zigeuner⸗ banden sofort anzuhalten und der nächsten Polizeibehörde zur Transportirung nach ihrem Zuständigkeitsorte zu über⸗ geben. —
Brünn, 14. November. Wie der „N. Fr. Pr.“ von hier gemeldet wird, hatte der Gemeinde⸗Ausschuß heute eine auf den ungarischen Ausgleich bezügliche Reso⸗ lution gefaßt, welche sich gegen jede Mehrbelastung Cis⸗ leithaniens, für ein einheitliches Bankwesen, fir die Auf⸗ theilung der Achtzig⸗Millionen⸗Schuld, für die Abänderung der Wahlen in die Delegation und für die Erhaltung des Friedens erklärt. Die Annahme erfolgte jedoch nicht einstimmig.
Prag, 14. November. In einer Meldung der „Boh.“ wird in Rücksicht auf die im Fortschrittsklub gemachten Aeuße⸗ rungen über das Zoll⸗ und Handelsbündniß mit Ungarn,
versichert, daß die beiden Ministerien sich dahin geeinigt haben,
unter Abänderung der ursprünglichen Kündigungsfrist das Soil⸗ und Handelsbündniß bis Ende Juni 1877 fortdauern zu lassen.
Pest, 13. November. Die Erklärung der unab⸗ hängigen liberalen Partei, welche das Aktionspro⸗ gramm derselben in Angelegenheit des wirthschaftlichen Ausgleichs enthält, schließt, wie folgt: Die gegenwärtige kritische politische Lage, welche möglicher Weise die Völker beider Theile der Monarchie zur Vertheidigung des Thrones und des Vaterlandes rufen wird, kann nicht als Vorwand zum Ab⸗ schlusse eines schädlichen volkswirthschaftlichen Vertrages dienen. Die Erhaltung und Sicherung des moralischen Ansehens und der Großmachtsstellung der Monarchie so wie ihrer wichtigen politischen und volkswirthschastlichen Interessen im Orient bildet eine Lebensfrage für beide Theile der Monarchie in
.“
v“
8— 2
anz gleicher Weise. Wenn die Würfel in der orientalischen Feah also derart fallen würden, daß der Friede nicht zu er⸗ dann wird Ungarn nur Eine Partei kennen: jene, welche mit Begeisterung und Selbstaufopferung die an⸗ gegriffenen Interessen seiner Staatlichkeit vertheidigt. 1. Dann tritt jede andere Angelegenheit in den Hinter⸗ rund und auch die Verhandlung über den volkswirth⸗ chaftlichen Ausgleich wird zu vertagen sein, denn wir glauben nicht, daß es eine konstitutionelle Regierung oder ein Abge⸗ ordnetenhaus gäbe, welche sich im Falle von Krisen in der äußeren Politik in Verhandlung von Verträgen einlassen würden, die eine ruhige Erwägung und eingehendes Studium erfordern; wir werden dagegen protestiren, ba mit Berufung auf die politische Lage im Reichstage jene Verträge durchgejagt werden sollen, welche die volkswirthschaftliche Entwickelung auf ein Jahrzehnt lähmen, die finanzielle Regelung verhindern, kurz die Interessen des Landes schwer, wenn nicht unheilbar verletzen. — Die Equipirung der Honveds hat, wie die „Bud. Korr.“ meldet, außerordentliche, im Budget nicht ein⸗ gestellt gewesene Ausgaben verursacht, welche der Honved⸗ Minister auf eigene Verantwortung gemacht hat. Die Kosten der Anschaffungen belaufen sich auf mehrere hunderttausend Gulden. Die ungarische Regierung wird nun bei Eröffnung der Budgetdebatte dem Abgeordnetenhause eine Vorlage über einen, mehrere hunderttausend Gulden betragenden, auf zwei Jahre repartirten Nachtragskredit des Honved⸗Ministeriums unterbreiten und um die Votirung desselben ansuchen.
„— 15. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses richtete Helfy an den Minister⸗Präsidenten Tisza eine Interpellation darüber, ob die Regierung offiziell Kenntniß von der am 10. November von dem Kaiser von Rußland in Moskau ge⸗ haltenen Ansprache habe und ob die offizielle Mittheilung vollständig oder wesentlich dem in den Zeitungen veröffent⸗ lichten Texte entspreche. Ferner wünscht der Interpellant zu erfahren, welche Stellung das Ministerium des Aeußern der Erklärung des Kaisers Alexander gegenüber einzunehmen ge⸗ denke, wofern dieselbe wirklich erfolgt sei. Der Minister Tisza versprach, am nächsten Freitag zunächst die Interpellation des Abg. Ernst Simony und möglicher Weise auch die Helfy's zu beantworten.
88 Schweiz. Zürich, 14. November. (N. Zürch. Ztg.) Die Subkommission der Gotthardbahn hat am letzten Sonn⸗ abend ihre Vorberathungen in Zürich geschlossen und wird am 20. d. M. der in Bern zusammentretenden Gesammtkommission Bericht erstatten. In Folge genauer Detailstudien hat Herr Hellwag seinen ursprünglichen Voranschlag um 17 Millionen reduzirt. Falls man den Unterbau auf der ganzen Linie, auch an den schwierigen Stellen, einspur g ausführen will, kann das Budget um weitere 15 Millionen ee wer⸗ den, und es sieht überdies die Kommission bei verschiedenen Posten noch fernere Ersparnisse im Gesammtbetrag von eben⸗ 8 falls 15 Millionen vor, was, Alles zusammengenommen, das vorgesehene Defizit von 102 Millionen auf 55 herabbringen würde. Bei einem Fallenlassen oder einer Verschiebung der Erstellung der Linien Zug⸗Arth und Luzern⸗Immensee, mit welcher die Subkommission einverstanden sein soll, würde die Reduktion eine noch größere sein.
Belgien Brüssel, 15. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer sprach sich der Abg. Bara gegen die Art und Weise aus, in welcher die 1 alen bei den letzten Wahlen die Majorität erhalten hätten.
Großbritannien und Irland. London, 14. November. (Engl. Korr.) Die Königin wird Balmoral erst am 22. November verlassen, um nach Windsor überzu⸗ siedeln. — Lord Beaconsfield und der Marquis of Hartington haben gestern Sandringham wieder verlassen. Der Prinz von Wales begab sich zum Besuche des Lord Walsingham nach Merton Hall. — Die Parlamentswahl für die Universitäten Glasgow und Aberdeen hat folgendes Ergebniß geliefert: der Lord⸗Advokat Watson erhielt 2392 Stimmen, der liberale Gegner Dr. Kickwood nur 1798. — Am Sonntag starb Lord Herries, schottischer Peer (William Constable⸗Maxwell, Baron Heries of Terregles), geboren 1804.
— 15. November. (W. T. B.) Dem ,Globe“ zufolge begiebt sich der Spezialbevollmächtigte Englands bei der Orient⸗ konferenz, Marquis von Salisbury am nächsten Mon⸗ tag nach Konstantinopel.
Frankreich. Paris, 14. November. Im heutigen Ministerrathe sprach der Präsident des Minister⸗Konseils, Dufaure, sich, dem Vernehmen der „Köln. Ztg.“ nach, energisch für die Aufrechterhaltung des ganzen Kultusbudgets aus. — Die Partei Louis Blancs von der äußersten Linken stellte ein Amendement auf Ablehnung des Gesetzentwurfs, welchen die Partei Gambetta'’s zur Bewilligung eines Kredits von 300,000 Frs. Repräsentationskosten für den Marschall Mac Mahon beantragte. Der vierte Initiativ⸗Ausschuß verwarf die zwei Gesetzentwürfe, welche die gerichtliche Verfolgung der Urheber des Staatsstreichs vom 2. Dezember und der Urheber des 4. September verlangen. — Das „Journal officiel“ bringt folgende Berichtigung: Der amtliche Bericht ließ den Minister des Auswärtigen bei seiner Rede für Beibehaltung des Botschafters am Vatikan sagen: „Unser Botschafter muß auch alle Fragen in Bezug auf die Ernennung der Kardinäle, auf die Einsetzung der Bischöfe wie auf die Austragung der wichtigen Fragen über⸗ wachen, zu welchen fort und fort das Protektorat Veran⸗ lassung giebt, das wir im ottomanischen Reiche über die vom lateinischen Ritus abhängigen Korporationen und im fernsten Orient über die christlichen Missionen ausüben. Beachten Sie wohl, meine Herren, daß alle Diejenigen, welche an die Sendung der Liebe und Gesittung glauben, welche das Christen⸗ thum in der Welt zu vetneiceli eg sucht, nicht begreifen und über den Gedanken empört sein würden, daß Frankreich diese Rolle aufgäbe und seine diplomatischen Beziehungen zu diesem großen Werke des Schutzes und der Verbreitung des Glaubens bräche.“ Das „Journal officiel“ bezeichnet diese Schlußstelle als Druckfehler; es sei zu lesen: „dieses große Werk der Propaganda.“ — Der Minister des Innern hat angeordnet, daß das Verzeichniß der Blätter und Flugschriften, denen der Eingang in Frankreich untersagt ist, bei allen Präfekturen und Unter⸗Präfekturen hinterlegt werden soll, damit die Bethei⸗ ligten daselbst Kenntniß davon nehmen könnten. — In dem von den Ministerien der öffenstlichen Arbeiten und der Finanzen gestern vertheilten berichtigten Budget ist der Budgetentwurf der Arbeiten von 174,184,895 Fres. auf
alten wäre,
242,107,235 Frcs. gebracht worden. Von dieser Summe sind 1ö16“ .