110176] Bekanntmachung.
Von den zufolge des Allerhöchsten Pririlegii vom 14. Mai resp. 12. November 1866 3 ten Obligationen der Stadt Demmin sind nach Vor⸗ schrift des Amortisations⸗Plans am 9. d. M. aus⸗ eloost und werden hiermit zur Rückzahlung der
aluta am 30. Juni 1877 gekündigt:
a. eine Obligation über 1000 Thlr. Littr. A. Nr. 6, Littr. B.
b. zwei Obligationen über je 500 Thlr. Nr. 40 und 79, 8 1
2 seebenundnvanzig Obligationen über je 100 Thlr.
jttr. C.
869 und 926.
Die Auszahlung der Valuta erfolgt gegen Ein⸗ lieferung der Obligationen mit den vom 1. Juli 1877 ab lautenden Zins⸗Coupons im Lokal unserer Stadt⸗
hauptkasse. DSDemmin, den 12. Dezember 1876.
Der Magistrat. 89 ose. Baumann.
Bekanntmachung.
Bei der am 22. Januar cr. erfolgten 21. Ausloosung der für das Jahr 1876 zu amortisirenden Obliga⸗ tionen des Kreises Johannisburg vom 1. April 1856, I. Emission, ist das Loos auf nachstehend be⸗ zeichnete Obligationen gefallen:
Littr. A. a 3000 ℳ Nr. 5. Littr. C. à 300 ℳ Nr. 12 29 67. Littr. D. à 150 ℳ Nr. 145.
Bei der an demselben Tage erfolgten Ausloosung der für das Jahr 1876 zu amortisirenden Obliga⸗ tionen des Kreises Johannisburg vom 22. Sep⸗ tember 1264, II. Emission, ist das Loos auf nach⸗ stehende Obligationen gefallen: 11.“
Littr. A à 3000 ℳ Nr. 5 10. 8 8 8 8 8 Littr. B à 1500 ℳ Nr. 25. 111“ Littr. C. à 300 ℳ Nr. 117. Bei der stattgehabten 4. Ausloosung der für das Jahr 1876 zu amortisirenden Obligationen des Kreises Johannisburg vom 1 Oktober 1869, III. Emission, ist das Loos auf nachstehende Obliga tionen gefallen: Littr. C. à 300 ℳ Die Nr. 3 4.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiernach aufgefordert, dieselben bis zum 31. Dezember d. J. an die Kreis⸗Kommunalkasse hierorts nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeits⸗ termine gegen Empfangnahme des Nennwerths der qu. Obligationen einzusenden. Von den nach dem 31. Dezember cr. eingereichten ausgeloosten Obligationen werden vom 1. Januar 1877 ab keine Zinsen weiter⸗ Prahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der
etrag vom Kapital in Abzug gebracht werden.
Zohannisburg, den 14. Juli 1876. 8 orsitzende des Kreis⸗Ansschusses. S b Pö]
Von der durch Allerhöchstes Privilegium vom 10. November 1869 autorisirten 4 ½ % Anleihe un⸗ serer Stadt sind bei der diesjährigen Ausloosung folgende Obligationen gezogen worden:
Litt. A. à 1000 Thlr. = 3000 ℳ Nr. 21. 35. 1 B. à 500 Thlr. = 1500 ℳ Nr. 179. 339.
Litt. C. à 100 Thlr. = 300 ℳ Nr. 538. 558. 611. 616. 759. 901. 1009. 1200. 1228. 1366.
Litt. D. à 50 Thlr. = 150 ℳ Nr. 10. 14. 110. 150. 177. 205. 242. 251. 292. 369. 389. 390.
Litt E. à 25 Thlr. = 75 ℳ Nr. 34. 36. 40. 44. 46. 65. 86. 93. 94. 105. 113. 116. 122. 124. 140. 163.
Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, dieselben nebst den Talons vom 29. De⸗ emoer cr. ab auf unserer Stadt⸗Hauptkasse zur Empfangnahme der Kapitalbeträge zu präsentiren und wird bemerkt, daß vom 1. Januar 1877 ab die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen aufhört. Mühlhansen i. Th., den 19. August 1876. 8 Der Magistrat. [7011]
8 1 1“ . 8 Ausloosung von Schuldverschreibungen der Paderborner Tilgungs⸗Kasse. In dem am heu⸗ tigen Tage zur Ausloosung von Schuldverschreibun⸗ gen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgungs⸗Kasse für das Halbjahr vom 1. Januar bis 30. Juni 1877 hierselbst abgehaltenen Termine sind folgende Apoints gezogen worden: 1) Litt. A. à 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 344 464 805 881 936 1400 2492 3373 3514 4728 6269 6368 6600 7411 8053 8147 8324 9172 9173. 2) Litt. B. à 1200 ℳ (400 Thlr.) Nr. 370 530 1380 1727 2104 2145 2155 2423 6157 6736 7836 8095 8493 8542. 3) Litt. C. à 900 ℳ (300 Thlr.) Nr. 1710 2068 3019 3022 3758 4200 4373 5004 5303 6623 6853 8198. 4) Litt. D. à 600 ℳ (2099 Thlr.) Nr. 174 274 598 1455 2375 2559 3207 3401 3406 3613 3623 3635 3805 7036 8110. 5) Litt E. à 300 ℳ (100 Thlr.) Nr. 116 308 567 2618 2713 3035 3231 4452 4477 4491 4503 4510 4666 4802 5282 5817 5889 5940 6650 7459 7912. Diese Schuldverschreibungen werden den Be⸗ sitzern derselben zum 1. Juli 1877 hierdurch ge⸗ kündigt und erfolgt die Zahlung der Kapitalbeträge und der sereoe Zinsen vom 1. Januar bis 30. Juni 1877 je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Rentenbank⸗Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr sofort gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen im coursfähigen Zustande, oder 2) durch die Königliche Steuerkasse 1. in Pader⸗ Lorn binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im cgursfähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuerkasse darüber einstweilen ausgestellten Em⸗ pfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Betrag ist außerdem von den der Schuldver⸗ schreivungen nach einem bei den genannten Kassen in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1877 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen daher mit deuselben die dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie XlI. Nr. 1 bis 4 nebst Talons unentgeldlich zurückgelie⸗ fert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Cou⸗ pon der Betrag desselben vom Kapital ü
Nr. 19. 82. 113. 131. 132. 235. 250. 289. 300. 343. 383. 420. 475. 479. 518. 594. 606. 607. 651. 680. 691. 706. 746. 806. 830.
halten wird. Münster, den 14. November 1876. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Lgestfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassau.
Ausloosung von Rentenbriefen. Sn.
Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Aus⸗ loosung von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz für das Halbjahr 1. Oktober 1876 bis 31. März 1877 sind folgende Apoints gezogen worden: 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) Nr. 50 119 165 245 439 496 836 844 1050 1133 1163 1245 1372 1397 1502 1645 1701 1732 2720 2863 2890 3136 3157 3195 3420 3482 3503 3662 3788 3832 4066 4088 4096 4232 4330 4584 4659 4729 4876 5126 5488 5638 5773 6042. 2) Litt. B. àϑ 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 33 95 137 356 403 406 644 723 782 861 919 1031 1046 1254 1443 1692 1805. 3) Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.) Nr. 54 209 339 447 518 575 603 681 745 832 912 1087 1126 1167 1229 1674 1838 1842 1881 1944 2051 2062 2214 2311 2579 2624 2902 3231 3233 3306 3349 3524 3562 3747
3890 3954 4013 4105 4366 4962 5423 5510 5872 5912 5922 5923 6041 6193 6258 6290 6291 6351 6497 6503 6641 6857 7052 7301 7379 7462 7500 7824 7955 7987 8174 8322 8590 8807 9083 9462 9504 9521 9552 9733 9926 10125 10774 10876 11068 11144 11315 11317 11382 11393 11468 11597 11701 11820 11983 12699 12875. 4) Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) Nr. 110 129 319 455 596 670 710 867 995 1064 1357 1453 1553 1610 1816 2228 2250 2299 2371 2415 2715 2784 2836 2912 2915 2947 2981 3134 3166 3219 3314 3475 3505 3558 3679 3844 3922 4197 4203 4391 4487 4704 4829 4937 5234 5244 5444 5840 6206 6237 6450 6493 6507 6825 6932 7360 7579 7586 7669 7773 7879 8505 8551 8930 9040 9176 9233 9290 9577 9592 9709 9766 100600 10461 10607 10811 10822 11152. Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1877 ab aufhört, werden den In⸗ habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im courssähigen Zustande mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie IV. Nr. 6 bis 16 und Talons vom 1. April
1877 ab bei der Rentenbank⸗Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zmu nehmen. Auswärts wohnenden Inhabern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Pe „aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Ueber⸗ sendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantra⸗ gen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ herausgegebene Allgemeine Ver⸗ loosungs⸗Tabelle sowohl im Monat Mai, als auch im Monat November jeden Jahres veröffentlicht werden, und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei Redaktion Preise von 25 8* bezogen werden kann. Münster, den 14. vember 1876. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassau.
der gedachten zum
JZ“
811““
In Gemässheit des §. 15 des Statuts veröftentlichen wir-nach DortmundP, den 14. Dezember 1876. 3
General-Bilanz per 30
NA I 0 N“*,
Actien-Gesellschaft für Bergbau-, Eisen- und
Abtheilung Kohlen-Bergbau. Abtheilung Eisenstein-Bergbau.
material), laut Special-Bilanz..
. material), laut Special Bilans . . .
material), laut Special-Bilanz.
1““ material), laut Special-Bilanz.. Svabenswerk. 1. Anlage-Capital-Conto.
exͤqkh, k rial!) . ..
Cassa- und Wechselbestäüände. Hauptkasse . . .. .. Wechsel
Effeeten ete.
—
Debitoren es
Actien-Capital-Conto Litt. A. „ Actien-Capital-Conto Litt. B. Reserve-Conti:
Reservefonds.
Garantiefonds e“ 6 F% Partial-Obligationem... .
ab: noch nicht begebene
1) Glückauf-Tiefbau . . . . . 2) Othfresen . .. .. 8 3) Dortmunder Werke
Dotationen und Kranken-Cassen: DPUInion-Stiftu! g Krankenkasse Dortmund. 8 Horst.. Henrichshürte . Othfresen...
.
Creditoren: Betriebs-Creditoren
Gewinn- und Verlust-Conto: aa. Gewinn-Saldo aus 1874/75.
„ „ 9 „
Hiervon kommen in Abzug: General-Unkosten-Conto:
Interessen-Conto:
1. in laufender Rechnung. Bleibt Gewinn pro 1875/76
1““
P
Activ Fkee⸗
1. Anlage-Capital-Conto, laut Special Bilanz . 28 2. Betriebs-Capital-Conto (Magazin-Bestände und Dienstmaterial), laut Special-Bilanz .
1. Anlage Capital-Conto, laut Special-Bilanz . . . 2. Betriebs-Capital-Conto (Rohmaterialien, Halb- un
Abtheilung Horster Eisen- und Stahlwerke. 1. Aulage-Capital-Conto, laut Special-Bilanz . .. 2. Betriebs-Capital-Conto (Rohmaterialien, Halb- un
Abtheilung Henrichshütte, Eisen- umnd Stahlwerke. “ 1. Anlage-Capital-Conto, laut Special-Bilabz ...
2. Betriebs-Capital-Conto (Rohmaterialien, Halb- und Ganzfabrikate, Magazin-Bestände und Pienst-
*
27
Abtheilung Dortmunder Eisen- und Stahlwerke. 411444444 2. Betriebs-Capital-Conto (Rohmaterialien, Halb- und Ganzfabrikate, Magazis-Bestände und Dien⸗t-
8 0 2 2.
2. Betriebs-Capital-Conto (Rohmaterialien, Haib- und Ganzfabrikate, Magazin-Bestände und Dienst-
Ausserdem sind in den verschiedenen Betriebs-Capital-Conti mitenthalten: Cassa-Bestände Abtheilung Kohlen-Bergbau ..
Eisenstein-Bergbau Dortmunder Werke Horster Werke Henrichshütte Svabenswerk „
d. Conto der gegen Hinterlegung eines gleichen Nominalbetrages 6 % Partial-0 e. Capital-Reste und Hypotheken aus dem Ankauf von Bredelar
Zinsen auf Obligationen, auf Capitalres
d Gapzfabrikate, Magazin-Bestände und Dienst-
d Ganzfabrikate, Magazin Bestände und Dienst-
EE1.“ 1“ 2
mamaämmn
116“
Die Direction.
uni 1876.
ℳ ₰
11,388,441 06
V
-. 116,568,694 66
1“
429,0062
20,007,255(488
4,335 218 5,263,059 1293,826 9,238,2267 b
1,413,969 30 10,652,195 1,278,649
26,691
461,097 92,847
119,539
0 2 * . 8 .* 5
Summa der Anlage-Capital-Conti : Mark r Betriebs-Capital-Conti: Mark Summa der Activa: Mark.
Summa c
asSsi va.
Capital-Reste und Hypotheken aus dem Ankauf der verschiedenen Werke: u a. Conto der auf Henrichshütte bis 1885 zu zahlenden Annuitäten 3 b. Reste auf Grunderwerb von Neu-Schottland . . „ . c. Capital-Reste aus dem Ankauf der Dortmunder Werke etc.
2,517,091 29 2,517,091
11052,895 76 IE
ℳ ₰ ℳ
15,000,000 26.400,000
228,423 11,706 52] 270,13013 1S,00,000
3,600,0007 — 14,400,000
“ 8 I q““ ℳ 744,000. —. „ 450,000. —. - 411.200. —.
1,605,200
Hierauf bis zum 1. Juli 1876 berechnete Stückzinsen
Sonstige Creditoren in lanfender R⸗chnung 3
2A
b. Resultate der Betriebs-Abrechnungen für 1875/76: Geswinn der Abtheilung Kohlen-Bergbau 6 Eisenstein-Bergbau Dortmunder Werke
Horster Werke.
Henrichshütte
vligationen getilgten Capital-Reste. —
1956,000 — 2,646.000 — 8208.170 Z— 46,016 89 212 94426 188,156 84 32.328 93 84,354 98 6.696,80
8,254,186
524 481
1,201,333 8,285,991
. EE 8 *. . .
ℳ 467,351. 29. „ 45,779. 60. „ 462,353. 28. „ 946,080. 36. „8316,087. 01.
ℳ 2,237,651. 54.
8 50,627. 94.] 2,187,0236
Steuern, Gehälter, Porto, Stempel, Provisioaen etc.
te aus dem Ankauf der verschiedenen Werke und
2,300,32 571 “ ℳ 250,803. 29.
- 1,957.265. 03. 2.208,068
8 81 welche auf Garautiefonds übertragen sind.
Summa der Passiva: Mark
Mark 92,260 1
74,336,124 .
Stahl-Industrie. .
stehend die auf den 30. 53Juni 1876 abgeschlossene General-Bilanz.
11,821,587
zum De 296.
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag.
den 15. Dezember
1820.
Der Inhalt dieser Beilage, in wel
RMiodellen vom 11. Januar 1876, vorgeschriebenen
r auch die
ekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ nad Auslandes, sowie durch Carl Heymann'’s Verlag, Berlin, SW., Königgrätzer Straße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
Insertionspreis
den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
—q
2— —
Patente.
Königliches Ministerium für Gewerbe und öffentliche 8 Arbeiten. Dem Maschinenfabrikanten Herrmann Ulbricht und dem Postsekretär Carl vußser Schmidt, beide zu Chemnitz, ist unter dem 11. Dezember 1876 ein Patent 1 . auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läuterte Maschine zum Abstempeln und Zählen von Briefen, soweit dieselbe für neu und eigen⸗ thümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Füege an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herzoglich Braunschweigischen Bauführer W. Grotefend zu Braunschweig ist unter dem 12. Dezember 1876 ein Patent aauf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesene Heizeinrichtung, soweit sie als neu und
eigenthümlich anerkannt ist, ohne Jemand in der Anvendung bekannter Telle zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 8. No⸗ vember beich Frankenstein u. Simmer, Lin⸗ den vor Hannover, Sparkochherd; 17. November 1876, G. Westphal, Hamburg, Maschine zum Schneiden von Brod, Gemüsen ꝛc.
Reuß j. L., 4. Dezember. Arnold Hanel Berlin, Abort⸗Einrichtung, auf 5 Jahre.
(S. Anzeige am Schluß.)
. Preußen. Handel,
Die Bestimmung des §. 25 der Reichs⸗Gewerbe⸗ Ordnung, wonach die polizeiliche, Genehmi⸗ gung zur Anlegung von Dampfkesseln uur
o lange in Kraft bleibt, als keine Aen derung in der Lage oder Beschaffenheit der Be⸗ triebsstätte vorgenommen wird, findet nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, Senat für Strafsachen, vom 1. November d. J. auf beweg⸗ liche Dampfkessel keine Anwendung. Bei beweglichen Dampfkesseln, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals aus, kann von einer Betriebsstätke im Sinne des §. 25, d. h. einem bestimmten Orte, an welchem der Betrieb stattfinden soll, nicht die Rede sein. Die Bezeichnung derselben als beweg⸗ liche drückt gerade aus, daß sie dazu bestimmt sind, von Ort zu Ort gebracht, und je nach Bedürfniß heute hier, morgen dort in Betrieb gesetzt zu werden. Deshalb wird auch die polizeiliche Erlaubniß zu deren Inbetriebsetzung nicht für einen bestimmten Ort, sondern unbeschränkt für den ganzen Bereich der Zuständigkeit der conce direnden Be⸗ hörde ertheilt. Hat der Inhaber diese Genehmi⸗ gung einmal erlangt, so können sie an jedem be⸗ Orte aufgestellt und in Betrieb gesetzt wer⸗ den, ohne daß es hierzu einer weiteren Genehmigung bedarf. Es sind hierbei nur die speziellen lokalpolizeilichen Vorschriften zu beob⸗ achten.
Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches dar⸗ über, daß über die Auflösung einer offenen
andelsgesellschaft und Ausschließung eines Gesellschafters durch Richterspruch zu entscheiden sei (Art. 125, 128) sind nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, I. Senat, vom 3. Oktober d. J. absoluter Natur. Entgegen lautende Verträge zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Gesellschaftern, welche die Entscheidung über die Ausschließung eines Gesellschafters von dem “ der Gesellschaft abhängig machen, sind un⸗ gültig.
Zur Reform des Kreditwesens.
Am 27. November hielt der 7— Handelsverein seine diesjährige Generalver⸗ “ ab. Auf der Tagesordnung stand u. A. die vieldiskutirte Kreditmiséère in Deutschland. Hr.
em.⸗Rath Auberlen hatte als Referent die Genug⸗ huung darauf hinweisen zu können, daß schon vor fünf Jahren der württb. Handelsverein in seiner Versammlung zu Ludwigsburg am 30. November 1871 diese damals sonst wenig beachtete Frage der eingehendsten Behandlung werth gefunden hahz⸗ In Ludwigsburg resolvirte man damals auf Antrag desselben Referenten: Es empfiehlt sich mindestens † jährige Rechnungen auszugeben, und die - fristen nicht über drei Monate zu erstrecken; als Usance werde festgehalten: zahlbar netto in drei Mo⸗ naten oder innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto. Nach einer ausführlichen Blumenlese der verschiedenen Vorschläge, die in neuerer Zeit wieder gemacht worden, gelangte Referent zu den Hülfsmitteln in dieser Frage; er gedachte in dieser Beziehung vor Allem einer rationelleren Arbeitstheilung in Deutschland zwischen Industrie, Groß⸗ und Detailhandel und mit ihr einer bedeutenden Verminderung des Reisen⸗ den⸗Unwesens. So lange die Reisenden den Kredit von Haus zu Haus anbieten, sei es nur begreiflich, daß auch der Kreditempfänger so leicht erhältliche Kredite nur mit größter Bequem⸗ lichkeit stornire. Es wurde ferner hingewiesen auf die bis jetzt in Deutschland noch immer zu wenig beach⸗ tete Lombardirung von Waaren. Als der unmittel⸗ barste Weg zur Besserun fupfebl⸗ sich freilich das Trattensystem, und es lasse sich gar nicht leugnen, daß in den letzten Jahren schon vielmehr Wechsel auf
8
kleinere Plätze ausgestellt werden gogen früher. Trotzdem halte die Scheu vor dem Accepte noch immer an. Um nun einen Kompromiß zwischen den vor Accepten ängstlichen Schuldnern und Den⸗ jenigen, welche die Baarzahlung für unmöglich er⸗ klären, herbeizuführen, proponirte Referent, die schon jetzt bei Kreditgeschäften in jeder geordneten Buch⸗ führung üblichen Korrespondenzen, welche die Aner⸗ kennung des auf Kredit Gelieferten bethätigen, zu einer allgemeinen Formel zu machen; die in dieser bestimmten Formel ausgestellten Scheine, die er Kauffcheine genannt haben will, 12, ein vor⸗ läufiges Surrogat des Wechsels, welche die Banken zu belehnen gewiß keine. Anstand nehmen. In solchen Kausscheinen liege eine Anerkennung der Schuld, zweitens Anerkennung des Kaufpreises und endlich eine Anerkennung der Zahlungsbedingungen. Diese Form wäre sogar auch für den Detailverkehr verwendbar, wenn man nur die wöchentlichen oder monatlichen Beträge kombiniren will. Schließlich kam der Referent zu folgenden Resolutionen: 1. Zum Mindesten sollte auf allen Fakturen stets der Ver⸗ falltag des Postens angegeben sein. II. Empfiehlt sich die in anderen Ländern übliche Praxis strengerer Arbeitstheilung zwischen Industriellen, Grossisten und Detailisten; soweit dieselbe besteht, sollte sie verallgemeinert werden. III. a) Für den Fabri⸗ kanten empfiehlt sich die Regulirung seiner Waarenposten spätestens 30 Tage nach dem Fakturadatum mit 2 % Skonto oder Ziel 3 Monate. b. In gleicher Weise für den Grossisten unter Anwendung von Tratten; zugleich wird die Einführung von Kaufscheinen eingehender Prüfun empfohlen. c. Für den Kleinverkehr empfiehlt sich Baarzahlung mit einer Prämie für Beträge über 10 ℳ; ferner die Ausstellung vierteljähriger Rech⸗ nungen und Vermeidung jeder drei Monate über⸗ schreitenden Borgfrist. Vom vierten Monat ab Berechnung 6 % iger Verzugszinsen. IV. Es ist die Handelskammer um thatkräftige Unterstützung in dieser Angelegenheit zu bitten und ist ihr beson⸗ ders die Frage der Abkürzung der Verjährungs⸗ fristen anheimzugeben. V. Es sind Versammlungen von Interessenten zu halten, um Vereinigungen zur Baarzahlung nach dem Beispiel anderer Städte zu gründen. Diese Resolutionen wurden angenommen.
Aus Zwickau wird unter dem 28. November geschrieben, daß der dortige Gewerbeverein sich neuerdings wiederholt mit der Frage des zur Zeit beim Handel und Gewerbe üblichen Creditwesens beschäftigt habe. Nachdem bereits in der Vereins⸗ versammlung vom 13. v. M. der Vorsitzende aus⸗ führlich über eine wünschenswerthe Reform in der gedachten Beziehung auf Grund der Mittheilungen und Verhandlungen verschiedener auswärtiger Ver⸗ eine und Korporationen, namentlich des hessischen Landes⸗Gewerbevereins, des Münchener Gewerbe⸗ vereins, der gemeinnützigen Gesellschaft und der H und Gewerbekammer zu Leipzig gesprochen
atte, kam dieser Gegenstand in der letzten Sitzung des Vereins zur speziellen Verhandlung. Man er⸗ kannte hierbei die Mängel der gegenwärtig üblichen Zahlungsweise, hauptsächlich die durch Gewährung allzulanger Zahlungsfristen und durch das beb system im Kleinhandel für Industrie und Gewerbe entstehenden Uebelstände und die Nothwendigkeit, im Interesse des geschäftlichen Lebens in beregter Hin⸗ sicht Abhülfe zu schaffen, an, und beauftragte, so⸗ weit insbesondere die hiesige Stadt in Frage, kommt, eine aus Mitgliedern des Handels⸗ und Gewerbe⸗ standes bestehende Deputation, Lüber die zur Besei⸗ tigung jener Uebelstände zweckmäßig und nothwendig erscheinenden Maßregeln unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sich zu berathen und in der Angelegenheit bestimmte Vorschläge zu machen.
München, 28. November. In der gestri⸗ gen Versammlung der Feuer⸗ und Metallarbeiter waren sämmtliche Gewerbe bis auf die Büchsen⸗ macher und Schriftsetzer vertreten. Die Versamm⸗ lung erklärte sich einhellig für die Nothwendigkeit einer Reform des Kreditwesens und ging rasch auf die Besprechung der einzelnen Punkte der Tages⸗ ordnung über. 1) In der Regel Baarzahlung. 2) Bei Kreditgewährung Ziel 3 Monat und Einfüh⸗ rung des Trattensystems, da wo es möglich ist. 3) Berechtigung zur Verzugszinsenberechnung und 4) Verminderung der Verjahrungsfrist auf 1 Jahr. — Punkt 1 wurde mit allen gegen 2 Stimmen ange⸗ nommen; Punkt 2 wurde nach lebhafter Besprechung in der abgeänderten Form angenommen, daß Zmonat⸗ liche Rechnungsstellung bei Kreditgewährung als Prinzip anzunehmen sei; Punkt 3 und 4 wurden unverändert angenommen. 3
Ein Antrag, es möge der allgemeine Gewerbe⸗ verein eine Versammlung anberaumen, in welcher den⸗ Gewerbetreibenden Aufklärungen über eine praktische einfache Buchführung und über den Werth des Trattensystems geboten werden, wurde sehr bei⸗ fällig aufgenommen und Seitens des Gewerbevereins in Aussicht gestellt.
Hr. Crawfort, der Verfasser der Broschüre „Die Kreditmißverhältnisse in Deutschland“ (Dresden 1876, H. Reinhardt) hat jetzt als Antwort auf die an ihn ergangenen zahlreichen Anfragen ein Flugblatt ver⸗ öffentlicht: Zur Lösung der Borgfrage. In derselben stellt der Verfasser 108 Sätze auf, welche den Vereinen zur Anleitung bei der Besprechun des Borgsystems dienen sollen. Das Flugblatt i durch H. Reinhardt in Dresden, Mathildenstraße 1, zu beziehen.
Dortmund, 1. Dezember. (Westf. Z.) Kürz⸗ lich hat hier im Kölnischen Hofe eine große Ver⸗ sammlung von Eisenhändlern aus allen Gauen Deutschlands stattgefunden. Die Einladung dazu war per Cirkular von der hiesigen Firma Heinrich Rappe ausgegangen. Erschienen waren mehr als 100 Kaufleute aus der Eisenwaarenbranche als Vertreter von 487 Firmen. Dieselben haben einen Verein gegründet zum gemeinschaftichen Ankauf von Eisenwauren. Es ist eine freie Vereinigung, also weder Aktienunternehmen noch Konsumverein. An der Spitze des Vereins steht ein Vorstand von drei Personen und sind dazu ernannt Heinrich Rappe und August Küch von hier und Gebrüder Arndts in Quedlinburg, denen ein Ausschuß zur Kontrole zur Seite steht. Sämmtliche Waaren werden vor dem Einkauf von Sachverständigen geprüft, so daß jeder Kaufmann, der dieser Vereinigung angehört, seinen Abnehmern für gute Waaren garantiren kann. Die Fabrikanten sollen innerhalb dreißig Tagen be⸗ friedigt und auf diese Weise die billigsten Einkaufspreise erzielt werden. An den größeren Orten in den ver⸗ schiedensten Theilen Deutschlands sollen Depots er⸗ richtet werden, aus denen der einzelne Kaufmann seinen Bedarf gegen baar entnehmen kann.
Der Jahresbericht der Handelskammer in Gießen für das Jahr 1875 äußert sich über das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876: Wir begrüßen dieses Gesetz mit besonderer Freude, da wir in demselben ein Mittel zur Hebung unserer so lang hinter den Fortschritten des Auslandes zu⸗ rückgebliebenen deutschen Kunstindustrie erblicken und die gewonnene Sicherheit, daß die geistige Arbeit fortan auch den Lohn ihres Fleißes genießen kann, den verschiedenen Zweigen der Industrie eine kräf⸗ tige Stütze gewähren wird. Die Publikationen erfolgen auch hier in dem Central⸗Han⸗ delsregister für das Deutsche Reich. In dem seit dem Inkrafttreten des Musterschutzgesetzes abgelaufenen ersten Quartal sind im Ganzen 3746 Muster, beziehungsweise Modelle, wovon 1359 und 2387 Flächenmuster, in die deutschen
zusterregister eingetragen worden.
Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend.
XI.
Ahlden. Die Eintragungen in das hiesige Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1877 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung, den Hannoverschen Courier veröffentlicht werden. Ahlden, den 12. Dezember 1876. Königliches Amtsgericht. Roscher.
Anklam. Die auf Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte bei dem unterzeichneten Gerichte werden im Jahre 1877 von dem Kreisgerichts⸗Rath Ludewig und dem Kreisgerichts⸗Sekretär Frehse hierselbst bearbeitet werden. In derselben Zeit werden die Eintragungen in das genannte Register durch die Berliner Börsen⸗ zeitung, den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, die Anklamer Zeitung (Kreisblatt für den Kreis Anklam) bekannt gemacht werden. Anklam, den 6. Dezember 1876. Königliches Kreisgericht.
Arnstadt. Die bei der unterzeichneten Gerichts⸗ stelle im Laufe des kommenden Jahres erfolgenden Eintragungen in das Handelsregister werden in dem Regierungs⸗ und Nachrichtsblatte zu Sondershausen, in dem Nachrichts⸗ und Intelligenzblatte hier und in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Arnstadt, den 7. Dezember 1876. Fürstl. S. Justizamt das.
Berlin. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Ge⸗ richts werden im Laufe des Jahres 1877 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, durch die Berliner Börsen⸗ zeitung, durch die Vossische Zeitung, und die das Genossenschaftsregister betreffenden Eintragungen außerdem noch durch den öffeutlichen Anzeiger des Regierungs⸗Amtsblattes zu Potsdam bekannt gemacht werden. Das Handels⸗ und Genossenschaftsregister wird bei uns geführt für den diesseitigen engeren Bezirk und für die Bezirke der Kreisgerichts⸗ Deputation zu Mittenwalde und der Kreisgerichts⸗ Kommissionen zu Coepenick, Königs⸗Wusterhausen, Trebbin und Zossen. Die auf die bezeichneten Re⸗ gister sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1877 von dem Kreisgerichts⸗Rath Friesicke unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Wolff be⸗ arbeitet werden. Dieselben werden an jedem Dienstag und Freitag von 11 bis 1 Uhr in unserem Gerichtshause hier, Zimmerstraße Nr. 25, zur Auf⸗ und Annahme von Meldungen, welche jedoch auch bei den vorgenannten Kommissionen bezüglich der Deputation erfolgen können, anwesend sein. Berlin, den 3. Dezember 1876. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung.
Bromberg. Die Eintragungen in die von uns zu führenden Handels⸗ und Genossenschaftsregister
Burgdorf.
werden im Jahre 1877 in der Bromberger Zeitung, der Berliner Börsenzeitung, dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt ge⸗ macht werden. Für die auf Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte sind ernannt: der Kreisgerichts⸗Rath Plath als Richter, der Kreisgerichts⸗Sekretär Walter als Se⸗ kretär. Bromberg, den 7. Dezember 1876. König⸗
liches Kreisgericht.
Bruchhausen. Die Eintragungen in das hie⸗ sige Handels⸗ und Genossenschaftsregister im Jahre 1877 werden bekannt gemacht werden 22 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung und 3) das Hoyager Wochenblatt. Bruchhausen, den 11. Dezember 1876. Königliches Amtsgericht.
2 Die Eintragungen in das register wie auch das Genossenschaftsregister pro 1877 werden: 1) durch die Neue Hannoversche Zei⸗ tung, 2) durch den Reichs⸗Anzeiger, 3) durch den Börsen⸗Courier in Berlin, 4) durch das Burg⸗ dorfer Wochenblatt veröffentlicht werden. Burg⸗ dorf, den 11. Dezember 1876. K. iglich preußi⸗ sches Amtsgericht. Culemann. —
† Calbe a. S. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Kreisgerichts, welche auch für den Bezirk der Kreis⸗ gerichts⸗Kommissionen zu Aken und Staßfurt be⸗ stimmt sind, werden für das Jahr 1877 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und die Magdeburgische Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieser Register sich beziehen⸗ den Geschäfte wird der Kreisgerichts⸗Rath Schwei⸗ ger, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Kirchhoff, bearbeiten. Calbe a. S., den 5. Dezem⸗ ber 1876. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
Charlottenburg. Die auf Führung des andelsregisters und des Genossenschaftsregisters ezüglichen Geschäfte werden im Geschäftsjahr 1877 durch den Kreisgerichts⸗Rath Schwerin und den Kreisgerichts⸗Bureauassistenten Heucke bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die be⸗ zeichneten Register erfolgt durch den Staats⸗An⸗ zeiger, die Berliner Börsenzeitung, den Anzeiger des Potsdamer Amtsblattes und die hiesige Neue Zeit. Charlottenburg, den 21. November 1876. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Darmstadt. Die Einträge in die Handels⸗ register, sowie in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden für das Jahr 1877 durch „die Darmstädter Zeitung“, „das Darmstädter Tageblatt“, sowie in wich⸗ tigeren Fällen durch das „Central⸗Handels⸗ Register für das deutsche Reich“ ver⸗ öffentlicht werden. Darmstadt, den 8. De⸗ zember 1876. Großherzoglich hessisches Stadt⸗ gericht Darmstadt. Königer.
Einbeck. Die vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister erfolgen im Jahre 1877 wie bisher durch das Kreisblatt für den Kreis Einbeck, durch die Neue Hannoversche Zeitung in Hannover und den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger zu Berlin. Einbeck, den 8. Dezember 1876. Königliches Amtsgericht II.
Eiberfeld. Durch Beschluß vom heutigen Tage hat das Königliche Handelsgericht hierselbst den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger in Berlin und die El⸗ berfelder Zeitung als diejenigen Blätter bestimmt, in welchen im Jahre 1877 die Veröffentlichungen der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister stattfinden sollen und ferner verordnet, daß die Veröffentlichungen bezüglich der Eheverträge nur durch die Elberfelder Zeitung Feschehen sollen. Elberfeld, den 13. Dezember 1876. Der König⸗ liche Handelsgerichts⸗Präsident: Kommerzien⸗Rath E1““ Der Handelsgerichts⸗Sekretär: Mink.
Esens. Die Eintragungen in das hiesige Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister während des Jahres 1877 werden durch den Preußischen Staats⸗ Anzeiger zu Berlin und die ostfriesische Zeitung zu Emden veröffentlicht werden. Esens, den 12. De⸗ zember 1876. Königliches Amtsgericht I.
Friedland in Mecklenburg. In den das hiesige Handelsregister betreffenden Sachen werden für das Jahr 1877 die öffentlichen Bekanntmachun⸗ gen in der Friedländer Zeitung, Nese Zei⸗ tung und dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen eee erfolgen und wird für diesen Zeitraum der Unterzeichnete die Dekretur übernehmen. Friedland in Mecklenburg, den 11. Dezember 1876. Handelsgericht. H. Götze.
Gera. Die nach Art. 13 des Handelsgesetzbuchs zu erlassenden Bekanntmachungen über die im Laufe des nächsten Jahres zu bewirkenden Einträge in das Handelsregister für den hiesigen Amtsbezirk werden 1) in dem Amts⸗ und Verordnungsblatte des Fürstenthums Reuß j. L., 2) in der Fürstlich Reuß. Geraer Zeitung zu Gera, 3) in dem Deut⸗