dernken.
Wenn uns hie 2 a zugemuthet wird, daß wir mit Zoll⸗ erhöhungen für Europa vorgehen würden, wenn irgend eine halb un⸗ bekannte südamerikanische Republik eine hierher gehörige Zollmanipu⸗ lation vornehme, so glaube ich, kann man eine derartige Behauptung vielleicht wohl theoretisch aufstellen, aber hier im Parla⸗ mente kaum ernstlich wiederholen. Ich sage nochmals, wir werden Rese Maßregel in loyalem Sinne ausführen, und ich glaube, daß, wenn unsere Ausführung erfolgt sein wird, so darf sie der Zustimmnung dieses Hauses gewiß sein. . .
Zum Schluß kann ich meines Theils noch einmal wiederholen, daß wir uns nach unserer Auffassung, indem wir Ihnen diese Maß⸗ regel vorgeschlagen haben, vollständig in Konsequenz mit dem Stand⸗ punkt befunden, den wir im Uebrigen einnehmen. Es ist keine Aenderunß in unserer Zollpolitik eingetreten. Die Auffassung von der Nothwendigkeit der Beseitigung der aequits erfreute sich auch — mein Gebdächtniß müßte sich sehr täuschen — der Zustimmung des⸗ jenigen Mannes, dessen Name so häufig bei Gelegenheit der Be⸗ sprechung des hier vorkiegenden Entwurfs angerufen worden ist.
Ich Flaube aussprechen zu können, daß auch er von der Auf⸗ fassung ausging, daß bei fruchtlosen weiteren Verhandlungen kein anderer Weg übrig bleibe, als eine Abgabe zur Aus⸗ gleichung der acequits in Aussicht zu nehmen. Wollen Sie,
neine Herren, wollen Sie, daß dieser Weg mit Energie und mit Freudigkeit weiter gegangen werden kann, so glaube ich, können Sie sich nicht weigern, diese Maßregeln anzu⸗ nehmen. Es läßt ein herbes und wundes Gefühl im Lande zurück, wenn wir für wirkliche und notorische Mißstände kein Herz und kein
Gefühl haben, wenn wir unsererseits die Hände in den Schoß legen sollten, während gleichzeitig eine große Krisis auf diesem und anderen
Gebieten im negee beersch und schon ein kleiner Stoß genügen kann, großes Unheil anzurichten.
Aus diesen Gesichtspunkten, meine Herren, empfehle ich Ihnen
dringend, wohlwollend auf die Vorlage der verbündeten Regierungen
eingehen zu wollen.
Dem Abg. Dr. Bamberger, welcher sich hierauf gegen die Vorlage aussprach, entgegnete der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen: 1 1 Meine Herren! Man hat demjenigen Theile der Freihändler, die man als Manchestermänner zu bezeichnen pflegt, häufig vorgeworfen, daß sie stark in der Negation und schwach im Schaffen seien. Mir scheint, daß der geehrte Herr Vorredner heute das Amt des Negirens, ohne auf den vorgelegten Gedanken entfernt einzugehen, allerdings im weitesten Umfange geübt hat.
Was die Vollmacht betrifft, die der geehrte Herr Vorredner so ungeheuerlich findet, so will ich ihm offen bekennen, daß ich vom ersten Augenblicke an in der Erwartung gelebt habe, der Reichstag werde auf die Begrenzung dieser Vollmacht dringen, und wenn er
uf diese Begrenzung dringt, so werden wir mit ihm verhandeln über Punkte, wo eine Begrenzung nöthig erscheint und wo nicht. Wenn die Vorlage dahin aufgefaßt worden ist, daß die Regierung eine Vollmacht für künftige Verhandlungen haben wolle, so ist das ollständig irrig. Wir denken bei dieser Vorlage gar nicht an die erhandlungeu, die in Zukunft über Handelsverträge stattfinden werden, sondern wir denken bei dieser Vorlage nur an ein mehr oder weniger nahes positives Einschreiten vor allen Verhandlungen. Schon im vorigen Jahre ist an dieser Stelle das Ver⸗ hältniß mit den aecquits-à-caution zur Sprache gekommen; schon im vorigen Jahre ist von diesem Tische aus die Verpflichtung übernommen worden, die Verhandlungen mit der französischen Re⸗ ierung wegen Abstellung des Verfahrens, das wir für einen Miß⸗ halten, zu dem man sich dort für berechtigt erachtet, fortzu⸗ etzen. Nun, meine Herren, das ist geschehen, diese Verhandlungen ind selbst in diefem Augenblick, soweit ich unterrichtet bin, noch nicht als beendigt zu betrachten, und wenn die französische Regierung den berechtigten Anforderungen Deutschlands nachgiebt, so würde dieser Gesetzentwurf, soweit er die Eisenzölle betrifft, gegenstandslos ge⸗ worden sein. Vielleicht finden Sie hier schon eine Andeutung, wes⸗ halb wir die mildere Form, uns eine Vollmacht geben zu lassen, vorgezogen haben der strengeren Form, sogleich mit einem Gesetz vorzugehen. b
Was nun das Verhältniß selbst betrifft, so sind wir allerdings unsererseits der Meinung, daß ein uns hektens kerce zustehendes Recht nicht gehörig gewahrt wird. Die Auffassung, daß es den unter einander paziszirerden Staaten nicht gestattet sei, durch künstliche Manipulationen die Industrie des mit ihnen paktirenden Staates lahm zu legen, ist nicht etwa eine neue, sie ist ein Recht, was wir durch die neuesten Verträge begründet haben. Bekanntlich haben wir
egenwärtig mit Frankreich das Verhältniß, daß sowohl Frankreich
ls auch wir nur die Rechte der meist begünstigten Nation in An⸗ pruch nehmen können. Meine Herren, wenn man diese Rechte in
Unspruch nimmt, dann muß man auch die Pflichten erfüllen. In
em letzten Traktat, den wir am 9. März 1868 mit dem Kaiserreich “ abgeschlossen haben, ist im Art. 4 sub 2 stipulirt was folgt:
In jedem der vertragenden Staaten sollen die bei der Aus⸗ fuhr gewisser Gegenstände bewilligten Ausfuhrvergütungen nur die Zölle oder inneren Steuern ersetzen, welche von den gedachten Erzeugnissen oder von den Stoffen, aus welchen sie verfertigt sind, erhoben sind. Eine darüber hinausgehende Ausfuhrprämie sollen sie nicht enthalten.
Das ist die Basis unserer völkerrechtlichen Beziehungen, das ist die Basis, aufdie gestützt wir nun schon Jahre lang vergeblich eine Aenderung Des in Frankreich befolgten Verfahrens erstrebt haben. Meine Herren! Früher konnte man auf dieses Verfahren mit großem Gleichmuth
inblicken, früher und auch jetzt bis zum 1. Januar 1877 erhoben
wir von den eingehenden Eisenwaaren Zölle, die diese Ausfuhr⸗ vreenie überstiegen. Am 1. Januar 1877 ändert sich dieses Ver⸗ hältniß.
Was ist nun die Aenderung, die beabsichtigt wird gegenüber dem bisherigen Verfahren? Meine Herren! Die Aenderung ist die: wir wollen uns nicht gefallen lassen, daß vertragsmäßige Be⸗ stimmungen uns gegenüber unerfüllt bleiben und wir dann völlig wehrlss das Uebel sollen über uns ergechen lassen. Wir glaubten, daß Deutschland seiner Macht, seiner BUzürde, seiner Bedeutung in der Welt es schuldig ist, da, wo ihm Un recht geschieht, zu denjenigen Waffen zu greifen, die ihm auf wirthschafftlichem Gebiet zu Gebote stehen, um dieses Unrecht zurückzuweisen. 3
„Theilen Sie diese Auffassung oder nicht, und wenn Sie sie theilen, dann geben Sie uns die Mittel, dieser Auffassung ent⸗ sprechend verfahren zu können. Meine Herrenn! In solchen Punkten darf man sich nicht darauf beschränken, der sogenannten unbedingten Freihandelstheorie zn folgen, dann darf man sich nicht darauf be⸗ schränken, für jedes Loth Kaffee oder für jedes Pfund Zucker oder für jede Stange Eisen auszurechnen, um wie viel durch dies Ver⸗ fahren der anderen Regierung für den Einzelnen im Handel der Gegenstand pielleicht im Preise ermäßigt werden kann, in solchen Fällen haben wir vor Allem darauf zu sehen, ob die Bedingungen der gegenseitigen Existenz, wie wir sie vertragsmäßig festgestellt haben, auch uns gegenüber erfüllt werden. Wenn man uns vor⸗ rochnet, die Einfuhr, die auf Grund der acquits-à-cau tion in Deutsch⸗ land erfolgt, die macht 0,7 % von der Gesammteinfuhr aus, dann ist eine solche Berechnung völlig zutreffend, wenn es nur darauf an⸗ kommt, die Wichtigkeit des Gegenstandes überhaupt darzustellen, sie ist aber nicht mehr zutreffend und verschiebt den richtigenn Gesichts⸗ punkt, wenn wir durch unser eigenen Maßnahmen Etab.lissements in einzelnen Landestheilen völlig schutzlos und wehrlos hunstellen. Meine Herren! Wenn Sie unser Verhältniß zu Elsaß⸗Lotheringen ins Auge fassen, wenn Sie sich sagen, unmittelbar an der fran⸗ zösischen Greunze liegt ein großes Etablissement — ich spreche jetzt beispielsweise von einem, was in voller Blüthe war unter derrn früheren Regime — die Eigenthümner dieses Etablissements sind willig oder widerwillig unsere deutschen Mitbürger geworden, und nach⸗ dem dieses Verhältniß eingetreten ist, nachdem wir im Interesse unserer
I
Staatsangehörigen dazu übergehen, die Eisenzölle fallen zu lassen, nachdem dann von jener Seite uns gesagt wird: ja, ihr laßt ja nicht blos die Eisenzölle für uns fallen, sondern ihr duldet ja, daß in dem Nachbarlande derselbe Gegenstand, den ich hier fabrizire, uns mit einer Ausfuhrprämie zuͤgeschickt wird, was zur Folge hat, daß ich mein Etablissement schließen, daß ich meine Arbeiter entlassen muß, — sollen wir denn einer solchen Situation mit untergeschlagenen Armen zusehen? Nein, meineHerren, ich würde das nicht gutheißen können. Und was nun die Regierung in ihrer Vorlage gewünscht hat, das ist also nicht eine Waffe für künftig abzuschließende Handelsverträge, da haben wir ja selbstverständlich freie Hand zu paktiren, und da würde Alles, was der bs Vorredner gesagt hat, über die Nutzlosigkeit und Bedeutungslosigkeit und selbst Verderblichkeit einer Vollmacht, das würde ja zutreffen; hier fassen wir Se. Fie ins Auge, wo unmit⸗ telbar zu handeln sei, und da bemerke ich nun, wenn in dem ersten Entwurf der preußischen Regierung diese Fälle nicht namentlich aufgeführt waren, so mochte das wohl darin seinen Grund haben, daß wir nicht einmal für die Fälle, wie sie jetzt durch den Bundesrath aufgezählt sind, ein sofortiges unmittelbares Bedürfniß des Einschrei⸗ tens anerkennen und daß wir auch in den Positionen, wie sie aufge⸗ zählt sind, fortwärend bei dem Standpunkt stehen bleiben, daß wir aussprechen, es kann so verfahren werden, daß aber noch nicht aus⸗ gesprochen wird, es muß so verfahren werden. Das hängt eben von der weiteren Entwickelung der Dinge ab. Will der Reichstag den verbündeten Regierungen in dieser Hinsicht jedes Vertrauen veüsgen. will er nicht aussprechen, unter welchen Modalitäten er uns Beistand leisten will, nun, meine Herren, das werden die Regierungen nicht ändern können, sie werden aber dann das Bewußtsein haben, daß 8 ihrem Theil einem solchen Nothstand haben entgegentreten wollen.
Meine Herren! Was die Zukunft unserer Handelspolitik be⸗ trifft, so bin ich und ist Keiner der Bevollmächtigten eines Parti⸗ kularstaates in der Lage, sich darüber zu äußern, es würde dies ver⸗ messen sein. Wenn ich mich aber nicht sehr täusche, so wird nicht im Widerstreit mit der Vergangenheit, denn auch früher sind diese Fälle bereits ins Auge gefaßt worden, in der Zukunft die nationale Seite unserer Stellung stärker betont werden als bisher, und ich hoffe, daß Sie uns dazu Ihren Beistand nicht versagen werden.
Der Abg. Berger (Witten) befürwortete die Vorlage mit Rücksicht auf die Kalamität der deutschen Eisenindustrie, die Abgg. Wiggers und Frhr. v. Schorlemer⸗Alst erklärten sich, ersterer vom freihändlerischen Standpunkte aus, gegen die⸗ selbe. Hierauf nahm der Reichskanzler Fürst v. Bismarck das Wort: 1 “““
Ich ergreife das Wort, nicht um mich weiter in eine Debatte einzumischen, der ich wegen einer parallelen Sitzung des Bundesraths nicht von Anfang an habe beiwohnen können, sondern nur um cinen Irrthum oder einen Gedächtnißfehler des Herrn Vorredners in Bezug auf meine letzten Aeußerungen von dieser Stelle her, ich glaube, es war am 5. Dezember, zu berichtigen. Ich weiß nicht, was der Herr Vorredner vor meinem Eintritt gesagt hat, aber nachher äußerte er, ich hätte gesagt, Rußland gegenüber auf dem wirthschaftlichen Gebiete gebe es keine Hülfe. Das ist wohl nicht ganz richtig. Ich habe das doch nur in bedingter Weise gesagt, ich habe gesagt, und das schlägt in die heutige De⸗ batte mit ein, wenn der Herr Interpellant von damals von Haus aus und wie ich glaube, mit der Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses, über jede Retorsionspolitik den Stab bricht, dann giebt es allerdings keine mir bekannten wirksamen Gegenmittel, es sei denn, daß man an das Wohlwollen und von dem schlecht unterrichteten Rußland an das besser zu unterrichtende in der wirthschaftlichen Wissenschaft weiter appelliren will, was ein sehr langwieriges und seit vielen Jah⸗ ren betriebenes Verfahren ist. Aber ich habe ausdrücklich die großen Quanta vonGetreide, Holz, und Vieh von Rußland hier genannt, um daran die Bemerkung zu knüpfen, wollen Sie dem Uebel wirksam abhelfen, dann legen Sie Retorsionszölle auf, die nicht auf Dauer berechnet, ondern nur eine vorübergehende wirthschaftliche Kampfesmaßregel ind, so ungefähr war mein Ideengang. Wenn nur der Herr Vor⸗ redner hierzu bereit ist, so genügt mir das noch nicht, weil ich von der Unterstützung der Parte der er angehört, allein nicht leben kann.
Wenn aber diese Auffassung, daß das nützlich sei, die Majorität in der Bevölkerung und im Reichstage erhält, so habe ich in dieser Beziehung und auß diesem Gebiete, auf dem ich ja als Dilettant bekannt bin, keine so b 1 ich nicht das Organ einer Majorität des Reichstags darin werden könnte. Wir werden einer ganz ähnlichen Frage gegenüber stehen zunächst bei den Verhandlungen über die Erneuerung verschiedener namentlich dessen mit Oesterreich. Wenn wir da Konzessionen von Oesterreich erlangen wollen, so haben wir gar keine Gegenmittel, sie zu erzwingen, wenn wir nicht auf diejenigen den russischen analogen Importmassen, die Oesterreich uns liefert und die zollfrei bei uns eingehen, — während die deutschen Einfuhren nach Oesterreich dort verzollt eingehen, wenn wir nicht auf die öster⸗ reichische Einfuhr, die eben auch wesentlich in einfachen Produkten der Landwirthschaft besteht, auch einen Retorsionszoll — Kampf⸗ zoll möchte ich ihn nennen. — vporübergehend legen können. Wenn man mir, wie neulich bei der In⸗ terpellation, selbst als Negoziationsmittel die Möglich⸗ keit, dies auch nur entfernt in Aussicht zu stellen, als ob es je geschehen könnte, von Haus aus abstreitet, dann allerdings muß ich heute so gut als am 5. Dezember erklären: dann kann ich dem Treiben unserer Nachbarn und derer, die mit uns Handel treiben, bezüglich der Zollpolitik nicht abhelfen, weil mir jede Waffe zur Gegenwirkung, zur Retorsion vorenthalten wird, wie sie ja in einem sehr mäßigen Grade in der Vorlage, die Sie heute beschäftigt, ge⸗ sucht wird, eine Vorlage, die für meine Zwecke nach dieser Richtung hin nur eine Abschlagszahlung sein kann. 8 1]
Indessen ich wiederhole, daß ich auf diesem Gebiete mir die Lei⸗ tung unserer Politik nicht anmaße, und wenn der Hen⸗ Vorredner nachher darauf überging, daß meine wirthschaftliche Politik — ich glaube, er fügte das Wort „wirthschaftlich“ hinzu, er meinte aber wahrscheinlich meine Politik im Allgemeinen — uns überhaupt ins Verderben führt, so muß ich die Verantwortung dafür, so weit es die politische Politik ist, ja übernehmen und tragen; ich bin auch vollkommen bereit, se zu übernehmen und danke dem Herrn Vorredner dafür, daß er mir ein langes Leben wünscht, wenigstens so lange, daß ich das Ende meiner Politik erlebe; dann bin ich der Ueberzeugung, wird der Herr Vorredner bei der Ehrlichkeit und Offenheit, die er an sich rühmt, auch noch zu mir kommen und sagen: Sie haben doch Recht gebabt, auch in der allgemeinen Politik. Aber im Uebrigen muß ich doch den Herrn Vorredner auf die staatsrechtliche Seite meiner Stellung aufmerksam machen, daß ich nicht für den Gesammtumfang der Reichspolitik verantwortlich bin. Das liegt nicht in der Stellung eines Kanzlers. Der Kaazler ist nach der Verfassung der verant⸗ wortliche Beamte der Exekutivgewalt, aber dem Kanzler die Ver⸗ antwortung für jede genommene oder nicht genommene Initiative auf dem Gebiete der Gesetzgebung zuzuschieben, meine Herren, das ist eine Ungerechtigkeit. Die Initiative auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist einmal bei dem Reichstag, er hat sie nur zu nehmen, er hat nur die Gesetze auszuarbeiten, dann aber ist sie wesentlich bei den ein⸗ zelnen Regierungen, und darauf war die Verfassung ursprünglich, wie ich mich sehr wohl erinnere, zugeschnitten. Daß dieses Recht und diese Aufgabe von Seite der einzelnen Regierungen so wenig benutzt worden ist, wie es geschehen ist, das bedauere ich wesentlich. Daß auf diese Weise den Exekutivbeamten des Kaisers, an deren Spitze der Kanzler steht, der für die ganze Sphäre der Exekutivgewalt verantwortlich ist, gesetzgeberische Aufgaben im größeren Maße zugeschoben sind, als dies die belchrlukte und über eine geringe Personenzahl verfügende büreaukratische Maschine, die wir das Reichskanzler⸗Amt nennen, überhaupt zu leisten im Stande ist, das ist mir oft sehr unbequem gewesen, und ich bin über meine Kompetenz darüber oft sehr zweifel⸗ haft geworden, ob ich überhaupt reichskanzlerische Vorlagen hier ein⸗ zubringen habe. Es ist ja sehr fraglich, ob ich, wenn ich blos Reichs⸗ kanzler wäre, ohne Mitglied des Bundesraths zu sein, wenn das
vorgefaßte Meinung, daß
denkbar ist nach dem Paragraphen über den Vorsitz im Bundesrath, 3 8
überhaupt das Recht hätte, hier in anderer Eigenschaft, wie in der eines Kommissars des Bundesraths das Wort zu ergreifen. Ich spreche zu Ihnen in der Regel nicht als Reichskanzler;
meine Legitimation besteht in meiner Eigenschaft als preußisches 8—
Bundesrathsmitglied, und wenn die Gesetzgebung auf dem wirthschaft⸗ lichen Gebiet Ihren Wünschen nicht entspricht, so halten Sie sich darüber an alle diejenigen, die eigene, spontane Initiative zu der Gesetzgebung nach der Verfassung haben. Ich halte mich als Reichs⸗ kanzler — als preußischer Meiöftee Präsixent ist es ja etwas An⸗ deres, da bin ich aber nicht gerade Ressort⸗Minister für diese Sachen und habe auch nicht zu befehlen, sondern nur zu bitten —, aber in meiner Eigenschaft als Reichskanzler muß mir nach meiner Ueber⸗ zeugung von der Bedeutung unserer Verfassung doch die Initiative einigermaßen entgegengebracht werden. Ich halte mich berechtigt und gehe mit bereitwilligem Gehorsam darauf ein. Wenn der Reichstag mir als Reichskanzler eine Aufforderung zugehen läßt, mag sie freundlich gehalten sein oder nicht, den Reichskanzler aufzufordern, ein Gesetz auszuarbeiten, dann nehme ich an, daß — und ich erbitte auch natürlich den Befehl des Kaisers, wenn ich nicht annehmen kann, — daß ich von Hause aus die Ermächtigung dazu habe, diesem Ansinnen des Reichstags nachkommen zu dürfen. Dann habe ich von einem der gesetzgebenden Körper die Aufforderung, als Exekutivbeamter ihm bei seinen gesetzgeberischen Aufgaben behülflich zu sein. Noch mehr betrachte ich es als meine Pflicht, wenn der Bundesrath beschließt, den Reichskanzler aufzufordern. Auch dann aber bedarf ich immer noch der Ermächtigung des Kaisers, dessen eigentlicher Exrekutivbeamter ich bin. Ich bin zu dieser Auseinander⸗ setzung, mag sie Ihnen spitzfindig erscheinen oder nicht — ich halte sie staatsrechtlich zutreffend — genöthigt durch die Neigung, die dem heumn Vorredner natürlich ist, aber auch bei Leuten, die mehr per⸗ önliches Wohlwollen für mich haben, ziemlich allgemein ist, für alles Uebel, was in der Welt ist, mich als Kanzler verantwortlich zu machen und von mir zu erwarten, daß ich irgend einen Beruf oder eine Verpflichtung hätte, dem abzuhelfen. Für diese Sache halte ich in erster Linie verantwortlich die dem betref⸗ fenden Ressort angehörigen Mitglieder des Bundesraths aller ver⸗ bündeten Staaten und bamentlich des größten Staates, des preu⸗ ßischen, und meine beiden neben mir sitzenden Kollegen, deren größerer Sachkunde ich in dieser Beziehung bereitwillig folge. Aber mich dem Publikum gewissermaßen als schuldig da⸗ für zu denunziren in öffentlicher Rede, daß es eine Menge Unheil in der Welt giebt und nicht alles, was möglich ist, zur Ab⸗ hülfe geschieht, ist ungerecht, und wenn der Herr Vorredner darüber nachdenkt, wird er, glaube ich, auch gewissenhaft genug sein, sich und Anderen einzugestehen, daß er von mir zu viel verlangt und vor dem Publikum und vor den Wählern und unmittelbar vor den Wahlen mir eine größere Verantwortlichkeit für die bestehenden Uebel in dieser Welt zuschreibt, als ich zu tragen verpflichtet bin.
Nachdem der Abg. Dr. Braun gegen den Gesetzentwurf gesprochen und erklärt hatte, er vermisse unter den durch Ausgleichungsabgaben zu treffenden wichtigen Arrikeln den Wein, erwiderte der Bundesraths⸗Bevollmächtigte Staats⸗ Minister Camphausen:
Meine Herren! Ich bedauere sehr, daß ich Sie in so später Stunde noch belästigen muß, es scheint mir aber, daß die Aeuße⸗ rungen des Herrn Vorredners füglich nicht ohne Erwiderung bis morgen bleiben dürfen. Wenn der geehrte Herr Redner zuletzt von der Besteuerung des Weines sprach, so liegt ja dieser Gedanke sehr nahe und er würde diesen Gedanken in unseren schriftlichen Verhand⸗ lungen bereits ausgedrückt finden. Aber, meine Herren, in der Be⸗ steuerung des Weines ist der preußische Staat bis zum 31. Dezember 1877 an den mit Oesterreich im März 1868 abgeschlossenen Vertrag gebunden. Wenn wir wegen Besteuerung des Weines eine Aenderung vornehmen wollten, dann würden wir uns heute 8 impotent erklären müssen. Was geschehen mag, wenn die neuen Handelsverträge abgeschlossen werden, wird sich fin⸗ den. Ich möchte überhaupt auf das Dringendste mahnen, die Thätigkeit der Regierung nicht auf diese Gesetzesvorlage beschränkt zu erachten, sondern davon auszugehen, daß die Verhandlungen wegen der Handelsverträge davon unabhängig sind und daß dabei größere Ziele ins Auge gefaßt werden können, als hier.
Dann hat der geehrte Herr Redner gemeint, ja, wenn er von diesem Tische so freisinnige Aeußerungen vernähme, wie sie der französische Finanz⸗Minister vor Kurzem gemacht hat, dann wäre das Verhältniß ganz anders. Nun, meine Herren, ist das wirklich ein billiges Verlangen? Wenn ich mir vergegenwärtige, wie ich seit ein einhalb Jahren Tag für Tag angegriffen worden bin von mächtigen, einflußreichen Kreisen, blos deshalb, weil ich nicht dazu zu bringen war, von der bisherigen Bahn abzuweichen, die wir eingeschlagen haben, dann, meine ich ist es etwas stark, wenn von uns die freisinnige Erklärung vermißt wird! Die haben wir natürlich als selbstverständlich betrachtet. Ist denn nicht heute im Beginn der Verhandlungen von meinem Herrn Kollegen ausgesprochen worden, daß wir bei dem Spstem stehen blei⸗ ben, welches wir eingeschlagen haben? (Ruf: Abschlagszahlung!) Abschlagszahlung kann ja in Frage kommen, das wird sich finden. Verzeihen Sie, meine Herren, der Ausdruck ‚Abschlags⸗ zahlung“ ist meines Erinnerns in einem ganz anderen Sinne gebraucht worden, als wie er hier anscheinend aufgefaßt wird. Weder ich noch Herr Achenbach haben sich des Ausdrucks bedient und ich meine, daß der Herr Reichskanzler den Ausdruck nur in dem Sinne fallen ließ, daß wir uns bei der Ihnen gemachten Vorlage auf ein enges Gebiet beschränken. auch in der Wirklichkeit, und wenn das gehörig bedacht worden wäre, dann würden vielleicht die lebhaften Klagen von Abdankung des Reichstages hinsichtlich der Feststellung der Zölle mit verminderter Energie sich gezeigt haben.
Denn was schlagen wir Ihnen in der Vorlage vor? Daß in Fällen, wo vertragswidrig Ausfuhrprämien bewilligt werden, oder in welchen thatsächlich Ausfuhrprämien bewilligt worden, und in welchen wir weder gesetz⸗ noch vertragsmäßig behindert sind, dem entgegenzutreten, wir den Betrag der Ausfuhrprämie als Aus⸗ gleichsabgabe erheben wollen. Dieser ganze Vorschlag kann sich nur auf ein enges Gebiet von Gegenständen beziehen.
Wer in die Diskussion dieser Frage eintritt, der wird sehr bald darauf geführt werden, daß gerechter Grund zu Beschwerden uns ge⸗ geben wird einmal hinsichtlich der titres d'acquit à cawion bei den Eisenzöllen, zweitens bei der Art und Weise der Feststellung der Ausfuhrprämien oder der Rückerstattung bei den Zuckerzöllen. Das allgemeine Gefühl mag dann den, wie der Herr Vorredner sich aus⸗ drückte, im Bundesrath verflüchtigten Sprit auch mit zu der Reihe dieser Gegenstände zählen; aber einige Ueberlegung der Sache muß sehr bald herausstellen, wie eine Zuschlagsabgabe zu unseren Einfuhr⸗ abgaben von Sprit etwas völlig überflüssiges sein würde, indem ohne dies die Einfuhr des ausländischen Sprits ausgeschlossen ist.
Meine Herren! Der Kreis der Gegenstände ließe sich dann noch ausdehnen. Es könnte in Frage kommen beispielsweise das Mehl, indem auch bei der Ausfuhr von Mehl in einem Staate Rückzölle bewilligt werden, die über den Ersat der für das Rohmaterial zu zahlenden Steuer hinausgehen. in Bezug auf Mehl wird aber ferner eine etwas näher eingehende Betrachtung auch alsbald zu der Erkenntniß führen, daß wir vermöge der bestehenden Handels⸗ verträge in dieser Hinsicht nicht frei verfügen können. Ich bitte überhaupt, meine Herren, uns, die wir diese Vorlage mit vertreten, doch nicht verantwortlich zu machen für jedes Hemmniß, was die be⸗ stehenden Verträge uns in den Weg legen. 8*
Was die Erneuerung der Handelsverträge betrifft, so wissen Sie, daß uns der Vertrag mit Oesterreich gekündigt ist, daß wir über den Abschluß eines neuen Vertrages verhandeln werden und daß wir da unsere Bemühungen zu Gunsten der deutschen Industrie 8e⸗ ein⸗ treten lassen werden, als es uns thunlich erscheint. Es ist ferner der Vertrag mit Italien ebenfalls gekündigt, und in Bezug auf andere
Staaten kann bei uns die Frage entstehen: wollen wir jetzt zur Kün ⸗
Nun, meine Herren, das thun wir
digung übergehen, um uns
staltung unserer Zollverhältnisse zu machen. Nun ist uns noch versichert worden,
schwerfällige Maschine sei, die wir
rankreich, dessen Minister ja kürzlich geben habe, nicht bedürften. Mir schien,
kedner, indem er Zweifel daran erhob, ob Auslande gegenüber im Rechte sei oder nicht, Rechte sind, das ist ja natürlich eine Vorfrage. sind der Ansicht, — sie ist hier schon oft brathert tragmäßigen Verpflichtungen, F dessass. zen zu
ie französische Regierung glaubt natürlich das versteht sich, sonst würde sie sich 8”2
Verhandlung, die im vorigen Jahre im Reichstage
bei der französischen Regierung darauf angetragen, für den Bezug Eisen das Identitätsprinzip einzuführen, wie 2— 1 so daß das über die Grenze einge⸗ führte Eisen weiter verfolgt werde und daß die Rückvergütung des nur
bei der Ausfuhr um das aus dem Auslande eingeführte aber in wandern 8 Gußeisen rden ieser bedacht, dies ist doch nichts als eine wirkliche Audsesern en Sollen e b und können Landsleute an der elsaß⸗lothringischen Grenze wirklich damit trösten daß wir sagen: die in solcher nach Deutschland eingeführten Eisenquantitäten machen von der Gesammteinfuhr nur einen kleinen Ich glaube, der geehrte Herr Vorredner wird mir sehr schlechter Trost sein
und die Ausfuhr von wir es in Deutschland befolgen,
bei der Einfuhr ausgelegten wenn es si Eisen wirklich handelt. nicht. An der den Hochofen und werden
Zolles dann und Das geschieht lothringischen Grenze Wund kommen als grobes bei der Ausfuhr mit
wir nun den Zustand ewig dauern lassen,
Bruchtheil aus? zugeben, daß das für die Betheiligten ein
würde, und daß, da wir nicht kurze, sondern lange
den häufig wiederholten Vorstellungen nicht durchgedrungen sind, wir doch ein Mittel dagegen müssen ergreifen dürfen, soweit 96 ü unserer
rechtlichen Befugniß liegt.
Wie steht nun in dieser Beziehung das Verhältniß? Wir sind, 8 . nur bis beschränkt, die der Vertrag mit Oesterreich vom 9. März 1868 enthält. Jahre 1873 war ein auto⸗ lange wir innerhalb der oben⸗ vollständig berechtigt, in dieser Beziehung
was die Normirung der Eisenzölle betrifft,
Unsere Herabsetzung der Eisenzölle im nomer Akt und wir sind heute, so erwähnten Grenzen bleiben, einen weiteren autonomen Akt vorzunehmen. Wir keiner anderen Regierung eine Rechenschaft schuldig
in der Lage, daß nachher “ sagen könnte: die Ausfuhr⸗ w ist keine oder sie beträgt nur so und so viel. Das Motiv der Ausfuhrprämie kommt nur für den deutschen Rüecg e
prämie, die ihr so nennt,
tag, für unsere Landesangehörigen, für Deutschland
als Motiv für unsere Maßregeln, giebt aber der auswärtigen Regie⸗
rung durchaus kein Reklamationsrecht. Meine Herren, ich glaube die Punkte, ten sind, beantwortet zu haben. Was den Antrag betrifft, den Gegenstand an
zu verweisen, so kann ich Anfrage wenn er der beschleunigten . ig thut und wenn wir die Hoffnung auch bei diesem Wege festhalten dürfen, wie bei dem Wege der sofortigen Be⸗ Ich kann selbst nur wün⸗
Berathung keinen Eintrag t
rathung im Plenum, nicht widersprechen. chen, daß eine möglichst eingehende Auskunft, die
Weise sich im Plenum so vollständig ertheilen läßt, in der Kom⸗ — werden sich überz auf den Gegenstand näher eingehen, daß nichts den verbündeten Re⸗ von dem Reichstage eine Ab⸗ dankung seines Besteuerungsrechts zu erbitten. Wenn das der Sinn so würde ich mich an ihrer Einbringung
mission stattfinden möge, und Sie gierungen ferner gelegen hat, als sich
der Vorlage gewesen wäre, nicht betheiligt haben.
ierauf nahm der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Handels⸗ Wort:
— erren! G Sie mir nur wenige Worte. habe jetzt selbstverständlich auf die Diskussion der Frage nicht zurück⸗
Minister Dr. Achenbach noch einmal das Meine Herren! Gestatten Sie
völlig freie Hand für die anderweite Ge⸗
en, daß das 1 B in der hermekichtet hätten, und daß wir dieser Maschine so freisinnige Erklärungen ge⸗ daß der geehrte, Herr r Regierung 82 daß, b 8 och an seinem T dazu Feieage hat, die ganze Frage zu verdunkeln. e
n, die Frankreich gegen uns erfüllen hat, nicht vollständig
1 ie sich ja dem nicht entziehen können, un⸗ sere Reklamationen zu berücksichtigen. Nun haben wir in Folge der
die besonders hervorgetre⸗
8
- aufzugeben seien. eine sehr Gesetzesvorlage auch gegen 5
ne hierauf speziell Ausführungen s bses wenn es richtig sein
Ob wir im Wir unserestheils — daß die ver⸗ in Bezug erfüllt werden. Gegentheil. Das
beiter, sollten,
wahrung dagegen einlegen
die Maßregeln
stattgefunden hat,
findet und die Regierungen sind
dann eintritt,
Frankreich Eisenerze in heraus Bonifikation
beschlossen haben. Lage sein,
dustrie fern zu
dafür gelten kann, tigung der Zölle diesen hervorhebe, wenn ich mich auf stelle, so muß ich aber
wir unsere halten
daß
Zeit hindurch mit nunmehr solche Maßregeln in
wirklich verletzte Interessen des
denn mir selbst ist 1 Aeußerung der letzteren sind darüber auch
„wir sind nicht troffen werden sollen,
Vorredner hielt uns sodann empfindlich gegenüber den
seien, während wie Italien, die Sache ziemlich sein, ich habe keine Erfahrungen
in Betracht, nur
eine Kommission wieder ausgleichen,
muß auch wiederholen,
nicht in derselben meinen scheint.
eugen, wenn wir
reich erkannt werden, sondern es das, was wir beantragen, nicht recht, wie man das hohe abhalten will durch den Hinweis einem anderen Ort gehalten ist.
Ich
gelangten gefällige
Schutzzöllner
zukommen, ob die Schutzzölle bezüglich des Eisens beizubehal en oder j Von verschiedenen . Rednern ist gerade dieser Gegenstand sehr ausführlich behandelt chatsachen angeführt, die, wenn sie nicht besonders bestritten werden, vielleicht deshalb im Lande Glauben finden könnten. einz v. 2 sollte, des nächsten Jahres in einzelnen Kreisen oder Bezirken 20,000 Ar⸗ oder wie hoch er sonst die Zahl bemaß, brodlos werden ich ganz ausdrücklich und losigkeit der Arbeiter auf die Beschlüsse dieses hohen Hauses oder der Regierungen Der Herr Redner hat nicht einen Schatten von Beweis dafür bei⸗ gebracht, daß eine derartige Thatsache, treten ist, mit der Zollfrage in Verbindung zu bringen ist. dings verkennen die verbündeten daß speziell die Eisenindustrie sich in einer sehr schweren Krisis be⸗
dieser üblen Lage jenes wichtigen Industriezweiges ihre volle Auf⸗ merksamkeit, und, wenn ich so sagen darf, ihr vollständiges Mitgefühl zu leihen. Aber diese Situation kann bisher noch nach keiner Richtung hin mit den Zoll maßregeln in Verbindung gebracht werden, welche Sie 1. Wir werden erst im kommenden Jahre in der festzustellen, in welcher Verbindung die Zollmaßregeln mit dem etwaigen weiteren Zurückgehen der Eisenindustrie stehen, wobei dann immer festzustellen sein wird, daß die Einstellung des einen oder anderen Werkes, was ja bei keiner ist, die Zustand herbeigeführt habe.
auf der anderen Seite auch noch die Zustim⸗ mung des hohen Hauses dazu bestimmt in Anspruch
Landes schützen sollen. Es hat nun der Hr. Abgeordnete, der daß die Bemerkungen des Hrn. Finanz⸗Ministers und meiner selbst — 1 in einem gewissen Widerspruch gestanden hätten, indem der Hr. auf die Sätze Finanz⸗Minister sofortige Maßregeln befürwortet, während ich selbst von Vollmachten zu Verhandlungen bei den Handelsverträgen geredet habe. Es muß diese Ausführung wohl auf einem Mißverständnisse beruhen, nicht bewußt, nach irgend einer Richtung hin eine eren Art gethan zu haben. — Ich habe ganz wie es der Herr Finanz⸗Minister von Maßregeln gesprochen, die sofort ge⸗ t nicht aber von Vollmachten, die etwa bei Abschließung der Verträge ausgenützt werden könnten.
vor, daß fraglichen Einrichtungen beispielsweise
Sache beurtheilt, aber, meine Herren, der schied liegt doch vor, daß jene Länder mit bedeutenden Zöllen ver⸗ sehen sind, die die etwaigen Nachtheile dieser Ausfuhrbeguͤnstigungen ieder aus während bei uns gerade mit dem 1. Januar nächsten Jahres der Zustand eintritt, daßalle Zölle aufhören. — die Ausfuhrartikel, um handelt, sind keineswegs so unbedeutend, wie der Herr Abgeordnete zu
Wenn wir nun jetzt mit energischen Maßregeln hervortreten, so kann, wie dies schon von Seiten meines Herrn Kollegen worden ist, darin wahrlich nicht eine Repressivmaßregel gegen Frank⸗
eine Schranke gesetzt.
im Jahre 1873 der Hr. Abg. Bamberger es war, welcher die Mit⸗ glieder des damals an die Spitze der französischen Angelegenheiten Kabinets charakterisirte n nur kennzeichnete.
E111“
1 n ij die und eine Reihe angeblicher hätte.
ugchen, muß ich namentlich den Schorlemer gegenüber konstatiren, dieses oder
daß im Laufe
mit aller Entschiedenheit Ver⸗
daß eine derartige Brod⸗ diese fikationen zurückgeführt werden könnte. wenn sie eintritt oder einge⸗ erbi bring Aller⸗ Regierungen nicht im Geringsten,
am Weitesten davon entfernt, nicht rechnet habe.
die R
großartig entwickelten In⸗ noch nicht als ein Beweis Ermäßigung oder die Besei⸗ Wenn ich dies
den vorhin bezeichneten Standpunkt zu nennen.
der That getroffen werden, welche zuletzt sprach, ausgeführt,
stellen. so wenig, wie
bild einmal sich
hohen Hauses, Der Herr achtet, 85 besonders — Ein Frankreichs die südlich gelegenen gleichgültig auffaßten. darüber,
wir ja ganz werden aber a
1b Das mag wie man in Italien die große qualitative Unter⸗
Kommission legen, sie aus wieder
nen Werth Ich
welche es sich
men. Ist es
ausgeführt
wird nur jenen Bonifikationen durch Ich begreife auch
auf eine schöne Rede, die an irgend Ich erinnere mich sehr wohl, daß 8
Sodann lage an eine nur als aber bisher
und diese Herren
Ich habe
—
kaum von einer e nicht gerade zufällig die Politik des Schutzes der in 1 Warum die aus besonderer Veranlassung gehalten sein möge lassen? handeln wir doch, dann wird sich finden, ob Reden verfahren wird.
Meine Herren, hevorgehoben hat, daß von dem Zucker so wenig bei dieser Debatte
Rede gewesen sei, so ist dies allerdings, vollständig zutreffend und richtig. allgemeinerer Art, welche vom gemacht wurden, treffen auch bei dem Zucker zu, bei w vergütung stattfindet, die höher ist als daher, wenn diese Maß durchaus sachgemäß erse
allmänniglich bekannt ist, diese Fr zu nenne Indessen werden die Die Regierungen werden daher bei den großen Zuckerindustrie erhoben gewe 8 Es ist nun der Vorschlag gemacht, diese Angelegenheit an eine Kommission zu verweisen. Der Hr. A 3 u. A. auch damit begründet, daß lassen habe, über diese w
da es sich in der Th diesem hohen Hause diskutirt worden ist, und wenn man das
um eine sehr viel bedeutendere Frage handelte, weder von
Weg der zwar nicht, daß 1 in der That erforderlich war; aber auch hier weitere Aufschlüsse Länder, Sache richtig zu beurtheilen. Wenn nun
Vorlage nehme sprochen wird, übernehmen gewillt ist. Wird in Sache an die Kommission verwiesen,
“ alsdann schleunigst wieder in die Verhandlungen dieses hohen Ha
8 - 2 n. 8 8 S h Pauf⸗: einzutreten, saft selbstverständlich V 6* - gegen einen solchen Vorschlag nicht Haus von der beabsichtigten Maßnahme daß die Mitglieder werchlag n H
B “
französischen mit großer wir uns immer
wollen nun
ja diese
daß Systems
einen Theil eines
wenn der Herr Abgeordnete, der zuletzt
—
erscheint,
hat, hinlänglich gewappnet sein müssen.
zu einer at um eine Frage handelt, die sehr
will, so hat Aufhebung der
entrollen
. man die
man früher, Eisenzölle,
also
Enquete zunächst zu beschreiten.
den Sinn haben sollte, die
Sache
lassen, so müßte Seitens
ja oder nein sagt, und für das Votum, dann selbstverständlich auch
aber
die Absicht, noch
nähere Ermittelungen anzustellen,
Mitgliedern gewiesen.
88
Regierung Kenntniß erhalten, 7 und sehr bewußt, nicht
ändischen Industrie vertreten mit Reden, n, abspeisen emäß jenen e Sollte dies der Fall sein, so -En Maßregel nach dem Entwurfe, welchen wir vor rückgängig gemacht werden. letzten Jahrenz besitzen, dürfte man aber kei haben, daß die Frage eine so leicht lösbare ist. Hr. Abg. Bamberger darauf verwiesen, — gewissermaßen Meine Herren, ich glaube deshalb, von Demjenig dig machen. Daß wir Rußla 8 ga. ommen können, liegt auf der Hand. eigentliche Retorsionsmaß — die Ausgleichungsabgaben
3 geschlagen haben, Nach den Erfahrungen, die wir aus den neswegs anzunehmen
Mit Recht hat der Boni⸗ 1 bilden. — solche Aeußerungen dürfen Sie en, was die Regierung Ihnen vorschlägt, nicht abwen⸗ 5 nd mit einer ähnlichen Maßregel, d. h. Ausgleichungsabgaben in der Hauptsache nicht bei⸗ Rußland gegenüber würden regeln nur am Platze seien, zu welchen ich „die wir Ihnen proponirt haben, nicht ge⸗
sprach
erdings, wie ich anerkennen muß Indessen diejenigen Gesichtspunkte Regierungstische für das Eisen geltend 1 elchem eine Steuer⸗ Is die bezahlte Steuer, und bei dem es regel bezüglich des Eisens getroffen wird, 28 scheint, eine gleiche Bestimmung zu erlassen Meine Herren, allerdings ist in dem gegenwärtigen Augenblicke, wi age bei dem Zucker keine brennend Verhältnisse sich auch wieder ändern Beschwerden, die di
Antrage f das all schi 5 Artigen Antrage auf das allerentschiedenste 1 d Die Regierungen legen einen ganz entschiede⸗ darauf, daß das Haus eine definitive Stellung zu der 8. Voꝛn das ausge⸗ c die Verantwortung zu dem vorangedeuteten Sinne die dann können wir nicht zustim⸗ auf dem Wege kommissarischer um
auch Seitens der Regierungen 8 zu “ 98 wünschen nur, auses Berlin nicht verlassen, ohne Stellung zu der Vorlage genommen zu haben. G
wurde die Diskussion geschlossen, und die Vor⸗ t Kommission von 21 5 Uhr vertagte sich das Haus.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzrigerg: Berlin, §. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
EK
1. fse erate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchun
2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinsrzahlung
88 u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
-ÜSachen. orladungen
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1517 Subhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann Paul Friedrich zu Fürsten⸗ walde gehörige, in Lichtenberg⸗Friedrichsberg be⸗ legene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 21, Bl. Nr. 689 verzeichnete Grundstück (Parzelle 5 vom Plane 15) nebst Zubehör soll den 12. Janunar 1877, Vormittags 10 ¾ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und hümnächft das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗
g den 16. Januar 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkuͤndet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4,56 Ar, mit einem Reinertrag von 3,21 ℳ veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblatts, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, werden süüfgefordert dieselben zur Vermeidung der
räklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.
Berlin, den 16. November 1876.
Königliches Kreisgericht. 8 Der Subhastations⸗Richter.
9 d Sels⸗ Subhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann Paul Friedrich zu Fürsten⸗ walde gehörige, in Lichtenberg⸗Friedrichsberg be⸗ Wene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 21,
J. Nr. 690, verzeichnete Grundstück (Parzelle 4 bom Plan 15) nebst Zubehör soll en 12. Januar 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtésstelle, Zimmerstraße Nr. 25,
immer Nr. 24, im Wege der nothwendigen
——- 8
Oeffentlicher Anzeiger.
mrann.
5. Industrielle Etabliasementas, Fabriken un Grosshandel. 8 8 8 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8 In der Börsen-
8. Theater-Anzeigen. - beilage.
9. Familien-Nachrichten.
Ertheilung des Zuschlags
den 16. Jannar 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ flächenmaß von 4,56 Ar mit einem Reinertrag von 3/21 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den 16. November 1877.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
[9519]
Subhastations⸗Patent. „Das früher der verehelichten Bauunternehmer Petit, Sophie, geb. Friedrich, zu Lichtenberg, jetzt
dem Kaufmann Paul Friedrich zu Fürstenwalde ge⸗ hörige, in Lichtenberg⸗Friedrichsberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band XXI. Blatt Nr. 691 verzeichnete Grundstück (Parzelle 3 vom Plan 15) nebst Zubehör soll den 12. Januar 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert und demnaͤchst das Urtheil über die Er⸗ chlags 87
en 16. Januar 7, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. 4 hre Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Ge⸗ sammt⸗Flächenmaß von 4 Aren 53 Qu M., mit einem Reinertrag von 3,18 ℳ veranlagt.
Auszug aus den Grundsteuer⸗Fortschreibungs⸗ verhandlungen, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, an⸗
Subhastation öffentlich an den Meistbietenden
dere das Grundstück betreffende Nachweisungen
8
versteigert, und demnächst das Urtheil über die 1
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Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitunsgen zu Berlin Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des veeee Rudolf Mosse, Haasenstein Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunonren⸗Bureaus.
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und besondere Kaufbedingungen sind in unserem
Bureau V. A. 3 einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗
weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung
in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗
gene Realrechte geltend zu machen haben, werden
aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗
sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 20. November 1876.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
19529] Subhastations⸗Patent.
Das früher der verehelichten Bauunternehmer Petit, Sophie, geb. Friedrich, zu Lichtenberg, jetzt dem Kaufmann Paul Friedrich zu Fürstenwalde gehörige, in Lichtenberg⸗Friedrichsberg belegene, im Grund⸗ buch von Lichtenberg Band XXI. Blatt Nr. 693. verzeichnete Grundstück (Parzelle 1 vom Plau 15) nebst Zubehör soll den 12. Jannar 1877, Vormittags 11 ¼ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer 24, im Wege der nothwendigen Subha⸗ station öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 16. Januar 1877, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 3 Ar 37 Qu.⸗Meter mit einem Reinertrag von 2,37 ℳ veranlagt.
Auszug aus den Grundsteuer⸗Fortschreibungsver⸗
handlungen, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blattes, sefnchen etwaige Abschätzungen, andere das Grund tück betreffende Nachweisungen und be⸗ sondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeiduug der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 20. November 1876.
4
Oeffentliche Vorladung. Die Ehefrau des Klempnermeisters Ernst Sachse, Marie, geb. Lange, hier, hat wider ihren genannten Ehemann, mit der Angabe, daß derselbe am 28. Juli 1875 sie heimlich verlassen und sich von hiesigem Orte ent⸗ fernt habe und daß sie seitdem keine Nachricht über ihn erhalten habe, bei uns Klage auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung angebracht. Zur Beant⸗ wortung der Klage und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung ist ein Termin auf den 20. Febrnar 1877, Mittags 12 Uhr, in unserem Gerichtsge⸗ bäude, Zimmer Nr. 9, vor der Gerichts⸗Abtheilung anberaumt. Der Verklagte, Klempnermeister Ernst Sachse, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, sich spätestens in diesem Termine zu melden und die Klage zu beantworten, widrigenfalls der thatsäch⸗ liche Vortrag der Klage für zugestanden erachtet und nach vorgängiger Ableistung des Diligenzeides Seitens der Klägerin die Ehe wegen böslicher Ver⸗ lassung getrennt, Verklagter für den allein schul⸗ digen Theil erachtet und in die Kosten des Prozesses verurtheilt werden wird. [8401]
Quedlinburg, den 6. Oktober 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Das in der Nähe der Stadt Oppeln belegene
soll von Johannis 1877 bis dahin 1895 im Wege der öffentlichen Lizitation verpachtet werden. Das⸗ selbe enthält 176,8759 Hektar incl. 161,266 Hektar Ackerland und 10,318 Hektar Wiese.
Der Bietungstermin steht auf den 15. März 1877, Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungs⸗ zimmer der Finanz⸗Abtheilung (Malapanerstraße Nr. 26) hierselbst an. Das Pachtgelderminimum ist pro Jahr auf 2600 ℳ und das zur Uebernahme der Pachtung erforderliche disponible Vermögen auf 40,000 ℳ festgesetzt worden.
Die Pachtbewerber haben über den eigenthümli⸗ chen Besitz dieses Vermögens und über ihre Qua⸗ lifikation als Landwirth möglichst vor dem Bie⸗
Königliches Kreisgericht. 8 Der Subhastations⸗Richter.
tungstermine, spätestens aber in demselben sich aus⸗ zuweisen.
Abg. Wiggers hat diesen Vorschlag „ de eigentlich die Regierung es unter The. 1 ichtigen Fragen eine Enquete zuvor anzu⸗ Meine Herren, zu einer solchen Untersuchung lag wohl eben ausführlichen Statistik eine Veranlassung vor, häufig in egen⸗ als 8 — um Seiten dieses noch auch von anderer Stelle es für erforderlich er⸗ Ich glaube ar; ebensowenig nothwendig sein, um die die Verweisung an eine todt zu dor H 7 der Kommission bei der vorgeschrittenen Zeit nicht herauskommen zu ss Regierungen einem derartigen widersprochen werden.
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Um 1
Domänen ⸗Vorwerk Suüͤcrau, Königlich,