über 1,800,000 Thlr. Eine Million Achthunderttausend Thaler. umma 6,050,000 Thlr., Sechs Millionen fünfzigtausend Thaler.⸗ C. von Stammaktien oder Prioritätsobligationen nach Ermessen des Direktoriums über 11,450,000 Thlr., Elf Millionen Vierhundert⸗ fünfzigtausend Thaler. Ergiebt wie oben 27,000,000 Thlr., Sieben⸗ anzig Millionen Thaler oder 81,000,000 ℳ, Einundachtzig
ven Millionen Mark.
iums vom 27. Oktober 1873 Litt. J. 1,800,000 Thlr., Eine Million
chthunderttausend Thaler, c. zufolge Privilegiums vom 21. Dezem⸗ ber 1874 Litt. K. 5,450,000 Thlr., Fünf Millicnen Vier⸗ hundertfünfzigtausend Thaler, überhaupt 11,500,000 Thlr., Elf. Millionen Fünfhunderttausend Thaler. Sämmtliche 3 Emissionen sind unter einander zu gleichen Rechten und mit
em Vorbehalt ausgegeben, daß, - sofern die Aufbringung der nach dem Beschlusse der Generalversammlung der Aktionäre der
reslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahngesellschaft vom zehnten November Achtzehnhunderteinundsiebenzig zur Ausführung der im 10.
Nachtrage des Gesellschaftsstatuts bezeichneten Zwecke noch erforder⸗ lichen Geldmittel durch fernere Emission von Prioritätsobligationen erfolgen sollte, denselben bis zum Betrage von (18,000,000) Achtzehn Millionen Mark Reichswährung die — mit den emittirten (11,500,000) Elf Millionen Fünfhunderttausend Thaler ein⸗ geräumt werden könne.
§. 4. Da sich die Ausgabe der Stammaktien Litt. C. und D. als zur Zeit nicht ausführbar erwiesen hat, so ist zur Aufbringung der für die Wetefssbnu der Bauten zunächst erforderlichen Geld⸗ mittel durch die Generalversammlung der Aktionäre der Breslau⸗ Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahngesellschaft vom 31. Mai Acht⸗ zehnhundertfünfundsiebenzig die ufnahme einer Anleihe im Betrage von (12,750,000) Zwölf Millionen Siebenhundertfünfzig⸗ tausend Mark durch Ausgabe auf den Inhaber lautender mit 5 % verzinslicher Prioritätsobligationen beschlossen worden. Der im §. 7 des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. Juli Achtzehn⸗ hundertfünfundsiebenzig, durch welches die Aufnahme dieser Anleihe genehmigt ist, enthaltene Vorbehalt des Vorzugsrechtes einer Emis⸗ 19 von Prioritätsobligationen bis zur Höhe von (18,000,000) Acht⸗ . Millionen Mark hat sich jedoch für die Begebung der Anleihe
in dem Grade als hinderlich erwiesen, daß durch die Generalver⸗
sammlung der Aktionäre der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗
bahngesellschaft vom 30. Mai AOchtzehnhundertsechsundsiebenzig der
Beschluß vom 31. Mai Achtacha Fanzertfcafundseben wieder
aufgehoben und beschlossen ist, die Zurücknahme des Allerhöchsten rivilegiums vom 21. Juli Achtzehnhundertfünfundsiebenzig und die erleihung eines neuen Privilegiums nachzusuchen.
c 5. Gemäß der Beschlüsse der Generalversammlung vom 30. Mai Achtzehnhundertsechsundsiebenzig wird nunmehr in Abänderun der Bestimmungen des zehnten Statutnachtrages vom 7. Februar 187 und des elften Statutnachtrages vom 11. Februar Achtzehnhundert⸗ vierundsiebenzig festgesetzt, daß zur Aufbringung des für die betriebs⸗ ähige Herstellung der in denselben erwähnten Bahnlinien zunächst die Aufnahme einer Anleiche durch Emission zu fünf Prozent verzins⸗ licher Prioritätsobligationen, welche den sämmtlichen bisher aus⸗
888 Prioritätsaktien und Obligationen nachstehen, erfolgen 3 „ daß dagegen die im §. drei Nr. zwei des zehnten und im §. zwei und drei des elften Statutnachtrages beschlossene Emission von Stammaktien — anstatt für die dort bezeichneten Bauten — für den Bau der Strecke Stettin⸗Ostswine vorbehalten bleiben und mit dem Beginn des Baues derselben nach Maßgabe der näheren von dem Direktorium festzusetzenden und vom Handels⸗Minister zu ge⸗ nehmigenden Bestimmungen insoweit erfolgen soll, als es die Auf⸗ bringung des Baukapitals erfordert. Die sonstigen Bedingungen, unter denen bei gleichzeitiger Aufhebung des Allerhöchsten Privile⸗ giums vom 21. Juli Achtzehnhundertfünfundsiebenzig über Ausgabe von (12,750,000) Zwölf Millionen Siebenhundertfünfzigtausend Mark Reichswährung in Prioritätsobligationen zu 5 % die “ und Emission der während der Bauzeit aus dem Baufond zu ver⸗ zinsenden Prioritätsobligationen erfolgt, werden durch ein Aller⸗ höchstes Privilegium festgesetzt. b 8
Justiz⸗Ministerium.
Zu Kreisrichtern sind ernannt: Der Rechtsanwalt und Notar Stüler in Marienburg bei dem Kreisgericht in Heiligenstadt, der Gerichts⸗Assessor Dr. Steckel bei dem Kreis⸗ gericht in Beuthen O.⸗Schl., der Gerichts⸗Assessor Lisser bei dem Kreisgericht in Kempen, der Gerichts⸗Assessor Rother bei dem Kreisgericht in Gleiwitz und der Gerichts⸗Assessor Schmidt bei dem Kreisgericht in Lobsens.
Der Kreisrichter Garleb in Driesen ist mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Der Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Schaefer in Magde⸗ burg, der Stadt⸗ und Kreisggrichte ath Hahn in Danzig und der Ober⸗Amtsrichter achsmuth in Bieber sind gestorben.
Bekanntmachung. 1“
Für die nächstjährige Heeres⸗Ersatz⸗Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1855 bis zum 31. Dezember 1857 geboren sind und sich hierselbst aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen, oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unausbleiblicher S dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen aben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei aus eFertigt Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufstellung der Rekru⸗ tirungs⸗Stammrolle wird im Laufe des Monats Januar k. J. be⸗ kannt gemacht werden.
Berlin, den 14. Dezember 1876. Die Königlichen EEEET“ der Aushebungsbezirke Berlin.
Deutsches KReich.
Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag 11 Uhr, in Gegen⸗ wart des Gouverneurs, Generals der Infanterie, von Boyen und des Kommandanten, General⸗Majors von Neumann, militä⸗ rische Meldungen entgegen, empfingen hierauf den von Mon⸗ tenegro zurückgekehrten Oberst⸗Lieutenant von Seebeck vom großen Generalstabe und den Polizei⸗Präsidenten von Madai. Um 1 Uhr war der General⸗Feldmarschall Graf von Roon und sbee der Kammerherr Graf Keller zur Audienz befohlen.
m 2 ¼ Uhr begaben Se. Majestät Sich nach dem König⸗
w 8 §. 3. Die Stammaktien Litt. C. und D. §. zwei A. Nr. 2 und 3 in Höhe von Vier Millionen Zweihundertfünfzigtausend Thaler und Eine Million Thaler, also mit Fünf Millionen Zweihundert⸗ fünfzigtausend Thaler, sind nicht zur Verausgabung gelangt. Von unter §. 2 B. und C. vorgesehenen Werthpapieren über zusam⸗ men 17,500,000 Thlr, Siebenzehn Millionen Fünfhunderttausend FThaler, sind in Prioritätsobligationen emittirt worden: a. zufolge vom 6. April 1872 Litt. H. 4,250,000 Thlr., Vier illionen Fweithzendertfü ftietansend Thaler, b. zufolge Privile⸗
schlu einer Uebereinkunft mit der Schweiz wegen des Weg⸗
für das Jahr vom 1. Dezember 1875 bis dahin 1876 wurde Kenntniß genommen.
1) das Rechnungswesen und die Bereitstellung der Geldmittel zu den Reichsausgaben für das Vierteljahr vom 1. Januar bis letzten März 1877; 2) die Form der Erledigung der Vor⸗ lagen von 1u. Bedeutung in Zoll⸗ und Steuerangelegen⸗ heiten; 3) die J
Gewerbebetriebe im Umherziehen; 4) die Ergebnisse der Enquête über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen u. s. w.
sammen.
mittelst Allerhöchster Kabinets Ordre vom 30. v. Mts. be⸗ stimmt, daß am 1. April 1877 die 2. und 3. Compagnie 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32 von Cassel nach Meiningen zurückverlegt werden.
1868 bestätigten Reglements über die Servis⸗Kom⸗ petenz der Truppen im Frieden,, ist durch Allerhöchste Bestimmung vom 5. d. Mts. dahin abgeändert worden, daß vom 1. Januar k. Is. ab das Kriegs⸗Ministerium ermächtigt sein soll, auf Grund eigener Prüfung der in Betracht kom⸗ menden Verhältnisse über den Servisanspruch der in dem angezogenen Paragraphen bezeichneten Militärpersonen selbst⸗ ständig zu entscheiden.
Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 1. Dezember d. J., durch die Verkündung Seitens des Vorstehers in das Leben, und wird erst hierdurch unabänderlich festgestellt. So lange die Verkündung nicht stattgefunden hat, steht nichts im Wege, daß die Geschworenen die Berathung wieder aufnehmen und dabei den früher von ihnen gefaßten Beschluß über die Beant⸗ wortung der ihnen vorgelegten Fragen abändern. Bis dahin muß es daher auch für zulässig erachtet werden, ihnen neue Fragen vorzulegen.
bayerischer Staats⸗Minister der Justiz Dr. von Fäustle, Kö⸗ niglich sächsischer Geheimer Justiz⸗Rath Held, Königlich wür⸗ tembergischer Ober⸗Tribunals⸗Vize⸗Direktor von Beyerle, Großherzoglich sächsischer Geheimer Justiz⸗Rath Dr. Brüger und Herzoglich sachsen⸗ altenburgischer Regierungs⸗Rath Schlippe sind von Berlin wieder abgereist.
Mts., in Folge Defektwerdens der Zugmaschine zwischen den Stationen Filehne und Kreuz sowie Fahrtversäumniß wegen starken Schneetreibens um 9 Uhr 32 Minuten anstatt 6 n Abends hier ein.
Plenarsitzung des Kommunal⸗Landtages der preußischen Oberlausitz nahm der Landtag Kenntniß von dem Bericht über die Revision des hiesigen Rettungshauses; er erklärte sich ferner damit einverstanden, daß über die Hülfskasse fort⸗ an nur Eine Rechnung geführt wird, und ertheilte hinsichtlich sämmtlicher Rechnungen für das Jahr 1875 Decharge. In Betreff des Landarmenwesens, welches mit dem 1. Januar 1878 auf die Provinz übergeht, stellte sich der Bedarf für das Jahr 1877 — abgesehen von den aus den Er⸗ trägen der Bank zu bestreitenden Korrektionskosten — auf 17,402 ℳ 1 ₰. Zur Deckung dieses Bedarfs wurde wie⸗ derum, wie im Jahre 1876, die Erhebung eines Zuschlages von 1 ½ Proz. zu allen direkten Staatssteuern, und deren Aus⸗ schresbung auf die Kreise resp. Kreistheile der Oberlausitz be⸗
bandes der Oberlausitz mit dem des Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz beauftragte der Landtag den Landes⸗ hauptmann und Landesältesten v. Seydewitz und den Lan⸗ desbestallten v. Götz, das im §. 128 der Provinzialordnung vorgesehene Uebereinkommen mit der Provinzialver⸗
8
— Se Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz nahm gestern um 11 Uhr Vormittags militärische Mel⸗ dungen entgegen und begab Sich um 11 ½ Uhrzur Einweihungsfeier nach dem neuen Gebäude der vereinigten Artillerie⸗ und In⸗ genieur⸗Schule. Um 4 Uhr Nachmittags empfing Höchstderselbe die Oberst⸗Lieutenants von Mantey und von Seebeck vom Generalstabe und wohnte von 6 Uhr ab einer Sitzung des Centralcomités der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung bei.
— Der Bundesrath hielt am 20. d. M. die 35. Ple⸗ narsitzung. Den Vorsitz führte der Präsident des Reichs⸗
kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann.
Zur Vorlage kamen: Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tags über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend: a. den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Art. 32 der
— (die Beschlußfassung blieb einer späteren Sitzung vorbehalten); b. den Entwurf eines Gesetzes wegen Fest⸗ stellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Vierteljahr vom 1. Januar bis letzten März 1877; c. den Entwurf eines Ge⸗ setzes wegen Frfse ma des Landeshaushalts⸗Etats für Elsaß⸗ Lothringen für 1877; d. den ntwurf eines Ge⸗ setzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung; e. den Entwurf eines Ge⸗ setzes wegen Abänderung mehrerer Reichstagswahlkreise; (die Gesetzentwürfe zu b bis e wurden genehmigt, die darauf bezüglichen Resolutionen wurden theils dem Reichs⸗ kanzler, theils den betreffenden Ausschüssen überwiesen); f) die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwal⸗ tung von Elsaß⸗Lothringen für 1875; g) die allgemeine Rech⸗ nung über den Reichshaushalt von 1872; (die Versammlung nahm von den Vorlagen zu f und g Kenntniß und über⸗ wies die darauf bezüglichen Resolutionen dem Reichs⸗ kanzler); h. die Vorlegung eines Gesetzes wegen einheitlicher Regelung der Herstellung u. s. w. der Seeschiffahrtszeichen; i. die Petition des Hummel wegen Erwirkung einer Ent⸗ schädigung für sein in Havre verloren gegangenes Eigenthum; k) Petitionen wegen Abänderung der Gewerbeordnung in Be⸗ zug auf Wanderlager u. s. w.; J. Petitionen wegen Abänderung der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als See⸗ schiffer u. s. w. (Die Beschlüsse zu h bis 1 wurden theils den che anwler theils den betreffenden Ausschüssen über⸗ wiesen).
Von Mittheilungen des Präsidiums, betreffend den Ab⸗
alls der beiderseitigen bbb1ö“ sowie betreffend
den Geschäftsbericht des Bundesamts für das Heimathwesen
Auf erstattete Ausschußberichte wurde Beschluß gefaßt, über
egelung der Zulassung von Ausländern zum
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗
— Se. Majestät der Kaiser und König haben
— Der §. 44 des durch Allerhöchste Ordre vom 20. Februar
— Der Ausspruch der Geschworenen tritt, nach einem
— Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten Königlich
—. Der Schnellzug Nr. 8 der Ostbahn traf am 21. d.
hr
Görlitz, 21. Dezember. In der heutigen (dritten)
lossen. In Bezug auf die Vereinigung des Landarmenver⸗
87 z9 Schloß, um den Schluß des Deutschen Reichstags zu vollziehen. 8 “
tretung abzuschließen und. ertheilte für die ge⸗
“
pellirte Somssich den Minister⸗ der Nachricht, daß auf den österreichisch⸗ungarischen Monitor „Maros“ von der Belgrader Festung aus geschossen wurde. Minister⸗Präsident Tisza erwiderte, er habe sofort telegraphisch Aufschluß verlangt und werde seinerseits, obschon er zu der Umsicht und Energie des Ministers des Aeußern das vollste Vertrauen habe, alles im Interesse der Würde und Ehre Ungarns Erforderliche thun.
Hinsichtlich der Stiftung des Grafen v. Loeben wurde eine auf die Verleihung der Stiftungsgenüsse bezügliche Aenderung des Regulativs beschlossen. Sodann bewilligte der Landtag 500 ℳ für landwirthschaftliche Zwecke, davon speziell 250 ℳ zur Prämiirung der Aufforstungen ländlicher Grund⸗ stücke, ferner jährlich 300 ℳ zur Unterstützung armer Augen⸗ kranker, wel sich behufs Kur in einer Klinik aufhalten müssen und 300 ℳ zur Unterstützung von Volks⸗ und Wan⸗ derbibliotheken. Für das Oberlausitzer Waisenhaus soll auch für das Jahr 1877 die Erlaubniß zu einer Kollekte beantragt werden. Schließlich gelangten die vakanten Stipen⸗ dien und verschiedene Stiftungsgenüsse zur Verleihung. Hierauf wurde der Landtag von dem Herrn Landeshaupt⸗ mann und Landesältesten v. Seydewitz in der üblichen Form und mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in velches die Versammlung dreimal begeistert einstimmte, geschlossen. .
„Oldenburg. Oldenburg, 18. Dezember. Eines der wichtigsten Gesetze, welches der seit Kurzem beendeten 12. or⸗ dentlichen Landessynode Fur Beschlußfassung vorgelegen hat⸗ das Gesetz, betreffend Reorganisation des Ober⸗
irchenrathes, ist, der „Wes. Ztg.“ zufolge, in letzter Stunde noch daran gescheitert, daß die Synode die vom Kirchenregi⸗ mente für die ordentlichen Mitglieder des Ober⸗Kirchenrathes beantragten Gehaltssätze zu sehr herabgemindert hat.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Dezember. Die „Presse“ berichtet: „Die Budgetkommission des Herren⸗ hauses ist heute erst zusammengetreten, um den Staats⸗ voranschlag pro 1877 in Verhandlung zu nehmen. Der Sitzung wohnten sämmtliche Minister bei. In derselben wur⸗ den nur einige Kapitel des Budgets, und zwar unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses erledigt. Die Kommission dürfte noch drei bis vier Sitzungen abhalten, um das Budget vollständig durchzuberathen. Wie hieraus zu er⸗ 59. wird die Verhandlung im Plenum des Herrenhauses erst nach den Weihnachten stattfinden können. Bei dieser Ge⸗ legenheit sei konstatirt, daß in der Kommissionssitzung selbst von irgend einer Kundgebung bezüglich des ungarischen Aus⸗ gleichs und der Orientfrage keine Rede war. Wohl aber nahmen die Kommissionsmitglieder Veranlassung, in vertrau⸗ licher Weise über eine eventuelle Stellungnahme des Herren⸗ hauses zu den beiden genannten Fragen ihre Meinungen aus⸗ zutauschen, wobei die vollste Uebereinstimmung sich dahin ergab, daß im gegenwärtigen Augenblicke jede wie immer geartete Kundgebung inopportun wäre.“
— Aus dem südlichen Oesterreich, 17. Dezember, wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: „Die politische Aufregung, welche im Herbst im wülschen Theil von Tirol entstanden war, und die von der italienischen, 8* rührigen Aktions⸗ partei künstlich genährte Hoffnung, daß die orientalischen Wirren baldigst auch einen Einfluß auf die Trennung Trients, Roveredos und Rivas mit Umgegend von Oesterreich und für die Einverleibung in Italien ausüben würden, so daß dann die italienisch⸗deutsche Grenze unmittelbar bei Bozen beginne, sind gänzlich wieder verschwunden. Die Zahl der im Okober und November in den genannten Städten wegen lärmender, po⸗ litischer Kundgebung, z. B. Beschimpfung des österreichischen Wappens, Verhöhnung des Militärs, Widersetzlichkeit gegen die Gensd'armerie ꝛc., verhafteten Personen betrug etwa 50 bis 60 größtentheils junge Leute. Die meisten sind jetzt nach einigen Wochen Gefängnißstrafe wieder entlassen und nur 6 bis 8 Männer, die in direkter Verbindung mit geheimen italienischen Aktionskomités gestanden und die geistigen Ur⸗ heber alles begonnenen Unfugs gewesen sein sollen, befinden sich noch in Untersuchungshaft. Das Gros der italienischen
Landbevölkerung im südlichen Tirol verhält sich übrigens po⸗
litisch gleichgültig, und nur in den Städten, besonders in Trient, ist die Aktionspartei sehr rührig.“
Pest, 20. Dezember. Im Abgeordnetenhause,
welches in seiner heutigen Nachmittagssitzung beschloß, vor
10. Januar keine meritorische Fitbung vh ns halten, det r⸗ räsidenten in Betreff
Schweiz. Bern, 20. Dezember. (N. Zürch. Ztg.) Der
Ständerath genehmigte gestern die Uebereinkunft über die einheitliche Fahrpoststücktare mit Deutschland. Heute hat derselbe das Fabrikgesetz bis Art. 10 nach dem Na⸗ tionalrathsbeschluß erledigt, und zwar mit Streichung der Bestimmungen in Art. 7 und 8, daß das Fabrikreglement die Bedingungen betreffend Ein⸗ und Austritt und Lohnauszah⸗ lung enthalten und von den Fabrikarbeitern begutachtet wer⸗ den solle. Art. 10 bis (Feiertagsheiligung) wurde mit 13 bis (Sonntagsheiligung) verschmolzen; das Maximum der Feier⸗ tage wurde 8
betreffenden Eeiganeg hcs verbindlich erklärt werden.
8 erhöht; die Feiertage können nur für die
Der Art. 3 des Gesetzes lautet: Wer eine zu errichten und zu betreiben beabsichtigt oder
eine schon bestehende süsetr umgestalten will, hat der Regierung des Kantons von dieser
hnarn Betriebs Kenntniß zu geben und sich durch Vorlegung des
bsicht und der Art und Gattung des beab⸗
anes über Bau und innere Einrichtung auszuweisen, daß die
eee. den gesetzlichen Anforderungen in allen Theilen Genüge e
iste. Die Eröffnung der Fabrik, beziehungsweise des neuen Be⸗
triebs, darf erst auf förmliche Ermächtigung der Regierung hin statt⸗ finden, welche bei Feeee a.n deren Betrieb ihrer Natur nach mit besonderen Gefahren für Gesu
der Bevölkerung der Umgebung verbunden ist, die Bewilligung an besondere Vorbehalte zu knüpfen hat. Erzeigen sich beim Betrieb Uebelstände, welche die Gesundheit und das Leben der Arbeiter oder der umgebenden Bevölkerung gefährden,
iudheit und Leben der Arbeiter und
Behörde unter Ansetzung einer
8e. je nach Umständen unter Suspendirung der Betriebs⸗ ewilligung, die Abstellung der Uebelstände verfügen. Ueber An⸗ stände 88
der Bundesrath. Die zur einheitlichen Ausführung obiger Bestim⸗ mungen erforderlichen allgemeinen Vorschriften werden vom Bundes⸗ rath erlassen. In Bezug auf die Baupolizei bleiben unter Beachtung dieser Vorschriften die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
chen der Kantonsregierung und Fabrikinhabern entscheidet
Art. 4. Der Fabrikbesitzer ist verpflichtet, von jeder in seiner
8 —
8
Fabrik vorgekommenen Kheblchen Körperverletzung oder Tödtung so⸗ fort der kompetenten Lokalb
ehörde Anzeige zu machen. Diese hat,
1u““
nannten Kommissarien die erforderlichen Direktiven.
sofern Wahrscheinlichkeit waltet, daß die Ursache mit dem Fabrik⸗ betrieb im Zusammenhang stehe, von Amtswegen die Untersuchung einzuleiten, und der Kantonsregierung von dem Fall Anzeige zu
geatk. Die Nationalraths⸗Kommission hat bedeutende
Veränderungen an den vom Ständerath genehmigten Budget⸗ ansätzen für die Militärverwaltung vorgenommen. Bei der Aushebung und Instruktion glaubt man mehr als 700,000 Frcs. ersparen zu können und bei der Bewaffnung und Ausrüstung 150,000 Frcs., während der Ansatz für Be⸗ kleidung um 35,000 Frcs. erhöht wurde. Ferner wurde der Kredit für die Remontendepots um 20,792 Frcs. und derjenige für die Waffenfabrik um 150,000 Fres. heruntergesetzt. Die vorausgesehenen Ersparnisse betragen somit ungefähr 1,030,000 Frcs. 8
— . Dezember. (Köln. Ztg.) Der Stände⸗ rath ist bei der Berathung des Fabrikgese es dem Be⸗ schlusse des Nationalraths, betreffend Feststellung des Normalarbeitstags auf 11 Stunden, mit 22 gegen 20 Stimmen beigetreten. 16“
Tessin. (R. Zürch. Ztg.) Laut einem Telegramm des „Bund“ wurde am 17. d. M. in Lugano aus einem
ültramontanen Hause auf drei ruhig heimkehrende Bürger
geschossen, glücklicherweise ohne zu treffen.
Niederlande. Haag, 18. Dezember. Die Berathungen der Zweiten 6“ über die Etatsvorlage des Ministe⸗ riums des Innern sind ruhig verlaufen. Einige Mitglieder erklärten, bis zur Einreichung der Novelle zum Primärschul⸗ gesetz eine abwartende Haltung beobachten zu wollen. Das Budget des Innern wurde mit 59 gegen 1 Stimme genc migt. Der Antrag, einen Posten, sei es auch ohne Bezeich⸗ nung irgend eines Betrages, für die Verbesserung der Wasserstraße zwischen Amsterdam und dem Rhein in die Etatsvorlage aufzunehmen, wurde mit 36 gegen 34 Stimmen abgewiesen, hauptsächlich weil diese Angelegenheit die Frage der Trockenlegung der Zunderses 8 könne. Nachdem der Marine⸗Etat ebenfalls fast einstimmig genehmigt worden war, trat die Zweite Kammer heute in die Berathung über das Finanzbudget. Auch hat die Kammer einen Gesetzentwurf Ratifizirung der Vereinbarung mit dem Deutschen Reiche rücksichtlich der Anlegung von Verbindungen zwischen den nieder⸗ ländischen und preußischen Kanälen erhalten. — Die Provinz Limburg, welche im Jahre 1875 46 Klöster besaß, hat, wie man der „Allg. Ztg.“ schreibt, jetzt deren 56 aufzuweisen. Aber auch in den meisten übrigen Provinzen des Landes ist die Anzahl der Klöster in den letzten
Jahren erheblich gestiegen. — Trotz der jüngsten Verwicklun⸗
en zwischen der niederländisch⸗westindischen Kolonie Curagao S 8 Republik Venezuela hat der Präsident derselben, General Guzman Blanco, eine Ladung Schlachtvieh u. s. w.
für die Opfer des jüngsten Orkans an den Statthalter von
Curagao übersandt. Großbritannien und Irland. London, 22. Dezember.
(W. T. B.) Wie verlautet, wird die Königin diesmal das
Parlament in Person eröffnen.
— Der ,Köln. Ztg.“ wird aus London, 21. Dezember,
1 . ist bereits wiederholt auf die geschrieben: „Es ist h 1 säücthe eräthe hingedeutet worden, deren Früchte hauptsächlich für Indien Rhenan sind. Auch jetzt noch wird mit allen Kräften für indische Rechnung fortgearbeitet, ja, es wird sogar eine Erweiterung der Thätigkeit in Aussicht genommen. Jede Woche geht eine Sendung von etwa 4000 Martini⸗Henry⸗ Gewehren nach Indien ab, damit die europäischen Regimenter in Asien baldmöglichst mit dieser Waffe vollzählig versehen werden können. Ist dies geschehen, so soll noch immer weiter fortgearbeitet werden, damit eine genügende Anzahl Gewehre ur Bewaffnung der eingeborenen Truppen im Kriegsfall in orrath komme. Was englische Regimenter anbelangt, so olt das Kriegsamt bei seiner jetzigen Thätigkeit offenbar nur Ver⸗ säumtes nach. In der Königlichen Patronenfabrik werden jetzt in der Woche anderthalb Millionen Patronen für Indien an⸗ gefertigt, und nach Weihnachten soll durch Vermehrung der Arbeiter der Ertrag auf zwei Millionen gebracht werden. In der Militär⸗Equipirungsanstalt zu Pimlico werden mit allen Kräften Helme für warmes Klima und dünne Kleidung für den Dienst in Indien angefertigt. Es wird übrigens ver⸗ sichert, daß das Kriegsamt zur Mobilisirung und vollständigen Ausrüstung von zwei Armee⸗Corps für einen Krieg im Aus⸗ lande vorbereitet ist. In einem festländischen Staate wäre dies eine sehr geringe Kriegsbereitschaft, für England ist sie
der englischen Arsenale und Werkstätten
28
seit langer Zeit ungewöhnlich groß.“
Kalkukta, 17. Dezember. (Times.) Während seines Verweilens in Peschawur hat der Vize⸗König beschlossen, keine Expedition gegen den kleinen Theil der noch in Waffen stehenden Afridies zu senden, sondern lediglich eine strenge Blokade ihrer Berge fortzusetzen. — Die Vorkehrungen für die Versammlung in Delhi gehen rasch der Vollendung
entgegen.
ie eingebornen Fürsten, Gäste und Truppen kommen täglich in Se 12 Major Barnes vom 10. Bengalischen Ulanen⸗Regi⸗ ment ist, da er der größte Offizier in Indien ist, ausersehen worden, als Oberherold zu fungiren und wird die Kaiserliche Proklamation verlesen. Er wird in ein Heroldkostüm gekleidet werden, das in England bestellt worden ist und 200 £ kosten wird. Sechs europäische und sechs ein⸗ geborene Trompeter, auf auserlesenen Schimmeln reitend und als Herolde gekleidet, werden sein Gefolge bilden. Am Abend des 1. Ja⸗ nuar wird ein großes Bankett stattfinden und die Stadt wird illumi⸗ nirt werden. Der Vizekönig hält am Sonnabend seinen feierlichen Einzug in Delhi. An dem großen Aufzuge werden sich die Häupt⸗ Es werden nahezu 70 Häuptlinge erwartet. Das hier seit einiger Zeit coürsirende Gerücht, der Emir von Kabul habe auf die Einladung des Vizekönigs zur Assemblée in Delhi eine insolente Antwort ertheilt, entbehrt gänzlich der Begründung. Ge⸗ rüchtsweise verlautet, daß eine große Anzahl von Gefangenen, dar⸗ unter Emir Khan, der Wahabi⸗Häuptling, am 1. Januar anläßlich
linge betheiligen.
der Proklamation des Kaisertitels begnadigt werden würde.
kreich. aris, 20. Dezember. Die Gen eral⸗ 1““ 89 Reims, Grenoble und Bordeaux sind um ihre Entlassung eingekommen, dagegen hat der Prä⸗ sident des Kassationshofes, Devienne, nicht, wie es hieß, seine Entlassung eingereicht, sondern blos verlangt, daß er sein Amt nicht länger mehr als bis zum 2. Februar
—
zu verwalten habe, da er an diesem Tage die Grenze des Dienstolters 888 hat. — Die Ausschüsse der Linken des Senats hielten heute Sitzung. Die Bevollmächtigten der gemäßigten Linken sind, dem Vernehmen der „Köln. Ztg. nach, einstimmig für die Ansicht, daß die Budgetrechte des
Senats denjenigen der Deputirtenkammer gleich seien.
Bevollmächtigten des linken Centrums sprachen sich für Her⸗
Kredite für die Militärgeistlichen 2*½ Die 8* —2₰q2 1 ß die Bud⸗
stellung der 8 1 s des Senats ist demnach in der Budgetfrage get „République francaise“ hält den Satz aufrecht, da utirtenkammer höher seien, als beide Kammern gleiche Rechte in dieser enheit hätten, so könnte der Fall eintreten, daß nie⸗ Budget zu Stande käme. — Wenn der Senat mit der Berathung des Ausgabebudgets nicht bis so will er, wie die ‚„Köln. Einnahmebudget bewilligen, um so der 1 provisorisches Zwölftel zu bewilligen, vorzubeugen; die Be⸗ rathung des Ausgabebudgets soll dann am 8. Januar wieder vom Senat aufgenommen werden. Versailles, 21. Dezember. (A — — hat heute das Budget für das Ministerium der Justiz, nachdem die von der Deputirtenkammer um 40,000 Frcs. er⸗ mäßigte Gesammtposition für die Appellationsgerichte rem ursprünglichen vollen Betrage mit 226 gegen 42 derhergestellt worden war, genehmigt, ebenso Budget für das Kriegsministerium an⸗ Der von der Deputirtenkammer abgele . rseelsorger geforderte Kredit wurde nach einer gen 45 Stimmen de in Ueberein⸗
getrechte der Dep des Senats; wenn
m 28. Dezem⸗ tg.“ hört, das
ertig wird, 2 öthigung, ein
(W. T. B.) Der Senat
Stimmen wie wurde auch das genommen. die Militä G Rede des Bischofs Dupanloup mit 229 g
Das Marinebudget wurd Beschlüssen der Deputirtenkammer ge⸗
bewilligt. stimmung mit den
Italien. Rom, 19. Dezember. Der „Diritto“ schreibt: hr ournale haben in diesen Tagen von Mißhellig⸗ abinet und von der Demission einiger Minister Wir können versichern, daß diese Notizen keine n.“ — Die „Ital. Nachr.“ erfahren, daß Kriegs⸗Ministeriums zuletzt werde Wenn über dieses Budget der Voraus⸗ d lebhafte Debatte entstehen sollte, Weihnachtsferien Regierung Bewilligung nur müssen. — der Sitzung
„Mehrere
gesprochen. Begründung habe das Budget des diskutirt werden. setzung nach eine lange un Abstimmung sollte stattfinden können, so 1 e sein, die provisorische dieses B.e; ie Deputirten nüd - d. M. 8 Budget für das Innere in Höhe von 60,164,251 Lire und in der Sitzung vom 15. das Budget für den öffent⸗ t, 24,110,806 Lire, genehmigt. In der ersteren der Minister des Innern über die Auflösung Kongresses zu Bologna und das Verbot der der Internationalen in Florenz interpellirt. klärte, daß die politische Be⸗ der Liberalen durch die Auflösung der Katho⸗ Er glaube im Prinzip ner Gefahr zu Vorkehrungen ver⸗ heit entgegen sind, fügte aber e Verantwortlichkeit für den Akt des Prä⸗ In Betreff des Verbots des ster, daß die Re⸗ e Gesellschaft zu erklärte der eingehenderes Gesetz in Garantiengesetzes vorlegen werde, seine dringlicheren Arbeiten öpft haben werde. —
nicht vor den so würde
verlangen ammer hat
lichen Unterrich Sitzung wur des katholische Versammlung Hr. Nicotera er dem Verlangen likenversammlung entsprochen nicht, daß die Furcht vor ein welche der Frei
örde Bologna's
leiten dürfe, inzu, daß er die T kten von Bologna übernehme. Internationalisten⸗Meetings gierung das Recht und die —. In der
erklärte der Mini flicht habe, die
überwachen. itzung vom
Vervollständigung
sobald das Parlament
Sitzungsperiode er In der Sitzung vom 16. Berathung des Vor Ackerbaues,
für das Ministerium des Handels und der Industrie für das Abg. Borusso Auskunft über den Stand der gen über die Revision der Handel 1— Der Minister antwortete, daß in den illstand eingetreten sei, der nicht von der Schweiz und von Frankreich ab⸗ die bald über⸗
Verhandlun sverträge
mit dem Ausland. 4 Verhandlungen ein St sondern von eiz und und von inneren Schwierigkeiten, wunden werden würden, die Versicherung, G Handelsverträge Grundsätzen der ökonomischen Freiheit — Einige Journale haben von einer dem anzuvertrauenden Mission gesp daß diese Notiz mit d hänge, wonach es Absicht des Kri bert zum General⸗J — d ihn deshalb vom Generalkommando in übernommen
Amadeo zum General⸗ ernennen. — hat den Bischöfen angezeigt, die von Bischöfen ohne Exequatur kennung und die Ertheilung des In den letzten 20 Tagen haben Bischöfe nicht nur unter Einschickung rn auch der Originale und der Siegel der eim Ministerium das Exequatur d selbst nach Rom gekommen, des Dekrets, welches ihnen u bewirken. — Durch den Tod des hl der Kardinäle auf 50. sieben ihre Würde dem Papst Der Nachfolger Patrizi's, als Dekan 1 Amat, jetziger Bischof von Ostia,
Der Papst hat den Valletta an Stelle des verstorbenen
Kardinals Patrizi zu seinem Generalvikar ernannt.
Türkei. Konstantinopel, 21. Der russische Botschafter I Vorkonferenz der Pforte ge bevollmächtigten bereit seien, hat die Pforte ein tritt der Konferenz z
— (W. T. B.) Präsidenten des LEE
— Der neue Großvezier, dem NeDeher des Coobos⸗ of foreign bondholders gegen⸗ über erklärt, er sei entschlossen, den eine Verbesserun Fragen zu beschäftigen nicht hinter der Lösung Hte..t hgfen.
ondon, 22. Dezember. . die Vorkonferenz habe sich insetzung einer europ
verursacht 1 daß sich die Regierung in
Prinzen Amadeo „Esercito“ meldet, laufenden Gerüchten zusammen⸗ Kriegs⸗Ministers fei, den Prin⸗ nspektor der Infanterie zu er⸗ Rom, das
rochen; das
zen Hum nennen un wahrscheinlich vom General und den Inspektor der Kavallerie nister Mancini er allen jenen Pfarrern, ernannt werden, die Aner Placets verweigern we daher sieben oder ach der Abschriften, sonde — Ernennungsbullen direkt bein verlangt, sondern einige sin um in Person die Ausst das Exequatur einräumt, z Kardinals Patrizi ist die Za herabgesunken, von denen Gregor XVI. verdanken. des Collegs, ist Kardina Porto und Santa Rufi
— 21. Dezember. Kardinal Monaco La
(W. T. B.)
Dezember. (W. T. B.) gnatieff hat als Präsident der stern angezeigt, daß die Konferenz⸗
die Konferenz zu beginnen und en, den Tag zum Zusammen⸗ u bestimmen. “ det Pascha ist provisorisch zum hs ernannt worden.
so bald als möglich sich mit Finanzlage betreffenden und werde bemüht sein, diese Frage
der gegenwärtigen politischen Schwie⸗
(W. T. B.) Die „Morning darüber ver⸗
Pefh ees ülschen Kommis⸗
ständigt, die
dieser Kommission eine „Eskorte“ von 6000 Mann belgischer Truppen beigegeben werden. Das ——— Blatt meldet weiter, Lord Salisbury sei dieser —
beigetreten, um den Ausbruch eines Krieges, der andern⸗ falls sofort entstanden wäre, zu verhindern. Die Entscheidung der Pforte soll, wie es heißt, am 25. d. erfolgen.
erständigung lediglich
Brüssel, 21. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen
Sitzung der Repräsentantenkammer befragte der Abg. Coomans die Regierung, ob an die belgische Regierung das Ersuchen gerichtet worden sei, belgische Truppen nach Bulgarien zu senden. Minister Malou erwiderte, es sei Gebrauch, daß der Minister von einer etwaigen Interpellation zum Voraus benachrichtigt werde, das sei im vorliegenden Falle nicht geschehen, und die Kammer werde ihn deshalb wohl auch von einer Antwort auf die eben gestellte Anfrage entbinden.
— Aus St. Petersburg erfährt die „Pol. Korr.“ auf
telegraphischem Wege: „Die Prämilinar⸗Konferenz
beschäftigte sich in ihrer letzten Sitzung mit den Friedens⸗ stipulationen zwischen der Pforte einerseits und Serbien⸗ Montenegro andererseits. Es wurden diesfalls Beschlüsse gefaßt. Unter Einem wurde die Forderung Serbiens auf Zulassung eines Vertreters zur Konferenz in ablehnendem Sinne erledigt. Ferner einigte man sich, das Berli⸗ ner Memorandum als Grundlage für die Frage der Durch⸗ führung der Reformen anzunehmen. Sämmtliche Konferenz⸗ Delegirte verpflichteten sich, das Resultat ihrer Berathung der Reform⸗ und Garantiefrage bis zur ersten Konferenzsitzung geheim zu halten, in welcher die Bedingungen den Bevoll⸗ mächtigten der Pforte formulirt werden sollen. Die erste Konferenzsitzung dürfte wahrscheinlich Sonnabend stattfinden. — Das Wiener ‚Fremdenblatt“ vom 20. d. M. schreibt: Die Vorarbeiten für die definitive Konferenz sind, wie uns eine Depesche aus Konstantinopel meldet, abge⸗ schlossen. Das Subcomité, das dieselben zu sichten hatte, bestand oder besteht aus dem Marquis von Salisbury, Ge⸗ neral Ignatieff und Freiherrn von Calice, der Erste hatte in der bulgarischen, der Letztgenannte in der bosnisch⸗herzegowi⸗ nischen Reformfrage das Referat zu führen. 8 8 Paris, 20. Dezember. Der „Moniteur“ meldet, die Konferenz in Konstantinopel habe ihre Vorberathungen been⸗ digt; ihre Beschlüsse umfassen alle durch den Krieg auf der Balkan⸗Halbinsel “ Fragen. Aus den v erhellt, daß England und Rußland vollkommen einver tanden und die geographische Unverletzbarkeit der Türkei wahren, aber die Pforte zu ernstlichen Reformen anhalten wollten. Der „Moniteur“ betrachtet deshalb die jetzige Lage mit mehr Vertrauen und erwartet ohne zu große Unruhe das Ergebniß der Konferenz, da alsbald 8 “ der türkischen Be⸗ vollmächtigten eröffnet werden dürfte. b Uüchägte 21. Dezember. (W. T. B.) Die „Wiener Abend⸗ post“ veröffentlicht den Wortlaut der Note des österreichisch⸗ ungarischen Generalkonsuls Fürsten Wrede an den serbischen Minister⸗Präsidenten Ristics in der Angelegenheit des österreichischen Dampfers „Nadetzky“. In der Note wird die schwere Verletzung des Völkerrechts konstatirt, welche sich die serbische Regierung dadurch zu Schulden kom⸗ men ließ, daß ein serbischer Polizeikommissar den Dampfer „Radetzky“ mit Gewalt zurückhielt, und eine Erklärung der serbischen Regierung verlangt, in welcher dieselbe ihrem Be⸗ dauern über die in Rede stehenden Ueberschreitungen Ausdruck giebt und die strenge Bestrafung des Polizei⸗Kommissärs und der anderen schuldigen Beamten zusichert. Es werden mehrfache andere Verletzungen des Völkerrechts aufgezählt, welche Serbien sich Oesterreich⸗Ungarn gegenüber habe zu Schulden kommen lassen, und dann hinzugefügt, wenn ungeachtet der jedesmaligen formellsten Versicherungen der serbischen Regierung, daß ähn⸗ liche Fälle sich künftig nicht ereignen würden, der neuerliche Fall doch vorgekommen sei, so bleibe nur die Schlußfolgerung übrig, daß die serbische Regierung nicht die Macht habe, ihrem Willen Achtung zu verschaffen. Bei der Wiederholung eines ähnlichen Falles werde die österreichische Regierung deshalb genöthigt sein, selbst entsprechende Maßregeln zu ergreifen. Das Blatt fügt der Note hinzu, die österreichischen Donau⸗ monitors hätten nach von Serbien erlangter voller Genug⸗ thuung eben ihren Posten vor Belgrad verlassen, als der neuerliche Konflikt mit dem Monitor „Maros“ sich zugetragen habe. Fürst Wrede habe bereits die nöthigen Instruktionen erhalten, um der beleidigten IIö“ Flagge ie vollste Genugthuung zu verschaffen. 18 8 88 (W. 2. hen g Fach einer Meldung der „Presse begiebt sich der hiesige Agent Serbiens, Zukics, heute nach Belgrad, um im Interesse, der Bei⸗ legung des bezüglich des Monitor „Maros entstande⸗ nen Konflikts zu verhandeln. Wie die „Presse“ weiter wissen will, hätte Zukies indessen einen Antrag des Fürsten Milan, die Bildung des neuen Ministeriums zu übernehmen, abgelehnt. “ 8 Paris, 20. Dezember. Der „Pol. Korr.“ wird von hier eschrieben: Wie für sicher verlautet, reist der hier weilende fruhere ägyptische Minister des Aeußern, Nubar Pas cha, eenben nach Konstantinopel, wohin er von der otto⸗ manischen Regierung berufen sein soll. Wie in hiesigen poli⸗ tischen Kreisen verlautet, soll seine Berufung mit der in Kon stantinopel bestehenden Absicht im Zusammenhange stehen, ihn eventuell zum General⸗Gouverneur von Bulgarien zu ernennen. Nubar Pascha ist christlicher Religion. ““ Belgrad, 20. Dezember. Wie der W. „Presse“ von hier gemeldet wird, treffen täglich obdachlose Flü chtlinge aus dem südlichen Serbien hier ein. Der hiesige Ma gistrat hat einen Aufruf an die Bürger erlassen, den Noth leidenden unentgeltlich Wohnungsräume zu überlassen. Rumänien. Bukarest, 14. Dezember. Der „Mo⸗ nitor“ veröffentlicht ein Fürstliches Dekret, nach welchem außer den schon bestehenden 8. Dorobantzen⸗Regimentern (nationales Fußvolk der Territorialarmee) noch 8 neue Dorobantzen⸗Regi⸗ menter errichtet werden sollen, und zwar wird die Organisa⸗ tion der Territorialmiliz vollständig geändert werden, denn während bisher von den 32 Bezirken des Landes je vier ein Dorobantzen⸗Regiment stellten, sollen vom 1. Januar 1877 an schon je zwei Bezirke ein Regiment stellen, bis — wie der Kriegs⸗ Minister in der Begründung seines Vorschlages an den Fürsten sagt — die Finanzen des Landes es erlauben jeder Bezirk sein Dorobantzen⸗Regiment stellt. Sobald dieser Fall eintritt, wird Rumänien also 32 Doroban en⸗Regimenter tatt der bisherigen acht haben, einstweilen wird ich letztere Zahl nur verdoppeln, wodurch die Armee gegen früher um 12,800 Mann vergrößert wird. Die ersten 8 Dorobantzen⸗Regimenter re⸗ krutiren sich aus der Wallachei, die zweiten 8 aus der Mol⸗
ng der in Bulgarien
Ueberwachu ion zur Ueberwach in Vorschlag zu bringen, und solle
ormen i
dau, und zwar wird das 1. Dorobantzen⸗Regiment seinen