1876 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1“““ 1“ Geltendmachung der in verschiedenen Zeiten oft ganz verschiedenen

Beurtheilung politischer Bestrebungen und Verhältnisse an. 8 enn man von den Geschwornen in der That erwarten könnte, was hiernach von ihnen für sgn. politische Untersuchungen verlangt wird, so würde darin nach meiner Ueberzeugung ein durchschlagender Grund dafür liegen, nicht blos den Kommissionsantrag ab⸗ zulehnen, sondern außerdem auch noch die Aburtheilung der politischen Verbrechen den Geschwornen zu entziehen, welche ihnen der Entwurf der verbündeten Regierungen vertrauensvoll in die Hand legen will. Ich meinerseits kann mir überhaupt kein Bild darvon machen, wie die Geschwornen überhaupt es anfangen sollen, bei Er⸗ füllung der ihnen von dem Gesetz anvertrauten Aufgabe politischen Momenten der Art, wie sie der Bericht erwähnt, Rechnung zu tra⸗ en, ohne ihre Richterpflicht zu verletzen. Politische Bestrebungen wohl als Motiv zu strafbaren Handlungen, wobei man freilich das Motiv, nicht etwa, wie es häufig ge⸗ schieht, mit dem verbrecherischen Dolus verwechseln darf ebenso können politische Anschauungen und Meinungen wohl als Anreizung, als Verleitung zu Gesetzverletzungen bei der Ab⸗ urtheilung derselben insofern in Betracht kommen, als das Motiv und die Anreizung zu einem Vergehen in einzelnen Fällen als Straf⸗ ausmessungsgrund bei der Abmessung der verwirkten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafmaßes in Betracht gezogen werden darf und muß, indem das Motiv und die Verleitung häufig das subjektive Verschulden des Thäters als ein größeres oder geringeres erscheinen läßt. Aber lediglich bei der Strafausmessung kann auf dieses Mo⸗ ment Bezug genommen werden, niemals bei der Beantwortung der Schuldfrage, das ist der Frage, ob die gesetzlichen Thatbestands⸗ momente in einzelnen Fällen begründet sind oder nicht.

Wenn man bei dieser Schuldfrage politische Momente in Be⸗ tracht ziehen, dem Urtheile über politische Bestrebungen und An⸗ sichten Rechnung tragen will, so kann das gar kein anderes 42 haben als das, daß eine Freisprechung, wo das Gesetz eine Verur⸗ theilung, und eine Verurtheilung erfolgt, wo das Gesetz eine Frei⸗ sprechung verlangt. Bei der Beurtheilung politischer Vergehen soll eine technisch⸗juristische Beurtheilung weniger Platz greifen, als bei anderen Vergehen, Wenn man das verlangt, so verneint man das Erforderniß der Gesetzmäßigkeit der Rechtspflege bei poli⸗ tischen Vergehen. Der Geschworne verletzt seine Pflichten eben so gut wie der richterliche Beamte, wenn er die ihm gestellte Schuld⸗ frage aus politischen Rücktchten verneint, wo er dieselbe ohne diese Rucksicht bejahen würde und umgekehrt. Früher war man wohl der Meinung, daß man die politischen Vergehen der Beurtheilung der Geschwornen überhaupt entziehen müsse, weil man glaubte, daß die Geschwornen in den hier fraglichen Beziehungen in Betreff ihrer Unabhängigkeit, der politischen Tagesmeinung gegenüber keine genü⸗

ende Garantie gäben. Der Entwurf der verbündeten Regierungen sennt dieses Mißtrauen nicht, er macht bei den Verbrechen, welche den Geschwornen wegen der Höhe der Strafandrohung überwiesen sind, keinen Unterschied, ob sie politischer Natur sind, oder nicht, ob sie durch die Presse verübt werden, oder auf andere Weise. Jetzt aber dreht man die Sache geradezu um, und verlangt die Geschwor⸗ nen als Richter, in der Erwartung, daß man in ihnen Richter bekommen werde, welche politischen Rücksichten Rechnung tragen, wo es von Rechtswegen nicht geschehen soll, welche sich von der politischen Tagesmeinung beeinflussen lassen, also weil man von ihnen erwartet, was man, mit Recht, dem richterlichen Beamten zum schwersten Vorwurfe machen würde, und was man, mit Unrecht, als einen Grund dafür angeführt hat, daß die Beurtheilung der politi⸗ schen Vergehen den richterlichen Beamten entzogen werden müsse. Man kehrt dadurch den obersten Grundsatz, von welchem die Rechts⸗ pflege beherrscht sein muß, in sein Gegentheil um, man stellt die persönliche Meinung, die persönliche politische Anschanung des Rich⸗ ters über das Gesetz. Einer derartigen Anschauung von dem Berufe der Geschwornengerichte kann nicht bestimmt und entschieden genug widersprochen werden.

Allerdings, ob man sich in diesen Erwartungen von den Ge⸗ schwornen nicht täuscht, ob man in der That in ihnen Richter hat, welche sich ungehörigerweise beeinflussen lassen, das ist eine ganz andere Frage. Gestern ist von dem Hrn. Abg. Frankenburger auf sehr günstige Erfahrungen Bezug genommen wor⸗ den, welche in Bavern gemacht worden sind, und es ist vorauszusetzen, daß derselbe hierbei lediglich solche Vorgänge im Auge gehabt hat, welche einen Beweis dafür liefern, daß die Geschwornen der Beeinflussung durch die Tagesmeinung widerstanden haben, wenn⸗ schon der Hr. Abg. Frankenburger bei dem einen seiner Beispiele, welches sich auf eine Beleidigung des Hrn. v. d. Pfordten bezog, wenn anders ich seine Darlegung des Sachverhaltes richtig verstan⸗ den habe, sich gerade vergriffen zu haben scheint. Indessen auf den einzelnen Fall kommt es hier gar nicht an. Die Anträge werden nicht deshalb beanstandet, weil im Allgemeinen in der fraglichen Be⸗ ziehung ein Mißtrauen gegen die Geschwornen begründet wäre, als welchen Fall der Entwurf die politischen Verbrechen den Geschwor⸗ nen nicht hätte anvertrauen dürfen, sondern lediglich aus dem gestern bereits vom Hrn. Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erwähnten Grunde, weil es im Allgemeinen ein legislativer Fehler ist, die Ge⸗ schwornengerichte als Ausnahmegerichte für politische Vergehen zu etabliren. Denn ein jeder sachliche Grund fehlt dafür und, weil es an einem solchen fehlt, kann man dadurch nur dem noch in einigen Kreisen herrschenden doppelten Irrthum Vorschub leisten: einmal, daß bei politischen Vergehen ein Schutz bei den Gerichten nicht blos gegen den Mißbrauch der Gesetze, sondern gegen die Gesetze selbst zu suchen sei, und zweitens, daß die Geschwornen überhaupt befugt seien, in irgend einer Beziehung politischen Rücksichten Rech⸗ nung zu tragen. Daß eine derartige Auffassung überhaupt in Deutsch⸗ land hat platzgreifen können, kann ich mir nur dadurch erklären, daß die Einführung der Geschwornengerichte bei uns noch im 19. Jahr⸗ hundert Gegenstand und Ergebniß politischer Parteikämpfe gewesen ist. Wo sich diese Auffassung in der Praris geltend macht, überträgt

schen Kämpfe, welche in der Presse und in der Legis⸗ lative zum Austrag zu bringen sind, in die Gerichte hinein und stellt an die Gerichte die Anforderung, über dasjenige hinwegzuhelfen, was man auf der politischen Arena nicht beseitigen oder kann. Dahin gehört die Frage, ob eine politische Einrichtung und das Strafgesetz, welches sie schützt, zeitgemäß sei, nicht in die Gerichte. Wenn eine derartige Auffassung in der Praris festsetzen sollte, so würde das nur verderbliche

Folgen haben können und schließlich einmal bei Gelegenheit zu einer

gänzlichen Beseitigung des Laienelements aus der Strafrechtspflege führen können. Denn, wie bekannt, liebt die Reaktion, wenn sie ein⸗ mal eintritt, mitunter einige Schritte weiter zurückzugehen, als selbst

von ihrem Standpunkte eigentlich nothwendig wäre, und einen der⸗

artigen Rückschlag würde ich im Interesse der künftigen Entwickelung unserer strafprozessualen Einrichtung aufs tiefste beklagen. esden Was über die Qualifilation der richterlichen Beamten zur Ab⸗ urtheilung politischer Delikte Seite 37 des Berichts angeführt ist, entspricht ganz meiner Meinung und ich möchte hier nur noch eine Bemerkung hinzufügen. Die Behauptung, welche häufig ge⸗ hört wird und welche meines Erinnerns auch ausgesprochen worden ist, als die Frage, die uns heute beschäftigt, schon einmal in diesem hohen Hause verhandelt wurde, die Behaup⸗ tung nämlich, daß die Geschwornengerichte hauptsächlich in Reaktions⸗ Perioden ein unentbehrlicher Damm gegen strafgerichtliche Verfol⸗ gung früherer Vorkommnisse seien, ist nach meiner Meinung falsch; die Rechnung trifft nicht zu. Es ist eine bekannte Erfahrung, daß ein großer Theil derjenigen Bevölkerung, welche sich berufsmäßig mit Politik nicht beschäftigt, in ihren politischen Ansichten und An⸗ schauungen immer durch die jeweilige politische Strömung beherrscht ist, welche in den Kreisen der Männer des politischen Berufs jewei⸗ lig die Oberhand haben, und ich meine 82 es läßt sich eher die Bchauptung rechtfertigen, daß gerade in der Reaktionsperiode, möge nun von rechts oder links gegen die Vergangenheit reagirt werden, der Berufsrichter eine größere Garantie gegen ungerechte Verfolgung bietet, als einegjn der Rerktionsperiode gewählte Geschwornenbank.

1 * hi geltend gemacht worden, daß der Preßvergeben durch Grenzen erlaubter Kritik über schwer gefunden würden und ubjektiven Ermessen achere Frage als die m die Beantwortung dieser eine besondere Sch ssen Bestrafung es sich handelt, Theils nicht zu erkennen. anderer Vergehen, deren ch lediglich der, daß das wird, doppelt gemein⸗ daß die Zeiten vor⸗ er wirkliche Vergün⸗ oder dem allgemeinen Straf⸗ Freiheit fordern durfte. Frei⸗ ist das etwas ganz Anderes, ob eine rzugten Stand oder für die aber gegenüber der Forderung

sich über straf⸗ unen glaubt, ist Urtheil des Richters, sondern da⸗ Verfolgung überhaupt von den rd, und gegen eine derartige dem Richter suchen, denn ob der an ihn gelangte ist oder nicht, nicht aber Inen Falle noth⸗

Nun sagt noch der Bericht, es eine wahre Preßfreiheit ohne Abu Geschworne nicht denkbar sei, daß staatliche Organe und Einrichtunge nach dem politischen Standpunkte schwankend seien. Ich meine, es giekt ke reßvergehen, und waru chter gerade

Schuldfrage bei rage für den den soll, wenn das Wort, um de tes ist, das vermag ich meines Der Unterschied des Preßvergehens und Thatbestand im gegebenen Worte liegt, ist do

wenn es öffentlich gesprochern Ich bin der Meinung gewesen, denen man eine vermeintliche od

ein gedruck

strafbare Wort, gefährlich ist. über seien, in stigung dem allgemeinen Strafgesetz enüber im Namen der

der Wirkung solche Vergünstigung für einen bevo Presse in Anspruch genommen wird; der Gleichheit vor dem Gesetze ist da

In der Mehrzahl der Fälle, in denen man rechtliche Verfolgungen der Presse diese Klage nicht so gegen gerichtet, daß dazu berechtigten Behörden veran Klage kann man die Abhülfe nicht bei dieser hat lediglich darüber zu urtheilen, Strafantrag nach dem Gesetz begründet darüber, ob die Stellung des wendig und zweckmäßig ist. Frage der Politik.

Die Erklärung, welche der B Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt abgab, lautete:

Meine Herren! Frankenburger und richtiger, zu verständigen.

Abg. Frankenburger hat gesagt, Jury, insonderheit erkenn Das ist ganz unrich ich erkenne vielmehr ihre guten, wi thue ich nicht allein auf verwaltung an die Hand gie welche ich gemacht habe verschiedentlich w Wochen, wo ich das Vergnügen ha Obmann derselben zu fungiren. außerordentlich gut, das

Meine Herren! Wenn dieser Ihnen auch sagen, daß dazu viel Jury in ihren Obmann setzte. immer derjenige gewesen, welcher die Institut erscheinen läßt. Man ist darum noch kein Fein Institution vorzieht. Institution ist besser.

s gleichgültig.

beklagen zu wohl gegen das eine strafrechtliche

Strafantrages im einzelnen; Bei politischen Delikten ist das eine

undesraths⸗Bevollmächtigte nach dem Abg. Dr. Völk

Ich wünsche mich mit den beiden Herren Abgg.

Dr. Völk auseinander zu setzen, ich sage vielleicht

ich sei ein Feind der Bayern einen solchen tig. Ich bin gar kein Feind der Jury, e ihre schlimmen Seiten an, und das zrund von Erfahrungen, die mir die Justiz⸗ bt, sondern auf Grund von Erfahrungen, ährend einer Reihe von zu sein und als u dieser Zeit operirte die Jury kann ich ihr bezeugen.

Punkt Sie interessirt, so kann ich beitrug das Vertrauen, welches die Freilich ist dieser Punkt für mich Jury nur als ein nicht unge⸗

tte Geschworner

ad der Jury, wenn Man kann sagen,

Ich halte z. B. aber, für ein bessere e sie in Deutschland besteht. Englands nicht ganz anders betrachte, wie Jury Englands ist eine allgemeine gilt für alle Strafthaten, insofern In Deutschland

Meine Herren! man eine andere gerichtliche die Jury ist gut, eine andere die Schöffengerichtsverfassung, durchgeführt stitut, wie die Jury, wi 1 fraglich, ob ich die die in Deutschland, denn die Organisationsform, die allgemein nicht besondere Ausnahmen begründet verhält es sich gerade umgekehrt; die r. Abg. Frankenburger scheint Bundesraths, welcher in Form eines Wuns worden ist, doch nicht richtig zu erkennen. E nur nicht korrekt ausgedrückt. annehmen, der Bundesrath wo keine durch die legt werden soll. rath wünscht nur, daß gegen die all norm eine Aburtheilung von Preßver Geschworne nicht erfolge. kein Ausnahmegericht zu Gunsten derselben.

Ich komme auf das Verhältniß vo

Meine Herren! noch davon aus, daß vom Standpunkte der des Gerichtsverfassungsgesetzes und befähigt, Richter und Ges merkung erlaubt, daß die Geschw habe diesen Punkt d nisse in Bayern anlangt, en, welchen hohen Werth und welches Ich habe gesagt, die Richter Bayern die Richter

Es wäre auch

sein mögen. ury ist Ausnahmegericht.

mir den Beschluß des ches Ihnen vorgetragen r hat sich aber vielleicht Nach seiner Aeußerung möchte man lle, daß den Geschwornen Strafthat zur Entscheidung vorge⸗ Dieser Gedanke ist nicht richtig. gemeine Regel der Zuständ brechen und Preßvergehen durch bündeten Regierungen wünschen Ungunsten der Presse aber auch keines zu

resse begangene Der Bundes⸗

Richtern und Geschwornen. zgegangen und ich gehe auch Strafprozeß⸗Ordnung und n gleicher Weise zum Urtheil b chworne sind. Ich habe mir nie die Be⸗ ornen minder befähigt seien, ich Was nun die Verhält⸗ so habe ich doch wohl bestimmt genug Ansehen ich den

Ich bin d

ahingestellt sein lassen.

hervorgehob Richtern Baverns beilege. dürfen, weil sie deutsche Richter sind, ebenso wenig wie der in Sachsen besondere Garantien gkeit; diese ist durch das richterliche Gewissen ge⸗

in Preußen oder in Schwaben o für ihre Unabhängi nügend verbürgt. Aber, meine Herren, schließen möchten, gesagt habe ich das nicht wollen, daß die Geschwornen Bayerns nicht unp at mir ganz ferne gelegen. Für mich Zaoern sich gestaltet?

ich möchte bitten, daß Sie hieraus nicht ich hätte andeuten arteiliche und integre Männer seien. nur in Frage: wie haben die Verhältnisse in T In dieser Beziehung bemerkte ich nach Hörensagen, von dem Hrn. Dr. Franke worden, daß es nicht ordnungsmäßig fungirt hätten. fallendes, wenn der Hr. Ab reisprechungen seien lediglich Folge davo ssige Verweisungen an das Schwurgerich nicht, daß die bayerischen Richter leichtfertigerwei die Schwurgerichte in Masse haben ergehen lassen

Es ist ferner auffallend, wenn der sagt, daß er vierzehn Mal hätte von dem Schwurgerichte. Betrachtung zu folgen, daß es recht schw lungen zu erwirken.

Nun wird von dem Hrn. neueren Zeit habe sich das geändert, es erfolgten jetzt lnngen. Das ist vielleicht ein gutes Zeichen für die Aber aus dem Umstande, daß viele Verurtheilungen erfolgten, an und für sich noch keineswegs, daß die Jury Bayerns in P vergehen gut fungirt. Das würde nur d verschiedenen Verurtheilungen auch wirklich b

Der Hr. Abg. Frankenbur einen Fall, wo ein und dasselbe als straf chtern Preußens außer S. die Geschwornen Bayerns auf S 3 sich nur, wer denn Recht gehabt hat. ½ meine Herren, daß das ÜUrtheil gerg Kfertigt w Momente. Aus der Zahl der Freisp folgt gan und für sich

Weise bestätigt geben habe, wo die Geschwornen in Bayern Es ist doch immer etwas Auf⸗ emerkt, die vielen n gewesen, daß ganz unzu⸗ t erfolgt wären. Ich glaube se Verweisungen an

in auffallender

g. Dr. Frankenburger b.

Abg. Frankenburger hintereinander Freisprechungen erwirkt

Hieraus scheint doch bei natürlicher er geworden ist, Verurthei⸗

Abg. Frankenburger gesagt, in der viele Verurthei⸗ Jury Bayerns.

ann der Fall sein, wenn die gründet wären.

erheit exemplifizirt auf ar angesehene Preßdelikt rafe gestellt sei, whrend annt hätten. 8 kommt Alles darauf an, bird durch objektive rtheilungen

ger hat inso⸗

schungen und Vern noch gar nichts.

Völk ist wieder auf die Frage kommen, ob es ein Fort⸗ oder ein Rückschritt für Bavern sei, we in Preßsachen nicht die Jury, sonde

rn Berufsrichter urtheilten. das Eine noch da

³ Andere behauptet. akte gemäß dieses dahingestellt sein lassen. Meine Justiz⸗Minister wäre und für Bayern eine hätte, so würde ich keinen welcher den Wünschen des ier kommt jedoch in entgegenstehen, für eine gleiche Lage, in welcher

habe nun weder meinem Standpun Herren, wenn ich baverischer Gesetzgebung in Strafsachen zu machen Grund finden, einen Zustand abzuändern, bayerischen Volkes entspricht.

von zwei Prinzipien, welche eutschland zu

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das hohe Haus, ili in anderer Zusammensetzung, zus Strafgesetzbuch sich . Es handelte sich mals um die Beibehaltung oder Abschaffung der Todesstrafe, und Sachsen er⸗ hob den Anspruch, daß, da die Aufhebung der Todesstrafe in Sachsen Nachtheil nicht herbeigeführt habe, dieselbe auch für ganz Deutschland abgeschafft werden könne, oder doch, daß die Tcdess

bleibe in Sachsen. Darauf ist der Reichstag nicht eingegangen im Interesse der Einheit des Rechts. Ich glaube, Sie werden auch jetzt nicht, wenn Sie die Geschwornen als A.

verwerfen, für Bavern eine Ausnahme machen.

Der Hr. Abg. Dr. Völk hat, meiner Ansicht nach nicht sehr 1

lich auf die Verhältnisse Oesterreichs und meinen Kollegen in Wien, den Hrn. Dr. Glaser, sich bezogen. In Oesterreich verhält sich die Sache folgendermaßen.

In Oesterreich waren die Geschwornen eingeführt für Preß⸗

sachen; sie bewährten sich aber in keiner Weise, so daß der Justiz⸗ Minister Glaser, dieser große Freund der Jury, sich veranlaßt sah,

als er den Gesetzentwurf der Strafprozeßordnung vorlegte, wodurch

die Jurp im weiteren Umfange eingeführt wurde, daneben einen Gesetzentwurf einzubringen, wodurch die Regierung ermächtigt

wurde, die Wirksamkeit der Geschwornengerichte hinsichtlich aller ihnen zugewiesenen strafbaren Handlungen oder ein⸗

zelner Arten derselben zeitweilig, und zwar längstens auf die Dauer eines Jahres, für ein bestimmtes Gebiet einzustellen. Aus den Verhandlungen in dem Reichstage geht hervor, wie wenig die Jury in dem beschränkten Umfang sich bewährt hat. Es ist z. B. von dem Abg. Oelz bemerkt worden:

Was wir von der Jury bis jetzt erlebt haben, war durchaus

geeignet, die Ansicht des Volkes zu bestärken, es handle sich im

vielgepriesenen und modernen Rechtsstaate eigentlich nicht um die Rechts⸗, sondern Machtfragen der Parteien.

Und der österreichische Justiz⸗Minister hat zur Motivirung des Gesetzentwurfes über Einstellung des Verfahrens vor der Jury Fol⸗

gendes hervorgehoben:

Von dem Augenblicke an, wo in einem Gebiete in weiten Kreisen die Meinung sich Bahn bricht, daß die Jury keine richterliche,

sondern eine rein politische Institution sei, daß derjenige, der auf

der Geschwornenbank sitzt, eine patriotische Pflicht erfüllt, wenn er das Urtheil 82 auf die Geschwornenbank bringt, wenn er

nicht nach der Wahrheit der Thatsachen und dem Spruche des Ge⸗ setzes urtheilt, sondern lediglich sich berufen findet, bei dieser Ge⸗

legenheit seinen politischen, nationalen und konfessionellen Ueber⸗ zeugungen und Sympathien Ausdruck zu geben, wenn der unglück⸗ selige Wahn sich Bahn bricht, daß er zum Verräther an seinen Ueberzeugungen wird, wenn er nicht den Eid bricht, nicht als un⸗ wahr erklärt, was er als wahr erkannte, als Recht erklärt, was er als Unrecht erkennt, wenn dies der Fall ist, dann treten Zustände

ein, welche auf die Länge erhalten, nur dahin führen können, daß im ganzen Umfange des Reiches unter der Wucht der traurigsten

Erfahrungen das Geschwornengericht niedergebrochen wird.

So redete den Erfahrungen gegenüber, die man in Oesterreich ge⸗ macht hatte, der bedeutendste Vertheidiger der Jury in Deutschland. Meine Herren! Ich bemerke das nur, weil der Hr. Abg. Völk für sich die österreichischen Zustände angezogen hat. Ich selbst lege von meinem Standpunkte ab kein allzu großes Gewicht darauf; für mich hat die Sache nur die Bedeutung, daß es doch immer sehr zweifel⸗ haft sein muß, ob ein großer Staat sich dazu entschließen soll, die Jury als Ausnahmegericht hinzustellen. Deutschland kommt in Frage, und Deutschland hat keinen Grund, mit den Geschwornen Experi⸗

mente zu machen.

In der heutigen (15.) Sitzung des Deutschen

Reichstages, welcher die Bundesraths⸗Bevollmächtigten

Reichskanzler Fürst v. Bismarck, die Justiz⸗Minister Dr. Leon⸗ hardt, Dr. v. Fäustle und v. Mittnacht mit mehreren

Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus nach einige geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten die zweite Be rathung des Entwurfs eines Gerichtsverfassungs gesetzes fort. Die Berathung begann mit §. 60. An den kurzen Debatten über einzelne Paragraphen be

theiligten sich die Abgg. Windthorst (Meppen), Dr. Völk,

Frankenburger, Dr. v. Schwarze, Schmidt (Zweibrücken), Struckmann (Diepholz), Dr. Lasker, Reichensperger (Olpe

Dr. Römer (Württemberg), Schröder (Lippstadt), Dr. 8 8

8 8 e g gat ferner als Vertreter des Bundesraths der ustis ⸗Minister mt v. Amsberg,

der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Hanauer, der Geheime

die Referenten Abgg. Miquel und Becker (Oldenburg Dr. Leonhardt, der Direktor im Reichskanzler⸗

Regierungs⸗Rath Hagens und der Königlich sächsische Justiz⸗

Minister Abeken. Auf den Antrag des Abg. Dr. Lasker,

welchen der Abg. Windthorst unterstützte, wurde der vom Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt angef issi beschlüsse, nach welchem bei detachirten Handelskammern ein Amtsrichter Vorsitzender sein kann und auch bei dem Landgerichte nicht zugelassene Anwälte fungiren können, ge⸗ strichen, um bis zur dritten Lesung eine geeignetere Fassun zu vereinbaren. Auf eine Anfrage des Abg. Windthorst über den künftigen Sitz des Reichsgerichts, wezu er Leipzig empfahl, erwiderte der Justiz⸗ Minister Dr. Leonhardt, daß weder im Justizausschusse, noch im Plenum des Bundes⸗ raths, noch im preußischen Staats⸗Ministerium diese Frage in Erwägung gezogen sei. Außer den angegebenen Modifikationen wurden bis zum Schlusse des Blattes, wo §. 107 zur Dis⸗ kussion stand, sämmtliche Paragraphen unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken schließt mit folgenden summari⸗ schen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand der 19 Institute am 15. November 685,560,000 oder 6,149,000 mehr als in der Vorwoche; zugleich hatte sich der Wechsel⸗ bestand bei einer Gesammthöhe von 713,496,000 um 20,623,000 der Vorwoche gegenüber vermindert, wie auch die Lombardforderungen mit 92,778,000 eine Abnahme um 2,668,000 nachweisen. Der Notenumlauf im Betrage von 937,328,000 war der Vorwoche gegenüber um 4,849,000 zurückgegangen; die täglich fälligen Verbindlich⸗ keiten in Höhe von 184,924,000 konstatiren einen Rück⸗ gang um 11,896,000 ℳ, während die an eine Kündigungs⸗ frist gebundenen Verbindlichkeiten im Gesammtbetrage von 125,961,000 eine Zunahme um 228,000 bekunden.

Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat sich in einem Cirkularerlaß vom 8. d. M. damit einverstanden erklärt, daß den Bezirksregierungen und beziehungsweise Kon⸗ sistorien, nicht allein die Entscheidung über Anträge von ehe⸗ maligen Seminaristen auf gänzlichen oder theilweisen Erlaß der auf Grund von Aufnahme⸗Reversen zu leistenden Rückzahlungen, sondern auch der Beschluß über die Einklagung der Rückzahlungen zu überlassen ist und von dem Provinzial⸗ Schulkollegium nur die Aufnahme⸗Reverse sowie die Beträge der zu beanspruchenden Rückzahlung mitzutheilen sind.

Der großbritannische Bevollmächtigte zur Konferenz in Konstantinopel, Marquis of Salisbury, Staats⸗ Sekretär für Indien, ist von Paris kommend, gestern Abend hier eingetroffen und im Kaiserhof abgestiegen.

trafe abgeschafft

usnahmegericht in Preßsachen

ochtene §. 84f. der Kommissions⸗

Der General⸗Lieutenant von Schwerin, 82 Commandeur der 6. Division, ist zum Gouverneur von Metz ernannt worden und aus diesem Anlaß zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen von Brandenburg a. H. hier ein⸗ getroffen.

Der General⸗Lieutenant von Sandrart, Comman⸗ deur der 10. Division, ist nach beendigtem Urlaube wieder abgereist.

S. M. S. „Augusta“ hat am 5. d. Mts. früh vor Porto grande auf St. Vincent Cap Verde’sche Inseln geankert und beabsichtigte am 7. d. Mts. die Reise fortzusetzen. An Bord Alles wohl.

Rendsburg, 21. November. (Kiel. Ztg.) Auf der Tagesordnung der heutigen 11. Sitzung des schleswig⸗ holsteinischen Provinzial⸗Landtages stand zunächst die Vorberathung über den berichtlichen Antrag des ständi⸗ chen Verwaltungsausschusses, betreffend Dezision der aufge⸗ Notate und Decharge⸗Ertheilung für die

echnungen pro 1875. Die Vorlage wurde mit ein⸗ maliger Berathung ohne Debatte erledigt. Als zweiter Punkt der Tagesordnung folgte die Proposition der Abgg. von Fischer⸗Benzon⸗Heiligenhafen und Kraus⸗Plön: Der Pro⸗ vinzial⸗Landtag beschließt, bei der Königlichen Staatsregierung darauf anzutragen: daß an Stelle des §. 28 der schleswig⸗ holsteinischen Ges inde⸗Ordnung ein neuer Paragraph ein⸗ efügt werde, durch welchen die im §. 1 des preußischen Ge⸗ etzes vom 24. April 1854 erwähnten und die im §. 26 der Gesinde⸗Ordnung hervorgehobenen Handlung des Gesindes, letztere soweit sie nicht schon gesetzli mit Strafe bedroht sind, mit einer bestimmten Strafe belegt werden. Die amendirte Proposition wurde angenommen. Der dritte Gegen⸗ stand der Tagesordnung war die Vorberathung über die Pro⸗ position des Abgeordneten Henneberg: Der Provinzial⸗Landtag wolle bei Königlicher Regierung sich dahin verwenden: daß die durch Verordnung vom 22. September d. J. festgestellten Kostenansätze bei Ablösung von Servituten und Theilung der Gemeinheiten ꝛc. herabgemindert werden und namentlich der Pauschsatz bei Theilung der Gemeinheiten und usammen⸗ legung der Grundstücke drei Mark pr. Hektar der egel nach nicht überschreiten möchte. Der Proponent las zunächst den bezüglichen Abschnitt aus dem Gesetz über Servitute ꝛc. vor

und motivirte alsdann seine Proposition. Kraus⸗Plön bean⸗

tragte einen Ausschuß von drei Mitgliedern. Der Antrag wurde angenommen und der Ausschuß gewählt. Das Haus ging dann zu den Petitionsberichten über.

Merseburg, 22. November. (Magd. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung des Provinzial⸗Landtages Lamen meh⸗ rere unbedeutende Anträge zur Erledigung durch Beschluß⸗ fassung im Sinne der Referenten. Es folgte die Vornahme der vom Provinzialausschuß beantragten Wahl des Landbau⸗ Rathes van der Beeck zum oberen Provinzialbeamten für die Wegesachen. Hiermit hatten die eschäftlichen Verhandlungen ihr Ende erreicht. Nach den Schlu bemerkungen des Vorsitzen⸗ den über die Thätigkeit des Landtages schloß der Ober⸗Prä⸗ sident Freiherr v. Patow die Session des Landtages mit folgenden Worten:

Hochgeehrte Herren! Indem ich mir bei Eröffnung des Provin⸗ zial⸗Landtages die Aufgaben gegenwärtig hielt, welche von Ihnen zu erledigen sein würden, nahm ich mit Sicherheit an, daß Ihre Ver⸗ handlungen eine längere Zeit als bis zum heutigen Tage beanspruchen würden, denn es galt ja nicht allein, die Verfassung des Provinzial⸗ Verbandes auszubilden nach Maßgabe der Ihnen gesetzlich einge⸗ räumten Autonomie, sondern es war Ihre diesmalige Bestimmung, die Grundsätze zu finden und festzustellen, auf welche die Verwaltung der mannigfaltigsten Verwaltungszweige in Zukunft gegrün⸗ det werden soll. Wenn Sie es dennoch vermocht haben, in kürzerer Zeit alle Ihnen zugewiesenen Arbeiten in Er⸗ ledigung zu bringen, so ist dies nur dadurch ermöglicht worden, daß Sie in rastlosem Eifer den Angelegenheiten der Provinz Ihre Kräfte zugewiesen haben. Hochgeehrter Herr Vorsitzender! Hochge⸗ ehrte Herren Mitglieder des Landtages! Empfangen Sie für Ihre Arbeiten den warmen Dank der Königlichen Staatsregierung. Ihr diesmaliges Zusammensein wird seine Folgen in weite Zukunft tra⸗ gen, denn die Fortentwickelung des Verkehrswesens der Provinz und das Gedeihen der provinziellen Selbstverwaltung unterliegenden Ge⸗ biete der Humanität werden wesentlich dadurch bedingt werden, daß Ihren Beschlüssen Gottes Segen zu Theil wird. Indem ich Ihren mühevollen Arbeiten diesen Lohn von Herzen erwünsche, erkläre ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs den Provinzial⸗ Landtag der Provinz Sachsen für geschlossen. 8

Hierauf brachte der Vorsitzende o. Krosigk das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Sachsen. Dresden, 21. November. (Dr. J.) Der König hat aus Anlaß seines Namensfestes heute Mittag im hiesigen Königlichen Residenzschlosse die Glückwünsche des Ministers des Königlichen Hauses, sowie der Oberhof⸗ und Hofchargen entgegengenommen. In Gegenwart der König⸗ lichen Familie hat heute früh in der Kapelle des Königlichen Palais am Taschenberge die Firmung der Prinzessin Mathilde (geb. 19. März 1863) durch den Bischof Bernert in feierlicher Weise stattgefunden.,

Hessen. Darmstadt, 22. November. Der evange⸗ lischen Landessynode ging von Seiten des Ober⸗ dischnruanns der Entwurf eines Kirchengesetzes in Betreff der Wahlen der evangelischen Kirchengemeindevertretungen und evangelischen Kirchenvorstände zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußfassung zu.

Mecklenburg. Malchin, 22. November. In der Sitzung des Landtages vom 18. November wurde folgender Antrag eingebracht:

„In Folge der deutschen Gewerbe⸗Ordnung vom 26. Juni 1869 hat sich ein Erwerbszweig herausgebildet, und in kurzer Zeit überall so an Bedeutung gewonnen, daß es geboten scheint, ihm besondere Beachtung zu schenken. Wir meinen die Wand erlager und soge⸗ nannten Waaren⸗Schleuderauktionen. Beide sind geeignet, das Publikum und die, soliden Gewerbetreibenden aufs Aeußerste zu schädigen. Wir setzen das Wesen derselben und die Manipulationen als bekannt voraus. Mehrfache an den Reichstag gerichtete Petitionen von Kaufleuten und Ge⸗ werbetreibenden, auch aus Mecklenburg, welche Aenderung des gelten⸗ den Rechts nach dieser Richtung hin erstreben, sind bisher un erück⸗ sichtigt gebliebeu. Uns scheint es Sache der Einzelstaaten zu sein,

ier einzugreifen. In Mecklenburg werden sich in Folge dessen die Erträge aus den Steuern verringern. Erscheinungen, daß kaufmän⸗ nische Geschäfte zur Gewerbesteuer niedriger eingeschätzt werden, wie früher, erklären sich durch diese Konkurrenz, während anderer⸗ seits die Gewerbescheinsteuer oder Hausirsteuer, zu welcher In⸗ haber von Wanderlagern ꝛc. herangezogen werden, keinen ent⸗ sprechenden Ersatz geben. Wir proponiren, die hohen Landes⸗ regierungen unterthänigst zu bitten, noch auf gegenwärtigem L.

and⸗

durch Zahlung von sei es durch eine er

gulirung des

der Entwurf

nicht acceptirt,

mögen eintritt,

Fragen waren s ber vorbereitet. auf eine „K die Frage d städte Bremer

e eine Gesetzesvorlage zu machen, bereffend eine anderweitige ere Besteuerung der Händler mit vorühergehenden Verkaufsnieder⸗ lagen resp. Abhalten sogenannter WaarensSchleuderauktionen, sei es der Brutto⸗Einnahmez wie bei anderen Auktionen, t ne erhöhte Gewerbesteuer b’ 100 für jede Woche, oder einen Theil derselben, und für jedegArt des Betriebes, sowie für jedes Verkaufslokal, wobei wir anheimgeben, den Betrag der Hausir⸗ oder Gewerbescheinsteuer hierin Zu kompensinen, auch den einzelnen Kommunen zu gestatten, die Betreffenden zu den Kommunal⸗ steuern entsprechend heranzuziehen.“ 1

Es ward beschlossen:

Man wolle die Aufmerksamkeit beider hoher Regierungen mit⸗ telst eines an die Landta s⸗Kommissarien zu richtenden P. M. auf die in dem vorstehenden Diktamen dargelegten Uebelstände lenken und damit den Antrag verbinden, eine Gesetzesvorlage wegen angemessener Besteuerung der bezeichneten Wanderläger und Auktionen noch auf gegenwärtigem Landtage zur ständischen Berathung herauszugeben. Ob die in dem Diktamen vorgeschlagenen Steuersätze die angemesse⸗ nen seien, darüber wollten die Stände in dem abzulassenden P. M. sich nicht äußern. Hr. Landsyndikus Dr. Pries werde beauftragt, das P. M. zu entwerfen.“

Oldenburg. Oldenburg Heute ist die zwölfte ordentliche Ländessynode eröffnet Derselben sind bereits verschiedene wichtige Vorlagen zugegangen, u. a. der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Re⸗ 1 Diensteinkommens der Geistlichen, ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend Theilung der Pfarrgemeinde Oldenburg, eines Gesetzes, betreffend die Zusammen⸗ setzung des Ober⸗Kirchenraths und die Dauer der Synodal⸗ perioden u. s. w. Synode etwa 14 Tage bis 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Lippe. Detmold, 21. November. Der Landtag ist auf Montag, den 11. Dezember einberufen worden.

j. L. Gera, 19. November. Die Regierung hat die Landtagsbeschlüsse bezüglich der Stolgebühren sondern in einer an den Landtag gerichteten Reproposition die Ausdehnung der Entschädigungspflicht auch auf die künstig anzustellenden Geistlichen aufrecht erhalten. Der Landtag genehmigte vorgestern die Regierungsvorlage, und wurde auch die Entschädigung, soweit nicht das Kirchenver⸗ auf die Staatskasse übernommen, so daß die Gemeinden nicht damit belastet werden. Auch der Vertrag der Regierung mit der Geraer Bank, durch welchen dieselbe mehrerer Verpflichtungen gegen den Staat enthoben wird, wurde genehmigt und die Gründung einer Landrentenbank beschlossen. Diese soll vom Staate mit 800,000 aus dem noch 992,759 betragenden Antheil an der französischen Kriegsentschädigung dotirt und der Geraer Sparkasse zur Ver⸗ waltung überwiesen werden. Ferner referirte der Minister von Harbou über ein Abkommen mit der Geraer Bank, nach welchem von den nicht zur Einlösung gelangenden Banknoten eine Summe dem Staate zu Stiftungszwecken überwiesen werden solle. Bremen,

21. November. (Wes. Ztg.)

Vermuthlich werden die Geschäfte der

19. November. (H. N.) Die städtische Kirchenvertretung soll noch einmal in diesem Jahre, und 27. November, zusammentreten, um die am vorigen Montag n

icht erledigten Berathungsgegenstände vorzunehmen. Es handelt sich erstens um die äußere Ordnung des Katechu⸗ menen⸗ und Konfirmandenunterrichts, sowie der Konfirmation, namentlich die Bedingungen des Eintritts in den Unterricht, Zeit und Dauer desselben, Verhältniß desselben zur Schule, Wechsel des Predigers, der ihn ertheilt. Zweitens soll die kirchliche Mitwirkung bei Begräbnissen, und drittens die Ein⸗ richtung einer kirchlichen Statistik besprochen werden. Diese chon für die Zusammenkunft am 13. Novem⸗ Neu hinzugekommen sind Anträge, welche sich irchenfeier zum Gedächtniß der Verstorbenen“, und er Betheiligung des Landgebiets und der Hafen⸗ haven und Vegesack an der Kirchenvertretung

fassungstreuen

statut von me die Versammlung einstimmig einen Obmänner eine neue Versammlung einberufen und zu dersel⸗ ben die Minister einladen sollen, um von denselben Aufklä⸗ rungen über die Ausgleichsangelegenheit im Allgemeinen und über die Bankfrage im Besonderen zu erhalten. Morgen findet eine Konferenz statt, in welcher die an die Regierung zu rich⸗ stgestellt werden sollen. Ergebniß der Landtagswahlen in Dal⸗ matien aus der Gruppe der Landgemeinden ist ein für die nationale Partei sehr günstiges, indem sie 19 ihrer Kandidaten durchbrachte, während von der autonomen italie⸗ nischen Partei blos 1 Kandidat gewählt wurde. Von diesen 20 Abgeordneten sind 12 zum ersten Male gewählt. Heute finden die Wahlen in der Gruppe der Städte und Handels⸗ kammern statt.

Pest, 20. November. Man schreibt der „Pol. Korr.“ von hier:

„Man wü⸗

tenden Fragen fest

nehmen, zu zeigen,

sie die Aufgabe

erreich⸗Ungarn. Wien, 22. November. (W.

von den Obmännern der drei ver⸗

Fraktionen einberufenen Abgeordneten⸗ versammlung erschienen 179 Abgeordnete. Nach einer

in welcher namentlich das Bank⸗

hreren Seiten heftig angegriffen wurde, nahm

Untrag an, wonach die

rde sich einem großen Irrthum hingeben, wollte man aus dem bisherigen Verlauf der Budg etdebatte auf eine beson⸗ ders heftige Opposition der nicht zur Regierung haltenden Parteien Jasbesondere gilt dies von der unabhängigen liberalen ällig einen jugendlichen Heißsporn und einen par⸗ mentarischen Sonderling ins erste Feuer geschickt hatte. Schon morgen werden bedächtigere Mitglieder dieser Partei Gelegenheit daß die unabhängigen Liberalen ihre Opposition lediglich auf die volkswirthschaftlichen Fragen beschränken, in Bezug auf die allgemeine Politik aber zu der Regierung noch immer in dem nämlichen Verhältniß stehen, wie vor dem Austritte aus der großen liberalen Regierun

gẽpartei. Die „Unabhängigen“ würden

die grosste Verlegenheit gerathen, wenn an heranträte, die Leitung der Staatsgeschäfte

zu näßzmen. Sie wüßten auch für sich

keinen besseren Minister⸗Prästdenten a5. Koloman Tisza. Mehr als mit den politischen Angelegenheiten hat die Regierung mit den finanziellen und staatswirthschaftlichen ihre Noth. So ist e beispielsweise genöthigt, gerade jetzt die Ostbahnfrage zur ösung zu bringen, da der mit der Ostbahngesellschaft abgeschlossene Kaufvertrag unbedingt vor Jahreoschluß ratifizirt werden muß. Morgen wird der Eisenbahnausschuß die letzte Entscheidung zu treffen haben, da die für heute angesagte Ausschußsitzung nicht abgehalten werden kann, weil die Minister von 6 Uhr ab Ministerrath halten. Die Annahme des Kaufvertrages durch den Ausschuß und auch durch die überwiegende Majorität des Plenums steht außer Zweifel. Aber ebensowenig zweifelhaft ist es, daß bei dieser Gelegenheit wieder ein⸗ mal die bekannten peinlichen Nebenumstände, die an der Ostbahn⸗ ffentlichen Besprechung gelangen.“

(W. T. B.) Bei der heutigen De⸗ batte über das Budget im Abgeordnetenhause sprach

putirte Sennyey für die Annahme der Budget⸗ üher erörterten Vorbehalten aus und bil⸗ rn von dem Minister⸗Präsidenten gege⸗ auf die orientalische Frage.

22. November.

sich der De vorlage unter den ligte sodann die ge benen Erklärungen in Bezug Zugleich trat der Redner für die Erhaltung des mit dem österreichischen der heutigen Situation auszusetzen.

Großbritannien und Irland. London, 21. November. Die Königin wird, da in Folge der großen Fluth in Schottland eine Eisenbahnbrticke gebrochen ist, ihre Abreise nach Windsor erst am Donnerstag antreten. Der Marquis of Salisbury ist gestern Morgen nach Kon⸗ Mit ihm reisten seine Gemahlin, sein bourne), seine Tochter umd die Gesandt⸗

Zollbündnisses Staate ein und warnte davor, die Moncrchie einer inneren Krisis

(Engl. Korr.)

stantinopel abgereist.

Sohn (Viscount Cran schafts⸗Sekretäre, im Ganzen 18 Personen. wird heute in Paris bleiben, am Donnerstag in Berlin, am Sonnabend oder Sonntag in Wien, am Monmg in Triest Extra⸗Dampfboot

Marquis

und dann tinopel fahren, Privatsekretär

nach Konstan⸗

8 - vorausgegangen, schon nächsten Sonntag in Konstantinopeh zu Der portugiesische Gesandte am Hofe von St. Jame von Saldanha, ist lebensgefährli erkrankt. Dem scheidenden Vizekönig von Irland, Duke of Abercorn, wird die Dubliner Stadtbehörde eine Aner⸗ Die Unparteilichkeit seiner Ver⸗ waltung ward ausdrücklich anerkannt, und der Lord⸗Mayor bedauerte nur, statt einer Empfangs⸗ eine Abschieds⸗Adresse zu verhandeln. Admiral Ryder schickte aus Nagasaki am 20. November ein Telegramm folgenden Inhalts: Ihrer Majestät Schiff apwing“ ist, wie berichtet wird, in einem großen Sturme bei Chefoo verloren gegangen, kein Menschenleben verloren. „Charybdis“ und ein Kanonenboot sind zum Beistand hinge⸗ gangen.“ Der Dampfer Insel wenis

um womög⸗ Feldmarschall Herzo

kennungsadresse überreichen.

indsor Castl e Meilen nördlich vom Cap der guten Hoffnung gestrandet. Menschenleben sind auch in diesem Falle nicht ver⸗ loren gegangen. Die Auswanderungsbehörde erläßt eine neue Warnung vor der Ansiedelung in Brasilien und macht die Leute selbst für die Folgen verantwortlich.

Frankreich. Paris, 21. November. officiel“ veröffentlicht heute Ernennungen von Maires und Beförderungen in der Ehrenlegion. liche Blatt die Liste der Mitglieder der Jury, die bei Auf⸗ rke der schönen Künste für die Ausstellun 1878 wirken wird. Der Marquis Lord Salisbury traf, der „Köln. Ztg.“ zufolge, gestern Abend in Paris ein, Ib 1 Uhr eine Unterredung mit dem Herzog Decazes und reist heute Abend nach Berlin weiter. Graf Chaudordy reist heute Abend nach Konstantinopel ab. Der „Figaro“ hatte die Nachricht gebracht, der Minister des Innern, v. Marcere,

ist auf einer

Das „Journal Zugleich bringt das amt⸗

nahme der

hatte heute um ho

werde sich nach dem Budget⸗ 1 zurückziehen. . schreibt ein Korrespondent der „Köln.

aber in so fern bemerkenswerth, als seit Merode’'s Wahl im Departement des Doubs die Bemühungen gewisser Leute, Marceère zu beseitigen und durch einen Mann der moralischen Ordnung mit verdoppeltem Eifer wieder begonnen haben.“ Ein Erlaß des Handels⸗Ministers Bort an die Handelskammer von Rouen eröffnet derselben in Berichtigung eines früheren Cirkulars, daß die deutsche Reichsbank an der Schreibart marks oder marcs durchaus keinen Anstoß nimmt, sondern nur Wechsel, welche die ent⸗ schieden falsche Schreibart marken oder reichsmarken tragen, bei der ein Doppelsinn mit Stempelmarken möglich wäre, Die Arbeiten auf dem Trocadero für das Ausstellungsgebäude sind in vollem Gange. Tagen werden die Pfeiler des Gebäudes fundirt werden. Der in Lille vereinigte katholische Kongreß hat seine Arbeiten vollendet. Die letzte Sitzung fand am Sonnabend Blätter behaupten, wären in der⸗ Das Ereigniß der

Nachricht, Ztg.“ ist grundlos,

zu ersetzen, Teisserenc de

zurückweist.

statt, und, wie die kirchlichen selben wichtige Beschlüsse gefaßt worden. ine lange Rede von Hrn. Chesnelong. Kongreß fühlte auch das Bedürfnif Blattes. Dieses Blatt heißt die „Revue du Saint und berichtet „alle Thatsachen, die sich auf die Anbetung der heiligen Eucharistie beziehen.⸗ heute einen Auszug aus der Rede Che „die Solidarität der Kirche und Frankreichs“ und rief: sind Katholiken, und Katholi arquis Franclieu hat Bischof von Gap gerichte wahrer Katholik müsse s verschaffen suchen, folglich auch in sorgen, daß dem Glauben kein Hinderniß im Wege stehe. (Ag. Hav.) 3 en Gesetzentwurf, licht vorgelegt.

Sitzung war e Che r Gründung eines neuen Sacrement“

Der „Univers“ br. snelongs, derselbe feierte

bis zum Syllabus“. Der ein Schreiben an den den Satz entwickelt, ein einem Glauben überall den Sieg zu der Regierung, und dafür

Senator P t, worin er

Madrid. Der Kriegs⸗

Spanien. 9 betreffend

Minister hat dem Kongreß ein die allgemeine Militärdienstpf stehende Heer soll wenigstens 100,000 Mann ienstes ist auf 8 Jahre, davon 4 im Heere und 4 in der Reserve, festgesetzt. 17. November.

Dauer des stehenden (Stal. Nachr.) „Se. Majestät der König hat Staatssekretärs für die inneren November für die

Italien. „Gazzetta Uffiziale“ meldet: auf Vorschlag des Ministers⸗ Angelegenheiten, erste Session der 13. ernannt: Zum Präsid zu Vize⸗Präsidenten Jacob Durando, Nach dem Ausfall der W in der neuen Kammer 421,

durch Dekrete vom 11. Legislatur des Senats des Königreichs enten den Senator Sebastian Tecchio, die Senatoren Rafael Conforti. Borgatti und Heinrich Poggo.“ ahlen zählt die Fortschrittspartei. die gemäßigte Partei 87 Ab⸗ eordnete. 332 Abgeordnete gehörten schon in der letzten Sitzungsperiode der Kammer an, Kammer und 123 sind Neulinge.

43 saßen früher in der 7 Wahlen werden wegen iten angefochten. Nach der „Opinion Ministerium des Aeußern die Veröffent⸗ vor, welcher die diplomatischen Schrift⸗ Frage enthalten wird.

Unregelmäßigke reitet man im lichung eines Bandes stücke in der orientalischen Der „Popolo Romano“ kann versichern, daß das Unter⸗ richts⸗Ministerium bereits zur Vorlegung für die Kan mer fertig habe einen Gesetzentwurf für den höheren Unter⸗ zwangsweisen Unterricht, einen über den tarlehrer, einen über die Seminarien den lehrenden Direk⸗

1 Zuschlag gewäyrt. Azats, Herr Delbrück

richt, einen für den Pensionsfonds für die Elemen (Normalschulen)undeinenschließlich, wel toren an den Mittelschulen ein Zehnte Der frühere Präsident des Reichskanzler⸗