I1, 24. November. (W. T. B.) Getreidewarkt. Wetter: Feucht. Liv. Baumwolle. (Schlussbericht). Spekulation und Export 2000 B. Bqpauptet. Zeit ½⁄22 d. billiger.
Middl. Orleans 6 ⅝, middl. amerikanische 67/⁄16, fair Dhollerah
413⁄16, middl. fair Dhollerah 411⁄¼16, good middl. Dhollerah 4 ½, middl. good fair Broach —,
Oomra 413⁄16, goed fair Oomra 5 ½8, fair Madras 4 ⅛. fair Pernam
Dhollerah 4 ½, fair Bengal 4 ¼
67/⁄16, fair Smyrna 5 ⅛. fair Eayptian 6 ⅛.
Manchester, 24. November, Nachmittags. (W. T. B.)
12r Water Armitage 7 ¾, 12r Water Taylor 8 ½, Micholls 10, 30r Water Gidlow 10 ⅝, 30r Water Clayton 11 ½, Mule Mayoll 10 ½, 40r Medio Wilkinson 12 ¼, 36r Warpcops Qualitat Rowland 10 ¾, 40r Deuble Weston 11 ½, 60r Donble Weston 15 ½I, Printers ¹6/16 34⁄50 8 ½ pfd. 102. Mässige Geschäft, Preise fest.
Paris, 24. November, Nachm. (W. T. B.)
Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen behauptet, pr. Nov. 28,00, pr. Dezember 28,25, pr. Januar- Februar 29,00, pr. Januar-
Wei en 2, Mais 6 d. höher, Mehl fest. —
1, 24. November, Nachmittags. (W. T. B) Umsatz 12,000 B., davon für Amerikaner auf
April 71,50. — Wetter: Schön.
Produktenmarxkt. Roggen
new fair
20r Water 40r 17 ⅞. Getreidefracht 6.
April 29,50. Mehl ruhix, pr. Nov. 62,00, pr. Dezember 62,25, pr. Januar- Februat 63,25, pr. Januar-April 64,25. Rüböl ruhig, pr. November 91,50, pr. Dezember 91,50, pr. Januar-April 94,00, pr. Mai-August 95,00. Spiritas ruhig pr. November 70,00, pr. Januar-
St. Petersburg, 24. November, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.) Talg loco 49,50. Weizen loco 10,75. loco 6,75. Hafer loco 4,75. Hanf loco —,—. (9 Pud) loco 12,50. — Wetter: Gelinde.
New-Nork, 24. November. Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12, do. in New- Orleans 11 ⅞. Petroleum in New-York 26 ⅛. do. in Philadelphia 26 ¼. Mehl 5 D. 50 C. Rother Frühjahrsweuen 1 D. 35 C. mixed) 61 C. Zucker (Fair reflfning Muscovados, 9 ⅛. Kaffee (Rio-) Schmalz (Marke Wilcor) 11 C. Speck (short clear) 9 ½ C.
New-Nork, 24. November, Abends.
Baumwollen-WMochenbericht. häfen 210,000 B, Ausfuhr pnach Grossbritannien 78 000 B., nach dem Kontinent 32 000 B. Vorrath 880,000 B.
Berlimn,
Schweine „
Leinsaat Hammel
Rindvieh 261 Stück, Kälber 602 Stück.
Rindvieh pro 100 Pfd. ö1““ „ 20 — 23 Kilo. Kälber: niedrige Preise.
24. November. An Schlachtvieh war aufgetrieben:
Schweine 1242 Stück, Schafvrieh 742 Stück,
Fleischpreise.
mittel niedrigster 30 — 32 ℳ 46 — 48 „
Montagspreise. “
Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Mais (old. Tattersall
(W. T. B.) 10. Dezbr.
Zufuhren in allen Unions- B.
Vereinigte Gen.-Vers. u Minden; s. Ins, in Nr. 278.
Kündigungen und Verloosungen.
Aktlen-Gesellschaft. Au-gelooste Obligationen;
s. unter Ins. in Nr. 278.
Generalversammlungen.
28. Novmbr. Genossensochaftsbank des Stralauer Stadtviertels.
G. Gen. Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 278.
Westfälische Zuokerfabriken. Ord.
.——
The a te r. Königliche Schauspiele. Sonntag, den
26. November. Opernhaus. (241. Vorstellung.) Margarethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe’s Faust von Jules iche Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. (239. Vorstellung.) Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.
Montag, den 27. November. Opernhaus. (242. Vorstellung.) Tristan und Isolde in 3 Aufzügen von Richard Wagner. Anfang halb 7 Uhr. r⸗ höhte Preise.
Schauspielhaus. (240. Vorstellung.) Der beste Ton. Fufgpie in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer. Der Besuch im Carcer. Lumoreske in 1 Auf⸗ zug von Ernst Eckstein. Anfang 7 Uhr.
Dienstag, den 28. November. Opernhaus. (243. Vorstellung.) Euryanthe. Große romantische Oper in 3 Akten von Helmine v. Chezy. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. (241. Vorstellung.) Der Damen⸗ krieg. Lustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Vorher: Unerreichbar. Lustspiel in 1 Akt von Adolph Willbrandt. An⸗ fang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonntag: Neu ein⸗ studirt: Die Frömmler. Schauspiel in 5 Akten von Victorien Sardou.
Montag u. folgende Tage: O, diese Männer! Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonntag: Gastspiel der Meininger Hof⸗Schau⸗
spieler Frau von Moser⸗Sperner und Herr Nesper. Die Räuber. Trauerspiel von Schiller.
Montag: Gastspiel der Meininger Hof⸗Schau⸗ spieler Frau von Moser⸗Sperner und Herr Nesper. Die Dame mit den Camelien. 8 8
E1I1“ 8
Friedrich-Wilhelmst. Theater. Sonn⸗
tag: Ensemble⸗Gastspiel des Personals vom National⸗ Theater: Hans Sachs. Montag: Zum 69. Male: Fatinitza.
Residenz-Theater. SonntagaUhr: Mutter
vor Gericht. Die Neuvermählten. — Abends 7 Uhr: Die Fremde.
der Signora Bianca Donadio. Die Nachtwand⸗ lerin. Oper in 3 Akten von Bellini. Amina: Signora Donadio. Concert⸗Anf. 4 Uhr, d. Vorst. 6 ½ Uhr. — Entrée 1 ℳ, I. Parquet, Orchester u. Tribüne 3 ℳ, II. Parquet und Logen 2 ℳ, Pro⸗ sceniums⸗ und Fremdenloge 4 ℳ. Montag und Dienstag bleibt das Theater wegen Vorbereitung der Weihnachts⸗Ausstellung geschlossen. In Vorbereitung: Geiz und Verschwendung. Zauberposse von E. Jacobson u. O. Girndt. Musik von G. Michaelis. Miittwoch: Eröffnung der Weihnachts⸗Aus⸗ stellung.
Woltersdorff-Theater. Sonntag: Zum
14. Male: Die Wilddiebe. (Ginetta: Frl. Lina Mayr. Lastecouères: Emil Thomas.)
Stadt-Theater. Sonntag: Abschieds⸗Vor⸗
stellung des Hrn. Carl Mittell unter Mitwirkung des Hrn. Carl Pander. Zum unwiederruflich letzten Male: Die alten Junggesellen. (Mortemer: Carl Mittell; Beaucourkois: Carl Pander.) Montag: Zu halben Kassenpreisen: Die x Aerzte. Schwank in 3 Akten nach dem Franzö⸗ sischen Les médecins von Brisebarre u. Nus, von C. Pander. Hierauf: Wenn man im Dunkeln Schwank in 3 Akten von Mallachow u.
National-Theater. Sonntag: Nachmittags⸗ 8 Vorstegung: Deborah, zu halben Preisen. Abend⸗ Vorstellung: Gastspiel des Frl. v. Vestvali: Der Fechter von Ravenna. von F. Halm. Montag: Gastspiel des Frl. v. Vestvali: Romeo und Julia. Romeo: Frl. v. Vestvali.
Drama in 5 Aufzügen
Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Nach⸗ mittage⸗Vorstellung: zu halben Kassenpreisen: Die Anna⸗Lise. Schauspiel in 5 Akten von Herm. Hersch. Anfang präzise 4 Uhr, Ende 6 Uhr. Halbe
Kassenpreise. Parquet und Balkon⸗Loge 1 ℳ, I. Par⸗
quet 75 ₰, II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 250 ₰. Entree 30 ₰. Abend⸗Vorstellung: Faust.
Dramatisches Gedicht in 6 Abtheilungen von Goethe.
Anfang 7 Uhr. der Plätze: Parquet und Bealkon⸗Loge 2 ℳ, (vordere Reihe 2 ℳ 25 ₰), 1I. Parquet 1 ℳ 75 ₰, I. Parquet (hintere Reihe) 1 ℳ 50 ₰, U. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 8 8 e Mal Frei
ontag: Z. 1. Male: Freien nach Vorschrift.
Charakterbild in 4 Akten von Eapnach scheif Dienstag: Dieselbe Vorstellung
Barbier und Michel Carré.
Jesus Christus 3 von ei
1959001 Gabriel Max
ausgestellt im Kunstvereins-Saal des
1 Vereins Berliner Künstler, Kom-
1 mandantenstrasse 77 — 79 (Gebers Industrie- Gebäude) II. Portal, 1. Stock. Täglich ge- öffnet von 10—4. Sonntags von 11—2 Uhr.
Entrée 5 Sgr. Nur kurze Zelit.
Deutscher Personal-Kalender.
26. November. . Joh. Georg Adam Forster *.
1822. Fürst v. Hardenberg †. 1840. Karl v. Rotteck †. 1861. Wilh. Hensel †.
22. November. 1624. Jacob Böhme †. 1 1799. A6d. Bernb. Narx *. 1849. Joh. Ed. Hitzig fF. 1860. Ludw. Rellstab .
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise n mit Dr. Kurt Schurig (Plauen i. V.). — Frl. Anna Finck, geb. Wenske, mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Ramier (Bromberg). — Frl. Emma Laar mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Hugo Neumann (Hamburg— Danzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kreisrichter B. Grospietsch (Glogau). — Eine Tochter: Hrn. Oberförster Gudowius (Schöneiche). — Hrn. Ritt⸗ meister a. D. v. Thermo (Bornsdorf).
Gestorben: Hr. Königlicher Baumeister Hermann Kayser (Liegnitz). — ßr. Oberamts⸗Richter a. D. August Hauß (Osnabrück). — Hr. Gymnasial⸗ Direktor emer. Professor Michael Ferdinand Fabian (Lyck). — Frau Provinzial⸗Steuer⸗Sekre⸗ tär Clara Busse, geb. Hamel (Berlin).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Vorladung.
Der Partikulier Eduard Brieger, wohnhaft in Breslau, Königreich Preußen, der Restaurateur Eugen Brieger und der Brauereibesitzer Otto Scheffler, letztere beide wohnhaft in Grottkau, Königreich Preußen, haben gegen die fideikommissarischen Erben des am 1. Mai 1838 in Berlin verstorbenen Ren⸗ tiers Benjamin Gottlieb Mann bei dem unterzeich⸗ neten Gericht in den Akten B. 1558 75 III. Klage angestellt, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver⸗ urtheilen, den in der Nachlaßsache des Rentiers Ben⸗ jamin Gottlieb Mann B. 215 38 entworfenen und den Nachlaßinteressenten in dem Termine vom 31. Oktober 1874 zur Erklärung vorgelegten Thei⸗ lungsplan zu genehmigen und zu vollziehen, den Be⸗ klagten auch die Prozeßkosten zur Last zu legen.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Mitverklagten, Pianisten Friedrich Carl Ferdinand Mann, zuletzt in London Nr. 21 St. Mary Road wohnhaft, unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung auf [6619]
den 29. März 1877, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtrichter Bartsch im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 54, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, und Urkunden im Original oder in Abschrift 5ö oder spätestens im Termin eine schriftliche, von einem preußischen Rechts⸗ anwalt verfaßte oder legalisirte Klagebeantwortung einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer⸗ den kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, oder wird die Klage nicht gehörig beant⸗ wortet, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗ sprochen werden.
Berlin, den 14. Juli 1876.
Königliches Stadtgericht, I. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation III. Schroeder. 1u““
Oeffentliche Vorladung.
In der Prozeßsache des Schneidermeisters Julius Mähring in Adlershorst bei Bromberg gegen seine Ehefrau Friederike, geborene Thiede, wegen Ehescheidung ist zur Klagebeantwortung und mündlichen Verhandlung Termin auf den 22. Januar 1877, 1 Uhr Mittags, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 36, anberaumt worden. Die verklagte Ehefrau, welche im Jahre 1869 von Conitz, dem damaligen Wohnort der Parteien, sich heimlich ent⸗ fernt hat und in Amerika sich aufhalten foll, wird zu diesem Termine hierdurch vorgeladen. Meldet sie sich in demselben nicht, so wird der Kläger zum Diligenzeide verstattet, sie der in der Klage ent⸗ haltene Thatsachen üb wiesen erachtet, die Ehe
zwischen den Parteien getrennt und die Verklagte durch das Erkenntniß für den allein schuldigen Theil erklärt werden. Bromberg, den 7. Juli 1876. [6419] Königliches Kreisgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
“ 8
Berlin⸗Dresdener Eisenbahn.
Die Lieferung der für das Jahr 1877 erforder⸗ lichen Betriebsmaterialien ꝛc. als: Coaks, Holz⸗ kohlen, Rüböl, Petroleum, Stearinlichte, Wagen⸗ lichte, Streichhölzer, Dochte, Dochtgarn, Glas⸗ Cylinder, Lampenglocken, Laternenscheiben, Talg, Schmieröl, Jutegarnabfälle, Putzlappen, Putztücher, “ Seife, Terpentinöl, Soda, Spi⸗ ritus, Reiserbesen, Waschleder, Waschschwämme, Hanf, Kupfervitriol, Bittersalz, Batteriegläser, glä⸗ serne Ballons, Zintringe⸗ Kupferfahnen, Klemm⸗ schrauben, Isolatoren, Morsepapier, Porzellantüllen, Porzellanknöpfe, Porzellanrollen, Stärkegummi Dextrin), Leim, Kreide, Putzkalk oder Putzpulver,
indfaden, 68 Nägel, blaue Stempel⸗ farbe, Plomben, Plombirschnur, Wasserblei, Des⸗ infektionspulver, Cylinderwischer, Haarbesen, Hand⸗ feger, Pinsel, diverse Bürsten, Notizbücher, Schrubber
und Kohlenkörbe soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Bedingungen können in unserem Central⸗ bureau, Matthäikirchstraße 13 hierselbst, während der Geschäftsstunden eingesehen, auch auf portofreies Ansuchen gegen Erstattung der Copialien im Be⸗ trage von 75 ₰ bezogen werden.
chriftliche Anerbietungen sind unter Beifügung der anerkannten Bedingungen, versiegelt und porto⸗ frei und mit der Aufschrift: „Offerte auf Be⸗ triebs⸗Materialen“ bis spätestens zu dem am Montag, den 27. November ecr., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine in dem oben bezeich⸗ neten Bureau einzureichen und wird deren Eröffnung in Gegenwart der grschienenen Submittenten er⸗ folgen. (à Cto. 84/11.)
Die Direktion der Verlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗ .
(SGSessellschaft. 196051 Hannoversche Staatsbahn.
. Bekanntmachung. „Die Lieferung der für unser Central⸗Bureau für die Zeit vom 1. Januar 1877 bis 1. April 1878 erforderlichen Schreibmaterialien und sonstigen Bureau⸗Bedürfnisse soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Offerten sind porto⸗ frei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Schreib⸗ materialien ꝛc. pro 1877/78“ versehen, bis zu dem am 11. Dezember d. 8— Montag, Vormittags 10 Uhr, in unserem Ge⸗ ce zur Eröffnung “ anstehenden ermine an uns einzureichen. Die Eröffnung der Offerten erfolgt, zur Terminsstunde in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.
Die Submissions⸗Bedingungen liegen bei unserer Formular⸗Magazin⸗Verwaltung hier zur Einsicht aus, werden von derselben auch auf das diesfällige portofreie Ansuchen unentgeltlich verabfolgt. G
Hannover, den 20. November 1876. Königliche Eisenbahn⸗Direk
c 8 196272 Bekanntmachung.
Für die Füetare Steinkohlengrube Gerhard⸗
rinz⸗Wilhelm soll die Anlieferung von drei Dampf⸗ eesseln ohne Garniturtheile auf dem Submissions⸗ wege vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können
bei uns eeean gr⸗ oder gegen portofreie Einsendung von 1,50 ℳ bezogen werden. Offerten mit der Aufschrift: Submission auf Lieferung von 3 Dampfkesseln“ sind bis zum Donnerstag, den 14. k. Mts., Nachmittags 3 Uhr, bei uns einzureichen, wo dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. (à Cto. 199/11.) Louisenthal, den 21. November 1876.
Königliche VBerginspektion II.
4 [9621] Westfälische Eisenbahn. Nexubaustrecke Ottbergen⸗Northeim. Die Anfertigung und Aufstellung der eisernen Ueberbauten für die Weserbrücke bei Wehrden, be⸗ stehend aus: 1) einem Ueberbau von 89,2 M. Stützweite mit zweigeleisiger Fahrbahn, 2) sieben Ueberbauten von 32,u M. Stützweite mit Fahrbahn, 3) drei Ueberbauten von 32,5 M. Stützweite mit eingeleisiger Fahrbahn, von zusammen rot. 1,000,000 Kilogramm Schmiede⸗
ssetzt werden.
Separat⸗Abdruck
Submission vergeben werden. Die versiegelten Of⸗ ferten mit der Aufschrift: „Offerte auf die Ueberbauten der Weser⸗ „Brücke bei Wehrden“ sind spätestens zu dem auf Sonnabend, den 23. Dezember cr., Vormittags 10 Uhr, in dem unseres Bureau⸗Vorstehers anberaumten Termine portofrei einzureichen, in welchem die Er⸗ öffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der anwesenden Submittenten erfolgen wird. Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Submis⸗ sionsbedingungen liegen in unserem bautechnischen Bureau zur Einsicht aus, und können diesel ben gegen Erstattung von zusammen 5 Mark von unse⸗ rem Bureau⸗Vorsteher Herrn Rechnungs⸗Rath von Griesbach bezogen werden. Münster, den 23. November 1875. Die Königliche Direktion. Für die Werke der unterzeichneten Berg⸗In⸗ spektion sind auf das Jahr 1877 ca. 80,000 Centner Steinkohlen erforderlich und soll die Lieferung derselben im Submissionswege beschafft werden. Es wird dazu Termin auf eeet den 11. E d. J., 1 b ormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale hier, Osteroderstraße Nr. 646, hiermit angesetzt, und sind Offerten bis dahin versiegelt und mit der Bezeichnung: „Submission auf Steinkohlenlieferung“ portofrei einzusenden. (à Cto. 193/11.) Die Lieferungsbedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus und können auch gegen Erstattung von 30 ₰ Kopialien in Abschrift be⸗ zogen werden. [9596] Clausthal, den 21. November 1876.
Königliche Berg⸗Inspektion.
5. 8
[9484] Bekanntmachung. „Bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot sollen im Wege der öffentlichen Submission: 44,609 Kilo altes Schmiedeeisen, inel. 10,560 Kilo altes Walzeisen, 258,737 Kilo altes Gußeisen, inel. 93,908 Kilo mit Schmiedeeisen ver⸗ mischtes, verkauft werden. Der Verkaufs⸗Termin, zu welchem schriftliche Offerten einzureichen sind, findet am Montag, den 4. Dezember er., Vormittags 9 Uhr, im diesseitigen Bureau, Zeushaus I., statt. Die Bedingungen können ebendaselbst täglich von 9 bis 12 Uhr Vor⸗ und von 3 bis 6 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen, auch gegen Einsendung von 1,5 ℳ Kopialien in Abschrift bezogen werden. Metz, den 15. November 1876. (à Cto. 152/11.) Kaiserliches Artillerie⸗Depot.
Verschiedene Bekanntmachungen. [9524] Bekanntmachung. In der hiesigen Stadt ist die Vürgermeister⸗
stelle neu zu besetzen. Wir ersuchen qualifizirte Bewerber, ihre Meldungen unter Beifügung der eugnisse bis zum 11. Dezember ecr. dem tadtverordnetenvorsteher H. Löhder zugehen zu lassen. Der Bürgermeister hat auch zugleich die 1 des Standesamtes mit zu übernehmen. Das Gehalt beträgt 1800 ℳ Die Wahl erfolgt auf 12 S Für Bureau⸗Aushülfe werden 900 ℳ gezahlt. ürstenberg a./ Oder, den 20. November 1876. Die Stadtverordneten⸗Versammlung.
[9614] Bekanntmachung.
Die Rectorstelle an der hiesigen Stadtschule
wird durch Pensionirung ihres zeitigen Inhabers vakant und soll zum 1. April 1877 anderweit be⸗ Das Einkommen beträgt: Gehalt 18660 Miethsentschädigung. 165 „ zusammen 1815 ℳ Schulmänner, welche die Prüfung pro rectoratu und pro lic. conc. bestanden haben, wollen ihre Bewerbungsgesuche unter Beifügung der Befähi⸗ gungsatteste und eines kurzen Lebenslaufes uns bis zum 15. Dezember cr. einsenden. Lippehne, den 17. November 1876. Der Magistrat.
2₰
Soeben ist erschienen: Nr. 3 des Deutschen Reichs⸗ Anzeigers’. 187f66.
Entwurf
eines
Patentgesetzes.
Berlin, 1876. Verlaf der Expedition des „Deutschen Reichs⸗ und oniglich Preußischen Staats⸗Anzeigers“, SW. Wilhelmstr. 32. In Kommission bei Carl Heymanns Verlag, SW. Königgrätzer Straße 109. Preis 20 ₰. Für Auswärtige gegen Einsendung von 20 ₰ in arken der deutschen Reichspost durch die genannte
ßeisen soll in einem Loose in öffentlicher
18 Expedition zu beziehen)
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
1 für dus Vierteljahr.
.Zusertionaprris für den Kaum einer Drnckzeile 30
— 8
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Gestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. No. 32.ͤ
—
9 A7VZS⸗
2 b .,2 24 b 4 8278 8 8₰ 9 8 . 85 + 9 8 8* 8 . 2 2 8. EE11 „ 4 85 ¹ 8
November, Abends.
’
Berlin, 27. November.
Se. Majestät der Kaiser und König sind am Sonnabend Abend von der Göhrde hierher zurückgekehrt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Regierungs⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten von Seltzer, genannt Stahn, zu Bromberg den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Notar, Ge⸗ Justiz⸗Rath Moll zu Berlin den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse; dem Kammermusikus Kirchner bei dem Königlichen Theater in Wiesbaden den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Baecker zu Schwerte im Landkreise Dortmund den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Amthor zu Treskow im Kreise Ruppin, dem Schullehrer und Küster Breitzmann zu Carow im Kreise Randow, dem Förster a. D. Beneking zu Bekeln im Kreise Diepholz und dem Gefangnenaufseher Großmann zu Sparenberg im Kreise Bielefeld das zeichen zu verleihen. b
E11“ “
Königreich Preußen. Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs Graf von Perponcher von er Göhrde.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
5. * Preußen. lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Charlotte wohnten gestern Vormi Gottesdienst im Dom bei.
— Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin hat an den hiesigen Magistrat auf dessen Glückwunsch zu Höchstihrem Geburtstage nachstehendes Dank⸗ schreiben gerichtet:
„Der Magistrat der Hauptstadt hat Mir aus Anlaß Meines Geburtstages wiederum freundliche Theilnahme bezeigt, die Ich mit
aufrichtigem Danke anerkenne. Je lebhafter Meine Wünsche und Hoffnungen auf den gedeihlichen Fortschritt des Berliner Gemein⸗ wesens gerichtet sind, desto willkommener ist Mir die Wahrnehmung, daß Mein Antheil an manchen guten und nützlichen Bestrebungen kein ganz vergeblicher war. Ich werde immer mit Freuden bereit sein, allen denjenigen Zwecken Meine Mitwirkung zu leihen, deren
Förderung der Stellung und dem Berufe der Frauen entsprichtt.
Berlin, 23. November 1876. B Victoria, Kronprinzessin.“
— Zu den am letzten Freitag und Sonnabend in der G öhrde abhaltenen Hofjagden hatte sich schon am Donner⸗ stag Abend die diesmal sehr zahlreich geladene Jagdgesellschaft versammelt. Gegen 7 Uhr trafen des Kaisers und Königs Majestät mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Carl von Preußen und August von Württemberg, Sr. Hoheit dem Herzoge Paul von Mecklenburg und den von Berlin kommenden Gästen, unter denen sich Ihre Durchlauchten die Herzöge von Ujest und Ratibor, der Fürst Radziwill u. A. befanden, auf dem eine halb⸗ Meile vom Bahnhof Göhrde im Walde belegenen Jagdschloß gleichen Namens ein, begrüßt von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Coburg, welcher, mit den hanno⸗ verschen Gästen über Lüneburg kommend, kurz vorher an⸗ Plangt war, während der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, Königliche Hoheit, erst spät Abends ankam.
Mit einer Suche der Findermeute auf Schwarzwild ward in dem Laubholzzuschlage Adlershorst am Freitag Vor⸗ mittag 10 Uhr der Anfang gemacht. Dieselbe dauerte nur eine Stunde, lieferte aber trotzdem 41 Sauen, von denen Se. Majestät der Kaiser allein 10 zur Strecke brachten. Dem Dejeuner, welches im Jagdzelte in den Diebesgründen unter alten raumen Eichen eingenommen wurde, folgte um 1 Uhr die Strecke der ersten Suche und dann das Hauptjagen guf Rothwild in der Rehhaide unweit des Kleinen Sohls. Dasselbe dauerte 2 Stunden und ergab als Resultat 52 Rothhirsche, 63 Stück Wild und 6 Rehböcke, wovon des Kaisers und Königs Majestät 12 Hirsche, 19 Stück Wild und 3 Rehböcke erlegt hatten.
Die Tafel, bei welcher das Trompeter⸗Corps des Han⸗ noverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 16 spielte, endete gegen 8 Uhr. Diesem folgte die Löffeljagd in aller Form, dann die übliche boule. Erst gegen 11 Uhr verließen des Kaisers Majestät die Gesellschaft. 1
Am Sonnabend Morgen ward wiederum um 9 Uhr auf⸗ gebrochen, um 10 Uhr das Rendezvous erreicht und bald darauf
Allgemeine Ehren⸗
Berlin, 27. November. Ihre Kaiser⸗
mittag dem
„ “
die Haupt⸗Suche der Meute auf Schwarzwild in der Wilddiebs⸗ horf mit einer lebhaften Kanonade am Kaiserstande eröffnet.
ald nach 12 Uhr mußte, da die Zeit drängte, das Jagen abge⸗ blasen werden. Doch ergab die nach dem Dejeuner beim Jagd⸗ schloß abgenommene Strecke immerhin das ansehnliche Re⸗ sultat von 5 Stück Rothwild, 103 Sauen und 3 Rehböcken, was mit der Strecke vom ersten Tage das Gesammtresultat von 52 Rothhirschen, 68 Stück Wild, 117 groben, 27 geringen Sauen und 9 Rehen, zusammen 273 Stück ergiebt. Davon atten Se. Majestät der Kaiser 12 Rothhirsche, 21 Stück gild, 14 grobe, 19 geringe Sauen und 3 Rehbbce⸗ zusammen 69 Stück erlegt.
Der Reichskanzler hat dem Bundesrath einen von der preußischen Regierung eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Frhazung von Ausgleichungs⸗Abga⸗ ben bei der Einfuhr ausländischer Waaren, zur Beschlußnahme vorgelegt.
— Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Deutschen Reichstages am 25. d. M. wurde §. 14 des Einfüh⸗ S zum Entwurf eines Gerichtsverfas⸗ sungsgesetzes, welcher von der künftigen Stellung der Mitglieder des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichtes handelt, nach einer kurzen Debatte, an welcher sich außer dem Direktor im Reichskanzler⸗Amt v. Amsberg die Abgg. Dr. Römer (Würt⸗ temberg), Windthorst und der Referent Abg. Miquel bethei⸗ ligten, unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen ange⸗ nommen. Ohne Debatte wurden genehmigt die §§. 15 bis 21. Es folgte die Berathung des ausgesetzten §. 9a. Der⸗ selbe ist von der Kommission neu eingefügt und lautet:
„Die landesgesetzlichen Bestimmungen, durch welche die Ver⸗ folgung öffentlicher Beamten wegen der in Ausühung oder in Veran⸗ lassung der Ausübung ihres Amis vorgenommenen Handlungen im Wege des Straf⸗ oder Civikprozesses an besondere Voraussetzungen gebunden ist, treten außer Kraft.“
Nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Abg. Miquel, sprachen gegen diesen Paragraphen der Bundesraths⸗ Bevollmächtigte Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Direktor im Reichskanzler⸗Amt v. Amsberg und der Abg. v. Putt⸗ kamer (Sensburg), für denselben die Abgg. Struckmann (Diep⸗ holz), Reichensperger (Olpe), Schmid (Württemberg) und Dr. Gneist. Darauf wurde §. 9a. in namentlicher Abstimmung mit 250 gegen 18 Stimmen angenommen. Schluß 41 Uhr.
Die Erklärung, welche der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt in der Diskussion über den §. 1, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes betreffend, nach dem Referenten Abg. Miquel abgab, hatte folgenden Wortlaut: 1
Meine Herren! Der Punkt, auf dem wir angelangt sind, ist von großer, um nicht zu sagen entscheidender Bedeutung. Die Kom⸗ missionsvorlage geht jetzt dahin, das Gerichtsverfassungsgesetz solle in Kraft treten an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths festzusetzenden Tage, spätestens aber am 1. Oktober 1879. Dieser Paragraph würde den Beifall der verbündeten Regie⸗ rungen finden, wenn Sie die Worte „spätestens am 1. Okto⸗ ber 1879“ streichen. Meine Herren, die Sache hat eine ge⸗ schäftliche und eine politische Seite. Die geschäftliche Seite tritt zurück vor der politischen Seite. Von der ge⸗ schäftlichen Seite angesehen mag man sich vielleicht bei diesem Pa⸗ ragraphen beruhigen, obwohl die verbündeten Regierungen, insonder⸗ heit die preußische Regierung, nicht vollständig übersehen können, ob die großen Justizreformgesetze mit diesem Zeitpunkt ins Leben treten können oder nicht. Es ist keine der verbündeten Regierungen in einer so schwierigen Lage in Betreff der Ausführung wie die Kö⸗ niglich preußische Regierung, wenn man die Verhälttlisse der alten Provinzen in Betracht zieht; die Organisation wird hier vollständig umgeändert sein. Am Rhein wird die Sache sich einfach gestalten, in der Provinz Hannover nicht weniger, einfacher auch in den neuen Provinzen. Für die alten Provinzen entstehen aber außerordentliche Schwierigkeiten. 8 1 8
Doch ich will diesen Punkt verlassen. Es würde auch für das
hohe Haus wenig Bedenken haben, wie das bereits angedeutet ist, wenn Sie den gesetzlichen Termin etwas weiter hinausschieben, weil die verbündeten Regierungen in der Lage sind, den Zeitpunkt zu ver⸗ rühen. — hen. habe aber andere Gründe, die meiner Meinung nach ent⸗ scheidend sind und die ich entwickeln werde, nachdem ich zuvörderst Rücksicht genommen habe auf dasjenig;, was gegen die Wünsche der verbündeten Regierungen angeführt ist Man sa. es sei nicht thun⸗ lich, den Regierungen ein solches Eymessen beizulegen. Die Sache könnte dadurch in Frage gestellt werden, es könnten unliebsame Ver⸗ zögerungen eintreten. Dieser Umstand hat für mich gar kein Gewicht, denn soviel ist gewiß, daß die verbündeten Regierungen ein gleich hohes, ja höheres Interesse haben an der baldigen Durchführung der Justizgesetze, wie das hohe Haus. Wer Organisationen durchgemacht 8 wird überzeugt sein, daß die allerdringendsten Gründe dafür prechen, das Zwischenstadium in jeder Weise abzukürzen; denn die Zeit, welche zwischen der Publikation eines neuen großen Orga⸗ nisationsgesetzes und dem Tage liegt, an welchem es in reelle Wirk⸗ samkeit tritt, hat ganz nothwendig zur Folge, daß in dieser Zwischen⸗ zeit die Rechtspflege leidet. Es liegt nur zu nahe, daß Sachen nicht in Angriff genommen werden, daß Reste entstehen. Wie hoch man auch den Richter schätzen mag, er bleibt doch immer Mensch.
Ich habe zweimal in meinem Dienstleben gefunden, wie nachtheilig ein solcher Zwischenraum wirkt. Das erste Mal in der Provinz Han⸗ nover beim Eintritt der Organisation im Jahre 1852. In ganz anderem
Maße aber trat dieser Uebelstand hervor, als das Ober⸗Appellations⸗ gericht für die neuen Provinzen hier in Berlin ins Leben trat. Ich konnte die Sache übersehen, weil ich damals erster Präsident des Gerichtshofes war. Da ergab sich denn, daß die früheren Ober⸗ Appellationsgerichte Celle und Kiel reinen Tisch hatten, dagegen fand sich in den Registraturen der Ober⸗Appellationsgerichte Eaßer und Wiesbaden ein unglaublicher Rest von Sachen. Es war kaum zu glauben, daß dieser Rest so groß gewesen wäre, wenn nicht eine Be⸗ einflussung des Fleißes der Richter dieser beiden Gerichtshöfe statt⸗ gefunden hätte. b 8 8 Der Herr Berichterstatter sagt, es würde ein Fall vorliegen, der noch nicht dagewesen wäre. Das ist jedenfalls unrichtig. Ich kann eine Reihe von Fällen in der Reichsgesetzgebung angeben, wo in gleicher Weise verfahren ist, wie die verbündeten Regierungen wün- schen. Zuerst ist das der Fall gewesen bei den Reichssteuergesetzen vom 8. Juni und 4. Juli 1868, ferner bei dem Münzgesetz vom 9. Juli 1 873, insbesondere aber, meine Herren, — und das ist wohl in Betracht zu ziehen, in dem Gesetz über die Errichtung eines Bundes⸗Ober⸗ Handelsgerichtes. Meine Herren, wenn Sie dieses erwägen, insbe⸗ sondere diese Präzedenzfälle in Betracht ziehen, so möchte es Ihnen doch wohl nicht schwer werden, den Wünschen der Regierung näher zu treten, zumal da die Aufgabe, die uns beschäftigt, eine anz außerordentliche ist, mit welcher die Errichtung eines Reichs⸗ Ober Hendelsgerichts nicht zu vergleichen ist. Ich glaube, daß Sie diesem Allem nach wohl den verbündeten Regierungen Vertrauen schenken können, und insonderheit den deutschen Justiz⸗Ministern. Nachdem ich glaube, die Gegengründe genügend gewürdigt zu haben, wende ich mich nun zu den Gründen, welche mir den Wunsch der verbündeten Regierungen zu stützen scheinen. Ich halte für eine der ersten politischen Forderungen an die Reichsgesetz⸗ gebung überhaupt, daß sie sich frei und unabhängig gegen die Landes⸗
gesetzgebung stellt oder mit anderen Worten, daß die Reichsgesetze’,
wenn irgend thunlich, in der Gestalt ins Leben treten, daß man zwar nicht entbehren kann die Mitwirkung der Landesjustizverwal⸗ tungen, wohl aber Theilnahme der Landesgesetzgebungen. Konflikte zwischen der Reichsgesetzgebung und der Justizverwal⸗ tung sind einfach zu heben. agegen ist es weit schwieriger, Konflikte, welche zwischen der Reichsgesetzgebung und den Landes⸗ gesetzgebungen eintreten, zu beseitigen. Geholfen kann hier werden auf Grund der ordentlichen oder außerordentlichen Zuständigkeit der Reichsgewalt; wenn dieses Mittel aber nicht ausreicht, so wird schwer zu bestimmen sein, ob und wie zu helfen. Auf diese staatsrechtliche Frage lasse ich mich jedoch nicht weiter ein, weil sie zur Zeit als eine Doktorfrage erscheint.
Meine Herren! Ich gebe jetzt ein Stück Rechtsgeschichte, um später Erörterungen daran zu schließen.
Der Fürst Reichskanzler ersuchte Ende des Jahres 1869 nicht etwa die Königlich pre ßische Regierung, auch nicht den preußischen Staats⸗Minister der Justiz, sondern den preußischen Justiz⸗Minister gleichsam für seine Person, er möge veranlassen, daß ein Gesetz aus⸗ gearbeitet werde — ich bitte zu bemerken, zu veranlassen — wel⸗ ches die Gerichtsverfassung betreffende Vorschriften enthalte, welche für die Civilrechtspflege erforderlich würden, nach Maßgabe der kom⸗ missarisch festgestellten Civilprozeßordnung. Indem der preußische Justiz⸗Minister dem Reichskanzler erklärte, daß er den Auftrag über⸗ nehmen wolle, erklärte er zugleich, daß es jedenfalls erforderlich sein werde, die Vorschriften über die Gerichtsverfassung zu verallgemeinern, und zwar in der Richtung, daß sie auch die Strafrechtspflege begriffen, weil ja anzunehmen sei, daß der Resolution des Reichstags entsprechend die Strafprozeßordnung ebenfalls werde in Angriff genommen werden. Der Reichskanzler ist stillschweigend damit einverstanden gewesen. Ich habe dann aber gefunden, daß die Angelegenheit in einem ganz anderen Umfange angegriffen werden müsse, und habe mich durch der Gedanken leiten lassen, das Reichsgesetz so herzustellen, daß es, wenn auch nicht ohne Mitwirkung der Landeszustizverwaltungen, so doch ohne Mitwirkung der Landesgesetzgebungen ins Leben treten könne, so daß ein Konflikt zwischen der Reichsgesetzgebung und der Landes⸗ gesetzgebung nicht eintreten könne. Diesem meinen Gedanken⸗ gange zufolge bestimmte ich, daß ein vollständiges Gerichtsver⸗ fassungsgesetz ausgearbeitet werde, sowie folgende Nebengeset eine Anwaltsordnung, eine Gebührenordnung für bürger⸗ liche Rechtsstreitigkeiten, eine Notariatsordnung und ein Gesetz über die Formen der öffentlichen Beurkundung. Die Gesetze sind vo ständig ausgearbeitet, einer ministeriellen Prüfung aber nicht unter⸗ worfen worden. 1 —
Zu dieser Zeit hegten die Justiz⸗Minister der größeren Bundes staaten den Wunsch, schon jetzt an den Arbeiten Theil zu nehmen Ich habe diesen Wunsch für ganz gerechtfertigt gehalten, worauf eben Konferenzen hier in Berlin stattgefunden 1g In diesen Konfe⸗ renzen erhielt der Standpunkt des preußischen Justiz⸗Ministers den Beifall der Majorität nicht. Dieser konnte sich der Erwägung nicht verschließen, daß der Standpunkt der Majorität nach Lage der Sache ein wohlberechtigter sei: denn es konnte nicht bezweifelt werden, daß ich den Auftrag überschritten hatte, ich konnte zweifelhaft sein, ob die Arbeiten, welche ich hatte anfertigen lassen, über die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung hin⸗ ausgingen. Ich habe mich deshalb der angeschlossen und war entschieden in diesem Punkte, als, allerdings gegen mein Er⸗ warten, der in den voraufgehenden Jahren gestellte, auf Erweiterung der Zuständigkeit des Reichs in Justizsachen abzweckende, nicht allein das Civilprozeßfahren und das Strafverfahren, sondern insonderheit auch die Gerichtsverfassung umfassende Antrag, im Jahre 1873 von den Herren Antragstellern mit der Beschränkung erneuert und ange⸗ nommen, daß unter Strich der früheren Worte „einschließlich der Gerichtsverfassung“ die auf dem Gesetze vom 20. Dezember 1873 beruhende Aenderung der Verfassung lautet:
Art. 4, Ziffer 13, die gemeinsame Gesetzgebung über das Piammte⸗ bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtlich erfahren.
Nunmehr blieb mir nichts Anderes übrig, als sämmtliche Gese entwürfe bis auf das Gerichtsverfassungsgesetz ohne weitere Prüfung die mir ja auch gar nicht angesonnen war, also die Anwaltordnung, das Gebührengesetz zur Civilprozeßordnung, die Notariatsordnung und das Gesetz über die Formen der öffentlichen Beurkundung dem Reichskanzler⸗Amte zu übermitteln, wo die Gesetzentwürfe nicht weiter