Zem⸗-Nern., 29. Jannar. Abenas 6 Uhr. (W. T. B.). Weaareaboricht. Barmwoile in Nes-Lork 13 ½ de. in — HbHHeahs 12 ⅛. Petrolsum in Newu-Tork 26 ¾ do. ia Phladelphia 26 ¼ Fehl 6 D. 10 C. Rother Frühjahrsweizen 1 P. 49 6. aFals (old. 61 C. Zacker (Fair refining Museovades, 9 ½. Naffes (Rio- B
LEEI1“ 1 8 h1“ 58 ] 2 Kündigungen und Veriooaunzen. Auszahlungens 1 Englisch-holländische Anleihe Russlands von 18-24. Behufs
Amortisation ausgelooste Stücke s. unter Ins. der No. 24.
Eettwiger Stadt-Obligatlonen. Ausgelooste Stücke; s. unter Ins. der No. 24.
. 8 88 Preusstsche Boden-Oredit-Aktien Bank. Am 1. Juli J.
fällige 5 % Hypotheken-Schuldscheino schon jetzt bei der —**
1I1I1““
Auswelse von EBanken etc. —¹ Wochen Uebersicht einer deutschen Z-ttelbank per 23. Ja- nuar; s. unter Ins. der No. 24.
— — —— 2 neReerrnmeneeeheerermrahrnnenn
chs⸗Anzeige
wvbbeee““
Berlin; s. Ins. in No. 24. be
Schmaiz (Karke Wilcox) 11½ C. Speck (enort clear) 9 ⅛ C. Ge creidefracht 6.
— E1q“
8. . 8 8 1 8 —N 8 2 2 —— 8 5* 8 “ 8 8 8 8 8 2 b — 2 2
alamnamaann——
2422 — — — —
118
Wochen⸗Ausweis
Beträge lauten auf Tausende Mark.)
(Die
der deutschen Zettelbanken vom 23. Jannar 1877.
Kasse. woche.
9.2 Lombard⸗ Gegen
Vor⸗ forderun⸗ woche. es.
die
Wechsel. ie. Wechsel
Vor⸗ woche.
die Noten⸗ Umlauf.
— GCegen sTäglich Gegen (Verbind⸗ Gegen ne V ällige dee lichkeiten die
Vor⸗ Verbind⸗ Vor⸗ sauf Kün⸗ Vor⸗ woche. lichkeiten. woche.] digung. woche.
httathan . . . ..58. Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken. Die 5 norddeutschen Banken.. Frantfurter Bank “ ie Baverische Notenbank
Me
49,602 — 4,168 ĩ79
148 85
12
114 38
385,389 — 13,042 34,123 + 476 5,264— 45,301 — 711] 7,259 + 69,063 — 1,697 14,988 — 35,266 + 1,710 4711† 33,043 + 839 1,778— 53,686 — 1,929° y3,529 —
719,004 — 17,161 12,677 — 48,753 — 1,097 18,893 — 1,040 16,831 — 65,852 — 50,754 — 4,539
156,974 + 16,847] 42,149 — 218 4073 — 13 12,142 + 476 5,014 — 2,102 6,178 + 185 8,450 — 213 36,232 — 83
1,870
767
232 292
9,808 + 6,850 — 207 1,0411 4 3 135 + 6 1,199 — 103⁄ —
Summa 734,
Die 3 süddeutschen Banken . . . ..2 384— 2 1
ISee si S7,si1 — S2öTee SeeSeeSeeeSeeeee
141
Theater.
Königlieche Schauspiele. Mittwoch, den 31. Januar. Opernhaus. 25. Vorstellung. Neu einstudirt: Fernand Cortez, oder: Die Erobe⸗
rung Mexikos. Oper in 3 Abtheilungen von
de Jouy, deutsch von May. Musit von Spontini. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. 1
Besetzung: Montezuma, König von Mexiko, Hr.
Barth. Telasko, Cazik der Ottomer, sein Ver⸗
wandter, Hr. Betz. Amazilv, Telaskos Schwester,
Frl. Hofmeister. Der Oberpriester der Merika⸗
ner, Hr. Fricke. Fernand Cortez, Hr. Niemann.
Alvarez, sein Bruder, Hr. Schleich. Moralez,
sein Freund und Vertrauter, Hr. Salomon. Ein
mexikanischer Häuptling, Hr. Joseph. Kriegsge⸗ fangene Spanier, Hrn. Sachse, Oberhauser. Anfang halb 7 Uhr. x H Schauspielhaus. 26. Vorstellung. Die Erzäh⸗ lungen der Königin von Navarra. Lustspiel in 5 Akten, nach dem W1u14““ des Scribe von Friedrich. Anfang 7 Uhr. 8 Donnerstag, 82 1. Februar. Opernhaus. 26. Vor⸗ stellung. Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗ märchen in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Musik von Conradin Kreutzer. Ballet von P. Taglioni. Anfang halb 7 Uhr. 8
Schauspielhaus. 27. Vorstellung. Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Abtheilungen von G. E. Lessing. (Franziska: Fr. Niemann als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Der Subskriptionsball findet am 7. März statt.
Diejenigen Personen, welche ihre Namen in die Listen eingetragen haben, werden aufgefordert, im Fall sie unter den veränderten Umständen nicht mehr an dem Ball theilnehmen wollen, hierüber der General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele gefälligst bis zum 25. Februar Mittheilung zu⸗ gehen zu lassen, zur Vermeidung der unnützen Aus⸗ fertigung der Billets. 3 —
Alle anderweitigen schriftlichen Gesuche, auch die
um Bewilligung von Billets zum Zuschauerraum, sind bis Ende Februar zu erneuern.
Walluer-Theater. Mittwoch: Z. 39. M.: Der Löwe des Tages. Posse mit Gesang in 3 Akten von Wilken, mit Benutzung eines Orizinalstoffes von H. Tornauer.
Donnerstag und die folgenden Tage: Vorstellung.
victeria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Gastsp. d. Frl. Josephine Zimmermann, erste Solotänzerin vom K. K. Hofoperntheater in Wien. Mit durchaus neuer Ausstattung zum 39. Male: Die chöne Melusine. Volksmärchen (Große Feerie) mit esang und großen Ballets in 4 Akten und 15 Bildern von E. Pasqus und Carl Brandt, für das Victoria⸗ Theater bearbeitet von Carl Treumann. Musik von G. Lehnhardt, Kapellmeister des Victoria⸗Theaters. Ballets von G. Carrey, Balletmeister von der großen Oper in Paris. Donnerstag: Zum 40. Male: Die schöne Me⸗ lusine.
Dieselbe
Friedrich-Wilhelmst. Theater. Mittwoch: Fatinitza. “
Donnerstag: Gastspiel des Hrn. S. Bollmann. Zum Benefiz f. d. Kapellmeister Hrn. A. Kleffel. Auf vielfaches Verlangen: Die Fledermaus.
Eesidenz-Thezter. Mittwoch: Gastspiel des Hrn. Carl Sontag: Ein Fürst des Schwin⸗ dels. Ein Knopf.
Krolls Theater. Mittwoch: Halbe Kassen⸗ preise. Zum 8. Male: Haus Quilitz. Dazu: Weihnachts⸗Ausstellung. Concert. Entrée 50 ₰. Prosceniumsloge 2 ℳ, Fremdenloge 1 ℳ 50 ₰, I. Parquet, Tribüne und Orchester 1 ℳ, II. Par⸗ quet und Logen 75 ₰4. Anfang 5 ½, der Vor⸗ stellung 7 Uhr.
Donnerstag u. d. folg. Tage: Haus Quilitz. Dazu: Weihnachts⸗Ausstellung.
Woltersdorff-Theater. Mittwoch: Mit neuen Dekorationen, Kostümen und Requisiten, zum 39. Male: Flamina. (Pheosphorino: Hr. Emil Thom as.) 1
Donmnnerstag: Flamina. 22
Stadt-Theater. Mittwoch: 33. Ensemble⸗ Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters unter Mitwirkung rind Direktion des Herrn Theodor Lebrun. Zum 2. Male: Madame Caverlet. Schau⸗ spiel in 4 Akten von Emile Augier. (Parquet 2 ℳ,
onnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Aahenal-Theater. Mittwoch: Gastspiel der Fr. Hoppé v. Riegeno und des Hrn. A. Weirauch Robert und Bertram.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
— ——
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Zum 13. M.: Am Rande des Abgrunds. Volksstück in 3 Akten, nebst einem Vorspiel: „Im Elysium“ in 1 Akt. Nach einem vorhandenen Stoffe veon R. Elcho. Robert Arhaus, Hr. Philipp. Rabe, Hr. Hankam. Moßer, Hr. Achterberg. Frischgesell, Hr. Ottomeyer. Kulike, Hr. Heltzig. Fritz Knetschke, Hr. Seydel. Lieschen Mav, Frl. E. Lück. Emyly St. Evremond, Frl. Strahl. Frau Knetschke, Fr. Hayn. Anfang der Vorstellung 7 ½ Uhr. Gewöhn⸗ liche Preise.
Donnerstag u. folg. Tage: Am Rande des Ab⸗ grunds.
————y — —
Deutscher Fersenal-Kalender.
31. Januar. Prinz Friedrich, nschmals König Fried ich II. von Preuszen, in der Schlosskapelle zu Berlin getauft. Theod. Gottlieb von Hippel *. König Friedrich Wilhelm IV. er à. prenssische Verfassungs-Urkunde. Friedrich Rückert †.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Fanny Kirchner mit Hrn. Se⸗ conde⸗Lieutenant v. Bismarck (Wiesbaden — Darmstadt).
Verehelicht: Hr. Willibald Freiherr v. Ro⸗sll mit Frl. Florentine Bartsch (Breslau). — Hr. Major und Bataillons⸗Commandeur Freiherr v. Willisen mit Frl. Käte v. Sanden (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kreisrichter Land⸗ schütz (Bochum). — Hrn. Prof. J. Krzymowski (Winterthur). — Hrn. Rechtsanwalt Dr. Herold (Oels) — Hrn. Oberst⸗Lieutenant v. Natzmer (Cottbus). Hrn. Huperintendent Schrecker (Seehausen i /A.). — Hrn. Pastor B. Pfannen⸗ berg (Rensekow bei Greifenberg). — Eine Toch⸗ ter: Hrn. Hauptmann v. Bojanowsky (Mar⸗ burg).
Gestorben: Hr. Kreisgerichts⸗Rath J. Felbier (Guttentag (i. O./Schl.). — Hrn. Premier⸗Lieute⸗ nant Freiherr Schuler v. Senden Sohn Hans Kielp bei Culm). — Hrn. v. Rappard Sohn eopold (Bork). — Hr. General⸗Lieutenant z. D. Hermann v. Plessen (Kl. Sabow in Pommern). — Hr. Oberst⸗Jägermeister Friedrich Wilhelm
. Ferdinand Freiherr v. Dörnberg (Darmstadt).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. In der Unter⸗ suchungssache wider Helmsen und Compl. ist der Wundarzt Heinrich Ferdinand Helmsen, am 14. Februar 1849 in Braunschweig geboren, von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Berlin an⸗ geklagt, durch drei selbständige Handlungen in der
bsicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, a. im Inlande im Jahre 1872 das Vermögen des Hauptlehrers Kroder, b. im Inlande im Jahre 1873 das Vermögen des Kandidaten der Medizin Gnirs, c. im Inlande und in Ungarn im Jahre 1874 das Vermögen des Arztes Galries da⸗ durch beschädigt zu haben, daß er durch Vorspie⸗ pelung falscher, bezüglich Unterdrückung Lagee Thatsachen Irrthum erregte. Da der Aufenthalt des Angeklagten Helmsen nicht bekannt ist, wird derselbe zu dem auf den 7. Mai 1877, Vormit⸗ tags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung in un⸗ serm Geschäftslokale, Lagerhaus, Klosterstraße 76, eine Treppe, Zimmer 9, anbcraumten Termine mit der Aufforderung öffentlich vorgeladen, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Ver⸗ theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselber FEe werden können. Im Falle des Aus⸗ leibens des ꝛc. Helmsen wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Berlin, den 21. Januar 1877. Königliches Stadt⸗ gericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. De⸗ putation II. für Vergehen.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Aufgebot.
Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Germania in Stettin unter dem 12. Februar 1867 ausgestellte Police Nr. 81,494, dur 9 welche die gedachte Gesellschaft dem Hutmacher Friedrich Theodor Oscar Heyne zu Berlin die Summe von 500 Thlr. Pr. Cour., zahlbar am 12. Februar 1892, falls der Versicherte alsdann noch am Leben ist, versichert hat, ist dem Versicherten verloren gegangen. Wer an diese Police als Eigen⸗ thümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonstiger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und
zwar spätestens in dem
am 14. April 1877, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 3, vor dem Herrn Kreisrichter Hückstaedt anstehenden Ter⸗
mine zu melden, widrigenfalls er mit seinen An⸗
Isprüchen unter Auferlegung eines ewigen Still⸗
schweigens präkludirt werden und die Amortisation der Police Behufs neuer Ausfertigung für den Ver⸗ sicherten erfolgen wird. Stettin, den 23. Dezember 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗Sachen.
B
e Bekanntmachung. “ In der Gohlkeschen Subhastations⸗Sache, in welcher am 21. Februar 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, Termin zum Verkauf des dem Arbeits⸗ mann Ludwig Gohlke gehörigen, im Grundbuche von Deutsch⸗Rixdorf Bd. 14, Bl. Nr. 488 verzeich⸗ neten Grundstücks ansteht, ist nachträglich die Ver⸗ anlagung des Grundstücks zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerthe von 1080 ℳ erfolgt. 88
Berlin, den 25. Januar 1877
Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. .
8 8* 8 das 13772 Oeffentliche Submission zur Vergebung der sämmtlichen Arbeiten und Liefe⸗ rungen für den Bau “ dreier Forts bei Posen. Am 6. März cr., Vormittags 10 Uhr, sollen im Bureau der Festungs⸗Bau⸗Direktion zu Posen, Kanonenplatz 1, sämmtliche zum Bau zweier größeren und eines kleineren Forts erforderlichen und Arbeiten in General⸗Entreprise an geeignete Baugesellschaften vergeben werden. Der Bau eines größeren Forts umfaßt an⸗ nähernd: 1 112,000 Cbm. Bodenbewegung und 37,000 Cbm. Mauerwerk,
der Bau eines kleineren Forts 60,000 Cbm. Bodenbewegung und 20,000 Cbm. Mauerwerk.
Das für den Bau eines größeren Forts nachzu⸗ weisende Betriebskapital ist auf 75,000 ℳ, für das kleinere auf 30,000 ℳ, die einzuzahlende Kaution auf 30,000 ℳ bezw. 13,000 ℳ festgesetzt.
Die Bedingungen nebst den Preisverzeichnissen können ebenso wie die Kostenanschläge und Zeich⸗ nungen im Bureau der Festungs⸗Bau⸗Direktion ein⸗ gesehen werden, auch werden die Bedingungen und Preisverzeichnisse gegen Frankoeinsendung von 10 ℳ auf Verlangen zugesandt.
Posen, den 9. Januar 1877. (Ag. P 9/1. 77)
Königliche Festungs⸗Bau⸗Direktion.
Oberschlesische Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 21 hat circa 63 Stück neue Tornister von Kalbfellen für Feld⸗Artillerie ohne Riemen im Wege der öffentlichen Submission zu vergeben.
Versiegelte Offerten nebst Proben sind der unter⸗ zeichneten Kommission mit der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Tornister“ bis spätestens d. 7. Fe⸗ bruar cr. franco einzusenden.
Submissionsbedingungen werden auf Wunsch gegen 20 ₰ Kopjaliengebühren übersandt. [790]
Neisse, den 27. Januar 1877.
Die Bekleidungs⸗Kommission O./S. Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 21.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1345] Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Ausgabe neuer Zinsconpons zu den Priori⸗ täts⸗Obligationen I. Emission.
Die Inhaber von Prioritäts⸗Obligationen I. Emission werden davon in Kenntniß gesetzt, daß wir eine neue Reihe von 12 Zinscoupons über die Zinsen vom 1. Januar d. J. ab nebst Talon Nr. VI. ausgeben werden.
Zu diesem Zwecke sind in der Zeit
vom 16. bis 30. April cr.
die Talons Nr. V. mit einem Verzeichniß, welches die Serien und Nummern der Reihenfolge nach, sowie den Namen und die Wohnung des Ausstellers enthält, in den Hauptkassen zu Berlin oder Ham⸗ burg in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr gegen Empfangnahme eines Anerkenntnisses einzureichen.
Gegen Rückgabe dieses mit Quittung versehenen Anerkenntnisses können
Das
vom 15. Mai d. J. ab . in den vorgedachten Dienststunden die neuen Zins⸗ coupons und Talons Nr. VI. bei gedachten beiden Kassen und zwar bei derjenigen in Empfang ge⸗ nommen werden, welche das Anerkenntniß ertheilt hat. Formulare zu dem oben erwähnten Verzeichnisse werden in den genannten beiden Kassen vom 1. April cr. ab unentgeltlich ausgegeben. Berlin,
Hamburg, )
den 8. Januar 1877. AC. Die Direktion. 8
Deutsche Union-Bank 1828 in Liquidation.
Wir bringen hierdurch zur Kenntniss, dass suf die Aktien der Deutschen Union-Bank die erste
Quote ven 82 ½ Proz. =— 495 Mark pro Aktie vom 3. Fehruar c. ab an der
6 — 2 —₰ 2. + KassederDeutschen Bank, nenren- strasse 10, zur Rückzahlang gelangt.
Die Aktien sind mit arithmetisch geordnetem Nummernverzeichniss einzuliefern und werden schon jetzt an der Kasse ser Deutschen Bank entgegen- genommon. Formulare zu den Nummernvereeich- nissen liegen daselbst zur Empfangnahme bereit.
Berlin, den 28. Januar 1877.
Die ELiquidatoren der Deutschen
Inhnion-Bank.
1680” Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privile⸗
V giums vom 21. Oktober 1867 — Gesetz⸗Sammlung
Seite 1851 — ausgegebenen Weißenfelser Stadt⸗ Obligationen vom 1. Oktober 1868 sind zur Wiedereinziehung ausgeloost: 8
Litt. A. Nr. 50.
Litt. B. Nr. 45. 63. 105. 135.
Litt. C. Nr.
Litt. D. Nr. 63. 128. 130. 144. 152. 194. 198. 261. 265. 306.
Gegen Rückgabe dieser Obligationen und der Zins⸗ Coupons Ser. Nr. 8 bis 10 nebst Talons sind die Beträge derselben am 1. Juli d. J. in unserer Stadt⸗Haupt⸗Kasse in Empfang zu nehmen.
Von diesem Tage ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Restanten sind nicht vorhanden.
Weißenfels, den 19. Januar 1877.
Der Magistrat.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.
Die Herren Actionaire der Preußischen Boden⸗ Credit⸗Actien⸗Bank werden hierdurch in Gemäßheit des §. 46 des Statuts auf
Sonnabend, den 3. März ec., Vormittags 10 Uhr, im großen Saale des „Englischen Hauses“, Mohren⸗ straße 49 hierselbst, zu der achten ordentlichen General⸗Versammlung eingeladen. 188 Vorlagen für diese General⸗Versammlung ind:
1) Nach §. 48 des Statuts:
a. der Geschäftsbericht der Direktion pro 1876;
b. Bericht der Prüfungs⸗Commission, bestehend aus den von der 7. ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung nach §. 30 des Statuts zu Revi⸗ soren gewählten Herren Aetionairen, und Er⸗ ledigung der etwa von dieser gezogenen Monita;
.die nach §. 30 des Statuts von dem Cura⸗ torium festgesetzte Jahresbilanz;
. Feststellung der den Actionairen pro 1876 zu zahlenden Dividende;
. Ertheilung der Decharge für die Direktion auf Grund des ad b. erwähnten Revisions⸗ berichts und des Antrages des Curatoriums nach §. 30 alin. 4 des Statuts;
.Wahl von 5 Mitgliedern des Curatoriums, von welchen nach §. 40 des Statuts vier Domizil in Berlin haben müssen.
2) Wahl von drei Revisoren zur Prüfung der
Bilanz pro 1877, nach §. 30 alin. 1 des
Statuts.
Die Legitimation der Herren Actionaire zum Er⸗ scheinen und zur Stimmenabgabe in der General⸗ Versammlung, in Person oder durch Vertretung, ist nach §. 47 des Statuts durch Deposition der Actien oder von Actien⸗Depositen⸗Scheinen der Reichsbank, bei der Direktion zum Nachweise des Besitzes biß zum 28. Februar c. einschließlich, zu führen. Die Eintrittskarten, mit Angabe der den Herren Actio⸗
nairen gebührenden Stimmenzahl, können bei Nieder⸗
legung der Actien oder der Actien⸗Depositen⸗Scheine der Reichsbank bei der Direktion in Empfang genommen werden. — Den Geschäftsbericht der Direktion und die Jahresbilanz pro 1876 wird die Direktion vom 26. Februar c. ab an die Herren Actionaire auf Ver⸗ langen verabfolgen.
Berlin, den 27. Januar 1877.
Der Präsident des Curatoriums.
[809] von Bonin.
lung auf Freitag, den 9. im Anstaltslokale eingeladen. Tagesordnung:
Außerordentliche Generalversammlung.
Die Mitglieder der Genossenschaft werden zu einer außerordentlichen Generalversamm⸗
Februar,
1) Liquidation der Genossenschaft, 2) Ueberführung in eine Gegenseitigkeits⸗Anstalt
Carlsruhe, den 25. Januar 1877.
Süddentsche Lebens⸗, Unfall⸗ und Renten⸗Versichernn .“ Eingetragene Genossenschaft in Carlsruhe. Das Curatorium.
Der Präsident:
1
“
9
(329/1I.)
6 2. 16. 38. 39. 67. 91. 102. 103.
EE“ EW“ HE 1 8
E11“ 1“ 8 Eöö
2 2 8
1.
2
2
E
S
†
2 2* 88 8 *
Dan Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
8
18 für das Nierteljahr.
“
aa
11
Kmt
gep
— 8 Fnsersonsprris für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰
Berlin,
———.— ——gg—n
e
Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Bertin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstr. No. 32.
Mittwoch,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Vogt zu Cassel den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Gymnasial⸗Oberlehrer Professor Dr. Weber daselbst den othen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Gymnasial⸗Oberlehrern Schorre, Dr. Lindenkohl, Dr. Auth I., Dr. Hertwig ind Dr. Heußner, sämmtlich zu Cassel, sowie dem Professor und Lehrer an der Königlichen Akademie der Künste daselbst, tiegel, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Gesanglehrer Temme am Königlichen Gymnasium daselbst den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem Gymnasialdiener Melcher daselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗ nsignien zu ertheilen, und zwar: des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem General der Kavallerie und General⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des 1 von Hessen und bei Rhein, Freiherrn von Trotha, sowie dem Flügel⸗Adju⸗ anten Sr. Königlichen Hoheit, Küchler; des Comthurkreuzes des Königlich württem⸗ bergischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Obersten von Scheliha, à la suite des 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiments Artillerie⸗Brigade; b des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich v Albrechts⸗Ordens: dem Feuerwerks⸗Hauptmann Stäben bei der Ober⸗ Feuerwerkerschule und dem Hauptmann Weniger vom 3. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 16; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großher⸗ zoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des roßmüthigen mit Schwertern: dem zum Königlichen Marstall kommandirten Rittmeister Meyer, à la suite des 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr. 9; sowie des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Cramm vom 3. Garde⸗ Regiment zu Fuß, dem Premier⸗Lieutenant von Alvens⸗ leben vom Schleswig⸗Holsteinischen Dragoner⸗Regiment Nr. 13 und dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Sinner⸗ Landshut vom Rheinischen Ulanen⸗Regiment Nr. 7.
Oberst⸗Lieutenant von
und Commandeur der 5. Feld⸗
Deutsches Reich.
8 Auswärtiges Amt. 8 Ddas Kaiserliche Vize⸗Konsulat in Manzani ist eingezogen worden.
Bekanntmachung. 8 Einheitlicher Packetportotarif im Verkehrezwischen Deutschland und der Schweiz.
Vom 1. Februar 1877 ab tritt im Verkehre zwischen Deutschland und der Schweiz ein einheitlicher Porto⸗ tarif für Packete bis zum Gewichte von 5 Kilo⸗ gramm in Wirksamkeit.
Danach beträgt das deutsche und schweizerische Porto für ein frankirtes Packet bis zum Gewichte von 5 Kilo⸗ gramm insgesammt 80 Pfennig oder 1 Frank; dagegen im Grenzverkehr, d. i. im Verkehr derjenigen deutschen und
schweizerischen Postorte, welche in gerader Linie nicht mehr
als 30 Kilometer von einander entfernt sind, 40 Pfennig oder 50 Centinen. Für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm tritt de
stehenden Portosätzen ein Zuschlag von 20 Pfennig oder
25 Centimen hinzu. Bei Sperrgngut wird die Einheitstaxe von 80 bz. 40 Pfen⸗ nig oder 1 Frank bz. 50 Centimen um die Hülfte erhöht Berlin W., den 22. Januar 1877. 5 8 Der General⸗Postmeister.
“ Bekanntmechaunnn. Erhöhung des Meistbetrages der Postanweisungen im Verkehr mit Konstantinopel.
Vom 1. Februar ab wird der Meistbetrag der Post⸗ anweisungen zwischen Deutschland und Konstantinopel auf 300 ℳ erhöht. b
Die Gebühr für Postanweisungen nach Konstantinopel be⸗ trägt von dem gleichen Tage an: füfr Summen bis 100 ℳ . 40 ₰, ür Summen über 100 — 200 ℳ 80 „
1 ℳ 20 „
“ 11“
ür Summen über 200 — 300 ℳ 1
Im Uebrigen bleiben die bisherigen Bestimmungen be⸗
hün des Postanweisungsverfahrens im Verkehr mit Kon⸗
tantinopel, über welche die Postanstalten auf Verlangen Aus⸗
kunft ertheilen, unverändert in Kraft. v Berlin W, den 25. Januar 1877. 8 Kaiserliches General⸗Postamt.
1873
— —
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Alergnädigst g ruht: den Oberlehrer am Realgymnasium in Wiesbaden, Friedrich Spangenberg zum Direktor dieser Anstalt zu ernennen;
den Königlichen Bergrevierbeamten, Bergmeistern Dunker
zu Coblenz, Roth zu Burbach, von Gellhorn zu Neustadt⸗ Eberswalde, Riemann zu Wetzlar und Buff zu Deutz den Charakter als Bergrath; ddern Kreisgerichts⸗Sekretär Busse in Lauban bei seiner Ver⸗ setzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath; sowie den Chokoladen⸗ und Zuckerwaaren⸗Fabrikanten Gebrü⸗ dern Albert Nicolaus, Peter J und Heinrich Stollwerck zu Cöln a./R. das Hof⸗ Lieferanten zu verleihen. 8
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithaler⸗ und Ein⸗ drittelthaler⸗Stücke Gencsche Gepräges vom 2. November 1876.
Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli (R. G. Bl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfol⸗ genden Bestimmungen getroffen:
§. 1. Die ’e (3 ½ Gulden⸗)Stücke und die Ein⸗ drittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges gelten vom 15. No⸗ vember 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.
Es ist daher vom 15. November 1876 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Fahlung zu nehmen.
§. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler⸗ (3 ½ Gul⸗ dn und Eindrittelthaler⸗Stücke deutschen Cemäͤges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis . Februar 18727 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Landeskassen' nach dem im Art. 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs⸗ oder Landesmünzen umgewechselt.
Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler⸗ (3 ½ Gulden⸗) und Eindrittelthaler⸗Stücke deutschen Gepräges auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwech⸗ selung angenommen.
§. 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Um⸗ tausch (§. 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge dohniche Umlauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. —
Berlin, den 2. November 1876.
828 Der Reichskanzler.
In Vertretung: gez. Hofmann.
Zur Ausführung der vorstehenden, im Reichs⸗Gesetz⸗Blatt S. 221 publizirten Bekanntmachung wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß unter den voraufgeführten Be⸗ dingungen die vorbezeichneten Münzen der Zeit vom 15. ecbemcher 1876 bis 15. Februar 1877 innerhalb des preu⸗ ßischen Staates bei den unten namhaft gemachten Kassen nach dem festgesetzten Werthverhältnisse und zwar die Zweithaler⸗ Stücke zu 6 ℳ, die Eindrittelthaler⸗Stücke zu 1 ℳ, sowohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichs⸗ beziehungsweise andesmünzen umgewechselt werden: sorlin:— bei der General⸗Staats-Kasse, “ der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse, der Kasse der Königlichen Direktion für der direkten Steuern, 3 dem Haupt⸗Steueramt für inländische Gegenstände, dem Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände und der unter dem Vorsteher der Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗Kommission stehenden Kasse; 11“““ b. in den Provinzen: bei den Regierungs⸗Hauptkassen, b den Bezirks⸗Hauptkassen in der Provinz Hannover, der Landeskasse in Sigmaringen, den Kreiskassen, “ den Kassen der Königlichen Steuer⸗Empfänger in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und Rheinland. den Bezirkskassen in den hohenzollernschen Landen, den Forstkassen 1 den Haupt⸗Zoll⸗ und Haupt⸗Steuerämtern, sowie den Neben⸗Zoll⸗ und Steuerämtern. Berlin, den 9. November 1876. 8 Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Friedrich Wilhelm Albert Muncke zu Gütersloh; und dem Oberlehrer Dr. Schreiber an der Realschule erster Ordnung zu Magdeburg ist das Prädikat „Professor“ k1X1X“ “
8*
8
die Verwaltung
6““
18“
“
beige⸗
—
An dem katholischen Schullehrer⸗Seminar zu Fulda ist der Lehrer W. Wagner von der Strafanstalt zu Cöln als
ordentlicher und Musiklehrer angestellt worden.
cwif n der Königlich preußischen und der Großherzoglich badischen Regierung ist eine Vereinbarung über gegenseitige Anerkennung der für Lehrerinnen im Königreich Preußen nach Maßgabe der von mir unter dem 24. Aprik 1874 erlassenen Prüfungs⸗Ordnung für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen, und im Großherzogthum Baden nach Maßgabe der die Prü⸗ fung von Lehrerinnen betreffenden Verordnung des Groß⸗ herzoglichen Ministeriums des Innern vom 13. März 1876 vhescsellten Prüfungszeugnisse mit den nachstehenden, in der Verschiedenheit der beiderseitigen Vorschriften begründeten Be⸗ schränkungen getroffen worden:
1) die im Großherzogthum Baden geprüften Lehrerinnen, welche in der preußischen Monarchie Verwendung als Vor⸗ steherinnen von Anstalten suchen, haben hier noch die in Preußen vorgeschriebene besondere Prüfung für’Schulvorstehe⸗ rinnen eaghe Die in dem Königreich Preußen als Lehre⸗
1
rinnen Geprüften sollen dagegen im Großherzogthum Baden ohne weitere Prüfung auch zur Leitung von Anstalten, soweit diese überhaupt für Frauen zugelassen ist, als befähigt er⸗ achtet werden;
2) diejenigen im Großherzogthum Baden geprüften Lehrerinnen, welche die dort fakultative Prüfung in der Re⸗ ligion nicht abgelegt haben, müssen sich vor ihrer Zulassung zur Verwendung in der preußischen Monarchie noch einer Nachprüfung oder einem Kolloquium in der Religion unter⸗ ziehen. Diese Nachprüfung bezw. dieses Kolloquium kann bei denjenigen Lehrerinnen, welche noch die Vorsteherinnen⸗Prü⸗ fung ablegen, mit letzterer verbunden werden.
Die Königliche Regierung ꝛc. setze ich hiervon zur Beach⸗ tung in Kenntniß⸗ v 1 br Berlin, den 24. Januar 1877. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und M Angelegenheiten. 1
edizinal⸗
uftrage: 1
11“ ET“
An die Königlichen Regierungen ꝛec.
8 Justiz⸗Ministerium.
Der Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Schlief aus Breslau ist zum Advokaten im Departement des Appellationsgerichts zu Frankfurt a./Main mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst ernannt worden.
öö“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
EEE“ 8P11““ “ Preußen. Berlin, 31. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag 4 ½ Uhr den Vortrag des Staatssekretärs, Staats⸗Ministers von Bülow. Heute Vormittag nahmen Allerhöchstdiefelben den Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Rathes von Wilmowski, entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin ertheilter dem Gesandten der schweizerischen Eidgenossenschaft die nach⸗ gesuchte Abschieds⸗Audienz.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags mili⸗ tärische Meldungen entgegen. Um 1 ½ Uhr begab Sich Se. Kalselliche Hoheit der Kronprinz in das Ministerium des Königlichen Hauses und demnächst zur Landgräfin von Hessen, Königliche Hoheit.
Um 5 Uhr waren Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht bei den Höchsten Herrschaften zum⸗ Diner. 1
Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich kehrte gestern früh um 8 ¼ Uhr nach Cassel zurück.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (10.) Sitzung des H. uses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camp⸗
ausen, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Musüitr für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. riedenthal mit mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Friedeaeh mit, daß von dem Abg. Schmidt (Sagan) ein Antrag eingebracht sei, betreffend die Einstellung der Erhebung von Brückenzöllen, und vom Finanz⸗Minister ein Gesetzentwurf, betr. einige Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften für. die Erhebung der Grundsteuer, der Klassen⸗ und klassifizincen Einkommensteuer. reiherr Heereman seinen Antrag auf Aenderung der Geschaftsord⸗
6
nung des Hauses bezüglich der Wahlprüfungen, Derselbe
Darauf motivirte der Abg. Freiherr von