1876 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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herzogthums Luxemburg“ zu Luxemburg, Banknoten ausge⸗ eeben, welche in deutscher Reichswährung, und zwar in Ab chnitten zu 5, 10 und 20 ℳ, ausgestellt sind. Da auf die erwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb Deutschlands die oben erwähnten Strafbestimmungen Anwen⸗ dung finden, so kann das Publikum vor einer Annahme solcher Noten nur dringend gewarnt werden.

Nach einem von dem Minister des Innern im Ein⸗ verständniß mit dem Finanz⸗Minister erlassenen Reskript vom 13. v. M. sind Führungs⸗Atteste, welche zu dem Zwecke nachgesucht und ertheilt werden, die Erlau bniß zum Be⸗ triebe eines der im §. 33 der Gewerbeordnung vom 21. 1869 bezeichneten Gewerbe zu erlangen, stempelpflichtig.

iese Atteste gehören zu denjenigen „Verhandlungen über die Ertheilung der Erlaubniß“, zu welchen die Verwen⸗ dung der tarifmäßigen Stempel durch die Cirkular⸗Ver⸗ fügung vom 26. Oktober 1870 angeordnet worden ist. Tarifmäßig unterliegen aber amtliche Atteste in Privat⸗ sachen einem Stempel von 1 Das Cirkularreskript vom 5. Mai 1824 hatte die Stempelfreiheit der behufs des Ge⸗ werbebetriebs zu ertheilenden polizeilichen Atteste unter anderen Voraussetzungen bestimmt, als solche jetzt nach der neueren Gesetzgebung in Ansehung der Erlaubniß zu dem Betriebe der im §. 33 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 b5 Gewerbe vorliegen. Jenes Restript ist nach Erlaß der Cirkular⸗ verfügung vom 26. Oktober 1870 in dergleichen Fällen nicht mehr anwendbar.

Aus der Stempelpflichtigkeit der Konzession aber läßt sich

die Stempelfreiheit der Führungsatteste nicht folgern. Die Konzession ist kein Attest, und nur die als Grundlage eines Uees dienenden Zeugnisse bleiben tarifmäßig vom Stempel efreit.

Rendsburg, 24. November. (Kiel. Z.) Die heutige Sitzung des Provinzial⸗Landtages begann mit der Schlußvorberathung über den Ausschußbericht, betreffend den Entwurf einer Baupolizei⸗Ordnung für das platte Land Schleswig⸗Holsteins. Der Entwurf hat etwa 60 Amendements und ca. 20 Subamendements erfahren. Fast sämmtliche Anträge des Ausschusses erhielten die Billi⸗ gung des Ausschusses. Dann folgte die Vorberathung über den Ausschußbericht, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Kirchenverfassung der evangelisch⸗lutheri⸗ schen Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein.

Mecklenburg. Malchin, 22. November. (H. N.) Landtag. Von Schwerin wie von Strelitz waren Reskripte eingegangen nebst Verordnungsentwürfen, betreffend die Be⸗

rafung der Feldfrevel. Die Sache war schon auf em vorigjährigen Landtage Gegenstand der Verhandlung ge⸗ wesen, aber nicht zu Ende . rt worden. Stände, nament⸗ lich die Ritterschaft, legen hohen Werth auf bieses Gesetz, und es wird deshalb ein besonderes Comité von sechs Personen zur der Entwürfe gewählt, auch sollen diese Ent⸗ würfe sammt Motiven in 200 Exemplaren durch den Druck vervielfältigt werden. Weitere Eingänge von der schwerinschen Regierung gehen sofort an das Polizeicomite. Unter diesen schwerinschen Reskripten t8 auch eins vom 14. d. M., welches die ständischen Beschwerden über die ungleiche Vertheilung der Lasten beim Manöver des IX. Armee⸗Corps im vergangenen Jahre zum Gegenstande hat. Bürgermeister Danneel⸗Bruel und Hofrathk Mau⸗Neukalen beschweren sich darüber, daß in den von Wen vertretenen Städten keine Amtsgerichte bei der neuen Gerichtsorgani⸗ sation sollen errichtet werden, und suchen den Einfluß des sandtagen dafür zu gewinnen, daß solches nachträglich ge⸗ sehen möge.

23. November. (H. N.) Schon auf dem vorjährigen Landtage suchten die Stände die Regierungen zu veranlassen, hihscheig der Grundsätze, welche bei Vertheilung und Aus⸗

ebung der Mobilmachungspferde zur Anwendung kommen, bei dem Bundesrathe eine für Mecklenburg ge⸗ wünschte Aenderung zu bewirken. In der heutigen Sitzung des Landtages kam jedoch ein schwerinsches Restript mit an⸗ liegendem Protokoll der Bundesrathssitzung vom 31. Januar 1875 zur Vorlage, woraus hervorgeht, daß nach Beschluß des Bundesraths für die Repartition der Mobilmachungspferde auf die einzelnen Bundesstaaten der inihnen festgestellte Gesammtbestand an Pferden maßgebend ist und daß dem entsprechend der einzelne Staat auch für verpflichtet erachtet wird, über den Bedarß des eigenen Kontingentes hinaus nach Verhältniß des vorhandenen

serdebestandes für das Bedürfniß anderer Truppenkörper des Bundesheeres mit beizutragen. Das Reskript führt weiter aus, daß die mecklenburgischen Regierungen längst bemüht ewesen wären, hierin den Wünschen der Stände gemäß

andel zu shefftn, damit beide Mecklenburg nicht mehr Pferde zu liefern hätten, als ihr Kontingent erfordere. Alle⸗ Anstrengungen seien jedoch ohne Erfolg gewesen und die Regierungen seien nicht in der Lage, etwas Weiteres in der Sache zu thun.

Lippe. Detmold, 20. November. (Schl. Pr.) Die Wahlen der 21 Landtagsdeputirten, die ersten nach dem neuen Wahlgesetze, sind zu Ende. Die Fortschrittspartei hat nur fünf bis sechs Mitglieder durchgebracht. Die übrigen Mitglieder gehören sämmtlich der gemäht gken Partei an. Man erwartet die Vorlage einer neuen Verfassung, einer Städte⸗ ordnung und einer Landgemeindeordnung. Der Hauptgegen⸗

stand ist aber die Dominialfrage.

Bremen, 25. November. (Wes. Ztg.) In Betreff der Fenen⸗ errichtenden Landwirthschaftlichen Versuchs⸗ tation für Moor, Haide und Sumpfboden schlägt der Senat der Bürgerschaft vor, ein Haus am Neustadtsdeich vorläufig kostenfrei zu dem Zwecke zu bestimmen. Die Bürger⸗ schaft hat in vertraulicher Sitzung dem Antrage zugestimmt.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. November. (W. T. B.) Die Gerüchte von einer bevorstehenden Minister⸗ krisis werden von gut unterrichteter Seite als unbe⸗ gründet bezeichnet, ebenso auch die Version von einem direkten Eingreifen der Krone in die Bankverhand⸗ lungen. Das österreichische wie das ungarische Ministerium fich entschlossen, die Verhandlungen mit der Nationalbank ortzusetzen.

(W. T. B.) Der heutigen Versammlung der drei verfassungstreuen Klubs wohnten sämmtliche

Minister bei. Nach Verlesung der von den Obmännern der drei Klubs vereinbarten Fragen: Ob das veröffentlichte

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Bankstatut authentisch sei, ob die Regierung dasselbe ver⸗ trete, ob zwischen den einzelnen Ausgleichspunktationen ein berartiger Konnex bestehe, daß mit der Ablehnung eines Punktes der ganze Ausgleich scheitere und ob die Regierun bei den weiteren Verhandlungen wegen der Bankfrage au ähnlicher Basis, wie bisher, verhandeln wolle erklärte der Finanz⸗Minister Pretis im Namen der Regierung, daß der veröffentlichte Text authentisch sei. Was die übrigen den Ausgleich betreffenden Vorlagen angehe, so unterschieden sich dieselben dadurch von dem Bankstatut, daß sie in vollkom⸗ mener Textirung dem Hause vorgelegt würden, während das Bankstatut der Bankdirektion zur Vornahme eventueller Mo⸗ difikationen habe vorgelegt werden müssen. Nach dem Be⸗ kanntwerden der Wünsche der Bankdirektion würden die bei⸗ derseitigen Regierungen sich ins Einvernehmen setzen behufs weiterer Verhandlung mit der Nationalbank, um die Angelegenheit in einer allen Interessen entsprechenden Weise abzuschließen. Details könne die Regierung in der Versammlung nicht geben, doch sei sie jederzeit zu vertraulichen Aufschlüssen bereit; ebenso sei sie jedenfalls entschlossen, die Konsequenzen der Vorlagen zu tragen. Bezüglich der eie Vorlagen sei die Regierun definitiv gebunden, nur bezüglich des Bankstatuts würden 8. Verhandlungen mit der Nationalbank vorangehen. An⸗ läßlich der Gerüchte von der beabsichtigten Auflösung des Reichsrathes erklärte der Minister⸗Präsident, daß die Re⸗ ierung nicht im Entferntesten an eine Auflösung des Reichsrathes denke und sich in der gegenwärtigen ernsten Lage nicht dazu entschließen könnte, der Krone eine solche Maßregel eaeb Nachdem im weiteren Ver⸗ laufe der Verhandlungen der Minister des Innern, Lasser, die Gründe dargelegt hatt, weshalb sich die Regierung auf ihre heutigen Mittheilungen beschränken müsse und ferner erklärt hatte, die Regierung glaube schon jetzt zu wissen, was durchführbar sei und was nicht, und nachdem mehrere Redner die Errichtung einer dualistischen Bank entschieden perhorrescirt hatten, ergriff schließlich der Finanz⸗Minister Pretis nochmals das Wort. Derselbe wiederholte sh bereits im Abgeord⸗ netenhause abgegebene Erklärung, daß den Bankverhandlungen mit Ungarn das Pnnth der Noteneinheit zu Grunde liege und betonte, wer dieses Prinzip technisch, wissenschaftlich und praktisch durchführen wolle, müsse die aus demselben folgen⸗ den nothwendigen Konsequenzen ziehen.

Großbritanunien und Irland. London. 26. No⸗ vember. (Köln. Ztg.) Die Königin hat der Herzogin von Saldanha ihr persönliches Beileid über den Tod ihres Gemahls ausgesprochen. Eine portugiesische Korvette holt die Leiche nach Lissabon ab. Herr Göschen ist heute aus Aegypten heimgekehrt. In einem Schreiben an die Arbeitervertretungsliga spricht Gladstone aus, die Sendung Salisbury’s, eines gleich ehrenwerthen und tüchtigen Mannes, gewähre Grund zur Hoffnung auf Wahrung des Friedens.

Frankreich. Paris, 26. November. Die „Corr. Havas“ berichtet: „Der Ministerrath hat sich gestern aber⸗ mals versammelt. Wie verlautet, ist wieder von den Ehren⸗ besiunsheg bei Beerdigungen die Rede gewesen. Das Kabinet will an der Darstellung der Motive festhalten, ist aber uneinig Betreffs der Mittel, um die Frage zu lösen. Mehrere Minister wären der Ansicht, man könnte den hierauf bezüglichen Gesetzvorschlag ohne weiteren Nachtheil zurücknehmen und den Kriegs⸗Minister beauftragen, die Soche durch rein administrative Verordnungen zu erledigen. Der Minister des Auswärtigen hat gestern mit General Cialdini, dem italienischen Botschafter, eine Unterredung gehabt. Aus Marseille wird telegraphirt, daß Tissot, der französische Bevollmächtigte in Athen, seine Reise nach Griechenland gestern angetreten hat.“

Die Rede des Conseils⸗Präsidenten Dufaure in der Sitzung der Deputirtenkammer vom 25. d. M. wird von der „Köln. Ztg.“ folgendermaßen skizzirt:

Der Minister⸗Präsident erklärte, die Trennung von Kirche und Staat würde die Austreibung der Priester, der Presbyterien und den Verfall der Kirchen zur Folge haben; denn nimmermehr könnten die Gemeinden die Kosten der Unterhaltung der Kirche und der Priester bestreiten. Ein einziges Mal sei die Trennung von Staat und Kirche in Frankreich versucht worden: die Commune von 1871 habe diese Trennung ausgesprochen! Man finde es tyrannisch, wenn der Bürger gezwungen werde, zu den Unkosten des Kultus beitragen zu müssen, den er nicht ausübe; aber dann gebe fast jeder Budgetartikel Grund zu demselben Einwurfe: der arme Ackersmann benutze den höheren und den mittleren Unterricht auch nicht und mit diesem System gelange man zur selbstsüchtigen Beseitigung jedes Ffcgen nationalen Gedankens. In jeder der 40,000 Gemeinden Frankreichs gebe es einen Mann, der den Kranken Beistand eiste und die Kinder durch Unterricht zu einer Gesittung erhebe; kein anderer Dienst habe so viele Anrechte auf den Schutz des Staates; dieser Schutz sei übrigens eine der Klauseln des Vertrages mit der Geistlichkeit, die sich ihrerseits ver⸗ pflichte, die allgemeinen Gesetze zu achten. Man behauptet, der Ver⸗ trag werde nicht mehr gehalten, die Bischöfe leisteten keinen Eid mehr; aber die eeben der Nationalvertheidigung habe den Eid abgeschafft, man beklage sich, daß die Erklärung von 1682 nicht mehr gelehrt werde; allerdings seien einzelne Artikel dieser Erklärung auf⸗ gehoben, aber noch immer werden ihre großen Grundsätze gelehrt, nämlich die Fhersche enng zwischen dem Geistlichen und dem Welt⸗ lichen. Um die Aufhebung des Vertrages zu verlangen, beschwöre man die Gespenster des Klerikalismus herauf: die Regierung bean⸗ trage die Vermehrung der Besoldung der Sukkursalpfarrer auf dem Lande von 900 auf 1000 Frs.; das sei es nun, worin sich der Ein⸗ fluß der Geistlichkeit kund gebe. Auch habe man gestern von der Expedition nach Rom und von den Vorspielen des Krieges von 1870 gesprochen; aber mit diesen Thatsachen habe die jetzige Regierung nichts zu schaffen. Woran erkenne man denn jetzt noch den so gefürchteten Ein⸗ flu der Geistlichkeit? Die den Bischöfen ertheilten Weisungen 88 die Einmischung von Politik im priesterlichen Wirkungskreise; das könne man in dem Hirtenbriefe des Erzbischofs von Paris von 1841 er⸗ sehen, und seitdem sei die Regel nicht geändert worden. Es werde behauptet, bei der Wahl in der Bretagne hätten Priester auf der Kanzel einen Kandidaten empfohlen. (Mehrere Deputirte: Ueberall!) Redner habe eine Untersuchung angeordnet, aber die Zeugen hätten sich dieser Thatsachen, die sie zuerst erzählt, nicht mehr erinnert. (Ausrufungen.) Wenn ein Priester seinen Pflichten nicht nachkomme,

so laufe er Gefahr, wegen Mißbrauches ermahnt zu werden, aber 8 6 1 1 en Appartements hergerichtet sind, wird gleich nach seiner An⸗ Schilderhebung gegen eine freisinnige, weise und aufgeklärte Geist⸗

zuerst gelte es, die Thatsachen zu erhärten. Woher rühre diese

lichkeit? Weil man auf ihre Erklärungen nicht mehr genug Bezu nehme. Die Religion hat allerdings Vertheidiger, 88 dee 8 mitunter bloßgestellt wird, aber die politischen Parteien stellen die Religion auch bloß, wenn 7 sich mit ihren Dis⸗ kussionen hineinmischen. Daher kommt das jetzige Uebel!

Man behauptet, Frankreich stehe in Europa allein; die Einen meinen, das komme daher, weil Frankreich eine Republik sei, die Anderen, weil Frankreich katholisch sei. Aber Frankreich muß sich selber an⸗

gehören und nicht Andere fragen, was es in Bezug auf den religiösen

erstatten. in hiesigen diplomati

Glauben wie in seinem politischen Systeme sein soll. Möge Frank⸗

reich seine Unfälle gut machen, und es wird seine Stärke wieder er⸗ langen; dann werden auch die Allianzen kommen. Aber die Regie⸗ rung will Frieden mit der ganzen Welt halten; sie verlangt, daß Niemand sich in Frankreichs innere Angelegenheiten mische; sie wird keins der Elemente der ihm anvertrauten Staatsmacht opfern. (Beifall. Wenn die guten Beziehungen, welche zwischen der geistlichen un weltlichen Macht bestehen, jemals gestört werden sollten, so werden sie schnell wieder hergestellt werden durch das Zusammenwirkn des heiligen Stuhles und des französischen Episkopats, wie auch durch die Festigkeit, mit der die Regierung beide ihr theure Sachen, die Religion und die Republik, aufrecht erhalten wird.

Versailles, 27. November. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer setzte in ihrer heutigen Sitzung die Dis⸗ kussion über das Budget für das Kultus⸗Ministerium fort und berieth zunächst einen von dem Konseil⸗Präsidenten Dufaure eingebrachten Antrag, dahingehend, den für die Besoldung von Pfarrverwesern bewilligten Kredit um 600,000 Frs. zu erhöhen. Die Budgetkommission hatte sich für die Erhöhzung um 200,000 Frs. ausgesprochen. Victor Lefranc (gemäßigter Republikaner) beantragte 400,000 Frcs. Dieser Antrag wurde jedoch mit 263 gegen 239 Stimmen ab⸗ gelehnt. Dufaure hielt die Forderung von 600,000 Frs. auf⸗ recht. Die Berathung wird morgen fortgesetzt werden.

Spanien. Madrid, 25. November. (Ag. Hav.) Der

Minister⸗Präsident Canovas del Castillo erklärte im Kongreß bei Beantwortung einer Interpellation von Alvared in Betreff der religiösen Toleranz, daß er der Impopulari⸗ tät getrotzt habe, um die religiöse Toleranz in der Konstitu⸗ tion, ungeachtet des Widerstandes der großen Mehrheit der Spanier, aufrecht zu erhalten.

Türkei. Konstantinopel, 28. November. (W. T. B.) Der hiesige englische Botschafter, Elliot, hatte gestern eine Privataudienz bei dem Sultan. Die Spezial⸗ bevollmächtigten Frankreichs zur Konferenz, Graf Chaudordy und Graf Bourgoing, werden am Mittwoch hier erwartet. Heute ist hier ein Bataillon freiwilliger Softas eingerückt.

Wien, 27. November. (W. T. B.) Ueber den gegen⸗ wärtigen Stand der orientalischen Frage verlautet, wie das „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ meldet, Fol⸗ gendes: Bezüglich beson erer Reformen für die drei insurgirten türkischen Provinzen seien die Kabinete einig. Die augen⸗ blicklich noch zwischen Petersburg und London bestehenden Differenzen beträfen mehr die äußerliche Form, als die Sache selbst. Während man in London den Schein gewahrt wissen wolle, als bliebe der Pariser Vertrag intakt, wenn man auch mit einer faktischen Verletzung des Art. 9 des Vertrages ebenso einverstanden wäre, wie seiner Zeit bei der Libanon⸗ Frage, wolle Rußland in dem event. Schlußprotokolle der Konferenz gerade schärfer in der Form als sachlich eine Auf⸗ hecahg des Vertrages konstatirt sehen, indem man in Ruß⸗ and dies als eine Art Satisfaktion und Rehabilitation für die Mieher el⸗ des Krimkrieges betrachtet. Ebenso bestehe auch bezüglich der Auffassung der Garantiefrage zwischen der englischen und russischen Regierung keine wesent⸗ liche Differenz. Nur die Frage wegen der Modalitäten der von der Pforte zu gebenden Garantien könnte einen casus belli bilden. Rußland wolle eine sofortige Okku⸗ pation, von welcher England nichts wissen wolle, und noch weniger die Pforte. Die aufgetauchten und bereits erörterten Vermittelungsvorschläge beträfen theils eine Vertagung der Okkupation für den Fall, daß die Türkei selbst die Macht und Autorität besäße, die vereinbarten Reformen ins Leben zu rufen, theils die Frage, welche der Großmächte die Okkupation bewerkstelligen solle. Innerhalb dieser Vermittelungspunkte dürfte sich ein Punkt finden, bis zu welchem sich auch England mit einer eventuellen Okkupation einverstanden erklären könnte.

Brüssel, 27. November. (W. T. B) Wie das Journal „Le Nord“ erfährt, hätte die Pforte die neue Verfassung den Mächten bereits mitgetheilt. Dasselbe Organ bemerkt bei Besprechung des Vorschlages, der Türkei für die Ausführung der verheißenen Reformen eine Frist zu gewähren, daß der⸗ selbe ünegie c sei, da Europa gegenwärtig wisse, was von türkischen Reformen zu erwarten sei.

Ragusa, 27. November. (W. T. B.) Die Kommissare zur Feststellung der Demarkationslinien sind mit dem Kanonenboot „Moeve“ heute in Antivari eingetroffen. Dieselben werden mit dem türkischen Kriegsdampfer „Assyr“ ihre Reise nach der Bojana⸗Mündung fortsetzen und sich von dort mittelst eines Flußdampfers nach Scutari begeben.

28. November. (W. T. B.) Der Insur⸗ genten⸗Chef Mussie, welcher, wie bereits gemeldet, auf österreichischem Gebiete verhastet wurde, ist gestern unter Es⸗ korte hier eingetroffen; derselbe soll in Klagenfurt internirt werden. Zwei türkische Kriegsdamfer haben von der österreichischen Regierung die Erlaubniß erhalten, in die Häfen von Klek und Ragusa einzulaufen. Zur Kontrole der für das Einlaufen festgesetzten Bedingungen sind Seitens der Militärbehörden Kommissare ernannt worden.

Serajewo, 17. November. Das Amtsblatt für Bosnien vom 13. enthält eine Verordnung des Groß⸗ veziers, durch welche von Neuem die Ausführung von Lebensmitteln aus Bosnien verboten, die Einführung solcher cesn Oesterreich und Serbien aber von Zollabgaben befreit wird.

Demselben Blatte zufolge hat der Großvezier bestimmt, daß die Gebühren, welche für die Quarantäne, die Leucht⸗ thürme, das Ankern der Schiffe u. s. w. zu entrichten sind, ausschließlich in Metallgeld zu zahlen seien. Schon früher war die Annahme des türkischen Papiergeldes bei der Douane und den Post⸗ und Telegraphenämtern untersagt worden.

Konstantinopel, 26. November. Der W. „N. Fr. Pr.“ wird telegraphirt: Die Publikation der türkischen Kon⸗ stitution steht wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen zu erwarten, jedenfalls vor Zusammentritt der Konferenz.

Die W. „Presse“ erhält folgende Telegramme: Konstantinopel, 25. November. Lord Salisbury, für den schon im hiesigen „Hotel Logotheti“ die nöthigen

kunft hier vom Sultan in einer Privataudienz empfangen werden und dabei dem Sultan auch einen genauen Bericht über die Stimmung sowohl am englischen Hofe, als auch an den Höfen, die er auf sere Hierherreise besuchte, chen Kreisen glaubt man, daß 8 uüdienz entscheidend für die Stellung der Pforte zu den Forderungen der sein werde. 26. November. Eine Regierungsdepesche an die Gouverneure der Provinzen fordert dieselben auf, die

Ausrüstung der neuen Baätaillone für die Armee schleunigst betreib

en zu lassen. Belgrad, 26. November.

Die Demarkationslinie am Timok geht von Wraschogrnaz über Kopita, Metowniza, wischen Planiniza und Lubniza durch, nach Grljan. Die emeinden von Wraschogrnaz, Lubniza und Grljan bilden die neutrale Zone.

„Srpske Novine“ Erlaß des i r nen betreffend die neue Organisation der n Armee. ch besteht die Armee aus der aktiven Armee und der Re⸗ die aktive Armee aus der Infanterie 1. Klasse und den ührigen die Reserve aus der Infanterie 2. und 3. Klasse. Armee wird in vier Corps eingetheilt: das Schu⸗ Corps, bestehend aus der Belgrader, Rudniker und Poscharewatzer Brigade. der Schabatzer, Podrinjer, Valjevoer und Us Corps aus der Tschatschaker, Krujewatzer, Jagodinaer Das Timok⸗Corps aus der Alexinatzer, Tschrnorejkaer und Branitschevoer Brigade. der des Schumadija⸗Corps in Belgrad, a⸗Corps in Kruje⸗ Die Artillerie

vom 23. d. M. veröffentlicht

serbische

Waffengattungen,

Die aktive Kragujewatzer, Das Drina⸗Corps aus chitzaer Brigade. Das Morawa⸗ und Tschuprijaer Brigade. Knjajewatzer, Tse

Die Corpsstäbe liegen: der des Drina⸗Corps in Valjevo, der des Moraw er des Timok⸗Corps temporär in Jowanowatz. die Kavallerie Regimenter, die Ingenieurtruppen Die Freiwilligen⸗Corps werden ebe Armenien erfährt die „P. K.“

formirt Brigaden, Bataillone. 1 Aus Türkisch⸗ Erzerum, 12. November: Die türkische Truppenaufstellung bei Vana hat begonnen. Dort Bei Bajazet sind zwei Divisionen Bis jetzt übersteigt die Zahl sämmtlicher im dies⸗ onzentrirten Truppen kaum 45,000 Mann, wobei sonen in den verschiedenen festen Plätz cht große Anstrengungen, Offenbar hat sie aber dabei mit großen Schwie⸗ u Anfang dieses Monats hätte die Armee Es fehlt aber an Geld und Leuten. Um chzuhelfen, werden jetzt die Kurden massenhaft Soldaten, die aber was leisten

enso eingetheilt.

befinden sich 12. zusammengezogen.

en nicht mitgerechnet sind. Die Pforte ma um hier eine größere Armee aufzubringen. rigkeiten zu kämpfen. Schon z 60,000 Mann stark sein s in letzterer Richtung na ausgehoben. , 1 einer eisernen Disziplin bedürfen In einem eventuellen

namentlich gegenüber den Kaukasusarmee zahlreich

Terek⸗Kosaken sind ein eb die Kurden. Die bereits aus bare Excesse. Ein reiches Kloster, wurde von den in Bajazet garni und dessen Prior, welcher Miene zur Noch ein traurigeres Schaar Kurden griff die Dörfer P. dort unter Weibern, Kindern und Greisen. ten keine Waffen und konnten sich nicht wehren.

hier hochgeachtete Herr Martar, 8 ist nach Konstantinopel abgereist,

der Großmächte

Dieser Stamm liefert ganz tüchtige „wenn sie im Felde et Kriege gegen Rußland werden sie welche in der russischen vertreten sind, gute Dienste leisten. Die enso wildes und ungestümes Element wie gehobenen Kurden begehen leider furcht⸗ Utsch⸗Kilisse, 2 Stunden von Bajazet, F allen, ausgeraubt

Terek⸗Kosaken,

sonirenden Kurden überf Vertheidigung machte, erschlagen. Ereigniß spielte sich unweit von hier ab. Eine stick und Perkri an und wüthete Die Dorfbewohner hat⸗ Ein angesehener

aufgemacht und zu führen. Vertretern stände Vorstellungen machen werde. sind für Kriegszwecke requirirt w Teskerès entschädigt worden. 0,000 Mann errichtet. cht. Auch der Landsturm wird organi kamate sind zu Sammelpunkten des Die Steuern werden hier zumeist in Getreid Davon werden die geringsten Quantitäten verkauft, rend das Meiste nach den Festungen, nopel gebracht wird.

Rumänien. Die Deputirtenkammer hat ihren bi⸗ ten Rosetti wieder gewählt. tropolit Miclesco zum Präsidenten, 8 Ghika zu Vizepräsidenten gewählt. land und Polen. St. Petersburg, 25. Novem⸗ den alarmirenden Gerüchten ausländischer daß die militärischen nicht den Krieg um jeden Preis im e Verbesserung des

unwahrscheinlich, über diese Zu⸗ Fast alle Pferde der Provinz

Die Eigenthümer sind mit ajazet wird ein verschanztes Lager 5000 Irreguläre sind bereits dort unter⸗ Alle Hauptorte der Landsturmes bestimmt. esorten und Hammeln

theilweise sogar nach Konstanti⸗

Bukarest, 28. November. (W. T. B.) sherigen Präsiden⸗ at wurden der Me⸗

Im Senat Kogalniceanu und Joan

Gegenüber 1 Blätter erklärt die „Ag. gén. russe“, Vorbereitungen Rußlands ten, sondern nur die verbürgt r christlichen Bevölkerungen des Orients, ein Resultat, Einvernehmen der Mächte zu zufrieden stellen würde. Der d, Karzow, und der ch, sollen nach der Am 11./23. No⸗

Auge hät Looses de G das durch friedliches

General⸗Konsul in Belgra erbische Gesandte, „Ag. gén. r.i ember verse bekannt durch seine Untersuchungen

asiatischen Eisenbahn.

Dänemark.

Marinowit e“ heute hier eintreffen. hierselbst der General Besnossikow, bezüglich der mittel⸗

23. November. ungen über den Be⸗ Die großen

Kopenhagen, Blätter enthalten verschiedene Mittheil Königs auf der Insel Fühnen. Ravnholt finden heute statt. Das kurzer Diskussion die 3. Be⸗ end Maßregeln gegen die Ver⸗ th. Die Gesammt⸗Einnahme der und Schiffsabgaben m. M., rlegssteuer betrug im Halbjahre April⸗Okto⸗ inanzjahres 15,987,625 Kr., welches im Verg mit dem entsprechenden Zeitraume des vorigen eine Mehreinnahme von 23,928 Kr. darstellt.

such des Jagden auf thing beendigte gestern n. rathung des Gesetzes breitung der Hundswu oll⸗, Branntweins⸗ sowie der K.

ber dieses F

Statistische Nachrichten.

belgische auswärtige Handel, der lich beträchtlichen Rückgang im Vergleich hat im letztvergangenen Jahre wieder enn auch der Waarenumsatz noch nicht gt hat, den er 1873 besaß. Es betrug

(Stat. Korr.) Der

im Jahre 1874 einen ziem zum Vorjahre erfahren hatte, an Ausdehnung gewonnen, den Umfang wieder erlan

im Generalhandel:

die Einfuhr Mill. Fr. Ausfuhr im Spezia r Mill. Fr. 1 Ausfuhr 1 Nach diesen Anga gebrachten Waa dischen Verbrau Waarenausfuhr die Erzeugnisse des bel⸗ 1874 53,85 und 1875 52,27 %. des Transithandels zu danken, wenn im welche die belgische Grenze überschritten, eisen als im Vorjahre. Der Werth der für 1874 auf 955, Mill. so daß er im letztvergan⸗ und damit die gleiche Be⸗ er im Jahre 1873 (mit 1006,3 Mill.

Ihandel:

ben wurden von allen über die Grenze herein⸗ 8,70, 1874 57,20, 1875 56,36 % dem inlän⸗ che zugeführt, und beanspruchten von der gesammten ischen Ackerbaues und Gewerb⸗ Vor Allem ist es

ren 1873 5

fleißes 1873 53,84, demnach einer Zunahme Jahre 1875 die Waaren,

einen höheren Werth aufw durchgehenden Waaren wird geben, für 1875 auf 1005,2 Mill. Frcs.,

gegenen Jahre von 100 auf 10

deutung wieder erlangte, die

Frcs.) hatte.

„Die obigen einen passiv

Europa ent

en den belgischen auswärtigen Handel als ; nur nach Deutschland und dem südlichen sandte das Land mehr einheimische W

kennzeichne“ als es von

dort Güter zum inländischen Verbrauche bezogen hat. Es überstiecg 1875 im Spe ialhandel die Ausfuhr nach dem zollvereinten Deutsch⸗ land um 66 %, die nach Hamburg und Bremen gerichtete um 6, Mill. Fres. den Werth der von dort bezogenen Waaren, und im Handel mit dem südlichen Europa war der Werth der Ausfuhr 73,3 Mill. Fe während nur für 41,2 Mill. Fres. Güter von da auf belgisches

ebiet gebracht wurden. 2 .

„Den lebhaftesten Waarenaustausch unterhält Belgien mit Frank⸗ reich, darnach mit England, Deutschland, den Niederlanden und Amerika. Von diesen Gebieten haben im belgischen Spezialhandel:

eingeführt ausgeführt 8 1873 1875 1873 1875 Deutschland (mit Hamburg

und Bremen ..... Miill. Fr. 171, 171,68 266,1 244,3 wee—] 4 335,s 356,3 380,1 344,0 die Niederlande .. .. . 179,0 169,5 131,9 150,2 ““ 8 263,2 249,2 241,9 208,8 ““ 299,7 194,1 47,4 47, Unter den zum inländischen Verbrauche eingeführten Gegen⸗ ständen nahmen Getreide und Mehl und darnach Wolle die erste Stelle ein; von belgischen Erzeugnissen gingen vor Allem Pflanzen⸗ Faserstoffe und Steinkohlen nach dem Auslande. Die Bedeutung dieser Waaren für den auswärtigen Handel Belgiens wird die fol⸗

ende Uebersicht erkennen lassen, welche die hauptsächlichsten Gegen⸗ sönc des Spezialhandels aufführt. Es wurden 1875 nach und von

elgien

eingeführt ausgeführt

Tsd. Fr. Tsd. Fr. Getreide und Mehl . . . . . . . . 182,666 45,164 ““ 114,562 9,974 In einer Schrift über die kirchliche Statistik von Berlin, welche soeben (Berlin, Verlag des Evangelischen Vereins) erschienen, hat es sich ihr Verfasser, Prediger E. Hülle, zur Auf⸗ gabe gestellt, nicht nur auf die Mängel der gegenwärtigen kirchlichen Statistik von Berlin hinzuweisen, sondern auch die Wege der Ab⸗ hülfe zur Sprache zu bringen. Die vorliegenden Aufzeichnungen sollen dazu dienen, eine weitere Erörterung über die Methode der Verwerthung kirlich⸗statistischen Materials herbeizuführen. Die Be⸗ handlung der Frage nimmt besonders auf drei Punkte Rücksicht, welche die drei Abschnitte der vorliegenden Schrift bilden: 1) Die Unterlagen der kirchlichen Statistik von Berlin; 2) die Benutzung der kirchlich⸗statistischen Daten; 3) die Resultate der kirchlichen Sta⸗ tistik von Berlin. 8 8 ““

Kunst, Wissens chaft und Literatur.

Dresden, 21. November. (Dr. J.) Der ordentliche Profefsor Dr. Carl von Noorden in Bonn ist zum ordentlichen Professor der Geschichte in der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. Der Preußische Termin⸗ und Notiz⸗Kalender ist (in Friedr. Schulze’s Verlag hier) auf das Jahr 1877 im 8. Jahr⸗ gang erschienen. Dieser zum Gebrauch der Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, einschließlich der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens bestimmte Kalender ent⸗ hält außer dem Kalendarium und der Genealogie des Königlich preu⸗ ischen Hauses: I. Die gebräuchlichen Eide. II. Portotare. III. Tarif der Gebühren für telegraphische Depeschen. IV. Zinstabelle nach der Markrechnung. V. Gesetz, betr. einige Abänderungen der Vorschriften für die Veranlagung der Klassensteuer, vom 16. Juni 1875. VI. Ge⸗ setz, bet-, eine Abänderung des Gesetzes, vom 24. März 1873 über die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, vom 28. Juni 1875, nebst Verordnung, betr. die Tagegelder und die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 15. April 1876. VII. Gesetz, betr. die Ver⸗ fassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1875. VIIf. Verzeichniß der Behörden und Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Verwaltung des Innern, inkl. der Bürgermeister sämmtlicher Städte Preußens, erweitert durch die Namen der Beamten des Ober⸗Verwaltungsgerichts und der Verwal⸗ tungsgerichte, sowie der Provinzial⸗ und Bezirksräthe. IX. Namens⸗ register zu VIII. Das Verzeichniß der Behörden und Beamten ist durch die Namen der Beamten des Ober⸗Verwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte, sowie der Provinzial⸗ und Bezirksräthe ver⸗ vollständigt worden.

8 Land⸗ und Forstwirthschaft.

Bremen, 24. November. (H. N.) Der Geschäftsführer des Vereins gegen das Moorbrennen, A. Lammers, hat im Auftrage des Präsidenten, Bürgermeister Dr. Pfeiffer, den Vor⸗ standsmitgliedern im Wege des Rundschreibens empfohlen, die Ver⸗ einsversammlung für dieses Jahr ausfallen zu lassen und nicht früher als Ende April oder Anfang Mai 1877, und zwar alsdann hier ab⸗ zuhalten. Nicht etwa Mangel an Verhandlungsstoff ist der Grund dieses Vorschlags, sondern umgekehrt, daß die Bestrebungen des Vereins für rationelle Moorkultur neuerdings einen höchst erfreulichen Fortgang nehmeu auch ohne häufig wiederkehrende neue Anregung, und daß im nächsten Frühjahre verschiedene derselben einen

ewissen Abschluß erreichen werden. Die Versuchsstation für Moor, umpf und Haide wird dann ins Leben treten; für Statistik und Kartographie der norddeutschen Moore sind die Grundlagen theils bereits gewonnen, theils der Gewinnung nahe, und auch die meteorologische Beobachtung des Moorrauchs, welche auf der Bielefelder Vereins⸗ versammlung Ende Oktober 1875 neben Moorstatistik und Versuchs⸗ station beschlossen wurde, kann im nächsten Frühjahre hoffentlich zur Ausführung gelangen. Inzwischen werden die Vor tandsmitglieder ersucht, sich die Gewinnung von Mitgliedern und Beiträgen für die steigenden Kosten der Vereinsthätigkeit angelegen sein zu lassen.

Gewerbe und Handel. b

Die Preußische Central⸗Bodenkredit⸗Aktienge⸗ sellschaft emittirt zehn Millionen Mark nom. 5 % unkündbarer im Wege der Verloosung al pari rückzahlbarer Central⸗Pfandbriefe, wovon zunächst ein Theilbetrag freihändig begeben werden soll. Die

edachten vfanbbenfe werden mit ½ % pro anno, zuzüglich der er⸗ Fparden Zinsen, getilgt; vor dem Jahre 1885 darf dieser Tilgungs⸗ betrag nicht verstärkt werden. Die erste Verloosung erfolgt im Dezember 1877. Die Appoints lauten auf 100, 300, 500, 1000, 3000 Die neue Emission steht mit denen aus den Jahren 187 ⁄2 auf gleicher Linie mit der Maßgabe, daß bei letzteren die Verloosung bereits begonnen hat.

In der Generalversammlung der Aktien⸗Brauerei⸗ Gesellschaft Friedrichshöhe vorm. Patzenhofer wurde der Ab⸗ schluß pro September 1876 genehmigt und der Geschäftsführung Decharge ertheilt. Der Reingewinn des mit dem 30. September cr. abgelaufenen Geschäftsjahres beziffert sich auf 100,249 ℳ, wovon an den Reservefonds 5012 ℳ, an den Aufsichtsrath und die Direktion für Tantièmen 9523 und an die Aktionäre 7 ½ % des 1,050,000 betragenden Aktienkapitals mit 78,7500 kommen. Der Rest von 7742 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Reservefonds enthält 27,351 Die Gesellschaft schuldet 480,000 Hypotheken und hatte am 30. Sep⸗ tember eine schwebende Schuld von 125,695 Die Kasse enthielt 11,727 ℳ, die Ausstände betrugen 17,499 und das Bierconto 128,294 Die Immobilien stehen mit 1,298,499 zu Buche, Mobilien 34,274 ℳ, vee 77,586 ℳ, Fastagen 138,970 ℳ, Pferde 12,607 ℳ, Wagen 23,060

Die Liquidation der Aktiengesellschaft Hüttenwerk Eisenspalterei bei Neustadt⸗Eberswalde ist durch Ver⸗ kauf des Hüttenwerks faß ganz beendet und dürfte, wie die „B. B.

mittheilt, einen kleinen Prozentsatz für die Aktionäre er⸗

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anstalten bis zur Publikation dieser

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Die Bilanz der Hannoverschen Maschinenbau⸗ Aktien⸗Gesellschaft (Giiche Egestorf) für das am 30. Juni abgelaufene Geschäftsjahr schließt mit einem Verlust von circa 6 % des Aktienkapitals ab, indem dem letzteren im Betrage von 10,500,000 in der Bilanz ein Defizit von 652,095 er

steht. Von diesem Verlust entfallen auf den Betrieb selbst 405,095 u

und auf Beitrag zu Abschreibungen 247,000 Unter den Passiven figuriren neben 1,732,837 Hypotheken, Aecepte in Höhe von 642,141 und Kreditoren im Gesammtbetrage von 2,121,268 Dagegen befinden sich unter den Aktiven Debitoren mit 1,726,754 ℳ, Wechsel mit 75,043 ℳ, Cassa mit 42,448 ℳ, Magazinvorräthe mit 491,999 und halbfertige Arbeiten mit 1,245,494

Das Gewinn⸗ und Verlustkonto der Aktiengesellschaft „Phoenix“, für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Laar bei Kuhrort stellt sich für das letzte Geschäftsjahr folgendermaßen: Der Bruttogewinn des Geschäftsjahres 1875 76 beträgt: 124,901 ℳ, Uebertrag des Delkrederekontos 449,375 ℳ, zusammen 574,276 Dagegen fallen demselben zur Last: Generalunkosten inkl. Zinsen 469,876 ℳ, Amortisation der Vorrichtungsarbeiten auf den Gruben 23,405 ℳ, Abschreibung auf zweifelhafte Schuldner 953,786 ℳ, zusammen 1,447,068 ℳ, bleibt. Verlust 872,790b) Die Generalversammlung beschloß, diesen Verlust aus dem Re⸗

servefonds zu decken. Der Reservefonds wird dadurch bis

auf 27,208 absorbirt, während das Garantienkonto für Schienen und Räder in Höhe von 450,000 erhalten bleibt. 89 Die Kohlenförderung auf der Kohlengrube Carolus er 7,n. beträgt nur 2,870,518 Ctr. gegen 3,625,352 Ctr. im Jahre 1874/75. Der Betrieb der Eisensteingruben litt unter ungünstigen Witterungsver⸗ hältnissen. Die Förderung aus eigenen Gruben belief sich trotzdem im Ganzen auf 76,518,089 Kilo gegen 57,316,806 Kilo im Vor⸗ jahre. Die Gesammt⸗Produktion an Roheisen belief sich auf 74,784,680 Kilo gegen 75,325,559 Kilo im Jahre vorher. Die Hütte zu Laar lieferte an fertigen Fabrikaten e iserne Schienen und Schienen⸗Befestigungstheile 8,751,181 Kilo (gegen 14,767,560 Kilo) Stahlschienen und Schienen⸗Befestigungstheile 11,414,212 Kilo (9,771,058), Handelseisen 7,526,441 Kilo (6,809,426), Bandagen und Achsen 1,912,273 Kilo (2,907,128), Gußstücke 1,813,761 Kilo (1,847,177 Kilo), total 31,417,868 Kilo gegen 36,102,349 Kilo im Jahre vorher. Im Bessemerwerk, welches wäh⸗ rend 5 Monaten nur eine Schicht pro 24 Stunden arbeitete, wurden 13,556,586 Kilo Blöcke gegen 14,065,777 Kilo, und im Martinwerke 2,594,836 Kilo gegen 1,868,526 Kilo im Jahre vorher hergestellt. In der Hütte zu „Eschweiler⸗Aue“ wurden angefertigt: Handels⸗ und profilirtes Eisen 8,507,571 Kilo (7,724,837 Kilo), Bleche 3,259,330 Kilo (2,771,743 Kilo), Räder und Rädermaterial 4,603,467 Kilo (8,312,589 Kilo), Schmiedestücke 355,348 Kilo (529,750 Kilo), Stahlbleche ꝛc. 102,045 Kilo, Gußstücke 809,105 Kilo (842,882 Kilo). Total 17,636,866 Kilo gegen 20,181,801 Kilo im Jahre vorher. Im Ganzen wurden also an fertigen Fabrikaten hergestellt 19,054,734 Kilo gegen 56,284,150 Kilo im Jahre vorher. Die Fabrik feuerfester Materialien zu Eschweiler⸗Aue lieferte 2,430,115 Kilo Fabrikate gegen 3,276,270 Kilo im Jahre vorher. Am 30. Juni c. betrug die schwebende Schuld 4,858,648 Dagegen Cassa und Wechsel 281,152 ℳ, Debitoren 3,784,672 ℳ, Magazin⸗ vorräthe 976,467

Weingartsgreuth, 17. November. (Südd. Pr.) Die im hiesigen Flur, Abtheilung Buchfeld, aufgefundenen Steinkohlen wurden vom Bergamte Bayreuth untersucht und den rheinischen und besseren sächsischen Kohlen gleich erachtet. Auf Requisition der erstgenann⸗ ten Behörde hat der Bezirksamtmann von Höchstadt ein größeres Quantum Kohlen an Ort und Stelle ausgraben lassen und wieder⸗ holt nach Bayreuth gesandt. Bohrversuche werden, wenn in diesem Herbste nicht mehr möglich, kommenden Frühling angestellt werden.

London, 24. November. (Köln. Ztg.) Wie es scheint, darf man sich in bevorstehender Session auf ein neues Fabrikzeichen⸗ gesetz gefaßt machen. Das erst kürzlich angenommene Gesetz hat viel Gutes gewirkt, doch stellen sich bei der Handhabung desselben immer noch Mängel und Lücken heraus, deren Beseitigung nunmehr angestrebt wird. Aehnliche Erfahrungen sind ja auch in Deutschland gemacht worden. 8

Nach einer Bekanntmachung der Direktion der Warschau⸗ Terespoler Eisenbahn vom 23. d. M. ist auf der Moskau⸗Brester Bahn die Expedition von gewöhnlichen Frachtgütern bereits wieder hergestellt, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Bahn die Ver⸗ antwortlichkeit für rechtzeitige Beförderung der Güter nicht über⸗ nimmt. In Folge dessen übernimmt zwar die Warschau⸗Terespoler Eisenbahn die Expedition von Gütern nach der Strecke Brest⸗Moskau, aber nur unter dem gleichen Vorbehalte. Dagegen nimmt die Kiew⸗ Brester Eisenbahn nur Eilgut zur Beförderung an. Hiervon sind indeß die Strecken nach Odessa und Kursk, auf welchen gegenwärtig die Expedition von Eilgut nicht stattfindet, ausgenommen.

Der russische „Regierungs⸗Anzeiger“ ver⸗ öffentlicht Folgendes: Durch ein am 10,./22. November d. J. vom Kaiser bestätigtes Journal des auf Anordnung des Finanz⸗Ministers niedergesetzten Finanz⸗Comités ist be⸗ stimmt worden: 1) Vom 1. Januar 1877 an wer⸗ den die Zollabgaben in Gold erhoben. Anmer⸗ kung: Beim Verkauf von Waaren Seitens der Zollämter auf dem Wege der Auktion werden die für diese Waaren zu erhebenden Abgaben in Gold berechnet. 2) Dem Finanz⸗Minister wird es freigestellt, den Zollanstalten, wo er es für nöthig findet, außer russischen Goldmünzen auch noch die Entgegennahme zu ge⸗ statten von: a. Coupons der laufenden und vorhergehenden Termine: von Billeten der russischen in Metall verzinslichen Staatsanleihen, der 4prozentigen Metalliques der Staatsbank, der Obligationen der Nikolai⸗Eisenbahn und der konsolidirten Obligationen der fnsgie Eisenbahnen; b. dieselben Billete und Obligationen, wenn sie bereits tiragirt sind; c. ausländische Goldmünzen; d. ausländische Bank⸗ noten, welche in Gold umgetauscht werden können. Die von dem Finanz⸗Minister bezüglich der Annahme dieser Valuten bestätigten Bestimmungen, mit namentlicher Bezeichnung der ausländischen Münzen, ausländischen Banknoten, nebst Angabe der Course, zu welchen sie angenommen werden können, sowie alle Ver⸗ änderungen dieser Bestimmungen sind zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 3) Die Staatsbank nimmt von Fetes dereng alle in §. 2 genannten Valuten, entgegen, und ebenso: a. Goldbarren, b. Goldanweisungen der Bergverwaltungen, und c. ausländische Tratten, die in Gold bezahlt werden, und giebt gegen diese Valuta Depositalquittungen über auf Halbimperiale lautende Beträge. Die Quittungen werden Seitens der Zollanstalten zur Zahlung im Nominal⸗ werthe von Privatpersonen nach gegenseitiger Uebereinkunft entgegen⸗ genommen. Die Staatsbank zahlt zu jeder Zeit gegen Vorweisung dieser Quittungen die Nominalsumme in Halbimperialen aus. Der ““ bestätigt die Form und den Werth der genannten Quittungen und ertheilt der Staatsbank alle zur richtigen Ausfüh⸗ rung dieser Operation erforderlichen Unterweisungen. 4) Zahlungen für Zollabgaben, welche in Metallvaluta zu entrichten sind und 5 Rübel 15 Kop. nicht übersteigen, erfolgen in Silberrubeln und zu deren Nominalwerthe. Kreditrubel jedoch können bei derartigen Leistungen nur in doppeltem Betrage angenommen werden. An⸗ merkung: Bis zum 1. Januar 1878 können Zollabgaben, die der Bezahlung in Metallvaluta unterliegen und 100 Rubel nicht übersteigen, als temporäre Ausnahme, in Kreditbilleten gezahlt werden, jedoch unter der Bedingung, daß in diesem Falle die Zah⸗ lungen in doppeltem Betrage entrichtet werden. 9 Bei Nachzahlun⸗ gen von Summen unter 1 Rubel wird jede russische Silbermünze zum Nominalwerth angenommen, die Scheidemünze nicht ausgenom⸗ men, und bei Nachzahlungen von Summen unter 20 Kopeken wird auch die russische Kupfermünze zum Nominalwerthe zugelassen. 6) Alle Waaren, für welche nicht bis zum 1. Januar 1877 der Zoll entrichtet ist, unterliegen der Goldvaluta. 7) Kautionen, welche den Zoll⸗ Bestimmungen vorgestellt

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