1877 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1877 18:00:01 GMT) scan diff

und Mitglieder von Klassensteuer⸗Einschätzungs⸗Kommissionen und Gemeindevorstände ꝛc., deren Thätigkeit für Aufstellung der Einkommens⸗Nachweisungen und Begutachtung von Steuer⸗ beschwerden in Anspruch zu nehmen ist, so wird der Abdruck derselben im Amtsblatte oder als einer besonderen Beilage dazu erfolgen und außerdem dafür Sorge getragen werden, daß die Landräthe ꝛc. nach Bedürfniß jederzeit in der Lage sind, den betreffenden Kommissionsmitgliedern die erforderlichen Exemplare unentgeltlich zur Benutzung zuzustellen.

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 10. November v. J. braucht der Militärfiskus in Ge⸗ mäßheit des durch Reskript vom 13. Juni 1861 anerkannten Grundsatzes für die Kosten der Habhaftwerdung solcher Leute, welche der Disposition der Militärbehörde noch nicht unter⸗ liegen, nicht einzustehen. Da diese Disposition erst mit dem Augenblicke der Einstellung beginnt, so sind die Kosten des Transportes eines Refraktärs zum nächsten Bezirks⸗ Kommando aus dem Etat für allgemeine polizeiliche Zwecke zu bestreiten.

Ein Regierungs⸗Präsidium war in einem Spezialfalle von der Annahme ausgegangen, daß in denjenigen Städten, in welchen die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 gilt, die Polizei⸗Anwaltsgeschäfte, falls mit ihrer Ausübung nicht ein anderer Beamter beauftragt wird, kraft des Ge⸗ setzes mit dem Amte des Bürgermeisters verbunden seien, und es deshalb der besonderen Ernennung des Letzteren zum Polizei⸗Anwalte nicht bedürfe. Der Minister des Innern ist dieser Ansicht nicht beigetreten. Die Frage, ob in Fällen vorgedachter Art eine solche ausdrückliche Ernennung erforder⸗ lich, sei bereits früher Gegenstand der Erörterung gewesen und durch den Ministerial⸗Erlaß vom 30. September 1854 bejahend entschieden worden. Von dieser bisher maß⸗ gebend gewesenen und auch vom JZustiz⸗Minister ge⸗ V theilten Auffassung abzugehen, liege jetzt um so weniger eine Veranlassung vor, als dieselbe durch den §. 32 der Straf⸗ prozeßordnung vom 25. Juni 1867 eine Bestätigung erhalten habe. Der letztere schreibe zunächst im Al. 2, übereinstimmend mit §. 28 der Verordnung vom 3. Januar 1849 vor, , sofern nicht gemäß Al. 1 die Bestellung eines Justizbeamten

eintritt die Ernennung des Polizeianwalts kommissarisch durch den Regierungs⸗Präsidenten nach Anhörung des Ober⸗ Staatsanwalts zu erfolgen hat, und bestimmt sodann im Al. 3, im Wesentlichen übereinstimmend mit §. 62 der Städteordnung vom 30. Mai 1853, daß der Bürgermeister am Sitze des Po lizeigerichtes verpflichtet ist, die polizeianwaltlichen Geschäfte für sämmtlich: Gemeindeverbände des Polizeigerichtsbezirks (gegen Entschädigung) zu übernehmen. Indem hiernach die Strafproßzeßordnung von 1867 die beiden vorgedachten, aus dem bestehenden Rechte für die alten Landestheile entnom⸗ menen Bestimmungen nebeneinander also als gleichzeitig ihrem vollen Wortlaute nach Anwendung findend für die neuen Landestheile in Geltung gesetzt habe, rechtfertige sie die Schlußfolgerung, daß der Gesetzgeber eine gleiche vereinte An⸗ wendung der beiden fraglichen Bestimmungen als auch in den alten Provinzen bereits bestehendes Recht entsprechend dem Ministerial⸗Erlasse vom 30. September 1854 vorausgesetzt habe. Gleichgültig erscheine hierbei der Umstand, daß die Art der Remunerirung der Polizei⸗Anwälte für die neuen Provinzen in anderer Weise geordnet sei, als dies in den altländischen Provinzen geschehen. Dagegen falle nicht uner⸗ heblich ins Gewicht, daß es für die in den älteren, wie in V den neueren Gesetzen der Aufsichtsbehörde beigelegte Befug⸗ niß, statt des Bürgermeisters von vornherein die polizei⸗ anwaltlichen Verrichtungen einem anderen Beamten zu über⸗ tragen, ebenso prinzipiell wie praktisch von Bedeutung sei, wenn der Bürgermeister die gedachten Funktionen zu über⸗ nehmen nur kraft ausdrücklichen Austrags für verpflichtet, nicht aber schon kraft seines Amtes ohne Weiteres für be⸗ rechtigt erachtet werde.

Auf Grund des §. 128 der Provinzial⸗Ordnung vom 29. Juni 1875 und in Gemäßheit der Beschlüsse a. des Pro⸗ vinzial⸗Landtags von Pommern vom 11. Januar 1876, b. des Kommunal⸗Landtages von Neuvorpommern und Rügen vom 20. September 1876 ist unterm 18. November 1876 von dem Provinzialverbande von Pommern und von den Kommunal⸗ ständen von Neuvorpommern und Rügen ein Uebereinkommen geschlossen worden, nach welchem die Verwaltung des Kommunalverbandes von Neuvorpommern und Rügen, soweit sie die Fürsorge für Landarme, Geisteskranke, Taubstumme und Blinde betrifft, vom 1. Januar 1877 ab auf den Provinzialverband übergeht unter der Bedingung, daß bis dahin die Vereinigung des Landarmenverbandes von Altpommern und des Landarmenverbandes von Neuvor⸗ pommern und Rügen erfolgt ist. Mit der Verwaltung geht auch das Eigenthum an der Irren⸗ und Siechen⸗Bewahr⸗

anstalt zu Stralsund und der Irren⸗Heilanstalt zu Greifswald nebst deren Inventarien und den mit der ersteren Anstalt verbundenen Stiftungskapitalien von zusammen 13,500 auf den gedachten Provinzialverband über. Die Vereinigung der Landarmenverbände von Altpommern und von Neuvor⸗ pommern und Rügen ist durch Königliche Verordnung vom 27. Dezember 1876 erfolgt.

Die nach §. 5 des Gesetzes vom 26. Juli v. J. über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verwaltungs⸗ gerichtsbehörden im Geltungsbereiche der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in den Stadtkreisen an Stelle des Kreis⸗ ausschusses tretenden Stadtausschüsse haben nach §. 12 ibidem in streitigen Verwaltungssachen als Verwaltungs⸗ gerichte nach Maßgabe des Gesetzes über die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren vom 3. Juli 1875 zu verfahren. Da demgemäß für die Berech⸗ nung der Kosten, sowie der Gebühren für Zeugen und Sach⸗ verständige in den von den Stadtausschüssen zu entscheidenden streitigen Verwaltungssachen die hierfür bezüglich der Kreis⸗ ausschüsse erlassenen Bestimmungen ebenfalls Anwendung fin⸗ den, so ist nach einem Cirkularerlaß des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern vom 6. Dezember v. J. auch

der Tarif vom 8. November v. J. für die Stadtausschüsse,

sowie mit Rücksicht auf §. 128 des Gesetzes vom 26. Juli v. J. für die Magistrate in den Städten von mehr als 10,000 Ein⸗ wohnern maßgebend.

In Beziehung auf die Befugnisse eines Refe⸗ rendars als gerichtlichen Vertheidigers eines Ange⸗ klagten hat das Ober Tribunal, Senat für Strafsachen, in einem Erkenntniß vom 4. Januar 1877 folgende Entscheidung getroffen: Die Funktionen des Vertheidigers eines Ange⸗

enn er ein Referendar ist, erlöschen nicht mit

dem Ablauf des Audienztermins, gleichviel ob der Verthei⸗ diger vom Angeklagten selbst erwählt, oder ihm durch das Gericht von Amtswegen bestellt ist. Vertheidiger wirkender Referendar gegen das ergangene Er⸗

Höchsten Auftrage nach Berlin begeben, um Ihre König⸗

ausgegebenen Bericht des vierten Ausschusses, erstattet vom

Kabinetsmitglieder. Den Gegenstand der Berathung soll

forderung einzig und allein nur von Sr. Majestät ausgehen

Vielmehr kann ein als

kenntniß mit rechtlicher Wirkung ein Rechtsmittel einlegen, vorausgesetzt, daß sich der Angeklagte vor oder auch nach An⸗ meldung des Rechtsmittels damit einverstanden erklärt. Auch bedarf die von einem Referendar eingereichte Beschwerdeschrift keiner besonderen Legalisation durch einen Rechtsanwalt.

Neuwied, 16. Januar. (Elbf. Ztg.) Das fürstliche Haus Wied ist von einem schweren Schlage betroffen wor⸗ den. Der junge Prinz Hermann, geboren am 28. Mai 1874 ist gestern in Huis de Pauw nach nur zweitägigem Krankenlager an der Lungenentzündung gestorben. Nachdem die Krankheit des kleinen Prinzen Wilhelm sich kaum der Genesung zugewandt, erkrankten die beiden älteren Prinzen an der Lungenentzündung, woran der Erbprinz Friedrich noch

darniederliegt. Bayern. München, 20. Januar. (Allg. Ztg.) Im

Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs wird sich der General⸗Adjutant Frhr. v. d. Tann zu den Leichen⸗ feierlichkeiten für die Prinzessin Carl von Preußen nach Berlin begeben, um dort den Hohen Leidtragenden das Beileid Sr. Majestät zum Ausdruck zu bringen. Das Appellgericht hat heute die Klage der Kirchengemeinde Haidhausen wegen der Herausgabe der Kirche unter Ver⸗ urtheilung in die Kosten abgewiesen.

Baden. Karlsruhe, 20. Januar. Der Ober⸗Hof⸗ marschall Freiherr von Gemmingen hat sich heute im

lichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin bei der Beisetzung der Leiche weiland Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen zu ver⸗ treten.

Hessen. Darmstadt, 20. Januar. Nach dem so eben Abg. Welcker, wird der Zweiten Kammer aus Veranlassung des Gesuchs des Vorstands der orthodor⸗jüdischen Religions⸗Gesellschaft zu Darmstadt wegen definitiv rechtlicher Trennung der orthodorx⸗-jüdischen Religions⸗Gesell⸗ schaften von den israelischen Gemeinden im Großherzogthum Hessen und speziell in Darmstadt, ein Ersuchen an die Staats⸗ regierung um eine Gesetzvorlage empfohlen, nach welcher der Austritt der Israeliten aus der Synagogengemeinde ermög⸗ licht und geregelt wird.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, Wiener Zei 8 öffentlich eine Kaiserliche Ver⸗ „Wiener Zeitung“ veröffentlich Kais fügung, durch welche aus Veranlassung des Ablebens der Prinzessin Carl von Preußen eine zehntägige Hoftrauer, vom 22. d. an gerechnet, angeordnet wird.

Das, Fremdenbl.“ schreibt: „Pester Meldungen zufolge soll für Dienstag ein gemeinsamer Ministerrath unter Vorsitz des Monarchen in Aussicht genommen sein. Man erwartet zu diesem Zwecke für Montag die Ankunft der österreichischen

20. Januar. Die

natürlich die Bankfrage bilden. Zu diesem Kapitel ver⸗ sichert heute der „Pester Lld.“, daß die ungarische Regierung die vertraulichen Gegenvorschläge der Bank nicht blos für „nicht günstig“, wie sich „Hon“ ausgedrückt hatte, son⸗ dern für „geradezu unannehmbar“ hält. „Hon“ hielt sich gleichzeiiig für bemüßigt, hervorheben zu sollen, daß die österreichischen Minister, wenn sie auch nach Pest kämen, ohne Initiative und Wissen der ungarischen Regierung direkt auf Befehl Sr. Majestät kämen und hierzu gewiß nicht durch Konzessionen der ungarischen Regierung provozirt worden sind. Dazu bemerkt der „P. Ll.“: „Es versteht sich von selbst, daß auf die Reise der österreichischen Minister die ungarische Regierung keinerlei Einfluß nehme und eine diesfällige Auf⸗

konnte; ebenso selbstverständlich erscheint es, daß, wenn der Monarch vor der endgültigen Entscheidung eine nochmalige gemeinsame Besprechung beider Regierungen wünscht, das ungarische Ministerium sich der Erfüllung dieses Wunsches unmöglich entziehen kann.“ Die Ausschüsse beider Häuser des Reichsrathes beginnen nunmehr ihre Thätigkeit in vollem Umfange wieder aufzunehmen. Außer dem Steuerreform⸗ und dem Strafgesetz⸗ Ausschusse sind auch schon einige andere Ausschüsse des Ab⸗ geordnetenhauses zur Fortsetzung ihrer Berathungen einberufen und ebenso tagen bereits mehrere Kommissionen des Herren⸗ hauses. Der „Oesterr. Korr.“ zufolge, soll in Bezug auf die künftige Konzessionirung ungarantirter Bahnen der Grundsatz adoptirt werden, daß solche Bahnen ausschließ⸗ lich auf Aktien, nicht auf Prioritäten zu basiren seien, um die Aktie als den Antheilschein an einem zukünftigen Gewinn vor einer Verkürzung zu bewahren und die Kalamität noth⸗ leidender Prioritäten unmöglich zu machen. Der Budgetausschuß nahm eine Resolution an,

in welcher die Regierungs aufgefordert wird, ehethunlichst Gesetz⸗ entwürfe vorzulegen über die Beitragsleistung der Reli⸗ gionsfonde zur Bestreitung der Kosten des katholischen Reli⸗ gionsunterrichtes in den Volkz⸗ und Mittelschulen, sowie über die Verwaltung und Verwendung der Religionsfonds. 22. Januar. (W. T. B.) Wie der „Montagsrevue“ unter dem gestrigen Tage aus Pest gemeldet wird, wird in dortigen unterrichteten Kreisen das Zustandekommen seines Provisoriums in der Bankfrage für wahr⸗ scheinlich gehalten. Die ungarische Regierung habe sich für eine Vereinbarung wegen der Regelung der Valuta ent⸗ schieden, nach deren Durchführung eine selbständig ungarische Bank errichtet werden wird. Bis dahin soll das Privilegium der österreichischen Nationalbank verlängert, aber die Dotation erhöht werden. Ferner soll die Zahl der ungarischen Filialen vermehrt und ein ungarischer landesfürstlicher Kommissär bei der Nationalbank ernannt werden. Feldkirch, 18. Januar. Der Fürst von Liechtenstein hat angeordnet, daß das Gesetz über die Einführung der Goldwährung im Fürstenthume Liechtenstein nicht durch⸗ geführt, sondern bis auf Weiteres die Silberwährung bei⸗ behalten werde. Pest, 20. Januar. Der Kaiser ernannte eine Kom⸗ mission zur Prüfung der Resultate der Verwaltung des ungarischen Religions⸗ und Studienfonds. Die Kommission besteht aus dem Judex curiae Georg v. Majläth als Präsi⸗

Ghiczy eröffnet. Ein Brief Kossuths, worin dieser das czegleder Mandat ablehnt, wurde vorgelesen. Außer dem Bericht über die Ferienzeit und Petitionen kam in den Verhandlungen nichts von Bedeutung vor. Aus der eder des verschiedene literarische Arbeiten bekannten siebenbürgisch⸗sächsischen Abgeordneten von Baußnern ist hier eine Broschüre über den Ausgleich erschienen. Die⸗

selbe 1. Herstellung eines gemeinsamen Parlaments und 9

von Reichs⸗Ministerien für das Auswärtige, für den Krieg,

den Handel, den Kredit und die indirekten Steuern, Einheit der Note, Parität der Pflichten und Rechte beider Theile, Vertheilung der Anzahl der Abgeordneten im Central⸗ parlament gemäß der Quote und Einführung der deutschen Spkache als offizielle Reichssprache.

Niederlande. Amsterdam, 17. Januar. (Leipz. Ztg.) Wie aus dem Haag von gutunterrichteter Seite mitgetheilt wird, hat das Finanz⸗Ministerium jetzt einen neuen Gesetz⸗ entwurf für Einführung bronzener Scheidemünzen statt der kupfernen nebst Bestimmungen für Abwehr der Cir⸗ kulation ausländischer kupferner, bronzener und Nickelmünzen dem Staatsrathe zur Prüfung vorgelegt.

Belgien. Brüssel, 20. Januar. (Wes. Ztg.) Beim Wiederbeginn der Sitzungen der Deputirtenkammer hat die Regierung ihrem Versprechen gemäß ein 1 zur Verhütung von Betrug bei den Wahlen vorgelegt. Die sich zur Wahl stellenden Kandidaten müssen sich danach vier Tage vor dem Wahltermine anmelden und ihre Kandidatur muß von einer Anzahl Wähler unter⸗ stützt werden. Die Wahlbureaus lassen eine Liste der Kandi⸗ daten drucken; jedem einzeln eintretenden Wähler wird eine solche Liste eingehändigt, und er hat mit einer Coupirzange

Wahlzettel werden verdeckt in eine Urne geworfen, und wenn der Wahlakt geschlossen ist, wird die Urne versiegelt nebst einem Verzeichniß Derjenigen, die votirt haben, zum nächsten Wahlbureau gebracht, wo die Zählung stattfindet. Für alle bei der Wahlhandlung möglichen Fälschungen sind schwere Strafen verhängt. Nachdem die mit Spannung erwartete

Kammer zur Berathung des Etats für das Ministerium des Innern. Der erst vor Kurzem ernannte Gouverneur der Provinz Namur, Baron de Mévius, ist am 11. nach langem Leiden gestorben.

Großbritannien und Irland. London, 20. Januar. (A. A. C.) Den neuesten Dispositionen zufolge wird die Kö⸗ nigin am nächsten Dienstag Windsor verlassen, um nach Osborne auf der Insel Wight überzusiedeln. Aus Kal⸗ kutta wird dem „Bureau Reuter“ unter dem 18. ds. tele⸗ graphirt: „Die neulich wieder in Umlauf gerathenen Ge⸗ rüchte bezüglich der angeblichen Absicht der Regierung, eine militärische Expedition nach der Grenze von Peschawer zu senden, entbehren der Begründung. Die militärischen Bewegungen, die Anlaß zu diesen Gerüchten gegeben haben mögen, haben nur den Zweck, die Regierung in Bereitschaft zu setzen, zu handeln, wenn die Umstände dies erfordern sollten.“

(K. Ztg.) ist aufs Land gegangen,

Lord Derby 1 vorerst nicht statt.

und ein Ministerrath findet Die französische Flagge ist wieder zur Deckung des Sklavenhandels mißbraucht worden. Es ist die Nachricht hierher gelangt, daß am 9. November die Boote des in Zanzibar liegenden britischen Kriegsschiffes „London“ eine französische Dhow einholten, die ihnen verdächtig schien, und an Bord nicht weniger als 13 Sklaven fanden. Diese wurden nach Zanzibar gebracht und dort in Freiheit gesetzt.

Frankreich. Paris, 19. Januar. Das heutige „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, wodurch der bisherige Direktor der Kolonien im Marine⸗Ministerium, Benoist d'Azy, durch den bisherigen zweiten Direktor, Michaux, ersetzt wird. Das „Siecle“ schreibt bei Füehenen einer Note des „Journal officiel“, daß die Deputirtenkammer für die Entwicklung des öffentlichen Unterrichts und die Aufbesserung der Lage der Professoren eine große Sorgfalt gezeigt habe. „Das Budget des öffentlichen Unterrichts be⸗ trug unter dem Kaiserreich 25 Millionen, jetzt beträgt es 47 Millionen. Ein Dekret vom 8. Januar erhebt 16 Lyceen zu einer höheren Kategorie. Durch ein anderes Dekret wird die Lage der Elementarlehrer der Lyceen von Paris und der De⸗ partements wesentlich verbessert. Außerdem beschloß der Minister, 962 Beamten seines Ressorts Erhöhungen des Gehaltes zu bewilligen; 50 Kollegien wurden mit neuen Lehrstühlen be⸗ dacht, 14 Kollegien erhielten Unterstützungen zur Erweiterung ihrer wissenschaftlichen Sammlungen. Trotz dieser ernsten Ver⸗ besserung,“ sagt „Siècle“, „welche die für das Budget von 1877 bewilligte Krediterhöhung erschöpfte, erklärte die Ver⸗ waltung, nicht behaupten zu wollen, allen Bedürfnissen gerecht geworden zu sein und alle ungenügenden Gehälter erhöht zu haben; aber sie hofft, die Städte würden dem Beispiele des Staates folgen und die Professoren der Gemeindekollegien, deren Lage des Interesses so würdig ist, immer mehr und mehr der Gegenstand der Sorge der öffentlichen Gewalten und der Munizipalitäten werden. In Erwartung neuer Verbesserungen ist es die Pflicht Aller, dem Unterrichts⸗ Minister die größte Unterstützung bei der Vollzie⸗ hung seiner patriotischen Aufgabe zu versprechen.“ Heute wurde die neue katholische Universität von Lilke in der St. Katharinenkirche eingeweiht. Ein Gottes⸗ haus wurde zu der Feier gewählt, weil der Papst nicht allein die Statuten für die Universität vorgeschrieben, sondern auch den Kanzler und den Rektor derselben ernannt hat. Gestern legten die Professoren ihr Glaubensbekenntniß in die Hände des Msgr. Monnet, Bischofs von Lydda, des Kanzlers der Universität, nieder. Kardinal Guibert, Erzbischof von Paris, und Msgr. Dupanloup sind gegenwärtig in Marseille, wo sie sich mit den katholischen Universitäten im Süden Frankreichs beschäftigen sollen. Die jährliche Generalversammlung des Werkes der katholischen Arbeitervereine wurde bisher in Paris abgehalten; die Reiseunkosten verhinderten viele im Süden Frankreichs wohnende Mitglieder des „Werkes“, dieser Versammlung beizuwohnen; so wurde, der „K. Ztg.“ zu⸗ folge, eine Versammlung aller Comités des Südens für den 25., 26., 27. und 28. Januar in Toulouse beschlossen.

20. Januar. (K. Ztg.) Der Budgetausschuß der Deputirtenkammer wird wahrscheinlich am Donnerstag gewählt werden. Die Hauptfrage dabei ist, ob es Gambetta gelingt, wieder in den Ausschuß zu kommen; er läßt ver⸗ breiten, daß, wenn er Mitglied würde, er an Germain (vom

denten und acht Mitgliedern. Das Abgeordn etenhaus wurde heute Morgen um 11 Uhr durch den Präsidenten

linken Centrum) den Vorsitz abtreten wolle.

8 8—

Gesetz

hinter den Namen seines Erwählten ein Loch zu machen. Die

Vorlage an die Ausschüsse überwiesen worden, schritt die

zur Vermeidung eines Krieges habe, daß, wenn die Pforte jetzt eine Aktion gegen Serbien

diese Thatsache in schließe, konstatiren.

sjämmtlichen Bevollmächtigten u nterzeichnet worden.

Spanien. Madrid, 14. Januar. Die birmanische Gesandtschaft, welche vier Monate in Italien 8 ist vor einigen Tagen hier eingetroffen Und scheint sich hier V einige Zeit aufhalten zu wollen. Der Empfang der Ge⸗ sandtschaft Seitens des Königs steht bevor.

(A. A. C.) Zeitungen und Privatbriefe aus Bilbao melden, daß in allen Gesellschaftsschichten in den baskischen Provinzen die Veröffentlichung des jüngst von den Kortes votirten Gesetzes bezüglich der Konskription große Aufregung hervorgerufen habe. Das Gesetz wird am 1. März in jedem baskischen Kirchspiele in Kraft treten. Die Civil⸗Gouverneure von Bilbao, Vittoria und San Sebastian haben der Lokal⸗ Presse streng verboten, sich über dasselbe zu äußern. Marschall Quesada bleibt in Vittoria, und die 30,000 Mann starke Okkupationsarmee wird den Civilbehörden als Unterstützung dienen. Die Ruhe ist noch nirgends gestört worden.

Italien. Rom, 20. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der deputirtenkammer wies bei der Berathung übe den Gesetzentwurf, betreffend die Mißbräuche beider Geist⸗ lichkeit, der Justiz⸗Minister die Opportunität des Gesetz⸗ entwurfs nach und hob hervor, daß die größere Versöhnlichkeit der geistlichen Behörden als eine Folge der Festigkeit des gegenwärtigen Kabinets zu betrachten sei. Das Papstthum erkenne allein die Vereinigung Piemonts, mit der Lombardei und Venetien an und sehe in dem übrigen Italien nur ge⸗ waltthätige Fusionen. Dasselbe lasse die Geistlichkeit für die politische Auflösung Italiens wirken und veranlasse dadurch allerlei Mißbräuche. Der Minister bat schließlich, die Vorlage ohne Amendements anzunehmen. 1

8. Türkei. Konstantinopel, 20. Januar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Konferenz haben der Marquis von Salisbury und der General Ignatieff die Gegen⸗ vorschläge der Pforte, welche die Forderungen der Mächte in Betreff der Ernennung der Gouverneure für die christ⸗ lichen Provinzen und in Betreff der internationalen Kom⸗ mission ablehnen, als unannehmbar erklärt. Die Sitzungen der Konferenz sind geschlossen und steht die Abreise der Vertreter der Mächte für nächsten Montag bevoör. ——— (W. T. B.) Ueber die heutige Sitzung der Kon⸗ ferenz wird weiter gemeldet: Der türkische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Savfet Pascha, verlas eine Note, in welcher erklärt wird, daß sich die Pforte über ge⸗ wisse Detailpunkte mit den Mächten verständigen könne. Die Frage über die Ernennung von General⸗Gouverneuren wird in der Note nicht erwähnt. In Betreff der Frage über die einzusetzende internationale Kommission wird in der Note vorgeschlagen, daß die zu wählende Lokalkommission unter dem Vorsitze eines türkischen Beamten stehen solle. Die Regelung der streitigen Fragen in Bezug auf Serbien und Montenegro wird einer späteren Entscheidung vorbehalten. Nach Verlesung der Note konstatirte der Margquis von Salisbury, daß, nachdem die Pforte sich geweigert habe, die von den Mächten geforderten zwei Garantien für die Ausführung der zugesicherten Reformen die Ernennung der Gouverneure und die Organisirung einer wahrhaft unabhängigen Kontrolkommission, zu be⸗ willigen, kein gemeinsamer Boden mehr für eine weitere Verhandlung vorhanden zu sein scheine und die Kon⸗ ferenz daher als geschlossen zu betrachten sei. General Ignatieff sprach sich in gleichem Sinne aus. Derselbe er⸗ klärte die Gegenvorschläge der Pforte für unannehmbar, be⸗ tonte, daß die Verantwortlichkeit hierfür auf die Pforte zurück⸗ falle und gab schließlich der Hoffnung Ausdruck, daß die Pforte in Zukunft nichts gegen Serbien und Montenegro

eselbe sehr verhängnißvoll erscheine, erwickelungen führen werde. Es ist

von Salisbury dem Sultan in der Privat⸗Audienz, die

mit dem Programm und dem

auf der Konferenz ausdrückte.

ferenz durch ihr Verschulden Unterstützung Seitens Englands rechnen könne. „— Vor Kurzem veröffentlichten die Journale eine tition an die türkische

gegen die bulgarische Autonomie enthielt. vernimmt, trägt diese Adresse vier Unterschriften. Unterzeichner sind türkische Pfund (etwa 90,000 Fl.) entlassener suchung stehender Steuerbeamter.

Paris, 20. Januar. Die wortet, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, merkungen des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“

über die Haltung des Frhrn. v. dern von dem „Levant Herald“

seien. Jene Gerüchte seien schon früher 11“ 25 genhb 1 28 b. 4 Deutschland in Konstantinopel befolgte

habe sie, die „Agence Havas“, vielmehr

Pr. Pr

Irrthum beruhen müßten.

WW rs 2 1 % 8 src n Widerstand ermuthige, ausdrücklich hinzugefügt worden, iese Depesche mit un werden müsse, geradezu widersprächen. wird, besprach Earl Fortescue gester frage und erklärte sein Einverstand des Herzogs von Somerset, Earls anderer hervorragender gemäßigter Liberalen. Trotz

diene den herzlichen Dank Englands. wünsche korrekt interpretirend und

rend, verdiene weiteres Vertrauen. Die „Pall Konferenzverhandlungen, indem sie die

Publikation verlangt. Aus Belgrad wird den „Times“ unter dem 16. d. M telegraphirt: „Serbien schwankt Friedensschlusse mit der land Serbiens Schritte Interessen der Christen in der Türkei lenke. unternehmen und die Lage der Christen zu respektiren wissen werde. Nach diesen Erklärungen ging die Konferenz ausein⸗ ander. Der General Ignatieff und der Marquis von Salisbury reisen am nächsten Montag ab. Die an⸗ deren Bevollmächtigten werden Konstantinopel im Laufe der nächsten Woche ebenfalls verlassen. 56 8 IMI 5* 1 strige Si

21. Januar. (W. T. B.) Ueber die gestrige Sitzung der Konferenz verlautet ferner, daß General 8 in seiner Schlußrede, nachdem

deren erklären, das Land sei der einzige Ausweg wieder zu heben.“ Die Bekanntmachung über die G öG“ (Papiergeld), die mit den ne Ignatief 000,000 Lire nunmehr 10,000,000 Lire, etwa 230 Millionen derselbe seine Bemühungen Francs, ausmacht, lautet nach dem ⸗renchen u hervorgehoben hatte, betont Krie nisse he

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rsacht, daß man zur Ausgabe des

5 2 98 9 2* · 4 * 6 1 und Montenegro unternehmen würde, oder wenn die Christen Diel auch ferner unter ihrer Herrschaft zu leiden hätten, die Beutel) in Umlauf gesetzt. europäischen Mächte davon Kenntniß nehmen würden. Schließ⸗ hessert und demzufolge die Ausgaben sich nicht vermindern, so ist die lich erwähnte der General noch, daß den Mitgliedern der bende Sc. 1“ diese Ausgaben, als auch die schwe⸗ Konferenz Petitionen von den Christen in Macedonien, Thes⸗ 8 dire im g e öö salien, Epirus und Kreta zugegangen seien, in welchen darum —Millionen noch für Million 88 Lire. 8 1“ gebeten würde, daß sich die Konferenz auch mit der Verbesse⸗ Millionen Lire werden 2 ½ Millionen verwendet für schon fäͤllige rung ihrer Lage beschäftigen möge. Die Konferenz habe diese Auszahlungen des Schatzes, 2 Millionen werden reservirt, um sie Petitionen nicht in Erwägung ziehen können, da ihr Mandat im geeigneten Nothfalle für den Schatz zu verwenden; 2413 Millio⸗ 8 8 2 90 54 N⸗ 1 8 be 3 8 3 8 8 2 O 0 i bereits beendet gewesen sei. Nichtsdestoweniger wolle er aber nen werden zur Regulirung des Konto⸗Korrent mit der Ottomani⸗ der Sitzung, mit welcher die Konferenz schen Bank benutzt, 100,00) Lire werden zur Außercourssetzung der

1 5 in Konstantinopel (speziell in dieser Stadt) kursirenden 40⸗ und 20⸗ Para⸗Stücke und Incoursbringung von 5⸗Para⸗Stücken, die im gan⸗ zen Reiche Geltung besitzen, benutzt. Jedes Jahr, von 1293 (1876) angefangen, werden 500,000 Lire getilgt, also obige 10 Millionen in zwanzig Jahren. Als Deckung fuüͤr die jährlich zu verbrennenden 500,000 Lire dienen die Steuern der Sandschake Aidin, Smyrna und Sarukan mit 364,350 Lire, dann die Schafsteuer des Vilajet Aidin und Hudavendighiar mit 184,000 Lire. (Laut Ausweisen pro Steuer⸗

jahr 1293.) Monatlich sollen 41,600 Lire der Karme verbrannt wer⸗ den, wovon man durch die Journale benachrichtigt wird, und am 1. Mai jedes Jahres wird ein Ausweis veröffentlicht, welcher die jeden Monat zu verbrennende Anzahl Karme (Banknoten) angiebt. Dieselbe darf aber die jährliche Summe von 500,000 Lire nicht übersteigen. 1 Aus den türkisch⸗griechischen Grenzprovinzen geht der „Pol. Korr.“ eine Schilderung der dortigen Zustände zu. So heißt es in einem aus Larissa, 6. Januar, da⸗ tirten Schreiben:

„Während man in Konstantinopel sich nicht wenig auf die neue konstitutionelle Aera zu gut thut und damit der Welt Sand in die Augen streuen zu können glaubt, gehen bei uns Dinge vor welche drastische Beweise dafür liefern, daß die alte Türkei mit dem ganzen ungeschwächten Fonds aller ihrer Abnormitäten, Uebelstände und schreienden Ungerechtigkeiten lustig fortwirthschaftet. Die öffent⸗ liche Unsicherheit, die alte Gesetzlosigkeit und die Willkür wuchern in derselben Ueppigkeit wie ehedem fort, so daß man leicht das Ver⸗ ständniß für das Wehklagen der Griechen unserer Provinz findet, die nicht länger unter dem enormen Druck solcher Zustände leben

W. T W. T

(W. T. B.) Heute Abend ist auf der österreichischen Botschaft das Schlußprotokoll der Konferenz von

Ueber die Abreise der Delegirten sind die Bestimmungen nunmehr so getroffen, daß Lord Salisbury morgen früh General Ignatieff am Morgen, Graf Zichy, von Calice und von Werther im Laufe des Dienstag, Graf Bour⸗ going am Mittwoch, Lord Elliot am Donnerstag, Graf Chaudordy und Corti am Freitag Konstantinopel verlassen werden. Es erhält sich das Gerücht, daß die Pforte mit Serbien und Montenegro direkt wegen des Friedens zu unterhandeln beabsichtige. 8

Se Petersburg, 20. Januar. (W. T. B.) Die Nachricht auswärtiger Blätter, wonach Fürst Gortschakoff anläßlich des voraussichtlichen Scheiterns der Konfe⸗ renz ein Rundschreiben an die Mächte gerichtet haben sollte, wird von bestunterrichteter Seite als voll⸗ kom men erfu nden bezeichnet. Mit diesem absoluten Dementi wird die Bemerkung verbunden, daß überhaupt in den letzten Wochen keinerlei besondere Cirkular⸗Noti⸗ fikation an die Vertreter Rußlands in der orientalischen Frage oder bezüglich der Konferenzen ergangen ist. Die Meldung von dem Beschlusse des hohen Raths der Pforte liegt auch 5 fioi zedo Ve. 8. die demnächst ischerseits zu treffenden Maßnahmen wird erst, wollen. Ein einziger Vorfall ist gecignet, die hier herrschenden Ver⸗ 3 8. 8 2 e 1 8 9* v n Segnungen d großen Reformepoch beizub gen, belch hiervon ist die Abreise des Generals Ignatieff mit e V über die Türkei gekommen ist. In der Nähe von barifsa würhe ein

deren Bevollmächtigten und seine Vertretung durch einen V von einer Bande mohamedanischer Vagabunden überfallen und gänz⸗

1

Geschäftsträger. Caris, 21. Januar. (W. T. B.) Der „Moniteur“”“ Ii w 21. Januar. W. T. B. Der „Moniteur lich ausgeraubt. Damit war es aber keineswegs abgethan die gestrige Sitzung der Konferenz und spricht die! Räuber banden den Unglücklichen un 8 vnicgs ach egbahf 8 u6 in 4

reicher Viehhändler, Namens Kutovolo, welcher zeitlebens nur seinen Geschäften nachging und sich niemals um Politik gekümmert hat,

bespricht ““

Die seit vorigem Jahre herrschenden Kriegsereignisse haben ver⸗ 1 81 8 Papiergeldes schreiten mußte. es wurde im Betrage von 300 Millionen Piaster (d. i. 600,000 Weil aber die bestehende Lage sich nicht

8 1““ 8 4 1“ ““ offnung aus, daß die Weigerung der Pforte, obgleich e zu keinen weiteren

bereits konstatirt worden, daß der Marquis ihn a . osch elt. alle Dörfe faoß⸗ Fonz E in 1 er eingeschmuggelt, alle Dörfer um Larissa aufgestachelt, Waffendepots be hatte, ein Telegramm Lord Beaconsfields vorlas, in dem der englische Premier seine volle Uebereinstimmung 2417 8 Verhalten Lord Salisbury’s a⸗ Wie das W. „Fremdenbl.“ er⸗ fährt, hat Graf Beaconsfield am letzten Dienstag den in Lon⸗ don anwesenden Odian Effendi zu sich beschieden und ihn dringend aufgefordert, dem Sultan im telegraphischen Wege zur Nachgiebigkeit zu rathen, da die Pforte, wenn die Kon⸗ resultatlos bleibe, auf keinerlei No⸗ 2 die t Regierung, die angeblich von einer Reihe „hervorragender Bulgaren“ ausging und die einen Protest Wie dasselbe Blatt se vie iften. Drei der Unterzeichner sind Staatsbeamte christlicher Religion, der vierte ist ein wegen eines Manko von 10,000 türkischen und in Kriminalunter⸗

„Agence Havas“ beant⸗ 1 Be⸗ 6 nge übe re Hal⸗ tung in der orientalischen Frage dahin, daß die 8 8 g Werther nicht von ihr, son⸗ in Umlauf gesetzt worden in deutschen und eng⸗ n esse Weit entfernt davon, die von Politik 1. 5 darauf hingewiese daß die von fremden Blättern verbreiteten Gerüchte 6 Iörthum Am 10. d. sei bei der Wiedergabe eines Telegramms der „Morning Post“, welches die Ver⸗ sicherung enthielt, daß Deutschland die Pforte heimlich zum um so größerer Vorsicht aufgenommen 1j als die Berichte der eigenen Berichterstatter jener englischen Ansicht über die Haltung des Frhrn. v. Werther

London, 20. Januar. Wie der „Köln. Z.“ berichtet n zu Exeter die Orient⸗ udniß mit den Aeußerungen Fitzwilliam, Bouverie's und türkischen Ablehnung habe die Konferenz unstreitig Gutes ge⸗ wirkt und die ehrlichen Bemühungen Englands für Erhaltung des Friedens und Ausgleich klargestellt; Lord Salisbury ver⸗ „Earl Derby, die Volks⸗ die Landesinteressen wah⸗ Mall Gazette“ 58 . 2 8 2* 2 veh 0 verlangt nunmehr die Publikation des amtlichen Berichts der bisherigen Berichte als nicht authentisch betrachtet; die Türkei habe gleichfalls die

nkt zwischen einem sofortigen Türkei und dem Abwarten, daß Ruß⸗ im Einklange mit den allgemeinen 1 -Ch Die Verfechter des letzteren Entschlusses sagen, West⸗Europa zeige sich gültig und Hülfe sei nur von Rußland zu erwarten; die An⸗ Land sei erschöpft und ganz machtlos; sei, Frieden zu schließen, um dessen Kräfte

von der türkischen Regierung angeordnete Ausgabe von neuen 7,000,000 vorhandenen

Kaimakam. Vor diesem wurde Kutopolo als Chef eines der Revolutions⸗ comités, die in Epirus und Thessalien den Aufstand vorbereiten, angegeben und ein jeder der denunzirenden Banditen wußte Gravirendes über ihn auszusagen. Sie beschuldigten ihn, Waffen aus Griechenland

eingerichtet, Proklamationen vertheilt und Schmähreden gegen den Sultan gehalten zu haben. Der Kaimakam liez den griechischen Viehhändler, welcher niemals von etwas Anderem als von seinen Heerden träumte, fesseln und Si

. einkerkern. Wenn es einem I 3 medaner jetzt darnach gelüstet, einen ihm E dem Wege zu räumen, so denunzirt er ihn als revolutionsverdächtig. Die Revolutionsriecherei wird dadurch für die Mohamedaner zu

einem guten Geschäfte. Selten können die Christen Beweise für ihre Unschuld beibringen, weil sich kein Mohamedaner findet, der zu ihren Gunsten Zeugenschaft ablegen würde. Bei solchen Umständen darf es nicht wundern, wenn die griechische Bevölkerung zur Kon⸗ spiration getrieben wird.“ . 8

NRumänien. Bukarest, 19. Januar. Wie

Korr.“ meldet, ist im Prinzip in allen noch nicht Punkten des Zolltarifes zwischen den Vertretern Oe. Ungarns und Rumäniens eine vollständige Einigung erzielt worden. Die Kommission hat nur noch einige die Ausführung betreffende Details zu regeln. 8

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19.

(nuar. Der Oberst Schamyl, Sohn des ehemaligen Ts kessenchefs, ein Schreiben an die Redaktion des „Gol n welchem es heißt: ¹

hrem geehrten Blatte habe ich die dem „Kawkas“ ent⸗ achricht gelesen, daß unter vier aus dem Kaukasus stam⸗ menden Personen auch mein Bruder Kafy Magoma als ein solcher

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genann Absicht habe, im Falle Kaukasus zu gehen, um den Fanatiamus der Bergvölker gegen die tinopel besucht ha in keinem Falle auch nur den geringsten e 8 r den unserem verstorbenen 132 1 . 2 7 4 8 Kischeneff eingegangenem Telegramm hat der Großfürst bracht. ₰, * 6 18 ZHanuar. (W. T. B.) Ein Telegramm des e“ 8 GbZIT schaft des rothen Kreuzes, Abasa, und dessen Gehülfe, am Meisten nothwendig sein würde, falls der Krieg ausbrechen auch die Spitäler besucht. Armee wird andauernd durch neue Truppenzuzüge verstärkt Armee in Armenien noch weitere 40,000 Mann. Die bei haben. Der fanterie und Artiuerie, 18,600 Mann Kavallerie und Train⸗ Feldgeschütze. An Irregulären bei 1400 Reiter (adlige Dru⸗ nuar. Die Reichsbank, welche im Jahre 1874 einer voll 200,000 Kr. ab. Die niedrigen Preise, zu welchen die

Russen zu schuͤren. Mein st 9 4 wird 8 Antheil an eine Propaganda nehmen, da er der russischen gewährten Schutz zu sehr zu verpflichtet ist.“ 1 wegen Erbrechens unruhig ver⸗ ers“ aus Kischeneff vom 9.,/21. d. lautet: He Fürst Wolkonsky, im Hauptquartier vor, um Instruktionen sollto Dor sanjtzro Inrstr8 8 8 G 8 sollte. Der sanitäre Zustand der Armee ist durchaus Tif Januar. Dor pr-⸗ 8 25 5 8 D' 7 [8]2 5 Der Ober⸗Kommandant, General⸗Adjutant Loris⸗Melikow, for Alexandropol konzentrirte Armee wird die nothwendigen Ver⸗ Der Stand des Heeres dürfte sich dann in folgender soldaten, 1760 Mann Pioniere und Genietruppen und 288 schinen, Ossetiner und Imretiner) mit 40 Berggeschuͤtzen. Po eru 233 900 3 8 *.,2 800 000 Z Nettogewinn von 2,500,000 Kronen, 1875 von 2,600,000 Kr. Bank ihre Silberbestände veräußern mußte, tragen zum großen ö

genannt wird, der die le eines Krieges in den Bruder, welchen ich unlängst in Konstan⸗ Antk e ähnlichen Proꝛ Regierung für Vater und unserer Familie . 8 I 8 anuar. (W. T. B.) Nach dem letzten aus Nikolaus die letzte Nach Jedoch war der Zustand des Patienten fieberfrei. „Regierungs⸗Anzeigers Heute stellten sich der Bevollmächtigte der Gesell⸗ darüber zu erhalten, an welchen Punkten die Sanitätshülfe befriedigend. Abasa und Fürst Wolkonsky haben heute Kiflis, 7. (Pol. Korr.) Die kaukasische dert gegenüber der stätig anwachsenden Stärke der türkischen stärkungen wohl bis Ende dieses Monats bereits erhalten Mlojso psro Io1 * 1 9 Fro* 8 8 2 1 Weise darstellen: An regulären Truppen 134,000 Mann In⸗ Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Ja⸗ erzielte, schließt in diesem Jahre mit einem Gewinn von nicht

Theil die Schuld an diesem weniger befriedigenden Resultat. Die englische Regierung hat durch ihren hiesigen Ver⸗ treter die schwedische Regierung zum Abschlusse eines inter⸗ nationalen Vertrages zwischen den seefahrenden Natio⸗ nen aufgefordert. Nach diesem Vertrage sollen fortan leute, die auf einem fremden Schiffe von Schiffbruch, Krankheit oder ähnlichen Ursachen in einem fremden Hafen nothleidend geworden sind, der Fürsorge derjenigen Nation anheimgestellt sein, deren Flagge das Schiff führt, auf welchem sie dienen. . —— Tas Konsistorium der Universität Upsala ersucht Bau eines Univer gebär „indem es den Antrag durch eine Schilderung der jetzigen Zustände der Universitäts⸗ räume zu motiviren sucht. Das Bedürfniß eines neuen Ge⸗ bäudes hat sich schon seit Jahren geltend gemacht. Die Frage der Verlegung der Universität von Upsala nach Stockholm, V welche Jahre lang diskutirt wurde, war wohl eine der Haupt⸗ gründe, daß man von Neubauten Abstand nahm, nachdem nun diese Frage fallen gelassen, liegt kein triftiger Grund mehr vor, den Bau des so nothwendigen Universitäͤtsgebäudes zu verzögern. Am 21. d. Mts., dem Geburtstage des Königs, wird das neue Lokal der hiesigen Freimaurer⸗ loge, (das auf Blasieholmen gelegene Adelsvärdsche Palais) feierlich eingeweiht werden. t

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dienen und in Folge

8 Dänemark. Kopenhagen, 18 Januar. Nachdem das Landsthing am 15. das sogenannte Metergesetz dem Folkething zugestellt, hat dasselbe jetzt Nichts mehr zu verhandeln, und da es, einer Mittheilung vom Präsidenten des Folkethings zufolge, ungewiß ist, wann die Gegenstände, welche zur nächsten Uebersendung vorliegen, nämlich das Finanzgesetz und das Staatsrevisionsgutachten, fertig werden, kann folglich keine neue Sitzung im Landsthing festgestellt werden.

Amerika. Dem „Bureau Reuter“ wird aus W ashing ton unterm 19. ds. gemeldet: Die vereinigten Ausschüss des Senats und Repräsentantenhauses heben in dem Bericht,

brachten ihn nach Larissa zum scien.

der ihren Vorschlag, die Frage der Präsidentenwahl an eine aus fünf Richtern des höchsten Gerichtshofes, fünf Senatoren und fünf Mitgliedern der Repräsentantenkammer zusammengesetzte Sonder⸗Kommission zu verweisen, be⸗ gleitet, hervor, daß dieser Plan konstitutionellen und unparteiischen Charakters sei und ein wirksames Mittel zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung der streitigen Frage biete. Die Ausschüsse dringen auf eine schleunige Erledigung der Angelegenheit Seitens des Kongresses, damit die öffentliche Besorgniß gehoben, die Wohl⸗ fahrt wiederhergestellt und gezeigt werde, daß re⸗

Die publikanische Institutionen jedweder Eventualität gewachsen

Der Plan hat im Kongreß eine gute Aufnahme ge⸗