Namburg, 25. November, Nachmittags. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine fester.
Reggen loco fest, auf Termine fester.
Weizen pr. November-Dezember 211 Br., 210 Gd., pr. April- Mai pr. 1000 Kilo 222 Br., 221 Gd. Roggen pr. November-Dezember 164 ½ Br., 163 ½ Gd., pr. April-Mai pr. 1000 Kilo 170 Br., 169 Gd. Hafer fest. Gerste matt. Rüböl fest, Ilooo0 75 ½, pr. Mai pr. 200 Pfd. 75 ½. Spiritus still, pr. November 45 ½, pr. Dezember- Januar 45 ½, pr. April-Mai 45 ½. pr. Mai-Juni pr. 100 Liter 100 % 45 ½. Kaffer sehr angenvehm. Umsatz 5000 Sack. Petroleum steigend, Standard white loco 23,50 Br., 23,25 Gd., pr. November 23 25 Gd., pr. November-Dezember 23,25 Gd. — Wetter: Trübe.
London, 27. November, Vormittags. (W. T. B.)
Die Getreidezufuhren vom 18. bis zum 24. November betrugen: Engl. Weizen 5244, fremder 63,778. englische Gerste 4366, fremde 16,995, englische Malzgerste 17.201, fremde —, englischer Hafer 1823. fremder 92,317 Qrts. Englisches Mehl 21,158 Sack, fremdes 1638 Sack uand 11,558 Fass.
Liverpool, 25. November, Nachmittags. (W. T. B)
Baumwolle. (Schlussbericht). Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Export 3000 B. Stramm. Surats 1/⁄16 — ½¼ d. höher. Amerikaner auf Zeit 1¼16 d. höher.
Middl. Orleans 6 ⅝, middl. amerikanische 67/16, fair Dhollerah
413⁄6, middl. fair Dhollerah 411¼6, good middl. Dhollerah 4 ½, midd.
Dhollerah 4 ½, fair Bengal 4 ½, good fair Broach —, new fair Oomra 413/⁄16, goeod fair Oomra 5 ⅞, fair Madras 4 ⅛, fair Pernam 62/16. fair Smyrna 5⅛. fair Egyptian 6 ⅝.
Paris, 25. November, Mittags. (W. T. B.)
Rohzucker Nr. 10/13 pr. November pr. 100 Kilogr. 81.00, Nr. 7/9 pr. Novbr. pr 100 Kilogr. 8700. Weisser Zucker Nr. 3 steigend, pr. 100 Kilogr. pr. Norbr. 91,50, pr. Dezbr. 91,50, Pr. Januar-April 92.50.
Paris, 25 November. Nachm. (W. T. B.)
Produktenmarkt (Schlussbericht). Weizen behauptet, pr. Nov. 28,00, pr. Dezember 28,25, pr. Januar-Februar 28,75, pr. Januar- April 29,25. Mehl fest, pr. Novrbr. —,—, pr. Dezember 62,75, Pr. Januar-Februar 63,75, pr. Januar-April 64,75. Rüböl ruhig, pr. November 91,00, pr. Dezember 91,25, pr. Januar-April 93,75, pr. Mai-August 95,25. Spiritas steigend, pr. Novbr. 70,50, pr. Januar- April 72,75. — Wetter: Feucht.
Paris, 25. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Mehl steigend, pr. November 62,50, pr. Dezember 63,00. pr. Januar-Februar 64,00, pr. Januar-Apnl 65,00. Spiritus steigend, pr. Norbr. 72 00.
New-Yorkz, 25. November. Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12, do. in New- Orleans 11 ½. Petroleum in New-York 26 ⅜. do. in Philadelphia 26 ½.
Mehl 5 D. 50 C. Rother Frübjahrsweizen 1 D. 35 C. Mais (olüu=¹)—75
mixed) 61 C. Zacker (Fair refining Muscovados] 9 ⅞. Kaffee (Rio-) 17 ½. Schmalz (Marke Wilcor) 10 ¾ C. Speck (short clear) 9 ¼ C. Getreidefracht 6 ½.
Berlim, 27. November. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 1839 Stück, Schweine 7721 Stück, Schafvieh 3196 Stück, Kälber 221 Stück. 2.
* Fleischpreise. 9 höchster mittel niedrigster 57 — 59 ℳ 46 — 47 ℳ 31 — 32 ℳ Schweine „ 100 57 — 58 „ 48 — 50 „ 44— 46 Hammel „ 20 — 23 Kilo . 21 — 22 „ 17 — 18 „ Kälber: I. Qualität gut- Preise, geringere kaum Mittelpreise.
Rindvieh pro 100 Pfd. . . .
Auswelse von Banken ete.
Woohenübersicht von 9 deutschen Zettelbanken vom 23. November cr.; s. unter Ins. der Nr. 279. 8 Geunerawersammlungen. 8 Sächsische Maschinenfabrik zu Chemnitz. Gen.-Vers. 2u Chemnrtz. Berliner Brauerei-Gesellschaft. Ord. Gen. Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 279.
11. Deabr. Ord.
1S
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— —.——
Miittwoch:
Tbeater.
Königliche Schauspiele. Dienstag, den 28. November. Opernhaus. (243. Vorstellung.) Euryanthe. Große romantische Oper in 3 Akten von Helmine v. Chezy. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
“ (241. Vorstellung.) Der Damen⸗ krieg. Lustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Vorher: Unerreichbar. Lustspiel in 1 Akt von Adolph Willbrandt. An⸗
fang 7 Uhr.
Rittwoch, den 29. November. Opernhaus. (244. Vorstellung.) Auf Begehren: Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2. Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Georges. Fa von Donizetti. Hierauf: Gavotte. Anfang
x.
Schauspielhaus. (242. Vorstellung.) Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Abthei⸗ lungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr.
ie in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern inner⸗ alg 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspektoren chewe (Opernhaus) und Hoffmeister (Schauspiel⸗ — in Empfang genommen werden. Erfolgt die zurückforderung der betreffenden Sachen in der ange⸗ gebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt. 9 “ 8 Wallner-Theater. Zum 3. M.: O, diese Männer! Lustspiel in 4 Akten von Julius Rosen. Mittwoch u. folgende Tage: Dieselbe Vorstellung.
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Dienstag: 7. Gastspiel der Meininger Hof⸗Schau⸗ spieler Frau von Moser⸗Sperner und Herr Nesper. Fum 3. Male: Die Dame mit den Camelien. Pariser Sittenbild in 5 Akten nach „La dame aux camélias“ des Alex. Dumas (Sohn), für die deutsche Bühne bearbeitet von Dr. Max Ring.
Friedrich-Wilhelmst. Theater. Dienstag u. d. folg. Tage: Fatinitza.
Residenz-Theater.
etzten Male: Die Fremde. Donnerstag: Z. 1. M.: Neuer Frühling.
Krolls Theater. Dienstag: Geschlossen.
Eröffnung der Weihnachts⸗Aus⸗ stellung. Große phantastische Weihnachtsdekoration, entworfen und gezeichnet vom Baumeister Titz sen. Die Genre⸗ und Transparentbilder vom Maler G. Heil. Architekturen und Landschaften von Gebr. Borgmann. Die plastischen Arbeiten vom Bildhauer M. Castan. Die technischen Arbeiten von den Herren Lell, Zahl, Demmin und Krüger. Im Nömersaale: Knecht Kuprechts Weihnachtspalast. Im 1. Zwischensaale: Weihnachtslotterie. Im 2. Zwischensaale: Fridolin. Im Rittersaale: Im Gebirge. Deutsche Balladen. Im Korbsaale: Das Christkind. Im Königssaale: Zun 1. Male: Geiz und Verschwendung.
Zauberposse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern von E. Jacobson u. O. Girndt. Musik von G. Michaelis. Die Tänze arrangirt von Brue. Die neuen Dekorationen von Gebr. Borgmann. Die neuen Kostüme angefertigt vom Ober⸗Garderobier Raab. Concert. Anf. 5, der Vorst. 6 ½ Uhr.
Donnerstag u. d. folg. Tage: Weihnachts⸗Aus⸗ stellung. Dazu: Geiz und Verschwendung.
Woltersdorff-Theater.
15. Male: Die Wilddiebe. (Ginetta: Frl. Lina Mayr. Lastecoudres: Emil Thomas.) “ Mittwoch u. folg. Tage: Die Wilddiebe.
Stadt-Theater. Dienstag: Halbe Kassen⸗
preise: e. des Herrn Carl Pander und Fräu⸗ lein Lina Markwordt. Z. 3. M.: Die Herren Aerzte. Schwank in 3 Akten nach dem Franzö⸗ sischen Les médecins von Brisebarre u. Nus, von Carl Pander. Hierauf: Wenn man im Dunkeln küßt. Schwank in 3 Akten von C. Mallachow u. O. Elsner. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Dienstag: Zum vor⸗
Dienstag: Zum
National-Theater. Dienstag: Extra⸗Vor⸗
ketcwcgescasiniek nut⸗nate., ittwoch: Gastspiel des Frl. v. Vestvali: Maria Stuart. Elisabeth: Frl. v. Vestvali.
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Zum 2. Male: Freien nach Vorschrift. Lustspiel in 4 Akten von Carl Töpfer. scheif stsh Mittwoch: Die Marquise von Villette. Donnerstag: Freien nach Vorschrift. Preise der Balkon⸗ und Parquet⸗Loge 2 ℳ, (vordere Reihe 2 ℳ 25 % I. Parquet 1 ℳ 50 ₰, I. Parquet (hintere Reihe) 1 ℳ, II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 75 ₰, Entree 50 ₰
Freitag: Extravorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen 8 Die Danis cheffs.
Deutscher Personal-Kalender. 28. November. 8 J. Gottfr. Jak. Hermanun *. K. W. Ferd. Solger *. 8 Chn. Josias Freiherr v. Bunsen †. Prinz Friedrich Carl schlägt die Franzosen bei Beaume la Rotonde.
1772. 1780. 1860. 1870.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Marie Jaenisch mit. Hrn. Assistenz⸗ arzt Dr. m ·d. Georg Wichmann (Memel-—Königs⸗
berg. Vberg,icht: Hr. Hauptmaun Küstner mit verw Sen Hermine v. Borosini und Hohenstern, geb. dlen v. Freiesleben (Zwickau). — Hr. Assistenz⸗ arzt Ossowidzki mit Frl. Vally Riedel (Berlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premierlieute⸗ nant v. Gregory (Dresden). — Hauptmann und Compagniechef v. Nerée (Cöln). — Hrn. Dr. - (Bolkenhain). — Hrn. Regierungs⸗Assessor v. Gruben (Bromberg). — Hrn. Dr. jur. Ernst J. Hirsekorn (Hamburg). — Eine Tochter: Kreisrichter Görcke (Demmin). — Hrn. remierlieutenant v. Wostrowsky (Breslau). — Hrn. Oberst⸗Lieutenant v. Grote rh. Gestorben: Hr. Seconde⸗Lieutenant ax von aeee- (Schweidnitz). — Frau Generalin Frei⸗ rau v. d. Horst, geb. v. Kurcewska (Posen). — Verw. Frau Kommissions⸗Räthin Christiane Wulff (Bromberg). — Hr. Regierungs⸗ und Geh. Me⸗ dizinal⸗Rath a. D. Dr. Valentin Wiltcke (Er⸗ furt). — Frau Majorin Dorothea Goette, geb. Ripe (Hannover.)
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen c.
[9635] „Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs von circa 51 Cent⸗ nern gesottener Roßhaare, bester Qualität, für den Garnison⸗Verwaltungs⸗ und Lazareth⸗Haushalt im Bereiche des Königlichen 1. Armee⸗Corps pro 1877, soll dem Mindestfordernden übertragen wer⸗ den, wozu ein Submissionstermin auf Montag, den 11. Dezember a. ec., UVpormittags 11 Uhr, Pn ir sgit e Geschtstelobte Königsstraße Nr. 46, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zu Einsicht ausliegen. 1“ Versiegelte Offerten sind vor dem Termine hier⸗ her einzureichen, auch ist darin ausdrücklich anzu⸗ führen, daß Submittenten von den Bedingungen Kenntniß genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. 8 B“ den 24. November 1876. önigliche Garnison⸗Verwaltung.
[9645] Bekanntmachung. 8
Es soll die Lieferung der für die Königliche Resisren eenense e und anderer Bureau⸗Bedürfnisse, welche jährlich ungefähr:
3000 Stück bedruckte Aktendeckel, 10 Ries Aktendeckelpapier, 2 5 Ries rothes Löschpapier, 8 130 Ries feines Kanzlei “ 400 Ries gewöhnliches Kanzleipapier, 160 Ries Konzeptpapier, 8. 10 Ries großes gewöhnliches Packpapier, 25 Ries kleines gewöhnliches Packpapier, 60 Kilo feiner Siegellack, 40 Kilo gewöhnlicher Siegellack, 250 Flaschen Alizarin⸗Dinte, “ 10 M. große Brief⸗Umschläge, 10 M. mittlere Brief⸗Umschläge, 70 M. kleine Brief⸗Umschläge, 60 Kilo mittelfeinen Bindfaden, 40 Kilo gröberen Bindfaden, 8 132 Rollen Heftzwirn, sowie Bleifedern, farbige Kreidestifte und C1“ umfaßt, vom 1. Januar 1877 ab unter den im Bureau unserer Kassenverwaltung (Zimmer Nr. 13) auf dem Schlosse Gottorff ausliegenden Bedingun⸗ gen, welche gegen Erstattung der 45 abschrift⸗ lich verabfolgt werden, auf dem Wege der Sub⸗ mission verdungen werden.
Anerbietungen, welche auch auf einzelne der vor⸗ bezeichneten Materialien gerichtet sein können, sind unter Anschluß von Proben, beziehungsweise bei dem Papier unter gleichzeitiger Gewichtsangabe, versiegelt und unter der Bezeichnung „Lieferung von Bureau⸗Bedürfnissen für die
Königliche Regierung“
bis zum 9. Dezember, Vormittags 11 Uhr, auf dem Bureau der Kassenverwaltung einzureichen.
Die Eröffnung der eingegangenen 8 erfolgt in diesem Bureau an dem obenbezeichneten Tage Vormittags 11 Uhr von dem Kassenrath der Königlichen Regierung in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Offerenten. 8 8
Schleswig, den 22. November 1876.
Köni Regierung, Kafsen⸗ erwaltung. Boetticher.
gegg- Bekanntmachung. pürgdih . Seönercg. Steinkohlengrube
8*
9 tein Gerhard⸗ die Anlieferung von drei Dampf⸗
kesseln ohne Garniturtheile auf dem Submissions⸗ wege vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können bei uns 1 i oder gegen portofreie Einsendung von 1,50 ℳ bezogen werden.
„Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von 3 Dampfkesseln“ sind bis zum Donnerstag, den 14. k. Mts., Nachmittags 3 Uhr, bei uns einzureichen, wo dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. (à Cto. 199,11.)
Louisenthal, den 21. November 1876.
Königliche Berginspektion II.
waꝛsl Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die in unserer Imprägnir⸗Anstalt zu Baal im Laufe des künftigen Jahres disponibel werdenden 6000 — 7000 Ctr. Asphalt oder Theerpech, sowie circa 240 Ctr. Rohbenzin sollen an den Meist⸗ bietenden zum Verkauf gelangen. Die Verkaufs⸗ bedingungen für den Asphalt liegen in unserer Kanzlei zur Einsicht aus und werden auch von die⸗ er auf portofreie Anfragen gratis mitgetheilt. Die
fferten sind bis zum 11. Dezember cr., Mit⸗ tags 12 Uhr, an die unterzeichnete Königliche Eisenbahn⸗Kommission verschlossen und portofrei einzureichen.
Aachen, den 23. November 1876. 8
Königliche Eisenbahn⸗Kommission. “
19626] Nassanische Eisenbahn.
Im Wege der öffentlichen Submission sollen ver⸗
geben werden:
1) Die Lieferung der Uniformirungsmate⸗ rialien für die Beamten der Nassauischen iL-S-e pro 1877,
estehend in feinen und ordinären wollenen Tuchen, Leinwand u. s. w. und
2) die Anfertigung der Uniformen sowie der Uniformmützen für diese Beamten pro 1877.
Die bezüglichen Offerten sind versiegelt mit der
Aufschrift: ad 1. „Submission auf Lieferung der Uni⸗ formirungsmaterialien pro 1877“ unter Beifügung von Proben, ad 2. „Submission auf Anfertigung von Uni⸗ foormen für 1877“‧, bis igesna. den 12. Dezember ecr., Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, bei der Haupt⸗Magazin⸗Verwal⸗ tung der Nassauischen Eisenbahn zu Limburg 2 /d. Lahn einzureichen, woselbst dieselben in diesem Ter⸗ mine, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten, eröffnet werden. (à Cto. 200/11)
Später eingehende oder den Bedingungen nicht
entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
„Die Lieferungsbedingungen resp. die Bedingungen
für die Anfertigung der Uniformen und Uniform⸗ mützen können von uns und unserer Haupt⸗Magazin⸗ Verwaltung zu Limburg a/ d. Lahn auf portofreie Anfragen unentgeltlich bezogen werden. Wiesbaden, den 21. November 1876.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen
88
[9359]
— Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 29. Februar, 24. Mai und 15. August d. Js. werden Inhaber der untenverzeichneten Interims⸗ cheine zu den Cottbus⸗Großenhainer Stamm⸗ und rioritäts⸗Stammaktien Litt. B., welche die am 1. pril, 1. Juli und 1. Oktober d. J. fällig gewesene dritte, vierte und Einzahlung à 20 % für jede Aktie noch nicht geleistet haben, hirnat aufge⸗ fordert, die restirenden Einzahlungen nebst 5 % Ver⸗ zugszinsen vom 1. April resp. 1. Juli und 1. Okto⸗ ber ab und einer Conventionalstrafe von 10 % des fälligen Betrages bis spätestens den 31. Dezem⸗ ber d. J., Abends 6 Uhr, bei der Gesellschafts⸗ Hauptkasse zu Cottbus zu leisten, widrigenfalls ge⸗ mäß den 6 in §. 4 des Gesellschafts⸗ Statuts die Inhaber der betreffenden Interimsscheine jeden Rechtes aus denselben verlustig gehen, und die ““ Scheine öffentlich für nichtig erklärt erden. Es restiren die dritte, vierte und fünfte Ein⸗ zahlung auf die Interimsscheine zu den Prioritäts⸗
Stamm⸗Aktien:
Litt. B. Nr. 15185. 15186. 15187. 15188. 15189. 15190. 15191. 15192. 15193. 15194. 15195. 15196. 15197. 15198. 15199. 15200. 15201. 15202. 15203. 15204. 15205. 15206. 15207. 15208. 17146. 17147.
19000. 24967. 24968. 24969.
17148. 17149. 18999. die vierte und fünfte Einzahlung auf die In⸗ terimsscheine zu den Stamm⸗Aktien 912nf B. Nr.
16163. 16164;
die dritte, vierte und fünfte Einzahlung auf den Interimsschein zu der Stamm⸗Aktie Nr. 10025;
die vierte und fünfte Einzahlung auf die In⸗ terimsscheine zu den Stamm⸗Aktien Nr. 14784. 14785. 14786. 14787. 14788. 14789. 14790. 14791. 14792. 14793.
Cottbus, den 13. November 1876. (2Cto. 126/11.)
Eisenbahn⸗Gesellschaft. Otto Freiherr von elr. Vorsitzender.
8 8
“ — Oeffentliche Kündigung
[9632] der
— 82 Febabern
ämmtliche alte 3 ½ resp. 3 ½ %ige Pfand
1) vom Gute gankeih. Knüs Pfagböriefe
2) Klützowa, Klützow B, 8 Piepenhagen, „ Roman, „ Greifenberg, Grumbkow, „ Stpolp, Neuhof und Charlottenhof, Kreis
Lauenburg,
zum 2. Juli 1877
gegen Umtausch von Pommerschen Kurant⸗Pfand⸗ „briefen gleichen Betrages und Iturfnen gefgndigt,. 8 Diese Pfandbriefe sind in Gemäßheit der Be⸗ stimmung des §. 265 ad 1 des 1egest ,⸗ Pom⸗ merschen Landschafts⸗Reglements vom 26. Oktober 1857 im Hypothekenbuche zu löschen und demgemäß von den Inhabern mit den dazu gehörigen Zins⸗ kupons Serie IX. No. ½0 nebst Talons in kurs⸗ fähiger Beschaffenheit, und zwar von den Gütern: ad 1 bis 4 zum Depositorio der Königlichen Landschafts⸗Departements⸗Direktion zu Star⸗ gard i./ Pomm., ad 5 zum Depositorio der Königlichen Land⸗ sschafts⸗Departements⸗Direktion zu Trep⸗ a un zum Depositorio der Königlichen Landschafts⸗Departements⸗Direktion zu Stolp Pomm., unfrankirt gegen Empfang von Deposital⸗Scheinen enaegan, 1 ür den Fall, daß ein Inhaber eines der zum Umtausch Hes Pfandbriefe es als wünschens⸗ werth erachtet, als Deckungs⸗Pfandbrief einen neuen (Nummer⸗) Pfandbrief zu empfangen, so wird auf desfallsigen Antrag die betreffende Departements⸗ Direktion gemäß unserer Bekanntmachung vom 25. September 1873 die Uebersendung eines solchen neuen Pfandbriefes gleichfalls kostenfrei bewirken. Im Uebrigen verweisen wir auf unsere in die Regierungs⸗Amtsblätter der Provinz Pommern auf⸗ genommenen ausführlichen Proklamata vom heu⸗ tigen Tage. . Stettin, den 15. November 1876. Königl. Preuß. Pommersche General⸗Land⸗ schafts⸗Direktion.
u „
Verschiedene Bekanntmachungen.
[9446306 Bekanntmachung.
Die mit 4500 ℳ dotirte Stelle des Bürger⸗ meisters vhiesiger Stadt ist durch das Ausscheiden 9. e“ Inhabers derselben aus seinem Amte erledigt.
„Bewerber, welche die Qualifikation für den höheren Verwaltungs⸗ oder Justizdienst werden auf⸗ gefordert, ihre Meldungen unter Zeugnisse bis hen 15. Dezember d. Unterzeichneten hier einzureichen.
Sorau N./L., den 16. November 1876.
F. Schneider, (Ztg. Ag. 139/11. Stadtverordneten⸗Vorsteher.
dem
In J. U. Kern’'s Müller)
in Breslau ist soeben erschienen und dur alle Buchhandlungen zu beziehen: 1
Die Gewerbesteuer⸗Verfassung des Preußischen Staates in ihrer neuesten [9664] Gestaltung.
Nach amtlichen Quellen bearbeitet von M. von Oesfeld. 80⁰. Brosch. Preis 4 Mark.
Durch das neue Gesetz vom 3. Juli 1876, betr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, ist das alte Gewerbesteuergesetz vom 30. Mai 1820 in Verbindung mit dem vom 19. Juli 1861 und 5. Juni 1874 ꝛc. so verändert worden, daß eine neue übersichtliche Bearbeitung dieser ganzen Materie in der That ein dringendes Bedürfniß geworden ist. Durch klare Anordnung, Beigabe aller wichti⸗ gen Ministerial⸗Erlasse, verschiedene Re⸗ gister ꝛc. ist es dem Verfasser gelungen, ein
raktisches Handbuch für diesen wichtigen Gegen⸗
tand zu schaffen. (B. à 254/11)
Der Aufsichtsrath der Cottbus „Großenhainer
Pommerschen Landschaft.
Auf den Antrag der betreffenden Gutsbesitzer wer-⸗
Afügung ihrer . bei
Zas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
nusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 3
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes —
Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten
den 28. November, Abends.
auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. No. 32.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kirchenpropst und Hauptpastor Springer zu Sege⸗ berg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse und dem Schul⸗ 22. Doerffer zu Lopinnen im Kreis Darkehmen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1““
qeimnachung, 8 betreffend den Stadt⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ Verkehr in Berlin.
Nachdem die zur Beförderung von Briefen und Tele⸗ grammen mittelst Luftdrucks bestimmten unterirdischen Rohr⸗ anlagen in Berlin nunmehr beendet sind, soll diese Rohr⸗ verbindung vom 1. Dezember ab dem Betriebe übergeben werden. Zur X der Rohrpost werden außer den Telegrammen auch Briefe und Karten im Stadtpost⸗ verkehr zugelassen. Die zur Versendung mit der Rohrpost bestimmten Briefe müssen so geformt und beschaffen sein, daß sie in die zur Beförderung dienenden cylindrischen Brief⸗ behälter eingelegt werden können. Sie dürfen daher in der Länge 12 ½ Centimeter, in der Breite 8 Centimeter und im Gewicht 10 Gramm nicht übersteigen und nicht mit Siegellack verschlossen sein; der Verschluß ist nur mittelst Gummi⸗ Oblate u. s. w. herzustellen. Steife oder zerbrechliche Gegenstände dürfen in Rohrpostbriefen nicht enthalten sein, da Letztere behufs Einlegens in die Briefbehälter gerollt werden müssen. Zur Be⸗ nutzung der Rohrpost sind besondere, den Erfordernissen des Be⸗ triebes entsprechende gestempelte Briefumschläge und Poste karten auf hellrothem Papier hergestellt und bei allen hiesigen Post⸗ bz. Telegraphenämtern, sowie bei den amtlichen Verkaufs⸗
ellen für Postwerthzeichen zum Betrage des Werth⸗ tempels käuflich zu haben. Eine n. zur Verwendung dieser Briefumschläge und Postkarten besteht zwar nicht, jedoch ist im Interesse des pünktlichen Betriebes diese Verwendung dringend zu rathen. Soweit die gestewpelten Umschläge, oder Karten fur die Rohrpost vom Absender nicht benutzt werden, muß derselbe die zur Versendung mit der Rohrpost bestimmten Briefe und Postkarten auf der Vorderseite oben links mit der deutlichen und zu unterstreichenden Bezeichuung „Rohr⸗ post“ versehen. Die Bestellung der Rohrpost⸗ sendungen erfolgt durch Eilboten. Die im Voraus zu entrichtende Gebühr für die Beförderung und Bestellung der Rohrpostsendungen beträgt: a. für Briefe 30 J, b. für Postkarten 25 ₰. Soweit die besonderen gestempelten Um⸗ schläge oder Karten nicht verwendet werden, müssen die mit der Rohrpost zu befördernden Sendungen vom Absender mit dem zur Darstellung oder Ergänzung des Werthbetrages von 30 bz. 25 ₰ erforderlichen Postfreimarken beklebt sein. Un⸗ frankirte bz. ungenügend frankirte oder sonst zur Beförderung mit der Rohrpost nicht geeignete Sen⸗ dungen werden wie gewöhnliche Stadtpostsendungen be⸗ handelt. Die Beförderung der Rohrpostsendungen 1. täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr Vormittags und 9 Uhr Abends in EE11“ Zeiträumen vermittelst der 1s den Rohrpostämtern laufenden Rohrpostzüge, und von en Bestellungsämtern ab durch besondere Boten. Rohrpost⸗ sendungen können in Berlin bei allen Post⸗ 8 Telegraphen⸗ ämtern eingeliefert, auch in jeden Postbriefkasten gelegt wer⸗ den; es empfiehlt sich jedoch, falls an einer beschleunigteren Be⸗ förderung gelegen ist, die Sendungen bei einem Rohrpostamte einzuliefern. Die nachbezeichneten Verkehrsanstalten in Berlin haben Rohrpostverbindung: a. das Haupt⸗Telegraphen⸗ amt, Französischestr. 33 b/ (Rohrpostamt 1); b. das Postamt 53 in der Seydelstr. 11 (Rohrpostamt 2); c. das Postamt 42 in der Ritterstr. 26 (mit dem Rohrpostamt 3 in der Ritterstr. 7 verbunden); d. das Postamt 13 in der Neuenburgerstr. 33 (Rohrpostamt 4); e. das Postamt 41 in der Mauerstr. 69 (Rohrpostamt 5); f. das Telegraphenamt am Potsdamer Thor (Rohrpostamt 6); g. das Telegraphen⸗ amt am Brandenburger Thor (Rohrpostamt 7); h. das Post⸗ amt 30 in der verlängerten Genthinerstr. 27 ee 8); i. das Telegraphenamt im Börsengebäude ( Feegen 9); k. das Postamt 24 in der Oranienburgerstr. 35/36 (Rohrpost⸗ amt 10); 1. das Postamt 54 in der Lothringerstr. 61 (Rohr⸗
ostamt 11); m. das Postamt 43 in der Neuen Königstr. 70 Rohrpostamt 12); n. das Hof⸗Postamt in der Königstraße Ro 8 13); o. das Postamt 55 in der Invalidenstr. 70 a Rohrpostamt 14); p. das Postamt 27 in der Wallnertheater⸗ raße 10 (Rohrpostamt 15).
Berlin W., den 26. November 1876. Der General⸗Postmeister.
86 Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Wilhelm Unverzagt am Real⸗
gymnasium in Wiesbaden ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden. 2 “
Deutsches RNeich.
8*
Pvreußen. Berlin, 28. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den diesseitigen
Gesandten in Brüssel, Grafen von Brandenburg. — Heute empfingen Se. Majestät den Polizei⸗Präsidenten von Madai, den kommandirenden General des VII. Armee⸗Corps, Grafen Stolberg und den Erbprinzen von Schaumburg⸗Lippe, und nahmen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen und hierauf die Vorträge des 55 der Admiralität, Generals von Stosch, sowie des Generals
von Albedyll entgegen. 8
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags die Meldungen des General⸗Lieutenants von Braun, Inspecteurs der 1. Ingenieur⸗ Inspektion, und des General⸗Lieutenants von Ramm, eee der 4. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion entgegen. Höchstderselbe prä⸗ sidirte Abends 6 Uhr der Generalversammlung der Kaiser⸗ Wilhelm⸗Stiftung für deutsche Invaliden im Reichstags ebäude und besuchte später mit Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit der Kronprinzessin die Vorstellung im Opernhause.
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— Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Schaum⸗ burg⸗Lippe ist vorgestern Abend hier eingetroffen und im British Hotel abgestiegen; in der Begleitung Sr. Durchlaucht befindet sich dessen persönlicher Adjutant, Hauptmann Franke.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für die Verfassung traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Dem Bundssrathe ist ein Pesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung mehrerer Reichstags⸗ wahlkreise, vorgelegt worden. Derselbe umfaßt 3 Para⸗ raphen. §. 1 betrifft die Abänderung des 2. und 13. Wahl⸗ krei es der Provinz Hannover und des 1. Wahlkreises des Regierungsbezirks Minden, des 1. bis 23. Wahlkreises des Kötigreichs Sachsen, des 3. Wahlkreises des Herzogthums Braunschweig und des 1. bis 7. Wahlkreises des Großherzog⸗ thums Hessen. Nach §. 2 bildet der Wahlkreis Herzogthum Lauenburg fortan den 10. Wahlkreis der Provinz Schleswig⸗
olstein. Nach §. 3 tritt das Gesetz mit dem Tage seiner
erkündigung in Kraft. — Die Vorlage wird damit motivirt, daß in den im 8. 1 bezeichneten Bundesstaaten in Folge neuerdings vollzogener Abänderungen in der Ab⸗ grenzung von Verwaltungsbezirken das Bedürfniß zu ent⸗ sprechenden Abänderungen in der Abgrenzung der Reichstags⸗ Wahlbezirke eingetreten sei. Bezüglich des Inkrafttretens der Vorlage wird es zur Wahrnehmung der aus den veränderten Wahlkreis⸗Abgrenzungen entstehenden Vortheile als unerläß⸗ lich bezeichnet, das Gesetz zschon in allernächster Zeit perfekt werden zu lassen. a2 eesFene — — -—·—
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— Der gestern erwähnte, dem Bundesrath vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Ausgleichungs⸗Abgaben bei der Einfuhr aus⸗ ländischer Waaren, bestimmt, daß Gegenstände, deren Aus⸗ fuhr in einem anderen Lande elnge ich durch Ausfuhr⸗
prämien begünstigt ist, durch Kaiserliche Verordnung mit Zu⸗
295 in das deutsche mit einer Ausgleichungs⸗Abgabe belegt werden önnen. Die Ausgleichungs⸗Abgabe darf den Betrag der Ausfuhrprämie nicht übersteigen. Die Erhebung der Aus⸗ gleichungs⸗Abgabe kann entweder für die Erzeugnisse eines bestimmten Landes oder ohne Rücksicht auf den Ursprung der eingehenden Waaren für alle oder bestimmte Grenzstrecken angeordnet werden. Die Anordnung der Erhebung einer Ausgleichungs⸗Abgabe soll der Regel nach wenigstens 4 Wochen vor dem Zeitpunkte, mit welchem sie in Kraft tritt, zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht werden.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Deutschen Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (19.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher die Bundesraths⸗Bevollmächigten Justiz⸗Minister Dr. von Fäustle, Abeken und von Mittnacht mit mehreren Kommissarien beiwohnten, setzte das Haus die zweite Berathung des Entwurfs einer Strafprozeßordnung fort. Die §§. 18 bis 26 wurden ohne Debatte genehmigt. §. 41 fällt nach den Beschlüssen der Kommission fort. §. 47a. bestimmt, daß Minister und andere hohe Beamte an ihrem Aufenthaltsorte vernommen werden sollen. Die Abgg. Fran⸗ kenburger, “ und Dr. Reichensperger (Crefeld) spra⸗ chen gegen den Paragraphen, während die Abgg. Dr. Völk und Dr. Zinn, der Bundeskommissar, Direktor im Reichs⸗ kanzler⸗Amt v. Amsberg, sowie der Referent Abg. Dr. v. Schwarze für denselben eintraten. Darauf wurde §. 47a. in der Fassung der Kommission angenommen. §. 43 zählt diejenigen2 gn auf, welche von der Zeugniß⸗ pflicht unter Umständen befreit sind, unter Andern Aerzte
stimmung des Bundesraths bei der Zollgebiet
und Rechtsanwälte, über dasjenige, was ihnen bei Ausübung ihres Amtes anvertraut ist. Der Bundesraths⸗Bevollmäch⸗ tigte Justiz⸗Minister von Mittnacht erklärte sich gegen die Ausnahme in Betreff der Aerzte, weil zwar Ehre und Pflicht, owie der vom Arzte zu leistende Eid ihn zur Verschwiegen⸗ eit im Privatleben nöthigten, aber nicht mehr dann, wenn das öffentliche Interesse die Offenbarung des Anver⸗
trauten fordere. Mit 1 andere Personen, welche eine aug nehmen, von der Zeugnißpflicht eximiren. habe eine solche Beschränkung der thatsächlichen Be⸗ a auch für die Vertheidigung mancherlei Nachtheile. Die Abgg. Dr. Zinn und Reichensperger (Olpe) empfahlen die Kommissionsbeschlüsse zur Annahme. Das Haus ent⸗
sprach diesem Wunsche. §. 44 wurde ohne Debatte genehmigt.
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Vertrauensstellung
§.44a befreit von der Zeugnißpflicht die Redacteure, Verleger und 8
Drucker einer periodischen Zeitschrift über die Person des Autors, welche in dieser hesche ein Preßdelikt begangen, für welches nach dem Preßgesetz der verantwortliche Redac⸗ teur haftet. Nach einer kurzen Empfehlung des Paragraphen
durch den Referenten Abg. Dr. v. Schwarze erklärte sich der Bundes⸗
kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Hanauer gegen die Auf⸗ Eine so weit gehende Befreiung von der Zeugnißpflicht könne anders begründet werden,
nahme dieser Bestimmung.
als wenn man sage: Weil der Redacteur verantwortlich sei, olle seine Verantwortlichkeit auch die Thäterschaft Anderer cken. Wenn die Kommission annehme, daß Drucker, Verleger und das 1 der Herstellun des Preßerzeugnisses in gleicher Weise wie der Redacteur betheiligt sei, so stelle sich die Kommission auf einen anderen Standpunkt als auf den des reßgese es. Dasselbe habe eine Verantwortlichkeit des Hülfspersonal . t nicht statuirt und ebensowig angenommen, daß die bloße t eihe aufzufassen sei, wie der des Redacteurs. deren Betheiligung nur eine mechanische sei, wegen des nißzwanges dieselbe Skuftfosgerue, ziehe, wie hinsichtli 1 Redacteurs. Beim Schlusse des Blattes ergriff der Abg. Dr. Marquardsen das Wort.
— Aus Anlaß der kürzlich in Wien stattgehabten Ver handlungen über eine neue Elbschiffahrts⸗Akte ist in der Presse die Beschwerde laut geworden, daß der Entwurf zu der neuen Akte auf deutscher Seite aufgestellt worden sei,
ohne daß man den betheiligten Kreisen Gelegenheit gegeben
habe, ihre Ansichten und Wünsche geltend zu machen. Wie grundlos diese Beschwerde ist, erhellt aus den nachstehenden aktenmäßigen Mittheilungen. — Die Ausarbeitung einer neuen Elbschiffahrts⸗Akte wurde im Jahre 1870 von der ee preußischen Regierung auf den Wunsch der bhegi⸗ rungen der übrigen Elbuferstaaten übernommen. Die preußische Regierung theilte den von ühr ausgearbeiteten vorläufigen Entwurf den betheiligten preußischen Provinzialbehörden zur Prüfung mit und veranlaßte dieselben zugleich, das Gut⸗ achten von Vertretern des Kaufmanns⸗ und Schifferstandes darüber einzuholen. In Folge dessen haben dla die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft, die Vorsteher der Magdeburger Kaufmannschaft, die Handelskammern zu Harburg und Lüneburg, das Kommerzkollegium zu Altona, der Vorstand des v Schiffervereins, sowie das Hafenamt in Harburg über den Entwurf geäußert. Erst der auf Grund dieser Gutachten umgearbeitete Entwurf ist an das Reichskanzler⸗Amt gelangt und von letzterem dem Bundesrath vorgelegt worden, was seiner Zeit auch durch die öffentlichen Blätter bekannt geworden ist. Nachdem hierdurch den Regierungen der übrigen Elbuferstaaten Gelegenheit boten worden war, den Entwurf auch ihrerseits in den be⸗ theiligten amtlichen und nicht amtlichen Kreisen innerhalb ihrer Staatsgebiete prüfen zu lassen, wurde derselbe im Bunde rathe festgestellt. Von dem so festgestellten Entwurfe und von de bei der Mittheilung desselben der österreichischen Regierung vorgelegten Denkschrift ist ebenfalls den ämmt⸗ licher Elbuferstaaten Kenntniß gegeben worden. In Oester⸗ reich hat der Entwurf eine sehr eingehende Prüfung erfahren und zwar, ebenso wie in Deutschland, in amtlichen wie in nichtamtlichen Kreisen. Das Ergebniß dieser Prüfung i dahin ausgefallen, daß die österreichische Regierung den Ent⸗ wurf in der von der deutschen Regierung vorgelegten Gestalt, von untergeordneten, übrigens im beiderseitigen Einverständniß erledigten Punkten . annehmbar befunden hat.
— Nach §. 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 dürfen ausländische Banknoten, wenn sie (ausschließlich oder neben anderen Werthbestimmungen) in Reichswährung ausgestellt sind, innerhalb des Reichsgebietes zu —— nicht gebraucht werden. Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird nach §. 57 a. a. O. mit Geldstrafe von fünßzig bis zu fünftausend Mark und, falls die Verwendung derartiger Bank noten zu Zahlungen gewerbsmäßig geschieht, außerdem mit Cefaen. bis zu einem Jahre bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Sicherem Vernehmen nach hat neuerdings ein auslän⸗ disches Bankinstitut, nämlich die „Nationalbank des Groß⸗
leichem Rechte könne man auch Ueberdies
Hülfspersonal bei der
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eiligung als Verleger und Drucker von demselben Stana: — teur Demnach ei es inkonsequent, wenn man hinsichälcc derjenigen Personen,
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