P11“
3 8b 8 b “ 11“““ f en eine Uebersicht der wirklichen Einnahmen Wohnungsgeldzus 2 ℳ) geben die Erläuterungen sic andere personliche Ausgaben, 136,000 ℳ (— 12,000 ℳ) auf säͤchliche
un Gewerbesteuer in den drei letzten Jahren bis incl. 1875. Dem⸗ nach betrug die Einnahme bei den stehenden Gewerben und den im Umherziehen betriebenen Gewerben zusammen: 1873 16,965,067 ℳ, 1874 17,596,450 ℳ, 1875 17,536,950 ℳ oder durchschnittlich jähr⸗ lich 17,366,156 ℳ — Von den dauernden Ausgaben entfallen auf Besoldungen 2,764,950 ℳ (+ 79,812 ℳ), auf Wohnungsgeldzu⸗ schüsse für die Beamten 435,000 ℳ (+ 39,000 ℳ), auf andere per⸗ sönliche Ausgaben 564,968 ℳ, auf sonstige Kosten der Veranlagung und Erhebung 4,391,309 ℳ, auf sächliche und vermischte Ausgaben 955,773 ℳ. 8 öu Nach der dem Etat angefügten „Spezialübersicht von den Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung der direkten Steuern für das Jahr vom 1. April 1877,/78“ sind von der Gesammtbevöl⸗ kerung von 25,706,695 Köpfen klassensteuerpflichtig 25,134,165 Köpfe und einkommensteuerpflichtig 572,530 Köpfe. 8 — Der Etat der Verwaltungder indirekten Steuern für das Jahr vom 1. April 1877/78 schließt mit einem Ueberschuß von 24,530,323 ℳ (— 114,394 ℳ gegen 1876) ab. Es werden nämlich nach demselben betragen die Einnahmen insgesammt 46,389,000 ℳ (+. 179,000 ℳ), die dauernden Ausgaben 21,554,800 ℳ (+ 359,800 ℳ), die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 303,877 ℳ (— 66,406 ℳ), so daß der vorerwähnte Betrag von 24,530,323 ℳ erübrigt wird. — Die Einnahmen zerfallen in die bei Erhebung der Reichssteuern zu vergütenden Erhebungs⸗ und Verwal⸗ tungskosten: 16,031,600 ℳ (+† 837,470 ℳ) und in die Einnahmen für alleinige Rechnung Preußens: 30,357,400 ℳ (— 658,470 ℳ). Unter der letzteren Rubrik rangirt u. A. die Stempelsteuer mit 21,500,000 ℳ (— 1,500,000 ℳ), die Erbschaftssteuer nit 4,800,000 ℳ (+ 800,000 ℳ). — Von den dauernden Ausgaben werden in Anspruch genommen für die Central⸗Stempel⸗ verwaltung 72,470 ℳ (— 13,540 ℳ), für die Provinzial⸗Steuer⸗ verwaltung 1,952,400 ℳ (+ 9798 ℳ), für Zoll⸗ und Steuererhe⸗ bung und Kontrole 17,237,900 ℳ (— 85,318 ℳ), für allgemeine Ausgaben 2,292,030 ℳ (+ 448,860 ℳ). Das bedeutende Plus der letzten Rubrik wird dadurch verursacht, daß den Grenz⸗ und Steueraufsehern Dienstbekleidungszuschüsse (100 ℳ für den berittenen und 80 ℳ für den unberittenen Grenz⸗ und Steueraufseher) gewährt werden sollen, wozu 451,060 ℳ erforderlich sind. — Die Erläuterungen zu den dauernden Ausgaben weisen die in Folge der Einverleibung des vormaligen Herzogthums Lauenburg in Zugang tretenden Ausgaben den einzelnen Etatstiteln entsprechend nach; die Gesammtsumme derselben beträgt 18,831 ℳ Unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben mögen folgende Positionen erwähnt werden: Zum Ankauf eines Dienst⸗ gebäudes für das Haupt⸗Steueramt zu Osnabrück 90,000 ℳ, zum Neubau eines Haupt⸗Steueramtsgebäudes zu Hildesheim (erste Rate) 100,000 ℳ (die Kosten werden im Ganzen mit ungefähr 150,000 ℳ angegeben).
8 f. 8 Etat für das Gesetzsammlungs⸗Amt in Ber⸗ lin für das Jahr vom 1. April 1877/⁄78 schließt die Summe der Einnahmen mit 172,530 ℳ (gegen 1876 ₰+ 300 ℳ), die im Wesentlichen aus dem Absatz der Gesetzsammlung herrühren; die Ausgaben sind anschlagsmäßig in Rechnung gestellt mit 164,175 ℳ (s— 17,800 ℳ), so daß ein Ueberschuß von 8355 ℳ, während der Etat 1876 einen Zuschuß von 9745 ℳ bedingte. Von den Ausgaben entfallen 21,375 ℳ. (+ 150 ℳ) auf Besoldungen, 4200 ℳ auf
chüsse für die Beamten, 2600 ℳ (— 5950 ℳ) auf
Ausgaben. — In Bezug auf letztere Position machen die Erläute⸗ rungen zu diesem Etat bemerklich, daß in Folge des Gesetzes vom 28. August 1876, betreffend die Geschäftssprache der Behörden, Be⸗ amten und politischen Körperschaften des Staats, die Uebersetzung der Gesetze in die polnische und dänische Sprache fortfällt, wodurch etwa 5950 ℳ erspart werden; zugleich werden sich in Folge Aufhörens der deutsch⸗polnischen und der deutsch⸗dänischen Ausgabe der Gesetz⸗ sammlung die Ausgäben für Satz, Druck und Papier um etwa 12,000 ℳ ermäßigen. 1 1.““
— Der Ekest des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers für das Jahr vom 1. April 1877/78 veranschlagt die Einnahmen und Ausgaben auf je 345,000 ℳ Gegen den Etat von 1876 stehen erstere mit einem Plus von 34,700 ℳ in Rechnung unter gleichzeitigem Wegfall des seitherigen Zuschusses aus der deutschen Reichskasse und der preußischen Staatskasse. Die “ sind um 19,700 ℳ höher als für das Etatsjahr 1876 angesetzt.
8. Der Veese⸗ für das Bureau des Staats⸗ Ministeriums für das Jahr 1877—78 schließt mit 290,510 ℳ Ausgaben, 8300 ℳ mehr als der laufende Etat. Das Gehalt des Unter⸗Stagzssekretärs ist nach dem Vorgange der Reichsverwaltung um 5000 ℳ, außerdem ist der Unterstützungsfonds für ausgeschiedene Beamte ꝛc. um 3300 ℳ (auf 8700 ℳ) erhöht worden.
— Im 7. Königsberger Wahlbezirk (Osterode, Neidenburg) ist an Stelle des verstorbenen Gerichts⸗Rath Weißermel der Gerichts⸗ Direktor Reinberger in Neidenburg zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.
Land⸗ und Forstwirthschaft. 1
Posen, 30. Januar. Behufs Berathung über ein Nachtrags⸗ Statut des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen, durch welches die Beleihungsfähigkeit auch auf bäuerliche Grundstücke ausgedehnt werden soll, fand gestern eine gemeinsame Berathung der Direktion des neuen land⸗ schaftlichen Kreditvereins und der von den engeren Ausschüssen zu diesem Behufe gewählten Kommission statt. Den Berathungen wurde ein Statutenentwurf zu Grunde gelegt, welcher im Auftrage des Ministers von der Direktion des neuen landschaftlichen Kredit⸗ vereins ausgearbeitet worden war. Wie man der „Pos. Ztg.“ mel⸗ det, einigte man sich dahin, daß die Beleihungsfähigkeit von bisher 15,000 ℳ auf 4000 ℳ Tarwerth der ländlichen Grundstücke ausge⸗ dehnt werden solle, vorausgesetzt jedoch, daß die 200,000 Thlr., welche dem alten landschaftlichen Kreditverein Seitens des Staates vor ca. 50 Jahren überwiesen wurden, beim Eingehen dieses Vereins mit Ende d. J. auf den neuen landschaftlichen Kreditverein übergehen
— Die Engländer beabsichtigen, der „K. Ztg.“ zufolge, die noch wenig aufgeschlossenen Bodenschätze Indiens für sich und für die dortigen Landwirthe mehr als bisher in Anspruch zu nehmen. Durch ein Netz von Kanälen hofft man in nicht allzu ferner die fruchtbaren Gegenden in den allgemeinen Verkehr hineinzuziehen, die bisher für ihren Ueberfluß keinen Absatz hatten. So kostet noch heute z. B. in Ober⸗Mahanady das Bushel Weizen (25 Kilo) 9 Pence
(72 Rpfg.), und hat man ausgerechnet, daß nach Ausbau des geplanten
Kanalnetzes sich derselbe für 2 Sh. 6 Pce. für das Bushel bis England ver frachten lasse. Es würde dies einem Preise von 10 ℳ für 100 Kilo ent⸗ sprechen, die gegenwärtig dort mit 25 ℳ bezahlt werden. England würde dann die 20 bis 30 Millionen Pfund Sterling, die es bishe
für Getreide an Amerika, Rußland und zu einem kleinen Theile auch *
an Deutschland auszahlte, an seine indischen Unterthanen gelangen lassen. Jedenfalls würde die russische Ausfuhr, wenn ihr der Weg nach England versperrt, ihren Absatz in Deutschland suchen und die Landwirthe mehr noch als bisher nöthigen, ihren Betrieb zu ändern, d. h. ihre Einnahmen aus der Viehzucht zu suchen, deren Preise seit den letzten zwei Jahrzehnten sich verdoppelt und verdreifacht haben, während die Getreidepreise in derselben Zeit stehen geblieben sind und seit zehn Jahren sogar eine weichende Richtung anzunehmen scheinen. Gewerbe und Handel.
Die Rechtsprechung des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts hat in der kurzen Zeit seines Bestehens einen wesentlichen Einfluß auf Theorie und Praxis gewonnen und ist insbesondere ein unent⸗ behrlicher Faktor für die Tribunale der untern Instanzen und für die die Parteien vertretenden Rechtsanwälte geworden. Ein Sammelwerk, welches die „oberstrichterliche Thätigkeit“ des erwähnten Gerichtshofes venfeßh⸗ entspricht daher schon an und für sich einem wirklichen Be⸗ dürfnisse. Um so mehr ist dies der Fall, als das im Verlage von Karl Heymann, Berlin 1876, erschienene Werk „Rechtsgrundsätze der Entscheidungen des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts von Dr. D. C. Calw und nach seinem Tode fortgeführt von Horch, dessen zweiter Theil uns vorliegt, nicht ein bloßer Ab⸗ druck und eine lose Zusammenstellung der wichtigsten Erkenntnisse — bereits ergangener und fernerer — ist, der Verfasser und sein Nachfolger vielmehr sich der Arbeit unterzogen haben, die in den Urtelssprüchen enthaltenen Rechtsgrund⸗ sätze, nach dem System der Gesetzbücher zu entwickeln und in allgemeiner Fassung darzustellen. In dieser Beziehung ist es den Verfassern, welche selbst dem Tribunal angehören, gelungen, ihrer Aufgabe gerecht zu werden, eine schnelle und sichere Orientirung zu ermöglichen und eine zur Dunkelheit führende Kürze zu vermei⸗ den, ohne deshalb die dem Werke einstimmig zugestandene Prägnanz zu gefährden. — Der Stoff jeden Heftes ist in sieben Abschnitte, näm ich Han⸗ delsrecht, Wechselrecht, Gemeines Recht, Preußisches Recht, Reichsgesetze, Strafrecht und französisches Recht, eingetheilt und zur leichteren An⸗ wendung mit einem vollständigen Gesetzregister und einem alphabe⸗ tischen Register zu allen Rechtsmaterien versehen.
Wien, 31. Januar. (W. T. B.) Graf Genois verlangt jetzt, der „Presse“ zufolge, für sein Lotterieanlehen ein drei⸗ zehnjähriges Moratorium. Der Kurator will eventuell mit Roth⸗ schild und Todesco als den finanzirenden Firmen prozessiren.
— Am 25. d. Mts fand in Paris die Versammlung der „Banque Franco⸗Hollandaise“ (Philippart) statt. Der Syndik des Falliments trug, wie die „Köln. Z.“ mittheilt, einen Bericht vor, aus dem hervorgeht, daß die Aktiva 15 und die Passiva 55— 60 Millionen betragen und der Ruin der Bank ein voll⸗
ständiger ist.
8 Verkehrs⸗Anstalten. New⸗York, 30. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer „Egypt“ von der National⸗Dampfschiffs⸗C ompagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Berlin, 31. Januar 1877.
UHeber die Fertigstellung des auf dem Heumarkt in. Cöln zu errichteneen Denkmals für den König Friedrich Wilhelm III., die durch den Tod der Künstler Schievelbein und Bläser üe erlitten hat, erfährt die „Köln. Ztg.“ fol⸗ gendes Nähere: Nach dem Tode des Professors G. Bläser wurde dem Bildhauer R. Schweinitz in Berlin die Vollendung der von Bläser noch begonnenen ersten und die Ausführung der zweiten Langseite des Piedestals, dagegen dem Professor A. Calandrelli zu Berlin die An⸗ fertigung der Reliefs übertragen. Bis jetzt waren nun die von Bläser mo⸗ dellirte Reiterstatue die Vorder⸗ und Rückseite des Piedestals, sowie die eine von Schweinitz vollendete Langseite in Lauchhammer längst gegossen und fast alle ciselirt und fertig gestellt. Jetzt hat Schweinitz auch die zweite Langseite vollendet und wird diese, nachdem Se. Majestät der Kaiser dieselbe am 26. Januar im Atelier des Künstlers besichtigt und Seine volle Befriedigung darüber ausgesprochen hat, in den nächsten Tagen zur Gießerei nach Lauchhammer gebracht. Gleichzeitig besichtigte Se. Majestät der Kaiser auch das von Professor Calan⸗ drelli begonnene und seiner Vollendung im März er. entgegensehende roße Relief der einen Langseite; Professor Calandrelli gedenkt das zweite Relief auch noch im Laufe des Sommers, längstens bis zum Herbst, fertig zu stellen und abzuliefern. Gelingt in Lauchhammee wie bisher der Guß, so kann Alles bis zum Fhtbjabr 1878 fertig id die Aufstellung des Denkmals und dessen nthüllung sicher für den Spätsommer oder Herbst 1878 in Aussicht genommen werden.
Die Militärgesetze des Deutschen Reichs mit Er⸗ läuterungen, herausgegeben auf. Veranlassung des Königlich preußischen Kriegs⸗Ministeriums. 3. und 4. Lieferung. Berlin, 1876 bei E. S. Mittler u. Sohn.
Die erste Lieferung der Militärgesetze erschien in den ersten Monaten vorigen Jahres; in kurzen Fristen sind drei andere gefolgt, von denen die dritte Wehrpflicht und Organisation des Reichsheeres, die vierte das Quartierleistungsgesetz und das Naturalleistungs⸗ gesetz enthalten. Wie bisher wird auch in den neuen beiden Lieferungen zunächst eine Geschichte der Entstehung jedes größeren Gesetzes gegeben. Die zahlreichen auf verwandte Gesetze resp. bezüglichen Paragraphen esselben Gesetzes, sowie die Anführung der Motive der Regierungsvorlage und Auszüge aus den stenographischen Berichten des Reichstages sind
ollständig geeignet, die Stelle eines Kommentars zu vertreten.
Die 3. Lieferung enthält zunächst das Gesetz betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867 (Wehrgesetz) nebst den bezüglichen Einführungsgesetzen in Bayern und Elsaß⸗
Lothringen. Hieran schließt sich das Reichs⸗Militärgesetz vom 2. Mai 1874, welchem die Bestimmungen über die Behandlung der militär⸗ pflichtigen Civilbeamten im Falle ihrer Einberufung zum Kriegs⸗ dienste bei einer Mobilmachung der Armee beigefügt sind. Es folgen die Armee⸗Gesetze, Landsturmgesetz, Kontrolgesetz, die Gesetze über Unterstützung der bedürftigen Familien der zum Dienst einberufenen Mannschaften des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve, das Staats⸗ angehörigkeitsgesetz, sowie die Bestimmungen in Staatsverträgen, welche auf die Wehrpflicht von Einfluß sind, die strafgesetzlichen Bestim⸗ mungen bezüglich der Letzteren und schließlich die Kartelkonventionen über die Auslieferung der Deserteure mit Oesterreich und Dänemark. Weitaus den Haupttheil der Lieferung nehmen die Wehr⸗ und die Heerordnung ein. 8 8
Die 4. Lieferung behandelt die Naturalleistungen für das Heerwesen, und zwar zunächst das Gesetz, betreffend die Quar⸗ tierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedensstandes, vom 25. Juni 1868 nebst der Ausführungsinstruktion. Ihm ange⸗ schlossen sind die Einführungsgesetze dazu in Hessen, südlich des Main, in Baden, Elsaß⸗Lothringen, Württemberg und Bayern. Den Schluß der Lieferung bildet das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, nebst der bezüglichen Ausführungs⸗ instruktion.
Die am Freitag eröffnete Geflügel Ausstellung der „Cypria“ in der Kaisergallerie hatte sich eines zahlreichen Besuchs zu erfreuen. Das Preisrichter⸗Kollegium machte si dahin schlüssig, die von Sr. Majestät dem Kaiser zur Ver⸗ füßung gestellte goldene Staatsmedaille Hrn. Hofbuchdruckerei⸗ besitzer Moeser, die silberne Staatsmedaille für Tauben der Frau Buchhändler C. Schotte — Berlin, sowie den Herren W. Stege⸗ mann, H. Michael in Berlin und G. H. Kunze in Charlottenburg,
die bronzenen Staatsmedaillen Ditt — Wiesbaden, T. Springer — Altenburst, C. Lehmann und R. Bartholomäus in Berlin zu er⸗ theilen. Für Hühner wurden mit silbernen Staatsmedaillen prä⸗ miirt: Herr Kunze in Charlottenburg, Thiel—Sauernich, Graf St. Genois —Baden; mit bronzenen Staatsmedaillen wurden prämiirt: Herr Spindler — Berlin, R. Koppe in Friedenau, Buchhändler Fritsche — Leipzig und Hoftraiteur Schneider — Berlin. Für Gänse erhielt eine bronzene Staatsmedaille Falkenstein — Wilmers⸗ dorf, die große silberne Vereinsmedaille erhielten für Tauben: die Herren John Baily und Sohn in London, J. Liebelt — Köln, Brettschneider — Spandau und E. Spindler in Berlin, für Hühner Stegemann — Berlin, Happold — Berlin, Ortlepp — Magde⸗ burg, Neumann — Oberkassel, für Schmuckvögel: W. Mieth (für Kanarien): Maler Jaekel — Spandau und Professor Gabanis — Berlin. Außerdem wurden vertheilt für Tauben 8 bronzene Vereins⸗ medaillen und 24 Diplome, für Hühner 3 bronzene Vereinsmedaillen und 13 Diplome, für Schmuckvögel 3 bronzene Vereinsmedaillen und 14 Diplome. 8 Kohlscheid bei Aachen, 25. Januar. Mit Bezugnahme auf die der „Aach. Ztg.“ entlehnte Mittheilung, daß in Kohlscheid in Folge von Arbeiter⸗Entlassungen Erzesse stattgefunden und zur Unterdrückung derselben Militär aus Jülich requirirt worden, wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, daß zwar Arbeiter⸗Entlassungen, jedoch nicht der geringste Erzeß stattgefunden, also sicherlich keine Veranlassung vorlag, Militär aus Jülich zu requiriren.
London, 30. Januar. (W. T. B. Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht eine vom Conseil erlassene Verordnung, wonach in Folge des in Westindien und in anderen Theilen Amerikas ausgebrochenen gelben Fiebers keines der von Kuba oder aus solchen Häfen kommenden Schiffe, die zwischen dem 35. und 60. Längengrade westlich von Greenwich und zwischen dem 4 und 40. Breitengrade südlich von Greenwich liegen, Personen an das Land setzen darf, ohne daß vorher eine Prüfung des Gesundheits⸗
hörden zum Betreten des Landes stattgefunden hat.
Theater.
Die französische Schauspielergesellschaft hat mit ihrer letzten Novität, die am Sonntage zur Aufführung kam — „Paul Forestier“, Comédie von Augier — nicht den Erfolg gehabt, den der Name des Verfassers, der damit im Jahre 1868 im Théatro français vielen Beifall fand, zu verbürgen schien. Am meisten Schuld daran trugen wohl die Alexandriner, in denen das Stück geschrieben ist, und deren schleppender Schritt auf die Dauer von 4 Akten un⸗ erträglich wird, abgesehen davon, daß der Reim den pathetischen Ac⸗ centen eines Dramas voll stürmisch leidenschaftlicher Scenen durchaus widerstrebt. Aber auch die rein konventionelle Lösung des Konflikts, der, wie alle von dem Verfasser des „Fils de Giboyer“ und der „Lionnes pauvres“ beliebten, in moralischer Beziehung sehr zweideutig ist, wirkt am Schluß recht unbefriedigend, so daß das Publikum sich mit einem gewissen Protest so⸗ fort nach dem Fallen des Vorhangs erhob. Den Darstellern dagegen gebührt für die Mühe, die sie auf die Vorführung dieser immerhin interessanten Novität verwandt haben, alles Lob. Besonders gilt dies von den Damen Subra (Lea de Clers) und Scriwana (Camille), sowie den Herren Gerbert (Paul Forestier), Leroc (de Beaubourg) und 89s (Michel Forestier). Der le würde noch mehr Bei⸗ fall verdienen, wenn er sich einer deutlicheren Aussprache befleißigen wollte. — Die vorhergehende einaktige reizende Comédie „Les deux Veuves“ von Fälicien Mallefille schadete übrigens der Novität nicht wenig, zumal dieselbe von den Damen Deshayes und Scriwana j und den Hrrn. Demey und Duflost prächtig gespielt wurde.
— Im Residenz⸗Theater ging am Montag zum ersten Male: „Ein Fürst des Schwindels“ in Scene. Das Stück ist nach Balzacs „Mercadet“ von Albert Lindner für die deutsche Bühne eingerichtet und eine „Charakterkomödie“ genannt. So geschickt dasselbe auch vom Standpunkte der scenischen Technik gearbeitet ist — und so vorzüglich es auch unter Mitwirkung des Hrn. Sonntag im Residenz⸗Theater gespielt wurde, einen befriedigen⸗ den Eindruck macht es nicht. Die meisten Personen im Stücke sind und bleiben nicht nur leichtfinnige Schwindler, sondern ausgemachte Schurken, welche ein eigentlich dramatisches Interessemicht erwecken. Mit gründlicher Sachkenntniß führt uns der Verfasser in die W kstatt des modernen
zustandes der Personen und die ausdrückliche Genehmigung der Be⸗
Börsenschwindels umher, und zeigt ihn an der Arbeit. Mercadet, der Titelheld, der „Fürst des Schwindels“, wie er an der Börse ge⸗ nannt wird, schwindelt, nicht nur um Geld zu gewinnen, er ist Schwindler aus Liebe zur Sache, der er mit sichtlichem Behagen anhängt und der er Weib und Geld opfert. Alles in seinem Hause basirt auf Schwindel, der sich bis auf die Dienstboten erstreckt. Nicht besser wie er, ist der größte Theil der Leute, die in seinem Hause verkehren. Da ist zunächst ein sogenannter Graf von Montallard, ein abgefeimter Lump, der sich in das Haus Mercadets als reichen Grafen einführt, um dessen, wie er glaubt, reiche Tochter zu heirathen. Ein eben so sauberer Geselle ist der würdige Freund des „Grafen“, ein gewisser Mericaurt, der letzterem Handlangerdienste thun muß. Von gleichem Schlage sind auch die drei Gläubiger Mercadets, die von ihm mit großer Kunst⸗ fertigkeit geprellt werden. Das gute Prinzip unter der Männerwelt des Stückes wird durch einen jungen Mann, einen Herrn Minard, repräsen⸗ tirt, der die Tochter Mercadets, Julie, liebt, und sich unter falschem Namen in das Haus desselben eingeführt hat, weil sein Vater, einst Buch⸗ halter bei Mercadet, letzterem vor Jahren mit einer bedeutenden Summe durchgegangen und dadurch Mercadets geschäftlichen Ruin veranlaßt hat. Der Vater will die Heirath nicht zugeben, weil der junge Mann unkhemittelt ist, giebt aber endlich seine Einwilligung, weil er zu der Erkenntniß gekommen, daß der zum Schwieger⸗ sohn begehrte „reiche Graf“ ein titelloser Habenichts ist. Mercadet wird auch nicht gebessert, als schließlich Alles über ihm zu⸗ sammenbricht, sein Name als Banquerotteur an das schwarze Brett der Börse zu stehen kommt und ihn seine Frau verlassen will; er bringt es nicht weiter, als wie zu einer matten Erklärung, daß er es versuchen wolle, zu arbeiten. Abgesehen von der falschen dramatischen Anlage, dem Grundfehler des Stückes, besitzt dasselbe in verschiedenen effektvollen Scenen und dem stellenweise witzigen Dialoge unbestreitbare Vorzüge. Die recht beifällige Aufnahme von Seiten des Publi⸗ kums ist aber wohl lediglich dem gelungenen Spiele zuzuschreiben. Die Titelrolle des „Mercadet“ gab Hrn. Sonntag wiederum Veran⸗ lassung, seine hervorragenden künstlerischen Eigenschaften in das hellste Licht zu stellen; durch seine joviale, geistvolle Auffassung wurde die sittliche Verkommenheit des Schwindlers möglichst gemil⸗ dert. Ihm zunächst zeichnete sich Hr. Keppler als „Graf von Mon⸗ tallard aus, indem er den charakterlosen Roué durch vornehme äußere Haltung wenigstens etwas zu heben wußte. Die beiden Frauen⸗ estalten, Frau Mercadet und deren Tochter Julie wurden durch Fr. Flaar⸗Delia und Frl. Ramm in ansprechender Weise repräsentirt. Leider hat der Dichter es nicht verstanden, diese Partien so auszustatten, daß sie zu genügend hervortretender Geltung gelangen. Auch die übrigen Mitwirkenden thaten ihr Bestes, um zu dem wohlgelungenen Ensemble ihr Theil beizutragen. Die Bearbei⸗ tung durch Hrn. Lindner ist lobenswerth und erwarb demselben einen Hervorruf. — Der Novität folgte Rosens einaktiges Lustspiel: „Ein Knopf“. Die unterhaltende deutsche dramatische Kleinigkeit wirkte nach dem französischen Stück wie ein erfrischender Luftzug nach dumpfer Schwüle. Hr. Sonntag lieferte mit seinem Universi⸗ tätsprofessor Bingen ein wahres Meisterstück dramatischer Klein⸗ malerei, und wurde von Frl. Ramm, Frl. Wisthaler und Hrn. Haack auf das Wirksamste unterstützt.
— Im Belle⸗Alliance⸗Theater tritt Fr. Helg s. Becker üͤbermorgen nach längerer Krankheit zum ersten Male wieder auf und zwar als Lieschen May in dem Volksstück „Am Rande des Abgrunds“. 6 diese Vorstellung zu ihrem Bene⸗ fize stattfindet, dürfte Veranlassung sein, alle ihre Freunde und Göͤnner zum Besuche dieser Vorstellung zu bestimmen. Auch Hr. Benemann und Fr. Wisotzky treten übermorgen in diesem Stücke zum ersten Male auf, Ersterer in der Partie des Robert Arhaus, Letztere als Frau Knetschke.
Paris, 29. Januar. Heute wurde auf dem Kirchhof Pere Lachaise im Beisein einer zahlreichen Menge das Denkmal des Komponisten Auber enthüllt.
Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W
Drei Beilagen “ (einschließlich Börsen⸗Beilage).
* * 8 — v“
zum Deutschen Reich
Inzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzem
Berlin, Mittwoch, den 31. Januar
V der im 4. Quartal 1876 in den freien Verkehr des deutschen Zoll
Deutsches Reich. orläufige Uebersicht
und des entsprechenden Quartals des Vorjahres.*)
gebiets getretenen wichtigeren Handelsartikel, verglichen mit der Einfuhr des vorhergehenden Quartals
Waarengattung
In freien Verkehr getreten
mit Angabe des Maaßstabes.
im 4. Quartalsim 3. Quartalsim 4. Quartal 1876. 1876. 1875.
Waarengattung mit Angabe des Maaßstabes.
In freien Verkehr getreten
im 4. Quartalsim 3. Quartal im 4. Quartal 1876. 1876. 1875.
I. Vieh.
ETEE““ 11A14“ ͤ111X1A4X*“
II. Nahrungs⸗ und Genußmittel.
Zubereitetes Fleisch, Schinken, Speck, Würste “ eeeeeeee Heban 3Z3JZ1111“1“ Tonnen aͤ Getreide.. 1“ Brutto ͤaͤG1161ö1111“* Netto J.““]; . u111A1““ Rohtaback und Tabacksstengel vee““; Branntwein... v111616“ EE111“
III. Sämereien. Lein⸗, Raps⸗ und Rübsaaut. Ctr. Brutto Klee⸗ und Grassaat... 8 8 8
IV. Bau⸗ und Nutzholz. Bau⸗ und Nutzholz in Blöcken und Balken .. Ctr.
Bohlen, Bretter, Latten, Faßholz .. . . 8 Ctr.
V. Kohlen.
Steinkohlen, Braunkohlen und Koks. . . . .. Ctr.
VI. Harze, Oele und Fette.
— ve aumöl ö1111“]
Leinöl
56,183 63,099 22,948 217,858 . 56,013 50,419 42,723 VIII. Spinnstoffe. 19,133,135 342,837 495,411 54,532 66,005 236,816 77,985 1“ . 28,262 28,188 32,074 88 250,047
42,331 24,303 43,546 366,852 374,664
1,242,744 157,540 23,006 88,127
3,279,555 Stück 205,802 5,684,468 Stück 145,892
27,530,014
224,029 59,025 37,197 68,897 I 205,148
Petroleum.... „ „ 2 272,488 4 ““ 8 . b1I1““
111“X“X“ Ferbhale 1“ .“ iee“ 244,615 260,774 12,983,440
359,255 575,624
9,747,761 253,977 403,559 100,097 213,679
Rohe Baumwolle lachs und Hansffßf.. eiden⸗Kokons und Seide. Rohe Schaafwolle...
251,511 228,670
Baumwollengarne 3,829 3,413 4,467
Leinene Garne Wollene Garne 248,066
343,608 262,318
364,547 Baumwollene Gewebe
700,000 728,185
Seiden⸗ und Halbseidenwaaren Wollene Zeug⸗ und Filzwaaren
5,126,090 1,037,827 7,919,584
908,869
3,035,436 208,984 5,690,239 114,803
Häute und Felle Leder aller Art. 5
25,695,873 24,383,816 Roh⸗ und Brucheisen ... Eisenbahnschienen 230,545 191,177
Eisen⸗ und Stahlwaaren .
170,837 179,293 Katkerlihes 8 tistisches Ant.
Petsss bil und anderes Oel in Fässern Ctr. Brutto 11,593 22,458 11,125 Talg, Schmalz und anderes Thierfett...
64,803 65,603 84,745 1 .
1 325,629 11ö1ö11“.X“]; 8 127,203
70,948 VII. Rohe Droguen.
IX. Garne.
X. Zeugwaaren.
XI. Häute, Leder und Lederwaaren.
XII. Eisen und Eisenwaaren, Maschinen.
Geschmiedetes und gewalztes Stabeisen
Lokomotiven, Dampfkessel und Maschinen 18* „ 8 102,965
218,292 „ z 338,649 . 2,643,130
174,473 263,075 2,067,243
202,183 213,999 2,872,491
154,680
. . Cstr. Brutto “ „ 211,068
21
187,950 164,522 193,710 176,209 115565 4 247,545 223,058
113“ . 8 8 117,101 85,918
Ctr. Brutto
2
917,316 628,692 889,802 8 312,057 217,189 412,031 Netto 17,497 25,000 22,889 Brutto 304,343 459,471 263,389
Ctr. Netto 116,872 125,582 109,908 8 8 63,880 70,147 82,382 . 8 81,905 82,201
Ctr. Netto 11,977 9,696 12,243
Leinwand, Segeltuch, Zwillich und Drillich . 8 69,682 77,744
. Ctr. Brutto 263,649 2 272,147 8 111“n“ 34,595 ,739 35,313 h11I11““ 6,008
“ Centner 3,472,073 2,930,216 3,405,200 . 88,522 49,011 50,472 393 2,012 50,309
Eisen⸗ und Stahlplatten, Eisen⸗ und Stahlblech Ctr. Brutto 25,526 36,514 41,134
„ Netto 163,181 232,655
193,111 150,828
150,031
*) Bei den in dieser Uebersicht aufgeführten zollfreien Waaren enthält der Eingang in den freien Verkehr auch die Durchfuhr oder weni s einen Thei .Einfuhr z Durchfuhr können bei zollfreien Artikeln in der Regel nicht gesondert nachgewiesen werden. Güa 1 8 8 1“
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 31. Januar. Die Erklärung, welche
n der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, bei der Berathung über den Etat der Forstverwaltung nach dem Abg. Frhrn. von Schorlemer⸗Alst rücksichtlich des Ueber⸗ andnehmens des Schwarzwilds und rücksichtlich der Eichenschälwaldungen abgab, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Ich glaube, die Diskussion hat wohl hinläng⸗ lich erwiesen, daß die Forstverwaltung sich der Verpflichtung, den gerügten Uebelständen nach Kräften entgegenzutreten, vollständig be⸗ wußt gewesen ist und daß sie dem entsprechend auch gehandelt hat.
Was die Frage betrifft, ob im Wege der Gesetzgebung da⸗
urch, daß neue Machtbefugnisse der Regierung “ werden, diesem Uebelstande entgegenzutreten sei, so wird darüber später zu befinden sein; in der gegenwärtigen Session war die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs ganz unthunlich und würde erfolglos gewesen sein, da ja die Berathung dieser überaus schwierigen Materie in der kurzen Zeit, die dem Landtage für die diesmalige Session vergönnt ist, nicht hingereicht haben würde. Ich glaube der Zukunft nicht allzuweit vorzugreifen, wenn ich ausspreche, daß die Verhandlungen über den Entwurf einer neuen Jagd⸗Polizeiordnung so weit gediehen sind, daß wir hoffen dürfen, in der nächsten Session des Landtages darüber mit Vor⸗ schlägen an die Landesvertretung herantreten zu können.
Dann möchte ich noch den Punkt wegen der Eichenschälwal⸗ dungen berühren. Auch in dieser Beziehung hat die Forstverwaltung seit langen Jahren sich bemüht, den Kulturzweig zu fördern da, wo seine Förderung von günstigem Erfolge begleitet sein kann. Die Verhandlungen in neuerer Zeit, insbesondere auch die Verhandlungen der Versammlung, deren der vorletzte Herr Redner gedacht hat, haben meine Aufmerksamkeit aufs Neue auf den Gegenstand gerichtet und ich habe vor einiger Zeit sämmtliche Regierungen des Landes beauftragt, die Frage, ob nach dieser Richtung hin nicht noch mehr geschehen könne,
ernstlich zu prüfen und mir darüber ihre Vorschläge zu machen.
Wenn also in dieser Beziehung noch mehr zu Gunsten des Landes geschehen kann, so dürfen Sie darauf bauen, daß das sicherlich ge⸗ chehen wird. . Die Erklärung des Finanz⸗Ministers Camphausen in Betreff des Feldjägercorps hatte folgenden Wortlaut: Ich bitte Sie meinerseits, möglichst einstimmig den Antrag ab⸗ zulehnen. Das Feldjägercorps hat in dem letzten großen Kriege ganz unschätzbare, ganz unersetzbare Dienste geleistet. Der Chef des Gene⸗ ralstabes hat diesen Ausspruch gethan, und Niemand, glaube ich, wird sich die Einsicht zuschreiben, es besser zu verstehen, als jener Mann. Wenn dann geäußert worden ist, es wäre ja ganz natürlich, aß das Feldjägercorps, aus jungen Leuten bestehend, die an dasselbe gerichtete Frage verneint abe, so ist dabei doch nicht G gewürdigt, daß natürlich die Anfrage nicht an die jungen Leute gerichtet ist, sondern daß die Anfrage an den Chef des Corps gerichtet ist, und daß der Sinn und die Bedeutung dieser Anfrage darin beruhte: Dürfen wir erwarten, daß sich eine hinn⸗ reichende von gehörig qualifizirten jungen Leuten zu dem Feldjägerdienste melden wird, wenn wir diesen Dienst der⸗ jenigen Beziehungen entkleiden und entheben, die er bisher zu der Forstverwaltung gehabt hat. Diese Anfrage ist von der kompetenten Beurtheilung verneint worden. Die kompetenten Beurtheiler sind der Ansicht, daß wir uns einer großen Gefahr aus⸗ setzen würden, ob in Zukunft sich hinreichend qualifizirte junge Leute für jenen Dienst melden würden. Meine Herren, wenn wir nun auf der einen Seite wissen, daß wir durch den vorgeschlagenen Schritt uns der Gefahr aussetzen, eine glänzend bewährte Einrichtung zu gefährden, so haben wir auf der andern Seite uns zu gewärtigen, daß die Oberförster, die aus den Feldjägern hervorgegangen sind, keineswegs hinter denjenigen zurückstehen, die in
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der gewöhnlichen Civildienstkarriere zu diesem Posten gelangt sind. Zahlreiche Erfahrungen können wir vorführen, wie gerade ehemalige eldjäger nachher im Forstdienst eine ebenso glänzende, als für den taat nützliche Laufbahn beschritten haben. Ich kann Sie nur dringend bitten, den von dem Herrn Grafen Matuschka gestellten Antrag ablehnen zu wollen.
Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten gab der Clat der 11 der direkten Steuern (S. unter Landtagsangelegen⸗ 9 Anlaß zu Beschwerden über „wirthschaftliche Nothstände und Steuer⸗Ungleichheiten“, welche die Abgg. Dr. Röckerat, Freiherr von Schorlemer⸗Alst und Berger erhoben. Der Abg. Rickert, der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Ober⸗ Finanz⸗Rath Rhode und der Finanz⸗Minister Camphausen führten die Beschwerden auf das richtige Maß zurück. Der Letztere erklärte noch dem Abg. von Liebermann:
Meine Herren! Bei den ausführlichen Erörterungen über die Mehreinnahme an Einkommensteuer, die in Aussicht genommen ist, habe ich zuweilen vermißt, daß der Ansatz im Etat nicht ganz die⸗ jenige Bedeutung hat, die ihm wohl beigemessen wird. Wie ist der Ansatz im Etat zu Stande gekommen? Das ist Ihnen in den Er⸗ läuterungen zu dem Etat näher dargelegt. Man hat zu Grunde gelegt die Volleinnahme, die sich aus der Veranlagung der klassi⸗ fizirten Einkommensteuer im Herbste 1875 für das Jahr 1876 herausgestellt hatte, man hat dieser Solleinnahme gegenüber gewisse herkömmliche Abzüge gemacht und dann ist man dazu übergegangen, wie auch in früheren Jahren, den so ermittelten Ertrag in den Etat einzustellen. Eine spezielle Durchführung, wie sich in dem Zeitraum vom 1. April 1877 bis zum 1. April 1878 die Verhältnisse wohl stellen möchten, hat jedoch bei dieser Art der Etatsaufstellung gar nicht stattzufinden, wie es denn allerdings auch eine problematische Frage ist, deren Beantwortung wohl Niemand zu unternehmen braucht. Das Verfahren, welches die Regierung bei dem Ansatz für die klassi⸗ fizirte Einkommensteuer in diesem Jahre ebenso wie in allen Vor⸗ jahren befolst hat, hat sich nun durch die Erfahrung als ein richtiges erwiesen. ir sind fast unausgesetzt in die Lage gebracht worden, daß durch die Wirklichkeit der Etatsansatz e worden ist, und es wird sich auch für das Jahr 1876 herausstellen, daß der Etat im Ansatz, der im Jahre 1876 ausgebracht war, durch die Wirklich⸗ keit überstiegen werden wird. Wir haben also unter diesen Umständen durchaus keinen Anlaß anzunehmen, daß wir genöthigt gewesen wären, von dem seit Jahren befolgten Wege für das Etatsjahr vom 1. April 1877 bis dahin 1878 abzuweichen. Ob nun bei der Veranlagung der klassifizirten Einkommensteuer, die in den nächsten Monaten erfolgen wird, sich diesmal ein ungünstigeres Reultat herausstellen wird, wage ich nicht mit Bestimmtheit vorauszusagen; für sehr wahrscheinlich halte ich es nicht, für möglich wohl. Denn es ist ganz vnswetgechgft daß gewisse Einkommen, die in früherer Zeit aus reichen Quellen flossen, für die nächste Zukunft in demselben hüsfang⸗ nicht zu er⸗ warten sind und also bei einer Zahl von Einkommensteuerpflich⸗ tigen eine gerechte Veranlagung — denn die Regierung wünscht stets nur eine gerechte Veranlagung — “ zurückgehen wird. Meine .“ es haben sich an die Debatte über die Einkommen⸗ steuer sehr ausführliche Erörterungen gereiht über die Klassensteuer. Da ist nun die Regierung, und da bin ich persönlich in einer ganz eigenthümlichen Lage. Sie werden sich vielleicht noch erinnern, we⸗
nigstens diejenigen Herren von Ihnen, welche auch schon den frühe⸗ ren Versammlungen angehört daß die Regierung damit begonnen hat, zuerst an der alten Klassensteuer nicht zu rühren, blos den Wegfall der untersten Stufe in Vorschlag zu bringen, und zwar den sofortigen Wegfall, und sofort schon im Jahre 1872 eine Steuerermäßigung eintreten zu lassen. Diesem Vorschlage wurde von mehreren Seiten des Hauses x1B widersprochen. Man glaubte ein gewichtiges Prinzip aufzugeben, wenn nicht mehr jeder junge Tagearbeiter zu der Klassensteuer herangezogen werden solle, und man verwarf den Vorschlag der Regierung und sprach sich dahin aus, daß man lediglich das Einkommen
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als Prinzip der Besteuerung anerkennen wolle. Darauf hat die Regierung anfangs schweren Herzens — ich habe das zu jener Zeit nicht verheimlicht, sondern klar ausgesprochen — sich dazu verstan⸗ den, den von dem Abgeordnetenhaus gewünschten Weg, daß wir das Einkommen als Maßstab der Besteuerung hinstellen möchten, einzuschlagen. Ich sage: „schweren Herzens“ aber nicht ‚widerwilligen Herzens“. Das genauere Eindringen in die Materie brachte auch der Regierung die Ueberzeugung bei, daß der erste, überhaupt nur Heobi er Schritt nicht genügen würde, um die Verhältnisse zu ordnen, daß bei uns eine solche Eintheilung nach Klassen, wie bei den bei weitem einfacheren Zuständen des Landes, die noch bestanden, als das Gesetz von 1820 erlassen wurde, nicht dpehr zutreffend sei nach den gewaltigen Umgestaltungen, die namentli in dem industriellen Leben und Treiben der Nation eingetreten waren. Nun, meine Herren, sobald man sich dazu bekannt, man will das Einkommen zum Maßstab der Besteuerung machen, da verstand es sich ja ganz von selbst, daß nunmehr die verschiedenen Preisverhältnisse in der Nation eine verschiedene Wirkung üben würden, in Bezug darauf, ob die Steuern sich erhöhten oder ermäßigten und in welchem Umfange sie sich ermäßigten. Gerade die Rücksicht auf die Ver⸗ schiedenheit der Preise hat uns ja, wie der Herr Abg. Berger noch heute in Erinnerung gebracht hat, was damals keineswegs unbekannt gewesen noch auch unbeachtet geblieben ist, die hat uns bestimmt, das Spatium für die Einschätzung zu der ersten Stufe außerordent⸗ lich weit zu greifen, die hat uns bestimmt, auszusprechen: wer 140 Thaler Einkommen hat auf der einen Seite, und auf der anderen Seite, wer 219 Thaler Einkommen hat, der soll nur mit demselben Steuersatz belegt werden. Das ist für die westlichen Provinzen eine sehr große Berücksichtigung gewesen, und namentlich für die Zeit der industriellen Blüthe wird man vielleicht behaupten können, wenn man dem Kreise Bochum angehörte oder ihn verträte, wie der geehrte Hr. Abg. Berger, daß vielleicht wenige der der handarbeiten⸗ den Klasse angehörigen Haushaltungsvorstände zu finden gewesen sind, von denen man nicht sagen könnte, daß sie bis an die äußerste Grenze des Satzes reichten, und daß sie bei dem Einkommen von 219 Thlrn. nicht mehr zu zahlen hätten, als ihre Mitbürger im Osten bei einem Einkommen von 140 Thlrn. zu zahlen hatten. Der Herr Berger hat geglaubt, meine Aufmerksamkeit darauf lenken zu ü en, daß im Regierungsbezirk Arnsberg, speziell im Kreise Bochum, wahrscheinlich die Klassensteuer für das Jahr 1877/78 heruntergehen werde. Ich kann dem geehrten Herrn Ab⸗ geordneten die Versicherung ertheilen, daß auch ohne diesen Hinweis ich darauf schon vollständig gefaßt war. Mir ist nicht unbekannt, mir ist nicht gleichgültig, mich schmerzt es tief, daß die Industrie im Kreise Bochum gegenwärtig hart betroffen ist; — was mich noch tiefer schmerzt, das ist ein anderes, das ist, daß diejenigen Männer, die glauben, sich der Industrie annehmen zu sollen, ihr in der Wirklichkeit einen großen Scha⸗ den zufügen. Wenn sie sich fragen: worunter leidet die Welt? wo⸗ durch ist die ganze industrielle Krisis in der Welt überhaupt ent⸗ standen? dann haben Sie — es ist das ja schon oft erörtert — sich einmal zu vergegenwärtigen, wie nach den Kriegsjahren die Pro⸗ duktion einen ungeahnten Aufschwung nahm; Sie haben sich zu vergegenwärtigen, wie einer Anfangs gesunden Entwicklung eine sehr ungesunde Entwickung folgte, wie man den Bedarf überschätzte, wie man die Fabrikationsanstalten für einen Konsum einrichtete, der nicht vorhanden war, und wie in dem Bestreben, sich die vorhandenen Arbeitskräfte dienstbar zu machen, man zu ganz rapiden Lohnsteige⸗ rungen in den Industriebezirken überging und daß diese Lohnsteige⸗ rung in den Industriebezirken nicht allein für die Arbeiter kein großes Gluͤck war, indem sie nicht immer die so erhaltenen Löhne richtig zu verwenden wußten, sondern daß weiter für das ganze Land die Folge eintrat, insbesondere für die veahn Fesba die Folge eintrat, daß man ihr die Arbeitskräfte entzog, daß auf der einen Seite die In⸗ dustrieprodukte wesentlich vertheuert wurden, daß auf der andern Seite für die Landwirthschaft die Exiftenzwesentlich erschwert wurde. Vergessen wir doch nicht, was erst vor wenigen Jahren von uns mit unternommen
wurde; gerade diese Situation fuͤhrte ja dazu, daß die Regierung, um
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