8 1 “
siriren. — In London eingetroffene Privatdepeschen aus
Konstantinapel melden, daß die Pforte die völlige Ent⸗ waffnung der Civilbevölkerung angeordnet habe. Nur die Militärs, die Polizei und gewisse Professionisten, wenn letztere
eine besondere Erlaubniß aufweisen können, dürfen künftig Waffen tragen. — Die „Times“ vom 29. d. M. schlagen der
des Staates, Königliche Dekreie oder andere Verordnungen der staatlichen Autorität, sei es mündlich oder schriftlich, tadelt und ver⸗ urtheilt, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten und met Buße bis zu 1000 Lire bestraft. Im Fall, daß die Tendenz vorlag, zum Un⸗ gehorsam gegen die Gesetze des Staates und die Verordnungen der öffentlichen Autorität aufzuregen oder die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte zu verhindern, tritt erhöhte Strafe ein (Ge⸗
aufrecht zu erhalten, die, an den Grenzen dieses Reiches liegend, ihre Unabhängigkeit so lange dem schirmenden Schutz ihrer Macht verdanken. Aber sollte zu irgend einer Zeit die Ruhe dieser Macht von außen bedroht werden, so wird die Kaiserin von Indien wissen, wie ihr großes Erbe zu ver⸗ theidigen ist. Kein ausländischer Feind kann jetzt das britische
ünstiger gestaltet haben — wie bisher fortfahren werden, nach f edrängten Kreditsuchenden im geeigneten Falle die er⸗ wünschte Hülfe zu gewähren. — Nach einer im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte gefertigten Uebersicht waren auf den de utschen Eisenbahnen im
des Art. 7 der Reichsverfassung über das Eisenbahnwesen betreffend, beschloß — Haus nach kurzer Debatte Beharren auf den früheren Beschlüssen gegenüber den abweichenden Be⸗ schlüssen der Ersten Kgammer. —
— 31. Januar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer kam zunächst der Gesetzentwurf über dieo Be⸗
uüf errichtung und Unte irthschaft⸗ ülfen zur Errichtung und Unterhaltung von landwir Uüca Mittelschulen“ unter Erhöhung der bezüglichen Aus⸗ gabeposition von 220,000 ℳ um 15,000 ℳ, den Betrag von 235,000 ℳ zu bewilligen“, und zu Kap. 108 Tit. 11 (Zur
Remuneration der technischen Deputation für das ““ wesen 7200 ℳ) folgende vom Abg. Donalies beantragte Re⸗ solution: 8 “ Angesichts der neuesten Erfahrungen in Betreff . Sesenne er Rinderpest und in Anerkennung der Gefahren, die an Rußland grenzenden Kreise und somit auch die Fgän. g5 feres Staates fortwährend durch Uebertragung von g. Se heiten, die in Rußland heimisch sind, ausgesetzt sind, erklärt das ls ,ö des Herrn Ministers der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, die veterinärpolizeiliche — der Grenzkreise besser zu organisiren, sind vollständig gere
fertigt. bSEöö be der tech fertigt. —. Porschläge des qu. Ministers, die derselbe der tech⸗
nischen Deputation für das Veterinärwesen. B 1 b ““ und wie folgt gefaßt sind: Eh.. Seüne. vielleicht darin zu finden sein, daß man 1) zwar die; reis herae. 3 stellen in den betreffenden Grenzkreisen mit Priwatyraris keste en ließe, aber gleichzeitig 2) die direkte Einnahme der Grenzthierärz 1 ohne Privatpraris höher stellte und ihnen gleichzeitig “ ge wissen Bezirk des Hinterlandes (einige Kreise) die Fun tionen von Oberveterinärs in der Stellung der Bezirksthierärzte zum 886 um sie in praktischer Thätigkeit zu erhalten, und. ihnen 885 —e kung auf die Verhältnisse, beziehungsweise die sich es erge bende Konformation zu sichern“ — sind vollkommen zweckmäßig
und korrekt. ““ 1 G III. Das Königliche Staats⸗Ministerium wird aufgefordert, als zulässig zur Ausführung
die so geplante Organisation so schnell zu bringen; bee 8 1 mit dem dazu vom Abg. v. Ludwig gestellten Unterantrag: im ersten Absatze der Resolution statt der Worte: „die in
ie i Oesterreich
zmisch sind“ z on, die in Rußland und Rußland heimisch sind“ zu setzen: die in Rußland und
ger e batte über die Resolution betheiligte sich außer dem Antragsteller und dem Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, der Abg. Dr. Löwe. Die übrigen dauernden Ausgaben des Etats wurden sämmt⸗ lich genehmigt. Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend
0 Uhr. —
1b Die Erklärung, welche der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ninisteriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camp ha usen, n der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten über en Etat der Seehandlung nach dem Abg. Richter (Hagen) abgab, hatte folgenden Wortlaut: 2 “ .98 “ Die Unterhaltung heute hat sich wesentlich ge⸗ dreht um das gewerbliche bE der Seehandlung, die Brom⸗ berger Mühlen und um die Leihämter. 1 6 B Etablissement in Bromberg betrifft, so darf ich als bekannt voraussetzen, daß die Seehandlung schon in früheren Perio⸗ den sich bemüht hat, sich des Besitzes dieses Etablissements zu ent⸗ äußern, daß aber ihre desfallsigen Bemühungen gescheitert sind an der nothwendigen Rücksicht auf Schiffahrtsinteressen, die lebhaft haben wünschen lassen, daß das Etablissement im Besitze der See⸗ handlung verbleiben möge. Diese Schiffahrtsinteressen würden sich auch dem entgegenstellen, daß an Stelle der Seehandlung ein Pächter träte, indem auch mit diesem es für sehr viel schwieriger erachtet werden würde, sich auseinanderzusetzen, als wie das bei der gegen⸗ wärtigen Verwaltung der Fall ist. Da nun diese Verwaltung im Ganzen und Großen immer noch erhebliche Ueberschüsse gebracht hat, — man kann ja natürlich nicht von einem einzelnen Jahre einen Rückschluß auf die Thätigkeit eines solchen Etablissements machen
„42
1.: 0 2 H 8 „ 1 9„9 rt⸗2 en — erschien es ageianet.- daß .⸗Hil⸗ ⸗ hö Mikoden städtischen
mwo Bedörden wegen der Uebernahme der Leihämter zu verständigen. Das ist schon vor langen Jahren mißlungen, das ist bei den Ver⸗ handlungen, die vor etwa 1—2 Jahren stattgefunden haben, eben⸗ 8 falls mißlungen. Wir haben den städtischen Behörden aus ihrem Verhalken in dieser Angelegenheit natürlich durchaus nicht einen Vorwurf gemacht, sie sind ja dazu berufen, ihr eigenes Interesse zu wahren, und ihnen steht das Urtheil darüber zu, in wie weit sie das thun, und uns steht nicht das Recht zu, dies Verhalten einer Kritik zu unterwerfen. Der erste Herr Redner oder vielmehr der zweite Redner — der erste Redner, der sich mit den Leihämtern beschäftigte hat eine Erklärung rorgelesen, die in der Gruppe ertheilt worden sein soll. Ich für meine Person habe aus dieser Vor⸗ lefung zum ersten Male etwas von dieser Erklärung gehört, und es vird daher nicht auffallen dürfen, wenn die Ausdrücke nicht genau so e anderen G legenheiten gewählt sind. Es hat zwar kein pruch mit den Aeußerungen der Staatsregierung stattgefunden wenn sie vielleicht nicht vollständig mit denjenigen Aeußerungen nstimmen, die ich selbst wohl gemacht habe, — das liegt doch r Hand, daß bei der Erörterung der Frage der Leihämter es wesentlich um den Druck in den Erwerbsverhältnissen der Be⸗ vohner der Stadt Berlin, und zwar derjenigen Schichten handelte auf solche Aushülfe angewiesen sind. Daß in diesen Schichten er Bevölkerung in diesem Augenblicke die Erwerbsverhältnisse un⸗ günstig liegen, ist von der Staatsregierung weder jemals bestritten, ioch jemals bezweifelt worden. Die geehrten Herren Redner, die er diesen Gegenstand gesprochen haben, sind nun in in ihren nsichten über die Wirksamkeit der Leihämter sehr verschie⸗ dener Meinung. Ich würde keinem von beiden unbedingt beitreten können. Ich glaube zwar, daß der Hr. Abg Richter in vielen Punkten auf richtige Seiten der Sache hingewie⸗ en hat. Es ist wahr, das Leihamt in der Jägerstraße macht bessere Beschäfte, und zwar, weil es in dem wohlhabenderen Theile der Stadt gelegen. ist. Es ist auch ferner richtig, daß die Leihämter nicht die Bestimmung haben, den Fabrikanten Vorschüsse auf ihre Waaren zu geben. Natürlich sind auch diese bis zu einem gewissen Umfange berechtigt, dort zu beleihen; aber man würde nicht behaup⸗ ten können. daß dies die Aufgabe der Leihämter sei. Wenn aber dann der geehrte Redner so weit gegangen ist, zu sagen, daß die Leih⸗ mter den Wucher groß zögen, und daß sie es wären, die den Ver⸗ ehr der Rückkaufanstalten, wie sie, glaube ich, genannt j hätten, halte ich das für irrig.
ermöglicht so großen Werth auf die Fortexistenz
n legt einen
er Leihämter, nicht damit durch sie der Wucher groß gezogen werde
1i damit durch sie der Wucher eingeschränkt werde. Die
en, bis zu welchen das Privatunternehmen noch hoffen darf
Gegenstände zur Beleihung zu empfangen, werden wesentlich einge⸗
schränkt dadurch, daß ein mit solcher Regelmäßigkeit und Akuratesse
g leitetes Institut wie die staatlichen Leihämter ihnen zur Seite
en, und weil dadurch die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen rcessive Anforderungen zu schützen.
8 Schließlich, meine Herren, kann ich mich dahin aussprechen, daß
— nicht glaube, daß der Staat dauernd diese Geschäfte beibehalten
die gegenwärtig die Leihämter betreiben; andererseits schließe
auch der Auffassung an, daß es ein höchst ungeeigneter Zeit⸗
g vorgehen wollten. Ich sehe das weder für dieses noch für das nächsttolgende Fahe als thunlich an. Ich hoffe, daß die Leihämter, E“ Fegeeheis angeführt wurde, rühmend her⸗ e⸗ vben wurde, daß das Kreditkapital sich vergrößert habe — im Gezentheil, es würde uns recht sehr gefallen, wenn die Kreditanfor⸗ derungen an das Institut sich verringerten, indem wir daraus den
„ daß muthmaßlich die Erwerbsverhältnisse sich
— 2*
Schluß ziehen könnte
Jahre 1876 bei einer Länge von 28,691 Kilometern an Be⸗ triebsmitteln vorhanden: 10,258 Lokomotiven (3942 Per⸗ sonenzugs⸗Lokomotiven, 4992 Güterzugs⸗Lokomotiven und 1324 Rangir⸗ und Tender⸗Lokomotiven) oder 0,38 Stück pro — Bahnlänge; 17,821 Personenwagen mit 41,015 Achsen oder pro Kilometer 1,8 Achsen; 3879 Gepäckwagen mit 8986 oder 0,31 Achsen pro Kilometer und 200,887 Güterwagen aller Art mit zusammen 406,877 Achsen oder pro Kilometer Süer. länge 14,13 Achsen, und zwar 61,508 bedeckte Güterwagen 2. 125,222 Achsen (4,36 Achsen pro Kilometer), 4374 Vieh⸗ g-. Pferdewagen mit 8802 Achsen (0,z Achsen pro Kilometer, 8 135,005 offene Güterwagen mit 272,853 Achsen (9,334 Achsen Ki 2 Im Verhältniß zur Bahnlänge sind am pro Kilometer). Im Verhältniß z ihnlänge sind e Stärksten ausgerüstet mit Lokomotiven: die Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn (0,79. Stück pro Kilometer) und die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn (9,98 Stück pro Kilometer); mit Personenwagen: die Main⸗Neckr⸗Eisenbahn (4,25 Achsen pro Kilometer) und die Homburger Eisenbahn (dwo Llchsen ve⸗ Kilometer); und mit Güterwagen aller Art: die Saarbrücker und Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn (42,57 Achsen pro Kilometer), die Cöln⸗Mindener Eisenbahn (33,57 Achsen pro Kilometer) und die Bergisch⸗Mörkische Eisenhahn (33,08 Achsen pro Kilometer). — Nach s. 25 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Zuni 1865 hat unter mehreren Muthern derjenige ein vorzügliches Recht auf Verleihung des Bergwerkseigenthums, dessen Muthung zuerst bei der zuständigen Bergbehörde präsentirt worden ist. Wer aber durch Schürfarbeiten, welche nach gesetzlicher Vorschrift unternommen worden sind, ein Mineral auf seiner natürlichen Ablagerung entdeckt, geht, mehn er binnen einer Woche Muthung einlegt, den anderen Muthun⸗ gen vor, welche nach dem Zeitpunkt seines Fundes, aber vor seiner Muthung präsentirt worden sind. Dagegen ist derjenige vom Finderrecht ausgeschlossen, welcher gegen die Vorschrift des Gesetzes, also namentlich an Orten, wo nicht geschürft werden darf, oder auf fremdem Grund und wider Wissen und Willen des Grundbesitzers und ohne Ermächtigung der Behörde Schürfarbeiten ausführt und auf diese Weise einen Fund gemacht hat. In Beziehung auf diese Bestimmung ist in der Rechtspraris streitig, wer unter dem Grunbdbesitzer zu verstehen sei. Neuerdings ist diese Frage vom Ober⸗Tribunal eingehend erörtert worden. Das Appellationsgericht zu Cassel hatte einem Bergassessor, welcher auf Grund der Erlaubniß eines lediglich mit der Administra⸗ tion beauftragten Forstbeamten der sachsen⸗coburg⸗gothaischen Fideikommißforsten daselbst Schürfarbeiten unternommen 1 an Mineral entdeckt hatte, das Finderrecht aberkannt, wei das von dem Grundbesitzer bestellte Schürfrecht ein ding⸗ liches Recht sei und nur derjenige zur Bestellung G befugt sei, der berechtigt ist, dem betreffenden Grundstü dingliche Verpflichtungen aufzulegen. Diese Ansicht wurde vom Ober⸗Tribunal (III. Senat, Erkenntniß vom 13. November 1876) in der vom Appellationsgericht ausgesprochenen Allge⸗ meinheit nicht gebilligt, vielmehr unterschied das Ober⸗Tribunal in Beziehung auf die zu ertheilende Schürferlaubniß zwischen
T111““] d Nießbraucher resp. Pächter: Je nach⸗ Grundeigenthümer und Nießb ) 2 vEEEö
dem die Schürfaxheit p Fhrer, cerikrecht zu bestimmen, ob der Schürfer sich mit dem Eigenthümer, oder mit dem Nutzungs⸗ berechtigten, oder mit Beiden wegen Vornahme der Schürf⸗ arbeiten zu benehmen hat. Der Umfang der Rechte, welche nach Civilrecht der Eigenthümer oder der Nutzungsberechtigte an dem Grundstück hat, bestimmt zugleich den Umfang, die Wirkung und die Dauer der Schürferlaubniß. Dagegen ist der bloße Verwalter eines Grundstückes als solcher und soweit ihn eine Vollmacht nicht besonders ermächtigt, nicht befugt an der ihm zur Verwaltung übergebenen Sache Gebrauchs⸗ rechte einzuräumen. 1
S. M. S. „Gazelle“ ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 31. Januar cr. von in See gegangen und passirte Nachmittags 2 Uhr Falmouth.
Bayern. München, 31. Januar. Der König trifft heut Abend über Partenkirchen von Hohenschwangau — 1 — Der Prinz Leopold wird am 10. Februar eine Reise nach Aegypten antreten. — Der Prinz Arnulf wird, dem Vernehmen der „Allg. Ztg.“ nach, nach Spanien reisen und dort sechs Wochen verweilen. — Das Gemeinde⸗Kolle⸗ gium wählte heute den Schriftsteller und Dichter Dr. Her⸗ man von Schmid zum bürgerlichen Magistratsrath. — Der „Post“ zufolge haben die Handels⸗ und Gewerbekammern von Nürnberg und Ober⸗Pfalz in einem an dem bleibenden Ausschuß des deutschen Handelstages gerichteten Gutachten ihre v zu dem Reichs⸗Eisenbahnprojekt aus⸗ gedrückt und sprechen ihre Ueberzeugung aus, daß das Pro⸗ sert 9 nothwendige Ziel der deutschen Eisenbahnpolitik richtig
zeichne. ₰
Württemberg. Stuttgart, 30. Janugr. Die Königin mit der Herzogin Wera von Württemberg sind heute Mittag von Düsseldorf, wohin sich dieselben aus Anlaß des Hin⸗ scheidens des Herzogs Eugen von Württemberg begeben hatten, hierher zurückgekehrt. Zugleich mit Ihrer Majestät und Ihrer Kaiserlichen Hoheit ist die Herzogin Mathilde von Württemberg, Mutter des Herzogs Eugen, mit ihrer Tochter, der Herzogin Pauline von Württemberg, hier ein⸗ getroffen. 6
— 31. Januar. Der Großfürst Constantin Nikola⸗ jewitsch von Rußland ist heute hier eingetroffen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. Ferner sind angekom⸗ men; der regierende Fürst Heinrich XIV. von Reuß j. L. der Prinz Friedrich von Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg⸗Glücksburg und der Erbprinz Georg und der Prinz Otto von Schaumburg⸗Lippe.
8 Baden. Karlsruhe, 31. Januar. Im Auftrage des Großherzogs hat sich der General⸗Adjutant, General der Infanterie Freiherr von Neubronn heute nach Stuttgart begeben, um Se. Königliche Hoheit bei der heute Abend da⸗ selbst stattfindenden Beisetzungsfeier des Herzogs Eugen von Württemberg als Kommissar zu vertreten.
BGHessen. Darmstadt, 30. Januar. Heute trat nach längerer Pause die Zweite Kammer wieder zusammen. Bei der Rekommunikationen der Ersten Kam⸗ mer bezüglich des Antrags von Rabenau, die Durchführung
nutzung der Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesuniversität fast ohne Debatte zur unveränderten Annahme. Auf das Gesuch der orthodox⸗jüdischen Religions⸗ gesellschaft zu Darmstadt, die definitiv rechtliche Trennung der orthodor⸗jüdischen Religionsgesellschaften von den israelitischen Gemeinden in Hessen und speziell in Darmstadt betreffend, wurde die Regierung nach kurzer De⸗ batte um eine Gesetzvorlage ersucht, nach welcher der Austritt der Israeliten aus den Synagogengemeinden ermöglicht und eregelt wird. Bezüglich der Rekommunikation der Ersten Lne wegen Regelung des finanziellen Verhält⸗ nisses zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche des Landes wurde auf dem früheren Beschlusse der Zweiten Kammer beharrt. Längere Debatten veranlaßten die Anträge von Möllinger u. Gen. auf Vorlage eines Gesetzent⸗ wurfs, wonach bei Ansetzung der Kommuna lsteuer die ganzen Einkommensteuer⸗Kapitalien in Berücksichtigung gezogen, und von Schröder u. Gen., wonach das Gesetz über die Besteuerung der Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften geändert werden soll. Zu beiden Anträgen gelangten die Ausschußanträge, wonach die Regierung ersucht werden soll, in der Hauptsache gemãß den Anträgen zu verfahren, zur Annahme. Schließlich wurde die Vorlage über die Steuerfreiheit der Staatsbahnen nach kurzer Debatte angenommen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 31. Januar. In der heutigen Sitzung genehmigte der Landtag den zwischen den Kommissarien thüringischer Staaten wegen Errichtung gemeinschaftlicher Strafanstalten abgeschlos⸗ senen Vertrag en bloc. Sodann wurde der Landtag vertagt.
Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Januar. Der volkswirthschaftliche Ausschuß des Abgeordneten⸗ hauses beschloß, in die Spezialdebatte über die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Aufhebung des Zollausschusses in Brody,
icht einzugehen. n Graf Zichy und Calice find heute Nachmittag um at Uhr mit dem Lloyddampfer „Castore“ aus Konstantinopel hier eingetroffen. ; b 98 28. Januar. Der „Köln. Ztg.“ wird von hier geschrieben: Die ungarische Regierung erhielt, wie ich Ihnen bereits telegraphisch meldete, ein Anerbieten von Seiten jener Geldmänner der Gruppe Rothschild, die mit der Nationalbank „nicht“ eng verbunden sind und womit die neue Bankgesell⸗ schaft in Ungarn eine ungarische Bank mit einem Metallfonds von 30 Millionen in Gold gründen will; dier ungarische Re⸗ gierung soll dieser Gesellschaft mit einem Reservefonds von 10 Millionen beitreten und dafür das Recht der Oberaufsicht und der Ernennung eines Bank⸗Gou⸗ verneurs erhalten. Außerdem bildete sich aus den⸗ selben Geldmännern ein zweites Konsortium, das den unbegebenen Theil der 80 Millionen⸗Anleihe (nämlich ve Malgovep) hernommen. hat, ungorftrccken ol. Henne reisen die ungarischen Minister nach Wien, um dort die gültige Entscheidung über die Bankfrage herbeizuführen Die ungarische Regierung hält an den Mai⸗Stipulationen fest, “ österreichische Reichsrath noch die Na⸗
k s hören will. Wenn nun der Ausgleich über die Bankfrage scheitert, wird Tisza dem König jene Vor⸗ lagen zur Genehmigung unterbreiten, die auf Grund der ge⸗ dachten Vereinbarungen mit den vaterländischen Geldkräften ausgearbeitet worden sind und die sowohl die Deckung des Bnce e Gründung einer ungarischen Bank zum
— 31. Januar. Im Abgeordnetenhause richtete
Helfy an den Minister des Innern folgende Int 2 delfy an den Mini 2 folgende Interpella⸗ tion: ‚Sind die bei der Rückkehr der Czegleder Deputation getroffenen polizeilichen Maßnahmen mit Einwilligung des Minister⸗Präsidenten Tisza erfolgt oder nicht? Wenn ja, oder wenn der Minister⸗Präsident sie nachträglich billigte womit kann er dies rechtfertigen?“ Madarasz interpellirte wegen des polizeilichen Verbotes gegen einen feierlichen Empfang der von Konstantinopel rückkehrenden Deputation.
— Wie der „Köln. Ztg.“ telegraphirt wird, will als Kompensation für das Bankprovisorium der Präsident der Nationalbank, Wodianer, die Verlängerung des Ter⸗ 150⸗Millionen⸗Anlehens auf mehrere Jahre
en.
Schweiz. Bern, 31. Januar. (N. Zürch. Ztg.) Der Bundesrath hat zum eidgenössischen Vaeech, eg) ader Hrn. August Rudolf von Rietheim (Aargau), Oberst⸗Lieute⸗ nant im Generalstab und bisher Kreisinstruktor der IV. Di⸗ vision, unter Beförderung zum Oberst der Verwaltungstruppen gewählt. Der Amtsantritt ist auf den 1. März festgesetzt. 8
Großbritannien und Irland. London, 31. Ja⸗ nuar. (E. C.) Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht das von Osborne, 27. Januar, datirte Königliche Dekret, welches dem Prinzen Wilhelm von Preußen, dem Enkel der Kö⸗ nigin, den Hosenband⸗Ordenverleiht. — Lord Dunmore, Vertreter der Königin bei dem Begräbniß der Prinzessin Carl von Preußen, ist von Berlin zurückgekehrt und überreichte gestern der Königin in Osborne Briefe des Deutschen Kaisers und 8bö — (A. A. C.) Unter dem Vorsitz der Königim findet am 7. Februar im Buckingham⸗Palast ein geheim Alge sn statt, in welchem die Thronrede zur Eröffnung des Parlaments zur Genehmigung unterbreitet werden wird. — Die Rede, welche Lord Lytton, der Vizekönig von Indien, am 1. Ja⸗ nuar im Kaiserlichen Lager zu Delhi anläßlich der Pro⸗ klamirung der Königin Victoria zur Kaiserin von Indien vor den daselbst versammelten eingeborenen Fürsten und Häupt⸗ lingen gehalten, liegt jetzt in ihrem vollen Wortlaute vor. Wir heben aus derselben hier nur die wichtigsten Sätze hervor, welche die auswärtigen Angelegenheiten des indischen Reiches betreffen. Nach einem Hinweis darauf, daß die Interessen und Pflichten der Königin nicht auf ihr eigenes Gebiet beschränkt seien, fährt die Rede fort: „Ihre Majestät wünscht aufrichtig die freimüthigsten und freund⸗ schaftlichsten Beziehungen mit den Herrschern jener Territorien
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Reich in Indien angreifen, ohne dadurch die gesammte Civi⸗ lisation des Orients anzutasten, und die unbegrenzten Hülfs⸗ quellen ihres Gebiets, die muthvolle Treue ihrer Bundesgenossen und Vasallen, sowie die loyale Zuneigung ihrer Unterthanen haben Ihre Majestät mit umfassender Macht ausgestattet, jeden Angreifer zurückzuschlagen und zu züchtigen. Die Gegenwart der Vertreter von Souveränen,
die von den fernsten Theilen des Orients der Königin ihre
Sen ece zu dem Ereignisse, das wir heute feiern, dar⸗ gebracht haben bei dieser Gelegenheit, bezeugt in bedeutsamer Weise die friedfertige Politik der Regierung von
Weise Indien und die Herzlichkeit ihrer Beziehungen zu
allen Nachbarstaaten.“ — Die „Times“ schreibt: „Wir sind im Stande, die Mittheilung zu machen, daß Lord Salisbury gegen Dienstag, den 6. Februar, in London
zu sein beabsichtigt. — Dem „Standard“ zufolge hat die Admi⸗
ralität eine Seitens einer Association eingegangene Offerte zur Hebung des an der irischen Küste gesunkenen Panzer⸗ schiffes „Vanguard“ acceptirt. Für den Fall, daß das Schiff an die Oberfläche gebracht werden sollte, hat sich die Admiralität zur Zahlung einer Summe von 170,000 Pfd. Sterl. verpflichtet. Die ursprünglichen Kosten des Rumpfes und der Maschinen des „Vanguard“ betragen ca. 284,000 Pfd. Sterl. — In Barrow wurden am 29. ds. zwei für die britische Marine gebaute Kanonenboote vom Stapel gelassen. Eines wurde „Forhound“, das andere „Forward“ getauft. Die Armirung eines jeden der beiden Kriegsfahr⸗ zeuge besteht aus vier Kanonen, darunter zwei 64⸗Pfünder.
Frankreich. Paris, 31. Januar. (K. Ztg.) Mit Ausnahme der legitimistischen und utramontanen Blätter nimmt die Presse die von dem Unterrichts⸗Minister Waddington ein⸗ geleiteten Reformen im Unterrichtswesen allgemein mit Beifall auf. — Auf den Rekurs des Obersten de Bastard gegen
einen Beschluß des Kriegs⸗Ministers entschied der Staats⸗
nister des Innern,
letzte Räuberhauptmann in
ist in einem Treffen
rath, daß Beamte oder Offiziere, die Senatoren sind, in beiden Eigenschaften die festgesetzten Gehälter beziehen kön⸗ nen. — Laut dem „Temps“ hat der Kriegs⸗Minister das Benehmen des Offiziers, der bei der Beerdigung des Israe⸗ liten Alcan das militärische Gefolge führte, durch Hinweisung auf ein Rundschreiben vom 2. November 1874 gerechtfertigt. In der heutigen Versammlung der republikanischen Linken wurde die Annahme des Gesetzentwurfs für Aufhebung der Unterpräfekturen in Saint Denis und Sceaux im Seine⸗ departemet beschlossen. Vor Eröffnung der Berathung hielt der Vorsitzende der Versammlung, Leblond, eine lange An⸗ sprache, worin er seine Freude über die Eintracht der drei „Gruppen der Linken kund gab, die nicht durch die letzten Vor⸗ gänge gestört worden sei. Der Redner ermahnte seine Ge⸗ nossen, sie möchten die Wiederkehr ähnlicher Vorgänge ver⸗ hüten und nur an die zu leistenden Dienste denken. Er nahm der Versammlung hierauf die feierliche Verpflichtung ab, daß die Republik endgültig gegründet werden solle, „zumal der steigende Grimm ihrer Gegner sattsam beweise, welche Fort⸗ schritte dieselbe mache.“ — Der Kapitän Cameron wurde gestern vom Marschall Mac Mahon empfangen. — Es wurde schon gemeldet, daß Benjamin Raspail die Absicht einen Entwurf vorzulegen, der den Priestern die Ehe gestatten soll. Der Gruppe der äußersten Linken
wurde diese Frage vorgelegt und von ihr derselben die voll⸗
ständigste Zustimmung gegeben. Der Entwurf, der von der anzen Gruppe vorgelegt werden wird, soll nur eine Ver⸗ F enthalten, einen Strafantrag gegen die Beamten des Civilstandes, welche den Priestern die Ehe verweigern wollten.
— 1. Februar. (W. T. B.) Das Zuchtpolizeigericht hat den Geranten des Journals „Droits de l'Homme“ (Or⸗ gans der sogen. Intransigenten) zu dreimonatlichem Gefäng⸗ niß verurtheilt und die Suspendirung des Journals auf 6 Monate ausgesprochen.
Versailles, 30. Januar. Der Senat hielt heute eine Sitzung. Der Kriegs⸗Minister legte den von der Deputirten⸗ kammer angenommenen Gesetzentwurf für Erhöhung des Soldes der Offiziere vor und nahm die Vorlage ein⸗ stimmig an. Auch das Gesetz zur Eröffnung eines Kredits von 100,000 Frs. für die von der Hungersnoth betroffenen Einwohner der französischen Besitzungen in Ostindien wurde ohne Weiteres angenommen. Da General Pourcet erklärte, er habe seinen Bericht über den Gesetzentwurf über den Generalstab noch nicht fertig, so vertagte der Senat sich bis zum 2. Februar.
— 1., Februar. (W. T. B.) Sitzung der Deputirtenkammer (von den Radikalen) eine Interpellation an den Mi⸗ worin er demselben den Vorwurf machte, daß er die Beamten der Republik dem Klerus gegenüber nicht genügend schütze. 11.““ Simon antwortete, so lange er im Besitze der Gewalt sei, werde er dieselbe mit Festigkeit und Mäßigung handhaben und Nie⸗ mand gestatten, sich der Anwendung der Gesetze zu entziehen.
Nachdem Tardieu hierauf im Vertrauen auf die Zusicherung ) — b
des Ministers die beantragte motivirte Tagesordnung zurück⸗ gezogen hatte, wurde die einfache Tagesordnung angenommen.
Italien. Rom, 27. Janugar. Die Deputirten⸗ kammer hat in der heutigen Sitzung mit 184 gegen Stimmen das Gesetz genehmigt, laut welchem künftig Verhandlungen von Schwurgerichtssitzungen auch vor gefälltem Urtheilsspruche von der Presse wiedergegeben werden können. Cairoli, Menotti Garibaldi und 8 andere Abgeordnete haben ein Gesetz eingebracht, laut welchem denjenigen Patrioten, welche an dem Aufstands⸗ versuche bei Sapri theilgenommen haben, eine Pension von 1000 Lire gezahlt werden soll. Francolino, der den neapolitanischen Provinzen, der Nähe von Salerno getödtet
In der heutigen
richtete Tardieu
in
worden. b — Das am 24. Januar von der Deputirtenkammer an⸗
genommene Gesetz über die Bestrafung des Miß⸗ brauchs der geistlichen
Amtsgewalt enthält folgende Bestimmungen:
Art. 1. Der Diener eines Kultus, welcher sein Amt dazu miß⸗ braucht, die Institutionen und Gesetze des Staates anzugreifen und damit das öffentliche Gewissen und den Frieden der Familien stört, wird mit Gefängniß von vier Monaten bis zu zwei Jahren und mit Buße bis zu 1000 Lire bestraft. Art. 2. Der Diener eines Kultus, welcher in der Ausübung seines Amtes die Institutionen und Gesetze
1““
fängniß von vier Monaten bis zu zwei Jahren, Buße bis zu Lire). Noch erhöhte Strafe (Gefängniß im Minimum von zwei Jahren und Geldbuße von 2000 —3000 Lire) tritt ein, wenn die Aufreizung wirklich zum aktiven Widerstand und zu Gewaltthätig⸗ keiten gegen die öffentliche Autorität führte. Dieselben Strafen finden auch auf diejenigen Anwendung, welche sich der Veröffentlichung und Verbreitung straffälliger Schriftstücke schuldig machen, gleich⸗ gültig, von welcher kirchlichen Autorität diese auch ausgehen. Art. 3. Die Diener eines Kultus, welche gegen die Verordnungen der Regierung Amtshandlungen vornehmen, werden mit Gefängniß⸗ strafe bis zu 3 Monaten und Buße bis zu 2000 Lire bestraft. Art. 4. Jede Kontravention gegen die seiner Zeit bestehenden ge⸗ setzlichen Vorschriften über die in bestimmten Fällen einzuholende Bestimmung der Regierung in Sachen des Kultus wird mit Ge⸗ fängniß bis zu 6 Monaten und mit Buße bis zu 500 Lire bestraft. Art. 5. Erhöhung des Strafmaßes für die Diener eines Kultus, welche in Ausübung ihres Amtes sich irgend eines anderen Ver⸗ gehens schuldig machen und Regelung der etwa auf Grund eines solchen zu erhebenden Civilansprüche. Art. 6. Das Forum für die Verletzung dieser Gesetzesbestimmungen sind die Assisen.
— 30. Januar. ungarische Botschafter bei dem König von Italien, Baron HaymerleW, ist hier eingetroffen.
Türkei. Konstantinopel, 1. Februar. (W. T. B.) Amtlicher Meldung zufolge ist der seitherige Unterrichts⸗ Minister Nussuf Pascha zum Finanz⸗Minister, Munif Effendi zum Minister des öffentlichen Unterrichts, Savas Pascha zum Gouverneur des Vilajets der Inseln des Archipels,
von Bosnien ernannt worden. christliche Musteschars ernannt, auch aus dem westlichen Theile Bulgariens ein neues Vilajet unter dem Namen Cossova gebildet werden.
— (W. T. B.) Dem Vernehmen nach hat der Fürst von Montenegro in Beantworung der an ihn gerichteten Depesche Midhad Paschas den Antrag der Pforte, mit ihr in Friedensverhandlungen einzutreten, ange⸗ nommen und um Präzisirung der Grundlagen und Bedin⸗ gungen gebeten, unter denen die Pforte die Verhandlungen einzuleiten gedenke.
Wien, 1. Februar. (W. T. B.) Der Vertreter Ser⸗ biens, Zukits, hatte, wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, die türkischerseits verlangten Garantien kennen zu lernen gewünscht; der türkische Botschafter Aleko Pascha hat darauf erwidert, dem von Serbien zu den definitiven Friedensverhandlungen zu designirenden Vertreter werde in Konstantinopel, woselbst man sich sicherlich einigen werde, alles Erforderliche mitgetheilt werden. Gleichwohl hat Aleko Pascha, um dem Wunsche von Zukits zu entsprechen, telegraphisch um Aufklärung in Konstantinopel gebeten und werden nach Eintreffen der Antwort die Verhandlungen fort⸗ gesetzt werden.
— 2. Februar. (W. T. B.) Wie der „Presse“ gemeldet wird, hätte Azarian Effendi dem Fürsten von Montenegro er⸗ klärt, die Pforte sei bereit, Montenegro eine Ge⸗ bietsarrondirung zu gewähren, dieselbe müsse indeß, da Art. 1 der türkischen Verfassung das osmanische Reich für ein untrennbares Ganze erkläre, in der Form einer Grenz⸗ berichtigung vorgenommen werden.
— Die „Pol. Korr.“ meldet aus Konstantinopel, 25. Ja⸗ nuar: Dringende Weisungen ergingen an alle Provinzen behufs rascher Einberufung und Beförderung der Reservisten des letzten Aufgebotes. Das ganze Kontingent dieser Kategorie muß läng⸗ stens bis zum 13. Februar marschbereit sein. Die Generalgou⸗ verneure haben überdies die Einsendung der von den Vilajets unter dem Titel „Militärsteuer“ zu leistenden Beträge zu be⸗ schleunigen so wie Pferde für die Artillerie und Kavalerie im Requisitionswege anzukaufen. Binnen einer gegebenen ganz kurzen Frist hat jedes Vilajet eine bestimmte Anzahl Pferde nach Konstantinopel zu stellen. Die Veröffentlichung eines im Seraskierate in Ausarbeitung begriffenen neuen Militärgesetzes steht bevor. Nach demselben unterliegen alle Unterthanen, Türken und Nichttürken, der obligatorischen Dienstpflicht. Bei der Redaktion desselben soll die Militärorganisation Deutsch⸗ lands als Grundlage gedient haben.
Rustschuk, 25. Januar. Auf Anordnung des Marine⸗ Ministers müssen die Donau⸗Monitors vom 5. Februar an die Häfen verlassen und zwischen Ismail (Sulina) und Turn⸗Severin kreuzen Die Marineverwaltung hat auch gegen 900 Mann Marine⸗Infanterie hierher geschickt, die auf der Flottille verwendet werden sollen.
— Die Kaiserlich ottomanische Botschaft in Wien erklärt sich in einer Zuschrift an das W. „Fremdenbl.“ ausdrücklich für autorisirt, in der allerformellsten und energischesten Weise die dem Generalissimus Abdul Kerim Pascha bezüglich des ihm von den ungarischen Studenten überreichten Ehren⸗ säbels in den Mund gelegten Worte zu dementiren. — Aus Konstantinopel wird demselben Blatte geschrieben: „Gleich dem griechischen Patriarchen, Msgr. Joachim, hatte auch der armenische Patriarch, Msgr. Narses, vor einigen Tagen die Ehre, den Großvezier in seinem Hause zu Kuna⸗ Krapu empfangen zu können, worüber die hiesige armenische Kolonie ungemein erfreut ist. In seiner Ansprache an den Patriarchen machte Midhat Pascha darauf aufmerksam, daß die Armenier im türkischen Reiche eine zweite Heimath gefun⸗ den haben, und daß sie unter dessen Schutz ihren Glauben, ihre Sitten und ihre Sprache bis zum heutigen Tag erhalten konnten. Er hoffe, daß die Armenier dies nicht vergessen und auch fernerhin treue Söhne des Vaterlandes (Vatan) sein würden. Der Patriarch versicherte hierauf, daß seine Nation zu den treuesten Völkern des osmanischen Reiches gehöre und auch fernerhin so bleiben werde.“ 1
— Wie den „Times“ berichtet wird, ist die Pforte be⸗ müht, wie mit Serbien und Montenegro zum Frieden zu ge⸗ langen, so auch die Differenzen mit R umänien auszu⸗ gleichen, welche durch etliche Artikel der türkischen Verfassung hervorgerufen wurden. In Konstantinopel verhandelt man über die Form einer Deklaration, welche die Empfindlichkeit Rumäniens beschwichtigen soll, und es ist der Meldung der „Times“ zufolge nicht unwahrscheinlich, daß die Beilegung der Differenzen zugleich mit der Erledigung des von Rumänien vor einiger Zeit in Konstantinopel übergebenen Memorandums erfol⸗
gen werde. Die Verhandlungen sollen die Stellung Rumäniens,
welches die in dem Memorandum erwähnten Rechte, wenn nicht legal, doch faktisch ausübte, nicht alteriren, sondern nur
Tonstant Pascha zum Musteschar des Ge Gouverneurs “ “ 9 Constant Pascha zum Musteschar des General⸗Gouverneurs nal, „daß die von Lord Salisbury in Konstantinopel empfan⸗
Es sollen noch einige andere
Pforte den Obersten Gordon, der gegenwärtig für den Vize⸗
könig von Aegypten die oberen Nilländer verwaltet, beziehungs⸗
weise erobert, zum Gouverneur von Bulgarien vor. St. Petersburg, 25. Januar. Man schreibt der „Pol⸗
Korr.“: Im Gegensatze zu den Behauptungen der hiesigen Blätter, daß General Ignatieff auf der Rückreise aus Konstantinopel mehrere Monate in Kiew bei seiner Familie
zubringen werde, kann positiv versichert werden, daß derselbe nach einem nur eintägigen Aufenthalte in Kiew vielmehr so
bald als möglich hier eintreffen wird, um genauen Bericht über die Situation in der Türkei und das Ergebniß der Kon⸗
ferenz zu erstatten. Es steht nicht zu erwarten, daß die Pforte
ihre Vertreter an den Höfen Europas abberufen werde; der
türkische Geschäftsträger beim hiesigen Hofe Tewfik⸗Bey bleibt jedenfalls hier, doch wurde derselbe aufmerksam gemacht, daß sich seine Vollmachten, gleich denen des russischen Geschäfts⸗ trägers in Konstantinopel, Botschafts⸗Rathes von Nelidov, nur
Vortrag politischer Angelegenheiten erstrecken können.
I16“ „Ag. gén. russe“ meldet: Trotz der Behauptungen auswärtiger Blätter hat das Kabinet von St. Peters⸗ burg bisher keine Note abg esandt, und hat dies auch nicht thun können, bevor die Bevollmüächtigten ihren Kabineten über ihre Mission Bericht erstattet haben.
— Das „ZJournal de St. Petersbourg“ erklärt in der Rede des Lord Northeote nur ein günstiges Zeichen für die kommenden Ereignisse. „Wir zweifeln nicht“, sagt das Jour⸗
genen und seinen Kollegen mitgetheilten Eindrücke dieselben nicht dazu führen sollten, zu erkennen, daß jetzt weniger als je sie in ihrer orientalischen Politik dem Mißtrauen bezüglich Rußlands Grund haben Raum zu geben, eines Staats, der kein anderes Ziel verfolgt, als das Schicksal der christlichen Bevölkerung ebenso sehr gegen den muselmän⸗ nischen Fanatismus von Unten her als gegen die administra⸗ tiven Mißbräuche von Oben her zu sichern. Außerdem aber werden sie die feste Ueberzeugung gewinnen — wir setzen unsere feste Hoffnung darauf — daß diese Sicherung nicht durch Versprechungen der türkischen Autoritäten gewonnen werden wird, und daß dieselben heute mehr als je unter den Schutz Europas, nicht aber unter den einer Konstitution ge⸗ stellt werden muß, welche Hr. Gladstone, zwar nicht zuerst, aber doch so richtig für einen Scherz erklärt hat.“
— Aus Petersburg, 30. Januar, wird gemeldet: Kaukasus predigen unzählige türkische Emissäre Glaubenskrieg und die Empörung gegen Rußland. Stimmung der dortigen Bevölkerung ist in Folge dessen sehr erregt.
Pest, 31. Januar. Berichten aus Wien zufolge, hat die dortige türkische Botschaft zu den Friedensunter⸗ handlung en mit Serbien den General⸗Konsul und Sekretär Falcon Effendi delegirt, während Fürst Milan mit dieser Angelegenheit seinen Agenten Dr. Zukics betraut hat. Gleich nach dem Eintreffen der dazu nöthigen Vollmachten und In⸗ struktionen werden diese Delegirten zusammentreten, um die Friedensprotokolle, deren es wahrscheinlich einige geben wird, zu redigiren, während bis jetzt blos mündliche Besprechungen stattgefunden haben, wobei Alles nur ad notam genommen wurde. Wie sich jedoch aus letzteren ergiebt, wird in territorialer Hinsicht der status quo aufrecht erhalten und die Regulirung der Grenze, die Serbien wünscht, einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Zu diesem Zwecke würde dann eine eigene Grenz⸗ regulirungs⸗Kommission zusammentreten, um an Ort und Stelle diese Angelegenheit zu schlichten. Ueberhaupt soll in Wien nur über folgende sechs Punkte unterhandelt werden: 1) Annahme des Pariser Vertrages von 1856 als Grundlage der Friedensbasis und Wiederherstellung des status quo; 2) die Garantien, welche Serbien der türkischen Regierung für die Einhaltung der jetzigen Friedensbedingungen zu geben hätte; 3) Festsetzung der Zeit, wann die Türken ihre jetzigen Positionen in Serbien räumen werden; 4) Festsetzung der Kriegsentschädigung und des Termins ihrer Einzahlung; 5) Festsetzung des Termins f und 6) Bestimmungen über Serbiens zukünftige Wehrkraft. Nach Abschluß des Friedens wird der Sultan für Fürst Milan einen neuen Ferman ausstellen und wird erst dann darüber unterhandelt werden, ob Letzterer denselben persönlich abholen oder ob er ihm durch einen Delegirten der Pforte zugestellt werden soll.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Aus dem Amu⸗Darja⸗Gebiet liegen im „St. Pet. folgende Nachrichten vor:
General Lomakin hat nach dem „Bak. Isw.“ 20 Werst von Kunä⸗Urgentsch an der Straße nach Kraßnowodsk, an dem großen Kanale aus dem Amu⸗Darja für ein zu errichtendes Fort und eine mit demselben verbundene Faktorei einen günstig gelegenen Platz ausfindig gemacht. Die Nivellirerpedition unter dem Obersten Pa⸗ trussewitsch arbeitet an der Feststellung des alten Bettes des Amu⸗ Darja (Usboj) auf der Strecke von Ssara⸗Kamysch bis Kunä⸗Ur⸗ gentsch. Als Bedeckung hat diese Abtheilung der Expedition eine Rotte Infanterie und 20 Kosaken mit sich. Die andere Abtheilung hat mit Ausnahme der Kompagnie, welche als Bedeckung der Bohr⸗ arbeiten in der Gegend von Usun⸗Kuju dient, ein Lager bei Kunä⸗ Urgentsch bezogen. Der Chan läßt hierher Proviant schaffen. Der Chan von Chiwa und General⸗Major Iwanow besuchten den General Lomakin hierselbst. Bei der Unterredung mit dem Chan wurde u. A. auch der Wunsch der Einwohner des Chanats be⸗ berührt, eine russische Administration zu erha Beamten des Chans bestechlich und zu allen Mißbräuchen geneigt wären. Der Chan schloß sich diesem Wunsch an und bittet die russische Regierung, ihm die Verwaltung des Chanats ganz aus den Häͤnden zu nehmen. Der „Orenburgsk. List.“ meldet sogar, daß gegenwärtig eine starke Bewegung in Chiwa, um die definitive einigung des Chanats mit
Im den Die
Januar. Herold“
auf immer verlassen. Namentlich begünstigen die höheren Stände diese Bewegung und erwarten von
Vortheile.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Januar. 1
(H. N.) Die Zweite Kammer ist dem Beschuusse des anderen Hauses gefolgt und wird ebenfalls besondere Kom missionen für Begtachtung des Heeresord, nungs⸗Vor
schlages und des neuen Pfändungs esetzes einsetzen.
Die Wahl der Mitglieder steht für nächzen Mittwoch auf der Tagesordnung. Die Aussichten auf eine Majorität für die Regierungsvorlage in der Zweiter Kammer sind äußerst ge⸗
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ür die zukünftige Tributzahlung,
erhalten, da die
Ver⸗ Rußland herbeizuführen, stattfindet. Der Chan petitionirt um die russische Unterthanenschaft und will Chiwa
der russischen Herrschaft große
ngen ie ..„ auf die Erledigung laufender Geschäfte, nicht aber auf den Der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ 6